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Prozess gegen rassistische Brandstifter in Oranienburg

Vor dem Amts­gericht Oranien­burg, Berlin­er Str. 38, Saal 206, find­et am Dien­stag, den
29.10.02, und am Don­ner­stag, den 7.11.02, jew­eils um 9 Uhr ein Prozess wegen
Brand­s­tiftung gegen drei Män­ner statt. 

Den drei Angeklagten im Alter von 19, 24 und 48 Jahren sollen für einen rassistisch
motivierten Bran­dan­schlag auf einen Döner­im­biss ver­ant­wortlich sein. In der Nacht
zum 4. Juli 2002 war ein Imbis­s­wa­gen in der Lehnitzer Flo­ras­traße mit einem
bren­nen­den Reifen angezün­det wor­den. Der Wagen kann seit­dem nicht mehr benutzt
wer­den. Die wirtschaftliche Exis­tenz des Betreibers, eines 43-jähri­gen türkischen
Griechen aus Berlin, wurde zer­stört. Ismaili D. lebt seit­dem von Sozial­hil­fe und hat
außer­dem noch Schulden wegen des noch nicht abbezahlten Wagens. 

Ende August erhielt Ismaili D. eine Auf­forderung des Ord­nungsamts Oranienburg-Land,
er solle das abge­bran­nte Wrack auf eigene Kosten beseit­i­gen, son­st werde ein Bußgeld
ver­hängt. Auch die Dar­legung sein­er Mit­tel­losigkeit und Ver­schul­dung als Folge des
Bran­dan­schlags beein­druck­te das Ord­nungsamt nicht. Am 2.10.02 wurde ihm ultimativ
eine Frist bis 5.11.02 für die Besei­t­i­gung geset­zt, dann wür­den “Zwangs­maß­nah­men
eingeleitet”. 

Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive merkt dazu an: “Das Ver­hal­ten des Ordnungsamt
ist abso­lut befremdlich. Hier wird ein Opfer eines Bran­dan­schlags dop­pelt bestraft.
Erst wird seine wirtschaftliche Exis­tenz von Ras­sis­ten ver­nichtet, dann wird ihm von
ein­er Behörde wegen der Fol­gen des Bran­dan­schlags mit ein­er Strafe gedro­ht. Warum
macht die Behörde die Brand­s­tifter nicht haftbar?” 

Opfer­per­spek­tive

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Brandenburg untersucht Auswirkungen der Videoüberwachung

Pots­dam (ddp-lbg). Bran­den­burg lässt als erstes Bun­des­land die Auswirkun­gen des polizeilichen Videoüberwachung wis­senschaftlich über­prüfen. Koor­diniert durch die Fach­hochschule der Polizei wer­den mehrere wis­senschaftliche Insti­tute in ein­er Langzeit­studie bis 2005 den Videoüberwachung unter betrieb­swirtschaftlichen, krim­i­nol­o­gisch-sozi­ol­o­gis­chen und juris­tis­chen Aspek­ten bew­erten, sagte ein Sprech­er des Innen­min­is­teri­ums am Mittwoch in Pots­dam. Zu der Unter­suchung gehören auch Bürg­er­be­fra­gun­gen. Zudem wer­den aus­gewählte Ver­gle­ichs­stan­dorte ohne Videoschutz eingebunden.
«Die Ergeb­nisse wer­den wichtige Impulse für die Entschei­dung über die dauer­hafte Errich­tung des Videoschutzes nicht nur in Bran­den­burg haben», betonte Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU). Bran­den­burg sei damit Vor­re­it­er und beschre­ite neue Wege in der Präven­tion und Strafverfolgung.
Mit dem Forschung­spro­jekt wird auch ein Land­tags­beschluss umge­set­zt. Das Par­la­ment hat­te zur fün­fjähri­gen Erprobungsphase des Videoschutzes eine unab­hängige, wis­senschaftliche Begleit­forschung geset­zlich ver­ankert. Forschung­sob­jek­te sind Bernau, Erkn­er, Pots­dam und Rathenow. Dort waren zwis­chen dem 9. Novem­ber 2001 und dem 12. Feb­ru­ar dieses Jahres die ersten Videoüberwachungsan­la­gen in Bran­den­burg instal­liert worden.
Die ersten Erfahrun­gen an den vier Stan­dorten sind nach Angaben des Innen­min­is­teri­ums pos­i­tiv. «Die Krim­i­nal­ität ist stark zurück­ge­gan­gen, zum Teil um mehr als 50 Prozent», unter­strich Schön­bohm. Zahlre­iche Tatverdächtige seien dank der Videosys­teme auf frisch­er Tat gestellt worden. 

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Rechter Brandstifter ermittelt und verhaftet

PERLEBERG In Zusam­me­nar­beit mit der Krim­i­nalpolizei und der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin kon­nte der Täter ermit­telt wer­den, der ver­gan­gene Woche in der Nacht von Fre­itag zu Sonnabend in Per­leberg in der Ham­burg­er Straße Müll­ton­nen in Brand set­zte. Dadurch war ein nahe liegen­der Dön­er-Imbiss­stand beschädigt wor­den. Nach der Vernehmung des Beschuldigten kann ein aus­län­der­feindlich­er Hin­ter­grund nicht mehr aus­geschlossen wer­den. Der 19-jährige Täter wurde dem zuständi­gen Richter des Amts­gerichts Per­leberg vorge­führt, der einen Haft­be­fehl erließ und die Unter­suchung­shaft anord­nete. Der Mann wurde im Anschluss der Vernehmung in eine Jus­tizvol­lzugsanstalt gebracht. 

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Rassistischer Angriff in Prenzlau vor Gericht

Vor dem Amts­gericht Pren­zlau, Baus­traße 37, find­et am Don­ner­stag, den 24.Oktober 2002 um 9 Uhr im Saal 114 der Prozess gegen vier Recht­sradikale im Alter von 16 bis 23 Jahre statt. 

Der ras­sis­tis­che Angriff ereignete sich in der Nacht zum 16. August
diesen Jahres im Stadtzen­trum der uck­er­märkischen Stadt Pren­zlau. Einer
der Täter hätte zuerst ver­sucht, den Schwarzafrikan­er Neil D. aus Sierra
Leone in Rich­tung See zu lock­en, doch Neil. D. kan­nte ihn und seine
Fre­unde bere­its von früheren Begeg­nun­gen, wo sie AusländerInnen
ras­sis­tis­che beschimpft und bedro­ht hät­ten, und ging nicht mit. Andere
Jugendliche kamen dazu, nach den Angaben von Neil D. alle­samt im recht­en Outfit.
Sie beschimpften das spätere Opfer und schlu­gen ihn dann bru­tal nieder.
Die Täter wur­den noch in der­sel­ben Nacht gefasst und in
Unter­suchung­shaft genom­men. Eine Woche später bedro­ht­en und belei­digten erneut
Jugendliche den Schwarzafrikan­er mit den Worten „ Scheiß Neger, du bist
schuld, dass unsere Fre­unde im Knast sitzen“. 

Von dem Angriff trug Neil D. kör­per­liche Ver­let­zun­gen davon, doch
beson­ders unter den psy­chis­chen Fol­gen lei­det er bis heute. Er hat Angst,
auf die Straße zu gehen, hat seit­dem starke Schlaf­störun­gen und weiß bis
heute nicht, warum er ange­grif­f­en wurde. Da durch diesen rassistischen
Angriff ein Weit­er­leben in Pren­zlau für Neil D. unmöglich gewor­den ist,
hat er vorüberge­hend die Stadt ver­lassen. Mit Hil­fe des Vereins
Opfer­per­spek­tive, die ihn seit dem Angriff betreut, ver­sucht Neil D. eine
Umverteilung nach Pots­dam zu erre­ichen. Doch die zuständi­gen Behör­den haben
über seinen Antrag , der kurz nach dem Angriff gestellt wurde, trotz
der schwieri­gen Sicher­heit­slage und trotz eines psychologischen
Gutacht­ens über die trau­ma­tisierende Wirkung des Angriffs bis heute nicht
entschieden. 

Für Rück­fra­gen ste­hen ihnen Judith Porath und Clau­dia Luzar vom Verein
Opfer­per­spek­tive zu Ver­fü­gung ( Tele­fon: 0171–1935669).

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IWG-demo am 09.11.02 in Hoyerswerda

antifaschis­tis­ches rechercheteam ostsachsen
PRESSEMITTEILUNG 23.10.2002

Recht­sex­trem­istis­che Demon­stra­tion in Hoyerswerda

Am 09. Novem­ber 2002 plant die recht­sex­trem­istis­che „Inter­essens­ge­mein­schaft Wiedervere­ini­gung Gesamt­deutsch­land“ (IWG)eine Demon­stra­tion in Hoy­er­swer­da unter dem Mot­to „Recht auf Heimat“. 

Der 09. Novem­ber ist der Gedenk­tag an die Reich­s­pogrom­nacht. Der Ver­such der IWG an diesem Tage eine neon­azis­tis­che Ver­anstal­tung durchzuführen, kann daher nur als eine Ver­höh­nung der Opfer des Holo­caust ver­standen werden. 

Wir fordern alle demokratis­chen Bürg­erIn­nen und Bürg­er, sowie die ver­ant­wortlichen Behör­den dazu auf, diese Ver­anstal­tung nicht zu zulassen! 

Die IWG ist eine revi­sion­is­tis­che Split­teror­gan­i­sa­tion, um den 73jährigen Georg Palet­ta aus Ple­in­feld. Sie fordert die „Wiedervere­ini­gung Gesamt­deutsch­lands“ und spricht dabei von „annek­tierten Gebi­eten“, welche noch immer zu Deutsch­land gehören wür­den. Auch wird von der IWG die Allein­schuld von Deutsch­land am II. Weltkrieg geleugnet. Fast monatlich ver­anstal­tet die IWG Demon­stra­tio­nen, so u.a. am 13. April in Bad Muskau oder am 22. Juni in Gör­litz. An diesen nah­men regelmäs­sig organ­isierte Neon­azis von der NPD und Freien Kam­er­ad­schaften teil. In Hoy­er­swer­da rech­net das antifaschis­tis­che rechercheteam ost­sach­sen daher damit, dass die regionalen Neon­azis eben­falls daran teil­nehmen wer­den. Diese sind vor allem die recht­sex­trem­istis­chen Freien Aktivis­ten Hoy­er­swer­da, die Junge Lands­man­nschaft Ost­preußen, die Kam­er­ad­schaft Schle­sis­che Jungs aus Niesky, Vertreter der NPD und weitere. 

Kein Naz­i­marsch am 09. November! 

Mit fre­undlichen Grüßen 

Peter Eppendorf

art_ostsachsen@gmx.de

www.ostsachsen.tk

mehr zur iwg hier auf infori­ot oder auf www.infofool.asncottbus.org

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Ökologisches Kulturzentrum Kesselberg bedroht

Der Ini­tia­tive “Ökol­o­gis­che Kul­turzen­trum Kessel­berg e. V.” dro­ht das Aus. Der gemein­nützige Vere­in will auf einem 45 Hek­tar großen Gelände am östlichen Rande Berlins eine interkul­turelle Begeg­nungsstätte schaf­fen. Kern des Pro­jek­ts ist die “Indi­gene Botschaft”, ein für Europa ein­ma­liges Vorhaben, mit dem bedro­hte indi­gene Bevölkerungs­grup­pen aus aller Welt in Berlin eine Stimme bekom­men sollen. 

Eine erste Ver­steigerung ist am 14. Okto­ber geplatzt, den­noch dro­ht dem Pro­jekt die Räu­mung. Das bei Erkn­er gele­gene Are­al wird zurzeit noch von der Bank für Gemein­wirtschaft (jet­zt SEB) ver­wal­tet. Die SEB will das Gelände verkaufen. Obwohl die seit zwei Jahren beste­hende Ini­tia­tiv-Gruppe von Anfang an in Kon­takt mit der Konkursver­wal­tung und den kom­mu­nalen Behör­den ste­ht, mah­nte die Konkursver­wal­tung Schröder und Part­ner an, das Gelände bis zum 1. Okto­ber zu ver­lassen. Spätestens in zwei Monat­en soll nun ein zweit­er Ver­steigerung­ster­min mit erhe­blich gerin­gerem Ein­stiegs­ge­bot stattfinden. 

Die neuen Pläne eines Schu­lungszen­trums für Mitar­beit­er von Phar­ma-Unternehmen bzw. die pri­vate Nutzung der Fam­i­lie Frein ste­hen im Gegen­satz zum erk­lärten Ziel der örtlichen Kom­mune, das in der DDR als Stasi-Funk-Zen­trale genutzte und später zum Ökozen­trum aus­ge­baute Are­al zu einem Ort der sozial-ökol­o­gis­chen Begeg­nung zu machen. 

Damit wür­den wiedere­in­mal pri­vatwirtschaftliche Inter­essen die Arbeit eines gemein­nützi­gen Pro­jek­tes zerstören. 

Zusät­zliche Infos:

taz-Artikel von Peter Nowak: Schluss im Osten

Home­page vom Kessel­berg: www.kesselberg.info

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Den Nazis in Halbe den Marsch blasen!

Mahn-und Gedenkkundge­bung für die sow­jetis­chen Zwangsar­bei­t­erIn­nen unter dem
Mot­to “Nie wieder Faschis­mus — Nie wieder Krieg”
am 17. Novem­ber 2002 von 11.00 Uhr — 18.00 auf dem Park­platz direkt am
Hauptein­gang des Zen­tral­wald­fried­hof Halbe
Ver­anstal­terin: Bedin­gungslose Kapit­u­la­tion 8.Mai e.V. und Bündnis
unab­hängiger Antifagruppen

Zum ersten Mal nach 10 Jahren ver­bots­be­d­ingter Pause wollen am 17.November
2002 soge­nan­nte Freie Nation­al­is­ten unter Führung des Berufs-Nazi Christian
Worch in Halbe bei Berlin mit der Parole „Ruhm und Ehre dem deutschen
Frontsol­dat­en“ einen bun­desweit­en Auf­marsch durch­führen und den „Volk­strauertag“ in
das nation­al­sozial­is­tis­che „Heldenge­denken“ umwidmen. 

Im April 1945 bilde­ten Panz­ere­in­heit­en der Roten Armee einen Kessel um die
Reste der geschla­ge­nen 9. Armee des Gen­er­als Busse, der auf Anrat­en General
Wencks – dieser kon­nte flücht­en und war nach dem Krieg unbe­hel­ligt als Direktor
der Fer­ro-Stahl AG tätig — das Kapit­u­la­tion­sange­bot der Roten Armee
ablehnte. Somit wurde „Hitlers let­ztes Aufge­bot“, beste­hend aus 15jährigen
Jugendlichen, alten Män­nern, mil­itärischen Hal­bkrüp­peln und den Ver­brech­ern der
Waf­fen-SS, in den let­zten Kriegswochen in den Wäldern um Halbe folgerichtig
zusam­mengeschossen. Das Gemet­zel hin­ter­ließ den größten Soldatenfriedhof
Deutsch­lands, den Zen­tral­wald­fried­hof Halbe.
Hier liegen die „Helden­bilder“ der alten und neuen Nazis begraben — die
„tapfer­en“ Wehrma­chtssol­dat­en und vor allem die Ange­höri­gen der Waffen-SS. 

Halbe ist neben Wun­siedel DER Wall­fahrt­sort von Alt- und Neonazis. 

Schon vor 1989 war der Fried­hof eine geheime Kult­stätte der Neon­aziszene der
DDR die dort auch nach Waf­fen und Mil­i­taria- Gegen­stän­den gebud­delt hatte.
1990 und 91 fan­den bis zu deren Ver­bot alljährlich am Volk­strauertag in
Halbe Nazi-Aufmärsche zum Gedenken an die „Helden“ der Waf­fen-SS statt. Bis zu
1000 Alt- und Neon­azis gedacht­en und feierten hier mit Fack­el- und Trommelzügen
und marschierten teil­weise uni­formiert über den Fried­hof. Alles was in der
Nazi-Szene Rang und Namen hat­te gab sich hier ein Stelldichein: FAP,
Wik­ingju­gend, Nation­al­is­tis­che Front (NF), Deutsche Kul­turge­mein­schaft (DKG) und ihr
Berlin­er Ableger (BKP), JN, Van­dalen etc.. 

Neben Ange­höri­gen der deutschen Wehrma­cht und Waf­fen-SS liegen an diesem Ort
jedoch auch 57 von der Nazi-Jus­tiz als Wehrkraftzer­set­zer und Deserteure
verurteilte und hin­gerichtete Sol­dat­en, sowie ukrainis­che Zwangsar­beit­er und
Zwangsar­bei­t­erin­nen, die während des Krieges in den umliegen­den Gemeinden
aus­ge­beutet wur­den und an den Fol­gen von Hunger und Entkräf­tung star­ben. Und nicht
zulet­zt sind in Halbe Tausende der gefal­l­enen Sol­dat­en der Roten Armee
begraben.
Die Vorstel­lung, dass das braune Pack ihr faschis­tis­ches Heldenge­denken auf
den Gräbern sow­jetis­ch­er Zwangsar­beit­er und Rotarmis­ten zele­bri­ert ist von
ein­er Wider­lichkeit, die den ekel­haften Anblick eines „nor­malen“
Nazi-Auf­marschs bei weit­em übersteigt. 

Eben­so wie sich Wun­siedel nach jahre­langem Ver­bot wieder etablieren konnte,
ist auch in Halbe davon auszuge­hen, dass Ver­bote vor den Verwaltungsgerichten
nicht stand­hal­ten wer­den. Nach Halbe wird das gle­iche Spek­trum wie nach
Wun­siedel kom­men. Daher ist mit ca. 2000 Nazis zu rech­nen, die bun­des- und
€paweit anreisen werden. 

Nach­dem der antifaschis­tis­che Protest gegen den Nazi-Auf­marsch in Wunsiedel
nicht ger­ade opti­mal gelaufen ist, sollte Halbe nun doch mit mehr
Aufmerk­samkeit bedacht wer­den. Die regionalen AntifaschistIn­nen sind bei den geplanten
Gege­nak­tio­nen natür­lich auf über­re­gionale bzw. bun­desweite Unterstützung
angewiesen. AntifaschistIn­nen kön­nen natür­lich nicht jede Nazi-Ver­anstal­tung mit
Protesten begleit­en. Jedoch muß solchen, die für das Nazi-Spek­trum einen hohen
Stel­len­wert haben, und dazu gehört Halbe, kraftvoll ent­ge­genge­treten werden. 

Darum müssen am 17. Novem­ber vielfältige antifaschis­tis­che Gege­nak­tio­nen mit
massen­hafter Beteili­gung in und um Halbe stat­tfind­en, um den Nazi-Aufmarsch
zu einem Desaster wer­den zu lassen. 

Achtet auf weit­ere Ankündigungen ! 

Weit­ere Info gibt es unter www.halbe.da.ru. Kon­takt: redhalbe@oleco.net

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OSL-Kreis ist kein Brennpunkt rechtsextremer Gewalt”

So wie im Lande ins­ge­samt, liefern auch im hiesi­gen Land­kreis rechts­gerichtete Aktiv­itäten Grund zur Sorge.
Der Ober­spree­wald-Lausitz-Kreis ist kein Bren­npunkt recht­sex­tremer Gewalt. Wir haben es hier vor­rangig mit so genan­nten Pro­pa­gan­dade­lik­ten, zum Beispiel Schmier­ereien mit Nazisym­bol­en, zu tun. Wir küm­mern uns mit einem Jugend­kom­mis­sari­at und ein­er mobilen Ein­satzein­heit mit sechs Mitar­beit­ern inten­siv um dieses Prob­lem­feld. Schw­er­punkt ist, wie zum Beispiel im Falle ein­er Gruppe Jugendlich­er in Lauch­ham­mer, im Vor­feld gegen solche Straftat­en anzuge­hen, mit den Jugendlichen ins Gespräch zu kom­men. Rechts­gerichtete Straftat­en stiegen in diesem im Ver­gle­ich zum Vor­jahr um 20 an. 2001 mussten 40 reg­istri­ert werden. 

[…]

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Tod eines Punks — Täter erhielt geringere Strafe

EBERSWALDE/COTTBUS. Vor zweiein­halb Jahren starb in Eber­swalde der 22-jährige Falko L. Der Punk war während eines Stre­its von einem stadt­bekan­nten Recht­sradikalen vor ein Taxi gestoßen wor­den. Dafür wurde Mike B. sieben Monate später vom Landgericht Frank­furt (Oder) wegen Kör­per­ver­let­zung mit Todes­folge zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilt. Gegen das Urteil legte der damals 28-Jährige Revi­sion ein — und war erfol­gre­ich. Am Dien­stag wurde der Tod des Punks nach ein­er Entschei­dung des Bun­des­gericht­shofes erneut ver­han­delt, dies­mal in Cottbus.
Am Ende des neuen Prozess­es lautete das Straf­maß ein Jahr und acht Monate. Der Tod des Punks wurde nun­mehr als fahrläs­sige Tötung gew­ertet. Mike B. ver­ließ zunächst als freier Mann den Gerichtssaal. “Er hat nach der Tat bere­its 14 Monate in Unter­suchung­shaft gesessen. Nun muss die Strafvoll­streck­ungskam­mer entschei­den, ob sie den Mann die let­zten Monate auf Bewährung auf freiem Fuß lässt”, sagte René Now­itz­ki, der Sprech­er des Cot­tbuser Landgerichts. Zu Gun­sten des Angeklagten Mike B. sei gew­ertet wor­den, dass der Tat ein ein­stündi­ger Stre­it voraus­ge­gan­gen war. “Erst dann hat der Angeklagte das Opfer geschub­st. Der junge Mann kam durch eine Fahrläs­sigkeit ums Leben”, sagte Nowitzki.

In dem ersten Ver­fahren vor dem Frank­furter Landgericht hat­te die Rich­terin die Zivil­courage des späteren Opfers Falko L. gewürdigt. Falko hat­te an jen­em Mai-Tag im Bus lange Zeit auf Mike B. ein­gere­det und ihn auf dessen am Hin­terkopf ein­tä­towiertes Hak­enkreuz ange­sprochen. Der Punk sei aber, so hieß es damals, über das Ziel hin­aus­geschossen, als er Mike B. mit “Süßer” belei­digt habe. Erst nach Ver­lassen des Busses, an der Bushal­testelle, fing Mike B. an, den jun­gen Mann mit den roten Rastalock­en zu schla­gen. Schließlich ver­set­zte er Falko L. einen Stoß vor die Brust. Der 22-Jährige geri­et ins Straucheln und stolperte nach hin­ten auf die Straße. Dabei wurde er von einem vor­beifahren­den Taxi erfasst. Er starb zwei Stun­den später in einem Kranken­haus an seinen schw­eren Kopfver­let­zun­gen. Mike B. stellte sich drei Tage nach der Tat selb­st bei der Polizei.

Die Rich­terin hat­te damals gew­ertet, dass die Tat kein klas­sis­ch­er Fall von rechter Gewalt gegen Men­schen mit link­er Gesin­nung sei und auch zugegeben, dass Mike B. nicht plan­mäßig gegen den Punk vorge­gan­gen sei.

Der Bun­des­gericht­shof ver­warf nun das Urteil des Frank­furter Landgerichts und stellte fest, dass es sich bei der Tat lediglich um eine fahrläs­sige Tötung gehan­delt habe. In Cot­tbus galt es nur noch, ein neues Straf­maß zuzumessen. Es fiel wesentlich geringer aus als beim ersten Prozess.

Zurück­hal­tende Bewertung

Mar­cus Rein­ert vom Vere­in Opfer­per­spek­tive sagte nach dem neuen Urteil, das niedrige Straf­maß habe ihn schon über­rascht. “Uns ging es jedoch vor allem darum, dass das poli­tis­che Motiv der Tat noch ein­mal bew­ertet wird”, sagte Rein­ert. Damit habe sich aber das Cot­tbuser Gericht am Dien­stag sehr zurückgehalten. 

Die poli­tis­che Gesin­nung hat sich nach Ansicht des Richters in diesem Falle nicht straf­bar aus­gewirkt, sie sei im entschei­den­den Moment der Tat nicht zum Aus­druck gekom­men. “Zumin­d­est war die rechte Gesin­nung des Angeklagten ursäch­lich für den Stre­it und let­ztlich auch die Tat”, so Reinert.

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Palästinenser ausländerfeindlich beleidigt & beschimpft

Zwei alko­holisierte Män­ner sind in der Nacht zu Dien­stag wegen des Ver­dachts der Bedro­hung vor­läu­fig festgenom­men wor­den. Die bei­den Pots­damer (29; 24) hat­ten am Mon­tag kurz nach 22 Uhr an einem Imbiss Am Stern einen 28-jähri­gen Palästi­nenser und dessen 18-jährige Pots­damer Fre­undin aus­län­der­feindlich belei­digt und bedroht. 

Bei den Tätern wur­den 2,24 bzw. 1,62 Promille gemessen. Der 29-Jährige schlug wild um sich, als er in den Streifen­wa­gen gebracht wurde. Eine Anzeige wegen des Wider­stands gegen Vol­lzugs­beamte fol­gte. Der 24-Jährige hat­te bere­its am 18. Okto­ber einen Marokkan­er beschimpft und ver­let­zt und in ein­er Drewitzer Videothek einen Türken provoziert.

Inforiot