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Halbe: Dürfen Nazis am Volkstrauertag marschieren?


Dür­fen Nazis am Volk­strauertag in Halbe marschieren? Die Entschei­dung über den beantragten “Helde­nauf­marsch” fällt voraus­sichtlich heute im Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder). Sich­er scheint, dass es sich dabei nicht um ein Ver­bot, son­dern um eine Genehmi­gung mit Aufla­gen handelt. 

Das käme einem hand­festen Skan­dal gle­ich, weil viele Bürg­er ein Ver­bot erwarten. Wird es nicht aus­ge­sprochen, muss sich die Frank­furter Polizei-Spitze wohl oder übel den Vor­wurf gefall­en lassen, auf dem recht­en Auge blind zu sein. Beispiel­sweise von jenen Men­schen, die am 17. Novem­ber friedlich und ungestört der rund 22 000 Toten auf dem Hal­ber Wald­fried­hof gedenken wollen. Davon kön­nte im Falle ein­er braunen Demo keine Rede sein. 

Bleibt abzuwarten, ob die Frank­furter Polizei-Führung vielle­icht doch genü­gend Rück­grat besitzt und den recht­en Antrag­stellern eine klare Absage erteilt. Warum sollte auf ein­mal nicht mehr möglich sein, was seit den bei­den Nazi-Aufmärschen 1990/91 nor­mal war? Bis zur Polizei-Reform wur­den rechte Demos regelmäßig ver­boten. Allerd­ings fie­len die Entschei­dun­gen damals nicht in Frank­furt (Oder), son­dern im Pots­damer Polizeipräsidium…

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Rangsdorfer Jugendclub hat neue Räume bezogen

RANGSDORF Jugendliche in und um Rangs­dorf haben ein neues Dom­izil. Am Sonnabend wur­den die neuen Räume des Jugend­klubs “Jok­er” im ehe­ma­li­gen Amts­ge­bäude am Prams­dor­fer Weg feier­lich eröffnet. Bürg­er­meis­ter Peter Gle­ich, Amts­di­rek­tor Bernd Hohlstein und Gemein­de­v­ertreterin Hei­de Wolf­f­gramm über­re­icht­en Geschenke. Und sie ver­sprachen, die Jugendlichen auch in Zukun­ft nicht im Stich zu lassen. 

“Joker”-Leiter Wal­ter Staab erhofft sich von der zen­tralen Lage der neuen Räume eine bessere Kom­mu­nika­tion zwis­chen Jung und Alt. Da es nun drei Räume gibt statt des bish­er einen sind neben täglich­er offen­er Jugen­dar­beit auch Grup­pe­nar­beit und Work­shops möglich. Dafür kon­nte die Blanken­felder Kun­st- und Musikschule Regen­bo­gen gewon­nen wer­den. Außer­dem stellte sich die neu gegrün­dete Regionale Arbeitsstelle für Aus­län­der­fra­gen, Jugen­dar­beit und Schule Bran­den­burg e.V. (RAA Treb­bin) vor. 

Noch sehen die Jugend­klub-Wände etwas kahl aus, find­et Sylvia Muschin­sky, aber die jun­gen Leute soll­ten sie sich selb­st gestal­ten. Die Vor­sitzende des Sozialauss­chuss­es des Gemein­der­ates ist froh, dass die Räume zwei Jahre nach Auszug des Amtes neue Nutzer haben. “Schon damals kam mir die Idee, hier den Jugend­klub unterzubrin­gen”, sagt Sylvia Muschin­sky. “Zunächst mussten allerd­ings Fra­gen zu den Eigen­tumsver­hält­nis­sen gek­lärt wer­den”. Danach habe man För­der­mit­tel beantragt. Ende 2001 wurde der neue “Jok­er” The­ma im Gemein­der­at. “In Rangs­dorf haben wir lei­der immer noch das Prob­lem KMS. Darum freut es mich, dass wir für den Jugend­klub Geld auf­brin­gen kon­nten”, so die Auss­chussvor­sitzende. Das Dach wurde neu gedeckt, Wände wur­den ver­set­zt, neue Toi­let­ten gebaut. Hin­ter dem Haus kann man jet­zt Fußball, Bas­ket­ball oder Vol­ley­ball spie­len. Allerd­ings müssen sich die Jugendlichen das Haus mit der Feuer­wehr und der Schiedsstelle teilen. 

An der offe­nen Jugen­dar­beit will Wal­ter Staab fes­thal­ten. “Bei uns gibt es keine Grup­pen- oder Kon­sumzwänge”, sagt der studierte Sozialpäd­a­goge, “jed­er kann kom­men und gehen wann er will”. Seit fünf Jahren leit­et er den “Jok­er” und set­zt bei Prob­le­men vor allem auf Kom­mu­nika­tion. “Ich sage nur den Rah­men. Den Rest machen die Jugendlichen”. Trotz­dem gibt es feste Regeln: Nazis haben keinen Zutritt, Alko­hol und Dro­gen sind verboten. 

Das Konzept scheint anzukom­men. “Ich finde klare Regeln gut”, meint der 16-jährige Mar­i­an Slod­szyk. Er kommt, um die Langeweile zu vertreiben. “Was soll man hier auch anderes machen?”, fragt er. Auch Mar­co Matschews­ki ist regelmäßig hier, “zum Abhän­gen und Fre­unde tre­f­fen”. Dass der neue “Jok­er” par­ty­tauglich ist, erlebten Gäste abends beim Konz­ert der Rangs­dor­fer Band “Bauschaum”.

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Belziger Antifa-Jugend will Gedenkstein für Marokkanischen Asylbewerber

BELZIG — Die Antifa-Jugend Belzig will nach eige­nen Angaben einen Gedenkstein für den heute vor zwei Jahren ver­stor­be­nen Asyl­be­wer­ber Belaid Bay­al erricht­en lassen. Ein entsprechen­der Antrag sei bere­its im April dieses Jahres in der Stadtver­wal­tung gestellt wor­den, allerd­ings offen­bar noch nicht endgültig bear­beit­et wor­den, so Marc Fürstenau. 

“Obwohl wir die Ini­tia­tive der Stadt zu schätzen wis­sen, sind wir ent­täuscht, dass es nicht geschafft wurde, den Gedenkstein bis zum 4. Novem­ber fer­tig zu bekom­men”, so Vertreter der Antifa-Jugend. Nach ihren Angaben war der Marokkan­er Bay­al an diesem Tag im Kranken­haus an den Spät­fol­gen eines ras­sis­tis­chen Angriffs gestor­ben. “Er wurde am 8. Mai 1993 in ein­er Belziger Gast­stätte von zwei aus Belzig stam­menden Recht­sradikalen zuerst mit ras­sis­tis­chen Bemerkun­gen belegt und später von ihnen zusam­mengeschla­gen wor­den”, beschreibt Fürste­nau den Tather­gang. Die Unter­leib­sver­let­zun­gen des 42-jähri­gen Asyl­be­wer­bers seien so schw­er­wiegend gewe­sen, dass die Ärzte ihm schon damals gesund­heitliche Prob­leme prog­nos­tiziert haben sollen. “So kam es auch. Belaid hat­te des Öfteren Dar­mver­schlüsse, die schließlich so schw­er­wiegend waren, dass ihm nicht mehr geholfen wer­den kon­nte”, so der Jugendliche. 

Er und seine Mit­stre­it­er sind der Mei­n­ung, dass der Fall in Belzig “fast ver­schwiegen wurde”. “Es war ja schließlich nur ein Fall unter vie­len gewor­den. Ras­sis­mus gehörte zum All­t­ag und tut dies immer noch”, behauptet die Jugend Antifa Belzig, wie sie sich selb­st nen­nt. Ihrer Ansicht nach “kommt wieder etwas mehr Bewe­gung” in die Belziger Neon­azi-Szene. Marc Fürste­nau fordert nun, dass sich Belzig und seine Ein­wohn­er “endlich richtig mit dem Tod Belaids und dem Kon­text, in dem dieser ste­ht”, auseinandersetzen. 

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Halbe: Neonazis wollen auf dem Soldatenfriedhof Halbe marschieren

BERLIN


Mehr als 1.000 Neon­azis aus dem gesamten Bun­des­ge­bi­et wollen am 17. Novem­ber zum Volk­strauertag auf dem Sol­daten­fried­hof im bran­den­bur­gis­chen Halbe auf­marschieren. Dort sind rund 22.000 Sol­dat­en begraben, darunter Ange­hörige des 11. SS-Panz­erko­rps und des 5. SS-Gebirgsko­rps, die an der Kesselschlacht vor Berlin im April 1945 beteiligt und wegen ihrer Bru­tal­ität gegen Deser­teure und Kriegsmüde in der Bevölkerung gefürchtet waren.

 

Ein Ver­bot des recht­en Auf­marsches ist unwahrschein­lich. Am Mon­tag hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus ein Ver­samm­lungsver­bot auf dem Fried­hof aufge­hoben, da das zuständi­ge Amt Schenken­länd­chen das Ver­bot “unzure­ichend begrün­dete”. Der Neon­azi Chris­t­ian Worch feiert den Beschluss der­weil schon als “Sieg”.

 

Anfang Novem­ber entschei­det das Polizeiprä­sid­i­um Frankfurt/Oder, wie mit dem recht­en Gedenken und antifaschis­tis­chen Protesten ver­fahren wird. Unab­hängige Antifa­grup­pen wollen am sel­ben Tag in Halbe nicht nur den Neon­azi­auf­marsch ver­hin­dern, son­dern expliz­it der eben­falls auf dem Fried­hof bestat­teten 57 Wehrma­chts­de­ser­teure und sow­jetis­chen Zwangsar­beit­er gedenken. “Es wird sich zeigen, ob eine Gedenkkundge­bung für die Opfer des Nation­al­sozial­is­mus zu Gun­sten der Glo­ri­fizierung von NS-Ver­brech­ern ver­boten oder ver­legt wird,” meint Sil­vio Kurz vom Antifa-Bündnis.

 

Die mil­i­tan­ten Freien Kam­er­ad­schaften um Worch knüpfen mit dem ver­mut­lich größten Neon­azi­auf­marsch den let­zten fünf Jahre in Bran­den­burg an die erfol­gre­ichen recht­en Demos in Halbe 1990 und 1991 an. Damals war das gesamte rechte Spek­trum über den größten Sol­daten­fried­hof Deutsch­lands gezo­gen. Viele der Exteil­nehmer wer­den sich am 17. Novem­ber erneut in Halbe einfinden.

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Revisionsverfahren gegen Eberswalder Neonazi

In der vorigen Woche urteilte das Landgericht in Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren, dass ein Neon­azi den Tod eines Punks in Eber­swalde vor zwei Jahren nicht mit Vor­satz her­beige­führt habe. 

Punks sind Frei­wild. Mit diesen drei Worten lässt sich das Urteil des Landgerichts Cot­tbus im Revi­sionsver­fahren gegen den stadt­bekan­nten Eber­swalder Neon­azi Mike Bäther zusam­men­fassen. Das Landgericht entsch­ied in der vorigen Woche, dass Bäther im Mai des Jahres 2000 den Tod des damals 22jährigen Punks Falko Lüdtke ohne jeglichen Vor­satz her­beige­führt habe. Es han­dele sich bei der Tat lediglich um fahrläs­sige Tötung. 

Entsprechend niedrig fällt auch das Straf­maß für den heute 30jährigen Recht­sex­trem­is­ten aus: ein Jahr und acht Monate Haft ohne Bewährung. Direkt nach der Urteilsverkün­dung teilte ein Sprech­er des Landgerichts mit, dass nun geprüft werde, ob man Bäther, der bere­its 14 Monate lang in Unter­suchung­shaft saß, ehe der Haft­be­fehl mit dem Revi­sionsver­fahren außer Kraft geset­zt wurde, die verbliebene Haftzeit von vier Monat­en erlassen und zur Bewährung aus­set­zen werde. 

Im Dezem­ber des Jahres 2000 hat­te das Landgericht Frankfurt/Oder die Umstände, die in der Nacht zum 1. Juni des­sel­ben Jahres zum Tod von Lüdtke geführt hat­ten, noch ganz anders bew­ertet. Der junge Punk hat­te Bäther, der auf seinem kurz geschore­nen Hin­terkopf ein gut sicht­bares Hak­enkreuz-Tat­too trug, an ein­er Bushal­testelle getrof­fen und wegen des Nazisym­bols zur Rede gestellt. Bei­de stiegen in den gle­ichen Bus ein, wo Lüdtke die Diskus­sion um die recht­sex­treme Hal­tung von Bäther weit­er­führen wollte. Auch als die bei­den an der­sel­ben Bushal­testelle aus­gestiegen waren, set­zte sich die Auseinan­der­set­zung fort. 

Was dann geschah, schildern die Frank­furter Richter so: »Nun­mehr begab sich der Angeklagte zu Falko Lüdtke, um tätlich gegen diesen vorzuge­hen. Er begann ihn zu schub­sen und mit der Faust zu schla­gen. (…) Als der Angeklagte und Falko Lüdtke (…) am Rand der Fahrbahn standen, ver­set­zte der Angeklagte, in Rich­tung Straße blick­end, dem mit dem Rück­en zur Fahrbahn ste­hen­den Falko Lüdtke einen Schlag auf den Brustko­rb. Falko Lüdtke ver­lor dadurch das Gle­ichgewicht und stolperte auf die Straße.« Dort wurde er von einem Taxi erfasst. Er starb noch in der gle­ichen Nacht an seinen Verletzungen. 

Die Polizei und die Sicher­heits­be­hör­den gaben sich in den Tagen nach Lüdtkes Tod alle Mühe, das Geschehen als einen bloßen »Stre­it zwis­chen ver­fein­de­ten Jugend­kul­turen« darzustellen, wie er in Eber­swalde lei­der immer wieder an der Tage­sor­d­nung sei. Erst nach­dem linke und antifaschis­tis­che Jugend­grup­pen die Ver­gan­gen­heit Bäthers öffentlich macht­en und sich Zeu­gen melde­ten, die den Stre­it um Bäthers recht­sex­treme Gesin­nung gehört hat­ten, gelang es, den poli­tis­chen Hin­ter­grund von Lüdtkes Tod ins Bewusst­sein ein­er bre­it­eren Öffentlichkeit zu brin­gen. Selb­st das Frank­furter Landgericht wertete das Ver­hal­ten des jun­gen Punks als Zivil­courage: »Nach Auf­fas­sung der Kam­mer stellen das Ansprechen des Angeklagten durch Falko Lüdtke im Hin­blick auf die Hak­enkreuz-Tätowierung und seine dies­bezüglich erfol­gte “Agi­tierung” keine Pro­voka­tion, son­dern Zivil­courage dar.« 

Trotz­dem kon­nte der erste Prozess gegen Bäther einige für die Urteils­find­ung entschei­den­den Beweise nicht liefern. »Erin­nerungslück­en« von Zeu­gen, die aus der Umge­bung Bäthers stam­men, und die Tat­sache, dass er zu sein­er Moti­va­tion schwieg, führten dazu, dass das Gericht den Neon­azi wegen fahrläs­siger Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilte. Das Gericht bew­ertete sein Ver­hal­ten als spon­tane Tat. 

Gegen das Urteil legten der Neon­azi und seine Vertei­di­ger beim Bun­des­gericht­shof erfol­gre­ich Revi­sion ein. Der BGH entsch­ied im Som­mer des ver­gan­genen Jahres, dass Bäther wegen fahrläs­siger Tötung zu verurteilen sei. Gle­ichzeit­ig machte der BGH dem nun­mehr zuständi­gen Landgericht Cot­tbus weitre­ichende Vor­gaben darüber, wie das Geschehen zu bew­erten und zu bestrafen sei. 

Daran hat sich das Landgericht Cot­tbus strikt gehal­ten. Lediglich in einem Punkt rück­ten die Cot­tbusser Richter nicht von dem ab, was auch schon in Frankfurt/Oder fest­gestellt wor­den war. Dass Bäthers rechte Gesin­nung die Ursache der Tat gewe­sen sei. Strafver­schär­fend solle das aber nicht gew­ertet wer­den, so die Richter. Der ein­schlägig vorbe­strafte Täter, gegen den derzeit auch noch ein Ermit­tlungsver­fahren wegen fahrläs­siger Brand­s­tiftung anhängig ist, hat­te in der mündlichen Ver­hand­lung ange­führt, dass er nach sein­er Ent­las­sung aus der Unter­suchung­shaft bei seinem Brud­er lebe, seinen Unter­halt aus Sozial­hil­fe beziehe und kaum noch Alko­hol trinke. 

Für die Autoren des im Som­mer 2001 veröf­fentlicht­en Sicher­heits­berichts der rot-grü­nen Bun­desregierung war der Tod Lüdtkes ein explizites Beispiel für eine poli­tisch motivierte, recht­sex­treme Straftat. Auch das Landgericht in Frank­furt hob diesen Aspekt hevor: »Let­z­tendlich hat ein der recht­en Szene Zuge­höriger gegen einen Ander­s­denk­enden Gewalt aus­geübt«, so die Richter. 

Der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz hinge­gen schaffte es mal wieder, ein Opfer zum Täter zu machen. Unter der Rubrik »Link­sex­trem­is­mus« find­et sich im Ver­fas­sungss­chutzbericht fol­gen­des: »Am 3. Juni fand in Eber­swalde eine Gedenkdemon­stra­tion unter dem Mot­to »Kein Vergeben, kein Vergessen!« statt, an der ca. 500 Per­so­n­en teil­nah­men. Anlass war ein fol­gen­schw­er­er Vor­fall, bei dem ein 23jähriger Punker tödlich ver­let­zt wurde — von Link­sex­trem­is­ten wird unter­stellt, dass es sich um einen “faschis­tis­chen Mord” gehan­delt habe.« Dass die Sta­tis­tik des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums den Tod von Falko Lüdtke noch immer nicht unter rechts motivierten Tötungs­de­lik­ten erwäh­nt, ist da kaum verwunderlich. 

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Vier Angestellte entlassen — rechtsextreme beziehungsweise sexistische E‑Mails

LUDWIGSFELDE Was während der zurück liegen­den Tage in Lud­wigs­felde auf Sport­plätzen und auf der Straße, am Rande von Ver­samm­lun­gen, in Schulen und Kitas die Runde machte, stimmt: In der Stadtver­wal­tung sind Mitar­beit­er ent­lassen wor­den. Das bestätigte gestern auf Nach­frage der MAZ der stel­lvertre­tende Bürg­er­meis­ter Frank Gerhard. 

Betrof­fen seien vier Angestellte mehrerer Bere­iche, sagte er. Das seien “rein diszi­pli­nar­ische Per­son­alentschei­dun­gen”, keine betrieb­s­be­d­ingten Kündi­gun­gen, betonte Ger­hard. Und er wollte auf jeden Fall erk­lärt haben, “dass diese Kündi­gun­gen nichts mit der gegen­wär­ti­gen Haushalt­slage zu tun haben”. Aus Grün­den des Per­son­al­daten­schutzes könne er öffentlich nicht mehr zu dieser Angele­gen­heit sagen, so der zweite Mann im Rathaus. 

Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen sollen recht­sex­treme beziehungsweise sex­is­tis­che E‑Mails zu den Kündi­gun­gen geführt haben. Offen ist, wer von den Betrof­fe­nen beim Arbeits­gericht gegen seine Kündi­gung klagt. 

Wegen des zu erwartenden Defiz­its 2003 will die Stadt tat­säch­lich Per­son­al sparen. Das wird ab der Haup­tauss­chuss­sitzung am Mon­tag The­ma. Dann disku­tieren die Stadtverord­neten auch darüber, den Geschäftsverteilungs­plan zu ändern. Dieser Plan legt die Struk­tur der Stadtver­wal­tung fest. Die wurde seit der Wende mehrfach geän­dert: die früheren Dez­er­nate wur­den in Fach­bere­iche umbe­nan­nt, es wech­sel­ten ihre Zahl und die Zuord­nung von Sachge­bi­eten. Jet­zt sind statt dreier Fach- zwei Geschäfts­bere­iche vorge­se­hen mit Bürg­er­meis­ter und Erstem Beige­ord­neten als Chefs. Das Baube­trieb­samt will man unter die Lupe nehmen mit dem Ziel, eine Sport und Bäder GmbH beziehungsweise einen Eigen­be­trieb zu gründen.

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Halbe: Voraussichtlich Nazi-Demo mit Auflagen

HALBE


Ver­schoben wurde die Entschei­dung über den für den Volk­strauertag in Halbe beantragten “Helde­nauf­marsch”. Das teilte Matthias Küh­nel, Press­esprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder), gestern mit. Ursprünglich sollte der mit Aufla­gen verse­hene Bescheid Fre­itag dem Anmelder Lars J. (ein Strohmann des Ham­burg­er Recht­sex­trem­is­ten Chris­t­ian Worch) zugestellt wer­den. Das wird nun voraus­sichtlich erst kom­menden Mon­tag geschehen. 

Let­zt­mals durften ewig Gestrige 1990/91 in Halbe auf­marschieren. Alle in den fol­gen­den Jahren gestell­ten Anträge lehn­ten das damals zuständi­ge Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam und angerufene Gerichte ab. 

Sich­er scheint, dass rund tausend Alt- und Neon­azis dieses Jahr wieder den Sol­daten­fried­hof betreten kön­nen: in Zweier­rei­hen, ohne Uni­for­men, Fah­nen, Trom­meln und Laut­sprecher­wa­gen. Auch eine Feld­küche vor dem Fried­hof dürfte unter­sagt wer­den. Zugle­ich muss die Polizei dafür sor­gen, dass die Teil­nehmer ein­er Ver­anstal­tung des Volks­bun­des Deutsche Kriegs­gräber­für­sorge und pri­vate Besuch­er ungestört der Toten gedenken kön­nen. “Wir wollen nicht, dass sich zeit­gle­ich Hun­derte Neon­azis auf dem Fried­hof befind­en”, so Kühnel. 

Küh­nel zufolge müsse man die rechte Demo wegen der rechtlichen Lage voraus­sichtlich genehmi­gen. Um den mit Aufla­gen gespick­ten Genehmi­gungs­bescheid wasserdicht zu bekom­men, habe sich die Polizei einen zusät­zlichen Tag der Prü­fung aufer­legt. Abzuwarten bleibe, ob der Anmelder die Aufla­gen hin­nehme. Bei Ver­stößen wehre man sich mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln. Küh­nel: “Wir lassen an diesem Tag keine rechts­freien Räume zu.” 

Auch Entschei­dun­gen über linke Gegen­demon­stra­tio­nen behält sich das Frank­furter Polizeiprä­sid­i­um vor. Deren Anmelder müssen gle­ich­falls mit Aufla­gen rech­nen. Am 7. Novem­ber laden Vertreter des linken Aktions­bünd­niss­es ab 19 Uhr in den Königs-Wuster­hausen­er Stadtju­gen­dring ein. Hier wollen sie darüber informieren, ob und wie sie demon­stri­eren dürfen.

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V‑Mann-Affäre: Prozess beginnt am Dienstag


POTSDAM/BERLIN Der im Juli 2002 von Berlin­er Behör­den ent­tarnte V‑Mann des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, der Cot­tbuser Neon­azi Toni S., wird nach Infor­ma­tio­nen der MAZ nicht in ein Zeu­gen­schutzpro­gramm über­nom­men. Berlin und Bran­den­burg hät­ten sich lediglich “auf geeignete Schutz­maß­nah­men geeinigt”, bestätigte der Sprech­er des Pots­damer Innen­min­is­teri­ums, Heiko Hom­burg. Jede Maß­nahme hänge von ein­er “Gefährdungs­analyse” im Einzelfall ab. 

Nor­maler­weise bewahrt der Staat ent­tarnte Ver­trauensleute mit kost­spieli­gen Schutzpro­gram­men vor möglichen Racheak­ten. Unter anderem wird den Ex-Infor­man­ten eine neue Iden­tität ver­schafft. Bei Toni S. wurde auf den Aufwand wohl deshalb verzichtet, weil er seinen Auf­tragge­ber, die Pots­damer Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde, offen­bar sys­tem­a­tisch hin­ter­gan­gen hatte. 

Welche Rolle V‑Mann Toni S. in der recht­sex­tremen Musik­szene gespielt hat, beschäftigt am kom­menden Dien­stag das Krim­i­nal­gericht in Moabit. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft wirft dem 28-Jähri­gen vor, eine CD hergestellt und ver­trieben zu haben, die zur Tötung promi­nen­ter Per­so­n­en des öffentlichen Lebens aufhet­zt. Es han­delt sich um die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels”. Von dieser bish­er einzi­gen CD der obskuren Band wur­den Ende 2000 etwa 2800 Exem­plare pro­duziert. Diese Erstau­flage wurde bis etwa April 2001 kom­plett verkauft. 

Laut Berlin­er Staat­san­waltschaft gehörte V‑Mann Toni S. zu den “Haup­tini­tia­toren bei Her­stel­lung und Ver­trieb der CD”. Der zweite Haup­tini­tia­tor sei Mirko Hesse gewe­sen. Der Neon­azi aus Sach­sen gilt als V‑Mann des Bun­de­samtes für Ver­fas­sungss­chutzes und als ein­er der maßge­blichen Neon­azis im recht­sex­tremen Musikgewerbe. Dem­nach hät­ten V‑Leute zweier Geheim­di­en­ste eine der gefährlich­sten Neon­azi-CD der ver­gan­genen Jahre produziert. 

Dass Toni S. Geschäfte abwick­elte, von denen der Ver­fas­sungss­chutz nichts wusste, wird nicht mehr bestrit­ten. Wahrschein­lich hat­te Toni S. knapp dreimal so viele “Noten des Has­s­es” verkauft (1400 Exem­plare), wie ihm der bran­den­bur­gis­che Ver­fas­sungss­chutz ges­tat­tet hat­te (500 Stück). Nach dessen Plä­nen sollte Toni S. das neon­azis­tis­che Musikgeschäft durch eigenes Mitwirken infil­tri­eren, um bei der Aufdeck­ung €paweit­er Pro­duk­tions- und Han­delsstruk­turen mitzuwirken. 

Strit­tig bleibt jedoch, ob Toni S. der “Kopf” der “White Aryan Rebels” war — wovon die Berlin­er Staat­san­waltschaft aus­ge­ht. Bran­den­burg­er Behör­den sind hinge­gen überzeugt, dass die Berlin­er Neon­azi-Größe Lars Burmeis­ter hin­ter den “White Aryan Rebels” steck­te. Der 40-Jährige, der seit mehr als zehn Jahren zu den Top-Neon­azis in der Haupt­stadt zählt, habe die Texte geschrieben und die Songs gesun­gen. Stim­me­nanaly­sen hät­ten dies belegt. 

Der Prozess gegen Toni S. kön­nte am Rande bere­its Einzel­heit­en von beson­der­er Pikan­terie zur Sprache brin­gen, die möglicher­weise erst zu einem späteren Zeit­punkt in konzen­tri­ert­er Form vor dem Landgericht Cot­tbus ver­han­delt wer­den. Die Staat­san­waltschaft Cot­tbus ermit­telt derzeit gegen jenen Mitar­beit­er des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes, der Toni S. betreut hat. 

Die Rolle, die der V‑Mann-Führer mit dem Tarn­na­men “Dirk Bar­tok” spielte, erscheint manchem merk­würdig. Die Berlin­er Staat­san­waltschaft ver­mutet sog­ar, dass Bar­tok die krim­inellen Machen­schaften von Toni S. ermöglicht und teil­weise gedeckt hat. Ange­blich hat Bar­tok seinen V‑Mann vor ein­er geplanten Durch­suchun­gen sein­er Woh­nung gewarnt. Ob dies zu den rou­tinemäßi­gen Ermah­nun­gen des V‑Mann-Führers an den V‑Mann, keine Straftat­en zu bege­hen, gehörte, soll über­prüft wer­den. Tat­säch­lich wurde die Cot­tbuser Woh­nung des V‑Manns im März dieses Jahres durch­sucht. Belas­ten­des wurde jedoch nicht gefunden. 

Nach MAZ-Infor­ma­tio­nen wurde aus­gerech­net V‑Mann-Führer Bar­tok nicht über diese von der Staat­san­waltschaft Cot­tbus ange­ord­nete Durch­suchung informiert. Das Faz­it müsste the­o­retisch laut­en: Wer nichts wusste, kon­nte nichts ver­rat­en. Ob jedoch der V‑Mann-Führer, der nach Akten­lage nichts von dieser Durch­suchung wis­sen kon­nte, in der Prax­is des Beruf­sall­t­ags tat­säch­lich nichts wusste, ist so sich­er nicht.

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Neonazi-Aufmarsch soll genehmigt werden

HALBE.


Der Auf­marsch von hun­derten Neon­azis am 17. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) wird von der Polizei offen­bar nicht ver­boten. Eigentlich sollte die Genehmi­gung für das seit mehr als zehn Jahren unter­sagte so genan­nte “Heldenge­denken” auf dem größten Sol­daten­fried­hof in Deutsch­land bere­its am Sonnabend an den Anmelder Lars J. nach Ham­burg ver­schickt wer­den. “Doch dann erhiel­ten wir weit­ere Erken­nt­nisse zu der geplanten Ver­anstal­tung”, sagte der Sprech­er der Polizei Frank­furt (Oder), Matthias Küh­nel. Diese hät­ten zwar die bish­erige Entschei­dung “nicht gekippt”, aber nun werde bis Mon­tag weit­er geprüft. “Wir wollen ein wasserdicht­es Genehmi­gungsver­fahren und eine nicht angreif­bare Entscheidung.”
Anfang der 90er-Jahre entwick­elte sich Halbe am Volk­strauertag zur Pil­ger­stätte für die recht­sex­treme Szene. Bis zu 1 000 Neon­azis marschierten auch mit Hak­enkreuz­fah­nen und SS-Sym­bol­en auf. Ab 1993 wurde die Kundge­bung verboten.
Gegen den nun möglicher­weise erst­mals wieder stat­tfind­en­den Auf­marsch sind zwei linke Gegen­demos angemeldet. Sie sind aber von der Polizei noch nicht genehmigt.
Der Ver­samm­lungsleit­er des Neon­azi-Auf­marschs, der bun­desweit agierende Ham­burg­er Szene-Anführer Chris­t­ian Worch, rech­net mit etwa 1 000 Teil­nehmern aus der gesamten Bun­desre­pub­lik. Sie wollen vor­erst vor dem Fried­hof unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” demon­stri­eren und dann auch Kränze für die Waf­fen-SS nieder­legen. Einen Auf­marsch direkt auf dem Fried­hof hat das Amt Schenken­länd­chen bish­er ver­boten, muss diese Entschei­dung aber auf Anord­nung des Ver­wal­tungs­gericht­es Cot­tbus aus­führlich­er begrün­den. “Sollte es bei dem Ver­bot bleiben, gehen wir vor Gericht”, sagte Worch.
Die Kundge­bung soll laut Worch zur Tra­di­tion wer­den. “Das Heldenge­denken wird sich wieder etablieren”, sagte er. Deshalb seien in Halbe bere­its Kundge­bun­gen am Volk­strauertag für die kom­menden Jahre angemeldet.

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Wittstock: Prozessbeginn am 8.Januar 2003

Neu­rup­pin.


Ein halbes Jahr nach dem tödlichen Angriff auf den Aussiedler Kajrat Batesov in Witt­stock hat das Landgericht Neu­rup­pin die Anklage gegen fünf junge Män­ner zuge­lassen. Der Beginn des Prozess­es wurde auf den 8. Jan­u­ar 2003 fest­ge­set­zt. Die Zweite Große Strafkam­mer unter Vor­sitz von Rich­terin Gisela Thaeren-Daig hat ins­ge­samt zehn Ver­hand­lungstage bis Ende Jan­u­ar anber­aumt. Der Beschluss zur Eröff­nung der Hauptver­hand­lung erg­ing am ver­gan­genen Mittwoch. Die Kam­mer hat an der Anklage der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin keine Änderun­gen vorgenom­men. Nach Ansicht der Staat­san­waltschaft haben sich die Beschuldigten Marko F. (20), Mike Sch. (20), Ralf A. (21) und Patrick Sch. (21) des gemein­schaftlichen Totschlags schuldig gemacht. Dem fün­ften Mann, Michael H. (22), wird gefährliche Kör­per­ver­let­zung vorge­wor­fen. Der 24 Jahre alte Batesov und sein Begleit­er, Max­im K., bei­de aus Kasach­stan stam­mend, wur­den in der Nacht zum 4. Mai dieses Jahres vor ein­er Diskothek in Witt­stock von ein­er Gruppe Män­ner attack­iert. Ein­er der Angreifer schlug mit einem 15 Kilo­gramm schw­eren Feld­stein auf Batesov ein. Der junge Aussiedler starb drei Wochen später im Kranken­haus. Max­im K. kam mit leicht­en Ver­let­zun­gen davon. Die Staat­san­waltschaft schließt nicht aus, „dass frem­den­feindliche Motive auf Seit­en der Angeschuldigten für deren bru­tales Vorge­hen maßge­blich waren”. Die fünf haben sich aber kaum geäußert. Auch Zeu­gen hät­ten „gemauert”, sagt die Staat­san­waltschaft. Deshalb sei eine Anklage wegen Mordes aus niedri­gen Beweg­grün­den, also Frem­den­hass, nicht möglich gewe­sen. Die fünf Män­ner zählen offen­bar auch nicht zum recht­en Milieu, son­dern zu der als unpoli­tisch gel­tenden Tech­no-Szene. Die Staat­san­waltschaft betont jedoch, eine Verurteilung wegen Mordes bleibe möglich, wenn sich im Prozess ergeben sollte, dass bei den Beschuldigten „eine frem­den­feindliche Motivlage vorge­herrscht hat”.

Inforiot