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Im Milieu unterwegs: «Belladonna»

Sie wer­den gekauft, geleast, getestet und aus­ge­beutet: Frauen aus Ost€pa
im hor­i­zon­tal­en Gewerbe. 

In den Augen von Zuhäl­tern und Freiern sind sie eine Ware, für die einzige
Beratungsstelle ihrer Art in Bran­den­burg, den Frank­furter Frauenverein
«Bel­ladon­na» , hinge­gen Opfer von Men­schen­han­del und Gewalt. 

Seit Mitte der 90er-Jahre sind die Street­work­er nicht nur auf der deutschen
Oder­seite unter­wegs, um ihre Hil­fe zum Ausstieg anzu­bi­eten, son­dern auch auf
den pol­nis­chen Straßen­strichs und in den zahlre­ichen Nobel­bor­dellen in der
Gren­zre­gion. Seit einem hal­ben Jahr funk­tion­iert diese Hil­fe in enger
Koop­er­a­tion und Abstim­mung mit den Strafver­fol­gungs­be­hör­den. Sind doch die
Pros­ti­tu­ierten auch wichtige Zeug­in­nen bei der Aufk­lärung des organisierten
Menschenhandels. 

Die Frauen kom­men selb­st zu «Bel­ladon­na» , wer­den bei Razz­ien oder bei der
Ein­reise nach Deutsch­land an der Gren­ze aufge­grif­f­en, von Polizei und BGS
auf­grund ihres ille­galen Aufen­thaltes jedoch nicht mehr sofort abgeschoben.
Ansprech­part­ner für «Bel­ladon­na» ist nun­mehr eine Koordinierungsgruppe
«Zeu­gen­schutz» im Lan­deskrim­i­nalamt. Nach ein­er Neuregelung des
Aus­län­derge­set­zes erhal­ten die poten­ziellen Zeug­in­nen eine Dul­dung von vier
Wochen. 

«Bei uns in Schutz­woh­nun­gen unterge­bracht, kön­nen sie sich dann in Ruhe
über­legen, ob sie gegen ihre Peiniger aus dem Rotlicht­m­i­lieu aussagen
wollen» , erk­lärt «Bel­ladon­na» ‑Chefin Uta Lud­wig. Außer­dem erhal­ten sie
ana­log den Asyl­be­wer­bern Sozialleis­tun­gen. «Damit wird unter anderem eine
ärztliche Unter­suchung und Betreu­ung finanziert» , erk­lärt die Helferin. 

Derzeit ermit­telt die Frank­furter Schw­er­punk­t­staat­san­waltschaft für
organ­isierte Krim­i­nal­ität in fünf Men­schen­han­dels-Ver­fahren. Im Extremfall
organ­isiere die Polizei auf Anre­gung der Staat­san­waltschaft ein
Zeu­gen­schutzpro­gramm inklu­sive ein­er neuen Identität. 

Bei den Gewalt- und Miss­brauchs-Opfern aus dem Rotlicht­m­i­lieu han­delt es
sich nach Angaben von «Bel­ladon­na» stets um Frauen aus Ost€pa. Sie
entschei­den sich bewusst und aus sozialer Not dafür — einen Tages­lohn von
zehn Euro kön­nten sie in ihren Heimatlän­dern nie ver­di­enen. Schätzungsweise
1300 von ihnen arbeit­en in der Gren­zre­gion östlich der Oder im horizontalen
Gewerbe. Auch die in Bran­den­burg arbei­t­en­den 1000 Pros­ti­tu­ierten stammen
über­wiegend aus Ost€pa. Auf dieser Seite der Oder fän­den sich jedoch
keine offiziellen Bor­delle. Die ver­steck­te Pros­ti­tu­tion flo­ri­ert über Haus-
und Hotelser­vice, pri­vate Swinger- und Früh­stück­par­tys. Mit der
EU-Oster­weiterung befürchtet Uta Lud­wig eine Ver­schär­fung des
Menschenhandels-Problems.

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Friedensaktivisten üben schon mal

Aktion­stag gegen Bom­bo­drom: Bun­deswehr warnt Demon­stran­ten vorm Betreten des Sperrgebietes

(Tagesspiegel, 26.7.) Witt­stock. In der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de haben am Fre­itag die von der
Berlin­er Vere­ini­gung “Resist Now” organ­isierten Aktion­stage gegen die für
August vorge­se­hene Inbe­trieb­nahme des “Bom­bo­droms” durch die Bundeswehr
begonnen. Erwartet wer­den Frieden­sak­tivis­ten aus der gesamten
Bun­desre­pub­lik. Ob am Woch­enende Hun­derte oder gar Tausende kom­men, war noch
nicht abzuse­hen. In Schwein­rich, unter der geplanten Ein­flugschneise, wollen
die Kriegs­geg­n­er ein Camp erricht­en. Die Bun­deswehr warnte ausdrücklich
“auch zur eige­nen Sicher­heit” vorm Betreten des Sper­rge­bi­etes, weil noch
scharfe Muni­tion­sreste aus Zeit­en sow­jetis­ch­er Nutzung herum­lä­gen. Die
Ver­anstal­ter hat­ten Aktio­nen des zivilen Unge­hor­sams angekündigt. 

Für heute sind “gelän­dekundliche Aus­flüge” sowie Vor­trags- und
Diskus­sionsver­anstal­tun­gen mit den örtlichen Bürg­erini­tia­tiv­en geplant. Weil
die Bahn zwis­chen Neu­rup­pin und Witt­stock zurzeit nur Ersatzverkehr mit
Bussen bietet, wurde im Neu­rup­pin­er “Café Hin­ter­hof” eine Sam­mel­sta­tion für
Fahrräder der Demon­stran­ten ein­gerichtet, die dann mit Fahrzeu­gen nach
Schwein­rich trans­portiert werden. 

Bis zum 3. August pla­nen die Friedens­grup­pen, die das Gebi­et zu einem
Sam­melpunkt ihrer Bewe­gung machen wollen, weit­ere Aktio­nen gegen das
Bom­bo­drom. Am Dien­stag wird in der Witt­stock­er Kirche die Ausstel­lung “Wo
ist die Wahrheit nach dem Krieg” eröffnet.

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Niedrigwasser bringt Grenzschützer ins Schwitzen

Gefahr der ille­galen Ein­reise an Oder und Neiße steigt — Bun­des­gren­zschutz set­zt auf Abschreck­ung durch Großaufgebot

(BM, 26.7.) Frank­furt (Oder) — Auf ein­er Anhöhe am Oderufer nördlich von Frank­furt steht
ein dunkel­grün­er Klein­trans­porter. Das einzig Auf­fäl­lige an dem Fahrzeug ist
ein eis­ern­er Schwenkarm mit schwarzem Objek­tiv auf dem Dach. Im Inneren des
Fahrzeugs sitzen zwei Beamte des Bun­des­gren­zschutzes (BGS) vor einem
Com­put­er­mon­i­tor, der ihnen das gegenüber­liegende, dicht bewaldete Oderufer
näher bringt. Etwas Verdächtiges bemerken sie in der drück­enden Mittagshitze
jedoch nicht. 

Der BGS hat angesichts der niedri­gen Wasser­stände der Oder derzeit alles
aufge­fahren, was zum Schutz der Gren­ze vor ille­galen Aktiv­itäten dienen
kann: Ver­mehrte Fuß- und Fahrzeugstreifen, Dien­sthunde, Hub­schrauber. Und
eben die Wärme­bildgeräte, die nor­maler­weise nur in den Nacht­stun­den zum
Ein­satz kom­men, um Men­schen in der Dunkel­heit sicht­bar zu machen. Dann aber
ste­hen die High­tech-Trans­porter nicht wei­thin sicht­bar, son­dern ver­steckt im
Gebüsch. “Wir set­zen jet­zt ver­stärkt auf die abschreck­enden Wirkung am Tage,
arbeit­en präven­tiv”, erk­lärt Clau­dia Skowronek, Sprecherin des Frankfurter
Gren­zschutzamtes, die Präsen­ta­tion des Wärme­bild-Autos auf der Anhöhe. 

Das heißt: Der BGS will mögliche Schmug­gler, Men­schen­schleuser und
poten­zielle Flüchtlinge war­nen, dass es keinen Zweck hat, den 25 Grad
Cel­sius war­men und nur etwa 99 Zen­time­ter tiefen Gren­zfluss ille­gal zu
über­queren oder zu durch­schwim­men. Die so genan­nte Gefahren­ab­wehr scheint zu
funk­tion­ieren, denn bis­lang haben die Beamten an der
bran­den­bur­gisch-pol­nis­chen Gren­ze keinen erhöht­en Ansturm auf die zum
malerischen Flüss­chen mit feinen Sand­strän­den geschrumpfte Oder registriert. 

625 ille­gale Gren­zgänger weist die BGS-Sta­tis­tik für das erste Hal­b­jahr 2003
aus. Die meis­ten von ihnen stam­men aus Rus­s­land und der Ukraine. Die
Sit­u­a­tion ist nicht mehr ver­gle­ich­bar mit den Anfangs­jahren nach der
Gren­zöff­nung 1993, als Tausende von Flüchtlin­gen an der EU-Außen­gren­ze nach
Deutsch­land strömten. Die Zahlen sind inzwis­chen stark rück­läu­fig — auf
Grund der hohen BGS-Präsenz und der guten Koop­er­a­tion mit Polen. 

Allein 537 Gren­z­er sind gegen­wär­tig im 30 Kilo­me­ter lan­gen Frankfurter
Abschnitt der entsprechen­den Gren­zschutzin­spek­tion im Ein­satz. Nach Angaben
von BGS-Polizei­haupt­meis­ter Peter Schnei­der wur­den dort im Juli bish­er 26
Aus­län­der fest­gestellt, die heim­lich die Gren­ze nach Deutsch­land überqueren
wollten. 

Schw­er­punk­te der meist im Schutz der Dunkel­heit star­tenden illegalen
Gren­züber­tritte im Raum Frank­furt sind laut Schnei­der die Eisenbahnbrücke
sowie die Zil­tendor­fer Niederung. Dort reicht der Wald auf pol­nis­ch­er Seite
bis ans Ufer. Auf deutschem Ter­ri­to­ri­um gibt es schnell erreichbare
Stich­straßen. Die meis­ten ver­steck­ten Gren­z­trans­fers laufen nach
BGS-Erken­nt­nis­sen organ­isiert ab: Arbeit­steilig agierende Schleuserbanden
brin­gen die Flüchtlinge ans Ufer, set­zen sie mit Schlauch­booten oder
schwim­mend über und sor­gen für den Abtrans­port ins deutsche Hinterland. 

“Ohne die gut aus­gerüsteten Men­schen­schmug­gler hat ein Flüchtling kaum noch
eine Chance, unent­deckt ins Bun­des­ge­bi­et zu gelan­gen”, sagt BGS-Sprecherin
Skowronek. Wer nehme heute noch einen ver­schmutzten Aus­län­der in nassen
Klam­ot­ten als Tram­per mit, ergänzt ihr Kol­lege Schnei­der. Die Sta­tis­tik gibt
ihnen Recht: Von 1132 im ver­gan­genen Jahr ertappten ille­galen Grenzgängern
waren 932 geschleust worden.

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Mahler darf nicht nach Auschwitz

Pass abgenom­men / Neon­azi wollte offen­bar im KZ den Holo­caust leugen

(MAZ, 26.7.) POTSDAM Das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um hat nach Infor­ma­tio­nen der MAZ
gestern eine geplante Pro­voka­tion­sreise des Neon­azis Horst Mahler in das
nation­al­sozial­is­tis­che Ver­nich­tungslager Auschwitz-Birke­nau nach Polen
vor­erst verhindert. 

Am Nach­mit­tag wurde dem ehe­ma­li­gen NPD-Mit­glied in seinem Haus in
Klein­mach­now (Pots­dam-Mit­tel­mark) eine Behör­den­ver­fü­gung zugestellt, die ihn
verpflichtet, Pass und Per­son­alausweis umge­hend auszuhändi­gen. Zudem wurde
das Bun­desin­nen­min­is­teri­um gebeten, Sorge dafür zu tra­gen, dass Mahler
Deutsch­land nicht ille­gal ver­lassen kann. 

Nach Erken­nt­nis­sen mehrerer Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den hat­te der Antisemit
Mahler mit Gesin­nungs­fre­un­den beab­sichtigt, in der kom­menden Woche in
Auschwitz den Holo­caust an sechs Mil­lio­nen Juden öffentlich zu leugnen.
Volksver­het­zung kann in Deutsch­land mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug
bestraft werden. 

Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm (CDU) kri­tisierte das Vorhaben als
“unglaubliche Pro­voka­tion”. Bei dem geplanten Auftritt in Auschwitz — “dem
Sym­bol für die Nazi-Ver­brechen” — gehe es Mahler “um nichts weniger, als die
Ver­brechen der Nazis zu verniedlichen und die Opfer zu belei­di­gen”, erklärte
der Min­is­ter. “Unter dem Gesicht­spunkt der his­torischen Verantwortung
Deutsch­lands für die Ermor­dung von sechs Mil­lio­nen Juden wäre durch Mahlers
Auftritt mas­siv­er Schaden für erhe­bliche Belange der Bundesrepublik
Deutsch­land ent­standen”, betonte Schön­bohm. Die Ver­fas­sungss­chützer, die die
Pläne aufdeck­ten, hät­ten “gute Arbeit” geleistet. 

Erst vor Tagen habe ein recht­sex­tremes Vorauskom­man­do Gaskam­mern in
Auschwitz ver­messen sowie Film- und Fotoauf­nah­men gemacht. Die Dat­en und
Bilder soll­ten offen­bar als Beleg für die Behaup­tung her­hal­ten, dass die
Nazi-Ver­brechen ein weit gerin­geres Aus­maß hat­ten, als die
Geschichts­forschung nachgewiesen hat. 

Im Mai waren Mahlers Pläne den Ver­fas­sungss­chützern bekan­nt gewor­den — im
Umkreis des neon­azis­tis­chen Intellek­tuellen-Zirkels “Deutsches Kol­leg”, in
dem der 67-Jährige den Ton angibt. Vor zwei Wochen deutete sich zudem an,
dass Medi­en die Pro­voka­tio­nen öffentlichkeitswirk­sam ver­bre­it­en sollten.
Details sind nicht bekannt. 

Das “Deutsche Kol­leg” beste­ht aus 40 bis 50 Mit­gliedern, die das Dritte
Reich — beson­ders den Anti­semitismus — ver­her­rlichen. Unter
Sicher­heit­sex­perten gilt es als “intellek­tuelle Speer­spitze des deutschen
Recht­sex­trem­is­mus”. Ent­standen ist das “Deutsche Kol­leg” 1994 aus dem
Leserkreis Berlin der Jun­gen Frei­heit. Die Wochen­zeitschrift “Junge
Frei­heit” gilt als Pub­lika­tion der so genan­nten neuen Recht­en und wird von
mehreren Ver­fas­sungss­chutzbe­hör­den beobachtet, in Bran­den­burg jedoch nicht.
Radikalisiert hat­te sich das “Deutsche Kol­leg” mit Mahlers Beitritt 1999.
Seit­dem ist der ehe­ma­lige Linkster­ror­ist mehrfach mit antisemitischen
Äußerun­gen aufge­fall­en. Die Staat­san­waltschaft Berlin ermit­telt seit zehn
Tagen wegen Volksver­het­zung gegen Mahler. Ihm wird vorge­wor­fen, bei einer
Ver­anstal­tung am 2. Sep­tem­ber 2002 von ihm ver­fasste Schriften mit
volksver­het­zen­den und anti­semi­tis­chen Pas­sagen verteilt zu haben. 

Mahler hat­te die NPD als Anwalt im Parteiver­botsver­fahren vertreten. Nach
dem Scheit­ern des Ver­fahrens ver­ließ Mahler die neon­azis­tis­che Partei -
ange­blich, weil sie ihm nicht extrem genug ist.

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Ans Messer geliefert”: Deutsche Behörden liefern Oppositionellen nach Togo aus

Deutsche Behör­den liefern Oppo­si­tionellen den Behör­den Togos aus. Der
Asyl­suchende wurde in Bran­den­burg zwei Mal Opfer rechter Gewalt. Initiative
fordert Bleiberecht als Wiedergutmachung

(TAZ, 24.7.) Schwere Vor­würfe gegen die deutschen Behör­den erhebt der Recht­san­walt des
togole­sis­chen Oppo­si­tionellen Ora­bi Mamavi, der im Dezem­ber 2002 im
bran­den­bur­gis­chen Rathenow Opfer eines ras­sis­tis­chen Angriffs wurde und von
der Aus­län­der­be­hörde des Lan­deskreis­es Havel­land abgeschoben wer­den soll. 

Die deutschen Behör­den haben den Parteiausweis des 41-jähri­gen Togolesen,
der ihn als Mit­glied der oppo­si­tionellen “Con­ven­tion Démoc­ra­tique des
Peu­ples Africains” (CDPA) iden­ti­fiziert, an die togole­sis­che Botschaft in
Bonn weit­ergegeben. Damit beschafften sich die Beamten die zur Abschiebung
notwendi­gen Reise­doku­mente. Recht­san­walt Rolf Stah­mann sagt, sein Mandant
habe den CDPA-Ausweis vor neun Jahren bei sein­er Asy­lan­hörung beim Bundesamt
für die Anerken­nung aus­ländis­ch­er Flüchtlinge vorgelegt, um seine politische
Ver­fol­gung in Togo zu beweisen. Mamavi war dort vor sein­er Flucht nach
Deutsch­land wegen seines poli­tis­chen Engage­ments gefoltert wor­den. Ob das
Nürn­berg­er Bun­de­samt oder die Behörde des Land­kreis­es Havel­land für die
Weit­er­gabe des Doku­ments ver­ant­wortlich ist, lässt der Anwalt derzeit
prüfen. 

“Es kann nicht sein, dass Asyl­suchende von deutschen Behör­den ihren
Ver­fol­ger­staat­en de fac­to ans Mess­er geliefert wer­den”, kri­tisiert Stahmann.
Er geht davon aus, dass Mamavi im Falle ein­er Abschiebung hochgradig
gefährdet ist, da die togole­sis­chen Behör­den von den deutschen Kol­le­gen vor
der Abschiebung über die Ankun­ft des Flugs informiert wer­den. Der
Recht­san­walt will nun einen Asyl­fol­geantrag für Mamavi einreichen. 

Dessen erster Asy­lantrag wurde Ende 2002 let­ztin­stan­zlich abgelehnt. Damit
begann für den schw­er trau­ma­tisierten Asyl­suchen­den eine Phase anhaltender
Ungewis­sheit. Zunächst wollte die Aus­län­der­be­hörde ihn im Juni abschieben,
obwohl das Strafver­fahren gegen den Angreifer, der Mamavi im Dezember
let­zten Jahres in Rathenow auf offen­er Straße schwere Augenverletzungen
zufügte und mit ras­sis­tis­chen Sprüchen wie “Scheiß Neger” belei­digte, noch
nicht abgeschlossen war. Es könne nicht sein, dass das Opfer abgeschoben
werde und der Täter davonkomme, empörte sich daraufhin die
Staat­san­waltschaft in Pots­dam und inter­ve­nierte bei der Ausländerbehörde.
Die hat nun einen neuen Abschiebeter­min Anfang Sep­tem­ber fest­gelegt, nachdem
das Amts­gericht Rathenow am Dien­stag nach ein­er Zeu­ge­naus­sage Mamavis den
ras­sis­tis­chen Schläger zu ein­er vier­monati­gen Bewährungsstrafe sowie einer
Geld­buße verurteilte. 

Für Mamavi war es nicht der erste ras­sis­tis­che Angriff. Im Sep­tem­ber 1997
war er gemein­sam mit drei anderen Flüchtlin­gen vor ein­er Diskothek in
Rathenow von ein­er recht­sex­tremen Gruppe schw­er mis­shan­delt wor­den. Am 8.
August sollen nun die Ermit­tlun­gen gegen die Täter aufgenom­men werden. 

Im August muss auch der Peti­tion­sauss­chuss des Pots­damer Land­tags über die
Anträge der “Opfer­per­spek­tive” und des Flüchtlingsrats Brandenburg
entschei­den, Mamavi als Opfer rechter Gewalt eine Aufen­thalts­befug­nis zu
erteilen. “Mamavi sollte ein Bleiberecht ver­liehen wer­den, als
Wiedergut­machung für das, was er von ras­sis­tis­chen Tätern in neun Jahren
Rathenow erlit­ten hat”, fordert Kay Wen­del von der “Opfer­per­spek­tive”.

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Familie Nguyen darf vorerst bleiben

Land­kreis ver­längerte Dul­dung für Viet­name­sen bis Jahresende

(Tagesspiegel, 24.7.) Seelow. Die von Abschiebung bedro­hte viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus
Alt­lands­berg darf zunächst bis zum Jahre­sende in Bran­den­burg bleiben. Der
Land­kreis Oder-Spree habe die Dul­dung bis 31. Dezem­ber ver­längert, sagte ein
Sprech­er der Kreisver­wal­tung auf Anfrage am Mittwoch. Einen endgültigen
Sta­tus könne der Land­kreis der Fam­i­lie laut Gesetz nicht verschaffen. 

Die Fam­i­lie Nguyen kämpft seit Jahren um ein Bleiberecht in Deutsch­land. Die
Asy­lanträge waren 1995 endgültig abgelehnt wor­den. Die Dul­dung für den seit
mehr als zehn Jahren in Deutsch­land leben­den Mann war jedoch mehrfach
ver­längert wor­den. Als Vater und Sohn abgeschoben und von der schwangeren
Frau getren­nt wer­den soll­ten, nah­men sie im Jahr 2000 im Kirchenasyl in
Dol­gelin Zuflucht. Zahlre­iche Bürg­er von Sprem­berg, des dama­li­gen Wohnorts
der Fam­i­lie, set­zen sich für sie ein, da sie als in Deutsch­land vorbildlich
inte­gri­ert gel­ten. Auch der Lan­drat des Kreis­es Spree-Neiße, Dieter Friese
(SPD), und Kirchen­vertreter macht­en sich für die Nguyens stark, während das
Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um unter Jörg Schön­bohm (CDU) auf der Ausreise
behar­rte, was auch zu einem Stre­it in der großen Koali­tion führte. Seitdem
gab es für die Nguyens immer wieder befris­tete Duldungen. 

Viet­name­sis­che Fam­i­lie darf zunächst bleiben

(LR, 24.7.) Die von Abschiebung bedro­hte viet­name­sis­che Fam­i­lie Nguyen aus Altlandsberg
(Oder-Spree) darf bis zum Jahre­sende in Bran­den­burg bleiben. Der Landkreis
habe die Dul­dung bis 31. Dezem­ber ver­längert, sagte ein Sprech­er der
Kreisver­wal­tung gestern. 

Einen endgülti­gen Sta­tus könne der Land­kreis der Fam­i­lie laut Gesetz nicht
verschaffen. 

Die Fam­i­lie kämpft seit Jahren um ein Bleiberecht. Die Asy­lanträge waren
1995 endgültig abgelehnt wor­den. Seit­dem gab es immer wieder befristete
Duldungen.

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Großeinsatz am Frankfurter Oderstrand

Bun­des­gren­zschutz set­zt mit Hun­den, Hub­schraubern und Wärme­bild­kam­eras auf
Abschreckung

(MAZ, 24.7.) FRANKFURT (ODER) Die drei jun­gen Stu­den­ten staunten nicht schlecht. Da
hat­ten sie an einem war­men Som­mertag zwei weib­lichen Kom­mili­to­nen imponieren
wollen und waren vom pol­nis­chen Ufer durch die Oder geschwom­men. Auf dem
Rück­weg sahen sich die Män­ner plöt­zlich von einem Großaufgebot
Gren­zschützern umzin­gelt. “Wir hat­ten fünf Streifen im Ein­satz, die
pol­nis­chen Kol­le­gen waren mit drei Streifen vor Ort”, resümiert
BGS-Polizei­haupt­meis­ter Lutz Scheibe die Aktion wegen Ver­dachts des
ille­galen Grenzübertritts. 

Der let­ztlich harm­lose Vor­fall belegt nach seinen Angaben die derzeit
ver­schärften Sicher­heitsvorkehrun­gen am deutsch-pol­nis­chen Gren­zfluss. Denn
das Durch­schwim­men der eigentlich als gefährlich gel­tenden Oder ist
gegen­wär­tig keine große Kun­st. Auf­grund der Trock­en­heit der vergangenen
Wochen ist der Fluss zu einem 99 Zen­time­ter tiefen Rinnsal geschrumpft und
hat malerische Sand­strände und ‑bänke freigegeben. Was so manchen
Spaziergänger zum Schlen­dern und Son­nen­baden ein­lädt, hat den
Bun­des­gren­zschutz in Alarm­bere­itschaft versetzt. 

Deshalb wurde für jeden gut sicht­bar alles an Per­son­al und Technik
aufge­fahren, was möglich ist. Das Oderufer wird nicht nur ständig zu Fuß,
mit Dien­sthun­den oder per Auto bestreift. Auch der Hub­schrauber ist ständig
im Ein­satz, schwebt bei der Suche nach verdächti­gen Aktio­nen häu­fig nur
wenige Meter über der Wasser­ober­fläche. Am Ungewöhn­lich­sten: Die
nor­maler­weise aus­nahm­s­los in der Dunkel­heit agieren­den Fahrzeuge mit mobilen
Wärme­bild­kam­eras ste­hen jet­zt auch tagsüber gut sicht­bar am Ufer. “Wir
wollen Präsenz zeigen, die der Abschreck­ung dient”, erk­lärt Claudia
Skowronek, Sprecherin des Frank­furter Gren­zschutzamtes. Potentiellen
Flüchtlin­gen und Men­schen­schleuser-Ban­den werde sig­nal­isiert, dass es
zweck­los sei, auf gün­stige Gele­gen­heit­en ille­galer Transak­tio­nen zu warten. 

Allein die Frank­furter Gren­zschutzin­spek­tion hat derzeit auf einem 30
Kilo­me­ter lan­gen Flussab­schnitt rings um die Oder­stadt 537 Beamte rund um
die Uhr im Ein­satz. “Mit den Wärme­bildgeräten kann man viel weit­er sehen als
mit dem bloßen Auge”, erk­lärt BGS-Mann Scheibe den Tag-Ein­satz der
hochsen­si­blen Tech­nik. “Da erken­nt man sog­ar, was das Ben­zin an den
pol­nis­chen Tankstellen kostet”, fügt sein direkt vor dem Mon­i­tor sitzender
Kol­lege hinzu. 

Angler, die am Ufer sitzen, und Son­nen­bad­er sind in vie­len Fällen lediglich
getarnte zivile BGS-Streifen. Ein Petri­jünger auf ein­er weit ins Wasser
hinein­ra­gen­den Landzunge scheint jedoch echt zu sein und völ­lig in die
Fis­ch­jagd ver­tieft. “Wie lange ste­ht der da drüben schon am Wass­er?” fragt
ein BGS-Beamter den sichtlich verblüfften Jörg Heil­mann und weist auf einen
Mann am pol­nis­chen Oderufer, der beim Auf­tauchen der Uni­formierten sofort im
Dic­kicht ver­schwindet. “Keine Ahnung, da habe ich nicht drauf geachtet”,
antwortet der Frank­furter Angler schulternzuckend. 

Dabei sind es oft­mals Bürg­er­hin­weise, die die Gren­zschützer zu illegalen
Flüchtlin­gen führen. “128 Aus­län­der kon­nten wir durch Anrufe bei unserem
Bürg­ertele­fon in diesem Jahr bere­its auf­greifen”, sagt Clau­dia Skowronek. 

Die Grenzbevölkerung sei sen­si­bil­isiert. Selb­st Fahrzeuge mit fremden
Num­mern­schildern, die stun­den­lang am Oderde­ich warten, wer­den gemeldet.
Nun­mehr zeigt die hochgerüstete Gefahren­ab­wehr an der trägen,
hitzege­beutel­ten Oder offen­sichtlich Wirkung. Einen Ansturm von Flüchtlingen
hat es nach Angaben von BGS-Sprecherin Skowronek jeden­falls in den letzten
Wochen nicht gegeben. 

Ins­ge­samt weist die BGS-Sta­tis­tik für die ersten sechs Monate des Jahres 625
ille­gale Gren­zgänger über­wiegend aus Rus­s­land und der Ukraine aus.
Schw­er­punkt im Bere­ich des Frank­furter Gren­zschutzamtes bleibt die Neiße,
die auf­grund geringer Wasser­tiefe ganzjährig zu durch­wa­t­en ist. 

Dass sie mit dem aktuellen, durch das Oder-Niedrig­wass­er bedingten
Großaufwand tat­säch­lich ille­gale Flüchtlinge auf frisch­er Tat ertappen,
glaubt kein Gren­zschützer. Sind die Zeit­en der Masse­nauf­griffe im Rahmen
nor­maler Streifen­tätigkeit doch schon seit Jahren vor­bei. Ein Beleg dafür,
dass die gren­züber­greifende Krim­i­nal­ität immer organ­isiert­er und unter
Aus­nutzung von mod­ern­er Tech­nik abläuft. 

Schon längst haben sich die arbeit­steilig agieren­den Schleuser-Ban­den auf
die Aktio­nen der Gren­zschützer eingestellt, sind teil­weise auf weniger gut
gesicherte Gren­z­ab­schnitte bei Tschechien aus­gewichen. Lediglich 1132
Flüchtlinge wur­den im ver­gan­genen Jahr an der knapp 260 Kilo­me­ter langen
bran­den­bur­gisch-pol­nis­chen Gren­ze aufge­grif­f­en, 932 davon wur­den von zumeist
pol­nis­chen Schleuser­ban­den ins Land gebracht. 

Nach Angaben von BGS-Polizei­haupt­meis­ter Scheibe ist dies ein deutliches
Zeichen dafür, dass der ille­gale Gren­züber­tritt auf eigene Faust kaum noch
funk­tion­iert. “Ohne ort­skundi­ge Helfer hast Du als Fremder hier keine
Chance.” Dazu funk­tion­iert nach Aus­sagen der BGS-Sprecherin die
Zusam­me­nar­beit mit den pol­nis­chen Gren­zschützern zu gut. 

Bina­tionale Streifen sind inzwis­chen zur Nor­mal­ität gewor­den. Die
Besatzun­gen der Wärme­bild-Wagen informieren über Funk sofort ihre polnischen
Kol­le­gen, wenn sich am östlichen Flus­sufer ein Men­sch verdächtig bewegt.
Auch die Sicherung der pol­nis­chen Ost­gren­ze funk­tion­iere inzwischen
her­vor­ra­gend, meint Clau­dia Skowronek.

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V‑Mann-Führer soll Strafe zahlen

(TAZ, 23.7) POTSDAM dpa Das Ermit­tlungsver­fahren wegen Geheimnisver­rates gegen den
Führer des ehe­ma­li­gen Ver­fas­sungss­chutz-Spitzels Toni S. aus Cot­tbus soll
möglicher­weise gegen Zahlung ein­er Geld­buße eingestellt wer­den. Brandenburgs
Jus­tizmin­is­teri­um trete dieser beab­sichtigten Ver­fahrensweise der
Staat­san­waltschaft Cot­tbus nicht ent­ge­gen, sagte die Sprecherin des
Min­is­teri­ums, Petra Marx, gestern. Der Beamte hat­te den V‑Mann Toni S.
geführt, den das Berlin­er Landgericht im Novem­ber 2002 wegen des Vertriebs
recht­sex­tremer CDs mit Mor­daufrufen zu ein­er zwei­jähri­gen Bewährungsstrafe
verurteilte. Der Ver­fas­sungss­chützer soll den V‑Mann bei seinen rechten
Umtrieben unter­stützt und vor ein­er Razz­ia der Staat­san­waltschaft gewarnt
haben. Falls der Beschuldigte den Vorschlag der Staatsanwaltschaft
akzep­tiert und ein Bußgeld von 5.000 Euro zahlt, würde er seine Schuld
anerken­nen und ein Gerichtsver­fahren ver­hin­dern. Weigert er sich, dro­ht ihm
eine Anzeige wegen Strafvere­it­elung im Amt.

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Erneut Anträge im Potzlow-Prozess

Neu­rup­pin


Im Prozess um die Ermor­dung eines 16-Jähri­gen in Pot­zlow sind gegen die 2. Große Strafkam­mer des Neu­rup­pin­er Landgerichts Befan­gen­heit­santräge gestellt wor­den. An der Unvor­ein­genom­men­heit der Richter und Schöf­fen gegenüber den Angeklagten bestün­den “erhe­bliche Zweifel”, sagte Vertei­di­ger Matthias Schöneb­urg. Die Kam­mer hat­te Ende ver­gan­gener Woche Anträge der Vertei­di­gung abgelehnt, Aus­sagen zweier Angeklagter vor der Polizei für die Urteils­find­ung nicht zu berücksichtigen.

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Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung

Der Tag vor Gericht

(MAZ, 23.7) Das Ver­fahren gegen den Mann, der den Asyl­be­wer­ber Ora­bi Mamavi geschlagen
und belei­digt hat, ist abgeschlossen. Mamavi, der diese Woche nach Togo
abgeschoben wird, durfte miter­leben, wie Marko D. seinen Tag vor Gericht
hat­te. Er durfte miter­leben, wie sowohl Rich­terin als auch Staatsanwalt
deut­lich macht­en, dass frem­den­feindliche Straftat­en in Rathenow streng
abgeurteilt wer­den, um neue Straftäter abzuschrecken. 

Marko D. gehört nicht der recht­sex­tremen Szene in Rathenow/Premnitz an. Wäre
er aber tat­säch­lich nahe am Voll­rausch gewe­sen, hätte er sich zumin­d­est für
seine Schläge, die Mamavi ern­sthaft ver­let­zt haben, entschuldigen können.
Das hat er unter­lassen — und so bleibt am Ende doch ein fad­er Nachgeschmack. 

Fast hätte der Staat­san­walt auf seinen Hauptzeu­gen Mamavi verzicht­en müssen.
Denn Abschiebungs- und Prozesster­min dro­ht­en sich zu über­schnei­den. Wäre das
Ver­fahren nur wenige Tage später gewe­sen, hätte Mamavi nicht dabei sein
kön­nen. Die Kreisver­wal­tung war nicht bere­it, mit der Abschiebung zu warten.
Fast hätte diese Hal­tung dazu geführt, dass aus dem Rathenow­er Kreishaus ein
falsches Sig­nal gesendet wor­den wäre. 

Täter verurteilt, Opfer vor Abschiebung

Abgelehn­ter Asyl­be­wer­ber aus Togo wurde über­fall­en. Sein Peiniger erhielt
eine Bewährungsstrafe

(Tagesspiegel, 23.7.) Rathenow. “Ihr Scheiß-Neger! Was wollt ihr hier? Geht zurück in eur­er Land.
Was macht ihr hier für eine Scheiß-Arbeit?” Dieser ver­balen Beleidigung
fol­gten drei Faustschläge ins Gesicht von Ora­bi Mamavi, einem 41 Jahre alten
Asyl­be­wer­bers aus Togo. Er wurde am Auge schw­er ver­let­zt und traute sich
seit dem Vor­fall am 23. Dezem­ber ver­gan­genen Jahres aus Angst nicht mehr
allein auf die Straße. 

Gestern musste sich der 26-jährige Schläger Marko D. aus Rathenow vor dem
Amts­gericht in sein­er Heimat­stadt für die Tat ver­ant­worten. Der Prozess
dauerte nur wenige Stun­den, Marko D. wurde wegen Kör­per­ver­let­zung und
Belei­di­gung zu ein­er Frei­heitsstrafe von vier Monat­en verurteilt. Die Strafe
wurde für zwei Jahre zur Bewährung aus­ge­set­zt. Außer­dem muss der Arbeitslose
500 Euro an den Vere­in “Weißer Ring” zahlen. 

Das Gericht fol­gte damit den Anträ­gen der Staat­san­waltschaft und des als
Neben­kläger im Prozess aufge­trete­nen Asyl­be­wer­bers. Ora­bi Mamavi nahm das
Urteil ohne äußer­lich sichtliche Regung entgegen. 

Seit neun Jahren lebt er als Asyl­be­wer­ber in Rathenow, nach­dem er als
Ange­höriger ein­er Oppo­si­tion­spartei in seinem Heimat­land nach eigenen
Angaben gefoltert wor­den war. 

Doch die Stun­den seines Aufen­thaltes in der sicheren Fremde sind gezählt.
Kom­menden Don­ner­stag will ihn die Aus­län­der­be­hörde des Land­kreis­es Havelland
nach Ablehnung des Asy­lantrages abschieben. Der Kirchenkreis Kyritz und der
Vere­in Opfer­per­spek­tive haben beim Peti­tion­sauss­chuss des Land­tages einen
Auf­schub der Abschiebung beantragt. Sollte der Auss­chuss den Antrag
ablehnen, will der Vere­in einen neuen Antrag stellen. 

“Er muss bei der Rück­kehr nach Togo mit sein­er Ver­haf­tung rech­nen”, sagte
Kay Wen­del vom Vere­in Opfer­per­spek­tive. “Außer­dem sollte ein Bleiberecht
eine Wiedergut­machung dafür sein, was er in neun Jahren Rathenow von
ras­sis­tis­chen Tätern erlit­ten hat.” 

Schon 1997 ist Mamavi von recht­sex­trem­istis­chen Tätern ange­grif­f­en worden.
Seit­dem habe er ständig unter Angst gelebt, so dass er jet­zt eine Therapie
benötige. Das Ver­fahren zu der Tat im Jahre 1997 wird auf Drän­gen des
Vere­ins Opfer­per­spek­tive am 10. August eröffnet. “Wir kön­nen endlich Beweise
für die Tat vorgele­gen”, erk­lärte Wen­del. Die erste Vernehmung des Togolesen
ist für den 10. August vorge­se­hen. Zu diesem Zeit­punkt aber wäre er, wenn es
nach dem Willen der Aus­län­der­be­hörde geht, schon längst in Afrika. 

Das gestern gesproch­ene Urteil soll abschreck­end wirken, sagte die
Rich­terin. Rathenow gilt seit Jahren als Ort frem­den­feindlich motivierter
Angriffe auf Aus­län­der. Der Angeklagte selb­st hat­te im Prozess den Vorwurf
ein­er recht­sex­trem­istis­chen Gesin­nung zurück­gewiesen. “Ich war im Vollrausch
und hat­te einen Film­riss”, sagte der junge Mann. 

Am 23. Dezem­ber habe er zusam­men mit einem Kumpel ab 19.15 Uhr bis zu 20
Flaschen Bier und einige Mixgetränke getrunk­en. Ein Gutachter rech­nete einen
Alko­hol­ge­halt von 6,21 Promille aus. Das sei unglaub­würdig, erk­lärte das
Gericht. 

Ora­bi Mamavi wollte mit einem Fre­und am Mor­gen des 24. Dezem­ber ger­ade mit
dem Schneeschieben auf einem Fußweg für einen Stun­den­lohn von einem Euro
begin­nen, als die bei­den grund­los beschimpft und ange­grif­f­en wur­den. Sie
sind dem Angreifer hin­ter­her ger­an­nt. Sie kon­nten ihn fes­thal­ten und der
Polizei übergeben. Die Polizis­ten stell­ten bei ihren Befra­gun­gen keinen
Voll­rausch des Täters fest.

Inforiot