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Polizei achtet auf Kleiderordnung

OBERHAVEL Das öffentliche Tra­gen von Klei­dungsstück­en mit dem Runen-Wappen
des “Thor-Steinar”-Labels wird auch im Kreis weit­er strikt geah­n­det. Wie der
Sprech­er der Polizei des Schutzbere­ich­es Ober­hav­el gestern auf Nachfrage
erk­lärte, wer­den bei Ver­stößen diese Klei­dungsstücke der Medi­a­tex GmbH aus
Zeesen (Dahme-Spree­wald) sichergestellt. 

Das Landgericht Pots­dam hat­te erst kür­zlich die Beschw­er­den der
Ver­ant­wortlichen der Medi­a­tex GmbH gegen die all­ge­meine Beschlagnah­mung der
mit dem “Thor-Steinar”-(Runen)-Logo verse­henen Pro­duk­te als unbegründet
ver­wor­fen. In der Entschei­dung hat sich das Landgericht Pots­dam damit der
von der Staat­san­waltschaft Neu­rup­pin vertrete­nen Auf­fas­sung angeschlossen,
wonach das Runen-Logo der Fir­ma Kennze­ichen ehemaliger
nation­al­sozial­is­tis­ch­er Organ­i­sa­tio­nen zum Ver­wech­seln ähn­lich ist. Darauf
weist der Lei­t­ende Neu­rup­pin­er Ober­staat­san­walt Gerd Schnittch­er hin. 

Das Landgericht Neu­rup­pin hat­te im Novem­ber 2004 die Ver­wen­dung des Logos
der Fir­ma für straf­bar erachtet und als Ver­wen­den von Kennzeichen
ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen eingestuft. Die Medi­a­tex GmbH verwende
zwis­chen­zeitlich ein verän­dertes, strafrechtlich nicht relevantes
Firmenlogo. 

Im Kreis Ober­hav­el wur­den seit Sep­tem­ber 2004 ins­ge­samt 17 Ver­stöße gegen
das Tra­gen des Runen-Wap­pens geah­n­det. In allen Fällen wur­den die
Klei­dungsstücke einge­zo­gen. Auch bei der Durch­suchung eines Geschäftes in
Hen­nigs­dorf an der Haupt­straße waren Mitte Dezem­ber 2004
“Thor-Steinar”-Kleidungsstücke beschlagnahmt wor­den. Das Geschäft war ein in
der Stadt bekan­nter Tre­ff­punkt der recht­en Szene.

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DVU plant Parteitag in Rehfelde

REHFELDE. Die recht­sradikale DVU wird am Sonnabend ihren Lan­desparteitag in
Rehfelde östlich von Berlin abhal­ten. Eine entsprechende Mit­teilung des
Münch­n­er DVU-Chefs Ger­hard Frey ist beim zuständi­gen Amt Märkische Schweiz
einge­gan­gen, wie Amts­di­rek­tor Rolf-Diet­rich Dammann auf Anfrage bestätigte.
Der nicht öffentliche Parteitag soll am Sonnabend­mor­gen im Gasthof “Zur
alten Linde” stat­tfind­en. Dort hat­te die DVU-Land­tags­frak­tion auch schon mal
ihre Wei­h­nachts­feier aus­gerichtet. “Zu mir kann jed­er kom­men”, sagte der
Wirt. Die Parteien der Rehfelder Gemein­de­v­er­samm­lung haben bere­its erklärt,
dass sie die DVU-Ver­anstal­tung im Ort miss­bil­li­gen. Es habe auch Versuche
gegeben, den Gast­wirt zur Absage der Ver­anstal­tung zu bewe­gen, sagte Barbara
West­phal, SPD-Frak­tionsvor­sitzende in der Gemein­de­v­er­samm­lung. Eine
Gegen­demon­stra­tion will sie aber nicht ver­anstal­ten. “Wir wollen die DVU
nicht noch aufw­erten”, sagte Westphal.

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Nazi-Schmiererei in Potsdam

Offen­sichtlich in der Nacht vom 30.01.2005 zum 31.01.2005 wurde das Ober­stufen­zen­trum für Wirtschaft und Ver­wal­tung am Jagen­stein 26 in Pots­dam Wald­stadt von unbekan­nten Tätern mit Nazi­parolen besprüht. 

Sie schrieben mit großen roten Buch­staben „Gegen Faschis­mus und Intol­er­anz Nationaler Sozial­is­mus jet­zt“ an die Schule. Obwohl die Tat der Polizei angezeigt wurde und diese auch vor Ort war, wurde die Tat von Mitar­beit­ern der Schule gegenüber den Schülern ver­harm­lost und heruntergespielt. 

Unklar bleibt, welchen Hin­ter­grund die Schmier­erei hat. Ob es sich dabei um eine Pro­voka­tion gegen den 60’zigsten Jahrestag der Befreiung von Auschwitz han­delt oder ob die Täter mit diesem Spruch bezug nah­men auf den Tag der Machter­grei­fung durch die Nation­al­sozial­is­ten am 30.Januar 1933. 

Die Tat rei­ht sich ein in eine Serie von recht­en Über­grif­f­en und Pro­voka­tio­nen in Pots­dam Wald­stadt. So kam es in let­zter Zeit immer wieder zu Angrif­f­en und Pöbeleien gegen alter­na­tive Jugendliche, auch wur­den ver­mehrt Aufk­le­ber von Anti-Antifa, Rudolf Hess und der NPD in Pots­dam geklebt. 

Nie wieder Deutsch­land! Nie wieder Faschismus!

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Nazischläger Sandro B. schon wieder vor Gericht

Am Mon­tag, den 14. Feb­ru­ar 2005, find­et am Landgericht Pots­dam die Beru­fungsver­hand­lung gegen San­dro B. statt. (10:00 Uhr, Saal 015)

Die Vorgeschichte: Mitte Novem­ber wurde San­dro B. vom Amts­gericht Rathenow zu ein­er Haft­strafe von neun Monat­en ohne Bewährung verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er ein halbes Jahr zuvor den 15-jähri­gen Punk Toni P. vor der Gesamtschule in Prem­nitz niedergeschla­gen hat­te. Täter und Opfer kan­nten sich zu diesem Zeit­punkt nicht. San­dro B. hielt mit seinem Fies­ta vor Toni, der ger­ade die Schule schwänzte, fragte ihn, ob dieser Toni P. sei, dann schlug er ihn ins Gesicht, so dass Toni umfiel, sich den Kopf an einem Baum auf­schlug und kurzzeit­ig bewusst­los war. Obwohl das Gericht die Tat­mo­ti­va­tion nicht klären kon­nte, kommt als Motiv nur in Frage, dass Toni bestraft wer­den sollte, weil er andere Prem­nitzer Recht­sradikalen angezeigt hat­te. Doch Toni ließ sich nicht ein­schüchtern, iden­ti­fizierte den Täter und machte seine Aussage.

Da San­dro B. dop­pel­ter Bewährungsver­sager ist — er hat­te noch offene Bewährungssstrafen für andere Angriffe auf nicht-rechte Jugendliche -, ver­hängte das Gericht eine Gesamt­strafe von 21 Monat­en. Davor scheint San­dro B. gehörig die Pumpe zu gehen, und so ging er in Beru­fung, allerd­ings beschränkt auf die Rechts­fol­gen. Es geht also nur noch um die Strafhöhe, die Tat selb­st scheint er mit­tler­weile einzuräu­men, obwohl er im Novem­ber noch von einem Ali­bi bei sein­er Fre­undin im Bett nuschelte. War dann wohl nix mit der Freundin.

Wer sich irgend­wie los­machen kann am Mon­tag, sollte mal im Gerichtssaal vor­beis­chauen, Toni unter­stützen und Mitleid mit dem armen Nazilein San­dro B. haben.

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«Denkwerkstatt» gegen Rechtsradikalismus

Ein The­ma macht in diesen Wochen den demokratis­chen Parteien große Sorgen:
der zunehmende Recht­sradikalis­mus. Deshalb geht die Landtagsabgeordnete
Sylvia Leh mann (SPD) davon aus, «dass alle demokratis­chen politischen
Kräfte umdenken müssen» . 

Sie erin­nerte daran, dass sich die im Land­tag vertretene DVU mit der NPD
zusam­menge­tan haben. Auch ver­wies sie auf den Auf­marsch der Rechtsradikalen
im ver­gan­genen Jahr in Halbe. 

Was aber kann getan wer­den, um Neon­azis zu begeg­nen, fragt auch SPD-Frau
Lehmann. Für die Region sei es wichtig, dass im 60. Jahr der Befreiung
Deutsch­lands vom Nation­al­sozial­is­mus ein Aktions­bünd­nis alle demokratischen
Kräfte vere­ine. Ein Bünd­nis «gegen Heldenge­denken und Nazi­aufmärsche in
Halbe» habe sich im Kreis auf Ini­tia­tive des Ver­ban­des Deutsche
Kriegs­gräber­für­sorge gegrün­det. Derzeit seien SPD und PDS darin vertreten.
Eben­falls mit von der Par­tie seien die Gemeinde Halbe, eine Pfar­rerin, das
mobile Beratung­steam des Lan­des sowie der Ver­band der deutschen
Kriegsgräberfürsorge. 

Es solle im Aktions­bünd­nis keine Parteipoli­tik betrieben wer­den, deshalb
hoffe man auch auf die anderen demokratis­chen Parteien. Die müssten aber
«zuerst die Scheuk­lap­pen gegen die PDS able­gen» . Das Bünd­nis erwarte, dass
CDU, FDP und auch Bünd­nis 90/Die Grü­nen sich anschlössen. 

Derzeit werde vom Aktions­bünd­nis eine Denkw­erk­statt als Dauereinrichtung
vor­bere­it­et. Sie solle Ende April mit ein­er Ausstel­lung in mehreren von der
Gemeinde Halbe zur Ver­fü­gung gestell­ten Räu­men in der Grund­schule beginnen. 

Ein Architekt werde die Denkw­erk­statt auf­bauen und die Klassen­räume so
gestal­ten, «dass sie wirken» , sagte Sylvia Lehmann. Die Ausstel­lung solle
später ein­mal «auf Zuruf» besucht wer­den kön­nen. Inhaltlich werde sich die
Ausstel­lung auf die Kesselschlacht bei Halbe konzen­tri­eren. Unterstützung
erhalte das Aktions­bünd­nis von der Lan­desregierung. Das Land plane, zum
Volk­strauertag dort die zen­trale Gedenkver­anstal­tung durchzuführen.

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Vier Graffiti-Crews aufgeflogen

(MAZ, Hart­mut F. Reck) ZOSSEN Ein erfol­gre­ich­er Schlag gegen die Graf­fi­ti-Szene gelang der Polizei
des Schutzbere­ich­es Tel­tow-Fläming vorgestern. 53 Polizeibeamte nahmen
zeit­gle­ich bei ins­ge­samt 14 Tatverdächti­gen Woh­nungs­durch­suchun­gen vor.
Dabei fiel ihnen Beweis­ma­te­r­i­al in die Hände, das 13 große Abfallsäcke
füllt. Diese gilt es jet­zt auszuwerten. 

Bei ein­er gestri­gen Pressekon­ferenz in der Polizei­hauptwache in Luckenwalde
präsen­tierte die Polizei eine kleine Auswahl ihrer Fund­stücke: Spraydosen
und Kratzer aus Met­all, mit denen beispiel­sweise Fen­ster­scheiben zerkratzt
wer­den (Scratch­ing), Muster­büch­er, in denen die “Kün­stler” ihre grellbunten
“Kunst­werke” ent­wor­fen haben, und Fotoal­ben, in denen fein säu­ber­lich die
eige­nen Werke doku­men­tiert wur­den und teil­weise die Täter beim Sprayen sich
gegen­seit­ig abgelichtet und verewigt haben. 

Neben diesen schla­gen­den Beweisen stellte die Polizei auch noch gestohlene
Fahrräder, Kfz-Zube­hör aus Autoein­brüchen sowie Cannabis in kleinen Mengen
sicher. 

Bei den 14 Tatverdächti­gen han­delt es sich um Jugendliche im Alter von 14
bis 17 Jahren aus den Orten Zossen, Speren­berg, Rangs­dorf, Groß Mach­now und
Mahlow-Blanken­felde. Teil­weise sind sie bere­its der Polizei wegen anderer
Verge­hen bekan­nt. Unter den Tatverdächti­gen befän­den sich vier
Inten­sivtäter, so Schutzbere­ich­sleit­er Gis­bert Beck­er. “Die Jugendlichen
wer­den derzeit ver­nom­men und haben bere­its weit­ere Tatverdächtige benannt”,
teilte Beck­er bei der gestri­gen Pressekon­ferenz mit. “Die uns noch fehlen,
wer­den noch im Laufe der weit­eren Ermit­tlun­gen dazukom­men, zeigte er sich
zuver­sichtlich. Bei den Jugendlichen han­dle es sich auss­chließlich um
Schüler von Real- und Gesamtschulen. Alle stam­men aus bürg­er­lichen Familien,
so Beck­er. Die Polizeiak­tion vom Mon­tag­mor­gen war langfristig vorbereitet.
Seit Anfang 2004 fiel der Polizei ein ver­stärk­tes Aufkom­men an
Graf­fi­ti-Schmier­ereien im Bere­ich der Zossen­er Wache auf. Das führte im
Herb­st zur Grün­dung ein­er speziellen Ermit­tlungs­gruppe, beste­hend aus zwei
Kripo-Beamten, dem Revier­polizis­ten für Rangsdorf/Groß Mach­now und einem
Kol­le­gen vom Wach- und Wech­sel­dienst. Sie werteten die eingehenden
Strafanzeigen aus, analysierten die Graf­fi­tos auf Beson­der­heit­en und
indi­vidu­elle Merk­male und taucht­en durch verdeck­te Ermit­tlun­gen in die Szene
ein. Nach­dem sie genü­gend Mate­r­i­al gesam­melt hat­ten, schlug die Polizei
vorgestern zeit­gle­ich zu. 

Die ins­ge­samt 17 ermit­tel­ten Tatverdächti­gen gehörten zu vier “Crews”, denen
ins­ge­samt 182 Straftat­en zuge­ord­net wer­den kön­nen. Der Sach­schaden summiere
sich auf “mehrere zehn­tausend Euro”, so Beck­er. Die Täter lebten sich
vor­rangig an Haus­fas­saden, Bushal­testellen und Schaukästen aus.

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Bernau: Naziübergriff vor Gericht

Net­ter Abend endete mit Schlägerei

Prozess vor dem Amts­gericht Bernau

War es der Alko­hol oder doch ein recht­sradikaler Hin­ter­grund, der Christin H. dazu bewegte, eine Gruppe friedlich­er Jugendlich­er im Bernauer Stadt­park anzu­greifen? Er und sein Fre­und mussten sich gestern vor dem Bernauer Schöf­fen­gericht wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung verantworten.

Der 19. Juli 2004 war ein lauer Som­mer­abend. Eine Clique von sechs Jugendl­ci­hen saß dort zusam­men. “Wir waren ger­ade von der Ost­see zurück gekom­men. Woll­ten den Urlaub gemein­sam ausklin­gen lassen”, berichtete eine 16-jährige Zeu­g­in. Man trank etwas, hörte Musik.

Die friedliche Atmo­sphäre wurde gestört, als sich Kevin L. und Chris­t­ian H. näherten. “Wir hörten sie schon von weit­em gröhlen und gegen die Papierkörbe treten”, berichtet die Zeu­g­in. “Sie kamen auf uns zu und fin­gen an, uns anzupö­beln”, schildert die 16-jährige den Tather­gang. Worte wie “Zeck­en­schweine” und “Ihr seid eine niedere Rasse”, sollen gefall­en sein. Die am Boden sitzen­den Jugendlichen blieben ruhig, reagierten nicht auf die Belei­di­gun­gen. “Wir woll­ten keine Kon­fronta­tion”, so der 18-jährige Kon­stan­tin. Doch es half nichts. Ohne Vor­war­nung stürzte sich Chris­t­ian H. auf den 18-jähri­gen mit den lan­gen Haaren. Die bei­den prügel­ten sich.

Chris­t­ian H. gibt die Anschuldigun­gen zu, stre­it­et jedoch ab, eine recht­sradikale Gesin­nung zu haben. Neben der Frage nach der Inten­tion des Angriffs inter­essiert das Gericht vor allem die Rolle, die Chris­tians Fre­und Kevin L. bei der Schlägerei spielte. Denn während Chris­t­ian H. bis­lang strafrechtlich eine weiße Weste hat, ist Kevin L. mehrfach vorbe­straft, unter anderem wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung. Er ste­ht noch unter Bewährung. “Der Kevin hat immer ver­sucht, den Chris­t­ian zurück­zuhal­ten” berichtet die Zeu­g­in. “Er hat gesagt, er will keinen Ärg­er mit der Polizei.”

Der Anwalt von Kevin L. kon­nte daher keine Mit­täter­schaft erken­nen. Er forderte die Ein­stel­lung des Ver­fahrens für seinen Man­dan­ten. Auch das Gericht regte dies an. Damit war die Staat­san­waltschaft nicht ein­ver­standen. Für sie bleibt es eine gemein­schaftliche Straftat. Kevin L. sei mitverantwortlich.

Das Gericht wird sein Urteil erst am 21. Feb­ru­ar tre­f­fen. Dann wird die Ver­hand­lung fortgesetzt.

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Hakenkreuz-Maler ermittelt

In der Nacht zu Fre­itag wurde die Hofe­in­fahrt ein­er Recy­cling­fir­ma im
Grunow­er Weg in Straus­berg mit einem 30x30 Zen­time­ter großen Hakenkreuz
beschmiert. Straus­berg­er Kripobeamte kon­nten nun einen 18-jährigen
Tatverdächti­gen aus Straus­berg ermit­teln. Ihn erwartet jet­zt ein Verfahren
wegen des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organisationen.

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Immer weniger Asylbewerber

(MAZ, Ker­stin Henseke) BELZIG 65 Flüchtlinge sind im vorigen Jahr im Kreis Potsdam-Mittelmark
vorüberge­hend aufgenom­men wor­den. Das sind 30 Per­so­n­en weniger als die auf
die Ein­wohn­erzahl abges­timmte Verteil­erquote vor­sieht und entspricht dem
bun­desweit­en Trend ein­er starken Rück­läu­figkeit von Asyler­suchen. Mit Stand
vom 31. Dezem­ber waren zwis­chen Hav­el und Fläming 460 Flüchtlinge mit
unter­schiedlichem Aufen­thaltssta­tus reg­istri­ert. Etwa 69 Prozent von ihnen
sind Män­ner zwis­chen 18 und 60 Jahren. Die Gruppe der gle­ichal­tri­gen Frauen
macht etwa 17 Prozent aus, knapp 14 Prozent sind Kinder und Jugendliche. 

192 Per­so­n­en sind viet­name­sis­ch­er Herkun­ft und kamen zum großen Teil als
Ver­trags-arbeit­er in die DDR. Seit­dem leben sie hier und wer­den auf­grund der
poli­tis­chen Ver­hält­nisse im Herkun­ft­s­land nicht zur Rück­kehr aufgefordert.
57 Flüchtlinge entstam­men ein­er der jugoslaw­is­chen Teil­re­pub­liken und 20
kom­men aus Bosnien-Herze­gow­ina. Bei 16 Per­so­n­en ist die Nationalität
auf­grund fehlen­der Per­son­al­doku­mente ungeklärt. 

Die Land­kreise sind verpflichtet, Asyl Suchende zu beherber­gen. Dabei steht
nach dem Zuwan­derungs­ge­setz für diesen Per­so­n­enkreis nicht Inte­gra­tion im
Vorder­grund, son­dern eine vorüberge­hende, bis zur Beendi­gung des
Asylver­fahrens andauernde Unter-bringung. 317 der Flüchtlinge sind in Belzig
gemeldet, etwa die Hälfte von ihnen lebt im Über­gangswohn­heim im
Weitz­grun­der Weg bzw. in Woh­nun­gen. Let­ztere sind vor allem Fam­i­lien mit
Kindern oder chro­nisch kranken Men-schen vor­be­hal­ten. Eine zweite
Gemein­schaft­sun­terkun­ft sowie Woh­nun­gen wer­den in Treuenbrietzen
vorge­hal­ten, in denen nach offizieller Sta­tis­tik 143, real aber nur 61
Asyl­be­wer­ber leben. 

Nach Aus­sagen von Bir­gid Presch­er, zuständi­ge Sachge-biet­slei­t­erin im
kreis­lichen Amt für Soziales und Wohnen, näh­men etwa 150 Flüchtlinge die
ihnen zuste­hen­den geldlichen Sozialleis­tun­gen ohne Unterkun­ft in Anspruch,
lebten also woan­ders. Entsprechend reduziert wur­den die Kapaz­itäten der vom
Land­kreis unter­hal­te­nen bei­den Über­gangswohn­heime. Sie kön­nten allerdings
mit­tler­weile gar nicht alle Asyl­be­wer­ber bet­ten, kämen diese ihrer
Res­i­den­zpflicht nach. In der Ver­wal­tung wird zudem bere­its darüber
nachgedacht, aus Wirtschaftlichkeits­grün­den alle Flüchtlinge in Belzig zu
konzen­tri­eren und das Treuen-bri­et­zen­er Heim zu schließen. Im
Sozialauss­chuss fand dieses Ansin­nen geteilte Mei­n­un­gen. Während Astrit
Rabi­now­itsch (PDS) prinzip­iell für eine ver­stärk­te Unter­bringung in
Woh­nun­gen plädierte, warf Cor­nelis Berk­ouw­er (Aus­län-der­beirat) die höhere
Lebens-qual­ität in Treuen­bri­et­zen in die Waagschale. “Die Flücht-linge dort
erfahren wesentlich mehr Akzep­tanz bei den Ein­heimis­chen. Es gibt viele
per­sön­liche Kon­tak­te und eine größere Selb­stver­ständlichkeit im Umgang.
Natür­lich wäre es für das Lan­drat­samt Belzig bil­liger, nur ein Heim zu
unter­hal­ten, aber man muss auch fra­gen, was Qual­ität kosten darf.” 

Im Belziger Wohn­heim, das vom Arbeits- und Aus­bil-dungs­fördervere­in (AAfV)
Kuhlowitz betrieben wird, küm­mern sich zwei Sozialar-bei­t­erin­nen um die
Beratung der Flüchtlinge. Im Info-Café ist eine halbe Per­son­al­stelle zur
Beratung der in Woh­nun-gen leben­den Klien­tel finan-ziert wor­den. Auch die
Stadt Treuen­bri­et­zen sichert die Betreu­ung ihrer Asyl­be­wer­ber mit einer
Sozialar­bei­t­erin ab. 

Bir­gid Presch­er kon­sta­tierte zudem ein großes ehre­namtli-ches Engage­ment in
diesem Bere­ich, getra­gen von einem Netz, das Schulen, Kirche, Vere­ine und
Pri­vat­per­so­n­en geknüpft haben. 

Ein Prob­lem, so die Fach­frau, sei die Beschäf­ti­gung der Flüchtlinge. Diese
dür­fen laut Gesetz nach einem Jahr Aufen­thalt entwed­er mit einer
Arbeit­ser­laub­nis der Aus­län­der­be­hörde oder gemein­nützig arbeit­en. Ersteres
ist wegen langer Bear­beitungszeit­en, in denen sich Arbeit­ge­ber andere
Lösun­gen suchen, nahezu aus­sicht­s­los, let­zteres aber stark nachgefragt.
Gemein­nützige Arbeitsmöglichkeit­en, noch nicht aus­re­ichend vorhan­den, sollen
deshalb ver­stärkt geschaf­fen werden.

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Viereinhalb Jahre Haft für fremdenfeindlichen Soldaten


Ober­feld­webel für lebens­bedrohliche Attacke auf Keni­an­er verurteilt / Das
Opfer über­lebte ver­mut­lich nur, weil eine Zeu­g­in mutig eingriff

(Tagesspiegel, Frank Jansen) Pots­dam — Die Strafe ist hart, aber sie wäre beina­he erhe­blich höher
aus­ge­fall­en. Das Pots­damer Landgericht hat gestern einen Ober­feld­webel der
Bun­deswehr wegen eines lebens­ge­fährlichen, frem­den­feindlichen Angriffs auf
einen Keni­an­er zu viere­in­halb Jahren Haft verurteilt. Der Staat­san­walt hatte
neun Jahre wegen ver­sucht­en Mords gefordert. Der Angeklagte Torsten Z. (26)
hat­te, wie berichtet, in der Nacht zum 18. Juli in Brandenburg/Havel dem
Keni­an­er Oscar M. eine abge­broch­ene Flasche in den Hals gestoßen — und die
Schla­gad­er dabei nur um Mil­lime­ter ver­fehlt. Nach Ansicht der Richter ließ
sich Torsten Z. jedoch von ein­er couragierten jun­gen Frau überre­den, kein
zweites Mal auf den Keni­an­er einzustechen. Damit sei Z. im let­zten Moment
von dem Mord­ver­such “zurück­ge­treten” — weshalb die Tat lediglich als
gefährliche Kör­per­ver­let­zung anzuse­hen sei. 

Richter Frank Tie­mann sprach der Zeu­g­in Nicole L. großes Lob aus. Sie habe
durch ihr Ein­schre­it­en dem Afrikan­er das Leben gerettet. Dem Angeklagten
sagte Tie­mann, er müsse der Zeu­g­in “auf Knien danken”, dass sie ihn davon
abhielt, den Keni­an­er weit­er anzu­greifen. Wäre sie nicht gewe­sen, so
Tie­mann, hätte Torsten Z. wahrschein­lich einen Mord began­gen und dafür mit
ein­er lebenslan­gen Frei­heitsstrafe büßen müssen. 

Der Mitangeklagte Andreas R. (30) wurde zu zwei Jahren Haft verurteilt, die
das Gericht zur Bewährung aus­set­zte. Der Arbeit­slose hat­te in der Tatnacht
mit frem­den­feindlichen Sprüchen die Stim­mung ange­heizt und Oscar M. zu Boden
geschla­gen. R. wandte sich dann einem weit­eren Keni­an­er zu, ließ aber ab und
beteiligte sich auch nicht mehr an dem Angriff des Ober­feld­webels auf Oscar
M. Als aber der stark blu­tende Afrikan­er mit seinem Handy die Polizei
anrief, trat Andreas R. es ihm aus der Hand. Die Kam­mer hält R. der
gefährlichen Kör­per­ver­let­zung, Belei­di­gung und Nöti­gung für schuldig. 

Bei­den Angeklagten bescheinigte der Richter eine “beson­ders verwerfliche
Gesin­nung”. Es sei allerd­ings “eine Beson­der­heit”, dass diese Gewalttat
nicht von recht­sex­tremen Skin­heads verübt wurde, son­dern von “nor­malen
Men­schen”. Bei Torsten Z. und Andreas R. habe sich offen­bar “eine latent
vorhan­dene Frem­den­feindlichkeit Bahn gebrochen”, sagte Tiemann. 

Obwohl das Gericht bei Torsten Z. weit unter dem Strafantrag von
Staat­san­walt Peter Petersen blieb, sieht dieser kaum Chan­cen für eine
Revi­sion. Ähn­lich äußerte sich die Vertei­di­gerin von Z., der auch gestern
wie während des gesamten Prozess­es reg­los im Gerichtssaal saß. Sein Opfer
Oscar M. schüt­telte nach dem Urteil den Kopf und war nicht imstande, sich zu
äußern. 

Haft­strafen nach Angriff auf Kenianer

Richter: “Er wollte ihn töten”

(MAZ) Pots­dam — Im Prozess um den lebens­ge­fährlichen Angriff auf einen Kenianer
ist ein 26-jähriger Bun­deswehrsol­dat wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu
vier Jahren und sechs Monat­en Haft verurteilt wor­den. Das Landgericht sah es
heute als erwiesen an, dass der Ober­feld­webel am frühen Mor­gen des 18. Juli
im ver­gan­genen Jahr in Brandenburg/Havel einen 28 Jahre alten Asylbewerber
mit ein­er Flaschen­scherbe eine gefährliche Schnit­twunde am Hals zugefügt
hatte. 

“Er wollte ihn töten”, sagte der Vor­sitzende Richter Frank Tie­mann. Nur
durch das beherzte Ein­greifen zweier junger Frauen, darunter einer
20-jähri­gen Bun­deswehrsol­datin, wurde der 26-Jährige nach Überzeu­gung der
Kam­mer davon abge­hal­ten, ein zweites Mal zuzustechen. Ein vier Jahre älterer
Mitangeklagter, der das Opfer zuvor zu Boden geschla­gen hat­te, erhielt zwei
Jahre Haft auf Bewährung. 

Immer wieder schaute der Keni­an­er bei der Urteilsverkün­dung hinüber zu
seinen Peinigern. Doch die bei­den Män­ner ver­mieden jeden Blick­kon­takt mit
ihrem Opfer. Aufmerk­sam, aber ohne jede erkennbare Regung, fol­gten sie der
anderthalb­stündi­gen Urteils­be­grün­dung. Bei­de gehörten nicht der rechten
Szene an, sagte der Richter. Es han­dele sich um “nor­male Men­schen”, bei
denen sich in jen­er ver­häng­nisvollen Nacht eine latent vorhandene
frem­den­feindliche Ein­stel­lung Bahn gebrochen habe. Offen­bar mache sich
“immer mehr braune Soße” in den Köpfen viel­er Men­schen bre­it, beklagte
Tie­mann und fügte hinzu: “Dass es sich bei den Angeklagten nicht um typische
recht­sex­trem­istis­che Täter han­delt, macht die Sache nicht besser.” 

Der 26-Jährige hat sich für zwölf Jahre bei der Bun­deswehr verpflichtet und
an Aus­land­sein­sätzen im Koso­vo und in Afghanistan teilgenom­men. Sein
Kom­plize ist Mau­r­er und war zulet­zt arbeitslos. 

Aus “gen­er­al­präven­tiv­en Grün­den” fällte die Kam­mer laut Tie­mann ein relativ
hartes Urteil. Bei dem Haupt­täter blieb das Gericht allerd­ings deutlich
unter der Forderung der Staat­san­waltschaft, die auf neun Jahre Haft wegen
Mord­ver­suchs plädiert hat­te. Für den Mit­täter hat­te die Anklage anderthalb
Jahre auf Bewährung ver­langt. Weil das Gericht darüber hin­aus­ging, kündigte
der Vertei­di­ger an, voraus­sichtlich in Beru­fung zu gehen. 

Die Tat der bei­den jun­gen Frauen könne gar nicht oft genug gewürdigt werden,
sagte Thie­mann. “Sie haben durch ihr couragiertes Ein­schre­it­en dem Opfer das
Leben gerettet.” An den Ober­feld­webel gewandt sagte er: “Sie müssten der
jun­gen Frau auf Knien danken, dass sie Sie gehin­dert hat, noch einmal
zuzustechen.” Deshalb blieb es bei der Verurteilung wegen
gefährlich­er Körperverletzung. 

Die bei­den Män­ner waren angetrunk­en und in aggres­siv­er Stim­mung aus einer
Dis­cothek gekom­men und hat­ten das Opfer und einen weit­eren Kenianer
angepö­belt. Diese reagierten mit den Worten “Peace” und “Frieden”, und auch
die bei­den zufäl­lig daneben ste­hen­den Frauen ver­sucht­en, die Män­ner zu
beschwichti­gen. Diese fol­gten aber den bei­den Afrikan­ern zu einer
Bushal­testelle, wo es zu den Attack­en kam. 

Weil eine der bei­den Frauen, eine 24-jährige Rau­mausstat­terin, dem
Ober­feld­webel buch­stäblich in den Arm fiel und auf ihn einre­dete, ließ
dieser von dem blu­ten­den und unter Schock ste­hen­den Opfer ab. Die 20-Jährige
rief der­weil die Polizei her­bei. Die junge Sol­datin sagte nach dem Prozess zu
ihrer muti­gen Tat: “Das ist doch nichts Beson­deres, ich mis­che mich immer
ein. Ich kann nicht anders.”

Inforiot