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Ausländerbeauftragte wird nicht weggekürzt

Pots­dam — „Bran­den­burg kann nicht auf eine Aus­län­der­beauf­tragte verzicht­en.” Das hat Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) gestern klargestellt. Er reagierte damit auf Äußerun­gen des neuen CDU-Frak­tion­schefs Thomas Lunacek, der wegen der Haushalt­skrise die Abschaf­fung aller Lan­des­beauf­tragten gefordert und die Aus­län­der­beauf­tragte aus­drück­lich eingeschlossen hat­te. Eine Aus­län­der­beauf­tragte könne naturgemäß nicht immer so wirken, „dass alle Regierungsmit­glieder jubeln”, sagte Platzeck unter Anspielung auf die Kri­tik, die es an Almuth Berg­er aus den Rei­hen der CDU gibt. Berg­er hat­te die rigide Abschiebeprax­is in Bran­den­burg sowie zulet­zt auch einige Regelun­gen für die gestern vom Kabi­nett beschlossene Härte­fal­lkom­mis­sion kritisiert. 

Platzeck warnte, die Lan­des­beauf­tragten zum The­ma der Sparde­bat­te zu machen: „Das nutzt dem Land nichts.” Er leugnete nicht, dass die geplanten drastis­chen Kürzun­gen im Dop­pel­haushalt 2005/2006 eine „erhe­bliche Belas­tung­sprobe” für die SPD-CDU-Koali­tion darstell­ten. Der Regierungschef geht aber davon aus, dass die Koali­tion die schwierige Phase meis­tern wird. Wie berichtet, muss die Regierung 2005 und 2006 rund eine Mil­liarde Euro einsparen. 

Platzeck bestritt, dass Berlin einen kon­se­quenteren Sparkurs als Bran­den­burg ver­folge. Berlin nehme bei nur dop­pelt so hohen Aus­gaben fünf­mal mehr Schulden als Bran­den­burg auf. Ein­er Neu­ver­schul­dung von fünf Mil­liar­den in Berlin ste­he eine Mil­liarde in Bran­den­burg gegenüber. Die Frage, ob Bran­den­burg auf Dauer allein über­lebens­fähig sei, beant­wortete Platzeck so: „Wenn wir in den näch­sten Jahren nicht dahin kom­men, dass die Wirtschaft boomt, dass es aufwärts geht, kom­men wir in schwieriges Fahrwass­er.” Gle­ich­wohl sprach er sich gegen einen neuen Ter­min für die vor­erst geplatzte Län­der­fu­sion aus. „Das ist jet­zt nicht hil­fre­ich.” Stattdessen soll­ten bei­de Län­der mehr tun, damit die Region zusam­menwach­sen kann. Ver­gan­gene Woche hat­ten sich Platzeck und Berlins Regieren­der Bürg­er­meis­ter Klaus Wow­ere­it ver­ständigt, die Zusam­me­nar­beit bei­der Län­der zu verbessern. Im Jan­u­ar sollen auf ein­er gemein­samen Sitzung der Regierun­gen konkrete Beschlüsse gefasst wer­den. Platzeck rech­net mit Fortschrit­ten bei der Krankenhaus‑, Hochschul- und Verkehrsplanung.

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Adolf Hitler als Ehrenbürger gestrichen

Neu­rup­pin — Adolf Hitler und der frühere Gauleit­er Wil­helm Kube sind — waren sie es tat­säch­lich gewe­sen — nicht länger Ehren­bürg­er der Stadt Neu­rup­pin (Ost­prig­nitz-Rup­pin). Ohne Diskus­sion haben die Stadtverord­neten am Mon­tagabend ein­stim­mig beschlossen, die Namen von der Liste zu stre­ichen — vor­sicht­shal­ber, denn als gesichert gilt es nicht, daß den bei­den jemals die Ehren­bürg­er­würde ange­tra­gen wurde. Lediglich hat­ten alte Zeitungsar­tikel Hitler und den ehe­ma­li­gen Gauleit­er der NSDAP als Ehren­bürg­er genan­nt. Zwar kon­nten wed­er die Akten des Stadt- noch des Kreis­archivs bestäti­gen, daß die bei­den je Ehren­bürg­er waren. Doch allein die Möglichkeit genügte für die Kom­mu­nalpoli­tik­er, jet­zt den Beschluß herbeizuführen.

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Neues Urteil im Potzlow-Prozess

Neu­rup­pin — Im Ver­fahren um den grausi­gen Mord an dem Jugendlichen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow im Juli 2002 hat das Landgericht Neu­rup­pin gestern das frühere Urteil mod­er­at verän­dert. Der 19-jährige Angeklagte Sebas­t­ian F. erhielt drei statt zwei Jahre Jugend­haft. Er bleibt aber vor­läu­fig frei, da wed­er Staat­san­waltschaft noch Gericht eine Flucht­ge­fahr sehen. Die Neu­rup­pin­er Richter ord­neten zudem für den Angeklagten Mar­co S. (25), der in erster Instanz zu 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes verurteilt wor­den war, die Ein­weisung in eine geschlossene Entziehungsanstalt an. Dort soll er von seinem Alko­hol­prob­lem geheilt wer­den. Die neue Ver­hand­lung war notwendig, weil der Bun­des­gericht­shof (BGH) das erste Neu­rup­pin­er Urteil teil­weise aufge­hoben hatte. 

Mar­co S., sein Brud­er Mar­cel und Sebas­t­ian F. hat­ten den 16 Jahre alten Schöberl stun­den­lang mis­shan­delt. Mar­cel S. sprang sog­ar auf den Hin­terkopf des Opfers, das die Tor­tur nicht über­lebte. Das Urteil gegen Mar­cel S., achtein­halb Jahre Jugend­haft, bean­standete der BGH nicht. 

Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te die drei Recht­sex­trem­is­ten im Okto­ber 2003 verurteilt. Aber nicht hart genug, meinte die Neu­rup­pin­er Staat­san­waltschaft und ging in Revi­sion. Im August verkün­dete dann der BGH, Sebas­t­ian F. habe Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge began­gen. Die Neu­rup­pin­er Kam­mer hat­te lediglich auf gefährliche Kör­per­ver­let­zung und weit­ere Tat­en erkan­nt. Der BGH forderte, das Landgericht Neu­rup­pin müsse das Straf­maß für Sebas­t­ian F. neu festsetzen. 

Außer­dem sei zu prüfen, ob Mar­co S. in eine Entziehungsanstalt eingewiesen oder in Sicherungsver­wahrung genom­men wird. Bei ein­er Sicherungsver­wahrung kommt der Täter nach Ver­büßung der Haft nicht frei, weil die Jus­tiz befürchtet, dass er weit­ere Ver­brechen begeht. 

Staat­san­walt Kai Clement forderte gestern die Sicherungsver­wahrung für den mehrfach vorbe­straften Mar­co S., der nach der Tat in Pot­zlow noch zwei weit­ere Men­schen geschla­gen hat­te. In Bran­den­burg gebe es wegen der öffentlichen Finanznot keine Ther­a­piemöglichkeit­en, sagte Clement. Das Gericht war nicht überzeugt: Es gehe nicht, einen Angeklagten lebenslang wegzus­per­ren, weil sich ein Land keine angemessene Ther­a­pie leis­ten kann, sagte Richter Gert Weg­n­er. Das Ver­fahren ist mit dem neuen Urteil endgültig abgeschlossen. 

Pot­zlow-Mord: Härtere Strafen für zwei Täter


Bun­des­gericht­shof kri­tisierte Urteil des Landgerichts

NEURUPPIN. Mehr als zwei Jahre nach dem bru­tal­en Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) hat das Landgericht Neu­rup­pin die Strafe für einen der drei Angeklagten ver­schärft. Die 1. Große Strafkam­mer erhöhte am Dien­stag das Urteil für den 19-jähri­gen Mit­täter Sebas­t­ian F. von zwei auf drei Jahre Jugend­strafe. Die Strafe von 15 Jahren Haft gegen den 24-jähri­gen Mitangeklagten Mar­co Sch. wurde bestätigt. Er muss aber in ein­er Entziehungsanstalt wegen sein­er Alko­hol­prob­leme ther­a­piert wer­den. Der Bun­des­gericht­shof (BGH) hat­te einzelne Punk­te des Urteils in dem Mord-Prozess aufgehoben. 

“Die Urteile sind lei­der im Sinne der Angeklagten aus­ge­fall­en”, sagte Thomas Weichert. Der Recht­san­walt ver­tritt die Eltern des ermorde­ten Schülers. Der Fall hat­te wegen sein­er beson­deren Bru­tal­ität bun­desweit für Auf­se­hen gesorgt. Die drei rech­tex­tremen Täter hat­ten Mar­i­nus, einen Jun­gen aus der Nach­barschaft, stun­den­lang gequält. Sie hat­ten ihn wegen sein­er Hiphop-Klei­dung als “Unter­men­schen” ange­se­hen, als Juden beschimpf, schließlich getötet und in ein­er Jauchen­grube verscharrt. 

Die Staat­san­waltschaft war gegen das ursprüngliche Urteil in Revi­sion gegan­gen. Der BGH kri­tisierte aber nur das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten, nicht aber der vom Gericht ermit­telte Tat­ablauf. Nur die Verurteilung des Haupt­täters Mar­cel Sch. zu achtein­halb Jahren Jugend­haft wegen Mordes wurde uneingeschränkt akzeptiert. 

Mit seinen Kumpa­nen hat­te Mar­cel Sch. das Opfer nach den nächtlichen Mis­shand­lun­gen am Mor­gen des 13. Juli 2002 in einen ehe­ma­li­gen Stall gezwun­gen, in die Kante eines Stein­trogs zu beißen. Mit bei­den Füßen sei er dann auf den Kopf des Schülers gesprun­gen, schilderte der Vor­sitzende Richter Gert Weg­n­er den Ablauf des Ver­brechens. Mar­co Sch. habe dem Opfer anschließend mehrfach einen Stein auf den Kopf geworfen. 

Mar­co Sch., der mehrfach vorbe­strafte und alko­ho­lab­hängige 24-jährige Brud­er des Haup­tangeklagten, war bere­its zu 15 Jahren Haft verurteilt.

Aber das Gericht musste noch klären, ob er als notorisch­er Straftäter eine so große Gefahr für die All­ge­mein­heit darstellt, dass zu lebenslanger Sicherungsver­wahrung verurteilt wird. Das hat­te Staat­san­walt Kai Clement gefordert. “Er hat einen Hang, gefährliche Straftat­en zu bege­hen und ist eine Gefahr”, sagte er. Zwar trinke der Angeklagte seit seinem zwölften Leben­s­jahr, sei abhängig und habe die Tat­en meist nur unter Alko­hole­in­fluss began­gen. Aber eine opti­male Ther­a­pie sei prak­tisch nicht möglich. “Er ist eine unver­mei­d­bar tick­ende Zeit­bombe”, sagte Clement. 

Das Gericht sah dies anders und fol­gte dem Antrag der Vertei­di­gung und der Ein­schätzung des psy­chi­a­trischen Gutachters. “Mar­co Sch. wird zur Unter­bringung in ein­er Entziehung­sein­rich­tung verurteilt”, sagte der Richter. 

Selb­st wenn es in der Real­ität derzeit keine opti­malen Ther­a­pieein­rich­tun­gen gäbe, sei es “unver­hält­nis­mäßig”, den Täter lebenslang in Sicherungsver­wahrung abzuschieben, ohne eine Entziehungs­ther­a­pie zu versuchen. 

Die ursprüngliche Strafe gegen den Mit­täter Sebas­t­ian F. hat­te der BGH als zu mild bemängelt. 

Grund: Der Recht­sex­trem­ist stand zwar beim eigentlichen Mord nur unbeteiligt daneben, war aber doch an den Mis­shand­lun­gen unmit­tel­bar davor beteiligt gewe­sen. Er müsse also wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt wer­den. Doch die vier Jahre, die der Staat­san­walt forderte, hielt Richter Weg­n­er für zu hoch: “Drei Jahre sind im Jugen­drecht für einen vorher nicht vorbe­straften Angeklagten eine harte Strafe.” 


Haft­strafe im Mord­fall von Pot­zlow verschärft


Mit­täter in Revi­sion­sprozeß zusät­zlich wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge verurteilt

Neu­rup­pin — Ein­er der drei Täter im Mord­fall von Pot­zlow (Uck­er­mark), bei dem ein Schüler zu Tode gemartert wurde, muß statt zwei nun drei Jahre ins Gefäng­nis. Außer­dem muß ein­er der Haupt­täter, Mar­co Sch., wegen sein­er Alko­ho­lab­hängigkeit in eine Entziehungsanstalt eingewiesen wer­den. Das ist das Ergeb­nis des Revi­sion­sprozess­es um das spek­takuläre Ver­brechen vom Som­mer 2002, der gestern vor der Beru­fungskam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin stat­tfand. Die Sicherungsver­wahrung für Mar­co Sch., wie sie die Staat­san­waltschaft gefordert hat­te, lehnte die Kam­mer unter Vor­sitz von Richter Gert Wegen­er jedoch ab. 

Sebas­t­ian F. (19) erhielt gestern eine Jugend­strafe von drei Jahren wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und mehrfach­er Nöti­gung. Im ersten Prozeß vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht im Som­mer 2003 war der Angeklagte aus Tem­plin allein wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu nur zwei Jahren Jugend­strafe verurteilt worden. 

Die Kor­rek­tur des Straf­maßes war nötig gewor­den, weil der Straf­se­n­at des Bun­des­gericht­shofs (BGH) in Leipzig auch eine Mitver­ant­wor­tung von Sebas­t­ian F. am Tod des damals 17jährigen Schülers Mar­i­nus Schöberl sieht, obwohl er an der Tötung­shand­lung selb­st nicht unmit­tel­bar beteiligt war. F. sei jedoch an den vor­ange­gan­genen Kör­per­ver­let­zun­gen mit zahlre­ichen Schlä­gen und Trit­ten beteiligt gewe­sen. Dadurc
h habe er die “Gewalt­spi­rale” mitge­dreht, die in dem Tod des Jun­gen endete, wie Richter Wegen­er gestern sagte. 

Der zier­liche, mit einem Sprach­fehler belastete Son­der­schüler Mar­i­nus war von Haupt­täter Mar­cel Sch. (18) am frühen Mor­gen des 12. Juli 2002 in einem Schweinestall bei Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise umge­bracht wor­den. Zuvor war er von den drei Tätern in ein­er Woh­nung im Ort stun­den­lang geschla­gen, getreten und gedemütigt wor­den. Sebas­t­ian F. hat­te auf den mal­trätierten Jun­gen uriniert. Das Motiv für die Quälerei: Mar­i­nus trug Hip-Hosen und sein Haar blond gefärbt. Allen Tätern attestierte ein Gutachter recht­sradikale Gesinnung. 

Mar­cel Sch. und sein älter­er Brud­er Mar­co (23), an dessen 15 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes gestern nichts geän­dert wurde, zwan­gen den Jun­gen schließlich, in die Steinkante eines Schweinet­ro­ges zu beißen. Dann sprang Mar­cel mit bei­den Füßen voran auf den Hin­terkopf des am Boden kauern­den Opfers. Sebas­t­ian F. ver­ließ geschockt den Tatort. Mar­cel Sch. tötete Mar­i­nus dann durch zwei wuchtige Hiebe mit einem Gas­be­ton­stein auf den Kopf. Dann ver­schar­rten alle zusam­men den Toten in ein­er Jauchegrube vor dem Stall. Dort wurde Mar­i­nus erst Monate später am 15. Novem­ber 2002 gefunden.

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V‑Mann-Affäre: Akteneinsicht ist prinzipielle Frage

ND: Das Lan­desver­fas­sungs­gericht hat kür­zlich entsch­ieden, es sei nicht recht­ens gewe­sen, dass die Regierung Ihnen die Aktenein­sicht im Falle des V‑Mannes des Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutzes, Toni S., ver­wehrte. Wie geht es nun weiter?

Kaiser-Nicht: Ich warte darauf, dass die Lan­desregierung ihren ablehnen­den Bescheid jet­zt zurückzieht und mir einen Ter­min für die Aktenein­sicht nennt. 


Die Ver­fas­sungsrichter monierten aber lediglich, dass die Regierung die Ablehnung mit ange­blich notwendi­ger Geheimhal­tung begrün­dete und dabei nicht aus­re­ichend berück­sichtigte, dass Sie Mit­glied der für den Ver­fas­sungss­chutz zuständi­gen Par­la­men­tarischen Kon­trol­lkom­mis­sion (PKK) sind. Es wäre doch möglich, dass die Regierung Ihnen jet­zt erneut die Aktenein­sicht ver­weigert– nur mit ein­er neuen Argumentation?

Juris­tisch wäre das the­o­retisch möglich, wenn man zum Beispiel mit dem Daten­schutz argu­men­tiert. Trotz­dem dürfte eine Ablehnung schw­er fall­en. Das ließe doch Spiel­raum für Inter­pre­ta­tio­nen. Es entstünde der Ver­dacht, die Regierung hat Geset­ze ver­let­zt und möchte dies verbergen. 


Toni S., im Jahr 2002 unter anderem verurteilt, weil er die CD “Noten des Has­s­es” der Neon­azi-Band “White Aryan Rebels” ver­trieb, behauptete vor Gericht, dass der Ver­fas­sungss­chutz ihm dabei Rück­endeck­ung zugesichert hat­te. Was tun Sie, wenn Sie dies bei der Aktenein­sicht bestätigt finden?

Ich würde den Fall Toni S. in der PKK noch ein­mal zum The­ma machen. Wenn die PKK sich dann öffentlich erk­lärt, kön­nte ich ein Min­der­heit­en­vo­tum abgeben. Ich darf allerd­ings nur poli­tisch bew­erten. Daran halte ich mich. Wenn bish­er Fak­ten aus der PKK nach außen drangen, dann nicht durch mich. 


Warum nehmen Sie die Aktenein­sicht so wichtig?

Das ist eine prinzip­ielle Frage. Die PKK agierte bish­er lei­der eher als eine Art Ver­trauen­srat der Regierung. Die PKK hat das Recht auf Aktenein­sicht. Wenn sie darauf auch in Zweifels­fällen verzichtet, läuft die par­la­men­tarische Kon­trolle ins Leere. 


Es gibt derzeit Diskus­sio­nen um die Zusam­menset­zung der PKK.

Hier geht es darum, wie sich die Mehrheitsver­hält­nisse im Land­tag in der PKK wider­spiegeln. Bish­er hat­te die SPD zwei Sitze, CDU und PDS hat­ten je einen. Inzwis­chen gab es Wahlen, bei denen die PDS kräftig zulegte. Unser­er Frak­tion erscheint es logisch, dass die PDS als Oppo­si­tion auch in der PKK zwar in der Min­der­heit bleibt, wir aber zwei Vertreter entsenden. Dies wäre möglich, wenn aus der PKK ein fün­fköp­figes Gremi­um wird. 


Wen würde die PDS entsenden?

Ich bleibe zunächst in der PKK, bis der Fall Toni S. gek­lärt ist. Dazu würde aller Voraus­sicht nach der Innen­poli­tik­er Hans-Jür­gen Schar­fen­berg kommen. 

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Neuanfang verspielt

Schulge­setz in Bran­den­burg set­zt an die Stelle des drei­gliedri­gen Schul­sys­tems ein zwei­gliedriges. GEW und PDS kri­tisieren das “Spar­mod­ell” als Mogelpackung.

Gemäß der in der ver­gan­genen Woche vom Land­tag in Pots­dam mit den Stim­men der Regierungskoali­tionäre von SPD und CDU beschlosse­nen Schulge­set­znov­el­le wer­den im kom­menden Jahr an die Stelle von Real- und Gesamtschulen soge­nan­nte Ober­schulen treten. Damit wird das beste­hende drei­gliedrige Schul­sys­tem fak­tisch in eine zwei­gliedrige Struk­tur über­führt und die Chance für einen nach zwei PISA-Schlap­pen gebote­nen schulpoli­tis­chen Neuan­fang ver­spielt. Die PDS-Oppo­si­tions­frak­tion lehnt das “Reformw­erk” eben­so ab wie die Gew­erkschaft Erziehung und Wis­senschaft (GEW). Die GEW Bran­den­burg will laut Lan­deschef Gün­ther Fuchs in ein­er Pressemit­teilung vom Fre­itag eine lan­desweite Kam­pagne gegen die Ein­führung der Ober­schulen ini­ti­ieren und im Früh­jahr gemein­sam mit Lehrern, Eltern und Schülern ein alter­na­tives Schulkonzept vorlegen. 

Laut Beschluß des Par­la­ments kön­nen die 146 Gesamtschulen ohne gym­nasiale Ober­stufe sowie die 73 Realschulen des Lan­des mit Beginn des neuen Schul­jahres im Som­mer 2005 in Ober­schulen zusam­mengeschlossen wer­den. Die auf die sech­sjährige Grund­schule fol­gende neue Schul­form soll Haupt- und Realschu­la­b­schlüsse anbi­eten und nach erfol­gre­ichem Abschluß der 10. Klasse zum Besuch der gym­nasialen Ober­stufe berechti­gen. Bei “Vor­liegen beson­der­er Leis­tun­gen” soll der Zugang zum Gym­na­si­um nach Empfehlung der Klassenn auch schon vor der 10. Klasse möglich sein. Das Abitur soll kün­ftig bere­its nach zwölf Schul­jahren abgelegt wer­den. Fern­er sieht das neue Schulge­setz die Möglichkeit dreier For­men der Unter­richt­sor­gan­i­sa­tion vor: ein inte­gra­tives Sys­tem (Unter­richt in Kursen und Klassen­ver­band), ein koop­er­a­tives Sys­tem (auss­chließlich im Klassen­ver­band) sowie ein Mis­chmod­ell, das heißt, für die 7. und 8. Klasse inte­gra­tiv­en und für die 9. und 10. Klasse koop­er­a­tiv­en Unterricht. 

So sehr sich Bil­dungsmin­is­ter Hol­ger Ruprecht (partei­los) auch müht, das neue Mod­ell als großen Wurf und “zukun­ftsweisende Schul­struk­tur­reform” zu verkaufen, so offen­sichtlich ist das neue Schulge­setz aus schier­er Not geboren. Hin­ter­grund sind die drama­tisch sink­enden Schülerzahlen im Land. Besucht­en die Sekun­darstufe 1 an Bran­den­burgs Schulen im Schul­jahr 2002/03 noch 140000 Schüler, wer­den es 2008/09 voraus­sichtlich nur noch 62000 sein. Schon heute kann jede vierte weit­er­führende Schule im Land keine 7. Klasse mehr auf­bi­eten. Für die GEW ist die Ein­rich­tung von Ober­schulen in erster Lin­ie ein “Spar­mod­ell”, das die Abwick­lung von Schulen beschle­u­ni­gen wird. Mit­tel­fristig wird mit einem Abbau der Hälfte der rund 400 Bran­den­burg­er Schulen gerech­net. Nach Auf­fas­sung der Lehrergew­erkschaft dro­he den Ober­schulen außer­dem eine gerin­gere finanzielle Ausstat­tung. Heute schon rang­iert Bran­den­burg bei den öffentlichen Aufwen­dun­gen pro Schüler und Jahr im Län­derver­gle­ich am unter­sten Ende der Skala. 

Die PDS-Land­tags­frak­tion geißelt das neue Schulge­setz als “Mogel­pack­ung”, das keines­falls die richtige Antwort auf die demographis­che Entwick­lung gebe. Mit Blick auf das aber­ma­lige PISA-Desaster Deutsch­lands habe die Koali­tion die Chance ver­tan, ein “sozial gerecht­es, leis­tungs­fähiges Schul­sys­tem zu schaf­fen”, erk­lärte die PDS-Abge­ord­nete Ger­rit Große in der Land­tags­de­bat­te in Pots­dam. Der laut­stark geäußerten Forderung nach einem län­geren, gemein­samen Ler­nen der Schüler set­ze das Land ein unverän­dert selek­tives Sys­tem entgegen.

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Frau im Linienbus belästigt

SCHÖNWALDE-GLIEN Zum Ver­dacht der Volksver­het­zung und Belei­di­gung ermit­telt die Polizei in einem Fall, der sich am Wochen­dende in einem Bus der Lin­ie 651 zutrug. Zwei Män­ner, 23 und 31 Jahre alt, hat­ten die vor ihnen sitzende 28-jährige Geschädigte angepö­belt und aufge­fordert, den Bus zu ver­lassen. Die junge Frau bat beim Stopp an ein­er Hal­testelle in Schön­walde den Bus­fahrer, die Polizei zu alarmieren und bis zu deren Erscheinen mit der Weit­er­fahrt zu warten. Der Mann kam dieser Bitte nach. Die Polizei war wenige Minuten später vor Ort, stellte die Per­son­alien fest und fer­tigte eine Anzeige.

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Notprogramm in Oberhavel

OBERKRÄMER Um die Jugend­klubs der Region zu erhal­ten, hat die Gemeinde Oberkrämer ein Not­pro­gramm ges­tartet. Denn von den ursprünglich vier ABM-Stellen, mit denen die sieben Jugend­klubs in Klein-Ziethen, Bären­klau, Mar­witz, Böt­zow, Vehle­fanz, Eich­städt und Schwante ver­sorgt wur­den, kon­nten nur zwei neu beset­zt wer­den. Trau­rige Kon­se­quenz: Mar­witz ist momen­tan ganz geschlossen, die anderen Klubs wer­den betreut, soweit es mit den bei­den Mitar­beit­ern und durch motivierte Eltern und ver­ant­wor­tungsvolle ältere Jugendliche möglich ist. Auf die baut Bürg­er­meis­ter Hel­mut Jilg, der drän­gend an den Sozialauss­chuss appel­lierte, dieses The­ma zu einem der wichtig­sten Diskus­sion­spunk­te derzeit zu machen. “Es beste­ht erhe­blich­er Hand­lungs­be­darf”, so Hel­mut Jilg. 

Ein­würfe von Gemein­de­v­ertretern, man könne doch nun auch Ein-Euro-Jobs schaf­fen, musste Jilg ver­hal­ten beant­worten, denn bei diesen gel­ten kürzere Arbeit­szeit­en und außer­dem kön­nen diese Stellen immer nur befris­tet auf ein halbes Jahr vergeben wer­den — für die Arbeit mit Jugendlichen, deren Ver­trauen zunächst gewon­nen wer­den will, ein­fach zu knapp bemessene Zeiträume. 

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Streit um Ausländerbeauftragte

Kurz vor dem Wei­h­nachts­fest ist in Bran­den­burg ein Stre­it über die Lan­des­beauf­tragten aus­ge­brochen. Aus­län­der­beauf­tragte Almuth Berg­er wies die Forderung von CDU-Frak­tion­schef Thomas Lunacek nach der Abschaf­fung aller Lan­des­beauf­tragten klar zurück. Dies sei “über­haupt nicht sin­nvoll”, sagte sie. Der Unions-Poli­tik­er hat­te beson­ders die Stelle der Aus­län­der­beauf­tragten in Frage gestellt und seinen Vorstoß in einem Pressege­spräch mit ein­er drin­gend notwendi­gen Behör­den­straf­fung begrün­det. SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske mah­nte, das “The­ma ste­ht über­haupt nicht an”. Der Sozialdemokrat fügte hinzu: “Wir wer­den auch nicht über jedes Stöckchen sprin­gen. Da wollte vielle­icht jemand wieder in die Zeitung kommen.” 

Berg­er betonte, hin­ter Lunaceks Vorschlag steck­ten “poli­tis­che Motive”. Die CDU starte zum wieder­holten Mal den Ver­such, Leute loswer­den zu wollen, die auch mal unbe­quem für die Lan­desregierung seien. Dass Lunacek die prekäre Haushalt­slage des Lan­des als Grund anführe, sei nur ein “vorder­gründi­ges Argu­ment”. Denn die Lan­des­beauf­tragten müssten woan­ders weit­er beschäftigt werden. 

Die Auf­gaben von Lan­des­beauf­tragten soll­ten laut Lunacek von den zuständi­gen Min­is­tern wahrgenom­men wer­den. Sozialmin­is­terin Dag­mar Ziegler (SPD) mache in ihrer Funk­tion als Gle­ich­stel­lungs­beauf­tragte vor, wie er das meine, betonte Lunacek. 

Es sei eine “kluge Entschei­dung” früher­er Regierun­gen gewe­sen, für spezielle Auf­gaben Lan­des­beauf­tragte einzuset­zen, wider­sprach Berg­er. Damit werde eine “gewisse Unab­hängigkeit gewährleis­tet”, unter­strich sie. Zudem kön­nten deren Tätigkeit­en durch die jew­eili­gen Min­is­ter nicht gle­ich­w­er­tig aus­geübt wer­den. Die Ressortchefs hät­ten zu wenig Zeit, sich noch für spezielle Grup­pen, wie etwa Aus­län­der, einzusetzen.

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Terrorprozess gegen Nazis hat begonnen

In Pots­dam begann der erste Ter­ror­prozess in der Geschichte des Bun­des­lan­des. Schwere Vor­würfe gegen zwölf junge Rechtsextremisten

Pots­dam — Sie sehen nicht aus wie harte Nazis. Keine Glatzen, keine Stiefel, keine Bomber­jack­en. Zwölf Jünglinge treten im Gebäude des Pots­damer Amts­gerichts auf, die Haare sind gegelt, manch­mal auch hal­blang, bei der Bek­lei­dung dominiert Sports­wear ohne ein­schlägige Auf­schrift. Der jüng­ste ist ger­ade 16 Jahre alt, der älteste 20. Doch harm­los ist das Dutzend aus der Region Nauen, die meis­ten sind Schüler und Auszu­bildende, offen­bar nicht. Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft nen­nt die Clique eine recht­sex­treme Ter­ror­gruppe. Seit gestern müssen sich die zwölf mut­maßlichen Mit­glieder vor dem Bran­den­burg­er Ober­lan­des­gericht ver­ant­worten, das aus Platz­grün­den in den großen Saal des Pots­damer Gerichts gekom­men ist. Der prächtig ren­ovierte Alt­bau ist nun die Kulisse für den ersten Ter­ror­prozess in Brandenburg. 

Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res trägt die Anklage vor. Die Angeschuldigten hät­ten sich 2003 zu der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft „Freiko­rps” zusam­mengeschlossen, um Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Restau­rant- und Imbiss­be­triebe zu verüben. Mit dem Ziel, die wirtschaftliche Exis­tenz der Betrof­fe­nen zu ver­nicht­en und somit sie und Aus­län­der über­haupt aus der Region Nauen zu vertreiben. Dann zählt der Ober­staat­san­walt auf: Von August 2003 bis Mai 2004 bran­nten in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schön­walde fünf viet­name­sis­che und türkische Imbisse und Restaurants. 

Angezün­det wurde auch ein von Viet­name­sen geführtes Tex­tilgeschäft in Nauen. Zwei Imbisse und ein Restau­rant wur­den sog­ar je zweimal heimge­sucht. Und in einem Fall weit­ete sich das Feuer zum Großbrand aus. Als in der Nacht zum 31. August 2003 in Nauen der Imbis­s­wa­gen des Viet­name­sen Lan Hoang Thi angezün­det wurde, grif­f­en die Flam­men auf den nahen „Norma”-Verbrauchermarkt, einen Getränkegroß­markt und ein Einzel­han­dels­geschäft über. Allein bei diesem Brand ent­stand ein Schaden in Höhe von mehr als ein­er hal­ben Mil­lion Euro. Die Schä­den aller Anschläge sum­mieren sich sog­ar auf über 600 000 Euro. Nur durch Zufall kamen keine Men­schen zu Schaden. 

Den mit 20 Jahren ältesten Angeklagten, Christo­pher H., hält die Gen­er­al­staat­san­waltschaft für den Rädels­führer. H. soll im Som­mer 2003, nur Monate vor seinem Abitur, zehn Angeklagte zur Grün­dung des „Freiko­rps” ver­sam­melt haben. Fol­gt man der Anklage, hat H. auf freiem Feld eine pubertär-mar­tialis­che Zer­e­monie ver­anstal­tet. Mit deutsch­er Gründlichkeit: Die Recht­sex­trem­is­ten wählten einen Schrift­führer und einen Kassierer. 

Christo­pher H. ist der Einzige, der gestern aus der Unter­suchung­shaft vorge­führt wird. Der schmächtige Mann mit dem Mit­telschei­t­el sieht blass aus, doch die Miene sig­nal­isiert Trotz. Die meis­ten Angeklagten waren bei der Polizei geständig. Ein­er gibt auf dem Gerichts­flur auch zu, er sei schuldig. Aber er bleibt dabei: In Bran­den­burg seien die Aus­län­der „zu ville”. Da erscheint der Erziehungs­be­darf offenkundig. Die Vor­sitzende Rich­terin des Staatss­chutzse­n­ats, Gisela Thaeren-Daig, schließt denn auch nach Ver­lesen der Anklageschrift die Öffentlichkeit aus. Im Inter­esse der Erziehung der Angeklagten müsse eine Stig­ma­tisierung, vor allem in den Medi­en, ver­hin­dert werden. 

Ter­ror-Prozess gegen zwölf Neonazis

600 000 Euro Sach­schaden durch zehn Brandanschläge 

POTSDAM. Die Anklage­bänke erin­nern an eine Abschlussprü­fung in der Schule: vier Rei­hen, jew­eils drei Plätze und dazwis­chen immer ein Platz frei. Auch die zwölf Angeklagten sehen aus wie harm­lose Schüler: linkische Bewe­gun­gen, modisch gegelte Haare, Jeans, Sweat-Shirts. Ein­er trägt auf dem T‑Shirt das Wort “Rebel”. Kein­er ist äußer­lich als Neon­azi zu erken­nen. Und doch wer­den die heute 16- bis 20-Jähri­gen aus dem Kreis Havel­land am Mon­tag vom Staatss­chutzse­n­at des Ober­lan­des­gerichts als erste Bran­den­burg­er Neon­azi-Gruppe wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung angeklagt. Wegen der vie­len Angeklagten ist das Gericht extra in den größten Saal des Pots­damer Amts­gerichts gezogen. 

Der Staat­san­walt ver­li­est die Anklageschrift. Sie wirft den jun­gen Män­nern vor, zwis­chen Juni 2003 und Mai 2004 zehn Bran­dan­schläge gegen Restau­rants und Imbisse von Aus­län­dern in und um Nauen gemein­sam geplant und in unter­schiedlich­er Beset­zung auch verübt zu haben. Gesamtschaden: 606 400 Euro, ver­let­zt wurde nie­mand. Um ihre Anschlagsserie zu verüben, sollen sich die Angeklagten in den Som­mer­fe­rien 2003 zur Ter­ror­gruppe “Freiko­rps” zusam­mengeschlossen haben. Ziel sei “die Ver­nich­tung der wirtschaftlichen Exis­tenz” der Imbiss­be­treiber gewe­sen, damit diese “aufgeben” und die Region ver­lassen. Die Anschläge soll­ten ein “Fanal” zur Vertrei­bung von Aus­län­dern sein, sagt der Vertreter der Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Alle Angeklagten hät­ten aus aus­län­der­feindlichen Motiv­en her­aus gehan­delt und woll­ten ihre Aktio­nen auf das gesamte Havel­land ausdehnen. 

Öffentlichkeit ausgeschlossen 

Der Chef der recht­sex­tremen Kam­er­ad­schaft soll der heute 20-jährige Abi­turi­ent Christo­pher H. sein — der Einzige, der in Unter­suchung­shaft sitzt. Bei der Grün­dung der Gruppe soll im “Pro­tokoll” auch ein Schrift­führer und ein Kassier­er benan­nt wor­den sein, der einen monatlichen Mit­glieds­beitrag von fünf Euro sam­melte — zum Kauf von “Ben­zin für die Brand­sätze und die Flucht­fahrzeuge”. Einige der Angeklagten hät­ten sich nicht an der Aus­führung der Anschläge beteiligt, son­dern nur an der Pla­nung und an der “Beschaf­fung von Ali­bis”, sagt der Staatsanwalt. 

Als er die Anklage ver­lesen hat, beantra­gen einige Vertei­di­ger, die Öffentlichkeit aus diesem Jugend­prozess wegen des gerin­gen Alters der Angeklagten auszuschließen. Da acht der Angeklagten zur Tatzeit noch Her­anwach­sende waren — sie hat­ten das 18. Leben­s­jahr nicht vol­len­det — und die vier anderen nicht viel älter waren, wer­den die Medi­en­vertreter aus dem Gerichtssaal geschickt. Die Vor­sitzende Rich­terin Gisela Thaeren-Daig begrün­det dies damit, dass sich einige der Angeklagten in speziellen Erziehung­spro­gram­men befind­en, deren Erfolg nicht gefährdet wer­den soll. Bis zur Urteilsverkün­dung am 14. Feb­ru­ar sind elf weit­ere Prozesstage vorge­se­hen und 60 Zeu­gen geladen. 


Ter­ror­bande vor Gericht

Junge Neon­azis woll­ten Aus­län­der aus Bran­den­burg vertreiben 

POTSDAM/NAUEN Christo­pher H. aus Pausin bei Nauen im Havel­land hin­ter­ließ nicht den Ein­druck, den man sich von mut­maßlichen Rädels­führern recht­sex­tremer Ter­ror­ban­den zu machen geneigt ist, als der 20-Jährige, blass und schmächtig, gestern früh den wuchtig wirk­enden, großen Ver­hand­lungssaal des Amts­gerichts betrat. 

Vor dem in Pots­dam tagen­den 1. Straf­se­n­at des Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts (OLG) unter Vor­sitz von Gisela Thaeren-Daig müssen sich der Abi­turi­ent und elf jün­gere Mitangeklagte im Alter von 16 bis 20 Jahren gegen den in Bran­den­burg ein­ma­li­gen Vor­wurf vertei­di­gen, eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung gegrün­det zu haben. Mit Rück­sicht auf deren Jugend und erhoffte Erziehbarkeit wurde die Öffentlichkeit nach Ver­lesen der Anklage von dem Prozess bis zum Ende der Beweisauf­nahme für ver­mut­lich mehrere Wochen ausgeschlossen. 

Nach Überzeu­gung der Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg hat­te Christo­pher H. die Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” in den Som­mer­fe­rien 2003 mit dem Ziel gegrün­det, Bran­dan­schläge auf Imbisse aus­ländis­ch­er Betreiber zu verüben. Die jun­gen Neon­azis woll­ten die wirtschaftliche Exis­ten­z­grund­lage de
r Besitzer ver­nicht­en. Die durch die Anschlagsserie let­ztlich flächen­deck­end erzeugte Angst sollte Aus­län­der zum Wegzug nicht nur aus der Region Nauen, son­dern schließlich aus ganz Bran­den­burg bewe­gen. Bei den neun Bran­dan­schlä­gen, die “Freikorps”-Mitglieder zwis­chen August 2003 und Mai 2004 in Nauen, Falkensee, Briese­lang und Schön­walde verübten, ent­stand ein Sach­schaden von schätzungsweise 600 000 Euro. Men­schen geri­eten nicht in Gefahr. Per­so­n­en­schä­den hät­ten auch den Zie­len der Satzung wider­sprochen, die sich die Neon­azis gegeben hatten.
Der außergewöhn­liche Organ­i­sa­tion­s­grad macht die Kam­er­ad­schaft für die Gen­er­al­staat­san­waltschaft zu ein­er Ter­rorvere­ini­gung. In einem von allen Mit­gliedern unterze­ich­neten Grün­dung­spro­tokoll wur­den die Funk­tion­sträger bes­timmt. Die heute 18-jähri­gen Patrick P. und Michael R. wur­den zum Schrift­führer und Kassier­er gewählt. Fern­er wurde ein Monatsmit­glieds­beitrag von fünf Euro fest­ge­set­zt. Mit den Ein­nah­men sollte Ben­zin gekauft wer­den, das man für die Flucht­fahrzeuge sowie zur Her­stel­lung der Brand­bomben benötigte, wie Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res ausführte. 

Die Vorzüge der Grup­pen­struk­tur wur­den von den Neon­azis auch bei Pla­nung und Durch­führung der Anschläge bedacht. Laut Staat­san­waltschaft woll­ten nicht alle Freiko­rps-Mit­glieder Brände leg­en. Die, denen das zu gefährlich erschien, woll­ten Fahr­di­en­ste leis­ten und Atten­täter mit falschen Ali­bis unter­stützen. Um den Ver­dacht zu streuen, soll­ten Anschläge jew­eils von unter­schiedlichen Mit­gliedern verübt werden. 

Die Atten­täter gin­gen zunehmend pro­fes­sionell vor. Nur bei ihrem ersten Anschlag auf einen Asia-Imbiss in Nauen blieb es beim Ver­such, weil die damals 17 und 18 Jahre alten Täter kein Gerät mit sich führten, um die ver­git­terte Tür und ver­nagelte Fen­ster des Imbiss­es aufzubrechen. Sie kon­nten den von Christo­pher H. gemix­ten Brand­satz deshalb nicht in das Innere der Bude schleud­ern und mussten ihren Plan aufgeben. Aus diesem Fehlschlag lern­ten die jun­gen Neon­azis jedoch. Bei späteren Anschlä­gen hat­ten sie Ham­mer, Glass­chnei­der und Brecheisen dabei. 

Mit welch­er Energie und Rück­sicht­slosigkeit die “Freikorps”-Mitglieder ihren Frem­den­hass in Atten­tat­en entlu­den, zeigte sich beson­ders deut­lich nach ihrem zweit­en Anschlag. In der Nacht auf den 31. August 2003 ging in Nauen nicht nur der Imbis­s­wa­gen eines viet­name­sis­chen Betreibers in Flam­men auf, son­dern auch der angren­zende Super­markt. Der Schaden betrug mehr als 500 000 Euro und war uner­wartet groß. Den­noch beschloss die Gruppe lediglich, bis zu neuen Anschlä­gen eine Weile zu warten. Von den im “Freikorps”-Gründungsprotokoll beschriebe­nen Zie­len, Aus­län­der zunächst rund um Nauen wirtschaftlich zugrunde zu richt­en, rück­ten die jun­gen Neon­azis jedoch nicht ab. Rädels­führer H. soll vielmehr ver­sucht haben, den Zusam­men­halt der Gruppe zu fes­ti­gen und neue Mit­glieder anzuwerben.

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Potzlow-Mord: Zwei Täter erneut vor Gericht

Zwei Jahre nach dem Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl (16) aus Pot­zlow (Bran­den­burg) ver­han­delt das Landgericht Neu­rup­pin erneut über das Straf­maß für zwei der drei Verurteil­ten. 2003 waren sie zu Frei­heitsstrafen zwis­chen zwei und 15 Jahren verurteilt wor­den. Die Staat­san­waltschaft legte Revi­sion ein und der Bun­des­gericht­shof (BGH) ver­wies zwei Urteile zurück an das Neu­rup­pin­er Gericht, um die Strafen neu festzule­gen. Die Entschei­dung sollte noch am Dien­stag fallen. 

Der erneut vor Gericht ste­hende 24-Jährige war 2003 wegen ver­sucht­en Mordes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu 15 Jahren Haft verurteilt wor­den. Der BGH sah aber auch den Vor­wurf der Nöti­gung für erwiesen an. Bei dem zu zwei Jahren Haft verurteil­ten 19-Jähri­gen muss die Höhe der Jugend­strafe neu fest­ge­set­zt werden. 

Der dritte Täter war wegen Mordes, gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und Nöti­gung zu achtein­halb Jahren Jugend­strafe verurteilt wor­den. Die drei hat­ten den 16-Jähri­gen im Juli 2002 bei einem Trinkge­lage gefoltert, mit einem Tritt getötet und seine Leiche in ein­er Jauchegrube versteckt. 

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Pot­zlow-Mord auf inforiot:

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