(Kampagne gegen Wehrpflicht Potsdam) In Brandenburg ist seit 1992 das Auftreten der Bundeswehr in den Schulen zur Nachwuchswerbung untersagt. Die Bundeswehr darf lediglich auf Einladung der verantwortlichen Lehrer/innen über allgemeinpolitische Fragen im Unterricht informieren. Aber wenn die Bundeswehr kommt, müssen auch bundeswehrkritische Personen oder Gruppen eingeladen werden!
Diese Möglichkeiten sind leider selbst bei linken Schülersprecher/innen nur wenig bekannt und werden noch seltener genutzt.
Wenn ihr also Bundeswehrplakate in Eurer Schule hängen seht oder Jugendoffiziere in den Unterricht eingeladen werden, sagt uns Bescheid. Wir können (sogar ganz legal) etwas unternehmen!
Kampagne gegen Wehrpflicht Zwangsdienste und Militär
Lindenstraße 47
14467 Potsdam
Dokumentiert:
Rundschreiben des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, 29. 06. 1992
“Im Grundgesetz wird für das deutsche Volk eine friedenserhaltende Verpflichtung ausgesprochen. Eine der zentralen Forderungen des Herbstes 1989 war die Entmilitarisierung des Denkens und der Sprache. Diese Forderung schließt die Verpflichtung zu gewaltfreien Lösungen von Interessengegensätzen und Konflikten ein.
Die wachsenden Probleme bei einer gerechten und friedlichen Gestaltung unseres Zusammenlebens auf nationaler und internationaler Ebene sollen in den Unterricht einbezogen werden. Vor dem Hintergrund unabgeschlossener Friedensbemühungen in der Gesellschaft und der alltäglich zu beobachtenden Gewalt und Gewaltbereitschaft kann diese Aufgabe allerdings von der Schule nur in Ansätzen realisiert werden.
Nicht zuletzt ist das Bemühen, Kinder und Jugendliche zur gewaltfreien Konfliktbearbeitung zu erziehen, nur vor dem Hintergrund konkreter politischer Friedens- und Abrüstungsschritte glaubhaft.
1. Friedenserziehung ist eine Aufgabe, die sich in allen Schulformen, Schulstufen und Jahrgängen stellt. Sie hat ihren Platz in der politischen Bildung, aber auch in allen anderen Fächern und dem Projektunterricht im Rahmen des pädagogischen und sozialen Auftrags der Schule. Die Lehrerinnen und Lehrer haben die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler umfassend zu informieren, sie ausgewogen mit unterschiedlichen Auffassungen zu diesem Themenbereich bekannt zu machen und sie zu befähigen, selbständig und verantwortlich zu entscheiden. Es ist Ziel der Friedenserziehung, mit den Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zum toleranten und gewaltfreien Umgang zu entwickeln. Dazu gehört auch die Entwicklung von Selbstbewußtsein, um anbefohlenen Gehorsam ablehnen zu können und die eigene Gewissensentscheidung zum Maßstab zu machen.
2. Die Lehrerinnen und Lehrer sollen in ihrem jeweiligen Fach Bezüge und Möglichkeiten zur Friedenserziehung nutzen. Fortbildungsangebote haben das Ziel, die Kompetenz der Lehrkräfte zu aktualisieren und zu verbessern.
3. Um die Ausgewogenheit der Information zu gewährleisten werden im Unterricht verschieden Meinungen zur Friedenspolitik dargestellt.(>Keine Schülerin und Schüler darf einseitig beeinflußt werden< — §2 Abs.2, 1 SRG). Über das Einbeziehen in den Unterricht von Vertretern der Bundeswehr, von Kriegsdienstverweigerern und ihren Organisationen, Vertretern von Menschenrechtsorganisationen u.a. entscheiden die Lehrerinnen und Lehrer, die in jedem Fall die Verantwortung für den Unterricht haben. Sie prüfen auch unter dem Gebot der Ausgewogenheit, ob durch schulfremde Personen ein Beitrag zum Erreichen der Unterrichtsziele geleistet wird. Die Teilnahme schulfremder Personen darf nicht zur Berufs- oder Nachwuchswerbung genutzt werden. Die Schulleitung ist über die beabsichtigte Beteiligung schulfremder Personen zu informieren.
4. Die Schulkonferenz ist über das Konzept der Friedenserziehung an der Schule einschließlich der Einbeziehung schulfremder Personen zu informieren. Diese Information erfolgt in der Regel einmal jährlich durch die Schulleitung oder eine beauftragte Lehrkraft.”