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Bleiberecht für afghanische Flüchtlinge

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg möchte Sie ganz her­zlich zu ein­er Infor­ma­tionsver­anstal­tung zur aktuellen Bleiberechtssi­t­u­a­tion afghanis­ch­er Flüchtlinge in Deutsch­land einladen. 

Wie Sie sich­er wis­sen, ist die Lage afghanis­ch­er Flüchtlinge in unserem Land seit Jahren von weit­ge­hen­der Recht­sun­sicher­heit und Recht­losigkeit gekennzeichnet.
Lediglich in Schleswig-Hol­stein gibt es einen offiziellen Abschiebestopp bis Mai 2004 und der dor­tige Innen­min­is­ter befür­wortet auch ein generelles Bleiberecht für Afgha­nen. Die Stadt Ham­burg ist hinge­gen — ent­ge­gen der Entschei­dung der Innen­min­is­terkon­ferenz — bere­it, mas­siv Afgha­nen abzuschieben. In eini­gen Bun­deslän­dern wer­den auch Wider­rufsver­fahren anerkan­nter Flüchtlinge diskutiert.
Auch in Bran­den­burg wer­den Anträge auf Aufen­thalts­befug­nisse mit dem Hin­weis abgelehnt, dass ein­er frei­willi­gen Aus­reise nichts im Wege stünde, Men­schen mit Dul­dung wird die Abschiebung ange­dro­ht. Aktuell gibt es ständig neue Mel­dun­gen und Gerüchte, die viele Men­schen, die seit Jahren hier leben verun­sich­ern und Angst vor ein­er möglichen Abschiebung machen. 

Aus diesem Grund möcht­en wir mit dieser Infor­ma­tionsver­anstal­tung für mehr rechtliche Klarheit sor­gen und nach Wegen und Möglichkeit­en für ein Bleiberecht für afghanis­che Flüchtlinge suchen. 

Dazu haben wir die Recht­san­wältin Renate Ebra­haim aus Berlin ein­ge­laden, die seit Jahren Afgha­nen im Asylver­fahren ver­tritt sowie Vertreter von Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen (UNHCR, amnesty inter­na­tion­al, PRO ASYL) angefragt. 

Ziel der Ver­anstal­tung soll vor allem sein:
Aufzuzeigen, welche Möglichkeit­en eines Bleiberecht­es es gibt,
wie sich­er welch­er Aufen­thaltssta­tus ist;
wie Abschiebun­gen ver­hin­dert wer­den kön­nen und
welche rechtlichen und poli­tis­chen Mit­tel es gibt, gemein­sam für ein Bleiberecht afghanis­ch­er Flüchtlinge zu kämpfen. Idee der Bil­dung ein­er Arbeits­gruppe für Aktio­nen und Informationsfluss. 

Dafür sollen fol­gende Fra­gen disku­tiert werden:
Wie wird die Lage vor Ort, die Rück­kehrge­fährdung, die Möglichkeit­en med. Ver­sorgung eingeschätzt? 

Gibt es in Afghanistan eine staatliche Ver­fol­gung und wer wird verfolgt? 

Wer erhält derzeit über­haupt Asyl? Entschei­dung­sprax­is des Bun­de­samtes und der Ver­wal­tungs­gerichte in Brandenburg;
Was geschieht mit Men­schen, die eine „Dul­dung“ haben? 

Was kann getan wer­den bei Flüchtlin­gen, die 2001 anerkan­nt wur­den, der Bun­des­beauf­tragte ent­ge­gen ein­er Übereinkun­ft dann aber doch geklagt hat?

Was ist zu tun bei Fällen von Wider­rufsver­fahren und Befugnisentzug?

Wie sehen die Chan­cen von Flüchtlin­gen aus, die nach dem Sturz des Tal­iban­regimes geflüchtet sind? 

Daher wer­den wir in diesem Rah­men lei­der keine Möglichkeit haben, die derzeit­ige poli­tis­che Sit­u­a­tion in Afghanistan, sowie unter­schiedliche poli­tis­che Posi­tio­nen dazu zu disku­tieren. Wir bit­ten bere­its hier um Ver­ständ­nis dafür. 

Ort: Karl-Liebknecht-Str. 23, Hin­ter­haus, Erdgeschoss

14482 Pots­dam Babelsberg 

(zu erre­ichen mit S‑Bahn bis S‑Bahnhof Babels­berg oder Straßen­bahn 94 bis
Rathaus Babels­berg, von dort einige Minuten zu Fuß) 

Zeit: 08.05.2004, 14–18 Uhr
sowie der Möglichkeit anschließen­der Gespräche 

Anmel­dung: Wir bit­ten um eine kurze schriftliche oder mündliche Anmel­dung, um
sicherzuge­hen, dass der Raum ausreicht:

Tele­fon: 0331 – 716 499

Fax: 0331 – 716 499

eMail: fluechtlingsratbrb@jpberlin.de

Kosten: keine 

Sprache: Es wer­den Dol­metsch­er für die Sprachen dari und paschto vorhan­den sein,
es wird simul­tan übersetzt.

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59. Jahrestag der Befreiung der Konzentrationslager Ravensbrück und Sachsenhausen

Feiert mit uns die Befreiung der Konzentrationslager
Ravens­brück und Sach­sen­hausen Son­ntag 18.04.04

Mahn-und Gedenkstätte Ravensbrück

Straße der Nationen

Fürstenberg/Havel

11.00 Uhr

mit der Bahn: 9:41h ab Berlin-Lichtenberg 

Mahn-und Gedenkstätte Sachsenhausen

Oranienburg

14.00 Uhr

S1 oder mit der Bahn:12:41h ab Berlin-Lichtenberg

Die Teil­nahme an den Gedenkver­anstal­tun­gen ist ein
Zeichen des Respek­ts und der Würdi­gung der Opfer des
Nationalsozialismus.
Bringt Blu­men mit!

59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Ravensbrück

59 Jahre, nach­dem das Frauenkonzen-tra­tionslager Ravens­brück zusam­men mit
dem Jugend- und Vernichtungslager
Uck­er­mark und dem Män­ner­lager durch die Rote Armee befre­it wor­den ist,
wollen wir gemein­sam mit den Über­leben­den dieser Konzen­tra­tionslager den Tag
der Befreiung bege­hen. 59 Jahre nach der Befreiung des Konzentrations-lagers
Ravens­brück durch die Rote Armee scheint sich immer mehr die Vorstellung
durchzuset­zen, alle Deutschen seien gle­ich­sam Opfer gewesen. 

Die Frage nach Ver­ant­wor­tung und damit
auch Schuld scheint sich nun endgültig erledigt zu haben. An die Stelle der
Erinn-
nerungsab­wehr ist eine Form des Erinn-nerns getreten, in der alle ihren Platz
fin-
den: Ver­triebene und Betrof­fene von alli-ierten Bombe­nan­grif­f­en ste­hen im
neuen
Diskurs gle­ich­berechtigt neben den Opfern der nationalsozialistischen
Ver­fol­gung und Ver­nich­tung. “Lei­den” ist das alle vere­inende Stich­wort. Zur
gle­ichen Zeit wird das Gedenken an die Opfer und die Über­leben­den der
NS-Ver­brechen in den Mahn- und Gedenkstät­ten zunehmend ästhetisiert,
indi­vid­u­al­isiert und ein­er poli­tis­chen Bedeu­tung enthoben. Organ­i­sa­tio­nen der
Über­leben­den wird das Mitbes­tim­mungsrecht bei der Gestal­tung der Gedenkstätten
ver­sagt. Aus der Vor­bere­itung und Mitar­beit der Befrei-ungs­feiern wer­den sie
hinauskomplimen-
tiert und die his­torischen Zeug­nisse ihres
Gedenkens sollen beseit­igt wer­den, wie
zum Beispiel die Gedenkräume im ehe­ma­li­gen Zel­len­bau in der Mahn- und
Gedenkstätte Ravens­brück oder sind dem Ver­fall preis­gegeben wie das ehe­ma­lige KZ
Schloß Licht­en­burg. Um so wichtiger ist es, den Tag der Befreiung mit
den­jeni­gen zu bege­hen, die die Ver­nich­tungs­maschiner­ie des
Nation­al-sozial­is­mus über­lebten und die Erin-nerung an die Opfer, an die Frauen und
Män­ner des
poli­tis­chen Wider­standes, an den mil­lio­nen­fachen Mord an Juden, Sin­ti, Roma,
Zeu­gen Jeho­vas, Behin­derten, Unangepassten, Schwulen, an die
Zwangsar­bei­t­erin­nen und Zwangs-arbeit­er zu bewahren, ohne die Mörder und ihre
Taten
zu verschweigen. 

Die Lagerge­mein­schaft Ravens-
brück/Freundeskreis e. V. fordert: 

— Die Über­leben­den und ihre Organ­i­sa­tio­nen müssen in den Gremien der
Gedenkstät­ten­s­tiftun­gen tat­säch­lich­es Gehör finden. 

— Bei der Gestal­tung der KZ-Gedenkstät­ten dür­fen die Voten der
Über­leben­den nicht über­gan­gen werden. 

— Bewahrung der Zeug­nisse an den Stät­ten ehe­ma­liger Konzentrations-lager 

— Zugang zu den Stät­ten der Konzen­tra­tionslager und ein würdiges
Gedenken an diejeni­gen, die Opfer der Ver­brechen der Nation­al­sozial­is­ten wurden. 

Lagerge­mein­schaft Ravensbrück/
Fre­un­deskreis e.V.

59. Jahrestag der Befreiung
des Konzentrationslagers
Sachsenhausen

Die CDU-Frak­tion brachte Ende 2003 einen Geset­zen­twurf in den Sächsischen
Land­tag ein, in welchem die Gle­ich­stell-ung der “Ver­fol­gten des Stalinismus”
mit dem Sta­tus der Ver­fol­gten und Opfer des Naziregimes fest­geschrieben wird.
Daraufhin kündi­gen der Zen­tral­rat der Roma und Sin­ti, der Zen­tral­rat der
Juden, die Vere­ini­gung der Wehrma­chts­deser-teure und Opfer der Nazijustiz
und der Bund der Antifaschis­ten der Säch­si-schen Lan­desregierung die
Zusam­men-arbeit in den Gremien der Stiftung Säch­sich­er Gedenkstätt­ten auf. 

Seit 1990 wer­den die Gedenkstät­ten der DDR im Sinne des antitotalitären
Kon­sens umgestal­tet und der Anti-faschis­mus der DDR als “instru­mentell” und
“verord­net” denun­ziert. Ignori­ert wird die Entschließung des Europäischen
Par­la­mentes über die Gedenkstät­ten des Nation­al­sozial­is­mus, in der die räumliche
Tren­nung des Gedenkens an die Opfer der Nazis und an Gefan­gene der Alli­ierten und später der Sicher­heit­sor­gane der Ost­block­staat­en vorgeschrieben ist.
Diese räum­liche Trenn-nung wurde in der Gedenkstätte Sach­sen­hausen schon mit der
Errich­tung eines Gedenksteines für die Spezial-Lager­häftlinge auf dem
ehe­ma­li­gen KZ-Gelände ange­tastet. Ende let­zten Jahres begann der lang geplante Umbau,
der von der Leitung der Stiftung Bran­den-bur­gis­che Gedenkstätten
“Antifaschis­tis­ch­er Tem­pel” genan­nten Mahn- und Gedenkstätte Sach­sen­hausen. Dabei
ver­lieren schon zu Lebzeit­en die ehe­ma­lige Häftlinge die Definitionsmacht
über ihre Geschichte und die Nach­fahren der Täter eignen sich das Lei­den der
Opfer an: enteignen dieses für
die Kon­struk­tion pos­i­tiv­er nationaler Iden-
tität. 

Mit Darstel­lun­gen, die Men­schen ohne
Anse­hen von Per­son und Funk­tion zu
Opfern der Geschichte machen, sorgt die
deutsche Geschichtss­chrei­bung dafür, dass die Opfer des Nationalsozialismus
und dessen Täter in einen Sarg gelegt wer­den. In diese Entwick­lung passt
auch das Bejam­mern deutsch­er Opfer der alli­ierten Luftan­griffe und der
gle­ichzeit­ig offen­er und aggres­siv­er auftre­tende Anti­semitismus. Dieses
gesellschaftliche Kli­ma, in dem das behauptete Tabu, über deutsche Opfer nicht
reden zu kön­nen, endlich über­wun­den scheint, kommt auch den
Inter­essen­vertre­tun­gen der Spezial­lager­häftlinge zu Gute. Diese stützen sich auf
die in
Deutsch­land herrschende anti­to­tal­itäre Staat­side­olo­gie, die den
Nation­al­sozial­is­mus mit dem Kom­mu­nis­mus gle­ich­set­zt. So wird der kommunistische
Wider­stand in Sach­sen-hausen, die ille­gale Lager­leitung, als “rote Kapos” denunziert
und mit ihren Bewach­ern gle­ichge­set­zt. Der bun­des­deutsche Antitotalitarismus
dient seit 1945 der Rel­a­tivierung der deutschen Bar­barei, für die der Name
Auschwitz steht. 

Angesichts des schwinden­den Ein­flusses der Häftlingsver­bände auf die
Gestal­tung der Gedenkstät­ten in Deutsch­land sind wir gefordert, das
antifaschis­tis­che Gedenken gegenüber Deutsch­land zu verteidigen. 

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Es gibt hier kein links oder rechts!”

In der Nacht vom Fre­itag zum Sam­stag kam es vor der Diskothek FLASH in Belzig zu einem Kon­flikt zwis­chen alter­na­tiv­en Jugendlichen und ras­sis­tis­chen Besuch­ern der Diskothek. Dieser endete mit einem Polizeiaufgebot,
Strafanzeigen und der Gewis­sheit eines recht­en Charak­ters des Flash. 

Zur Vorgeschichte: Nach­dem am Fre­itag des 26.03. vier Jugendliche die Diskothek Flash ver­ließen, wur­den sie von einem rechten
Mob von ca.20 Leuten zuerst bepö­belt und später sog­ar tätlich ange­grif­f­en. So kam es bei den vieren
zu Kör­per­ver­let­zun­gen und Sachbeschädi­gung. (Anzeigen wur­den bere­its erstat­tet.). Dabei sahen die Ordner
der Diskothek untätig zu. Schon an diesem Abend bemerk­te man die Abnei­gung viel­er Besuch­er und sogar
der Türste­her gegen linke Jugendliche. 

Nun woll­ten in der Nacht vom 02.04. zum 03.04. erneut ca. 20 alter­na­tive Jugendliche die Diskothek Flash
besuchen, jedoch wur­den sie dies­mal bere­its schon vor dem Ein­gang von der neon­azis­tis­chen Szene Belzigs
(ca. 40 Per­so­n­en) erwartet. Es kam zu hefti­gen Beschimp­fun­gen seit­ens der Recht­en, welche bei den
Jugendlichen jedoch fast nur auf Igno­ranz stießen. Inmit­ten der bei­den Grup­pen standen zunächst zwei
Ord­ner des Flash, die per­ma­nent darauf behar­rten, dass die links gerichteten Jugendlichen sich sofort entfernen.
Auf das Warum kam nur die unbe­grün­dete Antwort: “Ihr wollt doch nur Stress machen.”. 

Obgle­ich min­destens zehn beken­nende Belziger Nazis direkt hin­ter ihnen standen, stell­ten sie fest: “Es gibt
hier kein links oder rechts!”. 

Let­z­tendlich ver­ließen die 20 Jugendlichen den Ort, aber nicht ohne Strafanzeigen gegen Hit­ler­grüße, “Heil
Hitler” ‑rufe, rechtswidrige Sym­bole auf Klei­dungstück­en, per­sön­liche Bedro­hun­gen und gewor­fene Flaschen,
zu erstatten.

Wieder ein­mal wurde deut­lich, dass das Flash eine “No go area” für linke, alter­na­tive und ausländische
Per­so­n­en, qua­si eine “Nation­al befre­ite Zone”, ist!
Die Jugend Antifa Belzig will sich Reak­tio­nen vor­be­hal­ten. Wir ver­weisen jedoch auf eine Kam­pagne “Für eine
pro­gres­sive linke Jugend­kul­tur — Nie wieder Faschis­mus!”, die in Belzig vom 15.04 bis zum 24.04 geplant
ist.

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Nach Hitlergruß in der Zelle

(MAZ, 6.4.) Der Video­posten der Wache Mitte beobachtete in der Nacht zu Son­ntag eine
vierköp­fige Gruppe am Haupt­bahn­hof, ein­er daraus zeigte um 0.40 Uhr den
Hit­ler­gruß. Später rief an der Hal­testelle Kirschallee ein­er “Sieg Heil”.
Zivilkräfte der Polizei kon­nten die 21-jähri­gen Haupt­täter aus
Tel­tow-Fläming und Pots­dam ermit­teln. Gegen sie wur­den Anzeigen wegen des
Ver­dachts der Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen
aufgenom­men. Das Quar­tett kam in Polizeigewahrsam.

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Bewährungsstrafe für Mittäter

Aus dem Gerichtssaal: Zweit­er Prozeß wegen recht­sex­tremen Über­falls auf Azubi

(MAZ, 6.4.) Vor dem Amts­gericht endete gestern der zweite Prozess im Fall des
17-Jähri­gen, der am 23. März 2003 von Recht­sradikalen auf dem Bahnhof
Pots­dam-Rehbrücke ver­prügelt und auf die Gleise gewor­fen wurde. Wegen
Beteili­gung an gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und wegen unerlaubten
Waf­fenbe­sitzes wurde Enri­co P. zu 18 Monat­en Frei­heitsstrafe, aus­ge­set­zt auf
drei Jahre Bewährung und 300 Stun­den gemein­nütziger Arbeit, verurteilt. Das
Gericht fol­gte weitest­ge­hend dem Plä­doy­er der Staat­san­wältin, die für diese
“völ­lig sinnlose Tat” allerd­ings 200 Stun­den mehr gemein­nützige Arbeit
gefordert hat­te. Einen “Mitläufer”, der sich mit einem Beitrag zu der Tat
habe beken­nen wollen, nan­nte Rich­terin Bir­git von Bülow den 25-Jähri­gen. In
seinem Teilgeständ­nis, das er gestern nach der Zeu­gen­vernehmung ablegte,
erk­lärte er, das Opfer zwar fest­ge­hal­ten, gezo­gen und geschub­st, aber nicht
geschla­gen zu haben. Dies geschah zu einem Zeit­punkt als der mit­tler­weile zu
sechs Jahren Haft verurteilte Heiko G. sowie Jens F. das Opfer bere­its mit
Trit­ten, Fausthieben und einem Totschläger mal­trätierten. Das Opfer hatte
aus­ge­sagt, von dem Trio umringt gewe­sen und mit Fußtrit­ten und Totschläger
ver­prügelt wor­den zu sein. Ob auch der Angeklagte zutrat, kon­nte er nicht
mit Bes­timmtheit sagen. Das Gericht hielt ihm zugute, dass er es war, der
dem Opfer auf die andere Bahn­steig­seite half, nach­dem ihn Heiko G. auf die
Gleise gewor­fen hat­te. Nach der Tat, so der Angeklagte, habe ihm Heiko G.
den Totschläger gegeben, den die Polizei bei der Fes­t­nahme im Ruck­sack fand.
Den hätte er weg­w­er­fen sollen, belehrte ihn die Richterin. 

Auf die Frage nach dem Motiv antwortete der arbeit­slose Straßen- und
Kanal­bauer: “Ich hat­te eigentlich keinen Grund.” Das Gericht attestierte ihm
klares Bewusst­sein, auch wenn die Polizei knapp anderthalb Stun­den nach der
Tat einen Blutalko­hol von 2,2 Promille fest­stellte. Er habe zu der Zeit viel
getrunk­en, ges­tand der Angeklagte. 

Bewährungsstrafe für rechte Schläger

17-Jähriger wurde ange­grif­f­en, weil er einen Antifa-Stick­er trug

(Tagesspiegel, 6.4.) Pots­dam. Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Ver­stoßes gegen das
Waf­fenge­setz ist am Mon­tag ein 25-Jähriger aus der recht­en Szene zu einer
Bewährungsstrafe von 18 Monat­en verurteilt wor­den. Das Gericht sah es als
erwiesen an, dass sich der Angeklagte am 23. März 2003 mit zwei weiteren
Tätern an der Mis­shand­lung eines 17-jähri­gen Auszu­bilden­den beteiligt hatte.
Zusät­zlich muss der 25-Jährige inner­halb eines Jahres 300 Stun­den soziale
Arbeit ableisten. 

Das Opfer trat im Prozess als Neben­kläger auf. Nach seinen Angaben hat­te er
an diesem Tag um 2.20 Uhr am Bahn­hof Rehbrücke alleine auf einen Zug
gewartet, als er mit einem Teleskop­schlag­stock auf Kopf, Arme und Beine
geschla­gen sowie mit Füßen getreten wurde. Er trug unter anderem einen
Nasen­bein­bruch, Platzwun­den und Prel­lun­gen davon. Die Rich­terin bezeichnete
den Angeklagten als “Mit­täter”. Beson­ders ver­w­er­flich sei, dass es für die
Mis­shand­lun­gen keinen Anlass gegeben habe. Die Täter hät­ten den 17-Jährigen
der linken Szene zuge­ord­net, weil er auf sein­er Jacke einen Aufnäher mit
durchgestrich­en­em Hak­enkreuz getra­gen habe und ihn daraufhin attack­iert. Als
mildernde Umstände wertete die Rich­terin ein Teilgeständ­nis des Angeklagten
und seine Entschuldigung beim Opfer. Der Haupt­täter war bere­its im Februar
vom Landgericht Pots­dam zu ein­er Frei­heitsstrafe von sechs Jahren verurteilt
worden.

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Hassgesänge im Internet

(MAZ, 6.4., Ralf Stork) POTSDAM Zehdenick (Ober­hav­el), Ende Feb­ru­ar: Ein 20-Jähriger hält kurz vor
Mit­ter­nacht mit seinem Wagen an ein­er Tankstelle an, steigt aus, brüllt
“Heil Hitler” und fährt weit­er. Der Tankstel­len­pächter ver­ständigt die
Polizei, die das Auto kurze Zeit später stop­pen kann. Der Fahrer und die
bei­den Beifahrer sind betrunk­en. Die Anlage ist bis zum Anschlag aufgedreht.
Es läuft aggres­sive Skin­head­musik, Has­s­gesänge, in denen zu Gewalt gegen
Aus­län­der und Linke aufgerufen wird. 30 selb­st­ge­bran­nte CDs stellen die
Polizis­ten in dem Auto sich­er. Gegen die drei jun­gen Män­ner wird Anklage
wegen Volksver­het­zung erhoben. 

Recht­sex­treme Musik zu beschlagnah­men gehört für die Brandenburger
Polizis­ten zum All­t­ags­geschäft. Vor allem am Woch­enende wer­den die Beamten
in Pri­vat­woh­nun­gen und Autos fündig. “Die meis­ten Hin­weise erhal­ten wir aus
der Bevölkerung”, sagt Rudi Son­ntag, Sprech­er des Potsdamer
Polizeiprä­sid­i­ums: Nach­barn rufen die Polizei, weil aus der Woh­nung oder vom
Park­platz nebe­nan infer­nalisch laute Musik mit wum­mern­den Bässen dröh­nt. Die
Beamten rück­en aus, um die nächtliche Ruhe wieder her­stellen und stoßen
dabei immer wieder auf Ton­träger, die auf dem Index des Verfassungsschutzes
oder der Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Schriften stehen. 

Musikalisch deck­en die Neon­az­ibands das gesamte Spek­trum ab, vom braunen
Lie­der­ma­ch­er Frank Ren­nicke bis hin zur Heavy-Met­al-Musik der Gruppen
“Landser” oder “Störkraft”. Obwohl die Pro­duk­tion recht­sex­tremer Musik seit
Jahren rück­läu­fig ist, wer­den die Ton­träger in immer größer­er Zahl über
Tausch­por­tale im Inter­net unter das Gesin­nungsvolk gebracht. Konkrete Zahlen
über die Häu­figkeit der Tauschak­tiv­ität und der Menge der beschlagnahmten
Ton­träger liegen nicht vor, weil die Funde nicht zen­tral gesam­melt werden. 

Das Grund­prinzip der Inter­net­tauschbörsen ist sim­pel: Jed­er Nutzer stellt
Dateien auf sein­er eige­nen Fest­plat­te zur Ver­fü­gung, andere Nutzer können
auf diese Dateien zugreifen und sie direkt von PC zu PC herun­ter­laden. Da
die großen Tauschbörsen jede Woche von eini­gen Mil­lio­nen Men­schen genutzt
wer­den, ist es sehr schwierig, die recht­en Nutzer auszufiltern. 

Erst vor eini­gen Tagen waren bei ein­er bun­desweit­en Razz­ia auch zehn
Bran­den­burg­er festgenom­men wor­den, denen vorge­wor­fen wird, auf der
Inter­net­tauschbörse “Kazaa” unter Rubrik “Nation­al Folk” ver­botene Titel
unter anderem von der Band “Zillerthaler Türken­jäger” zum Run­ter­laden bereit
gestellt haben. 

Mit Hil­fe eines speziellen Com­put­er­pro­gramms war es Kriminalbeamten
gelun­gen, bun­desweit 360 Daten­verbindun­gen zu Anbietern
recht­sex­trem­istis­ch­er Musik­ti­tel im Inter­net zu ver­fol­gen. Einige
Verbindun­gen führten nach Bran­den­burg. “Bei den Haus­durch­suchun­gen in
Briese­lang, Mahlow, Zehdenick, Fin­ster­walde, Cot­tbus und Lübben wur­den 13
Com­put­er, ein Lap­top, zwei Fest­plat­ten und zahlre­iche CDs sichergestellt”,
sagte ein Sprech­er der Staat­san­waltschaft Cot­tbus. Gegen die zehn
Bran­den­burg­er wird wegen Volksver­het­zung ermit­telt. Im Falle einer
Verurteilung müssen sie wegen der Ver­bre­itung ras­sis­tis­ch­er Schriften mit
ein­er Frei­heitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen. 

Im Jugend­min­is­teri­um ken­nt man die Gefahr, die von dem neuen Vertriebsweg
für Naz­imusik resul­tiert. “Dieser Ver­bre­itungsweg hat sich in den letzten
Jahren enorm entwick­elt”, sagt der Sprech­er des Min­is­teri­ums Thomas Hainz.
Eine vol­lkommene Kon­trolle könne es nicht geben. Die erfol­gre­iche Razzia
zeige den Nutzern aber, dass auch das Inter­net kein rechts­freier Raum ist
und der Ver­fol­gungs­druck steige. 

Im Kampf gegen recht­sex­treme Musik im Inter­net set­zt das Land vor allem auf
die Zusam­me­nar­beit mit dem “jugendschutz.net”. Die bun­desweite Organisation
wird von den Jugend­min­is­te­rien der Län­der finanziert und hat zu den
Ermit­tlungser­fol­gen der jüng­sten Razz­ia mit beige­tra­gen. Unter der
E‑Mail-Adresse hotline@jugendschutz.net kön­nen Inter­net-Nutzer Beschwerden
über ver­fas­sungs­feindliche oder pornografis­che Inhalte im Inter­net aufgeben.

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Jäger der verbotenen Musik

(Berlin­er Zeitung, 6.4., Katrin Bischoff) EBERSWALDE. Aus dem kleinen Büro von Björn K. dringt Musik. Nichts
Beson­deres, doch der Text dazu lässt innehal­ten: “Es kommt die Zeit — Sieg
heil — in der sich das Volk wieder wehrt” — ist zu hören. Doch kein­er der
auf dem Gang vor­bei eilen­den Polizis­ten scheint sich an diesem Text zu
stören. Björn K. ist selb­st Polizist. Und die Art von Musik, wie sie gerade
zu hören ist, ist seine tägliche Arbeit. Der 27-jährige Kriminalkommissar
vom Lan­deskrim­i­nalamt in Eber­swalde (Barn­im) ist seit zwei Jahren beim
Staatss­chutz für Musik der recht­sex­tremen Szene zuständig. 

Ger­ade hat Björn K. einen Kar­ton auf den Tisch bekom­men: 80 CDs sind darin.
Vor kurzem sichergestellt bei einem 21-Jähri­gen aus Eisen­hüt­ten­stadt. Gegen
diesen Mann läuft ein Ver­fahren wegen Ver­dachts des Ver­wen­dens von
Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen. “Etwa zwei Drit­tel der CDs
sind schwarz gebran­nt”, sagt der junge Krim­i­nal­ist nach einem Blick in die
Kiste. Das bedeutet für ihn viel Arbeit. Muss er doch CD für CD abhören und
Textzeile für Textzeile mitschreiben. Manch­mal, bei englis­chen Tex­ten, muss
er sie auch erst über­set­zen. Und dann beurteilen, ob die Lieder
gewaltver­her­rlichende Pas­sagen tra­gen, die zur Anzeige gebracht werden
müssen, oder aber jugendge­fährdend sind. “Bei CDs, die vorher noch nirgends
in Deutsch­land aus­gew­ertet wur­den, schaffe ich höch­stens zwei am Tag”, sagt
K. Nur im gün­stig­sten Fall wer­den CDs samt Book­let ent­deckt, in dem die
Song­texte abge­druckt sind. Ins­ge­samt kommt Björn K. auf 1 000 CDs im Jahr. 

Eine nicht ger­ade hochmod­erne Musikan­lage ste­ht dem jun­gen Fah­n­der zur
Ver­fü­gung. Auch ein Com­put­er — und damit eine Daten­bank des
Bun­deskrim­i­nalamtes, in der alle bere­its auf dem Index ste­hen­den Songs oder
Bands gespe­ichert sind. Gespeist wird sie von allen Landeskriminalämtern.
Björn K. kann in ihr nach Titeln, Inter­pre­ten, Teilen von Liedern fahnden.
Rund 2 050 Ton­träger sind derzeit in der Daten­bank zu find­en. Grup­pen wie
“Ziller­taler Türken­jäger”, “Stahlge­wit­ter” oder “Rassen­hass” sind darin
aufge­führt. Bands, die in ihren Songs zu Mord an Juden oder anders Denkenden
aufrufen, die die Gewalt ver­her­rlichen. Bei denen muss Björn K. ein
Ver­fahren gegen Her­steller und Inter­pre­ten der CDs ein­leit­en. Bei
jugendge­fährden­den Inhal­ten meldet der Krim­i­nal­ist die Songs an die
Bun­de­sprüf­stelle für jugendge­fährdende Medi­en. Die entschei­det, ob die CD
auf den Index kommt und nicht mehr an Jugendliche ver­trieben wer­den darf. 

Björn K. hört ger­ade eine Kas­sette von “Frontalkraft” ab. “Wir beken­nen uns”
heißt der Song, der seine Aufmerk­samkeit erregt. Er lässt den Song immer
wieder ablaufen. Dann geht er an den Com­put­er. “Noch nicht in der
Daten­bank”, stellt der Ermit­tler fest. Das müsse aber nicht bedeuten, dass
der Song noch nicht erfasst wor­den sei. “Vielle­icht ist er unter einer
anderen Textzeile abgelegt”, sagt Björn K., und sucht weiter. 

Björn K. weiß, welche Wirkung Songs mit recht­sex­tremem Inhalt haben. Gerade
bei Jugendlichen. “Musik sagt mehr als 1 000 Worte”, erk­lärt er. Eltern
wüssten manch­mal gar nicht, welche Musik ihre Kinder hören. “Von den Bands
wer­den alle Musikrich­tun­gen bedi­ent”, sagt er und spielt einen scheinbaren
Schmus­esong an, der in der Zeile gipfelt: “Wir wer­den wieder auferstehen”.
“Eltern soll­ten mehr auf Texte hören”, sagt K. Und auch Lehrer. Darum
spricht der junge Mann auch oft­mals vor Pädagogen. 

Übri­gens: Nach der Arbeit hört Björn K. kein­er­lei Musik mehr.

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Döner-Anschlag in Rheinsberg: Ist der Angeklagte schuldfähig?

RHEINSBERG/NEURUPPIN Gestern Vor­mit­tag ver­han­delte das Amts­gericht Neu­rup­pin einen der ver­sucht­en Anschläge gegen den Rheins­berg­er Dön­er-Imbiss von Mehmet Cimendag. Nach zwei Stun­den hat­ten Richter, Staat­san­walt und Vertei­di­ger große Zweifel an der Schuld­fähigkeit des Angeklagten. 

Der Angeklagte Frank M. wurde 1982 geboren, er ist ledig und wohnt allein in Rheins­berg. Er ist Vater eines drei­jähri­gen Kindes, das bei der Mut­ter lebt. Unter­halt hat er noch nie gezahlt, da er selb­st nur Sozial­hil­fe bezieht. Die Förder­schule schloß er mit der zehn­ten Klasse ab. Eine Mahler­lehre been­dete er nicht. Richter Ger­hard Pries fragt ihn, weshalb. Er will konkret wisse: „Kön­nen Sie sich einen anderen, besseren Beruf für sich vorstellen? Was hat Ihnen nicht gefall­en?“ Der Angeklagte antwortet: „Nein.“ Beim Ein-Wort-Satz bleibt es. 

Der Staat­san­walt trägt die bei­den Anklageschriften zu zwei unter­schiedlichen Tatvor­wür­fen vor, bei­de denen es aber jew­eils um Mehmet Cimendag als Geschädigten geht. Am Abend des 11.August 2003 soll Frank M. mit seinem Bekan­nten Ron W. unter­wegs gewe­sen sein. Dabei soll Frank M. eines der Rück­lichter des Imbis­s­wa­gens einge­treten haben Außer­dem soll er gemein­sam mit Ron W. eine Plas­tetüte unter den Wagen gelegt haben, die jed­er der bei­den Kumpels zuvor an ein­er Enke anzün­dete. Eine Pas­san­tin meldete den entste­hen­den Brand. Der Wagen des Kur­den blieb bis auf das Rück­licht unversehrt. Die zweite Anklageschrift befasst sich mit einem Vor­fall wenige Tage zuvor. Die bei­den Fre­unde sollen am 7. August am Imbiss vor­bei gegan­gen sein. Dabei soll Frank M. den Betreiber beschimpft haben: „Scheiß Memo-Grill, scheiß Döner.“ 

In der Befra­gung erin­nert sich Frank M., gegen das Rück­licht getreten zu haben, doch er habe nur „geguckt, was Ron da mit der Tüte macht“. Außer­dem will er gesagt haben: „Laß die Scheiße sein.“ Die Tat von Ron W. wurde bere­its geson­dert im Schnel­lver­fahren ver­han­delt. Der 18-Jährige erhielt einen vier­wöchi­gen Jugendarrest. 

Richter Pries will von Frank M. wis­sen, ob sie den Anschlag zuvor geplant hat­ten. Die Antwort: „Wir woll­ten nur in die Stadt guck­en.“ Pries erin­nerte an die Pro­tokolle vom Som­mer : „ Da ste­ht, dass sie eine Rudolf-Hess-Fahne um den Oberkör­p­er gebun­den hat­ten“ Die Antwort, wie alle anderen auch leise und undeut­lich vor­ge­tra­gen: „ Kann sein, kann nicht sein.“ 

Nach einiger Zeit und mehreren Nach­fra­gen erin­nert er sich, wohl mal so eine Fahne gehabt zu haben. Doch es stimme nicht, was Ron W. damals über ihn zu Pro­tokoll gab. Pries: „Haben sie die Tüte mit angezün­det?“ Der Angeklagte: „Das kann nicht sein.“ Die Frage nach den ange­blichen Beschimp­fun­gen beant­wortet Frank M. dann wieder mit: „Kann sein, kann nicht sein.“ 

Zeuge Ron W. sagt zunächst, der Angeklagte habe die Tüte nicht mit angesteckt. Und von den Beschimp­fun­gen wisse er über­haupt nichts. Erst nach Vorhal­tun­gen der alten Aus­sagen sagt er: „Wenn es da drin ste­ht, dann stimmt das.“ 

Frank M. lebte bis zur Vol­len­dung des 18. Leben­s­jahrs im Kinder­heim. Seit­dem küm­mert sich ein Betreuer um seine Finanzen, schreibt Briefe für ihn und erledigt vieles andere mehr. Als gut­mütig schätzt der Betreuer ihn ein. Und als leicht ver­leit­bar: „Wenn ein­er zu ihm sagt, dass er sprin­gen soll, dann springt er.“ Die Frage des Richters, welche Hal­tung er gegenüber Aus­län­dern habe, hat­te Frank M. zuvor beant­wortet: „Jet­zt gar keine mehr.“ Und früher? „Früher hat­te ich eine.“ Welche? Keine Antwort.
Schließlich stellt der Betreuer fest, dass Frank M schon mehrfach das weit­ere Leben und Arbeit­en in ein­er geschützten Werk­statt für Men­schen mit Behin­derun­gen ange­boten wurde. Doch sein Schüt­zling meine dann stets, dort ein­fach hin zu gehören. 

Richter, Staat­san­walt und Vertei­di­ger sehen sich außer Stande, die Sache weit­er ohne psy­chi­a­trisches Gutacht­en zu behan­deln. Denn es gehe in jedem Fall um ein Ver­brechen, für das min­destens ein Jahr Frei­heitsstrafe anstünde. Vor allem könne man sich aber nicht sich­er sein, dass Frank M. danach nicht doch bald wieder als Angeklagter vor Gericht sitzt, weil er wom­öglich wirk­lich vieles ver­gisst und ihm die Ein­sicht in die Notwendigkeit fehlt. Das Gutacht­en soll klären, ob Frank M. nur bed­ingt oder nicht schuld­fähig ist. Da die Erstel­lung ein­er solchen Exper­tise aber einige Wochen dauert, wird dann eine neue Hauptver­hand­lung beginnen. 

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Havanna-Prozess: Polizei holte den Angeklagten ins Gericht

NEURUPPIN Der fün­fte Ver­hand­lungstag gegen die neun Angeklagten wegen der Auss­chre­itun­gen am Witt­stock­er Jugend­club Havan­na begann mit ein­er län­geren Verzögerung und brachte nur wenig neue Erkenntnisse. 

Bevor mit der Ver­hand­lung vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht negonnen wer­den kon­nte, teilte die Rich­terin mit, dass der Angeklagte Markus M. aus Meyen­burg keien Fahrgele­gen­heit hätte, um nach Neu­rup­pin zu kom­men. Ein Raunen ging durch den Gerichtssaal. Schließlich die Vor­sitzende ihn mit der Polizei bringen. 

Fast zwei Stun­den später – um 10.40 Uhr – erschien der 27-Jährige und begrüßte alle mit einem „Guten Morgen“. 

Wie schon einige Zeu­gen vorher, kon­nte sich auch der 22-jährige Ron­ni T. aus Witt­stock kaum noch an Einzel­heit­en des 13. Okto­ber 2001 erin­nern. „Die Uhrzeit, wann ich ankam, weiß ich nicht mehr. Ich kam an, habe Bier getrunk­en und dann stand die Polizei vor der Tür.“ Von den Angeklagten kenne er vier Leute. „Die Flaschen haben wir raus­geschmis­sen, weil wir uns von draußen ange­grif­f­en fühlten – durch das Trä­nen­gas, das von allen Seit­en kam.“ 

Nach­dem sich der Zeuge Fotos von Par­tygästen ange­se­hen hat­te, bemerk­te der Vertei­di­ger des Angeklagten Christo­pher H., dass der Zeuge genau­so groß sei wie sein Man­dant. Das Gericht ging nicht weit­er darauf ein. Gegen­stand der Ver­hand­lung war auch der Bericht der Bewährung­shelferin von Christo­pher H Sie sei sehr über­rascht gewe­sen, dass er bei der Havan­na-Geschichte dabei war. „Das hätte ich nicht erwartet.“ Christo­pher sei nicht der Draufgänger­typ, son­dern „höflich, fre­undlich und auskun­fts­bere­it“. Ihre Erk­lärung für die Beteili­gung an der Bar­rikade gegen die Polizei: „Vielle­icht hat er sich ver­leit­en lassen und erst hin­ter­her über die Kon­se­quen­zen nachgedacht.“ Der Zeuge André H., der bere­its selb­st recht­skräftig wegen der­sel­ben Vor­fälle verurteilt wor­den ist, kon­nte gestern eben­falls nur wenig Neues bericht­en. „Wir haben zwei bis drei Stun­den gefeiert, dann stand die Polizei vor der Tür.“ Obwohl sie frei­willig den Club ver­lassen woll­ten, hätte sie die Polizei nicht gelassen. Zum Schluss sein­er Befra­gung meinte er, dass er sich zu 100 Prozent daran erin­nern könne, dass der Angeklagte Enri­co S. auf ihn zugekom­men sei und sagte, „sie sollen die Scheiße sein lassen“.

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Jugendliche misshandelten Obdachlosen

Beschuldigte ges­tanden Tat

(Berlin­er Zeitung) BRANDENBURG/HAVEL. Fünf Jugendliche aus Brandenburg/Havel haben am
Fre­itagabend einen 22-jähri­gen Obdachlosen mis­shan­delt und aus­ger­aubt. Wie
die Polizei am Son­ntag mit­teilte, tranken die 16 und 17 Jahre alten
mut­maßlichen Täter auf ein­er Park­bank mit dem Opfer Bier. “Gegen 21.30 Uhr
fin­gen die Jugendlichen an, den Mann zu schla­gen. Bish­er ist unbekannt,
warum es zu der Gewalt­tat kam”, sagte ein Polizeis­precherin. Der 22-Jährige
sei zunächst von einem der jun­gen Män­ner in den Schwitzkas­ten genommen
wor­den, die anderen hät­ten dem Mann abwech­sel­nd ins Gesicht geschlagen.
Nach­dem der Geschädigte blu­tend zu Boden ging, trat­en die Jugendlichen
weit­er auf ihn ein. Da sie bei dem 22-Jähri­gen kein Geld fan­den, raubten sie
ihm die Arm­ban­duhr. Erst ein Zeuge been­dete die Gewal­torgie. Bei der
sofor­ti­gen Fah­n­dung kon­nte die Polizei vier der Tatverdächti­gen festnehmen.
Der Fün­fte wurde kurz darauf ermit­telt. Die Jugendlichen ges­tanden die Tat.
Sie wur­den an ihre Eltern übergeben. Das 22-jährige Opfer erlitt Prellungen
und eine Rip­pen­frak­tur. Es wurde nach Behand­lung im Kranken­haus auf eigenen
Wun­sch aus der Klinik ent­lassen. Gegen die Jugendlichen wird nun wegen
Kör­per­ver­let­zung ermittelt. 

Brandenburg/Havel: Obdachlos­er zusammengeschlagen

(MAZ) Fünf Bran­den­burg­er Jugendliche trafen sich am späten Fre­itagabend auf einem Spielplatz in Brandenburg/Nord. Hier saß auf ein­er Park­bank ein 22-jähriger Obdachlos­er aus der Stadt. Dieser war den Jugendlichen bekan­nt, so dass die
16–17-Jährigen sich auf ein Bier zu ihm gesell­ten. Einige Zeit später kam jemand aus der Gruppe der Jugendlichen darauf, den Obdachlosen zu schla­gen. Dieser wurde dann durch einen Täter in den Schwitzkas­ten genom­men, die
Anderen schlu­gen ihm abwech­sel­nd mit den Fäusten ins Gesicht. Nach­dem der Geschädigte, von den Schlä­gen benom­men und blu­tend, zu Boden ging, wurde auf ihn einge­treten. Zu guter let­zt reifte die Idee, dem am Boden liegen­den das
Geld abzunehmen. Da nichts zu find­en war, nahm man ihm kurz­er Hand die Arm­ban­duhr weg. Erst ein hinzuk­om­mender Zeuge been­dete die Gewal­torgie. Im Rah­men der sofor­ti­gen Fah­n­dung kon­nten vier der fünf Tatverdächtigen
festgenom­men wer­den, der Fün­fte wurde später ermit­telt. Nach­dem alle ges­tanden haben wur­den die gar nicht oder nur wegen kleiner­er Delik­te polizeibekan­nten Jugendlichen auf Weisung der Staat­san­waltschaft an die
Eltern übergeben. Der Geschädigte wurde auf Grund von diversen Prel­lun­gen im Gesicht sowie ein­er Rip­pen­frak­tur im Klinikum behan­delt und auf eige­nen Wun­sch ent­lassen. Die Jugendlichen wer­den sich später vor einem Gericht ver­ant­worten müssen.

Inforiot