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Imbisse brannten in Pritzwalk

(MAZ, 08.11.03, Clau­dia Bih­ler) PRITZWALK Einen recht­sradikalen Hin­ter­grund hat­ten ver­mut­lich die
Brand­s­tiftun­gen, die in der Nacht zu Fre­itag in Pritzwalk (Prig­nitz) verübt
wur­den. Ein Asia-Imbis­s­wa­gen war mit einem Brand­satz angezün­det wor­den. Ein
türkischen Imbiss, über dem sich eine Woh­nung befind­et, wurde beim Versuch
der Brand­s­tiftung leicht beschädigt. Der Asia-Imbiss bran­nte völ­lig ab, die
Flam­men grif­f­en auch auf einen benach­barten Super­markt über. 

Die Ermit­tlun­gen hat inzwis­chen die Abteilung Staatss­chutz beim
Polizeiprä­sid­i­um in Pots­dam über­nom­men. Während die Polizei gestern
öffentlich noch nach Hin­weisen zu Per­so­n­en oder Fahrzeu­gen suchte, die mit
den Brän­den in Zusam­men­hang ste­hen, sollen von der Polizei bere­its vier
Tatverdächtige festgenom­men wor­den sein. Drei der ein­schlägig bekannten
Täter sollen aus der Prig­nitz, ein­er aus dem benach­barten Sachsen-Anhalt
stammen. 

Um die Brand­sätze her­stellen zu kön­nen, sollen die Tatverdächti­gen an einer
Tankstelle in der Nähe des Asia-Imbiss­es Ben­zin in einen Kanis­ter abgefüllt
haben. Dabei sollen sie von ein­er Tankstel­lenkam­era gefilmt wor­den sein. 

Asia-Imbiss bran­nte völ­lig aus

Brand­s­tiftung auch am Döner­im­biss / Polizei schließt
Frem­den­feindlichkeit nicht aus

(Schw­er­iner Volk­szeitung, 8.11.03) Pritzwalk. Um 1.15 Uhr mussten die Kam­er­aden der Pritzwalker
Feuer­wehr gestern aus­rück­en. Der Asia-Imbiss an der Ros­tock­er Straße
stand in Flammen. 

“Als wir hier anka­men, bran­nte alles lichter­loh. Wir kon­nten nur
ver­suchen, ein Über­greifen auf den benach­barten Super­markt zu
ver­hin­dern”, schildert der Pritzwalk­er Wehrführer Peter Gronau am
Tag danach die Sit­u­a­tion. Nur noch schemen­haft ist der Imbiss zu
erken­nen. Der Vor­bau aus Holz ist völ­lig ver­bran­nt, die elektrischen
Geräte nur noch verkohltes Blech, Kühlschränke sind ausgebrannte
Gerippe, der eigentliche Imbis­s­wa­gen als solch­er nicht mehr zu
erkennen. 

Der Betreiber des Imbiss, seit etwa drei Jahren an dem Platz im
Pritzwalk­er Gewer­bege­bi­et, sieht dem Treiben mit Trä­nen in den Augen
zu. “Jet­zt kann ich wieder zum Sozialamt gehen, das war alles, was
ich hat­te”, sagt der Viet­namese, der schon zu DDR-Zeit­en nach
Deutsch­land kam. Seinen Namen möchte er öffentlich nicht nennen. 

Zwei volle Gas­flaschen haben die Feuer­wehrleute aus dem brennenden
Wagen geholt, um Schlim­meres zu ver­hin­dern. Die Kriminaltechniker
des Polizeiprä­sid­i­ums Pots­dam unter­suchen seit gestern den Brandort,
auf der Spur nach tech­nis­chen Defek­ten oder auch
Brandbeschle­u­nigern. Zur Bran­dur­sache woll­ten sie sich noch nicht
äußern. 

Gestern Vor­mit­tag zeigten dann die Betreiber eines Dön­er-Imbiss in
der Pritzwalk­er Rossstraße eine Brand­s­tiftung an. Jemand hatte
schein­bar in der Nacht ver­sucht, ihren Dön­er-Imbiss, der sich in
einem mas­siv­en Gebäude befind­et, anzuzün­den. Der Fen­ster­rah­men ist
ver­schmort, Scheibe und Rah­men rußgeschwärzt. 

Mit Bekan­ntwer­den dieses zweit­en Fall­es zog das Polizeipräsidium
Pots­dam die Ermit­tlun­gen an sich. Press­esprech­er Rudi Son­ntag konnte
zum Stand der Ermit­tlun­gen noch nicht viel sagen, außer dass man
einen frem­den­feindlichen Hin­ter­grund nicht auss­chließe. Ali Keskin
vom Dön­er-Imbiss hat­te in der Nacht ein Auto vor der Einrichtung
wahrgenom­men, hörte zwei Autotüren zuschla­gen, dachte sich dabei
aber nichts. “Ich weiß nicht, ob das mit der Tat zusammenhängt.
Jeden­falls war die Polizei heute hier und hat Spuren gesichert”,
berichtet Keskin, dem es beim Anblick des Asia-Imbiss fast die
Sprache verschlägt. 

Bere­its vor eini­gen Wochen hat­te es in Pritzwalk Angriffe auf ein
neu eröffnetes Chinarestau­rant im “Prig­nit­z­land” gegeben.
But­ter­säure war ins Fen­ster geschleud­ert und Autor­eifen waren
zer­stochen wor­den. Ob diese Vor­fälle mit den jüng­sten Ereignis­sen in
Zusam­men­hang ste­hen, wird die Polizei prüfen. Außer­dem bit­tet sie
Zeu­gen, die in der Ros­tock­er bzw. der Rossstraße Per­so­n­en oder
Fahrzeuge bemerkt haben, die im Zusam­men­hang mit den Brän­den stehen
kön­nten, sich beim Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam unter der
Bürg­ertele­fon­num­mer 070033330331 oder bei jed­er anderen
Polizei­di­en­st­stelle zu melden Thomas Bein 

Krim­inal­tech­niker sucht­en gestern nach Spuren in dem völlig
aus­ge­bran­nten Asia-Imbiss an der Ros­tosck­er Straße.

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Rechte Marschsaison in Brandenburg

Neon­azis wollen am Sam­stag in Belzig gegen Migranten demon­stri­eren. In Halbe
ver­bi­etet die Polizei rechte Aufmärsche zum Volk­strauertag. In Pots­dam sind
hinge­gen Wehrma­chts­de­ser­teure nicht zur Trauer geladen

(TAZ, 07.11.03) Unmit­tel­bar vor dem 65. Jahrestag der nation­al­sozial­is­tis­chen Pogromnacht
demon­stri­eren am Sam­stag Neon­azis in der bran­den­bur­gis­chen Kle­in­stadt Belzig
mit anti­semi­tis­chen Parolen gegen Migranten und Flüchtlinge. Bei dem
Drahtzieher des Auf­marsches han­delt es sich nach Infor­ma­tio­nen der taz um
den vorbe­straften Neon­azi Pas­cal S. 

Der heute 25-Jährige hat­te mit einem Dutzend Gesin­nungsgenossen im September
1997 eine Punkband in Pritzwalk bru­tal über­fall­en. Ein Band­mit­glied wurde
lebens­ge­fährlich ver­let­zt. Pas­cal S. ver­büßte deshalb bis vor kurzem eine
mehrjährige Frei­heitsstrafe. Vor sein­er Haf­tent­las­sung hat­te Pas­cal S. in
Neon­azi­pos­tillen angekündigt, sich weit­er “am Kampf” zu beteili­gen. Im
Som­mer dro­hte dann eine “Nationale Aktionsgemeinschaft/Freies Deutschland”
auf der alter­na­tiv­en Web­site “infori­ot”, man werde “Belzig wieder zu einer
nation­al befre­it­en Zone für Volksgenossen machen”. Am 6. Okto­ber warfen
Unbekan­nte einen Brand­satz in das Alter­na­tive Info­café “Der Winkel” in
Belzig, wo sich Flüchtlinge, linke Jugendliche und Migranten treffen. 

Belzigs Bürg­er­meis­ter Peter Kiep (SPD) sagte der taz, das “Belziger Forum
gegen Recht­sradikalis­mus und Gewalt” werde nicht gegen die Neon­azis auf die
Straße gehen. 

Der­weil ver­sucht das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) einen der größten
Neon­azi­aufmärsche dieses Jahres in Halbe zu ver­hin­dern. Die
Sicher­heits­be­hör­den haben für den 15. Novem­ber und den darauf folgenden
Volk­strauertag zwei Aufmärsche von Neon­azis auf dem Kriegs­gräber­fried­hof in
Halbe ver­boten. Im ver­gan­genen Jahr hat­te das Bun­desver­fas­sungs­gericht das
Ver­bot des recht­en Gedenkmarsches am Volk­strauertag mit Ver­weis auf das
Bran­den­burg­er Feiertags­ge­setz bestätigt. Kom­pliziert­er ist die Rechtslage
für den 15. Novem­ber. Hier beruft sich das Polizeiprä­sid­i­um auf das
Gräber­schutzge­setz. Das Per­sön­lichkeit­srecht der Toten auf dem
Kriegs­gräber­fried­hof in Halbe sei beson­ders schutzwürdig und würde durch
eine poli­tis­che Demon­stra­tion verletzt. 

Die Neon­azis, die schon Anfang der 90er-Jahre über den Fried­hof zogen,
wollen allerd­ings nicht erneut klein beigeben. Sie erhof­fen sich für den 15.
Novem­ber einen Sieg vor Gericht und durch offene Ver­her­rlichung der SS
mehrere tausend Teil­nehmer an diesem Tag. 

Gegen­demon­stran­ten, die unter dem Mot­to “Den Kessel zum Kochen bringen”
mobil­isieren, haben es in Halbe nicht leicht. Das Amt Schenkenländchen
unter­sagte eine Gedenkver­anstal­tung für 57 in Halbe bestat­tete ermorderte
Zwangsar­beit­er und Deser­teure mit der Begrün­dung, auch hier­mit würde die
Ruhe der Toten gestört. Lud­wig Bau­mann, Vor­sitzen­der der “Bun­desvere­ini­gung
Opfer der NS-Mil­itär­jus­tiz” und Haup­tred­ner bei der geplanten Kundgebung,
hofft, dass es bei dem Ver­bot nicht bleiben wird. Derzeit wird über einen
Auswe­i­chort verhandelt. 

Auch beim offiziellen “Volk­strauern” in Pots­dam ist der ehemalige
Wehrma­chts­de­ser­teur Bau­mann als Red­ner nicht erwün­scht. Potsdams
Ober­bürg­er­meis­ter Jan Jakobs (SPD) lehnte einen Vorschlag der Frakion “Die
Anderen” ab, den 80-Jähri­gen bei der städtis­chen Gedenk­feier sprechen zu
lassen.

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Halbe zurzeit verboten

Aufmärsche von Recht­sex­trem­is­ten in Halbe verboten

(BM, 08.11.03) Frank­furt (O.) — Ein von Recht­sex­trem­is­ten geplanter Auf­marsch zum
Volk­strauertag am 16. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) ist verboten
wor­den. Das teilte ein Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt gestern mit.
Gegen das Ver­bot sei kein Wider­spruch ein­gelegt wor­den. Auch ein zweit­er vom
gle­ichen Ver­anstal­ter für den 15. Novem­ber geplanter Neon­azi-Auf­marsch sei
ver­boten wor­den. Dage­gen habe der Ver­anstal­ter geklagt. 

Das Ver­bot am Volk­strauertag sei mit dem Feiertags­ge­setz begrün­det worden,
das Ver­bot am Tag davor mit dem Kriegs­gräber­stät­tenge­setz, das die Würde der
Toten sowie ihrer Hin­terbliebe­nen und Ange­höri­gen schütze. 

Nach Polizeiangaben liegt auch eine Anmel­dung für eine Gegenveranstaltung
link­er Grup­pen vor. Sollte sie genehmigt wer­den, würde die Polizei dafür
Sorge tra­gen, dass die Grup­pen nicht aufeinan­der träfen, Straftaten
ver­hin­dert und die Bevölkerung geschützt würde, sagte der Sprecher. 

Der Wald­fried­hof Halbe ist der größte deutsche Soldatenfriedhof. 

Rechter Auf­marsch in Halbe verboten

(MOZ, 08.11.03) Frank­furt (Oder) (dpa) Der von Recht­sex­trem­is­ten geplante Auf­marsch zum
Volk­strauertag am 16. Novem­ber in Halbe (Dahme-Spree­wald) ist verboten
wor­den. Das teilte ein Sprech­er des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder) am
Fre­itag mit und bestätigte damit Medi­en­berichte. Gegen das Ver­bot sei kein
Wider­spruch ein­gelegt wor­den, sagte er. Auch ein zweit­er vom gleichen
Ver­anstal­ter am 15. Novem­ber geplanter Neon­azi-Auf­marsch sei verboten
wor­den. Dage­gen habe der Ver­anstal­ter jedoch geklagt. Vom Verwaltungsgericht
Frank­furt (Oder) war am Fre­itag keine Stel­lung­nahme zu erhalten. 

Das Ver­bot für den Auf­marsch am Volk­strauertag sei mit dem Feiertagsgesetz
begrün­det wor­den, erläuterte der Sprech­er. Das Ver­bot für den Tag davor mit
dem Kriegs­gräber­stät­tenge­setz, das die Würde der Toten sowie ihrer
Hin­terbliebe­nen und Ange­höri­gen schütze. Die Polizei werde mit allen Mitteln
ver­suchen, das Ver­bot der Demon­stra­tion durchzusetzen. 

Vor diesem Hin­ter­grund hat Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU)
nach einem Bericht des “Berlin­er Kuri­er” eine Änderung des
Demon­stra­tionsrechts gefordert. “An solchen Orten mit hohem Sym­bol­w­ert und
ein­er enor­men außen­poli­tis­chen Wirkung muss das Demonstrationsrecht
eingeschränkt wer­den”, zitiert das Blatt den Min­is­ter. Dafür wolle er sich
in der Innen­min­is­terkon­ferenz stark machen. 

Nach Polizei-Angaben liegt auch eine Anmel­dung für eine Gegenveranstaltung
link­er Grup­pen vor. Sollte sie genehmigt wer­den, würde die Polizei dafür
Sorge tra­gen, dass die Grup­pen nicht aufeinan­der träfen, Straftaten
ver­hin­dert und die Bevölkerung geschützt würde, sagte der Sprech­er. In
diesem Fall seien dann mehr als 1000 Polizis­ten im Einsatz. 

Der Wald­fried­hof Halbe ist der größte deutsche Sol­daten­fried­hof. Auf ihm
sind etwa 22 000 Sol­dat­en und Zivilis­ten bestat­tet, die bei ein­er der
let­zten Kesselschlacht­en des Zweit­en Weltkrieges im Früh­jahr 1945 ums Leben
kamen. 

Polizei ver­bi­etet Auf­marsch auf Soldatenfriedhof

Recht­sex­trem­is­ten woll­ten in Halbe demonstrieren

(Berlin­er Zeitung, 7.11.03, Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Die Polizei hat den für den Volk­strauertag am 16. November
geplanten Auf­marsch rechter Grup­pierun­gen auf dem Sol­daten­fried­hof in Halbe
(Dahme-Spree­wald) ver­boten. “Wir haben uns auf das Feiertags­ge­setz berufen”,
sagte Klaus Kandt, amtieren­der Präsi­dent des Frank­furter Polizeipräsidiums,
am Donnerstag. 

Die Anmelder hät­ten gegen dieses Ver­bot keinen Wider­spruch ein­gelegt. “Sie
haben eine Auswe­ichver­anstal­tung auf dem Fried­hof für Sonnabend, den 15.
Novem­ber angemeldet”, so der Polizei­di­rek­tor. Auch diese Demon­stra­tion unter
dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” sei unter­sagt worden,
da der Sol­daten­fried­hof ein beson­ders schutzwürdi­ger Ort sei. Gegen dieses
Ver­bot hät­ten die Organ­isatoren beim Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder)
geklagt. “Eine richter­liche Entschei­dung erwarten wir an diesem Fre­itag”, so
Kandt. Wenn das Gericht das polizeiliche Ver­bot aufheben sollte, werde man
bei der näch­sthöheren Instanz Ein­spruch einlegen. 

“Sollte der Neon­azi-Auf­marsch den­noch ges­tat­tet wer­den, so wer­den rund 1 000
Polizis­ten im Großein­satz sein”, sagte Hans-Jür­gen Mörke, der zuständige
Polizeiführer. Es komme dann darauf an, Auss­chre­itun­gen zwischen
Recht­sex­trem­is­ten sowie linken Grup­pen, die eben­falls zwei Aktio­nen in Halbe
angemeldet haben, zu ver­hin­dern. “Jed­er­mann wird an diesem Tag in Halbe von
der Polizei kon­trol­liert”, so Mörke. Alle Zufahrtsstraßen wür­den gesperrt.
Käme es zu der geplanten Neon­azi-Demon­stra­tion, dann müsse diese vor dem
Fried­hof been­det wer­den. “Trom­meln, Fah­nen und Uni­for­men sind verboten”,
sagte Mörke. 

Auf dem größten deutschen Sol­daten­fried­hof in Halbe liegen die sterblichen
Über­reste von 22 000 deutschen und sow­jetis­chen Sol­dat­en sowie mehreren
Tausend Zwangsarbeitern. 

Das wird unser größter Einsatz”

Möglicher­weise über 1000 Polizis­ten am 15. Novem­ber in und um Halbe

(MAZ, 07.11.03) FRANKFURT (ODER) — “Das wird unser größter Ein­satz, wenn der rechte
Auf­marsch genehmigt wer­den sollte”, sagt Klaus Kandt. Gestern informierte
der amtierende Präsi­dent des Polizeiprä­sid­i­ums Frank­furt (Oder)
Pres­sev­ertreter darüber, wom­it am 15. Novem­ber in und um Halbe zu rechnen
ist: ein Großaufge­bot von über 1000 Polizisten. 

Rechte Grup­pierun­gen wollen auf­marschieren und ein “Heldenge­denken”
abhal­ten. Nicht nur am Volk­strauertag (16. Novem­ber), son­dern auch am 15.
Novem­ber. Anmelder ist Lars Jacobs, ein Strohmann des Hamburger
Recht­sex­trem­is­ten Chris­t­ian Worch. Die Polizei hat Ver­anstal­tun­gen an beiden
Tagen ver­boten. “Gegen das Ver­bot für den Volk­strauertag wird der Anmelder
ver­mut­lich nicht vorge­hen”, meint Kandt. Diese Entschei­dung basiere auf dem
Feiertags­ge­setz und sei juris­tisch wasserdicht. 

Anders sieht es mit dem 15. Novem­ber aus. Hier begrün­det die Polizei ihr
Ver­bot mit der beson­deren Schutzwürdigkeit des Wald­fried­hofes. “Auf ihm
dür­fen laut Kriegs­gräber­stät­tenge­setz von 1965 keine politischen
Ver­anstal­tun­gen stat­tfind­en”, so Kandt. Gegen dieses Ver­bot zog der Anmelder
vor das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder). Kandt: “Wenn wir verlieren,
gehen wir in die näch­ste Instanz.” 

Das Gle­iche dürfte Lars Jacobs tun, sollte das Ver­bot Bestand haben. Der
Hal­ber Wald­fried­hof sei die let­zte Hochburg, welche die rechte Szene mit
juris­tis­chen Mit­teln stür­men will, sagt Polizei­di­rek­tor Hans-Jür­gen Mörke.
Er leit­et den Ein­satz am 15. Novem­ber. Mörke rech­net mit der Genehmi­gung von
zwei linken Gegen­ver­anstal­tun­gen mit bis zu 500 Teil­nehmern. “Wenn die
Neon­azis ihre Klien­tel mobil­isieren”, schätzt Mörke ein, “haben wir es mit
800 bis 1000 Anhängern zu tun”. 

Denkbares Polizei-Szenario ist, die linken Gegen­ver­anstal­tun­gen auf der
Kirch­straße zu bün­deln. In Sichtweite würde der rechte Marsch ohne Trommeln,
Uni­for­men, Fah­nen und Nazi-Sym­bole vom Bahn­hof bis zum Fried­hof führen. Auf
die Ruh­estätte dürfte nur eine Abor­d­nung mit Kränzen, bevor der Zug
geschlossen zum Bahn­hof zurück muss. 

Tritt diese Sit­u­a­tion ein, sind mehr als 1000 Polizis­ten im Ein­satz. Einige
von ihnen durch­suchen an Kon­troll­stellen aus­nahm­s­los alle Anreisenden auf
Base­ballschläger, Schlagstöcke, Springmess­er und weit­ere waffenähnliche
Gegen­stände. “Dann”, so Mörke, “dreht sich in Halbe am 15. Novem­ber nichts
mehr.” 

Sen­si­bler Tag

(MAZ, 07.11.03) Wie wird de
r 15. Novem­ber in Halbe ver­laufen? Darüber entschei­den wieder
ein­mal die Gerichte in let­zter Instanz und Sekunde. Im Gegen­satz dazu steht
für die Polizei bere­its fest, dass sie an diesem Tag für Ruhe und Ord­nung um
und in Halbe sor­gen will. 

Sen­si­bler Punkt ist der Wald­fried­hof. Hier fan­den 22 000 deutsche Soldaten
und Zivilis­ten, die in ein­er der let­zten Kesselschlacht­en des Zweiten
Weltkrieges star­ben, ihre let­zte Ruhe. Eben­so ermordete sowjetische
Zwangsar­beit­er und Wehrma­chts­de­ser­teure, aber auch Men­schen, die nach dem 8.
Mai 1945 in sow­jetis­chen Lagern umkamen. 

Wer all dieser Ver­stor­be­nen fried­voll gedenken möchte, ist in Halbe stets
willkom­men. Doch die Nach­wende-Erfahrung lehrt, was geschieht, wenn man
Recht­sex­trem­is­ten gewähren lässt. Dann miss­brauchen sie wie 1990/91 den
Wald­fried­hof als Aufmarschplatz. 

Aufmärsche wur­den sei­ther ver­boten — am Volk­strauertag. Deshalb wollen
Neon­azis dies­mal ihr “Heldenge­denken” schon am Vortag insze­nieren. Kommen
sie damit vor Gericht durch, gle­icht Halbe am 15. Novem­ber ein­er grünen
Fes­tung. Dann ist es Auf­gabe der Polizei, rechte und linke Demonstranten
kon­se­quent zu trennen.

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Polizeieinsatz vor der Stadthalle

(LR, 07.11.03) Mehrere Stun­den hat­te die Polizei gestern im Bere­ich der Stadthalle zu tun,
um, so Press­esprech­er Berndt Fleis­ch­er, eine «ver­bale Auseinandersetzung
zwis­chen Jugendlichen, die bis zur Gewalt zu eskalieren dro­hte» zu beenden. 

Etwa gegen 15 Uhr habe sich die Sit­u­a­tion an der Stadthalle, einem beliebten
Jugendtr­e­ff­punkt, aufgeschaukelt. Zeitweise seien bis zu 200 zum Teil stark
betrunk­ene Jugendliche auf dem Platz gewe­sen. Der Chef des Cottbuser
Polizeis­chutzbere­ich­es, Olaf Fis­ch­er, sprach von ein­er «sehr aggressive
Stim­mung» . Ein Aufge­bot von 25 Polizis­ten ver­suchte anfangs, die Situation
unter Kon­trolle zu hal­ten. «Im Ver­lauf des Abends wur­den fünf Per­so­n­en in
Gewahrsam genom­men» , so Fleis­ch­er. Außer­dem hät­ten die Beamten die
Per­son­alien von mehreren Beteiligten aufgenommen. 

Die Jugendlichen wur­den zur Puschk­in­prom­e­nade und einige bis in den Bereich
der Jahn­straße abge­drängt, um die Lage vor der Stadthalle zu beruhi­gen. Dort
find­en derzeit Ver­anstal­tun­gen des 13. Film­Fes­ti­vals Cot­tbus statt. Einen
Zusam­men­hang des Vor­falls mit dem Fes­ti­val kon­nte Fleis­ch­er wed­er bestätigen
noch auss­chließen. Auch nicht, ob es sich um eine poli­tisch motivierte
Auseinan­der­set­zung zwis­chen Jugend­grup­pen gehan­delt haben könnte. 

Die Beamten aus Cot­tbus hat­ten bei dem Ein­satz Unter­stützung aus
benach­barten Schutzbere­ichen, vom Bun­des­gren­zschutz und von der
Bere­itschaft­spolizei aus Pots­dam. Gegen 20 Uhr herrschte wieder Ruhe auf dem
Stadthallenvorplatz. 

Bis gestern Abend lagen keine Hin­weise auf Straftat­en vor.

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Liebe HennigsdorferInnen”

(Infori­ot) Wir doku­men­tieren an dieser Stelle das Flug­blatt, mit dem in Hen­nigs­dorf zurzeit für eine Antifade­mo am kom­menden Fre­itag mobil­isiert wird.

Liebe Hen­nigs­dor­ferIn­nen, hier­mit möcht­en wir, eine Gruppe von engagierten jun­gen Leuten, Sie zu ein­er von uns ver­anstal­teten Demon­stra­tion einladen. 

Wie Sie sich­er der lokalen Presse ent­nehmen kon­nten, mehrten sich in let­zter Zeit Über­griffe auf aus­ländis­che Gast­stät­ten, die ein­deutig recht­sex­tremen Ursprungs waren. 

Wehren Sie sich ver­bal oder holen Sie Hil­fe, wenn Sie Zeuge von Über­grif­f­en oder Ein­schüchterungsver­suchen gegen aus­ländis­che Mit­bürg­er oder alter­na­tiv ausse­hende Jugendliche werden. 

In unser­er Stadt existiert außer­dem noch in der Haupt­straße seit min­destens zwei Jahren ein Neon­azi-Szeneladen. Es wird dort unter anderem Klei­dung mit ein­deutig ras­sis­tis­chen Auf­schriften verkauft. Gegen diesen Laden möcht­en wir protestieren, weil wir nicht wollen, dass sich recht­sex­tremes und ras­sis­tis­ches Gedankengut in unser­er Stadt verbreitet. 

Zeigen Sie mit per­sön­lichem Engage­ment, dass sie dieses nicht stillschweigend hin­nehmen wollen. Wir treten für ein weltof­feneres, friedlicheres und sicheres gesellschaftlich­es Kli­ma in unser­er Stadt ein und wün­schen uns bei Kon­flik­ten ein kom­mu­nika­tiveres Miteinander. 

Darum bit­ten wir Sie, uns bei dieser Aktion zu unter­stützen und mit uns Prob­leme zu disku­tieren und vielle­icht Lösungsan­sätze zu finden. 

Seien Sie dabei!

Fre­itag, 14. Novem­ber, 17 Uhr

Post­platz, Hennigsdorf

Ver­anstal­ter: Antifa Hen­nigs­dorf, AG Gegen Rechts Hen­nigs­dorf, Hen­nigs­dor­fer Ratschlag

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Holocaust und Bombenkrieg sind nicht vergleichbar”

Wie viel Leid soll und wie viel Leid darf man Lesern zumuten? Jörg Friedrichs aktueller Bild­band “Brand­stät­ten” (Propy­läen, 25 Euro) hat diese Frage aufge­wor­fen, denn der Berlin­er Pub­lizist veröf­fentlicht Grauen erre­gende Fotos von deutschen Opfern des Luftkrieges. Ähn­liche Bilder ken­nt man bish­er vor allem aus KZs. In ersten Reak­tio­nen wird Friedrich deshalb oft vorge­wor­fen, sein Buch rel­a­tiviere den Holo­caust. Darüber sprach Sven Felix Keller­hoff mit Julius H. Schoeps, Direk­tor des Moses-Mendel­sohn-Zen­trums in Potsdam. 

DIE WELT: Ist der Band von Jörg Friedrich ein Tabu-Bruch?

Julius H. Schoeps: Es ist nicht ganz ein­fach, dazu eine Posi­tion zu beziehen. Ursache und Wirkung wer­den in “Brand­stät­ten” näm­lich aus­ge­blendet. Das Lei­den der Bevölkerung während des Bombenkrieges wird doku­men­tiert; ich halte das für legit­im. Allerd­ings ver­misse ich die Ein­bet­tung in den his­torischen Kontext. 

Ist das Buch eher aufk­lärerisch oder verharmlosend?

Schoeps: Ver­harm­losend würde ich nicht sagen, weil die Bilder für sich sprechen. Aber aufk­lärerisch auch nicht, denn es erk­lärt nichts. Das irri­tiert mich. 

Kann man Fotos über deutsche Lei­den und deutsche Opfer des Zweit­en Weltkrieges zeigen, ohne deutsche Ver­brechen zu relativieren?

Schoeps: Man kann die deutschen Bombenopfer und das, was geschehen ist, zeigen. Aber man muss ihr Schick­sal in Zusam­men­hänge stellen, son­st ver­ste­ht man nichts. Ein Ver­brechen ste­ht nie allein. Und natür­lich wurde auch der Bombenkrieg gegen die Deutschen von den Betrof­fe­nen als ein gegen sie gerichteter Ter­ror begriffen. 

In den Fün­fzigern und Sechzigern war in Deutsch­land das Gefühl, man selb­st sei Opfer des Krieges, weit ver­bre­it­et. Sehen Sie in der gegen­wär­ti­gen Debat­te ähn­liche Ent­las­tungsstrate­gien? Oder kann man heute über deutsche Ver­brechen und über deutsche Opfer sprechen, ohne aufzurechnen?

Schoeps: Die zweite oder dritte Gen­er­a­tion, die heute das öffentliche Leben bes­timmt, hat selb­stver­ständlich das Recht zu fra­gen, was eigentlich geschehen ist — die betrof­fene Gen­er­a­tion hat­te damit natür­lich Prob­leme. Das gilt für die Debat­te um den Bombenkrieg eben­so wie für die Debat­te um die Vertrei­bun­gen. Ich glaube, es ist ein berechtigtes Inter­esse vorhan­den, Fra­gen zu stellen, aber man muss sie in den his­torischen Kon­text stellen. 

Soll man also neben Bildern aus Buchen­wald oder Bergen-Belsen die Bilder von zivilen Opfern des Bombenkrieges zeigen?

Schoeps: Das kön­nte sehr leicht zu ein­er noch viel weit­erge­hen­den Rel­a­tivierung führen, deshalb würde ich davor entsch­ieden war­nen. Deutsche Ver­brechen und deutsche Lei­den haben miteinan­der zu tun, sie kön­nen aber nicht gle­ichge­set­zt werden. 

Aber darf man sie vergleichen?

Schoeps: Nein, ich halte Holo­caust und Bombenkrieg auch nicht für ver­gle­ich­bar, weil es sich um Ereignisse auf unter­schiedlichen Ebe­nen han­delt. Man muss sich mit bei­den The­men beschäfti­gen. An Jörg Friedrichs Buch miss­fällt mir vor allem, dass man nicht ver­ste­ht, was es sein soll: Ist es die Illus­tra­tion zu “Der Brand”? Dann kön­nte ich das akzep­tieren. Als eigen­ständi­ges Buch dage­gen halte ich es für nicht sehr gelungen. 

Warum?

Schoeps: Wegen der Bilder, die zum Teil sehr prob­lema­tisch sind. Die Zusam­men­stel­lung spitzt ihre Wirkung noch mehr zu. Doch man erfährt viel zu wenig über die gezeigten Dinge. Wann genau wur­den die Fotos aufgenom­men? Von wem? Han­delt es sich um Ama­teur-Schnapp­schüsse oder um Pro­pa­gand­abilder? Was genau zeigen sie? Wie wur­den sie über­liefert? All das fehlt. Jörg Friedrichs Lit­er­aturz­i­tate und Kurz­erk­lärun­gen reichen über­haupt nicht aus. Ein zweites: Mich wun­dert sehr die Hal­tung des Ver­lages in der Nachbe­merkung. Es geht ja darum, ob man bes­timmte Fotos von zer­störten men­schlichen Kör­pern zeigen darf. Das ist aber gar nicht die Frage: Wenn die Bilder näm­lich stim­men, wenn es keine Fakes sind, wenn sie nicht aus ihrem eigentlichen Zusam­men­hang geris­sen oder nachgestellt wur­den, dann kann und dann soll man sie zeigen. Denkt man die Argu­men­ta­tion des Ver­lags weit­er, würde sie ja bedeuten: Bilder ermorde­ter Juden darf man zeigen, Bilder getöteter Deutsch­er aber nicht. Das kann wohl nie­mand ern­sthaft sagen wollen. 

Welchen Erken­nt­niswert haben Fotos von grausam zugerichteten Leibern?

Schoeps: Bilder bes­tim­men das Bewusst­sein, Bilder bes­tim­men unsere Sicht der Dinge. Bilder allein ver­mit­teln allerd­ings keine ser­iöse Aus­sage, wenn sie nicht mit einem Text erläutert werden. 

Bilder emo­tion­al­isieren. Darf man ein The­ma wie deutsche Ver­brechen und Lei­den emotionalisieren?

Schoeps: Es gibt kein The­ma, das man aus­blenden darf und soll. Man muss über alles reden kön­nen. Der His­torik­er weiß: Je größer der zeitliche Abstand, desto ein­fach­er kann man das tun. In den Fün­fzigern und Sechzigern wurde die Ver­gan­gen­heit beschwiegen. Heute ist das anders, und dazu tra­gen Büch­er wie das von Jörg Friedrich bei. Ästhetisch ist “Brand­stät­ten” dur­chaus inter­es­sant, der Erken­nt­niswert allerd­ings ist eher gering. 

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Die Argumente eines Obrigkeitsstaats

(WSWS, 7.11., Kom­men­tar von Ulrich Rip­pert) Wenige Stun­den nach­dem in der Nacht zum 16. Sep­tem­ber die Fen­ster­scheiben der Aus­län­der­be­hörde in Frank­furt (Oder) eingeschla­gen wor­den waren, veröf­fentlichte der Ver­fas­sungss­chutz des Lan­des Bran­den­burg auf sein­er Online-Seite einen Artikel, der die World Social­ist Web Site (WSWS) in das Umfeld des gewalt­täti­gen “link­sex­trem­istis­chen Spek­trums” stellt. Der Artikel strotzt vor Ver­drehun­gen, Halb­wahrheit­en, Andeu­tun­gen und falschen Behauptungen. 

Als erstes fällt das Datum des Artikels auf. Laut Ermit­tlun­gen der Polizei ereignete sich der Über­fall auf die Aus­län­der­be­hörde am Dien­stag den 16. Sep­tem­ber früh­mor­gens um 3.50 Uhr. Die polizeilichen Ermit­tlun­gen dauerten den ganzen Tag über an. Am Mit­tag fand eine “Vor-Ort-Besprechung” statt, auf der “der für Aus­län­derangele­gen­heit­en zuständi­ge Abteilungsleit­er im Frank­furter Ord­nungsamt, Rain­er Tar­lach”, die Presse informierte, wie die Märkische All­ge­meine Zeitung am näch­sten Mor­gen berichtete. 

Die ersten Presse­berichte erschienen am Mittwoch früh. Der Artikel des Ver­fas­sungss­chutzes trägt aber das Datum vom Dien­stag, dem 16. Sep­tem­ber, dem Tag an dem der Anschlag stat­tfand. Die Frage stellt sich: Hat­te der Ver­fas­sungss­chutz Vor­a­bin­for­ma­tio­nen? Wann und von wem wurde er über die Ereignisse jen­er Nacht informiert? 

Der zweite Wider­spruch beste­ht in der Bew­er­tung des WSWS-Artikels, der ange­blich am Tatort gefun­den wurde. Sofort — unmit­tel­bar nach Bekan­ntwer­den der Ereignisse, noch bevor irgendwelche ern­sthaften Ermit­tlun­gen begonnen hat­ten — behauptete der Ver­fas­sungss­chutz, der Artikel sei von den Tätern hin­ter­legt wor­den, und bew­ertete ihn wie ein Beken­ner­schreiben. Weshalb? Auf welche Infor­ma­tio­nen stützt sich diese Einschätzung? 

Nach Angaben der Polizei gab es auf dem Artikel keine hand­schriftliche Notiz oder ander­sar­tige Zuord­nung. Er sei “im Ein­gangs­bere­ich” der Behörde gefun­den wor­den. Das Gebäude befind­et sich direkt am Straßen­rand. Es gibt keinen Vorhof. Die Täter waren nicht im Gebäude. Mit anderen Worten: Der Artikel lag auf dem Bürg­er­steig vor dem Ein­gang zur Behörde. Er kann dort bere­its vorher gele­gen haben oder später hin­gelegt wor­den sein. 

Von ein­er ein­deuti­gen Zuord­nung des Artikels zum Anschlag kann also keine Rede sein. Es ist bish­er völ­lig unklar, wer den Artikel hin­ter­legt hat, und einiges deutet darauf hin, dass es nicht die Täter waren. Zumin­d­est hät­ten sie dann in Kauf genom­men, dass er in ein­er windi­gen Sep­tem­ber­nacht schnell hätte weggewe­ht wer­den kön­nen und nicht gefun­den wor­den wäre. Hät­ten die Täter den Artikel wirk­lich ihrer Aktion ein­deutig zuord­nen wollen, wäre es leicht gewe­sen, ihn durch die eingeschla­ge­nen Scheiben in das Innere der Behör­den­räume zu wer­fen. Immer­hin hat­ten sie mehrere Marme­ladengläs­er mit stink­ender Chemikalie auf diesem Weg in die Büros befördert. 

Während also die Verbindung zwis­chen dem WSWS-Artikel und dem Über­fall ungek­lärt und äußerst dubios ist, behauptet der Ver­fas­sungss­chutz — nur Stun­den nach dem Anschlag — das wichtig­ste Merk­mal der Tat sei eben dieser Artikel gewe­sen. Der anderthalb­seit­ige VS-Bericht befasst sich fast auss­chließlich mit dem WSWS-Artikel. Nach den ersten fünf Zeilen, in denen mit dür­ren Worten die Sachbeschädi­gun­gen zusam­menge­fasst wer­den, fol­gen neun Absätze mit hefti­gen Anschuldigun­gen gegen den WSWS-Artikel. 

Im zweit­en Absatz stellt der Ver­fas­sungss­chutz fol­gende Tat­sachen­be­haup­tung auf: “Am Tatort hin­er­ließen sie (die Täter, die Red.) den Abdruck ein­er Ver­laut­barung, die bere­its vor zwei Jahren im Inter­net veröf­fentlicht wor­den war.” Erstens ist bish­er — wie gesagt — völ­lig unklar, wer den Text hin­ter­ließ. Zweit­ens ist die Wort­wahl “Ver­laut­barung” irreführend, sie soll eine enge Beziehung zwis­chen Text und Tätern andeuten. Eine Ver­laut­barung ist eine per­so­n­en- oder sach­be­zo­gene Stel­lung­nahme. Es han­delt sich bei dem Text aber ger­ade nicht um eine Ver­laut­barung der Täter, son­dern um einen Artikel der WSWS-Redaktion. 

Auch der ermit­tel­nde Staat­san­walt sieht das so. So berichtete die Berlin­er Zeitung am Tag nach den Ereignis­sen: “Außer­dem wurde im Ein­gangs­bere­ich der Behörde ein Schreiben gefun­den. Das kann aber nicht als Beken­ner­schreiben gew­ertet wer­den, sagte Staat­san­walt Ulrich Scherd­ing. Denn es han­delt sich um einen zweiein­halb Jahre alten all­ge­meinen Auf­satz gegen Abschiebe­poli­tik.” In einem späteren Tele­fonge­spräch betonte Staat­san­walt Scherd­ing aus­drück­lich, es habe kein­er­lei Beken­ner­schreiben gegeben, und der am Tatort gefun­dene Artikel stütze seine Kri­tik an der Asylpoli­tik auf all­ge­mein zugängliche Quellen. 

Der Ver­fas­sungss­chutz dage­gen kon­stru­iert einen engen Zusam­men­hang zwis­chen dem Artikel und dem Anschlag und behauptet, ger­ade der Artikel mache einen “link­sex­tremen Hin­ter­grund der Tat” deut­lich. Er schreibt, das Anschlagsziel, die Parole an der Hauswand und “nicht zulet­zt die Auswahl des am Tatort hin­ter­lasse­nen Schreibens ver­rat­en ein­deutige Bezüge der Täter zum link­sex­trem­istis­chen Spek­trum”. Im näch­sten Absatz wird diese Behaup­tung wieder­holt: “Ins­beson­dere der Text, der bere­its im Feb­ru­ar 2001 auf der World Social­ist Web Site pub­liziert wor­den war, verdeut­licht den link­sex­trem­istis­chen Hin­ter­grund der Tat.” 

Dieser Vor­wurf des “Link­sex­trem­is­mus” ist sowohl in Bezug auf den Artikel als auch auf das WSWS ins­ge­samt falsch und ver­leumderisch. Strafrechtlich erfüllt er den Tatbe­stand ein­er falschen Anschuldigung. 

Der WSWS-Artikel ist sowohl in sein­er Darstel­lung der Tat­sachen wie auch in deren Wer­tung völ­lig kor­rekt. Er deckt die empören­den Zustände an den deutschen und €päis­chen Gren­zen auf und nen­nt konkrete Zahlen über die Opfer. Er stützt sich dabei auf nach­prüf­bare und all­ge­mein zugängliche Quellen, wie Nachricht­en­magazine und Tagszeitungen. 

Weit­er ruft wed­er dieser noch ein ander­er Artikel des WSWS zu Gewalt­tat­en auf. Im Gegen­teil, der Artikel prangert ger­ade die staatliche und ras­sis­tis­che Gewalt gegen Aus­län­der an und vertei­digt grundle­gende demokratis­che Rechte und Freiheiten. 

Und schließlich wird die WSWS vom Inter­na­tionalen Komi­tee der Vierten Inter­na­tionale und deren deutsche Sek­tion, der Partei für Soziale Gle­ich­heit (PSG), her­aus­gegeben. Die PSG ist eine vom Bun­deswahlleit­er anerkan­nte demokratis­che Partei, die an Bun­des- und Land­tagswahlen teil­nimmt. Sie lehnt indi­vidu­elle Gewal­tak­te, seien es Sachbeschädi­gun­gen und erst recht Gewal­tak­te gegen Per­so­n­en, grund­sät­zlich ab. 

Der Ver­fas­sungss­chutz weiß das und stellt auch fest, dass der Autorin des Artikels strafrechtlich “nichts vorzuw­er­fen” sei. Um den Artikel den­noch zu krim­i­nal­isieren, greift die Behörde zu fol­gen­der abstrusen Argu­men­ta­tion. Sie behauptet, der Fun­dort des Artikels zeige seine Nähe zu Gewalt­tat­en und umgekehrt sei die Gewalt­tat als “link­sex­trem” zu werten, weil dieser Artikel dort gefun­den wurde. Mit ein­er solchen Tau­tolo­gie, die in ihrer Voraus­set­zung den Beweis bere­its bein­hal­tet, lässt sich alles und nichts begrün­den. Sie dient der staatlichen Willkür und Einschüchterung. 

Der Ver­fas­sungss­chutz behauptet, der Artikel rei­he sich durch seinen Fun­dort in eine Serie von Veröf­fentlichun­gen ein, “die in ihrer Summe Gewalt­bere­itschaft fördern oder direkt her­vor­rufen. Mit solchen Tex­ten ist die Straße zur Straftat gepflastert.” 

Grun­drecht auf Meinungsfreiheit

Diese Argu­men­ta­tion ste­ht in polizeis­taatlich­er Tra­di­tion und stellt einen grundle­gen­den Angriff auf die Presse- und Mei­n­ungs­frei­heit dar. Wenn ein Artikel wed­er in seinen Tat­sachenaus­sagen anfecht­bar ist, noch zur Gewal
t oder anderen Straftat­en aufruft, dann ist sein Inhalt durch das Grun­drecht auf Mei­n­ungs­frei­heit geschützt. 

Im Grundge­setz Artikel 5 heißt es aus­drück­lich: “Jed­er hat das Recht, seine Mei­n­ung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu ver­bre­it­en und sich aus all­ge­mein zugänglichen Quellen unge­hin­dert zu unter­richt­en. Die Presse­frei­heit und die Frei­heit der Berichter­stat­tung durch Rund­funk und Film wer­den gewährleis­tet. Eine Zen­sur find­et nicht statt.” 

Indem das Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz einen strafrechtlich nicht zu bean­standen­den Artikel in die Nähe ein­er Straftat rückt und behauptet, er fördere oder bringe direkt Gewalt­bere­itschaft her­vor, fordert es impliz­it Zen­sur­maß­nah­men und ver­stößt gegen das Ver­fas­sungsrecht der Meinungsfreiheit. 

Fol­gt man der Argu­men­ta­tion des Ver­fas­sungss­chutzartikels, dann kön­nte mit der sel­ben Begrün­dung jede Art kri­tis­chen Jour­nal­is­mus eingeschüchtert und in die Nähe von Ter­ror­is­mus gerückt wer­den. Es reicht aus, dass irgend ein Wirrkopf oder Pro­voka­teur einige Scheiben ein­wirft, um poli­tis­che Geg­n­er der Regierung zu krim­i­nal­isieren. Mit der­sel­ben Begrün­dung kön­nte man sämtliche Kri­tik­er der “Agen­da 2010” dafür ver­ant­wortlich machen, wenn ein verzweifel­ter Arbeit­slos­er oder Sozial­hil­feempfänger Amok läuft. Oder — wie wir bere­its in einem früheren Artikel schrieben — man kön­nte den Geg­n­ern des Euro in Schwe­den vor­w­er­fen, sie hät­ten “die Straße” zum Mord an Anna Lindt “gepflastert”, die als promi­nente Euro-Befür­wor­terin auf dem Höhep­unkt der Ref­er­en­dum­skam­pagne umge­bracht wurde. Diese Argu­men­ta­tion ist nicht nur absurd, sie ver­stößt auch gegen ele­mentare demokratis­che Grundsätze. 

In einem Tele­fonge­spräch Mitte Okto­ber vertei­digte der stel­lvertre­tende Leit­er des Pots­damer Lan­desamts für Ver­fas­sungss­chutz, Jörg Mil­bradt, der auch für die Web-Redak­tion des VS ver­ant­wortlich zeich­net, den Artikel mit dem Hin­weis, nicht er als Autor und der Ver­fas­sungss­chutz hät­ten den Artikel in die Nähe ein­er Straftat gerückt, son­dern die Täter in Frankfurt/Oder.

Auch diese Aus­sage ist falsch. Es ist, wie gesagt, nach wie vor völ­lig unklar, wer den WSWS-Artikel hin­ter­legt oder mit­ge­bracht hat. Doch selb­st wenn es kein Pro­voka­teur war, son­dern jemand, der in seinen ver­wirrten Auf­fas­sun­gen das Ein­schla­gen von Fen­ster­scheiben für Poli­tik hält, recht­fer­tigt das nicht die Argu­men­ta­tion des Verfassungsschutzes. 

Mil­bradts Behaup­tung, die Hin­ter­legung des Artikels am Tatort rücke diesen auch inhaltlich in die Nähe ein­er Straftat, ist unsin­nig. Auch andere Schrift­stücke in der Behörde haben durch ihre Nähe zu den geborste­nen Scheiben nicht ihren Charak­ter verän­dert. Krim­i­nal­isiert wurde der Artikel der WSWS erst durch die Behaup­tung von Jörg Mil­bradt und des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, er ste­he im ursäch­lichen Zusam­men­hang zu der Tat. 

Nicht der oder die Steine- und Stinkbomben­wer­fer in Frankfurt/Oder, son­dern Mil­bradt und der Ver­fas­sungss­chutz haben behauptet, der WSWS-Artikel rei­he “sich ein in eine Serie ähn­lich­er Veröf­fentlichun­gen, die in ihrer Summe Gewalt­bere­itschaft fördern oder direkt her­vor­rufen”. Sie haben die ver­leumderische Behaup­tung aufgestellt: “Mit solchen Tex­ten ist die Straße zur Straftat gepflastert”. 

Dabei ist eine staatliche Behörde bei der Erhe­bung von strafrechtlich rel­e­van­ten Vor­wür­fen in beson­ders hohem Maß zur Sorgfalt verpflichtet. Das trifft ins­beson­dere auf die Ver­fas­sungss­chutzämter zu, deren Fest­stel­lun­gen in poli­tis­chen Auseinader­set­zun­gen immer wieder als “Autorität” oder “Beweis” ange­führt wer­den. Diese Sorgfalt­spflicht wurde von Mil­bradt und dem Pots­damer VS-Amt gröblich verletzt. 

Auf den Vor­wurf, dass der Ver­fas­sungss­chutz und damit eine staatliche Behörde einen strafrechtlich nicht zu bean­standen­den Artikel krim­i­nal­isiere, antwortete Mil­bradt: “So harm­los ist der Artikel auch wieder nicht!” Immer­hin bein­halte er eine “Fun­da­mentalkri­tik am demokratis­chen Staat”. 

Auch das ist nach­weis­lich unwahr. Der WSWS-Artikel übt keine “Fun­da­mentalkri­tik am demokratis­chen Staat”. Er über Kri­tik an der Regierung — was nicht das­selbe ist — und wirft ihr vor, im Umgang mit Aus­län­dern und Flüchtlin­gen ele­mentare demokratis­che Rechte und Grund­sätze zu mis­sacht­en. Es ist ein typ­is­ches Merk­mal von obrigkeitsstaatlichem Denken, dass es poli­tis­che Kri­tik an der Regierung automa­tisch als Angriff auf den Staat und die gesellschaftliche Ord­nung inter­pretiert und nicht zwis­chen bei­dem unterscheidet. 

Darüber hin­aus wäre auch eine radikale Kri­tik an der Gesellschaft­sor­d­nung durch die Mei­n­ungs­frei­heit gedeckt und nicht als “extrem­istisch” zu werten, wie sog­ar das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz in ein­er Broschüre fest­stellt, die im Inter­net zugänglich ist. Dort heißt es im Abschnitt “Extrem­istisch oder radikal”: “Zu Unrecht wird er (der Begriff Extrem­is­mus, die Red.) häu­fig mit Radikalis­mus gle­ichge­set­zt. So sind z.B. Kap­i­tal­is­muskri­tik­er, die grund­sät­zliche Zweifel an der Struk­tur unser­er Wirtschafts- und Gesellschaft­sor­d­nung äußern und sie von Grund auf ändern wollen, noch keine Extrem­is­ten. Radikale poli­tis­che Auf­fas­sun­gen haben in unser­er plu­ral­is­tis­chen Gesellschaft­sor­d­nung ihren legit­i­men Platz. Auch wer seine radikalen Zielvorstel­lun­gen real­isieren will, muss nicht befürcht­en, dass er vom Ver­fas­sungss­chutz beobachtet wird — jeden­falls nicht, solange er die Grund­prinzip­i­en unser­er Ver­fas­sung­sor­d­nung anerken­nt. … Die Gesin­nung poli­tisch Ander­s­denk­ender, die sich darin äußern kann, dass z.B. jemand mit Begeis­terung kom­mu­nis­tis­che Lit­er­atur liest oder die Bun­desregierung kri­tisiert, berührt den Auf­gaben­bere­ich der Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den nicht.” 

Obrigkeits­denken

Die Konzepte und Argu­mente des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes erin­nern fatal an die Logik des Obrigkeitsstaates, der in der unheil­vollen Geschichte Deutsch­lands nicht nur von der preußis­chen Pick­el­haube verkör­pert wor­den ist. Der Faschis­mus des Drit­ten Reich­es und der Stal­in­is­mus der DDR haben diese Logik bis zur Dik­tatur eines all­ge­gen­wär­ti­gen Polizeis­taates getrieben. 

Ent­standen in den dun­klen Tagen der Met­ter­nich­schen Reak­tion, gefes­tigt durch das Scheit­ern der demokratis­chen Rev­o­lu­tion von 1848 und die Bis­mar­ck-Ära, waren dem deutschen Obrigkeitsstaat demokratis­che Grund­sätze immer äußerst sus­pekt. Seine poli­tis­che Polizei, wie all seine Polizeibehör­den zeich­neten sich vor allem dadurch aus, dass sie ihre Organ­i­sa­tion und ihr Vorge­hen nicht aus den demokratis­chen Frei­heit­srecht­en der Bürg­er her­aus definierten. 

Sie sahen ihre Auf­gabe nicht darin, diese Bürg­er­rechte gegen Über­griffe des Staates zu vertei­di­gen, son­dern umgekehrt. Zu allen Zeit­en war Willfährigkeit gegenüber der Obrigkeit — oder das, was regionale oder lokale Behör­den­leit­er oder deren Stel­lvertreter für den Willen der Obrigkeit hiel­ten — ihre ober­ste Maxime. Das Vorge­hen gegen jede Kri­tik an der Obrigkeit ist ihr deshalb eine Selb­stver­ständlichkeit, ein Ord­nung­sprinzip der Natur, das über jeden Zweifel erhaben ist. Das war so unterm Kaiser wie unter den Nazis und unter anderen Vorze­ichen auch in der DDR

Ganz im Geiste dieser obrigkeitsstaatlichen Logik empört sich Herr Mil­bradt über die “Fun­da­mentalkri­tik am demokratis­chen Staat”, die der WSWS-Artikel äußere. Er wisse was Unter­drück­ung von Mei­n­ungs­frei­heit sei, betonte er im Tele­fonge­spräch, immer­hin habe er jahrzehn­te­lang unter der SED-Herrschaft gelebt. Das mag zutr­e­f­fen, aber offen­sichtlich hat er daraus nicht den Schluss gezo­gen, dass das Recht auf Mei­n­ungs­frei­heit auch die Kri­tik an der Regierung mit einschließt. 

Bleibt absch
ließend noch fol­gende Fest­stel­lung: Das Scheibenein­schla­gen und Stinkbomben­wer­fen in Frankfurt/Oder diente dem Ver­fas­sungss­chutz als Vor­wand, eine sozial­is­tis­che Pub­lika­tion in die krim­inelle Ecke zu stellen. Ohne seine Reak­tion hätte diese völ­lig dumme und nut­zlose Aktion, die wed­er die Bedin­gun­gen für Aus­län­der verbessert, noch die deutsche Bevölkerung zur Unter­stützung der Flüchtlinge mobil­isiert oder son­st eine pro­gres­sive Funk­tion hat, kaum einen poli­tis­chen Sinn ergeben. 

Stellt man die alte juris­tis­che Frage: “Cui bono?” (Wem nützt es?), so gibt es bish­er nur einen Nutznießer — das Pots­damer Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz, das die Ereignisse sofort für seine Zwecke nutzte. Angesichts der Tat­sache, dass der Ver­fas­sungss­chutz nach­weis­lich Agen­ten in die rechte und linke poli­tis­che Szene eingeschleust oder dies ver­sucht hat, muss die Frage beant­wortet wer­den: Hat­te der Ver­fas­sungss­chutz seine Hände mit im Spiel?

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Familie vor Abschiebung in den Kosovo untergetaucht

Die für gestern angekündigte Abschiebung der im Forster Asylbewerberheim
leben­den sech­sköp­fi­gen Fam­i­lie Cikaj in den Koso­vo ist geplatzt. Das Ehepaar
ist mit seinen vier Kindern unter­ge­taucht. Auch eine zweite von Abschiebung
bedro­hte Fam­i­lie ist seit gestern verschwunden. 

«Ihr Aufen­thalt­sort ist unbekan­nt» , sagte Andreas Hal­la, der Leit­er des
Asyl­be­wer­ber­heimes. Fam­i­lie Cikaj habe sich am späten Dien­sta­gnach­mit­tag von
ihm ver­ab­schiedet und erk­lärt, in der Stadt noch ein­mal Fre­unde auf­suchen zu
wollen. Nach­dem am gestri­gen Mor­gen Mitar­beit­er der Aus­län­der­be­hörde des
Spree-Neiße-Kreis­es vergebens auf die bei­den Fam­i­lien warteten, um sie zum
Flughafen Schöne­feld zu brin­gen, sei die bun­desweite Fah­n­dung ausgeschrieben
wor­den, so Press­esprecherin Jana Weber. «Das Fah­n­dungser­suchen ging direkt
an das Lan­deskrim­i­nalamt» , bestätigte Polizei-Press­esprech­er Berndt
Fleischer. 

Vater Iljaz Cikaj (42) floh vor zehn Jahren vor dem Krieg auf dem Balkan.
Drei Jahre später fol­gten ihm Ehe­frau Dusha (40) mit ihren damals drei
Kindern Jeton (18), Mir­lin­da (14) und Rex­he (10) nach Berlin. In der
Haupt­stadt kam Jet­mir (6) zur Welt. Seit gut zwei Jahren lebt die Fam­i­lie in
Forst.

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Stilles Gedenken an Pogromnacht vor 65 Jahren

Auch in diesem Jahr wird in Forst der Reich­s­pogrom­nacht gedacht. «Es wird am
Son­ntag ein stilles Gedenken geben» , zu dem die evan­ge­lis­che Kirche um 17
Uhr ein­lädt, erk­lärte gestern Pfar­rer Ingolf Kschen­ka. Reden seien keine
geplant. 

Die Erin­nerung werde «vielle­icht schweigend oder mit einem Gebet» erfolgen.
Vor 65 Jahren, in der Nacht vom 9. auf den 10. Novem­ber 1938, kam es in der
so genan­nten Reich­skristall­nacht auch in Forst zu offe­nen Exzessen gegen
jüdis­che Mit­bürg­er und Ein­rich­tun­gen. Voriges Jahr hat­ten sich nur zehn
Men­schen unter­schiedlich­er Inter­es­sen­grup­pen und Kon­fes­sio­nen am Gedenkstein
in der Fußgänger­zone einge­fun­den. Daraufhin hat­te Pfar­rer Kschen­ka zur
Diskus­sion über die Holo­caust-Mah­n­ver­anstal­tung aufge­fordert. Er hat­te in
einem offe­nen Brief die Frage aufge­wor­fen: Sollte das «Gedenken an die
gedemütigten, ver­jagten und ermorde­ten Juden, was öffentliche
Ver­anstal­tun­gen bet­rifft» , eingestellt wer­den? «Es gab einige wenige
Stim­men, die mich ermutigt haben, nicht zu verza­gen» , sagte Ingolf Kschenka
gestern. «Ich denke, es sollte trotz­dem disku­tiert wer­den, wie es weiter
geht.» 

Die Stadtver­wal­tung teilte gestern auf RUND­SCHAU-Anfrage mit, dass von
offizieller Seite am Son­ntag nichts geplant sei.

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Brandenburg hat gewählt — nur wie?


Noch immer gibt es kaum Ergeb­nisse der Stim­men­verteilung für die neuen
Gemeindevertretungen

(Michael Mara, Thorsten Met­zn­er) Pots­dam. Bran­den­burg hat gewählt — und seine poli­tis­che Land­karte zeigt
trotz­dem noch große weiße Fleck­en: Zehn Tage nach den Kom­mu­nal­wahlen gibt es
aus weit­en Teilen des Lan­des noch immer kein Ergeb­nis, wie die Neuwahl der
rund vier­hun­dert Gemein­de­v­ertre­tun­gen im Land aus­ge­gan­gen ist. “Von
ins­ge­samt 3185 Wahlbezirken liegen die Ergeb­nisse von 868 Wahlbezirken vor”,
hieß es am Mittwoch auf der Inter­net-Seite des Landeswahlleiters. 

Kann man in Bran­den­burg, das bei der ver­gle­ichen­den PISA-Studie den letzten
Platz ein­genom­men hat, etwa nicht zählen? Oder wird vielle­icht gar nicht
gezählt, weil die Bran­den­burg­er Wichtigeres zu tun haben — oder auf diese
Weise ihrem Unmut über die Poli­tik Luft machen wollen? Stich­probe gestern
Nach­mit­tag: Lediglich fünf von 14 Land­kreisen hat­ten bis dahin überhaupt
Ergeb­nisse an den Lan­deswahlleit­er gemeldet. 

Vor­bildlich ist dabei Ost­prig­nitz-Rup­pin, wo 204 von 205 Wahlbezirken
aus­gezählt waren. Auch die Prig­nitz, die offen­bar zu unrecht als eher
ver­schlafen gilt, stand mit 193 von 199 Wahlbezirken gut da. Fehlanzeige
dage­gen in Ober­hav­el, Havel­land, Elbe-Elster, Pots­dam-Mit­tel­mark, eben­so in
den Kreisen Ober­spree­wald-Lausitz, Spree-Neiße, Märkisch-Oder­land, Oder-
Spree und Uck­er­mark: Bis Mittwoch lagen aus diesen Kreisen keinerlei
Ergeb­nisse vor. Großes Unver­ständ­nis herrschte darüber am Mittwoch auch im
Land­tag, wo Poli­tik­er die Ergeb­nisse aus ihren Regio­nen per Inter­net abrufen
woll­ten, aber keine fan­den: “Das kann doch nicht wahr sein!” 

Lan­deswahlleit­er Arend Steenken sagt dage­gen, die Kreise hät­ten Zeit, die
Ergeb­nisse der Gemein­de­wahlen bis kom­menden Fre­itag, den 7. Novem­ber, zu
melden. Die Frist sei deshalb eingeräumt wor­den, weil zunächst die Prüfung
der Kreistags-Wahlergeb­nisse abgeschlossen wer­den musste. Dabei hat­ten sich
übri­gens lan­desweit Abwe­ichun­gen von bis zu 8000 Stim­men gegenüber der
ersten Zäh­lung ergeben. 

Und Steenken ver­sichert: Auch bei den Wahlen zu den Gemein­de­v­ertre­tun­gen ist
alles bere­its aus­gezählt. Doch in den Kreiswahlämtern, wo die Zahlen
zusam­men­laufen, gibt es offen­bar tech­nisch bed­ingte Verzögerun­gen. Man müsse
alle Dat­en in den Com­put­er eingeben, außer­dem sei das Pro­gramm kompliziert,
sagt die Kreiswahllei­t­erin von Pots­dam-Mit­tel­mark, Eve­line Vogel. Außerdem
habe man häu­fig noch wegen Unklarheit­en in den Gemein­den nach­fra­gen müssen. 

Und da diese Prob­leme nicht alle gelöst sind, ist es auch keineswegs sicher,
dass alle Ergeb­nisse wie geplant am Fre­itag vor­liegen. Steenken immer­hin hat
schon mal einen kleinen Trost parat: 1998 hät­ten die Ergeb­nisse der
Gemein­de­wahlen erst ganze drei Monate nach dem Wahlt­ag vorgele­gen — im
Dezember.

Inforiot