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Geschichte & Gedenken

Wir gedenken der Opfer des Faschismus!

Der 27. Jan­u­ar ist seit 1996 in Deutsch­land und seit 2005 weltweit
offizieller „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nation­al­sozial­is­mus“
aber auch der Jahrestag der Befreiung des Ver­nich­tungslagers
Auschwitz-Birke­nau im Jahre 1945 durch die Rote Armee.

64 Jahre sind seit dem ver­gan­gen. Seit dem Tag an dem in Auschwitz alle
die ver­bran­nt wur­den, die nicht in das ide­ol­o­gis­che Schema der
soge­nan­nten „Her­ren­rasse“ passten.
Juden und Jüdin­nen, Oppo­si­tionelle aller Facetten, Sin­ti, Roma,
Homo­sex­uelle.
Auschwitz gilt mit mehr als 1,1 Mil­lio­nen ermorde­ten Men­schen und
weit­eren hun­dert­tausenden Geschädigten als größtes von hun­derten
Ver­nich­tungslagern und gilt weltweit als Sym­bol für die Grausamkeit der
Naziver­brechen und den Holocaust.

64 Jahre später hat men­sch rel­a­tiv gut damit abgeschlossen. Men­sch
dis­tanziert sich von der schlim­men Ver­gan­gen­heit und betont mit
Lip­pen­beken­nt­nis­sen, dass so etwas nie wieder passieren darf.
Ver­meintliche Neon­azis wer­den als verblendet abge­tan und Faschis­mus als
Prob­lem ver­gan­gener (sog. total­itär­er) Gesellschaften in sein­er
Gefährlichkeit abgeschwächt.

Tage, wie dieser gehören zu Pflichtver­anstal­tung der demokratis­chen
Zivilge­sellschaft, sind aber auch gle­ichzeit­ig das Armut­szeug­nis der
ver­meintlichen Aufar­beitung des Nationalsozialismus.

Lei­der beschränkt sich die Aufar­beitung in vie­len Kreisen auf eine
Nicht-Iden­ti­fika­tion mit Nazi­größen und deren Ver­brechen. Es wer­den
Helden aus dem DEUTSCHEN WIDERSTAND gesucht, wie die Hochstil­isierung
der „Atten­täter“ des 20. Juli um Stauf­fen­berg zeigen oder es wird den
Opfern vom Alli­ierten-Bombe­nan­grif­f­en gedacht. Hier kommt zu ein­er
Opfer-Täter-Ver­schiebung in der bre­it­en Wahrnehmung. (Que bono?)

Vor weni­gen Tagen, stellte ich mit einem ungutes Gefühl zwis­chen
Mis­strauen und Zweifel fest,
dass aber­mals ver­sucht wurde die Geschichte um Stauf­fen­berg zu
ver­fil­men. Mit dem epochalen Titel „Oper­a­tion Walküre“ wird ein weit­eres
Mal ver­sucht Teile der deutschen Offiziere zu entschuldigen und zu
glo­r­ri­fizieren. Es gab keine gute Wehrma­cht. Ihre Schuld an den Mor­den
von Mil­lio­nen Men­schen, wer­den zugun­sten ihrer soge­nan­nten Helden­tat­en
beglichen. Dass die Gruppe des 20. Juli der Ide­olo­gie des Drit­ten
Reich­es nicht abgeneigt war und auch die Kriege gut hieß wird bei der
Iden­ti­fika­tion mit Tom Cruise (aka Stauf­fen­berg) kom­plett ignori­ert. Die
Ver­schwör­er planten die Ver­nich­tung im Osten aktiv mit und tat­en sich
vor allem in der Bekämp­fung von Par­ti­sa­nen, also den wirk­lichen
Wider­stand­skämpferIn­nen hervor.

Der „Sinneswan­del“ war keineswegs ein Akt der Erken­nt­nis das die
indus­trielle Tötung in Auschwitz eine wider­liche Sache sei, son­dern galt
nur Hitler dem dilet­tan­tis­chen Kriegsh­er­rn, wie er von vie­len der
Gen­eräle spätestens seit dem Win­ter 42/43 wahrgenom­men wurde.
Stauf­fen­berg und Co. fol­gten nicht ihrem Gewis­sen, wie der Film (und
andere) zu ver­mit­teln versucht/versuchen, son­dern hat­ten die „Ehre des
deutschen Volkes“, der „Her­ren­rasse“, der Gen­eräle und der Wehrma­cht im
Kopf . Das Bild der „sauberen“ Wehrma­cht dient nicht zulet­zt auch der
heuti­gen deutschen Bun­deswehr als Anknüp­fungs- und Legit­i­ma­tion­spunkt um
auch wieder aktiv in aller Welt mitzu­mis­chen – denn es geht ja um die
ver­meintlich gerechte Sache. Es geht um die Aufrechter­hal­tung des Zugang
zu Rohstof­fquellen und Absatzmärk­ten in der ganzen Welt.

Auch andere Tragö­di­en führen durch deren Über­be­to­nung dazu, dass die
Wahrnehmung der „Kriegss­chuld“ ver­schoben wird und nationale Mythen
geschaf­fen wer­den. Das Prob­lem ist hier das Aufrech­nen der Opfer
gegeneinan­der. Natür­lich sind in Dres­den Men­schen durch Bomben
gestor­ben. Natür­lich wurde die Gust­lof versenkt. Aber das recht­fer­tigt
nicht den Ver­gle­ich zum indus­triellen Tötung der Nazis. Jeglich­er
Ver­gle­ich rel­a­tiviert die Naziver­brechen in unerträglich­er Art und
Weise. Es entste­ht aber der Ein­druck, das „Helden- und Opfer­geschicht­en“
eher betra­chtet wer­den, als Fra­gen der indi­vidu­ellen und nationalen
Schuld.

Wir gedenken der Opfer des Faschis­mus!
Gegen jeden Revi­sion­is­mus
Deutsche Helden­mythen abschaffen

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Angeklagte schweigen vor Gericht

Neu­rup­pin (ipr) Der im ver­gan­genen Som­mer in Tem­plin getötete 55-Jährige Berd K. ist durch die Fol­gen der Zertrüm­merung des Mit­tel­gesichts zu Tode gekom­men. Das geht aus dem gerichtsmedi­zinis­chen Gutacht­en her­vor, das am Mon­tag im Prozess gegen zwei Angeklagte aus der recht­en Szene vor dem Landgericht Neu­rup­pin vor­ge­tra­gen wurde. Am zweit­en Ver­hand­lungstag woll­ten sich Sven P. und Chris­t­ian W. wed­er zu ein­er Tat­beteili­gung noch zur Per­son äußern. Den 19 und 22 Jahre alten Angeklagten wird Mord aus niedri­gen Beweg­grün­den vorgeworfen.

Die tödlichen Ver­let­zun­gen kön­nten von Fußtrit­ten aber auch von Schlä­gen mit einem stumpfen Gegen­stand her­rühren. Faustschläge allein hät­ten der­ar­tig schwere Ver­let­zun­gen nicht her­beiführen kön­nen, erk­lärte die Gutach­terin Dr. Bar­bara Mat­tig vom Bran­den­bur­gis­chen Insti­tut für Rechtsmedi­zin. Außer­dem sei es durch eine offene Vene am Kopf zu ein­er Luftem­bolie in ein­er Herzkam­mer gekom­men. Den Todeszeit­punkt von Bernd K. schränk­te sie auf den Zeitraum zwis­chen 23:28 Uhr abends und 4:30 Uhr mor­gens ein.

Dr. Mat­tig berichtete zudem von Schnit­twun­den und Kehlkopf­brüchen. Das Opfer wurde zusät­zlich auch gewürgt, am Ende angezün­det. Bar­bara Mat­tig beschrieb Brand­spuren an der Leiche. Die Quälerei von Bernd K. kön­nte mehrere Stun­den gedauert haben. Die Gutach­terin geht allerd­ings davon aus, dass die schw­er­sten Ver­let­zun­gen dem Opfer inner­halb ein­er hal­ben Stunde zuge­fügt wor­den seien. Wichtig für die Anklage war, ihre Aus­sage, dass für die bru­tal­en Ver­let­zun­gen keine Tritte mit Springer­stiefeln notwendig waren, ein­fache Turn­schuhe hät­ten gereicht.

Erneuter Aus­set­zungsantrag

Der zweite Prozesstag begann mit einem erneuten Aus­set­zungsantrag des Rechts­bei­s­tandes von Sven P., Dr. René Börn­er, der vor Gericht vortrug, dass noch längst nicht alle Spuren der krim­inal­tech­nis­chen Unter­suchung aus­gew­ertet seien und so eine angemessene Vertei­di­gung seines Man­dan­ten nicht möglich wäre. Ihm reichte die frist­gerecht vorgelegte Erk­lärung des Lan­deskrim­i­nalamtes nicht aus, dass es keine weit­eren Spure­nauswer­tun­gen mehr gäbe. Er sprach davon, dass von den 14 Fra­gen, die dem LKA von Seit­en der Staat­san­waltschaft gestellt wor­den waren, lediglich 7 beant­wortet wor­den seien. Als Beispiel nan­nte er die Unter­suchung der vor und am Tatort — eine ehe­ma­lige Böttcherei — gefun­de­nen Zigaret­tenkip­pen. Außer­dem mah­nte er erneut das abschließen­des Gutacht­en des LKA an.

Nach kurz­er Unter­brechung lehnte Richter den Antrag ab, weil er davon aus­ge­ht, dass dem Gericht genü­gend Beweis­mit­tel vor­liegen und das Gericht keine Ver­an­las­sung sieht, weit­ere hinzuzufügen.

Kam­er­aden erneut im Gerichtssaal


Mar­tin M. am 27.09.2008 in Tem­plin beim ersten Auftritt
der Kam­er­ad­schaft “Hate­core War­riors Uck­er­mark” foto: opp
Wie auch am ersten Ver­hand­lungstag befan­den sich gestern wieder einige “Autonome Nation­al­is­ten” aus Tem­plin als Zuschauer im Gerichtssaal. Dies­mal unter den Augen eines MEGA Ange­höri­gen der Tem­plin­er Polizei. Unter ihnen befand sich der auf Bewährung in Frei­heit befind­ende Mar­tin M. Der war vor dem Mord ein Fre­und von Sven P. Er war dabei als sein Brud­er Matthias M. im Tem­plin­er Aldi — Markt Chris­t­ian W. ver­prügeln wollte, weil der ein paar Tage zuvor mit seinen bei­den Brüdern auf Sven P. los­ge­gan­gen war. Zum Zeit­punkt der Tat müssen Sven P. und Chris­t­ian W. nicht unbe­d­ingt die besten Fre­unde gewe­sen sein. Im Gerichtssaal würdigten sie sich jeden­falls keines Blickes.

Aus­blick drit­ter Prozesstag

Am 5. Feb­ru­ar wird weit­er ver­han­delt. Es sollen die Vernehmungs­beamten von Chris­t­ian W. gehört wer­den. Laut Staat­san­walt Kai Clement hat der 22-Jährige damals Angaben gemacht, auf denen die Anklage fußt. Außer­dem sei es inter­es­sant zu erfahren, wie es nach anfänglichem Leug­nen von Chris­t­ian W. zur Aus­sage kam. Weit­er will das Gericht Zeu­gen hören, die das Opfer mit den Angeklagten in der Tat­nacht zusam­men gese­hen haben sollen. Ges­pan­nt sein darf man auf die Aus­sage der Fre­undin von Chris­t­ian W. Bei ihr sollen sich die bei­den Angeklagten kurz nach der Tat aufge­hal­ten haben.

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jüdisches Leben & Antisemitismus

Schwedt: Grabsteine auf jüdischem Friedhof umgeworfen

Schwedt/Oder (ipr) In der Nacht zum Son­ntag haben unbekan­nte Täter auf dem jüdis­chen Fried­hof in Schwedt (Oder) elf Grab­steine umgestoßen, berichtet der Press­esprech­er der Polizei des Schutzbere­ich­es Uck­er­mark, Ingo Heese. Die Höhe des ent­stande­nen Sach­schadens ist noch nicht bekan­nt. Die Krim­i­nalpolizei hat die Ermit­tlun­gen sofort aufgenommen.

Krim­inal­tech­niker unter­sucht­en den Tatort, um so mögliche Spuren der Täter zu sich­ern. Die Unter­suchun­gen laufen auf Hoch­touren. Ob diese Tat einen poli­tisch motivierten Hin­ter­grund hat, kann noch nicht gesagt wer­den. Die Polizei ermit­telt in alle Richtungen.

Die Polizei bit­tet um Mith­il­fe bei der Aufk­lärung dieser Straftat und fordert Zeu­gen auf, ihre Fest­stel­lun­gen mitzuteilen.

  • Wer hat in der Nacht zum 25.01.2009 Per­so­n­en bemerkt, die sich auf bzw. in der Nähe des Fried­hofs aufhielten? 
  • Es kön­nte auch sein, dass Per­so­n­en­grup­pen auf­fäl­lig waren, die nicht gle­ich im Zusam­men­hang mit der Tat in Erschei­n­ung traten. 
  • Gibt es Zeu­gen, die in der besagten Nacht Jugendliche beim Abbren­nen von Feuer­w­erk­skör­pern in der Nähe des Fried­hofs beobachtet haben? Einen solchen Vor­fall soll es in der besagten Nacht gegeben haben.

Hin­weise bitte an die Polizei in Schwedt unter der Num­mer 03332–4321‑0 oder jed­er anderen Polizeidienststelle.

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Antifaschismus

Israel du kotzt uns an“

Brandenburg/Havel — (Neo)nazis marschierten am heuti­gen Mor­gen durch Brandenburg/Havel und skandierten anti­semi­tis­che Parolen.

Nach den zahlre­ichen Sol­i­dar­ität­skundge­bun­gen der let­zten Wochen für und gegen die aktuelle israelis­che Mil­itärin­ter­ven­tion im Gaza­s­treifen haben heute auch unge­fähr 50 (Neo)nazis während eines Marsches durch Bran­den­burg an der Hav­el ein­deutig Stel­lung bezogen.

Die hin­ter einem Ban­ner mit der Auf­schrift „Keine Waf­fen für Israel – Frei­heit für Palästi­na“ laufend­en, größ­ten­teils angereis­ten so genan­nten „freien“ Nation­al­is­ten bekun­de­ten so ihre vorge­bliche Sol­i­dar­ität mit dem palästi­nen­sis­chen Volk, macht­en in Sprechchören auf den ange­blichen „Holo­caust“ in Palästi­na aufmerk­sam und verunglimpften Israel als „Mörder­staat“.

Eben­falls gehörte der Ruf „Israel du kotzt uns an“ zum Stan­dard­reper­toire der marschieren­den (Neo)nazis, der die Ver­ach­tung der Ver­anstal­tung­steil­nehmer gegenüber dem Juden­staat beson­ders zum Aus­druck brachte.

Da auch keine Palästi­nenser, son­dern auss­chließlich (Neo)nazis aus Brandenburg/Havel, Pots­dam-Mit­tel­mark, Havel­land und Tel­tow – Fläming marschierten, scheint auch nahe­liegend, dass es den nation­al­is­tis­chen Akteuren trotz der bei­den mit­ge­führten Palästi­nafah­nen und den verteil­ten Flug­blät­tern mit der Über­schrift „Frei­heit für Palästi­na“ eigentlich um ganz andere Dinge ging.

Ger­ade die Wahl des Ter­mins in unmit­tel­bar­er Nähe des „Holo­caustge­denk­tages“ deutet darauf hin, dass die von den (Neo)nazis vorge­bracht­en Anfein­dun­gen gegen Israel tat­säch­lich die Ver­brechen des drit­ten Reich­es rel­a­tivieren sollen. In ein­er Art „Worter­grei­fungsstrate­gie“ soll der ange­bliche „Holo­caust“ in Palästi­na das Gedenken an die mil­lio­nen­fache Ermor­dung von Juden durch den NS Staat verdrängen.

Unge­fähr 70 Bran­den­burg­er ließen sich jedoch nicht täuschen und protestierten laut­stark am Rande der Strecke. Die anti­semi­tis­chen Parolen der (Neo)nazis wur­den dabei mit „Pfui“ Rufen deut­lich übertönt.

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Antifaschismus

Mahnwache” verboten, “Mahnwache” angemeldet

Berlin/Zossen - Eine von der NPD in Berlin angemeldete “Mah­nwache” am Holo­caust-Gedenk­tag ist von der Polizei ver­boten wor­den. Mit dem gle­ichen Mot­to wie in Berlin wollen Neon­azis nun im bran­den­bur­gis­chen Zossen aufmarschieren.

Der Berlin­er NPD-Lan­desver­band wollte am kom­menden Dien­stag eine “Mah­nwache” in Berlin-Mitte an der Kreuzung Friedrichstraße/Französische Straße mit angemelde­ten 50 Teil­nehmern ver­anstal­ten. Unter dem Mot­to “Stoppt den israelis­chen Holo­caust im Gaza-Streifen” woll­ten die Recht­sex­tremen offen­bar auch zwei zur gle­ichen Zeit in unmit­tel­bar­er Nähe stat­tfind­ende Ver­anstal­tun­gen stören, die am Jahrestag der Befreiung des Ver­nich­tungslagers Auschwitz an die Ver­nich­tung der europäis­chen Juden erin­nern sollen.

Am Dien­stag abend wird im dbb-Forum (Friedrich­straße) eine inter­na­tionale Holo­caust-Kon­ferenz eröffnet, die unter anderem von der Bun­deszen­trale für poli­tis­che Bil­dung ver­anstal­tet wird. Die Kon­ferenz mit zahlre­ichen akademis­chen Teil­nehmern hat das The­ma “Täter­forschung im glob­alen Kon­text” und wird sich neben dem Schw­er­punkt der Holo­caust-Täter­forschung auch mit Täter­pro­filen in anderen Genozi­den wie zum Beispiel in Ex-Jugoslaw­ien oder Kam­bod­scha befassen. Eben­falls am Dien­stagabend wird im Franzö­sis­chen Dom am Gen­dar­men­markt der Gedenkgottes­di­enst der Aktion Süh­neze­ichen Friedens­di­en­ste zum Holo­caust-Gedenk­tag abgehalten.

Heute wurde die NPD-“Mahnwache” von der Polizei ver­boten, die NPD hat gegen das Ver­bot Wider­spruch beim Berlin­er Ver­wal­tungs­gericht eingelegt.

Eine weit­ere “Mah­nwache” im bran­den­bur­gis­chen Zossen unter dem gle­ichen Mot­to wie die ver­botene NPD-Ver­anstal­tung wurde heute nach­mit­tag in einem Neon­azi-Forum angekündigt. Die “Mah­nwache” soll um 18 Uhr auf dem Mark­t­platz der Stadt im Land­kreis Tel­tow-Fläming stat­tfind­en. In Zossen sind mehrere bekan­nte Holo­castleugn­er behei­matet, die dem Umfeld der “Völkischen Reichs­be­we­gung” um Horst Mahler zugerech­net wer­den. Dazu zählen der gerichts­bekan­nte Holo­caust-Leugn­er Rain­er Link, der in Zossen ein Inter­net­cafe betreibt und vor kurzem wegen seines wüten­den Protestes gegen zwei Stolper­steine vor dem Gebäude Auf­se­hen erregte.

Eben­falls in Zossen wohnt unter gle­ich­er Adresse Gerd Walther, der in der taz als “justi­tiell geprüfter Holo­caustleugn­er” qual­i­fiziert wurde. Link und Walther waren im März 2008 vom Landgericht Frank­furt (Oder) wegen Volksver­het­zung zu Geld- und Bewährungsstrafen verurteilt wor­den. Walther fiel in Berlin zulet­zt als Besuch­er ein­er Ver­anstal­tung mit dem ehe­mals als Link­er eingestuften Jür­gen Elsäss­er auf, der seit einiger Zeit vor allem mit anti­amerikanis­chen und anti­is­raelis­chen “Querfront”-Parolen um Bünd­nis­part­ner von Recht­saußen buhlt.

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Antifaschismus

Das Ende der Unbefangenheit

Pren­zlau — „Wenn ich Men­schen­grup­pen auf der Straße sehe, bin ich vor­sichtig. Ich bin heute viel mis­strauis­ch­er.“ So äußerte sich das 16-jährige Opfer ein­er Tem­plin­er Gewalt­tat auf die Frage des Richters, was sich nach der Tat für ihn verän­dert habe. Die Mut­ter des Opfers ergänzte, er könne jet­zt keinen Sport mehr treiben, und ob der Kiefer je wieder richtig heilen werde, sei fraglich.

Der 20-jährige mehrfach vorbe­strafte Roman A. aus Milmers­dorf wurde am Don­ner­stag vom Jugend­schöf­fen­gericht des Amts­gericht­es Pren­zlau für schuldig befun­den, am 10. August 2008 in Tem­plin an einen 16-Jähri­gen ohne Grund eine gefährliche Kör­per­ver­let­zung began­gen zu haben.

Die Tat erregte wegen ihrer Bru­tal­ität und ihrer zeitlichen Nähe zum Mord an dem arbeit­slosen Bernd K. durch zwei der recht­en Szene zuge­höri­gen Tem­plin­er bun­desweites Aufsehen.

Die Tat und der Tather­gang waren unstrit­tig. Der Angeklagte hat­te schon nach sein­er Ver­haf­tung aus­führlich aus­ge­sagt und schilderte auch vor Gericht den genauen Tather­gang. Er kon­nte das, obwohl er zum Tatzeit­punkt erhe­blich alko­holisiert gewe­sen sein musste. Er selb­st sprach von etwa 13 Flaschen Bier und einem hal­ben Liter Korn in einem Zeitraum von acht Stunden.

Er ges­tand, sein 16-jähriges Opfer vom Fahrrad gestoßen zu haben, wobei der zier­liche Jugendliche mit dem Kopf auf das Straßenpflaster schlug. Anschließend trat er seinem Opfer mit den linken Fuß gegen den Kopf. Er sagte, mit dem Spann und nicht so stark. Hätte er richtig zuge­treten, dann wäre sein Opfer jet­zt nicht mehr am Leben.

Eine Zeu­g­in hat­te gese­hen wie der Kopf hoch hüpfte – der Richter ver­glich es später mit einem Ping­pong­ball — und wieder auf das Pflaster auf­schlug. Sie hat­te den Auf­prall des Kopfes aber auch deut­lich gehört. Sie habe das Blut aus Mund, Nase, Ohren und Augen laufen sehen. Ihr ran­nten die Trä­nen über die Wan­gen bei der Erin­nerung an diesen Vorfall.

Der 16-Jährige erlitt dabei einen Unterkiefer-Gelenkbruch, ein Schädel-Hirn-Trau­ma, Prel­lun­gen und einen Hörschaden. Er musste mehrere Tage im Kranken­haus behan­delt wer­den und lei­det bis heute unter seinen Ver­let­zun­gen, physisch wie psychisch.

Erfol­glose Suche nach dem Motiv

Der Angeklagte befand sich zwei Tage auf der Flucht. Bei sein­er Ver­haf­tung in einem Nahverkehrs­bus – er wollte sich nach Oranien­burg abset­zen — fan­den die Beamten volksver­het­zende Musik in sein­er Reise­tasche. Der Richter fragte Roman A. nach dessen poli­tis­ch­er Gesin­nung. Er bekan­nte, dass er zur recht­sex­tremen Szene gehöre und mehr als nur ein Mitläufer sei. Als Grund nan­nte er seinen ger­man­is­chen Glauben. Klar wurde, dass er sich nicht zuge­hörig zur Tem­plin­er Szene zählte, son­dern dass seine Kam­er­aden in Oranien­burg leben. Auf die Frage des Richters, ob denn seine Ide­olo­gie etwas mit der Tat zu tun hätte, antwortete der Angeklagte ganz ein­deutig mit „Nein“. Er sagte aber auch, wenn er gewusst hätte, dass sein Opfer ein Bekan­nter des zur Tem­plin­er recht­en Szene gehören­den Matthias M. ist, hätte er ihn nicht geschlagen.

In einem Brief, den der Angeklagte aus der Unter­suchung­shaft her­aus geschrieben hat­te, nan­nte er ansatzweise ein Motiv, ihm sei lang­weilig gewe­sen, und er habe sich nach Tem­plin aufgemacht, weil er sich habe prügeln wollen.

Mit seinem Urteil von 3 Jahren und 6 Monat­en Jugend­haft für Roman A. fol­gte der Richter den Anträ­gen von Staat­san­waltschaft und Neben­klage. Selb­st der Vertei­di­ger hat­te zuvor außer dem umfassenden Geständ­nis des Angeklagten keinen Aspekt gefun­den, der für Roman A. hät­ten sprechen kön­nen. Er hat­te lediglich um eine mildere Strafe gebeten. Während des Prozess­es einigten sich die Vertreter von Opfer und Täter auf die Zahlung eines Schmerzens­geldes. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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Arbeit & Soziales Law & Order

Rote Hilfe kritisiert MAZ-Berichterstattung

Königs Wuster­hausen — Den Ver­fassern der Artikel der Lokalaus­gabe Dahme-Spree­wald der Märkischen All­ge­meine Zeitung (MAZ) vom 18.12.08 zum The­ma „Rote Hil­fe“ von Frank Pawlows­ki und Franziska Mohr.

Die Über­legung, wie man kostengün­stig eine öffentliche Bekan­nt­gabe der Grün­dung der Roten Hil­fe in Königs Wuster­hausen erre­icht, ist nun von der MAZ kosten­los über­nom­men wor­den. Vie­len Danke für diese zuver­läs­sige Reak­tion den Damen und Her­ren Redakteuren.

Wenn wir geah­nt hät­ten, wie ernst sie unsere Arbeit nehmen, hät­ten wir Ihnen doch noch gle­ich einige Fälle in Sachen Repres­sion aus der Region mit­geteilt, wie hier Men­schen behan­delt wer­den, wie oft und wie viele ohne Hil­fe den staatlichen Repres­sio­nen oder den Angrif­f­en von Faschis­ten aus­ge­set­zt sind.

Zum Ver­ständ­nis, wir die Rote Hil­fe e.V. bieten Men­schen, die sich all­ge­mein oder konkret, kri­tisch, poli­tisch äußern (antikap­i­tal­is­tisch, antifaschis­tisch, sys­temkri­tisch) und deshalb Repres­sio­nen aus­ge­set­zt sind und ihrer per­sön­lichen Rechte oder sog­ar ihrer Frei­heit beraubt wer­den, Hil­fe an. Diese Hil­fe wird in ver­schieden­er Art geleis­tet, z.B. durch anwaltliche Betreu­ung oder Finanzhil­fe, Sol­i­dar­ität im Knast­fall und vieles mehr — lokal, bun­desweit und auch international.

Unsere weit­ere Öffentlichkeit­sar­beit wer­den wir ihrer Redak­tion jedoch nicht über­lassen, da ihr Urteilsver­mö­gen eingeschränkt scheint, was ihre Behaup­tung z.B. über die ange­blichen drei Brand­s­tifter ange­ht. Sie vorverurteilen und beschuldigen so in ein­er Art Selb­stjus­tiz und übler Nachrede gle­ich alle Mit­glieder der Roten Hil­fe mit und viele andere Men­schen, die Kriege als Mit­tel der Poli­tik nicht akzep­tieren. Wenn jemand, der Kriegs­gerät zer­stört, für Sie ein krim­ineller Brand­s­tifter ist, so gilt im Umkehrschluss für Sie, wer Kriegswaf­fen nicht zer­stört und Krieg befür­wortet ist ein guter Grundge­setz treuer, anständi­ger Bürg­er. Da ste­hen Sie mit Ihren Sin­nesgenossen auf der Seite der Krise. Krieg ist für Sie ein Mit­tel der Poli­tik — für uns nicht !!

Gewalt, die uns aufgezwun­gen wird, wer­den wir beant­worten – öffentlich, mit Ver­stand und Mut. Zustände wie zu Zeit­en der Dik­tatur, als Ihre gle­ichgeschal­teten Mei­n­un­gen gefragt und gewollt waren, geben ein Abbild der Geschichte, schle­ichen­der, nation­al­is­tis­ch­er, kap­i­tal­is­tis­ch­er, mil­i­taris­tis­ch­er, faschis­tis­ch­er Duldung.

Abschließend lässt sich sagen, dass sich treue Lakaien unter dem Deck­man­tel der Demokratie zu „demokratis­chen“ Extrem­is­ten her­aus­ge­bildet haben, um eine neue Art von Dik­tatur fast unbe­merkt erricht­en zu helfen. Beze­ich­nend ger­ade auch für die Sit­u­a­tion in KW ist doch, dass Ihre Artikel von ein­er extrem­istis­chen, aber sog­ar im Stadt­par­la­ment sitzen­den Partei, näm­lich der NPD, zu frontal­en Angrif­f­en auf wirk­liche Demokrat­en, als solche beze­ich­nen wir die Men­schen in der SHIA, genutzt wer­den, um diese zu diskred­i­tieren. Ermutigt und gestärkt wer­den wir unsere Vere­in­sar­beit gründlich, sach­lich aber bes­timmt in die Öffentlichkeit tra­gen, um die Repres­sion in all Ihrer Vielfalt und Ihren Vari­anten bekan­nt zu machen. Die Sol­i­dar­itäts­bekun­dun­gen, die bei uns einge­gan­gen sind, sind über­greifend aus allen alter­na­tiv­en, linken Strömungen.

Denkt mal!

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Afrodeutscher Jugendlicher freigesprochen — Rechtsextremisten verheddern sich in Falschaussagen

Rathenow — Am Amts­gericht fand gestern, Dien­stag den 20.01.2009, ein Gericht­sprozess gegen den afrodeutschen Jugendlichen M. aus Rathenow statt. Die stadt­bekan­nte Recht­sex­trem­is­ten Sil­vio W. und Fabi­an H. hat­ten den Jugendlichen bewusst falsch beschuldigt, einen von ihnen getreten, geschla­gen und mit Pfef­fer­spray ange­grif­f­en zu haben. Dabei war M. in den Mor­gen­stun­den des 8. Sep­tem­ber 2007 selb­st zweifach Opfer eines recht­sex­tremen Angriffs geworden.

M. war mit sein­er Fre­undin vom Rathenow­er Stadt­fest auf dem Weg nach Hause, als er inner­halb weniger Minuten unmit­tel­bar vor sein­er Woh­nung zweimal ange­grif­f­en wurde. Zur sel­ben Zeit kam es auf dem Stadt­fest zu mehreren Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen recht­en und antifaschis­tis­chen Jugendlichen, an denen M. jedoch nicht beteiligt war.

Wie sich nun her­ausstellte, kon­nten die ver­let­zten Recht­sex­trem­is­ten keinen ihrer Angreifer erken­nen. Dies gaben sie auch am sel­ben Abend bei der Polizei so an. In der drei Wochen später stat­tfind­en­den Nachvernehmung kon­nten sich die Recht­en jedoch plöt­zlich sehr genau erin­nern – sie benan­nten M. namentlich als den ver­meintlichen Schläger. Im Gerichtssaal fie­len ihre Lügengeschicht­en jedoch wie Karten­häuser in sich zusam­men. Ihre Aus­sagen waren offen­sichtlich schlecht abge­sprochen und sowohl untere­inan­der als auch gegenüber denen, die bei der Polizei gemacht wur­den, so wider­sprüch­lich, dass die falschen Beschuldigun­gen für alle Beteiligten offenkundig wur­den. Fol­gerichtig lautete das Urteil für M: Freispruch.

Diese Falschaus­sagen zeigen eine per­fide, wenn auch dilet­tan­tisch durchge­führte Strate­gie der organ­isierten Kam­er­ad­schaft­szene in Rathenow. Der Jugendliche M. wurde bere­its mehrfach von ihnen ange­grif­f­en und auf­grund sein­er Haut­farbe ver­let­zt. Ihn als ver­meintlichen Schläger zu denun­zieren und dies bis in den Gerichtssaal durchzuziehen, zeugt von einem Men­schen­bild, in welchem nichtweiße Deutsche oder Ander­s­denk­ende keinen Platz haben und ihnen das Recht auf ein unversehrtes Leben abge­sprochen wird. Die Zeu­ge­naus­sagen des Sil­vio W. und Fabi­an H. wer­den wohl noch ein gerichtlich­es Nach­spiel haben. Wir gehen davon aus, dass nach dem Freis­pruch für M. eine Anzeige wegen Falschbeschuldigung und Zeu­genkom­plott fol­gen muss.

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Antifaschismus

Viel Gewalt in einen Prozess gepackt

Pren­zlau — Seit Dien­stag dieser Woche müssen sich vier Män­ner aus Tem­plin und Lychen im Alter von 23 bis 40 Jahren wegen dreier Gewalt­de­lik­te vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten. Der Über­fall auf einen jun­gen Punk gilt dabei als poli­tisch motiviert. Die anderen bei­den Straftat­en wur­den von der Staat­san­waltschaft als Kör­per­ver­let­zung angeklagt.

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Als Erster im Zeu­gen­stand sitzt ein 20-jähriger junger Mann im dun­klen Anzug mit Krawat­te und „ordentlich“ geschnit­ten­em Haar. Er ist aus dem Harz zu dieser Ver­hand­lung angereist. Vor einem Jahr lebte der Auszu­bildende noch in der Umge­bung Tem­plins und war mit dem Abitur beschäftigt. Am 24. April war er länger in der Stadt geblieben und hat­te den let­zten Bus ver­passt. Gegen 21:30 Uhr befand er sich im Stadtzen­trum auf dem Weg zu einem Fre­und bei dem er über­nacht­en kon­nte. Er schildert mit präzisen Worten den Tather­gang. Er habe Schritte hin­ter sich gehört, wurde mit „komm her, du Scheiß Zecke“ beschimpft, drehte sich um und bekam die Faust des Angreifers ins Gesicht. Er habe auszuwe­ichen ver­sucht und sei hin­ter dem recht­en Ohr getrof­fen wor­den. Sein Gegenüber schub­ste ihn zu Boden und begann auf ihn einzutreten. Eine Frau ver­suchte den Angreifer wegzuziehen, was ihr auch gelang. Er habe sich erheben wollen, da sei der Schläger erneut auf ihn los gegan­gen. Die Frau habe den Angeklagten wieder wegge­zo­gen. Er sei liegen geblieben bis die Bei­den abge­zo­gen waren. Weil die Frau etwas gerufen habe wie „Patrick hör doch auf. Du hast doch schon ein Ding am Laufen.“ und er den Täter habe beschreiben kön­nen, war es ihm und seinen Fre­un­den ein Leicht­es gewe­sen, Patrick K. zu iden­ti­fizieren. Patrick K. hat zuvor dem Richter die Tat ges­tanden. Allerd­ings hat er bestrit­ten, sein Opfer getreten zu haben.

Rechter Schläger Patrick K.

Patrick K. gehört zur gewalt­täti­gen recht­sex­tremen Szene Tem­plins auch wenn er sich am Dien­stag von seinen ehe­ma­li­gen Kam­er­aden dis­tanzierte. Derzeit sitzt er wegen eines weit­eren Gewalt­de­lik­ts, das eben­falls am Dien­stag ver­han­delt wurde, in Unter­suchung­shaft. Im Novem­ber 2008 stellte das Landgericht Neu­rup­pin in ein­er Beru­fungsver­hand­lung fest, dass er an einem Angriff auf zwei Punks im Herb­st 2007 maßge­blich beteiligt war und bestätigte eine zehn­monatige Frei­heitsstrafe. Hier wurde Revi­sion ein­gelegt. Par­al­lel läuft in Pren­zlau ein Ver­fahren gegen ihn und drei weit­eren Kumpa­nen wegen gemein­schaftlich­er schw­er­er Kör­per­ver­let­zung, die von den vier Män­nern Ende Mai let­zten 2008 in Pren­zlau began­gen wurde. Hier wird am Fre­itag dieser Woche ein Urteil erwartet. Spätestens im März wird er sich in seinem näch­sten Ver­fahren gemein­sam mit den Brüdern M. und Tino G. vor dem Amts­gericht in Pren­zlau ver­ant­worten müssen, weil die vier jun­gen Män­ner im Dezem­ber 2007 zwei Punks in der Sparkasse am Tem­plin­er „Pub“ übel zugerichtet hatten.

Angst — Räume

Inter­es­sant für das Ver­ständ­nis des Kli­mas in Tem­plin im let­zten Früh­jahr ist die Schilderung von Chris­t­ian J. über den Zeitraum bis zur Attacke. Er war zuvor bere­its ein­mal an dieser Gruppe Rechter vor­beige­gan­gen. Es roch für ihn nach Ärg­er. Chris­t­ian J. spricht im Zeu­gen­stand von Angst. Er war Punk, gek­lei­det wie ein Punk mit einem flam­menden roten Iroke­sen. Er wusste, dass Punks begehrtes Opfer der Recht­en waren. Als er erneut an dieser Gruppe vor­bei musste, wech­selte er etwa 100 Meter zuvor die Straßen­seite, ging zügig an den Leuten vor­bei, ohne hinzublick­en. Er bog in eine Seit­en­straße ab. Sie ließen ihn nicht entwischen.

Patrick K. und Chris­t­ian J. kan­nten sich nicht. Punks waren Frei­wild für die Tem­plin­er Recht­en. Der rechte Schläger Mar­tin M. wurde jüngst von einem Punk gefragt, warum er denn Zielscheibe sein­er Aggres­sion gewor­den war? Mar­tin M. soll geant­wortet haben: „Weil euer Ausse­hen so provoziert.“

Der Prozess wird am 30. Jan­u­ar 2008 fortgeführt.

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Antifaschismus

Will die “Stiftung Kontinent Europa” den “Fuchsbau” kaufen?

Fürsten­walde — Der geplante Verkauf des ein­sti­gen Mil­itär­bunkers “Fuchs­bau” bei Fürsten­walde (Oder-Spree) durch die Bun­de­sanstalt für Immo­bilien­auf­gaben (BIMA) an einen pri­vat­en Investor hat den Ver­fas­sungss­chutz des Lan­des Bran­den­burg auf den Plan gerufen. Nach einem Bericht der Berlin­er Mor­gen­post ver­muten Sicher­heit­skreise einen verdeck­ten Schachzug von NPD-Funktionären.

Nach Infor­ma­tio­nen der Mor­gen­post soll die 7500 Quadrat­meter große Immo­bilie mit 190 Hek­tar Wald­fläche für rund eine Mil­lion Euro an einen Holzhändler aus Solin­gen (Nor­drhein-West­falen) verkauft wer­den. Sicher­heit­skreise sehen dem­nach die “Stiftung Kon­ti­nent Europa” als Geldge­ber des Holzhändlers. Als soge­nan­nter “Deutsch­land-Beauf­tragter” der Stiftung fungiert der NPD-Funk­tionär Andreas Molau. Der ehe­ma­lige Wal­dor­flehrer wollte im nur drei Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Rauen­er Gut Johan­nes­berg ein NPD-Schu­lungszen­trum erricht­en. Molau hat­te zunächst das Gut erwer­ben kön­nen. Wegen eines Form­fehlers kon­nte der Kauf aber rück­gängig gemacht werden.

Bau sei mit brisan­ter Technik”

Eine genaue Prü­fung des Sachver­halts sieht der SPD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Peter Danck­ert dem Bericht zufolge “als zwin­gend geboten an. Der Bunker sei keine x‑beliebige Immo­bilie, so Danck­ert. Der Bau sei mit brisan­ter Tech­nik vollgestopft. Zu DDR-Zeit­en war dem­nach hier die streng geheime Luftab­wehr-Zen­trale des Warschauer Pak­tes unterge­bracht. Viele tech­nis­che Anla­gen seien noch voll funktionsfähig.

BIMA-Sprecherin Melanie Matz wollte auf Anfrage der Mor­gen­post wed­er bestäti­gen noch demen­tieren, dass es sich beim Inter­essen­ten um den Holzhändler han­delt: “Der Kaufin­ter­essent mit dem besten Kau­fange­bot ist der Bun­de­sanstalt aus anderen Grund­stücks­geschäften bekan­nt und lediglich an der Nutzung der forstwirtschaftlichen Flächen inter­essiert, die den Bunker umgeben und die den eigentlichen Kaufge­gen­stand ausmachen.”

Inforiot