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Medizin und Verbrechen”

Oranien­burg (ddp-lbg). Der Name des Massen­mörders Josef Men­gele ste­ht für Ver­brechen, die in den Konzen­tra­tionslagern der Nazis verübt wur­den. Häftlinge wur­den als Ver­such­skan­inchen miss­braucht — von Män­nern, die rück­sicht­s­los ihre Forschung vorantrieben, um ihren per­sön­lichen Ehrgeiz zu befriedi­gen. Auch im Konzen­tra­tionslager Sach­sen­hausen gab es diese ange­blichen Wis­senschaftler. Ihr unheil­volles Treiben wird in ein­er neuen Dauer­ausstel­lung doku­men­tiert, die am Son­ntag in der KZ-Gedenkstätte in Oranien­burg eröffnet wird. 

“Medi­zin und Ver­brechen” heißt die Schau. Auf 800 Quadrat­metern und mit rund 1000 Exponat­en beschreibt sie, was in den Kranken­barack­en des Konzen­tra­tionslagers geschah. Die meist man­gel­hafte ärztliche Ver­sorgung wird eben­so beschrieben wie Ver­suche an Men­schen und so genan­nte Kranken­mor­dak­tio­nen, bei denen Tausende umkamen. 

Der Exis­ten­zkampf der Häftlinge im KZ habe im Kranken­re­vi­er seinen Gipfel erre­icht, sagt Gedenkstät­ten­leit­er Gün­ter Morsch. Hass und Nieder­tra­cht sei eben­so anzutr­e­f­fen gewe­sen wie Sol­i­dar­ität und Altru­is­mus. Mit der Ausstel­lung werde ein außeror­dentlich schwieriges, bis­lang nicht erforscht­es Kapi­tel aufgearbeitet. 

Die medi­zinis­che Ver­sorgung im KZ hat­te laut Morsch drei Funk­tio­nen. Die Häftlinge wur­den dort aus Pro­pa­ganda­grün­den min­i­mal ver­arztet. Ihnen wur­den Ver­bände aus Papi­er angelegt, und es gab kaum Medika­mente. Zudem wurde Seuchen vorge­beugt — damit sich die SS-Leute oder die Bevölkerung nicht ansteck­ten. Und schließlich sollte die Arbeit­skraft kranker Häftlinge wieder­hergestellt werden. 

Zwei Barack­en waren aus medi­zinis­ch­er Sicht außeror­dentlich gut aus­ges­tat­tet. Sie dien­ten Pro­pa­gan­dazweck­en, denn durch diesen Trakt wur­den bis 1945 Besucher­grup­pen geführt. In den anderen Barack­en herrschte das Elend. Die Kranken lagen dicht gedrängt auf dem Boden, Tausende starben. 

Daneben wur­den in den Barack­en auch Ver­suche an Men­schen durchge­führt — 20 bis 30 ver­schiedene Exper­i­mente von unter­schiedlich­sten NS-Insti­tu­tio­nen. Vier davon wer­den in der Ausstel­lung beschrieben. Eini­gen Häftlin­gen wurde das Gift­gas Lost auf die Haut aufge­tra­gen, um Gegen­mit­tel auszupro­bieren. Andere wur­den mit tödlich­er Gift­mu­ni­tion beschossen, um die Wirkung zu testen. Die Häftlinge im “Schuh­läufer­kom­man­do” mussten tage- und wochen­lang marschieren, um Erzeug­nisse der Led­er­ersatzstoffind­us­trie zu testen. Viele von ihnen star­ben an den Strapazen. 

Das berüchtigte “Rit­ter-Insti­tut” führte im KZ seine pseudowis­senschaftlichen Forschun­gen zur ange­blichen Min­der­w­er­tigkeit von “Zige­unern” durch. Die Berichte aus Sach­sen­hausen waren die Grund­lage für die Depor­ta­tion der Sin­ti und Roma nach Auschwitz. Gezeigt wer­den Gesichts­masken eben­so wie Rei­hen von Haarsträh­nen, die zur Bes­tim­mung der Haar­farbe dienten. 

Die Män­ner und Frauen des 20. Juli 1944 wur­den nach Folter oder Selb­st­mord­ver­suchen ins KZ Sach­sen­hausen ver­schleppt und im Kranken­re­vi­er so weit wieder­hergestellt, dass die Gestapo sie weit­er ver­hören kon­nte. Von langer Hand organ­isiert waren die “Kranken­mor­dak­tio­nen”. Bei drei Trans­porten wur­den ins­ge­samt 550 kranke Häftlinge in die Gaskam­mern in Bern­burg und Pir­na geschickt. 

Die Opfer seien bis­lang nur Namen auf Lis­ten gewe­sen, sagt Morsch. Viele Ange­hörige hät­ten bis jet­zt nichts von ihrem Schick­sal gewusst. Über­lebende der Euthanasie lit­ten bis heute unter Stig­ma­tisierung und Diskri­m­inierung. Ihre Würde solle mit der neuen Dauer­ausstel­lung wenig­stens zum Teil wieder­hergestellt werden.

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Proteste gegen neonazistisches „Heldengedenken“

(Ini­tia­tive „Gegen das Heldenge­denken in Halbe“, 6.11.) Am 13.11.2004 soll im bran­den­bur­gis­chen Halbe wieder ein­mal ein sog.
„Heldenge­denken“ von recht­sex­tremen Organ­i­sa­tio­nen stattfinden.
Bezugspunk­te sind Ange­hörige der Wehrma­cht und der Waf­fen SS, die auf dem
Wald­fried­hof in Halbe begraben sind. 

Zur Zeit sind sämtliche Gegen­ver­anstal­tun­gen, ob von Antifaschis­ten, PDS oder der
Vere­ini­gung der Wehrma­chts­de­ser­teure polizeilich ver­boten bzw. sollen auf einem
abgele­ge­nen Platz hin­ter dem Bahn­hof stat­tfind­en. Den­noch wird weit­er­hin nach Halbe
mobil­isiert, um gemein­sam gegen die Ver­her­rlichung des Nationalsozialismus
vorzuge­hen. Rechtsmit­tel wur­den eingelegt. 

Während im let­zten Jahr 600 Neon­azis in Halbe demon­stri­erten, wur­den etwa 300
Antifaschis­ten von der Polizei weit abge­drängt und stun­den­lang in einem Kessel
fest­ge­hal­ten. Vere­ini­gun­gen von Opfern des NS wurde ein Gedenken auf dem Friedhof
ver­weigert, während­dessen die DVU ihre Kränze able­gen kon­nte. Da das
Polizeiprä­sid­i­um in Frank­furt (Oder), sowie das für den Fried­hof zuständi­ge Amt
Schenken­länd­chen die gle­iche Strate­gie ver­fol­gen wie im let­zten Jahr, hat die
„Inter­na­tionale Föder­a­tion der Wider­stand­skämpfer (FIR)“, sowie die
Vere­ini­gung der Ver­fol­gten des NS ihr Gedenken in Halbe abgesagt. 

Selb­st der kon­ser­v­a­tive Volks­bund Deutsch­er Kriegs­gräber­für­sorge dis­tanziert sich in
ein­er Erk­lärung vom 03.11.2004 von dem Neon­azi­auf­marsch und titelt
„Kriegs­gräber­stät­ten sind keine Orte der Heldenverehrung.“. 

Im Inter­net veröf­fentlichte Ankündi­gun­gen recht­sex­tremer Organ­i­sa­tio­nen zum
Auf­marsch in Halbe sind voll von völkischem Denken und verfassungsfeindlichen
Attitü­den, die auch ein Ver­bot recht­fer­ti­gen würden.
Die Berlin­er Kam­er­ad­schaft BASO, um den Ex-NPDler Rene Bethage veranstaltete
beispiel­sweise am 31.10.2004 ein unangemeldetes Vor­abge­denken in Halbe und wurde von
der Polizei aufge­grif­f­en. In ihrer Erk­lärung zu dem Vor­fall het­zen sie gegen die
Demokratie und kündi­gen großmäulig ihren Sieg über die BRD an. „Heuchelei und
Lüge sind die Säulen auf denen das BRD-Sys­tems ste­ht.“, und weit­er heißt es
„ …, denn der Hass und die Wut treibt sie (die Neon­azis) immer weit­er in die
Oppo­si­tion, lässt sie immer entschlossen­er wer­den und einst siegen.“. 

Auch in einem Forum des Kam­er­ad­schaftsver­bunds „Freier Wider­stand“ lässt
der Nutzer „Fritz Brand“ keinen Zweifel über den Führerkult der
Recht­sex­tremen offen. Bezüglich der gewün­scht­en Diszi­plin meint er: „Schon von
einem Recht­en, bzw. Nation­al­is­ten erwarte ich eigentlich eine Akzep­tanz von
Befehlen, bei einem NS wäre es eine Selb­stver­ständlichkeit. Wir brauchen Disziplin,
wir brauchen Befehle und wir brauchen Gehor­sam, son­st wer­den wir unser Ziel nie
erre­ichen.“ Der „Fre­un­deskreis Halbe“, der den Ablauf des
Marsches organ­isiert, kündigte auch Gewalt gegen die eigenen
Ver­anstal­tung­steil­nehmer an, falls die Diszi­plin nicht einge­hal­ten wird: „Die
Ord­ner sind ange­hal­ten gegen die Ver­stöße bedin­gungs­los vorzuge­hen. Es herrscht
absolutes Alko­holver­bot. Bei verdächti­gen Per­so­n­en wer­den Alko­holtests durchgeführt. 

Solche Szenar­ien sind es, die uns, ein Bünd­nis von antifaschis­tis­chen Grup­pen aus
Berlin/Brandenburg ver­an­lassen, Jahr für Jahr nach Halbe zu fahren, um dem aktuellen
Neo­faschis­mus mit pos­i­tiv­en Bezug zum Nation­al­sozial­is­mus entgegenzutreten.
Der wieder­holt naive Umgang des Amt Schenken­länd­chens und der Polizei gegenüber der
Ver­her­rlichung deutsch­er Kriegsver­brech­er in Halbe ist für uns unerträglich. 

Ein umfan­gre­ich­es Pres­se­in­fo, dass die öffentliche Debat­te um Halbe skizziert kann
auf unser­er Inter­net­seite www.redhalbe.de.vu herun­terge­laden werden.

Recht­sradikaler Marsch durch Halbe verboten

Anmelder klagt dage­gen / Großein­satz der Polizei

(LR, 6.11.) Das Polizeiprä­sid­i­um Frank­furt (Oder) hat ein für Sam­stag kom­mender Woche
angemeldetes “Heldenge­denken” von Recht­sradikalen vor dem Wald­fried­hof in
Halbe verboten. 

Die Bedeu­tung des Fried­hofs strahle auf den gesamten Ort aus, das sei mit
einem solchen Auf­marsch nicht zu vere­in­baren, hieß es laut
Polizeipräsi­dentin Win­friede Schreiber der Kern der Ver­bots­be­grün­dung. Die
Anmelder hät­ten dage­gen Klage beim Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus eingereicht. 

Auf dem Fried­hof in Halbe wur­den mehr als 60 000 Sol­dat­en, Zivilisten,
Wehrma­chts­de­ser­teure, Zwangsar­beit­er und Opfer des russischen
Internierungslagers Ketschen­dorf begraben. In der Umge­bung des Ortes tobte
im April 1945 eine Kesselschlacht, die als Syn­onym für sinnlos­es Sterben
kurz vor Kriegsende gilt. Für Recht­sex­trem­is­ten ist Halbe deshalb ein
wichtiger Ort der Wieder­bele­bung des nazis­tis­chen Unter­gangsmythos und der
Ver­her­rlichung des Nation­al­sozial­is­mus. Nach zehn­jährigem Ver­bot von
Aufmärschen kon­nten 2003 am Vortag des Volk­strauertages erst­mals wieder 600
Recht­sradikale in Halbe demon­stri­eren. Für den Fall, dass das diesjährige
Ver­bot gerichtlich aufge­hoben wer­den sollte, hat die Polizei vorsorglich
erhe­bliche Aufla­gen erteilt. Die recht­sradikale Demo darf nicht in die Nähe
des Fried­hofes kom­men und wird zeitlich begrenzt. 

Das Polizeiprä­sid­i­um in Frank­furt (Oder) rech­net mit 600 bis 800
Recht­sradikalen und etwa 2500 Gegen­demon­stran­ten. Zwei PDS-Kreisverbände
haben Demon­stra­tio­nen gegen den braunen Auf­marsch angemeldet. Bei­de Gruppen
sollen räum­lich streng getren­nt wer­den, um Auss­chre­itun­gen wie kür­zlich in
Pots­dam zu verhindern. 

Dort hat­ten bei einem recht­sradikalen Auf­marsch gewalttätige
Gegen­demon­stran­ten Polizis­ten ange­grif­f­en. “Wir hof­fen, dass sich in Halbe
ser­iöse Gegen­demon­stran­ten von Gewalt­tätern klar abgren­zen” , sagt
Polizeipräsi­dentin Schreiber. Demon­stran­tio­nen, die nicht ver­boten seien,
müssten unab­hängig vom Anliegen von der Polizei geschützt wer­den, verweist
sie auf die Recht­slage in solchen Situationen.

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Staatsanwalt gegen “Thor Steinar”-Bekleidung

Fir­ma aus Zeesen benutzt ange­blich NS-Sym­bole — Jus­tiz zer­strit­ten über
weit­eres Vorgehen

(Berlin­er Zeitung, 6.11.) NEURUPPIN. Das ist bish­er ohne Beispiel in Deutsch­land: Es gibt eine
offiziell zuge­lassene Bek­lei­dungs­fir­ma, die Jack­en, Pullover und anderes
vertreibt. Und es gibt eine Staat­san­waltschaft, die das Tra­gen dieser
Klei­dungsstücke unter Strafe stellt. Die Staat­san­waltschaft Neuruppin
begrün­det dies mit alt­ger­man­is­che Runen, die als Marken­ze­ichen auf den
Jack­en und Pullovern der Marke “Thor Steinar” prangen: “Das Logo der
Bek­lei­dungs­marke ‚Thor Steinar′ ist als ein Kennze­ichen zu behan­deln, das
dem ein­er ehe­ma­li­gen nation­al­sozial­is­tis­chen Organ­i­sa­tion zum Verwechseln
ähn­lich ist”, so die Staat­san­waltschaft. Die Behörde hat das altgermanische
Rune­nal­pha­bet äußerst akribisch studiert: Dem­nach ist jene pfeilähnliche
Tyr-Rune einst Abze­ichen der SA-Reichs­führerschulen gewe­sen und die
Gibor-Rune, ein­er Wolf­san­gel gle­ich, ist von der Waf­fen-SS benutzt worden.
Und deshalb ste­ht laut Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin das Tra­gen dieser
Klei­dungsstücke mit Logo unter Strafe. Ein 23-jähriger Mann hat vom
Amts­gericht Pren­zlau in diesem Jahr einen inzwis­chen rechtskräftigen
Straf­be­fehl erhal­ten. Er muss 30 Tagessätze a 10 Euro zahlen, weil er einen
Pullover mit dem Runen-Logo getra­gen hat. Zwei weit­ere Ver­fahren ste­hen an. 

Nun ist es in Sicher­heit­skreisen längst bekan­nt, dass die Marke
“Thor-Steinar” der Fir­ma Medi­a­tex aus Zeesen in der recht­sradikalen Szene
bevorzugt getra­gen wird. Auf Sweat­shirts der Marke ste­ht mitunter das
mar­tialis­che “Divi­sion Thor Steinar”, laut Staat­san­waltschaft eine
Anspielung auf die von einem Gen­er­al Stein­er geführte SS-Divi­sion. Beim
jüng­sten Neon­azi-Auf­marsch in Pots­dam machte es die Polizei zur Auflage,
dass die Recht­sradikalen keine Thor-Steinar-Klei­dung tra­gen dür­fen. Und
Medi­a­tex ver­trieb Pullover, auf denen der Drohspruch “Haus­be­suche”
abge­druckt war. Matthias Adri­an vom Zen­trum demokratis­che Kul­tur in Berlin
sagt: “Die recht­sradikale Szene geht weg vom Glatzen-Out­fit hin zum
Livestyle-Look von ‚Thor Steinar′”. Damit bes­timme man in manchen Regionen
die Jugendkultur. 

Die Medi­a­tex-Geschäfts­führung weist jede poli­tis­che Aus­rich­tung von sich:
“Wir haben keine Klam­ot­ten für Rechte kon­stru­iert, wir stellen nur Sport-
und Freizeit­bek­lei­dung her”, sagt Rein­er Schmidt, Assis­tent der
Geschäfts­führung. “Und wir ori­en­tieren uns an Nor­we­gen, deshalb die Runen.
Eine Wolf­san­gel wird da nur rein­in­ter­pretiert.” Seine Kun­den aber könne man
sich nicht aus­suchen. Jet­zt kön­nte man auf die Bek­lei­dungs­fir­ma Lonsdale
ver­weisen, deren Pro­duk­te in recht­sradikalen Kreisen eben­falls gerne
getra­gen wer­den. Die dor­tige Geschäfts­führung hat sich deut­lich von seiner
radikalen Klien­tel dis­tanziert, spon­sert den Christo­pher Street Day. Nichts
davon ist beim “Thor Steinar”-Label erkennbar. 

Markus Rosch­er, Anwalt der Fir­ma Medi­a­tex, sagt stattdessen: “Der
Ver­hält­nis­mäßigkeits­grund­satz ist durch die Hal­tung der Neuruppiner
Staat­san­waltschaft ver­let­zt.” Und als “rechtswidrig” beze­ich­net er es, dass
die Polizei Ende Okto­ber zwei Hen­nigs­dor­fer Läden durch­sucht und
“Thor-Steinar”-Klamotten beschlagnahmt hat. Tat­säch­lich hat die Polizei jene
Tex­tilien inzwis­chen zurück­geben müssen. Aber der Anwalt sagt auch: “Sollte
es straf­bar bleiben, würde ich der Fir­ma rat­en, ihr Logo zu verändern.” 

Inner­halb der Jus­tiz ist die Recht­sauf­fas­sung der Neu­rup­pin­er Behörde höchst
umstrit­ten. Bei der Gen­er­al­staat­san­waltschaft und den Behör­den in Potsdam
und Cot­tbus ist gar von “Gesin­nungsstrafrecht” die Rede. “Wenn das so
weit­erge­ht, kön­nen wir bald alles ver­bi­eten”, sagt ein Staat­san­walt. Die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft hofft nun darauf, dass die anste­hen­den Verfahren
let­ztlich vor einem Oberg­ericht gek­lärt wer­den. “Dann würde Klarheit
beste­hen”, sagt Sprech­er Rolf Grünebaum. 

Die Staatswan­waltschaft Neu­rup­pin ermit­telt nun gegen Medi­a­tex selb­st wegen
möglich­er Propan­dade­lik­te. Die eigentlich zuständi­ge Pots­damer Behörde
wollte das Ver­fahren unbe­d­ingt abgeben. Die “Thor Steinar”-Jacken werden
unter­dessen auch mit abnehm­baren Logos angeboten.

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Roma-Familie bedroht

(TAZ, 5.11.) Trotz Protesten beim UN-Flüchtling­shochkom­mis­sari­at will die
Aus­län­der­be­hörde Cot­tbus eine seit 1991 in Deutsch­land lebende Roma-Familie
weit­er­hin in das Koso­vo abschieben. Die Ausweisung des 18-jähri­gen Faton
Berisha und sein­er Fam­i­lie sei für den 11. Novem­ber angekündigt, so
Recht­san­walt Schan­del gestern.

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PDS will die DVU “am Inhalt vorführen”


Land­tags­frak­tion sieht keinen Grund für neuen Umgang — anders als SPD und CDU

(MAZ, 5.11.04) POTSDAM Die PDS-Oppo­si­tion sieht — im Gegen­satz zu den Koali­tions­frak­tio­nen SPD und
CDU — keinen Grund, den bish­eri­gen Umgang mit der recht­sex­tremen DVU im
Land­tag zu ändern. Die PDS werde die DVU wie bish­er “am Inhalt vorführen”,
wenn sich das anbi­ete, sagte der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der
Frak­tion, Heinz Viet­ze, gestern nach ein­er Klausur der Frak­tion. In den
ver­gan­genen fünf Jahren hät­ten sich stets Fach­poli­tik­er der PDS mit
DVU-Anträ­gen während der Ple­narde­bat­ten auseinan­derge­set­zt. Daran werde die
PDS festhalten. 

SPD und CDU hat­ten nach dem Wiedere­inzug der DVU in den Land­tag einen “neuen
Umgang” angekündigt. Das bish­erige Prinzip wurde aufgegeben, dass bei
DVU-Anträ­gen lediglich ein­er der bei­den Par­la­men­tarischen Geschäftsführer
namens der Koali­tions­frak­tio­nen und der Lan­desregierung redet — allerdings
ohne auf den Inhalt einzuge­hen. Kün­ftig sollen auch Fachpolitiker,
Auss­chussvor­sitzende und selb­st Min­is­ter reden. Voraus­set­zung dafür ist,
dass die DVU sach­liche Anträge stellt. Das hat­ten die Frak­tion­schefs Günter
Baaske (SPD) und Thomas Lunacek (CDU) angekündigt. 

Die PDS werde daran fes­thal­ten, dass sie bei der Behand­lung von DVU-Anträgen
keine direk­te Auseinan­der­set­zung mit der Lan­desregierung führe. Diese
erfolge nur bei eige­nen Anträ­gen, sagte der PDS-Poli­tik­er Viet­ze. Zugleich
gehe er davon aus, dass die Koali­tion weit­er­hin zwis­chen den oppositionellen
Frak­tio­nen PDS und DVU unterscheide. 

Auf ihrer Klausur wertete die PDS auch die Land­tagswahl aus, bei der sie mit
28 Prozent auf Platz zwei lan­dete. Danach hät­ten Wahlforscher
her­aus­ge­fun­den, dass die PDS ihr Wäh­ler­poten­zial noch nicht ausgeschöpft
habe. Bei Nichtwäh­lern, die auf Protest set­zten sowie bei Arbeit­slosen hätte
die PDS gewon­nen. Ver­luste habe es bei “Höherge­bilde­ten” gegeben.
Frak­tion­schefin Dag­mar Enkel­mann: “Es ist offen­bar nicht gelun­gen, bei Hartz
IV Alter­na­tiv­en deut­lich zu machen.”

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Scheiben im Mittendrin in Neuruppin eingeschlagen

NEURUPPIN Mehrere Per­so­n­en haben am Don­ner­stag (4.11.04) um 23.35 Uhr in der Schinkel­straße Scheiben eines Wohn­haus­es zer­schla­gen und einen Haus­be­wohn­er belei­digt. Eine sofort ein­geleit­ete Fah­n­dung führte dazu, dass die Polizei in der Innen­stadt auf fünf männliche Per­so­n­en aufmerk­sam wurde. Ein 16- und ein 19-Jähriger mit leicht­en Schnit­twun­den an den Hän­den wur­den in den Gewahrsam der Neu­rup­pin­er Polizei­wache gebracht. Bei ein­er Alko­hol­probe wur­den bei den Jugendlichen 1,1 und 2,23 Promille nachgewiesen. Darauf wurde eine Blu­tent­nahme ange­ord­net. Dem 19-Jähri­gen nah­men die Beamten ein But­ter­fly-Mess­er ab. 

In der der­sel­ben Nacht wurde auch am Bürg­er­büro der CDU an der Friedrich-Engels-Straße eine dop­pelt ver­glaste Scheibe mit ein­er Bier­flasche einge­wor­fen. Ob zwis­chen bei­den Tat­en ein Zusam­men­hang beste­ht, ist noch unklar. Nach dem derzeit­i­gen Stand der Ermit­tlun­gen hat die Polizei bish­er keine Anhalt­spunk­te für einen poli­tis­chen Hin­ter­grund der Tat. 

 

 

Darstel­lung des MittenDrin/Neuruppin

 

Bei dem „Wohn­haus in der Schinkel­straße“, bei welchem sieben Fen­ster­scheiben eingeschla­gen wur­den, han­delt es sich um das Café des MittenDrin. 

Für uns ste­ht ein poli­tis­ch­er Hin­ter­grund, im Gegen­satz zu den Äußerun­gen der Polizei, außer Frage. Diese Gruppe von recht­en Jugendlichen sind bere­its in den let­zten Tagen und Wochen durch ver­bale Attack­en und provozieren­des Ver­hal­ten aufgefallen. 

Das Mit­ten­Drin ist für sein Engage­ment gegen Recht­sradikalis­mus bekan­nt, welch­es sich beispiel­weise durch Ver­anstal­tun­gen, der Mitar­beit bei der Aktion Notein­gang und der Unter­stützung von Opfern rechter Gewalt öffentlich wieder­spiegelt. Somit liegt die Moti­va­tion der recht­en Jugendlichen klar auf der Hand. In den ver­gan­genen Jahren sind wir immer wieder Angrif­f­en von Recht­en aus­ge­set­zt gewe­sen. Das Mit­führen eines But­ter­fly-Messers spricht auch für die Gewaltbereitschaft. 

Bere­its einen Tag nach dem Über­griff auf das Mit­ten­Drin, wurde ein
jugendlich­er Punker auf dem Neu­rup­pin­er Bus­bahn­hof von mehreren Rechten
belei­digt und geschla­gen. Auch diesen Über­griff rech­nen wir dem Umfeld
dieser recht­en Jugend­clique zu. Die Polizei ermit­telt auch in diesem Fall. 

Wir appel­lieren an alle Men­schen, bei recht­sradikalen Sprüchen nicht
wegzuschauen, son­dern sich zu Ver­hal­ten. Es ist wichtig den Mund
aufzu­machen und sich sol­i­darisch mit den Men­schen zu zeigen, damit es
erst gar nicht zu Über­grif­f­en kommt.

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Sabersky-Erben fordern jetzt Entschädigung

(Berlin­er Zeitung, Jür­gen Schwenken­bech­er, 4.11.) TELTOW. In den wahrschein­lich größten Rechtsstre­it um jüdis­ches Alteigentum
in Ost­deutsch­land kommt Bewe­gung. Zehn Mit­glieder der 17-köpfigen
Erbenge­mein­schaft Saber­sky, die Anfang der 90er-Jahre Anspruch auf fast 1
000 Grund­stücke in Tel­tow-See­hof erhob, haben jet­zt “zur sozialen Befriedung
der Region” ihre Klage­forderung umgestellt. Sie ver­lan­gen für zunächst 100
Grund­stücke nicht mehr die Rück­über­tra­gung, son­dern eine
Entschädi­gungszahlung durch die Bun­desre­pub­lik. “Die dafür gesetzlich
geforderte Redlichkeit des jew­eili­gen Erwer­bers oder Nutzers wird von den
Miter­ben in allen 100 Fällen anerkan­nt”, sagte Anwalt Thomas Pol­lack. Fünf
weit­ere Miter­ben wür­den sich diesem Vorstoß kurzfristig anschließen.
Entschei­dend ist allerd­ings die noch ausste­hende Reak­tion der beiden
Haupter­ben Peter und Valerie Son­nen­thal, denen 50 Prozent des Erbes zusteht.
Die Son­nen­thal-Anwältin Anne Glin­ka wollte den Vorschlag am Mittwoch nicht
bewerten. 

Nach Angaben des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts sind derzeit noch insgesamt
663 Fälle nicht gek­lärt. Vor einem Jahr hat­te das Bundesverwaltungsgericht
entsch­ieden, dass bei jüdis­chen Grund­stück­en, die nach dem Stich­tag 15.
Sep­tem­ber 1935 verkauft wur­den, grund­sät­zlich Anspruch auf Rückübertragung
oder Entschädi­gung beste­ht. In dem Rechtsstre­it ging es ursprünglich um 1
000 Grund­stücke, die zwis­chen 1934 und 1940 verkauft wur­den. Viele der
heuti­gen Besitzer haben inzwis­chen mit den Erben einen Vergleich
geschlossen. 

Vor ein­er Woche vere­in­barten die Erben bere­its eine Lösung für 106 vor dem
Stich­tag verkaufte Grund­stücke. In den meis­ten Fällen sollen die heutigen
Eigen­tümer die Grund­stücke nun zum hal­ben Boden­wert erwer­ben können.

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Die Rote Hilfe bittet um Mithilfe

Am Sam­stag, dem 30.10.2004, kam es am Rande eines Nazi­auf­marsches in der
Bran­den­burg­er Lan­deshaupt­stadt Pots­dam zu mehreren linken Protestaktionen,
die von der Polizei zum Teil mit mas­siv­er Repres­sion beant­wortet wurden.
Im Zuge des Polizeiein­satzes wur­den einige Leute tätlich ange­grif­f­en und
ver­let­zt. Zudem wur­den 17 Leute festgenom­men, wovon gegen acht Haftbefehl
erlassen wurde. 

Wer Zeuge von Über­grif­f­en und andere Geset­zesver­stößen sowie Festnahmen
durch Polizeibeamte gewor­den ist oder sel­ber betrof­fen ist, meldet sich bei
der Roten Hil­fe Pots­dam (potsdam(at)rote-hilfe.de) oder beim Potsdamer
Ermit­tlungsauss­chuss (0331/9510714).

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Recht ströme wie Wasser

25. Öku­menis­che Friedens­dekade wid­met sich dem The­ma Asyl in Brandenburg

Das Asyl in der Kirche ist nicht unum­strit­ten, doch in vie­len Fällen für die
Betrof­fe­nen eine let­zte Chance, dass ihre Anrechte nochmals gründlich
geprüft wer­den und sie so ein­er vorschnellen Abschiebung ent­ge­hen. Die
diesjährige bun­desweite 25. Öku­menis­che Friedens­dekade unter dem Bibelzitat
“Recht ströme wie Wass­er” hat sich in Pots­dam ganz diesem Thema
ver­schrieben. Vor Jour­nal­is­ten stell­ten Stadtkirchenp­far­rer Markus Schütte,
die Aus­län­der­seel­sorg­erin Annette Flade und die Gemein­de­päd­a­gogin Monique
Tin­ney das Pro­gramm für die Friedens­dekade vor, die am Fre­itag begin­nt und
tra­di­tionell am 17. Novem­ber, dem Buß- und Bet­tag, endet. 

Den Auf­takt bildet die Eröff­nung der Ausstel­lung “20 Jahre Asyl in der
Kirche” in der Franzö­sis­chen Kirche. Auf 16 Fah­nen hat die Ökumenische
Bun­de­sar­beits­ge­mein­schaft Anliegen und Geschichte des Kirchenasyls
dargestellt. Nach der Eröff­nung wan­dern je drei bis vier Fah­nen an
öffentliche Orte: In die Stadt- und Lan­des­bib­lio­thek, ins Alte Rathaus, in
die Abend­schule, die Fach­hochschule Pots­dam und die Niko­laikirche, so
gestern Stadtkirchenp­far­rer Schütte. Zusam­menge­führt wer­den die
Ausstel­lungsstücke am 17. Novem­ber beim öku­menis­chen Abschlussgottesdienst
in der Frieden­skirche, bei dem der Gen­eraldirek­tor der Schlösserstiftung,
Hart­mut Dorg­er­loh, die Tra­di­tion der “Bürg­er­predigt” fort­set­zen wird. 

Ein Schw­er­punkt der Dekade wird eine the­ma­tis­che Nacht im Film­mu­se­um am
Mittwoch, dem 10. Novem­ber sein: Der Doku­men­tarfilm des Defa-Regisseurs
Andreas Voigt “Invis­i­ble” (“Unsicht­bar”) feiert Pre­miere. Der Regis­seur will
im Anschluss mit dem RBB-Mod­er­a­tor Tim Jäger und Betrof­fe­nen über seinen
Film, in dem er Flüchtlinge porträtiert hat, disku­tieren. Zu sehen sind
weit­er­hin “Lichter”, ein deutsch­er Spielfilm über das Schick­sal von
Flüchtlin­gen an der deutsch- pol­nis­chen Gren­ze in Frank­furt (Oder) und “In
this world”, ein britis­ch­er Spielfilm über die Flucht zweier Afgha­nen aus
einem pak­istanis­chen Flüchtlings-Camp. Über die Sit­u­a­tion der Flüchtlinge in
Bran­den­burg wer­den am 12. Novem­ber in der Franzö­sis­chen Kirche der
Christ­demokrat und innen­poli­tis­che Sprech­er Sven Petke und die
Aus­län­der­beauf­tragten von Bran­den­burg und der evan­ge­lis­chen Kirche, Almut
Berg­er und Hans Thomä, debat­tieren. Gespräch­s­the­ma sind das neue
Zuwan­derungs­ge­setz sowie die noch immer ungek­lärte Zusam­menset­zung und
Auf­gaben der Bran­den­burg­er Härte­fal­lkom­mis­sion. Weit­ere Ver­anstal­tun­gen sind
am morgi­gen Fre­itag das The­ater­stück “Human Bomb­ing” im Gemeindehaus
Babels­berg und das Requiem “Sich fügen heißt lügen” von Klaus Hugler und
Isabel Neuen­feldt mit Tex­ten von Erich Müh­sam in der Sternkirche. rob 

Weit­ere Infor­ma­tio­nen unter www.evkirchepotsdam.de.

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Flüchtlinge beschwerten sich zu Recht


Die Asyl­be­wer­ber hat­ten sich unter anderem beschw­ert, dass Sicherheitsdienst
in ihrem Heim Neon­azis beschäftigt

RATHENOW taz Sechs Prozesstage benötigte das Amts­gericht Rathenow, um den
28-jähri­gen Togo­er Mohammed Abdel Amine und den 34-jähri­gen Palästinenser
Mohamad Mah­moud freizus­prechen. Der Vor­wurf lautete auf üble Nachrede.
Gemein­sam mit mehr als 60 weit­eren Asyl­be­wer­bern hat­ten sich beide
Flüchtlinge im Som­mer 2002 mit einem Brief an die Öffentlichkeit gewandt, um
die Bedin­gun­gen in ihrem Heim anzuprangern. Die Arbeit­er­wohlfahrt (AWO)
reagierte mit ein­er Anzeige. 

Hauptvor­wurf der Flüchtlinge: Das zu ihrem Schutz eingesetzte
Sicher­heit­sun­ternehmen “Zarnikow” würde Neon­azis beschäfti­gen. Dies wurde
vom Bran­den­burg­er Ver­fas­sungss­chutz bestätigt, kurz nach­dem der Brief
veröf­fentlicht wor­den war. Die anderen Kri­tikpunk­te erhärteten sich nun
eben­falls vor Gericht: Die Flüchtlinge hat­ten sich beschw­ert, ihre Post sei
geöffnet wor­den und AWO-Mitar­beit­er wür­den unangekündigt ihre Zimmer
betreten. “In bei­den Anklagepunk­ten ist den Angeklagten die Beweispflicht
gelun­gen”, sagte Richter Robert Ligier. 

Ein­schränk­end ver­wies Ligi­er darauf, dass nicht nachzuweisen sei, wer die
Post geöffnet habe; zu viele Heim­mi­tar­beit­er hät­ten Zugang zur Poststelle
gehabt. “Dass Post kon­tinuier­lich geöffnet wurde, sei aber zweifelsfrei
erwiesen.” Des weit­eren beklagte der Richter, dass der Prozess “kein
richtiger Ort für die Diskus­sion über die Zustände in dem Asylbewerberheim”
gewe­sen sei. Den­noch äußerte Ligi­er die Hoff­nung, dass die Missstände nun
schnell behoben würden. 

Zuvor hat­te Staat­san­walt Gerd Heininger zwar noch eine min­i­male Geldstrafe
von 50 Euro für die Angeklagten gefordert, sich aber eben­falls schockiert
gezeigt. “Bei manchen Aus­sagen der Heim­leitung hat es mir die Kehle
zugeschnürt.” Ob er den Prozess nochmals vor dem Landgericht aufrol­lt, ließ
er offen. 

Gegen die AWO-Mitar­beit­er, die vor Gericht aus­ge­sagt haben, werde allerdings
eine Anzeige wegen Falschaus­sage geprüft. “Ich werde mir noch mal genau die
Pro­tokolle des Prozess­es anhören und dann entschei­den”, sagte Heininger der
taz. 

Als beson­ders schw­er­wiegend bew­ertete das Gericht auch die Prax­is der
Heim­leitung, Flüchtlinge eigen­mächtig zu ver­hören. Damit habe sich die
Heim­leitung “Polizeibefug­nisse” ange­maßt. “Ich fordere per­son­elle und
struk­turelle Kon­se­quen­zen in der Betrei­bung des Heimes hier in Rathenow”,
sagte Recht­san­walt Ulrich von Kling­gräff, der den Angeklagten Mohammed Abdel
Amine ver­trat. Auch die Vertei­di­gung prüft eine Anzeige wegen Falschaussage
gegen die Heimmitarbeiterinnen. 

Vom AWO-Kreisver­band Havel­land war nach der Urteilsverkün­dung keine
Stel­lungsnahme zu erhal­ten. In ein­er Erk­lärung hat­te Geschäfts­führer Ralf
Schröder allerd­ings vor eini­gen Tagen kein­er­lei Unrechtsbewusstsein
angedeutet: “Die Heim­leitung muss die Hau­sor­d­nung durch­set­zen, um das
Heimk­li­ma für alle erträglich zu gestal­ten. Als Autoritätsper­son muss sie
naturgemäß auch Sank­tio­nen ver­hän­gen, wenn gegen die Heimord­nung verstoßen
wird, wieder­holt und ohne Einsicht.”

Inforiot