Kategorien
Uncategorized

Neonazi-Aufmarsch in Potsdam angemeldet

Am 21. Dezem­ber wird Pots­dam möglicher­weise den drit­ten Neon­azi-Auf­marsch in diesem Jahr erleben. Nach dem 14. Sep­tem­ber und dem 23. Novem­ber ist dies­mal nicht die recht­sex­treme NPD der Anmelder, son­dern der Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch. Er hat die Kundge­bung der so genan­nten “Freien Kam­er­ad­schaften” unter dem Slo­gan “Schickt Schön­bohm in die Wüste” schon am 18. Novem­ber angemeldet. Ein Gespräch mit der Polizei hat er bis­lang aus­geschla­gen, so dass die Behörde nun schriftlich Genaueres über das Ziel des Auf­marsches und die zu erwartende Teil­nehmerzahl erfahren will.



Mithin sei an eine Entschei­dung über Genehmi­gung oder Ver­bot der Ver­anstal­tung noch nicht zu denken, sagte Polizeis­prech­er Rudi Son­ntag gestern der MAZ. Sich­er sei nur, dass nicht am Haupt­bahn­hof und der Lan­gen Brücke demon­stri­ert wird. 

 

Die NPD hat­te in ein­er Presseerk­lärung Ende Novem­ber eine Kundge­bungsan­mel­dung für Pots­dam im Dezem­ber bestrit­ten und ver­sichert, es werde auch keine ähn­lichen Ver­anstal­tun­gen etwa von Unter­grup­pierun­gen geben. Sie wolle für Worch auch keine Hin­ter­grund­kulisse abgeben. 

 

Der Presse­bericht­en zufolge vorbe­strafte und ein­schlägig bekan­nte Worch ist ein Ver­fechter des Straßenkampfes, während sich die NPD davon zurückzieht, um dem Staat weniger Hand­habe für ein Parteiver­bot zu bieten; Worch wertet das als “Feigheit” und hofft für den Fall eines NPD-Ver­botes auf zahlre­iche Über­läufer aus der Partei zu den Kam­er­ad­schaften, die es seit etwa 1995 immer zahlre­ich­er gibt. Ohne feste Organ­i­sa­tion und Ran­gord­nung, aber nachrich­t­en­tech­nisch gut gerüstet, gel­ten sie als flex­i­bel und gefährlich. Worch war 1977 neben Michael Küh­nen Grün­der der “Aktions­front Nationaler Sozial­is­ten”. Küh­nen wurde 1979 ver­haftet; Worch führte die “Aktions­front” weit­er, die 1984 ver­boten wurde. Er ist wegen mehrerer Verge­hen zu knapp zwei Jahren Haft verurteilt wor­den, die er 1997 nach nur einem Jahr wegen “guter Führung” ver­ließ. Er pflegt inter­na­tionale Kon­tak­te unter anderem zur dänis­chen Neon­azi-Szene und ist bekan­nt für “Anti-Antifa-Aktio­nen” gegen linke Gesin­nungs­geg­n­er. Worch strebt den Zusam­men­schluss los­er Kam­er­ad­schaften zu Bünd­nis­sen an, die das Ziel “nation­al befre­it­er Zonen” zum Beispiel in Jugend­klubs und Jugendzen­tren durchzuset­zen versuchen.

Kategorien
Uncategorized

Verdacht widerlegt

(Nord­kuri­er, 7.12., Pren­zlau) Wegen des Vor­wurfs des Sozial­be­truges musste dieser Tage ein 37-jähriger Asyl­be­wer­ber aus Libanon den Platz auf der
Anklage­bank ein­nehmen. Er soll, so der Vor­wurf der
Staat­san­waltschaft, im ver­gan­genen Jahr Sozial- und Sach­leis­tun­gen in Höhe von über 5000 Mark unrecht­mäßig erwor­ben haben. Zur Anzeige gelangte es, weil bei ein­er Polizeikon­trolle im Heim bei ihm über 1830 Mark an Warengutscheinen fest­gestellt wor­den waren. Diese habe
er von Fre­un­den bekom­men und nur ver­wahrt, so die Darstel­lung des Angeklagten. Auch habe er im Heim gear­beit­et und Geld dazu­ver­di­ent. Er bekam nach eige­nen Aus­sagen jeden Monat 80 Mark in bar und 310
Mark in Warengutscheinen aus­gezahlt. Der als Zeuge geladene
Polizeibeamte sagte aus: “Die vie­len Gutscheine sind mir aufge­fall­en, und da der Ver­dacht des Han­dels damit bestand, habe ich das auch gemeldet”, so der Zeuge. 

“Wenn die Warengutscheine aus­gegeben wur­den und die Asyl­be­wer­ber damit han­deln, kann man davon hal­ten, was man will, aber was ist daran straf­bar?”, fragte der Richter. Klarheit in dem Fall sollte die Aus­sage der zuständi­gen Sach­bear­bei­t­erin brin­gen. Sie führte als Zeu­g­in an, dass die Leis­tun­gen nur auf Antrag gewährt wür­den, wobei
der Asyl­be­wer­ber alle Angaben, auch die nach seinem Ver­mö­gen beant­worten müsse. “Es gibt da kein Schon­ver­mö­gen, und die Leis­tun­gen wer­den nur gezahlt, wenn kein Ver­mö­gen vorhan­den ist”, meinte die Sachbearbeiterin.
Das Sam­meln von Warengutscheinen sei nicht straf­bar. Das sah auch der Staat­san­walt im Laufe der Ver­hand­lung so. Der Vor­wurf des Sozial­be­truges sei nicht gegeben. Das Gericht bestätigte dies mit dem Freis­pruch des Angeklagten. Das Auffind­en der Gutscheine lasse nicht zwangsläu­fig den Schluss zu, dass Ver­mö­gen vorhan­den war. 

“Der Angeklagte hat wed­er jeman­den getäuscht, noch sein Ver­mö­gen ver­schwiegen. Die Ver­wahrung für andere ist nicht zu wider­legen”, so der Richter in der Urteilsbegründung. 

Kategorien
Uncategorized

Anklage: Versuchter Totschlag

18-Jähriger Pritzwalk­er und 22-Jähriger Kyritzer
vor Gericht

(SVZ Prig­nitz, 7.12., Gerichtre­port) Ein 22-jähriger Met­all­bauer aus Kyritz und ein 18-jähriger Schüler aus
Pritzwalk sollen am 19. April in Pritzwalk einen Obdachlosen grausam mis­shan­delt haben. Der 15-jähri­gen Schü­lerin war am Abend des 19. April dieses Jahres nichts beson­deres in der Woh­nung in Pritzwalk aufge­fall­en. Gerd K. lag auf der Couch,Wilfried T. saß in einem Ses­sel, Andy A. und Steven T. standen in der Wohnstube,so der Ein­druck der dama­li­gen Ver­lobten von Steven T. Aber etwas war anders
als son­st. Gerd K. wurde in dieser Nacht ins Krankenhaus
ein­geliefert. Er war zusam­men geschla­gen wor­den von Andy A. und Steven T., behauptet die Staatsanwaltschaft. 

Laut Anklage hat sich die Tat wie fol­gt abge­spielt. Gegen 22 Uhr an jen­em Apri­l­abend gin­gen die bere­its reich­lich alko­holisierten Angeklagten in die Hagen­straße. Wil­fried T. öffnete ihnen die Tür. Sofort stürmten die bei­den auf den auf der Couch liegen­den Gerd K. Steven T. soll dem Mann mehrfach mit seinen Springer­stiefeln ins Gesicht getreten, Andy A. mit Fäusten zugeschla­gen haben. Als ihr Opfer bere­its am Boden lag, sollen sie von der Couch auf ihn
gesprun­gen sein. Steven‘s Ver­lobte bekam noch mit, dass Andy A. den Puls des regungslosen Mannes fühlte. “Der lebt noch”, soll er daraufhin zu seinem Kumpel Steven gesagt haben. Sie habe sich dann mit einem Kuss von Steven ver­ab­schiedet. “Das war mir doch zu doof da.” 

Die Angeklagten sollen den eben­falls betrunk­e­nen Gerd K. danach weit­er mis­shan­delt haben, bis Wil­fried T. vor­gab, die Polizei informiert zu haben. Die bei­den Angeklagten woll­ten sich gestern nicht dazu äußern. Fest ste­ht, dass sie zur Tatzeit unge­fähr 2,3 Promille Alko­hol­ge­halt im
Blut hat­ten. Bei­de sind bere­its mehrfach vorbe­straft, sitzen aber das erste Mal seit dem 23. April im Gefäng­nis. Steven T. hat sich bei Gerd K.schriftlich entschuldigt. Und der hat die Entschuldigung auch angenom­men, bestätigte gestern Steven T.s Mut­ter. Er verzei­he Steven. Ihm gehe es gesund­heitlich wieder gut und der Alko­hol schmecke wieder. Er musste damals wegen zahlre­ich­er Blutergüsse,
Platzwun­den und eines Schädel-Hirn-Trau­mas sta­tionär behan­delt wer­den. Er soll am kom­menden Dien­stag gehört werden.

Kategorien
Uncategorized

Nazidemo in Potsdam verhindern — Ein Aufruf

Antifade­mo: 21. Dezem­ber, 10 Uhr, Alter Markt, Potsdam

Strike back :Antifade­mo

Nazi­auf­marsch verhindern!

talk­ing is over, action is on



Für den 21. Dezem­ber 02 hat der Ham­burg­er Nazikad­er Chris­t­ian Worch einen Auf­marsch in Pots­dam angemeldet.
Das wäre die mit­tler­weile dritte Naziver­anstal­tung inner­halb von gut drei Monat­en in der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt. Diesen gilt es mit allen zu Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln zu verhindern! 

Kurz vor Jahreswech­sel wollen es die Nazis schein­bar noch mal wis­sen: Unter dem Mot­to “Schickt Schön­bohm in die Wüste” wollen soge­nan­nte “autonome Kam­er­ad­schaften” in Pots­dam auf­marschieren. Sie wollen damit gegen ein Demon­stra­tionsver­bot eines “Trauer­marsches” unter dem
Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en” am 17.
Novem­ber 02 in Halbe bei Berlin protestieren. Der Anmelder Chris­t­ian Worch ist kein unbeschriebenes Blatt: nach einem
höch­strichter­lichen Urteil im August 2000, nach dem ein Ver­anstal­tungsver­bot nur zuläs­sig ist wenn es konkrete Anhalt­spunk­te gibt, dass die geplanten Ver­anstal­tung von Straftat­en begleit­et wer­den wird, meldet er im gesamten
Bun­des­ge­bi­et Aufmärsche an. Dass seine Wahl dies­mal auf Pots­dam fiel, ist nicht zufällig. 

Zum einen ist Pots­dam die Haupt­stadt Bran­den­burgs und besitzt damit natür­lich einen höheren Sym­bol­ge­halt als irgen­dein Kaff. Zum anderen gilt es für Worch die örtliche Naziszene zu stärken und die Schande” den genau als das
kön­nte man die vor­ange­gan­genen bei­den NPD-Ver­anstal­tun­gen beze­ich­nen” zu mildern. 

Doch die Nazis belassen es nicht nur bei ihren parteipoli­tis­chen Ver­anstal­tun­gen: in let­zter Zeit lässt sich in Pots­dam eine mas­sive Zunahme faschis­tis­ch­er Über­griffe beobacht­en. Ins­beson­dere in Nacht­bah­nen- und Bussen kommt es seit eini­gen Monat­en häu­fig zu bru­tal­en Nazian­grif­f­en, bevorzugtes Ziel sind hier vor allem Flüchtlinge. Sollte der Auf­marsch ein Erfolg für die Nazis
wer­den ist davon auszuge­hen das diese Entwick­lung einen enor­men Auf­schwung bekommt und die Über­griffe wie auch andere faschis­tis­che Aktiv­itäten weiter
zunehmen. 

Auf­grund der The­matik und der Organ­isatoren ist damit zu rech­nen das dieser Auf­marsch wesentlich größer wird als die bei­den vorherge­gan­genen. Sor­gen wir gemein­sam dafür das diese Demo ein mit­tel­großes Unglück für die Nazis wird — ein Unglück, von dem sie sich hof­fentlich nie wieder erholen
werden. 

Also: action speaks loud­er than words, beteiligt euch an der Gegen­de­mo zum Nazi­auf­marsch und werdet aktiv. Wartet nicht bis ihr selb­st Opfer faschis­tis­ch­er Gewalt werdet son­dern wehrt euch gegen den wach­senden Naziter­ror in
Potsdam! 

Antifa heisst Angriff!

Organ­isiert den antifaschis­tis­chen Selbstschutz!

progress [antifas­cist youth]

progress.pdm@gmx.net

Kategorien
Uncategorized

Antifa-Aktion gegen Nazidemo in Teupitz


Braune Dreck­welle dro­ht Teupitz zu überschwemmen!

Neon­azis, um den Hob­by-Demo-Anmelder Chris­t­ian Worch haben für Sam­stag, den 14.12.2002 einen Nazi-Auf­marsch in Teupitz (in der Nähe von Königs Wuster­hausen) geplant und angemeldet! 

Unter dem Mot­to “Der Wald­fried­hof gehört dem Volk — set­zt Amts­di­rek­tor Onken ab!” wollen sie gegen das Ver­bot ihrer Demon­stra­tion in Halbe protestieren — in Teupitz deshalb, weil dort die Amtsver­wal­tung sitzt. Amts­di­rek­tor Onck­en hat­te den Antrag der Neon­azis, auf dem Fried­hof in Halbe ihren so genan­nten “Helden­marsch” durchzuführen nicht stattgegeben. 

 

Nazis aus­feiern — anti­ras­sis­tis­ch­er Infostand

 

Mehrere antifaschis­tisch engagierte Menschen
und Organ­i­sa­tio­nen pla­nen für diesen Tag ein einen bunten
anti­ras­sis­tis­chen Info­s­tand mit guter Musik, leck­erem Kaf­fee und (guter) Anti-Nazi-Laune! 

 

Natür­lich an der frischen Luft, denn Nazis stinken!

 

Mehr Infos

Son­der­seite zur Aktion

Die MAZ zur Anti-Oncken-Demo

Son­der­seite Eine weit­ere Demo wegen Halbe wollen die Nazis am 21.12. in Pots­dam machen

Kategorien
Uncategorized

Dein Gen gehört mir

Keine Ahnung, worum es einem Sven Petke (CDU) geht, wenn er sich für eine Ein­stel­lung zusät­zlich­er Daten­sätze von Straftätern in die DNA-Analyse-Datei beim Bun­deskrim­i­nalamt stark macht. 

Für den inter­essierten Beobachter kön­nte der Ein­druck entste­hen, dass es ihm nach seinen let­zten Äußerun­gen auss­chließlich darauf ankommt, zusam­men mit seinen Spielka­m­er­aden einen Wet­tkampf zu bestre­it­en. Nur das es hier nicht mehr um Murmeln geht, son­dern um die Ver­let­zung von Per­sön­lichkeit­srecht­en, die jedem einzel­nen noch von der Ver­fas­sung garantiert werden. 

Die Argu­men­ta­tion, dass Bran­den­burg mit bish­er lediglich 4774 Daten­sätzen im hin­teren Drit­tel beim Län­derver­gle­ich rang­iere, lässt zumin­d­est die Über­legung entste­hen, dass hier der gewin­nt, der am fleißig­sten Daten­sätze sam­melt. Nur spricht diese, im Gegen­satz zu anderen Bun­deslän­dern tat­säch­lich gerin­gere Samm­lung, nicht auch eher dafür, dass die hiesi­gen Staat­san­waltschaften und Gerichte ein wenig ver­ant­wor­tungs­be­wusster mit dieser Materie umgehen?!
Denn spätestens wenn Herr Bauch sich darüber beklagt, dass der Bun­des­ge­set­zge­ber „den Korb jedoch sehr hoch gehängt“ hat, indem er jede Anfer­ti­gung ein­er Gen-Datei unter einen Richter­vor­be­halt gestellt hat, sollte doch auch den Nacheifer­ern unseres Innen­min­is­ters auf­fall­en, dass eine so sen­si­ble Materie auch entsprechend gehand­habt wer­den will und sollte. 

Herr Petke wird doch wohl nicht im Ernst glauben, dass die Bürg­er des Lan­des Bran­den­burg seine per­sön­lichen Wet­tkamp­fal­lüren, auch noch toll find­en! Selb­st wenn ihm für das Siegertrep­pchen bei der bun­desweit­en Daten­sam­mel­wut, nichts zu teuer erscheint und eigentlich hat er ja auch recht, was sind schon 30 bis 40 Euro für jeden einzel­nen Test in den Labors, in Zeit­en, wo der Sicher­heitswahn den gläser­nen Men­schen gerecht­fer­tigt schafft. 

Schade nur, dass die Her­ren in ihren Über­legun­gen, all die neg­a­tiv­en Seit­en der Wun­der­waffe Gen­datei, schlichtweg überse­hen zu haben scheinen. Gezielt wird hier immer wieder auf Emo­tio­nen geset­zt, indem der Lieblingsstraftäter der Wölfe der­jenige ist, der ein Sex­u­alde­likt began­gen hat. Nur, schon der Deutsche Juristin­nen­bund hat darauf hingewiesen, dass die Gen-Datei selb­stver­ständlich auch Wahrnehmungs­fall­en unter­liegt, da „Über­griffe im sozialen Nahraum unter­schätzt wer­den und eine Wieder­hol­ungs­ge­fahr vor allem bei frem­den, sozial oder psy­chisch auf­fäl­li­gen Tätern antizip­iert wird. Drei Vier­tel der Täter kön­nen so im Wind­schat­ten der genetis­chen Erfas­sung segeln, denn sie kom­men aus dem sozialen Umfeld der Mäd­chen und Frauen, sie sind Väter, Ver­wandte oder Bekan­nte der Opfer.“
Ganz abge­se­hen davon, dass das Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung, welch­es das Bun­desver­fas­sungs­gericht 1982 in seinem „Volk­szäh­lung­surteil“ entwick­elt hat, unzuläs­sig aus­ge­he­belt würde. 

Und was ist eigentlich mit der Unschuldsver­mu­tung?! Die Per­son, der die am Tatort aufge­fun­dene Spur mit­tels DNA-Analyse zugewiesen wird, wird in die Sit­u­a­tion gedrängt, angesichts des präsen­tierten Indizien­be­weis­es nun sein­er­seits seine Unschuld beweisen zu müssen. Und mal ehrlich, haben sie noch nie acht­los eine Zigaret­tenkippe, Haar­spitzen oder Hautschup­pen weggeworfen? 

Auch so genan­nte „frei­willige“ Spe­ichelab­gaben, beson­ders beliebt, bei so abscheulichen Ver­brechen wie die Verge­wal­ti­gung und Ermor­dung von Kindern, sind doch nicht im Ger­ing­sten „frei­willig“. Geschickt wird hier sozialer Druck erzeugt, der jeden verdächtig macht, ein Kinderverge­waltiger und –Mörder zu sein, der nicht mitzieht.
Indem das The­ma immer nur im Zusam­men­hang mit „schw­eren Sex­u­alde­lik­ten“ in den Medi­en auf­taucht, soll in der Bevölkerung ein wohlwol­len­des Kli­ma erzeugt wer­den, wom­it sich dann DNA-Analyse und Zen­tral­dateien gut verkaufen ließen. Nur, wer informiert den Bürg­er eigentlich darüber, dass es einen ganzen Kat­a­log an Straftat­en gibt, die eine DNA-Analyse rechtfertigen? 

Es ist an der Zeit, dass sich jed­er Einzelne sein­er Rechte wieder bewusst wird und auch bere­it ist, diese zu vertei­di­gen, son­st gewin­nt der Schaf­spelz doch! 

i.A. Rote Hil­fe e.V. OG Potsdam

Hans Schulz

Kategorien
Uncategorized

Wischnath nach Leichsen-Rücktritt

POTSDAM Nach dem Rück­zug von Uta Leich­sen­ring als bran­den­bur­gis­che Extrem­is­mus-Beauf­tragte wird in der Lan­desregierung die Neustruk­turierung der Gremien gegen Recht­sex­trem­is­mus erwogen. Danach sollen das Hand­lungskonzept “Tol­er­antes Bran­den­burg” — dort war Leich­sen­ring ange­bun­den — und das Aktions­bünd­nis gegen Recht­sex­trem­is­mus, Frem­den­feindlichkeit und Gewalt zusam­men­gelegt wer­den. Als Chef des neuen Gremi­ums ist nach MAZ-Infor­ma­tio­nen Aktions­bünd­nis-Chef Rolf Wis­chnath im Gespräch. Allerd­ings ist die Anbindung offen. Während das Aktions­bünd­nis regierung­sun­ab­hängig agiert, ist das Hand­lungskonzept beim Bil­dungsmin­is­teri­um ange­siedelt. Wis­chnath würde aber nur für ein unab­hängiges Gremi­um zur Ver­fü­gung stehen.

 

Weit­er wird darüber nachgedacht, auch den Lan­despräven­tion­srat oder Teile davon in die neue Struk­tur mit einzubeziehen. Dann wären alle Gremien unter einem Dach. Offen ist jedoch, wer poli­tisch dafür ver­ant­wortlich ist: die SPD-Seite mit Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche oder die CDU-Seite mit Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm. Der Präven­tion­srat war als Gegen­stück der CDU zu Hand­lungskonzept und Aktions­bünd­nis gegrün­det worden.

 

Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD) will heute in der SPD-Frak­tion einen Vorschlag präsen­tieren. Eben­falls heute trifft sich das Aktions­bünd­nis mit Bil­dungsstaatssekretär Frank Szy­man­s­ki (SPD), der auch Koor­di­na­tor des Hand­lungskonzepts “Tol­er­antes Bran­den­burg” ist.

 

Das Hand­lungskonzept — mit den Regionalen Arbeitsstellen für Aus­län­der­fra­gen, Jugen­dar­beit und Schule (RAA) und den Mobilen Beratung­steams (MBT) — gilt nach dem Leich­sen­ring-Rück­tritt in Regierungskreisen als poli­tisch beschädigt. In der Ver­gan­gen­heit war oft­mals das Nebeneinan­der der Gremien und Kom­pe­ten­zgerangel bemän­gelt wor­den. Wis­chnath, der auch Cot­tbuser Gen­er­al­su­per­in­ten­dent ist, hat­te schon länger vor der “Gefahr ein­er Überko­or­dinierung” gewarnt.

Kategorien
Uncategorized

Keiner hat was gemerkt | Großes Polizeiaufgebot sicherte Demo

1. Kein­er hat was gemerkt

indymedia.de

2. Großes Polizeiaufge­bot sicherte rechte Demon­stra­tion ab

lausitzer rund­schau

indymedia.de

Kein­er hat was gemerkt

130 Recht­sex­treme der Lausitzer Aktions­front ver­sam­melten sich heute in Hoy­er­swerder und demon­stierten gegen die reich­lich über 20% Arbeit­slosigkeit in der Stadt. Scheint keinem aufge­fall­en zu sein, daß vor 10 Jahren ein ganzes Asyl­be­wer­ber­heim evakuiert wer­den mußte, weil der Mob aus Recht­en und Volk die son­st gelyncht hät­ten. Statt mal die sozialen inländis­chen The­men aufzu­greifen und den Recht­en mal inhaltlich das Wass­er abzu­graben stre­it­et Ihr Maul­helden Euch über das Pro oder Kon­tra Palästi­na und wer mit wem und ob über­haupt und wer einem mal aufs maul und so… Hoffe mal das Euch das am Mon­tag nicht auch zu weit oder zu kalt oder zu doof oder so ist… 

[ orig­i­nal­beitrag mit kom­mentaren ]

zum inhalt

lausitzer rund­schau

Großes Polizeiaufge­bot sicherte rechte Demon­stra­tion ab 

Hoy­er­swer­daerin stellte sich gegen Kundgebung

Hoy­er­swer­da. “Halt die Klappe ” , rief die ältere Dame beim Vor­beige­hen dem Mann am Mega­fon aus der Ferne erbost zu. Sie kam ger­ade vom Wei­h­nacht­seinkauf und wurde Zeu­g­in des Geschehens auf dem Lausitzer Platz. Doch ihr Ruf ver­hallte, ihre Begleit­er zogen sie sofort weg. Eine weit­ere Frau aus Hoy­er­swer­da stellte sich dage­gen offen gegen die rechte Kundge­bung. Mit einem Schild “Ich mache keinen Platz für Nazis ” war sie die einzige Gegen­demon­stran­tin. Mit rechtem Pop­ulis­mus redete der Sprech­er auf die meist jun­gen Leute ein. Rund 80Demonstranten, einige davon aus Hoy­er­swer­da, zählte die Polizei beim Auf­marsch der ange­blichen “Lausitzer Arbeit­slos­enini­tia­tive in Grün­dung ” am Sonnabend­nach­mit­tag. Hin­ter dieser Ini­tia­tive steck­en offen­sichtlich recht­sex­trem­istis­che Drahtzieher. Dazu zählt auch der aus Eber­swalde stam­mende Anmelder der Ver­anstal­tung. Die Stadtver­wal­tung war vor Gericht mit dem Ver­such gescheit­ert, die Demon­stra­tion zu ver­bi­eten. Dafür stellte sie Laut­sprech­er auf, aus denen Wei­h­nachtsmusik erk­lang. Die Demon­stran­ten set­zten jedoch durch, die Anlage abzuschal­ten. Laut Polizei wurde vor Beginn der Demo eine Per­son vor­läu­fig festgenom­men, weil sie “ver­botene Gegen­stände ” mit sich geführt habe. 

zum inhalt

mehr: www.ostsacheninfos.tk

Kategorien
Uncategorized

Urkunden für zwei Ausländerbehörden in Brandenburg

Bonn (ddp-lbg). Brandenburg/Havel und Pots­dam-Mit­tel­mark wer­den für die fre­undliche Behand­lung von Aus­län­dern aus­geze­ich­net. Der Stifter­ver­band für die Deutsche Wis­senschaft und die Alexan­der von Hum­boldt Stiftung händi­gen den Aus­län­der­be­hör­den von Stadt und Land­kreis am 30. Jan­u­ar in Berlin Urkun­den aus, wie ein Sprech­er in Bonn mit­teilte. Die Behör­den hät­ten sich hil­fs­bere­it gegenüber aus­ländis­chen Studieren­den und Wis­senschaftlern ver­hal­ten. Damit soll­ten auch Behör­den in anderen Städten und Kreisen ermutigt wer­den, ihre Spiel­räume zugun­sten eines pos­i­tiv­en Kli­mas der Gast­fre­und­schaft zu nutzen.
Der Preis für die gegenüber Studieren­den und Wis­senschaftlern fre­undlich­sten Aus­län­derämter Deutsch­lands geht gemein­sam an die Städte Erlan­gen, Freiburg und Wis­mar. Neben Brandenburg/Havel und Pots­dam-Mit­tel­mark wer­den zudem weit­ere Städte mit Urkun­den geehrt. 

Kategorien
Uncategorized

Angebliche Stimmungslieder und tatsächliche Gewalt in Trebbin

LUCKENWALDE “Wir haben ganz nor­male Schlager gehört und auch Stim­mungslieder mit­ge­sun­gen.” So schildert der 25-jährige Sil­vio K. vor dem Jugend­schöf­fen­gericht Luck­en­walde die Szenen, die sich in der Nacht vom 19. zum 20. April in ein­er Treb­bin­er Woh­nung abge­spielt haben. Ohren­zeu­gen haben es jedoch anders erlebt. Bis auf die Straße waren aus einem geöffneten Fen­ster die Has­slieder von Kult­bands der recht­en Szene zu hören, in denen zum Beispiel Jesus als “altes Juden­schwein” beschimpft wird.

 

Die frag­würdi­ge Beschal­lung kam aus der Woh­nung des damals 20-jähri­gen David P., der sich nun wegen der Verunglimp­fung religiös­er Beken­nt­nisse ver­ant­worten muss. Mit fünf Fre­un­den habe er sich getrof­fen, wie jeden Fre­itag vor der Dis­co, begrün­det der braun gebran­nte, glatzköp­fige Mann die Feier. Er und seine bei­den als Zeu­gen vor Gericht gelade­nen Fre­unde bemühen sich um den Ein­druck, “Führers Geburt­stag” am 20. April habe mit dem Tre­f­fen nichts zu tun gehabt.

 

Dem ste­ht der Bericht der Polizis­ten ent­ge­gen, die in jen­er Nacht einge­set­zt waren. “Pünk­tlich um Null Uhr erk­lang, Deutsch­land, Deutsch­land über alles — und mehrere Stim­men haben kräftig mit­ge­sun­gen”, berichtet ein­er der Beamten. Als die speziell geschul­ten Ein­satzkräfte schließlich hörten, wie das ver­botene Lied mit der Het­ze aus dem Fen­ster dröh­nte, schrit­ten sie ein. Sie durch­sucht­en die Woh­nung von David P. nach verdächti­gen Ton­trägern und fan­den schließlich in ein­er Playsta­tion eine CD mit der schlicht­en Auf­schrift “Gemis­cht­es” und einem weit weniger harm­losen Inhalt.

 

In der Ver­hand­lung beteuern David P. und seine Fre­unde zwar, ger­ade diese CD nicht gehört zu haben, doch das Gericht hält die Aus­sagen der Polizeibeamten let­ztlich für glaubwürdiger.

 

Die zweite Tat, für die sich der Angeklagte zu ver­ant­worten hat, erscheint auf den ersten Blick alltäglich: Er soll nach einem Dis­co-Besuch wenige Wochen vor dem Nazi-Lieder­abend einen anderen jun­gen Mann niedergeschla­gen und dabei ver­let­zt haben. Nach den Auftrit­ten der Zeu­gen bleiben in der Ver­hand­lung zwar einige Details und auch die Vorgeschichte der Prügel­szene unklar, das Gericht hält aber auch diese Tat für bewiesen. Das hat für David P. harte Kon­se­quen­zen, stand er doch zu jen­em Zeit­punkt unter Bewährung für voran gegan­gene Straftaten.

 

Ger­ade zwei Monate vor der Prügelei war ihm der Vol­lzug ein­er Frei­heitsstrafe wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung in einem Bewährungs­beschluss erlassen wor­den. 1999 und 2000 hat­te er, damals noch in Lud­wigs­felde lebend, Schlägereien provoziert und auch einen aus­ländis­chen Bauar­beit­er zusammengeschlagen.

 

Doch nun gibt es keine Gnade mehr. Auch der Hin­weis der Vertei­di­gerin auf die begin­nende Nor­mal­isierung im Pri­vatleben des Angeklagten kann die Strafe nicht abwen­den. “Herr P. hat erst­mals ein unbe­fris­tetes Arbeitsver­hält­nis, ernährt seine Fam­i­lie und braucht die Möglichkeit, das auch weit­er­hin zu tun”, argu­men­tiert die Anwältin.

 

Nicht jed­er, der arbeit­et, müsse noch ein­mal eine Bewährungszeit erhal­ten, weist der Richter dies zurück. Und mit der Sorge um seinen jet­zt ein­jähri­gen Sohn scheine es bei David P. auch nicht weit her zu sein — schließlich habe das wenige Monate alte Kind im Nach­barz­im­mer gele­gen, als der Rechts-Rock aus den Box­en dröh­nte. “Er hat bei­de Straftat­en began­gen, obwohl er wusste, dass er eine Fam­i­lie hat­te”, sagt der Richter in der Urteilsbegründung.

 

Zwei Jahre Frei­heit­sentzug wegen Kör­per­ver­let­zung und Beschimp­fung religiös­er Beken­nt­nisse lautet das Urteil, das zu Gun­sten von David P. nach Jugend­strafrecht gefällt wurde. Zwar wird eine acht­monatige Unter­suchung­shaft auf die Strafe angerech­net, doch auch für den Rest der Zeit wird die Tren­nung von Fre­undin und Sohn schmerzhaft genug. Erschüt­tert blickt David P. bei der Urteils­be­grün­dung starr vor sich auf den Tisch, auch wenn das Urteil noch nicht recht­skräftig ist.

 

Ein ander­er hat den Gerichtssaal dies­mal noch unbeschw­ert als Zeuge ver­lassen: Sil­vio K., ein­er der Teil­nehmer des Musik­abends, war vor weni­gen Monat­en für seine Teil­nahme an ein­er aus­län­der­feindlichen Het­z­jagd im Jahr 1996 lediglich ver­warnt wor­den. Er hat­te bestrit­ten, damals über­haupt am Ort des Geschehens gewe­sen zu sein. In der Woh­nung von David P. war er nun aber tat­säch­lich anwe­send, und seine Erk­lärun­gen im Zeu­gen­stand beurteilt das Gericht als vorsät­zliche Falschaus­sage. Ob dieses Ver­hal­ten ein Nach­spiel haben wird, bleibt abzuwarten.

Inforiot