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(Anti-)Rassismus

Flüchtlingsrat fordert Schließung des Flüchtlingsheims Hohenleipisch

Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg unter­stützt dieses Anliegen und tritt für das Recht auf eine men­schen­würdi­ge Unter­bringung in Woh­nun­gen ein.

Das Heim Hohen­leip­isch legt uns ein Leben in der Iso­la­tion auf. Wir sind in herun­tergekomme­nen Armee­barack­en unterge­bracht, mit­ten im Wald, umgeben von Wild­schweinen.“ Das dik­tierte eine Gruppe von zwanzig Bewohner/innen des Flüchtling­sheims den Besucher/innen von Flüchtlingsrat und Ini­tia­tiv­en, die sich im „Bünd­nis gegen Lager Berlin/Brandenburg“ zusam­mengeschlossen haben. Gemein­sam wurde ein offen­er Brief ver­fasst, den sie auf ein­er Demon­stra­tion am 22. März dem Lan­drat Chris­t­ian Jaschin­s­ki übergeben wollen. Ihre Forderun­gen sind ein­deutig: „Wir sagen Nein zur Iso­la­tion. Die einzige Lösung ist: Das Heim muss sofort geschlossen wer­den.“ Der Land­kreis solle Woh­nun­gen für diejeni­gen bere­it­stellen, die das wollen. Neben der drück­enden Iso­la­tion in den Barack­en der ehe­ma­li­gen Muni­tion­sanstalt gibt es noch weit­ere Prob­leme, über die die Bewohner/innen kla­gen. So hät­ten sie keinen Zugang zu Deutschkursen, Fahrtkosten wür­den ihnen zu den Behör­den im 42 km ent­fer­n­ten Herzberg in der Regel nicht erstat­tet, einkaufen kön­nten sie nur preis­gün­stig in Elster­w­er­da, die Fahrt müssten sie eben­falls selb­st bezahlen. Und eine Arbeit­ser­laub­nis zu bekom­men, sei fast unmöglich. 

Die Ankündi­gung der Demon­stra­tion hat bei der Heim­leitung offen­bar eine nervöse Reak­tion her­vorgerufen. Der Heim­leit­er Herr Butschok will am 22. März eine Par­ty ver­anstal­ten, damit die Bewohner/innen nicht an der Demon­stra­tion teil­nehmen. „Die Lebenssi­t­u­a­tion der Flüchtlinge im Lager Hohen­leip­isch,“ so Kay Wen­del vom Flüchtlingsrat, „macht deut­lich, dass die Poli­tik gegenüber Flüchtlin­gen nach wie vor vom Gedanken der Abschreck­ung gekennze­ich­net ist. Es ist der Kom­plex aus Son­derge­set­zen, die gegen Flüchtlinge gerichtet sind, gegen den wir demon­stri­eren. Ein men­schen­würdi­ges Leben ist unter diesen Geset­zen nicht möglich. Sie gehören abgeschafft.“ Die Demon­stra­tion ste­ht im Zusam­men­hang mit dem bun­desweit­en Aktion­stag gegen das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, das für viele der Prob­leme ver­ant­wortlich ist.


Demon­stra­tion in Herzberg (Elster)
Dien­stag, 22. März, 14 Uhr
Auf­takt am Markt

Für Nach­fra­gen ste­hen wir Ihnen gerne unter Tel. 0170–9659042 (Kay Wen­del) zur Verfügung.

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Klima & Umwelt

Für den schnellstmöglichen Atomausstieg

Demon­stra­tion für den schnell­st­möglichen Atom­ausstieg in Deutsch­land und die sofor­tige Wende in der Energiepoli­tik weltweit

Wann: Don­ner­stag, 17. März 2011

Zeit: 18 bis 20 Uhr

Wo: Pots­dam, ab Luisen­platz

Wir sind erschüt­tert von der Katas­tro­phe, die die Men­schen in Japan durch­leben müssen- bei der momen­tan laufend­en Atom­katas­tro­phe kön­nen die einst dichtbe­siedel­ten Regio­nen um die Fukushi­ma – Atom­kraftan­la­gen auch für tausende von Jahren der Radioak­tiv­ität aus­ge­set­zt wer­den. Auch Teile von Tokio sind in Gefahr, radioak­tiv verseucht zu werden.

Erst vor 25 Jahren haben wir gese­hen, was die Tsch­er­nobyl-Katas­tro­phe angerichtet hat. Atom­kraftwerke, egal ob alte oder neue, sind und bleiben eine Risikotech­nolo­gie, dessen soge­nan­ntes Restrisiko wir nicht ein­schätzen kön­nen. Einzig allein wis­sen wir, dass sie – im Falle eines GAUs- im wahrsten Sinne des Wortes t o d – sich­er sind.

Die Debat­te um die Atom­kraft flammt nicht ger­ade erst jet­zt wieder auf, sie ist schon seit Jahrzehn­ten im vollem Gange. Aber nun haben die Ereignisse in Japan das Fass endgültig zum Über­laufen gebracht. Die Men­schheit muss nun endgültig ein­se­hen: die Atom­kraft ist wed­er ein­er Renais­sance wert, noch eine Brück­en­tech­nolo­gie. Das Risiko zur ver­nich­t­en­den Katas­tro­phe und das seit Jahrzehn­ten ungelöste Entsorgung­sprob­lem sind untragbar.

Wir müssen auch ein­se­hen, dass wir aus unserem blind­en Tech­nik- und Wach­s­tums­glauben endlich aufwachen müssen. Nicht nur die Prof­it­gi­er einzel­ner Energiekonz­erne ver­an­lasst die Men­schen, die gefährliche Atom­kraft zu nutzen, son­dern auch der Glaube der Gesellschaft an die Beherrschbarkeit aller Prob­leme durch Tech­nik und das Streben nach Wach­s­tum ‑auch über Leichen- offen­bart sich momen­tan in Japan ganz deut­lich als fataler Trugschluss.

Darüber müssen wir auch in Deutsch­land und über­all auf dieser Welt disku­tieren und der Igno­ranz und falschen Ver­sprechun­gen von Atom­poli­tik­erIn­nen Wider­stand zeigen.

 

Die Atom­poli­tik wankt, brin­gen wir sie gemein­sam zur endgülti­gen Umkehr! Deshalb rufen wir am Don­ner­stag, 17.03.2011, um 18 Uhr auf dem Luisen­platz gemein­sam in ganz Deutsch­land zu demonstrieren:

Wir fordern eine weltweite Wende in der Energiepoli­tik. Und zwar jet­zt. Sofort. Die Zukun­ft gehört ein­er demokratis­chen und dezen­tralen Energiev­er­sorgung mit erneuer­baren Energien! In weni­gen Jahrzehn­ten wer­den die fos­silen Rohstoffe weltweit zu Ende gehen. Wir müssen uns darauf ein­stellen. Anson­sten wird die zu vorherse­hbare Energiekrise um ein vielfach­es drama­tis­ch­er sein als die Finanzkrise. Von der anste­hen­den Kli­makatas­tro­phe ganz abzusehen.

AStA der Uni­ver­sität Pots­dam
Anti-Atom-Bünd­nis Pots­dam
BUND Pots­dam
Antikap­i­tal­is­tis­ches Bünd­nis Pots­dam
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Infoveranstaltungen + Recherchebroschüre

Oranien­burg — Am gest­ri­gen Mon­tag fand in Ora­ni­en­burg eine In­fo­ver­an­stal­tung zu den The­men Neo­na­zis­mus in Ober­ha­vel und eine klei­ne­re Ein­füh­rung in die The­ma­tik der „Ex­tre­mis­mus­theo­rie“ statt.

 

Bei der Ein­füh­rung zur „Ex­tre­mis­mus­theo­rie“ ging es um die Wi­der­sprüch­lich­kei­ten in der „Ex­tre­mis­mus­theo­rie“ ge­gen­über der Rea­li­tät. Kon­kret ge­zeigt wurde die­ses an­hand der Gleich­stel­lung so ge­nann­ter „Ex­tre­mis­ten“, wel­che auf­grund von prak­ti­schen wie auch theo­re­ti­schen Bei­spie­len wie­der­legt wer­den konn­ten. Ein­dring­lich warn­ten wir vor dem Nor­ma­li­sie­ren des Ex­tre­mis­mus­be­griffs und ein Ak­zep­tie­ren der Spiel­re­geln, zum Bei­spiel beim Leis­ten der Un­ter­schrift unter der Ex­tre­mis­mus­klau­sel in Ober­ha­vel. In der Ver­an­stal­tung wurde auch die For­de­rung der FDP Ober­ha­vel nach einem Bünd­nis gegen „Links­ex­tre­mis­mus“ zu­rück­ge­wie­sen mit Hin­weis auf die reale po­li­ti­sche Si­tua­ti­on und ei­ni­gen Stu­di­en zur The­ma­tik, wel­che davon aus­geht, dass es sol­che Struk­tu­ren / Szene nicht gibt oder sie nicht re­le­vant sind.

Der zwei­te Teil der Ver­an­stal­tung be­han­del­te das The­ma Neo­na­zis in Ober­ha­vel. An­ders als im ver­gan­ge­nen Jahr gab es in die­sem Jahr eine kurze Ge­schichts­be­trach­tung der Neo­na­zi­sze­ne in Ober­ha­vel, be­gin­nend im Jahr 1987, als es die erste Ver­ur­tei­lung in der DDR wegen Ne­on­fa­schis­mus gegen Vel­te­ner und Hen­nigs­dor­fer Neo­na­zis gab. Wei­ter­hin wur­den die wich­tigs­ten Struk­tu­ren und Per­so­nen vor­ge­stellt und auf ge­wis­se Be­son­der­hei­ten hin­ge­wie­sen, wie die Durch­mi­schung von rech­ten und lin­ken Ju­gend­li­chen in di­rek­te Per­so­nen­zu­sam­men­hän­ge, auf­grund vom Dorf­ge­fü­ge. Auch wurde be­tont, dass ein Groß­teil von Ak­tio­nen kaum von or­ga­ni­sier­ten Neo­na­zis aus­geht, son­dern von der größ­ten Grup­pe, der Neo­na­zis, wel­che sub­kul­tu­rell und struk­tur­los ge­prägt sind.

De­tail­lier­te In­for­ma­tio­nen zu Neo­na­zis in Ober­ha­vel lie­fert die neue Re­cher­che­bro­schü­re „Blick­punkt Nr.2 – An­ti­fa Re­cher­che für Ober­ha­vel Süd“.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order

Pressemitteilung des Utopia e.V.

Der Über­griff auf Antifaschist_innen aus dem Umfeld des Vere­ins Utopia e.V. durch Anhänger der Fuss­ball-Hooli­gan-Grup­pierung FCV vom 8.11.2008 wird ab dem 16.03.2011 vor dem Amts­gericht Frank­furt (Oder) verhandelt.

In der Nacht vom 8.11. zum 9.11.2008 drangen Per­so­n­en aus dem recht­sex­tremen Umfeld des Fußbal­lvere­ines FFC Vik­to­ria in das Wohn­haus in der Berlin­er Straße 24 ein. Bekan­nter­maßen hat dort der Vere­in Utopia, welch­er seit Jahren anti­ras­sis­tis­che und antifaschis­tis­che Bildungs‑, Jugend- und Kul­tur­ar­beit leis­tet, seine Räumlichkeiten.

Zunächst ver­wüsteten die Angreifer den Haus­flur, indem sie Plakate von den Wän­den ris­sen und an ver­schiede­nen Stellen Aufk­le­ber der Hooli­gan-Grup­pierung FCV anbracht­en. Beim Ver­lassen des Haus­es ris­sen die Recht­sex­tremen das Ban­ner des Vere­ins aus sein­er Ver­ankerung. Durch den Lärm alarmiert, ent­deck­ten fünf Per­so­n­en, welche sich zu diesem Zeit­punkt in den Räu­men des Vere­ins aufhiel­ten, eine Spur der Ver­wüs­tung, die sich bis zur Haustür hin­zog. Beim Öff­nen der Haustür stürmten aus einem Lokal, das sich in dem­sel­ben Haus befind­et, etwa 15 Per­so­n­en. Diese waren teil­weise ver­mummt und mit Bil­lard­stöck­en bewaffnet. Unter Rufen wie “Scheiß Zeck­en” grif­f­en sie die Antifaschist_innen an und ver­let­zten drei von ihnen.

Der erste Ver­hand­lungstag find­et am 16.03.2011 um 9:00 Uhr im Amts­gericht Frank­furt (Oder), Saal 003 statt.

Utopia e.V.
Kon­takt: utopia-ffo@riseup.net

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Pressemitteilung des Flüchtlingsrates Brandenburg

Am 10. März entsch­ied das Oberver­wal­tungs­gerichts Berlin-Bran­den­burg, dass die Prax­is der Fes­selung im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt jeglich­er Rechts­grund­lage ent­behrt. Seit Jahren fordert der Flüchtlingsrat die Beendi­gung dieser Prax­is und die Abschaf­fung der Vor­rich­tun­gen dafür. Die Betrof­fe­nen wer­den dabei in „Ruhig­stel­lungsräu­men“ auf ein­er Liege so fix­iert, dass sie schließlich nur noch den Kopf bewe­gen können.

Vor dem Oberver­wal­tungs­gericht wurde der Fall ein­er Keni­aner­in ver­han­delt, die im Jahr 2003 ver­suchte, sich in der Abschiebe­haft das Leben zu nehmen. Sie wurde an mehreren Tagen stun­den­lang in Bauch­lage ein­er solchen Total-Fes­selung unter­wor­fen. Das Oberver­wal­tungs­gericht stellte nun fest, dass es für einen so weitre­ichen­den Ein­griff kein­er­lei Rechts­grund­lage gibt und diese im vor­liegen­den Fall außer­dem unver­hält­nis­mäßig war.

Im Dezem­ber 2000 beze­ich­nete das Europäis­che Komi­tee zur Ver­hü­tung von Folter (CPT) die Prax­is im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt, Gefan­gene, die aggres­siv oder selb­st­mordge­fährdet sind, stun­den­lang zu fes­seln, als abso­lut unakzept­abel. In den Ruhig­stel­lungszellen waren damals noch vier Met­all­ringe in den Boden ein­ge­lassen; die Fes­selung fand an Armen und Beinen statt. Diese Ringe wur­den abgeschafft, die Prax­is aber nicht been­det. Vielmehr wur­den die Ringe durch Gurt-Fes­selungssys­teme auf Fix­ier­liegen erset­zt, die sog­ar die zusät­zliche Fes­selung am Rumpf ermöglichen.

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Antifaschismus

Kundgebung für Holocaustleugner

Für die Abschaf­fung des Volksver­het­zungspara­grafen und die Freilas­sung des Holo­caustleugn­ers Horst Mahler wollen Neon­azis Ende März in Bran­den­burg protestieren. In einem Aufruf, der im Inter­net ver­bre­it­et wird, wer­den als Ver­anstal­ter zwei ein­schlägig bekan­nte Recht­sex­treme benannt.

Knapp eine Autostunde von der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt Pots­dam ent­fer­nt wollen Neon­azis am 26. März eine Kundge­bung unter dem Mot­to „Frei­heit für Horst Mahler – §130 StGB abschaf­fen“ durch­führen. Auf dem Park­platz der Jus­tizvol­lzugsanstalt in Bran­den­burg an der Hav­el wollen die Neon­azis protestieren, da der notorische Holo­caustleugn­er Mahler in ihren Augen nur auf­grund der „Wahrnehmung seines Rechts auf das freie Wort“ verurteilt und inhaftiert wurde.

Ein­schlägiges Milieu

In dem im Inter­net ver­bre­it­eten Aufruf zu der Kundge­bung wer­den als Ver­anstal­ter, der Berlin­er Kevin Käther sowie der Bran­den­burg­er Wol­fram Nahrath benannt.

Kevin Käther erlangte Bekan­ntheit in der Neon­azi-Szene, da er sich vor weni­gen Jahren selb­st anzeigte, nach­dem er an drei Promi­nente das anti­semi­tis­che Buch „Vor­lesun­gen über den Holo­caust“, des bekan­nten Holo­caustleugn­ers Ger­mar Rudolf, ver­schick­te. Wie es auf ein­er neon­azis­tis­chen Inter­net­seite heißt, brachte Käther im Ver­lauf des – nach sein­er Selb­stanzeige fol­gen­den – Ver­fahrens „über 4000 Seit­en Beweisanträge in das Ver­fahren ein, um im Rah­men der Beweis­er­he­bung das Buch entwed­er zu wider­legen oder es zu bestäti­gen“. Das Kam­merg­ericht Berlin hob zwar seine Verurteilung zu ein­er acht­monati­gen Frei­heitsstrafe Ende 2009 wieder auf, jedoch fol­gte ein weit­eres Ver­fahren. Auf­grund vier­fach­er Volksver­het­zung während des Ver­lesens sein­er Beweisanträge im ersten Prozess wurde er später zu 15 Monat­en Haft mit vier­jähriger Bewährung verurteilt.

Der zweite Ver­anstal­ter ist der bekan­nte Anwalt Wol­fram Nahrath. Der im bran­den­bur­gis­chen Birken­werder behei­matete Nahrath ist seit vie­len Jahren Anwalt von ein­schlägi­gen Neon­azis und Holo­caust-Leugn­ern. Auf­se­hen erregte 2010 die angekündigte Vertei­di­gung des wegen Holo­caust-Leug­nung bekan­nten britis­chen Bischofs Richard Williamson durch Nahrath. Der let­zte Bun­des­führer der 1994 ver­bote­nen „Wik­ing Jugend“ Wol­fram Nahrath, war zulet­zt vor allem in der 2009 eben­falls ver­bote­nen „Heimat­treuen Deutschen Jugend“ aktiv.

Heil Hitler, Herr Friedman“

War Mahler in den 1960er Jahren noch ein Anhänger der linken „Außer­par­la­men­tarischen Oppo­si­tion“ (APO), wandte er sich im Laufe seines Lebens der extremen Recht­en zu. Nach einem drei­jähri­gen Zwis­chen­stopp in der NPD (2000 – 2003) entwick­elte er sich zum notorischen Holo­caustleugn­er, Volksver­het­zer und Anti­semiten. In diesem Zusam­men­hang grün­dete er auch den „Vere­in zur Reha­bil­i­tierung der wegen Bestre­it­ens des Holo­caust Ver­fol­gten“. Bun­desweites Auf­se­hen erregte er im Okto­ber 2007, als er in einem Gespräch mit der Zeitschrift „Van­i­ty Fair“, seinen Gesprächspart­ner Michel Fried­man mit „Heil Hitler, Herr Fried­man“ begrüßte. Weil er mehrfach verurteilt wurde, ent­zog ihm die Berlin­er Anwalt­skam­mer im Jahr 2009 die Zulas­sung als Anwalt.

Der in der Neon­azi-Szene als „Maulko­rb­para­graf“ beze­ich­nete § 130 (Volksver­het­zung), ist für die anti­semi­tis­che Rechte rel­e­vant, da er auch das Straf­maß für die Leug­nung des Holo­causts regelt: „Mit Frei­heitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geld­strafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nation­al­sozial­is­mus began­gene Hand­lung der in § § 6 Abs. 1 des Völk­er­strafge­set­zbuch­es beze­ich­neten Art in ein­er Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in ein­er Ver­samm­lung bil­ligt, leugnet oder verharmlost.“

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(Anti-)Rassismus

Fesselungspraxis im Abschiebegefängnis Eisenhüttenstadt ist rechtswidrig

Im fol­gen­den eine aktuelle Mit­teilung des Recht­san­walts Falko Dresch­er. Hin­ter­gründe zum Fall von Alice Kamau gibt es hier.

Am heuti­gen Tage wurde vor dem Oberver­wal­tungs­gericht Berlin-Bran­den­burg der Rechtsstre­it der von mir vertrete­nen Frau Alice Kamau gegen die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde Bran­den­burg verhandelt.

Frau Kamau war im Jahr 2003 im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt mehrfach in ein­er sog. Beruhi­gungszelle mit einem Ban­da­gen­sys­tem auf ein­er Liege in Bauch­lage über Stun­den (z.B. am 01.10.2003 über mehr als 5 Stun­den) so fix­iert wor­den, dass sie lediglich noch ihren Kopf bewe­gen konnte.

Später erhob Frau Kamau eine Klage, um fest­stellen zu lassen, dass diese Art der Behand­lung rechtswidrig war. Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) wies die Klage allerd­ings mit dem (in der Öffentlichkeit viel beachteteten) Urteil vom 21.09.2007 zurück.

Auf­grund der ein­gelegten Beru­fung wurde die Sache heute neu ver­han­delt. Das OVG ver­trat hier eben­so wie die Klägerin die Auf­fas­sung, dass es bere­its keine Rechts­grund­lage für einen so weitre­ichen­den Ein­griff gab und die Maß­nahme überdies unver­hält­nis­mäßig war. Die Aus­län­der­be­hörde hat den Anspruch der Klägerin auf Fest­stel­lung der Rechtswidrigkeit der Fes­selun­gen daraufhin frei­willig anerkannt.

Bere­its im Dezem­ber 2000 hat­te die EU-Folterkomis­sion (CPT) die Prax­is im Abschiebege­fäng­nis Eisen­hüt­ten­stadt, Häftlinge stun­den­lang zu fes­seln, als „total­ly unac­cept­able“ ver­wor­fen. Die in Punkt 73 des CPT-Berichts (vgl.: http://www.cpt.coe.int/documents/deu/2003–20-inf-eng.htm) bean­standete Vier-Punkt-Fes­selungsmöglichkeit mit­tels im Boden ein­ge­lassen­er Met­all­ringe wurde dann allerd­ings nur durch ein auf ein­er Liege befind­lich­es
Fünf-Punkt-Fes­selungssys­tem (bei dem zusät­zlich zu Armen und Beinen auch noch der gesamte Rumpf fix­iert wird) ersetzt.

Mit dem heuti­gen Abschluss des Ver­fahrens verbindet die Klägerin die Hoff­nung, dass die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde des Lan­des Bran­den­burg nun endlich den Grun­drecht­en von Flüchtlin­gen mehr Sen­si­bil­ität entgegenbringt.

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(Anti-)Rassismus

Antirassistische Aktion in Herzberg

Isolationslager Hohenleipisch

Demon­stra­tion in Herzberg/Elbe-Elster

Im Rah­men des bun­desweit­en Aktion­stags gegen ras­sis­tis­che Son­derge­set­ze ruft das Bünd­nis gegen Lager Berlin-Bran­den­burg zu ein­er Demon­stra­tion in Herzberg, Land­kreis Elbe-Elster auf.

Das Iso­la­tion­slager Hohen­leip­isch schließen!

Dien­stag, 22. März, 14 Uhr
Markt, Herzberg

Von Berlin fährt ein Regional­ex­press nach Herzberg, von dort ca. 30 min zum Markt.
Tre­ff­punkt: Bahn­hof Süd­kreuz Ser­vice-Point, Dien­stag, 22. März, 12 Uhr

22. März: Bun­desweit­er Aktion­stag gegen ras­sis­tis­che Son­derge­set­ze

Im Novem­ber let­zten Jahres kam es zu ein­er bre­it­en Protest­welle von Flüchtlin­gen gegen die unerträglichen Lebensver­hält­nisse. Beson­ders in Bay­ern und Baden-Würt­tem­berg boykot­tierten mehrere Hun­dert Flüchtlinge Essenspakete, sie protestierten gegen die Lager- und Residenzpflicht.

Dieses Jahr debat­tiert der Bun­destag über die Geset­ze, die die Poli­tik der Abschreck­ung und Aus­gren­zung festschreiben. Unser Beitrag heißt: Widerstand!

Der 22. März ist der Start der Kam­pagne zur Abschaf­fung aller diskri­m­inieren­den Son­derge­set­ze für Flüchtlinge. An diesem Tag find­en in allen Bun­deslän­dern Aktio­nen und Demos statt — gegen das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, das die Sozial­hil­fe als „Sach­leis­tun­gen“ (Wertgutscheine und Essenspakete) vorschreibt und die Sozial­hil­fe für Flüchtlinge auf 62 % des Hartz-IV-Satzes kürzt, — gegen Asylver­fahrens- und Aufen­thalts­ge­setz, das die Unter­bringung in Lagern und die Ein­schränkung der Bewe­gungs­frei­heit („Res­i­den­zpflicht“) vorschreibt.

Das Iso­la­tion­slager Hohenleipisch

Ein drastis­ches Exem­plar eines Iso­la­tion­slagers liegt beim Dorf Hohen­leip­isch im Land­kreis Elbe-Elster. Hier sind auf dem Gelände der ehe­ma­li­gen Muni­tion­sanstalt der Wehrma­cht etwa 100 Flüchtlinge unterge­bracht. Auch hier regt sich der Wider­stand. Mit unser­er Unter­stützung haben die Bewohner_innen eine Res­o­lu­tion verfasst:

„Das Heim Hohen­leip­isch legt uns ein Leben in der Iso­la­tion auf. Wir sind in herun­tergekomme­nen Armee­barack­en unterge­bracht, mit­ten im Wald, umgeben von Wild­schweinen.“ „Wir sagen Nein zur Iso­la­tion. Die einzige Lösung ist: Das Heim muss sofort geschlossen werden.“ 

„Wir fordern:
- Woh­nun­gen für alle Flüchtlinge, die das wollen
- sofor­tige Arbeit­ser­laub­nisse für alle
- die Abschaf­fung der Residenzpflicht“

Hin­ter­grund: Poli­tik der Flüchtlingsbekämpfung

Seit Langem ist bekan­nt, wie seit den frühen 1980er Jahre ein Abschreck­ungssys­tem gegen Flüchtlinge errichtet wurde. Dessen Ziel war es, die Lebens­be­din­gun­gen von Flüchtlin­gen, die nach Deutsch­land kom­men, so unat­trak­tiv wie möglich zu gestal­ten. Damit sollte, wie es in der bay­erischen Asyl­durch­führungsverord­nung heißt, die »Bere­itschaft zur Rück­kehr in das Heimat­land« gefördert wer­den. Und diese Erfahrung sollte über die gebroch­enen Rück­kehrer an poten­zielle Flüchtlinge in den Herkun­ft­slän­dern kom­mu­niziert wer­den, frei nach Lothar Späths Mot­to, »Geht nicht nach Baden-Würt­tem­berg, dort müsst ihr ins Lager«.

Die Bürokrat­en ließen sich einiges ein­fall­en, wie sie das Leben von Flüchtlin­gen möglichst unerträglich gestal­ten kön­nen. Offiziell war die Rede von »flankieren­den Maß­nah­men«. Darunter fällt das Arbeitsver­bot, die Lagerpflicht, das Sach­leis­tung­sprinzip, die Res­i­den­zpflicht. Diese Maß­nah­men bilden einen Zusam­men­hang, der auf die Isolierung von Flüchtlin­gen abzielt. Iso­la­tion macht schwach, und schwache Men­schen leis­ten keinen Wider­stand, so das Kalkül der Bürokraten. 

Doch das Kalkül geht nicht auf. Die Abschreck­ung läuft ins Leere. Immer mehr Flüchtlinge lassen sich nicht klein kriegen, sie nehmen sich, was ihnen zuste­ht, sie nehmen die Vertei­di­gung ihrer Men­schen­würde in die eige­nen Hände. Dort, wo die Lebens­be­din­gun­gen am unerträglich­sten sind, in Bay­ern, ver­weigern sie kollek­tiv die Essenspakete und treten in den Hunger­streik. Der Wider­stand wächst, auch in Baden-Würt­tem­berg und Thürin­gen. Die Gren­ze des Erträglichen ist schon lange überschritten.

Gle­ichzeit­ig debat­tieren Merkel & Co. über »Lockerun­gen« und »Inte­gra­tion«, meinen damit jedoch nur kos­metis­che Änderun­gen. Das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, seit 1993 Instru­ment der Diskri­m­inierung, soll reformiert wer­den, so fordert es das Bun­desver­fas­sungs­gericht. Die Res­i­den­zpflicht soll reformiert wer­den, so will es die FDP im Sinne der Mobil­ität von Arbeit­skräften. Jedoch, insti­tu­tioneller Ras­sis­mus lässt sich nicht reformieren, son­dern nur abschaffen.

Die Flüchtlinge und Aktivist_innen aus anti­ras­sis­tis­chen Grup­pen, die sich vom 10. bis 12. Dezem­ber 2010 in der Frank­furter Uni trafen, beschlossen, einen Kon­tra­punkt gegen das Gerede über kos­metis­che Refor­men zu set­zen. Sie wollen ihre Stimme erheben, die in den Diskursen den Main­streams nur als Betrof­fen­heits­ma­te­r­i­al vorkom­men, wenn über­haupt. Geplant sind zwei Fix­punk­te für Aktio­nen: einen Aktion­stag in allen Bun­deslän­dern am 22. März – and the Day of the »Anti-Iso­la­tion-Camp« im Juni in Berlin. 

Rassistische Sondergesetze abschaffen!

Inforiot