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Zu wenig Geld

Berlin — Der Zen­tral­rat der Juden in Deutsch­land hat den Staatsver­trag Bran­den­burgs mit der Jüdis­chen Lan­des­ge­meinde erneut deut­lich kri­tisiert. Die vorge­se­henen Finanzmit­tel an die sieben jüdis­chen Orts­ge­mein­den reicht­en bei weit­em nicht aus, sagte Gen­er­alsekretär Stephan Kramer der Zeitung “Jüdis­che All­ge­meine”. Er befürchte weit­eres “Chaos” und einen finanziellen “Crash” in der Lan­des­ge­meinde. Der Staatsver­trag wurde am 11. Jan­u­ar unterze­ich­net, bedarf aber noch der Zus­tim­mung des Landtags. 

Der Ver­trag sieht Staat­sleis­tun­gen in Höhe von jährlich 200 000 Euro vor. Davon, so Kramer, blieben angesichts notwendi­ger Schulden­deck­ung den Gemein­den nur 150 000 Euro. Aber schon für das “finanzielle Desaster” der Bran­den­burg­er Gemein­den — sie haben Schulden von über ein­er Mil­lion Euro ange­häuft — seien zu knappe staatliche Zuwen­dun­gen bis zum Jahr 2000 der Grund gewe­sen. Nach Ein­schätzung Kramers sind 500 000 Euro im Jahr zur Aufrechter­hal­tung der jüdis­chen Gemein­den des Lan­des notwendig. 

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Platzeck hält an Gedenktag fest

POTSDAM (mak) Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) legt Wert auf die Fest­stel­lung, dass er am nationalen Gedenk­tag für die Opfer des Holo­caust fes­thält. Er regt aber an, dass über diesen 27. Jan­u­ar hin­aus nach neuen Wegen gesucht wer­den soll, die Erin­nerung an die Gräueltat­en der Nation­al­sozial­is­ten wach zu hal­ten. Vor 60 Jahren, am 27. Janaur 1945, hat­te die Rote Armee das Ver­nich­tungslager Auschwitz befre­it. Platzeck hat­te in der Debat­te zum 60. Jahrestag des Kriegsendes im Land­tag die Frage aufge­wor­fen, ob dieser Gedenk­tag noch angemessen sei, um nach­fol­gende Gen­er­a­tio­nen über die NS-Untat­en aufzuk­lären. “Ich glaube, wir soll­ten die Frage ernst nehmen, ob der Gedenk­tag 27. Jan­u­ar nicht der Gefahr unter­liegt, ein allzu fernes Datum zu sein, ein Datum in einem anderen Land”, hat­te Platzeck gesagt und dann gefragt: “Beste­ht nicht die Gefahr, dass wir uns, wenn wir diesen Gedenk­tag bege­hen, zumin­d­est indi­rekt auf die Seite der Siegermächte, vielle­icht sog­ar auf die Seite der Opfer stellen?” Diese Bedenken wären aber nur berechtigt, wenn mit jen­em Gedenken tat­säch­lich von deutsch­er Täter­schaft abge­lenkt wer­den solle. Das sei aber sein­er Mei­n­ung nach nicht der Fall, so Platzeck. Gle­ichzeit­ig brachte er andere mögliche Gedenk­tage ins Gespräch, wie zum Beispiel den 20. Jan­u­ar 1942, als auf der Wannsee-Kon­ferenz die sys­tem­a­tis­che Ermor­dung der €päis­chen Juden beschlossen wor­den war.

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Geschichte nicht verklären”

SEELOW (Doris Steinkraus) Es sei mitunter erschreck­end, wie wenig junge Leute von den Geschehnis­sen wis­sen, die sich vor 60 Jahren in ihrer Region abspiel­ten, so Christoph Berendt in der gestri­gen Pressekon­ferenz in der Gedenkstätte. “Manch ein Jugendlich­er weiß nicht, dass Polen erst seit 1945 an der Oder leben und warum”, so der Leit­er der vom amtieren­den Lan­drat Michael Bonin berufe­nen Arbeits­gruppe, die sich seit eini­gen Monat­en der Vor­bere­itung des 60. Jahrestages des Endes des Krieges wid­met. Derzeit ste­hen 26 Ver­anstal­tun­gen im Kalen­der, von Ausstel­lun­gen über Jugend­begeg­nun­gen bis hin zum geplanten zen­tralen Gottes­di­enst des Kirchenkreis­es Oder­bruch am Welt­frieden­stag, dem 1. Sep­tem­ber, in Neuküstrinchen. 

60 Jahre nach Kriegsende verblassen die Bilder jen­er schreck­lichen Wochen und Monate immer mehr. Dabei begeg­net man den Spuren der großen Schlacht bis heute auf Schritt und Tritt. Allein 2003 wur­den in Märkisch-Oder­land 36,4 Ton­nen Muni­tion gebor­gen. Jed­er, der im Oder­land einen Meter in die Erde will, braucht bis heute eine Muni­tions­frei­heits­bescheini­gung. Es dauert noch Jahrzehnte, ehe die gesamte Fläche des ein­sti­gen Kampfge­bi­etes abge­sucht ist. Bei Arbeit­en wer­den noch immer Über­reste Gefal­l­en­er gebor­gen. Seit 1991 sind allein auf dem deutschen Sol­daten­fried­hof in Liet­zen 1150 Sol­dat­en umge­bet­tet wor­den. Die genaue Zahl der Opfer ist bis heute nicht bekan­nt, so gestern der Leit­er der Gedenkstätte Gerd-Ulrich Her­rmann auf Nach­frage. Die immer wieder genan­nten 50 000 Toten — 33 000 Sol­dat­en der Roten Armee, 12 000 Sol­dat­en der Wehrma­cht und 5000 Sol­dat­en der pol­nis­chen Armee — bezö­gen sich auf vier Kampf­tage um den 16. April. “Gekämpft wurde aber in der Region seit Jan­u­ar”, machte Her­rmann deutlich. 

Die Erin­nerung an das tausend­fache Ster­ben und die Fol­gen des Krieges will der Kreis auch kün­ftig wach­hal­ten. In Schul­pro­jek­ten, Work­shops und Begeg­nun­gen sollen vor allem junge Men­schen über die Ereignisse unter­richtet wer­den. Zur Kon­ferenz am 31. Jan­u­ar im Kreiskul­turhaus, bei der His­torik­er viele ver­mit­teln wer­den, sind Vertreter aller Schulen ein­ge­laden. “Es ist hoch zu werten, dass dieser Kreis bis heute den Erhalt der Gedenkstätte gesichert hat”, so der His­torik­er Dr. Richard Lakows­ki. Die Stätte sei wichtig, um die lei­d­volle Geschichte objek­tiv darzustellen und sie nicht in Helden­tum zu verklären.

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Diskussion um Drogenpolitik

POTSDAM In Bran­den­burg hat der Dro­genkon­sum weit­er zugenom­men. Zugle­ich wer­den die Tatverdächti­gen bei Rauschgift­de­lik­ten immer jünger. Darauf ver­wies Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) gestern während ein­er Aktuellen Stunde im Land­tag. Die Zahl von Dro­gen­de­lik­ten an Schulen stieg von 241 im Jahre 2003 auf 295 im vorigen Jahr an — jew­eils bezo­gen auf die Monate Jan­u­ar bis Okto­ber. “Wir müssen ger­ade junge Men­schen vor den Gefahren des Dro­gen­miss­brauchs schützen und ein Abgleit­en in krim­inelle Kar­ri­eren ver­hin­dern”, betonte Schön­bohm und forderte eine “Kul­tur des Hin­se­hens”. Es komme darauf an, frühzeit­ig in Kitas und Schulen über die Gefahren von Dro­gen aufzuklären. 

Im ver­gan­genen Jahr sind acht Men­schen in Bran­den­burg an ille­galen Dro­gen gestor­ben, teilte Schön­bohm mit. Er kündigte eine entsch­iedene Bekämp­fung der Rauschgiftkrim­i­nal­ität an, die 2004 um 16,8 Prozent gegenüber 2003 zugenom­men habe. 

In der Debat­te liefer­ten sich die Frak­tionsvertreter einen hefti­gen Schlagab­tausch. Der PDS-Abge­ord­nete Torsten Krause forderte, die Kon­sumenten von Cannabis nicht zu krim­i­nal­isieren. Hanf müsse freigegeben wer­den, sagte der 23-Jährige. Im Ver­gle­ich zu Tabak und Alko­hol seien deren Auswirkun­gen auf die Gesund­heit eher geringer, wie Unter­suchun­gen zeigten. 

Schön­bohm wies diese Posi­tion als “nicht akzept­abel” zurück. “Sie gehen einen Irrweg”, sagte er an die PDS gewandt. Im Kampf gegen Dro­gen müssten Präven­tion, Repres­sion, Ther­a­pie sowie Über­leben­shil­fe für Süchtige miteinan­der ver­bun­den wer­den. Der innen­poli­tis­che Sprech­er der CDU, Sven Petke, warf der PDS eine Ver­harm­lo­sung der Prob­leme vor. Die Andro­hung von Strafen habe eine abschreck­ende Wirkung auf poten­zielle Täter, hob Petke hervor. 

Dem wider­sprach der PDS-Abge­ord­nete Ste­fan Sar­rach. Das Strafrecht sei ein untauglich­es Mit­tel zur Bekämp­fung des Dro­genkon­sums, sagte er. Die SPD-Abge­ord­nete Brit­ta Stark sagte, der Schw­er­punkt in der Dro­gen­poli­tik sollte weniger auf Repres­sion als auf Präven­tion gelegt wer­den. Ziel müsse es sein, den Kon­sum von Sucht­mit­teln “mess­bar” zu reduzieren. 

Cannabis: Krause will Legalisierung

Vorstoß von PDS-Landtagsabgeordneten

OBERHAVEL/ POTSDAM Die Legal­isierung von Cannabis für den Eigenge­brauch fordert Torsten Krause, PDS-Land­tagsab­ge­ord­neter aus dem Nord­kreis. Anlässlich ein­er von der CDU im Land­tag beantragten aktuellen Stun­den zum The­ma Dro­gen zitierte Krause gestern das Bun­desver­fas­sungs­gericht, welch­es bere­its vor elf Jahren fest­stellte, dass “das Sucht­po­ten­tial der Cannabis­pro­duk­te als sehr ger­ing eingestuft” wird. 

Außer­dem ver­wies er auf eine Studie, die im Auf­trag der amerikanis­chen Regierung erstellt wurde. Danach entwick­eln 32 Prozent der Erstkon­sumenten von Nikotin später eine Abhängigkeit. Bei Hero­in sind es 23, bei Kokain 17, bei Alko­hol 15 und bei Cannabis neun Prozent. Eine €päis­che Schüler­studie von 2004 ergab, dass mehr als jed­er dritte Jugendliche sich selb­st als Rauch­er beze­ich­nete, aber nur fünf Prozent mehr als einen Joint pro Monat rauchen. 

Angesichts der größeren Wahrschein­lichkeit, durch den Genuss von Tabak und Alko­hol abhängig zu wer­den und der weitaus größeren gesund­heitlichen Folgeschä­den dieser legalen Dro­gen tendiere er zur Legal­isierung von Cannabis, so Krause. Mit der Legal­isierung ein­herge­hend müsse aber eine ver­stärk­te Aufk­lärung und Präven­tion über alle Arten von Drogen. 

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HIV-positive Frau freigesprochen und wieder verhaftet

Eine mit dem Aids-Virus infizierte Frau, die im Som­mer 2004 bei einem Abschiebev­er­such eine Polizistin gebis­sen hat­te, ist freige­sprochen und noch im Gericht wieder ver­haftet worden. 

Die Frau aus Kamerun sei auf Antrag der Aus­län­der­be­hörde in Abschiebe­haft genom­men wor­den, sagte ein Sprech­er des Amts­gerichts Neu­rup­pin am Mittwoch. Die Tat­en seien ihr zwar bei den sechs Ver­hand­lungsta­gen nachgewiesen worden. 

Ein­er Sachver­ständi­gen zufolge lei­de die Frau aber seit Jahren unter para­noi­der Schiz­o­phre­nie und sei damit schul­dun­fähig. Dieser Auf­fas­sung schlossen sich Staat­san­waltschaft und das Gericht an. 

Auf Antrag der Aus­län­der­be­hörde erg­ing jedoch nach dem Freis­pruch umge­hend ein Abschiebe­haft­be­fehl gegen die Frau. Der zum Tatzeit­punkt 29-jähri­gen Kameruner­in war gefährliche Kör­per­ver­let­zung und Wider­stand gegen Vol­lzugs­beamte vorge­wor­fen worden. 

Die Frau sollte bere­its Anfang Juni 2004 abgeschoben wer­den. Deshalb hat­te die Aus­län­der­be­hörde von Neu­rup­pin die Polizei alarmiert, als die Afrikaner­in dort auftauchte. 

Bei der Fes­t­nahme leis­tete die seit Jahren HIV-pos­i­tive Frau Wider­stand gegen zwei Polizistin­nen und biss ein­er von ihnen in die Hand. Dadurch zog sich die Beamtin eine blu­tende Wunde zu. 

Die 42-jährige Neu­rup­pin­er Polizeibeamtin hat­te sich aber nicht mit dem Aids-Virus infiziert, wie Unter­suchun­gen inzwis­chen ergaben.

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Hatten Polizei und Bundeswehr Abkommen bei Naziaufmarsch?

(Andreas Fritsche) Irgen­det­was ist faul am mut­maßlichen Auftreten von Sol­dat­en am Rande der Proteste gegen einen Neon­azi-Auf­marsch am 30. Okto­ber in Pots­dam. Das ist die Überzeu­gung des PDS-Land­tagsab­ge­ord­neten Ste­fan Sar­rach, der deshalb jet­zt erneut eine Kleine Anfrage dazu ein­gere­icht hat. 

Entwed­er halfen die Bun­deswehrmän­ner bei den Auss­chre­itun­gen auf der Lan­gen Brücke der Polizei– dies wäre ein Ver­stoß gegen das Grundge­setz, das der­ar­tige Ein­sätze im Inland ver­bi­etet. Oder die Sol­dat­en hiel­ten sich pri­vat dort auf– was mit §3 des Ver­samm­lungs­ge­set­zes kol­li­diert. Bei Demon­stra­tio­nen oder Kundge­bun­gen dür­fen nur Polizis­ten uni­formiert sein. Die Beamten hät­ten dem­nach ein­schre­it­en müssen. 

Sar­rach stellte eine zweite Anfrage, weil er mit der Antwort auf seine erste Anfrage vom 9. Dezem­ber unzufrieden ist. Daraufhin hat­te Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) Anfang Dezem­ber lediglich weit­er­erzählt, was das Pots­damer Polizeiprä­sid­i­um zu den Vor­wür­fen mit­teilte: Kon­tak­te zwis­chen Polizei und Bun­deswehr seien nicht bekan­nt. Soll­ten sich uni­formierte Sol­dat­en im Ein­satzge­bi­et aufge­hal­ten haben, “so geschah das ohne Wis­sen der Einsatzleitung”. 

Eine gründlichere und voll­ständi­ge Recherche wäre möglich und auch erforder­lich gewe­sen, moniert Sar­rach und stellte deshalb seine fünf Fra­gen fast wort­gle­ich noch ein­mal. Um dem Innen­min­is­teri­um auf die Sprünge zu helfen, legte der PDS-Poli­tik­er dies­mal die Kopie eines Fotos bei, das er beim linksalter­na­tiv­en Inter­net-Nachricht­en­fo­rum Indy­media gefun­den hat. Nach Ken­nt­nis von Sar­rachs Mitar­beit­er Mark Wag­n­er ist es das erste Mal, dass im Bran­den­burg­er Land­tag eine Anfrage samt Foto ein­gere­icht wurde. Die Land­tagsver­wal­tung lehnte es aber ab, die Anfrage mit Foto ent­ge­gen­zunehmen– aus Grün­den des Daten­schutzes, wie Land­tagssprech­er Ger­not Schmidt erläuterte. Sar­rach kann die Zurück­weisung nicht nachvol­lziehen und ver­langt vom Land­tagspräsi­den­ten Gunter Fritsch (SPD) eine schriftliche Begrün­dung. Er behält sich vor, wegen der Sache vors Lan­desver­fas­sungs­gericht zu ziehen. 

Ein Zeuge ver­sicherte Sar­rach, dass Polizis­ten und Sol­dat­en gemein­sam in einem Polizeibus an der Lan­gen Brücke anlangten und nan­nte auch das Kennze­ichen des Fahrzeugs. Dies und einige Erleb­nis­berichte zwin­gen nach Ansicht von Sar­rach dazu, das Geschehen zu unter­suchen. “Tat­säch­lich ist meines Eracht­ens mit aller­größter Wahrschein­lichkeit von einem gemein­samen und ein­ver­ständlichen Auftreten von Polizei und Sol­dat­en auszugehen.” 

Dass Schön­bohms Ressort nicht gründlich nach­forschte und den Vor­fall nicht zufrieden stel­lend erk­lärte, sei eine “Frech­heit”, heißt es aus dem Büro des Abge­ord­neten. Vom Min­is­teri­um war gestern keine Stel­lung­nahme zu bekommen.

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Mord verhindert

von M. Lukaschewitsch 

Pots­dam — Sie ist eine Leben­sret­terin. Eine Heldin auch? Nicole Lüdek­ing aus Brandenburg/Havel winkt ab. “Ich habe gar nicht nachgedacht, son­dern gemacht, was man tun muß”, sagt die 25jährige. Eine Selb­stver­ständlichkeit. Frank Tie­mann nen­nt es einen “lei­der nicht alltäglichen Akt der Zivilcourage”. 

Der Vor­sitzende Richter am Pots­damer Landgericht leit­et den Prozeß gegen den Bun­deswehr-Ober­feld­webel und Fam­i­lien­vater Torsten Z., der eben­falls aus Brandenburg/Havel stammt. Der 26jährige ist des ver­sucht­en Mordes an dem keni­an­is­chen Asyl­be­wer­ber Oskar M. (30) angeklagt; daß die Anklage nicht auf Mord lautet, ver­danken Täter und vor allem Opfer dieser Nicole Lüdeking. 

Torsten Z., Oskar M. und die junge Frau hat­ten am frühen Mor­gen des 18. Juli 2004 in der Havel­stadt unab­hängig voneinan­der eine Diskothek ver­lassen. 50 Meter weit­er an der Bushal­testelle attack­ierte Z. den Keni­an­er aus frem­den­feindlichen Motiv­en mit ein­er abge­broch­enen Flasche. Die junge Frau griff ein, pack­te Z. am linken Arm, dessen Hand das Glas umk­lam­merte, und stemmte sich “mit aller Kraft” gegen den bul­li­gen Sol­dat­en. Redete minuten­lang auf ihn ein und hielt ihn so davon ab, sein bere­its schw­er ver­let­ztes Opfer umzubrin­gen. Z. hat­te es mit der messer­schar­fen Kante der Flasche in den Hals gestochen. 

Angst habe sie in dem Moment nicht gehabt, sagt die Mut­ter ein­er vier­jähri­gen Tochter gestern als Zeu­g­in im Prozeß. Das Risiko, daß der Sol­dat auch ihr was antun kön­nte, habe sie ver­drängt. Für den Täter wäre es kein Prob­lem gewe­sen, die zier­liche Frau wegzus­toßen. Z. sei wie von Sin­nen gewe­sen, berichtet Nicole Lüdek­ing; tänzelte unruhig hin und her “wie ein Box­er im Ring”; schob seinen Oberkör­p­er immer wieder in Rich­tung des Opfers. Atmete schnell, preßte hastig immer wieder her­vor: “Euch Aus­län­dern geht′s zu gut hier.” — “Er schien zu allem entschlossen”, sagt die 25jährige, sie redete trotz­dem auf ihn ein. Irgend­wann beruhigte er sich. “Vielle­icht über­raschte es ihn, daß eine Frau sich in den Weg stellte”, fragt sich Nicole Lüdeking. 

“So viel Mut ist bei Über­grif­f­en auf Aus­län­der in Bran­den­burg lei­der nicht die Regel, Sie kön­nen zu Recht stolz auf sich sein”, gibt ihr Richter Tie­mann mit. Die Frau weiß, daß sie nun von eini­gen Men­schen als Nest­beschmutzerin und Ver­rä­terin beschimpft wer­den wird. Kurz vor dem Prozeß habe ein Bekan­nter des Angeklagten sie gefragt: “Find­en Sie es schön, einen unschuldigen Fam­i­lien­vater ins Gefäng­nis zu brin­gen?” Sie sagt nur: “Ich würde es wieder so machen”. 

Zeu­g­in hielt Unterof­fizier von weit­er­er Gewalt ab Prozess um ver­sucht­en Mord an Kenianer

Pots­dam – Nicole L. rutscht am Don­ner­stag auf ihrem Stuhl im Zeu­gen­stand des Pots­damer Landgericht­es hin und her. Aufge­bracht. Wie beschreibt man das? “Er hat sich aufgepumpt wie ein Box­er vor dem Kampf”, erk­lärt die kleine 25-jährige Rau­mausstat­terin aus Bran­den­burg. Sie musste den Haup­tangeklagten Unterof­fizier Thorsten Z. am Handge­lenk fes­thal­ten und auf ihn einre­den, damit er sich nicht wieder auf den Keni­an­er Oscar M. stürzt, der mit ein­er stark blu­ten­den Wunde am Hals zunächst am Boden lag, dann unter Schock herumlief. 

Zweit­er Ver­hand­lungstag im Prozess gegen Thorsten Z. und den Mitangeklagten Andreas R.. Die junge Frau ist eine der Hauptzeug­in­nen gegen den drahti­gen 26-jähri­gen Ober­feld­webel, dem der Staat­san­walt ver­sucht­en Mord “aus frem­den­feindlich motiviert­er Wut” vor­wirft und den großen 30-jähri­gen Mau­r­er Andreas R., der den Keni­an­er beschimpft und zu Boden geschla­gen haben soll. 

Nicole L. und ihre Fre­undin kamen – wie die Angeklagten sowie Oscar M. und sein keni­an­is­chen Begleit­er – am 18. Juli 2004 gegen 5 Uhr mor­gens aus der Bran­den­burg­er Disko “Piephahn”, sie ahn­ten, dass es zu ein­er Schlägerei kommt, sagt die junge Frau, die Angeklagten hät­ten die Keni­an­er angepö­belt, “Aus­län­dern würde es in Deutsch­land bess­er gehen als den Deutschen”. Die Stim­mung sei anges­pan­nt, aggres­siv gewe­sen. Die Frauen standen in kurz­er Ent­fer­nung, aber außer Sichtweite zu der Bushal­testelle, an der die bei­den Keni­an­er auf die Angeklagten trafen. Als sie ein lautes, klir­ren­des Geräusch hörten, liefen sie hin und fan­den Oscar M. blu­tend am Boden liegend, Thorsten Z. habe einige Meter ent­fer­nt ges­tanden, eine Scherbe in der Hand zer­drück­end, Andreas R. und den zweit­en Keni­an­er hat sie nicht wahrgenom­men – Thorsten Z. hat­te hinge­gen am ersten Ver­hand­lungstag erk­lärt, er habe keine Flasche zer­schla­gen, son­dern eine am Wege liegende Scherbe aufgenom­men. Das sei das Let­zte, an das er sich erin­nere, er sei voll­trunk­en gewe­sen. Das allerd­ings kon­nte Nicole L. Nicht bestäti­gen. Thorsten Z. habe wed­er gewankt, noch gelallt. Auch der später auftre­tende Zeuge Sebas­t­ian D. schätzte den Haup­tangeklagten nicht als alko­holisiert ein, als er ihn fröh­lich beim Tanzen antraf. Thorsten Z. habe gläserne Augen gehabt, erzählt er: “Er sah aus, als ob der Dro­gen drin gehabt hätte”. Sebas­t­ian D. hat sich aus der disko ver­ab­schiedet bevor es zu dem Über­griff auf die Keni­an­er kam. Mögliche Ret­tung aus der Nach­barschaft blieb Oscar M. ver­wehrt. Ein Mann aus dem Haus gegenüber der Hal­testelle habe “Ruhe” gebrüllt. Als Oscar M. um Hil­fe rief, schloss der Mann das Fen­ster, erzählt Nicole L. Bern­hard A., der DJ im Piephahn, drück­te dem hil­fe­suchen­den Keni­an­er mit der klaf­fend­en Hal­swunde Servi­et­ten in die Hand und ließ ihn vor der Tür der Disko ste­hen, die der Chef der Disko daraufhin von innen abschloss. Als der “Schwarz­neger” an die Tür häm­merte, habe er ger­ade seine Sachen gepackt, berichtete der Kranken­trans­porteur, der bei einem früheren Ver­hör angegeben hat­te, dass die Wunde lebens­ge­fährlich aus­ge­se­hen habe, gestern vor Gericht. Damit machte er weit­er, nach­dem der Ver­let­zte fort war. “Ich wollte Feier­abend machen”. Einen Kranken­wa­gen habe er nicht gerufen, das hätte der Keni­an­er “partout nicht gewollt”.

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Kamerunerin noch im Gericht verhaftet

NEURUPPIN Die mit dem Aids-Virus infizierte Jubi­line G. aus Kamerun, die im Som­mer 2004 bei einem Abschiebev­er­such eine Polizistin gebis­sen hat­te — ohne dass diese sich ansteck­te -, ist gestern vom Amts­gericht Neu­rup­pin wegen Schul­dun­fähigkeit freige­sprochen wor­den. Laut Gutacht­en lei­det die Frau seit Jahren an para­noi­der Schiz­o­phre­nie, erk­lärte das Gericht zur Begrün­dung. Nach dem Freis­pruch wurde die aus­reisepflichtige Frau auf Antrag der Aus­län­der­be­hörde von Ost­prig­nitz-Rup­pin in Abschiebung­shaft genommen. 

Ob die 30-Jährige das Land ver­lassen muss, ist allerd­ings ungewiss. Ihr Vertei­di­ger, Stef­fen Sauer aus Pots­dam, will die Abschiebung mit Blick auf die Erkrankung sein­er Man­dan­tin ver­hin­dern und beantragt deshalb die Wieder­auf­nahme des Asy­lantrags bei der Bun­de­sanstalt für Migra­tion. Er gehe davon aus, dass eine Abschiebung für Jubi­line G. lebens­bedrohlich sei, so Sauer. Eine Aids-Infek­tion könne in Kamerun deut­lich schlechter behan­delt wer­den als in Deutsch­land. Zudem wür­den psy­chis­che Erkrankun­gen wie Schiz­o­phre­nie in Afri­ka nicht aus­re­ichend ern­stgenom­men, was die G.s Über­leben­schan­cen weit­er reduziere. 

Die Aus­län­der­be­hörde zeigt sich koop­er­a­tions­bere­it und macht die Abschiebung vom Ergeb­nis eines ärztlichen Gutacht­ens abhängig. “Es muss sichergestellt wer­den, dass der Frau bei ihrer Rück­kehr keine Gefahr für Leib und Leben dro­ht”, hieß es.

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Erschleichung von Aufenthaltsgenehmigungen” durch falsche Vaterschaft

Pots­dam (dpa) Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) hat Maß­nah­men gegen die Erschle­ichung von Aufen­thalts­genehmi­gun­gen durch falsche Vater­schaft­san­erken­nun­gen gefordert. “Bei den Vater­schaft­san­erken­nun­gen dro­ht ein ähn­lich­er massen­hafter Rechtsmiss­brauch wie es ihn schon bei Scheine­hen gegeben hat”, sagte Schön­bohm am Don­ner­stag in Pots­dam. Behör­den soll­ten das Recht haben, bei Ver­dacht in bes­timmten Fris­ten die Vater­schaft­san­erken­nung zu über­prüfen und anzufecht­en. Das sei ihnen derzeit verwehrt. 

“Die derzeit­ige Geset­zes­lücke ermöglicht Mut­ter und Kind durch eine falsche Vater­schaft­san­erken­nung ein dauer­haftes Aufen­thalt­srecht in Deutsch­land ein­schließlich umfassender Sozial­hil­feansprüche”, sagte Schön­bohm. Umgekehrt kön­nten sich auch aus­ländis­che Män­ner durch eine zum Schein erk­lärte Vater­schaft Aufen­thalt­sanspruch und Sozial­hil­feansprüche sich­ern. Zudem ermögliche der so erlangte Aufen­thalt­sti­tel, enge Fam­i­lien­ange­hörige nachzuholen. 

Der Innen­min­is­ter kri­tisierte, dass der Bund sich bis­lang weigere, in dieser Frage zu han­deln. Hin­ter den falschen Vater­schaft­san­erken­nun­gen steck­ten lukra­tive und organ­isierte Struk­turen. “Wie hoch der Anteil der unzutr­e­f­fend­en Vater­schaft­san­erken­nun­gen tat­säch­lich ist, kön­nen die Zahlen wegen der beste­hen­den geset­zlichen Beschränkun­gen nicht bele­gen”, räumte Schön­bohm ein. 

In Bran­den­burg wur­den zwis­chen dem 1. April 2003 und dem 31. März 2004 ins­ge­samt 173 Aufen­thalt­sti­tel nach ein­er Vater­schaft­san­erken­nung an unver­heiratete Müt­ter eines deutschen Kindes erteilt. In 163 Fällen war die Mut­ter zum Zeit­punkt der Vater­schaft­san­erken­nung aus­reisepflichtig. Hinzu kamen 95 aus­ländis­che Män­ner ohne Aufen­thalts­genehmi­gung, die die Vater­schaft für ein deutsches Kind oder ein aus­ländis­ches Kind mit Aufen­thalts­genehmi­gung anerkan­nten und nach einem entsprechen­den Antrag eine Aufen­thalt­ser­laub­nis oder eine Dul­dung erhielten. 

Bun­desweit wurde nach ein­er im Auf­trag der Innen­min­is­terkon­ferenz durchge­führten Erhe­bung im gle­ichen Zeitraum in 2289 Fällen nach ein­er Vater­schaft­san­erken­nung eine Aufen­thalts­genehmi­gung an eine unver­heiratete aus­ländis­che Mut­ter eines deutschen Kindes erteilt. 1665 Müt­ter waren zum Zeit­punkt der Vater­schaft­san­erken­nung aus­reisepflichtig. Fern­er erhiel­ten 1396 Män­ner, die die Vater­schaft für ein deutsches Kind oder ein aus­ländis­ches Kind mit Aufen­thalts­genehmi­gung anerkan­nten, nach einem entsprechen­den Antrag eine Aufen­thalt­ser­laub­nis oder eine Duldung.

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Problematische Buchstaben: “KZ

THOMAS WACHS BRÜCK Eine Kom­bi­na­tion aus zwei Buch­staben erregt derzeit rund um Brück die Gemüter von Pas­san­ten. In einem Miet­shaus an der Beel­itzer Straße hat ein Bewohn­er vier Fen­ster ein­er Woh­nung wei­thin sicht­bar mit dem Kürzel “KZ” versehen. 

Inzwis­chen beschäftigt das The­ma auch das Ord­nungsamt in Brück. Wie dessen Lei­t­erin Mar­i­on Jahn gestern gegenüber der MAZ bestätigte, gab es dies­bezüglich bere­its Anfra­gen von Bürg­ern, die sich ver­wun­dert über die Zwei­deutigkeit der Buch­stabenkom­bi­na­tion zeigten. Auch die Polizei habe sich deshalb bere­its vor Ort umge­se­hen. Jew­eils zur Straßen­seite wie auch an der Rück­front prangen dort über die volle Größe der Fen­ster die Buch­staben. Mitunter sind sie beleuchtet. 

Allerd­ings gibt es aus Sicht der Ord­nungs­be­hör­den keine Hand­habe, gegen die eigen­willige Fen­s­ter­deko­ra­tion vorzuge­hen. “Die Buch­staben ste­hen nicht auf ein­er Liste ver­boten­er Sym­bole”, sagt Mar­i­on Jahn. 

Hin­ter­grund der skur­rilen Aktion sind offen­bar per­sön­liche Prob­leme des Mieters. “Er hat die Woh­nung zum Sep­tem­ber gekündigt, aber vergessen auszuziehen”, sagte Andreas Krusche, der Besitzer der Sied­lung auf Anfrage der MAZ. “Seit­dem hat er auch keine Miete mehr bezahlt und überzieht er uns mit Dro­hbriefen”, sagt der Ver­mi­eter. Er habe deshalb bere­its eine Klage wegen Ver­leum­dung ein­gere­icht. “Das ist Ruf­mord, für mich müsste der Mann psy­chol­o­gisch betreut wer­den”, so Krusche. 

In seinen zahlre­ichen Briefen, in denen der Mieter gegen die Hausver­wal­tung, diverse Ämter und Behör­den herziehe und diese verunglimpfe, nenne er immer wieder einen “Krusche-Koch-Baaske-Clan”, der für eine Sit­u­a­tion ver­ant­wortlich sei. 

Am 2. Feb­ru­ar nun wird die Woh­nung zwangsweise geräumt, sagte Andreas Krusche, für den der Fall “ein riesiges Ärg­er­nis” ist. Er ist froh, den unbe­que­men Mieter loszuwerden. 

Was danach wird, ist unklar. Bish­er habe sich der Mann, der auf Sozial­hil­fe angewiesen ist, trotz mehrfach­er Auf­forderun­gen und Gespräche nicht um eine neue Woh­nung und soziale Unter­stützung geküm­mert, berichtet Mar­i­on Jahn. Sollte er zum Räu­mung­ster­min keinen neuen Mietver­trag vor­legen kön­nen, müsse sich das Amt um eine Unter­bringung in einem Obdachlose­na­syl kümmern. 

Für Diskus­sion­sstoff hat­ten die zwei­deuti­gen Buch­staben kurz auch im Finan­zauss­chuss am Dien­stagabend gesorgt. Mar­got Lux (Pro Brück) hat­te sich ver­wun­dert über die Buch­staben gezeigt, die “in der deutschen Geschichte nun­mal neg­a­tiv belegt sind”. Erik Feller (PDS) ver­trat indes laut­stark die Ansicht, “dass wir darum nicht so einen Wind machen soll­ten. Lasst doch die Leute machen und ihre Frei­heit­en ausleben”. Er könne daran “nichts Anstößiges find­en”, sagte Feller und plädierte dafür, die Buch­staben zu ignori­eren. Immer­hin kön­nten diese ja auch als Abkürzung für einen Namen gemeint sein.

Inforiot