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Verdacht des illegalen Aufenthaltes

Eine erneute Über­prü­fung des Bere­ich­es Kartof­fel­lager Blum­berg noch am 12.11. hat­te zur Fest­stel­lung und Fes­t­nahme ein­er weit­eren, sich ille­gal in
Deutsch­land aufhal­tenden Frau geführt. Ein Iden­titäts­fest­stel­lungsver­fahren bei allen fest­gestell­ten Per­so­n­en ergab fol­gen­des: Drei Män­ner im Alter von
35, 26 und 19 Jahren sowie vier Frauen im Alter von 47, 39, 33 und 24 Jahren mit ukrainis­ch­er Staatsbürgerschaft
wur­den über Polen ille­gal nach Deutsch­land geschleust. Gegen die sieben wur­den Ver­fahren wegen ille­galen Aufenthaltes/ ille­galer Einreise
ein­geleit­et. Gegen den 19-jähri­gen wird zusät­zlich ein Ver­fahren wegen
Wider­standes gegen Voll­streck­ungs­beamte geführt, da er sich der vorläufigen
Fes­t­nahme unter erhe­blich­er Gewal­tan­wen­dung wider­set­zt hat­te und letztlich
nur unter Anwen­dung von mas­sivem polizeilichen Zwang festgenom­men werden
kon­nte. Dabei wur­den u.a. ein Beamter leicht ver­let­zt sowie per­sön­liche und
dien­stliche Gegen­stände des Beamten (Brille, Uhr, Taschen­lampe und
Hand­fes­sel) gin­gen ver­loren bzw. wur­den beschädigt. Nach entsprechenden
Beschuldigten­vernehmungen in eigen­er Sache sowie Zeu­gen­vernehmungen im
Ver­fahren gegen den mut­maßlichen Schleuser wur­den die sieben Per­so­n­en am
gestri­gen Tage über den Gren­züber­gang Küstrin- Kietz wieder nach Polen
abgeschoben. Der 38- jährige Fahrer des Mer­cedes- Benz, in den die Illegalen
im Kartof­fel­lager in Blum­berg eingestiegen waren, erwies sich als ein
öster­re­ichis­ch­er Staats­bürg­er, der dauer­haft in Fürsten­walde wohn­haft ist.
Gegen ihn wurde durch das Amts­gericht Bernau auf Antrag der
Staat­san­waltschaft Haft­be­fehl wegen des drin­gen­den Tatver­dachts der
Schleusertätigkeit erlassen.

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Gedenktafel gestohlen

NAUEN Eine Bronzetafel haben Unbekan­nte in Nauen von der Fas­sade der
ein­sti­gen Syn­a­goge gestohlen. Die knapp 50 mal 50 Zen­time­ter große Tafel war
dem Andenken jüdis­ch­er Mit­bürg­er gewid­met und 1988 am Haus Num­mer 11 der
Goethes­traße ange­bracht wor­den. Die Inschrift lautet: “Im Gedenken an unsere
jüdis­chen Mit­bürg­er, deren Syn­a­goge dieses Gebäude gewe­sen ist.” Darunter
ste­ht in hebräisch: “Erin­nert Euch und vergesst nicht.” Zurück­ge­lassen haben
die Täter nur eine Blech­plat­te, auf der die Tafel befes­tigt war. Die Polizei
ermit­telt in alle Richtungen.

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Es ist grausam für Familie Cikaj”

(LR, 14.11.03) Seit ein­er Woche ist die sech­sköp­fige Fam­i­lie Cikaj aus Forst untergetaucht,
um so der Abschiebung in den Koso­vo zu ent­ge­hen. Die RUNDSCHAU telefonierte
dazu mit Annette Flade. Die 53-jährige Babels­berg­erin ist
Aus­län­der­seel­sorg­erin des Kirchenkreis­es Potsdam. 

Wohin gehen die Men­schen, die wie Cika­js für sich keine andere Chance mehr
sehen?

Wir haben im Land Bran­den­burg kaum solche Erfahrun­gen, weil hier die
Anonymität nicht gegeben ist — wed­er auf dem flachen Land noch in Städten
wie Cot­tbus. Da ken­nt man sich ein­fach. Leute wie die Fam­i­lie Cikaj gehen
nach Berlin oder in andere größere Städte in den alten Bundesländern. 

Was geht in den Köpfen der­jeni­gen vor, die untertauchen?

Welch­er psy­chis­chen Belas­tung sind sie aus­ge­set­zt? Es ist ein­fach grausam -
beson­ders, wenn auch Kinder betrof­fen sind. Sie müssen sich auf ein­mal ver­steckt hal­ten. Es ist
eigentlich nicht aushalt­bar. Was da intern an Kon­flik­ten entste­ht, ist kaum
zu man­a­gen. Da spie­len sich Fam­i­lien­dra­men ab. 

Wie lange hält man das aus?

Allein lebende Men­schen hal­ten das auch über Jahre aus. Aber bei Familien
kann ich mir das nicht vorstellen. 

Ohne Hil­fe von außen lässt sich so etwas kaum bew­erk­stel­li­gen. Wer unter­stützt die Betroffenen?

Es sind meist Land­sleute, die einen anderen Sta­tus besitzen. Da erlebt man
größte Sol­i­dar­ität untere­inan­der. Es sind Men­schen, die sich damit selbst
über eine ungewisse Zeit ein­er großen psy­chis­chen, aber auch materiellen
Belas­tung aus­set­zen. Sie haben meist nicht viel Geld — und sollen nun
zusät­zlich sechs Men­schen ernähren. Es gibt aber zum Glück auch Leute, die
pro­fes­sionelle Hil­fe anbieten. 

Wer zum Beispiel?

Im Berlin­er Raum gibt es eine Anlauf­stelle für Men­schen ohne Papiere. Dort
geht es zunächst darum, Infor­ma­tio­nen zu liefern. So gibt es die Möglichkeit
der medi­zinis­chen Ver­sorgung. Wir kämpfen außer­dem darum, Kindern
betrof­fen­er Fam­i­lien Schu­lun­ter­richt zu ermöglichen, ohne dass sie angezeigt
wer­den. Das allerd­ings ist noch nicht Real­ität. Auch Ärzte müssen jeden
anzeigen, der ohne Papiere zu ihnen in die Sprech­stunde kommt. Wer hilft,
macht sich eigentlich strafbar. 

Und wie ste­ht es um das Kirchenasyl?

Das ist ein hoch brisantes The­ma. Wir berat­en das ger­ade im Flüchtlingsrat
des Lan­des Bran­den­burg, auch wenn es

zurzeit keinen offiziellen Fall gibt. Aber die Kirche muss damit anders
umge­hen. In den eige­nen Richtlin­ien ist Kirchenasyl nur für Men­schen mit
Papieren zuläs­sig. Was aber sollen wir machen, wenn eine Fam­i­lie, die
bis­lang unter­ge­taucht war, sich an uns wen­det, um sich wieder in einen
offizielleren Sta­tus zu brin­gen? Dazu gibt es kirchen­in­tern keine
Richtlinie. 

Sie ver­mei­den das Wort illegal.

Ganz bewusst. Es gibt keine ille­galen Men­schen — nur solche mit Papieren und
Men­schen ohne Papiere. 

Mit ANNETTE FLADE sprach Tilo Winkler.

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Cottbuser Randale: Die Polizei ist der gemeinsame Feind

(Tagesspiegel, 14.11.03) Cot­tbus. Einst hat sie Cot­tbus berühmt gemacht: Aus der Stadthalle wurde
Ende 1989 der erste “Musikan­ten­stadl” made in DDR über­tra­gen. Wenige Wochen
zuvor hat­ten hier Zehn­tausende Lausitzer gegen die SED-Obrigkeit
demon­stri­ert. Inzwis­chen ist das Umfeld der Halle ein beliebter Treffpunkt
Cot­tbuser Jugendlich­er. Piz­za gibt es im nahen Einkauf­szen­trum. Im Sommer
lockt der benach­barte Puschk­in­park, im Win­ter eher ein Abluftschacht der
Stadthalle, dem Wärme entströmt. Zweimal kam es hier in den ver­gan­genen acht
Tagen zu Ran­dale. Am Don­ner­stag ver­gan­gener Woche waren daran 200 junge
Leute beteiligt, am Dien­stag dieser Woche etwa zwei Dutzend. 

“Zuerst waren hier vor eini­gen Jahren die Recht­en”, erzählt ein Jugendlicher
aus der linken Szene, der sich vor der Stadthalle aufhält. Später seien
immer mehr Linke gekom­men, zwis­chen­zeitlich einige Hip-Hop­per. Beliebt ist
der leicht abschüs­sige Platz auch bei Skate­board-Fahrern. Als vor einigen
Wochen die Recht­en ihr “anges­tammtes Ter­ri­to­ri­um” vor der Stadthalle wieder
zurücker­obern woll­ten, habe der Zoff begonnen. “Fünf unser­er Leute gingen
hin­ter der Stadthalle lang, als sie plöt­zlich aus dem Busch her­aus von zwölf
Recht­en ange­grif­f­en wur­den”, schildert der 17-Jährige die Geschehnisse am
ver­gan­genen Dienstag. 

Die Angreifer flüchteten später, die anrück­ende Polizei fand nur noch vier
ver­let­zte Jugendliche und ihre Fre­unde vor. Die daraufhin eingesetzte
dreiköp­fige Ermit­t­ler­gruppe hat­te bis gestern keine Erken­nt­nisse über die
Täter. Die Zeu­ge­naus­sagen bracht­en nach Auskun­ft eines Polizeisprechers
bis­lang wenig, viele Geladene seien erst gar nicht bei der Polizei
erschienen. Das ver­wun­dert nicht, geben doch auch die Linken zu, dass die
Polizei “der gemein­same Feind ist”. 

Polizei und Stadt wollen jet­zt mit stärk­eren, auch gemein­samen Streifen auf
die Auseinan­der­set­zun­gen reagieren. Außer­dem soll der Bere­ich um die
Straßen­bahn-Hal­testellen an der Stadthalle bess­er beleuchtet wer­den. Der
städtis­che Ord­nungs­dez­er­nent Hol­ger Kelch (CDU) spricht von einer
“punk­tuellen Störung”. Auf­fäl­lig sei, dass sich unter den Jugendlichen viele
Nicht-Cot­tbuser befän­den. Der 17-jährige Linke will dazu nichts sagen. Er
befürchtet aber, dass der Kampf um die “Hoheit” des Stadthallen-Vorplatzes
noch nicht been­det ist. “In den näch­sten Tagen wird wieder was passieren”,
ahnt er.

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Juristischer Streit um Neonazi-Aufmarsch

HALBE. Das Ver­wal­tungs­gericht in Cot­tbus hat am Don­ner­stag einen Eilantrag
auf Aus­nah­megenehmi­gung zur Nutzung des Sol­daten­fried­hofs in Halbe für einen
Auf­marsch recht­e­sex­trem­istis­ch­er Grup­pen abgelehnt. Damit gab das Gericht
dem Amt Schenken­länd­chen Recht, das die für Sonnabend geplante Veranstaltung
unter­sagt hat­te. Unklar ist aber, ob die Recht­en in der Ortschaft Halbe
demon­stri­eren dür­fen. Die bei der Polizei angemeldete Ver­anstal­tung war
bere­its ver­boten wor­den. Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt hat­te dieses
Ver­bot jedoch wieder aufge­hoben. Über die Beschw­erde dage­gen der Polizei
entschei­det das Oberverwaltungsgericht.

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Deutsche Behörden entscheiden sich für Nationalsozialistischen Aufmarsch

Alt- und Neon­azis dür­fen am 15. Novem­ber in Halbe vom Bahn­hof bis zum
Fried­hof marschieren. Direkt vor dem Fried­hof ist es ihnen genehmigt sich
eine Stunde lang aufzuhal­ten. Dieses nation­al­sozial­is­tis­che Szenario wird
sich am
Sam­sta­gnach­mit­tag in Halbe über mehrere Stun­den hinziehen. 

Eine antifaschis­tis­che Protestkundge­bung wird von Polizei und
Ver­wal­tungs­gericht mas­siv behindert. 

Es wurde von den Behör­den darauf hingear­beit­et, das die unterschiedlichen
Gegen­ver­anstal­tun­gen an einem Punkt im Dorf gebün­delt wer­den, näm­lich in der
Schw­er­iner Str. Ecke Strandweg ab 11.00 Uhr. 

Ger­adezu als wider­lich empfind­en wir es, das dass Amt Schenken­länd­chen eine
gebührende Ehrung der Opfer des deutschen Faschismus,
sowjetischen/ukrainischen Zwangsar­bei­t­erIn­nen und den eben­falls dort
ruhen­den 57 ermorde­ten Wehrma­chts­de­ser­teuren auf dem Wald­fried­hof Halbe
ver­weigert. Das Betreten
des Fried­hofs um Blu­men an den Gräbern der Zwangsar­bei­t­erIn­nen und der
Deser­teure niederzule­gen ist verboten.
Das ist die poli­tis­che Real­ität im Deutsch­land 2003, von
Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung keine Spur! 

Das Bünd­nis von Antifaschis­tis­chen Grup­pen aus Berlin/Brandenburg und
VVN-BdA Berlin rufen zur nun erst recht zur massen­haften Beteili­gung an der
antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tung in Halbe am 15.11.2003 ab 11°° Uhr
auf.

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Gedenken an Opfer des Faschismus wird verabscheut


Nach­dem eine Antifaschis­tis­che Gedenkkundge­bung direkt vor dem Fried­hof Halbe durch die zuständi­ge Polizei ver­boten wor­den ist, einigte sich der Ver­anstal­ter mit der Polizei tele­fonisch auf eine Kundge­bung im Bere­ich Teupitzer Str./Ecke Baruther Str.

Durch den zugestell­ten Aufla­genbescheid befind­et sich nun die Gedenkver­anstal­tung, noch weit­ere 100 Meter vom Fried­hof ent­fer­nt. Ein Gedenken an die dort begrabenen ukrainis­chen Zwangsar­bei­t­erIn­nen ist somit in weite Ferne gerückt, da durch das Amt Schenken­länd­chen eine Fried­hofs­bege­hung ver­boten wor­den ist. Alles in allem zeigt nur, dass antifaschis­tis­ch­er Protest gegen „nation­al­sozial­is­tis­ches Heldenge­denken“ unsicht­bar und unhör­bar gemacht wer­den soll. 

Eine Fried­hofs­bege­hung durch die Bun­desvere­ini­gung Opfer der NS-Mil­itär­jus­tiz e.V. wird höchst wahrschein­lich eben­falls vom Amts­di­rek­tor Herr Ulrich Arnts nicht erlaubt. Dieser meldete sich per­sön­lich beim Vor­sitzen­den Lud­wig Bau­mann und äußerte sein Bedenken über die geplante Veranstaltung. 

Gegen die oben genan­nten Aufla­gen, speziell zu dem Ort und das Ver­bot eines Laut­sprecher­wa­gens wird am zuständi­gen Ver­wal­tungs­gericht geklagt. Eine Entschei­dung dies bezüglich wird nicht vor mor­gen Vor­mit­tag erwartet. 

Unter dem Mot­to „Faschis­mus ist keine Mei­n­ung, son­dern ein Ver­brechen“ hat der VVN-BdA Berlin eine Antifaschis­tis­che Demon­stra­tion durch Halbe angemeldet. Auf­takt soll 12 Uhr Baruther /Ecke Lin­den Str. sein. Diese Demon­stra­tion führt zu ein­er ehe­ma­li­gen NS-Zwangsar­bei­t­erIn­nen­stätte in der Bahn­hof­sstr. 8. 

Wir protestieren aus­drück­lich dage­gen, dass Alt- und Neon­azis an diesem Tag ihre so genan­nten Helden aus dem Nation­al­sozial­is­mus gedenken kön­nen. Mit Trom­meln und Fah­nen dür­fen diese nun, weit ent­fer­nt von antifaschis­tis­chen Protest ihr „Gedenken“ durch­führen. So ist es nicht trag­bar, dass Neon­azis nach 58 Jahren nach dem 2. Weltkrieg ein Gedenken an Täter dieser NS-Herrschaft durch­führen kön­nen. Ohne Prob­leme propagieren diese nun ein Vergessen dieser Zeit und machen gle­ichzeit­ig dabei Täter zu Opfer. 

Ein Gedenken an Opfer des Faschis­mus wird hinge­hen ver­ab­scheut und in die let­zte Ecke gedrängt. Eine Ehrung der Opfer des Faschis­mus wird mit faden­scheini­gen Begrün­dun­gen unter­sagt bzw. unmöglich gemacht. 

Das Bünd­nis aus Antifaschis­tis­chen Grup­pen aus Berlin/Brandenburg und der VVN-BdA rufen daher zur massen­haften Beteili­gung an den antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen in Halbe am 15.11.03 ab 11 Uhr auf. 

Mehr Infos: Son­der­seite auf Infori­ot

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Provokateure und Kriminelle im Einsatz für den Verfassungsschutz Brandenburg

(WSWS, Lena Sokoll, 14. Novem­ber 2003) So genan­nte “Ver­trauensleute” (V‑Leute) des Ver­fas­sungss­chutzes in Bund und Län­dern wer­den aus Organ­i­sa­tio­nen und Kreisen, die dem Inlands­ge­heim­di­enst als poli­tisch sus­pekt gel­ten, ange­wor­ben oder in diese eingeschleust, um Infor­ma­tio­nen aus erster Hand über die verdächti­gen Grup­pen zu liefern — so ihr offizieller Auf­trag. In der Prax­is jedoch sind V‑Leute oft­mals alles andere als pas­sive Spitzel: Sie bege­hen zum Teil schw­er­ste Straf- und Gewalt­tat­en und üben in Führungspo­si­tio­nen einen bes­tim­menden Ein­fluss auf die überwachte Organ­i­sa­tion aus. Sie sind “Krim­inelle im Dienst des Staates”, wie es Rolf Göss­ner in seinem jüngst erschiene­nen Buch Geheime Infor­man­ten tre­f­fend aus­drückt. (1)

Der Ver­fas­sungss­chutz des ost­deutschen Bun­des­lan­des Bran­den­burg ist in den weni­gen Jahren seines Beste­hens bere­its berüchtigt für seinen Ein­satz von Pro­voka­teuren und Krim­inellen als V‑Leute.

Auf­se­hen in der Öffentlichkeit erregten die Fälle Carsten Szczepan­s­ki und Toni Stadler — zwei Neon­azis, die als V‑Männer im Dien­ste des bran­den­bur­gis­chen Ver­fas­sungss­chutzes in der recht­sex­tremen Szene und neo­faschis­tis­chen Organ­i­sa­tio­nen aktiv waren, diese zum Teil selb­st auf­baut­en und sich an ille­galen Hand­lun­gen beteiligten, die der Ver­fas­sungss­chutz vorge­blich zu ver­hin­dern suchte. 

Carsten Szczepan­s­ki erwarb sich bere­its zu Beginn der 1990-er Jahre einen Ruf als Neon­azi: Er war Teil der recht­sex­tremen Skin­head­szene, unter­hielt Kon­tak­te zur Führung der “Nation­al­is­tis­chen Front” und war führend daran beteiligt, einen Ableger des Ku-Klux-Klans in Deutsch­land aufzubauen. 

Obwohl 1992 bei ein­er Polizeirazz­ia vier Rohrbomben, Sprengstoff-Sub­stanzen und Zünd­vor­rich­tun­gen in ein­er von Szczepan­s­ki gemieteten Woh­nung gefun­den wor­den waren und daraufhin ein Ermit­tlungsver­fahren wegen Grün­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Organ­i­sa­tion gegen ihn ein­geleit­et wurde, wurde Szczepan­s­ki für diese Aktiv­itäten niemals belangt und verurteilt — ein Umstand, der Ver­mu­tun­gen nährte, dass der Neon­azi möglicher­weise bere­its zu diesem Zeit­punkt für staatliche Behör­den arbeit­ete und gedeckt wurde. 

Nach Angaben des Ver­fas­sungss­chutzes Bran­den­burg begann die Zusam­me­nar­beit mit Szczepan­s­ki erst im Jahre 1994, nach­dem er wegen ver­sucht­en Mordes an dem Nige­ri­an­er Steve Eren­hi zu ein­er hohen Frei­heitsstrafe verurteilt wor­den war und im Gefäng­nis saß. Trotz der Schwere der Tat befand sich Szczepan­s­ki bere­its Anfang 1997 wieder auf freiem Fuß und wirk­te for­t­an als V‑Mann “Pia­to” in der recht­sex­tremen Szene. 

Nach sein­er Ent­las­sung eröffnete Szczepanski/Piato einen Laden in Königs Wuster­hausen, in dem er Büch­er und Ton­träger mit recht­sradikalen Inhal­ten verkaufte, war Her­aus­ge­ber des Fanzines “Unit­ed Skins” und maßge­blich am Auf­bau der recht­sex­tremen Szene beteiligt, die er für den Ver­fas­sungss­chutz bespitzeln sollte. Er wurde Ortsvor­sitzen­der der NPD in Königs Wuster­hausen, Mit­glied im Kreisvor­stand des NPD-Kreisver­ban­des Spree­wald sowie Lan­des­or­gan­i­sa­tion­sleit­er und Beisitzer im Lan­desvor­stand der NPD Brandenburg-Berlin. 

V‑Mann “Pia­to” nahm eine Führungs­funk­tion in der recht­sex­tremen Partei ein, die er offiziell für den Ver­fas­sungss­chutz Bran­den­burg aushorchen sollte. Damit stellte er keineswegs einen Einzelfall dar: Das Parteiver­bot, das die Bun­desregierung gegen die NPD angestrengt hat­te, wurde vom Bun­desver­fas­sungs­gericht im Früh­jahr dieses Jahres zurück­gewiesen, da sich im Ver­botsver­fahren nach und nach her­ausstellte, dass die Partei regel­recht geheim­di­en­stlich unter­wan­dert ist. Angesichts des Umstandes, dass min­destens jedes siebte Führungsmit­glied der Partei als V‑Mann aktiv war, sah sich das Gericht damit kon­fron­tiert, dass Mitar­beit­er des Ver­fas­sungss­chutzes als Pro­voka­teure in der NPD möglicher­weise selb­st die Beweise pro­duziert hat­ten, mit denen das Ver­bot der Partei begrün­det wer­den sollte. 

Im Fall Toni Stadler kam dem Ver­fas­sungss­chutz Bran­den­burg sog­ar noch viel unmit­tel­bar­er eine Ver­ant­wor­tung für die von dem Neon­azi began­genen Straftat­en und die Ver­bre­itung von recht­sex­tremer Pro­pa­gan­da zu. 

Stadler betrieb einen recht­sex­tremen Szene-Laden mit ein­schlägiger Lit­er­atur und Musik und war an der Her­stel­lung und dem Ver­trieb der CD “Noten des Has­s­es” beteiligt, auf der die “White Aryan Rebels” zu Kinder­schän­dung, Verge­wal­ti­gung und Mord an Aus­län­dern, Juden und poli­tis­chen Geg­n­ern der Neon­azis aufriefen. 

Kurz nach­dem Stadler den Auf­trag zur Pro­duk­tion des Book­lets und Aufk­le­bers zur CD erhal­ten hat­te, wurde er vom Ver­fas­sungss­chutz Bran­den­burg als V‑Mann ange­wor­ben. Stadlers Bekan­nter Mirko Hesse, der den Kon­takt zu einem aus­ländis­chen CD-Press­werk her­stellte, arbeit­ete der­weil als V‑Mann für das Bun­de­samt für Ver­fas­sungss­chutz. Mit Wis­sen und Rück­endeck­ung bei­der Behör­den ver­bre­it­eten die Neon­azis die CD mit den Mor­daufrufen, die in ein­er Auflage von 3.000 Stück pro­duziert wor­den war und wegen des großen Erfol­gs unter den Augen der Ver­fas­sungss­chützer eine zweite Auflage erleben sollte. 

Die V‑Leute flo­gen schließlich auf, als die Berlin­er Polizei, die von Stadlers und Hess­es Tätigkeit für den Ver­fas­sungss­chutz nichts wusste, gegen den recht­sex­tremen Musikver­trieb vorg­ing. Der Ver­fas­sungss­chutz hat­te zuvor alles Erden­kliche getan, um Stadler vor der Polizei zu schützen: Sein V‑Mann-Führer warnte ihn vor Haus­durch­suchun­gen, stat­tete ihn mit einem “sauberen” Com­put­er aus und riet zur Anlage eines “Bunkers” für die indizierte Ware, die sich in Stadlers Laden befand. 

“Ohne die Hil­fe des Ver­fas­sungss­chutzes in Bran­den­burg wäre die recht­sex­trem­istis­che CD der Neon­az­iband White Aryan Rebels nicht zu Stande gekom­men”, fasste der Berlin­er Ober­staat­san­walt Jür­gen Heinke im Prozess gegen Stadler die Fak­ten zusam­men. Der Vor­sitzende Richter Hans-Jür­gen Brün­ing erk­lärte in seinem Urteil, die Straftat­en des Angeklagten seien “unter den Augen und in Ken­nt­nis ein­er staatlichen Behörde” verübt wor­den und der Ver­fas­sungss­chutz habe es “in der Hand gehabt, die Tat im Keim zu erstick­en”. Er schloss die Urteils­be­grün­dung mit der für einen Richter höchst ungewöhn­lichen Forderung nach ein­er par­la­men­tarischen Untersuchungskommission. 

Bei­de Fälle aus Bran­den­burg wer­fen ein Schlaglicht auf die Meth­o­d­en und Charak­tere, mit denen der Ver­fas­sungss­chutz arbeit­et. In Bran­den­burg gibt es keine Dien­stvorschriften, in denen geregelt ist, welche Hand­lun­gen V‑Leuten erlaubt sind und welche nicht. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) vertei­digt diese Prax­is offen­siv: Bei Straftat­en, die von V‑Leuten began­gen wer­den, müsse es einen Ermessensspiel­raum geben, denn sie wären son­st durch Mut­proben leicht zu enttarnen. 

Der bran­den­bur­gis­che Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck stellte sich angesichts der Kri­tik am Innen­min­is­teri­um im Fall Stadler demon­stra­tiv hin­ter Schön­bohm und erk­lärte, Bran­den­burg brauche einen “leis­tungs­fähi­gen”, keinen “gläser­nen” Ver­fas­sungss­chutz. Im gle­ichen Sinne hat die Par­la­men­tarische Kom­mis­sion im Pots­damer Land­tag zur Kon­trolle des Ver­fas­sungss­chutzes das Ver­hal­ten des Geheim­di­en­stes in den bei­den Fällen der V‑Männer Szczepan­s­ki und Stadler gebil­ligt und gedeckt. Über die Zusam­me­nar­beit mit V‑Mann “Pia­to” war die Par­la­men­tarische Kon­trol­lkom­mis­sion sog­ar kon­tinuier­lich unter­richtet wor­den; im Fall Stadler legit­imierte sie das Han­deln des Ver­fas­sungss­chutz nachträglich und griff die Berlin­er Polizei wegen ihres unabges­timmten Vorge­hens gegen den CD-Ver­trieb an. 

Über ähn­liche Aktiv­itäten des Ver­fas­sungss­chutzes Bran­den­burg in dem von ihm so tit­ulierten “link­sex­trem­is­chen Spek­trum” ist in den ver­gan­genen Jahren nur wenig an die Öff
entlichkeit gedrun­gen. Da Innen­min­is­ter Schön­bohm sich darin gefällt, vor der Unter­schätzung des Link­sex­trem­is­mus zu war­nen, sind Ver­suche des Ver­fas­sungss­chutzes, Pro­voka­teure in linken Kreisen zum Ein­satz zu brin­gen, nur allzu wahrschein­lich. Ver­suche des Ver­fas­sungss­chutzes, Mit­glieder von linken Grup­pen zu Spitzel­dien­sten anzuhal­ten, wer­den regelmäßig bekan­nt, wenn ein solch­es Ange­bot von den Betrof­fe­nen zurück­gewiesen wurde. 

Im März dieses Jahres fand sich in der bran­den­bur­gis­chen Märkischen All­ge­meinen Zeitung ein Inser­at, in dem ein “Arbeit­skreis Wis­sen und Fortschritt” Neben­jobs für “poli­tik­in­ter­essierte junge Leute ab 18” anbot. Ein an dem Job zunächst inter­essiert­er Stu­dent berichtete nach einem Tre­f­fen mit ein­er Kon­tak­t­per­son, er sei aufge­fordert wor­den, gegen Bezahlung in bar Infor­ma­tio­nen über die “links­gerichtete Szene” zu liefern — “zum Beispiel aus der Friedens­be­we­gung”. Der “Arbeit­skreis Wis­sen und Fortschritt” ent­pup­pte sich bei Nach­forschun­gen als nicht exis­tent. Der Berlin­er Ver­fas­sungss­chutz hat­te wenige Monate zuvor bere­its ver­sucht, unter dem Tarn­na­men “Team Base Research” per Anzeige Stu­den­ten für das Auss­pi­onieren von linken Grup­pen zu gewinnen. 

Wie viele V‑Leute auf diese Weise gewon­nen wer­den kon­nten, ist nicht bekan­nt. Es wäre allerd­ings sträflich naiv davon auszuge­hen, dass der Ver­fas­sungss­chutz nicht mit eben solchen Mit­teln der Pro­voka­tion, wie sie aus der Neon­azi-Szene bekan­nt gewor­den sind, auch im “link­sex­trem­istis­chen Spek­trum” arbeitet. 

(1) Rolf Göss­ner, Geheime Infor­man­ten, ISBN 3–4267-7684–7, 315 Seit­en, ? 12,90.

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Verprügelt und dann auf die Gleise geworfen

(Katrin Bischoff) KÖNIGS WUSTERHAUSEN. Er hat­te mit Stahlkap­pen beset­zte Springer­stiefel an. Die Stiefel waren mit den für die rechte Szene typ­is­chen weißen Schnürsenkeln geschnürt. Mit diesen Stiefeln trat Steven N. im Mai 2003 auf einen am Boden liegen­den und schon schw­er ver­let­zten Rus­s­land­deutschen ein. Den Fre­und des Opfers trak­tierte er mit Faustschlä­gen. Wegen dieser Tat­en wurde der 22-jährige Treb­bin­er am Mittwoch vor dem Amts­gericht in Königs Wuster­hausen zu dreiein­halb Jahren Haft verurteilt. Der ein­schlägig vorbe­strafte Mann habe mit hoher krim­ineller Energie gehan­delt, sagte Rich­terin Hei­drun Griehl. Mit dem Urteil fol­gte sie dem Antrag der Staat­san­waltschaft. Neben N. kon­nte nur noch ein weit­er­er Täter ermit­telt werden.
Die Tat geschah am 3. Mai. Steven N. war beim Baum­blüten­fest in Werder. Auf dem Heimweg traf er im Zug auf Gesin­nungsgenossen. Die Obst­we­in­flaschen gin­gen rei­hum. Auf dem Bahn­steig in Schöne­feld kamen der Gruppe drei Jugendliche ent­ge­gen, die sich auf Rus­sisch unter­hiel­ten. Die Rus­s­land­deutschen woll­ten nach Berlin fahren, wo sie zu Hause sind. Sie wur­den angerem­pelt. Als sie sich beschw­erten, fol­gten die ersten Schläge von “ein­er Horde angetrunk­en­er Skin­heads”, die T‑Shirts tru­gen, die auf der Vorder­seite eine 88 zeigten, so Staat­san­walt Peter Petersen. H ist der achte Buch­stabe im Alpha­bet, 88 ste­ht für Heil-Hitler. 

Auf Inten­sivs­ta­tion aufgewacht

Ein­er der drei Jugendlichen kon­nte fliehen. Den anderen bei­den Schülern gelang dies nicht. Steven N. sei völ­lig aus­gerastet, sagte Petersen in seinem Plä­doy­er. Er habe sich den 15-Jähri­gen gegrif­f­en, auf ihn eingeprügelt und diesen schließlich auf die Gleise gewor­fen. Dort habe er auch gegen den bere­its am Boden liegen­den 17-jähri­gen Rus­s­land­deutschen getreten. Was­sili K. war bewusst­los. K. über­lebte den Über­fall nur, weil die Polizei ein­schritt. Der Schüler kam erst auf der Inten­sivs­ta­tion wieder zu sich. “Wir müssen sich­er­stellen, dass Men­schen, die anders sprechen oder ausse­hen, aus der S‑Bahn steigen kön­nen, ohne dann Stun­den später auf der Inten­sivs­ta­tion zu liegen”, so der Staat­san­walt. Rich­terin Griehl fügte hinzu, es sei auch nicht auszu­denken, was passiert wäre, wenn ein Zug einge­fahren wäre. 

Fredrik Rog­gan, der Anwalt eines der Opfer, hat­te eine Haft­strafe von vier Jahren gefordert. Für ihn gren­zte die Tat an ein ver­sucht­es Tötungs­de­likt. “Mit solchen Stiefeln kann man so schwere Ver­let­zun­gen zufü­gen, dass jemand stirbt”, sagte er. Dann machte er auf die große Zahl von frem­den­feindlichen Attack­en aufmerk­sam. “Ich lese nach jedem Woch­enende in den Zeitun­gen davon”, sagte Roggan. 

Laut Innen­min­is­teri­um wer­den es “zumin­d­est nicht mehr” poli­tisch motivierte Straftat­en, so Ressort-Sprech­er Wolf­gang Brandt. Zudem sei der Anteil von Jugendlichen an der Zahl der Tatverdächti­gen geringer gewor­den. “Trotz­dem bleibt die Gewalt­bere­itschaft von Jugendlichen in Bran­den­burg ein Problem.” 

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Antifagedenken auf Friedhof in Halbe bleibt verboten, Antifa-Kundgebung mit schweren Auflagen

(Berlin, 12.11., Pressemit­teilung der “Ini­tia­tive gegen Heldenge­denken in HaIbe”) Das zuständi­ge Ord­nungsamt des Lan­des Schenken­länd­chen ver­wehrt den Opfern des deutschen
Faschis­mus eine gebührende Ehrung durch AntifaschistIn­nen. Die geplante Mahn- und Gedenkver­anstal­tung zu Ehren der sowjetischen/ukrainischen Zwangsar­beit­erlnnen am 15.
Novem­ber 2003 auf dem Wald­fried­hof in Halbe bleibt weit­er­hin verboten. 

In der Begrün­dung heißt es, die Ver­anstal­tung zum Gedenken an die Zwangsar­bei­t­erIn­nen sei eine poli­tis­che Ver­anstal­tung und somit “nicht mit dem Ziel und Zweck des Fried­hofs vere­in­bar, im Gegen­teil, sie laufe diesem ger­adezu zuwider”. 

Wir stellen fest, das die Exis­tenz von Gräbern sowjetischer/ukrainischer Zwangsar­bei­t­erIn­nen auf
dem Wald­fried­hof in Halbe das Ergeb­nis von Poli­tik ist, und zwar deutsch­er Poli­tik während der NS-Zeit. Und somit ste­ht das Gedenken an die Opfer des deutschen Faschis­mus zwangsläu­fig in einem poli­tis­chen Zusammenhang. 

Eine weit­ere Mah­nwache und Gedenkver­anstal­tung ist von der Bun­desvere­ini­gung Opfer der NS-Militärjustiz
e.V. auf dem Wald­fried­hof in Halbe, an den Gräbern der dort ruhen­den 57 ermorde­ten Wehrma­chts­de­ser­teure, angemeldet wor­den. Eine Entschei­dung des Ord­nungsamts des Landes
Schenken­länd­chen ste­ht noch aus. 

Die antifaschis­tis­che Kundge­bung sollte nach mündlich­er Absprache mit der Polizei Lin­den­straße Ecke Baruther­straße stat­tfind­en. Die nun schriftlich erfol­gte Ver­fü­gung des Polizeiprä­sid­i­ums Frankfurt/Oder bein­hal­tet für uns indiskutable Aufla­gen. So soll die Kundge­bung weit­er ins Abseits gedrängt wer­den (Schw­er­iner Str. hin­ter den Abzweig Strandweg) und “der Ein­satz eines Laut­sprecher­wa­gens” wird unter­sagt. So soll antifaschis­tis­ch­er Protest gegen “nation­al­sozial­is­tis­ches Heldenge­denken” unsicht­bar und unhör­bar gemacht wer­den. Zur Zeit wer­den juris­tis­che Schritte dage­gen abgewogen. 

Der Nazi-Anmelder Lars Jacobs klagt jet­zt vor dem Oberver­wal­tungs­gericht gegen das neuerliche
Ver­bot des Auf­marsches durch die Polizei. Die Nazis erwarten eine Bestä­ti­gung des Urteils aus erster
Instanz. Dort hat­te das Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder das polizeiliche Ver­bot des Nazi-Auf­marschs aufge­hoben und erlaubte auch das mit­führen von Trom­meln und Fahnen. 

Somit deutet sich für den 15. Novem­ber in Halbe fol­gen­des Szenario an: Alt- und Neon­azis marschieren mit Trom­mel­wirbel Rich­tung Wald­fried­hof Halbe und ehren ihre soge­nan­nten Helden. Antifaschis­tis­ch­er Protest wird weit­ge­hend eingeschränkt bzw. unter­bun­den. Die Ehrung der Opfer des deutschen Faschis­mus wird mit faden­scheini­gen Begrün­dun­gen untersagt. 

Das ist die poli­tis­che Real­ität im Deutsch­land 2003, von Ver­gan­gen­heits­be­wäl­ti­gung keine Spur! 

Das Bünd­nis von Antifaschis­tis­chen Grup­pen aus Berlin/Brandenburg und VVN-BdA Berlin rufen zur
massen­haften Beteili­gung an den antifaschis­tis­chen Gegen­ver­anstal­tun­gen in Halbe am 15.11.2003
ab 11 Uhr auf. 

Halbe-Info­s­eit­en: Infori­ot, Red Halbe

Inforiot