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Früherer DVU-Kandidat vor Gericht

POTSDAM Wegen ver­sucht­en Mordes ste­ht in Pots­dam ein ehe­ma­liger Land­tagswahl-Kan­di­dat der recht­sex­tremen DVU vor Gericht. Der 32-jährige Andreas G. aus Brandenburg/Havel soll am 24. Juni 2002 ver­sucht haben, seine Ex-Fre­undin zu erwür­gen. Her­beistürzende Polizis­ten ret­teten der 21-Jähri­gen das Leben. Sie wurde von einem Beamten wieder­belebt. Der dama­lige Straßen­bauar­beit­er Andreas G. hat­te bei den Land­tagswahlen 1999 auf Lis­ten­platz 16 für die DVU kandidiert. 

G. sitzt seit dem 24. Juni in der Jus­tizvol­lzugsanstalt Bran­den­burg in Unter­suchung­shaft. Er erschien gestern in Hand­schellen und Begleitung zweier Jus­tizbeamter vor der 1. Großen Strafkam­mer des Landgerichts. Die Ex-Fre­undin des Angeklagten ist Neben­klägerin und trat als Zeu­g­in auf. Die Auszu­bildende hat­te sich zwei Wochen vor der Tat von Andreas G. getren­nt. In dessen Bran­den­burg­er Woh­nung war sie an jen­em Tag zurück­gekehrt, um ihren Kan­inchen­stall abzu­holen. Als G. ihr die Tür öffnete, “stand er wie ein Häufchen Elend da, in Slip und T‑Shirt”, berichtet die Zeu­g­in. Er sei “nur noch Haut und Knochen” gewesen. 

Andreas G. hat­te sich erneut dem Trinken hingegeben. Für den arbeit­slosen gel­ern­ten Forstar­beit­er und früheren NVA-Sol­dat­en war mit der Tren­nung eine Welt zusam­menge­brochen. Er hat­te die zehn Jahre jün­gere Frau heirat­en wollen. “Sie war das Lieb­ste, was ich habe”, sagte er später der Polizei. Erst 1999 hat­te ihn seine Ehe­frau verlassen. 

Am 24. Juni fiel G. urplöt­zlich über seine Ex-Fre­undin her, nahm sie nach Aus­sagen der Anklage in den Schwitzkas­ten, warf sie zu Boden und würgte sie. Der Unter­mi­eter hörte Schreie und rief die Polizei. Als die Beamten ein­trafen, war­fen sie die Scheibe der Woh­nungstür ein, riefen Andreas G. zu, vom Opfer abzu­lassen. Der würgte die Frau laut Anklage mit der linken Hand weit­er, zog mit der Recht­en eine Gaspis­tole, zielte auf die Polizis­ten und drück­te ab. Doch die Pis­tole klemmte, die Beamten über­wältigten Andreas G. Der sagte gestern, er könne sich an nichts mehr erin­nern. Das Urteil wird für den 16. Jan­u­ar erwartet.

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Kirche unterstützt Vietnamesen

SCHWANTE/POTSDAM Das so genan­nte Kirchenasyl soll in Bran­den­burg offen­bar grund­sät­zlich nicht mehr respek­tiert wer­den. Nach ein­er Sitzung der SPD-Frak­tion erk­lärte der innen­poli­tis­che Sprech­er, Wern­er-Sieg­wart Schip­pel, gestern gegenüber der MAZ, in einem ver­gle­ich­baren Fall wie in Schwante sei die Mis­sach­tung des Kirchenasyls “wieder zu befürworten”. 

Schip­pel betonte: “Es gibt kein Recht der Kirche, Asyl zu gewähren. Sie kann sich gern um Bedürftige küm­mern. Es gibt keinen Gesprächs­be­darf mit der Kirche, wenn die Geset­zes­lage ein­deutig ist.” Im Auf­trag von Ober­hav­el-Lan­drat Karl Heinz Schröter (SPD) war am Mon­tag um 7.20 Uhr erst­mals in Bran­den­burg ein Kirchenasyl mis­sachtet wor­den. Polizis­ten hat­ten das Pfar­rhaus in Schwante (Ober­hav­el) nach einem aus­reisepflichti­gen Viet­name­sen und dessen fün­fjähri­gen Sohn durch­sucht — allerd­ings ergebnislos. 

Der Stre­it um das Kirchenasyl spitzt sich zu. Der Aus­län­der­auss­chuss des Kirchenkreis­es Oranien­burg sprach gestern von ein­er “obrigkeitsstaatlichen Maß­nahme” und ein­er “Ver­let­zung der demokratis­chen Kul­tur”. Das bran­den­bur­gis­che Aktions­bünd­nis gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit kri­tisierte die Durch­suchungsak­tion ebenfalls. 

Die PDS-Frak­tion im Pots­damer Land­tag wieder­holte unter­dessen ihre Forderung nach Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion. Sie soll unter human­itären Aspek­ten auch dann ein Bleiberecht gewähren dür­fen, wenn der Rechtsweg dies ausschließt. 

Einen ähn­lichen Ansatz ver­fol­gt auch die SPD. Um Kon­fronta­tio­nen zwis­chen Kirche und Staat kün­ftig zu ver­mei­den, sagte Schip­pel, habe die Frak­tion ihn gebeten, Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) erneut die Grün­dung eines “Härte­fall­gremi­ums” ans Herz zu leg­en. Im Gegen­satz zur PDS-Vari­ante soll das Gremi­um Härte­fälle im Vor­feld ein­er rechtsverbindlichen Gericht­sentschei­dung lösen. Ähn­liche SPD-Ver­suche sind am Innen­min­is­teri­um schon zweimal gescheitert. 

Der gesuchte Viet­namese ist unter­ge­taucht, weil er sich im Kirchenasyl unsich­er wähnt.

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Angeklagtes Kampagnenmitglied entlastet

Am 6.1.03 hat vor dem Pots­damer Amts­gericht der Prozeß gegen ein Mit­glied der Pots­damer Kam­pagne gegen Wehrpflicht begonnen. Die Staat­san­waltschaft wirft ihm vor, in einem Zeitungsar­tikel Tat­sachen behauptet zu haben, die nicht erweis­lich wahr sind (Üble Nachrede). 

Ins­beson­dere geht es um die Behaup­tung, die Polizei hätte in der Bre­itschei­d­straße 6 (die nach dem DFB-Pokalspiel Hertha BSC-SV Babels­berg 03 durch Hooli­gans und Nazis
ange­grif­f­en und danach von der Polizei gestürmt wor­den war) Möbel umgekippt, Musikan­la­gen zer­stört, sich an Bargeld und Getränken bedi­ent und in Pol­ster­mö­bel uriniert. Die Behaup­tun­gen wur­den am ersten Ver­hand­lungstag durch Aussagen
ehe­ma­liger Haus­be­wohn­er bestätigt. 

Die Ver­hand­lung wird am Mon­tag, dem 13.01.03 9.30 Uhr am Amts­gericht Pots­dam (Hege­lallee 8) fort­ge­set­zt. Dann sollen Polizei- und Pres­se­v­ideos gezeigt und Polizis­ten der LESE ver­nom­men werden. 

Im fol­gen­den doku­men­tieren wir den strit­ti­gen Artikel, der am 4. Sep­tem­ber 2001 auszugsweise in den PNN abge­druckt wurde 

Lutz Boede

Kam­pagne gegen Wehrpflicht 

Standpunkte-Artikel:

Die Zecke als Kon­sens zwis­chen Polizei und Neonazis

In den let­zten Tagen wurde viel über recht­sex­trem­istis­che Über­griffe und das
Ver­hal­ten der Polizei anläßlich des Pokalspiels des SVB 03 gegen Hertha BSC
berichtet. Einige sehen darin eine Ver­schwörung von Nazis und Polizei. Andere
reduzieren den Vor­fall auf nette Hertha-Fans, die bere­its auf dem Weg zum Stadion
mit Wasser­spritzpis­tolen gehänselt wur­den und daher in berechtigtem Zorn auf dem
Rück­weg das Haus angrif­f­en. Wieder andere meinen, bei der­ar­ti­gen Ein­sätzen könne
schon mal ein Polizist über­reagieren. Alle diese Posi­tio­nen ver­harm­losen das
eigentliche Problem. 

Anschaulich und bemerkenswert finde ich, wie sich die Polizei in alternativen
Wohn­pro­jek­ten nach deren Räu­mung ben­immt, wenn die Streßsi­t­u­a­tion des Einsatzes
vorüber ist und fol­glich auch nicht mehr als Erk­lärungsmuster oder Entschuldigung
dienen kann. In der Rudolf-Bre­itscheid-Straße 6 kippten Polizis­ten Regale und
Schränke um, ris­sen Fest­plat­ten aus dem PC und war­fen sie ins Nebenzimmer,
zer­schlu­gen Plat­ten­spiel­er und Box­en, brachen Schallplat­ten in der Mitte durch. Über
diese Ver­wüs­tun­gen staunten alle, die das Haus unmit­tel­bar nach der Rück­gabe an die
Bewohn­er betrat­en. Nach Angaben von Betrof­fe­nen bedi­en­ten sich Polizis­ten an
Getränken und Bargeld und urinierten schließlich hin­ter den Tre­sen des Partyraumes
und in Pol­ster­mö­bel. So ähn­lich pfle­gen Erober­er in beset­zten Gebi­eten zu wüten. 

Es liegt auf der Hand, daß sich nor­male Men­schen in nor­malen Sit­u­a­tio­nen anders
zueinan­der ver­hal­ten. Die wesentliche Voraus­set­zung, um diese Nor­mal­ität verlassen
und mit der­ar­tigem Ver­nich­tungswillen gegenüber anderen agieren zu kön­nen, ist
sich­er, den anderen als min­der­w­er­tig zu empfind­en. Nur dies legit­imiert Handlungen,
die man seines­gle­ichen aus guten Grün­den nicht zumutet. 

Diese Geis­te­shal­tung erk­lärt vieles von dem, was am 25. August in Babelsberg
geschah: Bei der Fes­t­nahme mußten die Gefan­genen eine halbe Stunde mit auf dem
Rück­en ver­schnürten Hän­den öffentlich mit dem Gesicht auf dem Bürg­er­steig liegen.
Dabei wur­den sie als „Schlam­p­en“ und „Zeck­en“ betitelt. Für die Polizei stand von
vorn­here­in fest, daß zwei beschlagnahmte Fahrräder, eine Fest­plat­te und ein
Kon­do­mau­tomat Diebesgut sind, auch wenn statt entsprechen­der Anhaltspunkte
Eigen­tum­snach­weise vorliegen.
Und vielle­icht ist es eben auch diese Geis­te­shal­tung gegenüber tat­säch­lichen und
ver­meintlichen Haus­be­set­zern und Linken, die dafür sorgt, daß ein „Zeck­en töten“
brül­len­der und den Hit­ler­gruß zeigen­der Mob im Polizeibericht schlicht als
„Hertha-Fans“ umschrieben wird.
Let­ztlich beruhen der Angriff der recht­en Schläger und das Zer­störungswerk der
Polizei auf der gle­ichen Sichtweise der Betrof­fe­nen. Wo Ein­vernehmen darüber
herrscht, daß Haus­be­set­zer „Zeck­en“ und „Schlam­p­en“ sind, ist eine Verharmlosung
oder gar Bil­li­gung rechter Angriffe nicht mehr beson­ders fernliegend. 

Siehe dazu auch die Pressemit­teilung der Kam­pagne gegen Wehrpflicht Pots­dam vor dem Beginn des Prozesses:

Polizeiüber­fall auf Bre­iti nun vor Gericht

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Kirchenasyl in Schwante erstmals missachtet

SCHWANTE Auf Anweisung von Ober­hav­el-Lan­drat Karl Heinz Schröter (SPD) ist gestern erst­mals in Bran­den­burg ein so genan­ntes Kirchenasyl gebrochen worden.

 

Um 7.20 Uhr erschienen Polizeibeamte im Gemein­de­haus der evan­ge­lis­chen Kirchenge­meinde Schwante und durch­sucht­en es nach zwei Viet­name­sen, die ille­gal in Deutsch­land leben. Die Beamten soll­ten den 48-jähri­gen abgelehn­ten Asyl­be­wer­ber Xuan Khang Ha der Kreisaus­län­der­be­hörde als Auf­tragge­ber der Aktion über­stellen. In Begleitung seines fün­fjähri­gen Sohnes Minh Duc hätte Ha in die Abschiebe­haft nach Eisen­hüt­ten­stadt gebracht wer­den sollen. Heute soll­ten der seit 1988 mit zwei­jähriger Unter­brechung in Deutsch­land lebende allein erziehende Vater und sein Sohn von Frank­furt am Main nach Viet­nam aus­gewiesen wer­den — wenn die Polizis­ten Ha samt Sohn im Schwan­ter Gemein­de­haus angetrof­fen hät­ten. Sie hat­ten das Gebäude jedoch vor dem Ein­tr­e­f­fen der Beamten ver­lassen und hal­ten sich nun an unbekan­ntem Ort in Schwante auf.

 

Der Abschiebev­er­such hat gestern lan­desweit unter­schiedliche Reak­tio­nen her­vorgerufen. Nach ein­er Sitzung des Innenauss­chuss­es des Land­tags, in dem Schröter den Fall vortrug, befür­wortete der Auss­chuss-Vor­sitzende Christoph Schulze (SPD) das Vorge­hen seines Parteifre­un­des. Es gebe keinen Zweifel daran, dass die Abschiebung gerecht­fer­tigt sei, sagte Schulze. “Geset­ze sind dazu da, dass man sie erfüllt.” Der Asy­lantrag, den Ha kurz nach sein­er Wiedere­in­reise nach Deutsch­land 1992 gestellt hat­te, wurde schon vor Jahren abgelehnt. Inzwis­chen ist der Rechtsweg aus­geschöpft, so dass Ha zweifels­frei aus­reisepflichtig ist.

 

Die Leitung der evan­ge­lis­chen Kirche in Berlin-Bran­den­burg reagierte den­noch empört auf das Ver­hal­ten des Lan­drats. Seit Wochen bemühe sie sich um ein Klärungs­ge­spräch mit Lan­drat Schröter, betonte der Aus­län­der­beauf­tragte der Kirche, Hans Thomä-Venske. Doch der habe auf die Bit­ten nicht geant­wortet. “Die einzige Reak­tion bis heute war, dass der Lan­drat von der Polizei die Gemein­deräume durch­suchen lässt. So geht man mit unmündi­gen Unter­ta­nen um und nicht mit gewis­senhaften Bürg­ern”, grollte Thomä-Venske. “In den 19 Jahren, die ich jet­zt im Amt bin, habe ich so etwas noch nicht erlebt.”

 

Ins­beson­dere hät­ten die Kirchen­vertreter mit dem Lan­drat das Aus­maß der poli­tis­chen Ver­fol­gung erörtern wollen, dem Xuan Khang Ha in Viet­nam aus­ge­set­zt sein kön­nte. Die Kirche ver­mutet, dass Ha mas­siv­er gefährdet sein kön­nte, als staatliche deutsche Stellen dies bish­er anerkan­nt haben. Sie hat deshalb den Hohen Flüchtlingskom­mis­sar der Vere­in­ten Natio­nen sowie die Flüchtling­shil­fe­or­gan­i­sa­tion Amnesty Inter­na­tion­al um Unter­stützung gebeten. Die bei­den Organ­i­sa­tio­nen sollen den Gefährdungs­grad für Ha ermit­teln, der sich nach ein­er Abschiebung aus sein­er Mit­glied­schaft in zwei oppo­si­tionellen Grup­pen ergäbe. Seit dem Jahr 2000 gehört der zuvor unpoli­tisch agierende Ha der “Demokratis­chen Organ­i­sa­tion Viet­nams” sowie der “Allianz Freies Viet­nam” an.

 

Bei­de Grup­pen sind in Bran­den­burg nicht unbekan­nt. Das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus hat schon mehrfach Mit­glieder dieser Organ­i­sa­tio­nen als Asyl­be­wer­ber bestätigt. Auss­chlaggebend dafür war jedoch nie die bloße Mit­glied­schaft. “Es ging um das Aus­maß des Engage­ments”, weiß der Kirchen-Aus­län­der­beauf­tragte Thomä-Venske. Die sich daraus ergebende Bedro­hungs­analyse für Ha wollen Amnesty Inter­na­tion­al sowie die Vere­in­ten Natio­nen nach Auskun­ft der evan­ge­lis­chen Kirche in weni­gen Wochen vor­legen. Bis dahin, so Thomä-Venske, hätte Lan­drat Schröter Has Abschiebung aus­set­zen sollen.

 

Ver­mut­lich ver­hält sich der Lan­drat gegenüber Ha auch deshalb so kom­pro­miss­los, weil der Viet­namese mehrfach vorbe­straft ist — wegen ille­galen Zigaret­ten­han­dels und weil er 1996 vier Chi­ne­sen beförderte, die ille­gal im Land waren. “Das ist zu verurteilen”, räumt Kirchen­mann Thomä-Venske ein, “aber da guckt uns nicht der Großkrim­inelle an.” Immer­hin sei Xuan Khang Ha seit 1996 nicht mehr straf­fäl­lig gewor­den. Abge­se­hen davon dürfe ihm nicht das Schick­sal jenes Inders wider­fahren, der als abgelehn­ter Asyl­be­wer­ber 1995 abgeschoben wurde und inzwis­chen in der Todeszelle sitzt. Im August 2002 habe ein deutsches Gericht entsch­ieden, dass dem Mann poli­tis­ches Asyl zustand.

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Am Bahnhof angegriffen

Nie wieder Frankfurt

Weil er Frank­furt am Main mit Frank­furt (Oder) ver­wech­selte, wurde ein Jor­danier Opfer eines frem­den­feindlichen Über­griffs. Fünf junge Leute jagten ihn übers Gleis, schlu­gen und trat­en ihn

(Plu­to­nia Plarre) Frank­furt am Main ist nicht Frank­furt an der Oder. Das hat Issan A. bit­ter gel­ernt. Der 26-jähri­gen Jor­danier hat es fast mit einem Schnei­dezahn bezahlt, dass er den Buch­staben in der Klam­mer hin­ter dem Ziel­bahn­hof auf der Anzeigetafel nicht zur Ken­nt­nis nahm. 

Der in Frankre­ich lebende Mann hat­te in Berlin den Jahreswech­sel gefeiert. Am ver­gan­genen Fre­itag wollte er wieder heim nach Lyon. Via Frank­furt am Main sollte die Reise gehen. Sollte. Denn Issan A. stieg am Bahn­hof Zoo in den falschen Zug. Er hat­te nur den Namen Frank­furt auf der Anzeigetafel gele­sen, das O in den Klam­mern statt des M war ihm ent­gan­gen. Eine knappe Stunde später — es war 6.30 Uhr in der Früh und draußen stock­dunkel — lief der Zug in den Ziel­bahn­hof ein. “Der Haupt­bahn­hof von Frank­furt ist aber klein”, dachte sich Issan A., als er aus dem Wag­gon klet­terte. Als er vor dem Bahn­hof­s­ge­bäude stand und kein einziges Hochhaus sah, däm­merte ihm, dass er sich geir­rt haben musste. Doch der näch­ste Zug nach Cot­tbus, mit dem er sich in Rich­tung Süden durch­schla­gen wollte, ging erst in Stun­den. Um die Wartezeit zu über­brück­en, nahm Issan A. auf ein­er Bankrei­he Platz. Rück­en an Rück­en mit ein­er Gruppe von acht jun­gen angetrunk­e­nen Leuten, die den auf­grund seines dun­klen Teints deut­lich als Aus­län­der zu erken­nen­den Jor­danier sogle­ich anzupö­beln began­nen. Issan A. ver­stand nur Bruch­stücke: “Frank­furt”, “Faschis­ten”.

Irgend­wann reichte es ihm. Er ging zu einem Kiosk in der Bahn­hof­shalle und bestellte sich einen Kaf­fee. Die jun­gen Leute, unter ihnen zwei Frauen, fol­gten ihm. Wieder fie­len Worte, die der Jor­danier nicht ver­stand. Dann holte ein­er der Män­ner aus und schlug Issan A. den Bech­er mit dem Kaf­fee aus der Hand. Nun trat der Jor­danier die Flucht an. Er ran­nte hoch auf den Bahn­steig. Die Gruppe set­zte ihm nach und jagte ihn über die Gleise, die von ein­er dün­nen Eiss­chicht über­zo­gen und spiegel­glatt waren. Im Nach­hinein mutet es wie ein Wun­der an, dass nichts noch Schlim­meres passiert ist. Aber das Ganze war für Issan A. schlimm genug. Er wurde von seinen Ver­fol­gern umringt, in Magen und Gesicht geschla­gen. Er erlitt Prel­lun­gen, ein Schnei­dezahn wurde gelockert. 

Ein Wach­mann set­zte dem Treiben ein Ende. Fünf Per­so­n­en wur­den festgenom­men, darunter die bei­den Frauen. “Sämtliche Beschuldigten bestre­it­en die Tat”, sagte der ermit­tel­nde Staat­san­walt, Ulrich Scherd­ing, der von einem frem­den­feindlichen Motiv aus­ge­ht, gestern zur taz. Gegen einen 19- und einen 22-Jähri­gen sei Haft­be­fehl erlassen wor­den. Der Jün­gere sei wegen Gewalt­de­lik­ten gerichts­bekan­nt. Die zwei Frauen, Mut­ter und Tochter, befän­den sich auf freiem Fuß, weil zu Hause noch kleinere Kinder zu ver­sor­gen seien. 

Der Jor­danier hat Frank­furt wenige Stun­den später ver­lassen. “Er hat­te kein Inter­esse an einem großen Ver­fahren. Er wollte nur weg”, sagte Scherd­ing. Issan A. habe aber eine sehr detail­lierte Aus­sage vor einem Richter gemacht, dass er zuver­sichtlich sei, was eine Verurteilung ange­he, sagte der Staat­san­walt. Das gelte auch für den Fall, dass Issan A. sich möglicher­weise weigere, nochmals nach Frank­furt (O) zu reisen. Schließlich, so Scherd­ing, gebe es als Zeu­gen ja noch den Wachmann.

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Bargeld statt Bezugskarte

POTSDAM. Regierungschef Matthias Platzeck und Sozialmin­is­ter Gün­ter Baaske (bei­de SPD) wer­den von ihrer kom­mu­nalen Ver­gan­gen­heit einge­holt: Als Platzeck noch Pots­damer Ober­bürg­er­meis­ter war und Baaske Sozialdez­er­nent von Pots­dam-Mit­tel­mark, da forderten ihre Kom­mu­nal­par­la­mente vom Land, sich für einen lib­eraleren Umgang mit Asyl­be­wer­bern einzuset­zen. Statt Sach­leis­tun­gen, wie seit Mitte der 90er-Jahre prak­tiziert, solle ihnen die Sozial­hil­fe möglichst wieder bar aus­gezahlt wer­den. Das war 2001 — heute berät das Kabi­nett erst­mals über den Dauerstreit.
Inzwis­chen haben sich die Städte Cot­tbus und Brandenburg/Havel sowie die Kreise Uck­er­mark und Dahme-Spree­wald der Forderung angeschlossen. Seit Okto­ber läuft eine “Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips”, das per Bun­desrecht geregelt ist, in den Län­dern aber unter­schiedlich aus­gelegt wird. Die evan­ge­lis­che Kirche mit Bischof Wolf­gang Huber an der Spitze wie auch zahlre­iche Aus­län­derini­tia­tiv­en kämpfen seit Jahren gegen die in Bran­den­burg prak­tizierten Regelun­gen. Unter Sozialmin­is­terin Regine Hilde­brandt war das Land gemein­sam mit Bay­ern Vor­re­it­er, als es darum ging, Flüchtlin­gen nur Wertgutscheine oder Sach­leis­tun­gen zu gewähren.
Im Sozialmin­is­teri­um beschäftigte sich lange Monate eine Arbeits­gruppe mit dem heiklen The­ma. In der für die Kabi­nettsitzung erar­beit­eten “Besprechungsvor­lage”, lis­tet Baaske “Argu­mente pro und con­tra Sach­leis­tung” auf, ohne sich selb­st dezi­diert festzulegen.
In einem Punkt wird den Geg­n­ern der Bran­den­burg­er Prax­is sog­ar eingeräumt, dass ihre Argu­mente “ernst zu nehmen” seien: Näm­lich wenn sie beklagten, dass Sach­leis­tun­gen aus­län­der­feindliche Ressen­ti­ments begün­stigten und Bargel­dauszahlun­gen die Möglichkeit­en für ihre Inte­gra­tion verbesserten. Dem wird in dem Papi­er jedoch ent­ge­genge­hal­ten, “ger­ade in den neuen Län­dern sei eine kon­se­quente Begren­zung der Asylzuwan­derung ger­ade unter Ein­beziehung des sozialen Leis­tungsrechts auch als unab­d­ing­bare Voraus­set­zung für ein Min­dest­maß an Akzep­tanz für die Asyl- und Flüchtlingszuwan­derung zu bewerten”.

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Polizeikontrollstelle” hält Behördendaten für “nicht beweiskräftig”

Die so genan­nte “Polizeikon­troll­stelle, Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte gegenüber der Polizei” sieht die Videoüberwachung am Pots­damer Haupt­bahn­hof als Mis­ser­folg. In ein­er Presser­erk­lärung wer­den anders lau­t­ende, pos­i­tive Ein­schätzun­gen des Innen­min­is­teri­ums grund­sät­zlich bezweifelt. Ein deut­lich­er Rück­gang von Straftat­en in diesem Bere­ich sei in Wahrheit nicht beweis­bar, weil es keine real­is­tis­chen Ver­gle­ichs­dat­en zur Zeit vor der Kam­er­akon­trolle gibt. 

 

Nach mehrfach­er Nach­frage der Frak­tion Die Andere habe das Polizeiprä­sid­i­um Pots­dam zugegeben, dass eine aus­sagekräftige Sta­tis­tik, die auch nur einen ser­iösen Ver­gle­ich der erfassten Straftat­en zulassen würde, nicht existiert, heißt es. Eine detail­lierte Erfas­sung der Straftat­en im videoüberwacht­en Bere­ich sei erst ab dem 1. Juli 2002 erfol­gt, obwohl die Anlage am 20. Dezem­ber 2001 öffentlichkeitswirk­sam in Betrieb gegan­gen war. Straftat­en im Bahn­hof­sin­nen­bere­ich wer­den über­haupt nicht aus­gew­ertet, weil sie nicht in der Zuständigkeit der Polizei liegen, son­dern in der des Bun­des­gren­zschutzes und der Deutsche Bahn AG. Die Ini­tia­tive geht davon aus, dass die Videoüberwachung der Außen­bere­iche aber zu ein­er Abdrän­gung von Tätern unter anderem ins Innere des Kom­plex­es geführt hat. Mithin hält die aus Kreisen der Anti­wehrpflicht-Kam­pagne ent­standene “Kon­troll­stelle” die vom Land angekündigte wis­senschaftliche Auswer­tung der Videoüberwachung für “von vorn­here­in ausgeschlossen”. 

 

Nach den Erfahrun­gen von Flüchtlingsini­tia­tiv­en und nach Angaben der Polizei haben rechte Über­griffe in Pots­dam im let­zten Jahr stark zugenom­men. Ein­er der Schw­er­punk­te ist der Haupt­bahn­hof. Die Ini­tia­tive geht davon aus, dass es eine Ver­drän­gung der “nor­malen” wie der rechts­gerichteten Krim­i­nal­ität in Innen­bere­iche des Bahn­hofes oder ganz andere Stadt­ge­bi­ete gegeben hat. Ver­lässlich beweis­bar allerd­ings ist diese Annahme nicht. Die vom Polizeiprä­sid­i­um geliefer­ten Dat­en besagen, dass im Jahr 2000 im gesamten Stadt­ge­bi­et 43 Straftat­en mit ein­deutig recht­sex­trem­istis­chem Hin­ter­grund verübt wurde, im Jahr 2001 noch 40 und allein im ersten Hal­b­jahr 2002 schon 41. Das Stadtzen­trum, zu dem auch der Bahn­hof zählt, schlägt in der ersten Hälfte 2002 mit neun solchen Delik­ten zu Buche gegenüber vier im ganzen Jahr 2001 und zehn im Jahr 2000: fak­tisch eine reich­liche Vervier­fachung im hochgerech­neten Ver­gle­ich 2002 (Halbjahr)/2001 (ganzes Jahr). Für die Tel­tow­er Vorstadt verze­ich­nete die Polizei nach dem­sel­ben unge­fähren Maßstab eine reich­liche und für Drewitz eine knapp Ver­dop­pelung, für den Stern aber sog­ar eine Ver­sechs­fachung. Die Ini­tia­tive nimmt an, dass dieser Zuwachs auf eine videoüberwachungs­be­d­ingte Abdrän­gung dieser Täter­gruppe zurück­zuführen ist, ver­langt aber eine aus­sagekräftige Gegenüber­stel­lung der Erfassungszahlen.

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Wittstocker Mordprozess: Viele Fragezeichen vor Prozessbeginn

NEURUPPIN/WITTSTOCK


Kajrat Bati­sov wurde am 4. Mai 2002 möglicher­weise nur deshalb mit einem 17 Kilo­gramm schw­eren Stein erschla­gen, weil der Rus­s­land­deutsche zuvor in ein­er Diskothek im Witt­stock­er Stadt­teil Alt Daber von einem jun­gen Deutschen eine Zigarette ver­langt hat­te, woraufhin das Gespräch eskalierte und die Sit­u­a­tion außer Kon­trolle geri­et. Viele junge Leute müssen den Schlä­gen und Trit­ten wie in einem Fernse­hdra­ma zuge­se­hen haben. Nur ein Mäd­chen wollte mit ihrem Fle­hen das Schaus­piel stören. “Hört auf, hört auf! Ihr schlagt den ja tot!” schrie sie in die Runde. Den 24-Jähri­gen, der erst neun Monate zuvor aus Kasach­stan über­ge­siedelt war, ret­tete der Hil­fer­uf nicht mehr.

 

Den Fin­d­ling auf die Brust geschmettert

 

Irgend jemand schlug ihn zu Boden, jemand presste seinen Kör­p­er nieder, irgend jemand, auch er ist nicht genau bekan­nt, schmetterte den Fin­d­ling auf Bati­sovs Brust. Bis der junge Mann drei Wochen später, am Vor­mit­tag des 23. Mai auf der Inten­sivs­ta­tion starb, war er nicht mehr aus dem Koma erwacht, um die Täter zu benennen.

 

Wer sich im Mor­gen­grauen jenes Sam­stags schuldig machte, ist unklar. “Der Steinew­er­fer ist unter den Angeklagten”, heißt es unter Beteiligten des Prozess­es, der am Mittwoch vor dem Landgericht Neu­rup­pin begin­nt. Deut­lich­er will nie­mand werden.

 

In einem der auf­se­hen­erre­gend­sten Tötungsver­brechen der ver­gan­genen Jahre in Bran­den­burg wirft die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vier jun­gen Män­ner vor, Kajrat Bati­sov gemein­schaftlich getötet zu haben. Mike Sch., Mar­co F., Patrik Sch. und Ralf A. — ein­er der 20- bis 22-Jähri­gen müsste dem­nach der Steinew­er­fer sein. Ein fün­fter junger Mann, der 23-jährige Michael H., ist wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagt.

 

44 Zeu­gen sollen an den vorge­se­henen zehn Prozessta­gen gehört wer­den, darunter etwa 35 Diskobe­such­er, die etwas oder alles gese­hen haben müssten. Zur Aufk­lärung des Ver­brechens haben sie bish­er den­noch wenig beige­tra­gen. “Wir haben den Ein­druck, dass viele mauern”, sagt Neu­rup­pins Lei­t­en­der Ober­staat­san­walt, Gerd Schnittch­er, “es gibt nur wenige unter den Beteiligten, die an ein­er Aufk­lärung inter­essiert sind.” Nie­mand will etwas gese­hen haben. “Das kann nicht sein”, so Schnittch­er. Bis zum Äußer­sten will die Anklage­be­hörde gehen, um die Wahrheit doch noch zu ergrün­den. Zeu­gen, die vor Gericht lügen, wolle er “sofort vor­läu­fig fes­t­nehmen” lassen, sagt der Chefankläger.

 

Das kollek­tive Schweigen erk­lärt Schnittch­er als eine “Mis­chung aus dem Wun­sch, den Angeklagten Bei­s­tand zu leis­ten, und der Angst vor ihnen”. Polizeibekan­nte Schläger seinen immer­hin darunter. Andere kün­ftige Prozessteil­nehmer reden von einem “Ehrenkodex”, der Täter und Zeu­gen zu ver­schwiege­nen Kom­plizen mache. Dass sich die mut­maßlichen Täter im Umfeld der recht­sex­tremen Szene Witt­stocks bewegten, ist unstrit­tig. Doch wegen der­ar­tiger Delik­te sind sie mit dem Gesetz bish­er nicht in Kon­flikt geraten.

 

Unbekan­ntes Tatmotiv

 

Ob Frem­den­hass bei Kajrat Bati­sovs Tod eine Rolle spielte oder er aus einem anderen Grund erschla­gen wurde, ist schw­er nachzuweisen. Es gebe keine Aus­sage, so Schnittch­er, die ein aus­län­der­feindlich­es Motiv ein­deutig belege — nicht ein­mal die Angaben von Bati­sovs Fre­und, Max­im K., der an jen­em 4. Mai eben­falls zusam­mengeschla­gen wor­den war. “Wir kon­nten das Motiv für die Tat nicht ermit­teln”, räumt Schnittch­er ein.

 

Obwohl die Staat­san­waltschaft die vier jun­gen Män­ner wegen Totschlags angeklagt hat, geht sie weit­er von einem frem­den­feindlichen Hin­ter­grund des Ver­brechens aus. “Wir haben die Ver­mu­tung immer noch”, sagt Schnittch­er, doch habe dieser Ver­dacht “nicht sauber her­aus­gear­beit­et wer­den kön­nen”. Sollte sich in der Gerichtsver­hand­lung Frem­den­hass als Tat­mo­tiv erweisen, wird aus der Anklage auf Mord erweit­ert. Als nieder­er Beweg­grund ist Aus­län­der­hass ein Merk­mal, das Totschlag zum Mord macht. Die Fam­i­lie des Erschla­ge­nen hat, davon unab­hängig, längst ihre Kon­se­quen­zen gezo­gen. “Die Fam­i­lie Bati­sov ist im August nach Baden-Würt­tem­berg gezo­gen”, sagt Dominique John vom Hil­fevere­in “Opfer­per­spek­tive”. Sofort nach dem Ver­brechen hät­ten die Spä­taussiedler den Antrag auf Umverteilung gestellt. “Sie sind auch dort zunächst in einem Heim untergekom­men, aber das war ihnen egal.” Max­im K., das über­lebende Opfer, wohnt inzwis­chen in Neu­rup­pin. “Dem war es wichtig wegzukom­men”, weiß John.

 

Kon­se­quen­zen aus dem Ver­brechen hat auch der Land­kreis Ost­prig­nitz-Rup­pin gezo­gen. “Die Auflö­sung des Über­gangswohn­heims für Spä­taussiedler in Witt­stock ist für Mitte dieses Jahres geplant”, teilt Lan­drat Chris­t­ian Gilde (SPD) mit. Es sei “bess­er, die Aussiedler sofort in Woh­nun­gen unterzubrin­gen” anstatt wie bish­er in zen­tralen Heimen. Diese verbessere die Inte­gra­tionschan­cen und ver­rin­gere Span­nun­gen mit der ansäs­si­gen deutschen Bevölkerung.

 


 

Kom­men­tar: Sim­ple Frage

 

Ob Kajrat Bati­sov aus Frem­den­hass oder einem anderen Grund erschla­gen wurde, ist selb­stver­ständlich eine entschei­dende Frage. Je nach der Antwort war das Ver­brechen an dem jun­gen Rus­s­land­deutschen Mord oder Totschlag. Zehn zusät­zliche Haft­jahre kann der juris­tis­che Unter­schied für die Angeklagten bedeuten. In dem Prozess vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht gegen die vier jun­gen Män­ner, die den 24-Jähri­gen im Mai 2002 umge­bracht haben sollen, geht es jedoch nicht allein um Abschreck­ung und Gerechtigkeit. Schon vor Beginn der Gerichtsver­hand­lung stellt sich ein kollek­tives Ver­sagen der Erziehung her­aus, grundgelegt im Eltern­haus, in der Schule nicht mehr rev­i­diert. Es kann unmöglich sein, dass zahlre­iche junge Leute nicht gese­hen haben, wie Kajrat Bati­sov getötet wurde, obwohl sie am Tatort standen. Ihr Schweigen, heißt es, sei wohl der Aus­druck eines Ehrenkodex­es. In Wahrheit ist das Schweigen der Beweis rein­ster Men­schen­ver­ach­tung. Vielle­icht ist es gar nicht so schlecht, dass am Anfang des Prozess­es nicht die Frage nach einem aus­län­der­feindlichen Tat­mo­tiv ste­ht. Zunächst stellt sich nur die sim­ple Frage, wie es sein kann, dass 35 junge Men­schen taten­los zuschauen, wenn ein Men­sch umge­bracht wird.

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Wintersonnen- Wendenfeier am 21.12.02 in Hoyerswerda

40 “kam­er­aden” feierten am 21.12.02 in hoy­er­swer­da “jul-fest”. das hat ihnen so gut gefall­en, daß sie das näxtes jahr wieder machen wollen.

dazu passend wurde das asn-gäste­buch von unbekan­nten mit ein­trä­gen zum “nordis­chen fest” überschüttet

alles fol­gende kommt von www.mjz.nwbbb.org: [1]

“Ver­anstal­tet wurde die Feier von: “Freie Aktivis­ten Hoy­er­swer­da”, “BDVG-Mit­teldeutsch­land” [2], “Aktion Deutsche Mei­n­ungs­frei­heit”, “Junges Nationales Spek­trum”, “Freie Aktivis­ten Berns­dorf” und der “Mit­teldeutschen Jugend Zeitung” [3]. Bei der Organ­i­sa­tion über­nahm jede Gruppe eine Auf­gabe. Eine Gruppe war für die Feiergestal­tung zuständig und die Anderen für Verpfle­gung, Verkauf­stisch und andere organ­isatorische Auf­gaben. Unser­er Ein­ladung fol­gten dann auch etwa 40 Kam­er­aden, Fre­unde und Fam­i­lien mit Kindern. Nach der Eröff­nung durch den BDVG fol­gte ein Vor­trag über Ursprung und Bedeu­tung des Julfestes. Anschließend kon­nten sich alle Gäste bei Kaf­fee und Kuchen ken­nen ler­nen und am Verkauf­stisch noch let­zte Geschenke für ihre Lieb­sten erwer­ben. Während der Kaf­feerunde wur­den Wei­h­nachts­gedichte aufge­sagt und auch der Wei­h­nachts­mann hat­te seinen Ein­satz gehabt. Nach der Bescherung fol­gte eine kurze Satire zum The­ma Wei­h­nachts­beleuch­tung und zum Schluss wurde den Gästen noch berichtet wie Wei­h­nacht­en an der Front für die deutschen Sol­dat­en im Krieg war. Anschließend saßen wir noch bis in die späten Abend­stun­den mit einem Horn heißen Met beisam­men. Alles in allem war es eine sehr schöne Ver­anstal­tung. Die Organ­isatoren sind sich einig, in Zukun­ft jedes Jahr eine gemein­same Feier zu gestalten. 

Mit volk­streuem Gruß

Sepp Hagen [4]

zitat ende

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vom neuhei­d­nis­chen wei­h­nachtswahn hat auch www.asncottbus.org was abbekommen:

am 27.12.02 gab es dann einen gäste­buchein­trag von hj-quwx, der dem news-bere­ich von asncottbus.org einige schwächen nach­sagte und mit “ihr werdet schon sehen!!!!!!1” wohl noch was anzukündi­gen hatte. 

am 29.12.02 wurde das gäste­buch und das forum mit “geschichtlichem zum jul-fest”-einträgen über­schüt­tet. diese ein­träge wur­den gelöscht, weil eine “tausend­jährige jüdis­che unter­jochung” propagiert wird, auf grund der­er es ange­blich “notwendig [sei], die nordis­chen men­schen über die zusam­men­hänge unser­er feste zu informieren, auf daß unser kul­turelles erbe nicht in vergessen­heit gerät oder ver­drängt wird von jü.-christl. traditionen”. 

ob diese kleine attacke nun auch von hj-quwx war, ist unklar. 

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die anmerkun­gen:

[1] auf diese nazi-web­site dürfe “linke” eigentlich nicht. so ein quatsch: ger­ade solche seit­en müssen im auge behal­ten werden. 

[2] bdvg = bewe­gung deutsche volks­ge­mein­schaft; grün­dete sich als abspal­tung der npd-jugen­dor­gan­i­sa­tion junge nation­aldemokrat­en. hat zusam­men mit anderen regionalen grup­pen den “heldenge­denk­tag” in hoy­er­swer­da organ­isieren wollen. 

[3] die “mjz” hat eine sub­do­main bei www.nwbb.org; dem “nationalen wider­stand berlin-bran­den­burg”. home­page der mit­teldeutschen jugendzeitung: www.mjz.nwbb.org

[4] sepp hagen heißt eigentlich SEBASTIAN RICHTER — ein neon­azi aus hoy­er­swer­da. RICHTER ist mit anderen neon­azis, u.a. dem im guben­prozeß als haupt­täter verurteil­ten ALEXANDER BODE aus guben, “schriftleitung” der mit­teldeutschen jugendzeitung aus hoy­er­swer­da. [ asncot­tbus-artike­larchiv ]

die bilder zur feier:

gibt es auf der ver­bote­nen nazi-homepage

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Mädchen Hakenkreuz in die Wange geritzt

GUBEN. Unbekan­nte haben nach Angaben der Polizei ein­er 14-Jähri­gen in Guben mit einem Mess­er ein etwa drei mal vier Zen­time­ter großes Hak­enkreuz in die linke Wange ger­itzt. Die bei­den Täter hat­ten das Mäd­chen am Son­ntagvor­mit­tag gegen 10.30 Uhr in der Innen­stadt von Guben (Spree-Neiße) über­fall­en. Das teilte das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) am Mon­tag mit. Die 14-Jährige sei zu Fuß auf dem Weg zu einem Bekan­nten gewe­sen, als gegen 10.30 Uhr in der Hein­rich-Mann-Straße ein schwarz­er Hon­da des Typs Civic oder CRX neben ihr stoppte, aus dem die bei­den Täter ausstiegen. Während der eine Jen­ny S. fest­ge­hal­ten habe, habe ihr der andere mit einem Mess­er das Hak­enkreuz in die Wange ger­itzt. “Das geschieht dir recht. Scheiß Neger”, sollen sie nach Auskun­ft der Staat­san­waltschaft Cot­tbus zu der Jugendlichen gesagt haben, deren Vater aus Kuba stammt und deren Mut­ter Deutsche ist. Anschließend flüchteten die Täter. Sie tru­gen laut Staat­san­waltschaft schwarze Jack­en ein­er in recht­sradikalen Kreisen beliebten Marke, ein­er hat­te eine Glatze. Die Ver­let­zung des Mäd­chens wurde ambu­lant behan­delt. Die Polizei ermit­telt wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung, auch der Staatss­chutz ist eingeschaltet.

Inforiot