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Bundeswehr raus aus den Schulen

(Kam­pagne gegen Wehrpflicht Pots­dam) In Bran­den­burg ist seit 1992 das Auftreten der Bun­deswehr in den Schulen zur Nach­wuch­swer­bung unter­sagt. Die Bun­deswehr darf lediglich auf Ein­ladung der ver­ant­wortlichen Lehrer/innen über all­ge­mein­poli­tis­che Fra­gen im Unter­richt informieren. Aber wenn die Bun­deswehr kommt, müssen auch bun­deswehrkri­tis­che Per­so­n­en oder Grup­pen ein­ge­laden werden! 

Diese Möglichkeit­en sind lei­der selb­st bei linken Schülersprecher/innen nur wenig bekan­nt und wer­den noch sel­tener genutzt. 

Wenn ihr also Bun­deswehrplakate in Eur­er Schule hän­gen seht oder Jugend­of­fiziere in den Unter­richt ein­ge­laden wer­den, sagt uns Bescheid. Wir kön­nen (sog­ar ganz legal) etwas unternehmen! 

Kam­pagne gegen Wehrpflicht Zwangs­di­en­ste und Militär

Lin­den­straße 47

14467 Potsdam 

Doku­men­tiert:

Rund­schreiben des Min­is­teri­ums für Bil­dung, Jugend und Sport, 29. 06. 1992

“Im Grundge­setz wird für das deutsche Volk eine friedenser­hal­tende Verpflich­tung aus­ge­sprochen. Eine der zen­tralen Forderun­gen des Herb­stes 1989 war die Ent­mil­i­tarisierung des Denkens und der Sprache. Diese Forderung schließt die Verpflich­tung zu gewalt­freien Lösun­gen von Inter­es­sen­ge­gen­sätzen und Kon­flik­ten ein.
Die wach­senden Prob­leme bei ein­er gerecht­en und friedlichen Gestal­tung unseres Zusam­men­lebens auf nationaler und inter­na­tionaler Ebene sollen in den Unter­richt ein­be­zo­gen wer­den. Vor dem Hin­ter­grund unabgeschlossen­er Friedens­be­mühun­gen in der Gesellschaft und der alltäglich zu beobach­t­en­den Gewalt und Gewalt­bere­itschaft kann diese Auf­gabe allerd­ings von der Schule nur in Ansätzen real­isiert werden. 

Nicht zulet­zt ist das Bemühen, Kinder und Jugendliche zur gewalt­freien Kon­flik­t­bear­beitung zu erziehen, nur vor dem Hin­ter­grund konkreter poli­tis­ch­er Friedens- und Abrüs­tungss­chritte glaubhaft. 

1. Friedenserziehung ist eine Auf­gabe, die sich in allen Schul­for­men, Schul­stufen und Jahrgän­gen stellt. Sie hat ihren Platz in der poli­tis­chen Bil­dung, aber auch in allen anderen Fäch­ern und dem Pro­jek­tun­ter­richt im Rah­men des päd­a­gogis­chen und sozialen Auf­trags der Schule. Die Lehrerin­nen und Lehrer haben die Auf­gabe, die Schü­lerin­nen und Schüler umfassend zu informieren, sie aus­ge­wogen mit unter­schiedlichen Auf­fas­sun­gen zu diesem The­men­bere­ich bekan­nt zu machen und sie zu befähi­gen, selb­ständig und ver­ant­wortlich zu entschei­den. Es ist Ziel der Friedenserziehung, mit den Kindern und Jugendlichen die Fähigkeit zum tol­er­an­ten und gewalt­freien Umgang zu entwick­eln. Dazu gehört auch die Entwick­lung von Selb­st­be­wußt­sein, um anbe­fohle­nen Gehor­sam ablehnen zu kön­nen und die eigene Gewis­sensentschei­dung zum Maßstab zu machen. 

2. Die Lehrerin­nen und Lehrer sollen in ihrem jew­eili­gen Fach Bezüge und Möglichkeit­en zur Friedenserziehung nutzen. Fort­bil­dungsange­bote haben das Ziel, die Kom­pe­tenz der Lehrkräfte zu aktu­al­isieren und zu verbessern. 

3. Um die Aus­ge­wogen­heit der Infor­ma­tion zu gewährleis­ten wer­den im Unter­richt ver­schieden Mei­n­un­gen zur Frieden­spoli­tik dargestellt.(>Keine Schü­lerin und Schüler darf ein­seit­ig bee­in­flußt wer­den< — §2 Abs.2, 1 SRG). Über das Ein­beziehen in den Unter­richt von Vertretern der Bun­deswehr, von Kriegs­di­en­stver­weiger­ern und ihren Organ­i­sa­tio­nen, Vertretern von Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen u.a. entschei­den die Lehrerin­nen und Lehrer, die in jedem Fall die Ver­ant­wor­tung für den Unter­richt haben. Sie prüfen auch unter dem Gebot der Aus­ge­wogen­heit, ob durch schul­fremde Per­so­n­en ein Beitrag zum Erre­ichen der Unter­richt­sziele geleis­tet wird. Die Teil­nahme schul­fremder Per­so­n­en darf nicht zur Berufs- oder Nach­wuch­swer­bung genutzt wer­den. Die Schulleitung ist über die beab­sichtigte Beteili­gung schul­fremder Per­so­n­en zu informieren.
4. Die Schulkon­ferenz ist über das Konzept der Friedenserziehung an der Schule ein­schließlich der Ein­beziehung schul­fremder Per­so­n­en zu informieren. Diese Infor­ma­tion erfol­gt in der Regel ein­mal jährlich durch die Schulleitung oder eine beauf­tragte Lehrkraft.”

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Ermittlungen gegen BGS-Beamte

Pots­dam. Im Ermit­tlungsver­fahren gegen Berlin­er Beamte des
Bun­des­gren­zschutzes (BGS) wegen des Ver­dachts der Kör­per­ver­let­zung während ein­er gescheit­erten Abschiebung ist das Opfer jet­zt von einem Richter ver­nom­men wor­den. Der 17-jährige Kir­gise sei am Mon­tag zu den Ereignissen
während sein­er geplanten Abschiebung im Dezem­ber befragt wor­den, sagte der Sprech­er der Staat­san­waltschaft Pots­dam, Benedikt Welfens. Ermit­telt werde inzwis­chen gegen zwei namentlich bekan­nte Beamte des Grenzschutzes. 

“Bis­lang beste­ht gegen diese zwei Beamten ein Anfangsver­dacht”, sagte Welfens. Der Kir­gise war nach eigen­er Darstel­lung am 19. Dezem­ber ver­gan­genen Jahres von mehreren BGS-Beamten geschla­gen wor­den. Der Jugendliche, der allein in seine Heimat abgeschoben wer­den sollte, sagte, er habe in ein­er Mas­chine am Flughafen Schöne­feld gegen die Tren­nung von seinem älteren Brud­er protestiert. Daraufhin hät­ten Beamte — der 17-Jährige sprach
nach Auskun­ft seines Seel­sorg­ers von vier uni­formierten und zwei zivilen Beamten — ihm unter anderem auf den Kopf geschla­gen und den Mund zugehalten. 

Die Abschiebung des Voll­waisen wurde abge­brochen, als der Pilot die Beamten und den Kir­gisen aus dem Flugzeug wies. Der Kir­gise habe ihm seine Wun­den gezeigt, die den Schilderun­gen entsprechen, sagte Dieter Ziebarth,
evan­ge­lis­ch­er Seel­sorg­er in der Abschiebe­haf­tanstalt Köpenick. Er sagte, für den heuti­gen Dien­stag sei ein weit­er­er Abschiebeter­min für den Jugendlichen
ange­set­zt. Laut Welfens wurde mit der richter­lichen Vernehmung der Weg für eine Abschiebung frei. 

Das zuständi­ge Gren­zschutzprä­sid­i­um Ost hat­te schon zu Beginn der Ermit­tlun­gen gegen die Beamten mit Ver­weis auf das laufende Ver­fahren eine Stel­lung­nahme zu den Vor­wür­fen abgelehnt.

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Unmenschliche Zustände in der Abschiebehaft in Eisenhüttenstadt

In den let­zten Monat­en erhielt der Flüchtlingsrat Bran­den­burg gehäuft Berichte von Inhaftierten aus der Abschiebe­haftein­rich­tung in Eisen­hüt­ten­stadt. Den Bericht­en ist der Flüchtlingsrat nachge­gan­gen. Aus den Bericht­en und den darauf fol­gen­den Gesprächen mit den Inhaftierten und deren Recht­san­wäl­ten geht her­vor, dass sich nach dem Bericht des Europäis­chen Komi­tees zur Ver­hü­tung von Folter (CPT) aus dem Jahr 2000 an den Zustän­den in der Abschiebe­haft nicht viel geän­dert hat. 

Die medi­zinis­che Ver­sorgung der Inhaftierten ist nicht gewährleis­tet. So ver­lor z.B. eine Viet­namesin auf­grund man­gel­hafter medi­zinis­ch­er Ver­sorgung während ihrer Inhaftierung im Novem­ber 2003 ihr Baby. Erkrank­te Häftlinge wer­den, falls über­haupt eine Ver­sorgung stat­tfind­et, nicht darüber aufgek­lärt, was mit ihnen geschieht. Statt notwendi­ger medi­zinis­ch­er Behand­lung wer­den psy­chisch kranke Häftlinge mit Gewalt ruhig gestellt. Eine Frau aus Kenia wurde im ver­gan­genen Okto­ber über Stun­den hin­weg an ein Bettgestell gefesselt. 

Auch eine regelmäßige Rechts­ber­atung find­et nicht statt. CPT hat­te in seinem Bericht eine unab­hängige, regelmäßige und kosten­lose Rechts­ber­atung gefordert. Auf eine Rechts­ber­atung der Häftlinge arbeit­en viele Organ­i­sa­tio­nen – u.a. der Lan­des­flüchtlingsrat – seit vie­len Jahren hin. Die Arbeits­ge­mein­schaft Aus­län­der- und Asyl­recht im Deutschen Anwaltvere­in bat im Jahr 2002 das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um um die Genehmi­gung ein­er regelmäßi­gen Rechts­ber­atung in Eisen­hüt­ten­stadt. Mehrere Berlin­er Recht­san­wälte erk­lärten sich zur Durch­führung dieser Rechts­ber­atung bere­it. Das Innen­min­is­teri­um lehnte dieses ab. Es beste­he kein Bedarf. 

Zu diesen The­men wird am Mittwoch in Pots­dam eine Pressekon­ferenz stat­tfind­en: um 13 Uhr in der Super­in­ten­den­tur der Evan­ge­lis­chen Kirche in Pots­dam (Am Grü­nen Git­ter 1, 14469 Potsdam).

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Nachspiel bei Videokontrolle

POTSDAM/BERLIN — Der vom Innen­min­is­teri­um geheim durchge­führte und nach
MAZ-Recherchen bekan­nt gewor­dene Prax­is­test von Autonummern-Scannern
beschäftigt nun den Pots­damer Land­tag. Der SPD-Abge­ord­nete Klaus Bochow hat
das Min­is­teri­um aufge­fordert, die Einzel­heit­en des Tests vom Som­mer 2003
mitzuteilen, der die Überwachung von Fahrzeu­gen vor­bere­it­en sollte. Bochow
fragt nach Kosten und Rechts­grund­lage des Tests sowie nach dem Grund für die
unterbliebene Unter­rich­tung des Landtags. 

PDS, Grüne und die SPD-Nach­wuch­sor­gan­i­sa­tion Jusos in Bran­den­burg werten die
Pläne des Min­is­teri­ums als “schw­eren Ein­griff in Bürg­er­rechte” und “weit­eren
Schritt auf dem Weg in den Überwachungsstaat”. Datenschutzbeauftragter
Alexan­der Dix warnt vor ein­er “Infra­struk­tur der Überwachung”. 

Berlins Innense­n­a­tor Ehrhart Kört­ing (SDP) will den Autoverkehr in der Stadt
eben­falls mit automa­tis­chen Kennze­ichen-Lesegeräten überwachen lassen. Damit
sollen gestoh­lene Autos und Straftäter schneller aufge­spürt wer­den, sagte
Kört­ings Sprech­er Claus Guggen­berg­er gestern. Die Geräte sollen zunächst
nicht fest instal­liert, son­dern auf Ein­satz­fahrzeu­gen befes­tigt und bei
Fah­n­dun­gen einge­set­zt wer­den. Kört­ing fol­gt damit dem Beispiel anderer
Bun­deslän­der. Derzeit set­zen Bay­ern und Thürin­gen die Sys­teme in
Pilot-Pro­jek­ten ein. Hes­sen, Nieder­sach­sen und Bran­den­burgs Innenminister
Jörg Schön­bohm (CDU) haben sich eben­falls für die automa­tis­che Erfas­sung von
Auto­kennze­ichen ausgesprochen.

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Maßregelvollzug: Bedenkliche Privatisierung

(MAZ, Frank Schau­ka) POTSDAM Die von der bran­den­bur­gis­chen Lan­desregierung vorbereitete
Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs für psy­chisch gestörte Straftäter wie
Frank Schmökel ist nach Exper­te­nan­sicht rechtswidrig und birgt zudem
grund­sät­zliche Sicherheitsrisiken. 

“Schmökel und andere schwere Fälle” wür­den in Nor­drhein-West­falen “nicht in
pri­vat­en Kliniken behan­delt wer­den, betonte der Sprech­er des Düsseldorfer
Gesund­heitsmin­is­teri­ums, Kai von Schönebeck, gegenüber der MAZ. “Pri­vate
Träger werten den Aspekt der Wirtschaftlichkeit eventuell höher als der
Staat”, heißt es zur Begrün­dung. Außer­dem könne der Staat den für den
Maßregelvol­lzug erforder­lichen “hohen Grad an Bewachung und Betreu­ung besser
gewährleis­ten”. Dabei wider­set­zt sich Nor­drhein-West­falen nicht
grund­sät­zlich ein­er Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs. Von den sechs
geplanten Klinikneubaut­en sollen die in Mün­ster und Duis­burg für
intel­li­gen­zge­minderte und dro­gen­ab­hängige Straftäter von freigemeinnützigen
Trägern betrieben wer­den. Der an den zwei Stan­dorten zu behandelnde
Patien­tenkreis soll allerd­ings min­der­schwere Fälle betreffen. 

Sach­sen-Anhalt ist vorsichtig

Bedenken gegen eine Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs wer­den auch in
Sach­sen-Anhalt geäußert, wo die ehe­ma­lige SPD-Regierung Lan­deskliniken samt
Maßregelvol­lzug den gemein­nützi­gen Salus-Kliniken über­tra­gen hat­te, die zu
100 Prozent dem Land gehören. An Pri­vatun­ternehmen werde die Landesregierung
den Maßregelvol­lzug jedoch niemals abgeben, hob ein Sprech­er des Magdeburger
Sozialmin­is­teri­ums her­vor. “Warum soll­ten wir uns auf ein Ter­rain begeben,
wo wir nicht wis­sen, wie die Qual­ität ist?”, so Sprecherin Christiane
Baumann. 

Keine Nachteile in ein­er Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs erblickt
hinge­gen das Land Thürin­gen. “Ther­a­peutisch hat sich nichts geändert”,
bilanziert die zuständi­ge Mitar­bei­t­erin des Psy­chi­a­trie-Refer­ats im Erfurter
Gesund­heit­sres­sort, Sigrun Bev­er. Dem Min­is­teri­um obliege weit­er die Fach-
und Recht­sauf­sicht. Zudem sei es berechtigt, die Ther­a­pie-Qual­ität bei so
genan­nten Sicher­heits­bege­hun­gen zu überprüfen. 

Ob aus ein­er Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs zudem die von der Potsdamer
Regierung erhofften finanziellen Vorteile resul­tieren, ist fraglich. In
Sach­sen-Anhalt sind nach der Pri­vatisierung die Pflegesätze und damit die
Kosten für das Land gestiegen. Zudem sollen die Privatisierungserlöse
lediglich 40 Mil­lio­nen Euro betra­gen und somit weit unter den erhofften 100
Mil­lio­nen Euro gele­gen haben. 

Spitzen­jurist hält Pläne für rechtswidrig

Zu den sicher­heits- und finanzpoli­tis­chen Unwäg­barkeit­en treten juristische
Bedenken, die die geplante Pri­vatisierung des Maßregelvol­lzugs als
“rechtswidrig” erscheinen lassen, wie der Maßregel-Experte und
stel­lvertre­tende Bran­den­burg­er Gen­er­al­staat­san­walt Rolf Grünebaum auf
Anfrage betont. Die von der Pots­damer Lan­desregierung vorgesehene
Über­tra­gung hoheitlich­er Rechte auf Pri­vate sei zwar — wie beim TÜV -
grund­sät­zlich legit­im, jedoch nicht im Falle des Maßregelvol­lzugs. Eine so
genan­nte Belei­hung von Hoheit­srecht­en an Pri­vate sei “ver­fas­sungsrechtlich
nicht hinzunehmen, wo in beson­derem Maße in die Grun­drechte der Betroffenen
einge­grif­f­en wird”, so Grünebaum. Ger­ade die zwangsweise unbefristete
Frei­heit­sentziehung in der foren­sis­chen Psy­chi­a­trie sei “ein­er der
schw­er­sten rechtsstaatlich legit­imierten Ein­griffe in ele­mentare Grund- und
Men­schen­rechte”. Daraus ergebe sich nur eine Fol­gerung: “Mit dieser Aufgabe
dür­fen Pri­vatun­ternehmer nicht betraut wer­den. Die postmodernen
Bestre­bun­gen, staatliche Aktiv­itäten zu pri­vatisieren, haben hier eine
rechtliche Grenze.” 

Kein Dis­senz zwis­chen Ministerien

Das CDU-geführte Pots­damer Jus­tizmin­is­teri­um erken­nt eben­falls rechtliche
Bedenken, will sie jedoch offen­bar aus Rück­sicht­nahme auf das SPD-geführte
Gesund­heit­sres­sort, dem der Maßregelvol­lzug unter­ste­ht, nicht äußern. “Es
beste­ht kein Dis­senz zwis­chen den Min­is­te­rien”, so Jus­tizsprecherin Dorothee
Stacke. In seinem eige­nen Zuständigkeits­bere­ich ist das Justizministerium
jedoch offen­sichtlich vor­sichtiger. Eine Pri­vatisierung des Strafvollzugs
werde als “rechtlich prob­lema­tisch ange­se­hen” und sei deshalb nicht
beab­sichtigt, so Stacke. Dabei gibt es zwis­chen Straf- und Maßregelvollzug
keinen Unter­schied in der Qual­ität der wahrzunehmenden hoheitlichen Aufgabe,
die sich im Aus­maß des aus­geübten staatlichen Zwangs bemisst.

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Richard von Weizsäcker bedauert Spende für umstrittenen Verein

(Mar­tin Kles­mann) POTSDAM. Alt­bun­de­spräsi­dent Richard von Weizsäck­er hat es bedauert, der
umstrit­te­nen Tra­di­tion­s­ge­mein­schaft Pots­damer Glock­en­spiel (TPG) Geld für
die Wieder­errich­tung der Gar­nisonkirche gespendet zu haben. “Nach den
Erken­nt­nis­sen von heute hätte ich das bess­er nicht tun sollen”, teilte von
Weizsäck­er der Berlin­er Zeitung am Woch­enende mit. Der 83-Jährige
dis­tanzierte sich damit von der TPG, die stets eine rein kirch­liche Nutzung
der wieder aufzubauen­den Gar­nisonkirche gefordert hatte. 

Darum war ein jahre­langer Stre­it mit der evan­ge­lis­chen Landeskirche
ent­bran­nt, die in der Kirche ein Ver­söh­nun­szen­trum mit poli­tis­chen Inhalten
betreiben will. Die TPG, die bere­its 5,7 Mil­lio­nen Euro an Spenden gesammelt
hat, beteiligt sich deshalb nicht an der nun gegrün­de­ten Stiftung von Land
Bran­den­burg, Stadt Pots­dam und Lan­deskirche. Die Stiftung will die Kirche in
den näch­sten sechs bis acht Jahren wieder erricht­en. Von Weizsäck­er ließ
offen, ob er seine Spende von der TPG zurück­fordern und der neuen Stiftung
übergeben werde. Er werde die Entwick­lung zunächst abwarten. Ein anderer
Promi­nen­ter hat der neuen Stiftung, die mit dem “Ruf aus Pots­dam” weltweit
Spenden sam­meln will, bere­its Unter­stüz­tung zuge­sagt — der Potsdamer
TV-Mod­er­a­tor Gün­ther Jauch sagte: “Ich werde Mit­tel und Wege find­en, um mich
am Wieder­auf­bau der Gar­nisankirche zu beteiligen.” 

Die Gar­nisonkirche war 1735 erbaut wor­den. Am 21. März 1933 hatte
NS-Pro­pa­gan­damin­is­ter Goebbels hier am “Tag von Pots­dam” eine Verbindung
zwis­chen Preußen­tum und Nation­al­sozial­is­mus insze­niert: Reich­spräsi­dent Paul
von Hin­den­burg reichte dem neuen Reich­skan­zler Adolf Hitler die Hand. Im
Zweit­en Weltkrieg stark beschädigt, wurde die Kirche 1968 auf Geheiß der
DDR-Staats­führung gesprengt. 

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Multimedia führt durch Gedenkstätte Sachsenhausen

(LR) Der Ein­gang der Gedenkstätte Sach­sen­hausen ist schw­er zu find­en. Archäolo­gen haben die Reste der Mauer des früheren Konzen­tra­tionslagers in Oranienburg
nördlich von Berlin freigelegt. Bag­ger rat­tern, das Erdre­ich ist aufgeris­sen — hand­grei­fliche Zeichen der Zäsur, vor denen die Gedenkstätte ste­ht. “In diesem Jahr kom­men wir der Ver­wirk­lichung unseres neuen Konzepts
einen großen Schritt näher. Bis 2006 kön­nen wir es weit­ge­hend abschließen”, erzählt Gün­ter Morsch, Direk­tor der Stiftung Bran­den­bur­gis­che Gedenkstätten. 

Auf die zehn­tausenden Gäste — im ver­gan­genen Jahr waren es rund 300 000 -
wartet im April das neue Besucherzen­trum im Gebäude der einstigen
Waf­fen­meis­terei. Mit dem Konzept für Sach­sen­hausen und für die Gedenkstätte
im früheren Frauen-KZ Ravens­brück im Nor­den Bran­den­burgs wurde Anfang der
90er-Jahre begonnen. In der DDR sei auch die Erforschung der Geschichte der
KZ ver­nach­läs­sigt wor­den, erk­lärt Morsch. “Vor allem in Sach­sen­hausen waren
die Museen und Ausstel­lun­gen fast auf dem Stand seit Ein­wei­hung der
Gedenkstätte 1961 ste­hen geblieben.” 

Im Besucherzen­trum kön­nen sich die Gäste kün­ftig per Mul­ti­me­dia und an einem
großen Über­sicht­s­plan über 13 Ausstel­lun­gen, darunter in den Jüdischen
Barack­en 38/39 sowie zum sow­jetis­chen Spezial­lager, informieren. “Auch die
Führun­gen wer­den dem verän­derten Besucher­rundgang angepasst. Sie fol­gen den
einzel­nen Haft­sta­tio­nen — von der Ein­liefer­ung des Häftlings bis zur
Befreiung beziehungsweise bis zur Ermordung.” 

Ehe­ma­liger Zugang wieder hergestellt

14 Ste­len und 23 Tafeln wer­den kün­ftig Ausstel­lun­gen und his­torische Orte
auf dem Are­al kennze­ich­nen. Statt durch den in der DDR angelegten Park führt
der Zugang wieder über jene Straße, über die einst die Häftlinge in das KZ
und später das sow­jetis­che Lager ver­schleppt wur­den. Erst­mals wer­den sich
den Besuch­ern dann die riesi­gen Dimen­sio­nen des Kom­plex­es erschließen — mit
dem einzi­gen noch weit­ge­hend erhal­te­nen SS-Trup­pen­lager, den Wohnsiedlungen
der SS und der “Inspek­tion der Konzentrationslager”. 

Eiskalt weht der Wind an der “Sta­tion Z”, einst Mord­stätte der SS. Im April
wird dort mit dem Abriss der alten, ver­rot­ten­den Beton­halle begonnen. Bis
zum 60. Jahrestag der Befreiung im April 2005 soll laut Morsch die neue
Über­dachung fer­tig sein. Dann informiert dort eine Doku­men­ta­tion über “Mord
und Massen­mord im KZ Sach­sen­hausen”. Im Som­mer wird der ein­stige SS-Wachturm
E mit der Ausstel­lung “Die Stadt und das Lager” wieder­eröffnet. “Die Schau
soll zeigen, was die Oranien­burg­er über das Konzen­tra­tionslager in ihrer
Stadt wussten.” 

Vom 8. Novem­ber an wird in den Barack­en des ein­sti­gen Kranken­re­viers die
Dauer­ausstel­lung “Medi­zin und Ver­brechen” gezeigt. Dabei geht es unter
anderem um medi­zinis­che Ver­suche von NS-Ärzten an Men­schen, darunter an
Sin­ti und Roma, unter dem Vor­wand der “Rassen­hy­giene”.

Zum The­ma Neue Ausstellung

In der Mahn- und Gedenkstätte Ravens­brück wird im Okto­ber in einem der
his­torischen Gebäude auf rund 400 Quadrat­metern eine Dauer­ausstel­lung über
SS-Auf­se­herin­nen eröffnet. Nach langjähriger wis­senschaftlich­er Forschung zu
Tätern im KZ Ravens­brück sollen biografis­che und soziale Hin­ter­gründe von
mehr als 3000 SS-Auf­se­herin­nen beleuchtet wer­den. “Viele von ihnen ließen
sich frei­willig anwer­ben und beteiligten sich an den Ver­brechen”, sagt
Gedenkstät­ten-Direk­tor Morsch.

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NPD-Kreisverband Prignitz-Ruppin aufgelöst

PERLEBERG Der NPD- Kreisver­band Prig­nitz-Rup­pin hat sich am Woch­enende aufgelöst. Der Beschluss sei am Fre­itag auf ein­er außeror­dentlichen Mit­gliederver­samm­lung in Witt­stock ein­stim­mig gefasst wor­den, teilte der bish­erige NPD-Lan­desvor­sitzende und Kreistagsab­ge­ord­nete Mario Schulz mit. Von den 24 NPD-Mit­gliedern in den Land­kreisen Prig­nitz und Ost­prig­nitz-Rup­pin seien 22 anwe­send gewe­sen. Der Kreisver­band bestand seit sieben Jahren. Neben Schulz kehrten vier weit­ere Vor­standsmit­glieder des Lan­desver­ban­des Berlin-Bran­den­burg der NPD den Rück­en, darunter auch der Witt­stock­er Stadtverord­nete Math­ias Wirth. 

 

Anlass für die Aus­tritte ist die Nominierung des Bosniers Safet Bobic als NPD-Kan­di­dat für die Europawahl. Der Juras­tu­dent besitzt auch die deutsche Staats­bürg­er­schaft. Der NPD-Bun­desvor­stand hat­te die Kan­di­datur mit ein­er Öff­nung der Partei für Aus­län­der begrün­det und damit eine bun­desweite Aus­trittswelle aus­gelöst. Mario Schulz erk­lärte: “Da sich die NPD offen­bar vom Grund­satz >Deutsch­er ist, wer deutschen Blutes ist< ver­ab­schiedet, hat sie ihr Exis­ten­zrecht ver­loren und rei­ht sich ein bei den Fein­den unseres Volkes.” 

 

Mario Schulz wie auch Math­ias Wirth wer­den ihre Man­date als Prig­nitzer Kreistagsab­ge­ord­neter beziehungsweise Witt­stock­er Stadtverord­neter nicht aufgeben. Vielmehr wollen bei­de kün­ftig als Vertreter der Bewe­gung neue Ord­nung (BNO) in den Par­la­menten sitzen. Wie Mario Schulz erk­lärte, wür­den sich in der BNO die aktivsten NPD-Mit­glieder zusam­men­find­en. Die Bewe­gung soll am Ende des Monats gegrün­det wer­den und bun­desweit tätig werden.

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Neuruppin: Haftbefehl nach rechtsradikalen Parolen

Am Don­ner­stag gegen 1.15 Uhr wurde der Polizei mit­geteilt, dass es gegen 00.30 Uhr in Neu­rup­pin auf dem Schulplatz, im Bere­ich des Rosen­gartens, zunächst zu ein­er ver­balen Auseinan­der­set­zung zwis­chen drei Män­nern kam. In
der weit­eren Folge schlug ein 24-Jähriger einem 16-Jähri­gen, der leicht ver­let­zt wurde, mit der Hand ins Gesicht. Anschließend ent­fer­nte sich der Tatverdächtige, der zuvor noch “Sieg Heil” rief und den “Hit­ler­gruß”
skandiert hat­te. Im Rah­men der ein­geleit­eten Fah­n­dungs­maß­nah­men und umfan­gre­ichen Ermit­tlun­gen des krim­i­nalpolizeilichen Kom­mis­sari­ates TOMEG/
MEGA kon­nte der 24-jährige Tatverdächtige namentlich bekan­nt gemacht und im Laufe des Don­ner­stags im Stadt­ge­bi­et Neu­rup­pin festgenom­men wer­den. Im Zuge der Beschuldigten­vernehmung zeigte sich der Tatverdächtige teil­weise geständig. Die Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin stellte beim zuständi­gen Amts­gericht Neu­rup­pin Antrag auf Aburteilung des 24-Jähri­gen im Rah­men eines Beschle­u­nigten Ver­fahrens. In diesem Zusam­men­hang wurde der Tatverdächtige
am Fre­itag dem zuständi­gen Richter am Amts­gericht Neu­rup­pin vorge­führt. Der Richter erließ Haft­be­fehl, in dessen Folge der 24- Jährige in eine Jus­tizvol­lzugsanstalt gebracht wurde.

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Polizei findet Sprengstoff bei Hausdurchsuchung

Hoy­er­swer­da (dpa) Die Polizei hat bei ein­er bun­desweit­en Durch­suchungsak­tion in der recht­sex­tremen Szene ein umfan­gre­ich­es Waf­fe­narse­nal sichergestellt, darunter auch 500 Gramm Plas­tik­sprengstoff. Ein 26 Jahre alter Mann aus dem säch­sis­chen Hoy­er­swer­da wurde vor­läu­fig festgenom­men, wie die Polizei in Bautzen am Fre­itag berichtete. Die Aktion
habe am Don­ner­stag vom Mor­gen bis zum Nach­mit­tag gedauert. Bun­desweit seien 72 Beamte im Ein­satz gewe­sen: in Hoy­er­swer­da, im baden-würt­tem­ber­gis­chen Lud­wigs­burg und in Großräschen im Süden Brandenburgs. 

Außer dem Plas­tik­sprengstoff mit Zünd­schnur wur­den nach Polizeiangaben 2500 Stück Muni­tion, Muni­tion­s­magazine, Übungs­granat­en und vier aus Tschechien ille­gal einge­führte Waf­fen beschlagnahmt. 

Auch ein Com­put­er und Daten­träger seien sichergestellt wor­den. Neben mehreren Woh­nun­gen wurde in Hoy­er­swer­da eine Gast­stätte durch­sucht, die seit Jahren als Tre­ff­punkt Recht­sex­tremer diene. Bei der Durch­suchung in
Großräschen wurde laut Polizei nichts gefunden. 

Aus­lös­er der Durch­suchungsak­tion war ein seit Sep­tem­ber in Bautzen anhängiges Strafver­fahren, bei dem es um den Ver­dacht des Ver­stoßes gegen das Waf­fenge­setz sowie das Kriegswaf­fenkon­trollge­setz gehe, berichtete die
Polizei.

Inforiot