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Täter vermindert schuldfähig


(BM) Neu­rup­pin — Im Pot­zlow-Prozess in Neu­rup­pin um die bru­tale Tötung des
16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl wer­den wahrschein­lich nicht die
möglichen Höch­st­strafen ver­hängt. Psy­chi­a­trische Gutacht­en bescheinigten
allen drei Angeklagten gestern Anhalt­spunk­te für eine verminderte
Schuld­fähigkeit wegen Per­sön­lichkeitsstörun­gen, Alko­hol­sucht und
Intelligenzminderung. 

 

Ver­min­dert intelligent

Prozess um Pot­zlow-Mord: Psy­chi­ater hält einen der drei Täter für nicht voll
schuldfähig

 

(Berlin­er Zeitung) NEURUPPIN. Der 17. Ver­hand­lungstag im Prozess gegen die mut­maßlichen Mörder
des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl begann mit einem ungewöhn­lichen Antrag.
Thomas Weichelt, der Anwalt der Eltern von Mar­i­nus, forderte am Donnerstag
im Saal 2 des Landgericht­es Neu­rup­pin eine Schweigeminute für deren Sohn.
Denn genau an diesem Tag hätte das Opfer seinen 18. Geburt­stag feiern
kön­nen, wenn die drei Angeklagten ihn nicht im Juli vorigen Jahres in einem
ehe­ma­li­gen Stall im Uck­er­mark-Dorf Pot­zlow bru­tal getötet hät­ten. Richterin
Ria Bech­er lehnte den Antrag ab. “Ein Gerichtssaal ist nicht der geeignete
Ort, um eine Schweigeminute einzule­gen”, sagte sie. 

 

Gle­ich danach mussten die Prozess­beobachter und Jour­nal­is­ten den
Gerichtssaal ver­lassen — der Prozess wurde unter Auss­chluss der
Öffentlichkeit fort­ge­set­zt. Denn der psy­chi­a­trische Gutachter Alexander
Böh­le äußerte sich zur Schuld­fähigkeit der drei Angeklagten. Da der
Haup­tangeklagte Mar­cel Sch. und sein Mit­täter Sebas­t­ian F. zur Tatzeit erst
17 Jahre alt waren, soll­ten Details aus ihrem Leben vor der Öffentlichkeit
geschützt wer­den. Dies kön­nte ihrer per­sön­lichen und beru­flichen Entwicklung
schaden, hieß es. Auch beim Gutacht­en über Marcels damals 23-jähri­gen Bruder
Mar­co blieb das Gericht unter sich. 

 

Mit 14 Jahren alkoholkrank

 

Laut Gutacht­en ist der ältere Brud­er nur ver­min­dert schuld­fähig. Sein Anwalt
Matthias Schöneb­urg sagte: “Der Gutachter ist zu dem Schluss gekom­men, dass
Mar­co alko­holkrank ist.” Die Abhängigkeit habe bere­its im 14. Lebensjahr
begonnen. Außer­dem liege der Intel­li­gen­zquo­tient des Angeklagten bei 55,
also weit niedriger als die Gren­ze für unter­durch­schnit­tliche Intelligenz,
die bei 75 bis 90 ange­siedelt wird. Als Drittes habe der Psy­chi­ater bei
Mar­co eine “krankhafte Per­sön­lichkeitsstörung” festgestellt. 

 

Weil Mar­co zudem bei der Tat schw­er angetrunk­en war, schließe der Gutachter
nicht aus, dass Mar­co zur Tatzeit sein Han­deln nicht voll­ständig steuern
kon­nte und deshalb ver­min­dert schuld­fähig ist. “Mein­er Mei­n­ung nach muss
dies strafmildernd gew­ertet wer­den”, sagte Schöneb­urg. Damit kön­nte aus
ein­er möglichen lebenslan­gen Haft eine 15-jährige Haft­strafe werden. 

 

Trotz erhe­blich­er Erin­nerungslück­en soll Mar­co dem Arzt glaub­haft berichtet
haben, dass ein­er der bei­den anderen Angeklagten das Opfer zwang, in einen
Stein­trog zu beißen. Dann soll Mar­cel plöt­zlich auf den Kopf von Marinus
gesprun­gen sein. Alle Tat­beteiligten seien darüber entset­zt gewe­sen, sagte
der Vertei­di­ger. Später habe der jün­gere Brud­er das Opfer mit einem Stein
erschlagen. 

 

“Auch bei dem jün­geren Brud­er beste­ht die Möglichkeit, dass er vermindert
schuld­fähig ist”, sagte dessen Anwalt Volk­mar Schöneb­urg. Allerd­ings sei der
Befund nicht so ein­deutig wie bei Mar­co. Mar­cel soll in sein­er Entwicklung
zurück­ge­blieben sein. Er sei unter­durch­schnit­tlich intel­li­gent, und war
während der Tat schw­er betrunk­en. Sein Anwalt erwartet, dass Mar­cel nicht
die Höch­st­strafe von zehn Jahren nach dem Jugend­strafrecht erhält. 

 

Sebas­t­ian F. ist auch ver­min­dert intel­li­gent aber wahrschein­lich voll
schuld­fähig. Es hängt vom Gericht ab, wie es die starke Alko­holisierung des
Jugendlichen während der Tat bewertet. 

 

Pot­zlow-Mord: Wahrschein­lich keine Höchststrafen

 

(MOZ) Neu­rup­pin (dpa) Im Prozess um die bru­tale Tötung des 16- jähri­gen Schülers
Mar­i­nus Schöberl aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den wahrschein­lich nicht die
möglichen Höch­st­strafen ver­hängt. Die psy­chi­a­trischen Gutachten
bescheinigten allen drei Angeklagten am Don­ner­stag am Landgericht Neuruppin
Anhalt­spunk­te für eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit. Da der Gutachter sich
nicht endgültig fest­gelegt habe, müsse im Zweifel für die Angeklagten
entsch­ieden wer­den, forderten die Verteidiger. 

 

Angeklagt sind zwei 24 und 18 Jahre alte Brüder und ein weit­er­er 18-Jähriger
wegen gemein­schaftlichen Mordes. Sie sollen Mar­i­nus im Juli 2003 bestialisch
gefoltert, mit einem Stein erschla­gen und dann ver­steckt haben. Die Leiche
wurde erst Monate später in ein­er Jauchegrube ent­deckt. Der Fall hat­te wegen
sein­er Bru­tal­ität bun­desweit Schlagzeilen gemacht. Als “Vor­bild” für die Tat
soll eine Film­szene aus dem US-Streifen “Amer­i­can His­to­rie X” gedi­ent haben,
in der ein Mann dem liegen­den Opfer auf den Kopf springt. 

 

Als Haupt­täter hat­te sich in der Neu­rup­pin­er Ver­hand­lung der jün­gere der
bei­den Brüder selb­st bezichtigt. Nach den Worten seines Vertei­di­gers Volkmar
Schöneb­urg sprechen für seine ver­min­derte Schuld­fähigkeit eine
Reifeverzögerung, eine begin­nende Dro­gen- und Alko­ho­lab­hängigkeit sowie die
Abhängigkeit von seinem älteren Brud­er. Gegen ihn spreche, dass er das
Tat­geschehen in ein­er schriftlichen Erk­lärung rel­a­tiv detailgetreu
wiedergegeben habe. 

 

Der Gutachter schloss für ihn aber auch ein recht­sradikales Motiv weitgehend
aus. “Dass er immer zwis­chen Hip-Hop-Szene und rechter Szene wech­selte, war
pubertär bed­ingt”, erk­lärte der Vertei­di­ger. Das Opfer hat­te zur Tatzeit
eine Hip-Hop-Hose getra­gen und die Angeklagten wur­den bish­er der rechten
Szene zuge­hörig betra­chtet. Um wie viel das Gericht nach sein­er Ansicht
unter der Höch­st­strafe von zehn Jahren für den zur Tatzeit minderjährigen
Angeklagten bleiben soll, wollte der Anwalt nicht sagen. 

 

Bei dem 24-Jähri­gen liege die Sache klar­er, meinte dessen Verteidiger
Matthias Schöneb­urg. Wegen Intel­li­genz­min­derung, Per­sön­lichkeitsstörung und
ein­er “gefes­tigten Alko­holkrankheit” sei er ver­min­dert schuld­fähig. Das
könne statt der für Mord dro­hen­den Höch­st­strafe — lebenslanger Haft — zu
etwa 15 Jahren Frei­heit­sentzug führen. 

 

Die Kam­mer muss nach Angaben eines Gerichtssprech­ers der Empfehlung des
Gutachters fol­gen. Die Erörterung der Gutacht­en erfol­gte unter Ausschluss
der Öffentlichkeit. Die Jugend­kam­mer begrün­dete diese Maß­nahme damit, dass
bei der Ver­lesung der Exper­tisen intime Details aus dem Leben der
Angeklagten zur Sprache kämen. Das könne später beru­fliche oder soziale
Prob­leme für sie bringen. 

 

Mit dem Ende des Prozesse wird früh­estens für Okto­ber gerechnet. 

 


Pot­zlow-Prozess: Gutachter bescheinigt Angeklagten verminderte
Schuldfähigkeit


Psy­chi­ater stützte sich auf Aus­sagen der Beschuldigten über ihren
Alko­holkon­sum. Er hält eine eingeschränk­te Steuerungs­fähigkeit für möglich.
Entschei­dung über Strafmilderung liegt beim Gericht

 

(Tagesspiegel) Neu­rup­pin. Im Prozess um den Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Sch. hat der
Gutachter, der Psy­chi­ater Alexan­der Böh­le, den drei Angeklagten am
Don­ner­stag Anhalt­spunk­te für ver­min­derte Schuld­fähigkeit a
ttestiert. Er
halte es für möglich, dass die Steuerungs­fähigkeit der Brüder Mar­co und
Mar­cel S. sowie von Sebas­t­ian F. zur Tatzeit durch erhe­blichen Alkoholkonsum
eingeschränkt war, wie ein Sprech­er des Pots­damer Landgerichts erläuterte.
Das Urteil des Gutachters kön­nte sich für die Angeklagten strafmildernd
auswirken. Soll­ten die Angeklagten tat­säch­lich so viel getrunk­en haben wie
angegeben, sprach der Gutachter ihnen zwar nicht die Ein­sichts­fähigkeit ab,
ihr Han­deln zu beurteilen; wohl aber die Steuerungs­fähigkeit, sich auch
danach zu ver­hal­ten. Bei der Ver­lesung am Don­ner­stag war die Öffentlichkeit
ausgeschlossen. 

 

Den drei jun­gen Män­ner wird vorge­wor­fen, sie hät­ten im Som­mer 2002 den
16-jähri­gen Mar­i­nus Sch. im uck­er­märkischen Pot­zlow auf bes­tialis­che Weise
gefoltert und umge­bracht. Ihnen sollen seine Frisur und Klei­dung nicht
gepasst haben. Der Haup­tangeklagte Mar­cel S. hat laut Anklage Mar­i­nus Kopf
auf der Kante eines Fut­tertrogs durch einen Fußtritt zertrüm­mert. Diesen so
genan­nten Bor­d­stein­kick sollen die jun­gen Män­ner aus dem Film “Amer­i­can
His­to­ry X” gekan­nt haben. Die Leiche von Mar­i­nus war erst vier Monate später
ent­deckt wor­den, nach­dem Mar­cel S. vor Fre­un­den mit der Tat geprahlt hatte. 

 

Nach Ein­schätzung von Gericht­spräsi­dent Hel­mut Krah ist es nicht
unwahrschein­lich, dass das Gericht im Falle von Mar­co S. verminderte
Schuld­fähigkeit anerken­nt. Im Fall von Mar­cel und Sebas­t­ian hänge die
Entschei­dung davon ab, wie die Richter den Alko­holkon­sum der Angeklagten
bew­erten. Dabei müssten sie ihr gesamtes Ver­hal­ten in der Tatnacht
berück­sichti­gen: “Wenn eine Tat sehr aus­führlich geplant ist, lässt das auch
Rückschlüsse auf die Zurech­nungs­fähigkeit zu.” 

 

Die Anklage für alle drei jun­gen Män­ner lautet auf Mord. Nach dem
Jugend­strafrecht dro­ht Mar­cel und Sebas­t­ian F., die zur Tatzeit 17 waren,
die Höch­st­strafe von zehn Jahren. Wie stark sich diese ver­ringert, wenn das
Gericht eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit anerken­nt, liegt in seinem
Ermessen. Mar­co S., der nach dem Erwach­se­nen­strafrecht angeklagt ist, würde
in diesem Fall von ein­er lebenslänglichen Strafe ver­schont. Das Höchstmaß
läge bei 15 Jahren. 

 

Angeklagte im Pot­zlow-Mord­prozess ver­min­dert schuldfähig

 

(LR) Im Prozess um die bru­tale Tötung des 16-jähri­gen Schülers Mar­i­nus Schöberl
aus Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den wahrschein­lich nicht die möglichen
Höch­st­strafen verhängt. 

 

Die psy­chi­a­trischen Gutacht­en bescheinigten zwei der drei Angeklagten
gestern am Landgericht Neu­rup­pin Anhalt­spunk­te für eine verminderte
Schuld­fähigkeit. Da der Gutachter sich nicht endgültig fes­tlegte, müsse im
Zweifel für den Angeklagten entsch­ieden wer­den, forderten die Verteidiger
der bei­den 24 und 18 Jahre alten Brüder. Sie sind — mit einem weiteren
18-Jähri­gen — wegen gemein­schaftlichen Mordes angeklagt (die RUNDSCHAU
berichtete). Sie sollen Mar­i­nus im Juli 2002 bes­tialisch ermordet haben. 

 

Als Haupt­täter hat­te sich der jün­gere der bei­den Brüder selb­st bezichtigt.
Nach den Worten seines Vertei­di­gers Volk­mar Schöneb­urg sprechen für seine
ver­min­derte Schuld­fähigkeit eine Reifeverzögerung, eine begin­nende Drogen-
und Alko­ho­lab­hängigkeit sowie die Abhängigkeit von seinem älteren Bruder.
Gegen ihn spreche, dass er das Tat­geschehen in ein­er schriftlichen Erklärung
rel­a­tiv detail­ge­treu wiedergegeben habe.

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Zäher Terminstreit im Potzlow-Prozess

Plä­doy­ers im Ver­fahren zum grausamen Mord an Mar­i­nus Schöberl früh­estens am
9. September

 

(5.9) Neu­rup­pin. Der Ter­min war ungewöhn­lich. An einem Sonnabend ver­han­delt in
Deutsch­land nor­maler­weise kein Gericht, doch im Prozess um den grausamen
Mord an dem 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl in Pot­zlow wurde jet­zt eine
Aus­nahme gemacht. Die Große Jugend­kam­mer des Landgerichts Neu­rup­pin lud für
gestern Mor­gen zwei Zeu­gen, weil sich die Prozess­parteien auf keinen anderen
Wochen­tag eini­gen kon­nten. Hätte die Strafkam­mer den Sonnabend nicht
genutzt, wäre wom­öglich der Prozess geplatzt. Denn max­i­mal zehn Tage nach
einem Ver­hand­lung­ster­min muss der näch­ste stat­tfind­en. Zulet­zt war am 21.
August ver­han­delt worden. 

 

Die Prob­leme bei der Ter­min­wahl illus­tri­eren auch, wie kom­pliziert sich
dieses Ver­fahren ent­ge­gen aller Erwartung gestal­tet. Ursprünglich wollte die
Kam­mer in dem Prozess, der am 26. Mai begonnen hat­te, schon am 18. Juni das
Urteil sprechen. Denn der Fall an sich scheint klar: Die drei rechtsextremen
Angeklagten, das Brüder­paar Mar­cel (18) und Mar­co S. (24) sowie Sebas­t­ian F.
(18), haben in der Nacht zum 13. Juli 2002 den zur Hiphop­per-Szene zählenden
Mar­i­nus Schöberl mit ein­er kaum zu schildern­den Bru­tal­ität mis­shan­delt. In
einem Schweinestall musste der bere­its schw­er geze­ich­nete Schöberl in die
Kante eines Beton­trogs beißen. Dann sprang Mar­cel S. mit seinen
Springer­stiefeln und voller Wucht gegen den Hin­terkopf des Opfers. Mar­cel S.
imi­tierte den “Bor­d­stein­kick”, den er in einem Film gese­hen hatte. 

 

Mar­cel S. hat, das bestätigte auch gestern ein Polizist vor Gericht, den
“Bor­d­stein­kick” schon kurz nach der Fes­t­nahme im Novem­ber ges­tanden. Doch
der Vertei­di­ger des Her­anwach­senden und die Anwälte der bei­den anderen
Angeklagten hal­ten der Polizei seit Juni vor, sie habe einen schw­eren Fehler
gemacht: Mar­cel S. und Sebas­t­ian F. sei das ihnen laut Jugendgerichtsgesetz
zuste­hende Recht ver­wehrt wor­den, sich in Anwe­sen­heit ihrer Eltern vernehmen
zu lassen. Nach Ansicht der Vertei­di­ger dür­fen deshalb das Geständ­nis von
Mar­cel S. und die Aus­sagen von Sebas­t­ian F. gegenüber der Polizei nicht im
Prozess ver­w­ertet werden. 

 

Die Jugend­kam­mer unter Vor­sitz von Rich­terin Ria Bech­er sieht das anders. So
kam es zu einem wochen­lan­gen Hick­hack, im Juli über­zo­gen die drei
Vertei­di­ger die Kam­mer mit Befan­gen­heit­santrä­gen. Diese lehnte eine andere
Kam­mer des Landgerichts im August ab. Seit­dem, so scheint es, wird der
weit­er­schwe­lende Stre­it über Ter­min­prob­leme ausgetragen. 

 

Nur müh­sam kon­nte Bech­er gestern nach zwei Zeu­ge­naus­sagen, die nicht viel
erbracht­en, mögliche Dat­en für die Plä­doy­ers anset­zen. Sie sollen am 9. und
10. Sep­tem­ber vor­ge­tra­gen wer­den. Vielle­icht wird dann am 18. ein Urteil
gefällt.

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Potzlow-Prozess: Kein Ortstermin


(BM , 22.08.) Neu­rup­pin — Im Prozess um den Tod des 16-jähri­gen Mar­i­nus Schöberl aus
Pot­zlow (Uck­er­mark) wer­den die Beteiligten den Tatort nicht besichti­gen. Die
Richter am Landgericht Neu­rup­pin erkan­nten gestern auch ohne den von der
Vertei­di­gung beantragten Lokalter­min an, dass es am Ort des Verbrechens
keine Grube mit flüs­siger Jauche gibt. Damit wurde ein wichtiges Detail aus
der Anklage fall­en gelassen. Darin war den drei Angeklagten zur Last gelegt
wor­den, sie hät­ten ihr Opfer in eine Jauchegrube gewor­fen, um zu sehen, ob
es untergeht.

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Drei Seminare des Flüchtlingsrates

Bis zum Jahre­sende 2003 wird der Bran­den­burg­er Flüchtlingsrat noch mehrere Bil­dungssem­inare ver­anstal­ten. An dieser Stelle seien vor­läu­fig drei dieser Ver­anstal­tun­gen vorgestellt. Infor­ma­tio­nen zu den restlichen Sem­i­naren wer­den in den näch­sten Tagen auf Infori­ot nachgereicht.

24.10.2003 — Rechtliche Grund­la­gen der Abschiebungshaft

Ref­er­ent: Recht­san­walt Ronald Reimann, Berlin

10–17 Uhr, Eisen­hart­str. 13, 14469 Potsdam

In diesem Sem­i­nar sollen die rechtlichen Grund­la­gen der Abschiebung­shaft ver­mit­telt wer­den. Was ist möglich, wenn einE Kli­entIn in Abschiebung­shaft sitzt? Fra­gen nach den Recht­en der/des Betrof­fe­nen und dem Vol­lzug der Abschiebe­haft sollen eben­so disku­tiert wer­den wie die Frage nach den juris­tis­chen Instru­menten zur Ver­mei­dung der Haft. Die Teil­nehmerIn­nen erhal­ten zudem genauere Infor­ma­tio­nen zur Abschiebe­haftein­rich­tung in Brandenburg. 

Bitte mit­brin­gen: Tex­taus­gabe des Aus­län­der- und Asyl­rechts (möglichst Beck-dtv Band, 16. Auflage) 

14.11.2003 — Öffentlick­eit­sar­beit in der Flüchtlingsarbeit

Ref­er­entin: Mari­na Mai, Journalistin

10–17 Uhr, Eisen­hart­str. 13, 14469 Potsdam

Wer ken­nt das nicht — man/frau engagiert sich in der Flüchtlingsar­beit und möchte mit den The­men an die Öffentlichkeit. Aber wie lanciere ich The­men wirk­sam in den Medien? 

Das Sem­i­nar soll dazu dienen, Ein­blick in den Tagesablauf der Print­me­di­en zu erlan­gen, um zu ver­ste­hen, wann es sin­nvoll ist, Presseerk­lärun­gen u.ä. zu senden oder wie Aktionstermine/Pressekonferenzen etc. gelegt wer­den, dass auch Pres­sev­ertreter erscheinen. 

Dazu gehört jedoch auch zu analysieren, ob der Stoff, der in die Öffentlichkeit gebracht wer­den soll, ger­ade über­haupt eine Chance hat, beachtet zu werden.
Auf diese Analyse auf­bauend soll die Form der Öffentlichkeit­sar­beit (Pressegespräch,Presseerklärung, Exk­lu­siv­in­for­ma­tion etc.) gewählt und anhand von Übun­gen prak­tisch umge­set­zt werden. 

20.11.2003 — Psy­chis­che Erkrankun­gen bei Flüchtlin­gen und der Umgang damit in Beratung und Betreuung

Ref­er­entin: Nora Balke, Zen­trum für Folteropfer

10–17 Uhr, Eisen­hart­str. 13, 14469 Potsdam

Im Gegen­satz zu dem Sem­i­nar im Juni soll es dieses Mal NUR um psy­chis­che Erkrankun­gen und nicht um Trau­ma­tisierung von Flüchtlin­gen gehen. Die Teil­nehmerIn­nen sollen den Raum find­en, ihre Erfahrun­gen zu schildern — was tun, wenn ein Klient/einE Heim­be­wohner­In der Mei­n­ung des/der BeraterIn/des Heim­per­son­als ver­hal­tensauf­fäl­lig ist?
Wie mit der Aggres­sion eines/einer Kli­entIn direkt beim Gespräch vorge­hen, auch wenn es z.B. zu kör­per­lich bedrohlich Sit­u­a­tio­nen kommt? 

Die Ref­er­entin wird ein­lei­t­end einige Krankheits­bilder schildern und dann für alle Fra­gen der Teil­nehmerIn­nen offen sein. 

Anmel­dung

Bei vie­len Anmel­dun­gen kön­nen sich Raumän­derun­gen ergeben. Bitte geben Sie deshalb bei der Anmel­dung eine eMail-Adresse oder eine Tele­fon­num­mer an, unter der wir Sie erre­ichen können. 

Anmel­dun­gen bitte bis spätestens eine Woche vor dem Sem­i­narter­min über fluechtlingsratbrb@jpberlin.de oder per Tele­fon (0331) 716.499.

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Zersplitterung macht die Neonazi-Szene unberechenbar

Pots­dam — Beobachter des recht­sex­tremen Spek­trums sind sich mit Bran­den­burgs Innen­min­is­ter Jörg Schön­bohm einig: “Eine fest dur­chor­gan­isierte mil­i­tante Struk­tur rechter Ter­ror­is­ten gibt es nicht”, sagt Jür­gen Lorenz vom Mobilen
Beratung­steam gegen Recht­sex­trem­is­mus in Bran­den­burg. Doch Lorenz weiß, dass diese Tat­sache “noch nichts über die Gefährlichkeit Einzel­ner oder klein­er Split­ter­grup­pen, die autark vorge­hen, sagt”. Denn die sind dem Zugriff
sein­er Ein­rich­tung und auch dem Ver­fas­sungss­chutz weitest­ge­hend entzogen. 

Das beweist das Beispiel der “Nationalen Bewe­gung”, die 2001 einen Bran­dan­schlag auf die Trauer­halle des jüdis­chen Fried­hofs in Pots­dam verübte. Die Hin­ter­män­ner sind bis heute nicht gefasst wor­den. Ver­fas­sungss­chutzchef Hein­er Wegesin brachte die These von “ver­wirrten Einzeltätern und kleinen, mil­i­tan­ten Grup­pierun­gen” ins Spiel, die ihm
sichtlich Unbe­ha­gen bere­it­ete: “Die Beobach­tung wird dadurch nicht leichter.” Und er erkan­nte bei der “Nationalen Bewe­gung” eine neue Qualität
recht­sex­tremer Gewalt. 

Dies scheint sich jet­zt am Beispiel der Gruppe um Neon­azi Mar­tin Wiese zu bestäti­gen, der als Drahtzieher des geplanten Atten­tats auf den Neubau des Jüdis­chen Kul­turzen­trums in München gilt. Die drei Tatverdächti­gen aus der Uck­er­mark, gegen die Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm in diesem Zusam­men­hang wegen des Ver­dachts der Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ermit­telt, sind bis­lang nicht als Mit­glieder der recht­en Szene in Erschei­n­ung getreten. 

“Die waren wed­er bei Staatss­chutz noch beim Ver­fas­sungss­chutz bekan­nt”, sagte Wolf­gang Brandt, Sprech­er des Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­ums. Nur ein­er von ihnen ist NPD-Mit­glied, aber diese Partei dis­tanziert sich -
jeden­falls offiziell — vom bewaffneten Kampf. 

Offen­bar hat­ten die Män­ner aus der Uck­er­mark schon lange Kon­takt zu Mar­tin Wiese, der aus Anklam (Meck­len­burg-Vor­pom­mern) stammt. Andreas J. (37) aus Menkin (Uck­er­mark) und Wiese sollen sich 1997 ken­nen gel­ernt haben. Am 20.
April feierten sie mit rund 100 Skin­heads den Geburt­stag Hitlers in Menkin. Für Experten Lorenz keine Über­raschung: “Im Nor­dosten Bran­den­burgs existiert
eine Schnittstelle zwis­chen gewalt­bere­it­en Neon­azis aus
Meck­len­burg-Vor­pom­mern und Brandenburg.” 

Der Ver­fas­sungss­chutz unter­schei­det zwis­chen vier Per­so­n­en­grup­pen, die das recht­sex­treme Spek­trum in Bran­den­burg abdeck­en: Gewalt­bere­ite, rechtsextreme
Jugend­cliquen, Neon­azis, Mit­glieder rechter Parteien und rechte Pro­pa­gan­dis­ten, die den geisti­gen Über­bau liefern. 

Sor­gen bere­it­en den Sicher­heit­sex­perten im Innen­min­is­teri­um die neon­azis­tis­chen Kam­er­ad­schaften, denn sie zeigen zumin­d­est Ansätze von Organ­i­sa­tion­sstruk­tur: “Die agieren sehr gezielt, ver­fü­gen über einen fes­ten Kern und sind ver­hält­nis­mäßig straff organ­isiert”, wie Lorenz beobachtet
hat. 

Laut Ver­fas­sungss­chutzbericht ist eine zunehmende Radikalisierung zu beobacht­en. Flug­blät­ter und Szenepub­lika­tio­nen sprechen eine deutlich
anti­semi­tis­che Sprache. So die Pro­pa­gan­da-Blät­ter der Kam­er­ad­schaft “Märkisch­er Heimatschutz”, die im Novem­ber 2001 von Neon­azi Gor­don Rein­holz in Kerkow (Uck­er­mark) gegrün­det wurde. 

Ver­fas­sungss­chützer und Ken­ner der Szene wie Lorenz sind sich längst einig, dass die Zer­split­terung der recht­en Szene und damit ihre Unberechen­barkeit noch zunehmen wird.

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Juden auf der Suche nach Heimat

In diesem Jahr richt­en RAA Lübbe­nau und Kul­turhof e. V. das Augen­merk auf das Juden­tum, die Reli­gion des Volkes Israel. In einem bre­it gefächerten Pro­gramm geht es in dieser Woche um die Ver­mit­tlung von fundierten Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zum Thema. 

Bei aller objek­tiv­er Betra­ch­tung his­torisch­er Hin­ter­gründe soll dabei auch der Blick für die Gegen­wart nicht ver­loren gehen. Ver­ständ­nis soll gefördert, Wis­sen ver­mit­telt wer­den, um sich einen Stand­punkt bilden zu können. 

«Schalom Israel» ist eine Fotoausstel­lung, die sich aus pri­vat­en Aufnahmen
von Johan­na Funke und Gun­ther Kischlat zusam­menset­zt. Sie wird heute um 18 Uhr im Kul­turhof an der Güter­bahn­hof­s­traße der Spree­wald­stadt eröffnet. In ein­er darauf fol­gen­den Buch­le­sung lernt der Leser ein gelebtes Leben mit all
seinen Wider­sprüchen ken­nen, das am Ende der Lek­türe in der Tat als das eines «deutschen Juden» erscheint. «Mein Weg als deutsch­er Jude» — das ist die Auto­bi­ogra­phie von dem Pots­damer His­torik­er Prof. Dr. Julius H. Schoeps,
der an diesem Abend sein Werk selb­st vorstellen wird. 

In der «Woche des aus­ländis­chen Mit­bürg­ers» geht der Blick auf Israel, der Blick nach Nahost. Gibt es Chan­cen für einen Frieden? Der in Tel Aviv geborene Jour­nal­ist Igal Avi­dan wird am Dien­stag, den 23. Sep­tem­ber, im
Kul­turhof ab 19 Uhr, in einem Vor­trag Infor­ma­tio­nen über die aktuelle poli­tis­che Sit­u­a­tion geben und in ein­er Gespräch­srunde als kom­pe­ten­ter Part­ner zur Ver­fü­gung stehen. 

Nicht nur eine genre-untyp­is­che Instru­mentenbe­set­zung, son­dern auch, dass es Frauen sind, die diese Instru­mente spie­len, gibt der Musik der Leipziger Band RADAsyn­er­gi­ca eine eigene Note. Und das gewisse Etwas. Am Fre­itag, den
26. Sep­tem­ber, kommt die dreiköp­fige Frauen­truppe um 20 Uhr mit Klezmer und Zige­uner­musik, heit­er-iro­nis­chen jüdis­chen Liedern, mitreißen­den ost€päischen Rhyth­men und herzzer­reißen­den Melo­di­en in den Kulturhof. 

Darüber hin­aus ist am Dien­stag, 30. Sep­tem­ber, Film­tag für Jugendgruppen.

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150 forderten lautstark Abschiebestopp nach Kongo und Togo

BERLIN Ein Ende der Abschiebun­gen in die Demokratis­che Repub­lik Kon­go und nach Togo forderten am Fre­itag rund 150 Men­schen in Berlin. Die Demon­stra­tion unter dem Mot­to “Hier geblieben! Recht auf Bleiberecht!” war von der Ini­tia­tive “Anti­colo­nial Africa Con­fer­ence Berlin 2004” und dem Bran­den­burg­er Flüchtlingsrat organ­isiert wor­den. Vom Paris­er Platz am Bran­den­burg­er Tor zogen die Demon­stratIn­nen — fast auss­chließlich Flüchtlingsak­tivistIn­nen — über die Straße Unter den Lin­den vor das Auswär­tige Amt. Der vom Auswär­ti­gen Amt ver­fasste Lage­bericht zur DR Kon­go berichte zwar von Krieg und Folterun­gen, gehe aber den­noch davon aus, das Abschiebun­gen in das afrikanis­che Land ver­ant­wort­bar seien. Dieser Wider­spruch wurde von den Demon­stran­tInnen scharf kri­tisiert und ein sofor­tiger Abschiebestopp gefordert — auch für den Togo, wo die Ver­hält­nisse ähn­lich seien. 

Viele der AktivistIn­nen waren in weiße Over­alls gek­lei­det. “Das ist ein Sym­bol für die vie­len unbekan­nt gebliebe­nen Flüchtlinge, die aus Deutsch­land deportiert wur­den”, wurde erk­lärt. Die derzeit­i­gen Abschiebun­gen in die extrem unsicheren Staat­en DR Kon­go und Togo seien nur eine beson­ders drama­tis­che Aus­for­mung der inhu­ma­nen deutschen Depor­ta­tion­spoli­tik. Erst vor weni­gen Wochen war Raphael Bato­ba aus Berlin in den Kon­go abgeschoben wor­den. Innense­n­a­tor Kört­ing stützte sich dabei auf den erwäh­n­ten Lage­bericht des Auswär­ti­gen Amtes. Mit Liedern, Trom­meln und Sprechchören protestierten die Demon­stran­tInnen gegen diese Abschiebepolitik. 

Auch in Bran­den­burg sind Kon­gole­sen und Togole­sen abschiebebedro­ht. Erwäh­nt sei hier in Rathenow Ora­bi Mamawi aus Togo, ein Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt, das deportiert wer­den soll. Eben­falls bedro­ht ist Steve Wan­tam­ba Ntam­ba aus der DR Kon­go, dessen Abschiebung zurzeit nur vor­läu­fig aus­ge­set­zt ist. 

Auf dem Leit­trans­par­ent der Demo wurde sich mit der Parole “Stop War Busi­ness” gegen eine mil­itärische Inter­ven­tion von Außen in den Kon­go aus­ge­sprochen. Ohne Über­win­dung der €päis­chen Koloni­sa­tion kann es keinen Frieden im Kon­go geben. (..) Auch die Inter­ven­tion der UNO bekämpft nicht den Krieg son­dern will die Früchte des Krieges für Europa und die USA sich­ern”, erk­lärte dazu “Anti­colo­nial Africa Con­fer­ence” in einem Flugblatt. 

Vere­inzelt führte die Polizei übri­gens am Anfang der Demo Taschenkon­trollen durch. 

Ver­ant­wor­tung abgeschoben

Kundge­bung vor dem Auswär­ti­gen Amt gegen Ausweisun­gen in den Kon­go und nach Togo

(Junge Welt, Jean­nette Winkel­hage, 20.9.) Etwa 200 Men­schen, die meis­ten mit schwarz­er Haut­farbe, hat­ten sich gestern vor dem Auswär­ti­gen Amt ver­sam­melt. Sie wirk­ten sehr nervös. Aus einem Auto­laut­sprech­er ertönte Musik, die jedoch bald ver­s­tummte, um dem ersten Red­ner Gehör zu ver­schaf­fen. Ein Far­biger begann, auf Franzö­sisch einige Worte an die Ver­sam­melten zu richt­en. Seine Stimme war anges­pan­nt, sie hat­te einen verzweifel­ten Unter­ton. Offen­bar ist er selb­st betrof­fen, zumin­d­est scheint er Men­schen zu ken­nen, denen es so geht. 

Trotz ver­heeren­der Lage­berichte des Auswär­ti­gen Amtes über Togo und die DR Kon­go wer­den weit­er­hin Asyl­suchende in diese Län­der abgeschoben. Noch vor weni­gen Wochen ließ Innense­n­a­tor Erhart Kört­ing (SPD) Raphael Bato­ba, der elf Jahre hier gelebt hat­te, ohne Rück­sicht auf diese Ver­hält­nisse in den Kon­go abschieben (jW berichtete). Aus diesem Grund rief der Flüchtlingsrat Bran­den­burg zusam­men mit der Ini­tia­tive Anti­colo­nial Africa Con­fer­ence Berlin 2004 am Fre­itag zu ein­er Demon­stra­tion mit anschließen­der Protestkundge­bung vor dem Außen­min­is­teri­um auf. Im Lage­bericht zur DR Kon­go vom Juli 2003 heißt es, »grundle­gende Men­schen­rechte wer­den weit­er­hin ver­let­zt«. Weit­er­hin ste­ht darin, daß die »Entwick­lung der poli­tis­chen Sit­u­a­tion weit­er­hin unsich­er« und die wirtschaftliche Lage »ver­heerend« sei. In Togo seien vor allem poli­tisch aktive Mit­glieder der Oppo­si­tion gefährdet. Laut Lage­bericht vom August 2002 wür­den diese effizient eingeschüchtert. Die togole­sis­che Jus­tiz könne »nicht als unab­hängig« beze­ich­net wer­den; »inner­halb der Sicher­heit­skräfte dominiert die Hei­mateth­nie des Präsidenten«. 

Es könne nicht sein, daß diese Berichte eine Abschiebung legit­imieren, so ein Teil­nehmer der Protes­tak­tion. Die katas­trophalen Bedin­gun­gen in Kon­go und Togo scheinen ein Leben in diesen Län­dern unmöglich zu machen. Um darauf aufmerk­sam zu machen, hat­ten vier der Teil­nehmer an diesem Tag einen Ter­min mit Uwe Koch, für West­afri­ka zuständi­ger Mitar­beit­er im Auswär­ti­gen Amt. In ein­er ihm übergebe­nen Peti­tion fordern der Flüchtlingsrat und die Anti­colo­nial Africa Con­fer­ence, »erstens die Kon­se­quenz aus den eige­nen Erken­nt­nis­sen zu ziehen und zweit­ens weit­ere Berichte von Nichtregierung­sor­gan­i­sa­tio­nen und Men­schen, die dort leben, zu Rate zu ziehen«, was bish­er jedoch nicht oder nur zu wenig getan wurde. Kurz und knapp wurde die sofor­tige Beendi­gung der Abschiebung in die Län­der Kon­go und Togo gefordert. Zu einem kon­struk­tiv­en Gespräch zwis­chen Uwe Koch und den Vertretern der Asyl­suchen­den kam es jedoch nicht. Nach Auskun­ft ein­er Vertreterin des Flüchtlingsrates ver­wies der Mitar­beit­er des Auswär­ti­gen Amtes auf die Ver­ant­wor­tung des Innen­min­is­teri­ums, mit der Begrün­dung, daß diese Behörde ja über die Abschiebung entschei­de. Trotz großer Ent­täuschung wollen sich die Helfer der Asyl­suchen­den davon jedoch nicht ent­muti­gen lassen. »Wir machen weit­er mit unserem Protest«, verkün­de­ten sie einstimmig. 

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Hohe Auszeichnung für Freie Heide

(MAZ, Madlen Wirtz) ZEMPOW Es war das erste Mal, dass sich die Polizei und die Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de auf eine Zahl eini­gen kon­nten: Gestern nah­men rund 500 Men­schen an der Protestver­anstal­tung gegen den Trup­penübungsplatz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de teil. Für die Frei­hei­dler war dies bere­its die 85. Wan­derung. Viele Teil­nehmer waren mit dem Rad gekom­men. Mitver­anstal­ter war gestern auch die in Meck­len­burg ansäs­sige Bürg­erini­tia­tive Freier Himmel. 

50 Radler starteten in Mirow, 60 in Kater­bow und 30 in Rheins­berg. Auch in Witt­stock startete eine Gruppe mit zehn Fahrern. 

Bei der Andacht in der Kirche sprach Pfar­rerin Ilona Kret­zschmar-Schmidt. Sie erin­nerte anhand eines Gle­ich­niss­es aus der Bibel daran, dass nur der­jenige seine Inter­essen durch­set­zen kann, der den län­geren Atem hat. Dies ist es auch, was sie der Bürg­erini­tia­tive wün­scht. Nach der Andacht ist dann vor der Zem­pow­er Kirche ein “Zeichen” enthüllt wor­den. Die Stele hat der Neu­rup­pin­er Jens Kanitz ange­fer­tigt. Dann zogen die Men­schen durchs Dorf bis hin zur Bioland-Ranch. 

Besuch­er kamen aber auch aus Pots­dam — so Ralf Christof­fers, der PDS-Lan­deschef. Er rief die bran­den­bur­gis­che Lan­desregierung auf, sich an der Meck­len­burg­er Klage gegen die mil­itärische Nutzung der Hei­de zu beteiligen. 

Mit ein­er Über­raschung wartete der Vor­sitzende der Bürg­erini­tia­tive, Hel­mut Schön­berg aus Schwein­rich, auf: Er teilte mit, dass die Freie Hei­de die “Carl-von-Ossi­et­zky-Medaille” bekommt. Diese Nachricht sei ihm von der Inter­na­tionalen Liga für Men­schen­rechte über­bracht wor­den. Diese Ausze­ich­nung wird seit 1962 an Men­schen und Grup­pen ver­liehen, die sich um die Vertei­di­gung der Men­schen­rechte beson­ders ver­di­ent gemacht haben. 

Ossi­et­zky-Medaille für Bürg­erini­tia­tive “Freie Heide”

(NGO Online) Die Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de” erhält die Carl-von-Ossi­et­zky-Medaille. Das habe die Inter­na­tionale Liga für Men­schen­rechte mit­geteilt, sagte Ini­tia­tiv­en-Chef Hel­mut Schön­berg am Son­ntag auf der 87. Protest­wan­derung gegen die Inbe­trieb­nahme des “Bom­bo­droms” in Zem­pow. Seit 1962 wird die Ausze­ich­nung an Per­so­n­en und Grup­pen ver­liehen, die sich um die Vertei­di­gung der Men­schen­rechte beson­ders ver­di­ent gemacht haben. 

Die Ver­lei­hungs-Zer­e­monie werde noch in diesem Jahr stat­tfind­en. Damit werde das Engage­ment der Gruppe für die Inter­essen der Bürg­er aus­geze­ich­net. Der Protest gegen das Bom­bo­drom wird bere­its seit 1992 von der Ini­tia­tive “Freie Hei­de” organ­isiert. An der gestri­gen Ver­anstal­tung nah­men nach Schätzun­gen von Polizei und Ver­anstal­tern, zu denen auch die Bürg­erini­tia­tive “Freier Him­mel” zählte, rund 500 Men­schen teil. Sie forderten die zivile Nutzung der Kyritz-Rup­pin­er-Hei­de. PDS-Lan­deschef Ralf Christof­fers rief die Lan­desregierung auf, sich der Klage Meck­len­burg-Vor­pom­merns gegen den Schieß­platz anzuschließen. 

Mit Bescheid vom 9. Juli hat­te das Vertei­di­gungsmin­is­teri­um entsch­ieden, dass der Trup­penübungsplatz wieder als Luft-Boden-Schieß­platz für rund 1700 Ein­sätze im Jahr genutzt wer­den soll. Dage­gen wur­den Ende Juli vor dem Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht Kla­gen ein­gere­icht. Die Behörde stellte in Aus­sicht, eine Entschei­dung im Eil­ver­fahren bis 30. Sep­tem­ber zu fällen. 

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Schlappe für Struck

Pots­damer Ver­wal­tungs­gericht unter­sagt der Bun­deswehr Inbe­trieb­nahme des Bombodroms

(Junge Welt) Die Inbe­trieb­nahme des als »Bom­bo­drom« bekan­nten Trup­penübungsplatzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de ist vor­erst gestoppt. Das Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam hat am Fre­itag eine Anord­nung des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur sofor­ti­gen Nutzung des Gelän­des aufge­hoben. Bei dem Gericht waren ins­ge­samt 14 Kla­gen gegen die geplante Inbe­trieb­nahme des Bomben­ab­wurf­platzes ein­gere­icht wor­den. Zudem hat­ten die »Bombodrom«-Gegner und betrof­fene Kom­munen Anträge auf einst­weilige Anord­nung gegen die sofor­tige Auf­nahme des Betriebs gestellt. Gerichtssprecherin Ingrid Schott erk­lärte nach der Entschei­dung, daß Gericht sei zu der Auf­fas­sung gekom­men, daß das Inter­esse der kla­gen­den Gemeinde Schwein­rich das »sofor­tige Vol­lzugsin­ter­esse der Bun­desre­pub­lik Deutsch­land« über­wiegt. Die Entschei­dung des Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur mil­itärischen Nutzung sei zudem rechtswidrig. Die Gemeinde Schwein­rich sei bis zu ein­er recht­skräfti­gen Entschei­dung über die Nutzung des Gelän­des als Eigen­tümerin der Wege­grund­stücke anzuse­hen. Die Bun­desre­pub­lik dürfe daher dieses Gelände nicht gegen den Willen der Gemeinde als Luft-Boden-Schieß­platz nutzen. 

»Das ist nichts weniger als das vor­läu­fige Aus für das Bom­bo­drom«, sagte anschließend der die Gemeinde vertre­tende Anwalt Remo Klinger. Das Ver­wal­tungs­gericht bezweifele offen­bar, daß es für die Nutzungsentschei­dung des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums über­haupt eine Rechts­grund­lage gebe. Sein Anwalt­skol­lege Rein­er Geulen erk­lärte, das Urteil habe weitre­ichende Fol­gen, da das Gericht auch eine »sum­marische Prü­fung« der Erfol­gsaus­sicht­en der Haupt­sachekla­gen vorgenom­men habe. Er gehe davon aus, daß den gegen die Nutzung des »Bom­bo­droms« gerichteten Kla­gen auch in der Haupt­sache stattgegeben werde. 

Für die 1992 gegrün­dete Bürg­erini­tia­tive Freie Hei­de ist das gestrige Urteil ein großer Erfolg. Susanne Hoch, eine ihrer Sprecherin­nen, zeigte sich gegenüber jW zuver­sichtlich, daß nun auch die Kla­gen der anderen Gemein­den und das Haupt­sachev­er­fahren im Sinne der Ini­tia­tive aus­ge­hen. Zumin­d­est habe man wieder einiges an Zeit gewon­nen. Für sie sei es beson­ders wichtig, im Kampf gegen den geplanten Bombenübungsplatz klarzu­machen, »daß es nicht nur darum geht, daß der Platz hier nicht betrieben wird, son­dern daß solche Plätze generell unnötig sind«. Man wende sich gegen jegliche Beteili­gung der Bun­deswehr an kriegerischen Hand­lun­gen und gegen weit­ere Aufrüstung. 

Als ersten Erfolg und Bestä­ti­gung für die ablehnende Hal­tung der Schw­er­iner Lan­desregierung zum Bom­bo­drom wertete Meck­len­burg-Vor­pom­merns Min­is­ter­präsi­dent Har­ald Ringstorff (SPD) die Entschei­dung des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts. Das Gericht sei den berechtigten Ein­wän­den der Kläger gefol­gt, sagte er in Schw­erin. Für die Touris­muswirtschaft in der bran­den­bur­gisch-meck­len­bur­gis­chen Region sei das »ein sehr wichtiges Sig­nal«. Den Kla­gen hat­te sich auch das Land Meck­len­burg-Vor­pom­mern angeschlossen. 

Auch der bran­den­bur­gis­che Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) begrüßte das Urteil. Nach Mei­n­ung des PDS-Lan­desver­ban­des wäre die Wieder­in­be­trieb­nahme des Bom­bo­droms nicht nur wirtschaft­spoli­tisch unsin­nig, son­dern auch ein »falsches frieden­spoli­tis­ches Zeichen«. 

Weniger erfreut zeigte sich das in dem Ver­fahren unter­legene Bun­desvertei­di­gungsmin­is­teri­um. Man bedau­re die Entschei­dung des Gericht­es, erk­lärte ein Sprech­er von Min­is­ter Struck Peter (SPD) am Nach­mit­tag. Da sich das Gericht aber in diesem Ver­fahren nur mit den Eigen­tumsver­hält­nis­sen einzel­ner Grund­stücke befaßt habe, sehe man keinen Anlaß, an einem Erfolg in der Haupt­sache zu zweifeln, hieß es weiter. 

Das Min­is­teri­um will in Kürze prüfen, ob es Wider­spruch beim Oberver­wal­tungs­gericht in Frankfurt/Oder ein­legt. Man werde alle Möglick­eit­en auss­chöpfen, »möglichst schnell den Trup­penübungsplatz nutzen zu dürfen«. 

Bombodrom”-Gegner erzie­len Teil­er­folg vor Gericht: Luft­waffe vor­erst gestoppt

(Die Welt) Pots­dam — Der als “Bom­bo­drom” bekan­nte Trup­penübungsplatz in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de darf vor­erst nicht wieder in Betrieb genom­men wer­den. Das Ver­wal­tungs­gericht in Pots­dam habe entsch­ieden, dass eine Klage der Gemeinde Schwein­rich gegen die Nutzung des Are­als bei Witt­stock auf­schiebende Wirkung habe, sagte Gerichtssprecherin Ingrid Schott gestern in Potsdam. 

Die Anwälte der “Bombodrom”-Gegner, Rein­er Geulen und Remo Klinger, teil­ten mit, dass damit die Anord­nung des Vertei­di­gungsmin­is­teri­ums zur sofor­ti­gen Nutzung des Gelän­des aufge­hoben sei. 

Der Sprech­er von Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD), Nor­bert Bich­er, sagte in Berlin, nach dem Vor­liegen des Urteils werde dieses geprüft. Über weit­erge­hende Schritte wollte Bich­er nichts sagen. Der stel­lvertre­tende Sprech­er der Bran­den­burg­er Lan­desregierung, Man­fred Füger, sagte: “Es ist nicht Sache der Lan­desregierung, Gericht­sentschei­dun­gen zu kom­men­tieren.” Nach Auf­fas­sung von Min­is­ter­präsi­dent Matthias Platzeck (SPD) bedeute die Entschei­dung für viele Men­schen in der betrof­fe­nen Region eine große Hoff­nung. Zudem zeige sich für die Bürg­erini­tia­tive “Freie Hei­de”, die seit vie­len Jahren gegen den Trup­penübungsplatz kämpfe, dass ihr Ein­satz bish­er nicht umson­st war. PDS-Lan­deschef Ralf Christof­fers sieht in dem Urteil ein Sig­nal in die richtige Rich­tung. Die Wieder­in­be­trieb­nahme des Bom­bo­droms wäre nach seinen Worten nicht hinnehmbar. 

Nach Ansicht der Bran­den­burg­er Grü­nen ist das Urteil ein “erster Etap­pen­sieg der Ver­nun­ft”. Das Gericht nehme die zahlre­ichen Ein­wände gegen das Bom­bo­drom sehr ernst. Zugle­ich müsse Struck “eine empfind­liche Nieder­lage hin­nehmen”. Die Chan­cen für das endgültige Aus des Bom­bo­droms stün­den damit sehr gut. Das Gericht werde darüber voraus­sichtlich Mitte 2004 entschei­den. ddp 

Die Pressemit­teilung des Pots­damer Ver­wal­tungs­gerichts zu sein­er Entschei­dung find­et sich hier. Home­page der BI Freie Hei­de: www.freieheide.de

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Kandidaten für die Kreistagswahl formiert

Gubens Bürg­er­meis­ter verzichtet / Schill-Partei beschränkt sich auf die Städte

Ins­ge­samt sieben Parteien, vier Wäh­lerge­mein­schaften und zwei
Einzelka­n­di­dat­en wollen zur Kreistagswahl am 26. Okto­ber antreten. Wegen der
gesunke­nen Ein­wohn­erzahl sind nur noch 50 Abge­ord­neten­plätze zu besetzen.
Vor fünf Jahren waren es noch 56 Mandate. 

In allen sechs Wahlkreisen haben SPD, CDU, PDS. FDP, DSU sowie Bündnis
90/Grüne Kan­di­daten­lis­ten ein­gere­icht. Die Partei rechtsstaatliche
Offen­sive, die als Kurzbeze­ich­nung noch den Namen ihres Ex-Vorsitzenden
Schill trägt, wird mit eige­nen Kan­di­dat­en in den Wahlkreisen Guben,
Sprem­berg und Forst präsent sein. Die Vere­inte Sozial­ge­mein­schaft (VS) tritt
in den südlichen Wahlkreisen Sprem­berg, Welzow/Drebkau/Kolkwitz sowie
Döbern-Land/Neuhausen an. Die Wäh­ler­gruppe Land­wirtschaft und Umwelt schickt
in den Wahlkreisen IV (Burg, Peitz, Schenk­endöbern, Jän­schwalde) und V
(Döbern-Land / Neuhausen) Kan­di­dat­en ins Ren­nen. Lediglich im Wahlkreis IV
tritt die Wäh­lerge­mein­schaft Turnow (WGT) an. Nur in Guben kan­di­diert die
Gruppe Unab­hängiger Bürg­er Spree-Neiße (GUB-SPN), die aus einer
Absplit­terung der Guben­er SPD ent­stand. Außer­dem gibt es zwei
Einzel­be­wer­ber: Non­ka Schupp im Wahlkreis IV und Eber­hard Müller im
Wahlkreis V. 

Über die Zuläs­sigkeit der Wahlvorschläge entschei­det am Mittwoch, 24.
Sep­tem­ber, der Kreiswahlauss­chuss. Die öffentliche Sitzung im Kreishaus
begin­nt um 16 Uhr. 

Bei der Kom­mu­nal­wahl vor fünf Jahren beset­zte die SPD mit 34,6 Prozent der
Stim­men 19 Man­date. Auf die CDU (28,3 Prozent) ent­fie­len 16 Sitze, die PDS
(20,3 Prozent) brachte elf Kreistagsab­ge­ord­nete ein. FDP, Bürg­er­bünd­nis und
DSU beka­men jew­eils zwei Man­date. Einzel-Sitze erhiel­ten die
Wäh­lerge­mein­schaft Land­wirtschaft und Umwelt, Bünd­nis 90/Grüne sowie die
Vere­inte Sozial­ge­mein­schaft. Die bei­den Bürgerbündnis-Abgeordneten
kan­di­dieren dies­mal auf CDU-Lis­ten. Der eigentliche Spitzenkan­di­dat der FDP
in Guben, Bürg­er­meis­ter Klaus-Dieter Hüb­n­er, verzichtete auf eine
Kan­di­datur. Im Falle sein­er Wahl hätte er sich zwis­chen ehrenamtlichen
Kreistags­man­dat und haup­tamtlichen Bürg­er­meis­ter-Posten entschei­den müssen.

Inforiot