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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Frauen gemeinsam gegen Rassismus und Ungerechtigkeit”

Anlässlich des Inter­na­tionalen Frauen­tags am 08. März ver­anstal­tet ein
Net­zw­erk von bran­den­bur­gis­chen Organ­i­sa­tio­nen die erste Demonstration
zum Frauenkampf­tag seit Jahren in Cot­tbus. Am Sam­stag, dem 10. März
2018, startet die Demon­stra­tion mit ein­er Kundge­bung ab 11.30 Uhr in
Sandow am Muskauer Platz. Unter dem Mot­to “Frauen gemein­sam gegen
Ras­sis­mus und Ungerechtigkeit”, wer­den ver­schiedene Vere­ine und
Ini­tia­tiv­en auf die ras­sis­tis­chen Zustände in Cot­tbus hinweisen.
Die Demon­stra­tion bewegt sich am Blechen Car­ree, an der Stadthalle und
am Alt­markt vor­bei, bis zum Oberkirch­platz, wo die Abschlusskundgebung
statt find­en wird.
„Wir nehmen die Lage in Cot­tbus sehr ernst. Seit Anfang des Jahres führt
die mas­sive rechte Het­ze von Zukun­ft Heimat zu weitre­ichen­den Folgen.
Geflüchtete und beson­ders geflüchtete Frauen fühlen sich in der Stadt
unwohl und bedro­ht. Der Frauenkampf­tag bietet die Möglichkeit, um auf
diese Zustände aufmerk­sam zu machen!”, so Eliz­a­beth Ngari von Women in
Exile. Frauen fliehen in vie­len Fällen vor patri­ar­chaler Gewalt und vor
der Bedro­hung durch Män­ner. Nach­dem viele gefährlich­ste Routen nach
Europa über­lebt haben sind sie in Deutsch­land wieder patriarchaler
Gewalt sowie ras­sis­tis­chen Dro­hun­gen aus­ge­set­zt. Frauen sind weltweit
betrof­fen und das einzige Mit­tel kann sein, sich gegen diese Zustände
zusammenzuschließen!
Cot­tbus ist als ras­sis­tis­che Hochburg bekan­nt und die Neurecht­en wissen
das strate­gisch zu nutzen. Obwohl Gewalt gegen Frauen keines­falls ein
neues oder “importiertes” Prob­lem ist, sorgt nun die Herkun­ft in
bes­timmten Fällen für Aufmerk­samkeit, wo son­st kein Inter­esse an der
The­matik bestand. Die Rassist*innen von „Zukun­ft Heimat“ gebrauchen
immer wieder das Bild von der „bedro­ht­en deutschen Frau“, um ihre
ras­sis­tis­che Pro­pa­gan­da zu legit­imieren. Davon lässt sich auch die
Stadt­poli­tik leit­en und reagiert mit der Umset­zung der
flüchtlings­feindlichen Forderun­gen, indem sie zum Beispiel einen
Auf­nahmestopp für Geflüchtete verhängte.
„Wir müssen uns mit den Men­schen und Organ­i­sa­tio­nen verbinden, die der
recht­en Bewe­gung etwas ent­ge­gen set­zen wollen. Zusam­men­halt schafft
Stärke — darauf wollen wir uns besin­nen”, so Luise Mey­er von Cottbus
Nazifrei.
Zur Demon­stra­tion rufen Women in Exile, Flucht und Migra­tion Cottbus,
Cot­tbus Naz­ifrei, das Geflüchteten Net­zw­erk Cot­tbus, die Feministische
Antifa Bran­den­burg und der Vere­in Opfer­per­spek­tive Bran­den­burg e.V.
auf.
Die Organ­i­sa­tio­nen im Net­zw­erk demon­stri­eren am Sam­stag zusam­men für die
uneingeschränk­te Sol­i­dar­ität von Frauen, Lesben*,Transsexuellen* und
Inter­sex­uellen* und eine Stadt, in der sich alle Men­schen ohne Angst
bewe­gen können.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Wer Volksverräter ruft, will keinen Dialog!

Unter dem Mot­to „Cot­tbus uner­hört!“ lädt der Rund­funk Berlin-Bran­den­burg (rbb) am 01. März 2018 zu ein­er zweifel­haften „Diskus­sion­splat­tform“, um über die Prob­leme in Cot­tbus zu debat­tieren, die laut Ankündi­gung­s­text seit Beginn des Jahres beste­hen. Zur Ver­anstal­tung sind auch der neurechte Vere­in Zukun­ft Heimat und eine lokale AfD-Vertreterin geladen. Wer aber poli­tisch Ander­s­denk­ende als “Volksver­räter” beze­ich­net, kann kein Dialog­part­ner sein.
Auf den Demon­stra­tio­nen von Zukun­ft Heimat gehören Rufe wie “Volksver­räter” und “Lügen­presse” zum Stan­dard­ritu­al -­ beina­he wie das Amen in der Kirche. Auch am 24. Feb­ru­ar riefen hun­derte Demon­stra­tionsteil­nehmende “Volksver­räter” während ein­er Rede des Geschäfts­führers der AfD-Bun­destags­frak­tion Han­sjörg Müller gegen alle anderen Parteien im Bun­destag. Götz Kubitschek hat­te zuvor Poli­tik und Zivilge­sellschaft zum Feind der Demon­stri­eren­den erk­lärt — eben­falls unter Volksverräter-Rufen.
Dazu erk­lärt Luise Mey­er: “Wer Volksver­räter ruft, will keinen Dia­log. Er entzieht einem poten­tiellen Dia­log die Grund­lage, indem er poli­tisch Ander­s­denk­ende, Medi­en­vertreterIn­nen und Poli­tik­erIn­nen zu Volks­fein­den erk­lärt. In bieder­er Maske wollen AfD und Anhänger ger­ade keinen poli­tis­chen Mei­n­ungsaus­tausch, son­dern sie bere­it­en bere­its die näch­sten Demon­stra­tio­nen vor, auf denen gegen poli­tisch Ander­s­denk­ende und Flüchtlinge gehet­zt wird — und Volksver­räter-Rufe gehören zu jed­er ihrer Demonstrationen.”
Während und nach den Demon­stra­tio­nen von Zukun­ft Heimat kam es in der Ver­gan­gen­heit zu mehreren gewalt­täti­gen Über­grif­f­en. “Men­schen haben Angst in die Innen­stadt zu gehen, wenn Zukun­ft Heimat dort demon­stri­ert. Nach­weis­lich befind­en sich jedes Mal gewalt­tätige Neon­azis unter den Teil­nehmenden. Und diese rufen nicht nur Volksver­räter, son­dern wer­den hand­grei­flich.” fährt Luise Mey­er fort. “Das poli­tis­che Spiel ist doch ganz ein­fach: die AfD und ihre Vor­fel­dor­gan­i­sa­tion Zukun­ft Heimat schüren Äng­ste in der Bevölkerung, um sich dann selb­st als Lösung anzu­bi­eten. Da spie­len wir nicht mit.”
Darüber hin­aus kri­tisiert Cot­tbus Naz­ifrei die zeitlich verkürzte Betra­ch­tung von Vor­fällen erst ab Jan­u­ar 2018. So wurde beispiel­sweise am 28.06.2017 eine junge Afghanin auf dem Weg nach Hause mit ihren bei­den Kindern von ein­er Frau ange­grif­f­en und mit einem Mess­er bedro­ht. Die Frau flüchtete in ihre Woh­nung, die gerufene Polizei kon­nte das Mess­er kurze Zeit später sich­er­stellen. Am 23.06.2017 grif­f­en in Guben mehrere Per­so­n­en einen aus Afghanistan stam­menden Vater und seinen 13-jähri­gen Sohn an, prügel­ten den Vater bewusst­los und ver­let­zten seinen Sohn mit einem Mess­er. Weit­ere Über­griffe auf Geflüchtete und Flüchtling­shelferIn­nen sind auf der Inter­net­seite des Vere­ins „Opfer­per­spek­tive e.V.“ doku­men­tiert. Cot­tbus bildete in ganz Bran­den­burg 2016 die ein­same Spitze bei Anzahl und Anstieg ras­sis­tis­ch­er und rechter Angriffe.
Der Vere­in Zukun­ft Heimat, der eng mit der AfD zusam­me­nar­beit­et, bere­it­ete sich schon min­destens seit Mai 2017 auf seine Angstkam­pagne vor, die seit Sep­tem­ber im Vor­feld des Stadt­festes angekündigt wurde. Auch die Ver­anstal­tung des rbb am 1. März ist also Ergeb­nis ein­er frem­den­feindlich motivierten und teil­weise ras­sis­tis­chen Kam­pagne, die Angst in der Bevölkerung schüren und einen Keil zwis­chen Cot­tbuserIn­nen und Geflüchteten treiben soll.

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Antifaschismus Law & Order

NSU: Schutz für V‑Mann “Piatto” von ganz oben

Der Zschäpe-Prozess in München wird in den kom­menden Wochen voraus­sichtlich tat­säch­lich zu Ende gehen — der Skan­dal namens “NSU” aber bleibt. Dazu zählt die tiefe Ver­strick­ung des Ver­fas­sungss­chutzes (VS) in die Mord­serie. Er hat­te in den recht­sex­tremen Szenen eine Rei­he von V‑Leuten im Ein­satz, lange bevor das Trio Böhn­hardt, Mund­los, Zschäpe vor der Polizei floh.
Die VS-Geschichte lief bere­its, als die NSU-Geschichte begann. Eine wichtige Fig­ur dabei ist Carsten Szczepan­s­ki aus Berlin, Neon­azi und Infor­mant des Geheim­di­en­stes namens “Piat­to”. Der Unter­suchungsauss­chuss von Bran­den­burg bemüht sich, seine Rolle zu rekon­stru­ieren — und stößt auf bemerkenswerte Funde. Auf einen Ver­fas­sungss­chutz, dem es offen­sichtlich gelingt, rechtsstaatliche Ver­fahren zu manip­ulieren. Auf einen V‑Mann, der allem Anschein nach auch aus dem Jus­tizmin­is­teri­um her­aus gedeckt wird. Ein Lehrstück.
“Piat­tos” Geschichte kurz von hin­ten her erzählt: Schon ab 1998 hat­te er in Chem­nitz Kon­takt zum Umfeld des unter­ge­taucht­en Trios. Spätestens im August 1998 wusste er, dass die drei sich bewaffnen und Raubüber­fälle pla­nen. Das meldete er auch dem Lan­desamt für Ver­fas­sungss­chutz (LfV) von Bran­den­burg. 1994 hat­te er sich im Knast zur Zusam­me­nar­beit mit dem Dienst bere­it­erk­lärt. Inhaftiert war er, weil er 1992 ver­sucht hat­te, einen nige­ri­an­is­chen Flüchtling zu ermor­den. Doch weil Carsten Szczepan­s­ki auch zu jen­em Zeit­punkt höchst wahrschein­lich bere­its mit ein­er Geheim­di­en­st­stelle in Verbindung stand, was offiziell aber mit Schweigen belegt wird, muss seine Geschichte an der Stelle auch von vorne erzählt werden.
Szczepan­s­ki, Jahrgang 1970, baute nach der Wende in der DDR im Umland von Berlin eine neon­azis­tis­che Ku-Klux-Klan-Grup­pierung auf. Bei einem Tre­f­fen im Herb­st 1991 war auch der KKK-Chef aus den USA, Den­nis Mahon, dabei. Im Dezem­ber 1991 durch­suchte die Polizei seine Woh­nung und fand Uten­silien zum Bomben­bau. Sz. tauchte unter, die Bun­de­san­waltschaft (BAW) leit­ete am 13. Feb­ru­ar 1992 ein Ver­fahren gegen ihn und den Ku-Klux-Klan Berlin-Bran­den­burg wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ein. Am 22. Feb­ru­ar 1992 wurde Sz. in Bran­den­burg festgenom­men. Möglicher­weise gab den Tipp ein Spitzel. Nur: von welch­er Behörde? Der Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz kann es nicht gewe­sen sein, denn er durfte erst ab 1993 men­schliche Quellen führen. Bemerkenswert dann: Sz. wurde am 23. Feb­ru­ar direkt wieder freige­lassen. Warum? Vom 24. bis 26. Feb­ru­ar stellte er sich ein­er dre­itägi­gen Vernehmung durch das Bun­deskrim­i­nalamt (BKA).
Recht­san­walt Christoph Kliesing, der das nige­ri­an­is­che Opfer von 1992 ver­tritt und im Jan­u­ar 2018 im Unter­suchungsauss­chuss (UA) gehört wurde, ist der Mei­n­ung, dass Sz. in jenen Feb­ru­arta­gen “überre­det” wurde zu reden. Sprich: Er nimmt an, dass Sz. am 23. Feb­ru­ar 1992 von ein­er Behörde als Infor­mant “ange­wor­ben” wurde. Möglicher­weise vom Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz (BfV). Ent­ge­gen anderen Fällen weigert sich das Amt bish­er gegenüber dem UA zu verneinen, dass Sz. seine Quelle war.
Der Ver­dacht, dass Sz. schon vor sein­er Koop­er­a­tion mit dem VS von Bran­den­burg mit einem anderen Amt zusam­mengear­beit­et hat, wird erhärtet durch zwei Briefe des früheren VS-Chefs von Bran­den­burg, Wolf­gang Pfaff, die im Auss­chuss zitiert wur­den. Im Okto­ber 1995 schrieb Pfaff im Plur­al ein­mal von “Kon­tak­ten Szczepan­skis zu Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den”, ein ander­mal “zu Sicher­heits­be­hör­den”. Pfaff war ein­mal Bun­de­san­walt und lange Jahre Verbindungs­beamter der Bun­de­san­waltschaft beim BfV. Ein Wes­t­im­port der Exeku­tive in den neuen Län­dern sozusagen. Nicht der einzige, wie sich zeigen wird.
Inter­es­san­ter­weise hat Carsten Szczepan­s­ki sel­ber als Zeuge im NSU-Prozess vor dem OLG in München erk­lärt, bere­it 1991 Infor­mant für eine Behörde gewe­sen zu sein. Der Feb­ru­ar 1992 läge da datumsmäßig nicht so weit ent­fer­nt. Von Bedeu­tung ist das auch, weil Sz. den Mord­ver­such an dem Nige­ri­an­er Steve E. dann als Mitar­beit­er ein­er Sicher­heits­be­hörde began­gen hätte. Am 9. Mai 1992 war der Asyl­suchende in Wendisch-Rietz von mehreren Neon­azis lebens­ge­fährlich attack­iert wor­den. Sz. soll dabei unter anderem “KKK!” gerufen haben. Das Gericht sah einen “direk­ten Tötungsvor­satz” als belegt an.
Nach sein­er aus­führlichen Aus­sage beim BKA im Feb­ru­ar 1992 liefen ver­schiedene Ver­fahren im Inter­esse Szczepan­skis. Sie wur­den liegen gelassen, bis sie ver­jährt waren, oder wur­den eingestellt. Das Ter­ror­is­musver­fahren der BAW wurde im Sep­tem­ber 1992 eingestellt.
Man ken­nt diesen Umgang bei anderen V‑Leuten wie etwa Tino Brandt. Für Recht­san­walt Kliesing muss jemand Szczepan­s­ki “geschützt” haben.
Als der Prozess Ende 1992 begann, war Sz. noch nicht ein­mal Beschuldigter in dem Ver­fahren. Das geschah erst im Dezem­ber 1992, der Vor­wurf lautete zunächst lediglich auf “gefährliche Kör­per­ver­let­zung”. Erst 1994 wurde die Anklage auf “ver­sucht­en Mord” umgeän­dert und Sz. daraufhin im Mai 1994 in Haft genom­men — zwei Jahre nach der Tat. Das Urteil des Landgerichts Frankfurt/Oder im Feb­ru­ar 1995 lautete schließlich auf acht Jahre Haft wegen ver­sucht­en Mordes.
1994 kam es in der U‑Haft zur offiziell bestätigten Verpflich­tung Carsten Szczepan­skis als V‑Mann des Ver­fas­sungss­chutzes von Bran­den­burg mit dem Deck­na­men “Piat­to”. Wenn er schon 1992 ein V‑Mann war, dann war er nach Ein­schätzung von Recht­san­walt Kliesing durch den Mord­ver­such an seinem Man­dan­ten danach für den entsprechen­den Dienst eine “tick­ende Zeit­bombe” gewor­den. Deshalb sei er von einem Dienst bei einem anderen “entsorgt” worden.
Jeden­falls bes­timmte nun der Ver­fas­sungss­chutz von Bran­den­burg die Knas­tregeln für seinen Schüt­zling. Und zwar mit Wis­sen des Justizministeriums.

Regelmäßig besucht­en zwei VS-Beamte den Strafge­fan­genen. Der eine war Gor­dian Mey­er-Plath, heute VS-Präsi­dent in Sach­sen. Der andere hieß Her­mann-Dieter B. und wurde inner­halb des Gefäng­niss­es als “Sozialar­beit­er” “verkauft”. Das bestätigt der zuständi­ge Abteilungsleit­er, zeitweise auch kom­mis­sarisch­er JVA-Chef, Kurt E., gegenüber den Abge­ord­neten im Unter­suchungsauss­chuss. In der Sitzung im Jan­u­ar hat­ten E. sowie der langjährige JVA-Leit­er Wolf­gang H. noch abgestrit­ten, auch nur irgen­det­was von den VS-Aktiv­itäten im Haus mit­bekom­men zu haben. H. hat­te sich zur Feb­ru­ar­sitzung jet­zt krankgemeldet (Dauer­sumpf NSU, siehe Kapi­tel: Schau­platz Unter­suchungsauss­chuss Bran­den­burg: V‑Mann “Piat­to”).
Die Insassen sollen aber nichts von Szczepan­skis VS-Kon­tak­ten gewusst haben. Dass die Frage, ob ein Häftling als Infor­mant für einen Nachrich­t­en­di­enst arbeit­en soll, inten­siv erörtert wor­den sein musste, ergab sich aus den Aus­führun­gen eines anderen zeitweili­gen JVA-Leit­ers, Bernd R., der die let­zte UA-Sitzung geschwänzt hat­te. Die Anstalt­sleitung habe Bedenken geäußert auf­grund der Stasi-Überwachun­gen zu DDR-Zeit­en. Wenn Insassen, die in der DDR groß gewor­den waren, mit­bekä­men, dass es wieder Ausspähun­gen im Knast gebe, dass, so R. wörtlich, “wir im neuen Sys­tem ähn­lich arbeit­en”, sei das für die Ziele des Strafvol­lzuges “kli­matödlich”. Außer­dem hät­ten sie Sorge gehabt, dass die Sicher­heit des V‑Mannes Sz. gefährdet ist.
Let­ztlich trug die JVA-Leitung aber die Anwe­sen­heit der Ver­fas­sungss­chützer mit und half bei der Kon­spir­a­tion. Im Jahr 1995 war der LfV-Beamte Mey­er-Plath 24-mal da, haben die Abge­ord­neten gezählt, von März 1996 bis Jan­u­ar 1997 der “Sozialar­beit­er” B. in Dien­sten des VS 17-mal.
Doch auch aus der recht­sex­tremen Szene erhielt V‑Mann “Piat­to” immer wieder Besuch, unter anderem aus Chem­nitz von Michael und Antje Prob­st, in deren Szeneladen er später jobbte, sowie von Thomas Starke, der im Jan­u­ar 1998 der erste Anlauf­punkt des flüch­t­en­den Trios Böhn­hardt, Mund­los, Zschäpe aus Jena wurde. Prob­sts und Starke kön­nen zum unmit­tel­baren NSU-Umfeld gerech­net wer­den. Gegen Starke ist zur Zeit noch eines von neun Ermit­tlungsver­fahren der Bun­de­san­waltschaft gegen neun Beschuldigte anhängig.
Als nach dem Fund von recht­sex­trem­istis­chen Schriften bei Szczepan­s­ki vorüberge­hend dessen Post kon­trol­liert wurde, sorgte die Gefäng­nisleitung dafür, dass das nur durch einen Wacht­meis­ter geschah, der eingewei­ht war. Er wusste von dem Kon­takt zum Lan­desver­fas­sungss­chutzamt (LfV) und sorgte dafür, dass der Brief- und Päckchen-Verkehr mit dem Häftling ungestört weit­er­laufen kon­nte. Keine Postkon­trolle durchzuführen, wie es das Amt wollte, wäre auf­fäl­lig gewe­sen, deshalb, so der dama­lige JVA-Chef R., habe man es auf diese Weise geregelt. “Postkon­trolle fand also nicht statt”, kom­men­tiert ein Auss­chuss­mit­glied, “es war eine leg­endierte Postkontrolle.”
Bernd P., der die JVA Bran­den­burg von 1992 bis Juli 1995 leit­ete, war, wie der LfV-Chef Pfaff, eben­falls ein Wes­t­im­port. Er wech­selte 1995 ins Jus­tizmin­is­teri­um des Lan­des, wo er den Rang eines Min­is­te­ri­al­rates bek­lei­dete. Er hat­te in der Folge wieder­holt mit der JVA und dem V‑Mann-Häftling Sz. zu tun. Ein­mal nahm er per­sön­lich an einem Gespräch mit dem V‑Mann-Führer Mey­er-Plath teil, bei dem es um die Frage ein­er Haftverkürzung Szczepan­skis ging, die der Dienst begrüßte.
Das Jus­tizmin­is­teri­um war also in die Causa Szczepan­s­ki involviert und deck­te die Pläne des LfV mit sein­er Quelle “Piat­to” ab. Jus­tizmin­is­ter war in jenen Jahren der Wes­t­im­port Hans-Otto Bräutigam, bekan­nt als ehe­ma­liger Leit­er der Ständi­gen BRD-Vertre­tung in der DDR.
Aus den Akten, die die Abge­ord­neten vor­liegen haben, ergeben sich Hin­weise, dass in der JVA min­destens drei rechte Szeneblät­ter hergestellt und nach draußen geschmuggelt wur­den. Ein Häftling hat­te deshalb sog­ar Strafanzeige erstat­tet. Sz. sel­ber soll das Fanzine “Unit­ed Skins” pro­duziert haben. Offiziell wird das bestrit­ten. Min­is­te­ri­al­rat Bernd R. war im Jus­tizmin­is­teri­um mit der Sache befasst — und beschied dien­stlich, es sei auszuschließen, dass ganze Hefte in der JVA hergestellt wor­den seien. Möglich sei lediglich, dass einzelne Beiträge den Weg nach draußen gefun­den haben kön­nten. Aber auch dafür gebe es keine Hinweise.
Im NSU-Auss­chuss von Bran­den­burg bleibt R. bei sein­er Bew­er­tung und begrün­det sie mit keinem gerin­geren als dem Amt sel­ber: “Wenn etwas vorgele­gen hätte, hätte sich der Ver­fas­sungss­chutz gemeldet oder das Innen­min­is­teri­um.” Dann zitiert der Min­is­te­ri­al­rat a.D. noch einen EDV-Mann aus der JVA, der es “tech­nisch aus­geschlossen” habe, dass ganze Hefte in der Anstalts­druck­erei hät­ten hergestellt wer­den können.
Die Abge­ord­nete der Grü­nen und ihr Mitar­beit­er suchen daraufhin die Aus­sage jenes EDV-Mannes und find­en fol­gen­den Satz von ihm: “Das Absuchen der Fest­plat­ten würde Tage dauern”, um das festzustellen. Offen­sichtlich wurde der Vor­gang nicht über­prüft, er kann also nicht aus­geschlossen werden.
Ille­gales Han­deln eines Geheim­di­en­stes und sein­er Quelle, abgedeckt durch ein Min­is­teri­um? Offen­sichtlich musste die Quelle “Piat­to” von beson­derem “Wert” sein. Das hat­te schon vor fünf Jahren der ehe­ma­lige V‑Mann-Führer und heutige LfV-Chef in Sach­sen, Gor­dian Mey­er-Plath, vor dem NSU-Unter­suchungsauss­chuss­es im Bun­destag erk­lärt. Carsten Sz. alias “Piat­to” sei für den Infor­ma­tions­be­darf des LfV ein Meilen­stein gewe­sen. Selb­st durch die kri­tis­che Nach­frage, ob Sz. für das Amt “noch wertvoller” gewe­sen wäre, wenn er “den Mord im Mai 1992 vol­len­det” hätte, ließ sich der Kar­ri­ere­beamte nicht provozieren und antwortete kühl: “Das ist reine Speku­la­tion.” Her­auskam noch: Der V‑Mann und sein Führer — sie duzten sich.

In der JVA Bran­den­burg an der Hav­el ging die Son­der­be­hand­lung des Gefan­genen Szczepan­s­ki weit­er. 1998 kam er in den offe­nen Vol­lzug. Er kon­nte ein soge­nan­ntes Prak­tikum machen — und zwar im über 200 Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Chem­nitz in dem recht­en Szeneladen “Son­nen­tanz” der Prob­sts. Hin- und zurück­ge­bracht wurde er von seinen Beamten des LfV Bran­den­burg. V‑Mann-Führer als V‑Mann-Fahrer sozusagen.
Die für die Organ­sierung von Prak­ti­ka zuständi­ge Sozialar­bei­t­erin gibt sich im Auss­chuss von Pots­dam über­rascht. Eine Prak­tikumsstelle, die der­art weit weg ist, könne sie sich nicht vorstellen. Dem hätte sie nie zuges­timmt. Wenn, dann wäre der Häftling in die nahe gele­gen­ste Haf­tanstalt ver­legt worden.
Auch die konkrete Prak­tikumsstelle, jen­er Neon­aziladen in Lim­bach-Ober­frohna bei Chem­nitz, war der JVA-Angestell­ten nicht bekan­nt. Sie sei die Per­son gewe­sen, die die Prak­tikaplätze vor­bere­it­ete und auch im Vor­feld angeschaut habe, aber: “Ich bin nicht nach Lim­bach gefahren, 100-prozentig.”
Wur­den Prak­tikumsstelle plus Arbeitsver­trag also an der dafür Ver­ant­wortlichen vor­bei organ­isiert, hin­ter ihrem Rück­en? Die Beteiligten jeden­falls müssen gewe­sen sein: der Gefan­gene Szczepan­s­ki und seine VS-Män­ner, die Prak­tikums­ge­ber Prob­st sowie der JVA-Abteilungsleit­er für den offe­nen Vol­lzug, Ger­hard K. Er hat­te bei der let­zten UA-Sitzung im Jan­u­ar 2018 bestrit­ten, gewusst zu haben, dass Sz. regelmäßig Besuch vom Ver­fas­sungss­chutz bekam. K. wurde nach sein­er Aus­sage vereidigt.
K. war dann auch beim näch­sten Schritt der “Befreiung” von Carsten Szczepan­s­ki beteiligt: Der Anhörung vor der Strafvoll­streck­ungskam­mer des Landgericht­es Pots­dam im Novem­ber 1999. Sz. hat­te beantragt, nach Ver­büßung von zwei Drit­teln der Strafe vorzeit­ig ent­lassen zu wer­den. Im Dezem­ber 1999 erg­ing tat­säch­lich das entsprechende Urteil. Dafür spielte eine wesentliche Rolle, dass Sz. den Prak­tikum­splatz hat­te sowie die große Ent­fer­nung dahin. Zusät­zlich lag ein knappes psy­chol­o­gis­ches Gutacht­en vor, das aber für die Sozial­prog­nose des Straftäters Sz. ziem­lich wert­los war.
Die Rich­terin, die damals das Urteil fällte, reagiert verun­sichert, als ihr die Abge­ord­neten nach und nach die heute bekan­nten Wider­sprüch­lichkeit­en im Falle Szczepan­s­ki präsen­tieren. Um was für eine Prak­tikumsstelle es sich konkret gehan­delt hat, wusste sie nicht. Erst Recht nicht, dass das nicht ein­mal die zuständi­ge Sozialar­bei­t­erin in der JVA wusste. Sie habe sich auf die Stel­lung­nah­men der JVA ver­lassen, habe keinen Grund gehabt, das zu hin­ter­fra­gen, so die Juristin, die heute beim Bun­desver­fas­sungs­gericht tätig ist. Dass jemand ver­sucht habe, sie zu bee­in­flussen oder unter Druck zu set­zen, verneint sie entschieden.
Ein Abge­ord­neter der Linken hakt nach: “Um Sie zu bee­in­flussen, hätte man also den Weg über die zwei wesentlichen Quellen nehmen müssen: a) die Stel­lung­nahme der JVA und b) das psy­chol­o­gis­che Gutacht­en?” Antwort: “Ja, richtig.” Der Anwalt von Steve E., dem Opfer eines mut­maßlichen V‑Mannes, sagt, Teile der Biografie von Carsten Szczepan­s­ki liegen nach wie vor im Dunkeln. Mit­tler­weile weiß man, dass es staatliche Stellen gibt, die sie kennen.

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Flucht & Migration Law & Order

Innenminister Schröter verleugnet einzig wirksames Mittel gegen Gewalt: Abschiebelager abschaffen!

Am ver­gan­genen Mittwoch besuchte Innen­min­is­ter Schröter die Erstauf­nah­meein­rich­tung für Flüchtlinge in Dober­lug-Kirch­hain. Der Fokus lag dabei auf Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen Bewohner_innen, denen nun mit erhöhter Präsenz von Polizei und Sicher­heitsper­son­al begeg­net wer­den soll. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg ist empört über die Igno­ranz von Lan­desregierung, Innen­min­is­teri­um und Polizei gegenüber den struk­turellen Ursachen für diese Vor­fälle, die in der prob­lema­tis­chen Lagerun­ter­bringung begrün­det sind. Die Fol­gen, die Unter­ver­sorgung, Iso­la­tion und Per­spek­tivlosigkeit haben kön­nen, sind haus­gemacht, verur­sacht von ein­er men­sche­nun­würdi­gen Unter­bringungspoli­tik der Landesregierung.
In Gemein­schaft­sun­terkün­ften wie der Erstauf­nahme haben Men­schen kaum Rück­zugsmöglichkeit­en, sie sind häu­fig extremen All­t­agssi­t­u­a­tio­nen, Enge und Stress aus­ge­set­zt. Erstauf­nah­me­lager fungieren zunehmend als Abschieber­am­p­en und schließen Men­schen aus dem gesellschaftlichen Zusam­men­leben gezielt aus. Konkret bedeuten sie die Ver­wehrung von reg­ulär­er Beschu­lung, eingeschränk­te Bewe­gungs­frei­heit, Arbeitsver­bote, min­i­male Gesund­heitsver­sorgung und stark eingeschränk­ten Zugang zu Beratungs- und Hil­festruk­turen. Polizei und Sicher­heits­di­enst bedeuten für die Bewohner_innen nicht Schutz, son­dern Kon­trolle und Abschiebung. Insofern ist eine Ver­stärkung dieser Kon­trol­linstanzen mehr als frag­würdig, da sie zu weit­erem Stress und Angst führen wird.
„Es ist zynisch und unmen­schlich, Men­schen monate- und jahre­lang auf eng­stem Raum zen­tral in abgele­ge­nen Kaser­nen unterzubrin­gen und dann die Auswirkun­gen dieser Zwang­sun­ter­bringung als Anlass zu nehmen, die Frei­heit­en und Hand­lungsmöglichkeit­en der Betrof­fe­nen noch weit­er einzuschränken“, kom­men­tiert Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Stu­di­en zu den Effek­ten zen­traler, fremdbes­timmter Unter­bringungs­for­men haben gezeigt, dass sich diese Lebens­be­din­gun­gen gesund­heitss­chädi­gend auswirken können.
Anstatt eine sachgerechte Analyse der Aus­gangslage vorzunehmen, disku­tiert Schröter lieber einen Verbleib von Flüchtlin­gen bis zu 24 Monat­en in Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen wie Dober­lug-Kirch­hain. Ein wirk­samer Gewaltschutz kann aber nur erfol­gen, wenn Lager wie dieses abgeschafft wer­den. Men­schen müssen unab­hängig von Herkun­ft und Bleibeper­spek­tive dezen­tral unterge­bracht und aufgenom­men, statt aus­ge­gren­zt und kaserniert werden.

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Arbeit & Soziales Law & Order

Unsere Solidarität gegen eure Ausgrenzung!

Heute fand unser Protest gegen die Zwangsräu­mung der Fam­i­lie Jahnke in Gallinchen statt. Unserem Wider­stand und der Tat­sache, dass es keine vernün­ftige Alter­na­tive für die Fam­i­lie gibt zum Trotz, hat die Gerichtsvol­lzieherin die Räu­mung mit Polizeiun­ter­stützung durchge­führt. Unsere Forderung nach ein­er trag­baren Alter­na­tive für die Fam­i­lie bleibt bestehen.
Etwa 25 Per­so­n­en sind heute unserem Aufruf gefol­gt und haben heute zwis­chen 10 und 12 Uhr vor dem Haus der Fam­i­lie Jahnke in Gallinchen gegen die Zwangsräu­mung der Fam­i­lie protestiert. Wir riefen Parolen wie: „Prof­ite, Prof­ite über alle Maße, dafür set­zen sie Kinder auf die Straße!“ und hat­ten Schilder und Ban­ner des Sol­i­dar­ität­snet­zw­erks mit unseren Forderun­gen mit­ge­bracht. In Rede­beiträ­gen macht­en wir immer wieder darauf aufmerk­sam, dass das Schick­sal der Fam­i­lie Jahnke kein Einzelfall ist, son­dern dass tausende Men­schen täglich in diesem Land auf­grund von niedri­gen Löh­nen oder Arbeit­slosigkeit vom Ver­lust ihrer Woh­nung bedro­ht sind.
Die Gerichtsvol­lzieherin rück­te von Anfang an mit einem Aufge­bot von etwa 20 Polizis­ten an, um die Räu­mung durchzuset­zen. Mehrmals beton­ten wir, dass die Stadt Cot­tbus, die rechtliche Möglichkeit hat, die Zwangsräu­mung aufzuschieben, in dem sie eine befris­tete Beschlagnah­mung der Woh­nung beschließt. Offen­bar hat sich die Stadtver­wal­tung aber dage­gen entsch­ieden. Jan Gloß­mann, Sprech­er der Stadt Cot­tbus, gab dem Sol­i­dar­ität­snet­zw­erk gegenüber an, dass die Beschlagnah­mung nur für drin­gende Not­fälle vorge­se­hen sei, in denen es keine andere Alter­na­tive gibt. Diesen Fall sieht die Stadt offen­bar nicht als gegeben an.
Den auch in der Presse und zum Beispiel auf Face­book ver­bre­it­eten Gerücht­en, dass der Fam­i­lie zahlre­iche Ange­bote gemacht wor­den seien, die sie nicht akzep­tiert hät­ten, wider­spricht Daniela Jahnke entsch­ieden: „Uns wur­den Häuser, die kilo­me­ter­weit weg sind, ange­boten, mit denen wir unser Fam­i­lien­leben ein­fach nicht mehr bewälti­gen kön­nten. Als Notlö­sung gel­ten für die Stadt unter anderem auch zwei Woh­nun­gen, die in zwei unter­schiedlichen Hau­se­ingän­gen sind. Was für eine Lösung soll das sein? Wie sollen wir unter solchen Umstän­den unser­er Auf­sicht­spflicht als Eltern nachkommen?“.
Obwohl die Zwangsräu­mung nicht ver­hin­dert wer­den kon­nte, bleibt ein Teil unser­er Forderun­gen beste­hen: Wohn­raum muss auch in Cot­tbus mehr sein als eine Ware! Es müssen mehr Inter­essen als die der Ver­mi­eter berück­sichtigt werden!
Von der Stadt fordern wir weit­er­hin eine tat­säch­lich mit dem Fam­i­lien­leben vere­in­bare Lösung zu schaf­fen und sich nicht weit­er hin­ter Schein­lö­sun­gen zu ver­steck­en, um sich so aus der Ver­ant­wor­tung zu ziehen.

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Neunköpfiger Familie droht die Obdachlosigkeit

Die neunköp­fige Fam­i­lie Jahnke lebt in ein­er Woh­nung mit Garten am Rand von Cot­tbus im Stadt­teil Gallinchen.
Sie fühlen sich in ihrem Zuhause gebor­gen, nicht zulet­zt weil sie erhe­blich Kraft, Zeit und Geld investiert haben, um es sich heimelig einzuricht­en. Die Tagesstruk­tur wird ihnen durch die kurzen Wege zur Schule, Kinder­garten und Super­markt bedeu­tend erleichtert.
Doch damit soll nun Schluss sein! Am 15. Feb­ru­ar 2018 um 11 Uhr wird die neunköp­fi­gen Fam­i­lie gezwun­gen, ihren Lebens­mit­telpunkt herzugeben. Es ste­ht eine Zwangsräu­mung bevor! Eine Sit­u­a­tion, die sich nur die Wenig­sten vorstellen kön­nen. Zwei Erwach­sene, sieben Kinder und die fünf Haustiere sind ab diesem Zeit­punkt obdach­los. Ger­ade für den Nach­wuchs bedeutet dieser Zus­tand der Per­spek­tivlosigkeit einen gravieren­den Ein­schnitt auf dem Weg ihrer Entwick­lung. Die Ver­ant­wor­tung dafür tra­gen die Immo­bilien­fir­ma Litzke – alleinige Inhab­erin Lydia Som­born – sowie das Ehep­aar Litzke.
Wie kam es dazu?
Das Ehep­aar Litzke übertrug nach dem tragis­chen Tod ihres Sohnes Maik Litzke, welch­er der ursprüngliche Ver­mi­eter der Fam­i­lie Jahnke war, die allum­fassende Voll­macht der Immo­bilie an Lydia Som­born. Im Inter­esse der Immo­bilien­fir­ma Litzke ste­ht der Verkauf des Haus­es, in dem die neunköp­fige Fam­i­lie seit vier Jahren wohnt. Lydia Som­born zieht einen Nutzen daraus: sie will ihr Kap­i­tal ver­mehren, wohl wis­send, dass durch die Zwangsräu­mung das Leben ein­er Groß­fam­i­lie zer­stört wird. Wohn­raum wird somit zu ein­er Ware, um den Prof­it Einzel­ner – hier Lydia Som­born und Eheleute Litzke – zu steigern. Das Men­schen­recht auf eine Woh­nung wird durch solche inhu­ma­nen Aktio­nen mit Füßen getreten.
Seit dem Einzug im Jahr 2014 wurde das Haus durch die Fam­i­lie Jahnke mit viel Herzblut, Zeit und finanziellem Aufwand stetig mod­ernisiert. Diese Anstren­gun­gen wur­den nicht etwa gewürdigt, son­dern stießen auf Ablehnung. Faden­scheinige Kündi­gungserk­lärun­gen fol­gten. Eine im üblichen Umfang durchge­führte Verän­derung am Grund­stück, wie zum Beispiel das Sähen von Blu­men und Pflanzen war dabei nur ein­er von fünf willkür­lichen Grün­den, um den Mietver­trag aufzuheben.
Wir als Sol­i­dar­ität­snet­zw­erk wer­den bei der Entwürdi­gung der Fam­i­lie Jahnke die Augen nicht ver­schließen, son­dern han­deln. Wir unter­stützen sie, die Sit­u­a­tion nicht ein­fach so hinzunehmen!
Wider­stand zu leis­ten, ist ein Weg der Selb­stvertei­di­gung, um nicht seine Würde zu ver­lieren! Deshalb heißt es: lasst uns zusam­men­schließen und kämpfen.
„Denn wo Unrecht zu Recht wird, wird Wider­stand zur Pflicht.“ (Berthold Brecht)
Gemein­sam Sol­i­dar­ität und Nach­barschaft­shil­fe zeigen im Fall Jahnke!!!
Es geht nicht nur um ein Haus. Es geht um eine Zukun­ft. Eine Zukun­ft die nur WIR gemein­sam gestal­ten können.

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Antifaschismus Law & Order

Ich würde es wieder tun.”

INFORIOT — Am 23. Mai 2016 demon­stri­erte die “Alter­na­tive für Deutsch­land” (AfD) zum wieder­holten mal auf dem Neu­rup­pin­er Schulplatz im Zen­trum der Stadt. Als Haup­tred­ner war der dama­lige AfD-Lan­deschef und heutiger AfD-Frak­tion­schef im Bun­destag, Alexan­der Gauland, geladen. Dem gegeüber standen rund 100 Gegendemonstrant*innen, die dem Aufruf von “Neu­rup­pin bleibt bunt” zur vierten Mon­tags­demon­stra­tion fol­gten. Während ein­er Rede des AfD-Kreis­chefs Michael Nehls wurde durch einen Gege­nak­tivis­ten das Kabel durchtren­nt, mit dem die Laut­sprecher­an­lage auf der AfD-Bühne mit Strom ver­sorgt wurde. Diese Aktion unter­brach die ras­sis­tis­che Kundge­bung für einige Minuten. Der Aktivist wurde kurzzeit­ig festgenom­men und seine Per­son­alien wur­den aufgenommen.
Am Mittwoch kam es nun zur Ver­hand­lung. Dazu fan­den sich, neben den zwei aus­sagen­den Polizis­ten und vier lokalen AfDler*innen, auch 15 sol­i­darische Unterstützer*innnen um 9:15 im Amts­gericht Neu­rup­pin ein. Am Vor­abend hat­ten Unbekan­nte den Briefkas­ten, sowie die nahe­liegende Bushal­testelle mit dem Slo­gen “FCK AFD” bestick­ert, was eine Anspielung auf die Ver­hand­lung gewe­sen sein wird.
Nach der Anklageer­he­bung ver­las der Beschuldigte eine Ein­las­sung, in der er den Tatvor­wurf der Sachbeschädi­gung und Störung der Ver­samm­lung zugab. Er führte weit­er­hin an, dass er nicht wie in der Ver­gan­gen­heit pas­siv bleiben kon­nte. “Wir wer­den nicht taten­los zuse­hen, wenn Ras­sis­ten oder Neon­azis gegen Men­schen het­zten und wir wer­den dage­gen vorge­hen, wenn es uns möglich ist. Ver­ant­wor­tungs­be­wusste mil­i­tante Inter­ven­tio­nen sind ein aktives State­ment und auch ein Beitrag zu ein­er gesellschaftlichen Debat­te”, so der Angeklagte. Dabei ver­wies er auch auf eine Aktion des dama­li­gen Grü­nen Lokalpoli­tik­ers Wolf­gang Freese, der im Sep­tem­ber 2007 bei ein­er Neon­azidemon­stra­tion einem dama­li­gen Red­ner das Mikro­fon entriss um dieses anschließend mit “einem beherzten Wurf auf den Boden” zu zer­stören. Das fürte damals dazu, dass die Neon­azis keine weit­eren Reden hal­ten kon­nten und bis zum Ende ihrer Demon­stra­tion auf Musik zurück­greifen mussten.
Den Tatvor­wurf des Wider­stands gegen Voll­streck­ungs­beamte bestritt der Ange­lagte und ver­wies darüber hin­aus auf unver­hält­nis­mäßige Gewal­tan­wen­dung durch die fes­t­nehmenden Polizisten.
Somit waren die Tatvor­würfe der Sachbeschädi­gung und Störung ein­er Ver­samm­lung im juris­tis­chen Sinne gek­lärt und das anhängige Adhä­sionsver­fahren [1] durch Michael Nehls kon­nte abgewick­elt wer­den. Der Anwalt des Angeklagten teilte mit den beansprucht­en Betrag von 26,75 € direkt in Bar übergeben zu kön­nen. So erg­ing ein Beschluss und das Geld wurde neben den Angeklagten auf den Tisch gelegt. Der Adhö­sion­skläger Michael Nehls schick­te daraufhin mit den Worten “hohlst du das Robert, ich fass das Geld nicht an. Kannst gle­ich in die Kasse pack­en.” einen sein­er Begleit­er vor um das Geld zu nehmen und einzustecken.
In der sich daran anschließen­den Beweisauf­nahme wurde nun ver­sucht die Frage des Wider­stands zu klären. Dazu sagten zwei Polizis­ten aus. Als erstes wurde der 31-jährige Ste­fan R. von der Dien­st­stelle in Neu­rup­pin ver­nom­men. Dieser gab an, den Angeklagten vor der Aktion hin­ter der Bühne der AfD-Kundge­bung gese­hen, erkan­nt und zugenickt zu haben. Die eigentliche Aktion kon­nte er beobacht­en, die darauf fol­gende Fes­t­nahme jedoch nicht. Auf die dama­lige Klei­dung des Angeklagten befragt, teilte er mit, dass die eher nicht dunkel oder schwarz gewe­sen sei, auch wenn das “vielle­icht sin­nvoller gewe­sen” wäre.
Danach wur­der der 28-jährige Jan­nik S. aus dem ersten Zug der Pots­damer Ein­satzhun­dertschaft­be­fragt befragt. Er habe den Angeklagten schon vor der Tat gese­hen und ange­sprochen, da dieser offen­sichtlich auf der falschen Kundge­bung sei. Da vom Angeklagten aber keine weit­ere Gefährdung aus­ging, durfte er sitzen bleiben, stand aber weit­er­hin unter Beobach­tung. So kon­nte zusam­men mit dem Grup­pen­führer Fer­old die Aktion beobachtet wer­den, woraufhin bei­de los ran­nten, um den Angeklagten zu fassen. Der Grup­pen­führer stürzte dabei während “der Angeklagte rel­a­tiv geschickt Hak­en geschla­gen [hat] und so kon­nten [die Kol­le­gen] ihn nicht kriegen”. In der weit­eren Befra­gung wider­sprach S. seinen vorheri­gen Aus­sagen bezüglich der Fes­t­nah­megriffe und räumte am Ende sog­ar ein, dass der Angeklagte sich ein biss­chen ges­per­rt, aber keinen aktiv­en Wider­stand geleis­tet habe.
Nach der Ent­las­sung des Zeu­gen, welch­er mit einem Dien­st­fahrzeug angereist war und ein­er Inau­gen­schein­nahme von durch die Vertei­di­gung vorge­bracht­en Presse­bildern, wurde der Anklagepunkt des Wider­stands gegen Voll­streck­ungs­beamte fall­en gelassen.
In den Abschlussplä­doiers führte die Staat­san­wältin aus, der Angeklagte “hat sich für aktiv­en und nicht pas­siv­en Protest” entschei­den und forderte eine Strafe von 50 Tagessätzen in Höhe von 30,- Euro. Die Vertei­di­gung hinge­gen forderte die Höhe der Tagessätze auf 10,- Euro festzuset­zen. Eine knappe Minute später verkün­dete die Rich­terin das Urteil in dem sie der Forderung der Staat­san­waltschaft folgte.
Rote Hil­fe e.V.
IBAN: DE25 2605 0001 0056 0362 39
BIC: NOLADE21GOE
Stich­wort: No-AfD-Neuruppin
[1] Adhä­sionsver­fahren schaf­fen im deutschen Prozess­recht die Möglichkeit, aus ein­er Straftat (z.B. Sachbeschädi­gung) entste­hende zivil­rechtliche Forderun­gen bere­its im Straf­prozess zu klären und somit einen nach­fol­gen­den Zivil­prozess zu vermeiden.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Die Cottbusser Situation steht zu recht auf der Agenda des Innenausschusses im Brandenburger Landtag

Pressemit­teilung vom 24.01.2018, Innenpolitik-Brandenburg-Cottbus
Die Cot­tbusser Sit­u­a­tion ste­ht zu recht auf der Agen­da des
Innenauss­chuss­es im Bran­den­burg­er Landtag
Die Opfer­per­spek­tive e.V. begrüßt als Bran­den­burg­er Fachberatungsstelle
für Betrof­fene von rechter und ras­sis­tis­ch­er Gewalt grund­sät­zlich, dass
sich auf Lan­desebene mit dem Prob­lem rechter Gewalt in Südbrandenburg
auseinan­derge­set­zt wird. Deren Aus­maß hat zu ein­er Sit­u­a­tion geführt,
die spätestens seit 2016 die Möglichkeit­en kom­mu­naler Institutionen
übersteigt.
Seit Mitte 2015 hat ras­sis­tis­che Gewalt v.a. gegen Geflüchtete und
inter­na­tionale Studierende in Cot­tbus mas­siv zugenom­men. Seit 2016 kann
von enthemmter ras­sis­tis­ch­er Gewalt gesprochen wer­den, die das
All­t­agsleben poten­ziell Betrof­fen­er durchge­hend prägt. In den
ver­gan­genen drei Jahren bildete Cot­tbus den absoluten
Beratungss­chw­er­punkt für die Opfer­per­spek­tive. Seit 2015 ist Cottbus
durchgängig die Stadt im Land Bran­den­burg mit der höch­sten Anzahl an
recht­en Gewalt­de­lik­ten ins­ge­samt, sowie ras­sis­tis­chen Gewalt­tat­en im
Besonderen.
In 2017 richteten sich Angriffe auch wieder­holt gegen
Flüchtling­sun­ter­stützerIn­nen und Men­schen, die bei rassistischen
Äußerun­gen Wider­spruch äußerten. Seit 2015 weist die Opferperspektive
e.V. gegenüber städtis­chen Insti­tu­tio­nen, der Lan­despoli­tik und der
Öffentlichkeit daraufhin, dass das Aus­maß ras­sis­tis­ch­er Gewalt in
Cot­tbus zu einem Hin­der­nis für die Inte­gra­tion von Migran­tInnen und ein
friedlich­es Zusam­men­leben aller Men­schen in Cot­tbus gewor­den ist.
Beson­dere Brisanz erhält die Sit­u­a­tion in Cot­tbus dadurch, dass hier
eine gut organ­isierte, mil­i­tante Neon­aziszene agiert, die die in Cottbus
dur­chaus vorhan­dene Zivilge­sellschaft durch pure Gewalt­dro­hung zum
Schweigen bringt. Der von Grup­pen wie “Zukun­ft Heimat” politisch
organ­isierte und artikulierte All­t­agsras­sis­mus erscheint dann als
einzige Stimme und Wil­lens­bekun­dung aus der Cot­tbuser Stadtgesellschaft
zu Fra­gen von Migra­tion und Integration.
“Wir hof­fen, dass den Mit­gliedern des Innenauss­chuss­es bewusst ist, dass
die Sig­nale, die von ihrer Beratung aus­ge­hen, in Cot­tbus sehr bewusst reg­istri­ert wer­den. In der jet­zi­gen Sit­u­a­tion ist es abso­lut wichtig, ein Zeichen der Sol­i­dar­ität mit der demokratis­chen Cot­tbusser Stadt­ge­sellschaft zu set­zen. Dafür sollte der Innenauss­chuss disku­tieren, wie dem Kli­ma alltäglich­er ras­sis­tis­ch­er Diskri­m­inierung und rechter Gewalt in Cot­tbus effek­tiv etwas ent­ge­genge­set­zt wer­den kann.” erk­lärt Judith Porath, Geschäfts­führerin der Opferperspektive.

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Antifaschismus Law & Order

03.02.2018: Veranstaltung Frankfurt/Oder – „Die Linke und die Solidarität“

2018 Zur Entste­hungs­geschichte der Roten Hilfe(n) in der BRD und der Bedeu­tung für uns heute
Ende der 1960er Jahre find­et in der alten (West-) BRD ein Umbruch statt. Die so genan­nte Stu­den­ten­re­volte, die Proteste gegen den Viet­nam-Krieg und der eskalierende Kampf zwis­chen der „neuen“ Linken und dem deutschen Staat verän­dern die Zeit. Damit ein­her gin­gen der Aus­bau des Polizeiap­pa­rates, Ver­haf­tun­gen, Fah­n­dun­gen und Tötun­gen durch den deutschen Staat. Als Antwort darauf bilde­ten sich Anfang der 70er Jahre über­all ver­schieden­ste Sol­i­dar­itätsstruk­turen, aus denen sich über viele Sta­tio­nen auch die bis heute agierende Rote Hil­fe e.V. entwick­elte. Wir haben zu dieser Ver­anstal­tung den Autor Hart­mut Rüb­n­er ein­ge­laden, der zu Geschichte der RH in der BRD u.a. das Buch „Die Sol­i­dar­ität organ­isieren“ veröf­fentlich hat. Zusam­men mit ihm wollen wir ein wenig die dama­lige Zeit – etwa in (West-) Berlin – nachze­ich­nen und erfahren, welche Rolle Spal­tun­gen und Sek­tier­ertum bei der Organ­isierung von Sol­i­dar­ität spiel­ten, aber auch welche Möglichkeit­en die spek­trenüber­greifende Zusam­me­nar­beit aufzeigte. Nicht zu let­zt wollen wir ver­suchen die dama­lige Sit­u­a­tion mit dem heuti­gen Zeit­en nach dem Ham­burg­er G20 ins Ver­hält­nis set­zen und gemein­sam disku­tieren, welche Entwick­lun­gen und Erfahrun­gen heute noch eine Rolle für uns spielen.
In Zusam­me­nar­beit mit dem Hans-Lit­ten Archiv-Vere­in Göttingen.
Sam­stag | 3. Feb­ru­ar 2018 | Zeit: 18 Uhr Ort: Frank­furt (Oder), Kon­tak­t­laden des Utopia e.V., Berlin­er Str. 24 – Achtet auf Ankündi­gun­gen unter kw.rote-hilfe.de, Frankfurt/Oder | Ein­tritt frei – Spenden erbeten

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Cottbus in Aufruhr — Normalität in Kaltland (Redebeitrag der EAP in Wurzen)

Seit eini­gen Wochen geht Angst um in der süd­bran­den­bur­gis­chen Stadt Cot­tbus. Nicht etwa weil dort seit ger­aumer Zeit Geflüchtete regelmäßig von Nazis ange­grif­f­en wer­den oder weil Stadt und Behör­den nahezu taten­los dabei zuse­hen. Auch nicht weil eine ägyp­tis­che Stu­dentin von einem Auto tot­ge­fahren wurde und sie im Anschluss daran noch ras­sis­tisch belei­digt wor­den sein soll. Soweit läuft dort alles seinen steten deutschen Gang. Doch wenn die soge­nan­nte Krim­i­nal­ität von Migrant_innen aus­ge­ht, also sozial abwe­ichen­des Ver­hal­ten von Nicht-Deutschen an den Tag gelegt wird, dann tobt das Volk.   In Cot­tbus wer­den min­der­jährige Refugees als Gefahr für den sozialen Frieden markiert und müssen die Stadt ver­lassen. Wenn, ja wenn die wüten­den Bürger_innen nicht gle­ich selb­st zur Tat schre­it­en bzw. zur Lynchjus­tiz greifen, wird der Ruf nach einem noch stärk­eren Staat, mehr Polizei und sicheren Gren­zen laut.   Wie kon­nte es dazu kom­men? Gab es etwa eine Vorgeschichte? Wäre diese Entwick­lung zu ver­hin­dern gewe­sen? Seit Jahren schon ist Cot­tbus in großen Teilen eine Angst­zone für Migrant_innen, Linke und son­stige Men­schen welche von Neon­azis zu Fein­den auserko­ren wur­den. Große nazis­tis­che Grup­pen sor­gen für Gewalt und Über­griffe und dominieren den größten Fußbal­lvere­in der Stadt. Dort wer­den sog­ar rival­isierende Fußball­clubs in aller Öffentlichkeit als Juden dif­famiert. Auch waren es Nazis aus dem Süd­bran­den­burg­er Raum, die mit ihrer soge­nan­nten “Volk­stod­kam­pagne” mobil macht­en und in mehreren Städten große nächtliche Fack­elmärsche durch­führten. Eben­so beteili­gen sich an migranten­feindlichen Demon­stra­tio­nen in Cot­tbus oft mehrere hun­dert Rechte. Vorne mit dabei Gauland und Höcke von der AfD, ein­trächtig mit Neon­azis und Iden­titären. Und natür­lich wurde auch über Jahre der Deutsche Opfer­kult hochge­hal­ten und den ange­blichen Opfern alli­iert­er Bom­bardierun­gen gedacht. Anhand von Cot­tbus lässt sich im Kleinen ver­fol­gen was in Sach­sen auf Bun­des­lan­debene abge­ht und was uns in Zukun­ft allen über­all in Deutsch­land blühen kön­nte. Von ein paar lib­eralen, großstädtis­chen Enklaven mal abge­se­hen.   Cot­tbus hat ein Prob­lem mit Neon­azis und das schon lange. Doch Kon­se­quen­zen wer­den in der Stadt nur gezo­gen, wenn die Gewalt von jugendlichen Nicht-Deutschen, von Refugees aus­ge­ht. Dabei fol­gt allerd­ings keine Debat­te über Gewalt von Jugendlichen oder eine Diskus­sion über wieder erstark­ende kon­ser­v­a­tive und patri­ar­chale Hal­tun­gen, die zum Beispiel Gewalt gegen Frauen begün­sti­gen. Um die konkrete Lösung konkreter Prob­leme geht es in der aktuellen Debat­te vor allem den beson­ders wütend agieren­den deutschen Män­nern nicht. Denn am Ende prof­i­tiert ja ger­ade auch die deutsche patri­ar­chale Gesellschaft vom Hass auf Frauen und ihrer Ungle­ich­be­hand­lung, davon das Repro­duk­tion­sauf­gaben im Haushalt unbezahlt bleiben, davon dass eine Hälfte der Bevölkerung wegen ihrem zugewiesen­em Geschlecht noch beschissener bezahlt wird als die andere und genau diese Hälfte gerne auch emo­tion­al die Fam­i­lie am Laufen hal­ten darf. Auch hat sich wed­er in Bran­den­burg noch son­st irgend­wo in Deutsch­land nach einem so oft ver­harm­losten “Fam­i­lien­dra­ma”, in dem mal wieder ein Fam­i­lien­vater Frau und Kinder umge­bracht hat, ein Mob aufgemacht um mal ein paar weiße Patri­archen zu klatschen. Gängige Beläs­ti­gun­gen und sex­u­al­isierte Gewalt von Bio-Deutschen auf großen Volks­festen führten bish­er auch nicht zu Haus­be­suchen von besorgten Bürg­er oder zur Aus­ru­fung des polizeilichen Aus­nah­mezu­s­tandes.   Ver­logen­heit dein Name ist Cot­tbus! Und Wurzen! Und Hei­de­nau! Und gerne auch der jed­er anderen deutschen Kle­in­stadt, die sich aus ähn­lichen Grün­den in der Öffentlichkeit ausheult. So lange Men­schen mit nicht-deutsch­er Herkun­ft, nicht weißer Haut­farbe oder nicht christlich­er Reli­gion weit­er “beson­ders” behan­delt wer­den ist das Ras­sis­mus. Dabei kön­nte ger­ade die Kon­fronta­tion mit den soge­nan­nten “Frem­den” diesem völkischen Gedanken­müll den Garaus machen und genau deshalb kreis­chen ja Iden­titäre und andere Neon­azis so laut. Denn auf kurz oder lang kön­nte durch kleine, alltägliche Begeg­nun­gen klar wer­den, dass die soge­nan­nten „Anderen“ trotz ihrer unter­schiedlichen Herkun­ft am Ende auch Men­schen sind mit Ideen, Plä­nen, Träu­men aber halt auch mit Fehlern, Äng­sten und Wut, so wie man selb­st auch.   Antifa heißt deshalb Angriff auf diese deutschen Zustände und ihre Verursacher_innen! In Cot­tbus wer­den heute mehr als 1.000 Rassist_innen und Neon­azis, also ganz nor­male Deutsche zu einem Auf­marsch erwartet. Sie rufen dazu auf den öffentlichen Raum zu vertei­di­gen. Wohin ihre Vertei­di­gung führt wis­sen alle Men­schen in ihrer Reich­weite seit 1871, 1914 und spätestens 1939.   Und es heißt dort genau­so wie jet­zt, hier und schon immer gemein­sam mit den Betrof­fe­nen den antifaschis­tis­chen Selb­stschutz zu organ­isieren und den Rassist_innen keinen Meter zu weichen! Egal ob Cot­tbus, Wurzen oder ander­swo! Und für unsere Auseinan­der­set­zung mit den Rassist_innen ist klar: Talk­ing ist over, action is on!
Emanzi­pa­torische Antifa Potsdam

Inforiot