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Broschüre über Bombodrom sorgt für Krach in großer Koalition

Pots­dam (ddp-lbg). Eine von der Lan­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung mit 10.000 Euro geförderte Broschüre über das «Bom­bo­drom» in der Kyritzer Hei­de sorgt für Krach in der großen Koali­tion in Pots­dam. Der parlamentarische
Geschäfts­führer der CDU-Frak­tion, Dierk Home­y­er, kri­tisierte «eine aus­ge­sprochen ein­seit­ige Darstel­lung der Sit­u­a­tion um das “Bom­bo­drom” sowie sehr kri­tis­che Äußerun­gen gegen den Rechtsstaat». Das SPD-geführte
Bil­dungsmin­is­teri­um wies die Vor­würfe zurück. 

Die Pub­lika­tion mit dem Titel «Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de — Bom­bo­drom — nein danken!» war von der DGB-Jugend­bil­dungsstätte Fleck­en-Zech­lin (Ost­prig­nitz-Rup­pin) und der Bürg­erini­tia­tive «Freie Hei­de» ver­fasst worden.
Let­ztere kämpft seit Jahren gegen die Nutzung des rund 144 Quadratk­ilo­me­ter großen Are­als östlich von Witt­stock als Trup­penübungsplatz durch die Bun­deswehr. Das Gelände war in den 50er Jahren von den sowjetischen
Stre­itkräften als Trup­penübungs- und Bomben­ab­wurf­s­platz requiri­ert worden. 

Bil­dungsmin­is­ter Stef­fen Reiche (SPD) betonte: «Demokratie kann sich nur ent­fal­ten, wenn sich die Bürg­er engagieren und ein­mis­chen.» Damit ste­he die Pub­lika­tion in Übere­in­stim­mung mit den Richtlin­ien der Lan­deszen­trale für
poli­tis­che Bil­dung. Von Vorschriften bezo­gen auf den Inhalt der Broschüre sei daher Abstand genom­men worden.

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Lebenslang für blutigen Mord nach der Disko

Hohe Haft­strafen im Raps­feld­mord-Prozess verhängt

(BM) Frank­furt (O.) — Wegen bru­tal­en Mordes an einem 29-jähri­gen Mann sind gestern vor dem Landgericht Frank­furt (O.) fünf junge Män­ner aus Ost­bran­den­burg zu hohen Haft­strafen verurteilt wor­den. Sie wur­den für schuldig befun­den, das Opfer am 1. Juni 2002 gemein­schaftlich erstochen zu haben. Der Mann hat­te die fünf damals vor ein­er Diskothek in Alt-Zeschdorf (Märkisch-Oder­land) um eine Mit­fahrgele­gen­heit gebeten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Täter dann beschlossen, ihr Opfer mitzunehmen, um es auf der unter­wegs auszu­rauben. Erst schlu­gen sie es bru­tal zusam­men. Als sie ihn durch­sucht­en, fan­den sie jedoch nur einen leeren Geld­beu­tel. Das Opfer ver­suchte zu flücht­en, wurde aber von dem 23-jähri­gen Haupt­täter mit einem Mess­er niedergestreckt. Die bere­its skelet­tierte Leiche fand man Wochen später in einem Raps­feld. Der Haupt­täter wurde wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Ein 25-Jähriger, der das Geschehen im Raps­feld unmit­tel­bar ver­fol­gt hat­te, muss wegen Mordes für 13 Jahre hin­ter Git­ter. Er hat­te angegeben, in der Disko zwei Gramm Kokain kon­sum­iert zu haben, wurde aber nach einem Gutacht­en für schuld­fähig gehalten. 

Die zwis­chen 19 und 26 Jahre alten Mit­täter wur­den wegen Kör­per­ver­let­zung, ver­sucht­en Raubes und Nich­tanzeigen ein­er Straftat zu Haft­strafen zwis­chen fün­fein­halb und einein­halb Jahren verurteilt. Die Staat­san­waltschaft hat­te lebenslange Haft­strafen für zwei der Täter gefordert, für die anderen zwölf und 14 Jahre. Die Vertei­di­ger hat­te für den Haupt­täter elfein­halb Jahre und gerin­gere Strafen für die anderen Angeklagten beantragt. Zwei der Täter mussten während der Ver­hand­lung ihre NS-Tätowierun­gen auf den Fin­gern mit Hand­schuhen ver­hüllen. Mut­ter, Brud­er und Witwe des Opfers hat­ten den Prozess mit verfolgt. 


Aus­ger­aubt und umgebracht
Mord nach ein­er Disko-Nacht: Lange Haft­strafen für die Angeklagten

(Berlin­er Zeitung, Katrin Bischoff) FRANKFURT (ODER). Der vier­jährige Julian wird nur mit sein­er Mut­ter aufwach­sen. Als der Junge drei Jahre alt war, starb sein Vater. Das war am Mor­gen des 1. Juni vorigen Jahres. Julians Vater starb keines natür­lichen Todes. Der 29-jährige Ronald Masch wurde mis­shan­delt, gehet­zt und schließlich — obwohl er um sein Leben bet­telte — mit fast 30 Messer­stichen in Lunge und Herz so schw­er ver­let­zt, dass er die Attacke nicht über­lebt hätte. Trotz­dem schnitt ihm sein Mörder zum Schluss noch die Kehle durch. Ein langsamer, grausamer Tod. Erst sechs Wochen später fand ein Bauer bei der Rapsernte die skelet­tierte Leiche. Der gel­ernte Dachdeck­er galt bis dahin als vermisst. 

Am Don­ner­stag wurde vor dem Landgericht in Frank­furt (Oder) gegen die Mörder des Mannes und deren Mit­täter aus Fürsten­walde das Urteil gesprochen. Der 23-jährige Matthias R. erhielt eine lebenslange Haft­strafe. Er hat­te auf Masch eingestochen. Auch der 25-jährige Ste­fan K. wurde wegen Mordes verurteilt. Er muss für 13 Jahre ins Gefäng­nis. Er hat­te Matthias R. aufge­fordert, es “auch richtig” zu machen. Die anderen drei Angeklagten erhiel­ten Haft­strafen zwis­chen 18 Monat­en und fün­fein­halb Jahren. “Es war ein Verdeck­ungsmord”, sagte der Vor­sitzende Richter Ulrich Gräbert in sein­er Urteils­be­grün­dung. Ronald Masch sollte zum Schweigen gebracht wer­den, um vor­ange­gan­gene Straftat­en zu vertuschen. 

Nur zufäl­lig hat­te Ronald Masch seine späteren Mörder ken­nen­gel­ernt. Der 29-Jährige suchte vor der Diskothek “Night Life” in Alt-Zeschdorf bei Frank­furt (Oder) nach ein­er gün­sti­gen Mit­fahrgele­gen­heit. Er traf auf Matthias R. und seine Fre­unde. Die beschlossen, ihn mitzunehmen, unter­wegs auszu­rauben und dann irgend­wo abzuset­zen. Nur Syl­vana M., die einzige Frau in der Gruppe, protestierte. Gewarnt hat sie das ahnungslose Opfer nicht. Gegen sie wurde in einem anderen Ver­fahren verhandelt. 

Auf einem Feld­weg zer­rten die Män­ner Masch aus dem Auto, schlu­gen ihn zusam­men und prügel­ten mit einem Axtstiel auf ihn ein. “Er hat um sein Leben gefle­ht”, sagte Gräbert. “Doch sie hat­ten kein Mitleid, kein Erbar­men, keine Hem­mungen.” Nur kurz ließen die Täter von dem 29-Jähri­gen ab, um die Geld­börse des schon schw­er ver­let­zten Mannes zu durch­wühlen. Masch ver­suchte eine Flucht. “Eure Gesichter habe ich mir gemerkt”, rief er. Es war sein Todesurteil. 

Matthias R. ran­nte hin­ter dem Flüch­t­en­den her. Mit einem Stich in den Rück­en wurde Masch zu Fall gebracht. Immer wieder stach Matthias K. auf den Mann ein. Später brüstete er sich mit der Blut­tat. Es sei geil gewe­sen, einen Men­schen umge­bracht zu haben, soll er gesagt haben. 

Den Angeklagten Daniel J., der vor der Diskothek von dem geplanten Raub durch seine Fre­unde erfuhr, verurteilte das Gericht zu 18 Monat­en Haft. “Es wäre men­schlich­er Anstand gewe­sen, wenn Sie die Straftat ver­hin­dert hät­ten”, sagte Richter Gräbert. “Sie müssen nun mit dem Vor­wurf leben, dass Sie ein Men­schen­leben hät­ten ret­ten können.” 

Matthias R. hat offen­bar auch nach dem Mot­to gehan­delt, das er sich auf die Fin­gerknöchel sein­er linken Hand tätowieren ließ: Hass. Die bei­den “s” stellen Runen dar. Deshalb musste er während des Prozess­es Hand­schuhe tragen. 

Ronald Maschs Port­monee enthielt übri­gens nicht einen Cent. 


Lebenslang für Maschs Mörder

Disko­mord-Prozess: Mit­täter müssen einein­halb bis 13 Jahre ins Gefängnis

(MAZ) FRANKFURT (ODER) Der Mörder von Roland Masch muss lebenslang hin­ter Git­ter. Das Frank­furter Landgericht verurteilte den 23-jähri­gen Matthias R. gestern wegen Mordes, ver­sucht­en schw­eren Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu der Höch­st­strafe. Wegen der gle­ichen Delik­te ver­hängte das Gericht gegen den Mit­täter Ste­fan K. 13 Jahre Freiheitsstrafe. 

Nach Abschluss der Beweisauf­nahme stand fest, dass der Fürsten­walder R. sein Opfer am Mor­gen des 1. Juni ver­gan­genen Jahres mit 30 Messer­stichen tötete. Der bre­itschul­trige Kahlkopf, der zu jedem der elf Prozesstage in Hand- und Fußfes­seln in den Gerichtssaal geführt wor­den war, nahm das Urteil mit gewohnt grim­miger Miene auf. Die Beweisauf­nahme hat­te ergeben, dass er schon im Vor­feld des bru­tal­en Mordes ein­mal erfahren wollte, wie es ist, einen Men­schen mit dem Mess­er umzubrin­gen. Der 25-jährige K., der bei der Tötung von Roland Masch, dabei war, sack­te bei der Verkün­dung der langjähri­gen Strafe in sich zusam­men, hielt den knall­rot ange­laufe­nen Kopf tief gesenkt. 

Gemein­sam mit drei weit­eren Män­nern im Alter von 19 bis 26 Jahren hat­ten bei­de den Dachdeck­er aus Dol­gelin nach einem Diskobe­such in Altzeschdorf (Märkisch-Oder­land) im Auto mitgenom­men, um ihn später auszu­rauben. Auf einem Feld­weg prügel­ten vier aus der Gruppe zunächst bru­tal mit Fäusten und einem Axtstil auf das 29-jährige, angetrunk­ene Opfer ein, entwen­de­ten ihm schließlich die Geld­börse. Sie enthielt nicht einen Cent, wie sich später her­ausstellte. Masch hat­te sich in einem unbeobachteten Moment aufrap­peln und zunächst fliehen kön­nen. Sein entschei­den­der Fehler: Beim Davon­ren­nen drehte er sich mit den Worten “Eure Gesichter habe ich mir gemerkt” noch ein­mal zu den Schlägern um. 

R. und kurze Zeit später auch K. nah­men die Ver­fol­gung des bere­its schw­er ver­let­zten Opfers aus Dol­gelin auf, holten es mit­ten auf einem Raps­feld ein. “Wie im Rausch”, hat­te der 25-jährige K. vor Gericht geschildert, stach sein Kumpan auf den über­fal­l­enen ein, “als ob ein Tier ein anderes zer­fleis­cht”. Einge­grif­f­en hat­te K. nicht. Auch die übri­gen Män­ner aus der Gruppe warteten lediglich an den Autos, bis die bei­den Mörder blutver­schmiert aus dem Raps­feld kamen. Später vere­in­barten sie beim Beseit­i­gen von Spuren und Tat­waffe, dass nie­mand aus dem Quin­tett den anderen bei der Polizei verrät. 

“Wir kön­nen nur die prozes­suale Wahrheit aufdeck­en”, erk­lärte der Vor­sitzende Richter Ulrich Gräbert in der Urteils­be­grün­dung. Was sich im einzel­nen an jen­em Mor­gen im Raps­feld abge­spielt hat­te, habe das Gericht trotz inten­siv­er Beweisauf­nahme nicht aufk­lären kön­nen. “Und das liegt unter anderem an Ihnen und Ihrer Gesprächs­bere­itschaft”, wandte sich Gräbert an das Quin­tett auf der Anklage­bank und ließ keine Zweifel daran, dass sich umfassende, aufrichtige Geständ­nisse mildernd auf die Strafe aus­gewirkt hät­ten. Der Vor­sitzende Richter verdeut­lichte noch ein­mal die Schwierigkeit des Prozess­es. Für den grausamen Mord an Roland Masch hat­te es keine Zeu­gen, son­dern nur Beteiligte gegeben. Und deren Aus­sagen waren für das Gericht keines­falls “durch­weg glaubhaft”. 

Maik W. (21), der laut dem Vor­sitzen­den Richter “nicht alles” über seine Tat­beteili­gung sagte, die Mitangeklagten dafür aber erhe­blich belastete, wurde zu ein­er fün­fein­hal­b­jähri­gen Frei­heitsstrafe wegen ver­sucht­en schw­eren Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Sein zwei Jahre jün­ger­er Fre­und Axel T. muss wegen der gle­ichen Straftat­en für zweiein­halb Jahre ins Gefäng­nis. Der fün­fte im Bunde, der 26-jährige Daniel Jahnke, erhielt wegen Nich­tanzeigens von Straftat­en eine Frei­heitsstrafe von einein­halb Jahren. 


Lebenslang für bluti­gen Mord nach der Disko

“Jet­zt musst du es auch richtig machen”, sagte sein Kumpel. Da schnitt Matthias R. einem 29-Jähri­gen die Kehle durch

(Tagesspiegel) Frank­furt (Oder). Im so genan­nten Disko­mord-Prozess hat das Landgericht Frank­furt (Oder) gestern Abend hohe Haft­strafen gegen fünf junge Män­ner im Alter zwis­chen 19 und 26 Jahren gefällt. Das Gericht befand zwei Angeklagte des Mordes für schuldig: Matthias R. muss lebenslänglich und Ste­fan K. Für 13 Jahre ins Gefäng­nis. Wegen schw­eren Raubs in Tatein­heit mit gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung erhiel­ten zwei weit­ere Angeklagte Haft­strafen von fün­fein­halb und zweiein­halb Jahren. Der vorbe­strafte fün­fte Angeklagte muss wegen Nich­tanzeigens ein­er Straftat für einein­halb Jahre ins Gefängnis. 

Die junge Frau mit den schmalen Schul­tern hat an jedem Ver­hand­lungstag auf der Neben­klage-Bank gesessen. Das Opfer war eine Zeit lang ihr Lebens­ge­fährte gewe­sen. Und der Vater ihres vier­jähri­gen Kindes. “Deshalb hab ich mir diesen Prozess ange­tan”, sagt sie: “Irgend­wann wird mein Kind ja Fra­gen stellen.” Wie sie den Tod des Vaters dann erk­lären soll, weiß die Frau noch nicht. Wie soll man so etwas erklären? 

Im Laufe des Prozess­es kon­nte das Geschehen jen­er ersten Juni-Nacht des Jahres 2002 immer­hin rekon­stru­iert wor­den, und das erschreck­end genau: Der 29-jährige Zim­mer­mann Ronald M. hat­te nach der Disko in Alt Zeschdorf bei Frank­furt (Oder) einige Fahrzeugbe­sitzer gefragt, ob sie ihn ein Stück mit­nehmen kön­nten. Es waren die jet­zt Verurteil­ten. Sie hat­ten zunächst abgelehnt, sich dann aber nach ihren eige­nen Worten gedacht, “dass der Mann ja Geld hat, und dass man ihm das weg­nehmen kön­nte”. So durfte das Opfer in einem der bei­den Autos mit­fahren. Schon im Wagen erhielt er zumin­destens eine Ohrfeige. Sein später­er Mörder “tröstete” ihn mit den Worten “hier, nimm einen Schluck aus der Schnapsflasche”. 

Die Fahrt endete dann schnell in einem Feld­weg. Dort zer­rten die Täter den Mann aus dem Auto, prügel­ten mit Fäusten und einem Ham­mer­stiel auf ihn ein und trat­en zu. Ein­er hat­te schließlich das Port­monee in der Hand — es war leer. Ent­täuscht warf er es weg, die Schläger ließen von ihrem Opfer ab. Der Mann schleppte sich blu­tend ein Stück weg und rief etwas. An den Wort­laut kann sich kein­er der Täter erin­nern, aber in den Ohren von Matthias R. muss es wie “eure Gesichter hab ich mir gemerkt” gek­lun­gen haben. Oder hat ein ander­er das gesagt? R. ran­nte jeden­falls mit den Worten “der darf nicht leben bleiben, er hat sich unsere Kennze­ichen gemerkt” hin­ter dem Opfer her und ver­set­zte ihm mehrere Stiche in den Rück­en. In Tode­sangst krallte sich der 29-Jährige am Man­tel seines Peinigers fest. “Das hat mich in Wut ver­set­zt”, sagte Matthias R. aus. Immer wieder habe er auf sein Opfer eingestochen: in die Brust, in die Seite. Er habe ihn aber nicht töten wollen. Dann sei Ste­fan K. neben ihm aufge­taucht: “Jet­zt musst du es auch richtig machen!” sagte der. Matthias R. schnitt seinem Opfer die Kehle durch. 

Im Gerichtssaal wirkt der 23-Jährige R. unbe­wegt. Ab und zu stre­icht er sich über die Glatze, sucht Blick­kon­takt zu Kam­er­aden im Zuschauer­saal. Matthias R. hat wie die meis­ten anderen Angeklagten aus sein­er recht­en Gesin­nung keinen Hehl gemacht. Er ist stark, bul­lig — jed­er kann sich vorstellen, mit welch­er Wucht er die Messer­stöße geführt hat. 

Nach der Tat soll R. geprahlt haben, dies sei der “größte Kick” seines Lebens gewe­sen: Die Richter nah­men bestürzt zur Ken­nt­nis, dass offen­bar mehrere Men­schen von dem Mord wussten, aber nie­mand Anzeige erstat­tete. Erst im Spät­som­mer, als der Tote bei der Rapsernte gefun­den wurde, ver­haftete man die sechs Verdächti­gen. Der Vor­sitzende attestierte den fünf Verurteil­ten gestern eine unglaubliche Men­schen­ver­ach­tung: Kein Mitleid, kein Erbar­men — kein einzi­gen Gedanken hät­ten sie an ihr Opfer verschwendet. 


Lebenslange Haft für Haupt­täter im Disco-Mordprozess

Vier weit­ere Täter zu hohen Strafen verurteilt

(LR) Der Mörder von Roland Masch muss lebenslang hin­ter Git­ter. Das Frank­furter Landgericht verurteilte den 23-jähri­gen Matthias R. gestern wegen Mordes zu der Höch­st­strafe. Der Mit­täter Ste­fan K. erhielt 13 Jahre Freiheitsstrafe. 

Nach Abschluss der Beweisauf­nahme stand fest, dass der Fürsten­walder R. Sein Opfer am Mor­gen des 1. Juni ver­gan­genen Jahres mit 30 Messer­stichen getötet hat­te. Gemein­sam mit K. und drei weit­eren Män­nern, die alle der recht­en Szene zuge­ord­net wer­den, hat­te er das Opfer zuvor ver­prügelt und ausgeraubt. 

Maik W. (21) wurde zu ein­er fün­fein­hal­b­jähri­gen Frei­heitsstrafe wegen ver­sucht­en schw­eren Raubes und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verurteilt. Sein zwei Jahre jün­ger­er Fre­und Axel T., muss wegen der gle­ichen Straftat­en für zweiein­halb Jahre ins Gefäng­nis. Der fün­fte im Bunde, der 26-jährige Daniel J., erhielt wegen Nich­tanzeigens von Straftat­en eine Frei­heitsstrafe von anderthalb Jahren. Er war während der Gewal­torgie an Masch see­len­ruhig in einem der Autos sitzen geblieben Das Gericht hat­te auch bei K. für die Höch­st­strafe und bei den anderen drei Tätern für Strafen zwis­chen 14 und drei Jahren plädiert.

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Zuspruch für Internetwache der Polizei

(MOZ) Pots­dam (ddp-lbg). Deutsch­lands erste «Inter­netwache» der Brandenburger
Polizei find­et regen Zus­pruch. In den ersten 50 Tagen nach dem Start seien
mehr als 540 E‑Mails bei den Ord­nung­shütern einge­gan­gen, sagte Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) am Fre­itag in Pots­dam. Darunter seien 292 Anzeigen
wegen Eigen­tums­de­lik­ten wie Fahrrad- oder Handy­dieb­stählen gewe­sen. Zudem
habe es 76 Hin­weise zu Straftat­en oder Ord­nungswidrigkeit­en gegeben.
Überdies seien zwölf Demon­stra­tio­nen via Inter­net angemeldet worden. 

Pos­i­tive Res­o­nanz kam sog­ar aus Lon­don und Hon­olu­lu, wie Schön­bohm betonte.
Die Inter­netwache sei in fast 100 E‑Mails aus­drück­lich gelobt worden.
Bedenken im Vor­feld haben sich dem Min­is­ter zufolge nicht bestätigt. 

Die virtuelle Polizeis­tube war Mitte Feb­ru­ar eröffnet wor­den. Das
Web-Ange­bot gibt den Bürg­ern die Möglichkeit, über das Inter­net mit der
Polizei Kon­takt aufzunehmen. Unter www.internetwache.brandenburg.de sind
zudem Infor­ma­tio­nen zur Sicher­heit in der Heima­tre­gion, Krim­i­nal­itäts- und
Unfall­sta­tis­tiken sowie Ver­anstal­tun­gen der Polizei in jedem Land­kreis zu
find­en. Die Inter­netwache ist 24 Stun­den am Tag besetzt.

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Drei Frankfurter Gewalttäter nach Tötung eines Arbeitslosen in U‑Haft

(MOZ) Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Unter Mord­ver­dacht sind drei als Gewalttäter
bekan­nte Män­ner aus Frank­furt (Oder) in Unter­suchung­shaft genom­men worden.
Sie sollen einen 25-jähri­gen Arbeit­slosen getötet haben, sagte am Freitag
ein Sprech­er der Frank­furter Staat­san­waltschaft. Die 19 bis 28 Jahre alten
Beschuldigten hät­ten den Mann bere­its am Woch­enende in sein­er Woh­nung mit
Flaschen ver­prügelt und ihm Schnittver­let­zun­gen zuge­fügt. Das Opfer sei im
Kranken­haus an seinem Blutver­lust verstorben. 

Schläge, Tritte, Messerstiche

Recht­sex­trem­is­ten prügeln alko­holkranken Arbeit­slosen tot

Frank­furt (Oder). Bran­den­burg wird erneut von einem mutmaßlich
recht­sex­tremen Mord erschüt­tert. Drei polizeibekan­nte Schläger aus der Szene
haben, wie erst jet­zt bekan­nt wurde, in Frank­furt (Oder) einen
alko­ho­lab­hängi­gen Arbeit­slosen zu Tode gequält. Die Tat geschah nach Angaben
der Staat­san­waltschaft in der Nacht zu Sonnabend. Das Opfer, der 25 Jahre
alte Enri­co S., wurde in ein­er Woh­nung im Frank­furter Zen­trum von Stephan B.
(19) und den Brüdern Daniel (20) und Mar­co S. (28) grund­los ange­grif­f­en. Die
Schläger hät­ten dem wehrlosen Mann zahllose Schläge und Tritte versetzt,
hieß es bei der Staat­san­waltschaft. Außer­dem seien auf dem Kopf des Opfers
Bier­flaschen zer­schla­gen wor­den. Die Leiche habe auch mehrere Stich- und
Schnit­twun­den aufgewiesen, sagte ein Sprech­er der Behörde. Enri­co S. sei
nach weni­gen Stun­den im Kranken­haus verblutet. 

Stephan B., Daniel und Mar­co S. wur­den am Mittwoch festgenom­men, legten
Geständ­nisse ab und befind­en sich in Unter­suchung­shaft. Die
Staat­san­waltschaft ermit­telt wegen Mordes und schw­eren Raubes mit
Todes­folge. Die Täter hat­ten sich nicht mit den Schlä­gen beg­nügt, sie nahmen
ihrem Opfer auch ein Handy, eine Playsta­tion und Bargeld weg. Alle drei
Angreifer seien aus der “recht­en, gewalt­täti­gen, dumpfen Szene” bekannt,
hieß es bei der Staat­san­waltschaft. Stephan B., 1,90 Meter groß und 110
Kilo­gramm schw­er, sei in der Ver­gan­gen­heit auch mit szenetypischen
Pro­pa­gan­dade­lik­ten aufge­fall­en. Das Motiv für den Angriff auf Enri­co S.
bleibe unklar. Die Täter hät­ten sich wider­sprüch­lich geäußert. 

Der 19-jährige Beschuldigte sei wegen recht­sex­trem­istis­ch­er Straftaten
bekan­nt, sagte der Sprech­er. Es werde ver­mutet, dass auch die anderen beiden
Festgenomme­nen zur Szene gehören. Allerd­ings spreche nichts für einen
recht­sex­tremen Hin­ter­grund der Tat. Das Motiv sei nach derzeitigem
Ermit­tlungs­stand vielmehr Habgi­er gewe­sen, sagte der Sprech­er. Die Täter
hät­ten Bargeld, ein Handy und eine Spielkon­sole erbeutet. Die
Staat­san­waltschaft ermit­tle wegen Verdeck­ungsmord und Raubes mit Todesfolge.

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Opferliste der “FR” wird noch geprüft

hkl BERLIN, 3. April. Die Liste von Todes­opfern rechter Gewalt, die
Frank­furter Rund­schau und Tagesspiegel im März doku­men­tierten, ist nach
Angaben von Fritz Rudolf Kör­p­er, Staatssekretär beim Innen­min­is­teri­um, überp
rüft wor­den. Die zuständi­gen Lan­deskrim­i­nalämter (LKA) hät­ten die
aufge­lis­teten Fälle geprüft. Das Ergeb­nis sei neg­a­tiv, bei “13
Sachver­hal­ten” lägen “keine hin­re­ichen­den Anhalt­spunk­te für eine rechte
Moti­va­tion der Tat beziehungsweise des Täters vor”, sagte Kör­p­er im
Bun­destag. Er beant­wortete damit eine Anfrage der PDS-Abge­ord­neten Petra
Pau.

Beim Bun­deskrim­i­nalamt und beim LKA Bran­den­burg heißt es jedoch, die
Über­prü­fung der Liste sei noch nicht been­det. Das Bundesinnenministerium
ver­wies auf Nach­frage darauf, dass ein Ergeb­nis der Über­prü­fung der von FR
und Tagesspiegel aufge­führten Todes­fälle früh­estens kom­mende Woche erwartet
werde. In min­destens einem der 14 Ver­dachts­fälle hat es zudem gar keine neue
Über­prü­fung gegeben. Ein Sprech­er des LKA Saar­land sagte, der gewalt­same Tod
des 19-jähri­gen Achmed Sar­lak sei nicht erneut über­prüft wor­den. Eine
Anfrage vom BKA habe man auch nicht erhal­ten. Der Türke war am 9. August
2002 in Sulzbach (Saar­land) von einem polizeibekan­nten Neon­azi erstochen
wor­den. Gegen das Urteil, in dem ein frem­den­feindlich­es Motiv nicht genannt
wurde, haben Vertreter der Neben­klage Revi­sion eingelegt. 

Während die Bun­desregierung von 39 Todes­opfern rechter Gewalt seit 1990
aus­ge­ht, sind es nach Recherchen von FR und Tagesspiegel min­destens 99
Opfer.

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Bombodrom: Zu Ostern soll es wieder knallen

(Tagesspiegel, Rain­er W. Dur­ing) Pots­dam. Fall­en dem­nächst wieder Bomben in der Rup­pin­er Hei­de? Die umstrit­tene Wieder­in­be­trieb­nahme des „Bom­bo­drom“ genan­nten Luft-Boden-Schieß­platzes bei Witt­stock scheint unmit­tel­bar bevorzuste­hen. Während die Bürg­erini­tia­tive „Freie Hei­de“ für den 20. April zum Oster­marsch unter dem Mot­to „Der Frieden braucht kein Bom­bo­drom“ aufruft, kön­nten hier schon wenige Tage später die ersten Bomben fall­en. Noch in diesem Monat will Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) dem Vernehmen nach die Erlaub­nis für die Nutzung des Gelän­des geben. Bei der Luft­waffe laufen nach Tagesspiegel-Infor­ma­tio­nen bere­its die inter­nen Vor­bere­itun­gen für eine Auf­nahme des Train­ings-Flug­be­triebes Ende April. 

„Eine poli­tis­che Entschei­dung wird zurzeit vor­bere­it­et“, heißt es offiziell im Vertei­di­gungsmin­is­teri­um. Zu einem genauen Zeit­plan will sich der Sprech­er nicht äußern. Wie der Tagesspiegel aus Mil­itärkreisen erfuhr, hat die Luft­waffe indessen jedoch intern bere­its Ter­mine fest­gelegt. Danach sollen alle Vor­bere­itun­gen für den Beginn der Train­ings-Bomben­ab­würfe so abgeschlossen wer­den, dass bin­nen ein­er Woche nach dem Befehl zur Aktivierung des Übungsplatzes bere­its kurz nach Ostern mit den Flü­gen begonnen wer­den kann. 

Den vier in Cochem, Jev­er, Lech­feld und Nör­venich sta­tion­ierten Jagdbombergeschwadern wur­den bere­its Übungszeit­en im Mai zugewiesen. Für Zwis­chen­lan­dun­gen sind die ziv­il mit­be­nutzten Mil­itär­flug­plätze Laage bei Ros­tock und Trol­len­hagen bei Neubran­den­burg vorge­se­hen. Von dort aus sollen die mit einem Ter­rain­fol­ger­adar für automa­tis­che Tief­flüge aus­ges­tat­teten Tor­na­do-Kampf­flugzeuge ihre Übungsziele ansteuern. 

Das rund 144 Quadratk­ilo­me­ter große Are­al östlich von Witt­stock war in den Fün­fziger­jahren von den sow­jetis­chen Stre­itkräften als Trup­penübungs- und Bomben­ab­wurf­s­platz requiri­ert wor­den. Seit dem Abzug der Roten Armee nach der Wende kämpfen die Bürg­erini­tia­tive und die umliegen­den Gemein­den gegen die Nutzung des Gelän­des als Bombodrom. 

Vor drei Jahren gelang ihnen zumin­d­est ein Teil­er­folg. Das Bun­desver­wal­tungs­gericht unter­sagte der Bun­deswehr vor­erst die geplante Weit­er­nutzung als Bomben­ab­wurf­platz. Aus­drück­lich stell­ten die Richter aber fest, dass die grund­sät­zliche Weit­er­nutzung durch die Bun­deswehr nicht in Frage gestellt sei. Die Mil­itärs hät­ten nur vergessen, die betrof­fe­nen Gemein­den anzuhören. 

In ihre Koali­tionsvere­in­barung nach den Bun­destagswahlen haben SPD und Grüne daraufhin die erneute Prü­fung der Notwendigkeit zur Weit­er­nutzung des Bom­bo­droms aufgenom­men. Fol­gen muss der Vertei­di­gungsmin­is­ter den Bedenken aber nicht. 

Allerd­ings wurde Min­is­ter Struck noch im Feb­ru­ar von der Bürg­erini­tia­tive an sein früheres Ver­hal­ten erin­nert. 1992 hat­te der Poli­tik­er im Namen der SPD-Bun­destags­frak­tion den dama­li­gen Vertei­di­gungsmin­is­ter Volk­er Rühe (CDU) aufge­fordert, auf die Weit­er­nutzung des von den Sow­jets enteigneten und somit zu Unrecht genutzten Schieß­platzes zu verzichten. 

Pläne bere­its in der Schublade

“Bom­bo­drom”: Beführworter für schnelle Entschei­dung / Geg­n­er protestieren

(MAZ) WITTSTOCK/BERLIN Bomben auf das “Bom­bo­drom” — die Hor­ror­vorstel­lung der
Frieden­sak­tivis­ten der “Freien Hei­de” kön­nte bald Wirk­lichkeit werden.
Zumin­d­est wenn es nach der Bun­desregierung geht. Gestern meldete der
vertei­di­gungspoli­tis­che Sprech­er der SPD-Bun­destags­frak­tion, Rain­er Arnold,
grünes Licht an der poli­tis­chen Front. Die im Koali­tionsver­trag mit den
Grü­nen fest­gelegte Über­prü­fung ist abgeschlossen. Ergeb­nis, so Arnold: Die
“mil­itär­poli­tis­che Notwendigkeit” sei erwiesen. “Wir kön­nen unsere Flieger
nicht immer zum Üben in die USA schick­en.” Das 144 Quadratk­ilo­me­ter große
Are­al in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de (Ost­prig­nitz-Rup­pin) sei groß genug, um
ver­net­zte Übun­gen von Boden­trup­pen und Luft­waffe durchzuführen. 

Auch das Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um glaubt an eine Entschei­dung vor der
Som­mer­pause. Die Anhörung der Gemein­den sei been­det. Allerd­ings müssten noch
einige offene Fra­gen etwa zu Eigen­tum­srecht­en oder zum Lärm­schutz geklärt
wer­den, erk­lärte Sprech­er Rain­er Küm­pel auf MAZ-Anfrage. Er wies allerdings
Medi­en­berichte zurück, dass bei der Luft­waffe bere­its interne Vorbereitungen
für eine Auf­nahme des Train­ings­flug­be­triebes ab Ende April laufen würden.
Den Bericht­en zufolge soll den in Cochem, Jev­er, Lech­feld und Nörvenich
sta­tion­ierten Jagdbombergeschwadern bere­its Übungszeit­en im Mai zugewiesen
wor­den seien. Es sei zwar möglich, dass bei den einzel­nen Geschwadern
bere­its “Schubladen­pläne” existieren, so Küm­pel. Mel­dun­gen über konkrete
Zeit­pläne seien allerd­ings “völ­lig falsch”. 

Auch der Kom­man­dant des Witt­stock­er Trup­penübungsplatzes am Rande der Heide,
Ober­stleut­nant Wolf­gang Engel, winkt ab. Der Platz sei derzeit ohne­hin kaum
nutzbar, da die Flächen noch nicht von den Muni­tions-Alt­las­ten der Sowjets
beräumt sind. 

Den­noch glauben selb­st erk­lärte “Bombodrom”-Gegner, wie der
SPD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Ernst Bahr nicht, dass das Min­is­teri­um ernsthaft
von seinen Plä­nen abrück­en wird: “Es sieht so aus, als ob Struck die Pläne
der Bun­deswehr umset­zen will.” Bahr rech­net mit ein­er Entschei­dung in den
kom­menden Wochen. Dessen ungeachtet werde er weit­er an seinem Widerstand
fes­thal­ten. “Der Irak-Krieg zeigt: Wenn man wirk­lichkeit­snah trainieren
will, braucht man Plätze auf denen man auch mit Boden-Luft-Raketen üben
kann.” Doch dafür sei das Are­al im Nor­dosten zu klein. 

Wider­stand regt sich auch bei den Grü­nen. Sowohl der Lan­desver­band als auch
der Bun­desver­band von Bünd­nis 90/Die Grü­nen hät­ten bere­its auf die
“wirtschafts- und umwelt­poli­tisch ver­heerende Wirkung” eines
Bomben­ab­wurf­platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de hingewiesen, sagte
Lan­deschef Roland Vogt. Er rief die Bran­den­burg­er auf, am 20. April am
Oster­marsch gegen das “Bom­bo­drom” teilzunehmen. 

Während einige bere­its wieder Demon­stra­tio­nen pla­nen, bere­it­et Rein­er Geulen
die juris­tis­che Abwehr vor. Der Anwalt ver­tritt unter anderem den Kreis
Ost­prig­nitz-Rup­pin sowie die Gemein­den Rossow und Schwein­rich. Sobald eine
Entschei­dung für den Übungsplatz falle, werde er Klage ein­re­ichen, so
Geulen. “Und falls das Min­is­teri­um nicht den Gerichts­beschluss abwarten
sollte, beantra­gen wir eine einst­weilige Anord­nung.” Geulen spielt auf Zeit:
“Bis zu ein­er endgülti­gen Entschei­dung kön­nen sechs Jahre vergehen.” 

(Infori­ot) Siehe auch www.freieheide.de

Der alljährliche Oster­marsch für die Freie Hei­de find­et 2003 am 20. April ab 14 Uhr in Fret­z­dorf statt.

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Samstag ist Deligiertenversammlung der Schillpartei in Kloster Lehnin

Pots­dam (ddp-lbg). Der Bran­den­burg­er Lan­desver­band der Partei
Rechtsstaatlich­er Offen­sive (Schill-Partei) kommt am Sam­stag zu einer
Delegierten­ver­samm­lung zusam­men. In Kloster Lehnin soll ein neues
Programm
ver­ab­schiedet wer­den, sagte am Don­ner­stag Lan­deschef Dirk Weßlau. Dabei
gehe
es um The­men wie Wirtschaft, Fam­i­lie und innere Sicherheit. 

Dem Pro­gram­men­twurf zufolge set­zt die Schill-Partei auf die Förderung
von
«Selb­ständigkeit und Mit­tel­stand» sowie «Ein­steiger­tar­ife» für
Landzeitar­beit­slose. Im Bere­ich Bil­dung sollen einheitliche
Aus­bil­dungs- und
Erziehungskonzepte für Kindergärten, Vorschulen und Schulen entwickelt
wer­den. Für die Grund­schule wer­den deutsch­landweit einheitliche
Lehrpläne
gefordert. 

Darüber hin­aus wen­det sich die Schill-Partei gegen Einsparun­gen bei der
Polizei. Zudem sieht der Pro­gram­men­twurf eine «kon­trol­lierte
Zuwanderung»
von Aus­län­dern vor. Das Recht auf Asyl soll aus dem Grundgesetz
gestrichen
und als ein­fach­es Gesetz geregelt wer­den. Zudem wird die Aufhe­bung der
Rechtsweg­garantie bei Asylver­fahren verlangt.

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Gemeinsam auf Verbrecherjagd an der deutschen Ostgrenze

FRANKFURT (ODER). Krzysztof Kraw­czyk ist pol­nis­ch­er Staats­bürg­er und
deutsch­er Krim­i­nalkom­mis­sar. Sein Deutsch ist nur noch von einem ganz
leicht­en pol­nis­chen Akzent geprägt. Aber noch bemerkenswert­er ist, dass
der
27-Jährige inzwis­chen Pol­nisch mit deutschem Akzent spricht. Seit 1996
lebt
er in Frank­furt (Oder).

 

Ursprünglich kam er, um an der Europa-Uni­ver­sität Viadrina
Kul­tur­wis­senschaften zu studieren. Doch dann suchte die Polizei nach
Leuten,
die bei­de Sprachen beherrschen. Seit 1. Jan­u­ar arbeit­et er mit­ten in
Frank­furt — in einem ganz beson­deren Stab der Polizei. Er ist ein­er von
sechs Beamten, die den Auf­bau ein­er deutsch-polnischen
Verbindungsstelle der
Polizei pla­nen. Dort soll kün­ftig die Bekämp­fung der
grenzübergreifenden
Krim­i­nal­ität an der deutsch-pol­nis­chen Gren­ze koor­diniert werden.

 

“Schon jet­zt bekom­men wir täglich viele Anfra­gen aus ganz Deutschland
und
Polen”, sagt Kraw­czyk. Oft geht es um die Rück­gabe von Diebesgut, das
an der
Gren­ze beschlagnahmt wer­den kon­nte, oder um Autodieb­stäh­le. Die seien
aber
in den ver­gan­genen Jahren deut­lich weniger geworden.

 

Noch arbeit­en die Beamten an der EU-Außen­gren­ze. Doch das wird sich
ändern,
wenn Polen am 1. Mai kom­menden Jahres EU-Mit­glied wird. Dann sollen
auch
pol­nis­che Polizis­ten in dem Stab arbeit­en. Genau­so viele wie aus
Deutsch­land. “Der Stab beschle­u­nigt und vere­in­facht die
grenzüberschreitende
Zusam­me­nar­beit ins­beson­dere bei der Bekämp­fung von Straftat­en”, sagte
Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) beim offiziellen
Arbeits­be­ginn der Dien­st­stelle am Mittwoch in Frank­furt (Oder). “Das
bringt
mehr Sicher­heit für die Bürg­er bei­der­seits der Gren­ze.” Europa soll ein
gemein­samer Raum der Sicher­heit, des Rechts und der Frei­heit sein.
Dafür sei
die polizeiliche Koop­er­a­tion eine wichtige Voraussetzung.

 

In den näch­sten Monat­en soll der Stab nun ein Konzept erar­beit­en, wie
die
Zusam­me­nar­beit erfol­gen soll. Stanis­law Bukows­ki, der Polize­ichef der
pol­nis­chen Nach­bar­wo­j­wod­schaft Lebuser Land, beze­ich­nete diese
Polizeiarbeit
als äußerst wichtig. “Die Gren­ze ist kein Prob­lem für die normalen
Bürger,
aber auch nicht für unsere Geg­n­er, die Krim­inellen.” Noch wichtiger
werde
die Arbeit, wenn die Gren­ze kün­ftig immer mehr abge­baut wird.

 

Der endgültige Stan­dort der gemis­cht beset­zten Verbindungsstelle ist
aber
noch nicht gek­lärt. “Ich plädiere für Frank­furt”, sagte der
Innenminister.
“Ich bin für Slu­bice”, sagte der Bürg­er­meis­ter der Frankfurter
Nachbarstadt,
Ryszard Bodzi­ac­ki. “Es müssen ja vielle­icht nicht alle Insti­tu­tio­nen in
Frank­furt sein.” Mit den Regierun­gen bei­der Län­der sowie den
Grenzbun­deslän­dern Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Sach­sen müsse auch noch
die
Zahl der Mitar­beit­er fest­gelegt werden.

 

“Unser Vor­bild ist das Gemein­same Zen­trum der deutsch-französischen
Polizei-
und Zol­lzusam­me­nar­beit”, sagte der Leit­er des Pla­nungsstabes und
einstige
Frank­furter Polizeipräsi­dent Hart­mut Lietsch. Im badis­chen Kehl
koordinieren
25 deutsche und 25 franzö­sis­che Beamte von Polizei, Gren­zschutz und
Zoll die
gemein­same Kriminalitätsbekämpfung.

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Rasterfahndung nach “Schläfern” eingestellt

(Gudrun Mall­witz, BM) Pots­dam — In Bran­den­burg ist die nach den Ter­ro­ran­grif­f­en vom 11. September
2001 aus­gelöste Raster­fah­n­dung jet­zt offiziell eingestellt wor­den. Am Montag
wur­den nach Auskun­ft des Min­is­teri­ums nun auch sämtlich noch verbliebene 330
Daten­sätze, die an die Ver­bund­datei “Schläfer” des Bundeskriminalamtes
gemeldet wur­den, gelöscht. 

Von den 484 000 per­so­n­en­be­zo­ge­nen Daten­sätzen, die Brandenburgs
Ein­wohn­er­meldeämter, Aus­län­der­be­hör­den und Bil­dung­sein­rich­tun­gen an das
Lan­deskrim­i­nalamt über­mit­tel­ten, entsprachen 19 558 den Rasterkri­te­rien. 189
Per­so­n­en wur­den danach näher über­prüft, ob es sich bei ihnen um so genannte
Schläfer han­delt. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) sprach gestern von
einem Erfolg der Raster­fah­n­dung — dabei hat die Fah­n­dung nicht zu
Ermit­tlungsver­fahren geführt. Nach Aus­sage des Min­is­teri­ums hat sich aber
eine Hand voll von Ver­dachts­fällen ergeben, die nun außer­halb der Datei und
in nor­malen Akten bear­beit­et werden. 

Für Schön­bohm ist die Raster­fah­n­dung ein wichtiges und zwin­gend notwendiges
Hil­f­s­mit­tel, um mögliche Ter­rorzellen aufzudeck­en und auszuschal­ten und
damit Anschlä­gen vorzubeu­gen. Er ver­weist auf die vom Gen­er­al­bun­de­san­walt in
den ver­gan­genen Monat­en ein­geleit­eten Ermit­tlungsver­fahren wegen des
Ver­dachts der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung. “Diese Ermittlungen
beruht­en auch auf Erken­nt­nis­sen aus der Raster­fah­n­dung.” Bei einer
verän­derten Lage müsste die Raster­fah­n­dung erneut zum Ein­satz kom­men, sagte
Schön­bohm gestern. 

Der Daten­schutzbeauf­tragte des Lan­des, Alexan­der Dix, hat­te schon im April
vorigen Jahres gefordert, die Raster­fah­n­dung einzustellen und die
gespe­icherten Dat­en zu löschen. Er begrün­dete dies damit, dass die
Fort­set­zung dieser Maß­nah­men keinen Erfolg mehr verspreche. 

Raster­fah­n­dung beendet

Innen­min­is­teri­um löscht alle Daten

(MAZ) POTSDAM Die Raster­fah­n­dung nach den Ter­ro­ran­schlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001
ist in Bran­den­burg mit Ablauf des Monats März been­det wor­den. Alle
per­so­n­en­be­zo­ge­nen Dat­en seien gelöscht, teilte das Innen­min­is­teri­um gestern
mit. Das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) habe die let­zten 330 Daten­sätze vernichtet,
die an das Bun­deskrim­i­nalamt gemeldet waren. 

Die Raster­fah­n­dung war bun­desweit ein­geleit­et wor­den, um Hin­weise auf
ver­bor­gen arbei­t­ende Ter­ror-Zellen zu gewin­nen. Für Bran­den­burg hatte
Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) die Maß­nah­men wenige Tage nach den
Ter­ro­ran­schlä­gen in den USA ange­ord­net, nach­dem das Amts­gericht Eberswalde
einem entsprechen­den Antrag des LKA stattgegeben hatte. 

Auf dieser Grund­lage über­mit­tel­ten Ein­wohn­er­meldeämter, Ausländerbehörden
und Bil­dung­sein­rich­tun­gen ins­ge­samt mehr als 484 000 personenbezogene
Daten­sätze an das LKA. Davon entsprachen knapp 20 000 den Kri­te­rien des
Gerichts­beschlusses und wur­den gespe­ichert. Nach Min­is­teri­um­sangaben wurden
in Bran­den­burg auf dieser Grund­lage 189 Per­so­n­en näher überprüft. 

Der Lan­des­beauf­tragte für Daten­schutz, Alexan­der Dix, hat­te im Zusammenhang
mit der Raster­fah­n­dung wieder­holt vor Ein­grif­f­en in die
Per­sön­lichkeit­srechte der Bürg­er gewarnt.

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Urteil im Diskomord-Prozess erwartet

(MOZ) Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Im so genan­nten Disko­mord-Prozess will das
Landgericht Frank­furt (Oder) am Don­ner­stag (14.00 Uhr) das Urteil verkünden.
In dem Ver­fahren sind fünf Män­ner zwis­chen 19 und 26 Jahren angeklagt. Sie
sollen am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jährigen
Dachdeck­er nach einem Disko-Besuch zusam­mengeschla­gen haben. Der 23 Jahre
alte Matthias R. habe das Opfer dann mit einem Mess­er getötet. Ste­fan K.
(25) habe dabei ges­tanden und die Tat gedeckt. 

Der Staat­san­walt hat­te lebenslange Haft wegen Mordes für die beiden
Haup­tangeklagten gefordert. Für weit­ere zwei Beschuldigte beantragte er
wegen Bei­hil­fe zum Mord 12 und 14 Jahre, für den fün­ften Angeklagten drei
Jahre Gefäng­nis wegen unter­lassen­er Anzeige. «Jed­er Einzelne hätte den Mord
ver­hin­dern kön­nen», sagte der Staat­san­walt. Doch die Angeklagten hätten
nicht einge­grif­f­en, weil sie woll­ten, dass das zuvor mis­shan­delte Opfer
nicht mehr aus­sagen kann. 

Die Vertei­di­ger gin­gen dage­gen nicht von einem Mord aus. Der Anwalt von
Matthias R. plädierte auf elfein­halb Jahre Haft wegen Kör­per­ver­let­zung mit
Todes­folge. Sein Man­dant habe nicht die Absicht gehabt zu töten. Er sei
betrunk­en gewe­sen und habe mech­a­nisch gehan­delt. Der Anwalt von Ste­fan K.
forderte max­i­mal fünf Jahre Haft wegen Raubes und Kör­per­ver­let­zung. Die
übri­gen Rechtsvertreter ver­langten eben­falls geringe Strafen. Eine wegen
unter­lassen­er Hil­feleis­tung angeklagte 23-jährige Frau wurde bere­its zu
ein­er Geld­strafe auf Bewährung verurteilt. 

Urteil im Rapsfeldmord-Prozess

(BM) Frank­furt (O.) — Im so genan­nten Raps­feld­mord-Prozess sollen mor­gen die
Urteile gegen die fünf Angeklagten gesprochen wer­den. Nach Überzeu­gung der
Staat­san­waltschaft haben sie das 29 Jahre alte Opfer am 1. Juni 2002 in eine
ein­same Gegend ent­führt, dort mit einem Axtstiel mis­shan­delt und mit mehr
als 30 Messer­stichen umge­bracht. Die Leiche des Opfers wurde erst Wochen
später bei der Rapsernte gefun­den. Die Staat­san­waltschaft hat zwei Mal
lebenslange Haft­strafen und drei langjährige Gefäng­nis­strafen beantragt. Die
Vertei­di­gung plädierte auf Strafen bis zu elfein­halb Jahre Haft.

Inforiot