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Antifaschismus Law & Order

7 Monate ohne Bewährung für Jugendgefährdung und Volksverhetzung nach NPD Feier

Nach sechs Ver­hand­lungsta­gen endete heute der Prozess gegen die 40jährige Gesine Hen­nrich (Ex-NPD). Sie wurde wegen Volksver­het­zung und Ver­stoß gegen das Jugend­schutzge­setz verurteilt. 


Der Vor­wurf: Im August 2008 soll die dama­lige NPD — Kreisvor­sitzende von Mahrzahn-Hellers­dorf Gesine Hen­nrich bei ein­er NPD — Feier in Biesen­thal jugendge­fährdende und indizierte Musik gespielt haben. Die Feier wurde von der Polizei aufgelöst und CDs mit recht­sradikalen und neo­faschis­tis­chen Inhal­ten beschlagnahmt. Unter den CDs befan­den sich u.a. Landser „Rock gegen ZOG“, WAW Kampfkapelle „Kauft nicht bei Juden“ eben­so Bands wie Legion of Thor. Auf Grund dessen prüfte das Gericht eine Verurteilung hin­sichtlich des Para­grafen 130 StGB – Volksverhetzung. 


Prozessver­lauf: Bere­its zu Beginn des Prozess­es, im Juni 2009, beteuerte Gesine Hen­nrich wed­er die Musik abge­spielt, noch deren Inhalte ver­nom­men zu haben und kündigte an keine weit­eren Aus­sage zur Sache zu machen. Da sie ohne Anwalt offen­sichtlich über­fordert war, emp­fahl ihr Richter Müller einen Pflichtvertei­di­ger zur Seite zu stellen. Auf Grund dessen wurde der Prozess unter­brochen und im Novem­ber von Neuem begonnen. Im Laufe der Hauptver­hand­lung sollte gek­lärt wer­den wer für die Musik ver­ant­wortlich ist, um ggf. die Angeklagte zu ent­las­ten. Während des Prozess­es wur­den 17 Zeug_innen gehört, darunter Beamte der Schutz- und Krim­i­nalpolizei, NPD- Mit­glieder und Aktivis­ten sowie die Cater­ing-Fir­ma des Ossitem­pels in Berlin-Licht­en­berg, eine Kneipe in der Hen­nrich und co öfter verkehren. Die Zeug_in­nen-Vernehmungen bracht­en jedoch keine Ent­las­tung für Hein­rich: Wo die Zivilpolizis­ten detail­lierte Angaben über die abge­spielte Musik machen kon­nten, waren sich dage­gen die Nazis recht einig keine bzw. kaum Musik ver­nom­men zu haben. Für das Gericht war ein­deutig Musik gespielt wor­den, jedoch nicht ersichtlich wem diese gehörte und wer sie abspielte. Hen­nrich hat­te sich an jen­em Abend als Ver­anstal­terin bei der Polizei vorgestellt und trage let­z­tendlich die Ver­ant­wor­tung für die abge­spielte Musik. Im Bezug auf das Jugend­schutzge­setz kommt hinzu, dass die min­der­jährige Tochter der Angeklagten an der Feier teilnahm. 


Bedro­hun­gen im Ver­hand­lungssaal: Den Prozess begleit­eten nicht nur inter­essierte Bürger_innen und aktive Antifaschist_innen, son­dern auch eine Rei­he von Nazis der Kam­er­ad­schaft Front­bann 24. Let­ztere glänzten nicht nur durch ihr mar­tialis­ches Ausse­hen son­dern auch durch respek­t­losem Ver­hal­ten gegenüber dem Richter. Auch zu Dro­hun­gen kam es: Der Kam­er­ad­schaft­sak­tivist Ron­ny Schrad­er bedro­hte Prozessbeobachter_innen mit Äußerun­gen wie „Euch kriegen wir auch noch“ und „Kennst du Sil­vio Meier“ (Anspielung an den von Nazis ermorde­ten Antifaschis­ten). Andere Front­bann-Aktivis­ten wie Uwe Dreisch wur­den eben­falls mehrfach ermah­nt. Dreisch muss nun ein Ord­nungs­geld in Höhe von 250 Euro zahlen. Auch Zeu­gen aus dem NPD und Kam­er­ad­schaft­sum­feld ver­sucht­en sich den Anord­nun­gen des Gerichts zu wider­set­zen. An den nach­fol­gen­den Prozessta­gen wurde daher die Polizeipräsenz ver­stärkt und Sicher­heit­skon­trollen vor Ver­hand­lungs­be­ginn durchgeführt. 



Hin­ter­grund­in­fos:
NPD Biesen­thal Die Feier fand auf dem ehe­ma­li­gen Gelände des Asyl­be­wer­ber_in­nen-Heimes in Biesen­thal statt. Das Gelände ste­ht seit ver­gan­genem Jahr der NPD zur Ver­fü­gung. Offiziell gepachtet hat es die Dev­as­ta GmbH, dessen Geschäfts­führer der NPD Stadtverord­nete Mike Sandow ist. Trotz Ein­schränkun­gen und Ver­boten von Stadt und Land nutzt die NPD das Gelände für Ver­anstal­tun­gen und als Lagerort für Schu­lungs-und Infor­ma­tion­s­ma­te­r­i­al. Außer­dem soll es Proberäume auf dem Gelände geben, in denen Bands wie Preußen­front um den DVU´ler Kai Has­sel­mann spie­len.
Frontbann24 Die Angeklagte Hen­nrich gehörte zu den Mit­be­grün­dern der Kam­er­ad­schaft Frontbann24, die sich in enger Tra­di­tion zum Nation­al­sozial­is­mus sieht. Die Anlehnung an den SA — Vor­läufer „Front­bann“, der 1924 gegrün­det wurde, war ein Grund die Vere­ini­gung Anfang Novem­ber 2009 zu ver­bi­eten. Außer­dem war für den Berlin­er Innense­n­a­tor Kört­ing erwiesen, dass sich die Vere­ini­gung „gegen die ver­fas­sungs­gemäße Ord­nung“ richte und „nach Zweck und Tätigkeit den Strafge­set­zen zuwider“ laufe (Ver­botsver­fü­gung vom Novem­ber 2009). Während mehrerer Woh­nungs­durch­suchun­gen wur­den Ansteck­er mit Hak­enkreuzen und SS-Runen, Hitler-Bilder, Reich­skriegs­flagge und anderen dem NS- angelehn­ten Gegen­stände gefun­den. Bei Hen­nrich wurde zudem eine Hak­enkreuz­fahne direkt über dem Bett festgestellt.


Gegen das Urteil kann Hen­nrich inner­halb ein­er Woche Beru­fung einlegen. 

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Law & Order

Zehn Jahre nach der Hetzjagd von Guben: Haupttäter schlägt wieder zu

Neben dem Haupt­täter der ras­sis­tis­chen Het­z­jagd von Guben 1999, die für Farid Guen­doul tödlich endete, war an dem Angriff auch Col­in Rädlich beteiligt. Wie der verurteilte Neon­azi Bode kan­di­dierte Rädlich im ver­gan­genen Jahr bei den Kom­mu­nal­wahlen 2008 in Guben für die NPD.

Vier angetrunk­ene Neon­azis hat­ten am Vor­mit­tag bei Mar­tin K. gek­lin­gelt, weil sie mit ihm reden woll­ten. Der arglose Junge ging darauf ein und wurde umge­hend wüst beschimpft. Die vier Män­ner war­fen dem 14-Jähri­gen unter anderem vor, im Sep­tem­ber ein Wer­be­plakat der NPD zer­stört zu haben. Er solle sich über­legen, mit wem er sich anlege. Für den Wahlkampf damals sei Peter Nau­mann im Ein­satz gewe­sen. Der NPD-Aktivist Peter Nau­mann war in den 1970er und 1980er Jahren Recht­ster­ror­ist. 1988 wurde er wegen Bombe­nan­schlä­gen zu ein­er Haft­strafe verurteilt. Die vier Neon­azis schlu­gen ihr Opfer dann unver­mit­telt zusam­men. Den ersten Schlag führte Alexan­der Bode. Der Vater von Mar­tin K. befand sich eben­falls am Tatort und musste bei der Gewalt­tat gegen seinen Sohn hil­f­los zusehen.

Anne Brüg­mann, Mitar­bei­t­erin der Opfer­per­spek­tive, kom­men­tiert: »Die Neon­aziszene in Guben geht mit skru­pel­los­er Gewalt gegen die von ihr aus­gemacht­en Feinde vor. Alexan­der Bode hat schon ein­mal gezeigt, zu welchen Tat­en er fähig ist. Nicht ein­mal vor har­ter Gewalt gegen 14-Jährige schreckt er zurück. Die Tat illus­tri­ert, dass weit­er­hin Hand­lungs­be­darf gegen den Recht­sex­trem­is­mus besteht.«

Eine Anzeige ist gestellt. Die Opfer­per­spek­tive betreut das Opfer. Noch Tage nach der Tat waren am Hals von Mar­tin K. Spuren des Angriffs zu sehen, auch wirkt die Dro­hung mit dem Hin­weis auf den verurteil­ten Recht­ster­ror­is­ten Nau­mann nach. Einem weit­eren nachträglichen Ein­schüchterungsver­such durch die Schläger musste mit einem polizeilichen Platzver­weis begeg­net werden.

Infor­ma­tio­nen Anne Brüg­mann
Tele­fon 0151 50724851

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Templiner Ausländerfeind erneut vor Gericht

Pren­zlau — Der 28-jährige Tem­plin­er Ralf C. ist am gestri­gen Fre­itag in einem beschle­u­nigten Ver­fahren vor dem Amts­gericht Pren­zlau wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu zehn Monat­en Haft verurteilt worden.

Gemein­sam mit seinem späteren Opfer hat­te Ralf C. am Mittwochabend dem Alko­hol in rauen Men­gen zuge­sprochen. Bei­de waren danach gemein­sam durch Tem­plin gezo­gen. Im Bere­ich der Pio­nier­brücke kam es dann zu der Straftat.

Laut Press­especherin der Polizei, San­dra Urland, soll Ralf C. zunächst seinem Begleit­er gesagt haben, dass ihm dessen Haarschnitt nicht gefall­en würde. Dieser wiederum soll erwidert haben, dass er die Haare doch ein­fach abren­nen solle. Das tat Ralf C. dann auch und set­zte mit einem Feuerzeug die Haare des 19-Jähri­gen in Brand. Dieser erlitt dadurch ober­fläch­liche Verbrennungen.

Auf Antrag der zuständi­gen Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin wurde er noch am Fre­itag in einem beschle­u­nigten Ver­fahren durch das Amts­gericht Pren­zlau für diese Straftat zur Rechen­schaft gezo­gen. Laut “Uck­er­mark Kuri­er” soll Ralf C. den Lehrling mit “Scheißzecke” beschimpft und das Opfer eine “Iroke­sen-Frisur” gehabt haben. Die Staat­san­waltschaft sah in Wort­wahl und Hand­lung ein rechts­gerichtetes Motiv und hat­te auf ein Jahr Frei­heitsstrafe plädiert. Er erhielt eine Frei­heitsstrafe von 10 Monaten.

Kein Unbekan­nter

Dem zuständi­gen Strafrichter, der Polizei und den LerserIn­nen von gegenrede.info ist Ralf C. kein Unbekan­nter [mehr dazu]. Erst im Mai diesen Jahres musste er sich vor dem­sel­ben Richter ver­ant­worten. Am Nach­mit­tag des 14. April war er im Suff auf den Redak­teur der “Tem­plin­er Zeitung” Horst S. los­ge­gan­gen. Er hat­te ihn geschub­st, hat­te ver­sucht ihn zu schla­gen und wollte dessen Fotoap­pa­rat zerstören.

Zwei Zeu­gen hat­ten im Mai vor Gericht bestätigt, dass bei dem Vor­fall Sätze wie “Willst du damit Leute anscheißen?”, “Tem­plin soll sauber bleiben.” und “Aus­län­der raus!” gefall­en waren.

Für seine Tat war Ralf C. wegen Voll­rausch zu sechs Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt wor­den. Zwei Dinge gab es, die der Richter in sein­er dama­li­gen Urteils­be­grün­dung her­vorhoben hat­te. Ein­mal die latente Aus­län­der­feindlichkeit von Ralf C., und dass dieses Urteil eine let­zte Chance für ihn gewe­sen war. Jede weit­ere Ver­fehlung führe Ralf C. direkt ins Gefäng­nis. Wie wahr.

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Antifaschismus Law & Order

Rechte schlagen Punk zusammen

Vor dem Lokal ging die Auseinan­der­set­zung weit­er. Dabei wurde der Neon­azi immer wieder hand­grei­flich. Um eine weit­ere Eskala­tion zu ver­mei­den, ver­ließ der Punk das Gelände. Nach weni­gen Metern wurde er von min­destens fünf, teils ver­mummten Recht­en ange­grif­f­en und schw­er ver­let­zt. Der Punker musste mit eingeschla­gen­er Nase, gebroch­en­em Fuß und Hämatomen sta­tionär behan­delt wer­den. Zwei Beglei­t­erIn­nen wur­den bei dem Angriff leicht verletzt.

Die Opfer­per­spek­tive ist beun­ruhigt über die eskalierende Gewalt in Prem­nitz. In den let­zten zwölf Monat­en haben wir vier Angriffe von Recht­en auf Punks mit teil­weise schw­eren Ver­let­zun­gen doku­men­tiert. Erst am 31. Juli 2009 war ein junger Erwach­sen­er durch Tritte gegen den Kopf von Recht­en ver­let­zt wor­den. Trotz des offenkundig recht­en Tat­mo­tivs wur­den die Angriffe durch die Polizei nicht als poli­tis­che Straftat­en gezählt.

Die örtliche Naziszene macht im Inter­net kein Hehl daraus, dass sie Punks und Linksalter­na­tive als poli­tis­che Feinde betra­chtet. Auf der Web­site red­watch – die Seite zieren blutige Patro­nen – sind Fotos und Namen mehrerer der im let­zten Jahr Ange­grif­f­e­nen veröf­fentlicht. Ins­ge­samt sind auf der Seite über 60 Namen zu find­en, darunter auch Stadtverord­nete aus Prem­nitz und Rathenow. Laut Antifa soll der mut­maßliche Betreiber der Anti-Antifa-Seite, Alexan­der K., beim Angriff auf den Punk am 25. Okto­ber 2009 beteiligt gewe­sen sein. Das Opfer kon­nte ihm beim Angriff seine Ver­mum­mung vom Kopf reißen.

Infor­ma­tio­nen Tobias Pieper
Tele­fon 0171 1935669

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Aufhebung der Residenzpflicht zwischen Berlin und Brandenburg sofort möglich.

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg begrüßt die Ankündi­gung der neuen Lan­desregierung, die Res­i­den­zpflicht für Flüchtlinge abzuschaf­fen. “Das ist eine gute Nachricht für tausende Flüchtlinge, die bish­er an der Ausübung ihres Men­schen­rechts auf Bewe­gungs­frei­heit gehin­dert und krim­i­nal­isiert wur­den,“ so Geschäfts­führerin Antje Sim­nack. „Auch wenn es sich um ein  Bun­des­ge­setz han­delt, die Lan­desregierung kann viel tun, wenn der poli­tis­che Wille da ist.“
Zu diesem Schluss kommt auch der Berlin­er Fachan­walt  Rolf Stah­mann, der im Auf­trag des Flüchtlingsrates eine Rechtsgutacht­en über den Hand­lungsspiel­raum der Lan­desregierung erstellt hat, das seit heute vor­liegt. Mit ein­er Rechtsverord­nung kann die Lan­desregierung die Beschränkung auf Land­kreise aufheben, mit ein­er weit­eren Rechtsverord­nung die Res­i­den­zpflicht zwis­chen Berlin und Bran­den­burg.
Der Berlin­er Sen­at müsste eben­falls eine solche Rechtsverord­nung erlassen. “Wir hät­ten mit Bran­den­burg schon längst gerne vere­in­bart, dass die Res­i­den­zpflicht für Asyl­be­wer­ber zwis­chen den Län­dern aufge­hoben wird,” meinte Udo Wolf, Frak­tionsvor­sitzen­der der Berlin­er Linken unlängst im Inter­view. Mit dem Regierungswech­sel in Pots­dam ste­he dem jet­zt nichts mehr im Weg.
Die Vor­gaben durch das Bun­des­ge­setz sind bei gedulde­ten Aus­län­dern enger als bei Men­schen im Asylver­fahren. Aber auch hier, so zeigt das Gutacht­en auf, kann die Lan­desregierung durch Ver­wal­tungsvorschriften, Erlasse und Dien­stan­weisun­gen die Bewe­gungs­frei­heit im Bun­des­land sich­er­stellen und viele Betrof­fene ganz von der Auflage befreien. Schnell umset­zbar wäre auch eine Vere­in­barung mit dem Berlin­er Sen­at über den strafffreien Tran­sit durch Berlin, um zu ver­hin­dern, dass Men­schen weit­er­hin wegen des Umsteigens auf Berlin­er Bahn­höfen zu Geld- und Haft­strafen verurteilt wer­den.
Der Flüchtlingsrat fordert die Lan­desregierun­gen von Bran­den­burg und Berlin auf, den geset­zlichen Rah­men voll und kreativ auszuschöpfen und darüber hin­aus für die all­ge­meine  Abschaf­fung der Res­i­den­zpflicht im Bun­desrat ini­tia­tiv zu wer­den. 
Das Gutacht­en liegt den zuständi­gen Abge­ord­neten und Min­is­te­rien vor und ist für die Presse in der Geschäftsstelle des Flüchtlingsrates abrufbar.

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Antifaschismus Geschichte & Gedenken Law & Order

Neonazi-Aufmarsch in Halbe unter Auflagen genehmigt

Halbe — Die Polizei hat unter stren­gen Aufla­gen einen Neon­azi-Auf­marsch in Halbe am 14. Novem­ber 2009 genehmigt. Allerd­ings dür­fen sich die erwarteten 400 Neon­azis nur auf dem Bahn­hofsvor­platz ver­sam­meln, wie das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) am 27. Okto­ber mitteilte.

 

Zunächst woll­ten die Neon­azis von der Lin­den­straße bis zum Kriegerehren­mal für die Gefal­l­enen des Ersten Weltkrieges marschieren. Allerd­ings seien die Örtlichkeit­en begren­zt, heißt es weit­er, zudem wür­den zu mehreren Gegen­ver­anstal­tun­gen Hun­derte Teil­nehmer erwartet. Unter dem Mot­to “Vielfalt tut gut im Schenken­länd­chen” wollen Antifaschis­ten demon­stri­eren. Zur Teil­nahme an der Ver­anstal­tung haben bere­its mehrere Land­tags­frak­tio­nen aufgerufen. Auf den Seit­en des Land­tags heißt es:

 

Mit diesem Aktion­stag wer­den das Gemein­we­sen und die demokratis­che Bürg­erge­sellschaft des Amts­bere­ich­es Schenken­land gestärkt. Gemein­sam mit ihren Unter­stützern und Koop­er­a­tionspart­nern bieten die Gemein­den an diesem Tag ein buntes Pro­gramm der „Vielfalt“ an. Ergänzt wird das lokale Ange­bot durch über­re­gionale Beiträge und durch die Präsenz und Unter­stützung ver­schieden­er lan­desweit agieren­der Akteure und Netzwerke.

 

In der Region um Halbe fan­den bei den Kämpfen im April 1945 ver­mut­lich 60.000 Men­schen den Tod. Halbe beherbergt heute eine der größten deutschen Kriegs­gräber­stät­ten, wo Sol­dat­en, Flüchtlinge und Zivilis­ten begraben wur­den. Immer wieder ver­suchen neon­azis­tis­che Grup­pierun­gen dieses Gedenken für einen Auf­marsch an den Kriegs­gräbern und für die Ver­bre­itung ihres recht­sex­tremen, frem­den­feindlichen und geschichtsver­fälschen­den Gedankengutes zu missbrauchen.

 

Der Land­tag ruft die Bran­den­burg­erin­nen und Bran­den­burg­er auf, am 14. Novem­ber 2009 in Halbe für Demokratie, Tol­er­anz und Weltof­fen­heit einzutreten. Halbe darf kein Wall­fahrt­sort für Neon­azis werden!

 

Die Neon­azis wollen unter dem Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en und den europäis­chen Frei­willi­gen” nach Bran­den­burg mobil­isieren. “Da die Poli­tik wie auch die Medi­en sich über­schwänglich über ihren ange­blichen “Sieg” über Halbe erfreut haben und die sys­temtreuen Antifaschis­ten in das gle­iche Horn gestossen haben, wollen wir diese “demokratis­chen Gut­men­schen” eines Besseren belehren”, heißt es. In gewohnt kriegerisch­er Sprache verkün­den die Neon­azis: “Feld­her­ren wür­den dazu sagen – Zwar haben sie eine Schlacht gewon­nen – Aber nicht den Krieg. In diesem Sinne auf ein Neues !”

 

Neon­azis marschieren immer wieder am Volk­strauertag auf, um ihren kriegerischen Heldenkult zu betreiben und die Ver­brechen der Wehrma­cht zu rel­a­tivieren. Im ver­gan­genen Jahr marschierten Neon­azis unter anderem in Berlin zu einem Heldenge­denken auf; ein Auf­marsch von Recht­sex­trem­is­ten aus Bran­den­burg und Sach­sen wurde zudem in Burg / Bran­den­burg aufgelöst. Wie die Polizei berichtete, hat­ten sich etwa 80 Neon­azis mit Fack­eln und Trans­par­enten offen­bar unangemeldet ver­sam­melt. Am Sol­daten­fried­hof Halbe blieb es 2008 erneut ruhig.

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Arbeit & Soziales Law & Order Sonstiges

Freiraum, Freiland, Hallo Freiheit?

Seit über einem Jahr wird in Pots­dam für „Freiräume“ gekämpft. Dabei
engagieren sich altge­di­ente Szene­haude­gen und jugendliche
Partygänger_innen anscheinend gemein­sam für die gle­iche Sache – kul­turelle
„Freiräume“ inmit­ten der preußis­chen Spießere­inöde.  In der Pots­damned
haben wir dazu mehrere kri­tis­che Artikel veröf­fentlicht.
Auch wenn die meis­ten Mit­glieder der Redak­tion  den „Freiraum-Aktio­nen“
kri­tisch gegenüber­ste­hen (wobei Schärfe und Begrün­dung der Kri­tik
sich jedoch stark unter­schei­den), so hat diese Schw­er­punk­t­set­zung in
der Pots­damned ihren Grund ganz ein­fach im Redak­tion­skonzept unser­er
Zeitung: wir druck­en die Diskus­sions­beiträge und Artikel, die uns
zugeschickt wer­den. Und erhal­ten haben wir nun eben mal
auss­chließlich kri­tis­che Artikel. Oft genug haben wir an
Kneipen­tre­sen und WG-Tis­chen aber auch von Leuten gehört, dass man
das so nicht ste­hen lassen könne, dass man dazu mal was sagen möchte
– aber einen Antwor­tar­tikel schreiben: Ach nöö. All­ge­mein haben
wir den Ein­druck, dass pri­vat, in kleinem Kreis viel disku­tiert wird,
aber eine poli­tis­che Auseinan­der­set­zung, eine Diskus­sion zwis­chen den
ver­schiede­nen Akteur_innen, Grüp­pchen, Sub­szenen nicht stat­tfind­et –
obwohl einige Leute dur­chaus ein Bedürf­nis danach haben. Aus diesem
Grund wollen wir den Ort für diese Debat­te schaf­fen, wo alle, die
sich über die Pots­damer „Freiraum-Bewe­gung“ und die von uns
veröf­fentlichte Kri­tik daran auseinan­der­set­zen wollen, dies direkt
tun kön­nen. Dazu haben wir Leute, Grup­pen und Zusam­men­hänge
ein­ge­laden, die sich in der „Freiraum-Bewe­gung“ engagieren oder
diese kritisieren…und Dich!

Wenn Du dabei sein willst, dann:

Dien­stag, 27.10.09, Freie Bib­lio­thek „konte[:x]t, 19.00 Uhr

PS: Die Pots­damned-Artikel zum The­ma kannst du auf unserem Blog –
www.potsdamned.blogsport.de – nach­le­sen. Oder auf der infori­ot-Son­der­seite
zur „Freiraum-Diskus­sion“, der Ban­ner dazu find­et sich gle­ich auf der
Start­seite.

Kon­takt:

potsdamned@riseup.net (gern ver­schlüs­selt; unseren pub­lic key gibt’s hier:
www.inforiot.de/material/potsdamned.asc)

oder

pots­damned“
c/o konte[:x]t Pots­dam
Her­mann-Elflein-Straße 32
14467 Pots­dam

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Prozess gegen rassistische Diskoschläger endete im Freispruch

Hasan K. wurde am 19. August 2007 vor dem Musikzelt in Bernau bru­tal zusam­mengeschla­gen. Davor und dabei fie­len ras­sis­tis­che Beschimp­fun­gen wie „Scheiß Kanake“, „Scheiß Aus­län­der“. Mehr als zwei Jahre nach der Tat wurde nun, am 8. Okto­ber 2009, ein Urteil gegen die Angeklagten René L. und René S. verkün­det. Die Bernauer Kon­takt- und Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt, die den Prozess beobachtet hat und den Geschädigten seit 2007 betreut, ist ent­täuscht über die Länge, den Ver­lauf und das Ergeb­nis des Prozesses.

 

 

Die Tat

In der Nacht des 19. August 2007 war Hasan K. im Musikzelt, ein­er Bernauer Disko, um gemein­sam mit Freund_innen zu feiern. Als er kurz nach draußen ging, wurde er durch René S. ras­sis­tisch beschimpft. Nach einem Wort­ge­fecht schlu­gen S. und min­destens ein weit­er­er Täter auf Hasan ein. Die Schläge und Tritte ver­let­zten ihn schw­er. Auch als Hasan bewusst­los am Boden lag, trat­en die Täter weit­er auf ihn ein. Ein Fre­und Hasans brachte ihn schließlich ins Kranken­haus. Kiefer­höh­len­bruch, Prel­lun­gen, Hämatome und ein her­aus gebroch­en­er Zahn wur­den dort diag­nos­tiziert. Mehrere Tage musste er im Kranken­haus behan­delt wer­den, noch lange danach war er auf Grund der Ver­let­zun­gen in ärztlich­er Behandlung. 

 

Der Prozess

Über zwei Jahre hin­weg dauerte der Prozess. In fünf Ver­hand­lungsta­gen hat­te das Gericht ver­sucht, den Tather­gang und die Täter­schaft der bei­den Angeklagten zu klären. 

Viele Zeug_innen, darunter Gäste des Musik­szeltes, der Türste­her der Disko sowie Polizeibeamte, wur­den ver­nom­men. Auf­fäl­lig war dabei, dass sich Gäste und Türste­her kaum an die Tat und die Täter erin­nern kon­nten oder woll­ten. Nach der lan­gen Ver­fahrens­dauer war die Erin­nerung bei Vie­len sehr lück­en­haft. Andere woll­ten sich offen­sichtlich nicht erin­nern. Auch Äußerun­gen fie­len, wonach Zeug_innen Angst vor ein­er Aus­sage hät­ten, so seien die Angeklagten als Schläger in der Stadt bekannt. 

 

Nie­mand schritt ein

Beson­deres erschreck­end: Sowohl Gäste als auch Türste­her sahen wie auf Hasan eingeschla­gen wurde, grif­f­en jedoch nicht ein und riefen auch nicht die Polizei. Die Täter wollen die meis­ten auch nicht erkan­nt haben. Der Türste­her des Musikzeltes, dessen Auf­gabe es ist, in solchen Sit­u­a­tio­nen einzuschre­it­en, tat nichts. Trotz sein­er schlecht­en Erin­nerung, schloss er sog­ar die Beteili­gung der Angeklagten aus. Die Angeklagten, mit denen er befre­un­det ist, seien zwar häu­figer im Musikzelt, doch aus­gerech­net am Tatabend seien sie nicht dort gewe­sen. Die mut­maßliche Falschaus­sage und wom­öglich unter­lassene Hil­feleis­tung des Türste­hers wurde durch das Gericht nicht weit­er ver­fol­gt. Als Türste­her arbeit­et er nicht mehr und auch das Musikzelt gibt es heute nicht mehr. 

 

Fehlver­hal­ten der Polizei

Nicht nur die lück­en­hafte Erin­nerung der Zeug_innen, auch das Fehlver­hal­ten der Polizei und die Pas­siv­ität des Gerichts ver­hin­derten eine umfassende Aufk­lärung. Allein die Anwältin der Neben­klage sorgte für tief­ere Auseinan­der­set­zung um die Tat aufzuklären. 

 

Der Angeklagte René L. hat einen Zwill­ings­brud­er, der eben­so wie René der Polizei bekan­nt ist. Doch trotz des Wis­sens der Polizei um bei­de Brüder, prüften sie die Täter­schaft nicht aus­re­ichend. Und so wurde nur ein­er der Bei­den in Gewahrsam genom­men. Am Tatabend sollen jedoch bei­de anwe­send gewe­sen sein, davon geht das Gericht nun aus.

 

Während der Gewahrsam­nahme ges­tand René L. am Abend in eine Schlägerei mit Hasan K. und René S. ver­wick­elt gewe­sen zu sein. Vor Gericht zog er dieses Geständ­nis jedoch zurück. Er sei unter Druck geset­zt wor­den und ihm sei ein Anwalt ver­wehrt wor­den. Der Anwalt war vor der Polizei­wache abgewiesen wor­den, so stellte es sich am Ende der Ver­hand­lung her­aus. Ein weit­er­er Fehler, der den Freis­pruch von L. begünstigte. 

 

Das Urteil

René S. betonte in seinem Schluss­wort am 8.Oktober, dass er sich nicht erk­lären kann, warum er angeklagt sei und hier sitze. Das sah der Richter anders und verurteilte René S. zu ein­er Geld­strafe von 90 Tagessätzen á 40 € und zur Über­nahme der Verfahrenskosten. 

René L. hat­te am Ende Glück. Er musste freige­sprochen wer­den, weil ihm die Tat­beteili­gung nicht zweifels­frei zuge­ord­net wer­den kon­nte. Denn auch sein Zwill­ings­brud­er Rico war zur Tatzeit im Musikzelt. Wer zugeschla­gen hat­te, kon­nte nicht ein­deutig gek­lärt werden. 

 

Die Bernauer Kon­takt- und Beratungsstelle für Opfer rechter Gewalt ist ent­täuscht über das Urteil. Hasan K., der durch die Tat schw­er ver­let­zt wurde, hat­te in der Folge des Angriffs nicht nur mit den kör­per­lichen Beein­träch­ti­gun­gen die zu Arbeits- und Ver­di­en­staus­fall führten, son­dern auch mit einem Berg von Papieren zu kämpfen. Dass nun die bei­den Täter ohne (große) Strafe, davon gekom­men sind, trägt nicht dazu bei, Ver­trauen in den Rechtsstaat zu stärken.

 

Ein falsches Sig­nal für Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt!

 

 

Leser_in­nen-Brief zum Artikel der Märkischen Oderzeitung vom 9.Oktober

 

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Rathenow: Brutale Attacke von Neonazis?

Zwei junge Män­ner sind einem Bericht der Märkischen All­ge­meinen zufolge am frühen Sam­stag­mor­gen bei ein­er Schlägerei in der Goethes­traße in Rathenow ver­let­zt wor­den. Durch einen Zeu­gen informierte Polizis­ten trafen vor Ort auf neun Per­so­n­en und stell­ten die Per­son­alien der 18- bis 26-jähri­gen jun­gen Män­ner fest. Die bei­den leicht ver­let­zten 18- und 20-Jähri­gen befan­den sich bere­its zur Behand­lung in der Ret­tungsstelle und berichteten, dass sie aus der Per­so­n­en­gruppe her­aus geschla­gen und getreten wur­den. Außer­dem hat­te ein­er der Angreifer den 20-Jähri­gen mit Reiz­gas besprüht. Zu den Hin­ter­grün­den des Angriffs ermit­telt nun die Kriminalpolizei.

Bei Indy­media heißt es dazu, ein­er der bei­den Ver­let­zten musste mit einem Schädel­hirn­trau­ma in das örtliche Kranken­haus eingewiesen wer­den. Die Täter stam­men dem­nach aus dem örtlichen (Neo)nazimilieu, gehörten bzw. gehören der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“ sowie der Grup­pierung „Anti Antifa Rathenow“ (AAR) an und beteili­gen sich aktiv an Aktio­nen und Ver­anstal­tun­gen der regionalen NPD. Bish­erige Recherchen zu dem Vor­fall ergaben laut Indymedia, 

dass sich die (Neo)nazigruppe zunächst bei einem der Täter zu Hause betrank und an Naz­imusik auf­putschte. Nach Mit­ter­nacht sei die Gruppe dann lär­mend und ran­dalierend ins Stadtzen­trum aufge­brochen. Dort angekom­men belästigten die (Neo)nazis bere­its mehrere Per­so­n­en, als sie die bei­den späteren Opfer gewahr wur­den, die ger­ade aus ein­er Diskothek kamen und auf dem Nach­hauseweg waren.

Sofort schar­rten sie sich um die bei­den und began­nen Ihnen, nach ein­er kurzen ver­balen Auseinan­der­set­zung, Pfef­fer­spray in die Augen zu sprühen. Dann schlu­gen und trat­en jew­eils vier bis fünf Täter auf die nun­mehr wehrlosen Opfer ein. Men­schen die den bei­den zu Hil­fe kom­men woll­ten, wur­den eben­falls attackiert.

Bei einem der Haupt­tatverdächti­gen han­delt es sich um den 24-jähri­gen Math­ias U., der erst vor weni­gen Wochen zu ein­er mehrmonati­gen Gefäng­nis­strafe verurteilt wurde, weil er einen Stein in Rich­tung eines Polizis­ten warf. Des Weit­eren ist U. wegen zahlre­ich­er ander­er Gewalt­de­lik­te, die er aus (neo)nazistischer und ras­sis­tis­ch­er Moti­va­tion began­gen hat, vorbe­straft. Von 2005 bis 2007 saß er u.a. deswe­gen in ein­er Jus­tizvol­lzugsanstalt ein. Zurzeit ist er allerd­ings noch auf freien Fuß, da in Bran­den­burg der Tag der Verurteilung nicht mit dem Tag des Haf­tantrittes zusam­men­fällt. Die Zeit bis zur Haft nutzt das Mit­glied des ver­bote­nen „Sturm 27“ für die aktive Unter­stützung der regionalen NPD und eben für weit­ere Gewaltstraftaten.

Ein weit­er­er Haupt­tatverdächtiger ist Thomas K. von der „Anti Antifa Rathenow“. Auch er ist bere­its durch Gewalt­de­lik­te in Erschei­n­ung getreten. Erst Anfang des Jahres wurde er aus der Strafhaft ent­lassen. Bere­its im Mai 2009 soll er jedoch schon wieder zugeschla­gen haben. Gemein­sam mit einem Kam­er­aden, der auch an der Tat am ver­gan­genen Sam­stag beteiligt gewe­sen sein soll, soll K. in ein­er Gast­stätte in Rathenow zunächst „Sieg Heil“ skandiert und dann den Wirt ange­grif­f­en haben.

Die Opfer gehören kein­er poli­tis­chen Grup­pierung an, machen aber aus ihrer Abnei­gung gegen Ras­sis­mus und (Neo)nazis keinen Hehl. Ein­er der bei­den wurde bere­its Anfang August von einem anderen Mit­glied des ver­bote­nen „Sturm 27“ attack­iert, infolgedessen er sich in ärztliche Behand­lung begeben musste.

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Antifaschismus Law & Order

Brutale Naziattacke in Rathenow

Am frühen Sam­stag­mor­gen wur­den zwei Jugendliche in Rathenow von mehreren Nazis­chlägern ange­grif­f­en und der­art zusam­mengeschla­gen, dass sie erhe­bliche Ver­let­zun­gen im Kopf­bere­ich erlit­ten. Ein­er der Bei­den musste mit einem Schädel­hirn­trau­ma in das örtliche Kranken­haus eingewiesen wer­den. Die Täter stam­men aus dem örtlichen (Neo)nazimilieu, gehörten bzw. gehören der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“ sowie der Grup­pierung „Anti Antifa Rathenow“ (AAR) an und beteili­gen sich aktiv an Aktio­nen und Ver­anstal­tun­gen der regionalen NPD.

Bish­erige Recherchen zu dem Vor­fall ergaben, dass sich die (Neo)nazigruppe  zunächst bei einem der Täter zu Hause betrank und an Naz­imusik auf­putschte. Nach Mit­ter­nacht sei die Gruppe dann lär­mend und ran­dalierend ins Stadtzen­trum aufge­brochen. Dort angekom­men belästigten die (Neo)nazis bere­its mehrere Per­so­n­en, als sie die bei­den späteren Opfer gewahr wur­den, die ger­ade aus ein­er Diskothek kamen und auf dem Nach­hauseweg waren.

Sofort schar­rten sie sich um die bei­den und began­nen Ihnen, nach ein­er kurzen ver­balen Auseinan­der­set­zung,  Pfef­fer­spray in die Augen zu sprühen. Dann schlu­gen und trat­en jew­eils vier bis fünf Täter auf die nun­mehr wehrlosen Opfer ein. Men­schen die den bei­den zu Hil­fe kom­men woll­ten, wur­den eben­falls attackiert.

Bei einem der Haupt­tatverdächti­gen han­delt es sich um den 24 jähri­gen Math­ias Ull­rich, der erst vor weni­gen Wochen zu ein­er mehrmonati­gen Gefäng­nis­strafe verurteilt wurde, weil er einen Stein in Rich­tung eines Polizis­ten warf. Des Weit­eren ist Ull­rich wegen zahlre­ich­er ander­er Gewalt­de­lik­te, die er aus (neo)nazistischer und ras­sis­tis­ch­er Moti­va­tion began­gen hat, vorbe­straft. Von 2005 bis 2007 saß Ull­rich u.a. deswe­gen in ein­er Jus­tizvol­lzugsanstalt ein. Zurzeit ist er allerd­ings noch auf freien Fuß, da in Bran­den­burg der Tag der Verurteilung nicht mit dem Tag des Haf­tantrittes zusam­men­fällt. Die Zeit bis zur Haft nutzt das Mit­glied des ver­bote­nen „Sturm 27“ für die aktive Unter­stützung der regionalen NPD und eben für weit­ere Gewaltstraftaten.

Ein weit­er­er Haupt­tatverdächtiger ist Thomas Kro­ne von der „Anti Antifa Rathenow“. Auch er ist bere­its durch Gewalt­de­lik­te in Erschei­n­ung getreten. Erst Anfang des Jahres wurde er aus der Strafhaft ent­lassen. Bere­its im Mai 2009 soll er jedoch schon wieder zugeschla­gen haben. Gemein­sam mit einem Kam­er­aden, der auch an der Tat am ver­gan­genen Sam­stag beteiligt gewe­sen sein soll, soll Kro­ne in ein­er Gast­stätte  in Rathenow zunächst  „Sieg Heil“ skandiert und dann den Wirt ange­grif­f­en haben.

Die bei­den Opfer gehören kein­er poli­tis­chen Grup­pierung an, machen aber aus ihrer Abnei­gung gegen Ras­sis­mus und (Neo)nazis keinen Hehl. Ein­er der bei­den wurde bere­its Anfang August von einem anderen Mit­glied des ver­bote­nen „Sturm 27“ attack­iert, infolgedessen er sich in ärztliche Behand­lung begeben musste.

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