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Plattform gegen Rechts legt Arbeit im LAP-Begleitausschuss nieder

Der Lokale Aktion­s­plan (LAP) dient dazu, Kom­munen durch die Bere­it­stel­lung von Bun­desmit­teln in ihrer Arbeit gegen Neon­azis­mus und für Tol­er­anz und Demokratie zu unter­stützen. Die Ver­gabe der Gelder an kom­mu­nale Träger_innen erfol­gt durch den Begleitauss­chuss, in dem ver­schiedene kom­mu­nale Funktionsträger_innen vertreten sind. So auch die „Plat­tform gegen Rechts“. Sie ist ein Frank­furter Bünd­nis gegen Neon­azis­mus, das seit mehreren Jahren beste­ht. Der Utopia e.V. und der Bund der Antifaschis­ten Frank­furt (Oder) e.V. sind Teil des Bünd­niss­es und ver­trat­en es im Begleitausschuss.

Durch die Auf­nahme der soge­nan­nten „Demokratieerk­lärung“ in die Leitlin­ien des Förder­pro­gramms „Tol­er­anz fördern-Demokratie stärken“ des LAP, die bei der Ver­gabe von För­der­mit­teln angewen­det wird, ist eine Mitar­beit der Plat­tform gegen Rechts im Begleitauss­chuss nicht mehr möglich. Sie lehnt diese Klausel ab und möchte diese nicht durch eine weit­ere Mitar­beit unterstützen. 

Die Klausel ste­ht im Kon­text der aktuellen Extrem­is­mus­de­bat­te und spricht den beteiligten Vere­inen, Ini­tia­tiv­en, und Per­so­n­en die Urteils­fähigkeit ab, selb­st zu entschei­den, wer undemokratisch ist und wer nicht. Diese Auf­gabe übern­immt der Ver­fas­sungss­chutz, der als Hüter der Demokratie alle Men­schen im Blick haben soll, die der Ver­fas­sung feindlich gegenüber­ste­hen. Eine Behörde, die nicht ger­ade ein Muster­beispiel für demokratis­che Organ­i­sa­tion ist, soll nun die let­zte Instanz bei der Bew­er­tung von Per­so­n­en oder Grup­pen sein – eine Behör­den, deren Leiter_innen oder Mitarbeiter_innen nicht gewählt wer­den und auf deren Ein­set­zung die Bürger_innen keinen Ein­fluss haben. 

Die Plat­tform gegen Rechts ist nicht der Mei­n­ung, dass so demokratis­che Prax­is ausse­hen sollte, und dass diese Klausel nicht im Sinne des 1. Leit­satzes des LAP ist: „Bürger/innen der Stadt, ins­beson­dere Kinder und Jugendliche, ver­fü­gen über ein demokratis­ches Grund­ver­ständ­nis, lehnen Diskri­m­inierung und Gewalt ab und erken­nen die Sinnhaftigkeit und den Wert demokratis­ch­er Prozesse und Struk­turen. Sie engagieren sich für Vielfalt, Demokratie und Tol­er­anz und gegen Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit, Ras­sis­mus und Antisemitismus.“.

Die Klausel greift in einen Prozess ein, in dem Men­schen mit unter­schiedlichen Inter­essen und Auf­fas­sun­gen zusam­men demokratisch Entschei­dun­gen tre­f­fen und somit lebendi­ge Demokratie fördern und prak­tizieren, doch die wichtig­ste Entschei­dung wird ihnen nicht zuge­s­tanden. Den Mit­gliedern eines solchen Auss­chuss­es wird nicht zuge­traut, ein­schätzen zu kön­nen, was und wer demokratisch ist.

Des weit­eren sieht die Plat­tform gegen Rechts ein Prob­lem im zweit­en Teil dieser Klausel, in dem ver­langt wird, dass die unter­schreibende Ini­tia­tive oder Per­son sich­er­stellen soll, dass alle Mitwirk­enden (z.B. Part­ner, Referent_innen) nicht ver­fas­sungs­feindlich sind. Bei Unsicher­heit soll der Ver­fas­sungss­chutz kon­sul­tiert wer­den, um dies zu prüfen. Das schafft ein Kli­ma des Mis­strauens, fördert Denun­zianten­tum, und die let­zte Instanz ist wieder der Ver­fas­sungss­chutz, der die alleinige Deu­tung­shoheit besitzt.

Aus diesen Grün­den sieht sich die Plat­tform gegen Rechts gezwun­gen, sich aus der jahre­lan­gen Zusam­me­nar­beit im Begleitauss­chuss des LAP zurück­zuziehen. Sie ist erst wieder zu ein­er Zusam­me­nar­beit bere­it, wenn diese Klausel aus den Leitlin­ien und dem Bewil­li­gungs­bescheid des Lokalen Aktion­s­planes verschwindet.

Der Utopia e.V. hat darüber­hin­aus aus Protest gegen die Klausel einen beim LAP gestell­ten Pro­jek­t­förder­antrag zurückgezogen.

Her­aus­gegeben von:
Utopia e.V.
VVN-BdA Frank­furt (Oder) e.V.

Kon­takt: utopia-ffo@riseup.net (Utopia e.V.), kontakt@vvn-bda-ffo.de (VVN-BdA Ffo. e.V.)

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Gewalttätiger rassistischer Übergriff auf einen Asylsuchenden in Frankfurt (Oder)

Die durch Dritte alamierte Polizei kon­nte zwei Angreifern in der Nähe des Tatorts hab­haft werden.

Der Geschädigte lebt seit 2001 in Frank­furt (Oder). Seit län­gerem ste­ht er im engen Kon­takt zu der Flüchtlings­ber­atung des Utopia e. V. und den Mit­gliedern des Vere­ins. Mit­tler­weile engagiert er sich auch ehre­namtlich auf Ver­anstal­tun­gen des Vere­ins. Wir sol­i­darisieren uns mit ihm als Betrof­fe­nen von Ras­sis­mus und rechter Gewalt und als Fre­und. Wir wer­den uns weit­er gegen Ras­sis­mus und Neon­azis­mus engagieren. Dieser Vor­fall hat ein­mal mehr bewiesen, wie Not dies tut.

Kon­takt:
Utopia e. V.
Berlin­er Straße 24
15230 Frank­furt (Oder)
utopia-ffo@riseup.net

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Antifaschismus Law & Order

Lottokönig gegen Extremismus

INFORIOT Was in diesen Tagen so alles als Hil­fe im Kampf gegen den so genan­nten Extrem­is­mus gel­ten darf… In Pots­dam gibt es den „Vere­in Arbeits­mark­t­in­te­gra­tion und Berufs­förderung“ (AIB), der ein Pro­jekt namens „Her­cules Pro“ mit Geld aus dem Bun­de­spro­gramm „Xenos“ finanziert. „Xenos“ („Ausstieg zum Ein­stieg“) bezahlt mit einem Bud­get von sieben Mil­lio­nen Euro bun­desweit ins­ge­samt 15 Pro­jek­te, die „Extrem­is­ten“ den „Ausstieg aus der recht­en Szene“ erle­ichtern sollen.

So auch der Pots­damer AIB mit seinem Pro­jekt „Her­cules Pro“: „Wir möcht­en unseren Beitrag gegen Extrem­is­mus leis­ten.“ In einem Fly­er wird erklärt:

‘Her­cules Pro‘ berät Eltern, Ver­wandte und die Betrof­fe­nen selb­st in Einzelfall­ber­atun­gen. (..) Das Beratungsange­bot umfasst Beratun­gen zur Arbeits­mark­t­in­te­gra­tion, Inte­gra­tion in Aus- und Weit­er­bil­dung, Ver­mit­tlung zur Sucht- und Schuld­ner­ber­atung, Ver­mit­tlung von gesund­heitlichen oder psy­chol­o­gis­chen Beratungsange­boten, Hil­fen bei der Woh­nungssuche und Beantra­gung von Hil­fen, sozialpäd­a­gogis­che Beratung und Unter­stützung bei Vor­sprache in Ämtern; Ein­rich­tun­gen und Ver­mi­etern, Hil­fen bei der Suche und Auf­nahme alter­na­tiv­er Freizeitangebote.“

Diese Tätigkeits­beschrei­bung sollte man sich auf der Zunge zerge­hen lassen. Bei „Extrem­is­ten“ – gemeint sind Neon­azis – han­delt es sich also um „Betrof­fene“. Betrof­fen wovon? Und um Neon­azis­mus auszukuri­eren braucht es anscheinend alleinig sozialar­bei­t­er­ische Bear­beitung. Auseinan­der­set­zung mit Kleinigkeit­en wie neon­azis­tis­ch­er Ide­olo­gie? Fehlanzeige.

Als Xenos-gefördertes Neon­azi-Aussteiger­pro­gramm hält „Her­cules Pro“ auch eine „The­men­rei­he für Beruf­ss­chüler“ bere­it, wird auf der Home­page ver­rat­en. Es wird gewor­ben:

SIE — haben im Lot­to gewon­nen — haben einem frem­den Men­schen das Leben gerettet — sind Mut­ter oder Vater gewor­den — gehen jeden Tag zur Arbeit oder sind im eige­nen Haushalt tätig — gehen gern angeln … und wür­den diese Erfahrun­gen gern mit anderen teilen? Wer­den sie Vor­bild in unser­er The­men­rei­he für Berufsschüler.“

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Antifaschismus Law & Order

Freie Kräfte Teltow-Fläming” verboten

Pots­dam — Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Diet­mar Woid­ke (SPD) hat die recht­sex­trem­istis­che Vere­ini­gung “Freie Kräfte Tel­tow-Fläming” ver­boten. Zum Vol­lzug des Ver­bots laufen nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums seit dem frühen Mor­gen des 11. April 2011 im Rah­men eines polizeilichen Großein­satzes umfassende Durch­suchungs- und Beschlagnah­memaß­nah­men. Seit 1995 wur­den in Bran­den­burg sechs recht­sex­trem­istis­che Vere­ine ver­boten, zulet­zt im Jahr 2006 der „Schutzbund Deutsch­land“. Der Innen­min­is­ter will die Gründe für das Ver­bot auf ein­er Pressekon­ferenz am frühen Nach­mit­tag erläutern.

Laut Ver­fas­sungss­chutzbericht 2010 waren die “Freien Kräfte Tel­tow-Fläming” seit 2006 aktiv. Im ver­gan­genen Jahr umfassten sie etwa 50 Mit­glieder, die über­wiegend im nördlichen Teil des Land­kreis­es wohnen.

In den 1990iger Jahren und nach der Jahrtausendwende wur­den zahlre­iche recht­sex­treme Vere­ine ver­boten. Die Wirkung ist umstrit­ten. Die Neon­azis waren zwis­chen­zeitlich organ­isatorisch geschwächt, entwick­el­ten aber neue Konzepte, die zum Erfol­gsmod­ell wur­den: die “Freien Kam­er­ad­schaften”. Dies sind Organ­i­sa­tio­nen ohne organ­isatorischen Rah­men, die niedrigschwellige Ange­bote bieten.

Allerd­ings braucht die recht­sex­treme Bewe­gung auch feste Organ­i­sa­tio­nen, beson­ders für größere Ver­anstal­tung und beson­ders für die Akquise von Geld. So war das 2008 ver­botene  ”Col­legium Humanum” als gemein­nützig anerkan­nt – öffentlich sub­ven­tion­ierte Holo­caust-Leugn­er sozusagen. Die FDP äußerte den Ver­dacht, auch die jet­zt ver­botene HDJ sei als gemein­nützig anerkan­nt gewe­sen. Das Ver­bot der HDJ gilt als har­ter Schlag gegen die Bewe­gung, Kad­er sprachen davon, die Szene werde “aufgerollt”. Derzeit wird auch ein Ver­bot der HNG geprüft.

1992: “Nation­al­is­tis­che Front”, “Deutsche Alter­na­tive”, “Deutsche Kam­er­ad­schaft Wil­helmshaven” (Niedersachsen),”Nationale Offen­sive”
1993: “Nationaler Block” (Bay­ern), “Heimat­treue Vere­ini­gung Deutsch­lands” (Baden-Würt­tem­berg), “Fre­un­deskreis Frei­heit für Deutsch­land” (Nor­drhein-West­falen)
1994: “Wik­ing Jugend”
1995: “Frei­heitliche Deutsche Arbeit­er­partei” (FAP), “Nationale Liste Ham­burg” (Ham­burg), “Direk­te Aktion/Mitteldeutschland” (Bran­den­burg)
1996: “Skin­heads All­gäu” (Bay­ern)
1997: “Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el” (Bran­den­burg)
1998: “Hei­de-Heim” Ham­burg und Buch­holz
2000: “Ham­burg­er Sturm”, “Blood and Hon­our” sowie die Jugen­dor­gan­i­sa­tion “White Youth”
2001: “Skin­head Säch­sis­che Schweiz” (SSS) (Sach­sen)
2004: “Fränkische Aktions­front” (Bay­ern)
2005: “Kam­er­ad­schaft Tor”, “Mädel­gruppe”, “Berlin­er Alter­na­tive Süd-Ost” (Berlin), “Kam­er­ad­schaft Hauptvolk” inklu­sive Unter­gliederung, “Sturm 27? (Bran­den­burg), “ANSDAPO” (Bran­den­burg)
2006: “Schutzbund Deutsch­land” (Bran­den­burg)
2007: “Sturm 34? (Sach­sen)
2008: “Col­legium Humanum”, “Bauern­hil­fe e.V.”, “Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten (VRBHV)”
2009: “Heimat­treue Deutsche Jugend” (2010 bestätigt)
2011: “Freie Kräfte Teltow-Fläming”

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Law & Order Sonstiges

Aufklärung gefordert

Am 23. März 2011 reichte der Bran­den­burg­er CDU-Land­tagsab­ge­ord­nete Ingo Sen­ftleben eine Kleine Anfrage an die Bran­den­burg­er Lan­desregierung ein, in der er über das “Demokratis­che Jugend­fo­rum Bran­den­burg e.V.” behauptet, der “Ver­fas­sungss­chutz beobachtet den Vere­in” (5/2995).Die Anfrage bezieht sich auf die aktuelle Spendenkam­pagne des Vere­ins, “5 Euro für Zivilge­sellschaft und gegen CDU-Pop­ulis­mus“ und ist ihm Anlass, über eine ver­meintliche Überwachung des Trägervere­ins durch den Ver­fas­sungss­chutz zu berichten. 

Das DJB e.V. wurde bis­lang in kein­er Veröf­fentlichung des Ver­fas­sungss­chutzes Bran­den­burg benan­nt. Ganz im Gegen­teil: neben zahlre­ichen Ausze­ich­nun­gen, unter anderem mit dem renom­mierten “Aach­en­er Frieden­spreis” ist das DJB e.V. über die Lan­des­gren­zen hin­aus als Urgestein der Bran­den­burg­er Demokratie bekan­nt. 1991 gegrün­det, arbeit­en in ihm seit nun­mehr 20 Jahren ehre­namtlich mehrere hun­dert Jugendliche und Erwach­sene aus unter­schiedlichen Bran­den­burg­er Städten, um Demokratie und Gerechtigkeit in Bran­den­burg stark zu machen. 

Ingo Sen­ftleben will ganz offen­sichtlich das Demokratis­che Jugend­FO­RUM Bran­den­burg e.V. und die demokratis­chen Ziele der Spendenkam­pagne dif­famieren, weil das DJB mit sein­er aktuellen Spendenkam­pagne Recht­spop­ulis­mus in Teilen der CDU prob­lema­tisiert. Noch schlim­mer: Sen­ftleben benutzt dazu ver­meintliche Infor­ma­tio­nen, die er nicht haben dürfte. 

Das ehe­ma­lige CDU Mit­glied Gisela Müller, promi­nente Unter­stützerin der Spendenkam­pagne “5 Euro für Zivilge­sellschaft und gegen CDU-Pop­ulis­mus” ist empört über das aggres­sive Ver­hal­ten des CDU-Abge­ord­neten: “Ich finde es beschä­mend, dass zivilge­sellschaftliche Spendenkam­pag­nen auf so niederträchtige Art und Weise ange­grif­f­en wer­den. Aber dieser Vor­fall zeigt ganz deut­lich, dass die CDU Bran­den­burg sehr wohl ein Prob­lem mit recht­spop­ulis­tis­chen Poli­tik­ern in ihren eige­nen Rei­hen hat.” Müller war am 9. März 2011 aus Protest gegen pop­ulis­tis­che Ten­den­zen in der Bran­den­burg­er CDU ausgetreten. 

Gisela Müller ist der Auf­fas­sung, die Ver­ant­wortlichen für diese Affäre in Bran­den­burgs CDU müssten zurück­treten, sollte sich der Ver­dacht erhärten: “Es muss geprüft wer­den, ob und wie Herr Sen­ftleben Zugang zu Geheim­di­en­stin­for­ma­tio­nen bekom­men hat und diese nun für seinen Pop­ulis­mus nutzt, oder ob er ein­fach nur lügt. In bei­den Fällen sind solche Men­schen in einem demokratis­chen Land­tag fehl am Platz.” 

Offen­er Brief an Ingo Sen­ftleben: www.giselamueller.org/offenerbrief

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Dienstag 22.03 — Aktionstag gegen diskriminierende Gesetze!

*Herzberg: *14:00 Demo gegen Flüchtlingslager. Eine Aktion vom Bünd­nis gegen Lager. Tre­ff­punkt 12 Uhr Südkreuz

*Hen­nigs­dorf: *16:00 Demo gegen die Iso­la­tion und Aus­gren­zung von Flüchtlin­gen ( http://uri.blogsport.de/) Start vor dem Flüchtlingslager in der Rup­pin­er Chaussee

*KOMMT ALLE! FÜR FREIES FLUTEN!*

Wer ver­di­ent an ras­sis­tis­chen Sondergesetzen?*

Von: Ini­tia­tive gegen das Chipkartensystem

In den bun­des­deutschen Flüchtlings­ge­set­zen sind nicht nur immer höhere Hür­den für die Anerken­nung und das Bleiberecht der Men­schen ver­ankert, son­dern auch jede Menge Regelun­gen, die zur Iso­la­tion und Aus­gren­zung der Betrof­fe­nen beitra­gen sollen. Die Umset­zung dieser Steil­vor­la­gen des insti­tu­tionellen Ras­sis­mus (wie der Zwang in Heimen/Lagern zu wohnen,
Sach­leis­tun­gen u.ä.), die der Staat sich einiges kosten lässt, braucht willige AkteurIn­nen aus der Wirtschaft und soge­nan­nte
Wohlfahrtsver­bände, die bere­it sind am Elend der Flüchtlinge zu ver­di­enen. Anlässlich des bun­desweit­en Aktion­stages im Rah­men der Kam­pagne ABOLISH! am 22.03.2011, haben wir exem­plar­isch einen dieser Prof­i­teure her­aus­ge­grif­f­en: K&S sollte drin­gend aus sein­er Anonymität geholt werden!

Mit dem §53 des Asylver­fahrens­ge­set­zes (von 1982) wurde es möglich, Flüchtlinge in so genan­nten ‚Gemein­schaft­sun­terkün­ften’ unterzubrin­gen. Damit eröffnet sich für viele ‚Wohlfahrtsver­bände’, aber auch für
pri­vate Betreiber ein lukra­tiv­er Markt, den das Geschäft mit dem Elend der Flüchtlinge lohnt sich dur­chaus. Da es kaum Qual­itäts­stan­dards noch Kon­trol­linstanzen gibt, gewin­nt auf dem freien Markt der Betreiber, der möglichst gün­stig ist und viele Einspar­möglichkeit­en find­et:
Alte Kaser­nen und Con­tain­er­lager wer­den zu Flüchtling­sheimen umdeklar­i­ert, die Zim­mer bis zu vier­fach belegt, Gemein­schafts­duschen (10 Menschen/1 Dusche) und ‑toi­let­ten, oft ohne Schlöss­er, ein paar Koch­plat­ten und all das weit weg von der näch­sten Stadt oder nur ein­er Bushal­testelle. Dafür kassieren die Betreiber/innen dann zwis­chen 7–15€ pro Bewohner/in pro Tag, bei min­i­malen Instandhaltungskosten.

Für Flüchtlinge bedeuten diese Heime nicht nur eine drastis­che räum­liche Iso­la­tion von allem was für Andere All­t­ag ist. Der Ver­lust jed­er Pri­vat­sphäre über Jahre hin­weg, wed­er Rück­zug­sort noch gesellschaftliche Teil­habe, schikanöse Kon­trollen der weni­gen Besucher/innen durch den Wach­schutz, oft unhalt­bare bauliche und hygien­is­che Zustände und vor allem das Fehlen ein­er Per­spek­tive führen nur zu einem: Flüchtlinge sollen verzweifeln! Das wird auch daran deut­lich das — während über­all
ges­part wer­den soll — für diese Schikane gerne Geld aus­gegeben wird: Die Unter­bringung in Woh­nun­gen und Bargel­lauszahlung wäre wesentlich billiger.

*Wer ist K&S? *
Die K&S Sozial Bau AG mit Sitz in Sot­trum bei Bre­men beschäftigt mehr als 1500 Mitar­beit­er und betreibt bun­desweit 24 Senioren­res­i­den­zen, an über 50 weit­eren Ein­rich­tun­gen ist sie beteiligt. Fir­men­grün­der und Mehrheits­ge­sellschafter ist der ehe­ma­lige Ober­leut­nant der Bun­deswehr Hans-Georg Krantz. Der Umsatz liegt nach eige­nen Angaben bei rund 60
Mil­lio­nen Euro jährlich. In der Altenpflege ist K & S allerd­ings erst seit 1998 aktiv .1981 begin­nt Krantz — damals noch unter dem weniger wohlk­lin­gen­den Namen VUB (“Verpfle­gung, Unter­bringung, Betreu­ung”) — soge­nan­nte  Gemein­schaft­sun­terkün­fte’ zu betreiben, was lange der einzige Geschäft­szweig von K&S bleibt. 1989 sind es bun­desweit schon 11 Ein­rich­tun­gen, mit denen sich Krantz am Elend von Flüchtlin­gen eine gold­ene Nase ver­di­ent. Und auch genau das Geld, um sich heute mit Pflege­heimen (für die natür­lich im Unter­schied zu Flüchtling­sheimen Qual­itäts­stan­dards gel­ten) gesellschaftlich akzep­tiert als soziales Unternehmen mit Anspruch zu präsen­tieren. Wer­bung macht K&S mit seinem ursprünglichen und haupt­säch­lichen Geschäft­szweig nicht, weshalb es schwierig ist, genaue Angaben zu allen K&S Lagern zu find­en. Sich­er ist, dass das Unternehmen auch 2008 mit 4100 Plätzen ein­er der größten Betreiber von Flüchtlingslagern in der
Bun­desre­pub­lik war.

In Bran­den­burg betreibt K&S die Heime in Hohen­leip­isch (Elbe Elster), Althüt­ten­dorf (Barn­im)

Wass­man­ns­dorf (Dahme-Spree­wald) und Pren­zlau (laut Lan­desver­wal­tung allerd­ings nur noch bis zum 30.06.2011?!). Das Lager in Kuners­dorf wurde nach zahlre­ichen Protesten am 31.03.05 geschlossen, Ursache war ver­mut­lich aber eher Zoff um lokalen poli­tis­chen Filz als ein plöt­zlich­es anti­ras­sis­tis­ches Unrechts­be­wusst­sein der Verantwortlichen.

In Meck­len­burg Vor­pom­mern befind­et sich eines der Lager in Pase­walk, die berüchtigten Heime in Tramm und Peeschen sind seit 2005 — auch dank der Pub­lic­i­ty durch die Anti­Lager­tour — geschlossen.

In Thürin­gen wurde das berüchtigte Heim in Katzhütte laut Lan­desver­wal­tung zum 15.06.2010 auf Grund mas­siv­er Proteste und katas­trophaler Zustände geschlossen.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order

Pressemitteilung des Utopia e.V.

Der Über­griff auf Antifaschist_innen aus dem Umfeld des Vere­ins Utopia e.V. durch Anhänger der Fuss­ball-Hooli­gan-Grup­pierung FCV vom 8.11.2008 wird ab dem 16.03.2011 vor dem Amts­gericht Frank­furt (Oder) verhandelt.

In der Nacht vom 8.11. zum 9.11.2008 drangen Per­so­n­en aus dem recht­sex­tremen Umfeld des Fußbal­lvere­ines FFC Vik­to­ria in das Wohn­haus in der Berlin­er Straße 24 ein. Bekan­nter­maßen hat dort der Vere­in Utopia, welch­er seit Jahren anti­ras­sis­tis­che und antifaschis­tis­che Bildungs‑, Jugend- und Kul­tur­ar­beit leis­tet, seine Räumlichkeiten.

Zunächst ver­wüsteten die Angreifer den Haus­flur, indem sie Plakate von den Wän­den ris­sen und an ver­schiede­nen Stellen Aufk­le­ber der Hooli­gan-Grup­pierung FCV anbracht­en. Beim Ver­lassen des Haus­es ris­sen die Recht­sex­tremen das Ban­ner des Vere­ins aus sein­er Ver­ankerung. Durch den Lärm alarmiert, ent­deck­ten fünf Per­so­n­en, welche sich zu diesem Zeit­punkt in den Räu­men des Vere­ins aufhiel­ten, eine Spur der Ver­wüs­tung, die sich bis zur Haustür hin­zog. Beim Öff­nen der Haustür stürmten aus einem Lokal, das sich in dem­sel­ben Haus befind­et, etwa 15 Per­so­n­en. Diese waren teil­weise ver­mummt und mit Bil­lard­stöck­en bewaffnet. Unter Rufen wie “Scheiß Zeck­en” grif­f­en sie die Antifaschist_innen an und ver­let­zten drei von ihnen.

Der erste Ver­hand­lungstag find­et am 16.03.2011 um 9:00 Uhr im Amts­gericht Frank­furt (Oder), Saal 003 statt.

Utopia e.V.
Kon­takt: utopia-ffo@riseup.net

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Brandenburg

Am 10. März entsch­ied das Oberver­wal­tungs­gerichts Berlin-Bran­den­burg, dass die Prax­is der Fes­selung im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt jeglich­er Rechts­grund­lage ent­behrt. Seit Jahren fordert der Flüchtlingsrat die Beendi­gung dieser Prax­is und die Abschaf­fung der Vor­rich­tun­gen dafür. Die Betrof­fe­nen wer­den dabei in „Ruhig­stel­lungsräu­men“ auf ein­er Liege so fix­iert, dass sie schließlich nur noch den Kopf bewe­gen können.

Vor dem Oberver­wal­tungs­gericht wurde der Fall ein­er Keni­aner­in ver­han­delt, die im Jahr 2003 ver­suchte, sich in der Abschiebe­haft das Leben zu nehmen. Sie wurde an mehreren Tagen stun­den­lang in Bauch­lage ein­er solchen Total-Fes­selung unter­wor­fen. Das Oberver­wal­tungs­gericht stellte nun fest, dass es für einen so weitre­ichen­den Ein­griff kein­er­lei Rechts­grund­lage gibt und diese im vor­liegen­den Fall außer­dem unver­hält­nis­mäßig war.

Im Dezem­ber 2000 beze­ich­nete das Europäis­che Komi­tee zur Ver­hü­tung von Folter (CPT) die Prax­is im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt, Gefan­gene, die aggres­siv oder selb­st­mordge­fährdet sind, stun­den­lang zu fes­seln, als abso­lut unakzept­abel. In den Ruhig­stel­lungszellen waren damals noch vier Met­all­ringe in den Boden ein­ge­lassen; die Fes­selung fand an Armen und Beinen statt. Diese Ringe wur­den abgeschafft, die Prax­is aber nicht been­det. Vielmehr wur­den die Ringe durch Gurt-Fes­selungssys­teme auf Fix­ier­liegen erset­zt, die sog­ar die zusät­zliche Fes­selung am Rumpf ermöglichen.

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Law & Order

Auftakt „Hassmusiker-Prozess“ in Neuruppin

Am 21.02.2011 startete der soge­nan­nte „Has­s­musik­er-Prozess“ gegen die Neu­rup­pin­er Punkband „Krachakne“ vor dem Amts­gericht Neu­rup­pin. Das Medi­en­in­ter­esse war nun doch geringer als erwartet – lediglich die Taz, eine Lokalzeitung und der rbb waren anwe­send. In der hin­teren Rei­he sam­melten sich einige soge­nan­nte „Staatss­chützer“ und min­destens ein Vertreter des Ver­fas­sungss­chutzes Brandenburg. 

Der Prozess begann mit der Ver­lesung der Anklage wegen „öffentlichen Aufrufs zu Straftat­en“. Dabei wurde der Text des Songs „Schieß doch Bulle!“ der Band teil­weise ver­lesen. Der Fokus liegt auf der Zeile „Polizei, dein Fre­und und Helfer, knall sie ab und hilf dir sel­ber!“, in dem oben genan­nter Aufruf ver­mutet wird. Das der Rest des Songs sich mit Gewalt durch Polizis­ten beschäftigt(wie der Titel auch schon sug­geriert), wird erst ein­mal völ­lig aus­ge­blendet. Im Ganzen ein schwach­er Auftritt der Anklage – wir hät­ten wirk­lich mehr Liebe zum Detail erwartet, zumal ein Freis­pruch die Glaub­würdigkeit des soge­nan­nten „Ver­fas­sungss­chutzes“ weit­er unter­graben würde. 

Danach sieht es allerd­ings aus – zumin­d­est die Anwälte sind sich dahinge­hend einig. Offen­siv und selb­st­be­wusst wird das Recht der Angeklagten auf Kun­st- und Mei­n­ungs­frei­heit vertei­digt. Das Kon­strukt des Ver­fas­sungss­chutzes ein­er neuen Qual­ität von „link­er Has­s­musik“ fiel schon mit dem ersten Antrag eines Vertei­di­gers völ­lig in sich zusam­men: siehe dazu Pressemit­teil­tung des VS Bran­den­burg – ACHTUNG: Der Link führt auf die Seite ein­er staatlichen Behörde

Als Beleg für die Straf­frei­heit des genan­nten Textes wurde auch ein Urteil des Thüringis­che Ober­lan­des­gericht, AZ: 1 Ss 71/93 (NStZ 1995, 445 f.) herange­zo­gen, welch­es den Text der Punkband „Normahl“ mit dem Titel „Bul­len­schweine“ 

Auszug: 

Haut die Bullen platt wie Stullen
Haut ihnen ins Gesicht
Haut die Bullen platt wie Stullen
Haut ihnen ins Gesicht,
bis dass der Schädel bricht

als von den Grun­drecht­en gedeckt beschreibt und somit straf­frei lässt. In der Begrün­dung heisst es: 

„Bei dem Text der in einem Rock­konz­ert vor einem jugendlichen Pub­likum der Haus­be­set­zer- und Punker­szene gesun­genen Liedzeile “haut die Bullen platt wie Stullen, schlagt sie ins Gesicht” liegt es nahe, daß er nicht mehr oder nicht weniger aus­drück­en soll, daß die Auflehnung gegen die beste­hende Ord­nung, die Ent­fer­nung von ihren Regeln und Leit­bildern, das Bewußt­sein, sich davon nicht ein­fan­gen oder einzwän­gen zu lassen, sich über­haupt von daher nicht gefall­en zu lassen, son­dern “immer wieder draufhauen” (was übri­gens real noch nie in die Tat umge­set­zt wor­den ist, wed­er vom Angeklagten selb­st noch von seinen Zuhör­ern). Dieses Draufhauen, das Platthauen der Bullen, die als Repräsen­tan­ten der ver­haßten und abzulehnen­den Ord­nung erscheinen, kann sym­bol­isch als die effek­tivste Befreiung von allen unlieb­samen, ver­haßten und ver­achteten gesellschaftlichen Zwän­gen erscheinen, um so mehr als dieser Wun­schvorstel­lung mit den prim­i­tiv­en aber drastis­chen sprach­lichen Mit­teln Aus­druck ver­liehen wor­den ist, wodurch sich am ehesten Sol­i­dar­ität in diesem Geiste erzie­len ließe.“

Dem gibt es eigentlich wenig hinzuzufü­gen. Die Her­ren in der let­zten Rei­he zogen lange Gesichter ;)

Als Zusatz gab es dann noch die Pun­kle­gen­den „Die Ärzte“ mit „BGS“ („hängt die bullen auf und röstet ihre schwänze! schlagt sie tot, macht sie kalt!““) sowie „Slime“ eben­falls mit einem Song namens „Bul­len­schweine“ („dies ist ein aufruf zu Revolte / dies ist ein aufruf zur Gewalt / Bomben bauen, Waf­fen klauen, / den Bullen auf die Fresse hauen / haut die Bullen platt wie stullen / stampft die Polizei zu Brei / haut den Pigs die Fresse ein / den nur ein totes ist ein gutes Schwein“)
Alle 3 genan­nten Songs sind derzeit nicht indiziert. 

Der Prozesstag wurde dann allerd­ings been­det, weil ein­er der Angeklagten sich aus finanziellen Grün­den bish­er keinen Anwalt leis­ten kon­nte. Das Gericht gab ihm Zeit sich einen Pflichtvertei­di­ger sein­er Wahl zu suchen – die Wahlvertei­di­ger der anderen wur­den kurzum auch zu Pflichtvertei­di­gern ernan­nt, was ein pos­i­tives Sig­nal an die Betrof­fe­nen ist. 

Der Prozess wird ver­mut­lich erst in eini­gen Monat­en weit­erge­hen. Wann der VS Bran­den­burg wohl merkt, dass der Gaul „linke Has­s­musik“ mit dem sie ver­suchen ange­blichen „Link­sex­trem­is­mus“ in Bran­den­burg zu bele­gen, doch keine so gute Wahl war? Wir wis­sen es nicht! Aber schließlich geht es den Kol­legIn­nen vom VS seit Rot-rot in Bran­den­burg an die Arbeit­splätze (reduziert von 120 auf 90 Mitar­bei­t­erIn­nen bis 2014) – es muss also schnell schnell was gefun­den wer­den (Kür­zlich gab es War­nun­gen: IslamistIn­nen wur­den das ländliche Bran­den­burg unter­wan­dern… Der VS Brb bietet dazu mehrere Infover­anstal­tun­gen an.) 

Das Faz­it kann nur sein: Jugendliche fan­den Polizei und deren Gewalt irgend­wie schon immer doof. Und das wird wohl auch so bleiben. Wir bleiben dran und wün­schen den Betrof­fe­nen viel Kraft! 

Weit­er­führende Links: 
Tagesspiegel – „Petke: Ver­fas­sungss­chutz schützen“TAZ – “Knall sie ab und hilf dir selber”

 

 

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Antifaschismus Law & Order

Oberhaveler Neonazi verurteilt

Am gest­ri­gen Diens­tag fand um die Mit­tags­zeit ein Pro­zess gegen den NPD-?ler An­dre­as Rot­kohl [1] am Ora­ni­en­bur­ger Amts­ge­richt. Er wurde an­ge­klagt einen Jour­na­lis­ten im April be­lei­digt zu haben.

Die Tat wurde bei ein­er Ver­an­stal­tung der Cou­ra­ge-?El­ser-?In­itia­ti­ve Ora­ni­en­burg [2] be­gan­gen.
Wäh­rend im Saal des Bür­ger­zen­trums Georg Elser vor­ge­stellt wer­den soll­te, stell­ten sich meh­re­re Neo­na­zis vor die Schei­ben. Dabei hiel­ten sie Schil­der hoch auf denen Namen von Op­fern des El­ser-?An­schla­ges zu lesen waren. Unter den Neo­na­zis be­fan­den sich die NPD-?Ab­ge­ord­ne­ten Rei­mar Leib­ner[3] und Det­lef Appel[4], die NPD-?ler An­dre­as Rot­kohl und Burk­hard Sah­ner[5], sowie min­des­tens zwei un­be­kann­te Neonazis.

Als der Jour­na­list An­dre­as Rot­kohl auf seine Ak­ti­on an­sprach, er­wi­der­te die­ser laut OGA[6]: „Dich hat man da­mals ver­ges­sen.“ Für die­sen Aus­spruch wurde Rot­kohl nun mit ein­er Geld­stra­fe von 1750 Euro be­straft. Bei einem Pro­zess im März 2009[7] konn­te er ein­er Ver­ur­tei­lung noch entgehen.

Bei der Ver­hand­lung am Diens­tag war Rot­kohl nicht al­lei­ne. Er wurde von 6 Neo­na­zis ge­schützt. Dar­un­ter waren Lore Lier­se[8], Burk­hard Sah­ner und vier Un­be­kann­te, von denen zwei[9] am 1.?Mai mit Leib­ner, Sah­ner und Rot­kohl am Na­zi­auf­marsch in Ber­lin teilnahmen.

 

[1] An­dre­as Rot­kohl; Foto: Apa­biz e.V.
[2] Mär­ki­sche All­ge­mei­ne, 12.?04.?2010
[3] Rei­mar Leib­ner; Foto: Apa­biz e.V.
[4] Det­lef Appel; Foto An­ti­fa Ber­nau
[5] Burk­hard Sah­ner; Foto: Apa­biz e.V.
[6] Ora­ni­en­bur­ger Ge­ne­ral­an­zei­ger, 11.?01.?2011
[7] Mär­ki­sche All­ge­mein, 20.?03.?2009
[8] Ar­ti­kel über Lore Lier­se
[9]Un­be­kann­te am 1.?Mai; Fotos: Antifa

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