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Antifaschismus

Erschrecken über das U‑Bahn-Lied

Schwedt (ipr) Das Ver­hal­ten jugendlich­er Fans des Fußball­clubs Schwedt 02, die am Woch­enende anti­semi­tis­che Parolen bei einem Pokalspiel skandiert haben, wird nicht nur ein jurisi­tis­ches Nach­spiel haben. So ist der Vor­stand des Fußball­clubs am Mittwoch zu einem Gespräch bei Bürg­er­meis­ter Jür­gen Polzehl ein­ge­laden, berichtete die Märkische Oderzeitung (MOZ) in ihrer gestri­gen Ausgabe.

Für gestern Abend hat­te die Vere­insspitze eine außeror­dentliche Sitzung ein­berufen. Unter den betr­e­f­fend­en Jugendlichen, die das soge­nan­nte U‑Bahn-Lied gesun­gen haben, sollen auch Spiel­er von Jugend­mannschaften des FC Schwedt 02 gewe­sen sein.

Es ist ein Weck­ruf für uns, unsere heimis­chen Fans bess­er im Blick zu haben. Schwedt hat einen guten Ruf als Sport­stadt. Den soll­ten wir uns auf keinen Fall zer­stören lassen”, sagte Bürg­er­meis­ter Jür­gen Polzehl am Mon­tag gegenüber der MOZ. Bei einem Pokalspiel des FC Schwedt 02 gegen die zweite Mannschaft des SV Babels­berg 03 am Sonnabend waren ins­ge­samt 19 Jugendliche von der Polizei in Gewahrsam genom­men wor­den. Anlass war unter anderem das anti­semi­tis­che “U‑Bahn-Lied”, das die Jugendlichen im Alter von 13 bis 19 Jahren im Schwedter Sta­dion gesun­gen haben.

Wir haben die Jugendlichen wegen des Ver­dachts auf Volksver­het­zung angezeigt. In den näch­sten Tagen wer­den wir sie einzeln vernehmen”, sagte Ger­hard Hilde­brandt, Leit­er der Wache Schwedt, gegenüber der MOZ.

Das U‑Bahn-Lied

Im Mai 2007 wurde das Lied am Vatertag im Säch­sis­chen Wurzen während eines Jugend­fußball­spiels gegrölt. Ein Spiel­er der Gast­ge­ber und der gast­gebende Vere­in wur­den durch ein Sport­gericht verurteilt. Die Staat­san­waltschaft Leipzig jedoch stellte die Ermit­tlun­gen auf Ver­dacht der Volksver­het­zung ein.

Das Ober­lan­des­gericht Ros­tock fällte im Juli 2007 ein Urteil zum U‑Bahn-Lied (Akten­ze­ichen: 1 Ss 80/06 I 42/06). Die Richter entsch­ieden, dass im Absin­gen des U‑Bahn-Liedes mit dem Text: “Ihr kön­nt nach Hause fahrn, Ihr kön­nt nach Hause fahrn. Eine U‑Bahn, eine U‑Bahn bauen wir, von St. Pauli bis nach Auss­chwitz, eine U‑Bahn bauen wir,” keine Volksver­het­zung nach § 130 StGB vorliege.

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Antifaschismus

Aus Alkoholmangel wird räuberischer Diebstahl

Pren­zlau (ipr) Durch Zufall ist die Polizei let­zten Sam­stag auf Feier­licht­en von Ange­höri­gen der recht­en Szene in Pren­zlau gestoßen und hat diese beendet.

Wie die Polizei mit­teilt, ermit­telt sie wegen Ver­dachts des räu­berischen Dieb­stahls gegen einen 21-jähri­gen aus Penkun. Der junge Mann hat­te in der Nacht zum Son­ntag gemein­sam mit anderen Per­so­n­en in der Stet­tin­er Straße gefeiert.

Als dann jedoch im Ver­laufe des Abends der Alko­hol aus­ging, machte er sich auf den Weg in einen Neben­raum, in dem eine andere Feier­lichkeit im Gange war. Dort schnappte er sich eine auf dem Tisch ste­hende Flasche mit alko­holis­chem Getränk und wollte den Saal mit dieser wieder verlassen.

Daran ver­suchte ihn eine junge Frau zu hin­dern und stellte sich ihm in den Weg. Der junge Mann jedoch ergriff die 19-jährige am Handge­lenk, drehte es ihr schmerzhaft um und dro­hte ihr sowie den Übri­gen Gästen dieser Feier Schläge an.

Die Polizei wurde alarmiert, erschien vor Ort und ent­deck­te den Tatverdächti­gen in einem zweit­en Raum des Gebäudes. Ein Atemalko­holtest ergab bei ihm einen Wert von 1,86 Promille. Eine Blu­tent­nahme wurde ange­ord­net. Diese musste let­ztlich unter Zwang durchge­führt wer­den, da sich der junge Mann dage­gen zur Wehr setzte.

In dem zweit­en Saal, in dem sich auch der Tatverdächtige befand, hiel­ten sich zum Zeit­punkt der polizeilichen Maß­nah­men ca. 25 Per­so­n­en auf, die dem äußeren Erschei­n­ungs­bild nach der recht­en Szene zuzuord­nen sind. Im Zuge der Ermit­tlun­gen wurde dann bekan­nt, dass offen­bar zuvor Musik dieser Gesin­nungsrich­tung gespielt wor­den war. Jedoch ergaben sich bis­lang keine Anhalt­spunk­te auf eine strafrechtliche Relevanz.

Auf­grund der Vorkomm­nisse wurde die Weit­er­führung der Ver­anstal­tung durch die Polizei unter­sagt und vor Ort eine Iden­titäts­fest­stel­lung durchgeführt.

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Antifaschismus

Sechs Monate Gefängnis wegen Volksverhetzung

Schwedt (ipr) Vor dem Amts­gericht in Schwedt wur­den zwei 23-jährige Män­ner wegen Volksver­het­zung in Tatein­heit mit öffentlichem Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen verurteilt. Der eine Angeklagte erhielt eine Frei­heitsstrafe von 6 Monat­en, der andere eine Geld­strafe von 120 Tagessätzen zu je 5,- €.

Der Prozess fand bere­its am 27. Novem­ber 2008 statt. Ein Urteil — die Tagessätze — ist nach Auskun­ft des Gerichtssprech­ers recht­skräftig. Gegen die Haft­strafe wurde Beru­fung ein­gelegt. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass bei­de Män­ner am 26. 05. 2008 in Gartz/Oder im Bere­ich des Boll­w­erkes an der West­oder mehrfach die NS-Parole ” Sieg Heil “skandiert haben. Des Weit­eren haben sie fol­gende Parolen geschrien: “Wir sind Deutsche”, “Scheiß Polen”, “Aus­län­der raus” und “Scheiß Polak­en”. Die Beschimp­fun­gen richteten sich damals gegen zwei junge Frauen aus­ländis­ch­er Herkunft.

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Antifaschismus

»Nicht politisch motiviert«?

Der Bun­desvor­sitzende der neon­azis­tis­chen Jugen­dor­gan­i­sa­tion »Heimat­treue Deutsche Jugend« (HDJ), Sebas­t­ian Räbiger, ist am Fre­itag nach­mit­tag vor dem Amts­gericht Zossen wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in Tatein­heit mit Sachbeschädi­gung zu ein­er Strafe von 3000 Euro verurteilt wor­den. Ver­han­delt wurde ein bru­taler Angriff auf die Jour­nal­istin Andrea Röp­ke in einem Super­markt in Blanken­felde. Zusam­men mit dem 23jährigen Friedrich Tinz hat­te Räbiger am 4. Novem­ber 2006 am Rande des alljährlichen »Märkischen Kul­turtages« in Blanken­felde die Jour­nal­istin und einen Kol­le­gen attack­iert. Die bei­den woll­ten unter anderem für den Nord­deutschen Rund­funk (NDR) von der kon­spir­a­tiv geplanten Zusam­menkun­ft im Lokal »Zur Eiche« bericht­en, in dem sich knapp 200 Recht­sex­trem­is­ten ver­sam­melt hatten.

Wohl auch im Zusam­men­hang mit aktuellen Ver­bots­be­stre­bun­gen des Bun­desin­nen­min­steri­ums gegen die HDJ war das öffentliche Inter­esse am Fre­itag außergewöhn­lich groß. Die bun­desweite Organ­i­sa­tion mit mehreren hun­dert Mit­gliedern hat den Sta­tus eines einge­tra­ge­nen Vere­ins. Die Ide­olo­gie und ihr paramil­itärisch­er Charak­ter erin­nern an die durch das Bun­desin­nen­min­is­teri­um im Jahr 1994 ver­botene Wiking-Jugend. 

In Zossen herrschte am Fre­itag Aus­nah­mezu­s­tand: Mehrere Ein­satzwa­gen der Bere­itschaft­spolizei patrouil­lierten vor dem Gerichts­ge­bäude, drin­nen durch­sucht­en Jus­tizbeamte Besuch­er peni­bel nach Waf­fen. Unter­stützung bekam Räbiger durch mehrere Neon­azis als Prozeßbeobachter, darunter Rag­nar Dam, führen­der Kopf der »HDJ-Nord« und Tino Müller, NPD-Abge­ord­neter im Land­tag von Mecklenburg-Vorpommern.

Zu Beginn des Ver­fahrens erk­lärte Räbiger, daß er Röp­ke zwar ver­fol­gt und sich vor ihr aufge­baut hätte, sie aber ohne sein Zutun im Super­markt plöt­zlich nach hin­ten umge­fall­en sei und er keines­falls zugeschla­gen habe. Wenig glaub­haft schien diese Ver­sion nicht nur Richter Böhm, auch das ärztliche Gutacht­en ließ an dieser Ver­sion Zweifel aufkom­men. Nach Angaben der bei­den Jour­nal­is­ten bedrängte der HDJ-Führer Röp­ke mehrfach, bevor er ihre Kam­era beschädigte und ihr heftig ins Gesicht schlug. Als ihr Kol­lege helfen wollte, griff Neon­azi Tinz ein, schlug und würgte ihn. Der Großteil der zum Zeit­punkt des Über­falls anwe­senden Kun­den weigerte sich anscheinend aus Angst vor Racheak­ten aus der recht­en Szene, vor der Polizei gegen die Neon­azis auszusagen.

Richter Böhm sagte in sein­er Urteils­be­grün­dung, »inves­tiga­tiv­en Jour­nal­is­mus« müsse Räbiger bei sein­er poli­tis­chen Tätigkeit »ertra­gen«. Auf­gabe des Staates sei, »sich vor und hin­ter Jour­nal­is­ten zu stellen«. Zum Erstauen viel­er Prozeßbeobachter wollte der Richter in der Urteils­be­grün­dung gegen Räbiger »keine poli­tisch motivierte Tat« erken­nen, der Neon­azi habe »nicht aus der Gesin­nung her­aus gehan­delt«, so Böhm. Das Ver­fahren gegen Friedrich Tinz wurde abge­tren­nt und vertagt.

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Antifaschismus Geschichte & Gedenken

Hans Keilson feiert 99. Geburtstag

Am 12. Dezem­ber 2008 wurde der aus Bad Freien­walde stam­mende Hans Keil­son 99 Jahre alt. Er war zu Zeit­en des Nation­al­sozial­is­mus auf­grund seines jüdis­chen Glaubens gezwun­gen Deutsch­land zu ver­lassen und ging ins nieder­ländis­che Exil, wo er in ein­er Unter­grund­be­we­gung aktiv war. Nach dem Krieg betreute er mit Hil­fe sein­er psy­cho­an­a­lytis­chen Fähigkeit­en ver­waiste jüdis­che Kinder, da er sich selb­st mit dieser Sit­u­a­tion iden­ti­fizieren kon­nte. Seine eige­nen Eltern wur­den im Konzen­tra­tionslager Birke­nau ermordet.

Heute gilt Hans Keil­son als ein­er der bedeu­tend­sten Lyrik­er und Psy­cho­an­a­lytik­er. Noch immer ist er poli­tisch inter­essiert und ver­sucht die jün­geren Gen­er­a­tio­nen zu antifaschis­tis­ch­er Arbeit zu motivieren. Er selb­st sagte dazu bei einem Zeitzeu­genge­spräch: “Wir alle sind Zeu­gen unser­er Zeit.” Und so wie er, soll­ten auch wir die Zeichen unser­er Zeit erken­nen und gegen Ras­sis­mus, Diskri­m­inierung, Faschis­mus und Anti­semitismus vorgehen.

Auf­grund des beson­deren Anlass­es, dem Geburt­stag Keil­sons, gestal­teten Schü­lerIn­nen des Gym­na­si­ums “Bertolt Brecht” eine Vor­lesung, bei der mehrere bedeu­tende lyrische Werke dargestellt, sowie Auszüge aus seinem ersten Roman “Das Leben geht weit­er” gele­sen wur­den. Etwa 25 BesucherIn­nen, darunter Schü­lerIn­nen und LehrerIn­nen des Gym­na­si­ums als auch der Bürg­er­meis­ter, waren bei der Ver­anstal­tung in der nach Hans Keil­son benan­nten Bad Freien­walder Bib­lio­thek zugegen.

Eines sein­er Gedichte wollen wir hier mit auf­führen. Er ver­fasste es während seinem Exil in Anlehnung an das Gedicht “Nachtgedanken“ von Hein­rich Heine mit den all­ge­mein bekan­nten Versen “Denke ich an Deutsch­land in der Nacht / dann bin ich um den Schlaf gebracht”. Das Gedicht Keil­sons beschäftigt sich eben­falls mit den Gedanken an das ein­stige Heimat­land während dem Exil.

Vari­a­tion” – von Hans Keilson

Denke ich an Deutsch­land in der Nacht — Wie oft hab ich den Vers gele­sen und dessen, der ihn schrieb gelacht. Er wär mein Brud­er nicht gewesen.

Ich nicht – ich bin aus andrem Holz, dacht ich, mich kann die Axt nicht ker­ben, ich trage meinen harten Stolz im Leben hart – hart auch im Sterben

 

Doch lieg ich jet­zt und gar so wund in frem­den Land und scheu das Licht. Es tönt aus meines Kindes Mund ein andr­er Klang als mein Gedicht.

 


Und wenn es däm­mert, ziehn vom Meer Flieger her­auf zur Phos­pho­rschlacht. Ich lieg auf meinem Lager, schw­er. Denk ich an Deutsch­land in der Nacht.

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Law & Order

Die Andere kritisiert polizeiliche Ermittlungen wegen Besetzung der Skaterhalle

Vor weni­gen Tagen erk­lärte der Ober­bürg­er­meis­ter, dass die Stadt keine Strafanträge gegen Per­so­n­en stellen wird, die zur Aufk­lärung des Polizeiein­satzes gegen die Par­ty in der Skater­halle beitra­gen wollen.

 

Den­noch hat die Pots­damer Polizei inzwis­chen Per­so­n­en wegen des Ver­dacht­es des Schw­eren Haus­friedens­bruch­es gem. § 124 StGB vorgeladen.

Um diesen gegenüber dem nor­malen Haus­friedens­bruch qual­i­fizierten Straftatbe­stand zu erfüllen, müsste sich eine Men­schen­menge öffentlich zusam­mengerot­tet haben und in der Absicht , Gewalt­tätigkeit­en gegen Per­so­n­en oder Sachen mit vere­in­ten Kräften zu bege­hen, in das Skater­hal­len­gelände einge­drun­gen sein.

Allerd­ings hat es wed­er eine öffentliche Zusam­men­rot­tung, einen Plan zur Bege­hung von Gewalt­straftat­en, noch ein gemein­sames Ein­drin­gen in die Räum­lichkeit­en gegeben, Die über­wiegende Zahl der Par­tybe­such­er dürfte nicht ein­mal geah­nt haben, dass die Stadt etwas gegen die Feier hat. Schließlich war trotz Ankündi­gung in der Lokal­presse wed­er ein Hin­weis ange­bracht, noch die Polizei vor Ort, als die Gäste nach und nach zur Par­ty kamen.

Offen­bar ver­sucht die Polizei durch waghal­sige juris­tis­che Kon­struk­tio­nen Ermit­tlungsver­fahren auch ohne Strafanträge der Stadt in die Wege zu leit­en. Im Gegen­satz zum Grund­tatbe­stand des § 123 StGB ist der Schwere Haus­friedens­bruch näm­lich auch ohne Strafantrag des Haus­rechtsin­hab­ers verfolgbar.

Die Andere fordert die Polizei drin­gend auf, die völ­lig unhalt­baren Ermit­tlun­gen einzustellen. Wir weisen darauf hin, dass sich Beamte in diesem Fall selb­st auch gemäß § 344 StGB wegen der Ver­fol­gung Unschuldiger straf­bar machen können.

Wir fordern die Polizei auf, alle Ermit­tlung­sun­ter­la­gen umge­hend an die Staat­san­waltschaft abzugeben. Die Führung der Ermit­tlun­gen durch die selb­st wegen des Polizeiein­satzes in der öffentlichen Kri­tik ste­hende Polizei erschw­ert die Aufk­lärung der Vorfälle.

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(Anti-)Rassismus

Dönerimbiss verwüstet und mit Nazi-Parolen beschmiert – Jetzt ist Ihre Unterstützung gefragt!

In der Nacht zum 18. Novem­ber 2008 ver­wüsteten Jugendliche den Döner­im­biss am Bruno-Baum-Ring in Rathenow. Es sah aus wie auf einem Schlacht­feld: Die Wände waren mit Farbe und Parolen wie »Hitler live« und »HaSS« beschmiert, der Inhalt eines Feuer­lösch­ers war im Raum verteilt und Rat­tengift über die Lebens­mit­tel gestreut wor­den. Der Getränkeau­tomat war aufge­brochen, die Fri­teuse zer­stört, auf Fotos waren die Köpfe der Mitar­beit­er durchgestrichen wor­den. Ins­ge­samt ent­stand ein Sach­schaden von über 3.000 Euro.

Unver­ständ­nis und Entset­zen blieben bei dem Betreiber Her­rn P. und sein­er Fam­i­lie zurück. Seit 10 Jahren gibt es den Imbiss schon, den er im Feb­ru­ar 2008 über­nahm. Bis jet­zt hat­te er nie Prob­leme, die Ein­nah­men reicht­en knapp, um die Fam­i­lie zu ernähren. Nun ste­ht er plöt­zlich vor einem Berg Schulden. Eine Ver­sicherung hat Herr P. nicht, denn für einen freis­te­hen­den Imbiss­con­tain­er gibt es kaum eine bezahlbare Ver­sicherungsmöglichkeit. Damit möglichst wenig Verkauf­saus­fall hinzukommt, hat der Betreiber den Imbiss schon am näch­sten Tag nach dem Vor­fall ren­oviert. Die Rech­nun­gen für die Wieder­her­stel­lung des Raumes und für den Neukauf von Inven­tar und Lebens­mit­teln müsste die Fam­i­lie nun in Rat­en über einen län­geren Zeitraum abstottern.

Rechte Gewalt hat sich auch in anderen Städten schon oft gegen von Aus­län­dern betriebene Imbissstände gerichtet. Damit sollen die kleinen Geschäfte zer­stört und Angst ver­bre­it­et wer­den. Zwar sind im Rathenow­er Fall vom 17./18. Novem­ber die Täter gefasst und in eine Jugen­dein­rich­tung eingewiesen wor­den, doch sie haben nicht das Geld, für den Schaden aufzukom­men. Zurück bleibt aber auch die Angst, dass sich so etwas wieder­holen könnte.

Wir wollen durch Spenden sowohl konkret helfen als auch unsere Sol­i­dar­ität zeigen. Dazu brauchen wir Ihre Hil­fe. Jede Spende hil­ft, auch 5 Euro zeigen dem Betreiber, dass wir ihn und seinen kleinen Gewer­be­be­trieb in unser­er Stadt haben wollen und dass wir uns gemein­sam mit ihm gegen recht­sex­treme Gewalt stellen.

Spenden Sie für den Imbiss in Rathenow!

Aktions­bünd­nis »Rathenow zeigt Flagge – für Demokratie und Tol­er­anz«, Stadt Rathenow, Berlin­er Str. 15, 14712 Rathenow
Kon­takt Jörg Ziete­mann, Tel. 03385 596382

und

Opfer­per­spek­tive, Rudolf-Bre­itscheid-Straße 164, 14482 Pots­dam
Kon­takt Tobias Pieper, Tel. 0171 1935669

Spendenkon­ten:

Opfer­per­spek­tive e.V.
Bank für Sozial­wirtschaft
Kon­to-Nr. 3813100
BLZ 10020500
Ver­wen­dungszweck Imbiss Rathenow

Stadt Rathenow
MBS Pots­dam
Kon­to-Nr. 3861010703
BLZ 16050000
Ver­wen­dungszweck 99999.00002, Imbiss Rathenow

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Funktionäre der »Heimattreuen Deutschen Jugend« vor Gericht

Dem Bun­des­geschäfts­führer der »Heimat­treuen Deutschen Jugend« (HDJ) wird vorge­wor­fen, die Jour­nal­istin Andrea Röp­ke am 4. Novem­ber 2006 in Blanken­felde ver­let­zt zu haben. Ver­ant­worten muss sich auch ein 23-Jähriger, der einen Fotografen daran gehin­dert haben soll, der Jour­nal­istin zu helfen.

Andrea Röp­ke und ihr Kol­lege woll­ten über eine Zusam­menkun­ft der HDJ in einem Lokal in Blanken­felde bericht­en. Sie beobachteten die Ver­anstal­tung, an der etwa 200 Recht­sex­treme teil­nah­men, aus etwa 100 Meter Ent­fer­nung. Als sie bemerkt wur­den, flüchteten die Bei­den in einen Super­markt. Dort wurde Frau Röp­ke von mehreren Angreifern zu Boden gestoßen und ins Gesicht geschla­gen. Ihr Kol­lege wurde geschub­st und gewürgt.

Obwohl die Jour­nal­istin das Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamt im Vor­feld über die Ver­anstal­tung informiert hat­te, traf die Polizei erst 45 Minuten nach der Attacke ein. Es soll Prob­leme bei der Abstim­mung zwis­chen den Sicher­heits­be­hör­den in Bran­den­burg und Berlin gegeben haben.

Frau Röp­ke bat Augen­zeu­gen darum, Zeu­ge­naus­sagen zu machen. Aus Angst fand sich nie­mand dazu bereit.

Der HDJ dro­ht ein Ver­bot durch das Bun­desin­nen­min­is­teri­um. Anfang Okto­ber wur­den bun­desweit Woh­nun­gen und Geschäft­sräume von rund 100 Per­so­n­en durch­sucht. In Bran­den­burg sollen Ermit­tler dabei Beweise dafür gefun­den haben, dass der Vere­in eine Nach­fol­ge­or­gan­i­sa­tion der seit 1994 ver­bote­nen »Wik­ing Jugend« sei. Die HDJ beschreibt sich selb­st als »aktive volks- und heimat­treue Jugend­be­we­gung für alle deutschen Mädel und Jun­gen«. Sie führt Zelt­lager durch, organ­isiert Reisen und andere Ver­anstal­tun­gen für Kinder und Jugendliche, um Nach­wuchs für die
recht­sex­treme Szene zu rekrutieren.

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Antifaschismus

Erneut Ladengeschäft mit Neonazi-Mode in Frankfurt (Oder)

Nach­dem in der ersten Jahreshälfte vor dem Hin­ter­grund bre­it­er Proteste ein Ladengeschäft, das unter anderem die bei Recht­sex­tremen beliebte Mode­marke Thor Steinar am Bahn­hofsvor­platz anbot, nach Kündi­gung des Mietver­trags die Türen schließen musste, eröffnete Anfang Novem­ber ein Bek­lei­dungs­geschäft unter dem Namen Rabennest in der Dres­den­er Straße. Auch wenn die Schaufen­s­ter­deko­ra­tion den Ein­druck erweckt, hier wür­den nur nor­male Tex­tilien verkauft, so find­et die Kund­schaft im Inneren auch die in recht­sex­tremen Kreisen beliebte Marke Thor Steinar. Die Betreiberin des Geschäfts scheit­erte mit ihrem Laden auf dem Bahn­hofsvor­platz und ver­sucht weit­er­hin den Ein­druck zu erwek­cen, ihr Inter­esse beste­he einzig im Ange­bot von Tex­tilien, Eine poli­tis­che Mei­n­ung sei bei ihr nicht im Ange­bot, war einige Zeit einem Aushang im Schaufen­ster zu entnehmen.

Der Verkauf der Marke Thor Steinar ist allerd­ings als ein­deutiges Indiz zu werten, dass hier eine bes­timmte Szene ver­sorgt wer­den soll, die recht­sex­trem­istis­chem Gedank­endgut nahe ste­ht und dies ver­bre­it­en will.

Vor diesem Hin­ter­grund fordert die Plat­tform gegen Rechts Frank­furt (Oder) den Ver­mi­etr des Ladengeschäfts auf, den beste­hen­den Mietver­trag umge­hend zu kündi­gen. Gle­ichzeit­ig ruft die Plat­tform gegen Rechts alle Brügerin­nen und Bürg­er, Vere­ine, Ver­bände und Ver­ant­wortliche in der Stadtver­wal­tung zum wahrnehm­baren Protest gegen diesen neuen Etablierungsver­such recht­sex­tremer Kreise auf. Nur ein gemein­sames und vielfältiges vorge­hen der demokratis­chen Kräfte kann die weit­ere Aus­bre­itung recht­sex­trem­istis­ch­er Weltan­schau­ung verhindern.

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Antifaschismus

60 auf Spontandemo in Potsdam

Wie in dutzend anderen Städten sol­i­darisierten sich auch in Pots­dam heute (08.12.2008) Aktivist_innen mit dem ermorde­ten Genossen aus Griechen­land und demon­stri­erten gegen Polizei und staatliche Gewalt. 

Um 19.30 Uhr starteten die rund 60 Demonstrant_innen vom „Platz der Ein­heit“ aus in Rich­tung „Polizeire­vi­er Treskow­straße“. Mit Sprechchören und in Fly­ern klärte der spon­tane Demon­stra­tionszug über den Vor­fall in Griechen­land auf und machte sein­er Wut und Trauer kraftvoll Luft. Auf einem der mit­ge­führten Trans­par­ente kon­nte men­sch lesen: „ben­no ohne­sorg (1967), car­lo giu­liani (2001), andreas grig­oropou­los (2008) – ermordet von der Polizei – kein vergeben, kein vergessen!“. 

Vor der „Polizei­wache Treskow­straße“ gab es eine kleine Zwis­chenkundge­bung, wobei die Bullen mit Pyrotech­nik und ver­dammt laut­en Knal­lkör­pern begrüßt wur­den. Mit „poli­cia assasini“-Rufen ver­ab­schiede­ten sich die Demonstaran_innen und zogen weit­er in Rich­tung Innen­stadt, wo sich der Demon­stra­tionszug auf dem Wei­h­nachts­markt kurze Zeit später auflöste. Zwei Streifen­wa­gen die die Demo begleit­eten grif­f­en nicht ein und auch Fes­t­nah­men gibt es nach bish­eri­gen Infor­ma­tio­nen nicht.

Hin­ter­grund und Infor­ma­tio­nen: http://de.indymedia.org/2008/12/234980.shtml

Wut und Trauer zu Wider­stand! – Sol­i­dar­ität mit den Betrof­fe­nen und Opfern staatlich­er Gewalt! – No Jus­tice – No Peace! 

Sol­i­darische Grüße an die Genoss_innen in Athen!

Inforiot