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Nazischmiererein auf dem Jüdischen Friedhof

In der Nacht zum Mittwoch beschmierten Nazis den Gedenkstein für die zur
Reich­sprogrom­nacht abge­bran­nte Syn­a­goge auf dem Jüdis­chen Fried­hof in der Straße der
Jugend mit einem Hakenkreuz.

Am darauf­fol­gen­dem Tag fand eine Kranznieder­legung der Jüdis­chen Gemeinde statt. In
Cot­tbus leben zur Zeit etwa 1000 Bürg­er jüdis­chen Glaubens.
Zur gle­ichen Zeit verteil­ten Nazis in der Sprem Fly­er auf denen für die
Halbe­demon­stra­tion am Sam­stag gewor­ben wurde. 

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Universität Potsdam hofiert studentische Verbindung

Pots­dam - Der AStA der Uni­ver­sität Pots­dam, die Arbeits­ge­mein­schaft Antifaschis­mus an der Uni sowie der freie zusam­men­schluss von stu­dentIn­nen­schaften (fzs), der bun­desweite Dachver­band von Studieren­den­schaften, haben mit
Besorg­nis den Artikel „Corp­shaupt­stadt“ in den Pots­damer Neuesten Nachricht­en (PNN) vom 07.11.2005 - hier nachzule­sen — zur Ken­nt­nis genom­men und verurteilen die unkri­tis­che Stel­lung der PNN und der Hochschulleitung zu der Pots­damer Stu­den­ten­verbindung „Corps Maso­via“ sowie ihrem Dachver­band dem „Kösen­er Senioren-Con­vents Ver­band (KSCV)“ aufs Schärfste.

Mit den Schlag­wörtern „Tol­er­anz und Lib­er­al­ität“ ver­sucht sich das „Corps Maso­via“ an der Uni­ver­sität Pots­dam zu etablieren und als „ganz nor­male“ stu­den­tis­che Vere­ini­gung salon­fähig zu wer­den. Dabei wer­den zen­trale Bestandteile des stu­den­tis­chen Verbindungswe­sens umgedeutet und ver­schwiegen: Das Knüpfen elitär­er Net­zw­erke wird als „Aus­tausch“ beze­ich­net, der Rück­griff auf die Tra­di­tio­nen rechtfertigt
frauen­feindliche, her­ab­würdi­gende und patri­ar­chale Ver­hal­tensweisen – Frauen wird dabei lediglich zuge­s­tanden „hüb­sches“ Bei­w­erk zu sein, welch­es dazu dient die Männlichkeit der Verbindungsstu­den­ten noch zu unter­stre­ichen. Frauen sind – wie bei vie­len anderen Verbindun­gen auch – als Mit­glieder und auf vie­len Ver­anstal­tun­gen des Corps ausgeschlossen.

Unaus­ge­sprochen bleibt dabei, dass sich auch das Corps Maso­via tra­di­tionell als „Män­ner­bund“ ver­ste­ht, in dem bes­timmte Vorstel­lun­gen von „Männlichkeit“ wie Härte, Wehrhaftigkeit und Unterord­nung unter die Gemein­schaft ver­mit­telt wer­den sollen. Dazu zählt beim Corps Maso­via als
„schla­gende Verbindung“ auch die Tra­di­tion der Men­sur: Sie ist rit­ueller Bestandteil und wird auch als vorzeig­bar­er Beweis gew­ertet, gewil­lt und in der Lage zu sein, im wörtlichen Sinne den Kopf für die Verbindung, das Vater­land oder andere über­ge­ord­nete Ziele hinzuhalten.

Beson­ders pikant sind Details, welche das Corp­sleben in Pots­dam betr­e­f­fen: Bei ein­er Feier Mitte Juni bemerk­ten die Corpsstu­den­ten offen­bar nicht, dass sich im sel­ben Haus Berlin­er und Pots­damer Recht­sex­treme aufhiel­ten. Im Nach­hinein dis­tanzierte sich das Corps von dem Vor­wurf, Neon­azis auf ihren Ver­anstal­tun­gen zu dulden. Doch kam es
wenige Wochen später zu einem erneuten frag­würdi­gen Vor­fall: Auf ein­er öffentlichen Semes­ter­an­fangspar­ty im Okto­ber schlug ein junger Pots­damer Neon­azi im Haus der Verbindung alter­na­tive Jugendliche – die Polizei musste eine Eskala­tion verhindern.

Geschichtlich gese­hen beruft sich das Corps Maso­via auf sein­er Home­page auf seine Königs­berg­er Wurzeln und ver­sucht diese auch in der Gegen­wart wach zu hal­ten – der Bezug zum Deutschen Reich und den alten Reichs­gren­zen wird unkom­men­tiert hergestellt. Das an der Home­page des Corps auch Stu­den­ten der Geschichtswis­senschaft an der Uni Potsdam
mit­gewirkt haben, spricht für sich. Eben­so fehlen in der Geschichte des Corps Maso­via einige kom­plette Jahrzehnte – so wird ganz offen­sichtlich ver­schwiegen, dass der Dachver­band des Corps Maso­via, der Kösen­er Senioren Con­vents-Ver­band (KSCV) als ein­er der ersten Ver­bände Juden
auss­chloss. Bere­its 1921 präzisierte der KSCV durch Statutenän­derung seine Def­i­n­i­tion dahinge­hend: „Ein Mis­chling soll als Jude gel­ten, wenn ein Teil sein­er Großel­tern getaufter Jude war oder son­st sich her­ausstellt, dass er jüdis­ch­er Abkun­ft ist.“ In ein­er Pro­tokoll­no­tiz wurde sog­ar expliz­it fest­ge­hal­ten, „nicht auf die Reli­gion, son­dern auf die Rasse abzustellen“.

Der AStA der Uni Pots­dam und die Arbeits­ge­mein­schaft Antifaschis­mus an der Uni­ver­sität fordern die Hochschulleitung und die Leitung der Philosophis­chen Fakultät auf, umge­hend die Hofierung des Corps Masovia
zu been­den und sich von stu­den­tis­chen Verbindun­gen im All­ge­meinen zu distanzieren.

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Auflagenbescheid wird angefochten

Pressemit­teilung

Antifa — Demo am 12.11. in Königs Wusterhausen:

Aufla­genbescheid wird angefochten

Gegen den Aufla­genbescheid der Ver­samm­lungs­be­hörde vom 02.11. leg­en die Anmelder der
Demon­stra­tion gegen Nazistruk­turen und das von der recht­en Szene frequentierte
Bek­lei­dungs­geschäft “Explo­siv” in Königs Wuster­hausen Wider­spruch beim
Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt (Oder) ein.

Geklagt wird darauf, die angemeldete Zeit der Demo (Beginn 16 Uhr, Ende 21 Uhr)
beizube­hal­ten. Die Polizei hat­te im ange­focht­e­nen Aufla­genbescheid eine Zeit von 14
bis 17 Uhr ver­fügt, da die Ver­samm­lung nicht in der Dunkel­heit stat­tfind­en solle. Es
wür­den Zusam­men­stöße mit heim­reisenden Teil­nehmern des Nazi­auf­marsches in Halbe
befürchtet.

Hierzu die Ver­anstal­ter der Demo in Königs Wuster­hausen: “Die Demon­stra­tion gegen
Nazistruk­turen in Königs Wuster­hausen wurde bewußt in die Abend­stun­den ver­legt, um
Teil­nehmern an Gegen­ver­anstal­tun­gen in Halbe die Möglichkeit zu geben, sich im
Anschluß auch an der Demo in KW zu beteili­gen”. Die Demon­stra­tion ist Teil der
Kam­pagne “we will rock you” gegen Nazilä­den, rechte Musik und recht­en lifestyle. Es
hat bere­its vier Demon­stra­tio­nen der Kam­pagne in Berlin und Bran­den­burg gegeben,
weit­ere wür­den geplant. Zudem seien Königs Wuster­hausen und Halbe 30 km von einander
ent­fer­nt, und es gebe direk­te Gege­nak­tiv­itäten in Halbe. 

Des Weit­eren wird das Ver­bot ange­focht­en, Laut­sprecher­an­la­gen nur zur Information
der Ver­samm­lung­steil­nehmer zu benutzen. Dies ver­stoße nach Auf­fas­sung des
Recht­san­walts der Kam­pagne “we will rock you” gegen die Artikel 5 (Mei­n­ungs­frei­heit)
und 8 (Ver­samm­lungs­frei­heit) des Grundge­set­zes, die eine Außen­wirkung der
Demon­stra­tion über den Kreis der Teil­nehmenden hin­aus gewährleisten.

Mit ein­er Entschei­dung des Ver­wal­tungs­gerichts Frank­furt (Oder) wird am Donnerstag
gerechnet. 

“We will rock you! — Weg mit Nazilä­den, rechter Musik & rechtem Lifestyle!” 

Eine Kam­pagne von Berlin­er und Bran­den­burg­er Antifa-Gruppen

Mail: werockyou@web.de

Web: www.we-will-rock-you.tk

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Alle sind verdächtig

Die Rote Hil­fe aus Frank­furt an der Oder erhebt schwere Vor­würfe gegen die Behör­den. »Hier geht es wohl darum, die Betrof­fe­nen einzuschüchtern und auf­grund der inzwis­chen ent­stande­nen Anwalt­skosten finanziell zu ruinieren.« Sie ver­mutet, dass die Antifas der Stadt mund­tot gemacht wer­den sollen.

In der vorigen Woche wurde bekan­nt, dass gegen Per­so­n­en aus dem linksalter­na­tiv­en Milieu in Frank­furt an der Oder ein Ver­fahren nach Para­graf 129 a des Strafge­set­zbuch­es ein­geleit­et wer­den kön­nte. Den Hin­ter­grund bilden mehrere Sachbeschädi­gun­gen, die von der Abteilung Staatss­chutz des Lan­deskrim­i­nalamts (LKA) Bran­den­burg unter­sucht wer­den. So wurde in der Nacht vom 5. auf den 6. Sep­tem­ber 2004 der Wahlkampf­bus des bran­den­bur­gis­chen Wirtschaftsmin­is­ters Ulrich Jung­hanns (CDU) angezün­det. Dabei han­dele es sich »um eine poli­tisch motivierte Straftat«, weswe­gen der Fall der Staat­san­waltschaft über­tra­gen wor­den sei, erläutert Toralf Rein­hard, der Sprech­er des LKA Brandenburg.

Die Strafver­fol­gungs­be­hörde sieht offen­bar einen Zusam­men­hang mit anderen Delik­ten. Im Jahr zuvor wur­den bei der örtlichen Aus­län­der­be­hörde die Scheiben eingeschla­gen und in ein­er Marineausstel­lung, die im Rathaus von Frank­furt an der Oder gezeigt wurde, Fäkalien aus­gekippt. Auch die Scheiben der Geschäftsstelle der CDU und eines Super­mark­ts wur­den eingeworfen.

Die jew­eili­gen Ermit­tlungsver­fahren wur­den mit­tler­weile zusam­menge­fasst. Die Strafver­fol­ger ver­muten offen­bar, dass die Täter ein­er Gruppe aus dem antifaschis­tis­chen Spek­trum von Frank­furt an der Oder ange­hören. Beweise für diese schw­er wiegen­den Anschuldigun­gen kön­nen sie jedoch nicht vor­weisen. Dabei habe das LKA Bran­den­burg keine Mühen und Kosten gescheut, willkür­lich und unter Rück­riff auf ver­schiedene Ermit­tlungsmeth­o­d­en gegen Per­so­n­en aus dem linken Spek­trum oder solche, die vom LKA dazugezählt wer­den, vorzuge­hen, moniert die Orts­gruppe der Rote Hil­fe. »Die Betrof­fe­nen sind immer die gle­ichen. Was diese Per­so­n­en verdächtig macht, bleibt bis heute ein Geheim­nis der Ermit­tlungs­be­hör­den«, kri­tisierte die linke Hil­f­sor­gan­i­sa­tion in ein­er Erk­lärung zu den seit einein­halb Jahren laufend­en Verfahren.

Zudem habe sich gezeigt, dass ein Großteil der Vor­würfe halt­los sei. Eine ganze Rei­he von Ver­fahren musste wegen der frag­würdi­gen Meth­o­d­en während des Som­mers eingestellt wer­den. Und zwar deshalb, weil die Ermit­tlungs­maß­nah­men selb­st von den zuständi­gen Lan­des- und Amts­gericht­en für rechtswidrig erk­lärt wur­den. Neben erken­nungs­di­en­stlichen Maß­nah­men und DNA-Ent­nah­men wur­den auch Haus­durch­suchun­gen vorgenom­men. Und dies, obwohl »Ver­gle­ichsspuren nicht vorhan­den waren«, betont die Rote Hil­fe. Man habe offen­bar gehofft, auf Zufalls­funde zu stoßen.

Zu den Ermit­tlungsmeth­o­d­en in Frank­furt an der Oder zählte auch, etliche Per­so­n­en zu Zeu­gen­vernehmungen vorzu­laden, ohne dass ersichtlich gewor­den wäre, was in den Gesprächen über­haupt bezeugt wer­den sollte. Die Behör­den seien offen­bar auf­grund von bloßen Speku­la­tio­nen und Verdäch­ti­gun­gen vorge­gan­gen, meint die Rote Hil­fe. Bis heute seien die betrof­fe­nen Per­so­n­en nicht offiziell über die gegen sie erhobe­nen Anschuldigun­gen informiert worden.

Die Erken­nt­nisse der Ermit­tler beruht­en vielmehr auf den Aus­sagen eines Infor­man­ten oder ein­er Infor­man­tin, die Zugang zur linken Szene habe, glaubt die Anwältin eines der beschuldigten Antifas. Dies habe sich aus der Aktenein­sicht ergeben. Eine Aus­sage des Spitzels habe für die strafrechtlichen Ver­fol­gun­gen gegen ihren Man­dan­ten aus­gere­icht und sei Grund für das Vorge­hen gegen drei weit­ere Beschuldigte gewe­sen, sagte die Anwältin der Jun­gle World. Der Spitzel habe über ihren Man­dan­ten gesagt: »Ich ver­mute, er kön­nte es gewe­sen sein.«

Die tat­säch­lichen Beweg­gründe für das Vorge­hen der Behör­den liegen nach Ansicht der Soli­gruppe Frank­furt, die sich als Reak­tion auf die laufend­en Ver­fahren gegrün­det hat, sowieso ganz woan­ders. »Offen­bar geht es den Behör­den um eine akribis­che Durch­leuch­tung und Dif­famierung der linken Szene Frank­furts«, meint Sebas­t­ian Fecht­ner, ein Sprech­er der Gruppe.

Die Bun­desstaat­san­waltschaft, die für ein Ver­fahren nach dem Para­grafen 129 a zuständig wäre, äußert sich indes sehr zurück­hal­tend über die Ermit­tlun­gen. »Es liegen keine Anhalt­spunk­te vor, die eine Über­nahme der Ermit­tlun­gen durch den Gen­er­al­bun­de­san­walt erforder­lich machen«, sagte die Ober­staat­san­wältin beim Bun­des­gericht­shof, Frauke-Katrin Scheuten, der Jun­gle World. Zudem sei zu keinem Zeit­punkt ein Ver­fahren ein­geleit­et worden.

Das sieht man beim Lan­deskrim­i­nalamt Bran­den­burg anders. Die Akten stün­den der Bun­de­san­waltschaft noch immer zur Ver­fü­gung, bestätigt der Sprech­er des LKA, Toralf Rein­hard. Es werde weit­er geprüft, ob ein »die Zuständigkeit des Gen­er­al­bun­de­san­walts tang­ieren­der Vor­fall« vorliege.

Ins­beson­dere im Osten der Bun­desre­pub­lik wird derzeit eifrig gegen Antifas und Linke ermit­telt. In Pots­dam sitzt zurzeit eine Antifa im Gefäng­nis, der vorge­wor­fen wird, Neon­azis ver­let­zt zu haben. Gegen andere Antifas aus der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt und aus Berlin laufen eben­falls strafrechtliche Unter­suchun­gen. In Sach­sen-Anhalt ermit­telte die Bun­de­san­waltschaft gegen drei Antifas eines ver­meintlichen »Autonomen Zusam­men­schlusses Magde­burg«, denen mehrere Brand­s­tiftun­gen ange­lastet wer­den. Zwis­chen­zeitlich wurde den drei Beschuldigten sog­ar vorge­wor­fen, eine Vere­ini­gung nach Para­graf 129 a des Strafge­set­zbuch­es gebildet zu haben.

Dieser Para­graf ermöglicht den Strafver­fol­gungs­be­hör­den, gegen Per­so­n­en zu ermit­teln, denen unter­stellt wird, eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung gegrün­det zu haben. Vor allem aber han­delt es sich dabei um einen »Ermit­tlungspara­grafen«, der den Ermit­tlern weitre­ichende Befug­nisse ein­räumt: von Tele­fonüberwachun­gen, Raster­fah­n­dung, Obser­va­tio­nen über Lauschangriffe und Durch­suchun­gen bis zum Ein­satz verdeck­ter Ermittler.

DNA-Unter­suchun­gen wer­den im übri­gen nicht nur von den Strafver­fol­gungs­be­hör­den in Frank­furt an der Oder in immer größerem Maße einge­set­zt. Kür­zlich wurde etwa bekan­nt, dass im nieder­säch­sis­chen Wend­land im Anschluss an eine Demon­stra­tion sämtliche von den Teil­nehmern ger­aucht­en Zigaret­ten von Polizis­ten einge­sam­melt wurden. 

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Naziaufmarsch gemeinsam verhindert — nun Schlüsse aus dem Protesterfolg ziehen!

Durch die Proteste vom ver­gan­genen Sonnabend kon­nte der von Neon­azis geplante Auf­marsch durch die Pots­damer Innen­stadt ver­hin­dert werden.

Dass die entschei­den­den Block­aden der Zep­pelin­straße an der Kreuzung Kas­tanien­allee und an der Bre­it­en Straße erfol­gre­ich waren, ist in erhe­blichem Maße der bre­it­en Unter­stützung von ger­ade jun­gen Men­schen aus antifaschis­tis­chen Zusam­men­hän­gen zu ver­danken. Eben jenen
Jugendlichen, die in der Berichter­stat­tung häu­fig als unpoli­tis­che „Krawall­touris­ten“ in ein neg­a­tives Licht gerückt wer­den und auch dieses Mal im Vor­feld durch die Medi­en als Haupt­ge­fahr dargestellt waren.
Wohlge­merkt angesichts eines Auf­marsches von mehreren Hun­dert Neonazis!

Der Erfolg der Straßen­block­aden durch die Bevölkerung ist für uns Anlass zur Freude. Es ste­ht zu hof­fen, dass aus der Erfahrung vom Woch­enende bei zukün­fti­gen Anlässen noch deut­lich mehr Pots­damer Bürg­erin­nen und Bürg­er über ihren Schat­ten sprin­gen und sich an den friedlichen Protest­for­men des zivilen Unge­hor­sams beteili­gen. Als ent­täuschend empfind­en wir in diesem Zusam­men­hang Mel­dun­gen, wonach junge Leute auf dem Weg zum Luisen­platz ohne ersichtlichen Grund und unter nichtigen
Vor­wän­den durch Polizistin­nen von der Teil­nahme an den Protesten aus­geschlossen wur­den. Auch bei den Protesten gegen rechte Demon­stra­tio­nen in Halbe waren der­ar­tige Vorge­hensweisen der Polizei in den ver­gan­genen Jahren gängige Prax­is – anreisende Nazigeg­ner­In­nen wur­den pauschal zu link­sex­tremen Gewalt­tä­terIn­nen erk­lärt und ihre Busse sprich­wörtlich aus dem Verkehr gezogen.

Katha­ri­na Dahme, Lan­desvor­sitzende von [’sol­id] Bran­den­burg erk­lärt hierzu, dass angesichts der wach­senden Kon­so­li­dierung rechter Struk­turen die Entschei­dung der Stadt Pots­dam generell zu begrüßen sei, in diesem
Jahr eigene Busse Rich­tung Halbe bere­itzustellen. Sie hofft außer­dem, dass das zurück­hal­tende Auftreten der Polizei vom ver­gan­genen Sonnabend Schule macht. „Es ist schon sehr beze­ich­nend, wenn sich Jörg Schön­bohm als ober­ster Dien­s­therr der Polizei im Lande bei seinen BeamtIn­nen für deren Umsichtigkeit „bedankt” — ger­ade so als habe er mit ihrem Vorge­hen nichts zu tun und kein­er­lei Ein­fluss darauf. In diesem Zusam­men­hang muss die Frage erlaubt sein, wieso dieselbe Umsichtigkeit im ver­gan­genen Jahr nicht an den Tag gelegt wer­den kon­nte und der Kon­flikt auf der Lan­gen Brücke und in der Innen­stadt eskalieren musste.“

Die neun­zehn­jährige Schü­lerin befand sich — wie übri­gens die meis­ten der Protestieren­den — bere­its seit zwanzig Minuten auf der Kreuzung an der Ecke Bre­ite Straße als die VertreterIn­nen der Stadt hinzustießen und wun­dert sich nun, dass diese sich plöt­zlich an der Spitze des Farbe
beken­nen­den Protests befun­den haben sollen: „Angesichts der hohen Beteili­gung junger Men­schen an den erfol­gre­ichen Gege­nak­tiv­itäten sollte endlich stärk­er anerkan­nt wer­den, welchen Wert die antifaschis­tis­che Arbeit ver­schieden­er Grup­pen für diese Stadt hat. Es ist höch­ste Zeit, dass lokales Engage­ment gegen Ras­sis­mus und geschicht­sre­vi­sion­is­tis­ches Gedankengut zukün­ftig gefördert statt krim­i­nal­isiert wird. Kon­tinuier­lich­er Arbeit ist hier­bei der Vorzug zu geben gegenüber der
lei­der häu­fig erlebten Prax­is, erst zu Kundge­bun­gen aufzu­rufen, wenn das Kind bere­its in den Brun­nen gefall­en ist und sich dann medi­en­wirk­sam an die Spitze der Proteste stellen.“


[´sol­id] Brandenburg
»Der Landesvorstand

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Aussage gegen Aussage

Erneut Antifaschistin in Pots­dam vor Gericht. Nach ver­hin­dertem Neon­azi­auf­marsch im
ver­gan­genen Jahr erstellte Polizei Fahndungsplakat

Während am let­zten Sam­stag ein Neon­azi­auf­marsch in Pots­dam von mehreren tausend
Antifaschis­ten ver­hin­dert wer­den kon­nte, ist das juris­tis­che Nach­spiel einer
Gegen­demon­stra­tion aus dem let­zten Jahr noch nicht been­det. Mit Block­aden und
Bar­rikaden war am 30. Okto­ber 2004 ein Auf­marsch des Ham­burg­er Neon­azis Christian
Worch gestoppt wor­den. Am frühen Nach­mit­tag hat­te sich damals die Lage wieder
entspan­nt, und die Neon­azis hat­ten sich auf den Weg nach Babels­berg gemacht.

Eigentlich war also alles vor­bei, als sich Seli­na M. ein­er Absper­rung näherte. Eine
Polizistin fuhr die Demon­stran­tin jäh an: »Beweg deinen Arsch«. Es kam zu einer
kurzen Rangelei, in deren Folge die Beamtin ver­suchte, die Antifaschistin
festzunehmen. Diese ent­fer­nte sich von der Brücke, wurde aber wenig später von drei
Polizis­ten gestellt. Dabei erlitt sie so schwere Ver­let­zun­gen, daß sie im
Kranken­haus behan­delt wer­den mußte. Die Staat­san­waltschaft leit­ete Ermittlungen
gegen sie ein: Beamten­belei­di­gung, Wider­stand bei der Fes­t­nahme und versuchte
Kör­per­ver­let­zung lautete die Anklage. In sechs Ver­hand­lung­ster­mi­nen sichtete das
Gericht wieder und wieder Video­ma­te­r­i­al. Etwa 200 Stun­den Film­ma­te­r­i­al gibt es
seit­ens der Polizei von der Demon­stra­tion. Von dem entsprechen­den Zeitraum der
Auseinan­der­set­zung kon­nten aber keine Bilder gefun­den wer­den. Zeu­gen mußten her und
kamen. Gle­ich mehrere Polizeibeamte wollen Belei­di­gun­gen gese­hen und gehört haben.
Sie kom­men alle aus der­sel­ben Berlin­er Einheit. 

Demon­stran­ten, die das Geschehen
beobachtet haben, schilderten dage­gen einen anderen Sachver­halt: Seli­na M. habe die
Polizis­ten keines­falls beschimpft, eben­so wenig hät­ten ihre Handbewegungen
belei­di­gende Gesten dargestellt. Es stand also Aus­sage gegen Aus­sage. Einen Tag vor
dem neuer­lichen Worch-Aufzug am ver­gan­genen Sam­stag fol­gte die Urteilsverkündung.
Die Angeklagte wurde zu 300 Euro Geld­strafe verurteilt. 

Gegen die drei Zeu­gen, die
sie ent­lastet haben, kündigte die Rich­terin an, Ermit­tlun­gen wegen Falschaussage
einzuleit­en. Das juris­tis­che Nach­spiel des 30. Okto­ber 2004 ist damit aber noch
nicht abgeschlossen. Aus dem umfan­gre­ichen Film­ma­te­r­i­al ent­warf die Polizei ein
Fah­n­dungsplakat mit 27 ange­blichen Gewalt­tätern aus der linken Szene. Sechs Personen
seien bere­its aus­find­ig gemacht wor­den, erk­lärte Dirk Volk­land, Leit­er der Potsdamer
Kripo. Gegen min­destens zwei Per­so­n­en fol­gen nun Strafver­fahren. Ein Ende der
Ermit­tlun­gen gegen die Vor­jahres­demon­stra­tion ist noch lange nicht abzusehen. 

Anklage gegen Julia S. erhoben

Pots­dam. In Pots­dam hat die Staat­san­waltschaft Anklage wegen
ver­sucht­en Mordes gegen die 22jährige Antifaschistin Julia S. erhoben, wie der
Tagesspiegel (Dien­sta­gaus­gabe) meldete. Auch vier weit­ere linke Jugendliche sollen
dem­nach in den kom­menden Tagen eine gle­ich­lau­t­ende Anklage bekom­men. Julia S. ist
Sprecherin des linken Pots­damer Wohn­pro­jek­ts »Chamäleon«, das mehrfach von Neonazis
über­fall­en wurde. Die Staat­san­waltschaft wirft S. vor, sie habe in der Nacht zum 19.
Juni in Pots­dam mit den anderen Beschuldigten einen Neon­azi über­fall­en. Obwohl der
16jährige Ben­jamin Ö. bei der Auseinan­der­set­zung nur leicht ver­let­zt wurde, wertet
die Behörde den Angriff als ver­sucht­en Mord, weil ein Teleskop­stock eingesetzt
wor­den sei, der als lebens­bedrohlich­es Tatwerkzeug gelte. Julia S. sitzt seit über
vier Monat­en in Unter­suchung­shaft. Die »Rote Hil­fe« bit­tet um Sol­i­dar­ität und
finanzielle Unter­stützung für die Antifaschistin.

Solikon­to für Julia S.:

Rote Hil­fe Potsdam

Post­bank Stuttgart

BLZ: 60010070

KtoNr.: 151907703

Stich­wort
Knastsoli

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Nachwuchsnazis verunsichern Rathenow und Premnitz

Im Umfeld der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaften „Hauptvolk“ und „Sturm 27“ tum­melt sich eine neue recht­sex­treme Grup­pierung, die im Raum Rathenow/Premnitz für Unruhe sorgt. Neue Impulse gehen jedoch nicht von ihr aus, die Retro – Nazis set­zen wie eh und je auf Gewalt und NS – Verherrlichung.

Zum Phänomen des Recht­sex­trem­is­mus in Rathenow gehört es, das sich die Szene von Gen­er­a­tion zu Gen­er­a­tion immer wieder selb­st repro­duziert und 15 Jahre nach der Zusam­men­find­ung der ersten Gen­er­a­tion von Sauf – und Rauf­nazis diese in Art und Weise – plaka­tiv Gewalt­tat­en verüben und Nazi­parolen grölen – bemerkenswert ver­sucht zu kopieren.

Derzeit gibt es neben den bei­den fes­ten (ver­bote­nen) Kam­er­ad­schaften „Sturm 27“ und „Hauptvolk“ (jet­zt „Ver­botene Fre­und­schaft“) und dem Rathenow­er NPD Ortsver­band eine neue Gruppe jugendlich­er Recht­sex­trem­is­ten, die seit eini­gen Wochen für Unruhe im Raum Rathenow / Prem­nitz sorgt.
Die Mit­glieder, die sich zum Teil schon seit 2–3 Jahren in der Szene – auf­grund auch famil­iär­er Bindung im Umfeld der bei­den ver­bote­nen Kam­er­ad­schaften sozial­isiert– bewe­gen sind keine Unbekan­nten und waren bere­its in Bezug auf Über­griffe auf Aus­län­der und Linksori­en­tierte auffällig.
Seit 2005 tritt diese neue unge­fähr 20 – 25 köp­fige Gruppe, von der bish­er keine Eigen­beze­ich­nung bekan­nt ist, und zu der u.a. Ste­fan D., Thomas K., Mick F., Ben­jamin Kö., Peer D. (Rathenow) sowie u.a. Christo­pher R., Sören S., Kevin H., Nor­man W., David Z. (Prem­nitz) gehören, jedoch zunehmend selb­st­be­wusster auf.

Zwar fehlt noch der endgültige poli­tis­che Schliff – beispiel­sweise wur­den von der Gruppe ein­er­seits während der diesjähri­gen Bun­destagswahl NPD Aufk­le­ber verklebt und ander­er­seits einige Tage später Wahlboykot­taufrufe des Schutzbund Deutsch­land verteilt — in der Frage der Gewalt­bere­itschaft und des Pro­leten­im­age ste­ht sie dem Rest der regionalen recht­sex­tremen Szene in nichts nach.
Bish­eriger Tief­punkt in der Kar­riere der Gang war der ver­suchte Bran­dan­schlag auf den Jugend­club Prem­nitz im Juni 2005, der dann so gle­ich zu einem Run­dum­schlag der Polizei – in Form ein­er Razz­ia von 18 Woh­nun­gen – führte.
Jedoch ähn­lich wie bei den Ver­boten der Kam­er­ad­schaften „Hauptvolk“ und „Sturm 27“ fruchtete auch hier die polizeiliche Repres­sion nicht. Spätestens am Dachs­bergfest Ende August 2005 war die Gruppe wieder mas­siv unter­wegs. Allein die Polizei ver­hin­derte, eige­nen Angaben zufolge, hier erneute Auss­chre­itun­gen. Erst nach dem Rathenow­er Stadt­fest Anfang Sep­tem­ber 2005, als 15 Nazipro­voka­teure um Ben­jamin Kö. und Peer D. nach dem abgrölen von Parolen vor ein­er größeren Gruppe Linksori­en­tiert­er, des Platzes ver­wiesen wur­den, herrschte einige Tage rel­a­tive Ruhe. 

Seit nun­mehr drei Wochen ist die Gruppe um die oben genan­nten Per­so­n­en nun wieder aktiv­er. Am Fre­itag, vor drei Wochen fuhr beispiel­weise ein bekan­nter rot­er PKW, in dem u.a. Mick F., Peer D., und Ben­jamin Kö. saßen, mehrmals vor der Diskothek „Musik­brauerei“ vor­bei. Aus dem Auto wurde laut­stark „Sieg Heil“ und plaka­tiv der Hit­ler­gruß skandiert und später noch eine Flasche später geworfen.
Am darauf­fol­gen­den Fre­itag wur­den dann einige der Nazipro­voka­teure, u.a. Mick F., Ben­jamin Kö. und Peer D. von mehreren Linken in der Rathenow­er Innen­stadt angetrof­fen und ver­bal zur Rede gestellt. Da dies den Sieg-Heil-Brüllern aber unan­genehm war, wurde sofort Ver­stärkung, u.a. Mit­glieder der ver­bote­nen Kam­er­ad­schaft „Sturm 27“ und des NPD Ortsver­ban­des, mobil­isiert um eine Großau­seinan­der­set­zung zu provozieren. Kurz vor der Eskala­tion unter­ban­den jedoch Polizeikräfte die Konfrontation.
Abschreck­en kon­nten die polizeilichen Maß­nah­men aber nur eine Woche. Ver­gan­genen Fre­itag krachte es dann richtig.
In den frühen Abend­stun­den war eine Gruppe von ca. 6 Recht­sex­trem­is­ten an einem Tre­ff­punkt von mehrere jun­gen Linken am Kör­graben vor­beige­zo­gen und hat­te einen der dort anwe­senden Jugendlichen geschub­st. Da dies aber offen­bar nicht aus­re­ichte, kamen die Per­so­n­en, darunter Ste­fan D. Mick F. und Ben­jamin Kö., wieder und gröl­ten Nazi­parolen. Dann fing die Gruppe an Flaschen zu wer­fen, musste sich aber auf­grund des ungün­stigeren Zahlen­ver­hält­niss­es zum Märkischen Platz zurückziehen, bevor schließlich das Ein­tr­e­f­fen von Polizeip­kws den endgülti­gen Abbruch der Auseinan­der­set­zung bewirkte.
Das es in den näch­sten Wochen weit­er­hin zu Auseinan­der­set­zun­gen kom­men kön­nte scheint vor­pro­gram­miert, da sich die Gruppe offen­bar in der Region etablieren will.

Antifaschis­tis­che Recherchegruppe

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Nichts und Niemand ist vergessen”

Am kom­menden Mittwoch, den 9. Novem­ber, jährt sich zum 67. mal die Reich­skristall­nacht vom 9. auf den 10. Novem­ber 1938.

Im Rah­men der Novem­ber­progrome zer­störten SA und SS zusam­men mit dem deutschen Volksmob zahlre­iche jüdis­che Geschäfte und Gebet­shäuser. Allein 200 Syn­a­gogen wur­den in dieser Nacht reich­sweit niederge­bran­nt, min­destens 97 weit­ere kom­plett zer­stört. Damit begann die sys­tem­a­tis­che Enteig­nung und Ver­fol­gung jüdis­chen Lebens in Deutsch­land, die in der “Shoa” mit der Ermor­dung von zwei Drit­tel der jüdis­chen Bevölkerung Europas mündete.

Auch Frank­furt (Oder) war teil dieser Progrome. Am 10. Novem­ber wird der bekan­nte Geschäfts­mann Hirsch von SA-Leuten an einem Strick durch die Straßen geführt. Auf Brust und Rück­en das Schild “Ich bin ein Juden­schwein”. Eine Nacht zuvor hat­te der anti­semtis­che Mob bere­its die
Syn­a­goge der jüdis­chen Gemeinde in Frank­furt (Oder) in der ehe­ma­li­gen Tuch­macher­gasse niederge­bran­nt. In unmit­tel­bar­er Nähe ihres Sta­dortes, auf dem Brun­nen­platz, erin­nert heute ein Gedenkstein an die Ereignisse von
1938.

Jedes Jahr am Abend des 9. Novem­ber nehmen Vertreter der neues jüdis­chen Geminde, der Stadt und der anderen Kirchen den Tag zum Anlass am Stein zu Gedenken. Auch wir hal­ten es für notwendig nie zu vergessen wozu diese Nation fähig war. Vor dem Hin­ter­grund ein­er wieder selb­st­be­wusst auftre­tenden Naziszene in Teilen unser­er Stadt ist es unsere Auf­gabe als AntifaschistIn­nen auf die Aktu­al­ität der gern ver­leugneten Gefahr von Rechts hinzuweisen und dort zu inter­ve­nieren wo Nazis wieder einen Fuß auf den Boden bekommen.

Daher rufen wir zur Teil­nahme am Gedenken am Brun­nen­platz auf. Kommt alle am Mittwoch, den 9. Novem­ber um 19.00 Uhr zum Brunnenplatz.
Bringt Fah­nen und Trans­par­ente mit.

autonome antifa frank­furt (Oder) — aaffo

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Prügelei wird Mordversuch

Pots­dam – In Pots­dam ste­hen gle­ich mehrere größere Prozesse gegen radikale Linke und Recht­sex­trem­is­ten bevor. Wie der Tagesspiegel aus Sicher­heit­skreisen erfuhr, hat die Staat­san­waltschaft ver­gan­gene Woche gegen die Linke Julia S. Anklage wegen ver­sucht­en Mordes erhoben. Die Behörde wirft der 22-Jähri­gen vor, sie habe in der Nacht zum 19. Juni in Pots­dam mit vier weit­eren Linken einen mut­maßlichen Recht­sex­trem­is­ten über­fall­en und mis­shan­delt. Dabei soll der 16-jährige Ben­jamin Ö. mit einem Teleskop­stock geschla­gen wor­den sein. Die vier Mitbeschuldigten wer­den ver­mut­lich in den kom­menden Tagen auch eine gle­ich lau­t­ende Anklage erhal­ten. Der Angriff auf Ö. wird trotz dessen nur geringer Ver­let­zun­gen als ver­suchter Mord gew­ertet, da ein Teleskop­stock als lebens­bedrohlich­es Tatwerkzeug gilt. Und als Motiv wird Hass auf den poli­tis­chen Geg­n­er angenom­men, damit wäre das bei Mord und Mord­ver­such typ­is­che Merk­mal des niederen Beweg­grunds gegeben.

Außer­dem hat die Staat­san­waltschaft Ende Okto­ber fünf mut­maßliche Mit­glieder der recht­en Szene eben­falls wegen ver­sucht­en Mordes angeklagt. Die vier Män­ner und eine Frau sollen am 3. Juli in Pots­dam zwei Linke schw­er ver­let­zt haben. Möglicher­weise han­delte es sich um einen Racheakt nach dem Angriff der Linken vom Juni.

Der Fall Julia S. hat bere­its viel Aufmerk­samkeit erregt. Die linke Szene hält die Frau für unschuldig und betreibt eine Sol­i­dar­ität­skam­pagne. Julia S. ist Sprecherin des linken Pots­damer Wohn­pro­jek­ts Chamäleon, das Neon­azis mehrmals über­fall­en haben. In der Nacht zum 19. Juni erkan­nte die linke Gruppe um Julia S. nahe dem Nauen­er Tor offen­bar Ben­jamin Ö. als Anhänger der recht­en Szene. Nach Erken­nt­nis­sen von Polizei und Staat­san­waltschaft ver­mummten sich die Linken und prügel­ten auf Ö. ein. Ein­er der Angreifer soll mit dem anten­nenar­ti­gen, 50 Zen­time­ter lan­gen Teleskop­stock dem Recht­sex­trem­is­ten auf den Kopf und gegen den Rück­en geschla­gen haben. Julia S. wer­den Tritte vorge­wor­fen. Ben­jamin Ö. erlitt eine Platzwunde am Kopf und Prel­lun­gen. Gäste eines nahen Cafés schrit­ten ein und hiel­ten die Linken fest, bis die Polizei kam.

Die linke Szene kri­tisiert, dass Julia S. ver­suchter Mord vorge­wor­fen wird, obwohl sie offenkundig nicht mit dem Teleskop­stock schlug. In Sicher­heit­skreisen hieß es aber, allen Angreifern sei das gesamte Tat­geschehen zuzuord­nen. Unklar bleibt, ob der bei den Fes­t­nah­men beschlagnahmte Teleskop­stock die Tat­waffe war. An dem Gerät fan­den sich keine Blut­spuren. Julia S. sitzt nun seit mehr als vier Monat­en in Unter­suchung­shaft. Die vier Mitbeschuldigten beka­men Haftver­scho­nung, da sie zur Tatzeit keine 21 Jahre alt waren und deshalb Jugend­strafrecht angewen­det wird.

Zwei Wochen nach dem Vor­fall wur­den nahe dem ersten Tatort zwei Linke Opfer eines Angriffs. Eine Gruppe Berlin­er und Bran­den­burg­er Recht­sex­trem­is­ten erkan­nte die bei­den von der Straßen­bahn aus. Ein Neon­azi zog die Not­bremse, der Pulk stürmte aus der Bahn her­aus. Die Opfer wur­den durch Schläge mit Bier­flaschen auf den Kopf und Tritte bru­tal mis­shan­delt. Ein Angreifer soll einem Linken mit voller Wucht mehrmals ins Gesicht getreten haben. Das Opfer erlitt eine Gehirn­er­schüt­terung und Hämatome. Dem zweit­en Linken wurde mit ein­er abge­broch­enen Flasche ins Gesicht gestochen. Der bis­lang erhobe­nen Anklage gegen fünf Per­so­n­en soll eine weit­ere gegen sechs Beschuldigte fol­gen. Vier mut­maßliche Angreifer sitzen in Untersuchungshaft.

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Tausende boten Worch und Co. Paroli

Pots­dam. Mehrere tausend Men­schen haben am Sam­stag in Pots­dam einen vom Ham­burg­er Neon­azi Chris­t­ian Worch angemelde­ten Auf­marsch durch die Innen­stadt der bran­den­bur­gis­chen Lan­deshaupt­stadt ver­hin­dert. Sie block­ierten stun­den­lang eine Kreuzung auf deren Demon­stra­tionsstrecke, wobei es weit­ge­hend friedlich blieb (Foto). Abgeschirmt von einem starken Polizeiaufge­bot, kon­nten die etwa 250 Recht­sex­trem­is­ten schließlich nur eine Kundge­bung an einem Stad­trand-Bahn­hof abhal­ten. Nach vier­stündi­ger Wartezeit wurde die geplante Demon­stra­tion abgesagt. 

Am Abend unter­nah­men die Recht­sex­trem­is­ten einen zweit­en Ver­such, dies­mal am Berlin­er S‑Bahnhof Pren­zlauer Allee. Der per Eilantrag der Ver­anstal­ter von der Polizei genehmigte Auf­marsch sollte zum S‑Bahnhof Lands­berg­er Allee führen. Am Sam­melpunkt der Neon­azis hat­ten sich allerd­ings auch Gegen­demon­stran­ten einge­fun­den. Die Polizei nahm nach eige­nen Angaben 25 Per­so­n­en vorüberge­hend fest, machte aber keine Angaben darüber, ob es Neon­azis oder Antifaschis­ten waren. Augen­zeu­gen berichteten, die Neon­azis seien mit dem Ruf »Juden raus!« durch die Straße gezo­gen. Die Polizei habe sie esko­rtiert, aber nicht eingegriffen. 

In Pots­dam wur­den nach Polizeiangaben ins­ge­samt 98 Platzver­weise gegen linke Gegen­demon­stran­ten aus­ge­sprochen. Die Polizei nahm zudem sechs Per­so­n­en unter anderem wegen Land­friedens­bruchs und Ver­stoßes gegen das Waf­fenge­setz vor­läu­fig fest. Weit­er­hin wur­den fünf Demon­stran­ten in Gewahrsam genom­men, weil sie gegen Platzver­weise ver­stoßen haben. 

An dem Polizeiein­satz in Pots­dam nahm nach Augen­zeu­gen­bericht­en auch Rou­ven K. teil. Gegen den Zivil­fah­n­der des Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamtes hat­ten mehrere Demon­stran­ten Strafanzeigen erstat­tet, weil er am 26. Okto­ber, bei der Demon­stra­tion gegen den »Großen Zapfen­stre­ich« der Bun­deswehr in Berlin wahl­los mit einem schw­eren Polizeiknüp­pel auf Demon­stran­ten eingeprügelt und dabei möglicher­weise mehrere Ober­arme gebrochen hat­te. Ein Polizeis­prech­er hat­te anschließend ver­sichert, gegen den Mann werde ermit­telt, er sei in den Innen­di­enst ver­set­zt worden. 

Inforiot