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Ex-NPD-Mann soll nicht in Ausschuss


Die drei großen Parteien ver­weigern Wahl in Jugendhilfe-Gremium

(Tagesspiegel, 24.11.) Pots­dam — Die Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU und die
Oppo­si­tions­frak­tion der PDS wollen in der Land­tagssitzung am Donnerstag
einen DVU-Kan­di­dat­en für den Jugend­hil­feauss­chuss durch­fall­en lassen. Es
geht um den ehe­ma­li­gen NPD-Funk­tionär Thi­lo Kabus. Kabus sei mit seiner
NPD-Vita nicht als Mit­glied des Jugend­hil­feauss­chuss­es geeignet, erklärte
SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske am Dienstag. 

Damit ändern die drei großen Parteien ihre bish­erige Prax­is im Umgang mit
der DVU. Da diese das par­la­men­tarische Recht hat, in Auss­chüssen vertreten
zu sein, hat­ten sich die demokratis­chen Parteien bei solchen Wahlen bislang
zumeist der Stimme enthal­ten: Die DVU-Vertreter wur­den mit den Stim­men ihrer
eige­nen Frak­tion in die Auss­chüsse gewählt. Die DVU hat­te Kabus als
Stel­lvertreter der Abge­ord­neten Bir­git Fech­n­er (eben­falls DVU)
vorgeschla­gen. Bei Fech­n­er, die bis­lang nicht auffiel, wollen sich die
Koali­tions­frak­tio­nen wie gehabt der Stimme enthal­ten. Kabus aber “ist nicht
wählbar”, sagte die par­la­men­tarische Geschäfts­führerin der CDU, Saskia
Funck. 

Der Lan­desju­gend­hil­feauss­chuss beschäftigt sich mit allen Auf­gaben der
Jugend­hil­fe. Nach ein­er Land­tagswahl muss er neu beset­zt wer­den. Neun der 20
Mit­glieder wer­den auf Vorschlag der Frak­tio­nen gemäß deren Stärke gewählt.
Für jedes Mit­glied ist ein Stel­lvertreter zu wählen. 

Kabus, der der Frak­tion­ssprech­er der DVU ist, war nach Recherchen der SPD
fast zwanzig Jahre NPD-Mit­glied, zeitweise Bun­desvor­sitzen­der der
Nach­wuch­sor­gan­i­sa­tion der Partei und von 1992 bis 1998 ihr
Lan­desvor­sitzen­der in Bran­den­burg. Im ver­gan­genen Jahr habe er die Partei
ver­lassen. “Es ist eine Pro­voka­tion, dass die DVU einen langjährigen
Nazikad­er für den Jugend­hil­feauss­chuss vorschlägt”, sagte
SPD-Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness. Man sehe, was es in der zweit­en Reihe
der DVU für “Wölfe im Schaf­spelz” gebe. 

DVU schlägt Ex-NPD-Funk­tionär für Jugend­hil­feauss­chuss vor


Koali­tion und PDS wollen Wahl verhindern

(LR, 24.11.) Die Koali­tions­frak­tio­nen von SPD und CDU sowie die PDS-Oppo­si­tion wollen in
der morgi­gen Land­tagssitzung einen DVU-Kan­di­dat­en für den
Jugend­hil­feauss­chuss durch­fall­en lassen. Es geht um den ehemaligen
NPD-Funk­tionär Thi­lo Kabus. 

Kabus sei mit sein­er NPD-Vita nicht als Mit­glied des Jugendhilfeausschusses
geeignet, erk­lärte gestern SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske. 

Damit ändern die drei großen Parteien ihre bish­erige Prax­is im Umgang mit
der DVU. Da diese das par­la­men­tarische Recht hat, in Auss­chüssen vertreten
zu sein, hat­ten sich die demokratis­chen Parteien bei solchen Wahlen bislang
zumeist der Stimme enthal­ten: Die DVU-Vertreter wur­den mit den Stim­men ihrer
eige­nen Frak­tion in die Auss­chüsse gewählt. Die DVU hat­te Kabus als
Stel­lvertreter der Abge­ord­neten Bir­git Fech­n­er (eben­falls DVU)
vorgeschla­gen. Bei Fech­n­er, die bis­lang nicht auffiel, wollen sich die
Koali­tions­frak­tio­nen wie gehabt der Stimme enthalten. 

Kabus, der Frak­tion­ssprech­er der DVU ist, gilt als schillernde Fig­ur. Er war
nach Recherchen der SPD fast zwanzig Jahre NPD-Mit­glied, zeitweise
Bun­desvor­sitzen­der der Nach­wuch­sor­gan­i­sa­tion der Partei und von 1992 bis
1998 ihr Lan­desvor­sitzen­der in Bran denburg.

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Schweigen im Nazi-Prozeß


Münch­n­er Recht­sex­treme sollen Bombe­nan­schlag gegen jüdis­ches Gemeindezentrum
geplant haben

(BM) München — Mar­tin Wiese wird schweigen. Der 28 Jahre alte mut­maßliche Chef
der recht­sex­tremen “Kam­er­ad­schaft Süd” und drei führende Mit­glieder sind vor
dem Bay­erischen Ober­sten Landgericht angeklagt, eine terroristische
Vere­ini­gung gebildet zu haben. Bekan­nt wurde die neon­azis­tis­che Gruppierung
vor allem durch die Pla­nung eines Anschlags während der Grund­stein­le­gung für
das Jüdis­che Gemein­dezen­trum in München am 9. Novem­ber 2003. 

Bun­de­san­walt Bernd Steudl sagte, Anliegen der Organ­i­sa­tion sei gewe­sen, “auf
ein Regime nach dem Vor­bild der nation­al­sozial­is­tis­chen Diktatur
hinzuwirken” und dieses Vorhaben auch “mit ter­ror­is­tis­chen Straftaten
durchzuset­zen”. Ähn­lich war die Ein­schätzung des bay­erischen Innenministers
Gün­ther Beck­stein. Er sei “froh und stolz”, erk­lärte der CSU-Poli­tik­er vor
dem Prozeß, daß die bay­erischen Behör­den dieses “sym­bol­trächtige Verbrechen”
ver­hin­dert hät­ten. Hier könne “nur ein hartes Urteil auch ein gerechtes
Urteil” sein. 

Wie groß das Inter­esse an diesem Ver­fahren ist, wußten auch die Angeklagten.
Der 28jährige Alexan­der Maet­z­ing hat­te während der Ermit­tlun­gen noch
umfan­gre­ich aus­ge­sagt. Vor Gericht ver­suchte der aus dem brandenburgischen
Luck­en­walde stam­mende Zim­mer­mann dieses Geständ­nis jedoch zu relativieren.
Was ver­mut­lich auch in sein­er Plazierung auf der Anklage­bank seine Ursache
hat­te. Maet­z­ing saß unmit­tel­bar neben Wiese. Der ver­mied zwar jeden
Augenkon­takt mit dem ehe­ma­li­gen Kumpan und star­rte, die Arme verschränkt,
vor sich hin. Aber den­noch war er für den immer wieder ängstlich zu ihm
blick­enden Maet­z­ing offen­bar sehr präsent. 

Ken­nen­gel­ernt hat­ten sich die bei­den im Herb­st 2002 bei einem sogenannten
Stammtis­chtr­e­f­fen der Kam­er­ad­schaft Süd. Wiese hielt damals eine Rede und
sprach von Pla­nun­gen, geplanten Aktio­nen gegen die Wehrma­cht­sausstel­lung in
München. Kurz darauf sei auch das Parteipro­gramm der NSDAP thematisiert
wor­den. Das habe ihm gefall­en, sagte Maet­z­ing. Es habe Diszi­plin geherrscht.
“Und da bin ich halt dabei geblieben.” Es fol­gte ein schneller Aufstieg:
zunächst in die Schutz­gruppe der Kam­er­ad­schaft Süd — von Wiese als
“Eli­teein­heit” aufgestellt. Kurz darauf avancierte Maet­z­ing sog­ar zu Wieses
Stellvertreter. 

Bei der Polizei und vor einem Haftrichter hat­te Maet­z­ing seinen Chef Wiese
noch stark belastet: Der Rädels­führer habe “bis zu zehn­mal” darüber
fab­u­liert, die Ein­wei­hungs­feier für das jüdis­che Gemein­dezen­trum mas­siv zu
stören. “Er sprach ganz ein­deutig von einem Sprengstof­fan­schlag.” Bei einer
anderen Vernehmung sagt Maet­z­ing sog­ar: “Wiese hätte die Bombe gezündet.”
Vor Gericht wollte Maet­z­ing das so nicht ste­hen lassen. Er sei wegen einer
anderen Sache — eine schwere Kör­per­ver­let­zung, für die er zwei Jahre und
acht Monate bekam — schon seit Juli 2003 inhaftiert gewe­sen. “Ich wußte
nicht, was wirk­lich gelaufen war”, sagte er. Die Polizei habe ihm diese
Aus­sagen sug­geriert. Man habe in der Gruppe zwar über einen Anschlag
gesprochen, “aber das war doch alles nur Gerede”. 

Doch es gibt Aus­sagen aus einem Par­al­lelver­fahren, bei dem Mit­glieder der
“Kam­er­ad­schaft Süd” Wiese und dessen Stel­lvertreter unter Auss­chluß der
Öffentlichkeit zum Teil schw­er belastet haben sollen. Zudem wird ein V‑Mann
des Bay­erischen Lan­desamts für Ver­fas­sungss­chutz als Zeuge erwartet, der
sich in die recht­sex­treme Gruppe eingeschlichen und für eine Abhörmaßnahme
in Wieses Münch­n­er Woh­nung gesorgt hat­te. Anschließend gab es die
Verhaftungen. 

Wiese wird ver­mut­lich während des gesamten zunächst bis in den März hinein
ter­minierten Prozess­es schweigen. Schon um nicht wie sein Kumpan Maetzing
ver­bal ins Schlingern zu kom­men. So ist es bei sein­er Vertei­di­gerin Anja
Seul her­auszuhören. “Er hört sich nun mal gern reden”, beschrieb sie Wiese
vor dem Prozeß. Und auf die Frage, ob er sich geän­dert habe, sagte sie: “Der
war ein Nazi und ist ein Nazi, auch wenn er sich selb­st nicht so
bezeichnet.” 


“Man kön­nte ne Hand­granate reinwerfen”


Prozess gegen Kam­er­ad­schaft Süd: Angeklagter berichtet, man habe “viel
Blödsinn” über mögliche Anschläge geredet

(TAZ) MÜNCHEN Gewalt­frei, ordentlich und diszi­plin­iert. So sei es bei der
“Kam­er­ad­schaft Süd” zuge­gan­gen, sagt Alexan­der M., 28. Deswe­gen sei er, bis
dahin “eher im unpoli­tis­chen Skin­head-Milieu in München” aktiv, auch im
Herb­st 2002 zu einem Stammtisch der irgend­wie schon rechtsextremistischen,
aber gemäß sein­er Aus­sage ja doch ver­fas­sungstreuen und friedliebenden
Truppe gestoßen. Dass er nun, zwei Jahre später, wegen des Vor­wurfs der
Mit­glied­schaft in ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung vor Gericht ste­ht, kann
er sich nicht so recht erklären. 

Es passte wenig zusam­men in der Aus­sage von M., mit der der Prozess gegen
Anführer der Neon­azi-Truppe “Kam­er­ad­schaft Süd” begann. So beste­ht M.
darauf, dass ein Bombe­nan­schlag auf die Eröff­nungs­feier des jüdischen
Gemein­dezen­trums in München, der den Neon­azis vorge­wor­fen wird, nie
ern­sthaft geplant wor­den sei, erzählt kurz darauf aber, “es wurde darüber
gere­det, man kön­nte ne Hand­granate rein­wer­fen”. Kurz darauf schwächt er ab:
“Es wurde viel gere­det, auch viel Blödsinn.” 

Das mag so gewe­sen sein — nur: M. und die drei anderen Angeklagten verfügten
über Hand­granat­en wie auch über 1,2 Kilo­gramm TNT, Zün­der und eine extra
ange­fer­tigte Rohrbombe. Das geste­ht auch M. ein, der dann berichtet, wie man
das Mate­r­i­al und weit­ere Waf­fen bei Gesin­nungsgenossen in
Meck­len­burg-Vor­pom­mern beschafft hat. Was mit dem Sprengstoff geschehen
sollte, darüber hat sich M. ange­blich “keine Gedanken gemacht”. 

Trotz aller Wider­sprüche lieferte M.s Aus­sage inter­es­sante Neuigkeit­en: So
hat­te sich Mar­tin Wiese, der Anführer der “Kam­er­ad­schaft Süd”, offen­bar auch
das Münch­n­er Rathaus als möglich­es Anschlagsziel aus­ge­sucht. Zudem soll
Wiese im Früh­jahr 2003 an ein­er Auto­bah­n­rast­stätte mehrere Pis­tolen an einen
Unbekan­nten übergeben haben. Da auch das Geld für die Beschaf­fung der Waffen
anscheinend aus bis­lang unbekan­nter Quelle stammt, stellt sich die Frage,
wer noch hin­ter der Gruppe steck­en kön­nte. Die Antwort kön­nte Anführer Wiese
geben, doch der ver­weigert einst­weilen die Aus­sage. Der Prozess vor dem
Bay­erischen Ober­sten Lan­des­gericht soll noch bis März 2005 dauern, mehr als
fün­fzig Zeu­gen sind geladen.

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Rechter Terror mit Schriftführer und Kassierer


West­lich von Berlin wollte eine Gruppe Jugendlich­er durch regelmäßige
Bran­dan­schläge sämtliche Aus­län­der aus ihrer Stadt vertreiben. Die
Staat­san­waltschaft hat Anklage wegen Bil­dung ein­er terroristischen
Vere­ini­gung erhoben

(TAZ) BERLIN Die Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­waltschaft hat 12 Jugendliche
aus dem Havel­land wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung angeklagt.
“Aus­ländis­che Mit­bürg­er soll­ten mit plan­mäßiger Ver­bre­itung von Angst
ver­trieben wer­den”, erk­lärte Staat­san­waltssprech­er Rolf Grünebaum. Zum
ersten Mal in Bran­den­burg erhebt der Gen­er­al­staat­san­walt die Anklage vor dem
Ober­lan­des­gericht als erster Instanz. Grün­baum dazu: “Wir nehmen das sehr
ernst, das ist kein Kinderkram.” 

Sieben Imbissstände und Restau­rants sollen die 12 Jugendlichen, die sich
selb­st “Freiko­rps” nan­nten, von August 2003 bis Mai 2004 im Havel­land in
Brand gesteckt haben. (taz berichtete) Sie alle gehörten Migranten. Einige
zün­dete die Gruppe mehrmals an, ein­mal wäre fast ein benach­barter Supermarkt
mit abge­bran­nt. 600.000 Euro Schaden hat die Staat­san­waltschaft insgesamt
errech­net. Doch die Ermit­tler schock­ierte vor allem eines: Hin­ter den
Anschlä­gen steck­te eine poli­tis­che Strate­gie — erson­nen vom damals
19-jähri­gen Schüler Christo­pher H. Der Gym­nasi­ast aus dem Berlin-nahen
Städtchen Nauen hat­te die Gruppe straff organ­isiert — mit Satzung,
Schrift­führer und Kassier­er. Wer mitzün­deln wollte, zahlte 5 Euro
Mitgliedsbeitrag. 

“Dabei war Christo­pher eher ein stiller Typ”, sagt eine ehemalige
Mitschü­lerin. Der von seinen Kumpels “Bombi” genan­nte Freiko­rps-Führer war
gut im Fach Chemie und hat sich laut Staat­san­waltschaft “schon länger für
das Her­stellen von Sprengsätzen inter­essiert”. Die zün­dete er erst in den
Wäldern um Nauen, später kam er auf die Idee mit dem Freiko­rps. Der
Rädels­führer sitzt seit Som­mer 2004 in U‑Haft.

“Getötet wer­den sollte nie­mand”, sagt Staat­san­waltssprech­er Grün­baum. Doch
es war erk­lärtes Ziel des Freiko­rps, Aus­län­der durch das Schüren von Angst
aus Nauen zu vertreiben. Das stand in der Satzung, welche die Angeklagten
nach den ersten Vernehmungen ver­nichtet haben. Sie ließ sich nur anhand
übere­in­stim­mender Aus­sagen rekon­stru­ieren. Offen­bar wollte das Freikorps
auch expandieren. “Nach Nauen sollte es weit­erge­hen”, sagt Grün­baum. “Sie
woll­ten ihre Tätigkeit ausweiten.” 

Obwohl die Aktio­nen des Freiko­rps an das von Freien Kameradschaften
propagierte Konzept der “nation­al befre­it­en Zonen” erin­nern, kon­nten die
Ermit­tler bish­er keine Verbindun­gen zu anderen Recht­sex­tremen nachweisen.
Auch die örtliche Antifa hat dafür keine Anhalt­spunk­te. Der Prozess gegen
das Freiko­rps kön­nte laut Staat­san­waltssprech­er Grünebaum noch in diesem
Jahr begin­nen. Ein Straf­maß forderte die Behörde noch nicht. Aber laut Straf
geset­zbuch dro­hen den Freiko­rps-Mit­gliedern Frei­heitsstrafen von sechs
Monat­en bis zu zehn Jahren. 

Der mut­maßliche Ter­ror-Chef schweigt


Gen­er­al­staat­san­walt erhebt Anklage gegen zwölf Recht­sex­trem­is­ten wegen
Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vereinigung

(Berlin­er Zeitung) NAUEN. Christoph H. hat im Gefäng­nis die Bran­dan­schläge abgestrit­ten und
dann geschwiegen. Doch die Gen­er­al­staat­san­waltschaft ist sich­er: Der
20-jährige Abi­turi­ent des Nauen­er Goethe-Gym­na­si­ums ist der Rädelsführer
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung. Jet­zt wurde gegen H. und dessen elf
Kom­plizen, die sich den Namen Freiko­rps gaben, Anklage erhoben. Der Vorwurf:
Bil­dung ein­er Ter­ror­gruppe, Brand­s­tiftung und Sachbeschädigung.
Voraus­sichtlich noch in diesem Jahr wird am Ober­lan­des­gericht der erste
Ter­ror­prozess im Land Bran­den­burg beginnen. 

Die zwölf Recht­sex­trem­is­ten sollen laut Anklage zwis­chen August 2003 und Mai
2004 sieben Bran­dan­schläge auf viet­name­sis­che und türkische Imbissstände und
Restau­rants in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schön­walde verübt haben.
Ziel der Tat­en soll es gewe­sen sein, in der Region lebende Aus­län­der in
Angst und Schreck­en zu ver­set­zen. Die Vor­bere­itung der Anschläge soll bei
Christoph H. daheim im havel­ländis­chen Pausin erfol­gt sein. 

Das Ver­fahren hat auf Grund des jugendlichen Alters — die Angeklagten waren
zur Tatzeit zwis­chen 15 und 19 Jahre alt — und der Tat­sache, dass offenbar
keine Men­schen zu Schaden kom­men soll­ten und auch nie­mand zu Schaden kam,
“min­dere Bedeu­tung”, sagte Rolf Grünebaum, der Sprech­er der
Gen­er­al­staat­san­waltschaft. Daher seien die Ermit­tlun­gen auch nicht — wie
son­st bei Ter­ror­is­mus-Ver­dacht üblich — vom Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm
geführt worden. 

Die zwölf Angeklagten, die alle nicht vorbe­straft sind, sind Schüler,
Auszu­bildende oder arbeit­s­los. Sie haben sich laut Grünebaum in der Nauener
recht­en Szene ken­nen gel­ernt. “Bei der Grün­dung des Freiko­rps gaben sie der
Gruppe mit ein­er Satzung eine feste Struk­tur. In der Satzung war das Ziel,
Aus­län­der aus der Gegend zu vertreiben, fest­geschrieben”, sagte Grünebaum.
Auch soll­ten die Beschuldigten monatlich fünf Euro Mitgliedsbeitrag
bezahlen. Davon habe man unter anderem das benötigte Ben­zin für die
Brand­sätze gekauft. Es seien auch ein Kassier­er und ein Schriftführer
bes­timmt wor­den. “Die Satzung ist das Entschei­dende für den
Ter­ror­is­mus-Ver­dacht”, sagte Grünebaum. Auch wenn sie von den Angeklagten
ver­nichtet wor­den sei, noch bevor sie von den Ermit­tlern sichergestellt
wer­den konnte. 

Bei den Anschlä­gen, die nicht spon­tan aus­ge­führt, son­dern akribisch geplant
wor­den waren, ent­stand laut Anklage ein Gesamtschaden von mehr als 600 000
Euro. “Motiv der Tat­en war ein­deutig Aus­län­der­hass”, sagte Grünebaum. 

Wird Christoph H. nach dem Jugendgerichts­ge­setz verurteilt, dann dro­ht ihm
als Rädels­führer ein­er Ter­ror-Vere­ini­gung eine Frei­heitsstrafe von bis zu
zehn Jahren. Während er in der Unter­suchung­shaft weit­er­hin zu den Vorwürfen
schweigt, haben seine elf Kom- plizen nach Angaben der
Gen­er­al­staat­san­waltschaft umfan­gre­iche Geständ­nisse abgelegt.

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Weitere Zeugen für die Wahrheit

(MAZ, Dag­mar Simons) NEURUPPIN Das Ver­fahren gegen Jubi­line G. wird wohl erst im Jahre 2005 been­det werden.
So sieht es zumin­d­est nach dem gestri­gen drit­ten Ver­hand­lungstag aus.
Min­destens zwei weit­ere Ter­mine wird es noch geben. Denn Vertei­di­ger Steffen
Sauer fall­en immer wieder neue Zeu­gen ein, die sein­er Mei­n­ung nach zur
Wahrheits­find­ung beitra­gen können. 

Seit dem 9. Novem­ber muss sich die Kameruner­in unter anderem wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung vor dem Neu­rup­pin­er Amts­gericht verantworten.
Nach Auf­fas­sung der Staat­san­waltschaft hat die 30-Jährige am 1. Juni eine
Polizeibeamtin in die Hand gebis­sen, obwohl sie wusste, dass sie HIV-positiv
ist. Ob die von Abschiebung bedro­hte Frau von ihrer Erkrankung wusste, ist
eine Schlüs­sel­frage in diesem Verfahren. 

Jubi­line G. schweigt. Aufk­lärung erhofft sich das Gericht von den Zeugen.
Für Sozial­ber­a­terin Regi­na G. stand die Schwarzafrikaner­in unter einem
enor­men Druck. Seit zwei Jahren lebte sie in Ungewis­sheit über ihr weiteres
Schick­sal. So lange wartete sie auf die gerichtliche Erlaub­nis, heirat­en zu
dür­fen. “Diese Zeit der Unsicher­heit hat bei ihr zu einer
Per­sön­lichkeitsverän­derung geführt”, sagte Regi­na G. Am 1. Juni kam Jubiline
G. zu ihr — nach Alko­hol riechend und sehr aufgeregt. Sie habe am 12. Mai
nicht aus­reisen kön­nen, weil sie krank gewe­sen sei, habe Jubi­line G. ihr
gesagt. Das habe auch ein Medi­zin­er bestätigt, so Regi­na G. Trotz­dem hätte
sie am Haft­be­fehl nichts ändern können. 

Nach dem Biss-Unfall hat­te die Sozial­ber­a­terin mit der ver­let­zten Beamtin
gesprochen. Die Polizei bekomme nur den Haft­be­fehl, nicht aber den Grund
mit­geteilt. Ein Manko, bedauerte Regi­na G. Vielle­icht könne man anderenfalls
mit Men­schen, die so unter Druck ste­hen, anders umgehen. 

Zwei Mitar­bei­t­erin­nen des Sozialamtes führten die Angeklagte unter dem Namen
Klara Takko. Bei­de wussten von der Erkrankung der Angeklagten und der
Notwendigkeit ein­er regelmäßi­gen Behand­lung. In einem Akten­ver­merk lehnte
die Angeklagte weit­ere ärztliche Behand­lun­gen und Medika­mente ab. Darüber
hät­ten sie auch mit Jubi­line G. gesprochen, nicht aber die Krankheit beim
Namen genannt. 

Vertei­di­ger Stef­fen will nun ein zah­n­medi­zinis­ches Gutacht­en. Das soll
beweisen, dass seine Man­dan­tin ein intak­tes Gebiss und eine gesunde
Schleimhaut habe und schon deshalb nie­mand ansteck­en könne. Weit­er soll ein
Psy­chi­ater ihr eine Per­sön­lichkeitsstörung nach­weisen, die es ihr unmöglich
mache, die Diag­nose zu akzeptieren. 

Die Ver­hand­lung wird am 13. Dezem­ber fortgesetzt.

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Was wird, wenn die Armee weg ist?

(ND, 25.11., Bernd Bau­mann) Das Stan­dortkonzept für die Bun­deswehr– von Bun­desvertei­di­gungsmin­is­ter Peter Struck (SPD) Anfang Novem­ber vorgestellt– erhitzt auch in Bran­den­burg die Gemüter. Immer­hin macht die Armee drei Stan­dorte ganz dicht, drei wer­den verkleinert. 

»Der Bund muss als Kom­pen­sa­tion für die betrof­fe­nen Stan­dorte ein Kon­ver­sion­spro­gramm aufle­gen«, ver­langte in der gestri­gen Land­tagssitzung der PDS-Abge­ord­nete Wolf­gang Gehrcke. SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Baaske lehnte das ab: »Die Kassen von Bund und Län­dern sind leer.«
Bis 2010 sollen die Gar­niso­nen Brandenburg/Havel, Oranien­burg und Neu­rup­pin die Fahne ein­rollen. Der Stan­dort Dober­lug-Kirch­hain schrumpft. 12200 Mil­itärs und Zivilbeschäftigte tun heute noch Dienst im Bun­des­land. Dere­inst sollen es nur noch 9700 sein. Damit ver­lieren die betrof­fe­nen Kom­munen Steuerzahler, ansäs­sige Fir­men Aufträge.

»Die PDS hat nichts an der Reduzierung der Bun­deswehrkaser­nen auszuset­zen«, betonte Gehrcke. Seine Partei fordere seit langem eine Verkleinerung des Heeres. »Doch die von der Schließung betrof­fe­nen Gemein­den dür­fen von der Poli­tik nicht allein gelassen wer­den.« Deshalb müsse der Bund dafür sor­gen, dass eine Nach­nutzung der Areale möglich wird. Abrüs­tung koste schließlich auch Geld.
»Die Kaser­nen­schließun­gen sind für die betrof­fe­nen Städte äußerst schmerzhaft«, räumte Baaske ein. »Doch die Bun­deswehr ist nicht für lokale Struk­tur­prob­leme ver­ant­wortlich.« Wo Stan­dorte dicht gemacht wer­den, sei es Sache der Kom­munen, Konzepte für eine Nach­nutzung zu schreiben. Diese kön­nten dann auch mit Unter­stützung von Land, Bund und EU umge­set­zt wer­den. »Die Verän­derung der poli­tis­chen Welt­lage erfordert auch ein entsprechende Umstruk­turierung der Armeen«, so der SPD-Fraktionschef.
Jede Struk­turverän­derung bringe auch Chan­cen mit sich, meinte der CDU-Wirtschaft­spoli­tik­er Detlef Kar­ney. Deshalb seien drin­gend Lösun­gen erforder­lich. Die Lan­desregierung müsse die betrof­fe­nen Kom­munen aktiv unterstützen.
»Wo ein Stan­dort der Bun­deswehr geschlossen wird, kommt nicht automa­tisch ein Investor«, bekan­nte Wirtschaftsmin­is­ter Ulrich Jung­hanns (CDU). Er forderte ein abges­timmtes Vorge­hen aller Beteiligten. Damit soll­ten Bund, Land und Kom­munen bei der Ver­w­er­tung ehe­ma­liger Mil­itär­flächen an einem Strang ziehen. Das bere­its vorhan­dene Know-how bei der Kon­ver­sion in Bran­den­burg müsse weit­er genutzt werden.

Der Land­tag beschloss mit den Stim­men aller Frak­tio­nen einen Antrag von SPD und CDU, wonach die Schließung von Stan­dorten der Bun­deswehr mit ein­er aktiv­en Kon­ver­sion­spoli­tik begleit­et wer­den soll. Die Lan­desregierung wird damit aufge­fordert, sich gegenüber dem Bund für die Grün­dung ein­er gemein­samen Arbeits­gruppe einzuset­zen, um Unter­stützung­spro­gramme für die betrof­fe­nen Kom­munen zu erarbeiten.

Gle­ichzeit­ig wird die Ein­rich­tung des geplanten Luft-Boden-Schieß­platzes in der Kyritz-Rup­pin­er Hei­de abgelehnt. »Das Gelände muss touris­tisch genutzt wer­den«, heißt es in dem Antrag. Um dieses Ziel umzuset­zen, bedürfe es geeigneter poli­tis­ch­er Mit­tel durch die Landesregierung.
Einen Antrag der PDS, der sich kaum unter­schied, schmetterten die Koali­tions­frak­tio­nen zuvor ab. Dass SPD und CDU Anträge der Sozial­is­ten ablehnen und dann ähn­liche eigene ein­brin­gen und beschließen, kommt im Bran­den­burg­er Land­tag häu­fig vor.

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DVU-Mann mit NPD-Vergangenheit fiel durch


Thi­lo Kabus nicht im Jugend­hil­feauss­chuss / Demokratis­che Parteien stimmten geschlossen gegen ihn

(ND, Bernd Bau­mann) Da die recht­sex­treme DVU den Sprung in den Land­tag schaffte, kann sie auch Vertreter in die Auss­chüsse entsenden. Dage­gen ist kaum ein Kraut gewach­sen. Die Abge­ord­neten der anderen Frak­tio­nen enthal­ten sich gewöhn­lich. So wer­den die DVU-Kan­di­dat­en dann nur mit den DVU-Stim­men, aber ohne Gegen­stimme gewählt. 

Nicht so gestern. Bei der Wahl der Mit­glieder des Lan­desju­gend­hil­feauss­chuss­es (LJHA) fiel ein­er der bei­den DVU-Kan­di­dat­en glatt durch. Gegen ihn stimmten sowohl die Koali­tions­frak­tio­nen SPD und CDU als auch die PDS-Oppo­si­tion. Abgelehnt wurde der als stel­lvertre­tendes LJHA-Mit­glied nominierte Thi­lo Kabus. Dieser ver­füge über eine lange NPD-Ver­gan­gen­heit, sagte der SPD-Frak­tion­schef Gün­ter Basske. Damit sei Kabus für den vorge­se­henen sen­si­blen Bere­ich völ­lig ungeeignet. 

Bis 2003, fast 20 Jahre lang, war Kabus Mit­glied der neo­faschis­tis­chen NPD. Von Herb­st 1992 bis Okto­ber 1998 führte er den Lan­desver­band der Partei. 1998 kan­di­dierte er erfol­g­los für den Bun­destag. In den Jahren 1989 und 1990 agierte Kabus als Bun­desvor­sitzen­der der NPD-Jugen­dor­gan­i­sa­tion »Junge Nationale«. Inzwis­chen ist er Press­esprech­er der DVU-Frak­tion im Pots­damer Landtag.
Die Wahl der DVU-Abge­ord­neten Bir­git Fech­n­er als ordentlich­es Mit­glied im Jugend­hil­feauss­chuss stand am Don­ner­stag nicht zur Debat­te. Die SPD forderte eine Split­tung des DVU-Wahlvorschlags und damit eine sep­a­rate Abstim­mung über die bei­den Kan­di­dat­en. Fech­n­er wurde mit den sechs Stim­men der DVU gewählt, während sich die Abge­ord­neten aller anderen Frak­tio­nen wie bish­er üblich enthiel­ten. Damit entsch­ieden die Stim­men der Rechtsextremen. 

Nach diesem Ver­fahren wur­den Fech­n­er und Kabus bere­its 1999 in den Auss­chuss gewählt. Sie sollen an den LJHA-Sitzun­gen jedoch kaum teilgenom­men haben. Der Auss­chuss befasst sich mit allen Auf­gaben der Jugend­hil­fe. Ihm gehören 20 Mit­glieder an. Neun davon sollen in der Jugend­hil­fe erfahrene Frauen und Män­ner sein, die auf Vorschlag aller Frak­tio­nen vom Land­tag gewählt wer­den. Für jedes stimm­berechtigte Mit­glied muss außer­dem ein Stel­lvertreter bes­timmt wer­den. Die Amt­szeit des Auss­chuss­es entspricht der Wahlpe­ri­ode des Land­tags und befragt somit eben­falls fünf Jahre. 

SPD-Frak­tion­schef Baaske begrüßte die Ablehnung des DVU-Mannes. Alle Frak­tio­nen der demokratis­chen Parteien woll­ten keinen Recht­sradikalen im Auss­chuss und hät­ten deshalb ein klares Nein gesagt. Die DVU-Frak­tion will nach der Ablehnung von Kabus am kom­menden Dien­stag über einen neuen Kan­di­dat­en berat­en. Außer­dem lasse sich eine mögliche Klage vor dem Lan­desver­fas­sungs­gericht juris­tisch prüfen, hieß es.

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Sieben Monate Haft für Anschlag auf Rheinsberger Imbiss

RHEINSBERG Gestern wurde am Neu­rup­pin­er Amts­gericht das Urteil gegen den Rheins­berg­er Frank M. gesprochen.: sieben Monate Haft auf Bewährung. Der 22-jährige hat außer­dem 120 Stun­den gemein­nützige Arbeit zu leis­ten. Frank M. trat im Som­mer 2003 eine Rück­leuchte des Döner­im­biss­es an der Paulshorster Straße ein, während der schon verurteilte Mit­täter Ron W. ver­suchte, den Imbis­s­wa­gen anzusteck­en. Sechs Tage vorher hat­ten die Män­ner den Imbiss­be­treiber Mehmet Cimendag beleidigt. 

In gle­ich­er Sache war bere­its im Früh­jahr ver­han­delt wor­den. Ein Urteil kon­nte sich das Gericht damals aber nicht bilden, weil zu befürcht­en war, dass der Angeklagte nicht voll schuld­fähig ist. Ein n€logisches Gutacht­en schafft nun Klarheit: Frank M.s Intel­li­genz liegt deut­lich unter dem Durch­schnitt, ist aber noch im nor­malen Bere­ich ange­siedelt. Er ist für seine Tat­en verantwortlich. 

Erschw­ert wurde die Arbeit des Gerichts gestern durch wider­sprüch­liche Zeu­ge­naus­sagen und große Erinnerungslücken. 

Für Ver­wun­derung sorgte Zeu­g­in May S., die mit am Tatort war und ihren Fre­und Ron W. nicht daran hin­derte, einen bren­nen­den Beu­tel unter den Dön­er­wa­gen zu leg­en: „Ich dachte nur, soll er doch machen, wenn er das unbe­d­ingt machen muss!“ 

 

 

Neue Per­spek­tive durch geschützte Wohnge­mein­schaft Wohnge­mein­schaft für die junge Familie

RHEINSBERG Zum zweit­en Mal saß gestern Vor­mit­tag der 22-jährige Rheins­berg­er Frank M. im Saal 317 des Neu­rup­pin­er Amts­gericht­es. Im Früh­jahr hat­te das Gericht erhe­bliche Zweifel an sein­er Schuld­fähigkeit. Frank M. kon­nte sich damals kaum noch an die ihm vorge­wor­fe­nen Tat­en erin­nern. Mehrfach sagte er sehr leise: „Kann sein, kann nicht sein.“ 

Im Som­mer 2003 soll Frank M. ein Rück­licht einge­treten haben, als sein dama­liger Kumpel Ron W. ver­suchte, den Dön­er­wa­gen des Türken Mehmet Cimendag an der Paulshorster Straße anzusteck­en. Außer­dem soll er den Plas­tik­beu­tel mit angezün­det haben, ehe Ron W. ihn unter den Wagen legte. Weit­er sollen die bei­den Män­ner den Türken sechs Tage zuvor belei­digt haben. Der Dön­er­stand bran­nte nur deshalb nicht ab, weil seine Unter­seite aus Met­all bestand. 

Frank M. besitzt zwar den Abschluss der All­ge­meinen Förder­schule, hat aber die Lehre abge­brochen. Die n€logische Gutach­terin schilderte gestern, dass bei Frank M. zwar eine niedrige Intel­li­genz, doch kein Schwachsinn vor­liege. Emo­tion­al und sozial sei er allerd­ings zurück­ge­blieben. Von ver­ringert­er Schuld­fähigkeit könne aber keine Rede sein. Zu Vater und bei­den Brüdern habe er keinen Kon­takt. Seien sozialen Schwierigkeit­en kön­nten auch darauf zurück­ge­führt wer­den, dass er immer wieder in andere Kinder­heime kam. Seit eini­gen Monat­en lebe er in Neu­rup­pin bei sein­er Fre­undin und der gemein­samen drei­jähri­gen Tochter. Kon­tak­te zu seinem ehe­ma­li­gen „wohl eher recht­sradikalen Fre­un­deskreis“ gebe es nach seinen Angaben nicht mehr. Seine intellek­tuell ver­min­derte Leis­tungs­fähigkeit sei ihm wahrschein­lich in die Wiege gelegt wor­den. Denn die Mut­ter war Alko­ho­lik­erin. Spir­i­tu­osen­miss­brauch während der Schwanger­schaft kön­nte zu den Ver­hal­tens­beson­der­heit­en führen, die bei Frank M. vorhan­den sind. Die Ner­venärztin emp­fiehlt, der jun­gen Fam­i­lie durch Inte­gra­tion in ein geschütztes Wohn­pro­jekt zu helfen. Die Fre­undin habe zuvor im Betreuten Wohnen gelebt. Seit 2001 wird Frank M. durch einen Betreuer bei der Bewäl­ti­gung seines Lebens unter­stützt. Der Helfer, von Beruf Heimerzieher, schätzte gestern ein, dass Frank M. zwar immer noch ein biss­chen träge sein, sich aber rührend um die kleine Tochter küm­mere. Mit ihr gehe er spazieren und hole sie von der Krippe ab. Die Rheins­berg­er Woh­nung habe Frank M. aber aufgeben müssen, denn „dort gab es Prob­leme mit dem Ver­mi­eter“. Es seien oft Leute mit rechter Gesin­nung zu Gast gewe­sen. Auch habe es viele Beschw­er­den über recht­sradikale Musik gegeben, die laut abge­spielt wurde. Außer­dem gab es in M.s Woh­nung einen enor­men Wasserver­brauch. 800 Euro Betrieb­skosten fie­len allein für 2003 an. Der Betreuer kann sich das nur so erk­lären, „dass viele der recht­en Gäste gle­ich noch bei ihm geduscht haben“. 

May S., Fre­undin von Ron W., war in jen­er Som­mer-Tat­nacht gemein­sam mit den bei­den Män­nern unter­wegs. Das Gericht hat­te gehofft, von ihr Details zu erfahren. Doch May S. kon­nte Richter Ger­hard Pries nicht sagen, ob Frank M. die Plas­tik­tüte mit angesteckt hat­te: „Ich bin mir nicht sich­er, dass er sie nicht mit angezün­det hat.“ Dann fragte der Richter, weshalb sie nicht ver­suchte, die Tat zu ver­hin­dern. Sie antwortete: „Das war mir eigentlich so ziem­lich egal. Ich dachte nur, soll er doch machen, wenn er das unbe­d­ingt machen muss!“ Bevor die Zeu­g­in ent­lassen wurde, wies Pries sie darauf hin, dass ihr Fre­und ein Ver­brechen began­gen habe. Sie möge doch mal über ihre Hal­tung nach­denken. Ron W. sagte gestern, anders als im Früh­jahr, dass Frank M. den Sack nicht mit angezün­det habe. Er blieb bei dieser Vari­ante auch nach den Hin­weisen von Richter und Staat­san­wältin auf mögliche Fol­gen ein­er Falschaussage. 

Weil nicht klar wurde, ob der in jen­er Nacht ent­standene Schaden am Dön­er­wa­gen über die 25 Euro für das Rück­licht hin­aus­ge­ht, kon­nte das Gericht nur diese Summe anset­zen. Mehmet Cimendag argu­men­tierte in stark gebroch­en­em Deutsch zwar mit einem Gutacht­en über Schä­den von 1177 Euro. Doch kön­nten diese auch bei früheren nächtlichen Über­grif­f­en auf das Eigen­tum des Türken ent­standen sein, fand das Gericht. Ein Dol­metsch­er hätte die Kom­mu­nika­tion sich­er sehr erleichtert. 

Das Gericht fol­gte der Anträ­gen von Staat­san­waltschaft und Vertei­di­ger weit­ge­hend. Frank M., der s eine Tat gestern bereute, muss eine sieben­monatige Haft­strafe nur antreten, wenn er sich während der drei­jähri­gen Bewährung etwas zu Schulden kom­men lässt. Auch hat er inner­halb von vier Monat­en 120 Stun­den gemein­nützige Arbeit zu leis­ten. Ein Bewährung­shelfer ste­ht ihm zur Seite. Weit­er­hin trägt M. die Kosten des Ver­fahrens. Das Urteil ist recht­skräftig, da all­seits auf den Ein­satz von Rechtsmit­teln verzichtet wurde.

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Junge Brandenburger Neonazis als Terroristen angeklagt

(PNN) Brandenburg/Havel — In Bran­den­burg begin­nt ver­mut­lich noch in diesem Jahr
der erste Ter­ror­prozess in der Geschichte des Bundeslandes.
Gen­er­al­staat­san­walt Erar­do Raut­en­berg hat jet­zt Anklage gegen zwölf junge
Recht­sex­trem­is­ten erhoben, die eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung namens
„Freiko­rps“ gebildet haben sollen – mit dem Ziel, Aus­län­der gewalt­sam aus
der Region Nauen zu vertreiben. Der Gruppe wird vorge­wor­fen, sie habe
monate­lang Angst und Schreck­en ver­bre­it­et. Von August 2003 bis Mai 2004
wur­den in Nauen, Briese­lang, Falkensee und Schön­walde viet­name­sis­che und
türkische Imbisse sowie Restau­rants angezün­det. In einem Fall ging in Nauen
auch ein angren­zen­des Einkauf­szen­trum in Flam­men auf. Die Brand­serie wird
als ter­ror­is­tisch bew­ertet, weil die Angeklagten ihre Vere­ini­gung eigens für
poli­tis­che Gewalt­tat­en formiert haben sollen. Durch die Serie von
Bran­dan­schlä­gen ent­standen Sach­schä­den von mehr als 60.000 Euro. Dass keine
Men­schen ver­let­zt wur­den, ist fast ein Wun­der. Ende Juni nahm die Polizei
mehrere mut­maßliche Mit­glieder der Ras­sis­ten-Clique fest. Der Prozess wird
am Ober­lan­des­gericht in Brandenburg/Havel geführt. Das Ver­fahren ist
ungewöhn­lich: Üblicher­weise zieht Gen­er­al­bun­de­san­walt Kay Nehm Ermittlungen
wegen Ter­rorver­dachts an sich, in diesem Fall verzichtete er jedoch darauf.
Im juris­tis­chen Sinne hat das Ver­fahren „min­dere Bedeu­tung“, unter anderem
weil alle Grup­pen­mit­glieder unter 21 Jahre alt sind. Die jüngsten
Angeklagten sind 16 Jahre alt. Der älteste, Christo­pher H., Christopher
H.ist 20 und gilt als Rädels­führer der Gruppe. Er hat inzwis­chen­Abitur, die
anderen Angeklagten sind Schüler, Auszu­bildende, schon beruf­stätig oder
arbeit­s­los. Es sei erschreck­end, sagen Sicher­heit­sex­perten, dass so junge
Men­schen schon zu der­art exzes­siv­er rechter Krim­i­nal­ität fähig sind. Nach
Erken­nt­nis­sen der Ermit­tler grün­de­ten Christo­pher H.Christopher H. und
weit­ere zehn Angeklagte im Som­mer 2003 die Kam­er­ad­schaft „Freiko­rps“ – mit
Satzung, Schrift­führer und Kassier­er. Der zwölfte Angeklagte sei erst im
Okto­ber dazugestoßen. Der Name „Freiko­rps“ sollte an die rechtsextremen
Frei­willi­gen­ver­bände erin­nern, die nach dem Ersten Weltkrieg mit großer
Bru­tal­ität gegen Linke kämpften.

Ter­ror­gruppe mit Satzung

Neon­azis woll­ten sys­tem­a­tisch Aus­län­der aus dem Havel­land vertreiben

(MAZ, Frank Schau­ka) NAUEN Der 20 Jahre alte Christo­pher H., der Zeit­sol­dat bei der Bun­deswehr werden
wollte, war ein eher unauf­fäl­liger Schüler. “Kein­er, dem die Mäd­chen aus den
unteren Klassen nach­laufen”, erin­nert sich ein Lehrer des Goethe-Gymnasiums
in Nauen, wo der Pen­näler vor einem Jahr sein Abitur ablegte. Beson­ders gut
waren H.s Chemieken­nt­nisse, die er in der Freizeit nutzte, um Bomben zu
basteln. Zunächst ließ er sie — ver­mut­lich über mehrere Jahre hin­weg — im
Wald nahe dem elter­lichen Hof im havel­ländis­chen Pausin explodieren. 

Wenige Monate vor seinem 19. Geburt­stag ver­fiel der junge Neon­azi im Sommer
2003 auf die Idee, mit seinen selb­st­ge­baut­en Brand­sätzen auch Imbisse
aus­ländis­ch­er Betreiber in Flam­men aufge­hen zu lassen. Gemein­sam mit zehn
Fre­un­den grün­dete Christo­pher H. auf dem Grund­stück sein­er Eltern eine
ter­ror­is­tis­che Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion, die sie “Freiko­rps” nan­nten und die
ein extrem aus­län­der­feindlich­es Ziel ver­fol­gte: Durch Brandstiftungen
woll­ten die jun­gen Recht­sex­tremen die wirtschaftliche Exis­tenz der
Imbiss­be­sitzer zer­stören. Sie soll­ten gezwun­gen wer­den, ihr Geschäft
aufzugeben und die Region um Nauen zu ver­lassen. Später, so verabre­de­ten es
die Nach­wuchs-Neon­azis, soll­ten die Anschläge auf das gesamte Havelland
aus­geweit­et wer­den. Damit sollte ein Zeichen geset­zt wer­den, um
möglicher­weise in ganz Bran­den­burg Aus­län­der in Panik zu ver­set­zen. Nach
Auf­fas­sung der bran­den­bur­gis­chen Gen­er­al­staat­san­waltschaft nah­men die
“Freikorps”-Neonazis damit eine nach­haltige Störung des Zusam­men­lebens der
deutschen und aus­ländis­chen Bevölkerung in Bran­den­burg in Kauf. Menschen
soll­ten bei den Bran­dan­schlä­gen allerd­ings nicht gefährdet werden. 

Von den üblichen recht­sex­tremen Grup­pen unter­schied sich die
Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps”, die die brandenburgische
Gen­er­al­staat­san­waltschaft nun als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung anklagt, durch
ihren straf­fen Auf­bau. Christo­pher H., den seine Fre­unde auch “Bombi”
nan­nten, wurde von allen Mit­gliedern als Rädels­führer akzep­tiert. Er mixte
auf dem Hof sein­er Eltern — dem Tre­ff­punkt der Wehrsport­gruppe — die
Brandbeschle­u­niger und bes­timmte die Anschlagsziele. Im Gründungsprotokoll,
das alle unterze­ich­neten, wur­den zudem ein Schrift­führer und ein Kassierer
bes­timmt. Ein Mit­glieds­beitrag von monatlich fünf Euro sollte erhoben
wer­den, um Ben­zin für Brandbeschle­u­niger und Flucht­wa­gen zu kaufen. “Das ist
ein­deutig eine neue Qual­ität”, urteilt die Anklage­be­hörde über den
Organ­i­sa­tion­s­grad. Indem sich die jun­gen Neon­azis eine mil­i­tante Satzung
gaben, sei die Schwelle für kün­ftige Straftat­en her­abge­set­zt worden. 

Bei den neun Bran­dan­schlä­gen, die “Freikorps”-Mitglieder zwis­chen August
2003 und Mai 2004 in Nauen, Falkensee, Briese­lang und Schön­walde verübten,
wurde ein Sach­schaden von schätzungsweise 600 000 Euro angerichtet. Die
größte Zer­störung bewirk­te die zweite Aktion der Gruppe. In der Nacht zu
Son­ntag, den 31. August 2003, brachen zwei “Freikorps”-Mitglieder den
ver­schlosse­nen Imbis­s­wa­gen am Nor­ma-Super­markt in Nauen mit einer
Brech­stange auf. Das Feuer bre­it­ete sich über den Imbiss schnell auf den
Einkauf­s­markt aus und verur­sachte einen Schaden von mehr als ein­er halben
Mil­lion Euro. 

Das Aus­maß dieser Zer­störung war so groß, dass die überraschten
“Freikorps”-Mitglieder ihre Aktio­nen mehrere Monate aus­set­zten. Anführer H.
drängte nach Erken­nt­nis­sen der Anklage jedoch auf weit­ere Anschläge, die ab
Dezem­ber 2003 fort­ge­set­zt wur­den. Die Zielset­zung wurde beibehalten,
Christo­pher H. ver­suchte den Zusam­men­halt der Gruppe sog­ar noch zu steigern,
indem er uni­formierende Arm­binden mit der Auf­schrift “Freiko­rps” verteilte.
Außer­dem ver­suchte der dama­lige Gym­nasi­ast, neue Mit­glieder anzuwerben.
Stolz sam­melte Christo­pher H. Zeitungsauss­chnitte über die Brandanschläge
der mut­maßlichen Ter­ror­gruppe. Sein Ver­such, Kon­tak­te zu anderen
recht­sex­tremen Grup­pierun­gen herzustellen, um den ausländerfeindlichen
Aktion­sra­dius möglicher­weise zu ver­größern, miss­lang jedoch.

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Landesregierung darf sich nicht aus Frauenpolitik zurückziehen

Anlässlich des Inter­na­tionalen Tages gegen Gewalt an Frauen warnt CLAUDIA BRADE, im
Lan­desvor­stand von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für Frauen­poli­tik zuständig, vor einem
Rück­zug der Lan­desregierung aus der Frauen­poli­tik, der sich unter anderem durch die
geplante Abschaf­fung der Abteilung Gle­ich­stel­lung, Frauen und Fam­i­lie im Ministerium
von Dag­mar Ziegler abze­ich­net. “Es stellt sich die Frage, ob und wie Ziegler künftig
über­haupt aktiv Frauen­poli­tik betreiben will.” Sie fordert eine existenzsichernde
Finanzierung für Beratungsstellen und Frauen­häuser des Lan­des und den Schutz von
Opfern von Menschenhandel. 

“Es zeich­net sich ein grund­sät­zlich­er Rück­zug der Lan­desregierung aus dem
Ver­ant­wor­tungs­bere­ich Frauen­poli­tik ab, wie das dürre Kapi­tel dazu im
Koali­tionsver­trag und die geplante Abschaf­fung der Abteilung Gle­ich­stel­lung, Frauen
und Fam­i­lie im Min­is­teri­um von Dag­mar Ziegler bele­gen. Es stellt sich die Frage, ob
und wie Ziegler kün­ftig über­haupt aktiv Frauen­poli­tik betreiben will. 

Gewalt an Frauen find­et häu­fig inner­halb der Fam­i­lie, hin­ter ver­schlosse­nen Türen
statt. Durch das Gewaltschutzge­setz der rot-grü­nen Bun­desregierung hat sich die
Sit­u­a­tion von Frauen, die von häus­lich­er Gewalt bedro­ht sind, gebessert. So können
Zivil­gerichte Schutzanord­nun­gen tre­f­fen, die es den Gewalt­tätern bei Strafe
ver­bi­eten, sich der Woh­nung oder der Betrof­fe­nen zu nähern. 

Anders sieht es allerd­ings bei den Zufluchtswoh­nun­gen und Frauen­häusern im Land aus,
deren Schutz viele Opfer benöti­gen. Die Ein­rich­tun­gen mussten in den vergangenen
Jahren empfind­liche finanzielle Kürzun­gen hin­nehmen, die eine Planungssicherheit
immer schwieriger machen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern eine existenzsichernde
Finanzierung der Frauen­häuser und unab­hängi­gen Beratungsstellen. 

Der Men­schen­han­del zum Zweck der ille­galen Pros­ti­tu­tion ist ein ander­er Bere­ich, in
dem Frauen häu­fig bru­taler Gewalt aus­ge­set­zt sind. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern die
Auf­nahme aller Opfer in Zeu­gen­schutzpro­gramme und ein generelles Abschiebe­ver­bot für
die betrof­fe­nen Frauen. Auch müssen die Opfer, die zumeist der deutschen Sprache
kaum mächtig sind, von sen­si­bil­isierten Polizeibeamtin­nen unter­stützt und von einer
zu diesem The­ma geschul­ten Dol­metscherin begleit­et wer­den. Auf diesem Gebi­et muss
das Land aktiv wer­den. Opfer­schutz ist Ländersache.”

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Gessinger: Brandenburgs Innenminister in nationaler Gemeinschaft

Zu den Äußerun­gen des bran­den­bur­gis­chen Innen­min­is­ters und CDU-Vorsitzenden
Schön­bohm in der Berlin­er Zeitung, Teile der Forderun­gen der DVU in Sachen “Aus­län­der­fra­gen” seien inzwis­chen All­ge­meingut, sagt der Lan­desvor­sitzende von
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, JOACHIM GESSINGER

“Die Behaup­tung Schön­bohms, wesentliche Forderun­gen der DVU zum Umgang mit
Migran­tinnen und Migranten seien inzwis­chen All­ge­meingut, ist irreführend. Richtig
ist, dass sie seit län­gerem Teil der Poli­tik der CDU sind. Dies belegt, wie weit es
den Recht­sex­tremen inzwis­chen gelun­gen ist, ihre Auf­fas­sun­gen ins bürg­er­liche Lager
hineinzu­tra­gen. Wer sich zu ein­er der­ar­ti­gen nationalen Gemein­schaft beken­nt, wird
allerd­ings Mühe haben, die Tren­nungslin­ie zur Frem­den­feindlichkeit und zur “Das Boot
ist voll”-Mentalität noch erkennbar zu halten. 

Es wäre für das Anse­hen und die innere Ver­fas­sung dieser Repub­lik fatal, wenn sich
recht­sex­treme Parolen wie “Aus­län­der raus” nur noch in der Dik­tion, nicht aber mehr
in der Geis­te­shal­tung von den Posi­tio­nen der CDU in Fra­gen der Zuwan­derung und
Inte­gra­tion unter­schieden. Bei Schön­bohm ver­schwim­men die Gren­zen zunehmend. In
Inter­views zün­delt er bewusst mit Begrif­f­en wie “Leitkul­tur” und Ghet­to­bil­dung, im
Par­la­ment gab er heute den Bie­der­mann. Den zuvor in der Presse vermittelten
Ein­druck, die neue “Lin­ie” der bran­den­bur­gis­chen CDU-Führung gegenüber der DVU
beste­he darin, sie über­flüs­sig zu machen, hat er damit nicht widerlegt.” 

Der­ar­tige Ver­mu­tun­gen wer­den z.B. dadurch bestärkt, dass Schön­bohm es jüngst als
wün­schenswert beze­ich­net hat­te, “islamis­chen Has­spredi­gern” die deutsche
Staats­bürg­er­schaft entziehen zu kön­nen. GESSINGER: “Mit dieser verfassungsrechtlich
unhalt­baren Ansicht hat der bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­ter die gegen­wär­tig bekannten
aus­län­der­feindlichen Forderun­gen der DVU ein­deutig überboten.”

Inforiot