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Karin Rätzel ruft Cottbus zu Mai-Gedenken auf

(LR, 22.2.) Ober­bürg­er­meis­terin Karin Rätzel (partei­los) hat alle Frak­tio­nen aufgerufen,
sich an der Vor­bere­itung des Gedenkens am 8. Mai zu beteili­gen. In einem
Antrag fordert auch die Cot­tbuser PDS, den 60. Jahrestag des Kriegsendes “in
würdi­ger Form” zu bege­hen. Dazu sollen Ver­anstal­tun­gen an beiden
Ehren­fried­höfen vor­bere­it­et wer­den. Wie Karin Rätzel im Hauptausschuss
erk­lärte, habe das Gedenk-Requiem am ver­gan­genen Dien­stag das Bedürf­nis der
Cot­tbuser nach Gedanke­naus­tausch und Erin­nerung über die Geschehnisse vor 60
Jahren gezeigt. 

Im Bahn­hof gedacht­en Hun­derte Cot­tbuser der alli­ierten Bom­bardierung der
Stadt am 15. Feb­ru­ar 1945.

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Urteil im Schlägerei-Prozess

(MOZ, 22.2.) Bernau (bag/MOZ) Zu Geld­strafen von 2000 bzw. 400 Euro hat das Amtsgericht
Bernau gestern den 22-jähri­gen Chris­t­ian H. und den ein Jahr älteren Kevin
L. verurteilt, die am 19. Juli ver­gan­genen Jahres im Bernauer Stadt­park eine
Gruppe von Jugendlichen ange­grif­f­en hatten. 

Die stark alko­holisierten Män­ner hat­ten sich der friedlich im Park sitzenden
Gruppe genähert. Chris­t­ian H. fing ohne Grund an, die Jugendlichen
anzupö­beln. Worte wie “Zeck­en” und “niedere Rasse” fie­len. Anschließend warf
sich Chris­t­ian H. auf einen der Jugendlichen und es kam zu ein­er Schlägerei.
Kevin L. wurde durch die Zeu­ge­naus­sagen ent­lastet. Er habe mehrfach
ver­sucht, Chris­t­ian H. zurück zu hal­ten, berichteten die Jugendlichen. 

Das war sein Glück, denn Kevin L. ist vorbe­straft, stand unter anderem wegen
gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung noch unter ein­er Bewährungsstrafe. 

Zwar habe er sich nicht ganz richtig ver­hal­ten, urteilte Richter Andreas
Müller, trotz­dem sei die Schuld von Kevin L. ger­ing. Bei­de Angeklagte waren
voll geständig, haben sich inzwis­chen bei ihren Opfern entschuldigt und
nah­men am Täter-Opfer-Aus­gle­ich teil.

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Neonazis, aber keine Terroristen

(MAZ, 22.2.) POTSDAM/NAUEN Im Prozess gegen zwölf junge Neon­azis aus dem Havel­land, die
von August 2002 bis Mai 2003 mit ein­er Serie von Brandanschlägen
aus­ländis­che Imbiss­be­sitzer aus der Region vertreiben woll­ten, haben die
Vertei­di­ger in ihren Plä­doy­ers gestern jeden Ter­ror­is­mus-Vor­wurf bestritten.
Die Gruppe habe eher wie eine “Jung­bul­len­herde” gehan­delt und nicht wie eine
kon­spir­a­tive Ter­ror­gruppe, meinte Anwalt Michael Barth. Die
Gen­er­al­staat­san­waltschaft des Lan­des Bran­den­burg hat­te die zur Tatzeit 14-
bis 19-jähri­gen Schüler und Lehrlinge als ter­ror­is­tis­che Vereinigung
angeklagt. Der 1. Straf­se­n­at des Bran­den­bur­gis­chen Ober­lan­des­gerichts unter
Vor­sitz von Gisela Thaeren-Daig wird die Urteile in diesem ersten Prozess,
der in Bran­den­burg gegen eine mut­maßliche Ter­rorvere­ini­gung stattfindet,
voraus­sichtlich am 7. März verkün­den. Bei den elf Anschlä­gen war ein
Sach­schaden von etwa 700 000 Euro ent­standen. Men­schen wur­den dabei nicht
verletzt. 

Von den Hauptvor­wür­fen der Gen­er­al­staat­san­waltschaft gegen den mutmaßlichen
Rädels­führer und Grün­der der Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps”, den 20
Jahre alten Abi­turi­en­ten Christo­pher H. wollte dessen Vertei­di­ger Michael
Tschirschke fast nichts gel­ten lassen. 

Ent­ge­gen der von Ober­staat­san­walt Eugen Lar­res geforderten Haft­strafe von
viere­in­halb Jahren für seinen Man­dan­ten plädierte Tschirschke für eine
Jugend­strafe von 22 Monat­en, aus­ge­set­zt zur Bewährung. Christo­pher H. sei
nicht Rädels­führer, son­dern lediglich ein Wort­führer in der Gruppe gewesen.
Der Abi­turi­ent vertrete zwar eine recht­sex­treme Gesin­nung, sei jedoch kein
Anti­semit, erk­lärte Tschirschke. Nach Auf­fas­sung des Vertei­di­gers kon­nte in
der Gerichtsver­hand­lung zudem nicht bewiesen wer­den, dass die jun­gen Männer
im Som­mer 2003 tat­säch­lich eine Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion grün­de­ten, deren
schriftlich fix­iertes Ziel es laut Staat­san­waltschaft war, Brandanschläge
auf aus­ländis­che Imbisse zu verüben. Tat­säch­lich wurde das
Grün­dung­spro­tokoll ver­mut­lich im Juni 2004 kurz vor dem Zugriff der Polizei
ver­bran­nt, so dass die Anklage­be­hörde ihre Vor­würfe lediglich auf Aussagen
von Ver­samm­lung­steil­nehmern stützen konnte. 

Außer­dem, so Vertei­di­ger Tschirschke, man­gelte es den jun­gen Männer
sub­jek­tiv an dem Bewusst­sein, dass sie eine Ter­rorvere­ini­gung gründeten,
wenn sie Bran­dan­schläge auf aus­ländis­che Imbisse verabre­de­ten. Denn Merkmal
ein­er Ter­rorvere­ini­gung sei eine erhe­bliche Ein­schüchterung der Bevölkerung,
in diesem Fall der aus­ländis­chen. Unter Ein­schüchterung seien dabei Aktionen
zu ver­ste­hen, um mögliche Wider­stände von Aus­län­dern gegen ihre Vertreibung
zu über­winden. Doch über solche Aktio­nen “macht­en sich die Angeklagten aber
keine Gedanken auf dem Span­dauer Feld”, ver­suchte Anwalt Tschirschke den
Vor­wurf der ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung zu entkräften. 

Für die Gen­er­al­staat­san­waltschaft ste­ht weit­er fest, dass dem Land
Bran­den­burg ein erhe­blich­er Schaden zuge­fügt wor­den wäre, wenn sich
Aus­län­der im Havel­land nicht mehr sich­er gefühlt hät­ten. Dass die
Unter­grun­dor­gan­i­sa­tion “Freiko­rps” dieses Ziel let­ztlich nicht erreichte,
dis­qual­i­fiziere sie nicht in ihrer krim­inellen Qual­ität als terroristische
Vereinigung. 

Wie Anwalt Tschirschke bemüht­en sich auch die übri­gen Vertei­di­ger, den
Ter­rorver­dacht zu zer­streuen — zumal das Straf­maß davon nicht unwesentlich
abhän­gen kön­nte. Es habe keine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung mit geordneter
Infra­struk­tur und regelmäßi­gen Tre­f­fen gegeben, so der Tenor der
Vertei­di­gung. Auch die zahlre­ichen Bran­dan­schläge bewiesen nicht, dass es
eine Ter­ror­gruppe gegeben habe. 

Statt dessen, so stellte es beson­ders pointiert Vertei­di­ger Michael Barth
dar, seien die elf Mitangeklagten maßge­blich durch die recht­sex­treme Hetze
und die total­itären Macht­phan­tasien des fanatis­chen Ans­tifters Christopher
H. ins Verder­ben geführt wor­den. Dabei habe auch sein 15 Jahre alter Mandant
Sebas­t­ian A. selb­st wis­sen müssen, sagte Barth,“dass er nicht entscheiden
kann, wer im Havel­land leben darf”.

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Schläger-Attacke wegen Aufnäher “Gegen Rechts”

(BM, 22.2.) Beeskow — Wegen sein­er links­gerichteten Gesin­nung ist ein 18jähriger
Rad­fahrer in Beeskow (Oder-Spree) von drei Jugendlichen mit einem
Base­ballschläger attack­iert wor­den. Das Opfer erlitt eine Platzwunde, teilte
die Polizei gestern mit. Der 18jährige trug an sein­er Jacke einen Aufnäher
mit der Auf­schrift “Gegen Rechts” und hat­te am Sonnabend seinem Unmut Luft
gemacht, als eine Gruppe Jugendlich­er recht­sradikale Lieder sang. Drei 15‑,
16- und 18jährige aus der Gruppe fol­gten dem Rad­fahrer zu Fuß. Der 16jährige
schlug mit dem Base­ballschläger auf den Mann ein. Die drei angetrunkenen
Tatverdächti­gen wur­den vor­läu­fig festgenom­men. Gegen den 16- und den
17jährigen wurde Haft­be­fehl erlassen, aber unter Aufla­gen außer Vollzug
gesetzt.

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Verteidiger bestreiten Terrorismus-Vorwurf

(BM, 22.2.) Pots­dam — Im Neon­azi-Prozeß vor Bran­den­burgs Ober­lan­des­gericht haben
Vertei­di­ger der zwölf Angeklagten den Ter­ror­is­mus-Vor­wurf bestrit­ten. In den
ersten Plä­doy­ers räumten Vertei­di­ger gestern ein, daß sich ihre Man­dan­ten an
Anschlä­gen gegen Imbisse und Geschäfte von Aus­län­dern beteiligt haben. Von
ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung könne aber keine Rede sein. 

Der Vertei­di­ger des Haup­tangeklagten forderte eine Bewährungsstrafe von
einem Jahr und zehn Monat­en. Zwei andere Anwälte plädierten für
Bewährungsstrafen von zwölf bis 14 Monat­en; weit­ere Plä­doy­ers sollten
fol­gen. Die Urteile wer­den voraus­sichtlich am 7. März verkündet. 

Die Angeklagten waren zur Tatzeit zwis­chen 14 und 18 Jahre alt. Sie sollen
aus Frem­den­haß zwis­chen August 2003 und Mai 2004 zehn Anschläge auf Imbisse
und Geschäfte von Aus­län­dern im Havel­land verübt haben, um sie zu
vertreiben. Zu diesen Zweck grün­de­ten sie laut Anklage die rechtsgerichtete
Kam­er­ad­schaft “Freiko­rps”. Ver­let­zt wurde nie­mand; der Sach­schaden betrug
mehr als 800 000 Euro. 

Erst­mals klagt Bran­den­burgs Gen­er­al­staat­san­waltschaft eine Gruppe Neonazis
als ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung an. Die Anklage hat­te für den mutmaßlichen
Rädels­führer viere­in­halb Jahre Haft ver­langt. Der 20jährige sitzt seit Ende
Juli 2004 als einziger der Angeklagten in Untersuchungshaft. 

Sein Man­dant, ein 20 Jahre alter Abi­turi­ent, habe ein Geständ­nis abgelegt
und Reue gezeigt, sagte der Anwalt Michael Tschirschke. Er sei ein­er der
Wort­führer, nicht aber Rädels­führer gewe­sen. Eine recht­sex­treme Gesinnung
sei nicht zu leug­nen, wohl aber Anti­semitismus. Sein Man­dant habe die Idee
zu eini­gen Anschlä­gen gehabt und sich teil­weise beteiligt. 

Der Vertei­di­ger behar­rte aber darauf, daß man nicht von einer
Ter­rorvere­ini­gung im Sinne des Para­graphen 129 a) sprechen könne. Eine
offizielle Grün­dung der Kam­er­ad­schaft sei nicht zweifels­frei nachgewiesen.
Durch die Tat­en sei wed­er die Bevölkerung eingeschüchtert noch die
Bun­desre­pub­lik ins­ge­samt geschädigt wor­den. Sog­ar der Generalbundesanwalt
habe es abgelehnt, den Fall an sich zu ziehen. 

Einige der Angeklagten hat­ten aus­ge­sagt, die Gruppe sei im Som­mer 2003 auf
einem Feld bei Pausin gegrün­det wor­den. Der heute 20jährige sei zum
Anführer, andere zum Schrift­führer oder Kassier­er ernan­nt wor­den. Das
Grün­dung­spro­tokoll wurde demzu­folge von elf der Angeklagten mit Initialen
unterze­ich­net. Der Beitrag betrug monatlich fünf Euro. 

Ähn­lich wie Tschirschke argu­men­tierten auch andere Anwälte. Die Gruppe habe
sich auf dem Anwe­sen der Fam­i­lie des Haup­tangeklagten man­gels Alternativen
im Ort getrof­fen. Es habe noch nicht ein­mal ein Min­dest­maß an Organisation
gegeben, und: “Eine ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung mit fünf Euro im Monat zu
finanzieren scheint unplausibel.”

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Bündnis gegen Naziaufmärsche

(LR, 21.2.) Rund 15 Parteien, Vere­ine und Organ­isatoren hät­ten sich bish­er dem
“Aktions­bünd­nis gegen das Heldenge­denken und Nazi­aufmärsche” in Halbe
angeschlossen. 

Das teilt im Auf­trag des Bünd­niss­es die PDS-Land­tags abge­ord­nete Karin Weber
mit, deren Partei mit der DKP bere­its dem Bünd­nis angeschlossen ist.
Außer­dem gehörten die Antifa, der Vere­in der Ver­fol­gten des Naziregimes
sowie das Mobile Beratung­steam “Tol­er­antes Bran­den­burg” dazu. 

Ziel des Zusam­men­schlusses sei es, “gemein­sam mit allen demokratis­chen und
fried­lieben­den Kräften wirk­sam gegen das Heldenge­denken und die
Nazi­aufmärsche in Halbe vorzuge­hen” , so Karin Weber. Ein Miss­brauch des
Fried­hofes und der Krieg­sopfer müsse gegen einen erstark­enden Faschismus
ver­hin­dert wer­den. Nur wenn man sich über poli­tis­che, ide­ol­o­gis­che und
religiöse Gren­zen hin­aus zusam­men­schließe, könne “dem brauen Mob” Einhalt
geboten wer­den. Man hoffe, weit­ere Parteien, Bürg­er­be­we­gun­gen und engagierte
Bürg­er zu gewinnen. 

Zur näch­sten Beratung tre­ffe sich das Aktions­bünd­nis am 22. Feb­ru­ar um 18.30
Uhr in der alten Hal­ber Schule.

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Stadt-Beauftragter warnt vor Neonazis in Wachdiensten

(LR, 21.2.) Der Inte­gra­tions­beauf­tragte der Stadtver­wal­tung, Michael Wegen­er, warnt vor
ein­er “Durch­dringung von Wach­di­en­sten mit Leuten rechter Weltanschauung” . 

Nach Gesprächen mit den Kameruner Stu­den­ten, die bei einem Über­fall Ende
Jan­u­ar in der Innen­stadt ver­let­zt wor­den waren, zeige sich, dass einige
Wach­di­en­ste möglicher­weise zu Sam­mel­beck­en von Neon­azis wür­den, so Wegener.
So habe der Wach­di­enst ein­er inner­städtis­chen Diskothek ent­ge­gen bisherigen
Infor­ma­tio­nen bei der Prügelei nicht einge­grif­f­en, son­dern zugeschaut.
Wegen­er: “Die Stu­den­ten sagen, der Wach­schutz hätte einen der prügelnden
Recht­en noch darauf hingewiesen, dass er seine Mütze ver­loren habe.” 

An einem anderen Tan­zlokal in der Innen­stadt seien Afrikan­er mehrfach
abgewiesen wor­den mit der Bemerkung: “Schwarze haben hier nichts zu suchen.”
Wegen­er: “Möglicher­weise geschieht das auch, ohne dass die Inhab­er davon
wis­sen.” Dage­gen spreche jedoch die Aus­sage eines Gas­tronomen, der erklärt
habe, er könne “nur einen Teil rein­lassen, son­st geht mein Konzept kaputt” . 

In ein­er Sitzung des “Cot­tbuser Auf­bruch” , einem Bünd­nis für Tol­er­anz und
gegen Gewalt, berichtete Teil­nehmer von anderen Fällen des alltäglichen
Ras­sis­mus. So habe eine Kassiererin in einem Ströb­itzer Markt eine Kundin
angepö­belt, die einem dunkel­häuti­gen Kind zehn Cent schenk­te. Die
Kassiererin habe sich erst nach Protesten entschuldigt. 

Wegen­er: “So etwas ist lei­der in Cot­tbus nahezu alltäglich, aber nur die
Spitze von Eisbergen.”

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Mutig und geradlinig

(MAZ, 21.2.) ORANIENBURG “Ich bin ein Jude”, zwang ihn die SS auf dem Appellplatz zu
rufen, kurz nach sein­er Ankun­ft im Konzen­tra­tionslager Sach­sen­hausen. “Ich
bin ein Men­sch”, ent­geg­nete Friedrich Weißler. Wenige Tage später wurde er
im Zel­len­bau des Konzen­tra­tionslagers ermordet. 

Am 68. Jahrestag seines Todes, wei­hte die Evan­ge­lis­che Kirche in Deutschland
am Sonnabend eine Stele für Friedrich Weißler in der Gedenkstätte
Sach­sen­hausen ein. Weißler war Jurist und ein Protes­tant mit jüdischer
Herkun­ft. Nach sein­er Ent­las­sung aus dem Richter­amt 1933 durch die Nazis
arbeit­ete er aktiv in der Beken­nen­den Kirche, einem Flügel der evangelischen
Kirche, der sich den Nazis nicht anschließen wollte. Er war Mitverfasser
ein­er Protestschrift an Hitler, in der die Rassenide­olo­gie, die SS sowie die
Konzen­tra­tionslager scharf kri­tisiert wur­den. Als das Doku­ment 1936 ins
Aus­land gelangte, wurde ihm dies zu Unrecht ange­lastet und man brachte ihn
nach Sachsenhausen. 

Auf der Gedenk­feier war der Sohn Friedrich Weißlers, Johannes Weißler,
anwe­send, eben­so wie der Vor­sitzende des Rates der Evan­ge­lis­chen Kirche in
Deutsch­land, Wolf­gang Huber, und die Bun­desjus­tizmin­is­terin Brigitte
Zypries. 

Die Min­is­terin sagte in ihrer Rede, die von Weißler mitformulierte
Protestschrift sei “ein einzi­gar­tiges Zeug­nis der Auflehnung der evangelisch
en Kirche gegen die Dik­tatur”. Noch heute gelte sie als eines der
wichtig­sten Doku­mente vor allem gegen den Anti­semitismus. Auch wenn die
Erin­nerung an Weißler erst spät komme, es sei wichtig, “dass wir uns an
Men­schen wie Friedrich Weißler erin­nern. Diese Stele ist gleichzeitig
Mah­nung an uns alle, Ver­ant­wor­tung dafür zu übernehmen, dass sich solches
nie wieder­holt”, sagte die Ministerin. 

Wolf­gang Huber von der Evan­ge­lis­chen Kirche nan­nte Weißler einen “muti­gen
und ger­adlin­i­gen Men­schen”. Nicht nur die Reich­skirche, die auf Seit­en der
Nation­al­sozial­is­ten stand, habe Weißler damals in sein­er Not ver­lassen. Auch
die Beken­nende Kirche habe ihm nicht beige­s­tanden. “Wir tra­gen als Kirche
schw­er an dem, was Friedrich Weißler ange­tan wurde. Die Evan­ge­lis­che Kirche
in Deutsch­land gedenkt Friedrich Weißlers in Scham und Dankbarkeit”, sagte
Huber. 

Die Stele wurde von Huber und Johannes Weißler enthüllt. Der Sohn Friedrich
Weißlers sagte, er sei “sehr bewegt, dass so viele Leute gekom­men sind”. 

Die Gedenkver­anstal­tung wurde von der Stiftung Brandenburgische
Gedenkstät­ten mitor­gan­isiert. Anwe­send waren mehr als 300 Gäste, darunter
Poli­tik­er, Kirchen­leute und Diplomaten.

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Jüdisches Schicksal in Deutschland

(MAZ, 21.2.) FALKENSEE Zeitzeu­gen aus Jerusalem waren am Fre­itagabend im Haus am Anger angekündigt:
Tamar und Sim­cha Lan­dau. Sie berichteten von ihrem Lei­densweg als Kinder
jüdis­ch­er deutsch­er Fam­i­lien. Und obwohl sie sich ganz offensichtlich
bemüht­en, dis­tanziert, ja sach­lich zu erzählen, waren die zumeist jungen
Zuhör­er im bis auf den let­zten Platz beset­zten The­ater­saal erschüttert. 

Tamar kam in Beuthen (Ober­schle­sien) zur Welt, ver­lebte fröh­liche Jahre mit
Mut­ter, Vater und Geschwis­tern. Aber nach den Pogromen der Kristallnacht
wurde ihr Vater das erste mal ver­haftet, die Fam­i­lie aus der Wohnung
gewiesen und in pol­nis­che Gebi­ete, nahe Auschwitz, umge­siedelt. Hier
geri­eten sie ins Ghet­to, lebten in drangvoller, ang­ster­füll­ter Enge. 1941
wur­den Mut­ter und Geschwis­ter bei ein­er Razz­ia von der Strasse weg
festgenom­men. “Ich habe sie nie wieder gese­hen”, sagte Tamar Lan­dau mit
leis­er Stimme. Ihr Vater kam im KZ um. Dass sie “nur” in ein Arbeitslager
kam, ver­dankt sie ihrer Cou­sine, die laut schrie: “Sie kann arbeit­en, sie
ist 15!”, was nicht stimmte. Das Mäd­chen war elf. Zweiein­halb Jahre
schuftete sie mit vie­len anderen Frauen und Mäd­chen in ein­er Spinnerei,
gequält von Hunger und von Schlä­gen der Auf­se­herin­nen. Immer wieder stockte
Tamar bei ihrem Bericht, schaute sich im Saal um: “Das kann ich so nicht
sagen, hier sind doch Kinder!” 

Im Jan­u­ar 1945 wird sie zusam­men mit tausend weib­lichen Häftlin­gen auf einen
Todes­marsch getrieben. 42 Tage sind sie in bit­ter­er Kälte unter­wegs — von
Neusalz über Muskau, Bautzen und Dres­den bis Flossen­burg. Nur 200 der Frauen
und Mäd­chen über­leben diese Tor­tur. In einem Kinder­heim, von britischen
Sol­dat­en nach der Befreiung des KZ Bergen-Belsen ein­gerichtet, gesun­det sie
nach schw­er­er Krankheit. Und dort begeg­net ihr der 16-jährige Simcha. 

Sein Vater war im KZ ermordet wor­den und über­lebt hat­te er, der aus Berlin
stammte, dort nur dank sein­er Mut­ter und einiger gütiger, sehr mutiger
Bekan­nten, die die bei­den dreiein­halb Jahre ver­steck­ten; Jahre, in denen sie
immer in der Furcht lebten, ent­deckt oder ver­rat­en zu wer­den. Jahre, in
denen sie sich, kam Besuch zu ihren Beschützern, in Schränken verkriechen
mussten. In ein­er Dachkam­mer im Pren­zlauer Berg über­lebten sie die
Bombennächte. 

Mit einem der ersten Trans­porte jüdis­ch­er Kinder gelangten Tamar und Simcha
nach Haifa, arbeit­eten und lern­ten in einem Kib­buz, holten die Mut­ter nach,
studierten, wur­den ein Ehep­aar, Eltern und nun auch Großel­tern. Sie pflegen
Verbindun­gen zu deutschen Jugendgruppen. 

Mancher­lei woll­ten junge Zuhör­er vom Ehep­aar Lan­dau wis­sen. Wie es im Kibbuz
war, was der Junge in seinem Ver­steck gele­sen habe, und immer wieder die
Frage: Wie kon­nte das alles in Deutsch­land geschehen? Nein, eine einfache
Antwort darauf hat­ten die Lan­daus nicht parat. Viele Ursachen gäbe es,
meinte Sim­cha Lan­dau und erin­nerte an seine Zeit in Bonn, wo er in den
70er-Jahren in der Botschaft Israels tätig war. Er habe dort fast nur
Deutsche getrof­fen, die während der Naz­izeit im Wider­stand waren, erzählte
er mit leisem Spott. Nur ein­er habe zugegeben, aktiv­er Nazi gewe­sen zu sein.
Und viele kon­nten nach brauner Ver­gan­gen­heit rasch wieder Kar­riere machen.
Tat­sache sei eben­so, dass Eltern ihren Kindern nicht aufrichtig Auskunft
gegeben haben, was sie im Hitlerdeutsch­land getan hat­ten… “Vieles blieb
unaus­ge­sprochen, unbeant­wortet, verdrängt.” 

Kön­nten Sie sich vorstellen, wieder als Bürg­er in Deutsch­land zu leben? -
“Die Dis­tanz”, erwiderte Sim­cha Lan­dau, “hat uns geholfen, uns den Deutschen
wieder zu näh­ern. Aber hier als Bürg­er leben? Nein, das wäre zu viel
verlangt.”

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SPD lehnt Kürzungen bei Opferperspektive ab

(MAZ, 21.2.) MICHENDORF Der Lan­desvor­stand der SPD hat sich auf ein­er Klausurta­gung gegen geplante
Mit­telkürzun­gen bei der Bekämp­fung des Recht­sex­trem­is­mus aus­ge­sprochen. Die
SPD-Land­tags­frak­tion sei aufge­fordert wor­den, die im Entwurf für den
Dop­pel­haushalt 2005/2006 vorge­se­hene Reduzierung der Gelder für das
Hand­lungskonzept “Tol­er­antes Bran­den­burg” rück­gängig zu machen, sagte
SPD-Lan­des­geschäfts­führer Klaus Ness am Sonnabend in Michendorf
(Pots­dam-Mit­tel­mark). Eben­so müsse der “Vere­in Opfer­per­spek­tive” weiterhin
genü­gend Geld für seine Arbeit erhalten. 

Notwendig seien deshalb Umschich­tun­gen im Etat. Angesichts der hohen Zahl
von recht­en Über­grif­f­en sprach sich der SPD-Lan­deschef, Ministerpräsident
Matthias Platzeck, dafür aus, “das recht­sex­treme Gedankengut Stück für Stück
zurückzudrängen”. 

Ein weit­er­er Schw­er­punkt der Klausurta­gung war der demographis­che Wandel.
Durch den drama­tis­chen Bevölkerungsrück­gang in den kom­menden Jahren stehe
Bran­den­burg vor großen Her­aus­forderun­gen, sagte Platzeck. Vor allem
Jugendlichen müsse eine Chance gegeben wer­den, in Bran­den­burg zu bleiben.
Allein im ver­gan­genen Jahr seien mehr als 20 000 junge Men­schen zwis­chen 14
und 25 Jahren auf der Suche nach Beschäf­ti­gung in ein anderes Bundesland
abgewandert. 

Da die Bevölkerung beson­ders in den von Berlin ent­fer­n­ten Regio­nen drastisch
zurück­ge­he, könne kün­ftig nicht mehr jedes Dorf finanziell gefördert werden.
Über den demographis­chen Wan­del müsse jet­zt eine bre­ite und die gesamte
Gesellschaft erfassende Debat­te angestoßen werden. 

Neben den 17 Mit­gliedern des SPD-Lan­desvor­standes nah­men an der
Klausurta­gung auch die Vor­sitzen­den der Unter­bezirke und der
Arbeits­ge­mein­schaften teil.

Inforiot