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Rechte Attacke auf Silvesterfeier in Walsleben

WALSLEBEN Die Polizei hat jet­zt einen 22-Jähri­gen dingfest gemacht, der in der Sil­vester­nacht in Wal­sleben zwei Jugendliche ange­grif­f­en und ver­let­zt haben soll. 

 

Bei dem Vor­fall hat­te sich zuerst eine ver­bale Auseinan­der­set­zung zwis­chen ein­er Gruppe von 15- und 16-jähri­gen Feiern­den auf einem Grund­stück in der Dorf­s­traße und ein­er aus Rich­tung Paal­zow vor­beik­om­menden Gruppe junger Leute ereignet, die teil­weise alko­holisiert und offen­bar der recht­en Szene zuzuord­nen waren. Im Ver­lauf der Pöbelei drang ein­er der Pas­san­ten auf das Grund­stück vor und beschädigte dabei den Garten­za­un. Außer­dem trak­tierte er zwei der Jugendlichen mit Faustschlä­gen und Fußtrit­ten, sodass die sich anschließend in ärztliche Behand­lung begeben mussten. 

 

Die Gruppe um den Täter zog dann in Rich­tung Eis­café weit­er. In der Nacht gelang es der Polizei nicht mehr, den Täter aus­find­ig zu machen. 

 

Inzwis­chen hat­ten die Ermit­tlun­gen jedoch Erfolg. Ein 22-Jähriger aus der Region ges­tand die Kör­per­ver­let­zun­gen, den Haus­friedens­bruch und die Sachbeschädi­gung. Die Staat­san­waltschaft hat den Fall übernommen.

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Alibi des Angeklagten platzte

(MAZ) ORANIENBURG/ZÜHLSDORF Der Prozess gegen den Zühls­dor­fer Thomas F., angeklagt
wegen schw­er­er Brand­s­tiftung, wird neu aufgerollt. Das erste Ver­fahren fand
Anfang Novem­ber 2004 statt, wurde aber aus­ge­set­zt, weil die Hausärztin des
Angeklagten als Zeu­g­in damals fehlte (MAZ berichtete). Der 22-Jährige soll
auf dem Zühlsor­fer Gelände der Fir­ma Faber an der Bas­dor­fer Straße am 21.
August und 25. Sep­tem­ber 2003 einen Cit­roen und einen Maz­da in Brand gesetzt
haben. 

Der Maler­lehrling hat­te NPD-Aufk­le­bern an Fir­menge­bäu­den, aber auch an
Autos, die unmit­tel­bar danach dann bran­nten, ange­bracht. Das bestätigten
übere­in­stim­mend der Platzmeis­ter und zwei weit­ere Mitar­beit­er des
Zühls­dor­fer Unternehmens. Sie hat­ten den jun­gen Mann dabei mit der
Videokam­era gefilmt. Auch wäre dieser häu­fig an dem Betrieb­s­gelände gesehen
wor­den, sagten die Zeu­gen — ein­mal unmit­tel­bar nach dem Brand des Maz­da am
25. Sep­tem­ber. Ein­er der Män­ner hat­te ver­sucht, ihn zu stellen. Der
Angeklagte entwischte aber mit seinem Rad. 

Ins­ge­samt bran­nten in dieser Spät­som­merzeit auf dem Gelände acht Pkw. Es
han­delte sich um aus­ge­di­ente Fahrzeuge, die für die Wiederver­w­er­tung auf
diesem Sich­er­stel­lungsare­al gelagert waren. 

Die Polizei ver­nahm daraufhin den Beschuldigten und nach anfänglichen
Aus­flücht­en ges­tand Thomas F., die zwei Autos angesteckt zu haben. In dem
dama­li­gen Vernehmung­spro­tokoll standen sehr genaue Angaben, wie er die Feuer
gelegt hat­te. Vor Gericht wider­rief er dann sein dama­liges Geständnis. 

Auf die Frage des erstaunten Staat­san­waltes und auch des Verteidigers,
weshalb er denn eine Tat zugegeben hätte, die er ange­blich nun gar nicht
began­gen hat, kam die wenig überzeu­gende Antwort des Angeklagten, dass er
damals von den Beamten unter Druck geset­zt wor­den sei und nur noch nach
Hause wollte. Zu sein­er Ent­las­tung behauptete der Angeklagte, dass er am 21.
August krank im Bett lag, zu der Zeit, als der Cit­roen bran­nte. Dies könne
seine Hausärztin bestätigen. 

Diesen Gefall­en tat ihm die Ärztin Car­men S. aber nicht. Sie sagte anhand
ihrer Unter­la­gen den Richtern klipp und klar, dass sie zu diesem Zeitpunkt
keinen Haus­be­such bei dem von ihr zwei Tage zuvor Krankgeschriebe­nen gemacht
habe. 

Der Ankläger und der Vertei­di­ger beantragten gemein­sam, noch einen weiteren
Zeu­gen zu hören. Dieser wird zum 17. Jan­u­ar geladen und der Prozess
fortgesetzt.

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Drei Angeklagte gestehen Taten

(MAZ) POTSDAM Im Ter­ror­is­mus-Prozess gegen Neon­azis vor dem Ober­lan­des­gericht in Potsdam
haben gestern drei Angeklagte die ihnen zur Last gelegten Tat­en teilweise
ges­tanden. Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft wirft ihnen die Bil­dung einer
ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung sowie zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte
von Aus­län­dern im Havel­land vor. Ver­let­zt wurde nie­mand. Der Sachschaden
betrug mehr als 600 000 Euro. Laut Anklage war das Ziel, die Aus­län­der aus
der Region zu vertreiben. Ins­ge­samt ste­hen zwölf Angeklagte vor Gericht. 

Die drei jun­gen Leute hät­ten zwar jew­eils ihre Beteili­gung an den
Bran­dan­schlä­gen eingeräumt, so eine Gerichtssprecherin. Doch den
Ter­ror­is­mus-Vor­wurf sähen sie anders als die Gen­er­al­staat­san­waltschaft. So
sei die Vertrei­bung der Aus­län­der aus der Region nur ein Ziel des heute
20-jähri­gen Haup­tangeklagten und dama­li­gen Rädels­führers, nicht aber ihr
eigenes gewe­sen. Vielmehr hät­ten sie nur mit­gemacht, “um dazuzugehören”. 

Es ist das erste Mal, dass Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine
Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung angeklagt hat. Der Jüngste
der Beschuldigten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003
und Mai 2004 die Anschläge verübt wurden. 

Angeklagte Neon­azis leg­en Teilgeständ­nis ab

Prozess gegen recht­sex­treme Gruppe fortgesetzt

(LR) Im Ter­ror­is­mus-Prozess gegen Neon­azis vor dem brandenburgischen
Ober­lan­des­gericht in Pots­dam haben gestern drei Angeklagte die ihnen zur
Last gelegten Tat­en teil­weise gestanden. 

Die Gen­er­al­staat­san­waltschaft wirft ihnen die Bil­dung ein­er terroristischen
Vere­ini­gung sowie zehn Anschläge auf Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern im
Havel­land vor. Ver­let­zt wurde nie­mand. Der Sach­schaden betrug mehr als 600
000 Euro. Laut Anklage war das Ziel, die Aus­län­der aus der Region zu
vertreiben. Ins­ge­samt ste­hen zwölf Angeklagte vor Gericht. 

Von dem im Dezem­ber begonnenen Prozess ist die Öffentlichkeit
aus­geschlossen. Die drei gestern ange­hörten jun­gen Leute hät­ten jew­eils ihre
Beteili­gung an den Bran­dan­schlä­gen eingeräumt, sagte eine
Gerichtssprecherin. Dage­gen sähen sie aber den Ter­ror­is­mus-Vor­wurf anders
als die Gen­er­al­staat­san­waltschaft. So sei die Vertrei­bung der Aus­län­der aus
der Region nur ein Ziel des heute 20-jähri­gen Haup­tangeklagten und damaligen
Rädels­führers, nicht aber ihr eigenes gewe­sen. Vielmehr hät­ten sie nur
mit­gemacht, “um in der Clique dazuzugehören”. 

Es ist das erste Mal, dass Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine
Gruppe Neon­azis als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung angeklagt hat. Der Jüngste
der Beschuldigten war 14, der älteste 18 Jahre alt, als zwis­chen August 2003
und Mai 2004 die Anschläge verübt wurden.

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Der Zweck heiligt nicht alle Mittel”

(Berlin­er Zeitung) POTSDAM. Unter neuer Führung soll Bran­den­burgs Verfassungsschutz
restrik­tiv­er beim Ein­satz von V‑Leuten vorge­hen und eine offensivere
Öffentlichkeit­sar­beit betreiben. Das kündigte Innen­min­is­ter Jörg Schönbohm
(CDU) am Don­ner­stag bei der Vorstel­lung der neuen Geheimdienst-Chefin
Win­friede Schreiber an. Sie hat zum 1. Jan­u­ar Hein­er Wegesin abgelöst, der
in den einst­weili­gen Ruh­e­s­tand geht. 

Aus den V‑Mann-Affären der Ver­gan­gen­heit seien Kon­se­quen­zen gezo­gen worden,
sagte Schön­bohm. “V‑Leute sind wichtig. Aber der Zweck heiligt nicht alle
Mit­tel. Prob­leme, wie es sie gab, wird es nicht mehr geben.” Schreiber
sagte: “Die Gren­zen beim Ein­satz von V‑Leuten sind fein und scharf
einzuhal­ten. Als ehe­ma­lige Ver­wal­tungsrich­terin bin ich da sehr genau”,
sagte Schreiber. Seit Mitte 2002 war sie als Polizeipräsi­dentin in Frankfurt
(Oder) zuständig für Ost-Brandenburg. 

Zen­trale Auf­gabe des Ver­fas­sungss­chutzes bleibe die Bekämp­fung des
Recht­sex­trem­is­mus, erk­lärten Schön­bohm und Schreiber. Die Gefahr einer
gesellschaftlichen Ver­ankerung sei sog­ar gestiegen, weil rechtsextreme
Aktivis­ten nicht mehr “dumpf-chau­vin­is­tisch”, son­dern zunehmend
“pseu­do-bürg­er­lich” aufträten, so Schön­bohm. “Es ist ein Irrtum zu glauben,
ein guter Ver­fas­sungss­chutz könne den Recht­sex­trem­is­mus reduzieren.” Seine
Auf­gabe sei es, die Sit­u­a­tion aufzuklären. 

Weit­er­er Arbeitss­chw­er­punkt des Ver­fas­sungss­chutzes soll der
Aus­län­derex­trem­is­mus sein. Wegen der Berlin-Nähe beste­he die Gefahr, dass
Bran­den­burg als Rück­zugs- und Ruher­aum von Islamis­ten genutzt werde, so
Schreiber. Bis­lang deute aber nichts auf ver­fas­sungs­feindliche oder
ter­ror­is­tis­che Bestre­bun­gen hin. Jet­zt gelte es ein Früh­warn­sys­tem zu
schaffen. 

Ver­stärkt gegen Extremisten

Ver­fas­sungss­chutzchefin regt Debat­te an

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Der Ver­fas­sungss­chutz in Bran­den­burg will seine Aktiv­ität gegen
islamistis­chen Aus­län­dert­er­ror­is­mus ver­stärken, kündigte die neue
Ver­fas­sungss­chutzchefin Win­friede Schreiber gestern in Pots­dam an. Die
“poten­zielle Gefahr” sei “groß”, begrün­dete die 59 Jahre alte
Ver­wal­tungsjuristin bei der offiziellen Vorstel­lung durch Innen­min­is­ter Jörg
Schön­bohm (CDU) das Vorhaben. 

Da durch die Nähe zur Bun­de­shaupt­stadt ein Ver­flech­tungsraum für
extrem­istis­che Bestre­bun­gen mit entsprechen­den Rück­zugs- und
Tarn­möglichkeit­en existiere, müsse auch die Zusam­me­nar­beit mit Berliner
Behör­den bei der Bekämp­fung des Aus­län­derex­trem­is­mus verbessert wer­den, so
Schreiber. Neben dem Recht­sex­trem­is­mus — der nach wie vor die größte
Her­aus­forderung für Bran­den­burg darstelle — sei “auch der
Aus­län­derex­trem­is­mus ein Schw­er­punkt der Arbeit des Verfassungsschutzes”,
unter­strich Schönbohm. 

Konkrete Anhalt­spunk­te für eine Bedro­hung durch islamistis­che Ter­ror­is­ten in
Bran­den­burg gibt es laut Schreiber jedoch weit­er­hin nicht. “Bish­er haben wir
nichts, was auf diese Bestre­bun­gen hin­deutet”, sagte die bisherige
Polizeipräsi­dentin von Frank­furt (Oder), die im Novem­ber 2004 überraschend
zur Nach­fol­gerin des seit Anfang 2000 amtieren­den Verfassungsschutzchefs
Hein­er Wegesin ernan­nt wurde. 

Auch über die Erschei­n­ungs­for­men islamistis­chen Ter­rors in der Mark kann
bish­er offen­bar nur spekuliert wer­den. Eine Zahl so genan­nter Hassprediger
gegen den West­en nan­nte Schön­bohm trotz Nach­fra­gen nicht. Eine Debat­te über
die Gefährlichkeit von Has­spredi­gern war vor der Land­tagswahl im September
2004 geführt wur­den, nach­dem der Imam ein­er Pots­damer Moschee öffentlich als
Has­spredi­ger beze­ich­net wor­den war. Daraufhin hat­te der Imam Strafanzeige
wegen Belei­di­gung und übler Nachrede bei der Staat­san­waltschaft Potsdam
erstat­tet. Derzeit soll das Prob­lem nach Schön­bohms Angaben auf hoher Ebene
zwis­chen den Min­is­te­rien des Inneren und der Jus­tiz gek­lärt wer­den. Es geht
dabei offen­bar um eine Eini­gung über die Def­i­n­i­tion eines Hasspredigers. 

Nach Schön­bohms Auf­fas­sung soll die Ver­fas­sungss­chutzbe­hörde mit ihren
Erken­nt­nis­sen kün­ftig stärk­er als bish­er eine zivilgesellschaftliche
Auseinan­der­set­zung mit den ver­schiede­nen Spielarten des Extrem­is­mus anregen.
Jugendlichen beispiel­sweise könne so die Bedro­hung des Rechtsstaats durch
den Recht­sex­trem­is­mus ein­dringlich­er verdeut­licht wer­den — was oft notwendig
sei. 

Zugle­ich solle in ein­er mit Ver­fas­sungss­chutzerken­nt­nis­sen belebten Debatte
über Aus­län­derex­trem­is­mus “ein poli­tis­ch­er Kon­sens” darüber erzielt werden,
dass bes­timmte For­men ver­baler Het­ze nicht tol­er­a­bel seien. Äußerun­gen des
Has­s­es, die gewiss Empörung her­vor­rufen wür­den, sofern sie in einer
christlichen Kirche gepredigt wür­den, dürften auch in ein­er Moschee nicht
hin­genom­men wer­den, so Schön­bohm. Um der­ar­tige Has­spredigten anzuprangern,
sei es auch nicht zwin­gend erforder­lich, dass der jus­tiziable Tatbe­stand der
Volksver­het­zung erfüllt sei.

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Verdächtige gefasst

Mehr als eine Woche nach einem aus­län­der­feindlichen Über­fall in Templin
(Uck­er­mark) hat die Polizei fünf mut­maßliche Täter ermit­telt. Die teils
strafrechtlich bekan­nten 18- bis 22-jähri­gen Tem­plin­er ste­hen im Verdacht,
einen Viet­name­sen und einen Deutschen nach einem Gaststättenbesuch
ange­grif­f­en und ver­let­zt zu haben.

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Schmierereien auf Friedhof

Tel­tow (Pots­dam-Mit­tel­mark) Schmier­ereien am Ein­gang und auf dem Gelände eines Fried­hofs in Teltow
wur­den der Polizei am Don­ner­stagfrüh mit­geteilt. Ein Zeitungsausträger
bemerk­te die Schä­den kurz nach 3 Uhr auf dem Fried­hof in der Ruhlsdorfer
Straße. Unbekan­nte besprüht­en sowohl das Ein­gangstor als auch am Eingang
ste­hende Fig­uren u. a. mit Hak­enkreuzen in schwarz­er Farbe. Betrof­fen von
den Schmier­ereien sind auch Gedenk­tafeln am rus­sis­chen Ehren­mal, die
Beton­fläche vor der Kapelle sowie eine Stele im Urnen­hain. Die Tatzeit liegt
zwis­chen Mittwochabend 23.45 und Don­ner­stag früh 3 Uhr.

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Mehr als 1000 rechte Straftaten in Brandenburg

Pots­dam — Die Zahl der recht­en Straftat­en nimmt in Bran­den­burg weit­er zu.
Nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen sei für das ver­gan­gene Jahr ein Anstieg auf
mehr als 1000 Straftat­en zu verze­ich­nen, hieß es gestern in
Sicher­heit­skreisen. Im Jahr 2003 hat­te die Polizei 982 rechte Straftaten
reg­istri­ert, 2002 waren es 744. 

Zugenom­men haben im ver­gan­genen Jahr auch die in der Gesamtzahl enthaltenen
recht­en Gewalt­de­lik­te. Es zeichne sich ein Anstieg auf knapp 100
ein­schlägige Tat­en ab, berichteten Sicher­heit­sex­perten (2003: 87 Delikte,
2002: 78). Alle Zahlen für das ver­gan­gene Jahr kön­nen sich noch erhöhen, da
die Polizei keine endgülti­gen Dat­en vor­liegen hat. Etwas gewach­sen ist 2004
auch die Zahl der von Linken verübten Tat­en (2003: 39). 

Zum Anstieg der recht­en Delik­te trug unter anderem der Fall Thor Steinar
bei. Seit Novem­ber ist es straf­bar, das an NS-Sym­bole erin­nernde Runenlogo
der Tex­til­marke in der Öffentlichkeit zu zeigen. Da Thor Steinar in der
recht­en Szene beliebt ist und offen­bar viele Neon­azis auf die Klei­dung mit
den Runen nicht verzicht­en wollen, fie­len inzwis­chen weit mehr als 100
Straftat­en an. Die bran­den­bur­gis­che Fir­ma Medi­a­Tex, die Thor Steinar
vertreibt, hat jet­zt das Logo geändert.

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Kenianer fast getötet — Angeklagter: “Keine Erinnerung”

(BM, M. Lukasche­witsch) Pots­dam — Am ersten Tag des Prozess­es wegen ver­sucht­en Mordes an einem
keni­an­is­chen Asyl­be­wer­ber in Brandenburg/Havel hat der Angeklagte — zur
Tatzeit Ober­feld­webel bei der Bun­deswehr — angegeben, daß er sich “an nichts
mehr erin­nern” könne. Thorsten Z. (26) sagte vor dem Landgericht Pots­dam, er
sei zur Tatzeit “extrem alko­holisiert” gewesen. 

Z. soll den 30jährigen Keni­an­er Oskar Mw. am frühen Mor­gen des 18. Juli 2004
an ein­er Hal­testelle unweit ein­er Diskothek mit ein­er abgebrochenen
Bier­flasche neben die Halss­chla­gad­er gestochen haben. “Er wollte mich
töten”, sagte gestern das Opfer. 

Das sieht auch Staat­san­walt Peter Petersen so: “Der Angeklagte nahm den Tod
des Mannes in Kauf.” 

Mitangeklagt wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung ist der Mau­r­er Andreas R.
Der 30jährige gab zu, dem Asyl­be­wer­ber “eine kräftige Ohrfeige” ver­paßt zu
haben. Er habe sich provoziert gefühlt von Oskar Mw., als alle gemein­sam am
frühen Mor­gen die Diskothek ver­ließen; der habe ihn “aus­gelacht”. Mw. und
ein weit­er­er Afrikan­er gin­gen weit­er bis zu der etwa 50 Meter entfernten
Bushal­testelle. Dort fie­len die bei­den Angeklagten über ihn her, schilderte
das Opfer gestern den Überfall. 

Einen zweit­en, ver­mut­lich tödlichen Stich in den Hals des Schwerverletzten
ver­hin­derten zwei couragierte Frauen, die auf der anderen Straßen­seite auf
den Bus gewartet hat­ten. Als Thorsten Z. erneut auf das stark blu­tende Opfer
ein­stechen wollte, drängten sie ihn zurück. 

Bei­de Angeklagten strit­ten eine frem­den­feindliche Gesin­nung ab. Vor dem
Angriff schrieen sie jedoch: “Geh zurück in dein Land, du Schlampe.” 

Bun­deswehrsol­dat wegen ver­sucht­en Mordes vor Gericht

26-Jähriger soll einen Asyl­be­wer­ber niedergestochen haben

(Berlin­er Zeitung, Jens Blanken­nagel) POTSDAM. Am Dien­stag hat im Landgericht Pots­dam der Prozess gegen den
26-jähri­gen Ober­feld­webel Torsten Z. begonnen. Die Anklage wirft ihm und
seinem Kumpan Andreas R. vor, zwei keni­an­is­che Asyl­be­wer­ber am 18. Juli in
Brandenburg/Havel ange­grif­f­en zu haben. Das Motiv: Ausländerfeindlichkeit.
Die Anklage spricht von ver­suchtem Mord. Torsten Z. soll den 28-jährigen
Keni­an­er Oscar M. mit ein­er abge­broch­enen Flasche in den Hals gestochen
haben. Staat­san­walt Peter Petersen sagte, die Wunde war sechs Zentimeter
lang, drei Zen­time­ter tief und “poten­ziell lebens­ge­fährlich”. Torsten Z.
ließ erst von seinem Opfer ab, als zwei Frauen ein­grif­f­en, von denen eine
Sol­datin war. Sie schrie Torsten Z. an: “Hör auf. Er ist schon verletzt.” 

Torsten Z. sagte zum Vor­wurf des ver­sucht­en Mordes: “Ich weiß nichts mehr.”
Er sei in der Diskothek “Piephahn” gewe­sen, habe erhe­blich Alkohol
getrunk­en, könne sich aber nur an einen Tumult vor der Tür erin­nern und
daran, eine Glass­cherbe aufge­hoben zu haben. Laut Anklage woll­ten die
Keni­an­er am Mor­gen die Disko ver­lassen und wur­den an der Tür beschimpft. Sie
liefen dann zur Bushal­testelle. Die Angeklagten sollen sin­ngemäß gerufen
haben: “Euch geht es wohl zu gut.” Dann erfol­gte der lebensbedrohliche
Angriff. 

Andreas R., wegen Kör­per­ver­let­zung und Belei­di­gung angeklagt, legte ein
Teilgeständ­nis ab. Er gab zu, das Opfer geschla­gen zu haben. Von dem Stich
mit der Flasche hat er ange­blich nichts mit­bekom­men. Er habe sich vor der
Disko von dem Gesicht­saus­druck des Keni­an­ers provoziert gefühlt. Zudem
räumte er Ressen­ti­ments gegen Aus­län­der ein. Sie wür­den gut gek­lei­det sein
und kön­nten sich mit Geld vom Sozialamt mehrere Tele­fonkarten kaufen. Ihm
seien kurz vor der Tat die Trä­nen gekom­men, als er an seine eigene
Sozial­hil­fezeit gedacht habe. 

“Dieser Vor­fall zeigt den ganz alltäglichen Ras­sis­mus”, sagte Olga Schell
vom Vere­in Opfer­per­spek­tive, der die Ange­grif­f­e­nen betreut. Das
Diszi­pli­narver­fahren der Bun­deswehr gegen Torsten Z., der derzeit in
Unter­suchung­shaft sitzt, ruht bis zum Urteil am 8. Feb­ru­ar. “Eine Entlassung
erfol­gt, wenn er zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt wird”, sagte ein
Sprech­er der Bundeswehr. 

Du sollst sterben”

Gericht ver­han­delt über­raschen­den Angriff eines Sol­dat­en auf Kenianer

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Nichts hat­te am Woch­enende des 17./18. Juli 2004 darauf hingedeutet,
dass der 26-jährige Fam­i­lien­vater und Vorzeige-Zeit­sol­dat Torsten Z. nach
einem Diskobe­such in Brandenburg/Havel kurz nach fünf Uhr eine Bierflasche
zer­schla­gen und die rasierklin­gen­schar­fen Scher­ben dem 30 Jahre alten
Keni­an­er Oscar M., der auf die Früh­straßen­bahn wartete, in den Hals rammen
würde. Wegen dieses mut­maßlichen Mord­ver­suchs, der nach Auf­fas­sung der
Staat­san­waltschaft Pots­dam frem­den­feindlich motiviert war, muss sich der
gel­ernte Elek­tron­iker gemein­sam mit dem 30-jähri­gen Mitangeklagten Andreas
R. seit gestern vor der 1. Großen Strafkam­mer des Pots­damer Landgerichts
unter Vor­sitz von Frank Tie­mann verantworten. 

Knapp und elo­quent referierte der Angeklagte Z. seinen schulisch-beruflichen
Lebensweg, anschließend die Fam­i­lien­ver­hält­nisse: Realschu­la­b­schluss, Lehre
als Energieelek­tron­iker, Bun­deswehrsol­dat, erst als Wehrpflichtiger, danach
als Zeit­sol­dat, für vier, schließlich für zwölf Jahre, Aus­land­sein­sätze im
Koso­vo und in Afghanistan. Die Mut­ter arbeit­et als Kranken­schwest­er in
Brandenburg/Havel, der Vater war Mau­r­er, bevor er zum Elektroniker
umschulte. Torsten Z. wurde nie straf­fäl­lig, eine recht­sex­treme Gesinnung
wird ihm nicht nachge­sagt. Er ist ver­heiratet, lebt mit Frau und Tochter
seit zwei Jahren im selb­ster­richteten Haus — zumin­d­est an den Wochenenden.
Während des Dien­stes bewohnt der Ober­feld­webel eine Kaser­nen­stube bei
Bremen. 

Am Sam­stag, dem 17. Juli, hätte ein entspan­ntes Woch­enende begin­nen können.
Am frühen Abend machte Torsten Z. es sich nach eigen­er Darstel­lung mit
sein­er Frau auf der Ter­rasse bequem. Für den Abend stellte er sich vier
Flaschen Bier kühl. Uner­wartet rief jedoch ein Fre­und an, um den jungen
Sol­dat­en zu einem Umtrunk einzu­laden. Z.s Frau hat­te nichts einzuwen­den, wie
er sich erin­nerte, und aus Freude darüber genehmigte er sich das erste Bier.
Als sich die bei­den Bekan­nten gegen 22.30 Uhr trafen, war kein Bier mehr in
Z.s Kühlschrank. 

Nach Mit­ter­nacht ließen sie sich mit dem Taxi in die Diskothek “Piephahn”
chauffieren. Was dort und später geschah, wird unter­schiedlich geschildert.
Fest ste­ht jedoch offen­bar, dass sich Torsten Z. und der Mitangeklagte
Andreas R. zufäl­lig im “Piephahn” begeg­neten. Wie R. sich erin­nerte, tranken
sie etwa zwei Liter Bier miteinan­der. Torsten Z. kann sich daran offenbar
eben­sowenig erin­nern wie an eine erste Begeg­nung mit dem späteren Opfer
Oscar M. 

Der Keni­an­er wieder­holte gestern vor Gericht, was er schon der Polizei
berichtet hat­te: Zwei junge Män­ner — ein unbekan­nter Mann und später Torsten
Z. — hät­ten ihn in der Diskothek gefragt, ob er ihnen Mar­i­hua­na verkaufe. Er
sei kein Deal­er, sie soll­ten sich von ihm ent­fer­nen, habe er geant­wortet, so
der Mann aus Kenia. Danach war Ruhe. 

Erst als die Diskothek gegen fünf Uhr schloss, begeg­neten sich Torsten Z.,
Andreas R., Oscar M. und dessen Lands­mann Jeff I. erneut auf der Treppe ins
Freie. Es war ver­mut­lich der Fam­i­lien­vater Andreas R., der die Kenianer -
mit denen er zuvor nichts zu tun gehabt hat­te — anpö­belte. R., der damals
arbeit­s­los war und Prob­leme mit sein­er Fre­undin hat­te, suchte möglicherweise
Stre­it, in dem er die Schwarzafrikan­er belei­digt haben soll. Das “freche
Grin­sen” der Keni­an­er habe ihn weit­er “aufge­baut”, meinte R. 

Um die Lage zu entschär­fen, bat­en offen­bar zwei junge Disko-Besucherinnen
Oscar M. und seinen Bekan­nten, den Ort zu ver­lassen. Sie gin­gen zur
Straßen­bahn­hal­testelle, wohin ihnen zunächst Andreas R. nacheilte.
Plöt­zlich — nieman
d ken­nt bish­er den Grund — soll auch Torsten Z.
wutent­bran­nt zur Hal­testelle ger­an­nt sein. Dort zer­schlug er die Flasche,
wie der Keni­an­er sagte, und stach sie ihm in den Hals. “Du sollst sterben”,
habe Z. gesagt. Zwei junge Frauen, die her­beieil­ten, stell­ten sich den
Angreifern in den Weg und ver­hin­derten möglicher­weise noch Schlim­meres. Der
Prozess wird fortgesetzt. 

Lück­en­haftes Gedächtnis

Prozes­sauf­takt: Ober­feld­webel will sich nicht an Scher­be­nat­tacke erinnern

(MAZ, Ulrich Wange­mann) Die Hand­schellen passen nicht zu dem Angeklagten. Torsten Z. blickt
ger­adeaus in die Kam­eras, hebt keine Hand, um sein Gesicht zu verdeck­en. Der
Ober­feld­webel der Bun­deswehr hat Frau und Kind in Neu-Schmerke, hat ein Haus
gebaut und seine Vorge­set­zten loben ihn als “einen unser­er besten Soldaten”.
Sein polizeilich­es Führungszeug­nis ist makellos. 

Seit gestern muss sich der gebür­tige Bran­den­burg­er vor dem Landgericht
Pots­dam wegen ver­sucht­en Mordes an einem Asyl­be­wer­ber ver­ant­worten. Mit
ein­er Glass­cherbe soll er am 18. Juli 2004 nach ein­er Sauf­tour den 30 Jahre
alten Keni­an­er Oscar M. in den Hals gestochen haben. Der drei Zentimeter
tiefe, sechs Zen­time­ter lange Schnitt ging Mil­lime­ter an der Halsschlagader
vor­bei. Zwei mutige Nachtschwärmerin­nen stell­ten sich damals schützend vor
den Verletzten. 

Zum Prozes­sauf­takt legte Z.s wegen Kör­per­ver­let­zung mitangeklagte
Trinkkumpan Andreas R. ein Geständ­nis ab. Er gab zu, vor der Diskothek
Piephahn aus frem­den­feindlichen Grün­den den Stre­it vom Zaun gebrochen zu
haben — ein solch­es Motiv wirkt strafver­schär­fend. “Euch geht es doch gar
nicht schlecht bei uns”, will er zu Oscar M. gesagt haben. Der Angesprochene
habe “frech gegrinst”, daraufhin habe er den Keni­an­er zu Boden geschlagen.
Vom lebens­ge­fährlichen Stich will der 30-jährige Fam­i­lien­vater aber nichts
gese­hen haben. 

Gedächt­nis­lück­en an den wichti­gen Stellen machte der Hauptverdächtige
gel­tend. Er habe zwar eine Glass­cherbe vom Boden aufge­hoben, wisse aber
nichts von ein­er tätlichen Auseinan­der­set­zung mit dem Afrikan­er. Plötzlich
habe eine junge Frau vor ihm ges­tanden und gesagt: “Hör auf, das bist doch
nicht du, er ist doch ver­let­zt!” Dass er sich später von der Schwester
seines Begleit­ers die von der Scherbe ver­let­zte Hand verbinden ließ und
dabei eine Zigarette rauchte, hat­te der for­mal noch nicht aus dem Heer
aus­geschlossene Angeklagte allerd­ings klar vor Augen. 

Eine gän­zlich andere, wenn auch von kleineren Wider­sprüchen durchsetzte
Ver­sion erzählte das Opfer. Der Ober­feld­webel habe noch in der Disko einen
Bekan­nten mit zehn Euro zu ihm geschickt, um ihm “Gras” abzukaufen. Dieses
Ansin­nen habe er mit den Worten, er sei nur zum Spaß im Piephahn und kein
Deal­er, abgelehnt. 

Nach der Sperrstunde hät­ten Torsten Z. und Andreas R. ihn vor dem Tanzlokal
abgepasst. Der Sol­dat habe ihm einen “schö­nen Son­ntag” gewün­scht. Als der
Afrikan­er den Gruß erwiderte, habe Andreas R. ihn aggres­siv gefragt, was er
mit seinem Kumpel zu reden habe. Er nan­nte den Asyl­be­wer­ber “Schlampe” und
riet ihm, zurück in sein Land zu gehen. Bald nach dem ersten Schlag des
Mau­r­ers habe der Sol­dat eine Flasche aus der Tasche gezo­gen, diese
zertrüm­mert und ihm in den Hals ger­ammt. “Du sollst ster­ben”, habe Torsten
Z. dabei geschrien. Der Prozess wird am 20. Jan­u­ar fortgesetzt. 

Prozess um Mord­ver­such an Afrikaner

Unterof­fizier bestre­it­et, zugestochen zu haben

(Tagesspiegel) Pots­dam — Der Afrikan­er blickt starr auf den Richter. “Ich stand auf, er
stach zu und ich fiel wieder hin”, sagt Oscar M. in einem Ton, als würde er
sich weit weg wün­schen. Doch der Asyl­be­wer­ber aus Kenia sitzt im Potsdamer
Landgericht, ganz in der Nähe sein­er mut­maßlichen Peiniger — einem großen,
arbeit­slosen Mau­r­er und einem kleinen Ober­feld­webel. Oscar M. nickt nur kurz
in die Rich­tung des Unterof­fiziers Torsten Z., als der Richter fragt,
welch­er der bei­den Angeklagten zugestochen habe. Und erin­nert sich an den
Spruch “du musst sterben”. 

Das wäre beina­he auch passiert in der Nacht zum 18. Juli 2004 an einer
Bushal­testelle in Brandenburg/Havel: Oscar M. erlitt bei dem Angriff mit
ein­er abge­broch­enen Bier­flasche eine tiefe Schnit­twunde am Hals, knapp
ober­halb der Schlagader. 

Der Staat­san­walt warf gestern zu Prozess­be­ginn dem 26-jähri­gen Oberfeldwebel
Torsten Z. vor, er habe “aus frem­den­feindlich motiviert­er Wut” einen
Mord­ver­such began­gen. Der 30 Jahre alte Mitangeklagte Andreas R. soll den
Keni­an­er als “Schlampe” belei­digt und zu Boden geschla­gen haben. Laut
Anklage hat R. auch dem Keni­an­er dessen Handy aus der Hand getreten, als
dieser nach dem Stich in den Hals die Polizei rufen wollte. Dass Oscar M.
die Nacht über­lebte, ver­dankt er offen­bar zwei Frauen, die Z. von weiteren
Stichen zurück­ge­hal­ten haben sollen. Der Unterof­fizier, der am Ein­satz der
Bun­deswehr im Koso­vo und in Afghanistan teilgenom­men hat, will sich an das
Tat­geschehen nicht erin­nern kön­nen. Mit kaltem Blick und formel­haften Sätzen
sagt Z. dem Gericht, “meines Empfind­ens nach” habe er eine herumliegende
Glass­cherbe aufge­hoben und sich dann an der Hand eine Schnittverletzung
zuge­zo­gen. Andreas R. gibt nur zu, dem Afrikan­er eine Ohrfeige ver­set­zt zu
haben.

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Nazi-Logo ohne Haken

Klei­dungsstücke mit Thor-Steinar-Abdruck dür­fen wieder getra­gen wer­den. Der
Her­steller hat die Rune verändert

Dezent gehal­ten, aber den­noch all­seits bekan­nt: das Thor-Steinar-Logo der
bran­den­bur­gis­chen Fir­ma Medi­a­tex. Die Marke avancierte in der Neonazi-Szene
schnell zur Lieblingsklam­otte, weil die zwei miteinan­der verschränkten
alt­ger­man­is­chen Runen sich bere­its im Abze­ichen der Reichs­führerschulen des
Drit­ten Reichs fan­den. Deswe­gen beschloss im Novem­ber die Neuruppiner
Staat­san­waltschaft, das Logo zu ver­bi­eten. Kurze Zeit später beschlagnahmten
auch Berlin­er Polizeibeamte kon­se­quent die Marke, sobald ein Rechter es
wagte, die nach einem nordis­chen Kriegs­gott benan­nte Tyr-Rune öffentlich zur
Schau zu stellen. 

Nun hat Medi­a­tex auf das Ver­bot reagiert und das “Thor-Steinar”-Logo
geän­dert. Das alte Logo werde übernäht und dabei zer­stört, erklärte
Medi­a­tex-Anwalt Markus Rosch­er in der Berlin­er Zeitung. Medi­a­tex habe das
neue Logo zur Ken­nt­nis­nahme der Staat­san­waltschaft über­sandt. Auch die hat
bestätigt, dass gegen das neue Sym­bol keine Bedenken bestün­den. Und
tat­säch­lich: Das Zack­ige an der Runen­schrift ist weg. Die Berlin­er Zeitung
find­et das neue Logo optisch sog­ar so harm­los, dass sie es bere­its mit dem
Andreaskreuz ver­gle­icht — jen­em Verkehrsze­ichen, das bei Bahn­schranken vor
her­an­fahren­den Zügen warnt. 

Es sei son­st nicht Sache der Staat­san­waltschaft, der­ar­tige Sym­bole vor ihrer
Ver­wen­dung zu begutacht­en, sagte der Lei­t­ende Ober­staat­san­walt Gerd
Schnittch­er. Die Fir­ma habe sich erkennbar bemüht, neue Prob­leme zu
ver­mei­den. Darum habe die Behörde erk­lärt, dass sie das Sym­bol für
unbe­den­klich halte. 

Neon­azis, die sich nun mit neuen Klam­ot­ten der Marke Thor Steinar eindecken,
kön­nen also aufat­men. Sie müssen nicht mehr befürcht­en, von der Polizei
ange­hal­ten und aufge­fordert zu wer­den, sich auf offen­er Straße zu
entk­lei­den. Denn auch dazu war es näm­lich wegen des Ver­bots immer wieder
gekommen.

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2000 bei Protestwanderung

(Jens Stein­er am 03.01. auf Indy­media)
Brandenburg/Schweinrich: Mehr als 2000 Men­schen beteiligten sich am Neu­jahrstag an der 93. Protest­wan­derung durch die Kyritz-Rup­pin­er Hei­de. Nach ein­er geistlichen Besin­nung in der Dor­fkirche von Schwein­rich, wurde ein Gedenkstein enthüllt, der an den am 11. Juni 2004 ver­stor­be­nen Vor­sitzen­den der Bürg­erini­tia­tive FREIeHEI­De und Bürg­er­meis­ter von Schwein­rich Hel­mut Schön­berg erin­nert. Danach zogen die Teil­nehmenden auf das angren­zende Bom­bo­drom-Gelände. Seit über dreizehn Jahren set­zen sich Anhän­gerin­nen und Anhänger der Bürg­er­in­tia­tiv­en FREIe HEI­De und Freier Him­mel gegen eine erneute mil­itärische Nutzung des Are­als ein. Ihnen geht es um mehr als Fluglärm und die touris­tis­che Nutzung der Region. Auch die neue Rolle von NATO und Bun­deswehr nach dem Zer­fall des Ost­blocks wird von Geg­n­ern des Bom­bo­droms the­ma­tisiert. Sowohl gerichtlich als auch mit Protesten und Aktio­nen des zivilen Unge­hor­sams engagieren sie sich gegen den geplanten Luft-Boden-Schieß­platz im Nor­den Bran­den­burgs. Erst am 29. Dezem­ber 2004 wurde nach ins­ge­samt 16 Prozessen ein weit­er­er Teil­er­folg erzielt. 

Der voll­ständi­ge Artikel kann hier gele­sen werden.

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