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Wir müssen die Zügel in der Hand behalten”

POTSDAM. Jus­tizmin­is­ter Kurt Schel­ter (CDU) hält eine Eini­gung über das Zuwan­derungs­ge­setz in der Pots­damer Regierungskoali­tion noch immer für möglich. Entschei­dend werde sein, ob es am 22. März im Plenum der Län­derkam­mer durch Anrufung des Ver­mit­tlungsauss­chuss­es gelinge, den rot-grü­nen Geset­zen­twurf “wesentlich zu verbessern”, sagte Schel­ter in einem Gespräch mit der “Berlin­er Zeitung”. Sein Anliegen sei es, in der gegen­wär­tig schwieri­gen poli­tis­chen Sit­u­a­tion “mit Klugheit, Geduld und guten Ner­ven zu einem vertret­baren Ergeb­nis zu kommen”.

Zwar halte er — wie CDU-Chef Jörg Schön­bohm — die Forderun­gen der Bran­den­burg­er Koali­tion auch im nachgebesserten Geset­zen­twurf der Bun­desregierung für nicht erfüllt, sagte der Jus­tizmin­is­ter. Stre­it­en lasse sich allen­falls darüber, ob etwa dem Pots­damer Drän­gen auf klare Begren­zung der Zuwan­derung formell nachgekom­men wurde. Auch die Absenkung des Nachzugsalters für Aus­län­derkinder auf zwölf Jahre werde durch zahlre­iche Aus­nah­men wieder niv­el­liert. Unter Ver­weis auf noch laufende Gespräche sagte er: “Aber das ist ja noch nicht das Ende der Fahnenstange.” 

Denn die Lan­desregierung sei sich einig, dass für eine Rei­he drän­gen­der Prob­leme “nur Schein­lö­sun­gen und missver­ständliche Regelun­gen” ange­boten wür­den. Eine Härte­fall­regelung etwa, für die sich auch der saar­ländis­che CDU-Min­is­ter­präsi­dent Peter Müller sowie Schön­bohm einge­set­zt hat­ten, sei in der vorgelegten Form “völ­lig inakzept­abel”. Sie stelle ger­adezu eine Auf­forderung dar, von den geset­zlichen Vorschriften abzuwe­ichen. Die Lan­des-CDU müsse in der Koali­tion dafür sor­gen, dass ein Zuwan­derungs­be­gren­zungs­ge­setz zu Stande komme, “das den Namen ver­di­ent”, sagte Schel­ter, der auch der CDU-Zuwan­derungskom­mis­sion unter Peter Müller angehörte. 

Um weit­ere Belas­tun­gen des Regierungs­bünd­niss­es zu ver­mei­den, sei es wichtig, dass zwis­chen den Part­nern “keine Sprachlosigkeit” ein­trete, sagte Schel­ter. “Wir müssen die Zügel in der Hand behal­ten und auch über den Bran­den­burg­er Teller­rand hin­auss­chauen.” Die Fix­ierung des Zuwan­derungsstre­ites auf Bran­den­burg, das im Bun­desrat als Zün­glein an der Waage gilt, sei “schädlich” und entspreche nicht mehr der aktuellen Lage. Er gehe davon aus, dass es bei der Abstim­mung am 22. März nicht auss­chließlich auf Bran­den­burg ankomme, sagte Schel­ter unter Ver­weis auf das SPD-FDP-regierte Rhein­land-Pfalz und auf die von der PDS mitregierten Län­der. Ger­ade bei den Regelun­gen zur Verteilung der Inte­gra­tionskosten habe er zudem den Ein­druck, dass alle Län­der unzufrieden seien. 

Unter­dessen kündigte Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe (SPD) an, er wolle sich bis zum 22. März alle Hand­lung­sop­tio­nen offen lassen. Er gehe nicht von ein­er Kabi­nettsentschei­dung zum Abstim­mungsver­hal­ten Bran­den­burgs in der Sitzung am 19. März aus, sagte Stolpe am Dien­stag vor der SPD-Frak­tion. Maßstab für die Hal­tung Bran­den­burgs werde sein, ob die in der Koali­tion abges­timmten Forderun­gen erfüllt seien. Stolpe warb zudem um Ver­ständ­nis für die schwierige Sit­u­a­tion von CDU-Chef Jörg Schön­bohm. Der hat­te wieder­holt angekündigt, die Koali­tion sei been­det, wenn sich Bran­den­burg nicht der Stimme enthalte. Schön­bohm ste­he “unter Dauer­be­hand­lung durch mehrere ständi­ge Tele­fonkun­den” aus der Bun­des-CDU. An die SPD appel­lierte Stolpe, die Koali­tion nicht durch unbe­dachte Äußerun­gen “mutwillig zu ramponieren”.

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Seminar des Flüchtlingsrates: Aufenthaltsrecht von Flüchtlingen und MigrantInnen

Schu­lungssem­i­nar zum The­ma: Aufen­thalt­srecht von Flüchtlin­gen und MigrantInnen

 

Leitung: Judith Gleitze — Flüchtlingsrat Bran­den­burg

Fachref­er­ent: Volk­er Maria Hügel — Leit­er des Pro­jek­tes „Qual­i­fizierung der Flüchtlingssozialar­beit“ der Gemein­nützi­gen Gesellschaft zur Unter­stützung Asyl­suchen­der e.V. / Münster

 

Ort: Jugendgäste­haus Friedrichsthal

(Wil­helm­str. 70/72, 16515 Friedrich­sthal (bei Oranienburg)) 

 

Datum: 11.–13. April 2002

Do, 17 Uhr bis Sa, ca. 14 Uhr 

 

Kosten: 35 Euro inkl. Vol­lverpfle­gung, Über­nach­tung und Sem­i­narkosten — Ermäs­si­gun­gen kön­nen vor Ort aus­ge­han­delt wer­den, Bezahlung vor Ort 

 

Anmel­dung: bis zum 4.4.2002 im Büro des FR, über 0331–716 499 (Tel­fon und Fax) oder per fluechtlingsratbrb@jpberlin.de

 

— Der Text des Aus­län­derge­set­zes wird für das Sem­i­nar benötigt !!

— Mate­r­i­al: Mate­ri­alkopi­en, Arbeits­blät­ter des GGUA – Pro­jek­t­büros wer­den gestellt.

 

Anfahrt: Zug oder S‑Bahn bis Oranien­burg, dann Bus 804, stündlich ab S‑Bahnhof, immer um 40 (15:40, 16:40…bis 20:40 Uhr), 15 Minuten Fahrzeit, Ausstieg 1. Hal­testelle in Friedrich­sthal: „Ficht­en­grund“ direkt vor dem Jugendgästehaus 

 

Bankverbindung: Mit­tel­bran­den­bur­gis­che Sparkasse Pots­dam BLZ: 160 500 00 KtoNr.: 350 10 10 000 

 

Sem­i­narablauf

Don­ner­stag

Anreise bis 17:00 Uhr – Zimmerbelegung

Beginn des Sem­i­nars 17.15 Uhr

Begrüßung, Vorstel­lungsrunde und Ein­führung in das Thema
Die Zuwan­derungspoli­tik in Deutschland 

19.00 Uhr Abendessen

ab 20.00 Uhr Gele­gen­heit zur Ver­tiefung des The­mas Zuwanderung 

 

Fre­itag

9.00 Uhr Die rechtlichen Grund­la­gen in der Flüchtlings/MigrantInnenarbeit — eine Über­sicht über die ver­schiede­nen Rechtsgebiete

9.30 Uhr Die ver­schiede­nen Aufenthaltstitel

10.30 – 10.45 Pause

10.45 Die aufen­thalts­been­den­den Maßnahmen

— Ausreiseverpflichtung

— Vol­lziehbarkeit der Ausreispflicht

— Duldung

— Abschiebung

— Ausweisung

Dazwis­chen 12.30 – 14.00 Uhr Mit­tagspause und 15.30 – 15.45 Kaffeepause

18.30 Abendessen

ab 19.30 Gele­gen­heit zur Diskussion 

 

Sam­stag

9.00 Uhr Von der Dul­dung zur Aufen­thalts­befug­nis und von der Aufen­thalts­befug­nis zur Aufenthaltserlaubnis 

10.00 Uhr Wo gibt es Ansprüche, wo beste­ht Ermessen?

10.30 – 10.45 Uhr Pause

10.45 Uhr Fra­gen zu Einzelfällen

12.45 Uhr Auswer­tung des Seminars

 

Das Sem­i­nar endet mit dem Mittagessen 

 

Zeitliche Ver­schiebun­gen der Arbeit­sein­heit­en sind möglich und von den Sem­i­narteil­nehmerIn­nen abhängig. 

 

Wir bit­ten alle Teil­nehmerIn­nen, am Don­ner­stag anzureisen, damit wir uns gemein­sam mit der The­matik ver­traut machen kön­nen und den Fre­itag nicht für einen lang­wieri­gen Ein­stieg nutzen müssen! 

 

Das Pro­jekt wird gefördert durch das Bun­desmin­is­teri­um für Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend

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Antira-Demo in Oranienburg

Am Sam­stag den 16.03.2002 find­et im bran­den­bur­gis­chen Oranien­burg eine Anti­ras­simus-Demo statt um den nation­al­is­tis­chen Kreisen und der immer mehr
aktiv­er wer­den­den Kam­er­ad­schaftsszene entschlossen ent­ge­gen zutreten. 

 

Oranien­burg galt schon seit der Wende 1990 als eine “Nation­al befre­ite Zone” in Bran­den­burg, wo AntifaschistIn­nen und ein­fach Andersaussehende
immer wieder Gefahr laufen, von herum­lungern­den Nazis zusam­mengeschla­gen zu werden. 

 

Sog­ar zu DDR-Zeit­en, Ende der 80er Jahre waren Krawalle in der Stadt mit
recht­sex­tremen Hin­ter­grün­den keine Sel­tenheit. Heute begren­zen die Nazis ihre Aktio­nen nicht nur auf Oranien­burg, son­dern machen auch Städte in
unmit­tel­bar­er Umge­bung unsich­er, wie zum Beispiel im Okto­ber let­zten Jahres wo zwei AntifaschistIn­nen in Hen­nigs­dorf von 10 Nazis aus Oranien­burg mit
Base­ball-Schlägern in der Nähe eines alter­na­tiv­en Konz­ertes über­fall­en wurden. 

 

Dies wun­dert die ort­san­säs­si­gen Men­schen nicht, da auch von der Stadtver­wal­tungs nichts gegen die sich immer bess­er organ­isieren­den Nazi-Ban­den unter­nom­men wird. Daher ist diese Demon­stra­tion enorm wichtig für die ort­san­säs­si­gen Antifas und um eine öffentliche antifaschistische
Gegenkul­tur etablieren zu können. 

 

Die Demo begin­nt etwa gegen 10 Uhr direkt an der KZ-Gedenkstätte Sachsenhausen. 

 

Oranien­burg liegt etwas nördlich von Berlin und ist aus Berlin kom­mend mit der S1-Oranien­burg zu erre­ichen. Kommt zahlre­ich, da auch mit Faschoansamm­lun­gen im Stadt­ge­bi­et zu rech­nen ist.

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Angeklagt wegen rechter Parolen

Hoy­er­swer­da.
Wegen Volksver­het­zung hat­ten sich gestern fünf junge Män­ner im Alter von 19 bis 31 Jahren vor dem Amts­gericht in Hoy­er­swer­da zu ver­ant­worten. Alle Angeklagten wur­den schuldig gesprochen. Ein­er kam mit ein­er Ver­war­nung davon, die anderen wur­den zu Frei­heitsstrafen auf Bewährung verurteilt. Bere­its im Vor­feld war die Polizei gewarnt wor­den, dass es beim Fußball­heim­spiel des FSV Hoy­er­swer­da gegen den Halleschen FC am 7. Okto­ber ver­gan­genen Jahres zu Auss­chre­itun­gen kom­men könne. Das Augen­merk der Polizei lag daher auf ein­er ein­heimis­chen Gruppe, die aus etwa 20 Per­so­n­en bestand und bere­its während des Spiels durch starken Alko­hol­genuss und Parolen wie “Wir kriegen euch ” auf sich aufmerk­sam machte. “Die Grup­pierung gehörte augen­schein­lich zur recht­en Szene, alle hat­ten kurzgeschorene Haare und tru­gen Bomber­jack­en und Springer­stiefel ” , sagte der Polizeibeamte Lutz Lerche. Weit­er erk­lärte er, dass die Gruppe Anhänger der Gäste aus Halle mit laut­starken Chorgesän­gen wie “Eine U‑Bahn, eine U‑Bahn von Halle nach Auschwitz bauen wir ” provozierte. Daraufhin nahm die Polizei acht Fußball­fans in Gewahrsam. Mit ein­er Aus­nahme bestrit­ten alle ihre Beteili­gung an dem ver­fas­sungswidri­gen Gesang. “Ich wollte mit meinem Fre­und nur zum PKW ” erk­lärte der 19-jährige Jan F. Der geständi­ge Torsten R. sagte: “Ich war stark angetrunk­en, also kann das schon sein, dass ich mit­gemacht habe. ” Die Staat­san­waltschaft und der Richter Bosco Näther schenk­te den Aus­führun­gen der Polizei mehr Glauben. Die Urteile fie­len unter­schiedlich hart aus. Jan F. wurde auf­grund seines Alters und weil er bis dahin noch nie mit dem Gesetz in Kon­flikt kam, nach dem Jugend­strafge­setz zu 60 Stun­den gemein­nütziger Arbeit verurteilt und bekam eine Ver­war­nung aus­ge­sprochen. Der bis dahin eben­falls noch nicht straf­fäl­lig gewor­dene Heiko W. bekam 3 Monate auf Bewährung. Die anderen drei Beschuldigten wur­den auf­grund ihrer län­geren Vorstrafen­reg­is­ter zu vier Monat­en Haft auf Bewährung verurteilt.

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CDU setzt Koalitionspartner unter Druck

Basisver­bände nehmen in der Zuwan­derungs­frage auch einen Bruch des Regierungs­bünd­niss­es mit der SPD in Kauf

ddp 

POTSDAM/SENFTENBERG. Die SPD/C­DU-Koali­tion in Bran­den­burg ist wach­senden Belas­tun­gen aus­ge­set­zt. Sollte Min­is­ter­präsi­dent Man­fred Stolpe (SPD) am 22. März im Bun­desrat dem Zuwan­derungs­ge­setz zus­tim­men, “müsste die Koali­tion ver­lassen wer­den”, forderte am Mon­tag der CDU-Kreis­chef von Ober­spree­wald-Lausitz, Hol­ger Kelch, in Sen­ften­berg. Die “harte Lin­ie” des Kreisver­ban­des sei auch die Mehrheitsmei­n­ung in der Partei. Dem ent­geg­nete SPD-Lan­desvize Gunter Fritsch, die Sozialdemokrat­en ließen sich “nicht unter Druck setzen”.
Bran­den­burg werde dem Gesetz “mit höch­ster Wahrschein­lichkeit” seine Zus­tim­mung ver­weigern, sagte CDU-Gen­er­alsekretär Thomas Lunacek. Er beteilige sich aber nicht an Speku­la­tio­nen, ob im Falle ein­er Zus­tim­mung Stolpes nur Innen­min­is­ter und Lan­desparte­ichef Jörg Schön­bohm (CDU) oder gle­ich die ganze Partei aus der großen Koali­tion aussteige. 

Die SPD geht weit­er davon aus, dass die Entschei­dung über das Abstim­mungsver­hal­ten Bran­den­burgs im Bun­desrat nicht vor dem 19. März falle, sagte Fritsch. Doch auch in sein­er Partei gibt es kri­tis­che Stim­men. So fordert der SPD-Ortsvere­in Pots­dam-Babels­berg aus­drück­lich, Stolpe solle dem Gesetz der rot-grü­nen Bun­desregierung zus­tim­men. Laut Koali­tionsver­trag müsste sich Bran­den­burg in der Län­derkam­mer jedoch enthal­ten, wenn sich die Part­ner nicht einig sind. Bran­den­burg gilt im Bun­desrat als Zün­glein an der Waage. 

Die CDU habe sich schon bei der Steuer- und Renten­re­form ver­bo­gen, sagte Klech, jet­zt erwarte die Union ein Ent­ge­genkom­men der SPD. CDU-Chef Jörg Schön­bohm hat­te am Sam­stag am Rande ein­er Klausurta­gung der Berlin­er CDU ein Ende der großen Koali­tion nicht mehr ausgeschlossen. 

Die Land­stags­frak­tion­schefin der CDU, Beate Blechinger, mah­nte die SPD zur Ein­hal­tung des Koali­tionsver­trages. Dann sei das Regierungs­bünd­nis “nicht in Gefahr”. Blechinger geht ohne­hin davon aus, dass es bei der Abstim­mung nicht mehr auf die Stim­men Bran­den­burgs ankommt. Die Län­der kön­nten schon vorher den Ver­mit­tlungsauss­chuss von Bun­destag und Bun­desrat anrufen. 

Sollte die Koali­tion in Pots­dam zer­brechen, ste­ht die PDS als neuer Regierungspart­ner bere­it. Seine Partei sei darauf eingestellt, sagte Lan­deschef Ralf Christof­fers. In der SPD schwinde die Abnei­gung gegen ein rot-rotes Regierungs­bünd­nis, wozu auch die SPD/PDS-Koali­tion in Berlin beitrage. Eine Tolerierung ein­er SPD-Min­der­heit­sregierung schloss er erneut aus.

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Wie viel Haschisch ist erlaubt?

Bernau — Der straf­freie «geringe Haschis­chbe­sitz» eines 20-jähri­gen Bernauers wird zum Fall für das Bun­desver­fas­sungs­gericht. Nach Ansicht des Jugen­drichters Andreas Müller vom Amts­gericht Bernau (Barn­im) ist bish­er in Deutsch­land nicht ein­deutig rechtlich gek­lärt, bis zu welch­er Menge es sich beim Erwerb und Besitz von Cannabis um eine Bagatelle han­delt. Der Jugendliche war vor einiger Zeit vor ein­er Berlin­er Tech­no-Dis­cothek mit ein­er Menge von 3,5 Gramm Cannabis erwis­cht worden. 

Da er in Bran­den­burg seinen Haupt­wohn­sitz hat, wurde die Anzeige der Berlin­er Polizei nach Bernau übergeben. Die dor­tige Staat­san­waltschaft erhob Anklage. «Zunächst wollte ich das Ver­fahren wegen Ger­ingfügigkeit ein­stellen, aber die Staat­san­waltschaft behar­rte auf einem Straf­prozess», sagte Richter Müller der Berlin­er Mor­gen­post und ergänzte: «In Berlin hät­ten sie ihn laufen lassen, da dort der Besitz von bis zu sechs 6 Gramm Cannabis als ger­ingfügig eingeschätzt wird.» 

In Bay­ern sind es drei so genan­nte Kon­sumein­heit­en zu je zwei Gramm, Baden-Würt­tem­berg hat drei Kon­sumein­heit­en zu je einem Gramm. Den höch­sten erlaubten Wert weist Schleswig-Hol­stein mit bis zu 30 Gramm Haschisch auf. In Bran­den­burg, wo eben­falls drei Kon­sumein­heit­en «zuläs­sig» sind, kön­nte die Recht­sprechung nicht unter­schiedlich­er sein. Die Staat­san­waltschaft Frank­furt (O.), zu der das Amts­gericht Bernau gehört, ist am streng­sten mit einem Gramm je Kon­sumein­heit. Der Erwis­chte hat­te also nach diesem Regle­ment 0,5 Gramm zu viel bei sich. In Pots­dam ver­fahren die Ermit­tlungs­be­hör­den weitaus tol­er­an­ter. Dort sind es eben­falls drei Kon­sumein­heit­en, aber ins­ge­samt sind es hier bis zu 15 Gramm Cannabis, wie Press­esprecherin Sigrid Komor mit­teilte. Für Jurist Müller, der als ein fair­er und schnell bear­bei­t­en­der Jugen­drichter gilt, blieb keine andere Wahl, als das Ver­fahren auszuset­zen und eine Nor­menkon­trol­lk­lage beim Bun­desver­fas­sungs­gericht anzus­tren­gen. Er hielte es ein­fach für nicht vernün­ftig, einen jun­gen Men­schen wegen solch­er Bagatellen zu krim­i­nal­isieren. Das binde zudem zahlre­iche Kräfte der Bran­den­burg­er Jus­tiz und der Polizei, die für die Bekämp­fung ander­er Straftat­en bess­er einge­set­zt wer­den kön­nten. Zwei Gutachter, die Müller eigens für den vor­liegen­den Fall bestellt hat­te, kamen zu der Auf­fas­sung, dass «allen­falls eine geringe Selb­stschädi­gung durch Cannabis fest­gestellt» wer­den könnte. 

Vor acht Jahren hat­te das Bun­desver­fas­sungs­gericht entsch­ieden, dass das Ver­bot von Haschisch in Deutsch­land mit dem Grundge­setz vere­in­bar ist, der Erwerb und Besitz von gerin­gen Men­gen der «weichen Droge» jedoch straf­frei bleiben muss. Auch im Betäubungsmit­telge­setz heißt es, ein Strafver­fahren könne bei Ger­ingfügigkeit eingestellt wer­den. Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) zufolge seien 2001 von den lan­desweit erfassten 4969 Dro­gen­de­lik­ten 96,7 Prozent gelöst worden.

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Der qualvolle Tod eines Obdachlosen

berlin­er morgenpost

Der qualvolle Tod eines Obdachlosen 

dpa Pots­dam — Im Pots­damer Prozess um den Mord an einem Obdachlosen hat eine Gerichtsmedi­ziner­in den qualvollen Tod des 61-jähri­gen Opfers beschrieben. Die fünf jugendlichen Angreifer hät­ten dem Obdachlosen durch Schläge und Tritte unter anderem den Schädel und 16 Rip­pen gebrochen, sagte Gerichtsmedi­ziner­in Petra Bach am Mon­tag vor dem Landgericht. Dies habe die Obduk­tion ergeben. Nach dem Angriff im August 2001 in Dahle­witz (Kreis Tel­tow-Fläming) war das Opfer an seinem eige­nen Blut erstickt. 

Die Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren hat­ten die Tat zu Beginn des Prozess­es weit­ge­hend ges­tanden. Nur ihre jew­eils eigene Beteili­gung schwächt­en sie dabei ab. Nach Überzeu­gung der Staat­san­waltschaft woll­ten die Angeklagten «Pen­ner ver­prügeln, weil sie deren Lebensweise mis­sacht­en». Dazu waren sie in den Bun­ga­low einge­drun­gen, in dem sich der Obdachlose am Tatabend aufhielt. 

Vier der Män­ner sind wegen Mordes aus niederen Beweg­grün­den angeklagt. Dem Jüng­sten wird nur Totschlag zur Last gelegt, weil er erst später dazu stieß und nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nichts von den Motiv­en der anderen wusste. 

Blu­tun­gen in Hirn und Rücken

Während des Über­falls brachen die angetrunk­e­nen Män­ner ihrem Opfer nach Angaben der Medi­ziner­in zahlre­iche Knochen in Gesicht und Oberkör­p­er, darunter die Nase, den Schädel, ein Schlüs­sel­bein und 16 Rip­pen, die mehrfach zer­split­terten. Das Opfer müsse große Schmerzen gehabt haben, sagte Bach. Infolge der Schläge und Tritte — ein­er der Angeklagten trug nach eige­nen Angaben Arbeitss­chuhe mit Stahlkap­pen — erlitt der Obdachlose Blu­tun­gen in Hirn, Rück­en, Mund und Luftröhre. 

Durch Tritte zwis­chen die Beine ris­sen zudem der Dün­ndarm des 61-Jähri­gen und sein Geschlecht­steil. Ein Notarzt fand ihn zwei Tage nach dem Angriff tot in einem Gebüsch nahe dem Tatort. Drei der Män­ner hat­ten zu Beginn des seit 18. Feb­ru­ar laufend­en Prozess­es eingeräumt, zuvor jew­eils zwis­chen 12 und 18 Flaschen Bier getrunk­en zu haben. Ein 21-Jähriger hat­te nach der Fes­t­nahme ein­er Haftrich­terin erk­lärt: «Im Wesentlichen ging es nur darum, dass wir unseren Spaß haben wollten.» 

Eine als Zeu­g­in geladene Psy­chi­a­terin stellte an diesem vierten Ver­hand­lungstag zudem ein Gutacht­en über einen der Angeklagten vor. Der eben­falls 21-jährige Mann, den die Gutach­terin bei mehreren Haftbe­suchen befragt hat­te, ist nach ihren Worten voll schuld­fähig. Der Mann sei ein «Mitläufer von sehr niedriger Intel­li­genz», sagte die Gutach­terin. Er habe eingeräumt, moralisch 25 Jahre Haft ver­di­ent zu haben. Der Prozess soll mor­gen fort­ge­set­zt werden.

berlin­er zeitung

Täter waren nicht im Vollrausch 

Mord an Obdachlosem: Angeklagte schuldfähig
Jan Thomsen

POTSDAM. Bei dem bru­tal­en Mord an einem Obdachlosen in Dahle­witz, began­gen von fünf jun­gen Män­nern im August vorigen Jahres, hat Alko­hol offen­bar nur eine geringe Rolle gespielt. Dies geht aus den Berech­nun­gen her­vor, die die Gerichtsmedi­ziner­in am Mon­tag im Prozess vor dem Pots­damer Landgericht vorstellte. Zwar hat­ten alle Angeklagten im Alter von 17 bis 22 Jahren aus­ge­sagt, zur Tatzeit angetrunk­en gewe­sen zu sein; doch dass sie wirk­lich so viel Bier tranken, wie sie detail­liert angaben, bezweifelte die Gerichtsmedi­ziner­in Petra Bach. “Nach dem, was sie danach noch alles getan haben, halte ich das für unwahrschein­lich”, sagte sie. 

Außer Ralf W. hat­ten alle Angeklagten gesagt, zwölf bis 18 Flaschen Bier getrunk­en zu haben, bevor sie ihr 61-jähriges Opfer Dieter Manzke über­fie­len und zu Tode quäl­ten. Die nach diesen Angaben berech­neten Blutalko­hol­w­erte lagen bei den bei­den mut­maßlichen Haupt­tätern zwar im Höch­st­fall bei mehr als drei Promille. “Doch das wäre nor­maler­weise ein Voll­rausch”, sagte die Exper­tin. Die Angeklagten hät­ten jedoch genaue Erin­nerun­gen an die Tat und waren offen­bar prob­lem­los per Fahrrad unter­wegs. Auch die Schwest­er eines der Angeklagten, Heike W., hat­te bere­its am vorigen Prozesstag aus­ge­sagt, auf sie habe kein­er der Män­ner stark betrunk­en gewirkt. 

Mit welch­er Erbar­mungslosigkeit die Angeklagten ihr wehrlos­es Opfer trak­tierten, zeigen die Befunde der Obduk­tion. Dieter Manzke — ein schmächtiger Mann, der nur 45 Kilo­gramm wog — erlitt schw­er­ste Ver­let­zun­gen im Gesicht und am Kör­p­er, sagte die Gerichtsmedi­ziner­in: Das Jochbein, die Augen­höhlen, die Nase waren gebrochen, zwei Zähne aus­geschla­gen, Lip­pen und Ohren blutig aufgeris­sen. Der Kör­p­er war mit Blutergüssen über­sät. Mit ihren Trit­ten brachen die Täter ihm allein 16 Rip­pen, die zum Teil zer­split­terten. Manzke habe die Gewalt höch­stens “ein bis zwei Stun­den” über­lebt, sagte Petra Bach.

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Drei Überfälle auf Ausländer

berlin­er morgenpost:

Drei Über­fälle auf Ausländer

vok Pots­dam — In Bran­den­burg sind am Woch­enende drei Men­schen bei aus­län­der­feindlichen Über­grif­f­en ver­let­zt wor­den: In Tem­plin (Uck­er­mark) traf es am späten Son­ntagabend einen 34-jähriger Inder. Nach bish­eri­gen Erken­nt­nis­sen der Polizei hat ein 21-Jähriger an der Woh­nungstür des Mannes Sturm gek­lin­gelt. Als dieser die Tür öffnete, ver­set­zte ihm der alko­holisierte Angreifer drei gezielte Schläge ins Gesicht und stürmte in die Woh­nung. Ein Besuch­er des Opfers kon­nte den Mann wieder aus der Woh­nung drän­gen, worauf er vor dem Haus aus­län­der­feindliche Parolen brüllte. Die Polizei nahm den 21-Jähri­gen vor­läu­fig fest. 

In Bas­dorf (Barn­im) haben am Son­ntag­mor­gen zwei Män­ner die Außen­jalousie der Woh­nung ein­er türkischen Fam­i­lie beschädigt und sind anschließend geflüchtet. Wie der Polizei in diesem Zusam­men­hang bekan­nt wurde, war die Mut­ter in der Vor­woche von einem Mann bedro­ht wor­den. Dieser habe für das Woch­enende eine Par­ty mit «rechts­gerichteten Leuten» angekündigt und das dies der let­zte gemein­same Tag für die Fam­i­lie werde, teilte die Polizei mit. 

Eben­falls am frühen Son­ntag­mor­gen haben mehrere Per­so­n­en in Hen­nigs­dorf (Ober­hav­el) den Besitzer und einen Angestell­ten eines türkischen Imbiss geschla­gen und das Mobil­iar demoliert. Die 26 und 31 Jahre alten Opfer mussten ambu­lant behan­delt werden. 

berlin­er zeitung

Erneut Gewal­tak­te gegen Ausländer
dpa 

Ein 34-jähriger Inder ist in sein­er Woh­nung in Tem­plin (Uck­er­mark) bei einem Angriff ver­let­zt wor­den. Ein 21-Jähriger habe bei ihm gek­lin­gelt und ihm dreimal mit der Faust ins Gesicht geschla­gen, teilte die Eber­swalder Polizei mit. Nach­dem ein Besuch­er des Opfers den alko­holisierten Angreifer aus der Woh­nung drängte, soll dieser vorm Haus aus­län­der­feindliche Parolen gebrüllt haben. Die Polizei nahm den Mann fest. In Bas­dorf (Barn­im) wurde eine türkische Fam­i­lie bedro­ht. Zwei unbekan­nte Män­ner beschädigten am Son­ntag eine Außen­jalousie der Woh­nung und flüchteten. Die Polizei stellte die Fam­i­lie unter Schutz, weil sie nach eige­nen Angaben schon zuvor bedro­ht wor­den war. In Hen­nigs­dorf grif­f­en mehrere Per­so­n­en zwei türkische Män­ner in einem Imbiss an und ver­let­zten sie leicht. 

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Rechte Angriffe in Hennigsdorf, Templin und Basdorf

Zu einem ver­mut­lich frem­den­feindlichen Angriff ist es in der Nacht zum Son­ntag in Hen­nigs­dorf (Oberhavel)gekommen. Mehrere Unbekan­nte grif­f­en zwei Türken in einem Imbiss an. 

Ein 34-jähriger Inder wurde in sein­er Woh­nung in Tem­plin (Uck­er­mark) bei einem Angriff ver­let­zt. Ein 21-Jähriger habe bei ihm gek­lin­gelt und ihm drei Faustschläge ins Gesicht ver­set­zt, hieß es gestern zu dem Vorfall. 

Auch eine türkische Fam­i­lie in Bas­dorf (Barn­im) ist am Woch­enende bedro­ht worden.

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Rechte marschierten in Schwedt

SCHWEDT/ODER. Bei einem recht­sex­tremen Auf­marsch und ein­er Gegenkundge­bung in Schwedt/Oder sind am Sonnabend ins­ge­samt zwölf Teil­nehmer von der Polizei in Gewahrsam genom­men wor­den. An der recht­en Demon­stra­tion durch die Innen­stadt unter dem Mot­to “Deutsch­land in den Gren­zen von 1937” nah­men laut Polizei bis zu 130 Per­so­n­en teil.
Dem Aufruf zur von Bürg­er­meis­ter Peter Schauer (SPD) angemelde­ten Mah­nwache “Gegen Revan­chis­mus und Recht­sex­trem­is­mus” fol­gten 360 Bürg­er, darunter Vertreter von Parteien und Jugen­dini­tia­tiv­en, der Lan­drat der Uck­er­mark Kle­mens Schmitz (SPD) sowie Polizeipräsi­dentin Uta Leich­sen­ring. Unter anderem durch eine kurzfristige Änderung der Marschroute der Recht­en kon­nte ein friedlich­er Ablauf gesichert wer­den, hieß es. 

Von den zwölf in Gewahrsam Genomme­nen hat­ten zehn mit gefährlichen Gegen­stän­den oder ver­mummt an der Mah­nwache teil­nehmen wollen. Bei ihnen wur­den beispiel­sweise ein Mess­er mit 13 Zen­time­ter langer Klinge und Reiz­gas sichergestellt. Gegen Teil­nehmer des recht­en Aufzuges wur­den Anzeigen wegen Ver­wen­dens ver­fas­sungswidriger Kennze­ichen sowie wegen Ver­stoßes gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz erstat­tet. Gegen vier weit­ere Per­so­n­en wurde ein Platzver­weis erteilt, weil sie ihre Hunde nicht angeleint hat­ten oder die Tiere keinen Maulko­rb trugen. 

Berichte von Teil­nehmerIn­nen der Antifaak­tio­nen gibt es hier: Berichte

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