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(Anti-)Rassismus Law & Order

Vom Opfer zum Täter gemacht

Notwehr­fonds: Spendenkam­pagne wird ausgesetzt

Die Opfer­per­spek­tive hat am 7. Mai einen Spende­naufruf ges­tartet, um Musa E. bei ein­er Beru­fungsver­hand­lung eine Vertei­di­gung zu ermöglichen. Diesen Aufruf haben wir heute zurück­ge­zo­gen, denn durch die Beiord­nung eines Pflichtvertei­di­gers wer­den die Kosten von der Staatskasse getra­gen. Es wer­den zunächst keine Spenden benötigt.

Musa E. war zu fünf Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt wor­den, weil er sich gegen die Bedro­hung sein­er Fam­i­lie durch rechts ori­en­tierte Jugendliche zur Wehr geset­zt hat­te. Er hat sich entsch­ieden, das Urteil des Amts­gerichts Pots­dam anzufecht­en. Die Opfer­per­spek­tive unter­stützt ihn dabei.

In einem Spende­naufruf schrieben wir gestern, dass ein Pflichtvertei­di­ger nicht beige­ord­net wor­den sei, daher wür­den etwa 5.000 Euro benötigt, um das Urteil anzufecht­en. Dabei stützten wir uns auf die Angaben des Anwaltes; dieser teilte uns heute mit, dass er seine Beiord­nung überse­hen habe.

Wir danken allen, die ihre Unter­stützung für Her­rn E. zeigen. Wir wer­den Sie weit­er­hin informieren. Wir hof­fen auf einen Freis­pruch. Sollte Musa E. aber vor dem Landgericht tat­säch­lich verurteilt wer­den, wird er erhe­bliche Gerichts- und Anwalt­skosten zu tra­gen haben. In diesem Fall wür­den wir Sie erneut um Spenden bitten.

Pots­dam, 8.5.2009

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Vom Opfer zum Täter gemacht

Pots­dam — Musa E. wurde verurteilt, weil er sich gegen einen ras­sis­tis­chen Angriff auf seine Fam­i­lie zur Wehr set­zte: Fünf Monate Haft auf Bewährung. Der Kurde hat gegen das Urteil des Amts­gerichts Pots­dam Beru­fung vor dem Landgericht eingelegt.

Was wür­den Sie tun, wenn junge Män­ner gegen Ihre Woh­nungstür schla­gen und Ihre Fam­i­lie bedro­hen? Frau E. rief die Polizei, zwei Mal. Die kam aber erst eine halbe Stunde später. Rechte Jugendliche waren in das Haus einge­drun­gen, in dem die kur­dis­che Fam­i­lie wohnt, häm­merten an die Tür, brüll­ten »Scheiß-Aus­län­der« und »Wir fick­en Dich«. Ihr Ehe­mann, der Schweißer Musa E., jagte die Jugendlichen mit einem Tis­chbein die Treppe hin­unter, wobei ein Angreifer leichte Ver­let­zun­gen an Schul­ter und Unter­arm erlit­ten haben soll.

Wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung wurde der Fam­i­lien­vater zu fünf Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt. Notwehr kon­nte das Amts­gericht Pots­dam nicht erken­nen, und von einem ras­sis­tis­chen Angriff könne keine Rede sein. Die Jugendlichen hät­ten lediglich »eine Sache klären« wollen.

Musa E. hat Beru­fung eingelegt.

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(Anti-)Rassismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order

Bernd K. : Es gab ein Leben vor dem Tod

Tem­plin — Bernd Ks. Leben ver­lief neben den Schlagzeilen. Erst sein Tod brachte ihn kurzzeit­ig in die Medi­en, machte ihn zum sen­sa­tion­strächti­gen Opfer rechter Gewalt. Erst sein Tod ließ ihn obdach­los wer­den, machte ihn zum arbeit­slosen Alko­ho­lik­er – oder pro­sais­ch­er – zu einem, der am Rande der Gesellschaft lebte. Es passte so schön ins jour­nal­is­tis­che Welt­bild: Zwei Ange­hörige der recht­en Szene Tem­plins töten einen Obdachlosen auf bru­tal­ste Weise. Sie haben ihn zertreten wie man Ungeziefer zer­tritt. Während des Prozess­es um diesen Mord wurde viel über sein Ster­ben gesprochen aber nie über sein Leben.

Hier wohnt Stip­pi“ ste­ht noch heute an der Tür zur ehe­ma­li­gen Böttcher­w­erk­statt seines Vaters, die er Mitte der 90er Jahre von den Geschwis­tern gekauft hat­te. Hier hat­te ihn am frühen Mor­gen des 22. Juli 2008 sein Kumpel Uwe L. auf der Suche nach Alko­hol tot aufge­fun­den. Zu Tode getreten von zwei jun­gen Män­nern. Der eine, Chris­t­ian W., war bere­its am Vor­abend mit Bernd K. unter­wegs und hat­te mit ihm ein paar Bier getrunk­en, der andere, Sven P., stieß zufäl­lig hinzu.

 

Dort drin­nen haben wir immer Ver­steck­en und Fan­gen gespielt. Und Ostereier gesucht,“ erin­nert sich Bernd Ks. Schwest­er Wal­traud. Die 64-jährige res­olute kleine Frau beschreibt die Werk­statt des Vaters als einen Spielplatz sein­er Kind­heit. Nur wenige Schritte ent­fer­nt, an der Müh­len­straße im Wohn­haus der Fam­i­lie, hätte er eigentlich zur Welt kom­men sollen, wenn während der Schwanger­schaft keine Kom­p­lika­tio­nen aufge­treten wären.

Wir Geschwis­ter sind ja alle zu Hause geboren wur­den“, erk­lärt Wal­traud K., „nur bei Stip­pi war das anders. Unsere Mut­ter musste ins Kranken­haus. Sie wäre fast bei der Geburt getorben.”

Am 27. Juli 1952 wurde Bernd K. geboren. Er war das achte Kind, dazu ein Nachzü­gler, ein Nesthäkchen, Liebling der Mut­ter, und der Geschwis­ter, Stip­pi eben. „So hieß er von Anfang an“, bestätigt die Schwest­er. Der Vater habe ihn nicht so gemocht, ergänzt sie: „Weil unsere Mut­ter ihn immer ver­hätschelt hat.“

Wil­helm Pieck, der Präsi­dent der DDR, wurde sein Pate, und der Staat schenk­te ihm ein Spar­buch mit 100 Mark, die er zu seinem 18. Geburt­stag abheben durfte.

Über die Schulzeit weiß die Schwest­er wenig zu bericht­en. Acht Jahre besuchte er die Poly­tech­nis­che Ober­schule in Tem­plin. „Er hätte auch zehn geschafft. Aber er kon­nte die Lehrerin nicht lei­den. Da ist er lieber in die Lehre.“

Er machte seinen Fachar­beit­er für Melo­ration. Er wurde ein­er, der in der Entwässerung tätig war. Ein Bag­ger­führer, und zwar ein geschick­ter. „Er war mit seinem Seil­bag­ger genau­so schnell wie die Kol­le­gen mit den mod­er­nen Hydraulikgeräten.“ erin­nert sich der Schwa­ger. „16 Jahre hat er dort gut Arbeit gemacht.“

Bernd K. wohnte weit­er im elter­lichen Haus. „Er wohnte in Sper­lingslust“, schmun­zelt die Schwest­er, „Hier oben direkt unterm Dach.“

1971 musste er zum Mil­itär­di­enst. Er durfte der DDR in der Nähe Neubran­den­burgs dienen, indem er das Rollfeld des Mil­itär­flughafens Trol­len­hagen fegte. „Da habe ich ihm ein­mal im Monat ein Päckchen geschickt. Gut darin ver­steckt immer eine kleine Flasche Schnaps. Das war ja verboten.“

Nach dem Mil­itär besorgte er sich eine MZ. „Unsere Mut­ter hat ihm dafür das Geld geliehen“, weiß die Schwest­er zu bericht­en „Aber er hat in Rat­en zurück­gezahlt.“ Viele Rat­en musste er allerd­ings nicht zurück­zahlen. Öfters ging es am Woch­enende nach Boitzen­burg in die Diskothek, den Fre­und auf dem Soz­ius. Es wurde gefeiert, getanzt und gesof­fen. „In der Woche hat er nie gesof­fen, höch­stens ein Feier­abend­bier getrunk­en“, erk­lärt Wal­traud K. „Aber an den Woch­enen­den, da ging es immer rund.“

Ein­mal war es ein zu kurz­er Schlaf in ein­er Sche­une. Die Fahrt endete im Graben. K. blieb unver­let­zt, der Fre­und starb zwei Wochen später im Kranken­haus. Bernd K. musste für zwei Jahre ins Gefäng­nis. Der Vater verkaufte das Motor­rad, ohne seinen Sohn zu fragen.

Gear­beit­et hat­te er in diesen zwei Jahren in der Häftlings­bri­gade im Stahlw­erk Riesa. Er hat­te es sog­ar zum Brigadier gebracht. Die Truppe arbeit­ete gut. Ihm wurde Bewährung ange­boten. „Das wollte er nicht“, sagt die Schwest­er bes­timmt. „Er wollte die Strafe ver­büßen und danach seine Ruhe haben.“

 

Anfang der 80er fing er an, im Vere­in Tis­chten­nis zu spie­len. Er war nicht schlecht, kämpfte um die Kreis­meis­ter­schaft. Später trainierte er die Jugend­mannschaft. Er fotografierte gern, entwick­elte die Fotos sog­ar selb­st. Er trank aber auch weit­er Alkohol.

1987 wech­selte er als Kraft­fahrer in das Getränkekom­bi­nat. Er wurde Bierkutsch­er. Wann das Trinken in Abhängigkeit umschlug, lässt sich heute nicht mehr klären. Als er 1988 einem Magen­durch­bruch erlitt kam er nur knapp mit dem Leben davon.

Er hat­te riesige Schmerzen, hat­te ja schon Blut im Stuhl. Dann habe ich einen Arzt geholt. Der hat ihn sofort eingewiesen.“ Wal­traud K. erin­nert sich, das sie nach der Oper­a­tion von einem Arzt stark gerüf­felt wurde. „Der war richtig zornig und brüllte mich an. Warum nie­mand gesagt habe, dass ihr Brud­er Alko­ho­lik­er sei.“ Bernd K. hat­te im Kranken­z­im­mer ran­daliert. Die Ärzte erzwan­gen den kalten Entzug. Nie­mand aus seinem Umfeld hat­te das bis dahin gemerkt, dass er alko­ho­lab­hängig war.

Bernd K. war wed­er nüchtern noch betrunk­en aggres­siv. Er wird als fre­undlich­er und lustiger Men­sch geschildert, der sich zurück­zog, wenn es Stre­it gab.

 

Ein Jahr später ver­liebten sich Bernd K. und Car­o­la G. ineinan­der. „Seine gan- ze Art war liebenswert und fre­undlich,“ beschreibt die Witwe Car­o­la K. seine Wesen. Sie zog zu ihm in die Müh­len­staße. Von Alko­hol bemerk­te sie nichts. „Ein Feier­abend- bier, mehr nicht.“ Zwei Töchter, Sarah und Stel­la, wur­den geboren. 1994 heirateten die Bei­den im eng­sten Fre­un­deskreis. „Sein­er Fam­i­lie hat­ten wir nichts davon gesagt“, erin­nert sich die Ehe­frau an den Tag der Hochzeit. “Er ging ein­fach hoch zu Trau­di und sagte, ihr braucht keinen Kaf­fee zu kochen. Der Tisch ist bei uns schon gedeckt. Wir haben uns heute zusam­men­schreiben lassen.“ Nach der Geburt der zweit­en Tochter zog die Fam­i­lie aus der Müh­len­straße aus.

Die Wende brachte das Ende der Kom­bi­nate. Bernd K. wollte mehr Geld ver­di­enen. Er fand eine Anstel­lung als Bau­mas­chin­ist. Bis 2000 hat­te er regelmäßig Arbeit. Danach war er mit kurzen Unter­brechun­gen ständig arbeitslos.

Ohne die Arbeit fing er an, mehr zu trinken. Es war ein schle­ichen­der Prozess,“ erin­nert sich Car­o­la K: „Später bin ich immer durch Tem­plin gefahren und habe ihn gesucht.“ Unzäh­lige Male hat­te sie ihn betrunk­en aufge­le­sen und nach Hause gebracht. Falls die Polizei ihn nicht schon vorher gefun­den hat­te. Drei Mal war er in den fol­gen­den Jahren im Entzug. „Er hat sich immer geweigert, eine Ther­a­pie zu machen“, erzählt Car­o­la K. „Ich lass mir doch mein Bier nicht nehmen, war dann sein Standardsatz.“

Ein Jahr vor seinem Tod löste er seine Lebensver­sicherung auf. Von dem Geld kaufte er sich eine Tis­chten­nis­plat­te, Fotoap­pa­rate und zwei Fahrräder. Es wirk­te wie ein Ver­such, die Erin­nerung an eine schönere Zeit wachzuhal­ten. Vielle­icht war es auch ein Ver­such, dem Leben wieder einen Sinn zu geben. Doch seine Saufkumpa­nen ließen das nicht zu. Die Tis­chten­nis­plat­te war sofort aus der Werk­statt ver­schwun­den. Zwei Fotoap­pa­rate und ein Fahrrad taucht­en nie wieder auf. Und das verbliebene Rad fis­cht­en die Polizis­ten kurze Zeit nach dem Mord aus dem Kanal.

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Geschenktem Gaul ins Maul geschaut

Brüs­sow — Der geschenk­te Gaul wäre wohl zu stör­rig gewe­sen. Anders kann man es sich nicht erk­lären, dass die Mit­glieder des Amt­sauss­chuss­es im Amts­bere­ich Brüs­sow in der let­zten Woche das Ange­bot des „Lokalen Aktion­s­planes Uck­er­mark“ (LAP) ein­stim­mig abgelehnt haben, eine im Rah­men des Bun­de­spro­gramms „Jugend für Vielfalt, Tol­er­anz und Demokratie – gegen Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit und Anti­semitismus“ finanzierte Sozial­rau­m­analyse im Bere­ich Brüs­sows durchzuführen.

Lei­der blieben die Gründe für diese Ablehnung bis jet­zt im Dunkeln. Während der Amt­sauss­chuss­sitzung gab es nur wenige Wort­mel­dun­gen zu diesen The­ma: Amts­di­rek­tor Neu­mann teilte mit, dass die Stadt Tem­plin eine Sozial­rau­m­analyse mit Unter­stützung des LAP Uck­er­mark durch Wis­senschaftler der Uni­ver­sität Pots­dam durch­führen lassen wird. Der Vor­sitzende des Amt­sauss­chuss­es Joachim Vöcks erläuterte, dass man ja schon alles in der Bürg­er­meis­ter­runde bere­det habe. „Wir brauchen keine Sozial­rau­m­analyse,“ war eine weit­ere Wort­mel­dung. Zulet­zt gab es noch die Frage, wer denn Zugriff auf das Ergeb­nis der Analyse habe? Antwort: Alle. Danach wurde ein­stim­mig abgelehnt.

Hin­ter­gründe

Im Begleitauss­chuss des LAP Uck­er­mark, ein Unter­auss­chuss des Kreistages, der über die Ver­gabe der Fördergelder im Rah­men des Bun­de­spro­grammes entschei­det, war man übere­in gekom­men, 50 Prozent der Gelder im Jahr 2009 für Sozial­rau­m­analy­sen bere­it zu stellen. Dabei hat­te man zwei Gebi­ete der Uck­er­mark im Auge, die im let­zen Jahr Beson­der­heit­en aufwiesen.

Auf der einen Seite Tem­plin, das in den Jahren 2007 und 2008 von eine Welle rechter Gewalt über­spült wurde und erste einen Mord brauchte, um wachgerüt­telt zu wer­den. Auf der anderen Seite das Gebi­et ent­lang der Randow im Nor­dosten der Uck­er­mark, das bei den Kreistagswahlen im Herb­st let­zten Jahres durch hohe Stim­man­teile für die NPD auf sich aufmerk­sam gemacht hat­te. In Wollin, einem Ort­steil der Gemeinde Randow­tal, hat­te es die NPD auf 34 Prozent gebracht. Dazu war dort der Recht­sex­trem­ist Christoph Ziese als Wahlleit­er im örtlichen Wahllokal einge­set­zt worden.

Der zweite extreme Wert waren die 19,4 Prozent für die NPD im Brüs­sow­er Ort­steil Bagemühl. Dort hat­te ein pol­nis­ch­er Investor die Dor­f­gasstätte über­nom­men, ren­oviert und einige Arbeit­splätze geschaffen.

Diskus­sion

Als Reak­tion auf den im Ver­hält­nis zur gesamten Uck­er­mark hohen NPD Stim­man­teil beschloss die neu gewählte Stadtverord­neten­ver­samm­lung von Brüs­sow eine Res­o­lu­tion gegen Frem­den­feindlichkeit und begrüßte den Zuzug pol­nis­ch­er Bürg­er. Während der Diskus­sion um den Res­o­lu­tion­s­text war man sich sehr uneinig über die Ursache der vie­len NPD Stimmen.

Während einige Leute auf die polen­feindliche Wahl­pro­pa­gan­da der NPD hin­wiesen: „Zunehmend find­et beson­ders in den gren­z­na­hen Regio­nen zu Polen ein geziel­ter Bevölkerungsaus­tausch statt, indem jun­gen deutschen Arbeit­slosen anger­at­en wird, in die west­lichen Bun­deslän­der oder gar ins Aus­land zu gehen, um Arbeit zu bekom­men, gle­ichzeit­ig wer­den vor­wiegend pol­nis­che Arbeitssuchende in diesen Gebi­eten ange­siedelt.“ gin­gen andere Stadtverord­nete zu ein­er beispiel­losen Wäh­lerIn­nenbeschimp­fung über: Die NPD-Wäh­ler seien ja zu blöd, ihren Namen zu schreiben. Aus gle­ichem Munde kam aber auch die Behaup­tung: Die NPD Wäh­ler seien alles nur Protest­wäh­ler. Den Wider­spruch zwis­chen diesen bei­den Aus­sagen wollte man allerd­ings nichts erkennen.

Abtauchen

Über die Ursachen, warum denn die Randowre­gion im Ver­hält­nis zur gesamten Uck­er­mark dop­pelt so viele Schrei­bunkundi­ge oder dop­pelt so viele Protest­wäh­ler hat, wollte und will man bei den Brüs­sow­er Stadtverord­neten von Die Linke, SPD und CDU bess­er nicht nach­denken oder nach­forschen. Denn son­st hätte man ja das Ange­bot ein­er fremd­fi­nanzierten Sozial­rau­m­analyse mit Kuss­hand angenommen.

Im Amts­bere­ich Gram­zow, zu dem die Gemeinde Randow­tal gehört, gab es im Amt­sauss­chuss eine ähn­lich ablehnende Hal­tung zum The­ma Sozialraumanalyse.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Überfall auf Gubener Stadtfest: Ein Angreifer zu Bewährungsstrafe verurteilt

Guben — Rund 50 Neon­azis hat­ten im Jahr 2006 auf dem Stadt­fest in Guben Besuch­er ange­grif­f­en und teil­weise erhe­blich ver­let­zt. Drei Jahre später ist ein­er der recht­sex­tremen Täter zu sieben Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt wor­den. Wie der rbb berichtet, habe das Amts­gericht Guben den 23-Jähri­gen für schuldig befun­den, sein Opfer mit dem Kopf gegen einen Imbiss­stand gestoßen und ver­let­zt zu haben. Die Anklage lautete auf gemein­schaftliche Kör­per­ver­let­zung, da der Täter aus ein­er Gruppe von etwa 50 Neon­azis her­aus han­delte. Ein 27-jähriger Mann wurde aus Man­gel an Beweisen freigesprochen.

Zu dem Über­fall war es im Jahr 2006 beim Guben­er Stadt­fest gekom­men. Der 23-Jährige hat­te dem Bericht zufolge die Attacke zugegeben. Sie galt als Aus­lös­er für die gesamte Gruppe, über andere Besuch­er herz­u­fall­en. Auch her­beigerufene Polizeibeamte kon­nten gegen die Über­ma­cht der Neon­azis nichts aus­richt­en. Der Prozess hat­te im März begonnen. Zahlre­iche Zeu­gen sagten aus, sie kön­nten sich ange­blich nicht mehr an Details des Über­fall­es erinnern.

Kein Prob­lem in Guben?

Im Mai 2006, als im Vor­feld der Fußball­welt­meis­ter­schaft über “No go-areas” in Ost­deutsch­land disku­tiert wurde, hat­te der Guben­er Bürg­er­meis­ter Hüb­n­er (FDP) nach Angaben der Opfer­per­spek­tive erk­lärt, in Guben gebe es keine Prob­leme mit Rechtsextremismus.

Nur weniger Tage später erfuhr eine Gruppe alter­na­tiv­er Jugendliche am eige­nen Leib das Gegen­teil. Als sie das Stadt­fest besucht­en, wur­den sie von ein­er Gruppe von etwa 50 Recht­sex­tremen unter anderem als “Scheiß-Zeck­en” belei­digt und geschub­st. Dann schlu­gen und trat­en die Angreifer auf die Jugendlichen ein und jagten sie über den Fest­platz. Dabei wur­den einige der Betrof­fe­nen erhe­blich ver­let­zt; zwei Per­so­n­en mussten sta­tionär im Kranken­haus behan­delt wer­den. Die Geschädigten schilderten den Ein­druck, dass auch nach dem Vor­fall Repräsen­tan­ten der Stadt bemüht gewe­sen seien, den Vor­fall zu verharmlosen.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Wichtiges Urteil: Beleidigung als »Neger« ist fremdenfeindlich

Am Mittwoch, den 1. April, sprach das Landgericht Neu­rup­pin den 30-jähri­gen Daniel B. schuldig, am 31. März 2007 einen kamerunis­chen Asyl­be­wer­ber in Pren­zlau belei­digt und ange­grif­f­en zu haben. Das Gericht hob den Freis­pruch des Amts­gerichts Pren­zlau auf, das nach eigen­em Bekun­den nicht erken­nen kon­nte, ob die Aus­sage des Angeklagten oder die des Opfers glaub­würdi­ger sei.

Im Gegen­satz zur Entschei­dung des Amts­gerichts, das sich ein Jahr zuvor mit dem Angriff befasst hat­te, hielt das Landgericht die Aus­sage des Opfers für abso­lut glaub­würdig. Der Kameruner schilderte, wie er von Daniel B. mehrfach als »Neger« belei­digt, geschla­gen und getreten wor­den war. Die Ein­las­sung des Angeklagten dage­gen hielt der Richter für eine »reine Märchen­stunde «. Dieser hat­te behauptet, der Asyl­be­wer­ber habe ihn als »Nazi« beschimpft und sei auf ihn losgegangen.

Daniel B. wurde für die Kör­per­ver­let­zung mit sechs Monat­en Frei­heitsstrafe und für die Belei­di­gun­gen mit 40 Tagessätzen bestraft.

Beacht­enswert ist die Entschei­dung des Gerichts, die Belei­di­gun­gen »Neger« als frem­den­feindlich und her­ab­würdi­gend einzustufen. Obwohl immer wieder auf den belei­di­gen­den Charak­ter und die kolo­niale Herkun­ft des Begriffs ver­wiesen wird, waren Ermit­tlungs­be­hör­den und Gerichte nicht immer bere­it, diese Beschimp­fung als ras­sis­tisch zu bew­erten und als Belei­di­gung zu verfolgen.

Der Geschädigte zeigte sich erle­ichtert über die Kor­rek­tur des Urteils.

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Beleidigung Templiner Bürger indischer Herkunft konnte nicht verhandelt werden

Pren­zlau — Am Don­ner­stag dieser Woche wurde der zur recht­en Tem­plin­er Szene zäh­lende Ron­ny Fred M. wegen mehrerer Gewalt­tat­en zu ein­er Gesamt­strafe von 18 Monat­en Haft verurteilt. Die Strafe wird zu drei Jahren auf Bewährung aus­ge­set­zt. Hinzu kom­men noch Schmerzens­geldzahlun­gen in Höhe von 250 und 500 Euro. Die Belei­di­gung ein­er Tem­plin­er Bürg­erin mit indis­ch­er Herkun­ft als „Scheiß Aus­län­der!“ kon­nte wegen eines Form­fehlers nicht ver­han­delt werden.

Das Gericht sah es als Erwiesen an, dass der 18-jährige Ron­ny Fred M., der während der Ver­hand­lung auf einen Rechts­bei­s­tand verzichtete, am 13. Okto­ber 2008 sowohl eine junge Frau vor dem Ede­ka-Markt in Tem­plin geschla­gen als auch zwei der Frau zur Hil­fe eilende junge Män­ner geschla­gen, getreten und erhe­blich ver­let­zt hatte.

Der Angeklagte, der sich recht patzig gegenüber dem Gericht äußerte, stellte seine Tat­en als Notwehr dar und wurde in dieser Hal­tung lediglich von sein­er 15-jähri­gen Fre­undin unter­stützt. Alle anderen Zeu­gen – inklu­sive der Opfer – behaupteten, dass die Aggres­sion von Ron­ny Fred M. ausging.

Hin­ter­grund der Tat­en war ein Beziehungstratsch. Das eine Opfer, Man­ja K. (20), hat­te über einen Seit­en­sprung von Ron­ny Fred M. in ihrem Bekan­ntenkreis berichtet. Ron­ny Fred. M. wollte sie daraufhin zur Rede stellen, was dann in eine doch recht ein­seit­ige Schlägerei ausartete.

Während der Ver­hand­lung wurde mit Zus­tim­mung des Angeklagten eine weit­ere Anklage ver­han­delt. Die Öffentlichkeit wurde daraufhin von der Ver­hand­lung nach Ver­lesung der Anklageschrift aus­geschlossen, da Ron­ny Fred M. zum Zeit­punkt dieser Tat noch ein Jugendlich­er war.

Gemein­schaftliche schwere Kör­per­ver­let­zung wurde hier Ron­ny Fred M. und dem zweit­en geson­dert ver­fol­gten Mike B. vorge­wor­fen. Dabei soll das Opfer in den Schwitzkas­ten genom­men wor­den und mit Faustschlä­gen und Trit­ten an den Kopf trak­tiert wor­den sein. Das Opfer soll dann am Boden liegend mit Stahlkap­pen­schuhen an den Hin­terkopf getreten und dazu mit einem Besen geprügelt wor­den sein.

Die Belei­di­gung ein­er Tem­plin­er Bürg­erin indis­ch­er Herkun­ft kon­nte gar nicht erst ver­han­delt wer­den, da man bei der Anklage davon aus­ging, dass nicht sie son­dern ihr Ehe­mann als „Scheiß Aus­län­der!“ belei­digt wor­den war. Er war es auch, der die Anzeige bei der Polizei unter­schrieben hat­te. Damit war die Anzeige hin­fäl­lig. Im Zeu­gen­stand erkan­nte Rajit R. die 15-jährige Fre­undin von Ron­ny Fred M. als diejenige wieder, die sein Kinder vor dem Haus beschimpft und bedro­ht hat­te. Der Richter forderte Rajit R. auf umge­hend Anzeige zu erstatten.

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Prozess wegen Brandanschlag auf alternativen Jugendclub

Am 02. April 2009 find­et vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde ein Prozess wegen ein­er Brand­s­tiftung statt. Angeklagt ist laut der Opfer­per­spek­tive ein 20-jähriger Recht­sextmist aus dem Ort.

In der Nacht zum 13. Juni 2008 war in dem selb­stver­wal­teten Jugend­klub Maquis in Bad Freien­walde ein Brand gelegt wor­den. Der Tre­ff­punkt bran­nte fast voll­ständig nieder. Die dort verkehren­den Jugendlichen hat­ten zuvor mehrfach auf Dro­hun­gen hingewiesen. In den Monat­en vor dem Brand waren dem Bericht zufolge Clubbe­such­er mehrmals durch Mit­glieder der örtlichen Neon­azi-Szene eingeschüchtert wor­den, die gedro­ht hat­ten, dass sie die “Baracke abfack­eln” würden.

Seit dem Jahr 2000 hat die Opfer­per­spek­tive mehr als 1000 recht­sex­treme Gewalt­tat­en in Bran­den­burg doku­men­tiert: Chronolo­gie 2008, Chronolo­gie 2008 als rss2, Chronolo­gie nach Jahren, Kom­munen, Land­kreisen Im ver­gan­genen Jahr sank die Zahl der Gewalt­tat­en in dem Bun­des­land nach offiziellen Angaben um 22 Delik­te auf 71.

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Templiner Mord vor Gericht: Weiterer Zeuge für Montag erwartet

Neu­rup­pin — Im Mord­prozess gegen Sven P. und Chris­t­ian W., die im Som­mer 2008 den arbeit­slosen Bernd K. bru­tal mis­shan­delt und ermordet haben sollen, wies das Landgericht Neu­rup­pin den Befan­gen­heit­santrag gegen seine 1. Große Strafkam­mer zurück. Die Vertei­di­gung reagierte auf die Ablehnung mit weit­eren Beweisanträgen.

Eine andere Kam­mer des Gericht­es befand die Ein­wände der Vertei­di­gung für unzuläs­sig. Die Anwälte ver­fol­gten ver­fahrens­fremde Zwecke mit den Anträ­gen, hieß es zur Begrün­dung. Prozess­beobachter hat­ten schon zuvor die Mei­n­ung geäußert, dass es dem Vertei­di­ger von Sven P. mit seinem Befan­gen­heit­santrag nicht um die Vertei­di­gung seines Man­dan­ten, son­dern vielmehr darum gehe, Revi­sion­s­gründe zu schaffen.

Immer­hin set­zte sich der Vertei­di­ger mit seinem Antrag durch, einen weit­eren Zeu­gen zu hören, der bele­gen soll, dass sich Sven P. am 22. Juli 2008 bis 22.00 Uhr bei ihm aufge­hal­ten habe. Allerd­ings fand die Tat in der Nacht vom 21. auf den 22. Juli statt. Der Vor­sitzende Richter wies mit Recht darauf hin, dass der Vertei­di­ger hier wohl im Datum geir­rt habe.

Weit­er hieß es in dem Beweisantrag, dass der zu lan­dende Zeuge bele­gen könne, dass Sven P. ein ganz ruhiger Men­sch und kein austick­ender Recht­sex­trem­ist sei, dass er sich lediglich für deutsche Geschichte inter­essiere und die son­st bei Recht­en beliebte Klei­dung nur trage, weil sie ihm gefalle.

Diese Aus­sagen des Vertei­di­gers von Sven P. führten zum ersten Mal zu ein­er gewis­sen Heit­erkeit im Gerichtssaal, erin­nerten sich doch einige Zuschauer an das Hess-T-Shirt in der Tat­nacht und an Geschicht­en über Sven P., wie der schreiend und um sich schla­gend von Polizis­ten zur Ruhe gebracht wer­den musste.

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Neuansetzung des Prozesses gegen Stechert in Bad Freienwalde

Vor inzwis­chen mehr als 10 Monat­en, wurde das alter­na­tive Jugendzen­trum “Maquis” von dem ein­schlägig bekan­nten Neon­azi Mar­cel Stechert niederge­bran­nt. Am 02. April 2009 um 09.00 Uhr wird der Prozess gegen den recht­sex­tremen Täter stat­tfind­en, nach­dem der erste Ter­min vom 19. März 2009 aus­ge­fall­en ist.

Am neuen Prozesster­min soll gegen den Aktivis­ten der so genan­nten “Kam­er­ad­schaft Märkisch Oder Barn­im” (KMOB) ver­han­delt wer­den. Er war schon in der Ver­gan­gen­heit des Öfteren durch diverse ras­sis­tis­che Gewalt­de­lik­te aufge­fall­en. Nun muss er sich für den ver­heeren­den Brand vor dem Amts­gericht Bad Freien­walde ver­ant­worten, welchen er in der Nacht vom 12. Juni zum 13. Juni 2008, zusam­men mit dem Nach­wuch­snazi Mike Schmidt, in dem Jugendzen­trum “Maquis” legte. Dieses wurde durch den Bran­dan­schlag vol­lkom­men zer­stört und inzwis­chen ist an seinem ehe­ma­li­gen Stan­dort nur noch eine Leere zu sehen.

Der Prozess, ist ein wichtiger Anlass, bei dem wir zeigen wer­den, dass nichts vergessen ist! Aktiv­er Antifaschis­mus vor Ort ist wichtiger denn je. Wir wer­den weit­er­hin nach dem Prinzip “Wer Wind sät, wird Sturm ern­ten” han­deln. Die Zer­störung des “Maquis” wird nur der Wind gewe­sen sein! Auch dies­mal wird vor­sor­glich darüber informiert, sodass es nach dem genan­nten Prozess kurzfristig zu kleineren Pro­gram­man­pas­sun­gen kom­men kann.” So Lena Serath, Press­esprecherin der Antifa Bad Freienwalde.

Es wird weit­er dazu aufgerufen, an dem öffentlichen Prozess teilzunehmen, um zu verdeut­lichen, dass es nicht egal ist, wenn ein linkes Jugendzen­trum niederge­bran­nt wird und solche Täter in Freien­walde nicht toleriert, geschweige denn akzep­tiert werden!

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Antifaschismus Law & Order

Tat und Opfer rücken in den Hintergrund

Die Beweisauf­nahme im Mord­prozess gegen Sven P. und Chris­t­ian W. vor dem Landgericht Neu­rup­pin, kommt erneut nicht zum Ende. Nach­dem die Kam­mer den Befan­gen­heit­santrag gegen den Vor­sitzen­den Richter abgelehnt hat­te, lehnte wiederum wie erwartet der Vertei­di­ger von Sven P. die gesamte Kam­mer ab. Die Ver­hand­lung wurde auf näch­sten Dien­stag vertagt.

Der Vertei­di­ger von Sven P. fühlt sich durch die Äußerung des Vor­sitzen­den Richters über seine unqual­i­fizierten Beweisanträge grob her­abgewürdigt und sieht durch die durchgängige Ablehnung der Beweisanträge seine Rechte als Vertei­di­ger eingeschränkt. Der Richter nahm das Wort unqual­i­fiziert gestern nicht mehr in den Mund. Er sprach stattdessen von Beweisanträ­gen, die wed­er Hand noch Fuß hätten.

Statt seine Chance zu nutzen, diesen Wider­spruch in sein­er Ablehnung der Kam­mer her­auszuar­beit­en und so die Kam­mer zumin­d­est in die Gefahr der Befan­gen­heit zu rück­en, blieb er hier recht unpräzise und pochte weit­er auf zusät­zliche DNS-Analy­sen, die Uwe L., der den Getöteten gefun­den hat­te, als möglichen Täter oder Mit­täter belas­ten könnten.

Der Staat­san­walt stellte in sein­er Erwiderung klare Fra­gen, die gegen weit­ere DNS-Analy­sen und damit gegen den Befan­gen­heit­santrag sprachen. Wenn Sven P. nicht an der Tat beteiligt gewe­sen sein will, warum präsen­tierte er dann ein falsches Ali­bi. Wie kommt die Mis­chspur in der Gen­ma­te­r­i­al von Sven P. gefun­den wurde auf die Taschen­lampe, die neben dem toten Bernd K. gefun­den wurde? Wenn Sven P. meint, nicht an der Tat beteiligt gewe­sen zu sein, warum bricht er dann nicht endlich sein Schweigen?

Die Ange­höri­gen von Bernd K. empfind­en das Vorge­hen der Vertei­di­gung mit­tler­weile als entwürdi­gend. Für sie ver­schwindet hin­ter den zahlre­ichen die Ver­hand­lung läh­menden Beweis- und Befan­gen­heit­santrä­gen die eigentlich Ursache des Prozess­es, die Ermor­dung des Vaters, des Ehe­mannes, des Bruders.

Prozesss­plit­ter

Der Berlin­er Recht­san­walt Wol­fram Narath, ehe­ma­liger Chef der ver­bote­nen Wik­ing Jugend und ein bekan­nter Vertei­di­ger von Per­so­n­en aus der recht­en Szene, hat­te für diesen Ver­hand­lungstag die Pflichtvertei­di­gung von Chris­t­ian W. über­nom­men. Narath war bere­its am drit­ten Prozesstag im Gespräch mit den Vertei­di­gern der bei­den Angeklagten gese­hen worden.

Chris­t­ian W. brach das erste Mal sein Schweigen. „Dann sagen sie das doch gle­ich!“ pflaumte er den Vor­sitzen­den Richter an nach­dem der einen Satz zum The­ma Revi­sion wieder­holte, den sein Vertei­di­ger Narath akustisch nicht ver­standen hat­te. Sein erst­ma­liger Ver­such, nach Prozes­sun­ter­brechung mit Sven P. Kon­takt aufzunehmen, wurde von ein­er Jus­tizwacht­meis­terin ener­gisch unterbunden.

Inforiot