Auch dieses Jahr präsentieren Euch die Red & Anarchist Skinheads Berlin-Brandenburg, das Filmstadtinferno 99, Scortesi und engagierte Einzelpersonen ein zweitägiges politisches Subkulturfestival!
Neben diversen Bands (u.a. Hors Controle, Bambix, The Movement, Brigadir, Gulag Beach, Cut My Skin, Torkel T & Riva, Alarmsignal, Alien Placenta, Dachlawine und Radical Hype), wird es am 12.7. auch ein schickes Freundschaftsspiel gegen Hapoel Tel Aviv im Karli geben, verschiedene Stände (u.a. Fire and Flames, Grndioso Versand) , politische Vorträge (u.a. zu DIY Fussball in Russland), Filmvorführungen (Une vie de lutte – Film über den ermordeten Antifaschisten Clément Méric), ein Ultrash-Unfug (Mehr dazu: http://ultrash.blogsport.eu/?p=843), eine fette Aftershowparty u.v.m.!
Hier das komplette Lineup 2015 in der aktuellen Form (Stand: 7.7.2015)
Donnerstag 9.7.2015 Schokoladen/Berlin: Ultrash Warmup
? One Step Ahead (AFA Hardcore-Punk/Limbach-Oberfrohna)
? P.I.T.S. (Vorschul-HC/Las Vegas-Potsdam)
anschl. DJ Kalli Krawalli (all time favourites, punk und trash)
Einlass 19.00 Uhr – Beginn pünktlich um 20.00 Uhr! Party: 22.00 Uhr
Ultrash-Warmup auf Facebook.
Freitag 10.7.2015 Spartacus/Potsdam (Indoor): Ultrash No.9 – Day I
? Bambix (Punk aus Nijmegen/Holland)
? Hors Control (AFA-Oi! – Kings of Lololo – Montceau/Frankreich)
? Alarmsignal (Deutschpunk aus Celle)
? Radical Hype (Punkrap/Bremen)
? Cut My Skin (Punk aus Berlin)
Freitag: 19.00 doors open
Konzert: 20.00 Uhr
Samstag 11.7.2015 Spartacus/Potsdam (Open Air): Ultrash No.9 – Day II
? The Movement (Antikapitalistischer Mod aus Kopenhagen/Dänemark)
? Brigadir (Redskin Oi! Aus St.Petersburg/Russland)
? Torkel T, Lady Lazy & Riva (AFA-Rap aus Berlin)
? Gulag Beach (Punkrock aus Berlin)
? Alien Placenta (Oldskool Hardcore aus Leipzig)
? Dachlawine (Naturkatastrophenpunk aus Potsdamned)
Samstag: 15.00 Uhr doors open
Konzert: 16.30 Uhr spätestens 17.00 Uhr
Vortrag: 15.30 Uhr
Auch dieses Jahr wird es an beiden Festivaltagen wieder jeweils eine Aftershowparty im Spartacus und im Haus 2 geben!:
Freitag:
– Team RamRod (https://www.facebook.com/pages/Team-RamRod/120215351419651?ref=ts&fref=ts)/Spartacus (80ies/Trash/Alltime-Favourites)
– Reggae/Rocksteady/Ska im Haus 2
Samstag:
– Roni & Maik / Spartacus (80ies/Trash/Alltime-Favourites)
– Northern Soul mit Kim Jong Soul von Gulag Beach im Haus 2
Sonntag 12.7. Freundschaftsspiel zwischen dem SV Babelsberg 03 und Hapoel Tel Aviv
Beginn: 16.00 Uhr Ort: Karl-Liebknecht-Stadion in Babelsberg
Jahr: 2015
Pascal S. (38) gehört seit den 1990er Jahren zu den führenden Köpfen der neonazistischen Szene in Bad Belzig. Im Mai 2014 zog S. für die NPD (allerdings, laut eigenen Bekunden, ohne die dortige Mitgliedschaft) in die Stadtverordnetenversammlung seiner Heimatstadt ein, hat dieses Mandat aber inzwischen an einen anderen Neonazi abgegeben. Stattdessen ist S., seinen Angaben zufolge,nun bei der neonazistischen Kleinpartei „Der dritte Weg“ aktiv. Erst am 26. Juni 2015 trat er bei einer von dieser Organisation beworbenen Versammlung in Wittstock/Dosse als Redner auf.Gerne vertritt S. bei solchen Gelegenheiten die Position des Anklägers und greift in seinen Reden vermeintliche „Missstände“ im Land auf. Dabei diffamiert er Asylsuchende regelmäßig als Kriminelle und Schmarotzer. Heute saß der ALG II Empfänger S. allerdings selber auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft warf ihm die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor.
Hitlerbild in Socialmedia-Chronik
S. soll am 20. April 2014 ein Bildnis von Adolf Hitler in der Chronik seines Socialmedia-Profils „Kalle Weihnachten“ gepostet haben. Angeblich wollte er damit nur seine Freunde erreichen, von denen fünf, darunter auch der NPD Kreistagsabgeordnete André Schär, das Bild auch mit „Gefällt mir“ markierten. S. gab weiterhin zu, das Hitler-Bildnis auf seinem Handy gehabt und es von dort hochgeladen zu haben. Gemäß seiner gerichtlichen Aussage wollte er damit Hitler zum Geburtstag gedenken. Entsprechend war auch die Bildunterschrift: „Damals wie heute“ – eine Naziparole, die eigentlich mit dem Zusatzwort „Hitlerleute“ endet. Die nähere Bedeutung des gesamten Slogans, sei S. allerdings, laut eigenen Bekunden, nicht bekannt gewesen. Warum das Bild in der öffentlichen Chronik gelandet sei, könne er sich ebenfalls nicht erklären. Ihm sei auch klar gewesen, dass derartige Veröffentlichungen „Ärger“ nach sich ziehen würden.
Tatsächlich wurde die Begebenheit dann auch von der Presse thematisiert. S. war in den Fokus der Medien geraten, weil er bei den Brandenburger Kommunalwahlen als Kandidat für die NPD antrat. Auch ein Mitglied des „Aktionsbündnisses Brandenburg gegen Gewalt, Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit“, das heute als Zeuge geladen war, dokumentierte den Chronikeintrag mit dem Hitler-Bild im Rahmen seiner pressemäßigen Tätigkeit. Das Aktionsbündnis Brandenburg porträtierte damals mehrere Wahlkandidaten der NPD, u.a. auch S. Die genaue Aufgabe des Zeugen bestand darin, die Quellen für diese Porträts zu prüfen und zu sichern. Woher er denn so sicher sei, dass „Kalle Weihnachten“ auch mit S. identisch sei, bohrte der Angeklagte fragend nach. Aberder Zeuge ließ sich nicht beirren und begründete dies mit einer eindeutigen ID, mit welcher ein Socialmedia-Nutzer ermittelt werden kann. Anzeige gegen S. habe das Aktionsbündnis allerdings nicht gestellt, dies sei nicht deren Aufgabe.
Diese Aufgabe übernahm stattdessen die Polizei und leitete die notwendigen Ermittlungen ein. Die mit dem Verfahren betraute Kriminalbeamtin erschien heute ebenfalls vor Gericht und sagte als Zeugin aus. Sie habe das Profil von S. ohne Einschränkungen einsehen und Sicherungen davon machen können.
Verurteilung zu einer Geldstrafe
Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwaltschaft somit den Anklagepunkt des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, gemäß § 86a StGB, als erfüllt an und forderte eine Freiheitsstrafe von drei Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung. Damit blieb sie exakt drei Monate unter der Forderung, wie in einem ähnlichen Fall, der in der vergangenen Woche verhandelt wurde. Dort war gegen denangeklagten Neonazi Sascha L. wegen des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ ein Strafmaß von sechs Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung, gefordert worden. L. gilt übrigens als Bekannter von S. und war heute ebenfalls im Gerichtssaal anwesend. Beide verbindet offenbar eine Karriere als Gewalttäter. Zeitweise saßen sie auch in derselben JVA ein.
Entsprechend üppig sindauch die Bundeszentralregistereinträge von S. Die erste Jugendstrafe, ein gemeinschaftlich begangener Diebstahl wurde 1993 verhandelt. Für 1996 gibt es zwei Einträge, einmal wegen Nötigung und gemeinschaftlich gefährlicher Körperverletzung und einmal wegen Nötigung und einfacher Körperverletzung. Ein weiterer Eintrag im Jugendstrafbereich folgte 1997. Wieder ging es um Nötigung, Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung. Trotzdem wurden alle Strafen nur zur Bewährung ausgesetzt.Weitere Einträge folgten, unter anderem nochmals 1997 wegen Körperverletzung. 1998 wurde S. erstmals zu einer mehrjährigen Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Er hatte mit weiteren Tätern Mitglieder einer Punk Band in Pritzwalk (Landkreis Prignitz) überfallen und brutal zusammengeschlagen.
Doch auch der Aufenthalt in einer JVA schien S. nicht zur Vernunft gebracht zu haben. 2009 wurdeer erneut wegen eines Roheitsdeliktes (fahrlässiger Körperverletzung) verurteilt.
Darüber hinaus ist S. in zwei Fällen wegen Beleidigung (2000 und 2004) und einmal wegen Volksverhetzung in Tateinheit mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (2010) im Bundeszentralregister verzeichnet.
Trotz der einschlägigen Karriere des Angeklagten verhängte der Richter jedoch keine Freiheitsstrafe, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert. S. sei Vater von zwei, von ihm getrennt lebenden Kindern, für die er unterhaltspflichtig ist. Deshalb und aufgrund seiner finanziellen Situation sah das Gericht eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen a 15,00 € als angemessen an.
Gesetzesentwurf „zur Neuregelung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“: Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
der Bundestag hat am 2. Juli das „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ beschlossen. Voraussichtlich am 10. Juli wird der Bundesrat darüber beraten. Obwohl die Bundesregierung den Gesetzesentwurf nicht als zustimmungsbedürftig deklarierte, sollten Sie sich dafür einsetzten, dass der Bundesrat seine Aufgabe ernst nimmt und zumindest der Vermittlungsausschuss angerufen wird, mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzesentwurfs. Der Gesetzesentwurf packt zwei völlig gegenläufige Regelungen zusammen, was wohl einem Kuhhandel zwischen den Koalitionspartnern von SPD und CDU/CSU geschuldet ist: die sehr zu begrüßende stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung und die massive Ausweitung der Abschiebungshaft. Die positiven Aspekte des Gesetzesentwurfs dürfen jedoch nicht als Verzuckerung menschenrechtlich bedenklicher Verschärfungen missbraucht werden.
Die Kritik am Gesetzesentwurf, die von einer Vielzahl von Sachverständigen und Menschenrechtsorganisationen geübt wurde, dürfte Ihnen bekannt sein:
— Anstatt Abschiebungshaft zu vermeiden, soll sie über die Definition von Anhaltspunkten für Fluchtgefahr ausgeweitet werden. In der Praxis werden diese Anhaltspunkte als Haftgründe angewandt werden.
— Besonders problematisch ist der Haftgrund, „erhebliche Geldbeträge“ an einen Schleuser gezahlt zu haben, obwohl allgemein bekannt ist, dass angesichts der Abschottung Europas eine Einreise von Schutzsuchenden ohne die Zuhilfenahme von Schleppern schlicht unmöglich ist. Zu Recht hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme festgestellt, dass von diesem Umstand nicht auf eine Absicht geschlossen werden kann, sich der Abschiebung zu entziehen. Der verabschiedete Gesetzesentwurf berücksichtigt in keiner Weise die Empfehlung des Bundesrats.
— Besonders problematisch ist der Haftgrund Identitätstäuschung durch Passlosigkeit. Zahlungen an einen Schlepper, Unterdrücken von Reisedokumenten oder falsche Angaben zur Identität sind typische, aus der Not geborene Verhaltensweisen von Flüchtlingen, die nach der Genfer Flüchtlingskonvention kein Grund für eine Inhaftierung sein dürfen.
— Besonders problematisch ist des weiteren, dass der Umstand, aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland eingereist zu sein, als Haftgrund im Dublin-Verfahren herhalten soll. Der Rechtsausschuss des Bundesrats hatte die ersatzlose Streichung dieses Haftgrundes empfohlen. Leider fand diese Empfehlung keine Mehrheit im Bundesrat, wozu die Ablehnung Brandenburgs beigetragen haben dürfte.
— Hervorzuheben sind noch die völlig unverhältnismäßigen Einreisesperren, die für den gesamten Schengen-Raum gelten, sowie der europarechtswidrige Ausreisegewahrsam.
Perfide ist, wie jetzt die Verschärfung der Abschiebungsregelungen durch die Probleme der Kommunen bei der Unterbringung von Flüchtlingen gerechtfertigt werden, nämlich mit dem zynischen Argument „Wir brauchen Platz für die wirklich Verfolgten“. Wir möchten daran erinnern, dass Abschiebungshaft einen schwerwiegenden Eingriff in die Freiheitsrechte von Menschen darstellt, die ja noch nicht einmal eine Straftat begangen haben; organisatorische Probleme dürfen in keinem Fall zur Legitimation von Freiheitsentziehungen dienen.
Mit der Praxis und Rhetorik der Abschiebungen wird die Willkommenskultur in Brandenburg untergraben, die eine große Zahl von Willkommensinitiativen tagtäglich praktizieren. Abschiebungen zerreißen die neu entstandenen Freundschaften und machen alle ehrenamtlichen Anstrengungen zunichte. Das ist eine Steilvorlage für RassistInnen. Wenn Sie es in Ihrem Bekenntnis zur Willkommenskultur wirklich ernst meinen, sollten Sie sich auch aus diesem Grund für eine komplette Überarbeitung des Gesetzesentwurfs aussprechen.
Im Brandenburger Koalitionsvertrag steht der Satz: „Die Koalition wird sich wie bisher darum bemühen, Abschiebungshaft zu vermeiden.“ Diese Bemühungen müssen jetzt stattfinden, vor und auf der entscheidenden Sitzung des Bundesrats, der immer noch die Möglichkeit hat, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Selbst wenn das nicht von Erfolg gekrönt sein sollte, wäre es dennoch ein wichtiges Signal, die schlimmste Verschärfung des Asylrechts seit 1993 nicht unkommentiert zu lassen und die öffentliche Debatte zu führen.
Mit freundlichen Grüßen
Kay Wendel (Flüchtlingsrat Brandenburg)
Am frühen Abend haben ungefähr 30 Menschen am Neuruppiner Schulplatz an den vor 23 Jahren getöteten Emil Wendland gedacht. Der Obdachlose wurde dort am 1. Juli 1992 von Naziskins getötet. Zur Erinnerung an Wendland wurden zwei Reden gehalten und Blumen an einer Gedenkplakette niedergelegt. Unmittelbar nach der Gedenkveranstaltung provozierten allerdings, wie bereits im vergangenen Jahr, Neonazis. Sie versuchten im Rahmen einer angemeldeten Kundgebung den Toten für ihre Zwecke zu vereinnahmen und die neonazistische Ideologie als Tatmotiv zu verleugnen.
Neonazi-Provokation am Tatort
Bereits am gestrigen Tag hatten die „Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland“, gemäß ihrer Socialmedia-Präsenz, eine Flugblattaktion anlässlich des Todestages von Emil Wendland durchgeführt. In einem dazugehörigen Statement verurteilt die Neonazigruppe das Gedenken als „Lüge und Hetze“ gegen ihre„Weltanschauung“. „Kein anständiger Nationalist“ sehe „Menschen seines Volkes als – nicht lebenswert – an, nur weil sie ohne festen Wohnsitz, bzw. auf staatliche Hilfe angewiesen sind“, so die Freien Kräfte weiter.
Ein Blick in die Geschichte offenbart allerdings das Gegenteil. Ab 1933, mit Beginn der nationalsozialistischen Diktatur in Deutschland, wurdenObdachlose als so genannte „Arbeitsscheue“ und „Asoziale“ verfolgt. Ungefähr 10.000 Menschen wurden zudem als so genannte „Nichtsesshafte“ in Konzentrationslager eingewiesen. Diese Verfolgung war auch ideologisch begründet. Gemäß „Rassehygienischer und bevölkerungspolitischer Forschungsstelle“ (RHF) galten „asoziale Charaktereigenschaften“ angeblich als vererbbar. Viele Obdachlose wurden in der Zeit des Nationalsozialismus deshalb auch zwangssterilisiert.
Obdachlosendiskriminierung ist somit offensichtlich kein Ausdruck „subkultureller Perspektivlosigkeit“, wie es die 20 Neonazis aus Ostprignitz-Ruppin, der Prignitz, dem Havelland und Brandenburg an der Havel auch heute wieder auf einem ihrer Banner darstellten, sondern eher Produkt einer zutiefst menschenverachtenden Ideologie.
Mitunter wirkten die Statements der „Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland“ sogar wie eine Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, wenn Emil Wendland darin als Opfer des „familienfeindliche(n) System(s) der BRD“ oder als angebliches „Missbrauchsopfer im Kampf gegen Rechts“ dargestellt wird.
Würdiges Gedenken an Erinnerungsplakette
Das überhaupt erst an Emil Wendland erinnert wird, ist jedenfalls vor allem dem, ebenfalls von Neonazis angefeindeten, Jugendwohnprojekt MittenDrin zu verdanken. Dieser Neuruppiner Verein setzt sich seit Jahren für ein würdiges Gedenken an den getöteten Obdachlosen ein.
Im Jahr 2012, anlässlich des zwanzigsten Todestages von Emil Wendland, setzte sich das MittenDrin für die Aufstellung einer Gedenkplakette ein. Seit dem fanden jährlich Erinnerungszeremonien statt. Auch heute wurde wieder mit Redebeiträgen, einer Schweigeminute und der Niederlegung von Blumen an den Tod von Emil Wendland erinnert.
Der Weg zu einem würdigen Gedenken war bis dahin allerdings mehr als steinig, denn Wendland wurde nach 1993 nicht mehr als Opfer „rechter Gewalt“ anerkannt. Doch auch hier engagierte sich vor allem das MittenDrin, in dem es die Erinnerung an die Tat immer wieder in das Bewusstsein der Neuruppiner zurückholte.
Anerkennung als Opfer politisch motivierter Gewalt
Die Anerkennung Wendlands als Opfer politisch motivierte Gewalt folgte dann aber erst vor wenigen Tagen, als das Brandenburger Innenministerium am 29. Juni 2015 einen Forschungsbericht des „Moses Mendelsohn Zentrum vorstellte.
In der Dokumentation wurden 23 Altfälle mutmaßlicher rechtsextremer und rassistischer Gewalt nach 1990 im Land Brandenburg untersucht, die bisher nicht in der polizeilichen Kriminalstatistik für derartige Fälle aufgeführt waren. Neun weitere Tötungsverbrechen wurden allerdings bereits als politisch motivierte Gewalttaten anerkannt. Zu diesen kamen, mit der Veröffentlichung des Forschungsberichtes jetzt neun weitere Verbrechen hinzu. Auch die Tötung von Emil Wendland wird künftig wieder als politische Gewalt gewertet werden. Grund hierfür war die gezielte Absicht der damaligen Täter Obdachlose zu misshandeln. Einer der Täter rechtfertigte sich später diesbezüglich in seiner polizeilichen Vernehmung und fand es, laut Forschungsbericht, richtig, „Assis einen Denkzettel zu geben“. Diese würden „nur von unseren Steuergeldern“ leben und außerdem das Stadtbild „verschandeln“. „Nicht richtig“ fand der Tatverdächtige bei der Aussage gegenüber der Polizei zwar, auf jemanden, der noch schläft, einzutreten .Aber „vom Grunde her“ brauchten „die Assis mal Denkzettel“, damit sie sich dann vielleicht mal um Arbeit bemühen, so die Rechtfertigung des selben Täters. Und weiter:„Wenn wir rechts orientierten uns nicht um so etwas kümmern, tut es keiner.“ Weiterhin soll derselbe Täter in seiner polizeilichen Vernehmung freimütig zugegeben haben, dass er sich „zur rechten Szene“ zähle und „eine gesunde rechte Einstellung habe“.
weitere Fotos: hier
Es war die letzte Verhandlung des Tages, die heute gegen 15.45 Uhr im Saal III des Amtsgerichtes Brandenburg an der Havel begann. Ob dies allerdings auch die letzte Verhandlung für den einschlägig vorbestraften Angeklagten L. sein wird, bleib abzuwarten. Heute wurde er jedenfalls einmal mehr für ein politisch motiviertes Delikt verurteilt.
„Kühnengruß“ bei erster BraMM-Demo
Dabei ging es um einen Fall im Januar diesen Jahres. Der Angeklagte Sascha L. befand sich als Versammlungsteilnehmer auf der ersten „PEGIDA“-Demonstration der BraMM („Brandenburger für Meinungsfreiheit & Mitbestimmung“). Schnell zog der einschlägig bekannte und sehr auffällig gekleidete Mann das Interesse eines Fotografen auf sich. L. bemerkte dies und soll den rechten Arm zum sogenannten „Kühnengruß“ erhoben haben. Der Fotograf versuchte dieses Ereignis zu dokumentieren, löste aber offenbar zu spät aus, so dass auf dem entstandenen Foto nur noch der sich senkende Arm zu sehen war. Als Zeuge der Anklage stand der Journalist dem Gericht jedoch trotzdem zur Verfügung. Der Fotograf hatte den Gruß nämlich deutlich wahrgenommen und dies auch noch einmal vor Gericht zweifelsfrei dargelegt. Bestätigt wurden dessen Aussage von einem Polizeibeamten, der am Tattag in Brandenburg an der Havel eingesetzt war. Er hatte das Geschehen aus der Ferne beobachtet und den Gruß ebenfalls gesehen. Der Angeklagte L. bestritt hingegen den „Kühnengruß“ verwendet zu haben. Gemäß seiner Erinnerung habe er lediglich das „Victory“-Zeichen gezeigt. Für dieses Symbol hätte er lediglich den Zeigefinger und den Mittelfinger benötigt, um daraus ein „V“ zu machen. Beide Zeugen bestätigten jedoch, unabhängig voneinander, dass L. auch den Daumen gespreizt habe. Das somit gezeigte „W“, entspricht, unter Zuhilfenahme des gestreckten Armes, dem so genannten „Widerstandsgruß“ oder „Kühnengruß“, einem im Neonazimilieu verwendeten Ersatzgruß für den verbotenen „deutschen Gruß“ (umgangssprachlich: „Hitlergruß“).
Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
Nach Abschluss der Beweisaufnahme sah die Staatsanwältin somit den Anklagepunkt des „Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, gemäß § 86a StGB, als erfüllt an und forderte eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zu zwei Jahren auf Bewährung, sowie eine Geldbuße in Höhe von 300,00 €.
Diesem Antrag folgte die Richterin in vollem Umfang und sprach L. schuldig.
Eine Geldstrafe allein sah das Gericht offenbar als zu milde, da der Angeklagte bereits drei Vorstrafen aufwies. Die schwerwiegendste Tat lag allerdings schon einige Jahre zurück. Im Februar 1996 hatte L. in Brandenburg an der Havel den damals 23 Jährigen Punk Sven Beuter getötet und war dafür zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Darüber hinaus wies sein Bundeszentralregisterauszug noch zwei weitere Einträge, einen wegen gemeinschaftlich begangenen schweren Raubes sowie einen wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen auf. Letztgenannter Eintrag stammte erst vom 16. Oktober 2014, vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten.
„Heimattreue ungebrochen“
L. schien von dem Urteil jedoch wenig beeindruckt zu sein. „Immer noch billiger als ein Freispruch“, so seine letzten Worte in der Verhandlung. Bereits zuvor, auf dem Flur des Gerichtsgebäudes hatte er zu seinem Begleiter geraunt, dass er „hoffentlich“ verurteilt werde. Der letzte Freispruch habe ihm 3.000,00 € gekostet.
Auch sonst gab er sich wenig reumütig. Zur Gerichtsverhandlung erschien L. mit einem schwarzen T‑Shirt, dass u.a. die Aufschrift „Heimattreue ungebrochen“ sowie ein „eisernes Kreuz“ als Symbol enthielt.
Fotos: hier
Opferperspektive und Amadeu Antonio Stiftung begrüßen unabhängige Untersuchung “Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Brandenburg (1990–2008)“des Moses Mendelssohn Zentrums (MMZ)
Berlin, 29.06.2015: Die Ergebnisse des Forschungsprojekts des MMZ haben offen gelegt, dass das Ausmaß tödlicher rechter Gewalt in Brandenburg bisher von staatlichen Stellen falsch beurteilt wurde. In nahezu allen untersuchten Fällen konnte ein rechtsextremes oder rassistisches Motiv nicht ausgeschlossen werden. Dies zeigt, wie wichtig die Forderung des Vereins Opferperspektive und der Amadeu Antonio Stiftung nach einer erneuten, unabhängigen Überprüfung der umstrittenen Tötungsdelikte stets war und für andere Bundesländer noch immer ist.
“Für viele Hinterbliebene war die unabhängige Überprüfung ein bedeutender Schritt. Endlich wurde versucht, die offene Frage nach dem Warum zu klären. Die erneute Konfrontation mit dem Tod eines Angehörigen ist gleichzeitig auch eine enorme Belastung, da alte Narben wieder aufbrechen”, erklärt Judith Porath, Geschäftsführerin des Vereins Opferperspektive.
Die Ergebnisse des MMZ verdeutlichen, dass bei nachweislich rechten Tätern den politischen Motiven durch Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht überhaupt nicht oder nicht ausreichend nachgegangen wurde. Die
Folge war eine sukzessive Entpolitisierung der Taten von Instanz zu Instanz. In der Rückschau sind daher nicht mehr in allen Fällen die politischen Tathintergründe zu klären. Vielmehr zeigt sich, wie wichtig eine Nebenklage und eine breite kritische Medienberichterstattung für die Thematisierung politischer Hintergründe der Tat sind. “Hinterbliebene von Todesopfern müssen anwaltlich gut vertreten werden. Zudem brauchen wir eine breite kritische Öffentlichkeit, damit derartige Fälle auch im Hinblick auf politische Tatmotive eingehend beleuchtet werden”, fordert Porath.
Das MMZ hat alle 24 strittigen Todesfälle angelehnt an das polizeiliche Erfassungssystem “Politisch motivierte Kriminalität” (PMK) bewertet. Das System weißt jedoch deutliche Mängel auf. “Taten, in denen ein
sozialdarwinistisches oder rassistisches Motiv mindestens eine tatbegleitende bis tateskalierende Rolle spielen, werden bisher nicht in der PMK-Statistik erfasst und damit von staatlicher Seite völlig entpolitisiert. Hier braucht es eine Möglichkeit, auch solche Fälle abzubilden, um die tödlichen Folgen von rassistischer und rechter Gewalt in Deutschland nicht länger zu verharmlosen”, so Anna Brausam von der
Amadeu Antonio Stiftung. Diese Fälle wurden auch vom MMZ nicht als eindeutig rechte Gewalt gewertet.
“Wir hoffen, dass auch andere Bundesländer dem Brandenburgischen Vorbild einer unabhängigen Überprüfung folgen werden. Dabei sollte auch das Konzept des MMZ aufgegriffen werden, einen Expertenarbeitskreis in
beratender Funktion einzusetzen. In Brandenburg hat sich gezeigt, dass es sehr konstruktiv war, strittige Fälle noch einmal aus den unterschiedlichen Blickwinkeln staatlicher und zivilgesellschaftlicher Institutionen zu diskutieren”, so Anna Brausam.
Zum Hintergrund:
Opferperspektive und Amadeu Antonio Stiftung beklagen seit Jahren die große Differenz zwischen der Zählung von Todesopfern rechter Gewalt durch staatliche Behörden und durch unabhängige Organisationen und Journalisten. Vertreterinnen beider Organisationen waren in beratender Funktion Mitglied im Expertenarbeitskreis für das Forschungsprojekt “Todesopfer rechtsextremer und rassistischer Gewalt in Brandenburg (1990–2008)” des Moses Mendelssohn Zentrums. Die vom LKA bislang genannte Zahl von neun Todesopfern rechter Gewalt in Brandenburg verdoppelt sich gemäß den Ergebnissen des MMZ-Forschungsprojekts auf 18.
Für Rückfragen:
Opferperspektive e.V.: Judith Porath (0151 591 000 82) und Joschka Fröschner (0151 507 248 51)
Amadeu Antonio Stiftung: Anna Brausam 0176 (239 481 54)
Den Bürgermeister von Nauen sowie den Landrat des Kreises Havelland wollte eine „Bürgerbewegung freies Nauen“, gemäß massiv verbreiteter Flyer und Plakate, am Sonntagabend im Rahmen einer Demonstration absetzen. Das Vorhaben scheiterte jedoch grandios. Gerade einmal 30 Personen waren den Aufrufen gefolgt und hatten sich an der Bahnhaltestelle Nauen versammelt. Die Demonstration wurde allerdings trotzdem durchgeführt, wenn auch in viel kürzerer Form als üblich. Auch führte der rassistisch motivierte Aufzug erstmals nicht in Hör- und Sichtweite der zentralen Gegenkundgebung vorbei. Diese fand wieder am Rathaus, mit ungefähr 60 Teilnehmer_innen, statt. Entlang der Route des rassistischen Aufzuges gab es hingegen nur sporadische Protestaktionen.
Lokale NPD Struktur dominiert Rassist_innenaufzug
Auch wenn zu dieser erneuten Demonstration gegen die geplante Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende im Ort die „Bürgerbewegung freies Nauen“ aufgerufen hatte, stellte die lokale NPD erneut ihre Logistik zur Verfügung. Der Lautsprechwagen wurde einmal mehr vom ehemaligen NPD Stadtverordneten Maik Schneider gestellt, Schneider selber betätigte sich als Stimmungsmacher und der einzige Redner stammte offenbar von befreundeten Parteistrukturen aus dem Landkreis Oberhavel. Des Weiteren war der Brieselanger NPD Gemeinderat Frank Kittler wieder vor Ort.
Auch inhaltlich blieb die Veranstaltung wenig „bürgerlich“. Zwar wurde die „Absetzung des Bürgermeisters + des Landrates“, als vorgeblich eigentlicher Anlass der Demonstration, mit angeblichen „Steuergeldverschwendungen“, „geplanten Zwangsenteignungen“ und „undemokratischer Regierungsweise (Asylantenheim)“ begründet – auf Plakaten, Sprechchören oder den Redebeiträgen wurde allerdings dann fast ausschließlich nur gegen Asylsuchende und Flüchtlinge gehetzt. Bezeichnend war diesbezüglich auch das Frontbanner mit der Aufschrift: „Wir schreien es laut heraus: Asylschmarotzer raus“. Vereinzelt wurden während der Demonstration auch wieder Naziparolen, wie „Nationaler Sozialismus – jetzt, jetzt, jetzt“ gerufen.
Frühzeitig vom rassistischen Aufzug abgesetzt, dass heißt noch vor dessen eigentlichen Beginn, hatte sich hingegen eine Gruppe Autonomer Nationalisten aus Nauen und Ketzin/Havel, die mit den „Freien Kräften Neuruppin / Osthavelland“ sympathisieren. Diese postierten sich in unmittelbarer Nähe zur Gegenkundgebung und spähten offensichtlich die Protestler aus. Zu Zwischenfällen kam es jedoch nicht.
Fotos: hier
Gegen eine Veranstaltung von ungefähr 65 Neonazis hatten am Freitagabend ca. 40 Menschen auf dem Wittstocker Marktplatz zunächst ohne Zwischenfälle protestiert. Nach zunächst verbalen Auseinandersetzungen begaben sich jedoch Gruppen von Teilnehmer_innen der neonazistischen Versammlung direkt zur Gegenveranstaltung und suchten dort die gewalttätige Konfrontation. Bereitschaftspolizei ging allerdings im letzten Moment dazwischen und schickte die Aggressoren weg. An einer anderen Stelle versuchten Neonazis weiterhin offenbar eine kleine Gruppe von Gegendemonstrant_innen auf dem Nachhauseweg abzufangen.
III. Weg setzt „Tradition“ asylfeindlicher Aufmärsche fort
Die neonazistische Versammlung reihte sich einmal mehr in eine ganze Reihe von Veranstaltungen gegen „die Asylpolitik“ in der Region ein. Zuvor fanden ähnliche Veranstaltungen bereits mehrfach in Wittstock/Dosse und einmal in Pritzwalk statt. Dieses mal wurde die Versammlung jedoch erstmals unter dem Emblem der neonazistischen Kleinpartei „der dritten Weg“ beworben. Ähnlich wie im Mai in Pritzwalk, blieb die Demonstration jedoch nur stationär, als Kundgebung.
Dennoch kamen ungefähr 65 Personen aus den Landkreisen Ostprignitz-Ruppin, Prignitz, Havelland, Potsdam-Mittelmark und Brandenburg an der Havel, die sich am Marktplatz entlang des historischen Rathauses aufstellten. Dabei wurden typische Fahnen und Banner des neonazistischen Milieus gezeigt. Das Rathaus als Propagandasymbol zu missbrauchen gelang den Neonazis jedoch nicht. Die Stadtverwaltung hatte nämlich dort zuvor ebenfalls Symbolik positioniert, mit der sich allerdings deutlich zu Toleranz und Vielfalt bekannt wurde.
Wittstock bekennt Farbe
Gegenüber den Neonazis, am anderen Ende des Markplatzes, hatte sich zudem das Bündnis „Wittstock bekennt Farbe“, unterstützt durch das Bündnis „Neuruppin bleibt bunt“ und Antifas, zu einer Kundgebung versammelt. Dabei wurden interessierten Bürger_innen vor allem zahlreiche Informationsangebote zum Thema Asyl bereitgestellt. Eine kleine Plakatausstellung wurde gezeigt sowie Broschüren zum mitnehmen angeboten.
Darüber hinaus wurde natürlich auch protestiert. Mit Beginn der Neonazikundgebung stellten sich die Gegendemonstrant_innen ebenfalls auf, zeigten Plakate und Transparente, die sich gegen Hass und neonazistische Ideologie richteten, und pfiffen die Neonazis auf der anderen Seite aus. Ein als Pirat verkleideter Mann schwang mitten auf dem Marktplatz sogar eine Peitsche Richtung neonazistischer Versammlung. Möglicherweise sollte durch das Knallen des Leders den Neonazis gezeigt werden, dass sie hier nicht willkommen sind.
Angriffsversuche auf Gegendemonstrant_innen
Die Teilnehmer_innen der Neonazikundgebung blieben zunächst jedoch unbeeindruckt. Der erste Redebeitrag von Pascal Stolle („Der dritte Weg“) führte auch nicht gerade zu emotionalen Ausschweifungen, wurde wahrscheinlich schon zu oft wiederholt. Auch der Redebeitrag von Marvin Koch („Freien Kräften Neuruppin/Osthavelland“) schien ebenfalls ähnlich zu verlaufen. Dann provozierte Koch jedoch mit dumpfer Polemik gegen Antifas im Allgemeinen, so dass sich einige Gegendemonstrant_innen einen Spaß daraus u.a. ihn zu verulken. Die Neonazis verstanden aber diesbezüglich offenbar überhaupt keinen Spaß, fühlten sich möglicherweise in „ihrer“ Stadt brüskiert und begaben sich, unmittelbar nach dem Ronny Scharfenort die neonazistische Versammlung beendete, sofort in Richtung Gegenkundgebung. Allen voran schritten zwei bekannte Brüder, welche T‑Shirts mit einem Emblem der „Nationalen Sozialisten Wittstock/Dosse“ trugen. Sie versuchten die Situation durch verbale Beleidigungen und Drohungen eskalieren zu lassen. Die Polizei trennte jedoch die Lager. Ebenfalls stellte sie sich dazwischen, nachdem Sympathisant_innen der „Freien Kräfte Prignitz“ desgleichen versuchten, zur Gegendemonstration vorzudringen. Dabei sollen auch konkrete Bedrohungen gegen einzelne Gegendemonstranten ausgesprochen worden sein.
Tatsächlich sammelten sich die Neonazis dann später noch in einmal in einer Seitenstraße und versuchten die zuvor bedrohten Personen auf deren Nachhauseweg durch nochmalige Gewaltandrohung und Spuckattacken einzuschüchtern.
In allen Fällen blieb es jedoch, zumindest an diesem Abend, bei den Versuchen. Verletzungen wurden nicht bekannt.
Fotos: hier
Weltweit sind über 50 Millionen Menschen auf der Flucht, ein Großteil davon Frauen und Kinder.
Deutschland und die Europäische Union reagieren auf die Flüchtlinge mit Abschottung und diskriminierenden Gesetzen. Wir Flüchtlingsfrauen – die wenigen, die es überhaupt nach Europa geschafft haben — erleben hier tagtäglich die Verletzung unserer Menschenrechte:
Wir werden zwischen den europäischen Ländern hin und her geschoben, die Unterbringung in Lagern isoliert uns und verletzt unser Recht auf ein selbstbestimmtes Leben, und das Asylbewerberleistungsgesetz soll uns noch weiter entrechten. Dieses Schicksal teilen wir mit allen asylsuchenden Frauen und Männern in Deutschland.
Deshalb fordern wir, diese Diskriminierungen abzuschaffen!
Politik und Medien versuchen den Eindruck zu erwecken, die Politik tue alles dafür, die Lage der Flüchtlinge zu verbessern. Berichtet wird beispielsweise über Pläne für einen gesicherten Bleiberechtsstatus während der Ausbildung und um eine schnellere Integration in den Arbeitsmarkt. Doch das sogenannte „Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung“ folgt dem fatalen Grundprinzip der aktuellen europäischen Asylpolitik: Verletzung von elementaren Grundrechten für die einen — graduelle Verbesserungen für die anderen.
Mit diesem neuen Gesetz wiederholt sich die alte Spaltung in „nützliche“ Migrant_innen, die integriert werden sollen, ein paar „richtige Flüchtlinge“, die zumindest vorübergehend Schutz brauchen und die vielen angeblichen „Asylbetrüger_innen“. Das neue Gesetz führt Kriterien ein, die massive Inhaftierung und einen weiteren Anstieg von Abschiebung zur Folge haben werden.1
Wir Flüchtlinge lassen uns nicht spalten in „richtige“ und „falsche“ Asylsuchende, in erwünschte und unerwünschte Asylsuchende. Wir haben alle ein Recht auf Schutz und auf ein menschenwürdiges Leben.
Alle Menschen, die fliehen, haben gute Gründe.
Wir, Aktivist_innen mit oder ohne Fluchthintergrund, halten zusammen und bekämpfen diese diskriminierenden, rassistischen Gesetze gemeinsam.
Parallel zum Weltflüchtlingstag findet unsere dreitägige bundesweite Flüchtlingsfrauenkonferenz in Berlin statt. Wir tauschen uns aus und kommen von unseren individuellen Situationen zu gemeinsamen Forderungen, um zusammen für unsere Rechte zu kämpfen!
Organisierung muss auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Deshalb solidarisieren wir uns mit der
Bundesweiten Demonstration für ein solidarisches und grenzenloses Europa:
20.Juni, 13.00 Oranienplatz, Berlin Kreuzberg: (http://europa-anders-machen.net/)
Schalom in Friesack
Eine israelische Band als Hoffnungsträger Ein wachsender Teil der jungen Generation in Israel ist unzufrieden mit der politischen Situation im Land und spielt mit dem Gedanken auszuwandern. Die Band The Angelcy aus Tel Aviv gilt als Hoffnungsträger einer desillusionierten Jugend. „Wir wollen in Israel bleiben und in unserem Land etwas verändern,“ sagt Rotem Bar Or, Sänger und Texter der sechsköpfigen Band. Damit sind sie den Organisatoren des Frierock-Festivals sehr ähnlich: „Auch das Land Brandenburg hat mit Abwanderung zu kämpfen. Immer mehr Jugendliche zieht es in die Städte Deutschlands. Weniger aus politischen, denn aus ökonomischen und kulturellen Gründen,“ begründet René Buschow sein freiwilliges Engagement bei der Organisation des alljährlichen Frierock-Festivals in seiner Heimatstadt. Die Kampagne sei die perfekte Gelegenheit, auch über die Grenzen des Havellands hinaus Aufmerksamkeit für das Festival zu erhalten. Link zur Crowdfunding-Kampagne: www.indiegogo.com/project/preview/d95e45c1 Informationen zu The Angelcy: www.theangelcy.com Informationen zum Frierock-Festival: www.frierock-festival.de *17 Jahre Frierock-Festival* Die „Frierocker“ – das sind etwa 20 Leute aus der Region – präsentieren an einem Wochenende im Jahr, was es in der Welt der alternativen Musik zu entdecken gibt oder was ihnen einfach Spaß macht. Das ganze Jahr über reisen sie von Konzert zu Konzert und bringen eine exklusive Auslese an regionalen und überregionalen Bands aus verschiedensten Musikstilen nach Friesack. Im Kollektiv wird so im Handumdrehen ein richtiges Festival aus dem staubigen Boden der charmanten Fliederstadt gestampft. Mit viel Liebe zum Detail und einem traditionellem Gespür für echte Geheimtipps schaffen es die Organisatoren die alternative Flamme des Havellandes am Lodern zu halten. Faire Preise und eine einzigartig familiäre Atmosphäre runden das Festival ab und sorgen für seine Beliebtheit.