INFORIOT Im Verlag der Uni Potsdam ist jüngst ein Buch erschienen, das sich aus verschiedenen wissenschaftlichen Perspektiven mit der gegenwärtigen Politik der extremen Rechten im Land Brandenburg beschäftigt. Der Band “Die Grenzen der Toleranz. Rechtsextremes Milieu und demokratische Gesellschaft in Brandenburg”, herausgegeben von Dr. Christoph Kopke, steht hier als PDF-Datei vollständig zum Download bereit und kann für 13 Euro auch als Printausgabe erworben werden. An dieser Stelle dokumentieren wir mit Genehmigung des Herausgebers den Beitrag von Prof. Fabian Virchow — eine Analyse der Demonstrationpolitik der extremen Rechten in Brandenburg.
Die „Demonstrationspolitik“ der extremen Rechten im Bundesgebiet und im Land Brandenburg
Dass Akteure der extremen Rechten als Teil ihrer „Straßenpolitik“ öffentliche Versammlungen abhalten, ist in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland nicht neu. Zu erinnern ist etwa an die so genannte „Deutschland-Fahrt“ des NPD-Vorsitzenden Adolf von Thadden im Bundestagswahlkampf 1969, in deren Rahmen er in einer kurzen Zeitspanne öffentliche Auftritte in zahlreichen deutschen Großstädten hatte. Allerdings handelte es sich dabei entweder um Saalveranstaltungen oder um stationäre Kundgebungen, die jeweils massive Protestaktionen hervorriefen (Hoffmann 1999, 124 ff.) und zum Teil von gewaltsamen Zusammenstößen begleitet waren. Der Einsatz einer scharfen Schusswaffe gegen Demonstrierende durch den Beauftragten für den uniformiert auftretenden „Ordnerdienst“ (OD) der NPD, Klaus Kolley, sorgte dabei für besonderes Aufsehen. Das Scheitern bei der Bundestagswahl wurde von der NPD-Spitze maßgeblich auf die mit solchen „Ausschreitungen“ verbundenen negativen Medienberichte zurückgeführt. Der nach 1969 einsetzende Niedergang der NPD führte auch zu einem weitgehenden Verzicht auf publikumsträchtige Aktionen; noch 1983 äußerte der damalige NPD-Vorsitzende Martin Mußgnug, dass der Partei die zum Teil gewaltsam ausgetragenen Auseinandersetzungen geschadet und ein Abbruch der „Deutschland-Fahrt“ von Thaddens taktisch sinnvoll gewesen wäre. In den Wahlkämpfen nach 1969 setzte die NPD dann auch stärker auf die Verteilung gedruckter Propaganda als auf das „gesprochene Wort“; größere Umzüge, wie etwa der so genannte „Marsch auf Bonn“ vom 7. Mai 1972, der sich gegen die Ratifizierung der Ostverträge richtete, blieben selten.
Erst mit der Genese und Stabilisierung sich offen zum historischen Nationalsozialismus bekennender Gruppen erhielten öffentliche Aktionen, die aufgrund ihres provokanten Charakters für Aufmerksamkeit sorgen sollten, wieder einen größeren Stellenwert in Strategie und Taktik der extremen Rechten. Konnte die NPD in den späten 1970er-Jahren selten mehr als 40 Teilnehmende zu ihren Kundgebungen zusammenbringen, so war es die FAP (Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei), die Ende der 1980erJahre insbesondere zu ihren Aufmärschen in Rotenburg/Wümme zwischen 120 und 200 Anhänger/innen mobilisieren konnte. Zu der von ihr zwei Tage nach dem Tod von Rudolf Heß vor der britischen Botschaft in Bonn durchgeführten Demonstration kamen 200 Gesinnungskamerad/innen.
Aus den Anfang der 1990er-Jahre stattfindenden Aufmärschen der extremen Rechten ragen hinsichtlich der Zahl der Teilnehmenden insbesondere die Aktionen in Halbe (Brandenburg) und Wunsiedel (Bayern) heraus (Vierkant 2008; Virchow 2006, S. 96ff.; Klärner/Dörfler 2004); an beiden Orten gelang es den Neonazis, für einige Jahre eine Kontinuität der jeweiligen Aufmärsche mit stetig steigender Beteiligung zu begründen. Mit dem Verbot einer Reihe von neonazistischen Gruppierungen zwischen November 1992 (Nationalistische Front) und Februar 1995 (Nationale Liste) traten die NPD bzw. deren Jugendorganisation JN (Junge Nationaldemokraten) stärker als Ausrichterinnen von Aufmärschen in Erscheinung. Hierzu zählten etwa der so genannte Hans-Münstermann-Marsch in Aschaffenburg sowie der „Trauermarsch“ für Sandro Weilkes, einen jungen Neonazi, der bei einer Auseinandersetzung zwischen linken und rechten Jugendlichen in Notwehr erstochen wurde.
Zu einem wichtigen, wenn auch unfreiwilligen Katalysator extrem rechter „Demonstrationspolitik“ wurde schließlich die seit März 1995 in zahlreichen Städten zu sehende Ausstellung des Hamburger Instituts für Sozialforschung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941–1944“. Zwar denunzierten die Medien der extremen Rechten die Exposition von Anfang an als „anti-deutsche Hetze“, ihre öffentlichen Proteste entwickelten sich jedoch zunächst nur langsam. Der von NPD und JN am 1. März 1997 organisierte Aufmarsch gegen die Ausstellung in München brachte schließlich – auch für die Organisatoren überraschend – etwa 5.000 Anhänger/innen der extremen Rechten auf die Straße. Zwei der an der Durchführung der Veranstaltung beteiligten NPD-Kader resümierten anschließend in der Zeitschrift der JN: „Psychologisch ist durch München ein großer Durchbruch erzielt worden. Nach vier Jahren Verboten und zunehmender Repression, hat die Szene wieder Tritt gefaßt. (…) Der Staat kann viele Jahre Einschüchterungsversuche zu den Akten legen und sich eine neue Taktik überlegen. München hat ein neues Selbstbewußtsein geschaffen, das sich auf jeden einzelne Teilnehmer ausgewirkt hat und noch größere Bahnen ziehen wird.“ Entsprechend offensiv wurde in den folgenden Jahren die Aktionsform „Demonstration“ von der extremen Rechten in der Bundesrepublik Deutschland eingesetzt. Innerhalb kurzer Zeit vervierfachte sich die Zahl der jährlich durchgeführten Aufmärsche.
Inzwischen gehören Aufmärsche der extremen Rechten zum alltäglichen, wenn auch nicht zwingend zum akzeptierten politischen Geschehen. Gegenüber den 1980er-Jahren lässt sich deutlich erkennen, wie sich der Stellenwert der Aktionsform „Demonstration“ im Aktionsrepertoire der extremen Rechten erhöht hat.
So hat sich
— die Anzahl und Frequenz der Aufmärsche deutlich erhöht; gab es in den 1980er-Jahren pro Jahr wohl kaum mehr als zwanzig Umzüge, so liegt deren Zahl seit nun mehreren Jahren bei etwa 100.2 Zugleich stieg
— die Zahl mobilisierter Teilnehmer/innen beträchtlich; mehrfach haben inzwischen Aufmärsche mit mehr als 5.000 Teilnehmenden stattgefunden. Handelte es sich
— bei Umzügen mit 200 bis 300 Teilnehmenden vor zwanzig Jahren um das Ergebnis zentraler bundesweiter Mobilisierung, so sind dies heute Veranstaltungen, deren Teilnehmende im Wesentlichen aus einem Einzugsgebiet von 150–200 km um den Ort der Demonstration kommen.
Außerdem werden Aufmärsche dieser Größenordnung bei aktuellen Anlässen mit einer Vorlaufzeit von lediglich 24 Stunden organisiert. Auch kann von einer „high-risk mobilization“ auf Seiten der extremen Rechten kaum noch die Rede sein, da aufgrund entsprechender Urteile beim Bundesverfassungsgericht – erwirkt durch Christian Worch, einen Kader der verbotenen Nationalen Liste – auch neonazistische Akteure, die sich nicht der NPD und damit des dieser zustehenden so genannten Parteien-Privilegs bedienen können oder wollen, nur geringe Gefahr laufen, dass die von ihnen geplanten Aufmärsche letztinstanzlich untersagt werden. Die in den letzten zwölf Jahren durchgeführten öffentlichen Umzüge der extremen Rechten decken ein weites thematisches Spektrum ab (vgl. Virchow 2010b), wobei die Versammlungen an „symbolischen Orten“ (Gräber von Soldaten der Wehrmacht bzw. der Waffen-SS, Dresden, Heß-Grab) besondere Anziehungskraft entfaltet haben. Seit der Jahrhundertwende finden sich zudem verstärkte Ansätze, die Durchführung von Aufmärschen durch Flugblattverteilungen oder parlamentarische Aktivitäten zu flankieren bzw. in Kampagnen einzubinden, in deren Rahmen mehrere Demonstrationen zum Kampagnenthema in verschiedenen Städten stattfinden. Gegenüber den 1980er Jahren ist zudem festzuhalten, dass Frauen in erkennbarer Größenordnung an diesen Aufmärschen teilnehmen (10–20 %). Sie übernehmen dabei auch Funktionen, d. h. treten als Rednerin auf, melden Aufmärsche an, betätigen sich in der „Anti-Antifa“ oder nehmen als Fahnenträgerinnen eine herausgehobene Position ein.
Anders als noch zu Beginn der 1990er-Jahre, als ein „Funkenflug“ betiteltes „Handbuch für Aktivisten“ zwar mit dem Anspruch auftrat, die Breite und Vielfalt der Handlungsmöglichkeiten für „nationale Aktivisten“ abzubilden, aber Aufmärschen keine besondere Bedeutung beimaß, liegen inzwischen Broschüren und Handreichungen vor. Eine 2008 erschienene „Aktivistenfibel“ enthält beispielsweise Hinweise zur Ausrüstung, zur Bekleidung und zum Verhalten auf Demonstrationen. Das „Deutsche Rechtsbüro“, eine Einrichtung der extremen Rechten zur Sammlung und Auswertung relevanter gerichtlicher Vorgänge, hat eine Broschüre zu Versammlungen herausgegeben, die auch Musteranträge für juristische Auseinandersetzungen enthält.
Betrachtet man die Zahl der im Bundesgebiet seit 1997 durchgeführten extrem rechten Aufmärsche, so lässt sich ein rascher Anstieg solch öffentlicher Umzüge mit mehr als fünfzig Teilnehmenden auf etwa 100 im Jahr 2001 konstatieren. In den Folgejahren lag die Zahl der entsprechenden Demonstrationen etwa auf diesem Niveau; allerdings stellen sie neben Großveranstaltungen mit Musikgruppen, Info-Ständen, so genannten Mahnwachen oder stationären Kundgebungen nur einen Ausschnitt extrem rechter Straßenpolitik dar.
Wird die Entwicklung der Demonstrationspraxis der extremen Rechten seit 1997 bilanziert, so zeigt sich, dass – trotz mancher interner Kontroversen und nicht eingetretener Erwartungen – Aufmärsche zu einem der zentralen Elemente des neonazistischen „Kampfes um die Straße“ geworden sind, den die extreme Rechte mit großem Selbstbewusstsein führt. Ihr geht es dabei nicht alleine darum, Öffentlichkeit für die eigenen Deutungsangebote herzustellen; die Aufmärsche der extremen Rechten sind Teil einer längerfristigen Strategie der politischen Machtentfaltung.
„Demonstrationspolitik“
Im Anschluss an Marie-Luise Ehls (1997) und Michael Walsh Campbell (2003), die für die NSDAP in der Weimarer Republik bzw. die Sudetendeutschen Partei Konrad Henleins eine spezifische Demonstrationspolitik und ‑realität herausgearbeitet haben, verstehe ich unter „Demonstrationspolitik“ den Einsatz der Aktionsform „Demonstration“ zu Zwecken, die über das öffentliche Zeigen einer politischen Meinung hinausgehen, also etwa der Einschüchterung des politischen Gegners dienen oder das identitätsstiftende Moment in den Vordergrund stellen, das für die Konstituierung als politische Bewegung zentral ist.
Unter systematischen Gesichtspunkten lassen sich zwei Gruppen von Effekten bzw. intendierten Wirkungen feststellen – die erste mit Blick auf Zusammenhalt, Wachstum und Dynamik der Bewegung, die zweite hinsichtlich der gesellschaftlichen Dimension öffentlicher Versammlungen der extremen Rechten, zu denen hier auch die Einwirkung auf Akteure aus Politik, Verwaltung, Justiz, Polizei und Zivilgesellschaft gezählt werden sollen.
Für die zweite Gruppe muss als ein fundamentales Ziel der „Demonstrationspolitik“ der extremen Rechten zunächst die juristisch abgesicherte und politisch unumstrittene Durchsetzung des Rechts auf gleichberechtigte Teilnahme am öffentlichen Diskurs in Form von Demonstrationen angeführt werden. Diese dient einerseits dazu, die interessierte Öffentlichkeit überhaupt über die andererseits jedoch auch das Ziel – und sei es rudimentär –, über die von der extremen Rechten bzw. der jeweils beteiligten Strömungen vertretenen Positionen zu aktuellen politischen Kontroversen in Kenntnis zu setzen. Entsprechend verband der frühere NPD-Theoretiker Jürgen Schwab mit der Aktionsform „Demonstration“ das Ziel, der Bevölkerung deutlich zu machen, „wer in den eigentlichen Lebensfragen des deutschen Volkes hierzulande wirklich die Opposition darstellt – wenn es um Themen geht, die alleine anzusprechen bedeutet, den Tabubruch zu wagen. Die Medien werden gezwungen, sich mit dezidiert nationalen Themen und Positionen auseinanderzusetzen – wenn diese dann auch negativ kommentiert werden“ (Schwab 1999, S. 149).
Extrem rechte Aufmärsche sind Teil einer Politik der Machtentfaltung und Machtprobe gegenüber Instanzen des Staates und zivilgesellschaftlichen Akteuren. Die Wiederholung von Aufmärschen, weil deren ungestörte Durchführung aus Sicht der extrem rechten „Bewegungsunternehmer“ nicht gegeben gewesen sei, gehört zur gängigen Praxis extrem rechter „Demonstrationspolitik“. Administration, Polizei und Zivilgesellschaft (sowie den eigenen Anhänger/innen) soll demonstriert werden, dass man sich in dieser Auseinandersetzung nicht folgenlos „gängeln“ lässt. Nachdem beispielsweise am 13. Februar 2010 der Neonazi-Aufmarsch in Dresden durch Blockaden mehrerer Tausend Gegendemonstrant/ innen verhindert wurde, diskutiert die extreme Rechte in Inter-net-Foren, mit welcher Konzeption (z. B. „Sternmarsch“) solche Blockaden zukünftig auszuhebeln sind und proklamiert, dass in 2011 diese „Kampfansage“ angenommen und „gebührend“ beantwortet werden wird. Die wiederholte Durchführung von neonazistischen Aufmärschen in jeweils derselben Stadt soll neben Ermüdungseffekten bei Gegendemonstrant/innen auch zu Gewöhnungseffekten bei den solchen Aktionen indifferent gegenüber stehenden Bürger/innen führen.
Da vom Verbot der Verwendung von Zeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a) und den Strafvorschriften gegen Volksverhetzung (§ 130) in starkem Maße die extreme Rechte betroffen ist, agitiert sie nicht nur auf Demonstrationen gegen diese Strafnormen, sondern versucht auch, die Grenze des straflos Sag- und Zeigbaren hinauszuschieben. Dies betrifft etwa den Begriff „nationale Sozialisten“, der in den letzten Jahren zu einem festen Bestandteil der Eigenbezeichnungen des aktivsten Teils der extremen Rechten geworden ist. Einem Teil der neonazistischen Rechten geht es dabei um die Möglichkeit des offenen Auftretens als „Nationalsozialisten“ und damit um das Unterlaufen des NSDAP-Verbots.
Schließlich gelten die Aufmärsche als Teil des so genannten „Kampfes um die Straße“, d. h. des Strebens nach sozialräumlicher Kontrolle und Unterdrückung politischer Gegner/innen. War schon die SA gezielt mit ihren Aufmärschen in die Arbeiterviertel gegangen, um gewaltsame Auseinandersetzungen zu provozieren, so sind einige der in den letzten Jahren von der neonazistischen Rechten organisierten Demonstrationen hinsichtlich ihrer Symbolwirkung ähnlich angelegt. Dies gilt etwa für Städte wie Göttingen oder Kiel, die als „Front-Stadt“ bezeichnet werden. Mit Blick auf einen Aufmarsch in Frankfurt a. M. markierte der damalige Organisator Steffen Hupka seine demonstrationspolitischen Zielsetzungen. Dort sei „das Kapital zu Hause, sitzt die ‚Europäische Zentralbank‘ und herrscht die ausländische Mafia. In Frankfurt ist seit Ende des Krieges ein antifaschistischer Sumpf entstanden, der praktisch den Großteil der maßgeblichen Kräfte in der Stadt vereint: ‚Linke‘, Stadtverwaltung, etablierte Parteien, Polizei, Kirche, ausländische Banden, Juden usw. Ein Großaufmarsch in Frankfurt mußte daher eine große Provokation darstellen. Entsprechend stark mußte der Widerstand von allen genannten Kräften eingeschätzt werden. Für unsere Mühen winkte aber ein großes Ziel: Die Zerstörung des Mythos ‚Frankfurt/M.‘ als ‚uneinnehmbare Hochburg‘ der Feinde unseres Volkes und eine damit einhergehende Demoralisierung unserer Gegner.“
Um die Etablierung extrem rechter Aufmärsche nicht zu gefährden, haben sich die neonazistischen „Bewegungsunternehmer“ lange für ein legalistisches Auftreten bei den eigenen Umzügen stark gemacht; daher kam es aus den Aufmärschen selbst nur selten zu gewalttätigen Angriffen auf Gegendemonstrant/innen oder Journalist/innen. Gleichwohl umgab das Geschehen stets eine „Aura der Gewalt“, die auf die eingesetzten Bedeutungsmedien (Parolen, Embleme, Kleidung, Körperhaltung, Gehformation und Raumverhalten) zurückgeführt werden kann. In den in den neonazistischen Szene-Blättchen nach den Aufmärschen veröffentlichten Berichten fehlt zudem nur selten auch der Hinweis, dass man den „Antifas“ gerne Prügel verpasst hätte. Zu den neueren Entwicklungen von grundsätzlicher Bedeutung ist eine gestiegene Bereitschaft zu rechnen, das bisherige legalistische Auftreten im Zusammenhang mit den extrem rechten Aufmärschen aufzuweichen. Bei mehreren Demonstrationen ist es zu gewaltsamen Angriffen auch auf Polizeibeamte gekommen. Diese Tendenz erhält Unterstützung durch das Auftreten einer neonazistischen Strömung, die sich selbst „Autonome Nationalisten“ nennt und Stilelemente linksradikaler Jugendkultur und Inszenierung aufgreift. Allerdings führt dies auch zu Spannungen innerhalb der extremen Rechten, da etwa Teile der NPD-Parteiführung befürchten, dass die Berichterstattung über entsprechendes Gewalthandeln, aber auch bereits das Auftreten als so genannter „Schwarzer Block“ negative Auswirkungen auf den Versuch der Ansprache breiterer Bevölkerungskreise haben könnte. Faktisch geht es bei den entsprechenden Inszenierungen vor allem um Distinktionsgewinne innerhalb der neonazistischen Szene.
Die Kontinuität und das Ausmaß der extrem rechten „Demonstrationspolitik“ wären nicht möglich, wenn die extreme Rechte sich nicht – trotz in beträchtlichen Teilen niedrigen formalen Organisationsgrades – als „institutionalisierte Bewegung“ auf eine relativ stabile infrastrukturelle Basis stützen könnte, zu der u. a. ein Netz von Anwälten, das Vorhalten der technischen Infrastruktur, eine ausreichende Zahl an erfahrenen Organisatoren sowie die notwendigen Kommunikationsmedien gehören. Wie die Aufmärsche Ausdruck der Existenz einer politischen Bewegung des Neonazismus sind, so konstituieren sie diese Bewegung maßgeblich mit. Diese Wirkunge
n können sich in verschiedener Weise herstellen. Erstens bieten Aufmärsche (wie andere Veranstaltungen auch) Gelegenheit, Gesinnungskameraden kennenzulernen und neue Freundschaften zu schließen. Das Führungspersonal der so genannten „Kameradschaften“ benötigt die Demonstrationen hierfür nicht – man kennt sich. Aber das Fußvolk ist häufig nur lose miteinander vernetzt. Sie brauchen die Aufmärsche als Initiation, als Einstiegs- und Aufnahmeakt. Auf Demonstrationen ist es leicht, bis dato unbekannte Mitmarschierende anzusprechen. Übernachtungen bei „Kameraden“ und Gegenbesuche legen den Grundstein für Freundschaften und informelle Strukturen, die durch staatliche Repression kaum zerstörbar sind. Zweitens sollen „junge Kameraden“ zu politischer Aktivität motiviert werden, indem „diesen Erfolgserlebnisse geboten werden, die zwar nur ein Wochenende andauern, jedoch monatelange Motivation bieten, in der eigenen Region nationalpolitisch tätig zu werden, das heißt: Sympathisanten anzusprechen und aufzuklären, Mitstreiter zu werben, Öffentlichkeitsarbeit zu leisten“ (Schwab 1999, S. 149). Dieser Motivationsschub im Emotionskollektiv ergibt sich besonders dann, wenn an symbolträchtigen Tagen oder Orten aufmarschiert werden darf: „Endlich ging es los. Mit Stolz trug ich meine Fahne, schwarz-weiß-rot mit Eisernem Kreuz, durch die alte Reichshauptstadt. (…) Dann ging es weiter zur Straße des 17. Juni. Von dort aus ist etwas geschehen, was einzigartig in der deutschen Geschichte nach dem zweiten Weltkrieg war. Zum ersten Mal durften Nationalisten, wohlgemerkt mit wehenden Fahnen durchs Brandenburger Tor marschieren. In mir sind Gefühle aufgekommen, wie ich sie schon zweimal erleben durfte, das erste Mal als ich aus Mitteldeutschland in den Westen geflohen bin (…), und das zweite Mal zur Wiedervereinigung, und jetzt ist ein Traum eines jeden Nationalisten wahr geworden. Ich hatte das Gefühl vom Großdeutschen Reich und fühlte mich in die Vergangenheit zurückversetzt.“
Drittens dienen die Demonstrationen dazu, den Anhänger/ innen und Sympathisant/innen durch fortgesetzte Aktivitäten zu beweisen, dass man sich durch staatliche Verbote oder antifaschistische Aktivitäten nicht einschüchtern lassen will. Viertens sollen im Zuge der Planung und Durchführung von Aufmärschen noch nicht fest oder kontinuierlich eingebundene ‚rechte Cliquen‘ in die bestehenden Bewegungsnetzwerke und Strukturen einbezogen werden.7 Fünftens ist die Organisierung von Aufmärschen ein geeignetes Mittel, um angehende Kader auszuwählen und ihnen erste Aufgaben zu übertragen. Sechstens wird die Teilnahme an einigen Aufmärschen mit der Einhaltung strikter Verhaltenskodizes verknüpft und „soldatische Einstellung“ trainiert. Das Auftreten weiter gehender Elemente eines paramilitärischen Habitus – wie das Marschieren im Gleichschritt oder das Tragen von Uniformen – werden durch polizeiliche Auflagen bzw. entsprechende Verbotsvorschriften eingeschränkt (Rösing 2004). Schließlich können Aufmärsche auch die Funktion haben, dass sich eine Strömung bzw. ein „Bewegungsunternehmer“ innerhalb der extremen Rechten gegenüber anderen profilieren möchte.
Aufmärsche der extremen Rechten in Brandenburg
Hinsichtlich extrem rechter Aufmärsche in Brandenburg hat insbesondere das Geschehen um den Soldatenfriedhof Halbe (Pietsch 1995) bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Dort organisierte bereits 1990 die „Deutsche Kulturgemeinschaft“ einen ersten Aufmarsch, an dem etwa 450 Neonazis, u. a. aus der „Nationalistischen Front“ (Verbot im November 1992) und der „Wiking-Jugend“ (Verbot im November 1994), teilnahmen. Nachdem die Zahl im Folgejahr verdoppelt wurde, blieb der Aufmarsch seit 1992 verboten – die „Deutsche Alternative“ (Verbot im Dezember 1992) führte daraufhin in Cottbus einen Aufmarsch gegen dieses Verbot mit etwa 150 Neonazis durch. Erst Anfang des 21. Jahrhunderts konnten neonazistische „Bewegungsunternehmer“ die Tradition dieser Aufmärsche wieder aufnehmen (Nienhuisen 2007). In der Folge wurde der Aufmarsch in Halbe – neben Dresden und Wunsiedel – zu einem festen Bestandteil des extrem rechten „Demonstrationskalenders“. Erst eine Änderung des Versammlungsrechts (Kasiske 2007; Knuth 2007) führte schließlich dazu, dass es zu keinen extrem rechten „Heldenge-denk“-Aufmärschen in Halbe mehr kam.
Die zahlenmäßige Entwicklung der extrem rechten Aufmärsche in Brandenburg zeigt keine einheitliche Entwicklung (vgl. Tab. 1). Nachdem eine Anmeldung in Cottbus zum 1. Mai 1997 noch ein Verbot nach sich zog, fand Ende Februar 1999 ein Umzug in Angermünde statt, der vom NPD-KV Barnim-Uckermark organsiert wurde. Im Verlauf des Jahres demonstrierte die NPD – zum Teil mehrfach – in Frankfurt/Oder, Neuruppin, Eisenhüttenstadt, Schwedt und Pritzwalk. In den Folgejahren schwankt die Zahl der Aufmärsche erheblich. Thematisch liegt das Schwergewicht der in Brandenburg im Zeitraum zwischen 1998 und 2008 durchgeführten extrem rechten Aufmärsche bei der Verherrlichung der Wehrmacht sowie bei der Thematisierung sozialer Problemlagen, d. h. der nationalistischen und rassistischen Aufladung von Arbeitslosigkeit, Privatisierungsfolgen und sozialen Missständen. Auch öffentliche Umzüge gegen staatliche Maßnahmen, die die extreme Rechte als Verstoß gegen Grundrechte interpretiert hat, haben in Brandenburg einen relevanten Anteil an der Gesamtzahl der Aufmärsche (vgl. Tab. 2).
Neuere Entwicklungen
Noch im Lichte des Eindrucks des 5.000-köpfigen Aufmarsches vom 1. März 1997, der durch zwei ähnlich zahlreich besuchte Veranstaltungen im Folgejahr noch verstärkt wurde, formulierte ein langjähriger neonazistischer Kader im Herbst 1998 in der Zeitschrift „Hamburger Sturm“: „Besonders zur Resignation besteht kein Grund, allein das in den letzten 20 Jahren erreichte zeigt uns, daß wir auf dem richtigen Weg sind. (…) Wenn es vor 10 Jahren nur ca. 100 Kameraden waren, die sich zu einer Demonstration zusammengefunden hatten, so erreichen wir heute problemlos das 50-fache an Gleichgesinnten und vom wachsen einer Bewegung hängt der spätere politische Erfolg ab. Es war vor 10 Jahren auch noch ein sehr unangenehmes Erlebnis, wenn unsere Kameraden vom roten Mob angegriffen wurden. Heutzutage fiebern wir solch einem Angriff entgegen, um denen zu zeigen wer mittlerweile das Recht auf der Straße erobert hat.“8 Seitdem sind Neonazis in zahlreichen Städten durch die Straßen gezogen und haben Erfahrungen mit der Aktionsform ‚Demonstration‘ gesammelt. Hierzu gehört der inzwischen aufgegebene Versuch, im Falle von Blockaden durch Gegendemonstrant/innen die Polizei durch eigene Sitzblockaden zur Durchsetzung der einmal genehmigten Route zu zwingen. Mittlerweile wird der Einsatzleitung eher mit dem Szenario der Auflösung der eigenen Versammlung und dem anschließenden Ausschwärmen größerer Gruppen gewalttätiger Neonazis gedroht.
Hatte sich im Laufe der Jahre ein extrem rechter „Demonstrationskalender“ herausgebildet, in dem neben zahlreichen kleineren Aufmärschen insbesondere den Mobilisierungen nach Dresden (Februar), Wunsiedel (August) und Halbe (November) ein herausgehobener Status zuerkannt wurde, so sind bis auf die in den letzten Jahren zu internationalen neonazistischen Großereignissen gewordenen Versammlungen in Dresden die beiden anderen aufgrund von Verschärfungen des Strafrechts bzw. des in die Verantwortung der Bundesländer gelegten Versammlungsrechts als Kristallisationspunkte entfallen (Kasiske 2007; Knuth 2007). Zwar hat der im Jahr 2009 verstorbene Nazi-Anwalt Jürgen Rieger als Anmelder der jährlichen Wunsiedel-Aufmärsche versucht, die Grundlage de
r entsprechenden Versammlungsverbote, den verschärften § 130, für verfassungswidrig erklären zu lassen; allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im November 2009 diese Antrag zurückgewiesen und erstmals ein „Sonderrecht gegen rechts“ für verfassungskonform erklärt. Damit ist ein Wiederaufleben der Aufmärsche zu Ehren des Hitler-Stellvertreters Rudolf Heß bis auf weiteres ausgeschlossen.
Tatsächlich zeichnet sich neben dem Versuch, bei den alljährlichen Aufmärschen in Dresden – dort instrumentalisiert die extreme Rechte das Thema der alliierten Bombenangriffe – die Zahl der Teilnehmenden auf bis zu 10.000 zu steigern, ein Trend zur Etablierung regelmäßig stattfindender regionaler Aufmärsche ab. Dabei sind die alliierten Bombenangriffe ein wichtiges Thema, aber nicht das einzige. Dennoch lässt sich erkennen, dass es den Versuch gibt, in Ergänzung zu den bundesweit bzw. sogar international bedeutsamen Aufmärschen in den Bundesländern jeweils (mindestens) einen Aufmarsch zu institutionalisieren und bei diesem auf steigende Teilnehmer/innenzahlen zu orientieren. Für Sachsen-Anhalt ist dies seit mehreren Jahren ein Aufmarsch im Januar, für Schleswig-Holstein eine Versammlung in Lübeck (März), für Niedersachsen wurde der kleine Ort Bad Nenndorf auserkoren. In Nordrhein-Westfalen sind es Stolberg und Dortmund usw. Bei diesen Aufmärschen wird erheblicher Mobilisierungsaufwand innerhalb der Bewegung selbst betrieben; zum Teil wird jedoch auch versucht, das jeweilige Thema in die örtliche Bevölkerung zu tragen. In jüngster Zeit werden für viele neonazistische Aufmärsche zudem eigene Internet-Präsen-tationen erstellt und u. a. über Youtube Mobilisierungsvideos verbreitet.
Mit den Aufmärschen in Wunsiedel und Dresden bot sich in den letzten Jahren für die neonazistische Bewegung die Möglichkeit zur Internationalisierung solcher Ereignisse. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Mitmarschierenden reiste hierzu aus dem europäischen Ausland an. An vergleichbaren Ereignissen im Ausland – insbesondere dem „Salem-Marsch“ in Schweden (Anfang Dezember) und dem „Tag der Ehre“ in Budapest (Mitte Februar) – nahmen regelmäßig auch Teilnehmer und Redner aus der Bundesrepublik teil (vgl. Virchow 2010). Darüber hinaus gibt es insbesondere in den Grenzregionen zu den Niederlanden, nach Österreich und nach Tschechien eine regelmäßige gegenseitige Teilnahme an Aufmärschen.
Ohne Zweifel haben NPD und so genannte „Freie Kameradschaften“ in den letzten Jahren erhebliche Fortschritte beim Einsatz des Instruments „Demonstration“ gemacht und zahlreiche Erfahrungen damit gesammelt. Dennoch darf nicht übersehen werden, dass die idealtypisch formulierten Zielsetzungen jeweils immer nur zum Teil, manches Mal auch kaum erreicht werden. So scheiterte eine Kampagne der NPD Schleswig-Holstein bereits nach der zweiten von insgesamt sechs geplanten Aufmärschen; zahlreich sind auch die Klagen über undiszipliniertes Verhalten der „Kameraden“. Gerne würden viele Neonazis auch wieder in geordneter Marschformation durch die Städte ziehen, was ihnen in der Regel jedoch durch Auflagen unmöglich gemacht wird. Und die Vorstellung, zahlreiche „Volksgenossen“ schlössen sich spontan ihren Märschen an, ist bisher auch eher eine Wunschvorstellung. Dennoch wird die extreme Rechte um NPD und neonazistische Netzwerke von einem starken Selbstbewusstsein getragen, das auch einzelne Rückschläge zu verkraften mag.
Vor diesem Hintergrund ist mit einer Fortsetzung der „Demonstrationspolitik“ und eine Ausdifferenzierung bzw. anlassspezifischen Akzentuierung zu rechnen, die sich stärker in themenbezogenen Ikonographien und Inszenierungen ausdrückt. Dabei ist einerseits eine weitergehenden Militarisierung der Aufmärsche denkbar, z. B. wenn die Verwendung von Trommeln nicht per polizeilicher oder gerichtlicher Auflage untersagt wird und deren für die Nationalsozialisten ewige Bewegung und Unsterblichkeit symbolisierende Verwendung zum festen Bestandteil der Aufmärsche wird. Auch die bei verschiedenen Demonstration durchgeführte Totenehrung erinnert in ihrer mystischen Anrufung der Opferbereitschaft (nicht zufällig) an nationalsozialistische Veranstaltungen. Andererseits ‚experimentiert‘ die neonazistische Bewegung auch mit weniger militaristischen Demonstrationsformen. Bei einer im Jahr 2003 in Stralsund durchgeführten Demonstration, zu der unter dem Motto „Marktwirtschaft ersetzen durch Volkswirtschaft – Nationaler Sozialismus schafft Arbeitsplätze!“ mobilisiert worden war, sollte auch ein optischer Bezug zur Arbeitswelt hergestellt werden, indem die Teilnehmenden „in den Arbeitssachen ihrer jeweiligen Zunft“ teilnehmen sollten. Möglicherweise lassen sich hier unterschiedliche Typen von Demonstrationen erkennen, bei denen jeweils die Außen- oder die Binnenperspektive im Vordergrund steht.
Literatur
Campbell, Michael Walsh 2003: Keepers of Order? Strategic Legality in the 1935 Czechoslovac General Elections, in: Nationalities Papers Vol. 31, No. 3, S. 295–308.
Dörfler, Thomas/Klärner, Andreas 2004: Der „Rudolf-Heß-Gedenkmarsch“ in Wunsiedel. Rekonstruktion eines nationalistischen Phantasmas, in: Mittelweg 36 Vol. 13, No. 4, S. 74–91.
Ehls, Marie-Luise 1997: Protest und Propaganda. Demonstrationen in Berlin zur Zeit der Weimarer Republik, Berlin/New York.
Hoffmann, Uwe 1999: Die NPD. Entwicklung, Ideologie und Struktur, Frankfurt a. M. u. a.
Kasiske, Jan 2007: Halbe 2007 – Mit Recht gegen Rechtsextrem? Über Möglichkeiten und Grenzen von Gesetzesänderungen zu Verboten von Aufmärschen Rechtsextremer, in: Hülsemann, Wolfram/Kohlstruck, Michael/Wilking, Dirk (Hg.): Einblicke II – Ein Werkstattbuch, Potsdam, S. 45–54.
Knuth, Andreas 2007: Rechtsextremismus und Versammlungsrecht. Tragweite und Grenzen der Versammlungsfreiheit unter besonderer Berücksichtigung des Falles ‚Halbe‘, in: Schoeps Julius H./Botsch, Gideon/Kopke, Christoph/Rensmann, Lars (Hg.): Rechtsextremismus in Brandenburg, Berlin, S. 214–220.
Nienhuisen, Andrea 2007: Rechtsextreme Aufmärsche am Waldfriedhof in Halbe – der lange Weg eines Bürgerbündnisses zum Erfolg, in: Hülsemann, Wolfram/ Kohlstruck, Michael/Wilking, Dirk (Hg.): Einblicke II – Ein Werkstattbuch, Potsdam, S. 31–43.
Pietsch, Herbert (Hg.) 1995: Nun hängen die Schreie mir an… Halbe, ein Friedhof und seine Toten, Berlin.
Rösing, Jenny 2004: Kleidung als Gefahr? Das Uniformverbot im Versammlungsrecht, Baden-Baden.
Schwab, Jürgen 1999: Deutsche Bausteine. Grundlagen Deutscher Politik, Stuttgart.
Vierkant, Maica 2008: Märtyrer und Mythen. Horst Wessel und Rudolf Heß: Nationalsozialistische Symbolfiguren und neonazistische Mobilisierung, Marburg.
Virchow, Fabian 2006: Dimensionen der ‚Demonstrationspolitik‘ der extremen Rechten in der Bundesrepublik, in: Klärner, Andreas/Kohlstruck, Michael (Hg.): Moderner Rechtsextremismus, Hamburg, S. 68–101.
Virchow, Fabian 2010a: Creating a European (neo-Nazi) Movement by Joint Political Action?, in: Mammone, Andrea/Godin, Emmanuel/ Jenkins, Brian (Hg.): The Contemporary Extreme Right in Western Europe: Nature, Identity, Passions. Berghahn Books.
Virchow, Fabian 2010b: Die ‚Demonstrationspolitik‘ der extremen Rechten – eine Zwischenbilanz, in: Sturm, Michael (2010): „Dagegen!“ Und dann … ?! Extrem rechte Straßenpolitik und zivilgesellschaftliche Gegenstrategien in Nordrhein-Westfalen. Villa ten Hompel aktuell Nr. 14, Münster.