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Schulmodell-Streit hält weiter an

(dpa, MAZ) POTSDAM Die Jusos haben den Kurs der bran­den­bur­gis­chen CDU in der Bil­dungspoli­tik scharf kri­tisiert. “Die CDU startet hier einen Schnellschuss nach dem andern, wie etwa bei den Kopfnoten und der Ein­führung der Ober­schule”, sagte der Juso-Lan­desvor­sitzende Tobias Mörike. Nun solle nach dem Willen der CDU auch noch das so genan­nte 4+8‑Modell sofort umge­set­zt wer­den. Bei dem Mod­ell, den so genan­nten Schnel­l­läufer­k­lassen, kön­nen Grund­schüler mit beson­ders guten Noten bere­its nach der vierten statt nach der sech­sten Klasse aufs Gym­na­si­um wech­seln und das Abitur nach zwölf statt 13 Jahren ablegen. 

“Die CDU möchte jet­zt das 4+8‑Modell sofort festschreiben”, kri­tisierte der Vor­sitzende der SPD-Jugen­dor­gan­i­sa­tion. “Das ist unsin­nig, weil das 6+6‑Modell noch nicht aus­gew­ertet ist.” Daran ändere auch die jet­zt bekan­nt gewor­dene Studie des Lan­desin­sti­tuts für Schule und Medi­en (Lisum) zu den Schnel­l­läufer­k­lassen nichts (MAZ berichtete). Der Studie zufolge erre­ichen Siebtk­lässler der Schnel­l­läufer min­destens die Leis­tung ander­er Achtk­lässler. “Das 4+8‑Modell kön­nte bess­er abschnei­den, weil es von Anfang an als Elite-Pro­gramm konzip­iert war”, so Mörike. Er schlug vor, die Ergeb­nisse der Mod­el­lver­suche abzuwarten. “Bei­de Mod­elle soll­ten in zwei Jahren aus­gew­ertet wer­den, wenn auch das 6+6‑Modell aus­läuft.” Dabei sollte auch geprüft wer­den, welch­es Mod­ell bess­er zur Ganz­tagss­chule passt und welche Schule zu sozialem Aus­gle­ich beitrage. Mörike plädiert für 6+6.

Scharf kri­tisierte Mörike auch die Eini­gung der Bil­dungspoli­tik­er von SPD und CDU auf die Ein­führung von Kopfnoten. “Die SPD hat sich bei den Kopfnoten von der CDU über den Tisch ziehen lassen. Kopfnoten sind ein absoluter Fehler.”

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Böhse Onkelz” begeistern Anhänger

(dpa, MAZ) KLETTWITZ Für immer Böhse” oder “gehas­st, ver­dammt, vergöt­tert” ste­ht auf den T‑Shirts der Fans. Auf dem Lausitzring in Klet­twitz (Ober­spree­wald-Lausitz) gröl­ten am Woch­enende 100 000 begeis­terte Konz­ertbe­such­er bei zwei Abschied­skonz­erten der umstrit­te­nen Hardrock­band “Böhse Onkelz” jedes Lied mit. Das let­zte Konz­ert fand Sam­stagabend statt. Trotz aller Dis­tanzierun­gen wurde die Gruppe immer wieder mit rechtem Gedankengut in Verbindung gebracht. In Medi­en und Plat­ten­lä­den wurde sie zeitweise boykottiert. 

In 25 Jahren hat sich die Gruppe eine über­aus treue Fange­meinde erar­beit­et. Der Funke springt sofort über. Seit Monat­en war die Ver­anstal­tung (Karten­preis 70 Euro), bei der knapp 20 weit­ere Bands auf­trat­en, auch ohne großen Wer­beaufwand rest­los ausverkauft. Und sie gefall­en sich noch immer in ihrem Buh­mann-Image, auch wenn die umstrit­tene Musik­gruppe nach 25 Jahren auf dem Lausitzring die Bühne endgültig ver­lassen möchte. Sie seien häu­fig missver­standen wor­den, sagt Tex­ter, Bassist und Sänger Stephan Wei­d­ner. Beim Song “Bomber­pi­loten” weist er darauf hin, dass es in der Gruppe zwei Wehr­di­en­stver­weiger­er und einen unehren­haft Ent­lasse­nen aus der Bun­deswehr gebe. 

Die Lieder han­deln von Selb­st­be­haup­tung in ein­er “bösen Welt”. Liedzeilen wie “Du weißt wie Scheiße schmeckt” oder “Nie wieder Let­zter sein” sprachen vie­len der Konz­ertbe­such­er offen­bar aus der Seele. Das Pub­likum iden­ti­fiziert sich mit der Gruppe, die nach eige­nen Angaben selb­st von “ganz unten” kommt. Wer nicht mit bloßem Oberkör­p­er seine Tätowierun­gen zeigte, trug ein “Onkelz-T-Shirt”. Bis auf einen durchgek­nall­ten bay­erischen Fan, der mit 2,3 Promille auf dem Konz­ert­gelände mit dem Auto über zwei Zelte fuhr, dabei aber nie­man­den ver­let­zte, blieb es laut Polizei weit­ge­hend friedlich. 

Dass die Gruppe trotz aller Härte auch fast bal­laden­haft sein kann, bewies sie mit Stück­en wie “Nichts ist für die Ewigkeit” oder “Suche nach dem Sinn”. Am Fre­itag spielt die 1980 gegrün­dete Band drei Stun­den lang Songs aus den ersten zwölf Jahren ihrer Kar­riere. Am Sam­stag fol­gte das “Ulti­mos Concier­tos”. Ein rup­piger Umgang mit den Medi­en wurde dann aber sog­ar beim Abschied­skonz­ert gepflegt. Der Ver­anstal­ter ver­weigerte Fotografen der Nachricht­e­na­gen­turen den Zugang. 

Schon zwei Tage vor Konz­ert­be­ginn reis­ten die Fans aus ganz Deutsch­land in Scharen in die Lausitz. In 50 Kilo­me­ter Umkreis war kein Hotel­bett mehr frei, die meis­ten der Konz­ertbe­such­er über­nachteten auf den sechs Zelt­plätzen rings ums Gelände. Die Onkelz-Fans sor­gen dabei für einen Reko­r­dansturm auf den Lausitzring. Im Vor­jahr hat­te es Her­bert Gröne­mey­er mit 55000 Besuch­ern nur auf etwas mehr als die Hälfte gebracht. Die Hardrock­er von AC-DC lock­ten vor zwei Jahren 60000 Fans an.

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Neonazi-Demo in Halbe: Politiker schelten die Justiz

(Thorsten Met­zn­er, Tagesspiegel) Pots­dam — Bran­den­burgs Poli­tik hat das Urteil des Oberver­wal­tungs­gericht­es (OVG) Frank­furt (Oder) zum Neon­azi-Auf­marsch in Halbe mit Ent­täuschung, aber auch Kri­tik aufgenom­men. Wie berichtet, greift nach Auf­fas­sung des Gerichts das erst im April vom Land­tag ver­ab­schiedete „Gedenkstät­ten­schutzge­setz“ nicht, um Neon­azis vom Sol­daten­fried­hof in Halbe fernzuhal­ten. Das OVG begrün­det dies damit, dass der Wald­fried­hof in Halbe – anders als beispiel­sweise die Gedenkstätte Ravens­brück – vom Lan­des­ge­set­zge­ber nicht zu einem beson­ders geschützten Ort im Sinne des Ver­samm­lungs­ge­set­zes erk­lärt wor­den sei. 

„Wir wer­den das Urteil gründlich prüfen“, sagte Wolf­gang Brandt, Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums. Bis­lang sehe man keine Ver­säum­nisse auf Seit­en der Lan­desregierung. „Auch ein Oberver­wal­tungs­gericht kann sich irren“, sagte Ralf Holzschu­ber, selb­st Anwalt und recht­spoli­tis­ch­er Sprech­er der SPD-Land­tags­frak­tion. Zwar bedauerte auch PDS-Frak­tion­schefin Dag­mar Enkel­mann die OVG-Entschei­dung, doch sieht sie auch Ver­säum­nisse des Schön­bohm-Min­is­teri­ums: „Das Gesetz war mit heißer Nadel gestrickt.“ 

Innen­min­is­teri­um und Koali­tions-Experten ver­weisen auf die kom­plizierte Recht­slage: Die Ver­samm­lungs­frei­heit sei ein Grun­drecht, geschützt durch Bun­desrecht. Tat­säch­lich hat­te der Bun­destag Anfang 2005 Ein­schränkun­gen im Ver­samm­lungs­ge­setz beschlossen, um wenig­stens das Holo­caust-Mah­n­mal in Berlin und Gedenkstät­ten in früheren NS-Konzen­tra­tionslagern vor recht­sex­tremen Pro­voka­tio­nen zu schützen. 

Dieser Schutz sei auf Gedenkstät­ten begren­zt, erläutert Min­is­teri­umssprech­er Brandt und erin­nerte daran, dass Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) im Bun­des­ge­setz auch Sol­daten­fried­höfe wie Halbe schützen lassen wollte, damit aber abblitzte. Um Halbe trotz­dem vor Neon­azi-Aufmärschen zu bewahren, hat­te Bran­den­burg zusät­zlich das Lan­des-Gräberge­setz ver­schärft, was das Frank­furter OVG – anders als das Ver­wal­tungs­gericht Cot­tbus – aber nicht mitträgt. 

In der Koali­tion hofft man nun, dass sich diese Bew­er­tung im Zuge der Fusion mit dem Berlin­er Oberver­wal­tungs­gericht zum 1. Juli 2005 ändert. Sven Petke, CDU-Gen­er­alsekretär und Recht­sauss­chussvor­sitzen­der im Land­tag: „Das gemein­same Gericht kommt vielle­icht zu Urteilen mit größer­er Akzeptanz.“

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Wo sind die Demokraten?

(Tagesspiegel) Da hil­ft kein Schönre­den. Die Bekämp­fung des erstark­enden Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg hat am Woch­enende einen dop­pel­ten Rückschlag erlit­ten – poli­tisch und juris­tisch. Es alarmiert, dass sich statt der erwarteten dre­itausend nur einige hun­dert Bürg­er am Sol­daten­fried­hof Halbe ein­fan­den, um die braunen Wehrma­chtsver­her­rlich­er zu stop­pen. Man halte fest: Bran­den­burg ist – lei­der – nicht Berlin, wo am 8. Mai ein ganz anderes Sig­nal gegen die NPD möglich war. Dabei hat­ten in Halbe 16 Ver­bände, darunter die Lan­desparteien von SPD und PDS, der DGB, Lan­dess­port­bund, die evan­ge­lis­che Kirche, ja sog­ar der Anglerver­band zur Gegen­demon­stra­tion aufgerufen. Außer­dem waren Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse und Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck als Red­ner angekündigt. Woran liegt es, dass das oft geforderte bre­ite gesellschaftliche Bünd­nis gegen Recht­sex­treme seine Bewährung­sprobe nicht bestanden hat? 

Es wirft ein schlecht­es Licht auf den Zus­tand dieses Lan­des: Die man­gel­nde Res­o­nanz zeigt, wie ger­ing der Ein­fluss, die Bindungs- und Mobil­isierungskraft der demokratis­chen Insti­tu­tio­nen, Parteien und Organ­i­sa­tio­nen Bran­den­burgs ist. Und CDU-Lan­deschef Jörg Schön­bohm muss sich vorhal­ten lassen, mit dem Boykott der Ver­anstal­tung durch die Union und seinen Hor­rorszenar­ien von anreisenden gewalt­täti­gen Berlin­er Autonomen auch noch zur Abschreck­ung beige­tra­gen zu haben. Schön­bohm allein den schwarzen Peter zuzuschieben, greift zu kurz: Offen­bar kann nicht ein­mal mehr die mit­glieder­starke PDS in Bran­den­burg, die gern den moralis­chen Zeigefin­ger hebt, ihre Anhänger mobil­isieren. Ganz zu schweigen von der SPD-Regierungspartei. 

Der CDU-Lan­deschef und Innen­min­is­ter wiederum hat keinen Anlass zum Tri­umph. Im Gegen­teil: Das extra zum Schutz des Sol­daten­fried­hofs vor Neon­azi-Aufmärschen ver­ab­schiedete Gesetz, das vom Frank­furter Oberver­wal­tungs­gericht für Maku­latur gehal­ten wird, kommt aus seinem Min­is­teri­um. Wenn sich die dur­chaus frag­würdi­ge Frank­furter Recht­sauf­fas­sung durch­set­zt, wird es am Volk­strauertag wie im vorigen Jahr einen Großauf­marsch der Recht­sex­tremen geben. „Der Weg zum Sol­daten­fried­hof ist frei”, jubeln die Neon­azis bere­its im Internet.

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Bald Hausverbote für Linke?

Nach dem Nazis vor zwei Wochen ver­sucht­en einen Jugend­club in Prem­nitz (Bran­den­burg) anzuzün­den, dro­ht die Clubleitung jet­zt mit Hausver­boten gegen die linksori­en­tieren Clubbesucher.

Während Bun­destagspräsi­dent Thierse im Bran­den­bur­gis­chen Halbe angesichts eines dor­ti­gen Nazi­auf­marsches zu ver­mehrten Engage­ment gegen Recht­sex­trem­is­mus aufruft und mal wieder die Zivilge­sellschaft beschwört, zeigt sich im Bran­den­bur­gis­chen Prem­nitz wieder der knall­harte unzivil­isierte Alltag.

Nach­dem Recht­sex­trem­is­ten unlängst planten den örtlichen Jugend­club mit Molo­tow­cock­tails anzu­greifen und im let­zten Moment durch die Polizei gestoppt wur­den, entschloss sich jet­zt auch die Clubleitung auf die Ereignisse zu reagieren.

In einem Vor­raum des Clubge­bäudes wurde ein A4 – Zettel ange­bracht, auf dem der Geschäfts­führer des Trägervere­ins, Siegfried Wend­land, die Ver­schär­fung der Hau­sor­d­nung proklamiert: „Per­so­n­en, die per­ma­nent ver­bale oder tätliche Auseinan­der­set­zun­gen mit anderen Jugendlichen oder Grup­pen ander­er Jugendlichen haben und das Jugendzen­trum und sein Gelände als Rück­zugs­ge­bi­et anse­hen, wer­den zum Schutz der All­ge­mein­heit diszi­pli­nar­isch zur Rechen­schaft gezo­gen, d.h. dass in Härte­fall­en ein Hausver­bot aus­ge­sprochen wer­den kann.“

Im Klar­text: wer kün­ftig von Recht­sex­trem­is­ten irgend­wo in Prem­nitz oder ander­swo angrif­f­en, belei­digt oder geschla­gen wird, muss damit rech­nen im Club keine schützende Obhut mehr zu finden.

Die Clubleitung knüpft somit nicht nur in unsol­i­darisch­er son­dern auch in untrag­bar­er Weise direkt an das Bestreben der Recht­sex­trem­is­ten an, die über­wiegend linksori­en­tierten Jugendliche endlich aus dem „Zeck­en­club“ zu vertreiben.

Wir fordern deshalb die Rück­nahme der Verord­nung und die Abset­zung der Clubleitung! 

www.ag-westhavelland.info.ms

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FEIN! Staubfrei in den Sommer!

Kommt alle zur Anti-Auto Fahrrad-Action-Tour, die am 24.6.
um 14 Uhr am HEP Einkauf­szen­trum in Frankfurt/Oder startet!

Das Auto ist zum Kul­to­b­jekt gewor­den. Dieser Kult wird jeden Tag aufs Neue zele­bri­ert. Aber die unbe­d­ingte Mobil­ität, Göt­tin dieses Auto-Kultes, fordert Opfer. Autos machen krank, im schlimm­sten Fall sog­ar tot. Die Luftver­schmutzung durch Abgase, und damit ist nicht nur Fein­staub gemeint, hat extrem gesund­heitss­chädi­gende Aus­maße angenom­men. Autos machen furcht­baren Krach, der auch nicht gesund ist. Straßen- und Park­platzbau zer­stören natür­liche Freiräume im Namen der Mobil­ität. Drei Vier­tel aller in Europa gestor­ben­er Kinder sind Opfer von Verkehrsunfällen. 

Wir wis­sen, wie schwierig es in ein­er auto-mobilen Gesellschaft ist, ohne Auto zu leben, jedoch wird zu wenig getan, um diese Zwänge aufzulösen. Die öffentlichen Verkehrsmit­tel stellen keine aus­re­ichende Alter­na­tive dar, Fahrrad­fahren ohne Fahrrad­wege ist mit dem Risiko ver­bun­den auf dem Fußweg angeschnau­zt und auf der Straße ange­fahren zu wer­den. Wenn wir keine aut­ofreien Räume durch aus­re­ichende Fahrrad­wege und Fahrver­bot­stage bekom­men, nehmen wir uns diese Räume selbst!

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Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus bewilligt

Pots­dam (ddp) Für Pro­jek­te zum Kampf gegen den Recht­sex­trem­is­mus ste­hen in
diesem Jahr 220 000 Euro aus Lot­to-Mit­teln zur Ver­fü­gung. Der neue
Förder­beirat für das Lan­despro­gramm “Tol­er­antes Bran­den­burg” habe bish­er 15
Pro­jek­te mit einem Finanzum­fang von zir­ka 53 000 Euro genehmigt, teilte ein
Sprech­er des Bil­dungsmin­is­teri­ums am Fre­itag in Pots­dam mit. Darin enthalten
sei unter anderem die Unter­stützung des “Aktions­bünd­niss­es gegen
Heldenge­denken und Nazi­aufmärsche in Halbe” mit 1600 Euro. Ins­ge­samt seien
über 24 Einze­lanträge berat­en worden. 

Fern­er bewil­ligte der Beirat Gelder für Pro­jek­te in Schulen, Veranstaltungen
örtlich­er Ini­tia­tiv­en und inter­na­tionale Jugend­begeg­nun­gen. Der
Aus­län­der­beauf­tragten Almuth Berg­er seien für eigene Pro­jek­te 60 000 Euro
über­tra­gen wor­den, sagte der Sprecher. 

Dem Beirat gehören neben Berg­er der Vor­sitzende des Aktions­bünd­niss­es gegen
Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit, Heinz-Joachim Lohmann,
sowie die Lei­t­erin der Koor­dinierungsstelle “Tol­er­antes Brandenburg”,
Ange­li­ka Thiel-Vigh, an. 

Zusät­zlich zu den Lot­tomit­teln sind im Haushalt des Bil­dungsmin­is­teri­ums 931
400 Euro zur Förderung von Maß­nah­men zur Entwick­lung demokratis­ch­er Kultur
und zur Präven­tion von Gewalt und Frem­den­feindlichkeit eingestellt. Diese
sind für die Arbeit der Büros für Inte­gra­tion und Tol­er­anz, das Mobile
Beratung­steam (MBT) und das Aktions­bünd­nis bestimmt.

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Am Tag der Demonstrationen war Halbe geteilt

Im Nor­den marschierten 100 Neon­azis, im Süden 800 Gegen­demon­stran­ten. PDS und SPD hat­ten mit mehr Teil­nehmern aus den eige­nen Rei­hen gerechnet

(Marc Neller, Tagesspiegel) Halbe — Der blausil­berne Polizei­hub­schrauber kreiste schon am Mor­gen über Halbe. Aus der Luft sieht man sie beson­ders gut, die Tren­nungslin­ie, die an diesem Tag mit­ten durch den 1000-Ein­wohn­er-Ort ver­läuft: Das Bah­n­gleis spal­tet Halbe, gut eine Autostunde von Berli­nent­fer­nt, in Nord und Süd. Man kön­nte auch sagen: In Rechts und Rest. Denn im Nor­den demon­stri­eren die Neon­azis, südlich der Gleise die, die den Neon­azis zeigen wollen, dass sie uner­wün­scht sind. 

Es ist ein Tag, an dem sich entschei­den soll, wie ernst es die Bürg­er meinen mit dem Kampf gegen den Recht­sex­trem­ins­mus. Also sind die Teil­nehmerzahlen wichtig. Bei­de Seit­en brauchen sie für die Deu­tung­shoheit. Die Polizei hat exakt 105 Rechte gezählt, als sich die Ver­samm­lung auf dem Bahn­hofsvor­platz nach zwei Stun­den auflöst. Da ist es kurz vor zwei am Mit­tag. „Wie sind viele, das ist ein Erfolg“, ver­bre­it­et der Red­ner der Recht­en über die Laut­sprech­er noch. Rund 200 Teil­nehmer waren angekündigt. 

Südlich der Bahn­schienen, auf dem Goethe­p­latz, im Herzen Halbes sind es 800. Eine Bühne ist dort aufge­baut, man sieht viele Fah­nen ver­schieden­er Organ­i­sa­tio­nen: PDS, Jusos, SPD, Grüne, DKP, KPD, Attac. Ein­er hält eine FDJ-Flagge hoch. 

Es sind dort acht­mal mehr Men­schen als auf der Gegen­seite – 800. Aber 3000 Teil­nehmer hat­ten die Ver­anstal­ter, vor allem die PDS, in den ver­gan­genen Tagen angekündigt. „Ich bin zufrieden mit der Stim­mung, aber nicht mit der Teil­nehmerzahl“, sagt Arnd Reif, der Geschäfts­führer des PDS-Kreisver­bands Dahme-Spree. Alle hät­ten „ihre Spitzen geschickt, nicht aber ihre Mit­glieder“, klagt Greif. Da habe sich wohl der eine auf den jew­eils anderen ver­lassen, und das schöne Wet­ter habe wohl ein übriges getan. 

Auch Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse (SPD) ist nach Halbe gekom­men. Nun ste­ht er neben dem Podi­um auf dem Goethe­p­latz und sagt: „Es ist sehr unvor­sichtig, im Vor­feld Teil­nehmerzahlen zu veröf­fentlichen.“ Thierse weiß um deren sym­bol­is­che Bedeu­tung. Er deutet sie so: „Wichtig ist nicht, wie viele wir sind. Wichtig ist, dass wir mehr sind.“ Dem­nach 800 zu 100, ein deut­lich­er Sieg für die wehrhafte Demokratie. Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzek sieht das ähnlich. 

Die zahlen­mäßig stärk­sten an diesem Tag sind Polizis­ten und Män­ner vom Bun­des­gren­zschutz: 1000 an der Zahl, davon 200 ange­fordert aus Nor­drhein-West­falen und aus Berlin. Sie haben nicht allzu viel zu tun. Es gibt eine Anzeige gegen einen Recht­en wegen des Ver­stoßes gegen das Ver­samm­lungsrecht. Doch jen­seits der Zahlen geht es noch um etwas ganz anderes. Die Neon­azis woll­ten ein Exem­pel sta­tu­ieren: Im Mai hat­te der Bran­den­burg­er Land­tag ein Gesetz beschlossen, das die Kriegs­gräber­stät­ten im Land schützen soll. Der einzige Zweck dieses Geset­zes: Braune Pro­voka­tio­nen auf Deutsch­lands größtem Sol­daten­fried­hof zu ver­hin­dern. Also woll­ten sich die Nazis nun in der Nähe des Fried­hofs, wo das Gesetz nicht greift, zum Heldenge­denken ver­sam­meln. Ein Pro­belauf für den kom­menden Volk­strauertag. Der Anmelder der recht­en Demon­stra­tion ver­ab­schiedet sich mit den Worten: „Deshalb war die Ver­anstal­tung heute so wichtig.“ 

Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm lässt sich wie angekündigt auch kurz sehen. Auch er weiß, dass dieser Tag eine Probe für den Volk­strauertag war. Ob er nicht auch glaube, dass das Gesetz nicht aus­re­iche, wird er gefragt. Er antwortet: „Wir wer­den das jet­zt in aller Ruhe juris­tisch auswerten.“ Es klingt, als komme es im Herb­st darauf an, dass mehr als 800 Gegen­demon­stran­ten kom­men – damit die Teil­nehmerzahl als Zeichen ver­standen wird. 

Rund 800 Men­schen demon­stri­eren gegen Neon­azi-Auf­marsch in Halbe

Halbe (dpa, MOZ) Rund 800 Men­schen haben am Sam­stag in Halbe (Dahme-Spree­wald) gegen einen Auf­marsch von Neon­azis demon­stri­ert. Bun­destagspräsi­dent Wolf­gang Thierse und Bran­den­burgs Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) riefen zur Vertei­di­gung der Demokratie gegen den Recht­sex­trem­is­mus auf. Es gehe darum, Intol­er­anz, Ras­sis­mus und Anti­semitismus abzuwehren. Zu der recht­sex­tremen Kundge­bung kamen laut Polizei 100 Teil­nehmer. Bei­de Ver­samm­lun­gen ver­liefen friedlich und ohne Zwischenfälle.
In Halbe liegt der bun­desweit größte deutsche Sol­daten­fried­hof, auf dem rund 23 000 Kriegstote begraben sind. In der Region tobte kurz vor Ende des Zweit­en Weltkriegs Ende April 1945 die let­zte große Kesselschlacht, in der schätzungsweise 60 000 Men­schen ums Leben kamen. In den ver­gan­genen Jahren ver­sam­melten sich regelmäßig zum Volk­strauertag Recht­sex­trem­is­ten zu einem so genan­nten Heldenge­denken vor dem Waldfriedhof. 

Auch jet­zt hat­ten die Anmelder um den Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch die Kundge­bung unter das Mot­to “Ruhm und Ehre dem deutschen Frontsol­dat­en und den Opfern der kom­mu­nis­tis­chen Gewaltherrschaft” gestellt. Dage­gen formierte sich ein Aktions­bünd­nis, dem unter anderem SPD und PDS, die Evan­ge­lis­che Kirche sowie Gew­erkschaften ange­hörten. Die Lan­des-CDU lehnte eine Beteili­gung mit der Begrün­dung ab, in dem Bünd­nis seien auch ver­fas­sungs­feindliche Organ­i­sa­tio­nen wie die DKP engagiert.
Die rund 1300 Ein­wohn­er zäh­lende Gemeinde im wal­dre­ichen Amt Schenken­länd­chen glich am Sam­stag ein­er Fes­tung. Wohin das Auge blick­te, waren Polizei­wa­gen mit Beamten in Kampf­mon­tur postiert. Hoch darüber kreiste unabläs­sig ein Hub­schrauber. Rund 1000 Ein­satzkräfte sorgten für Ruhe und Ord­nung — mehr als Neon­azis und Gegen­demon­stran­ten zusam­mengenom­men. Dabei kamen drei Vier­tel der Polizis­ten aus Berlin und Nor­drhein-West­falen. Sie hat­ten am Ende eben­so wenig zu tun wie die auf und ab patrouil­lieren­den “Anti-Kon­flikt-Teams” in ihren leuch­t­end gel­ben Westen. 

Schon nach knapp zwei Stun­den zog das Häu­flein Rechter wieder vom Bahn­hofsvor­platz ab, auf den die Polizei die Ver­samm­lung beschränkt hat­te. Der­weil war der Wald­fried­hof, zu dem es die Neon­azis eigentlich zog, von grün-weißen Mannschaftswa­gen abgeriegelt. 

So vehe­ment CDU-Lan­deschef Jörg Schön­bohm ein­er Teil­nahme sein­er Partei an der Gegen­demon­stra­tion ver­weigert hat­te, so lock­er mis­chte er sich dann kurz unter deren Teil­nehmer. Während rund­herum die Fah­nen von Jusos, PDS, FDJ und Attac im Wind knat­terten, drück­te Schön­bohm sog­ar ein­er Vertreterin des Aktions­bünd­niss­es zwei Euro in die Hand — für zwei ange­botene Plaket­ten, die sie allerd­ings behal­ten durfte. 

Auch wenn noch in den let­zten Tagen Anglerver­band, Senioren­rat und andere zur Teil­nahme an der Ver­anstal­tung im Gemein­dezen­trum aufgerufen hat­ten, blieb die Teil­nahme weit unter dem selb­st geset­zten Ziel von 3000 Demon­stran­ten. Immer­hin ließen sich eine Rei­he Kabi­nettsmit­glieder blick­en wie Sozialmin­is­terin Dag­mar Ziegler, Bil­dungsmin­is­ter Hol­ger Rup­precht, Agrarmin­is­ter Diet­mar Woid­ke und Infra­struk­tur­min­is­ter Diet­mar Woid­ke (alle SPD).
Auch ihre CDU-Kol­le­gin, Kul­tur­min­is­terin Johan­na Wan­ka, machte ihre Ankündi­gung wahr und kam, wofür sie Bun­destagspräsi­dent Thierse aus­drück­lich lobte. Es müsse eine gemein­same Auf­gabe aller Demokrat­en sein, die öffentlichen Straßen und Plätze gegen Neon­azis zu vertei­di­gen, meinte Thierse. Die näch­ste Bewährung­sprobe ste­ht schon fest: Für den 12. Novem­ber haben die Recht­sex­trem­is­ten eine weit­ere Kundge­bung in Halbe angekündigt. Dann will sich auch CDU-Chef Schön­bohm an ein­er großen Gegen­demon­stra­tion beteili­gen — selb­st unter Ein­schluss der PDS.

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Hohe Haftstrafen im Folterprozeß

(Axel Lier, Tagesspiegel) Frank­furt (O.) — Im Prozeß um bru­tale Folterun­gen eines jun­gen Mannes hat die 1. Große Strafkam­mer in Frank­furt (O.) gestern hohe Haft­strafen gegen drei der fünf Angeklagten ver­hängt. Der Haup­tangeklagte Ron­ny B. (29) erhielt wegen gemein­schaftlich began­gener Verge­wal­ti­gung und gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung eine Frei­heitsstrafe von 13 Jahren. David K. (21) muß zehn Jahre und Daniel K. (22) neun Jahre in Haft. 

Die bei­den Mit­tä­terin­nen Ramona P. (25) und Stephanie L. (20) wur­den zu ein­er zwei­jähri­gen Haft­strafe auf Bewährung verurteilt. Die drei Haup­tangeklagten zählen zur recht­sex­tremen Szene der Stadt und sind ein­schlägig vorbestraft. 

Die jun­gen Män­ner und Frauen hat­ten ihr Opfer, den arbeit­slosen Gun­nar S. (23), am Mor­gen des 5. Juni 2004 nach einem Diskobe­such zufäl­lig getrof­fen und ihn in eine Neubau­woh­nung in Frank­furt (O.) ver­schleppt. Sie woll­ten für eine ange­bliche Verge­wal­ti­gung ein­er 15jährigen Schü­lerin — die allerd­ings nie stattge­fun­den hat — Rache nehmen. 

Im Wohnz­im­mer zwan­gen sie den ehe­ma­li­gen Punk, sich kom­plett auszuziehen. Ron­ny B. begann sein Opfer mit mehreren Küchengeräten, unter anderem auch einem Mess­er, zu trak­tieren. Mit einem Bügeleisen wur­den ihm außer­dem zahlre­iche Brand­wun­den am ganzen Kör­p­er zuge­fügt. Und er mußte Rasier­schaum, Weich­spüler, ver­dor­be­nen Saft sowie andere Dinge schluck­en. Immer wieder hagelte es Tritte und Schläge von David K. und Daniel K. Die bei­den Frauen feuerten die “aus­get­ick­ten Män­ner”, wie sie im Prozeß aus­sagten, dabei an. Das grausame Mar­tyri­um dauerte über zweiein­halb Stun­den. Gun­nar S. ver­lor mehrmals das Bewußt­sein, doch die Angeklagten ließen nicht von ihm ab. David K. flüsterte ihm ins Ohr: “Du bist weniger arisch als mein Hund!” Erst als Ron­ny B. ver­suchte, gezielt mit ein­er Gabel und einem Mess­er Gun­nar S. zu erstechen, haben ihn die anderen zurück­ge­hal­ten. Er durfte gehen. Die Angreifer dro­ht­en ihm noch, bei ein­er Anzeige seinen drei­jähri­gen Sohn zu töten. Der 23jährige schleppte sich auf die Straße, wurde anschließend mit Ver­bren­nun­gen, Blutergüssen und einem Dar­m­durch­bruch ins Kranken­haus ein­geliefert. Eine Not­op­er­a­tion ret­tete sein Leben. 

Doch die Qualen im Kopf bleiben: Gun­nar S. unter­nahm nach der Tat einen Selb­st­mord­ver­such und bedarf bis heute psy­chol­o­gis­ch­er Betreu­ung. Er lebt jet­zt außer­halb Frank­furts. Aus Angst vor der Dro­hung sein­er fünf recht­sex­tremen Peiniger mied der Vater neun Monate lang jeglichen Kon­takt zu seinem Kind. 


“Weniger wert als ein Hund”


Frankfurt/Oder: Hohe Haft­strafen für Neon­azis wegen Folterung

(AP/junge Welt) Wegen der stun­den­lan­gen Folterung und Verge­wal­ti­gung eines Mannes sind drei Bran­den­burg­er Neon­azis zu Haft­strafen zwis­chen neunein­halb Jahren und 13 Jahren und sechs Monat­en verurteilt wor­den. Das Landgericht Frank­furt (Oder) sprach die Män­ner zwis­chen 20 und 29 Jahren wegen beson­ders schw­er­er Verge­wal­ti­gung, schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, Haus­friedens­bruchs und Belei­di­gung schuldig. Zwei 20 und 25 Jahre alte Frauen erhiel­ten wegen Bei­hil­fe Bewährungsstrafen von zwei Jahren. 

Die Nazis hat­ten am frühen Mor­gen des 5. Juni 2004 einen 23jährigen in Frankfurt/Oder von der Straße ent­führt und während ein­er zweistündi­gen Gewal­torgie in ein­er Woh­nung fast zu Tode gefoltert. Das Opfer über­lebte durch eine Not­op­er­a­tion. Es wird sein Leben lang unter den Fol­gen zu lei­den haben. Dem Mann mußte ein kün­stlich­er Dar­maus­gang gelegt wer­den, er lei­det an ein­er halb­seit­i­gen Bauch­läh­mung und ist noch immer trau­ma­tisiert. Aus Angst lebt er von seinem drei­jähri­gen Sohn getren­nt. Die neo­faschis­tis­chen Täter hat­ten gedro­ht, das Kind umzubrin­gen, falls der Mann zur Polizei gehe. 

Im Prozeß hat­ten die Neon­azis eingeräumt, das Opfer geschla­gen und getreten, mit Küchengeräten mehrfach verge­waltigt, mit einem heißen Bügeleisen und glühen­den Zigaret­ten ver­bran­nt sowie zum Schluck­en von Erbroch­en­em, Spülmit­tel, Öl und Tauben­dreck gezwun­gen zu haben. Ein­er der Nazis soll den Mann als »nicht arisch« und »weniger wert als ein Hund« beschimpft haben. Die Frauen sahen den Folterun­gen zu und schrit­ten nicht ein. 

Die Staat­san­waltschaft hat­te wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung bis »in die Nähe des Todes«, Frei­heits­ber­aubung und Haus­friedens­bruch vierzehn Jahre und sechs Monate Haft für den Haupt­täter sowie neunein­halb und zehnein­halb Jahre Haft für die anderen bei­den Män­ner beantragt. Für die Frauen hat­te sie zwei Jahre auf Bewährung gefordert. Dage­gen hat­ten die Vertei­di­ger für Haft­strafen zwis­chen vier und sechs Jahren für die Män­ner und kurze Bewährungsstrafen für die Frauen plädiert. 


Hohe Haft­strafen im Folter-Prozess

Dreizehnein­halb Jahre für Hauptschuldigen

(PNN) Frank­furt (Oder) — Im Prozess um die Folterung eines 23-Jähri­gen hat das Landgericht Frank­furt (Oder) am Fre­itag gegen drei Män­ner hohe Haft­strafen ver­hängt. Sie müssen für dreizehnein­halb, zehn und neunein­halb Jahre ins Gefäng­nis. Die Kam­mer sprach sie der gefährlichen Kör­per­ver­let­zung und beson­ders schw­eren Verge­wal­ti­gung für schuldig. Zwei mitangeklagte Frauen wur­den wegen Bei­hil­fe zu Bewährungsstrafen von jew­eils zwei Jahren verurteilt. Für zwei der Män­ner ord­nete das Gericht zugle­ich eine Alko­hol- und Dro­gen­ther­a­pie an. 

„Bes­tialisch“ und „bru­tal“ sei die Tat gewe­sen, sagte der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz in der Urteils­be­grün­dung. „Rohheit und Her­zlosigkeit“ hät­ten die Täter geprägt. Ihr Opfer, das schw­er­ste Ver­let­zun­gen davon getra­gen habe, sei heute „ein Mann, der gebrochen ist“. Entsprechend blieb das Gericht kaum unter den Straf­forderun­gen der Staat­san­waltschaft. „Man muss alle Wege gehen, um jun­gen Men­schen zu zeigen, dass man eine so mas­sive Gewalt nicht pfle­gen darf“, unter­strich Dielitz. Äußer­lich meist regungs­los nah­men die Angeklagten den Schuld­spruch und die Schilderung dessen auf, was sie dem 23-Jähri­gen nach Überzeu­gung des Gerichts am Vor­mit­tag des 5. Juni 2004 ange­tan hat­ten. Der Mann erlitt einen lebens­ge­fährlichen Dar­m­durch­bruch, schwere Ver­bren­nun­gen und bedarf bis heute psy­chol­o­gis­ch­er Hil­fe. Bei der Urteilsverkün­dung war er nicht anwe­send. Schon die gerichtliche Vernehmung des Mannes Anfang März war unter Auss­chluss der Öffentlichkeit per Video in den Saal über­tra­gen wor­den. An seinen Aus­sagen ori­en­tierte sich die Kam­mer weit­ge­hend bei der Urteils­find­ung. Die Tat sei Folge der Verabre­dung gewe­sen, das Opfer wegen der ange­blichen Verge­wal­ti­gung ein­er 15-Jähri­gen zur Rede zu stellen, erläuterte der Vor­sitzende Richter. Nach dem Besuch ein­er Dis­cothek hät­ten die heute 21, 24 und 29 Jahre alten Män­ner ihr Opfer gequält und gedemütigt. Die 20 und 25 Jahre alten Frauen feuerten sie nach Überzeu­gung des Gerichts dabei an. Die Vertei­di­ger kündigten gegen das Urteil Revi­sion an. dpa, 

Wenn dem Gericht die Worte fehlen


Im Prozess um eine beispiel­lose Gewal­torgie in Frank­furt (Oder) ers­paren sich die Richter bei der Urteilsverkün­dung die Schilderung der grauen­haften Details — und verurteilen die Täter zu Haft­strafen von neunein­halb bis dreizehnein­halb Jahren

(Astrid Geisler, taz) FRANKFURT (ODER) Der Vor­sitzende Richter Andreas Dielitz bemühte sich zum Abschluss des Prozess­es um einen sach­lichen Ton. “Was Sie hier geboten haben”, sagte er und blick­te zu den fünf jun­gen Angeklagten, “das sprengt alles, was wir in vie­len Beruf­s­jahren erlebt haben.” Die Details des “grauen­haften Ver
brechens” wolle er lieber gar nicht mehr schildern. “Das ers­pare ich mir.” Die bul­li­gen, zum Teil kahl geschore­nen Män­ner nah­men es mit gelang­weil­ten Blick­en hin. 

Das Landgericht Frank­furt (Oder) verkün­dete gestern das Urteil über drei Män­ner im Alter von 21 bis 29 Jahren aus der örtlichen Neon­azi-Szene. Sie hat­ten vor einem Jahr nach ein­er Par­ty­nacht einen 23-Jähri­gen mehr als zwei Stun­den lang in ein­er Woh­nung fast zu Tode verge­waltigt und gefoltert. Die zwei mitangeklagten 20- und 25-jähri­gen Fre­undin­nen der Täter hat­ten den Gewalt­tat­en vom Sofa aus zugeschaut. Sie waren nicht eingeschrit­ten, son­dern hat­ten gelacht und ihre Kumpels nach Überzeu­gung der Richter sog­ar angefeuert. 

Das Gericht verurteilte gestern die zum Teil ein­schlägig vorbe­straften Män­ner zu Strafen von neunein­halb bis dreizehnein­halb Jahren Haft wegen beson­ders schw­er­er Verge­wal­ti­gung, schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, Haus­friedens­bruch und Nöti­gung. Die Fre­undin­nen der Täter wur­den wegen Bei­hil­fe zu jew­eils zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Damit blieben die Strafen ger­ingfügig unter den Forderun­gen der Staatsanwaltschaft. 

Warum aber wurde Gun­nar S. zum Opfer dieses — wie das Gericht es for­mulierte — “bes­tialis­chen” Ver­brechens? Fest ste­ht: Die Täter kan­nten den jun­gen Deutschen nur flüchtig, trafen ihn zufäl­lig auf der Straße. Während der Tor­turen musste das Opfer nackt vor den Peinigern herumkriechen. Dabei brüllte der 21-jährige Daniel K.: “Du bist nicht arisch! Du bist weniger wert als ein Hund!” War das Ver­brechen deshalb eine recht­sex­treme Tat? Die Staat­san­waltschaft hat­te in der Anklage die “auf tief­ster Stufe ste­hende dumpfe recht­sex­trem­istis­che Ein­stel­lung” der Män­ner als Motiv gew­ertet. Davon war das Gericht jedoch am Ende des Ver­fahrens nicht überzeugt. 

Zweifel­los seien die Angeklagten alle­samt zeitweise in der Neon­azi-Szene aktiv gewe­sen, sagte der Richter. “Wir wis­sen aber nicht, ob Sie heute noch eine recht­sex­treme Gesin­nung haben.” Kennze­ich­nend für das Ver­hal­ten der Clique sei eher ihre generell gewal­to­ri­en­tierte Hal­tung. Das, so Dielitz, sei in Frank­furt offen­bar keine Beson­der­heit mehr. Die Strafkam­mer habe in der jüng­sten Zeit gehäuft über “mas­sive Gewaltver­brechen” urteilen müssen. 

Das Opfer zu quälen sei für die Täter “let­ztlich ein Spaß gewe­sen”. Warum die Fre­undin­nen frei­willig zusa­hen, wie dem Opfer “das halbe Küchen­in­ven­tar in den After einge­führt” wurde, warum sie ihn dabei noch als “Kinder­fick­er” beschimpften — eine Erk­lärung dafür fand das Gericht nicht. “Ich weiß nicht, wie man in Ihrem Alter so eine Her­zlosigkeit haben kann”, sagte Dielitz. 

Nach dem Ver­brechen schick­ten die Täter den Schw­erver­let­zten nach Hause. Ein Fre­und fand ihn zufäl­lig, er wurde durch eine Not­op­er­a­tion gerettet. Ärzte diag­nos­tizierten einen Darm­riss, Rip­pen­brüche und schwere Ver­bren­nun­gen. Der 23-Jährige nahm nicht an der Urteilsverkün­dung teil, weil er den Tätern nicht noch ein­mal begeg­nen wollte. Er lei­det bis heute an den Fol­gen der Tat, kämpft mit Alb­träu­men, Angstzustän­den und Depres­sio­nen. Sein Anwalt lobte nach der Urteilsverkün­dung, dass das Gericht immer­hin “ein deut­lich­es Sig­nal gegen diese Art von Straftat­en geset­zt” habe.

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Mittel im Kampf gegen den Rechtsextremismus bewilligt

Pots­dam (ddp) Für Pro­jek­te zum Kampf gegen den Recht­sex­trem­is­mus ste­hen in diesem Jahr 220 000 Euro aus Lot­to-Mit­teln zur Ver­fü­gung. Der neue Förder­beirat für das Lan­despro­gramm “Tol­er­antes Bran­den­burg” habe bish­er 15 Pro­jek­te mit einem Finanzum­fang von zir­ka 53 000 Euro genehmigt, teilte ein Sprech­er des Bil­dungsmin­is­teri­ums am Fre­itag in Pots­dam mit. Darin enthal­ten sei unter anderem die Unter­stützung des “Aktions­bünd­niss­es gegen Heldenge­denken und Nazi­aufmärsche in Halbe” mit 1600 Euro. Ins­ge­samt seien über 24 Einze­lanträge berat­en worden. 

Fern­er bewil­ligte der Beirat Gelder für Pro­jek­te in Schulen, Ver­anstal­tun­gen örtlich­er Ini­tia­tiv­en und inter­na­tionale Jugend­begeg­nun­gen. Der Aus­län­der­beauf­tragten Almuth Berg­er seien für eigene Pro­jek­te 60 000 Euro über­tra­gen wor­den, sagte der Sprecher. 

Dem Beirat gehören neben Berg­er der Vor­sitzende des Aktions­bünd­niss­es gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit, Heinz-Joachim Lohmann, sowie die Lei­t­erin der Koor­dinierungsstelle “Tol­er­antes Bran­den­burg”, Ange­li­ka Thiel-Vigh, an. 

Zusät­zlich zu den Lot­tomit­teln sind im Haushalt des Bil­dungsmin­is­teri­ums 931 400 Euro zur Förderung von Maß­nah­men zur Entwick­lung demokratis­ch­er Kul­tur und zur Präven­tion von Gewalt und Frem­den­feindlichkeit eingestellt. Diese sind für die Arbeit der Büros für Inte­gra­tion und Tol­er­anz, das Mobile Beratung­steam (MBT) und das Aktions­bünd­nis bestimmt.

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