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Strafanzeigen gegen Polizeibeamte

Nach dem frag­würdi­gen Polizeiein­satz während des Stadt­festes am vor­let­zten Woch­enende in Rathenow wur­den inner­halb der ver­gan­genen Tage in mehreren Fällen Anzeige wegen Frei­heits­ber­aubung und Strafvere­it­elung gegen Beamte erstellt. 

So waren zum Beispiel mehrere Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren und ein 23-Jähriger von Polizis­ten der Lan­de­sein­satzein­heit LESE ohne Angabe von Grün­den in der Nähe des Stadt­festes am Fre­itag bzw. Sam­stag in
Gewahrsam genom­men wor­den, während hinge­gen Recht­sex­trem­is­ten offen, laut­stark ver­botene Parolen skandieren. Die Sicher­heit­skräfte schrit­ten dage­gen nicht ein. 

Wir fordern eine Über­prü­fung der Vor­würfe, die Ein­leitung von Ermit­tlungsver­fahren gegen die betr­e­f­fend­en Polizis­ten sowie die Ablö­sung des Rathenow­er Wachen­leit­ers Wolf­gang Wegwerth. 

Anti­re­pres­sion­s­gruppe Rathenow

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Es war ja nur ein Punk”

Frank­furt (Oder). Im Frank­furter Mord­prozess gegen drei junge Recht­sex­trem­is­ten ist offen­bar doch ein poli­tis­ches Motiv zu erken­nen. Der Angeklagte Stephan B. (19) gab am Dien­stag vor Gericht zu, er habe nach dem gewalt­samen Tod des über­fal­l­enen Enri­co S. die Frage eines Fre­un­des bejaht,
ob ein “Punker umgeklatscht” wor­den sei. Außer­dem hat­ten an einem der vor­ange­gan­genen Prozesstage zwei Fre­undin­nen der Angeklagten aus­ge­sagt, nach der Tat hät­ten die drei Män­ner bemerkt, “es war ja nur ein Punk”. Diese Äußerung strit­ten Stephan B. und die mitangeklagten Brüder Mar­co (28) und
Daniel S. (21) jedoch ab. Die Recht­sex­trem­is­ten hat­ten, wie berichtet, in der Nacht zum 29. März in ein­er Frank­furter Plat­ten­bau­woh­nung den 25 Jahre alten Enri­co S. mit Schlä­gen, Trit­ten und Messer­stichen gefoltert. Das Opfer
ver­starb Stun­den später im Frank­furter Klinikum. Punks zählen zu den Feind­bildern der recht­sex­tremen Szene. 

Die Staat­san­waltschaft hat in ihrer Anklageschrift kein poli­tis­ches Mord­mo­tiv genan­nt. Die drei Recht­sex­trem­is­ten wer­den beschuldigt, das Opfer aus Habgi­er grausam getötet zu haben. Außer­dem hät­ten die Angeklagten einen
Raub verdeck­en wollen: Aus der Woh­nung, in der sich Enri­co S. zufäl­lig aufhielt, hat­ten die Angeklagten während der Quälerei eine Playsta­tion sowie Bargeld und das Handy des Opfers an sich genom­men. Dem Angeklagten Stephan B. hält die Staat­san­waltschaft sog­ar “Mord­lust” vor, da er bei dem
Gewal­texzess noch bru­taler agiert haben soll als die Brüder S. Sollte nun auch die poli­tis­che Gesin­nung der Angeklagten als Motiv hinzukom­men, wäre ein weit­eres Mord­merk­mal gegeben: niedere Beweggründe. 

Am Rande des Prozess­es wurde außer­dem bekan­nt, dass die Staat­san­waltschaft die medi­zinis­che Ver­sorgung des Opfers unter­sucht. Es beste­ht der Ver­dacht, Enri­co S. sei im Klinikum im Vorort Mark­endorf nur unzure­ichend behandelt
wor­den und deshalb verblutet.

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Nur ein «Schill» er kam durch

Fünf Wahlkreise wird es zur Wahl des Kreistages am 26. Okto­ber geben. Auch
wenn die so genan­nte Schill-Partei (Rechtsstaatliche Offen­sive) in allen
Wahlkreisen an den Start ging, kam sie doch nur in einem Wahlkreis durch. 

Darüber entsch­ied gestern der Kreiswahlauss­chuss, der im Lan­drat­samt tagte.
Grund für das Auss­chei­den in vier Wahlkreisen waren fehlende 20
Unter­stützung­sun­ter­schriften. Im Wahlkreis III (Ämter Schönefeld,
Mit­ten­walde, Frieder­s­dorf und Gemeinde Bestensee) kam die Schill-Partei zwar
durch, dafür aber zog ein­er der bei­den Kan­di­dat­en kurzfristig die Kandidatur
zurück. Anson­sten kamen in diesem Wahlkreis SPD, CDU, PDS, Bünd­nis 90/Die
Grü­nen, FDP, Wäh­ler­gruppe alle Vere­ine und Gemein­same Unabhängige
Bürg­erliste durch. 

SPD, CDU, PDS, Bünd­nis 90/Die Grü­nen und FDP schafften es allen Wahlkreisen,
sie mit dem Vorteil, dass sie als im Kreistag vertretene Parteien keine
Unter­schriften ein­re­ichen mussten. Die Gemein­same Unab­hängige Bür gerliste
zieht eben­falls in alle fünf Wahlkreise ein, weil sie Unter­stützer nachwies.
Im Wahlkreis IV (Ämter Schenken­länd­chen, Unter­spree­wald, Golßen­er Land,
Luck­au und Hei­de­blick) treten die Bauern und die Einze­lab­ge­ord­neten Lars
Kolan und Karsten Kuhl an. Die Bauern sind zudem im Wahlkreis V (Ämter
Märkische Hei­de, Lieberose, Ober­spree­wald sowie Stadt Lübben) dabei.

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Gespräch über Rechtsextremismus

Die Entwick­lung recht­sex­tremer Struk­turen in der Region Cot­tbus ste­ht im Mit­telpunkt eines Gesprächs, das der «Cot­tbuser Auf­bruch» am Don­ner­stag führt. Die Ver­anstal­tung im Saal des Stadthaus­es, Alt­markt 21, ist
öffentlich (Beginn: 18 Uhr). 

«Grund zur Ent­war­nung oder trügerische Ruhe?» , fragt der «Auf­bruch» — aus
aktuellem Anlass nach der Aufdeck­ung der geplanten Anschläge von München.
Als Fach­leute ste­hen Michael Hüllen vom Ver­fas­sungss­chutz und Dirk Wilking
vom Mobilen Beratung­steam zur Verfügung.

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Asylbewerberheim von Polizei durchsucht

Da immer wieder Bewohn­er des Asyl­be­wer­ber­heimes in der Flämingstraße in Bran­den­burg an der Hav­el gegen das Betäubungsmit­telge­setz ver­stoßen haben, wur­den am Dien­stag die Wohn­räume sowie die zur Liegen­schaft gehörenden
Gelasse durchsucht. 

Dabei wurde ein Asyl­be­w­er wegen des Ver­dachts des Inverkehrbrin­gens von Falschgeld (41x 100,00 $-Fal­si­fikate) festgenom­men. Die Prü­fung der Scheine dauert noch an. Ein­er Per­son wird vorge­wor­fen, ein Handy gestohlen zu haben.
Einem weit­eren Bewohn­er wird der Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz zur Last gelegt (ver­botenes Springmess­er). Bei zwei Per­so­n­en bestand der Ver­dacht des Ver­stoßes gegen das Betäubungsmit­telge­setz. Zwei Anzeigen wur­den gegen
unbekan­nt gefer­tigt, wegen: Ver­stoß gegen das Waf­fenge­set­zt (Messer/Bajonett mit Über­länge), ein Ver­stoß gegen das Betäubungsmit­telge­setz (Auffind­en von Haschisch, ca. 10 Gramm). In zwei Fällen musste die Iden­tität von anwesenden
Per­so­n­en in der Polizei­wache fest­gestellt werden 

Alle in Gewahrsam befind­lichen Per­so­n­en sind nach Beendi­gung der Maß­nah­men wieder auf freien Fuß geset­zt worden.

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Anwalt fordert milde Strafe im Mordprozess


(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Im Prozess um die Ermor­dung des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in
Pot­zlow hat der Vertei­di­ger des Angeklagten Sebas­t­ian F. dessen sofortige
Freilas­sung beantragt. Zudem forderte Anwalt Ulrich Drewes am Mon­tag im
Landgericht Neu­rup­pin eine milde Strafe. Der 18-jährige Angeklagte solle nur
zu gemein­nütziger Arbeit oder ein­er Geld­strafe verurteilt wer­den. Grund: Das
Gericht habe nicht ein­deutig klären kön­nen, inwieweit Sebas­t­ian F. an der
Tötung von Mar­i­nus durch die bei­den Mitangeklagten beteiligt gewe­sen sei. 

 

Die Anklage hat­te für Sebas­t­ian F. neun Jahre und acht Monate Haft
gefordert. Sie wirft den drei Angeklagten die gemein­same Ermor­dung von
Mar­i­nus vor. Die Angeklagten hät­ten ihn stun­den­lang gequält und dann seinen
Kopf an einem Stein­trog zertreten. Der Vertei­di­ger von Sebas­t­ian F. sagte,
sein Man­dant habe sich nur anfangs an der Tat beteiligt und damit der
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig gemacht. Bei den anfänglichen
Auseinan­der­set­zun­gen habe es sich um “nicht wesentlich mehr als eine
Kabbelei” gehan­delt. “Ein so genan­nter Bor­d­stein-Kick ist sich­er brutal,
aber er ist nicht grausam. Er ist effizient, um jeman­den zu töten”,
behauptete Drewes. 

 

“Diese Wort­wahl ist beschöni­gend, nicht angemessen für eine solche Tat”,
sagt Thomas Weichelt, Anwalt der Eltern von Mar­i­nus. Zeu­gen ätten ausgesagt,
Sebas­t­ian F. habe auf Mar­i­nus Kopf uriniert, ihn beschimpft und gezwungen,
in den Trog zu beißen. 

 

Pot­zlow-Prozess: Vertei­di­ger nen­nt Strafantrag “absurd”

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um den Mord an dem Schüler Mar­i­nus Schöberl hat
der Vertei­di­ger eines Angeklagten die von der Staat­san­waltschaft geforderte
Jugend­strafe abgelehnt. Der Anwalt Ulrich Drewes forderte am Mon­tag am
Landgericht Neu­rup­pin, für seinen Man­dan­ten den Haft­be­fehl aufzuheben. Das
Gericht solle ihm stattdessen Erziehungs- oder Zucht­maß­nah­men auferlegen;
dazu zählen unter anderem Jugen­dar­rest und gemein­nützige Arbeit. Die
Staat­san­waltschaft hat­te eine Jugend­strafe von fast zehn Jahren Gefängnis
beantragt. 

 

“Dieser Strafantrag ist absurd”, sagte der Anwalt. Er warf der
Anklage­be­hörde vor, die Angeklagten vorverurteilt und damit ein
Men­schen­recht ver­let­zt zu haben. “In diesem Land gibt es noch die
Unschuldsver­mu­tung bis zum Urteil”, sagte Drewes. 

 

Sein 18 Jahre alter Man­dant habe sich an den Mis­shand­lun­gen des Schülers im
Juli 2002 in Pot­zlow (Uck­er­mark) beteiligt und sei der zweifachen
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung schuldig. “Es war sich­er mehr als eine
Kabbelei, aber nicht wesentlich mehr.” Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft
haben der 18-Jährige und das eben­falls angeklagte Brüder­paar den Schüler
stun­den­lang geschla­gen, beschimpft und ihm Alko­hol einge­flößt. Anlass sei
allein das Ausse­hen des Jun­gen gewe­sen: Er trug Hip-Hop-Hosen und gefärbte
Haare. 

 

Mar­i­nus musste laut Staat­san­waltschaft in einem ehe­ma­li­gen Stall in einen
Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jün­gere Brud­er mit seinen
Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Vor­bild für diese Tat
sei der so genan­nte Bor­d­stein­kick aus dem Film “Amer­i­can His­to­ry X” gewesen.
Der tödliche Fußtritt sei zwar bru­tal, aber nicht grausam, sagte der Anwalt.
Sein Man­dant habe sich daran nicht beteiligt. 

 

Der älteste, erwach­sene Angeklagte soll nach dem Willen der
Staat­san­waltschaft lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Brud­er zehn
Jahre. Die Vertei­di­ger der Brüder plädieren am 2. Okto­ber, das Urteil soll
am 9. Okto­ber gesprochen werden. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anwalt gegen Haft

Plä­doy­er im Mord­fall Schöberl

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Er sprach über­raschend kurz und will nicht ein­mal eine Haftstrafe
akzep­tieren: Im ersten Plä­doy­er der Vertei­di­gung im Prozess zum Mord an dem
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl hat Recht­san­walt Ulrich Drewes für den
Angeklagten Sebas­t­ian F. (18) lediglich “Zucht­mit­tel und/oder
Erziehungs­maß­nah­men” gefordert — also eine Geld­strafe oder gemeinnützige
Arbeit. Sein Man­dant habe bei der Tat im Dorf Pot­zlow nur zwei gefährliche
Kör­per­ver­let­zun­gen began­gen, sagte der Vertei­di­ger der Jugend­kam­mer des
Landgerichts Neu­rup­pin. Außer­dem beschuldigte Drewes in seinem halbstündigen
Plä­doy­er die Staat­san­waltschaft, sie habe über die Medi­en eine
Vorverurteilung aller drei Angeklagten bewirkt. Mit dieser “Stim­mungs­mache
auf niedrig­stem Niveau” habe die Anklage­be­hörde das Men­schen­recht der
Unschuldsver­mu­tung “nach­haltig ver­let­zt”. Damit sei von Anfang an kein
faires Ver­fahren möglich gewesen. 

 

Die Staat­san­waltschaft hat­te, wie berichtet, in ihrem Plä­doy­er für Sebastian
F. neun Jahre und acht Monate Jugend­haft wegen ver­sucht­en Mordes verlangt.
Das angeklagte Brüder­paar Mar­co (24) und Mar­cel S. (18) sei hingegen
schuldig, Mar­i­nus Schöberl ermordet zu haben. Für Mar­co S. fordert die
Staat­san­waltschaft lebenslange Haft, bei Mar­cel S. die Jugendhöchststrafe,
zehn Jahre. In der Anklageschrift war auch Sebas­t­ian F. Mord vorgehalten
wor­den — doch ließ sich im Prozess nach Ansicht der Staat­san­waltschaft nicht
nach­weisen, dass Sebas­t­ian F. tat­säch­lich an der Tötung von Mar­i­nus Schöberl
mit­gewirkt hat. Das Opfer war in der Nacht zum 13. Juli 2002 von den drei
Recht­sex­trem­is­ten mit Schlä­gen und Trit­ten trak­tiert wor­den. In einem Stall
in Pot­zlow wurde Schöberl gezwun­gen, in die Betonkante eines Schweinetrogs
zu beißen. Anschließend sprang Mar­cel S. auf den Hin­terkopf des Opfers.
Später wurde Schöberl in ein­er Jauchegrube verscharrt. 

 

Nach Auf­fas­sung von Drewes hat Sebas­t­ian F. lediglich zu Beginn bei den
Mis­shand­lun­gen mit­gemacht. Die drei Schläger und ihr Opfer hat­ten im Dorf
Strehlow in ein­er Woh­nung zusam­men mit drei Erwach­se­nen gezecht. Mar­co S.
fing dann an, Mar­i­nus Schöberl zu schla­gen und zwang ihn, sich als “Jude” zu
beze­ich­nen. Anschließend wurde Schöberl län­gere Zeit mis­shan­delt. Sebastian
F. soll laut Staat­san­waltschaft auf ihn uriniert haben. Außer­dem habe F. so
heftig zugeschla­gen, dass Schöberl mit seinem Stuhl nach hin­ten fiel.
Vertei­di­ger Drewes meinte jedoch, ohne Details zu nen­nen, “das war nicht
wesentlich mehr als eine Kabbelei”. Nach­dem die drei Angeklagten mit
Schöberl zu den Stal­lun­gen gefahren seien, habe F. auch nur aus Angst vor
den Brüdern S. zu Schöberl gesagt, er solle in den Trog beißen. 

 

Am 2. Okto­ber sollen die anderen bei­den Vertei­di­ger plädieren.

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Spezialisiert auf schwere Jungs: Verteidiger Schöneburg


Pots­dam — Hin­ter dem bre­it­en Schreibtisch des Pots­damer Strafverteidigers
Matthias Schöneb­urg hängt eine ver­größerte Gericht­sze­ich­nung aus einem der
spek­takulärsten Krim­i­nalfälle in Bran­den­burg. Sie zeigt den 48-jährigen
Juris­ten zusam­men mit Sergej Serow, einem der Mit­täter im Fall des 1997
ent­führten und umge­bracht­en Matthias Hintze. Zugle­ich weist die Zeichnung
darauf hin: Schöneb­urg hat ein Faible für schwierige Fälle. “Mich reizt,
wenn es sich die Leute zu ein­fach machen und nach der Höch­st­strafe rufen”,
sagt er. 

 

In vie­len der großen Bran­den­burg­er Prozesse um Mord, Totschlag und schwere
Kör­per­ver­let­zung der ver­gan­genen Jahre vertei­digte er den Hauptangeklagten.
Und das Straf­maß bleibt meis­tens unter den Forderun­gen der
Staat­san­waltschaft. Das ist bei Serow so und 1996/1997 auch in der
Neuau­flage des Dol­gen­brodt-Prozess­es, als Schöneb­urg einen Elektromeister
verteidigt. 

 

Im Bunker­mord-Prozess 2001 und im Disko­mord-Prozess 2003 kom­men die
jew­eili­gen Man­dan­ten Schöneb­urgs eben­falls glimpflich­er davon, als von der
Anklage vorge­se­hen. Lediglich der Gewaltver­brech­er Frank Schmökel erhält
2002 die geforderte Höch­st­strafe — in der ersten Instanz. 

 

Derzeit vertei­digt Schöneb­urg vor dem Landgericht Neu­rup­pin im
Pot­zlow-Prozess Mar­co Sch. und vor dem Landgericht Frank­furt (O.) Melanie
J., die Mut­ter des schw­er mis­shan­del­ten zwei­jähri­gen Pas­cal. Er wolle ein
“gerecht­es Straf­maß erre­ichen, das bedeutet nicht immer Freispruch”. 

 

Er will “Waf­fen­gle­ich­heit im Ver­fahren” her­stellen zwis­chen den seiner
Mei­n­ung nach oft aus sozial benachteiligten Milieus stam­menden Tätern sowie
Gericht und Staat­san­waltschaft. Jed­er habe ein Recht auf Vertei­di­gung. “Die
Straftat­en mein­er Man­dan­ten verurteile ich allerd­ings wie andere Menschen
dies auch tun”, beken­nt der Vater zweier Töchter. Als der Hart­ge­sot­tene von
den schw­eren Ver­let­zun­gen des kleinen Pas­cal liest, ver­spürt er einen “Kloß
im Hals”. Den Mord an Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow empfind­et er als
“unvorstell­bar grausam”. 

 

Wichtig ist Schöneb­urg ein häu­figer Kon­takt mit seinen Man­dan­ten, weshalb er
sie oft im Gefäng­nis auf­sucht. Auf diese Weise “baut sich Nähe, aber keine
Sym­pa­thie auf”, und es lasse sich bess­er arbeit­en. Für Serow beispielsweise
war er die einzige Bezugsper­son. Bei­de disku­tierten im Knast über Literatur.
Mit Schmökel habe er sich nor­mal unter­hal­ten, erzählt Schöneb­urg. Dieser
sei — anders als in der Öffentlichkeit dargestellt — kein Mon­ster wie
Han­ni­bal Lecter aus dem Spielfilm “Schweigen der Lämmer”.

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Potzlow-Prozess: Plädoyers der Verteidigung beginnen

Neu­rup­pin — Im Prozess um die Ermor­dung eines 16-Jähri­gen in Pot­zlow vor dem Landgericht Neu­rup­pin begin­nt heute die Vertei­di­gung mit ihren Plä­doy­ers. Den Anfang macht der Anwalt von Sebas­t­ian F. Am 2. Okto­ber fol­gen die
Vertei­di­ger der Angeklagten Mar­cel und Mar­co Sch. Die Staat­san­waltschaft hat­te hohe Haft­strafen beantragt. Für den mut­maßlichen 18-jähri­gen Haupt­täter Mar­cel Sch. wurde die Höch­st­strafe laut Jugend­strafrecht von zehn
Jahren, für den gle­ichal­tri­gen Sebas­t­ian F. neun Jahre und acht Monate gefordert. Bei Mar­co Sch. (24) plädierte die Anklage­be­hörde für eine lebenslange Freiheitsstrafe. 

 

Am ersten Ver­hand­lungstag hat­ten die jun­gen Män­ner ihre Beteili­gung an der bes­tialis­chen Tat zugegeben. Über ihre Motive schweigen sie. Das Urteil wird für den 9. Okto­ber erwartet.

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Grundlose Hinrichtung eines Jungen”

Staat­san­wältin fordert im Pot­zlow-Prozess Höch­st­strafen für zwei der drei Angeklagten

 

NEURUPPIN. Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter fand klare Worte für die Tat, die
sie den drei Angeklagten bei ihrem Plä­doy­er am Mittwoch noch einmal
vorhielt. “Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die
unver­gle­ich­bar abscheulich ist”, sagte sie in Saal 2 des Landgerichts
Neu­rup­pin. Hoffmeis­ter sieht es als erwiesen an, dass die Angeklagten den
16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in der Nacht zum 13. Juli 2002 in Potzlow
stun­den­lang gequält zu haben, um ihn dann aus niederen Beweg­grün­den, äußerst
bru­tal und kalt­blütig zu ermorden. 

 

Falsche Frisur, falsche Kleidung

 

Einziger Anlass sei gewe­sen, dass Mar­i­nus eine andere Frisur und andere
Klei­dung trug als die recht­sex­trem eingestell­ten Jugendlichen. Zwei
Angeklagte waren zur Tatzeit min­der­jährig und wer­den nach dem
Jugend­strafrecht abgeurteilt. Hoffmeis­ter forderte für den damals
17-jähri­gen Haupt­täter Mar­cel Sch. die mögliche Höch­st­strafe von zehn
Jahren. Für seinen Kom­plizen Sebas­t­ian F. — der sich an der endgültigen
Tötung nicht direkt beteiligt hat­te — forderte sie neun Jahre und acht
Monate. Für den erwach­se­nen Brud­er von Mar­cel ver­langte sie lebenslange
Haft. Die Höch­st­strafe sei bei dieser Tat nötig, obwohl Mar­co schwer
alko­ho­lab­hängig sei und nur über sehr geringe Intel­li­genz ver­füge. Zudem hat
der psy­chi­a­trische Gutachter bei ihm eine krankhafte Persönlichkeitsstörung
fest­gestellt. Auch der Anwalt der Fam­i­lie von Mar­i­nus forderte lebenslange
Haftstrafe. 

 

Mit roten Gesichtern hörten die drei Angeklagten an Fuss­fes­seln geket­tet den
Aus­führun­gen der Staat­san­wältin zu. Diese sagte, die Mord­nacht habe harmlos
begonnen. Die drei Täter hät­ten Alko­hol getrunk­en, später Neonazi-Musik
gehört. Der Haupt­täter durfte an diesem Tag wegen sein­er rechtsextremen
Ansicht­en nicht an der Abschlussfahrt sein­er Klasse teil­nehmen. Sein großer
Brud­er war ger­ade aus der Haft ent­lassen wor­den. Bei Bekan­nten trafen sie
ihren Kumpel Mar­i­nus. Hoffmeis­ter sagte, dass Mar­co mit dem späteren Opfer
grund­los einen Stre­it anf­ing: “Bist du ein Jude?”, habe er gefragt. “Sie
sucht­en einen Grund, um ihn zu mis­shan­deln”, sagte Hoffmeis­ter. Sie
prügel­ten ihn, flößten ihm Schnaps ein, bis er sich erbrach. Sebas­t­ian F.
urinierte sog­ar auf den Mis­shan­del­ten. “Spätestens da wurde Mar­i­nus seine
Würde genom­men”, sagte sie. 

 

Doch damit nicht genug. Nach stun­den­langer Quälerei bracht­en sie ihn in
einen alten Schweinestall. “Dort wurde er von allen dreien geschla­gen und
aufge­fordert, in die Steinkante eines Tro­ges zu beißen”, sagte sie. Das ist
für Hoffmeis­ter der Beleg, dass sie den Plan hat­ten, Mar­i­nus gemeinsam
umzubrin­gen. Denn Zeu­gen hat­ten aus­ge­sagt, dass alle drei den amerikanischen
Anti-Neon­azi-Film “Amer­i­can His­to­ry X” ken­nen. Der Film sei die Vor­lage für
die Tat gewe­sen, denn dort wird einem Mann mit einem so genannten
Bor­d­stein­kick der Schädel zertrüm­mert. Zweimal zwan­gen die Angeklagten
Mar­i­nus, in den Trog zu beißen. “Es ist für das Opfer die wehrloseste
Posi­tion, die man sich denken kann”, sagte die Anklägerin. 

 

Kein­er der drei Täter habe von den Quälereien abge­lassen. “Mar­cel sprang
hoch, mit den Springer­stiefeln auf den Kopf”, sagte Hoffmeis­ter. Sein Bruder
merk­te am Puls des Opfers, dass der Junge noch lebt und sagte: “Der wird
nicht mehr, den müssen wir umbrin­gen.” Die Brüder sucht­en Steine, Marcel
fand zuerst einen und erschlug Mar­i­nus. Sebas­t­ian F. habe sich am letzten
Teil der Tat nicht mehr beteiligt, sagte Hoffmeis­ter. Das sei das einzig
Ent­las­tende. Nicht aber die Ausrede der Täter, betrunk­en gewe­sen zu sein. 

 

Staat­san­walt fordert hohe Strafen für Potzlow-Mord

 

(BM) Neu­rup­pin — Wegen Mordes an dem 16-jähri­gen Schüler Mar­i­nus aus der
bran­den­bur­gis­chen Gemeinde Pot­zlow hat die Staat­san­waltschaft hohe
Haft­strafen für die drei Angeklagten gefordert. Der älteste, erwachsene
Angeklagte soll lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter Brud­er zehn Jahre
und dessen gle­ichal­triger Fre­und neun Jahre und acht Monate. Die drei sollen
in der Nacht zum 13. Juli ver­gan­genen Jahres in Pot­zlow (Uck­er­mark) den
Schüler Mar­i­nus Schöberl bes­tialisch umge­bracht haben. “Sie haben das Opfer
stun­den­lang mis­shan­delt und erniedrigt”, so die Staat­san­wältin. Alle drei
seien des ver­sucht­en Mordes schuldig. Die Brüder Mar­co und Mar­cel Sch. zudem
des vol­len­de­ten Mordes, weil sie entsch­ieden hät­ten, Mar­i­nus umzubringen,
als der schon mit schw­er­sten Kopfver­let­zun­gen am Boden lag. Erst mehrere
Wochen nach der Tat war das in ein­er Jauchegrube ver­grabene und skelettierte
Opfer gefun­den wor­den. Staat­san­wältin und Neben­klagean­walt sahen letztlich
keinen Grund, die Schuld der Angeklagten wegen geringer Intelligenz,
fehlen­der Erziehung oder Alko­holisierung zu mindern. 

 

Pot­zlow-Prozess: Anklage fordert hohe Haftstrafen

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Wegen Verdeck­ungsmordes an dem 16-jähri­gen Schüler Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft am Mittwoch vor dem Neuruppiner
Landgericht hohe Haft­strafen für alle drei Angeklagten gefordert. Der
älteste, erwach­sene Angeklagte soll lebenslang in Haft, sein 18 Jahre alter
Brud­er zehn Jahre und dessen gle­ichal­triger Fre­und neun Jahre und acht
Monate. “Sie haben das Opfer stun­den­lang mis­shan­delt und erniedrigt. Es hat
Qualen erlit­ten und wurde sein­er Men­schen­würde beraubt”, sagte
Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter im Plä­doy­er. Erst Wochen nach der Tat war das
in ein­er Jauchegrube ver­grabene und skelet­tierte Opfer gefun­den worden. 

 

“Es geht um die grund­lose Hin­rich­tung eines Jun­gen, die unvergleichbar
abscheulich ist”, sagte Hoffmeis­ter. Die drei aus der Uck­er­mark stammenden
Angeklagten hät­ten den Schüler in der Nacht zum 13. Juli 2002 stundenlang
geschla­gen, beschimpft und ihm Alko­hol einge­flößt. Anlass sei allein das
Ausse­hen des Jun­gen gewe­sen: Er trug Hip-Hop-Hosen, seine drei mutmaßlichen
Peiniger Springer­stiefel und Glatze. Alle Drei seien der recht­en Szene
zuzuord­nen, sagte die Staatsanwältin. 

 

Vor­bild für das Ver­brechen war laut Hoffmeis­ter der Film “Amer­i­can History
X”. Dabei zwingt ein Neon­azi sein Opfer, in einen Bor­d­stein zu beißen, und
tritt ihm dabei auf den Schädel. Mar­i­nus musste laut Staat­san­wältin in einem
ehe­ma­li­gen Stall in einen Fut­tertrog beißen, als der angeklagte jüngere
Brud­er mit seinen Springer­stiefeln auf den Schädel des Opfers sprang. Nach
Aus­sage des medi­zinis­chen Gutachters im Prozess war das die tödliche Aktion.
Weil das Opfer noch röchelte, habe der Jün­gere der Brüder dann noch zwei Mal
einen großen Stein auf seinen Kopf gewor­fen, sagte Hoffmeister. 

 

Bis zu dem Stein­wurf hät­ten die drei Män­ner — die heute 18- Jähri­gen waren
zur Tatzeit jugendlich — gemein­schaftlich gehan­delt. “Jed­er hat geschlagen,
jed­er hat erniedrigt”, sagte die Anklagev­ertreterin im Plä­doy­er, das die
Angeklagten kopf­schüt­tel­nd und gäh­nend ver­fol­gten. Beson­ders erschreckend
sei, dass der jün­gere der Brüder mit der Tat noch geprahlt habe. 

 

Der Kumpel des jün­geren Brud­ers war nach Auf­fas­sung der Staat­san­wältin nicht
am Verdeck­ungsmord beteiligt und sei nur des ver­sucht­en Mordes schuldig. Die
Vertei­di­ger plädieren voraus­sichtlich Ende Sep­tem­ber und Anfang Oktober. 

 

Plä­doy­er: Lebenslang für Potzlow-Täter

Anklage fordert Höch­st­strafen für d
ie Mörder von Mar­i­nus Schöberl

 

(Tagesspiegel) Neuruppin/Potzlow. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Marinus
Schöberl hat die Staat­san­waltschaft hohe Haft­strafen gefordert. Der älteste
der drei recht­sex­tremen Täter, Mar­co S. (24) solle lebenslang hin­ter Gitter,
forderte Staat­san­wältin Eva Hoffmeis­ter in ihrem Plä­doy­er vor dem
Landgericht Neu­rup­pin. Für Mar­cos Brud­er Mar­cel (18) ver­langte sie die
Jugend­höch­st­strafe von zehn Jahren. Nur bei dem drit­ten Angeklagten,
Sebas­t­ian F. (18) , wich Hoffmeis­ter vom Höch­st­maß ab: F. solle neun Jahre
und acht Monate Jugend­strafe ver­büßen. Der Anwalt der Eltern Schöberl
schloss sich dem Plä­doy­er der Staat­san­wältin weit­ge­hend an. 

 

Die Skin­heads hat­ten Mar­i­nus in der Nacht zum 13. Juli 2002 in Potzlow
stun­den­lang gequält. Hoffmeis­ter sprach von der “grund­losen Hinrichtung
eines Jun­gen, die in ihrer Grausamkeit ohne Beispiel ist”. Die vom
psy­chi­a­trischen Gutachter bei Mar­co S. wegen niedriger Intel­li­genz und
Alko­ho­lab­hängigkeit attestierte ver­min­derte Schuld­fähigkeit sieht
Hoffmeis­ter auch — doch könne angesichts der beson­deren Grausamkeit der Tat
höch­stens darauf verzichtet wer­den, eine beson­dere Schwere der Schuld
festzustellen. Bei beson­der­er Schwere kön­nte Mar­co S. früh­estens nach 15
Jahren Haft eine Ent­las­sung auf Bewährung beantragen.

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Harte Urteile als Ziel

NEURUPPIN — Im Pot­zlow-Mord­prozess will die Staat­san­waltschaft Neuruppin
trotz der psy­chi­a­trischen Gutacht­en, die Anhalt­spunk­te für verminderte
Schuld­fähigkeit liefern, harte Urteile erre­ichen. “Eine Strafmilderung wegen
Alko­hols wer­den wir bei den zwei jün­geren Angeklagten nicht mitmachen”,
erk­lärte Neu­rup­pins Chefan­kläger Gerd Schnittch­er gestern. 

 

Nach der Entschei­dung des 3. Straf­se­n­ats des Bun­des­gericht­shofs vom März
2003 “gehört es zum Erfahrungss­chatz, dass Men­schen generell nach
erhe­blichem Alko­hol­genuss zu Hand­lun­gen neigen, die sie nüchtern so nicht
bege­hen wür­den”. Schnittch­er: “Wir wer­den ver­suchen, den Fuß in die sich
öff­nende Tür der Rechtssprechung zu stellen.” 

 

Die Vertei­di­ger der bei­den 18-jähri­gen Angeklagten Mar­cel S. und Sebastian
F. hat­ten nach den Gutacht­en auf die begin­nende Dro­gen- und
Alko­ho­lab­hängigkeit sowie den hohen Alko­holpegel ihrer Man­dan­ten aufmerksam
gemacht und darauf hingewiesen, dass dieser Umstand die Schuldfähigkeit
min­dern könne. 

 

Darüber hin­aus sind die Geis­tes­fähigkeit­en der drei Angeklagten wenig
aus­geprägt. Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. haben einen Intel­li­gen­zquo­tien­ten von
75 und 77, Marcels 24-jähriger Brud­er Mar­co von 55. Die drei jun­gen Männer
sind angeklagt, vor einem Jahr den 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Potzlow
(Uck­er­mark) ermordet und die Leiche in ein­er Jauchegrube ver­graben zu haben.

Inforiot