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Rechtes Gegröhle

Wegen Sin­gens von recht­en Liedern hat die Pots­damer Polizei am Woch­enende 17 Jugendliche in Polizeige­wahrsam genom­men. Sie hat­ten Sam­sta­gnacht auf einem Park­platz im Wohnge­bi­et Schlaatz laut Lieder mit rechtem Inhalt gegröhlt, teilte die Polizei gestern mit. 

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Mord an Obdachlosem

berlin­er morgenpost:

Staat­san­waltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem

dpa Pots­dam — Im Prozess um die Ermor­dung eines Obdachlosen im bran­den­bur­gis­chen Dahle­witz hat die Staat­san­waltschaft für einen 22- Jähri­gen eine lebenslange Haft­strafe gefordert. Auf sadis­tis­che Weise habe er gemein­sam mit vier anderen Angeklagten das 61-jährige, schmächtige Opfer geprügelt und gequält, bis es an seinem eige­nen Blut erstick­te, sagte Staat­san­walt Peter Petersen gestern vor dem Pots­damer Landgericht. 

Der mut­maßliche Rädels­führer soll nach dem Willen des Staat­san­walts für 13 Jahre ins Gefäng­nis. Wegen sein­er schw­eren seel­is­chen Abar­tigkeit ist der 21-Jährige einem psy­chi­a­trischen Gutachter zufolge nur ver­min­dert schuld­fähig. Für die drei übri­gen Angeklagten ver­langte der Staat­san­walt Jugend­strafen zwis­chen 5 und 8 Jahren. 

Die fünf 17 bis 22 Jahre alten Angeklagten hat­ten zu Prozess­be­ginn ges­tanden, den Obdachlosen im August 2001 so schw­er ver­let­zt zu haben, dass er wenig später starb. Vier der Män­ner sind wegen Mordes angeklagt. Dem Jüng­sten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er erst später dazu stieß und nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nichts von den Motiv­en der anderen wusste. 

Ent­ge­gen den Angaben der fünf Angeklagten spielte Alko­hol nach den Worten des Staat­san­walts keine Rolle am Tatabend. 

Der Prozess soll am 3. April mit den Plä­doy­ers der Vertei­di­gung fort­ge­set­zt wer­den. Das Urteil wird für den 10. April erwartet.

berlin­er zeitung:

Hohe Strafen für Mord an Obdachlosem gefordert

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Einem der fünf Angeklagten dro­ht lebenslängliche Haft 

Jan Thomsen

POTSDAM. Im Prozess um den Mord an dem Obdachlosen Dieter Manzke hat der Staat­san­walt hohe Strafen für die bei­den Haupt­täter gefordert. Für den 22-jähri­gen Dirk B. — den Ältesten der fünf jun­gen Män­ner, die ihr 61-jähriges Opfer im August 2001 in Dahle­witz bru­tal zu Tode prügel­ten — beantragte Peter Petersen lebenslange Haft. Beim mut­maßlichen Anführer der fünf, dem 21-jähri­gen Dirk R., ließ der Staat­san­walt in seinem Plä­doy­er vor dem Pots­damer Landgericht mildernde Umstände auf Grund ein­er diag­nos­tizierten Per­sön­lichkeitsstörung gel­ten. Er beantragte 13 Jahre Haft für ihn.
Für die drei jün­geren Angeklagten komme wegen man­gel­nder Reife nur eine Jugend­strafe in Betra­cht, sagte Petersen. Laut Plä­doy­er sollen der 19-jährige Ron­ny R. für acht Jahre und der zur Tatzeit noch 20-jährige Ralf W. für sechs Jahre ins Gefäng­nis. Der 17-jährige Uwe R. — als Einziger nicht wegen Mordes, son­dern wegen Totschlags angeklagt — soll auf Antrag der Anklage wegen “rel­a­tiv ger­ingfügiger Tat­beiträge” fünf Jahre ins Gefängnis. 

Der Staat­san­walt beschuldigte alle Angeklagten, sich bewusst mit “viehis­chen Quälereien” an ihrem Opfer ver­gan­gen zu haben. Alko­hol als Grund für eine “Enthem­mung” schloss er aus: “Das hat hier keine Rolle gespielt”, sagte Petersen und berief sich auf mehrere Zeu­ge­naus­sagen, in denen die fünf Män­ner als “nicht betrunk­en” beschrieben wur­den. Zwar hät­ten sie ihr wehr-los­es Opfer anfangs nicht töten wollen — doch dann der­art erbar­mungs­los zugeschla­gen und ‑getreten, dass sie seinen Tod in Kauf nah­men. Die Angeklagten hät­ten sich dabei gezielt einen sozial Schwächeren aus­ge­sucht, um auf ihn einzuprügeln. “Dabei haben sie sich selb­st zum Her­rn über Leben und Tod gemacht.” Damit sei der Tatbe­stand des Mordes erfüllt. 

Den Ablauf des Über­falls am 8. August 2001 beschrieb der Staat­san­walt so: Nach einem zunächst “ganz nor­malen” abendlichen Tre­f­fen zum Reden und Trinken habe Dirk R. vorgeschla­gen, Dieter Manzke in sein­er Garten­laube in Dahle­witz — wo er seit einiger Zeit über­nachtete — aufzusuchen und zusam­men­zuschla­gen. “Das fand in der Gruppe gle­ich Gefall­en”, sagte Petersen. Die bei­den Ältesten hät­ten sich dann durch beson­dere Bru­tal­ität und “sadis­tis­che Quälereien” her­vor­ge­tan. Dirk R., indem er dem schmächti­gen 61-Jähri­gen immer wieder ins Gesicht schlug und “mit voller Wucht” auf den Oberkör­p­er sprang; Dirk B., indem er Manzke Jogurt ins blu­tende Gesicht kippte, Zigaret­ten auf sein­er Haut aus­drück­te und mit dem Fin­ger aufs längst schon zugeschwol­lene Auge presste. Auch Ron­ny R. und Ralf W. hät­ten mit Faustschlä­gen und Fußtrit­ten zum Mar­tyri­um ihres wehrlosen Opfers beige­tra­gen. Der 17-jährige Uwe R. schließlich, der zu der Szene etwas später hinzukam, habe bere­itwillig auf die Auf­forderung von Dirk R. reagiert, eben­falls zuzuschla­gen. Dass die jun­gen Män­ner dur­chaus mit dem Tod ihres Opfers rech­neten, so argu­men­tierte der Staat­san­walt, sei auch daran zu erken­nen, dass sie nach der Tat ver­sucht­en, den Schw­er­stver­let­zten zu ver­steck­en. “Sie woll­ten nicht ent­deckt werden.” 

Der Staat­san­walt hielt dem mut­maßlichen Anführer Dirk R. zugute, dass dessen “über­natür­liche Aggres­siv­ität” auf seine gestörte Per­sön­lichkeit zurück­zuführen sei. Der 21-Jährige sei “frühzeit­ig selb­st das Opfer von Prügelorgien” gewor­den: “Eigentlich müssten rechts und links von ihm seine Adop­tivel­tern sitzen”, sagte Petersen. Das Ergeb­nis ihrer ver­ant­wor­tungslosen Erziehung sei “ein brandge­fährlich­er junger Mann”. Bei dem 19-jähri­gen Ron­ny R. liege dage­gen zwar auch eine Per­sön­lichkeitsstörung vor; diese habe sich jedoch nicht auf die Tat ausgewirkt. 

Bei der Beschrei­bung des Motivs tat sich auch der Staat­san­walt schw­er. Eine “Verzwei­flung über die eige­nen Leben­sum­stände” habe die fünf zu ihrem aggres­siv­en Abreagieren gegenüber einem noch schwächeren Opfer geführt, das sie ver­achteten. “An diesem Abend”, sagte Petersen, “woll­ten sie alle ein­mal auss­chließlich Täter sein.”

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Die Tomeg macht auch im Havelland “klar Schiff”

RATHENOW Die Zahl der recht­sex­trem­istisch motivierten, aktiv­en Straftäter in der Region Rathenow/Premnitz hat in den ver­gan­genen zwölf Monat­en abgenom­men. Das gab Jörg Barthel, Leit­er der Soko Tomeg (Täteror­i­en­tierte Maß­nah­men gegen extrem­istis­che Gewalt) beim Besuch des Innen­staatssekretärs Eike Lan­celle am ver­gan­genen Mittwoch bekannt. 

Dem­nach wer­den von den Mitar­beit­ern der Soko derzeit 27 Per­so­n­en als “rel­e­vant” eingestuft, das heißt 27 Per­so­n­en treten in der recht­sex­tremen Szene regelmäßig aktiv als Straftäter in Erschei­n­ung. Vor einem Jahr, zu Beginn der Tomeg-Arbeit, habe diese Zahl noch bei 46 gele­gen, erk­lärte Barthel. Im Laufe des Jahres hät­ten sich Per­so­n­en aus der aktiv­en Szene zurück­ge­zo­gen, zwei Rädels­führer seien ver­haftet worden. 

Zählt man die “krim­inellen Kar­ri­eren” dieser 27 Straftäter zusam­men, kommt man Barthel zufolge auf eine Gesamt­summe von 400 Straftat­en. Mit anderen Worten: Ins­ge­samt 400 Delik­te gehen auf das Kon­to dieser 27 Jugendlichen. Der Kat­a­log der Tat­en reicht vom Raub bis zur Kör­per­ver­let­zung. Zehn Prozent der Delik­te hat­ten einen poli­tis­chen Hintergrund. 

Diese 27 Per­so­n­en gehören nach Infor­ma­tio­nen des Tomeg-Leit­ers alle­samt der 2. Gen­er­a­tion an. Sechs der unter Beobach­tung Ste­hen­den sind zwis­chen 14 und 18 Jahre alt, zwölf zwis­chen 18 und 21, und neun älter als 21 Jahre. Die Polizei spricht von ein­er 2. Gen­er­a­tion, um eine Abgren­zung zur so genan­nten 1. Gen­er­a­tion tre­f­fen zu kön­nen. Zu dieser zählen diejeni­gen Straftäter aus der recht­en Szene, die Anfang bis Mitte der 90er Jahre im Bere­ich Rathenow/Premnitz aktiv waren. Diese Täter treten Barthel zufolge heute strafrechtlich kaum noch in Erscheinung. 

Barthel betonte, dass die Soko Tomeg neben der Strafver­fol­gung vor allem auf der präven­tiv­en Schiene tätig gewor­den sei. “Seit Beste­hen der Soko haben die Tomeg-Mitar­beit­er über 300 Gespräche mit etwa 40 Insti­tu­tio­nen, Schulen, Vere­inen und Eltern durchge­führt”, sagte Barthel. “Weit­er­hin fan­den 13 Gespräch­srun­den zum The­ma Extrem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit an Schulen statt, an denen 400 Schüler teilnahmen.”

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Drei Verurteilungen im Prozess gegen Wittstocker Nazis

Der Prozess gegen Witt­stock­er Nazis vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht endete heute mit drei Verurteilun­gen und einem Freis­pruch. Nach ins­ge­samt vier Ver­hand­lungsta­gen sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die Brüder Den­nis und Daniel E. sowie der Neustre­litzer Karsten S. der “gemein­schaftlichen ver­sucht­en gefährlichen Kör­per­ver­let­zung” und des Haus­friedens­bruch­es schuldig gemacht haben. 

 

Zur Erin­nerung: Unter dem Ruf “Wo ist der Neger” war im Mai 2001 eine Gruppe Neon­azis in eine Woh­nung einge­drun­gen, in der sich ein dunkel­häutiger Jugendlich­er und sein Fre­und — der Woh­nungsin­hab­er — aufhiel­ten. Zuvor hat­ten sie in der darunter liegen­den Woh­nung gefeiert und Naz­imusik (u.a. “Her­ren­rasse” von “Macht und Ehre”) gehört. Der Dunkel­häutige flüchtete sich aus Angst auf den Balkon, ver­suchte her­abzuk­let­tern, stürzte dabei aus dem drit­ten Stock und zog sich Ver­let­zun­gen zu, wegen der er mehrere Tage im Kranken­haus ver­brin­gen musste. Der Woh­nungsin­hab­er wurde verprügelt. 

 

Karsten S. wurde zu einem Jahr und einem Monat Gefäng­nis verurteilt — sein Vertei­di­ger Wol­fram Narath (ehe­ma­liger Chef der “Wik­ing Jugend”, er war u.a. auch Anwalt im Prozess wegen der tödlichen Guben­er Het­z­jagd) hat­te sich in seinem Plä­doy­er erdreis­tet, Freis­pruch zu fordern. Auch die Vertei­di­ger von Sven K. und Den­nis E. plädierten auf Freis­pruch. Den­nis E.(Jahrgang 1979) und Daniel E. (Jahrgang 1978) wur­den zu einein­halb bzw. einein­vier­tel Jahren verurteilt. Die Strafen wur­den alle­samt nicht zur Bewährung aus­ge­set­zt. Der Richter begrün­dete dies zum einen u.a. mit den ein­schlägi­gen Vorstrafen der Angeklagten, zum anderen bezog er sich auf einen Son­der­para­graphen, der Bewährungsstrafen auschließt, wenn dadurch sin­ngemäß for­muliert “das öffentliche Ver­trauen in die Recht­sprechung beein­trächtigt wer­den kön­nte”. Der vierte Angeklagte, Sven K. (Jahrgang 1978), wurde aus Man­gel an Beweisen freige­sprochen. Staat­san­walt Clement und die bei­den Neben­klagev­ertreter hat­ten für ihn zwei Jahre und vier Monate Gefäng­nis ohne Bewährung gefordert. Sie gin­gen davon aus, dass Sven K. am Tatort war und sich auch am Ver­prügeln des Woh­nungsin­hab­er beteiligte, aber von den Mitangeklagten gedeckt würde. Dass die Verurteil­ten in Revi­sion gehen wer­den bzw. Beru­fung ein­le­gen wer­den ist unbe­d­ingt zu erwarten. Die erneute Ver­hand­lung würde dann vor dem Neu­rup­pin­er Landgericht stattfinden. 

 

Lei­der ver­säumte es der Richter, aus­re­ichend auf die ras­sis­tis­che Moti­va­tion der Täter einzuge­hen. Es war lediglich davon die Rede, dass den Angeklagten “die Haut­farbe des Geschädigten nicht passte”, der ide­ol­o­gis­che Hin­ter­grund der Neon­azis wurde unzure­ichend beleuchtet. 

 

Wie bei den vorherge­hen­den Prozesster­mi­nen war das Pub­likum wieder mit Nazis gespickt, die sich erneut gründlich daneben benah­men. Ein­er ver­suchte zu Beginn im Trep­pen­haus des Amts­gericht­es zu fil­men, das wurde ihm aber rel­a­tiv schnell von einem Jus­ti­zangestell­ten untersagt. 

 

Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen:

 

21.03.02
Drit­ter Prozesstag

15.3.02
Zweit­er Prozesstag

06.03.02
Erster, gescheit­ert­er Verhandlungstag

25.02.02
Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive zum Prozess

11.11.01
Erster, sep­a­rater Prozess gegen Haupt­täter Den­nis S.

 

20.03.02
Ver­stärk­te Nazi-Aktiv­itäten in Wittstock

07.03.02
Nazis marschierten wieder durch Wittstock

16.02.02
Wieder Über­griff gegen Aus­län­der in Wittstock

10.12.01
1000 Kerzen­hal­terIn­nen gegen Rechts

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Jetzt ist es raus: Eine halbe Million Terroristen in Brandenburg!

Jed­er sech­ste Bran­den­burg­er im Fahndungs-Raster

 

(Lausitzer Rund­schau) Fast jed­er sech­ste Bran­den­burg­er wird durch die Raster­fah­n­dung erfasst. Gestützt auf eine Entschei­dung des Amts­gerichts Eber­swalde seien mehr als 460 000 Daten­sätze an das Lan­deskrim­i­nalamt zur Auswer­tung über­mit­telt wor­den, antwortete Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) jetzt
auf par­la­men­tarische Anfrage. 

 

Es wurde allerd­ings noch kein Ermit­tlungsver­fahren ein­geleit­et. In Zusam­men­hang mit der Raster­fah­n­dung haben bish­er fünf Betrof­fene beim LKA Beschw­erde ein­gelegt. Sie fühlten sich vor allem in ihrem Recht auf
infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung ver­let­zt. Kla­gen bei den Gericht­en seien dage­gen bish­er nicht einge­gan­gen. Die Raster­fah­n­dung in Bran­den­burg wurde nach den Ter­ro­ran­schlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001 in den USA ein­geleit­et. Die Polizei ver­spricht sich dadurch, mut­maßliche “Schläfer” aus der Ter­rorszene aufzu­greifen. Die Maß­nah­men dauern laut Schön­bohm weit­er an. 

 

Der bran­den­bur­gis­che Daten­schutzbeauf­tragte Alexan­der Dix hat­te kür­zlich den umge­hen­den Abbruch der Raster­fah­n­dung gefordert. Mit höch­ster Wahrschein­lichkeit sei davon auszuge­hen, dass keine so genan­nten Schläfer ent­tarnt werden. 

Keine “Schläfer” in Bran­den­burg gefunden

POTSDAM (DDP/Berliner Mor­gen­post) Die Raster­fah­n­dung nach ter­ror­is­tis­chen Schläfern hat in Bran­den­burg bish­er zu keinem einzi­gen Ermit­tlungsver­fahren geführt. Doch dauere «die Maß­nahme noch an», sagte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Nach den Anschlä­gen vom 11. Sep­tem­ber seien die Daten­sätze von 460 270 Bran­den­burg­ern ans Lan­deskrim­i­nalamt übergeben wor­den. Davon hät­ten 27 683 Per­so­n­en den «Rasterkri­te­rien» entsprochen. Die anderen Dat­en seien gelöscht worden.

Jed­er Sech­ste kam in Rasterfahndung

Fünf Beschw­er­den liegen vor

POTSDAM (DPA/ Berlin­er Zeitung) Fast jed­er sech­ste Bran­den­burg­er wird nach Angaben von Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) durch die Raster­fah­n­dung erfasst. Gestützt auf eine Entschei­dung des Amts­gerichts Eber­swalde seien mehr als 460 000 Daten­sätze an das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) zur Auswer­tung über­mit­telt wor­den, sagte Schön­bohm auf eine par­la­men­tarische Anfrage. Es wurde allerd­ings noch kein Ermit­tlungsver­fahren ein­geleit­et. Fünf von der Raster­fah­n­dung Betrof­fene hät­ten beim LKA Beschw­erde ein­gelegt. Sie fühlten sich vor allem in ihrem Recht auf infor­ma­tionelle Selb­st­bes­tim­mung ver­let­zt. Kla­gen bei den Gericht­en seien bish­er nicht einge­gan­gen. Die Raster­fah­n­dung wurde nach den Ter­ro­ran­schlä­gen vom 11. Sep­tem­ber 2001 in den USA ein­geleit­et, um mut­maßliche “Schläfer” aufzu­greifen. Die Maß­nah­men dauern laut Schön­bohm weit­er an. Der Daten­schutzbeauf­tragte Alexan­der Dix hat­te den schnellen Abbruch der Raster­fah­n­dung gefordert. 

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Asyl: Jusos für Härtefall- Kommission

dpa Blossin — Die schnelle Ein­rich­tung ein­er Härte­fal­lkom­mis­sion für Asyl­be­wer­ber in Bran­den­burg haben die Jusos gefordert. «Men­schen, die in Deutsch­land voll inte­gri­ert sind, müssen als poten­zielle Zuwan­der­er im Land bleiben dür­fen», sagte Lan­desvor­sitzende Anja Spiegel am Son­ntag nach einem entsprechen­den Beschluss eines Juso-Parteitages in Blossin (Dahme-Spree­wald). Dies gelte beispiel­sweise für die viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus Alt­lands­berg, die seit elf Jahren in Deutsch­land lebt. 

In der Härt­fal­lkom­mis­sion soll­ten, so die Jusos, Innen- und Sozialmin­is­teri­um, Aus­län­der­beauf­tragte, Kirchen und Asyl­be­wer­ber­ber­ater vertreten sein. Sie sollte noch vor Inkraft­treten des neuen Zuwan­derungs­ge­set­zes ein­gerichtet wer­den, so Spiegel, die gestern von den 60 Delegierten wieder zur Lan­desvor­sitzen­den gewählt wurde. 

Die Jusos wollen zudem die Ein­führung des am Fre­itag vom Bun­desrat beschlosse­nen Zuwan­derungs­ge­set­zes kri­tisch ver­fol­gen. «Wir wer­den genau beobacht­en, was in der Koali­tion passiert, ob das Ver­trauen wieder hergestellt wird.»

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Online-Broschüren erschienen

Ein umfan­gre­iche Broschüre über rechte Umtriebe im West­havel­land wurde kür­zlich von einem antifaschis­tis­chen AutorIn­nen-Kollek­tiv zusam­mengestellt. Das Heft ist auch im Netz: 

www.inforiot.de/westhavelland2001

Eben­so ist seit neuestem die aktuelle Aus­gabe der alter­na­tiv­en Zeitschrift “Tique” aus Guben online einzusehen: 

www.sanikasten.de.vu

Viel Spaß beim Lesen!

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Happy Birthday: Das Archiv (Potsdam) wird acht Jahre alt

Das Pots­damer Alter­na­tivzen­trum feiert vom 27.03. bis 31.03.02 seinen inzwis­chen acht­en Geburt­stag. Hier das Festprogramm: 

 

Mi. 27.02.02
21 Uhr Konzert
ONLY ATTITUDE COUNTS (hc aus ösiland)
SPIDER CREW (hc)

 

Do. 28.02.02
21 Uhr Party/Konzert
SIEBEN EUMELFREI SAUFEN
live: ASTROBUGS
(…drinks & bands incl.) 

 

Fr. 29.02.02

21 Uhr Konzert

WÄRTERS SCHLECHTE

ZONA A (Cz)

Sa. 30.02.02

13 Uhr Fitness

ARCHIVFUSSBALLTURNIER

um den leg­endären ARCHIV-Pokal

(auf dem UNI-Sport­platz am Neuen Palais) 

 

21 Uhr Konzert

BABELSBERG PÖBELS 

(wieder im ARCHIV

 

So. 31.02.02

21 Uhr Konzert

FROM ASHES RISE (usa)

ZEROID (hh)

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Wie vor 42 Jahren

 

Den 21. Mai, den weltweit­en Aktion­stag gegen Ras­sis­mus, nutzte die Bran­den­burg­er Flüchtlingsini­tia­tive für
eine Kundge­bung in der Rathenow­er Innen­stadt. Die rund 25 AktivistIn­nen wiesen auf die Par­al­le­len zwischen
der deutschen Asylge­set­zge­bung und dem südafrikanis­chen Aparthei­dssys­tem hin. 

 

Das so genan­nte Pass Law ver­bot es den Schwarzen damals, sich frei zu bewe­gen. Heute gibt es dieses Gesetz
in Südafri­ka nicht mehr, aber in Deutsch­land, da gibt es die Res­i­den­zpflicht“, erk­lärte ein Red­ner, „Ohne
behördliche Erlaub­nis ist es uns ver­boten, Fre­unde im nur 35 Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Berlin zu besuchen.“ Mit den
durch die Bun­desregierung anvisierten neuen Zuwan­derungsregelun­gen wür­den weit­ere Schritte getan, weg von den Men­schen­recht­en, hin einem Mehr an ras­sis­tis­ch­er Ausgrenzung. 

Das Datum des von der UN deklar­i­erten weltweit­en Anti- ras­sis­mustag bezieht sich auf den 21.März 1960, an
dem im südafrikanis­chen Sharpville die Polizei 69 Men­schen erschoss, die gegen das Pass Law demonstrierten.
„Nein zur deutschen Apartheid“ war dementsprechend die Parole, mit der die Asyl­be­wer­berIn­nen auf dem
Märkischen Platz auf sich aufmerk­sam macht­en. „Genau an diesem Ort wur­den schon viele von uns von
Neon­azis zusam­mengeprügelt.“ Dieser direk­te und auch der weniger offen­sichtliche Ras­sis­mus aus der
Bevölkerung erzeuge zusam­men mit den diskri­m­inieren­den Geset­zen ein Kli­ma, in dem sich Flüchtlinge als
Unter­men­schen behan­delt fühlen müssen. 

Auch während der Kundge­bung war die Ablehnung den AktivistIn­nen gegenüber deut­lich spür­bar: Viele
Pas­san­tInnen lehn­ten es vehe­ment ab, sich ein Flug­blatt geben zu lassen.

Im Mai diesen Jahres will die Bran­den- burg­er Flüchtlings- ini­tia­tive durch alle Kreise des Lan­des reisen, um die Unter­stützung von mehr Asyl­suchen­den und auch deutschen anti­ras­sis­tis­chen Grup­pen zu gewinnen. 

 

In den näch­sten Tagen an dieser Stelle eine umfangreiche
Doku­men­ta­tion über Struk­turen und Aktio­nen der Naziszene im West­havel­land vorgestellt.

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«Illegale» bei Waltersdorf aufgegriffen

vok Wal­ters­dorf — Vier offen­bar ille­gal ein­gereiste Aus­län­der hat die Polizei gestern Mor­gen in einem Gewer­bege­bi­et in Wal­ters­dorf (Dahme-Spree­wald) aufge­grif­f­en. Bei den drei Män­nern und einem Kind han­delt es sich nach eige­nen Angaben um Arme­nier. Papiere hat­ten die vier nicht dabei. Die Arbeits­gruppe «Schleuser» des Pots­damer Polizeiprä­sid­i­ums hat die Ermit­tlun­gen aufgenommen.

Inforiot