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Abschaffung diskriminierender Gesetze und Verordnungen gefordert

Anlässlich des inter­na­tionalen Tages zur Über­win­dung des Ras­sis­mus haben Antifaschis­ten in Rathenow auf die alltägliche Sit­u­a­tion der Flüchtlinge in Bran­den­burg aufmerk­sam gemacht und die Abschaf­fung diskri­m­inieren­der Geset­ze und Verord­nun­gen gefordert.

Mit­tels im gesamten Stadt­ge­bi­et verteil­ten Flug­blät­tern wur­den die Bürg­er so über die täglichen, unerträglichen Erfahrun­gen der Flüchtlinge informiert, die neben den berüchtigten Über­grif­f­en durch Ras­sistIn­nen auch ver­wal­tungsmäßig durch die Internierung in “Dschun­gel­heimen”, geset­zmäßige Ein­schränkung der Bewe­gungs­frei­heit, Bestre­itung des Leben­sun­ter­haltes mit Chip­karten oder Einkerkerung in Abschiebeknästen als ungle­ich­w­er­tig eingestuft und ihnen so die für jeden gel­tenden Men­schen­rechte ab- bzw. nur zum Teil zuerkan­nt werden.

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Freiheit für die inhaftierten Antifas!

Der Anstoß für das Engage­ment des Men­schen liegt in seinem Gewis­sen, dass er durch die Inter­ak­tion mit sein­er spez­i­fis­chen, materiellen und sozialen Umwelt erwirbt und ein Aus­druck seines moralis­chen und ethis­chen Han­delns wird. 

Das Gewis­sen der antifaschis­tis­chen Bewe­gung beruht auf die Ken­nt­nisse der Gräueltat­en der his­torischen Nation­al­sozial­istIn­nen sowie die der Gefahr der Wieder­hol­ung durch Neubele­bung und Ent­fal­tung ras­sis­tis­ch­er, anti­semi­tis­ch­er und völkisch­er Ide­olo­gien in der heuti­gen Zeit unter Zuhil­fe­nahme jen­er Rechte, welche der Geset­zge­ber eigentlich zum Schutz vor ihnen erson­nen hatte.

Das aktive Engage­ment gegen (Neo)nazis, die ihre Möglichkeit­en bei der Verkün­dung ihrer ver­brecherischen Ide­olo­gie unter Beru­fung auf demokratis­che Spiel­regeln nutzen, wird deshalb von den vorge­blich unpartei­is­chen Rechtsstaatsin­stanzen als Angriff auf die von der Ver­fas­sung gewährten Grun­drechte gew­ertet. AntifaschistIn­nen wer­den deshalb inner­halb dieser Staat­srä­son mit (Neo)nazis auf eine Stufe her­abgewürdigt und im Sinne des Total­i­taris­muskon­struk­ts den „Recht­sex­trem­is­ten“ als „Link­sex­trem­is­ten“ gegenüber gestellt und gle­icher­maßen, in eini­gen Fällen sog­ar härter, von den Repres­sion­sor­ga­nen bekämpft. 

Dabei ver­strickt sich die Moralvorstel­lung der derzeit herrschen­den Gesellschaftss­chicht nicht sel­ten in Wider­sprüche und zeigt sich recht offen als Dop­pel­moral, in der Men­schen, die ihrem Gewis­sen fol­gten und fol­gen, ein­er­seits als Mär­tyr­er verehrt und ander­er­seits in Kerk­ern inhaftiert werden. 

Andrea und Chris­t­ian aus Berlin wur­den so exem­plar­isch verurteilt, weil sich bei Ihnen die Frage zwis­chen zwei kon­trären moralis­chen Geset­zmäßigkeit­en, die Äch­tung jeglich­er Diskri­m­inierung von Men­schen durch Ras­sis­ten und Anti­semiten ein­er­seits und die Frei­heit der Mei­n­ung ander­er­seits, auf­drängte und sich schließlich zu einem Gewis­senskon­flikt entwick­elte, den Bei­de durch die Wahl des für sie höher­w­er­ti­gen Gutes beantworteten.

Ihre „Schuld“ liegt in der Beteili­gung an offen­siv­en Gege­nak­tio­nen zu Pro­pa­gan­daaufmärschen der (Neo)nationalsozialisten im Bun­des­ge­bi­et, in denen sie sich aus der Ohn­macht der „Masse“ her­aus, hin zu han­del­nden Indi­viduen entwickelten.

Stauf­fen­berg und seine Mitver­schwör­er, die heute als Iko­nen des Wider­standes gegen die NS Dik­tatur gel­ten, wird im Gegen­satz dazu die Entschei­dung des Gewis­sens zuerkan­nt, als sie Hitler und andere Nation­al­sozial­is­ten in die Luft spren­gen woll­ten, ohne das jemand im Traum daran denken würde, diese „Bomben­leger“ als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung zu verurteilen oder wenn sie noch leben wür­den, in den Hochsicher­heit­strak­ten lebendig zu begraben.

Und da dies nicht Geschehen würde, kann die kon­se­quente Verurteilung von AntifaschistIn­nen, deren Aktio­nen weit­ge­hend harm­los­er waren, wed­er als poli­tisch neu­tral, noch als notwendi­ge Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung zum Schutz der Bürg­er gew­ertet werden. 

Im Gegen­teil, die Emanzip­ierung der Bürg­er zu selb­st­bes­timmten Indi­viduen wird von den staatlichen Insti­tu­tio­nen offen­bar als Affront gegen die von ihr aus­ge­hende bewusst gewollte Bevor­mundung gew­ertet. Statt die Ursachen des (Neo)nazismus – Ras­sis­mus, Anti­semitismus und völkisch­er Nation­al­is­mus — zu bekämpfen wird die Staat­srä­son gegen Antifas aus­gelebt und par­al­lel dazu ein Polizei – und Überwachungsap­pa­rat aufge­baut, der per­ma­nent bestrebt ist die Grun­drechte der Indi­viduen weit­er auszuhöhlen und Unfrei­heit zu kultivieren. 

Das Schick­sal der Gefan­genen im Mikrokos­mos JVA mah­nt uns deshalb vor unserem eige­nen Schick­sal im Makrokos­mos BRD.

Wir wollen deshalb den Tag des poli­tis­chen Gefan­genen nutzen um unsere Sol­i­dar­ität mit den Inhaftierten zu bekun­den und uns gegen den Aus­bau der Polizei – und Repres­sion­sor­gane zu bekennen. 

Frei­heit für die bei­den Antifas! 

Frei­heit für alle poli­tis­chen Gefangenen!

Frei­heit statt Polizeistaat!

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Pressemitteilung des Flüchtlingsrates zur “Denkzettelverleihung”

21. März 1960: 69 Men­schen ster­ben bei ein­er friedlichen Demon­stra­tion in Sharpville,
Südafri­ka, durch die Maschi­nengewehrsal­ven der weißen Gewaltherrschaft. 1969 erk­lären die
vere­in­ten Natio­nen diesen Tag zum „Inter­na­tionalen Tag zur Über­win­dung von Ras­sis­mus“. Der
Flüchtlingsrat Bran­den­burg vergibt seit 1997 zu diesem Tage den DENKZETTEL für
sys­tem­inter­nen und struk­turellen Ras­sis­mus in Bran­den­burg­er Behör­den und Ämtern.
Der diesjährige DENKZETTEL für struk­turellen und sys­tem­inter­nen Ras­sis­mus geht an:
Frau Ilona Unger, Rich­terin am AG Frank­furt (Oder) und
Her­rn Bernd Frost, Richter am AG Eisenhüttenstadt
für ihre Entschei­dung, Mut­ter und Kinder durch Inhaftierung der Mut­ter zu trennen.
Die Mut­ter ist gemein­sam mit ihren Kinder Anfang des Jahres nach Deutsch­land ein­gereist und
dabei ver­haftet wor­den. Sie wurde von ihren Kindern getren­nt und in die Abschiebungshaft
Eisen­hüt­ten­stadt gebracht. Die Kinder kamen in eine Jugen­dein­rich­tung für unbegleitete
Min­der­jährig in Fürsten­walde. Völ­lig ver­stört weinen die Kinder, kön­nen nicht schlafen und nicht
essen, bericht­en die Sozialar­beit­er aus der Ein­rich­tung. Die bei­den Richter aber kom­men zu der
Überzeu­gung, dass das Inter­esse des deutschen Staate­san der Zurückschiebung nach Polen um
jeden Preis durchzuset­zen sei- auch wenn damit gegen das Grun­drecht­es auf Fam­i­lie (Art. 6 GG)
ver­stoßen wird. „Diese Grun­drechte müssen jedoch für alle gle­icher­maßen gel­ten! Es darf nicht
in Kauf genom­men wer­den, dass auf­grund eines bürokratis­chen Ver­fahrens das gesundheitliche
und psy­chis­che Wohl der Kinder durch eine Tren­nung gefährdet wird.“, so Judith Gleitze vom
Flüchtlingsrat Brandenburg. 

Auch das Landgericht Frank­furt (Oder) ist dieser Ansicht: „Die
Haf­tanord­nung des AG EH stellt einen Ein­griff in den Schutzbere­ich des Art. 6 GG dar“, die Haft
sei unverhältnismäßig.
Wieder ein­mal wird ver­sucht, Verord­nun­gen und Geset­ze, ohne Rück­sicht auf Men­schen- und
Bürg­er­rechte durchzuset­zen. Struk­tureller Ras­sis­mus führt immer wieder zu ein­er Ungleichheit
zwis­chen ein­er priv­i­legierten Mehrheit, die Zugang zu Recht­en hat, und ein­er Min­der­heit, der
Rechte und Chan­cen oft ver­weigert wer­den. Eine Rückschiebung nach der DUBLIN II –
Verord­nung kann nur Aus­län­derIn­nen tre­f­fen, die auf der Flucht schon ein anderes €päis­ches
Land vor Deutsch­land betreten haben. Die Verord­nung besagt, dass in dieses „Erst­land“
zurück­gekehrt wer­den muss. Die Mut­ter wusste nichts von dieser Verord­nung. Die Richter am
AG Frank­furt (Oder) und Eisen­hüt­ten­stadt haben dem ange­bliche Inter­esse des deutschen
Staates an der Zurückschiebung nach Polen ober­ste Pri­or­ität eingeräumt und haben der
Betrof­fe­nen damit zugle­ich den Zugang zu grundle­gen­den Recht­en ver­weigert: dem Recht auf
Familie.

Auf­grund dieser unmen­schlichen Fam­i­lien­tren­nung ver­lei­ht der Flüchtlingsrat Bran­den­burg den
diesjähri­gen DENKTZETTEL an Frau Unger und Her­rn Frost.

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Gefängniswärter bestreitet Misshandlung

Pots­dam — Neun Jahre nach der ange­blichen Mis­shand­lung eines Häftlings durch Gefäng­nisauf­se­her hat der Haup­tangeklagte erst­mals vor Gericht die Vor­würfe bestrit­ten. Er habe den Gefan­genen in der Jus­tizvol­lzugsanstalt (JVA) Brandenburg/Havel wed­er geschla­gen noch mis­shan­delt, erk­lärte der 43-Jährige gestern vor dem Landgericht Pots­dam. Angeklagt sind 13 Bedi­en­stete der JVA. Sie sollen am 4. und 5. März 1999 den Gefan­genen mehrfach heftig geschla­gen haben. Die elf Män­ner und zwei Frauen im Alter von 37 bis 53 Jahre hat­ten zum Teil die Vor­würfe bestritten. 

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Erneut “Heldengedenken” in Halbe?

Von Lothar Bassermann

Neo­faschis­ten wollen sich am Sam­stag zu einem »Heldenge­denken« auf dem Sol­daten­fried­hof der bran­den­bur­gis­chen Gemeinde Halbe tre­f­fen. Das teilte das Bünd­nis »NS-Ver­her­rlichung stop­pen« am Fre­itag in ein­er Erk­lärung mit. Der recht­sex­treme »Fre­un­deskreis Halbe« wolle demzu­folge mit seinen Anhängern gegen elf Uhr zu dem Fried­hof marschieren. Die Aktion habe kon­spir­a­tiv­en Charak­ter und sei bish­er nicht angemeldet. Die Antifaschis­ten haben angekündigt, ab zehn Uhr in Halbe eine Protestkundge­bung durchzuführen.

Zulet­zt sind die Recht­en bei ihren Aktio­nen in Halbe – 2005 pil­gerten mehr als 1700 Neon­azis zu dem Sol­daten­fried­hof – zunehmend auf Wider­stand gestoßen. Auch die Neuregelung des bran­den­bur­gis­chen Gräberge­set­zes im ver­gan­genen Jahr bere­it­et den Recht­sex­tremen Kopfzer­brechen. Seit Inkraft­treten der Regelung ist das Betreten des Fried­hofes für sie tabu. Hin­ter­grund des »Heldenge­denkens« ist der Tod von rund 20 000 Wehrma­chtssol­dat­en in der Region kurz vor der Befreiung vom Faschis­mus im April 1945 bei den Kämpfen vor Berlin. Die Recht­en verk­lären die deutschen Sol­dat­en zu »Helden des Volkes«. Bei der soge­nan­nten Kesselschlacht in den Wäldern um Halbe kamen auch unzäh­lige Rotarmis­ten, Zivilis­ten, Zwangs­arbeiter und Deser­teure ums Leben, die zum Teil auch auf dem Sol­daten­fried­hof beige­set­zt sind.

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Potsdam: Rassistischer Angriff vor Gericht

Am 18.März 2008 find­et am Pots­damer Amts­gericht der Prozess gegen Andreas S. statt. Dem Angeklagten wird vorge­wor­fen, während der Fußball-WM 2006 den Besitzer eines Döner­im­biss­es in Pots­dam ras­sis­tisch belei­digt und gewürgt zu haben. Die Ver­hand­lung begin­nt um 9.00 Uhr im Saal 310.

Am 24. Juni 2006 gewann Deutsch­land mit 2:0 gegen Schwe­den im Achtel­fi­nal­spiel. Am Pots­damer Haupt­bahn­hof feierten Fußball­fans den Sieg der deutschen Auswahl. Als zwei junge Män­ner sich gegenüber eini­gen Fans mit den Worten »Scheiß Deutsch­land« geäußert haben sollen, sollen sich etwa 15–20 Deutsch­land-Fans spon­tan zusam­mengeschlossen haben, um die bei­den „zur Rede zu stellen“. Die Män­ner flüchteten zu einem nahe gele­ge­nen türkischen Imbiss. Dessen Betreiber ver­suchte, die Sit­u­a­tion zu deeskalieren. Er soll von den aufge­bracht­en Fans ver­langt haben, den Bere­ich des Imbiss­es zu ver­lassen. Daraufhin soll er von einem der Fans als „Scheiß Türke“ belei­digt und gewürgt wor­den sein. Mit Hil­fe seines Brud­ers gelang es dem Imbiss­be­treiber schließlich, sich den aggres­siv­en Angreifer vom Leib zu halten.
Der Betrof­fene musste nicht nur mit den Fol­gen des Angriffs auf ihn zu Recht kom­men, er sah sich auch mit ein­er Anzeige des Angreifers kon­fron­tiert. Im Herb­st 2007 wur­den sein Brud­er und er zwar von jed­er Schuld freige­sprochen – trotz­dem wirk­te die Umkehr von Täter und Opfer auf die türkischen Brüder, die sich gegen eine aufge­brachte Menge vertei­di­gen mussten, verun­sich­ernd. Mit dem anste­hen­den Ver­fahren verbindet sich die Hoff­nung, dass die Opfer dieses ras­sis­tis­chen Angriffs nun­mehr fast zwei Jahre nach der Tat vor Gericht Anerken­nung finden.

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Am Ende der Befehlskette

Beste Kam­er­ad­schaft, Spaziergänge mit dem Hund in der Natur, Sauer­brat­en und Klöße. Es sind gute Dinge, an die sich Anna Grebe erin­nert. Sie ist 84 Jahre alt, als sie 2003 die His­torik­erin­nen Simone Erpel und Jeanette Tou­s­saint empfängt. Anna Grebe will erzählen. Davon, dass sie nie etwas Bös­es getan habe, dass sie eine von den Beliebten gewe­sen sei. In Ravens­brück, meint sie, sei alles harm­los gewe­sen. Anna Grebe war Auf­se­herin im KZ.

Ihre Worte sind kaum zu ver­ste­hen. Das liegt an der öster­re­ichis­chen Mundart und auch daran, dass Anna Grebe fast flüstert. „Sie find­en ja eh alles raus, wo ich war“, nuschelt die alte Frau, die später geste­hen wird, dass sie auch in Auschwitz Häftlinge bewacht hat. Bek­lom­men­heit kriecht durchs Pub­likum, das Mittwochabend in der Lan­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung dem ungewöhn­lichen Ton­doku­ment lauscht. „Es zwingt dich nie­mand etwas zu sagen, was du nicht sagen willst“, herrscht Grebes Tochter die Mut­ter an. „Du brauchst keine Unan­nehm­lichkeit­en mehr zu haben in deinem Alter.“ Sie fordert Erpel und Tou­s­saint auf, andere Fra­gen zu stellen oder mit dem Inter­view aufzuhören.

Im Gefolge der SS: Auf­se­herin­nen des Frauen-KZ Ravens­brück“ heißt das Buch, das Simone Erpel beglei­t­end zur Ausstel­lung in der Mahn- und Gedenkstätte in Nord­bran­den­burg her­aus­gegeben hat. Mit Jeanette Tou­s­saint und anderen Autoren ver­sucht sie zu ergrün­den, wer die Frauen waren, die die mehr als 130 000 Inhaftierten bewacht und nach 1945 jegliche Ver­ant­wor­tung abgelehnt hatten.

Lange hat man negiert, dass es Täterin­nen gab“, so Erpel. Erst zu Beginn der 1990er Jahre wur­den sie zum Forschungs­ge­gen­stand. So auch die Auf­se­herin­nen von Ravens­brück. Cir­ca 4000 hiel­ten am Ende der Befehls­kette das Lager­sys­tem am Laufen oder wur­den dort (ab 1942) aus­ge­bildet. Die meis­ten hat­ten die Volkss­chule besucht, waren ohne Aus­bil­dung und unver­heiratet. Sie kamen frei­willig oder wur­den vom Arbeit­samt ver­mit­telt. Einen Zwang zum Mit­machen gab es nicht: Auch zum Dienst Verpflichtete kon­nten kündi­gen. „Dass dann Leib und Leben in Gefahr gewe­sen wären, gehört in den Bere­ich der Mythen, eine Ent­las­tungsle­gende“, sagt Erpel.

Viele der Auf­se­herin­nen sind ver­stor­ben oder leben unent­deckt. Auf Anna Grebe waren die His­torik­erin­nen durch einen anony­men Tipp gestoßen. Dass sie zum Gespräch bere­it war, ist für die Forschung ein Glücks­fall. „Die Erin­nerun­gen sprudel­ten aus ihr her­aus, so dass wir nach Stun­den Mühe hat­ten, uns zu konzen­tri­eren“, so Tou­s­saint. Von ein­er Auseinan­der­set­zung mit den Nazi-Ver­brechen könne aber keine Rede sein. Dass sie mitver­ant­wortlich dafür waren, habe keine der Frauen zugegeben. Von Reue oder Schuldeingeständ­nis keine Spur. Vielmehr hal­ten sich alte Denkweisen. Anna Grebe etwa bedauerte, dass Sin­ti und Roma über­lebt haben und nun „sog­ar“ studieren dür­fen. Auch die Fam­i­lien ver­drän­gen die Ver­gan­gen­heit. „Sie hat ihre Arbeit gemacht und ihr Geld ver­di­ent. Und das war’s“, sagt Anna Grebes Tochter. Anna Grebe ist im Früh­jahr 2007 gestorben.

Simone Erpel: Im Gefolge der SS – Auf­se­herin­nen des Frauen-KZ Ravens­brück. Metropol, 374 Seit­en, 22Euro

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Neonazis bereiten Kranzabwurf in Halbe heimlich vor

Nach Infor­ma­tio­nen des Berlin-Bran­den­burg­er Bünd­niss­es „NS-Ver­her­rlichung stop­pen!“ mobil­isiert der neon­azis­tis­che „Fre­un­deskreis Halbe“ für Sam­stag, den 15. März 2008 kon­spir­a­tiv zu ein­er Gedenkver­anstal­tung auf dem Wald­fried­hof in Halbe. 

Wie schon an den vor­ange­gan­genen Woch­enen­den wollen sich Neon­azis mit Kränzen um 11.00 Uhr in dem bran­den­bur­gis­chen Dorf ein­find­en. Bei der zuständi­gen Polizei­di­en­st­stelle liegt für so eine Ver­anstal­tung allerd­ings noch keine Anmel­dung vor, weswe­gen AntifaschistIn­nen davon aus­ge­hen, dass die Neon­azis mit ihrer heim­lichen Vor­bere­itung eventuelle Ver­bote oder Block­adeak­tio­nen umge­hen wollen. 

Bünd­nis-Sprech­er Jan Soost: „Die Neon­azis suchen verzweifelt nach Möglichkeit­en, das Gedenken in Halbe als recht­sradikales Top-Event zu ret­ten. Deshalb müssen wir unseren Wider­stand fort­set­zen und diesen NS-Nos­tal­gik­ern bei jedem ihrer Auf­marschver­suche entgegentreten.“ 

Die AntifaschistIn­nen wer­den am Sam­stag ab 10.00 Uhr in Halbe mit einem Infozelt, Musik und Protest­plakat­en präsent sein.

Zugtr­e­ff­punkt für AntifaschistIn­nen am 15.3.08 von Berlin aus: Ost­bahn­hof, 8.30 Uhr, Gleis 1.

www.redhalbe.de.vu

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Nazis zum Anschauen

Wenn Sie jet­zt aus dem Fen­ster sehen, kön­nen Sie erken­nen wie Nazis heutzu­tage auftreten. Am äußer­lichen Erschei­n­ungs­bild erken­nt man sie kaum noch, aber das heißt nicht, dass sie weniger gefährlich sind“, erk­lärte Michael Weiss vom Antifaschis­tis­chen Pressearchiv und Bil­dungszen­trum Berlin e.V.

Am ver­gan­genen Sam­stag ver­anstal­tete die Friedrich- Ebert- Stiftung (FES) im Rathenow­er Kul­turzen­trum (KuZ) ein Sem­i­nar zum The­ma „Erleb­niswelt Recht­sex­trem­is­mus: Musik, Klei­dung, Sym­bole“. Einige wenige (Neo-) Nazis hat­ten dies zum Anlass genom­men, um eine — wie sie es nan­nten – „Mah­nwache gegen Aus­gren­zung“ am Rande des Märkischen Platzes zu errichten. 

Doch vor­erst lauscht­en mehr als 40 inter­essierte Bürg­erIn­nen, Stadtverord­nete, Mit­glieder des Aktions­bünd­nisse „Rathenow zeigt Flagge“ und der Land­tagspräsi­dent Gun­ther Fritsch den Rede­beiträ­gen der Ref­er­enten. Zu Beginn berichtete Frauke Pos­tel vom Mobilen Beratung­steam (MBT) aus Pots­dam von den recht­sex­tremen Struk­turen in Rathenow und Umgebung. 

„In Rathenow gibt es feste und vielfältige Struk­turen der recht­sex­trem­istis­chen Szene“, so Pos­tel „zum Beispiel wird der NPD Kreisver­band Hav­el – Nuthe von Rathenow aus geleit­et.“ Des Weit­eren ver­wies sie auf die Kom­mu­nal­wahlen am 28. Sep­tem­ber 2008 und auf den bevorste­hen­den Wahlkampf: „Nie­mand von der NPD gehört auf ein Podi­um, da sich die NPD klar gegen die Men­schen­rechte und gegen unser Grundge­setz richtet. Diesen has­s­geprägten Posi­tio­nen darf kein Raum geboten wer­den“, erk­lärte die Ref­er­entin vom MBT.

Frauke Pos­tel und ihr Kol­lege Thomas Wei­dlich berat­en und unter­stützen Men­schen sowie Ini­tia­tiv­en in Pots­dam- Mit­tel­mark, Havel­land sowie in den kre­is­freien Städten Bran­den­burg / Hav­el und Pots­dam zu dem The­ma Umgang mit Rechtsextremismus. 

Im Anschluss an diesen regionalen Bezug der FES- Ver­anstal­tung referierte Michael Weiss über den Lifestyle recht­sori­en­tiert­er Jugendlich­er. Durch bes­timmte Sym­bole und Marken­klam­ot­ten bauen sich rechte Jugendliche eine eigene Lebenswelt auf. Durch die Kom­bi­na­tion bes­timmter Sym­bole, beispiel­sweise der hei­d­nisch- ger­man­is­che Thor­sham­mer in einem Zah­n­rad, entste­ht ein hoher Wieder­erken­nungswert unter den (Neo-) Nazis. 

Auch Jan Buschbom vom Vio­lence Pre­ven­tion Net­work e.V. beschäftigt sich mit Iden­ti­fika­tion­s­möglichkeit­en Jugendlich­er mit dem Recht­sex­trem­is­mus. Beson­ders von Musik wür­den Jugendliche ange­lockt wer­den. Aus diesem Grund verteilte die NPD im Jahre 2005 kosten­los die „Schul­hof CD – Der Schreck­en aller linken Spießer und Pauk­er!“ in Schulen. „Rechte Musik ist mit allen Musik­stilen kom­pat­i­bel“, so Buschbom „von Hip Hop über Schlager bis hin zu Hard­core, was Nazis jedoch als Hate­core beze­ich­nen.“ Über Musik wird die rechte Ide­olo­gie durch bru­tale Tex­tin­halte wieder gegeben. Nicht sel­ten geht es dabei um die Glo­ri­fizierung des drit­ten Reich­es und die Macht der über alles ste­hen­den weißen Rasse. 

Auch in Rathenow sind zwei recht­sex­treme Bands bekan­nt: „Opas Enkel“ und „Silence II“ set­zen sich aus Mit­gliedern der freien Kam­er­ad­schaften zusam­men. Frauke Pos­tel ver­laß ein Tex­tauszug aus dem Lied „Tötet ihr Kinder“ der Band „Silence II“: „Zieht alle voran in die heilige Schlacht und tötet Mil­lio­nen Juden in der Nacht!“

Die Ver­anstal­tung wurde kurzzeit­ig vom Aktions­bünd­nis „Rathenow zeigt Flagge“ unter­brochen. Der Vor­stand des Bünd­niss­es bat die Teil­nehmer des Sem­i­nars gemein­sam mit ihnen hin­unter zu gehen, um den Recht­en zu zeigen, dass man sich nicht ver­stecke. Im Vor­feld hat­ten die Mit­glieder des Kinder- und Jugend­par­la­ments Plakate mit Auf­schriften wie „Die Würde jedes Men­schen ist unan­tast­bar“ und „Auf Eure Parolen fall­en wir nicht rein“ in den Fen­stern des KuZ aufge­hangen. Alle Sem­i­narsteil­nehmer, das Aktions­bünd­nis und die Antifa West­havel­land posi­tion­ierten sich vor dem KuZ, um friedlich gegen die „Mah­nwache gegen Aus­gren­zung“ der (Neo-) Nazis zu demonstrieren. 

„Mit solchen Aktio­nen gren­zen sich die Recht­en sel­ber aus, um von irgendwem Mitleid zu bekom­men“, meinte Susanne Meier vom Vor­stand des Aktions­bünd­niss­es. Es sei eine aus­druck­slose Protestreak­tion auf eine Aktion des Bünd­niss­es und der FES gewe­sen. Die NPD hat­te geplant, dass sich viel mehr Parteim­it­glieder an der Mah­nwache beteili­gen, aber obwohl die Nationalen ständig Gehor­sam propagieren, scheinen sie es mit der eige­nen Diszi­plin doch nicht so ernst zu nehmen.

Prof. Dr. Richard Stöss Pro­fes­sor an der Freien Uni­ver­sität Berlin, for­mulierte es ein­mal so: „Recht­sex­trem­is­mus ist eine auf Ver­fol­gungswahn und Größen­wahn gegrün­dete Ide­olo­gie.“ Wieder ein­mal wurde bewiesen, dass er mit diesem Ausspruch Recht hat.

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Prozeß gegen Holocaust-Leugner vor dem Landgericht Frankfurt (Oder)

Prozeß gegen Holo­caust-Leugn­er vor dem Landgericht Frank­furt (Oder)

Vor der Sicher­heitss­chleuse zum Schwurg­erichtssaal am Landgericht Frank­furt (Oder) ste­hen etwa ein Dutzend Per­so­n­en in „Reichs­bürg­er“- und „Divi­sion Germania“-Pullis, unter ihnen auch Horst Mahler. Seine Lebens­ge­fährtin und inzwis­chen mit einem vor­läu­fi­gen Berufsver­bot belegte Rechts-Anwältin Sylvia Stolz fehlt. Sie war am 14. Jan­u­ar 2008 vom Landgericht Mannheim wegen Volksver­het­zung zu dreiein­halb Jahren Haft verurteilt und wegen Flucht­ge­fahr noch im Gerichtssaal ver­haftet wor­den. Als Vertei­di­gerin des Holo­caust-Leugn­ers Ernst Zün­del hat­te sie im Prozeß den mil­lio­nen­fachen Mord an den Juden in der NS-Zeit bestrit­ten. Bis zu ihrer Inhaftierung vertei­digte sie auch Dirk Rei­necke, einen von vier Män­nern, die sich derzeit vor dem Landgericht Frank­furt (Oder) wegen Volksver­het­zung ver­ant­worten müssen. 

Dirk Rei­necke (Jahrgang 1967), Wolf­gang Hack­ert (Jahrgang 1938), Gerd Walther (Jahrgang 1946) und Rain­er J. Link (Jahrgang 1952) wird vorge­wor­fen, am 10. Mai 2004 vor ein­er Schule in Bernau Flug­blät­ter verteilt und darin den Holo­caust geleugnet zu haben, unterze­ich­net „in Geschäfts­führung ohne Auf­trag für das Deutsche Reich“. Sie wur­den in erster Instanz im Novem­ber 2006 nach sieben Ver­hand­lungsta­gen vor dem Amts­gericht Bernau zu ein­er Geld­strafe von jew­eils 100 Tagessätzen verurteilt. Am 25. Feb­ru­ar 2008 begann nun die Beru­fungsver­hand­lung vor dem Landgericht Frank­furt (Oder).

Im Gerichtssaal herrscht eine anges­pan­nte Stim­mung. Vor dem Betreten des Saales müssen sich alle Zuhör­er ein­er Sicher­heit­skon­trolle unterziehen, Per­son­alausweise wer­den abgelichtet. Vor dem Saal befind­en sich Krim­i­nalpolizis­ten, im Saal Jus­tizwacht­meis­ter und Bere­itschaft­spolizei. Zu Beginn des zweit­en Ver­hand­lungstages lehnt der Vor­sitzende Richter einen Befan­gen­heit­santrag der Angeklagten ab. Die in dem Antrag aufgestell­ten Behaup­tun­gen sind nicht glaub­haft gemacht und der Antrag im übri­gen in Ver­schlep­pungsab­sicht gestellt wor­den. Es fol­gt eine Vielzahl weit­er­er Beweisanträge. Mal geht es den Angeklagten um die Ein­stel­lung des Ver­fahrens, weil die Straftat ver­jährt sei, mal um den Auss­chluß der Öffentlichkeit, dann um die Aus­set­zung des Ver­fahrens bis zur Ent­las­sung der Rechts-Anwältin Stolz aus der Haft oder um die Inau­gen­schein­nahme ein­er Luftschutztür. Da die mündlichen Begrün­dun­gen dieser Anträge durch die Angeklagten kaum zu ertra­gen sind und der Gerichtssaal von den Angeklagten offen­sichtlich als Podi­um zur Ver­bre­itung ihrer revi­sion­is­tis­chen The­sen genutzt wird, hat­te der Vor­sitzende Richter schon am ersten Ver­hand­lungstag ange­ord­net, daß Beweisanträge nur schriftlich ein­gere­icht wer­den dür­fen. Immer wieder ver­suchen die Angeklagten, diese Anord­nung durch Erk­lärun­gen zu umge­hen. Immer wieder unter­bricht sie der Vor­sitzende Richter dabei, ihre in Beweisanträge ver­pack­te Pro­pa­gan­da vorzu­tra­gen, und dro­ht mehrfach die Ent­fer­nung der Angeklagten aus dem Gerichtssaal an. Als der Angeklagte Walther die Schöf­fen schließlich damit bedro­ht, sie wür­den für ihr Ver­hal­ten wegen „Volksver­leum­dung“ und „Feind­begün­s­ti­gung“ nach dem Reichsstrafge­set­zbuch vor dem Volks­gericht­shof zur Ver­ant­wor­tung gezo­gen, bricht der Vor­sitzende Richter ab. 

Die Angeklagten sind in bun­des­deutschen Gerichtssäälen keine Unbekan­nten. Sie schar­ren sich als „Reichs­be­we­gung“ um den Ex-NPD-Anwalt Horst Mahler und wer­den regelmäßig wegen der Leug­nung des Holo­caust von den Gericht­en verurteilt. 

Die Ver­hand­lung wird am 26. März um 9:15 Uhr fortgesetzt.

Inforiot