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Ausländerbehörde Rathenow in der Kritik

Aus­län­der­be­hörde Rathenow in der Kritik
Ohne richter­lichen Beschluß ver­an­laßt ein Beamter Abschiebe­haft für den
togole­sis­chen Flüchtling Abdoul-Marouf Issa-Gobitaka
Herr Issa-Gob­ita­ka, Flüchtling aus Togo, hat­te sich bere­it erk­lärt in seine Heimat
zurück­zukehren. Dann brach er psy­chisch zusam­men und wurde sieben Wochen in der
Psy­chi­a­trie in der Berlin­er Char­ité behan­delt. Um diese Behand­lung fort­führen zu
kön­nen und wegen ein­er chro­nis­chen Hepatis C stellte Issa-Gobitaka.am 26. Juni 2006
beim Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge in Eisen­hüt­ten­stadt einen
Asyl­fol­geantrag. Sein Anwalt hat­te die Asyl­be­hörde in Rathenow zuvor informiert, das
Herr Issa-Gob­ita­ka wegen sein­er akuten Krankheit den ange­set­zten Ausreisetermin
nicht wahrnehmen kann. Das hielt Her­rn Wolf, Sach­bear­beit­er der Ausländerbehörde
Havelland/ Rathenow nicht davon ab, seine Kom­pe­ten­zen zu über­schre­it­en und die
Fes­t­nahme per Fax zu ver­an­lassen. Ein dafür notwendi­ger Haft­be­fehl eines Richters
lag nicht vor. In einem Audio-Inter­view mit Umbruch Bil­darchiv begründet
Recht­san­walt Ulrich Kling­gräff, warum er die Fax-Anord­nung des Rathenower
Sach­bear­beit­ers Wolf für “abso­lut rechtswidrig” hält. Eine Anzeige gegen diesen
wegen Frei­heits­ber­aubung ist in Vorbereitung. 

Audioin­t­er­view hier.

Beim Haft­prü­fung­ster­min am Fre­itag, den 30.06.06 erkan­nte Richter Müller vom
Amts­gericht Eisen­hüt­ten­stadt zwar an, dass die Fes­t­nahme ille­gal sei, trotzdem
ord­nete er drei Monate Abschiebege­wahrsam für Issa-Gob­ita­ka an. Seine Begründung:
Herr Issa-Gob­ita­ka könne unter­tauchen, da er ohne fes­ten Wohn­sitz sei. Doch dieser
ist nach wie vor im Asyl­be­wer­ber­heim in Rathenow polizeilich gemeldet und die
Adresse sein­er deutschen Ver­lobten bei allen Behör­den bekannt.
Auf­grund sein­er psy­chis­chen Erkrankung sowie der chro­nis­chen Hepati­tis C ist die
Abschiebe­haft für Her­rn Issa-Gob­ita­ka eine beson­dere Quälerei. Bere­its wenige
Stun­den nach sein­er Haft­prü­fung musste er in die Notauf­nahme eines Krankenhauses
gebracht wer­den, nach­dem seine Beschw­er­den erst mal ignori­ert wor­den waren. RA
Ulrich Kling­gräff ver­sucht jet­zt, seine Freilas­sung beim Landgericht in
Frankfurt/Oder zu erreichen.

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Bundespolizei verhindert Schleusung

Forst (Spree-Neiße) In der Nacht zu Mittwoch woll­ten zwei pol­nis­che Staat­sange­hörige ver­mut­lich die Euphorie des Halb­fi­nal­spiels Deutsch­land — Ital­ien aus­nutzen, um zwei ukrainis­che Staat­sange­hörige nach Deutsch­land einzuschleusen. Es war nach 23:00 Uhr als Beamte der Bun­de­spolizei hin­ter der Auto­bah­nan­schlussstelle Forst einen Fiat mit pol­nis­chen Kennze­ichen kon­trol­lierten. In dem Fiat befan­den sich zwei Polen und zwei Ukrain­er. Da die Ukrain­er nicht im Besitz der erforder­lichen Aufen­thalt­sti­tel waren, bestand hier der Ver­dacht der uner­laubten Ein­reise und des uner­laubten Aufen­thalts. Für die zwei ukrainis­chen Staat­sange­höri­gen wird die Zurückschiebung vor­bere­it­et. Über die als Schleuser verdächtigten Polen entschei­den Staat­san­waltschaft und Gericht.

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Fussballfans ließen Unmut beim Randalieren heraus

Auch am Tag des ersten Halb­fi­nales dieser Fußball­welt­meis­ter­schaft notierte die Bran­den­burg­er Polizei keine bedeu­ten­den polizeilich rel­e­van­ten Ereignisse, die im Zusam­men­hang mit der WM 2006 standen. 

Mehrere tausend Fußball­fans waren Zuschauer des Spiels Deutsch­land-Ital­ien auf der Pots­damer Pub­lic-View­ing-Zone, in den angren­zen­den Straßen und bei vie­len anderen öffentlichen Ver­anstal­tun­gen im gesamten Land. Auf ins­ge­samt 37 öffentlichen Ver­anstal­tun­gen waren zir­ka 12.800 Gäste live dabei. Natür­lich feierten die ital­ienis­chen Fans aus­ge­lassen, aber über­wiegend friedlich. Viele deutsche Fans feierten trotz der Nieder­lage die deutsche National­mannschaft für ihre bish­eri­gen guten sportlichen Leistungen. 

In eini­gen weni­gen Fällen kam es im Land Bran­den­burg aber zu unsportlichem Ver­hal­ten einiger Fans aus Ent­täuschung über die Nieder­lage im Halb­fi­nale. So wur­den einige deutsche und ital­ienis­che Nation­alflaggen nach Spie­lende im Pub­lic-View­ing-Bere­ich am Bran­den­burg­er Tor in Pots­dam von mehreren Per­so­n­en als Aus­druck der Ent­täuschung verbrannt. 

In Frank­furt-Oder wur­den gegen 23.45 Uhr vor ein­er Gast­stätte in der Schmalz­gasse aus ein­er Gruppe von rund 70 alko­holisierten Per­so­n­en vere­inzelt Flaschen in Rich­tung der vor Ort befind­lichen Polizeikräfte gewor­fen. Durch die deeskalieren­den Maß­nah­men der Polizeibeamten kam es im weit­eren Ver­lauf zu keinen weit­eren Vorkommnissen. 

Auch in anderen Orten des Lan­des reagierten Fans ihre Ent­täuschung nach dem Spiel ab, es kam zu einzel­nen Sachbeschädi­gun­gen, so wie in der Stadt Oranien­burg, wo bei zwei geschlosse­nen ital­ienis­chen Restau­rants eine Fen­ster­scheiben einge­wor­fen wurde. In einem Fall kon­nten drei männliche Tatverdächtige in Tatort­nähe gestellt werden. 

Ein alko­holisiert­er, polizeilich bekan­nter 32-jähriger Mann trat in Witt­stock mehrere Tis­che und Stüh­le vor einem ital­ienis­chen Restau­rant um. Die vom Inhab­er her­beigerufe­nen Polizeibeamten nah­men ihn zur Ver­hin­derung weit­er­er Straftat­en in Gewahrsam, wie auch zwei weit­ere alko­holisierte Per­so­n­en, die ver­sucht­en, die polizeilichen Maß­nah­men der Beamten zu stören. 

Zu weit­eren Unmut­shand­lun­gen, wie Umw­er­fen von Papierkör­ben, Blu­men­töpfen und Müll­ton­nen, aber auch Sachbeschädi­gun­gen an Verkehrsze­ichen und ein­er Ampel kam es in Neu­rup­pin. Die alko­holisierten Täter kon­nten auch hier vor Ort dingfest gemacht werden.

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Das Land, die Stadt, der Fluss und der bunte Hering

Es wird hier ein­mal mehr darum gehen, die selb­st­genügsame Feier­laune etwas zu
trüben und dem ganzen Trubel mal kräftig in die Suppe zu spucken. 

Denn wie ein Sprich­wort so schön sagt, der Fisch stinkt vom Kopfe! 

Kurz bevor die augen­blick­lich akute WM Besof­fen­heit endgültig ausbrach,
während der die Welt ange­blich zu Gast bei Fre­un­den sein soll, zeigten sich
Risse im Putz des schon eine lange Weile laut haus­back­en­er Imagekampagne
„Fre­undlichen – Frank­furt“. Die Real­ität des Josef Math­enge sprengte den
falschen Anschein. Heisst das also es sind doch nicht alle willkommene Gäste,
ob nun vor oder nach der WM, oder ist der Gast­ge­ber mitunter ein Fre­und, der
einem in Zeit­en knap­per Kassen den Feind ers­paren will? Und schon sind wir
mit­ten­drin im übel­riechen­den Thema. 

Dessen Bogen überspan­nt die Gegen­wart von Gewalt als imagewidrige Realität
dieser Stadt und ihrer Grenzlage. 

Eine Gewalt die vielgestaltig daherkommt.
Deren eine Gestalt die struk­turelle Gewalt der aufenthaltsrechtlichen
Anwen­dungs ‑bis hin zur Abschiebung­sprax­is ist, die vor­rangig in den
städtis­chen Amtsstuben vor­bere­it­et wird, sich aber verzah­nt mit den
polizeilichen Ein­rich­tun­gen und Ver­rich­tungs­ge­hil­fen von Land und Bund
vol­lzieht. Deren andere die nach wie vor allfäl­lige handgreifliche
Nazi-Rüpel-Gewalt auf den Strassen der Stadt ist. 

Deren weit­ere aber auch die der Vol­lzugsprax­is neolib­eraler nur vermeintlich
naturge­set­zlich notwendi­ger Ver­wal­tungsentschei­dun­gen ist.
Als Erschei­n­ungs­for­men kom­men da in den Sinn die frag­würdi­gen Meth­o­d­en bei der
Entschei­dung über den Rück­bau bzw. Stad­tum­bau, ein­schließlich der Elemente
ein­er schein­baren-Teil­habe am Prozeß; die Debat­te über den Kulturhaushalt;
die Real­ität ein­er immer weit­er fortschre­i­t­en­den Ver­sil­berung städtischer
aber damit eben Gemein- Güter; die aber­witzige Strate­gie zur Schaf­fung von
immer mehr Verkaufs­fläche im zen­trum­sna­hen Bereich. 

Nicht zulet­zt aber kommt in den Sinn, die tausende Ein­wohn­er tre­f­fende ALG II/
Hartz IV Praxis. 

Und hier verknüpft sich die Gewalt gegen die einen mit der gegen die anderen,
weil Sie näm­lich bei­de gle­icher­maßen von der sel­ben Bewusst­seinslage und den
sel­ben Instanzen beherrscht und bedrängt werden. 

Und hier zeigt sich neben­bei, dass Frank­furt als Teil auch als Repräsentant
des Ganzen betra­chtet wer­den kann. (pars pro toto) 

Statt aber aus der Bedrück­ung gemein­sam her­auszutreten, lassen sich die
Hiesi­gen von der Fes­tlichkeit vernebeln und feiern ver­meintlich frei und nach
dem Mot­to: „Tra­di­tion und Rit­uale, statt Utopie auf der Magis­trale“. ‑Und
rei­hen sich damit ein in den geisti­gen Durst­streck­en­lauf eines verspielten
Uni-Jubiläums-Hal­b­jahres sowie heutige infantile
bunte-Hering-hau-den-Lukas-Stimmung. 

Wohlge­merkz: UNS geht es bei allem nicht um ein zurück in die autoritären real
existiert haben­den Sozialismen!
Aber es darf auch kein Ver­har­ren in der inhu­ma­nen prag­ma­tis­chen wie
gewalthaben­den Gegen­wart geben! 

Deren eines Ende drückt sich näm­lich aus in der glob­alen Konkur­renz der
Gren­zregime gegen Bewe­gungs­frei­heit der Geschän­de­ten und Ver­armten. Und darin
gibt es kein schlecht­es Ameri­ka oder gar ein gutes Europa. Solche Wertungen
zeigen lediglich eine verkürzende falsche Bipo­lar­ität und mitunter zynischen
Eigensinn moralis­ch­er Europäer.
Dem ist ent­ge­gen zu halten:
Schen­gen, Dublin – Mal­ta, die Canarischen Inseln aber auch noch immer die
Oder-Neisse-Gren­ze und Bun­de­spolizei sind Namen für die Leben und Existenzen
zer­störende EU-Abschot­tungspoli­tik, die keinen Deut bess­er ist als die
nor­damerikanis­che Border-Patrol. 

Im Namen Liss­abon-Strate­gie spiegelt sich die noch stärkere Verzah­nung des
imma­nen­ten sys­tem­be­d­ingten wiewohl sytemge­woll­ten Wider­spruchs zwischen
neolib­eraler Frei­heit­slehre zum kap­i­tal­is­tis­chen Freibeuter­tum und der
gesamt€päischen Ein­wan­derungsver­hin­derungs-poli­tik unter deutscher.
Hierunter ver­schmelzen die Leit­sätze der wohlbekan­nten Agen­da 2010, die
nurmehr offene Kap­i­tal­isierung von Bil­dung und ander­er öffentlicher
Lebens­güter mit den per­fi­den Gedanken­spie­len und der schändlichen Prax­is etwa
der soge­nan­nten Migra­tionszen­tren in Nordafri­ka sowie Deportationscharter. 

Überdies wirkt dieses Sys­tem nicht bloss äusser­lich in sein­er Bru­tal­ität, die
sich etwa in der teil­weise konz­ertierten Abschiebung­sprax­is der EU-Staaten
zeigt, son­dern ist weit in das sub­tile Vor­feld hinein­ver­lagert, wenn es etwa
um die Auf­nahme bio­metrisch­er Dat­en und des Fin­ger­ab­drucks in
Ausweis­doku­mente geht, wie erst jüngst auf €päis­ch­er Ebene beschlossen. 

Und alles geschieht unter dem Pri­mat des privatnützig-ökonomischen.
Und Teil daran haben wir alle, die wir her­vorge­gan­gen sind aus dem
„blinde-Kuh-Spiel“ aus Verblendung durch Bil­dung und Dres­sur zum
funk­tion­ieren­den willfähri­gen Räd­chen im Betrieb.
Einem Betrieb der grösste gesellschaftliche Reichtümer zusam­men­trägt, sie aber
nicht angemessen zu verteilen versteht. 

Dabei wird am anderen Ende das Konzept des Nationalen wie auch sein
Wiedergänger auf höher­er Stufe die augen­blick­lich im Diskurs gesuchte
Iden­tität Europas je nach Nüt­zlichkeit als bürg­er­lich-lib­eraler Entwurf zur
besseren Über­tra­gung der je gewün­scht­en Kräfte oder Verteilungsregeln mobil
gemacht.
Das Nationale fungiert als Opi­um des Volkes, als dien­st­bares Vehikel der
Entsol­i­darisierung mit den dann zu frem­den, anderen kon­stru­ierten Menschen,
die dann vorge­blich dem eige­nen Erfolg und Glück im Wege stehen.
Let­ztlich ist aber ein unnötiges ver­schleiern­des Kon­strukt, das aus der
sozialen eine nationale und dadurch beinah automa­tisch eine per­son­ale Frage
umdichtet, wo es doch tat­säch­lich um Struk­turen der Herrschaft und
ver­meintlichen Zwangsläu­figkeit der Sachen geht. 

Dem stellen wir den Pri­mat des men­schen­möglichen gegenüber – mit anderen –
näm­lich Han­nah Arendts – Worten: „die neue Sit­u­a­tion, in der die Menschheit
fak­tisch die Rolle über­nom­men hat, die früher der Natur oder der Geschichte
zugeschrieben wurde, würde [in diesem Zusam­men­hang] besagen, dass das Recht
Rechte zu haben oder das Recht jeden Men­schen, zur Men­schheit zu gehören, von
der Men­schheit selb­st garantiert wer­den müsste.” — (in: Ele­mente und
Ursprünge totaler Herrschaft, München 2003) 

Lassen wir uns also nicht von Sachzwan­glogik­ern verblö­den und ins Boxhorn
jagen, nehmen wir als Men­schen und Sub­jk­te nicht als zwangsidentifizierte,
ras­si­fizierte, nation­al­isierte Objek­te eines quasinaturhaften
Mark­t­geschehens, unsere Fähigkeit­en zusam­men und schaf­fen wir einen Weg in
eine andere Welt! Und das heisst zu aller erst: no bor­der-no nation!!! 

Petri Heil! 

GAG-FfO GlobalisierungArbeitGruppe

www.globalaction.de

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Schönbohm stellt Nazis vom Platz

(Astrid Geisler) Die Het­zkam­pagne hat­te in den Wochen vor der Fußball-WM bun­desweit für Schlagzeilen gesorgt: “Nein Ger­ald, Du bist nicht Deutsch­land”, lautete die Botschaft von Plakat­en und Aufk­le­bern, mit denen bran­den­bur­gis­che Neon­azis den deutschen Nation­al­spiel­er Ger­ald Asamoah verunglimpften. Gestern, wenige Tage vor dem WM-Finale, hat Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) nun den Urhe­ber der Kam­pagne, den recht­sex­trem­istis­chen “Schutzbund Deutsch­land”, ver­boten. Es ist bere­its das fün­fte Mal, dass Bran­den­burg eine recht­sex­treme Vere­ini­gung verbietet. 

“Damit set­zen wir ein weit­eres Zeichen im Kampf gegen den organ­isierten Recht­sex­trem­is­mus und zeigen, dass wir ein weltof­fenes Land sind”, sagte Schön­bohm. Er begrün­dete das Ver­bot damit, dass der Vere­in eine “Wesensver­wandtschaft mit dem Nation­al­sozial­is­mus” aufgewiesen und “Schriftgut mit nation­al­sozial­is­tis­ch­er Pro­pa­gan­da” ver­bre­it­et habe. Zum Teil seien fast wort­gle­ich For­mulierun­gen aus dem 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP von 1920 über­nom­men wor­den. Die Arbeit der Gruppe habe sich damit “gegen die ver­fas­sungsmäßig Ord­nung und den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung” gerichtet. 

Auss­chlaggebend dürfte auch eine Plakatak­tion gewe­sen sein, mit der die Neon­azis während der WM ver­sucht hat­ten, Angst unter Aus­län­dern zu sähen: In mehreren bran­den­bur­gis­chen Städten, darunter Cot­tbus, taucht­en vom “Schutzbund” ver­bre­it­ete Warn­schilder mit dem Slo­gan “Stop! No go area!” auf. 

Laut Innen­min­is­teri­um wur­den in der Nacht zum Dien­stag 13 Objek­te in Bran­den­burg durch­sucht. Dabei seien unter anderem eine kom­plette pro­fes­sionelle Druck­er­w­erk­statt, mehrere zehn­tausend Fly­er, Plakate, Aufk­le­ber sowie Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al der ver­bote­nen Organ­i­sa­tion “Blood & Hon­our” beschlagnahmt wor­den. Das Vere­insver­mö­gen wurde eingezogen. 

Führen­der Kopf des ange­blich 13 Mit­glieder zäh­len­den “Schutzbun­des” war laut Innen­min­is­teri­um der frühere NPD-Lan­deschef Mario Schulz, der als parteilos­er Poli­tik­er im Prig­nitzer Kreistag sitzt. Ihm sei — eben­so wie anderen Exmit­gliedern des NPD-Kreisver­ban­des Prig­nitz-Rup­pin — die NPD “nicht ras­sis­tisch genug” gewesen. 

In den ver­gan­genen Wochen hat­te der “Schutzbund” auf ein­schlägi­gen recht­sex­tremen Inter­net­seit­en um Spenden gebeten, weil er offen­sichtlich durch Gerichtsver­fahren gegen die ras­sis­tis­che Kam­pagne gegen Asamoah in Geld­not ger­at­en war. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) hat­te dage­gen geklagt — mit Erfolg. 

Die Bran­den­burg­er Neon­azi-Szene reagierte gestern mit Sol­i­dar­itäts­bekun­dun­gen auf das Ver­bot. Er warnte aber via Inter­net die “Kam­er­aden”, gesam­melte Spenden nicht mehr auf das beschlagnahmte Kon­to zu über­weisen — denn es ste­he nun unter der “Ver­wal­tung des Herrschaftsapparates”.

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Straftaten in videoüberwachten Bereichen steigen

Die Ini­tia­tive zur Stärkung der Grund- und Bürg­er­rechte fordert die Abschal­tung der polizeilichen Videoüberwachung an allen vier Stan­dorten im Land Bran­den­burg. Ent­ge­gen der Darstel­lung aus Kreisen der CDU-Land­tags­frak­tion hat die Überwachung in Pots­dam, Bernau, Erkn­er und Rathenow zu keinem erkennbaren Rück­gang der Straftat­en geführt.
Unmit­tel­bar nach Ein­schal­ten der Kam­eras zählte die Polizei in den videoüberwacht­en Bere­ichen zwar weitaus weniger Delik­te (2001: 543, 2002: 260), doch dieser Trend hielt nicht ein­mal ein Jahr an. Im Gegen­teil: 2003 wur­den bere­its wieder 354 Delik­te reg­istri­ert, 2004 wuchs die Zahl sog­ar auf 394 an (siehe Anlage). Die vorgelegten Zahlen für die ersten Monate 2005 liegen etwa in diesem Trend.
Selb­st nach den vom Innen­min­is­teri­um zu Grunde gelegten Zahlen ist also kein nach­haltiger Erfolg der Videoüberwachung festzustellen. 

Zumin­d­est für den Pots­damer Haupt­bahn­hof ist zudem zu bezweifeln, dass der Rück­gang der Straftat­en von 2001 zu 2002 haupt­säch­lich auf die Videoüberwachung zurück­zuführen ist. Die Polizei legte den Stadtverord­neten 2001 bei der Vorstel­lung der Videoüberwachungskonzep­tion näm­lich auch die Delik­t­szahlen für den Zeitraum vor dem Ein­schal­ten der Kam­eras vor. Dem­nach zählte sie 2000 noch 248 Straftat­en, davon 211 Dieb­stahls­de­lik­te, 2001 reg­istri­erte sie 218 Delik­te, darunter 136 Diebstähle.
Der Rück­gang ins­beson­dere der Auto- und Fahrrad­dieb­stäh­le set­zte also nicht erst nach der Ein­schal­tung der Kam­eras ein, son­dern entspricht zumin­d­est teil­weise einem all­ge­meinen Trend, der ver­mut­lich auf verbesserten Dieb­stahlssicherun­gen (Weg­fahrsper­ren u.ä.) beruht. 

Die Videoüberwachung ist ein beson­ders stark­er Grun­drecht­se­in­griff, weil alle Bürg­erin­nen betrof­fen sind – unab­hängig davon, ob sie über­haupt ein­er Straftat verdächtig sind. Ein solch­er Ein­griff ist kaum mit der Ver­hin­derung von Straftat­en zu recht­fer­ti­gen, wenn die Straftat­en in den videoüberwacht­en Gebi­eten sog­ar ansteigen. 

Wir wür­den uns über eine gründliche Recherche des The­mas freuen. Unter www.polizeikontrollstelle.de find­en Sie alle nöti­gen Statistiken.

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Schönbohm verbietet Verein “Schutzbund Deutschland”

Schön­bohm: „Deutsch­land ist weltof­fen – Zeichen gegen Rechtsextremismus“

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm hat den recht­sex­trem­istis­chen Vere­in ‚Schutzbund Deutsch­land’ ver­boten. Die Ver­botsver­fü­gung wurde am frühen Dien­stag­mor­gen 13 Per­so­n­en zugestellt. Polizeikräfte vol­l­zo­gen das Ver­bot anschließend. Sie durch­sucht­en ins­ge­samt 14 Objek­te, davon 13 in Bran­den­burg und eines in Halle/Saale. Das Ver­mö­gen des Vere­ins wurde beschlagnahmt und einge­zo­gen. Ins­ge­samt waren mehr als 250 Beamte im Einsatz. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm betonte: „Mit dem Ver­bot set­zen wir ein weit­eres Zeichen im Kampf gegen den organ­isierten Recht­sex­trem­is­mus und zeigen, dass wir ein weltof­fenes Land sind. Für Neon­azi-Pro­pa­gan­da und Rassen­hass gibt es in unserem Lande keinen Platz.“ Er dank­te dem Ver­fas­sungss­chutz, der „mit sein­er aus­geze­ich­neten Vorar­beit“ die Basis für das Ver­botsver­fahren gelegt hat­te und den beteiligten Polizeikräften für ihren Einsatz.

Bei den Durch­suchun­gen wurde unter anderem eine kom­plette pro­fes­sionelle Druck­er­w­erk­statt mit PC–Arbeitsplatz, Fotoen­twick­ler, zwei Off­set­druck­maschi­nen und mehreren Großkopier­ern sowie ein­er Frak­tion­ier­mas­chine beschlagnahmt. Diese Druck­erei nutzte der ‚Schutzbund Deutsch­land’ zur Vervielfäl­ti­gung seines Pro­pa­gan­da­ma­te­ri­als. Außer­dem wur­den mehrere zehn­tausend Fly­er, Plakate und Aufk­le­ber sichergestellt, die unter anderem in der Druck­erei ver­sand­fer­tig lagerten. Auch nation­al­sozial­is­tis­ches Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al, NSDAP-Aufk­le­ber sowie Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al der im Jahr 2000 in Deutsch­land ver­bote­nen Organ­i­sa­tion Blood & Hon­our und ein Totschläger wur­den gefunden. 

Zweck und Tätigkeit des Vere­ins, zu dessen führen­den Köpfen der frühere NPD-Lan­deschef und parteilos­es Mit­glied im Kreistag Prig­nitz, Mario Schulz, gehörte, richteten sich gegen die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung und den Gedanken der Völk­erver­ständi­gung. Der Vere­in wies eine Wesensver­wandtschaft mit dem Nation­al­sozial­is­mus auf. Deut­lich sicht­bar wurde dies im Ver­bre­it­en von Schriftgut mit nation­al­sozial­is­tis­ch­er Pro­pa­gan­da. Damit wollte der Vere­in die ver­fas­sungsmäßige Ord­nung in aggres­siv-kämpferisch­er Weise fort­laufend untergraben. 

Der ‚Schutzbund Deutsch­land’ knüpfte pro­gram­ma­tisch an das 25-Punk­te-Pro­gramm der NSDAP von 1920 an. Teil­weise wur­den For­mulierun­gen fast wort­gle­ich ver­wen­det. Er hat­te zudem seit seinem Beste­hen in den Jahren 2005/2006 zahlre­iche Pub­lika­tio­nen veröf­fentlicht, darunter ins­beson­dere Flug­blät­ter, die er im Wesentlichen über das Inter­net ver­bre­it­ete. In der Mehrzahl waren es selb­stver­fasste Texte, die sich in Form und Inhalt an die Pro­pa­gan­da des Nation­al­sozial­is­mus anlehn­ten und die auf der eige­nen Web­site zum Herun­ter­laden ange­boten wur­den. Die Zeich­nun­gen einiger Flug­blät­ter waren schon zu Zeit­en des Nation­al­sozial­is­mus auf Plakat­en abgebildet.

Über­re­gionale Aufmerk­samkeit fand ein Flug­blatt des Schutzbun­des, in dem der in Ghana geborene deutsche Fußball-Nation­al­spiel­er Ger­ald Asamoah verunglimpft wurde. Nach Anzeige des Deutschen Fußball-Bun­des hat­te das Landgericht Berlin am 23. Mai 2006 unter­sagt, das Plakat in Umlauf zu brin­gen. Zulet­zt hat­te der recht­sex­trem­istis­che Vere­in im Inter­net für die Auf­stel­lung von Pro­pa­gan­da-Schildern mit der Auf­schrift ‚STOP! NO GO AREA’ gewor­ben, die auch ‚als War­nung für aus­ländis­che Gäste benutzt’ wer­den soll­ten. Das Flug­blatt ist in Bran­den­burg weit­flächig ver­bre­it­et worden. 

Im ‚Schutzbund Deutsch­land’ waren nach den Erken­nt­nis­sen der Sicher­heits­be­hör­den 13 Per­so­n­en organ­isiert. Der Vere­in ging zur Jahreswende 2004/2005 aus der ‚Bewe­gung Neue Ord­nung’ (BNO) her­vor, von der nach Erken­nt­nis­sen des Ver­fas­sungss­chutzes seit Beginn des Jahres 2005 keine Aktiv­itäten mehr zu verze­ich­nen sind. Die BNO war eine Abspal­tung der NPD. Im Dezem­ber 2003 trat der Vor­sitzende der Jun­gen Nationalen (JN), der NPD Jugen­dor­gan­i­sa­tion, aus der Partei aus. Im Jan­u­ar 2004 fol­gten ihm der NPD-Lan­desvor­sitzende Mario Schulz — der später im ‚Schutzbund Deutsch­land’ aktiv wurde — zusam­men mit einem Großteil des NPD-Kreisver­ban­des Prig­nitz-Rup­pin, weil ihnen die NPD nicht „ras­sis­tisch genug“ gewe­sen war. 

Das Ver­bot des ‚Schutzbun­des Deutsch­land’ ist das fün­fte gegen eine recht­sex­trem­istis­che Organ­i­sa­tion durch das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um. Im April 2005 hat­te Schön­bohm die ‚Kam­er­ad­schaft Hauptvolk’ und ihre Unter­gliederung ‚Sturm 27’ in Rathenow ver­boten, im Juli 2005 den Vere­in ANSDAPO in Straus­berg. Außer­dem wur­den im Jahre 1995 die ‚Direk­te Aktion/Mitteldeutschland (JS)’ und zwei Jahre später die ‚Kam­er­ad­schaft Ober­hav­el“ verboten. 

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Tod einer Polin

(Andreas Fritsche) Am 12. Juli 1941 legte die pol­nis­che Zwangsar­bei­t­erin Bro­nis­lawa Czubakows­ka auf der Toi­lette der Ersten Fein­jute-Spin­nerei in Brandenburg/Havel ver­mut­lich einen Brand, indem sie mit Petro­le­um befeuchtetes Toi­let­ten­pa­pi­er entzün­dete. Doch obwohl das nicht sich­er ist und obwohl sie das Feuer wenig später offen­bar selb­st löschte und kaum Schaden ent­stand: Am 15. August 1942 starb die 26-Jährige in Berlin-Plötzensee durch das Fall­beil. Sie sei Opfer der ras­sis­tisch motivierten Geset­zge­bung der Nazis, ste­ht im Kat­a­log zu ein­er Ausstel­lung, die derzeit im Land­tag auf Pots­dams Brauhaus­berg gezeigt wird.
Schüler des Lyzeums Romual­da Traugut­ta im pol­nis­chen Zgierz, des Von-Saldern-Gym­na­si­ums in Brandenburg/Havel, des Evan­ge­lis­chen Gym­na­si­ums der Hoff­bauer-Stiftung in Pots­dam und der Ellen-Key-Ober­schule Berlin erforscht­en das Leben der Czubakows­ka – Schüler also aus den Städten, in denen die Polin geboren, aus­ge­beutet, verurteilt bzw. hin­gerichtet wurde. 

Die Abhand­lung begin­nt damit, wie die faschis­tis­che Wehrma­cht Zgierz am 8. Sep­tem­ber 1939 beset­zt. Im Kat­a­log erwäh­nt ist die Zer­störung der Syn­a­goge, die Depor­ta­tion der Juden und die willkür­liche Erschießung von 100 Polen auf der Müll­halde von Zgierz, gedacht als Vergel­tung für zwei Gestapoleute, die Wacht­meis­ter Joszef Mierzyn­s­ki von der pol­nis­chen Heimatarmee getötet hatte.
Bro­nis­lawa Czubakows­ka schuftete ab April 1940 in der Bran­den­burg­er Fein­jute-Spin­nerei an der Gen­er­al-Luden­dorff-Straße (heute Bauhof­s­traße), einem Zuliefer­be­trieb für Sprengstoff- und Muni­tions­fab­riken. Die Pots­damer Schüler leg­en in ihrem Kapi­tel dar, wie die Nazis den Rechts­grund­satz »keine Strafe ohne Gesetz« auss­chal­teten und ange­hende Richter im Ref­er­en­dar­lager auf den faschis­tis­chen Kurs bracht­en. In ein­er Verord­nung über Volkss­chädlinge – vier Tage nach dem Über­fall auf Polen erlassen – heißt es: Wer einen Brand lege und dadurch die Wider­stand­skraft des deutschen Volkes schädi­ge, werde mit dem Tode bestraft. Eine spezielle Strafrechtsverord­nung für Polen sah vor, die Todesstrafe auch da zu ver­hän­gen, wo das Gesetz sie nicht vorse­he, wenn die Tat von nieder­er Gesin­nung zeuge.
Im Fall der Czubakows­ka drängte das Jus­tizmin­is­teri­um den Pots­damer Ober­staat­san­walt Karl Tet­zlaff, die Todesstrafe zu fordern. Vertei­di­ger Hel­mut Hoer­nicke, der sich mehrfach ener­gisch für aus­ländis­che Klien­ten ein­set­zte, kon­nte seine Man­dan­tin dies­mal nicht retten. 

»Ein pol­nis­ches Men­schen­schick­sal: Das Leben und Ster­ben der Bro­nis­lawa Czubakows­ka«, Ausstel­lung bis 15. Juli, Mo. bis Fr. von 7.30 bis 16 Uhr 

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Ermittlungserfolg gegen Graffiti-Sprüher

Der Polizei gelang ein weit­er­er Schlag gegen die Graf­fi­ti-Szene. Nach­dem ein Bürg­er am Sonnabend gegen 2.00 Uhr zu zwei gegen­wär­tig täti­gen Sprayern am Trafo-Häuschen in der Artur-Beck­er-Straße informiert hat­te, kon­nte ein 22-jähriger flüch­t­en­der Täter durch die Beamten gestellt wer­den. Bei sein­er Durch­suchung fan­den sich neben sprayer­typ­is­chen Uten­silien auch betäubungsmit­telähn­liche Sub­stanzen. Die anschließende Durch­suchung sein­er Woh­nung erbrachte hierzu und zu den Graf­fi­ti-Straftat­en weit­ere Beweis­mit­tel. In den fol­gen­den Vernehmungen kon­nten die Namen und Tat­beteili­gun­gen beim Han­del mit Betäubungsmit­teln von drei weit­eren Tatverdächti­gen aus Straus­berg ermit­telt wer­den. Alle Drei wur­den im Rah­men sofort durchge­führter Woh­nungs­durch­suchun­gen angetrof­fen und vor­läu­fig festgenom­men. Die Durch­suchun­gen erbracht­en umfan­gre­ich­es Beweis­ma­te­r­i­al, welch­es auf einen regen Han­del mit Betäubungsmit­teln hin­deutet. Außer­dem kon­nten 25 Graf­fi­tis­traftat­en aufgek­lärt und Hin­weise zur Aufk­lärung weit­er­er 30 gle­ichar­tiger Straftat­en erlangt wer­den. Aufgek­lärt wur­den unter ander­erm die Graf­fi­tis am “Net­to” an der Nord­kreuzung, an der Schiller-Ober­schule und am Blu­mengeschäft Weber. Der Gesamtschaden der aufgek­lärten Graf­fi­tis­traftat­en beläuft sich auf etwa 15.000 Euro. Die Ermit­tlun­gen der Kripo zu weit­eren namentlich bekan­nt gewor­de­nen Tatverdächti­gen dauern an.

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Imbiss mit Hakenkreuz beschmiert

Beelitz (Pots­dam-Mit­tel­mark) Am Mon­tag­mor­gen stell­ten Polizeibeamte der Wache Beelitz in der Karl-Marx-Straße an einem dor­ti­gen Ver­braucher­markt mehrere Farb­schmier­ereien fest. Darüber hin­aus hat­ten unbekan­nte Täter einen Imbis­s­wa­gen mit einem ver­fas­sungswidri­gen Sym­bol beschmiert. Der Imbis­s­wa­gen befind­et sich auf dem Park­platz vor dem Ver­braucher­markt. Auf die Verkauf­sklappe des Imbis­s­wa­gens wurde in der Mitte mit schwarz­er Farbe ein Hak­enkreuz in ein­er Größe von 1,80 x 1,20 Meter geschmiert. 

Die Polizei hat bere­its die Besei­t­i­gung des ver­fas­sungswidri­gen Sym­bols ver­an­lasst. Hierzu hat die Kripo in Beelitz die weit­eren Ermit­tlun­gen aufgenom­men und prüft derzeit einen frem­den­feindlichen Hin­ter­grund. Zum ent­stande­nen Sach­schaden kön­nen zum jet­zi­gen Zeit­punkt keine Angaben gemacht werden. 

Inforiot