(Inforiot) Der Vollständigkeit halber im folgenden drei Texte, die in den letzten Tagen vom Brandenburger Verfassungsschutz veröffentlicht wurden.
Kein Aufmarsch in Halbe
Veranstaltungsverbot wurde durchgesetzt
Am Volkstrauertag wollten Neonazis auf dem Waldfriedhof Halbe zum “Heldengedenken” aufmarschieren. Bundesweit hatten sie dafür mobilisiert. Halbe sollte erneut als ihr “Wallfahrtsort” etabliert werden. Doch das Bundesverfassungsgericht bestätigte in letzter Instanz das polizeiliche Veranstaltungsverbot.
Ein Großaufgebot an Polizisten setzte das Verbot erfolgreich durch. Etwa 100 Neonazis, die trotz allem angereist waren und auf das weitläufige Friedhofsgelände zu gelangen versuchten, wurden des Platzes verwiesen.
Eine Gegenkundgebung von rund 500 Antifaschisten konnte stattfinden und verlief in Abwesenheit ihrer politischen Gegner entsprechend unspektakulär. Auf das Friedhofsgelände durften auch sie nicht.
Schwere Schlappe für Neonazis
Der Hamburger Neonazi Christian Worch hatte gehofft, er könne die unrühmliche Tradition rechtsextremistischer Aufmärsche in Halbe wieder aufleben lassen. Ein von ihm vorgeschickter Strohmann hatte die Veranstaltung angemeldet. Sie sollte unter dem Motto “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsoldaten” stehen. 1.000 Teilnehmer würden erwartet.
Worch verfolgt die Strategie, mittels Demonstrationen symbolträchtige Orte der deutschen Geschichte für den Neonazismus zu vereinnahmen. Der Waldfriedhof Halbe sollte nach seinem Plan durch düstere Gedenkrituale eine gleichsam sakrale Weihe erhalten, die auch die dort aufmarschierenden Nachfahren der “Helden” adelt. Denn Worch kämpft nicht nur um geschichtliche Deutungshoheit, sondern will seine Anhänger zu erwählten “Helden” von morgen stilisieren.
Worchs Instrument ist das Grundrecht der Versammlungsfreiheit. Veranstaltungsverbote pflegt er bis vor das Bundesverfassungsgericht anzufechten. Dabei konnte er durchaus Teilerfolge erzielen. Eine Demonstrationskampagne kam ins Rollen.
Einen für sie symbolisch wichtigen Ort haben die Neonazis um Worch ihrer eigenen Logik entsprechend bereits “erobert”, nämlich das Grab von Rudolf Heß in Wunsiedel. 2001 marschierten 900 Neonazis auf, 2002 waren es bereits rund 2.000. So war es nur eine Frage der Zeit, wann Worch versuchen würde, sich den Waldfriedhof Halbe symbolisch anzueignen.
Doch diesmal ging sein Plan nicht auf. Die polizeiliche Verbotsverfügung blieb rechtskräftig. Vorausgegangen war dem jedoch ein regelrechter juristischer Hürdenlauf. Zunächst entsprach das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Worchs Antrag, das Verbot des Polizeipräsidiums Frankfurt (Oder)auszusetzen. Doch das Oberverwaltungsgericht Frankfurt(Oder)gab wiederum der Beschwerde des Polizeipräsidiums statt. Das Bundesverfassungsgericht schließlich wies Worchs Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung endgültig ab.
Von besonderem Interesse sind die Argumente, mit denen das Verbot begründet wurde. Die Verbotsverfügung und das Oberverwaltungsgericht hatten sich hauptsächlich auf das Feiertagsgesetz des Landes Brandenburg gestützt. Das Verbot wurde auf Versammlungen beschränkt, die mit dem Charakter des Volkstrauertages als Tag des stillen Gedenkens an die Opfer der beiden Weltkriege und des Nationalsozialismus nicht vereinbar sind.
Brauner Spuk endgültig vorbei
“Heldengedenkfeiern” in Halbe dürften mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ein für alle Mal der Vergangenheit angehören.
Anfang der 90er Jahre fanden die Aufrufe der “Berliner Kulturgemeinschaft Preußen” zu Aufmärschen auf dem Waldfriedhof breiten Widerhall bei Rechtsextremisten im In- und Ausland. Sie versammelten sich 1990 und 1991 zu makabren Zeremonien, die von ihnen als große Erfolge verbucht wurden.
Seit 1992 jedoch konnten alle Versuche, mit Aufmärschen und Kranzniederlegungen die früheren Mobilisierungserfolge zu wiederholen, von den Sicherheitsbehörden durch Versammlungsverbote und Großeinsätze der Polizei zunichte gemacht werden. So nun auch im Jahre 2002!
Wofür steht Halbe?
Halbe steht für das Gedenken an die 22.000 deutschen Soldaten und Zivilisten, die hier, im Kessel von Halbe, der letzten großen Schlacht des 2. Weltkrieges, gefallen bzw. umgekommen sind. Halbe wurde zum Synonym für sinnloses Sterben. Nicht zu vergessen sind aber auch die Toten, derer hier gleichfalls gedacht wird: die 57 hingerichteten Wehrmachtsdeserteure, die 37 sowjetischen Zwangsarbeiter, die ermordet wurden, aber auch die etwa 6.000 großenteils unschuldigen Opfer im sowjetischen Internierungslager Ketschendorf ganz in der Nähe.
Schon die Nationalsozialisten verfügten 1934 die Umbenennung des Volkstrauertages zum Gedenken der Toten des 1. Weltkrieges in “Heldengedenktag” und bezogen die “Gefallenen der Bewegung” gleich mit ein. Trauer wurde zunächst zu vorbereitender Kriegs‑, später immer mehr zu Durchhaltepropaganda pervertiert. Am “Heldengedenktag” 1940 präsentierte Hitler ganz im Sinne seiner völkisch-kollektivistischen Weltanschauung die Gefallenen als Vorbilder, die “bereit waren, sich selbst aufzugeben, um der Gemeinschaft das Leben zu erhalten”.
Halbe und der so genannte “Heldengedenktag” sind für Neonazis fest miteinander verknüpft. Ihnen dienten die Aufmärsche Anfang der 90er zur Inszenierung eines Totenkultes um die Gefallenen, zur Verklärung und Heroisierung des sinnlosen Selbstopfers der letzten Wehrmachts- und SS-Verbände, die von fanatischen Offizieren für eine verlorene Sache verheizt wurden. Die Wiederbelebung des nazistischen Untergangsmythos ist ein wichtiges Element in der Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Ausweichveranstaltungen
Einige Neonazis, die sich ihre Enttäuschung über das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht eingestehen mochten, versammelten sich ersatzweise auf dem Gertraudenfriedhof in Halbe.
Andere wichen in benachbarte Bundesländer aus.
Mitglieder des neonazistischen “Märkischen Heimatschutzes” (MHS), der hauptsächlich im Barnim und in der Uckermark aktiv ist, charterten gemeinsam mit Berliner Neonazis einen Bus nach Usedom, um an einem Gedenkstein vor Ort ein Gebinde abzulegen. Neonazis aus dem Bereich Cottbus widerum gesellten sich zu dem kleinen Fackelmarsch in Hoyerswerda und legten am dortigen Kriegsgräberdenkmal ein Kranzgesteck nieder.
Andere Rechtsextremisten hatten von vornherein eigene Veranstaltungen geplant. Die Landtagsfraktion und der Landesverband Brandenburg der “Deutschen Volksunion” (DVU) mochten auf ihre “Traditionsstätte” nicht verzichten, machten aber einen Kompromiss bezüglich des Veranstaltungstermins. Über 60 DVU-Anhänger legten bereits Samstagvormittag einen Kranz auf dem Waldfriedhof in Halbe nieder.
Die “Aktionsgemeinschaft für Frieden und Selbstbestimmung” (AGFS) — dahinter steckt der Kreisverband Prignitz-Ruppin der “Nationaldemokratischen Partei Deutschlands” (NPD) — bekränzte am Vormittag des Volkstrauertages das Ehrenmal des Soldatenfriedhofs in Wittstock. Angemeldet hatte die Veranstaltung der Landesvorsitzende der NPD, Mario Schulz. Er hielt vor den rund 50 Anwesenden eine kurze Ansprache.
Auf einem Friedhof in Rathenow wurden sechs Mitglieder der örtlichen Kameradschaft “Hauptvolk” festgestellt, als sie einen Blumengebi
nde zurückließen; auf dem Friedhof Ketzin zehn Personen, die augenscheinlich der rechtsextremistischen Szene angehören.
“Es betrifft dich!”
Extremismus-Ausstellung in Neuruppin eröffnet
Im Oberstufenzentrum Neuruppin wurde heute die Ausstellung “Es betrifft dich! Demokratie schützen — Gegen Extremismus in Deutschland” feierlich eröffnet. Sie wird vom 15. bis 29. November zu sehen sein.
Die Multi-Media-Schau des Bundesamtes für Verfassungsschutz spricht “jüngere Besucher, Schulklassen, aber auch Lehrer und Erzieher, Medienvertreter und alle politisch interessierten Bürger” an. Sie reist seit Frühjahr 2000 durch Deutschland. Erfolgreich gastierte sie bereits u. a. in Cottbus und in Lübbenau. In Neuruppin wird sie ganz gewiss ebenso großes Interesse finden.
Mit gespannter Erwartung
Interessenten aus der Bevölkerung, Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Polizisten und Journalisten hatten sich erwartungsvoll in der Aula der Schule versammelt. Der stellvertretende Schulleiter des Oberstufenzentrums Neuruppin, Herr Michaelis, begrüßte die Gäste.
Die Mahnung zum friedlichen Zusammenleben in einem Gemeinwesen verband der Stellvertreter des Landrats, Herr Dr. Apelt, mit einem ganz konkreten Wunsch: Die chinesischen Schülerinnen und Schüler, die demnächst nach Neuruppin kommen, mögen hier eine freundliche Aufnahme finden!
Staatssekretär Szymanski vom Ministerium für Bildung, Jugend und Sport sprach das Grußwort der Landesregierung. Er hob die bisherigen Anstrengungen des Landes im Kampf gegen den Extremismus hervor. Die Kernpunkte des Handlungskonzepts “Tolerantes Brandenburg” seien
* Mobilisierung der Gesellschaft
* Ächtung von Gewalt und Unterstützung für die Opfer
* Entwicklung und Unterstützung von lokalen, demokratischen Strukturen und der kommunalen Öffentlichkeit
* Entwicklung von Toleranz, Solidarität und Abbau von Fremdenangst.
Zuletzt ergriff der Pressesprecher des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Herr Dr. Lange, das Wort. Er weitete den Blick über Brandenburgs Grenzen und den Rechtsextremismus hinaus.
Während in den 70er und 80er Jahren der Linksterrorismus im Brennpunkt der Aufmerksamkeit gestanden habe und in den 90er Jahren der Rechtsextremismus, so sei spätestens seit den Terroranschlägen vom 11. September 2001 klar: Die Hauptgefahr droht vom islamistischen Terrorismus. Als Verbündeter der USA sei auch Deutschland davon betroffen.
Nach wie vor sei aber auch der Rechtsextremismus, insbesondere in seiner gewaltbereiten Variante, virulent. Dies gelte vor allem für die neuen Bundesländer. Doch auch der Linksextremismus sei nicht zu vernachlässigen. Autonome hätten in jüngster Zeit wieder zahlreiche Brandanschläge verübt.
Musikalisch umrahmt wurden die Redebeiträge von einem Streichquartett der Musikschule Neuruppin.
Ein Gang durch die Ausstellung
Die Ausstellung umfasst acht sogenannte Fokuspunkte. Das “Portal der Freiheit” hinter sich lassend, überschreitet der Besucher die Schwelle zum Extremismus. Der wird in seinen drei Erscheinungsformen Rechts‑, Links- und Ausländerextremismus vorgestellt.
Der Weg führt an großflächigen Schautafeln vorbei. Bildschirme, die auf Berührungen reagieren, erlauben einem jeden, sich zu Einzelthemen sachkundig zu machen. Exponate wie Propagandamaterial, Waffen und mannshohe Puppen machen Hass und Verachtung, die für den Extremismus typisch sind, sinnlich erfahrbar.
Im Mittelpunkt der Ausstellung steht eine Blackbox. Der Besucher betritt einen dunklen Raum, sieht eine ganze Galerie von Opferportraits und schaut überraschend in einen Spiegel: Er selber könnte zum Opfer werden! Die Erkenntnis eigener Betroffenheit wird im historischen Teil der Ausstellung weiterentwickelt: Der Rückblick auf die beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhunderts sensibilisiert für die Verwundbarkeit der Freiheit und weckt die Bereitschaft, die Prinzipien der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gegen ihre Feinde zu verteidigen.
Bevor der Besucher durch ein Tor “in die Freiheit” entlassen wird, kann er sich anhand eines Berührungsmonitors umfassend über die Fundamente der wehrhaften Demokratie und über den Verfassungsschutz als eines ihrer Elemente informieren. Doch — so wissen die Aussteller -“der beste Verfassungsschützer ist immer der kritische, aufgeklärte und für die Demokratie engagierte Bürger”.
Wen die Ausstellung dazu animiert hat, tiefer in die Materie einzusteigen und sich mit den Gefahren für den demokratischen Rechtsstaat auseinanderzusetzen, der kann sich gleich an Ort und Stelle mit zahlreich ausliegendem Informationsmaterial kostenlos eindecken.
Hinweise für Interessenten
Die Ausstellung in Neuruppin ist montags bis donnerstags von 9.00 bis 16.00 Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr geöffnet.
Neben der hier gezeigten Rechtsextremismusausstellung bietet das Bundesamt für Verfassungsschutz auch die Präsentation “Demokratie ist verletzlich — Rechtsextremismus in Deutschland” an. Städte, die sich für eine dieser Ausstellungen interessieren, können direkt beim Bundesamt oder durch Vermittlung der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde Vorbestellungen aufgeben. Mit Wartezeiten ist allerdings zu rechnen. Die Kontaktmöglichkeiten werden durch die unteren Links angezeigt.
V‑Mann verurteilt
Vorwürfe gegen Verfassungsschutz haltlos
Eine angebliche “V‑Mann-Affäre” des Brandenburger Verfassungsschutzes war in die Medien geraten, als die Staatsanwaltschaft Berlin am 20. Juli am Rande eines Konzertes in Berlin-Marzahn Toni S. festnehmen ließ — ohne sich mit den zuständigen Brandenburger Behörden abzustimmen.
Seither wucherten, genährt durch zahlreiche Indiskretionen außerhalb Brandenburgs, die Spekulationen und Verdächtigungen. Ihnen konnte die Verfassungsschutzbehörde kaum entgegentreten, da ihr über Monate Einsicht in die entsprechenden Akten verwehrt wurde.
Heute verurteilte das Landgericht Berlin Toni S. wegen Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen zu zwei Jahren auf Bewährung.
Innenministerium begrüßt Verurteilung
Der ehemalige V‑Mann des brandenburgischen Verfassungsschutzes Toni S. hatte die CD “Noten des Hasses” der rechtsextremistischen Berliner Band “White Aryan Rebels” (WAR) ebenso wie andere verbotene Tonträger vertrieben.
Er behauptete vor Gericht, er habe dafür Rückendeckung vom Verfassungsschutz bekommen. Leider ist diese durchsichtige, zur eigenen Entlastung vorgebrachte Schutzbehauptung ungeprüft stehen geblieben; was der Verfassungsschutz selber hierzu vortragen kann, ist im Prozess gar nicht berücksichtigt worden. Tatsächlich hat sich Toni S. über klare Weisungen von Seiten der Verfassungsschutzbehörde hingesetzt und ohne deren Kenntnis Geschäfte betrieben, mit denen er sich strafbar gemacht hat.
Dafür ist er nun zu Recht verurteilt worden. Denn soweit er außerhalb des vom Verfassungsschutz gesetzten Handlungsrahmens agiert hat, haftet er selbst dafür; die Verfassungsschutzbehörde ist nicht verantwortlich für Taten, die ein V‑Mann unabgesti
mmt und auf eigene Faust begeht.
Die Aufgabe des V‑Mannes
Welche Rolle hatte der Verfassungsschutz Toni S. zugedacht? Toni S. war V‑Mann — also eine Person aus der rechtsextremistischen Szene, die mit dem Verfassungsschutz zusammenarbeitete, damit ebendiese Szene aufgerollt werden konnte. Er hatte u. a. den Auftrag, die hochkonspirativ agierende Band WAR, ihre Produktionsbeziehungen und die Vertriebswege ihrer CDs aufzuklären. Um an die internationalen Hintermänner und an das Netz der Vertreiber in Deutschland näher heranzukommen, war der V‑Mann mit Wissen der brandenburgischen Verfassungsschutzbehörde an der Verbreitung einer bestimmten Menge der inkriminierten CD beteiligt; nicht jedoch an deren Produktion.
Die Verbreitung verfassungswidriger Propagandamittel ist zwar nach § 86 Absatz 1 Strafgesetzbuch verboten. Doch bestimmt der Absatz 3 dieses Paragraphen, dass man sich nicht strafbar macht, wenn die Verbreitung verfassungswidriger Propagandamittel der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen dient. Der Zweck rechtfertigt in diesem Fall das Mittel. Der Zweck: die Aufklärung und nachfolgende Zerschlagung eines internationalen Ringes von Produzenten und Vertreibern, die menschenverachtende, hetzerische Aufrufe auf Tonträgern in der einschlägigen Szene verbreiteten und noch massiver verbreiten wollten. Das Mittel: eine zeitlich und sachlich begrenzte Mitwirkung an diesem Treiben. Diese Rechtsauffassung hat gute Gründe für sich.
Ungeheuerliche Vorwürfe
Die Behauptung der Berliner Staatsanwaltschaft, die ausländischen Hersteller und die inländischen Vertreiber seien auch ohne Zutun des brandenburgischen Verfassungsschutzes bekannt, trifft nicht zu. Und der ungeheuerliche Vorwurf, ohne den Verfassungsschutz hätte es die inkriminierte CD gar nicht gegeben, verdient eine scharfe Zurückweisung.
Vielmehr hat der unabgestimmte, voreilige Zugriff vom 20. Juli dafür gesorgt, dass nun weitere Personen, die in die Produktion und den Handel mit rechtsextremistischen Tonträgern verwickelt sind, nicht belangt werden können. Denn es fehlt an Beweisen gegen sie, die bei einem professionelleren Zusammenspiel der
Sicherheitsbehörden hätten erlangt werden können.
Die Neonazis frohlocken darüber.
Weitere Ermittlungen
Ein Vorwurf zielt auch auf den zuständigen V‑Mann-Führer, also den Bediensteten des Verfassungsschutzes, der den V‑Mann anleitete: Er habe Straftaten des V‑Mannes gedeckt und deren Aufklärung vereitelt. Dergleichen darf sich ein V‑Mann-Führer selbstverständlich nicht zuschulden kommen lassen. Nunmehr wird in dieser Sache eine Staatsanwaltschaft in Brandenburg ermitteln. Dem zu erwartenden Verfahren kann die Verfassungsschutzbehörde guten Gewissens entgegensehen.