Wegen Singens von rechten Liedern hat die Potsdamer Polizei am Wochenende 17 Jugendliche in Polizeigewahrsam genommen. Sie hatten Samstagnacht auf einem Parkplatz im Wohngebiet Schlaatz laut Lieder mit rechtem Inhalt gegröhlt, teilte die Polizei gestern mit.
Mord an Obdachlosem
berliner morgenpost:
Staatsanwaltschaft fordert lebenslange Haft wegen Mordes an Obdachlosem
dpa Potsdam — Im Prozess um die Ermordung eines Obdachlosen im brandenburgischen Dahlewitz hat die Staatsanwaltschaft für einen 22- Jährigen eine lebenslange Haftstrafe gefordert. Auf sadistische Weise habe er gemeinsam mit vier anderen Angeklagten das 61-jährige, schmächtige Opfer geprügelt und gequält, bis es an seinem eigenen Blut erstickte, sagte Staatsanwalt Peter Petersen gestern vor dem Potsdamer Landgericht.
Der mutmaßliche Rädelsführer soll nach dem Willen des Staatsanwalts für 13 Jahre ins Gefängnis. Wegen seiner schweren seelischen Abartigkeit ist der 21-Jährige einem psychiatrischen Gutachter zufolge nur vermindert schuldfähig. Für die drei übrigen Angeklagten verlangte der Staatsanwalt Jugendstrafen zwischen 5 und 8 Jahren.
Die fünf 17 bis 22 Jahre alten Angeklagten hatten zu Prozessbeginn gestanden, den Obdachlosen im August 2001 so schwer verletzt zu haben, dass er wenig später starb. Vier der Männer sind wegen Mordes angeklagt. Dem Jüngsten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er erst später dazu stieß und nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nichts von den Motiven der anderen wusste.
Entgegen den Angaben der fünf Angeklagten spielte Alkohol nach den Worten des Staatsanwalts keine Rolle am Tatabend.
Der Prozess soll am 3. April mit den Plädoyers der Verteidigung fortgesetzt werden. Das Urteil wird für den 10. April erwartet.
berliner zeitung:
Hohe Strafen für Mord an Obdachlosem gefordert
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Einem der fünf Angeklagten droht lebenslängliche Haft
Jan Thomsen
POTSDAM. Im Prozess um den Mord an dem Obdachlosen Dieter Manzke hat der Staatsanwalt hohe Strafen für die beiden Haupttäter gefordert. Für den 22-jährigen Dirk B. — den Ältesten der fünf jungen Männer, die ihr 61-jähriges Opfer im August 2001 in Dahlewitz brutal zu Tode prügelten — beantragte Peter Petersen lebenslange Haft. Beim mutmaßlichen Anführer der fünf, dem 21-jährigen Dirk R., ließ der Staatsanwalt in seinem Plädoyer vor dem Potsdamer Landgericht mildernde Umstände auf Grund einer diagnostizierten Persönlichkeitsstörung gelten. Er beantragte 13 Jahre Haft für ihn.
Für die drei jüngeren Angeklagten komme wegen mangelnder Reife nur eine Jugendstrafe in Betracht, sagte Petersen. Laut Plädoyer sollen der 19-jährige Ronny R. für acht Jahre und der zur Tatzeit noch 20-jährige Ralf W. für sechs Jahre ins Gefängnis. Der 17-jährige Uwe R. — als Einziger nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags angeklagt — soll auf Antrag der Anklage wegen “relativ geringfügiger Tatbeiträge” fünf Jahre ins Gefängnis.
Der Staatsanwalt beschuldigte alle Angeklagten, sich bewusst mit “viehischen Quälereien” an ihrem Opfer vergangen zu haben. Alkohol als Grund für eine “Enthemmung” schloss er aus: “Das hat hier keine Rolle gespielt”, sagte Petersen und berief sich auf mehrere Zeugenaussagen, in denen die fünf Männer als “nicht betrunken” beschrieben wurden. Zwar hätten sie ihr wehr-loses Opfer anfangs nicht töten wollen — doch dann derart erbarmungslos zugeschlagen und ‑getreten, dass sie seinen Tod in Kauf nahmen. Die Angeklagten hätten sich dabei gezielt einen sozial Schwächeren ausgesucht, um auf ihn einzuprügeln. “Dabei haben sie sich selbst zum Herrn über Leben und Tod gemacht.” Damit sei der Tatbestand des Mordes erfüllt.
Den Ablauf des Überfalls am 8. August 2001 beschrieb der Staatsanwalt so: Nach einem zunächst “ganz normalen” abendlichen Treffen zum Reden und Trinken habe Dirk R. vorgeschlagen, Dieter Manzke in seiner Gartenlaube in Dahlewitz — wo er seit einiger Zeit übernachtete — aufzusuchen und zusammenzuschlagen. “Das fand in der Gruppe gleich Gefallen”, sagte Petersen. Die beiden Ältesten hätten sich dann durch besondere Brutalität und “sadistische Quälereien” hervorgetan. Dirk R., indem er dem schmächtigen 61-Jährigen immer wieder ins Gesicht schlug und “mit voller Wucht” auf den Oberkörper sprang; Dirk B., indem er Manzke Jogurt ins blutende Gesicht kippte, Zigaretten auf seiner Haut ausdrückte und mit dem Finger aufs längst schon zugeschwollene Auge presste. Auch Ronny R. und Ralf W. hätten mit Faustschlägen und Fußtritten zum Martyrium ihres wehrlosen Opfers beigetragen. Der 17-jährige Uwe R. schließlich, der zu der Szene etwas später hinzukam, habe bereitwillig auf die Aufforderung von Dirk R. reagiert, ebenfalls zuzuschlagen. Dass die jungen Männer durchaus mit dem Tod ihres Opfers rechneten, so argumentierte der Staatsanwalt, sei auch daran zu erkennen, dass sie nach der Tat versuchten, den Schwerstverletzten zu verstecken. “Sie wollten nicht entdeckt werden.”
Der Staatsanwalt hielt dem mutmaßlichen Anführer Dirk R. zugute, dass dessen “übernatürliche Aggressivität” auf seine gestörte Persönlichkeit zurückzuführen sei. Der 21-Jährige sei “frühzeitig selbst das Opfer von Prügelorgien” geworden: “Eigentlich müssten rechts und links von ihm seine Adoptiveltern sitzen”, sagte Petersen. Das Ergebnis ihrer verantwortungslosen Erziehung sei “ein brandgefährlicher junger Mann”. Bei dem 19-jährigen Ronny R. liege dagegen zwar auch eine Persönlichkeitsstörung vor; diese habe sich jedoch nicht auf die Tat ausgewirkt.
Bei der Beschreibung des Motivs tat sich auch der Staatsanwalt schwer. Eine “Verzweiflung über die eigenen Lebensumstände” habe die fünf zu ihrem aggressiven Abreagieren gegenüber einem noch schwächeren Opfer geführt, das sie verachteten. “An diesem Abend”, sagte Petersen, “wollten sie alle einmal ausschließlich Täter sein.”
RATHENOW Die Zahl der rechtsextremistisch motivierten, aktiven Straftäter in der Region Rathenow/Premnitz hat in den vergangenen zwölf Monaten abgenommen. Das gab Jörg Barthel, Leiter der Soko Tomeg (Täterorientierte Maßnahmen gegen extremistische Gewalt) beim Besuch des Innenstaatssekretärs Eike Lancelle am vergangenen Mittwoch bekannt.
Demnach werden von den Mitarbeitern der Soko derzeit 27 Personen als “relevant” eingestuft, das heißt 27 Personen treten in der rechtsextremen Szene regelmäßig aktiv als Straftäter in Erscheinung. Vor einem Jahr, zu Beginn der Tomeg-Arbeit, habe diese Zahl noch bei 46 gelegen, erklärte Barthel. Im Laufe des Jahres hätten sich Personen aus der aktiven Szene zurückgezogen, zwei Rädelsführer seien verhaftet worden.
Zählt man die “kriminellen Karrieren” dieser 27 Straftäter zusammen, kommt man Barthel zufolge auf eine Gesamtsumme von 400 Straftaten. Mit anderen Worten: Insgesamt 400 Delikte gehen auf das Konto dieser 27 Jugendlichen. Der Katalog der Taten reicht vom Raub bis zur Körperverletzung. Zehn Prozent der Delikte hatten einen politischen Hintergrund.
Diese 27 Personen gehören nach Informationen des Tomeg-Leiters allesamt der 2. Generation an. Sechs der unter Beobachtung Stehenden sind zwischen 14 und 18 Jahre alt, zwölf zwischen 18 und 21, und neun älter als 21 Jahre. Die Polizei spricht von einer 2. Generation, um eine Abgrenzung zur so genannten 1. Generation treffen zu können. Zu dieser zählen diejenigen Straftäter aus der rechten Szene, die Anfang bis Mitte der 90er Jahre im Bereich Rathenow/Premnitz aktiv waren. Diese Täter treten Barthel zufolge heute strafrechtlich kaum noch in Erscheinung.
Barthel betonte, dass die Soko Tomeg neben der Strafverfolgung vor allem auf der präventiven Schiene tätig geworden sei. “Seit Bestehen der Soko haben die Tomeg-Mitarbeiter über 300 Gespräche mit etwa 40 Institutionen, Schulen, Vereinen und Eltern durchgeführt”, sagte Barthel. “Weiterhin fanden 13 Gesprächsrunden zum Thema Extremismus und Fremdenfeindlichkeit an Schulen statt, an denen 400 Schüler teilnahmen.”
Der Prozess gegen Wittstocker Nazis vor dem Neuruppiner Amtsgericht endete heute mit drei Verurteilungen und einem Freispruch. Nach insgesamt vier Verhandlungstagen sah es das Gericht als erwiesen an, dass sich die Brüder Dennis und Daniel E. sowie der Neustrelitzer Karsten S. der “gemeinschaftlichen versuchten gefährlichen Körperverletzung” und des Hausfriedensbruches schuldig gemacht haben.
Zur Erinnerung: Unter dem Ruf “Wo ist der Neger” war im Mai 2001 eine Gruppe Neonazis in eine Wohnung eingedrungen, in der sich ein dunkelhäutiger Jugendlicher und sein Freund — der Wohnungsinhaber — aufhielten. Zuvor hatten sie in der darunter liegenden Wohnung gefeiert und Nazimusik (u.a. “Herrenrasse” von “Macht und Ehre”) gehört. Der Dunkelhäutige flüchtete sich aus Angst auf den Balkon, versuchte herabzuklettern, stürzte dabei aus dem dritten Stock und zog sich Verletzungen zu, wegen der er mehrere Tage im Krankenhaus verbringen musste. Der Wohnungsinhaber wurde verprügelt.
Karsten S. wurde zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis verurteilt — sein Verteidiger Wolfram Narath (ehemaliger Chef der “Wiking Jugend”, er war u.a. auch Anwalt im Prozess wegen der tödlichen Gubener Hetzjagd) hatte sich in seinem Plädoyer erdreistet, Freispruch zu fordern. Auch die Verteidiger von Sven K. und Dennis E. plädierten auf Freispruch. Dennis E.(Jahrgang 1979) und Daniel E. (Jahrgang 1978) wurden zu eineinhalb bzw. eineinviertel Jahren verurteilt. Die Strafen wurden allesamt nicht zur Bewährung ausgesetzt. Der Richter begründete dies zum einen u.a. mit den einschlägigen Vorstrafen der Angeklagten, zum anderen bezog er sich auf einen Sonderparagraphen, der Bewährungsstrafen auschließt, wenn dadurch sinngemäß formuliert “das öffentliche Vertrauen in die Rechtsprechung beeinträchtigt werden könnte”. Der vierte Angeklagte, Sven K. (Jahrgang 1978), wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Staatsanwalt Clement und die beiden Nebenklagevertreter hatten für ihn zwei Jahre und vier Monate Gefängnis ohne Bewährung gefordert. Sie gingen davon aus, dass Sven K. am Tatort war und sich auch am Verprügeln des Wohnungsinhaber beteiligte, aber von den Mitangeklagten gedeckt würde. Dass die Verurteilten in Revision gehen werden bzw. Berufung einlegen werden ist unbedingt zu erwarten. Die erneute Verhandlung würde dann vor dem Neuruppiner Landgericht stattfinden.
Leider versäumte es der Richter, ausreichend auf die rassistische Motivation der Täter einzugehen. Es war lediglich davon die Rede, dass den Angeklagten “die Hautfarbe des Geschädigten nicht passte”, der ideologische Hintergrund der Neonazis wurde unzureichend beleuchtet.
Wie bei den vorhergehenden Prozessterminen war das Publikum wieder mit Nazis gespickt, die sich erneut gründlich daneben benahmen. Einer versuchte zu Beginn im Treppenhaus des Amtsgerichtes zu filmen, das wurde ihm aber relativ schnell von einem Justizangestellten untersagt.
Hintergrundinformationen:
21.03.02
Dritter Prozesstag
15.3.02
Zweiter Prozesstag
06.03.02
Erster, gescheiterter Verhandlungstag
25.02.02
Pressemitteilung der Opferperspektive zum Prozess
11.11.01
Erster, separater Prozess gegen Haupttäter Dennis S.
20.03.02
Verstärkte Nazi-Aktivitäten in Wittstock
07.03.02
Nazis marschierten wieder durch Wittstock
Jeder sechste Brandenburger im Fahndungs-Raster
(Lausitzer Rundschau) Fast jeder sechste Brandenburger wird durch die Rasterfahndung erfasst. Gestützt auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Eberswalde seien mehr als 460 000 Datensätze an das Landeskriminalamt zur Auswertung übermittelt worden, antwortete Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) jetzt
auf parlamentarische Anfrage.
Es wurde allerdings noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. In Zusammenhang mit der Rasterfahndung haben bisher fünf Betroffene beim LKA Beschwerde eingelegt. Sie fühlten sich vor allem in ihrem Recht auf
informationelle Selbstbestimmung verletzt. Klagen bei den Gerichten seien dagegen bisher nicht eingegangen. Die Rasterfahndung in Brandenburg wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeleitet. Die Polizei verspricht sich dadurch, mutmaßliche “Schläfer” aus der Terrorszene aufzugreifen. Die Maßnahmen dauern laut Schönbohm weiter an.
Der brandenburgische Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte kürzlich den umgehenden Abbruch der Rasterfahndung gefordert. Mit höchster Wahrscheinlichkeit sei davon auszugehen, dass keine so genannten Schläfer enttarnt werden.
Keine “Schläfer” in Brandenburg gefunden
POTSDAM (DDP/Berliner Morgenpost) Die Rasterfahndung nach terroristischen Schläfern hat in Brandenburg bisher zu keinem einzigen Ermittlungsverfahren geführt. Doch dauere «die Maßnahme noch an», sagte Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) auf eine parlamentarische Anfrage. Nach den Anschlägen vom 11. September seien die Datensätze von 460 270 Brandenburgern ans Landeskriminalamt übergeben worden. Davon hätten 27 683 Personen den «Rasterkriterien» entsprochen. Die anderen Daten seien gelöscht worden.
Jeder Sechste kam in Rasterfahndung
Fünf Beschwerden liegen vor
POTSDAM (DPA/ Berliner Zeitung) Fast jeder sechste Brandenburger wird nach Angaben von Innenminister Jörg Schönbohm (CDU) durch die Rasterfahndung erfasst. Gestützt auf eine Entscheidung des Amtsgerichts Eberswalde seien mehr als 460 000 Datensätze an das Landeskriminalamt (LKA) zur Auswertung übermittelt worden, sagte Schönbohm auf eine parlamentarische Anfrage. Es wurde allerdings noch kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Fünf von der Rasterfahndung Betroffene hätten beim LKA Beschwerde eingelegt. Sie fühlten sich vor allem in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Klagen bei den Gerichten seien bisher nicht eingegangen. Die Rasterfahndung wurde nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 in den USA eingeleitet, um mutmaßliche “Schläfer” aufzugreifen. Die Maßnahmen dauern laut Schönbohm weiter an. Der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatte den schnellen Abbruch der Rasterfahndung gefordert.
dpa Blossin — Die schnelle Einrichtung einer Härtefallkommission für Asylbewerber in Brandenburg haben die Jusos gefordert. «Menschen, die in Deutschland voll integriert sind, müssen als potenzielle Zuwanderer im Land bleiben dürfen», sagte Landesvorsitzende Anja Spiegel am Sonntag nach einem entsprechenden Beschluss eines Juso-Parteitages in Blossin (Dahme-Spreewald). Dies gelte beispielsweise für die vietnamesische Familie Nguyen aus Altlandsberg, die seit elf Jahren in Deutschland lebt.
In der Härtfallkommission sollten, so die Jusos, Innen- und Sozialministerium, Ausländerbeauftragte, Kirchen und Asylbewerberberater vertreten sein. Sie sollte noch vor Inkrafttreten des neuen Zuwanderungsgesetzes eingerichtet werden, so Spiegel, die gestern von den 60 Delegierten wieder zur Landesvorsitzenden gewählt wurde.
Die Jusos wollen zudem die Einführung des am Freitag vom Bundesrat beschlossenen Zuwanderungsgesetzes kritisch verfolgen. «Wir werden genau beobachten, was in der Koalition passiert, ob das Vertrauen wieder hergestellt wird.»
Online-Broschüren erschienen
Ein umfangreiche Broschüre über rechte Umtriebe im Westhavelland wurde kürzlich von einem antifaschistischen AutorInnen-Kollektiv zusammengestellt. Das Heft ist auch im Netz:
www.inforiot.de/westhavelland2001
Ebenso ist seit neuestem die aktuelle Ausgabe der alternativen Zeitschrift “Tique” aus Guben online einzusehen:
Viel Spaß beim Lesen!
Das Potsdamer Alternativzentrum feiert vom 27.03. bis 31.03.02 seinen inzwischen achten Geburtstag. Hier das Festprogramm:
Mi. 27.02.02
21 Uhr Konzert
ONLY ATTITUDE COUNTS (hc aus ösiland)
SPIDER CREW (hc)
Do. 28.02.02
21 Uhr Party/Konzert
“SIEBEN EUMEL — FREI SAUFEN”
live: ASTROBUGS
(…drinks & bands incl.)
Fr. 29.02.02
21 Uhr Konzert
WÄRTERS SCHLECHTE
ZONA A (Cz)
Sa. 30.02.02
13 Uhr Fitness
ARCHIV — FUSSBALLTURNIER
um den legendären ARCHIV-Pokal
(auf dem UNI-Sportplatz am Neuen Palais)
21 Uhr Konzert
BABELSBERG PÖBELS
(wieder im ARCHIV)
So. 31.02.02
21 Uhr Konzert
FROM ASHES RISE (usa)
ZEROID (hh)
Wie vor 42 Jahren
Den 21. Mai, den weltweiten Aktionstag gegen Rassismus, nutzte die Brandenburger Flüchtlingsinitiative für
eine Kundgebung in der Rathenower Innenstadt. Die rund 25 AktivistInnen wiesen auf die Parallelen zwischen
der deutschen Asylgesetzgebung und dem südafrikanischen Apartheidssystem hin.
„Das so genannte Pass Law verbot es den Schwarzen damals, sich frei zu bewegen. Heute gibt es dieses Gesetz
in Südafrika nicht mehr, aber in Deutschland, da gibt es die Residenzpflicht“, erklärte ein Redner, „Ohne
behördliche Erlaubnis ist es uns verboten, Freunde im nur 35 Kilometer entfernten Berlin zu besuchen.“ Mit den
durch die Bundesregierung anvisierten neuen Zuwanderungsregelungen würden weitere Schritte getan, weg von den Menschenrechten, hin einem Mehr an rassistischer Ausgrenzung.
Das Datum des von der UN deklarierten weltweiten Anti- rassismustag bezieht sich auf den 21.März 1960, an
dem im südafrikanischen Sharpville die Polizei 69 Menschen erschoss, die gegen das Pass Law demonstrierten.
„Nein zur deutschen Apartheid“ war dementsprechend die Parole, mit der die AsylbewerberInnen auf dem
Märkischen Platz auf sich aufmerksam machten. „Genau an diesem Ort wurden schon viele von uns von
Neonazis zusammengeprügelt.“ Dieser direkte und auch der weniger offensichtliche Rassismus aus der
Bevölkerung erzeuge zusammen mit den diskriminierenden Gesetzen ein Klima, in dem sich Flüchtlinge als
Untermenschen behandelt fühlen müssen.
Auch während der Kundgebung war die Ablehnung den AktivistInnen gegenüber deutlich spürbar: Viele
PassantInnen lehnten es vehement ab, sich ein Flugblatt geben zu lassen.
Im Mai diesen Jahres will die Branden- burger Flüchtlings- initiative durch alle Kreise des Landes reisen, um die Unterstützung von mehr Asylsuchenden und auch deutschen antirassistischen Gruppen zu gewinnen.
In den nächsten Tagen an dieser Stelle eine umfangreiche
Dokumentation über Strukturen und Aktionen der Naziszene im Westhavelland vorgestellt.
vok Waltersdorf — Vier offenbar illegal eingereiste Ausländer hat die Polizei gestern Morgen in einem Gewerbegebiet in Waltersdorf (Dahme-Spreewald) aufgegriffen. Bei den drei Männern und einem Kind handelt es sich nach eigenen Angaben um Armenier. Papiere hatten die vier nicht dabei. Die Arbeitsgruppe «Schleuser» des Potsdamer Polizeipräsidiums hat die Ermittlungen aufgenommen.