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Krieg ist keine Lösung”

Der Lan­desver­band von Bünd­nis 90 /Die Grü­nen Bran­den­burg ruft erneut dazu
auf, sich an der zen­tralen Demon­stra­tion gegen den dro­hen­den Irak-Krieg am
15. Feb­ru­ar in Berlin zu beteili-gen. Wir sagen Nein zu einem Krieg, der
unzäh­li­gen Men­schen Leid und Elend brin­gen würde und die Gefahr birgt, die
gesamte Region dauer­haft zu destabilisieren. 

Bünd­nis 90/Die Grü­nen unter­stützen die Anstren­gun­gen, den Irak ohne den
Ein­satz mil­itärisch­er Gewalt zu ent­waffnen. Wir stellen uns hin­ter die
Forderung der Vere­in­ten Natio­nen nach ein­er kom­plet­ten, kontrollierten
Abrüs­tung des Irak bei den Massen­ver­nich­tungswaf­fen und unter-stützen die
Arbeit der UN-Waf­fenin­spek­teure. Wir wen­den uns jedoch gegen die Strategie
der USA, die Abrüs­tungs-Forderung zum Anlass für einen Präven­tiv-Krieg zu
nehmen. 

Ein Krieg gegen den Irak hätte katas­trophale Fol­gen für die Bevölkerung des
Lan­des. Darüber hin­aus würde er unab­se­hbare Gefahren für den Nahen und
Mit­tleren Osten und für die welt-weite Koali­tion gegen den internationalen
Ter­ror mit sich brin­gen. Es ist im Übri­gen nicht im In-ter­esse eines
friedlichen, demokratis­chen Europas, sich an einem Mil­itärschlag zu
beteili­gen, der die auf Frieden und wirtschaftliche Stabilität
aus­gerichteten Beziehun­gen zu €päis­chen Nach­bar­re­gio­nen beschädigt. 

Die Kri­tik an der amerikanis­chen Irak-Poli­tik richtet sich nicht
grund­sät­zlich gegen die USA. Sie soll die transat­lantis­chen Beziehungen
nicht beschädi­gen. Den­noch wollen wir offen sagen, dass wir die Strategie
der USA für falsch und gefährlich hal­ten. Wir begrüßen deshalb die Politik
der rot-grü­nen Bun­desregierung, die zu ein­er Stärkung der Oppo­si­tion gegen
einen Irak-Krieg bei-getra­gen hat. 

Die Friedens­demon­stra­tion find­et am Sam­stag, dem 15. Feb­ru­ar, in Berlin
statt. Die Bünd­nis-grü­nen sam­meln sich ab 11.15 Uhr am Roten Rathaus,
Rathausstraße, Ecke Span­dauer Straße. Die Demo begin­nt ab 12 Uhr am
Alexan­der­platz und am Bre­itschei­d­platz. Die Abschlusskund-gebung ist
zwis­chen 14 und 16 Uhr in der Nähe des Bran­den­burg­er Tors. 

Bünd­nis 90 / Die Grü­nen Brandenburg

Lin­den­str. 53

14467 Potsdam

www.gruene-brandenburg.de

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Hindenburg bleibt Ehrenbürger

(MAZ) Paul von Hin­den­burg bleibt Pots­damer Ehren­bürg­er. Diese Vorentschei­dung traf
der Haup­tauss­chuss der Stadtverord­neten gestern Abend gegen die Stim­men der
PDS und der Frak­tion Die Andere. Mit neun zu vier bei Enthal­tung der Grünen
fol­gte das Gremi­um der Empfehlung der His­torik­er Mar­tin Sabrow und Bernhard
R. Kroen­er, die man um eine wis­senschaftliche Bew­er­tung des
Stre­ichungsantrages der Frak­tion Die Andere gebeten hat­te. Zugle­ich einigte
man sich, eine Erk­lärung zur Per­son des zweit­en deutschen Reichspräsidenten
und Gen­er­alfeld­marschalls von Hin­den­burg zu erar­beit­en. Damit solle
ver­mieden wer­den, das die Ablehnung der Stre­ichung als “falsches Signal”
ankomme, sagte Bünd­nis­grü­nen-Frak­tion­schefin Sask­ia Hüneke, auf deren
Anre­gung hin die Erk­lärung for­muliert wer­den soll. In der Debat­te prallten
zwei Sichtweisen aufeinan­der. Mar­tin Sabrow vom Zen­trum für zeithistorische
Forschun­gen fasste die eine: Es gehe nicht um ein Pro oder Kon­tra zu
Hin­den­burg, son­dern um die Frage: “Wie weit geht unsere geschichtspolitische
Reini­gungs­berech­ti­gung?” Auch sein Kol­lege Kroen­er, Pro­fes­sor für
Mil­itärgeschichte an der Uni­ver­sität Pots­dam, betonte den zeithistorischen
Wert der Ehren­bürg­erliste. Sie sei allein als Geschichts­doku­ment und im
Entschei­dungskon­text ihrer Zeit zu nehmen. Ihre Exis­tenz führe immerhin
dazu, dass nicht ein­fach der Man­tel des Vergessens aus­ge­bre­it­et werde, sagte
Kroen­er. Sabrow ver­wies darauf, dass andere Kom­munen prob­lema­tis­che Namen
stillschweigend gestrichen hät­ten. Die Gegen­po­si­tion ver­trat­en Björn O.
Wiede, der die Debat­te im Kon­text der Vor­bere­itung der 70. Wiederkehr des
“Tages von Pots­dam” ins Rollen gebracht hat­te, und PDS-Fraktionschef
Hans-Jür­gen Schar­fen­berg. Wenn man auf die Stre­ichung verzichte, bestätige
man damit den Akt vom April 1933, als die Pots­damer Stadtverord­neten Hitler
und Hin­den­burg gle­ichzeit­ig zu Ehren­bürg­ern erk­lärten. Kroen­er ver­wies auf
ein Prob­lem: Pots­dam habe bish­er nur Nazi-Größen aus sein­er Liste
gestrichen. Wenn nun als einziger Nicht-Nazi Hin­den­burg getil­gt würde,
set­zte man ihn mit Hitler und Göring gle­ich. Dass dies angesichts der
Dif­feren­ziertheit der Per­son unangemessen wäre, verdeut­licht­en beide
His­torik­er. Sabrow erk­lärte, dass man den Reich­spräsi­den­ten natür­lich als
Steig­bügel­hal­ter der Nazis sehen könne, wenn man die Dolch­stoßle­gende und
den per­ma­nen­ten Ver­such der Restau­rierung der Monar­chie her­anziehe. “Dies
ist eher die Vita eines Henkers denn eines prä­sidi­alen Hüters der Republik”,
sagte Sabrow. Den­noch gebe es genug Gründe für die Gegen­these, dass
Hin­den­burg “effek­tiv­eren Wider­stand gegen Hitlers Machtüber­nahme geleistet
hat als der kom­mu­nis­tis­che Parteiführer Ernst Thäl­mann oder der
sozialdemokratis­che Min­is­ter­präsi­dent Otto Braun”. Ohne die Kan­di­datur des
84-Jähri­gen wäre Hitler bere­its im April 1932 Reich­spräsi­dent gewe­sen, sagte
Sabrow. Die Nation­al­sozial­is­ten hät­ten stattdessen den Ein­druck gewinnen
müssen, sie kön­nten sich “zu Tode siegen”, wür­den aber stets am “Boll­w­erk
Hin­den­burg” scheit­ern. Kroen­er erin­nerte daran, dass sich der greise
Reich­spräsi­dent noch am 20. Jan­u­ar 1933 geweigert hat­te, Hitler zum
Reich­skan­zler zu berufen. Er wurde erst durch seinen Sohn Oskar und den zurü
ckge­trete­nen Reich­skan­zler Franz von Papen überzeugt, dass die Einbindung
der Nazis ins Kabi­nett einzige Alter­na­tive zur gescheit­erten Poli­tik der
Notverord­nun­gen sei. Bis dahin hat­te Hin­den­burg stets die Ansicht vertreten,
er könne kein­er Partei die Macht übergeben, die “ein­seit­ig gegen
Ander­s­denk­ende eingestellt” sei und eine Dik­tatur anstrebe, erinnerte
Kroen­er. Der “Tag von Pots­dam”, an dem Hin­den­burg, nicht Hitler im
Vorder­grund ges­tanden habe, könne insofern auch als “let­zte glänzende
Man­i­fes­ta­tion des kon­ser­v­a­tiv­en Preußen­tums” gedeutet wer­den, sagte Martin
Sabrow.

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Handschuhe für Nazi-Symbole

Hand­schuhe für Nazi-Symbole

Disko­mord-Prozess in Frank­furt (Oder) wurde fortgesetzt

(MAZ) FRANKFURT (ODER) Im Disko­mord-Prozess vor dem Landgericht Frank­furt (Oder)
haben zwei Angeklagte ihre an SS-Runen erin­nernde Finger-Tätowierungen
ver­hüllen müssen. Am gestri­gen zweit­en Ver­hand­lungstag trug der
Hauptbeschuldigte Matthias R. (23) eine Ban­dage über der Hand. Der
Mitangeklagte Maik W. (21) zog erst im Saal Gum­mi-Hand­schuhe über. Der
Staat­san­walt hat­te zu Prozess­be­ginn Ermit­tlun­gen ange­dro­ht, falls die
NS-Zeichen weit­er zu sehen wer­den. Auch der Vor­sitzende Richter stellte
klar, dass er eine Zurschaustel­lung der Zeichen nicht dulden werde. In dem
Prozess müssen sich ins­ge­samt sechs Angeklagte wegen der Vor­würfe des
Mordes, der Bei­hil­fe zum Mord, des Raubes und der unterlassenen
Hil­feleis­tung ver­ant­worten. Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sollen
am 1. Juni des ver­gan­genen Jahres in Neu Mahlisch (Märkisch-Oder­land) einen
29-jähri­gen Mann mis­shan­delt und beraubt haben. Matthias R. habe das Opfer
dann aus Angst vor ein­er Anzeige mit einem Mess­er ermordet. Ein Angeklagter
sagte gestern er habe vom Auto aus beobachtet, wie vier sein­er Kumpa­nen den
Mann zu Boden schlu­gen und dann weit­er auf ihn ein­trat­en. Bei der Bluttat
selb­st sei er nicht dabei gewe­sen. Er habe aber dem blut­be­fleck­ten Matthias
R. anschließend vorgeschla­gen, die Sachen zu ver­bren­nen. Auf die Frage,
warum er getötet habe, habe R. ihm am näch­sten Tag geant­wortet, er wisse das
nicht. Der Prozess wird am Fre­itag fort­ge­set­zt. Das Urteil soll
voraus­sichtlich am 6. März verkün­det werden. 

Warnsignal

Kom­men­tar von Jut­ta Abromeit in der MAZ

Fünf Lud­wigs­felder Jugendliche sind vom Landgericht Pots­dam verurteilt
wor­den, weil sie einen Mosam­bikan­er fast zu Tode prügel­ten: ver­suchter Mord
ein­er “emo­tion­al vere­len­de­ten Jugend­clique mit dif­fuser rechtsradikaler
Ein­stel­lung”. Von einem Schock in der bish­er als besonders
aus­län­der­fre­undlich gel­tenden Stadt Lud­wigs­felde ist nichts zu merken. Ein
Vertei­di­ger der vier Unter-18-Jähri­gen hat­te am Tele­fon gegenüber der
MAZ-Lokalredak­tion gesagt, “da soll ein Exem­pel wegen Ausländerfeindlichkeit
sta­tu­iert wer­den”. Doch eine “ganz nor­male Prügelei”, wie im Gerichtssaal zu
hören, war es mit Sicher­heit nicht. Denn schon bei einem Prozess voriges
Jahr in Zossen ging es um den Haupt­täter. Der wurde nicht in den Saal
gelassen, weil Jugendliche sein­er Clique vor ihm Angst hat­ten. Es deutete
sich an, dass David E. seinen Vasallen Dro­gen verkaufte beziehungsweise sie
Dro­gen verkaufen ließ. Sie sind also in mehrfachem Sinne von ihm abhängig.
Jet­zt sitzt der Neon­azi für achtein­halb Jahre hin­ter Git­tern. Wenn die
Mit­täter auch noch nicht viel in ihrem Leben begrif­f­en haben, aber das ist
die Chance für sie. Für Lud­wigs­felde ist ihre Tat ein Warnsignal — hier sind
die Men­schen nicht bess­er oder schlechter als anderswo. 

Disko­mord-Prozess: Angeklagte müssen Nazi-Sym­bole verhüllen

(MOZ) Frank­furt (Oder). Im Disko­mord-Prozess vor dem Landgericht
Frank­furt (Oder) haben zwei Angeklagte ihre an SS-Runen erinnernde
Fin­ger-Tätowierun­gen ver­hüllen müssen. Am zweit­en Ver­hand­lungstag am
Mittwoch trug der Hauptbeschuldigte Matthias R. (23) eine Ban­dage über der
Hand. Der Mitangeklagte Maik W. (21) zog erst im Saal Gum­mi-Hand­schuhe über.
Der Staat­san­walt hat­te zu Prozess­be­ginn Ermit­tlun­gen ange­dro­ht, falls die
NS-Zeichen weit­er zu sehen wer­den. Auch der Vor­sitzende Richter stellte
klar, dass er eine Zurschaustel­lung der Zeichen nicht dulden werde.
In dem Prozess müssen sich ins­ge­samt sechs Angeklagte wegen der Vor­würfe des
Mordes, der Bei­hil­fe zum Mord, des Raubes und der unterlassenen
Hil­feleis­tung ver­ant­worten. Die 19 bis 26 Jahre alten Beschuldigten sollen
am 1. Juni 2002 in Neu Mahlisch bei Seelow einen 29-jähri­gen Mann
mis­shan­delt und beraubt haben. Matthias R. habe das Opfer dann aus Angst vor
ein­er Anzeige mit einem Mess­er getötet.
Ein Angeklagter sagte am Mittwoch, er habe vom Auto aus beobachtet, wie vier
sein­er Kumpa­nen den Mann zu Boden schlu­gen und dann weit­er auf ihn
ein­trat­en. Bei der Blut­tat selb­st sei er nicht dabei gewe­sen. Er habe aber
dem blut­be­fleck­ten Matthias R. anschließend vorgeschla­gen, die Sachen zu
ver­bren­nen. Auf die Frage, warum er getötet habe, habe R. ihm am nächsten
Tag geant­wortet, er wisse das nicht. Der Prozess wird am Freitag
fort­ge­set­zt. Das Urteil soll voraus­sichtlich am 6. März verkün­det werden. 

Eine Frage der Wahrnehmung

In Pots­dam wer­den fünf Rechte wegen ver­sucht­en Mordes zu hohen Haftstrafen
verurteilt. In Cot­tbus muss ein Gericht ein Ver­fahren wegen eines rechten
Über­falls auf eine Berlin­er Ska-Band ein­stellen, weil schlampig ermittelt
wurde

(TAZ) Der 4. August vorigen Jahres muss eine laue Som­mer­nacht gewe­sen sein. Für
Ali Ibrahim, einen ehe­ma­li­gen mosam­bikanis­chen Ver­tragsar­beit­er, war das,
was sich damals in einem Wald­stück bei Lud­wigs­felde abspielte, die Hölle.
Ahnungs­los tappte der 38-Jährige in die Falle ein­er fün­fköp­fi­gen rechten
Clique. Zwei Stun­den mis­shan­del­ten sie ihn aufs schw­er­ste. Das Landgericht
Pots­dam wertete die Tat am Dien­stag als ver­sucht­en Mord.
Ali Ibrahim kan­nte die bei­den 15- und 16-Jähri­gen, die ihn “zu ein­er Party”
ein­lu­den. Doch statt ein­er Feier erwartete den Mosam­bikan­er bei seiner
Ankun­ft im Wald ein mehrstündi­ges Mar­tyri­um — geplant von ein­er “emo­tion­al
vere­len­de­ten Jugendl­clique mit dif­fusem rechtem Welt­bild”, wie Richter Klaus
Przy­bil­la die fünf Angeklagten im Alter zwis­chen 15 bis 22 Jahren
bezeichnete.
Ins­beson­dere der 22-jährige David E. — wegen rechter Delik­te schon
vorbe­straft — tat sich dabei her­vor. Mit den Rufen “Du Neger! Du schwarze
Sau!” eröffnete David E. nach Ansicht des Gerichts den Reigen
“men­schen­ver­ach­t­en­der Bru­tal­ität”. Nach eige­nen Aus­sagen der fünf
Angeklagten bei der Polizei zertrüm­merte zuerst David E. eine Bierflasche
auf dem Kopf des vor Angst paralysierten Opfers und boxte es ins Gesicht.
Nach weit­eren Trit­ten und Schlä­gen lag der Mosam­bikan­er am Boden. Ein­er der
Angreifer hielt dann seinen Kopf fest, während die anderen ihn aus­zo­gen und
anschließend auf Oberkör­p­er, Bauch und Kopf sprangen. Irgend­wann ver­lor der
Mosam­bikan­er das Bewusst­sein. Seine Peiniger macht­en weit­er; David E. soll
ein bren­nen­des Feuerzeug an die Haut des Opfers gehal­ten haben.
Gegen 5 Uhr mor­gens, als Ali Ibrahim sich nicht mehr regte, ließen die
Angreifer ab. David E. ging zum Schlafen nach Hause und brüstete sich
andern­tags, der Abend sei “geil” gewe­sen; die anderen ver­set­zten ihr Zelt um
einige hun­dert Meter weit­er an eine andere Stelle im Wald. “Sie wollten
nicht töten, aber sie über­ließen es dem Zufall, ob ihr Opfer ster­ben würde”,
so das Gericht. Ali Ibrahim über­lebte. Doch die Mis­shand­lun­gen haben nach
Angaben des Vere­ins Opfer­per­spek­tive bei ihm zu einem schw­eren Trauma
geführt. Jed­er Schritt vor die Tür sei mit Angst beset­zt. Als Ali Ibrahim
vor Gericht seine Erin­nerun­gen an die August­nacht schilderte, schloss das
Landgericht die Angeklagten aus. Zu groß sei die Gefahr einer
Retrau­ma­tisierung, so Richter Przybilla.
In ihrem Plä­doy­er ging die Staat­san­waltschaft von ein­er “poli­tisch
motivierten Tat aus. Dem fol­gte das Gericht. Es verurteilte David E. zu
achtein­halb Jahren Haft, zwei Mitangeklagte zu drei und fünf Jahren
Jugend­haft. Die bei­den jüng­sten Angeklagten erhiel­ten zwei Jahre auf
Bewährung.
Während sich das Landgericht Pots­dam von seinem Urteil eine erzieherische
Wirkung erhofft, offen­barten die Strafver­fol­gungs­be­hör­den in Cot­tbus am
gle­ichen Tag ein völ­lig anderes Vorge­hen im Anschluss an einen
recht­sex­tremen Über­fall. Knapp zweiein­halb Jahre dauerte es, bis der Angriff
auf die Berlin­er Ska-Band “Moth­ers Prid
e” im Anschluss an ein Konz­ert in
Cot­tbus über­haupt vor Gericht kam. Der dunkel­häutige Bassist der Band war
damals als “Nig­ger­schwein”, eine Fre­undin der Band als “Nig­ger­schlampe”
beschimpft wor­den. Vier Band­mit­glieder kamen mit schw­eren Prel­lun­gen ins
Kranken­haus. Trotz­dem schloss die Polizei in Cot­tbus von vorn­here­in einen
recht­en Hin­ter­grund aus. Vor Gericht ges­tanden die vier Angeklagten aus dem
recht­en Hooli­gan-Milieu zwar ihre Tat­beteili­gung. Sie kamen jedoch mit
Geld­strafen davon.

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Ein Polizistenwitz?”

B.-REHBRÜCKE Mit Empörung hat der Haup­tauss­chuss auf ein Schreiben vom
Pots­damer Polizeiprä­sid­i­um reagiert. Die Gemeinde hat­te sich dort beklagt,
warum eine für Pots­dam genehmigte NPD-Demon­stra­tion auf dem Gebi­et von
Rehbrücke begann, ohne die Kom­mune zu informieren. Und dann sam­melten sich
die Recht­sex­tremen auch noch auf dem Gelände eines ehemaligen
Zwangsar­beit­er­lagers, hieß es. Nach der Antwort hat sich das Kopfschütteln
ver­stärkt. Der Ein­sat­zleit­er der Demon­stra­tion vom 21. Dezem­ber 2002
schreibt im Auf­trag des Polizeipräsi­den­ten: “Nicht die NPD, wie Sie
ver­muten, son­dern der als Recht­sex­trem­ist bun­desweit bekan­nte Herr Worch aus
Ham­burg hat­te die fragliche Ver­anstal­tung angemeldet.” Belehrend geht es
weit­er: “Darüber hin­aus kann ich Ihnen mit­teilen, dass die Zusam­men­rot­tung nicht auf dem Gebi­et eines ehe­ma­li­gen Zwangsar­beit­er­lagers … stattfand.”
Es sei ein “Durch­gangslager des Arbeit­samtes” gewe­sen. Uwe Jaeger hielt den
Brief für einen “Polizis­ten­witz”, Eri­ka Haenel sprach vom “wiehern­den
Amtss­chim­mel”. Kurt Baller: “Das Lager wurde einst vom Sicherheitsdienst
ein­gerichtet, später eine Außen­stelle des Arbeit­samtes dazu gestellt. Auch
in diesem Lager gescha­hen üble Dinge.” In Rehbrücke lan­dete z.B. Frans
Raspe, weil er sich weigerte, für die deutsche Wehrma­cht im beset­zten Den
Haag Panz­er­gräben zu schip­pen. Die Gemeinde will mit einem offe­nen Brief
reagieren.

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Polizeiwache nur einen Mausklick entfernt

Pots­dam — Mit einem sym­bol­is­chen Tas­ten­druck hat Bran­den­burgs Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) am Don­ner­stag in Pots­dam die bun­desweit erste
Inter­netwache der Polizei eröffnet. Damit kön­nten sich die Bürg­er ab sofort
manchen Weg zur Polizei sparen, teilte das Min­is­teri­um mit. Ob die
Erstat­tung ein­er Anzeige, die Anmel­dung ein­er Ver­samm­lung oder ein Hinweis
und Beschw­er­den zur Polizeiar­beit: Jet­zt genüge ein Mausklick am heimischen
Com­put­er. “Wir haben uns mit der Polizeire­form das Ziel gesetzt,
Polizeiar­beit noch bürg­ernäher zu gestal­ten”, sagte Schön­bohm. Dazu gehörten
auch kurze Wege für die Bürg­er und eine opti­male Erre­ich­barkeit der Polizei.
Bei­des biete das Inter­net. Bere­its während des drama­tis­chen Hochwassers im
ver­gan­genen Jahr war das Netz umfassend zur Infor­ma­tion und Kommunikation
genutzt wor­den. Unter der Webadresse
www.internetwache.brandenburg.de kön­nen Bürg­er mit ihrer Polizei
direkt in Kon­takt treten. Dabei wird die elek­tro­n­is­che Post an das für den
Wohnort zuständi­ge Polizeiprä­sid­i­um in Pots­dam oder Frank­furt (Oder)
gesandt, rund um die Uhr gesichtet und an die jew­eils verantwortlichen
Dien­st­stellen weit­ergeleit­et. Von dort erhal­ten die Bürg­er zunächst eine
Ein­gangs­bestä­ti­gung und anschließend weit­ere Infor­ma­tio­nen. Sor­gen um die
Daten­sicher­heit müssen sich die Bürg­er laut Innen­min­is­teri­um nicht machen.
Denn die Angaben wür­den ver­schlüs­selt über­mit­telt, so Schön­bohm. Auch der
Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte habe das Konzept geprüft und gebilligt.

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Die sozialen Bewegungen in Italien

Buch­laden Sput­nik (Pots­dam, Char­lot­ten­strasse 28)

21.2.2003, um 20 Uhr

mit Dario Azzeli­ni (Autor, Mit­glied von Fels)

und Mar­co Guarel­la (ital­ienis­ch­er Historiker)

Von den Tute Bianchi in Seattle,Prag und Gen­ua zu den Dis­sob­be­ti­en­ti heute

Azzelii und Guearelle wollen mit ihrem jüngst erschienen Buch einen Überblick über die Entwick­lung der sozialen Bewe­gun­gen in Ital­ien sowie einen aktuellen Stand
der Sit­u­a­tion heute geben. Dazu gibt es einen Film von Oliv­er Ressler. 

Ital­ien. Gen­ua. Geschichte, Perspektiven.

Ital­ien, eine starke Linke mit gesellschaftlich­er Ver­ankerung, bre­ite Bünd­nisse, eine beein­druck­ende Massen­mo­bil­isierung, ein bru­tales Vorge­hen der
Sicher­heit­skräfte, Schuss­waf­fenge­brauch, der Exeku­tion eines Demon­stran­ten, eine Regierung, die an Zynis­mus kaum zu über­bi­eten ist, frag­würdi­ge Anschläge und dann wieder Hun­dert­tausende auf den Straßen, gegen den Krieg und gegen
die rechte Regierung. Die Ereignisse rund um den G8 in Gen­ua im Som­mer 2001 und die linke Mobil­isierungs­fähigkeit nach dem 11. Sep­tem­ber und gegen den “Antiter­ror-Krieg” zeugten Entset­zen, Ver­wun­derung, Erstaunen und Bewunderung
zugleich. 

Das vor­liegende Buch ver­sucht die Hin­ter­gründe zu beleucht­en. Mit Kapiteln über die Geschichte der außer­par­la­men­tarischen Linken, der Analyse der drei
großen recht­en Regierungsparteien Forza Italia, Allean­za Nazionale und Lega Nord, der Darstel­lung der Ereignisse in Gen­ua und der poli­tis­chen Fol­gen, einem Exkurs zur Strate­gie der Span­nung his­torisch und aktuell, sowie
Inter­views mit ver­schiede­nen SprecherIn­nen (Tute Bianche, Dis­obbe­di­en­ti, Cobas, Rifon­dazione Comu­nista) der bre­it­en Bewe­gung, wird das Ital­ien des neuen Jahrtausends aus dem Reich der Mythen her­aus geholt. 

Dis­obbe­di­en­ti

Ein Video von Oliv­er Ressler, 2002

Das Video “Dis­obbe­di­en­ti” the­ma­tisiert die Entste­hungs­geschichte, poli­tis­che Grund­la­gen und Aktions­for­men der Bewe­gung der Dis­obbe­di­en­ti (Unge­hor­samen)
anhand von Gespräch­sauss­chnit­ten mit sieben Beteiligten. Die Dis­obbe­di­en­ti gin­gen während den Demon­stra­tio­nen gegen den G8-Gipfel im Juli 2001 in Gen­ua aus den Tute Bianche her­vor. “Tute Bianche” war die Beze­ich­nung für jene weiß
gek­lei­de­ten AktivistIn­nen aus Ital­ien, die ihre durch Schaum­stoffe, Reifen, Helme, Gas­masken und selb­st­gemachte Schilder geschützten Kör­p­er als Waffe des zivilen Unge­hor­sams bei direk­ten Aktio­nen und Demon­stra­tio­nen einsetzten. 

1994 trat­en die Tute Bianche erst­mals in Ital­ien in einem gesellschaftlichen Umfeld in Erschei­n­ung, in dem der “Masse­nar­beit­er” schrit­tweise durch prekäre
post­fordis­tis­che Beschäf­ti­gungs­for­men abgelöst wurde. Die Tute Bianche beteiligten sich an diesen Arbeit­skämpfen wie an den Kämpfen der Migran­tInnen für Bewe­gungs­frei­heit, indem sie mit ein­er speziell entwick­el­ten Aktionsform
der Demon­tage die Schließung von Abschiebe­lagern erzwan­gen. Die Tute Bianche waren Teil der Demon­stra­tio­nen gegen die WTO in Seat­tle 1999 und mit Del­e­ga­tio­nen im Lakan­donis­chen Regen­wald in Chi­a­pas und in den beset­zten Gebi­eten Palestinas. 

Beim G8-Gipfel in Gen­ua entsch­ieden die Tute Bianche, die iden­titätss­tif­ten­den und namensgeben­den weißen Over­alls abzule­gen, um in der Mul­ti­tude der 300.000 Demoteil­nehmerIn­nen aufzuge­hen. Der Über­gang der Tute Bianche zu den Dis­obbe­di­en­ti, den Unge­hor­samen, ist auch eine Entwick­lung des “zivilen Unge­hor­sams” zum “sozialen Unge­hor­sam”. Durch das repres­sive Vorge­hen und die
Mas­sak­er der Polizeikräfte in Gen­ua wurde die Prax­is des sozialen Unge­hor­sams über die Straße hin­aus in die ver­schieden­sten gesellschaftlichen Bere­iche hinein getra­gen. Der Dis­obbe­di­en­ti-Sprech­er Luca Casari­ni beschreibt daher im Video die Tute Bianche als sub­jek­tive Erfahrung und kleine Armee, die Dis­obbe­di­en­ti hinge­gen als Mul­ti­tude und Bewe­gung. Die Dis­obbe­di­en­ti setzen
die Poli­tik­form der Tute Bianche fort und ver­suchen, eine gerechtere Legal­ität von Unten zu schaf­fen. Es wer­den weit­er­hin spek­takuläre Aktio­nen gegen Abschiebe­lager durchge­führt, wie die im Video gezeigt Demon­tage des Abschiebe­lagers in Via Mat­tei in Bologna am 25. Jan­u­ar 2002. Dazu kom­men Ver­suche, den “sozialen Unge­hor­sam” als kollek­tive Prax­is unter­schiedlich­er Grup­pen weit­erzuen­twick­eln, Waren- und Kom­mu­nika­tions­flüsse zu block­ieren, Streiks einzel­ner Grup­pen zu gen­er­al­isieren, Gen­er­al­streiks zu pla­nen und durchzuführen. Die Gespräche mit den Dis­obbe­di­en­ti wur­den im Juli 2002 in Bologna und Gen­ua auf ital­ienisch geführt. Das Video “Dis­obbe­di­en­ti” gibt es mit deutsch­er und englis­ch­er Untertitelung.

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Haftstrafen für rechte Schläger

Haft­strafen zwis­chen 8,5 und zwei Jahren ver­hängte am Dien­stag das Pots­damer Landgericht gegen fünf Angeklagte, die am 3. August 2002 den Afrikan­er Ali Ibrahim halb tot schlu­gen. Damit ori­en­tierte sich das Gericht
an dem Straf­maß, das die Staat­san­waltschaft gefordert hat­te. Die Anklage lautet auf ver­sucht­en Mord in Tatein­heit mit gefährlich­er Körperverletzung. 

Erschw­erend kam der “niedrige Beweg­grund” hinzu: Die Angeklagten wer­den dem
recht­sex­trem­istis­chen Lager zugerech­net. Die höch­ste Strafe erhielt der 23-jährige David E., der nach Erwach­se­nen­strafrecht verurteilt wurde. Die
zwei­jähri­gen Haft­strafen für zwei 16-Jährige wur­den zur Bewährung
aus­ge­set­zt. Sie waren nicht vorbe­straft und am Tatabend alko­holisiert. Die
Berlin­er Anwältin Christi­na Clemm, die Ibrahim in der Neben­klage vertrat,
nan­nte das Urteil “sehr gemäßigt”. Kein­er der Angeklagten hätte vor Gericht
wirk­lich Reue gezeigt. Ibrahim war bei der Urteilsverkün­dung nicht anwesend.
Er lei­det seit dem Über­fall unter Angstattacken. 

Siehe auch Urteilsverkün­dung im Prozess um Mord­ver­such an Mosam­bikan­er (Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive vom 7.2.) sowie Mosam­bikan­er von Jugendlichen beraubt und ver­let­zt (MAZ, 5.8.02)

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Schmerzensgeld für Mothers Pride

Cot­tbus Der Prozess um einen mut­maßlichen Angriff auf die Berlin­er Band
“Moth­ers Pride” ist gegen Zahlung von Geld­bußen eingestellt wor­den. Die
vier wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung angeklagten Her­anwach­senden haben
sich verpflichtet, je 750 Euro an die fünf geschädigten Band­mit­glieder zu
zahlen. Bei­de Seit­en sind damit zufrieden. Die Angeklagten sollen die Band
am 19. Novem­ber 2000 in Cot­tbus nach einem Auftritt attack­iert haben. 


Siehe auch Ras­sis­tis­ch­er Angriff auf Ska-Band in Cot­tbus am 11.2. vor Gericht

(Pressemit­teilung der Opfer­per­spek­tive vom 7.2.)

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Fürstenwalder müssen sich seit gestern wegen Mordes an Roland Masch verantworten

(MAZ) FRANKFURT(ODER) “Die machen das doch nicht wirk­lich!” hat­te Syl­vana M. am 1. Juni ver­gan­genen Jahres entset­zt aus­gerufen. Doch sie tat­en es. Zwei junge Män­ner ver­fol­gten den zuvor aus­ger­aubten und zusam­mengeschla­ge­nen Roland Masch in ein Raps­feld bei Alt Mahlisch (Märkisch-Oder­land) und bracht­en ihn mit mehr als 30 Messer­stichen um. 

Wegen Mordes, Ans­tiftung und Bei­hil­fe zum Mord, Raubes, schw­er­er Kör­per­ver­let­zung und unter­lassen­er Hil­feleis­tung müssen sich fünf Män­ner und eine Frau seit gestern vor dem Frank­furter Landgericht ver­ant­worten. Darunter die 22-jährige Syl­vana M., die bis heute die Tat nicht fassen kann. Weinend und verängstigt sitzt die junge Frau auf der Anklage­bank. Vor ihr die hoch gewach­se­nen Mit­täter, die sie einst zu ihren Fre­un­den zählte, obwohl sie von ihnen belei­digt und mis­shan­delt wor­den war. “Ich sollte die Klappe hal­ten, son­st wür­den sie mich kalt machen”, geste­ht sie unter Trä­nen. Die schwan­gere Fürsten­walderin passt nicht ins Bild. Unbe­grei­flich, warum sie die Nähe dieser Män­ner suchte, die Ober­staat­san­walt Hart­mut Oeser alle­samt als “stramm rechts” ein­stuft. “Ich kann nicht Nein sagen”, ver­sucht sie sich vor Gericht zu entschuldigen. 

Ver­sucht hat­te sie das zumin­d­est, bere­its vor der Disko in Alt Zeschdorf. Gegen 5.30 Uhr war das spätere Opfer auf die Gruppe zuge­gan­gen und hat­te um eine Mit­fahrgele­gen­heit gebeten. Syl­vana M. lehnte ab, lag Maschs Heima­tort Dol­gelin doch genau in der ent­ge­genge­set­zten Rich­tung. Maik W. hinge­gen kam auf eine andere Idee, wie der gepflegt wirk­ende Bril­len­träger vor Gericht bestätigt: Vielle­icht hat der Mann Geld dabei. Schnell war das Betrunk­en-Machen, Aus­rauben und Aus­set­zen des Dachdeck­ers beschlossene Sache. 

Mit zwei Autos ging es los. “Als wir im zweit­en Wagen zu dem Feld­weg kamen, hat­ten Matthias R. und Ste­fan K. den Mann schon nach draußen gez­er­rt und prügel­ten auf ihn ein”, erzählt der 21-jährige W., der selb­st mit einem Axtstiel zugeschla­gen haben will und später die Geld­börse des Opfers unter­suchte. Es stellte sich her­aus, dass Masch keinen Cent bei sich hatte. 

Einen unbeobachteten Augen­blick nutzte der Dachdeck­er zur Flucht. R. und K. hät­ten die Ver­fol­gung des 29-Jähri­gen aufgenom­men, der sein eigenes Todesurteil besiegelte, indem er den Ver­fol­gern zurief: “Eure Gesichter habe ich mir sowieso gemerkt!” Maik W. soll anschließend den Befehl zur Liq­ui­da­tion gegeben haben. Wenig später seien R. und K. blutver­schmiert zurück­gekehrt. “Sie sagten, sie hät­ten den Mann abgestochen”, erk­lärt W. äußer­lich ungerührt. 

Mit einem Klappmess­er, so die polizeilichen Ermit­tlun­gen, soll der kahlköp­fige, bul­lige R. auf sein Opfer eingestochen haben. Anges­tachelt durch Zurufe seines Kumpans K. Immer wieder bohrte der Angreifer die acht Zen­time­ter lange Klinge in den Oberkör­p­er. Als dieser nur noch röchelte, hat­te K. laut Anklage ger­at­en: “Jet­zt musst Du es richtig machen, son­st sind wir geliefert.” R. schnitt seinem Opfer in grausamer Kon­se­quenz die Kehle durch. 

Die bei­den mut­maßlichen Mörder hüllen sich vor Gericht in Schweigen. Roland Masch war erst sechs Wochen nach der Tat von einem Bauern bei der Rapsernte ent­deckt wor­den. Die Leiche des jun­gen Fam­i­lien­vaters war bere­its skelet­tiert. Trotz der müh­samen Spuren­suche und der Ver­schwiegen­heit des Sex­tetts, einan­der nicht zu ver­rat­en, waren die Ermit­tler auf Grund von Zeu­ge­naus­sagen schnell fündig geworden. 

Der Prozess wird heute mit weit­eren Vernehmungen der Angeklagten fort­ge­set­zt. Dann allerd­ings — sagt der Ober­staat­san­walt unter Andro­hung eines Ermit­tlungsver­fahrens — soll­ten die mut­maßlichen Täter ihre zur Schau getra­ge­nen Nazi-Sym­bole verdeck­en. Maik W. und Matthias R. haben deut­lich sicht­bar das Wort “Hass” mit SS-Runen auf ihre Fin­ger tätowiert. 

“Der packt aus, der muss sterben”

Vor dem Frank­furter Landgericht begann gestern der Prozess gegen die mut­maßlichen Täter des “Raps­feld-Mordes”

(BM, Jeanette Bed­erke) Frank­furt (O.) — Die bei­den Haup­tangeklagten schwiegen — so wie sie es
ange­blich bere­its kurz nach dem Mord im Juni 2002 vere­in­bart hat­ten -, nach
einem der abscheulich­sten Ver­brechen des ver­gan­genen Jahres in Brandenburg,
dem Mord im Raps­feld. Laut Anklage sollen die bei­den jun­gen Män­ner aus
Fürsten­walde den 29-jähri­gen Dachdeck­er Roland Masch in der Nacht des 1.
Juni an einem ein­samen Feld­weg bei Alt Mahlisch (Märkisch-Oder­land)
zusam­mengeschla­gen und aus­ger­aubt haben. Voller Angst muss Masch gewesen
sein — und voller Wut. Und fast schon entkom­men, schrie er seinen Peinigern
ange­blich jenen Satz hin­ter­her, der ihn wohl das Leben gekostet hat: “Eure
Gesichter habe ich mir gemerkt.” Masch wurde erstochen, von Matthias R. und
Ste­fan K., so der Staat­san­walt, damit er nicht plaud­ern kon­nte. “Der darf
nicht am Leben bleiben, der packt son­st aus.” Fiel dieser Satz, wurde Masch
mit 30 bis 40 Messer­stichen bru­tal getötet, damit er für immer über die
Schläge und den Raub schweigt? Offen­bar, denn die vier Mitangeklagten waren
gestern zum Prozes­sauf­takt im Frank­furter Landgericht weit mit­teil­samer als
die zwei mut­maßlichen Haupttäter.
Matthias R. und Ste­fan K. hät­ten Masch nach ein­er Ver­fol­gungs­jagd getötet,
danach ihre blutver­schmierte Klei­dung ver­bran­nt und das Tatmess­er in die
Spree gewor­fen, sagten die Mitangeklagten, die gestern keine Kom­plizen mehr
sein woll­ten. “Ich hab ihm die Kehle durchgeschnit­ten”, zitierte eine
Angeklagte einen­der bei­den Haup­tangeklagten. “Danach meinte er noch, es habe
ihm Spaß gemacht, und dies sei der Kick sein­er Kar­riere”, sagte die
mitangeklagte 23-jährige Syl­vana M. unter Trä­nen. Die schwan­gere Frau hat
nach eigen­er Aus­sage ver­sucht, die Tat zu ver­hin­dern. “Halt die Klappe,
son­st mach ich das Gle­iche mit dir”, habe sie darauf ein­er der Angeklagten
angefahren.
Die fünf Män­ner im Alter zwis­chen 19 und 26 Jahren sind nach Angaben von
Ober­staat­san­walt Hart­mut Oeser alle “stramm rechts”, Teil der Szene in
Fürsten­walde. Das Opfer hat­te sie in der Nacht jenes Sonnabend vor der Disco
“Nightlife” in Alt-Zeschdorf um eine Mit­fahrgele­gen­heit gebeten. Gegen den
Willen der bei­den Fahrer sei beschlossen wor­den, Masch mitzunehmen und
auszu­rauben. Laut Anklage wurde das Opfer auf einem Feld­weg aus dem Auto
gez­er­rt und mit einem Axtstiel geschla­gen. Dann stell­ten einige seiner
Peiniger fest, dass sein Port­monee kein Geld enthielt und ließen zunächst
von ihm ab. Als Roland Masch fliehen wollte, ver­fol­gten in Zwei der Gruppe,
töteten ihn und ließen den Kör­p­er im mannshohen Raps liegen. Die
skelet­tierte Leiche wurde erst Wochen später bei der Ernte gefun­den. Bei der
Auswer­tung von Überwachungsvideos der Diskothek stießen Fah­n­der auf den
vorbe­straften Maik W. und schließlich auf den Rest der Gruppe.
Roland Masch, der aus Dol­gelin stammt, hin­ter­ließ einen kleinen Sohn und
eine Lebens­ge­fährtin. Die Mut­ter, seine Lebens­ge­fährtin und sein Bruder
ver­fol­gten gestern als Neben­kläger, wie die angeklagten Män­ner emotionslos
und ohne ein Wort der Entschuldigung von der Tat berichteten. Von den
Schlä­gen mit einem Axtstiel, davon, wie die blut­durchtränk­te Kleidung
ver­bran­nt wurde und die Gruppe nach der Tat hun­grig zu McDon­alds ging.
Rädels­führer Maik W., damals 19 Jahre alt, soll ange­blich der Tat gemahnt
haben: “Wir sitzen alle in einem Boot. Wird ein­er erwis­cht, muss er die
Klappe hal­ten.” Vor Gericht bestätigt er gestern wesentliche Anklagepunkte,
schwächt seine Tat­beteili­gung jedoch ab. Zwar habe er den Anstoß zum Raub
gegeben und auch auf das Opfer eingeschla­gen. Die Ans­tiftung zum Mord aber
will W. nicht auf seine Kappe nehmen. Der Prozess wird mor­gen fortgesetzt
und dauert voraus­sichtlich zehn Tage. Drei der Män­ner müssen wegen Mordes an
Roland Masch und
Ans­tiftung zum Mord mit ein­er lebenslan­gen Haftstrafe
rechnen. 

Über 30 Mal zugestochen

Mord an einem Diskobe­such­er vor Gericht — Schwan­gere Mitangeklagte fühlt sich bedroht

(MOZ) Frank­furt (Oder) (ddp-lbg). Nur leise und unter Trä­nen kann die schwangere
Frau mit den lila­far­be­nen Haaren über das unge­heuer­liche Geschehen
bericht­en. Die 23-jährige Syl­vana M. war am 1. Juni 2002 dabei, als der
bul­lige Matthias R. (23) blutver­schmiert und mit einem Mess­er in der Hand
aus einem Raps­feld nahe Neu Mahlisch bei Seelow zum Pkw zurück­kehrte. «Ich
habe ihm die Kehle durchgeschnit­ten», habe R. trock­en gesagt und im Auto
dann hinzuge­fügt: «Es hat Spaß gemacht und war der Kick mein­er Karriere.»
Der Auf­se­hen erre­gende Mord­fall wird seit Dien­stag am Landgericht Frankfurt
(Oder) ver­han­delt. Matthias R. muss sich dort zusam­men mit weit­eren drei
weit­eren jun­gen Män­nern aus Fürsten­walde wegen Mordes oder der Bei­hil­fe dazu
ver­ant­worten. Syl­vana M. und ein sech­ster Angeschuldigter sind der
unter­lasse­nen Hil­feleis­tung angeklagt. Die Beschuldigten sollen einen vor
der Disko von Alt Zeschdorf aufge­le­se­nen Zim­mer­mann brutal
zusam­mengeschla­gen, aus­ger­aubt und getötet haben. Seine bere­its skelettierte
Leiche war erst sechs Wochen später von einem Mäh­drescher­fahrer entdeckt
worden.
Vier der Angeklagten berichteten am Dien­stag ziem­lich übere­in­stim­mend, wie
der 29-jährige Diskogänger die Gruppe um eine Mit­fahrgele­gen­heit im Pkw bat.
Zunächst habe man abgelehnt, dann aber den Raub­plan aus­ge­heckt. Auf einem
Feld hät­ten zwei der Män­ner ihr Opfer aus dem Wagen gez­er­rt und zu Boden
gedroschen. Ein drit­ter Angeklagter, Maik W. (21), räumte ein, den Mann mit
einem Beil geschla­gen zu haben. Er leugnete aber den Anklagevor­wurf, zum
Mord anges­tiftet zu haben.
Als die Gruppe sich über die leere Geld­börse des Mannes ärg­erte, konnte
dieser flücht­en. Dann sei Angst aufgekom­men, was wohl passiere, wenn er sich
die Auto­kennze­ichen merkt. Alle vier sagten aus, dass allein Matthias R. und
der 25 Jahre alte Ste­fan K. dem Flüch­t­en­den fol­gten. Bei­de äußerten sich zu
Prozess­be­ginn nicht zu den Vor­wür­fen. Laut Anklage soll R. über 30 Mal auf
das um sein Leben bet­tel­nde Opfer eingestochen haben. Ste­fan K. habe ihm
gesagt: «Jet­zt musst Du es richtig machen. Wenn der auf­ste­ht, sind wir
geliefert». Daraufhin soll R. dem Mann die Halss­chla­gadern durchtrennt
haben.
Nach der Tat hät­ten sich alle geschworen zu schweigen, wenn ein­er von der
Polizei geschnappt wer­den sollte, sagten die Angeklagten am Dien­stag weiter.
Syl­vana M. kann unter­dessen kaum mehr ruhig schlafen. Schon bei der
Schlägerei will sie gefle­ht haben, die sollen doch aufhören. Doch ein
Mitangeklagter habe nur gesagt, sie solle die Klappe hal­ten, son­st würden
sie das­selbe mit ihr machen. Und nach dem Mord habe Matthias R. ihr gedroht,
sie umzubrin­gen, wenn sie redet.
Die Angst der jun­gen Frau vor dem in Unter­suchung­shaft sitzen­den R. ist so
groß, dass ihr Vertei­di­ger die Kam­mer — verge­blich — bat, den Glatzkopf
während ihrer Aus­sage aus dem Saal zu schick­en. Sie kan­nte die Gruppe seit
langem: «Dass die nicht ganz ohne sind, wusste ich schon», sagte sie. Vor
fünf Jahren habe Maik W. ihr das Nasen­bein gebrochen. Zwei der Angeklagten
hät­ten zudem eine Fre­undin verge­waltigt. Von der menschenverachtenden
Gesin­nung zeu­gen zudem die SS-Runen auf den Fin­gern von Matthias R. Das
Urteil will die Kam­mer voraus­sichtlich am 6. März verkünden.

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Landes-Hauptstadt schafft Sachleistungs-Prinzip ab

In der Sitzung des Auss­chuss­es für Gesund­heit und Soziales der Pots­damer StVV teilte
die zuständi­ge Fach­bere­ich­slei­t­erin Frau Eichen­müller gestern mit, daß die Stadt
Pots­dam schon ab 01.03.2003 an alle Asylbewerber/innen Bargeld statt Wertgutscheine
aus­geben wird. Dies begrün­dete sie damit, daß Wertgutscheine diskri­m­inierend wirken,
die StVV einen klaren Beschluß zur Über­win­dung des Sach­leis­tung­sprinzips gefaßt hat
und die Stadt Pots­dam finanziell und hin­sichtlich des Ver­wal­tungsaufwan­des durch die
Bargeldzahlung ent­lastet wird. 

Damit ist in Pots­dam das Ziel der Volksini­tia­tive zur Über­win­dung des
Sach­leis­tung­sprinzips dem­nächst erre­icht. Es bleibt zu hof­fen, daß weitere
Land­kreise und kre­is­freie Städte dem Beispiel fol­gen werden. 


Mehr Infos zum Sach­leis­tungs-Prinzip im Infori­ot Archiv

Inforiot