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Antifaschismus Sonstiges

Ultrash-Festival No.9 am 9./10./11.7.2015 FreiLand/Potsdam

Auch dieses Jahr präsen­tieren Euch die Red & Anar­chist Skin­heads Berlin-Bran­den­burg, das Film­stadt­in­fer­no 99, Scorte­si und engagierte Einzelper­so­n­en ein zweitägiges poli­tis­ches Subkulturfestival!
Neben diversen Bands (u.a. Hors Con­t­role, Bam­bix, The Move­ment, Brigadir, Gulag Beach, Cut My Skin, Torkel T & Riva, Alarm­sig­nal, Alien Pla­cen­ta, Dachlaw­ine und Rad­i­cal Hype), wird es am 12.7. auch ein schick­es Fre­und­schaftsspiel gegen Hapoel Tel Aviv im Kar­li geben, ver­schiedene Stände (u.a. Fire and Flames, Grn­dioso Ver­sand) , poli­tis­che Vorträge (u.a. zu DIY Fuss­ball in Rus­s­land), Filmvor­führun­gen (Une vie de lutte – Film über den ermorde­ten Antifaschis­ten Clé­ment Méric), ein Ultra­sh-Unfug (Mehr dazu: http://ultrash.blogsport.eu/?p=843), eine fette After­show­par­ty u.v.m.!
Hier das kom­plette Line­up 2015 in der aktuellen Form (Stand: 7.7.2015)
 
Don­ner­stag 9.7.2015 Schokoladen/Berlin: Ultra­sh Warmup
? One Step Ahead (AFA Hard­core-Punk/Lim­bach-Ober­frohna)
? P.I.T.S. (Vorschul-HC/Las Vegas-Potsdam)
anschl. DJ Kalli Krawal­li (all time favourites, punk und trash)
Ein­lass 19.00 Uhr – Beginn pünk­tlich um 20.00 Uhr! Par­ty: 22.00 Uhr
Ultra­sh-Warmup auf Facebook.
 
Fre­itag 10.7.2015 Spartacus/Potsdam (Indoor): Ultra­sh No.9 – Day I
? Bam­bix (Punk aus Nijmegen/Holland)
? Hors Con­trol (AFA-Oi! – Kings of Lolo­lo – Montceau/Frankreich)
? Alarm­sig­nal (Deutsch­punk aus Celle)
? Rad­i­cal Hype (Punkrap/Bremen)
? Cut My Skin (Punk aus Berlin)
Fre­itag: 19.00 doors open
Konz­ert: 20.00 Uhr
 
Sam­stag 11.7.2015 Spartacus/Potsdam (Open Air): Ultra­sh No.9 – Day II
? The Move­ment (Antikap­i­tal­is­tis­ch­er Mod aus Kopenhagen/Dänemark)
? Brigadir (Red­skin Oi! Aus St.Petersburg/Russland)
? Torkel T, Lady Lazy & Riva (AFA-Rap aus Berlin)
? Gulag Beach (Punkrock aus Berlin)
? Alien Pla­cen­ta (Old­skool Hard­core aus Leipzig)
? Dachlaw­ine (Naturkatas­tro­phen­punk aus Potsdamned)
Sam­stag: 15.00 Uhr doors open
Konz­ert: 16.30 Uhr spätestens 17.00 Uhr
Vor­trag: 15.30 Uhr
 
Auch dieses Jahr wird es an bei­den Fes­ti­val­t­a­gen wieder jew­eils eine After­show­par­ty im Spar­ta­cus und im Haus 2 geben!:
Fre­itag:
– Team Ram­Rod (https://www.facebook.com/pages/Team-RamRod/120215351419651?ref=ts&fref=ts)/Spartacus (80ies/­Trash/All­time-Favourites)
– Reggae/Rocksteady/Ska im Haus 2
Sam­stag:
– Roni & Maik / Spar­ta­cus (80ies/­Trash/All­time-Favourites)
– North­ern Soul mit Kim Jong Soul von Gulag Beach im Haus 2
 
Son­ntag 12.7. Fre­und­schaftsspiel zwis­chen dem SV Babels­berg 03 und Hapoel Tel Aviv
Beginn: 16.00 Uhr Ort: Karl-Liebknecht-Sta­dion in Babelsberg

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Antifaschismus

Brandenburg an der Havel: Geldstrafe für III. Weg Funktionär nach Hitler Verherrlichung im Socialmedia

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Pas­cal S. (38) gehört seit den 1990er Jahren zu den führen­den Köpfen der neon­azis­tis­chen Szene in Bad Belzig. Im Mai 2014 zog S. für die NPD (allerd­ings, laut eige­nen Bekun­den, ohne die dor­tige Mit­glied­schaft) in die Stadtverord­neten­ver­samm­lung sein­er Heimat­stadt ein, hat dieses Man­dat aber inzwis­chen an einen anderen Neon­azi abgegeben. Stattdessen ist S., seinen Angaben zufolge,nun bei der neon­azis­tis­chen Klein­partei „Der dritte Weg“ aktiv. Erst am 26. Juni 2015 trat er bei ein­er von dieser Organ­i­sa­tion bewor­be­nen Ver­samm­lung in Wittstock/Dosse als Red­ner auf.Gerne ver­tritt S. bei solchen Gele­gen­heit­en die Posi­tion des Anklägers und greift in seinen Reden ver­meintliche „Missstände“ im Land auf. Dabei dif­famiert er Asyl­suchende regelmäßig als Krim­inelle und Schmarotzer. Heute saß der ALG II Empfänger S. allerd­ings sel­ber auf der Anklage­bank. Die Staat­san­waltschaft warf ihm die Ver­wen­dung von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen vor.
Hitler­bild in Socialmedia-Chronik
S. soll am 20. April 2014 ein Bild­nis von Adolf Hitler in der Chronik seines Social­me­dia-Pro­fils „Kalle Wei­h­nacht­en“ gepostet haben. Ange­blich wollte er damit nur seine Fre­unde erre­ichen, von denen fünf, darunter auch der NPD Kreistagsab­ge­ord­nete André Schär, das Bild auch mit „Gefällt mir“ markierten. S. gab weit­er­hin zu, das Hitler-Bild­nis auf seinem Handy gehabt und es von dort hochge­laden zu haben. Gemäß sein­er gerichtlichen Aus­sage wollte er damit Hitler zum Geburt­stag gedenken. Entsprechend war auch die Bil­dun­ter­schrift: „Damals wie heute“ – eine Nazi­pa­role, die eigentlich mit dem Zusatz­wort „Hitler­leute“ endet. Die nähere Bedeu­tung des gesamten Slo­gans, sei S. allerd­ings, laut eige­nen Bekun­den, nicht bekan­nt gewe­sen. Warum das Bild in der öffentlichen Chronik gelandet sei, könne er sich eben­falls nicht erk­lären. Ihm sei auch klar gewe­sen, dass der­ar­tige Veröf­fentlichun­gen „Ärg­er“ nach sich ziehen würden.
Tat­säch­lich wurde die Begeben­heit dann auch von der Presse the­ma­tisiert. S. war in den Fokus der Medi­en ger­at­en, weil er bei den Bran­den­burg­er Kom­mu­nal­wahlen als Kan­di­dat für die NPD antrat. Auch ein Mit­glied des „Aktions­bünd­niss­es Bran­den­burg gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Frem­den­feindlichkeit“, das heute als Zeuge geladen war, doku­men­tierte den Chronikein­trag mit dem Hitler-Bild im Rah­men sein­er pressemäßi­gen Tätigkeit. Das Aktions­bünd­nis Bran­den­burg porträtierte damals mehrere Wahlka­n­di­dat­en der NPD, u.a. auch S. Die genaue Auf­gabe des Zeu­gen bestand darin, die Quellen für diese Porträts zu prüfen und zu sich­ern. Woher er denn so sich­er sei, dass „Kalle Wei­h­nacht­en“ auch mit S. iden­tisch sei, bohrte der Angeklagte fra­gend nach. Aberder Zeuge ließ sich nicht beir­ren und begrün­dete dies mit ein­er ein­deuti­gen ID, mit welch­er ein Social­me­dia-Nutzer ermit­telt wer­den kann. Anzeige gegen S. habe das Aktions­bünd­nis allerd­ings nicht gestellt, dies sei nicht deren Aufgabe.
Diese Auf­gabe über­nahm stattdessen die Polizei und leit­ete die notwendi­gen Ermit­tlun­gen ein. Die mit dem Ver­fahren betraute Krim­i­nal­beamtin erschien heute eben­falls vor Gericht und sagte als Zeu­g­in aus. Sie habe das Pro­fil von S. ohne Ein­schränkun­gen ein­se­hen und Sicherun­gen davon machen können.
Verurteilung zu ein­er Geldstrafe
Nach Abschluss der Beweisauf­nahme sah die Staat­san­waltschaft somit den Anklagepunkt des „Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen“, gemäß § 86a StGB, als erfüllt an und forderte eine Frei­heitsstrafe von drei Monat­en, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung. Damit blieb sie exakt drei Monate unter der Forderung, wie in einem ähn­lichen Fall, der in der ver­gan­genen Woche ver­han­delt wurde. Dort war gegen denangeklagten Neon­azi Sascha L. wegen des „Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen“ ein Straf­maß von sechs Monat­en, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung, gefordert wor­den. L. gilt übri­gens als Bekan­nter von S. und war heute eben­falls im Gerichtssaal anwe­send. Bei­de verbindet offen­bar eine Kar­riere als Gewalt­täter. Zeitweise saßen sie auch in der­sel­ben JVA ein.
Entsprechend üppig sin­dauch die Bun­deszen­tral­reg­is­tere­in­träge von S. Die erste Jugend­strafe, ein gemein­schaftlich began­gener Dieb­stahl wurde 1993 ver­han­delt. Für 1996 gibt es zwei Ein­träge, ein­mal wegen Nöti­gung und gemein­schaftlich gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung und ein­mal wegen Nöti­gung und ein­fach­er Kör­per­ver­let­zung. Ein weit­er­er Ein­trag im Jugend­straf­bere­ich fol­gte 1997. Wieder ging es um Nöti­gung, Kör­per­ver­let­zung und gefährliche Kör­per­ver­let­zung. Trotz­dem wur­den alle Strafen nur zur Bewährung ausgesetzt.Weitere Ein­träge fol­gten, unter anderem nochmals 1997 wegen Kör­per­ver­let­zung. 1998 wurde S. erst­mals zu ein­er mehrjähri­gen Haft­strafe ohne Bewährung verurteilt. Er hat­te mit weit­eren Tätern Mit­glieder ein­er Punk Band in Pritzwalk (Land­kreis Prig­nitz) über­fall­en und bru­tal zusammengeschlagen.
Doch auch der Aufen­thalt in ein­er JVA schien S. nicht zur Ver­nun­ft gebracht zu haben. 2009 wur­deer erneut wegen eines Roheits­de­lik­tes (fahrläs­siger Kör­per­ver­let­zung) verurteilt.
Darüber hin­aus ist S. in zwei Fällen wegen Belei­di­gung (2000 und 2004) und ein­mal wegen Volksver­het­zung in Tatein­heit mit dem Ver­wen­den von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen (2010) im Bun­deszen­tral­reg­is­ter verzeichnet.
 
Trotz der ein­schlägi­gen Kar­riere des Angeklagten ver­hängte der Richter jedoch keine Frei­heitsstrafe, wie von der Staat­san­waltschaft gefordert. S. sei Vater von zwei, von ihm getren­nt leben­den Kindern, für die er unter­halt­spflichtig ist. Deshalb und auf­grund sein­er finanziellen Sit­u­a­tion sah das Gericht eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen a 15,00 € als angemessen an.

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Flucht & Migration Law & Order

Offener Brief an die Landesregierung: Asylrechtsverschärfung stoppen, Willkommenskultur retten

Geset­ze­sen­twurf „zur Neuregelung des Bleiberechts und der Aufen­thalts­beendi­gung“: Anrufung des Ver­mit­tlungsauss­chuss­es durch den Bundesrat.
Sehr geehrter Herr Min­is­ter­präsi­dent, sehr geehrte Min­is­terin­nen und Minister,
der Bun­destag hat am 2. Juli das „Gesetz zur Neubes­tim­mung des Bleiberechts und der Aufen­thalts­beendi­gung“ beschlossen. Voraus­sichtlich am 10. Juli wird der Bun­desrat darüber berat­en. Obwohl die Bun­desregierung den Geset­ze­sen­twurf nicht als zus­tim­mungs­bedürftig deklar­i­erte, soll­ten Sie sich dafür ein­set­zten, dass der Bun­desrat seine Auf­gabe ernst nimmt und zumin­d­est der Ver­mit­tlungsauss­chuss angerufen wird, mit dem Ziel ein­er grundle­gen­den Über­ar­beitung des Geset­ze­sen­twurfs. Der Geset­ze­sen­twurf packt zwei völ­lig gegen­läu­fige Regelun­gen zusam­men, was wohl einem Kuh­han­del zwis­chen den Koali­tion­spart­nern von SPD und CDU/CSU geschuldet ist: die sehr zu begrüßende stich­tag­sun­ab­hängige Bleiberecht­sregelung und die mas­sive Ausweitung der Abschiebung­shaft. Die pos­i­tiv­en Aspek­te des Geset­ze­sen­twurfs dür­fen jedoch nicht als Verzuckerung men­schen­rechtlich beden­klich­er Ver­schär­fun­gen miss­braucht werden.
Die Kri­tik am Geset­ze­sen­twurf, die von ein­er Vielzahl von Sachver­ständi­gen und Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tio­nen geübt wurde, dürfte Ihnen bekan­nt sein:
— Anstatt Abschiebung­shaft zu ver­mei­den, soll sie über die Def­i­n­i­tion von Anhalt­spunk­ten für Flucht­ge­fahr aus­geweit­et wer­den. In der Prax­is wer­den diese Anhalt­spunk­te als Haft­gründe ange­wandt werden.
— Beson­ders prob­lema­tisch ist der Haft­grund, „erhe­bliche Geld­be­träge“ an einen Schleuser gezahlt zu haben, obwohl all­ge­mein bekan­nt ist, dass angesichts der Abschot­tung Europas eine Ein­reise von Schutz­suchen­den ohne die Zuhil­fe­nahme von Schlep­pern schlicht unmöglich ist. Zu Recht hat­te der Bun­desrat in sein­er Stel­lung­nahme fest­gestellt, dass von diesem Umstand nicht auf eine Absicht geschlossen wer­den kann, sich der Abschiebung zu entziehen. Der ver­ab­schiedete Geset­ze­sen­twurf berück­sichtigt in kein­er Weise die Empfehlung des Bundesrats.
— Beson­ders prob­lema­tisch ist der Haft­grund Iden­tität­stäuschung durch Pass­losigkeit. Zahlun­gen an einen Schlep­per, Unter­drück­en von Reise­doku­menten oder falsche Angaben zur Iden­tität sind typ­is­che, aus der Not geborene Ver­hal­tensweisen von Flüchtlin­gen, die nach der Gen­fer Flüchtlingskon­ven­tion kein Grund für eine Inhaftierung sein dürfen.
— Beson­ders prob­lema­tisch ist des weit­eren, dass der Umstand, aus einem anderen EU-Staat nach Deutsch­land ein­gereist zu sein, als Haft­grund im Dublin-Ver­fahren her­hal­ten soll. Der Recht­sauss­chuss des Bun­desrats hat­te die ersat­zlose Stre­ichung dieses Haft­grun­des emp­fohlen. Lei­der fand diese Empfehlung keine Mehrheit im Bun­desrat, wozu die Ablehnung Bran­den­burgs beige­tra­gen haben dürfte.
— Her­vorzuheben sind noch die völ­lig unver­hält­nis­mäßi­gen Ein­reis­es­per­ren, die für den gesamten Schen­gen-Raum gel­ten, sowie der euro­parechtswidrige Ausreisegewahrsam.
Per­fide ist, wie jet­zt die Ver­schär­fung der Abschiebungsregelun­gen durch die Prob­leme der Kom­munen bei der Unter­bringung von Flüchtlin­gen gerecht­fer­tigt wer­den, näm­lich mit dem zynis­chen Argu­ment „Wir brauchen Platz für die wirk­lich Ver­fol­gten“. Wir möcht­en daran erin­nern, dass Abschiebung­shaft einen schw­er­wiegen­den Ein­griff in die Frei­heit­srechte von Men­schen darstellt, die ja noch nicht ein­mal eine Straftat began­gen haben; organ­isatorische Prob­leme dür­fen in keinem Fall zur Legit­i­ma­tion von Frei­heit­sentziehun­gen dienen.
Mit der Prax­is und Rhetorik der Abschiebun­gen wird die Willkom­men­skul­tur in Bran­den­burg unter­graben, die eine große Zahl von Willkom­mensini­tia­tiv­en tagtäglich prak­tizieren. Abschiebun­gen zer­reißen die neu ent­stande­nen Fre­und­schaften und machen alle ehre­namtlichen Anstren­gun­gen zunichte. Das ist eine Steil­vor­lage für Ras­sistIn­nen. Wenn Sie es in Ihrem Beken­nt­nis zur Willkom­men­skul­tur wirk­lich ernst meinen, soll­ten Sie sich auch aus diesem Grund für eine kom­plette Über­ar­beitung des Geset­ze­sen­twurfs aussprechen.
Im Bran­den­burg­er Koali­tionsver­trag ste­ht der Satz: „Die Koali­tion wird sich wie bish­er darum bemühen, Abschiebung­shaft zu ver­mei­den.“ Diese Bemühun­gen müssen jet­zt stat­tfind­en, vor und auf der entschei­den­den Sitzung des Bun­desrats, der immer noch die Möglichkeit hat, den Ver­mit­tlungsauss­chuss anzu­rufen. Selb­st wenn das nicht von Erfolg gekrönt sein sollte, wäre es den­noch ein wichtiges Sig­nal, die schlimm­ste Ver­schär­fung des Asyl­rechts seit 1993 nicht unkom­men­tiert zu lassen und die öffentliche Debat­te zu führen.
Mit fre­undlichen Grüßen
Kay Wen­del (Flüchtlingsrat Brandenburg)

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Antifaschismus

Neuruppin: Neonazis provozierten erneut bei Gedenken an Emil Wendland

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Am frühen Abend haben unge­fähr 30 Men­schen am Neu­rup­pin­er Schulplatz an den vor 23 Jahren getöteten Emil Wend­land gedacht. Der Obdachlose wurde dort am 1. Juli 1992 von Naziskins getötet. Zur Erin­nerung an Wend­land wur­den zwei Reden gehal­ten und Blu­men an ein­er Gedenkplakette niedergelegt. Unmit­tel­bar nach der Gedenkver­anstal­tung provozierten allerd­ings, wie bere­its im ver­gan­genen Jahr, Neon­azis. Sie ver­sucht­en im Rah­men ein­er angemelde­ten Kundge­bung den Toten für ihre Zwecke zu vere­in­nah­men und die neon­azis­tis­che Ide­olo­gie als Tat­mo­tiv zu verleugnen.
Neon­azi-Pro­voka­tion am Tatort
Bere­its am gestri­gen Tag hat­ten die „Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland“, gemäß ihrer Social­me­dia-Präsenz, eine Flug­blat­tak­tion anlässlich des Todestages von Emil Wend­land durchge­führt. In einem dazuge­höri­gen State­ment verurteilt die Neon­azi­gruppe das Gedenken als „Lüge und Het­ze“ gegen ihre„Weltanschauung“. „Kein anständi­ger Nation­al­ist“ sehe „Men­schen seines Volkes als – nicht lebenswert – an, nur weil sie ohne fes­ten Wohn­sitz, bzw. auf staatliche Hil­fe angewiesen sind“, so die Freien Kräfte weiter.
Ein Blick in die Geschichte offen­bart allerd­ings das Gegen­teil. Ab 1933, mit Beginn der nation­al­sozial­is­tis­chen Dik­tatur in Deutsch­land, wur­de­nOb­dachlose als so genan­nte „Arbeitss­cheue“ und „Asoziale“ ver­fol­gt. Unge­fähr 10.000 Men­schen wur­den zudem als so genan­nte „Nicht­sesshafte“ in Konzen­tra­tionslager eingewiesen. Diese Ver­fol­gung war auch ide­ol­o­gisch begrün­det. Gemäß „Rasse­hy­gien­is­ch­er und bevölkerungspoli­tis­ch­er Forschungsstelle“ (RHF) gal­ten „asoziale Charak­tereigen­schaften“ ange­blich als vererb­bar. Viele Obdachlose wur­den in der Zeit des Nation­al­sozial­is­mus deshalb auch zwangssterilisiert.
Obdachlosendiskri­m­inierung ist somit offen­sichtlich kein Aus­druck „sub­kul­tureller Per­spek­tivlosigkeit“, wie es die 20 Neon­azis aus Ost­prig­nitz-Rup­pin, der Prig­nitz, dem Havel­land und Bran­den­burg an der Hav­el auch heute wieder auf einem ihrer Ban­ner darstell­ten, son­dern eher Pro­dukt ein­er zutief­st men­schen­ver­ach­t­en­den Ideologie.
Mitunter wirk­ten die State­ments der „Freien Kräfte Neuruppin/Osthavelland“ sog­ar wie eine Verunglimp­fung des Andenkens Ver­stor­ben­er, wenn Emil Wend­land darin als Opfer des „familienfeindliche(n) System(s) der BRD“ oder als ange­blich­es „Miss­brauch­sopfer im Kampf gegen Rechts“ dargestellt wird.
Würdi­ges Gedenken an Erinnerungsplakette
Das über­haupt erst an Emil Wend­land erin­nert wird, ist jeden­falls vor allem dem, eben­falls von Neon­azis ange­fein­de­ten, Jugend­wohn­pro­jekt Mit­ten­Drin zu ver­danken. Dieser Neu­rup­pin­er Vere­in set­zt sich seit Jahren für ein würdi­ges Gedenken an den getöteten Obdachlosen ein.
Im Jahr 2012, anlässlich des zwanzig­sten Todestages von Emil Wend­land, set­zte sich das Mit­ten­Drin für die Auf­stel­lung ein­er Gedenkplakette ein. Seit dem fan­den jährlich Erin­nerungsz­er­e­monien statt. Auch heute wurde wieder mit Rede­beiträ­gen, ein­er Schweigeminute und der Nieder­legung von Blu­men an den Tod von Emil Wend­land erinnert.
Der Weg zu einem würdi­gen Gedenken war bis dahin allerd­ings mehr als steinig, denn Wend­land wurde nach 1993 nicht mehr als Opfer „rechter Gewalt“ anerkan­nt. Doch auch hier engagierte sich vor allem das Mit­ten­Drin, in dem es die Erin­nerung an die Tat immer wieder in das Bewusst­sein der Neu­rup­pin­er zurückholte.
Anerken­nung als Opfer poli­tisch motiviert­er Gewalt
Die Anerken­nung Wend­lands als Opfer poli­tisch motivierte Gewalt fol­gte dann aber erst vor weni­gen Tagen, als das Bran­den­burg­er Innen­min­is­teri­um am 29. Juni 2015 einen Forschungs­bericht des „Moses Mendel­sohn Zen­trum vorstellte.
In der Doku­men­ta­tion wur­den 23 Alt­fälle mut­maßlich­er recht­sex­tremer und ras­sis­tis­ch­er Gewalt nach 1990 im Land Bran­den­burg unter­sucht, die bish­er nicht in der polizeilichen Krim­i­nal­sta­tis­tik für der­ar­tige Fälle aufge­führt waren. Neun weit­ere Tötungsver­brechen wur­den allerd­ings bere­its als poli­tisch motivierte Gewalt­tat­en anerkan­nt. Zu diesen kamen, mit der Veröf­fentlichung des Forschungs­bericht­es jet­zt neun weit­ere Ver­brechen hinzu. Auch die Tötung von Emil Wend­land wird kün­ftig wieder als poli­tis­che Gewalt gew­ertet wer­den. Grund hier­für war die gezielte Absicht der dama­li­gen Täter Obdachlose zu mis­shan­deln. Ein­er der Täter recht­fer­tigte sich später dies­bezüglich in sein­er polizeilichen Vernehmung und fand es, laut Forschungs­bericht, richtig, „Assis einen Denkzettel zu geben“. Diese wür­den „nur von unseren Steuergeldern“ leben und außer­dem das Stadt­bild „ver­schan­deln“. „Nicht richtig“ fand der Tatverdächtige bei der Aus­sage gegenüber der Polizei zwar, auf jeman­den, der noch schläft, einzutreten .Aber „vom Grunde her“ braucht­en „die Assis mal Denkzettel“, damit sie sich dann vielle­icht mal um Arbeit bemühen, so die Recht­fer­ti­gung des sel­ben Täters. Und weiter:„Wenn wir rechts ori­en­tierten uns nicht um so etwas küm­mern, tut es kein­er.“ Weit­er­hin soll der­selbe Täter in sein­er polizeilichen Vernehmung freimütig zugegeben haben, dass er sich „zur recht­en Szene“ zäh­le und „eine gesunde rechte Ein­stel­lung habe“.
 weit­ere Fotos: hier
 
 

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Antifaschismus

Brandenburg an der Havel: „Heimattreue ungebrochen“ – Neonazi erneut verurteilt

2015.06.30 Brandenburg Havel Prozess gegen Neonazi (3)
Es war die let­zte Ver­hand­lung des Tages, die heute gegen 15.45 Uhr im Saal III des Amts­gericht­es Bran­den­burg an der Hav­el begann. Ob dies allerd­ings auch die let­zte Ver­hand­lung für den ein­schlägig vorbe­straften Angeklagten L. sein wird, bleib abzuwarten. Heute wurde er jeden­falls ein­mal mehr für ein poli­tisch motiviertes Delikt verurteilt.
„Küh­nen­gruß“ bei erster BraMM-Demo
Dabei ging es um einen Fall im Jan­u­ar diesen Jahres. Der Angeklagte Sascha L. befand sich als Ver­samm­lung­steil­nehmer auf der ersten „PEGIDA“-Demonstration der BraMM („Bran­den­burg­er für Mei­n­ungs­frei­heit & Mitbes­tim­mung“). Schnell zog der ein­schlägig bekan­nte und sehr auf­fäl­lig gek­lei­dete Mann das Inter­esse eines Fotografen auf sich. L. bemerk­te dies und soll den recht­en Arm zum soge­nan­nten „Küh­nen­gruß“ erhoben haben. Der Fotograf ver­suchte dieses Ereig­nis zu doku­men­tieren, löste aber offen­bar zu spät aus, so dass auf dem ent­stande­nen Foto nur noch der sich senk­ende Arm zu sehen war. Als Zeuge der Anklage stand der Jour­nal­ist dem Gericht jedoch trotz­dem zur Ver­fü­gung. Der Fotograf hat­te den Gruß näm­lich deut­lich wahrgenom­men und dies auch noch ein­mal vor Gericht zweifels­frei dargelegt. Bestätigt wur­den dessen Aus­sage von einem Polizeibeamten, der am Tattag in Bran­den­burg an der Hav­el einge­set­zt war. Er hat­te das Geschehen aus der Ferne beobachtet und den Gruß eben­falls gese­hen. Der Angeklagte L. bestritt hinge­gen den „Küh­nen­gruß“ ver­wen­det zu haben. Gemäß sein­er Erin­nerung habe er lediglich das „Victory“-Zeichen gezeigt. Für dieses Sym­bol hätte er lediglich den Zeigefin­ger und den Mit­telfin­ger benötigt, um daraus ein „V“ zu machen. Bei­de Zeu­gen bestätigten jedoch, unab­hängig voneinan­der, dass L. auch den Dau­men gespreizt habe. Das somit gezeigte „W“, entspricht, unter Zuhil­fe­nahme des gestreck­ten Armes, dem so genan­nten „Wider­stands­gruß“ oder „Küh­nen­gruß“, einem im Neon­az­im­i­lieu ver­wen­de­ten Ersatz­gruß für den ver­bote­nen „deutschen Gruß“ (umgangssprach­lich: „Hit­ler­gruß“).
Verurteilung zu ein­er Freiheitsstrafe
Nach Abschluss der Beweisauf­nahme sah die Staat­san­wältin somit den Anklagepunkt des „Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen“, gemäß § 86a StGB, als erfüllt an und forderte eine Frei­heitsstrafe von sechs Monat­en, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung, sowie eine Geld­buße in Höhe von 300,00 €.
Diesem Antrag fol­gte die Rich­terin in vollem Umfang und sprach L. schuldig.
Eine Geld­strafe allein sah das Gericht offen­bar als zu milde, da der Angeklagte bere­its drei Vorstrafen aufwies. Die schw­er­wiegend­ste Tat lag allerd­ings schon einige Jahre zurück. Im Feb­ru­ar 1996 hat­te L. in Bran­den­burg an der Hav­el den damals 23 Jähri­gen Punk Sven Beuter getötet und war dafür zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.
Darüber hin­aus wies sein Bun­deszen­tral­reg­is­ter­auszug noch zwei weit­ere Ein­träge, einen wegen gemein­schaftlich began­genen schw­eren Raubes sowie einen wegen des Ver­wen­dens von Kennze­ichen ver­fas­sungswidriger Organ­i­sa­tio­nen auf. Let­zt­ge­nan­nter Ein­trag stammte erst vom 16. Okto­ber 2014, vom Amts­gericht Berlin-Tiergarten.
„Heimat­treue ungebrochen“
L. schien von dem Urteil jedoch wenig beein­druckt zu sein. „Immer noch bil­liger als ein Freis­pruch“, so seine let­zten Worte in der Ver­hand­lung. Bere­its zuvor, auf dem Flur des Gerichts­ge­bäudes hat­te er zu seinem Begleit­er ger­aunt, dass er „hof­fentlich“ verurteilt werde. Der let­zte Freis­pruch habe ihm 3.000,00 € gekostet.
Auch son­st gab er sich wenig reumütig. Zur Gerichtsver­hand­lung erschien L. mit einem schwarzen T‑Shirt, dass u.a. die Auf­schrift „Heimat­treue unge­brochen“ sowie ein „eis­ernes Kreuz“ als Sym­bol enthielt.
Fotos: hier

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Antifaschismus Geschichte & Gedenken

Zahl der Todesopfer rechter Gewalt in Brandenburg deutlich höher als bisher staatlich anerkannt

Opfer­per­spek­tive und Amadeu Anto­nio Stiftung begrüßen unab­hängige Unter­suchung “Todes­opfer recht­sex­tremer und ras­sis­tis­ch­er Gewalt in Bran­den­burg (1990–2008)“des Moses Mendelssohn Zen­trums (MMZ)
Berlin, 29.06.2015: Die Ergeb­nisse des Forschung­spro­jek­ts des MMZ haben offen gelegt, dass das Aus­maß tödlich­er rechter Gewalt in Bran­den­burg bish­er von staatlichen Stellen falsch beurteilt wurde. In nahezu allen unter­sucht­en Fällen kon­nte ein recht­sex­tremes oder ras­sis­tis­ches Motiv nicht aus­geschlossen wer­den. Dies zeigt, wie wichtig die Forderung des Vere­ins Opfer­per­spek­tive und der Amadeu Anto­nio Stiftung nach ein­er erneuten, unab­hängi­gen Über­prü­fung der umstrit­te­nen Tötungs­de­lik­te stets war und für andere Bun­deslän­der noch immer ist.
“Für viele Hin­terbliebene war die unab­hängige Über­prü­fung ein bedeu­ten­der Schritt. Endlich wurde ver­sucht, die offene Frage nach dem Warum zu klären. Die erneute Kon­fronta­tion mit dem Tod eines Ange­höri­gen ist gle­ichzeit­ig auch eine enorme Belas­tung, da alte Nar­ben wieder auf­brechen”, erk­lärt Judith Porath, Geschäfts­führerin des Vere­ins Opferperspektive.
Die Ergeb­nisse des MMZ verdeut­lichen, dass bei nach­weis­lich recht­en Tätern den poli­tis­chen Motiv­en durch Polizei, Staat­san­waltschaft und Gericht über­haupt nicht oder nicht aus­re­ichend nachge­gan­gen wurde. Die
Folge war eine sukzes­sive Ent­poli­tisierung der Tat­en von Instanz zu Instanz. In der Rückschau sind daher nicht mehr in allen Fällen die poli­tis­chen Tathin­ter­gründe zu klären. Vielmehr zeigt sich, wie wichtig eine Neben­klage und eine bre­ite kri­tis­che Medi­en­berichter­stat­tung für die The­ma­tisierung poli­tis­ch­er Hin­ter­gründe der Tat sind. “Hin­terbliebene von Todes­opfern müssen anwaltlich gut vertreten wer­den. Zudem brauchen wir eine bre­ite kri­tis­che Öffentlichkeit, damit der­ar­tige Fälle auch im Hin­blick auf poli­tis­che Tat­mo­tive einge­hend beleuchtet wer­den”, fordert Porath.
Das MMZ hat alle 24 strit­ti­gen Todes­fälle angelehnt an das polizeiliche Erfas­sungssys­tem “Poli­tisch motivierte Krim­i­nal­ität” (PMK) bew­ertet. Das Sys­tem weißt jedoch deut­liche Män­gel auf. “Tat­en, in denen ein
sozial­dar­win­is­tis­ches oder ras­sis­tis­ches Motiv min­destens eine tat­be­glei­t­ende bis tateskalierende Rolle spie­len, wer­den bish­er nicht in der PMK-Sta­tis­tik erfasst und damit von staatlich­er Seite völ­lig ent­poli­tisiert. Hier braucht es eine Möglichkeit, auch solche Fälle abzu­bilden, um die tödlichen Fol­gen von ras­sis­tis­ch­er und rechter Gewalt in Deutsch­land nicht länger zu ver­harm­losen”, so Anna Brausam von der
Amadeu Anto­nio Stiftung. Diese Fälle wur­den auch vom MMZ nicht als ein­deutig rechte Gewalt gewertet.
“Wir hof­fen, dass auch andere Bun­deslän­der dem Bran­den­bur­gis­chen Vor­bild ein­er unab­hängi­gen Über­prü­fung fol­gen wer­den. Dabei sollte auch das Konzept des MMZ aufge­grif­f­en wer­den, einen Experte­nar­beit­skreis in
bera­ten­der Funk­tion einzuset­zen. In Bran­den­burg hat sich gezeigt, dass es sehr kon­struk­tiv war, strit­tige Fälle noch ein­mal aus den unter­schiedlichen Blick­winkeln staatlich­er und zivilge­sellschaftlich­er Insti­tu­tio­nen zu disku­tieren”, so Anna Brausam.
Zum Hintergrund:
Opfer­per­spek­tive und Amadeu Anto­nio Stiftung bekla­gen seit Jahren die große Dif­ferenz zwis­chen der Zäh­lung von Todes­opfern rechter Gewalt durch staatliche Behör­den und durch unab­hängige Organ­i­sa­tio­nen und Jour­nal­is­ten. Vertreterin­nen bei­der Organ­i­sa­tio­nen waren in bera­ten­der Funk­tion Mit­glied im Experte­nar­beit­skreis für das Forschung­spro­jekt “Todes­opfer recht­sex­tremer und ras­sis­tis­ch­er Gewalt in Bran­den­burg (1990–2008)” des Moses Mendelssohn Zen­trums. Die vom LKA bis­lang genan­nte Zahl von neun Todes­opfern rechter Gewalt in Bran­den­burg ver­dop­pelt sich gemäß den Ergeb­nis­sen des MMZ-Forschung­spro­jek­ts auf 18.
Für Rückfragen:
Opfer­per­spek­tive e.V.: Judith Porath (0151 591 000 82) und Josch­ka Fröschn­er (0151 507 248 51)
Amadeu Anto­nio Stiftung: Anna Brausam 0176 (239 481 54)

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Antifaschismus

Nauen: “Absetzung des Bürgermeisters” gescheitert

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Den Bürg­er­meis­ter von Nauen sowie den Lan­drat des Kreis­es Havel­land wollte eine „Bürg­er­be­we­gung freies Nauen“, gemäß mas­siv ver­bre­it­eter Fly­er und Plakate, am Son­ntagabend im Rah­men ein­er Demon­stra­tion abset­zen. Das Vorhaben scheit­erte jedoch grandios. Ger­ade ein­mal 30 Per­so­n­en waren den Aufrufen gefol­gt und hat­ten sich an der Bahn­hal­testelle Nauen ver­sam­melt. Die Demon­stra­tion wurde allerd­ings trotz­dem durchge­führt, wenn auch in viel kürz­er­er Form als üblich. Auch führte der ras­sis­tisch motivierte Aufzug erst­mals nicht in Hör- und Sichtweite der zen­tralen Gegenkundge­bung vor­bei. Diese fand wieder am Rathaus, mit unge­fähr 60 Teilnehmer_innen, statt. Ent­lang der Route des ras­sis­tis­chen Aufzuges gab es hinge­gen nur spo­radis­che Protestaktionen.
Lokale NPD Struk­tur dominiert Rassist_innenaufzug
Auch wenn zu dieser erneuten Demon­stra­tion gegen die geplante Gemein­schaft­sun­terkun­ft für Asyl­suchende im Ort die „Bürg­er­be­we­gung freies Nauen“ aufgerufen hat­te, stellte die lokale NPD erneut ihre Logis­tik zur Ver­fü­gung. Der Laut­sprech­wa­gen wurde ein­mal mehr vom ehe­ma­li­gen NPD Stadtverord­neten Maik Schnei­der gestellt, Schnei­der sel­ber betätigte sich als Stim­mungs­mach­er und der einzige Red­ner stammte offen­bar von befre­un­de­ten Parteistruk­turen aus dem Land­kreis Ober­hav­el. Des Weit­eren war der Briese­langer NPD Gemein­der­at Frank Kit­tler wieder vor Ort.
Auch inhaltlich blieb die Ver­anstal­tung wenig „bürg­er­lich“. Zwar wurde die „Abset­zung des Bürg­er­meis­ters + des Lan­drates“, als vorge­blich eigentlich­er Anlass der Demon­stra­tion, mit ange­blichen „Steuergeld­ver­schwen­dun­gen“, „geplanten Zwangsen­teig­nun­gen“ und „undemokratis­ch­er Regierungsweise (Asy­lanten­heim)“ begrün­det – auf Plakat­en, Sprechchören oder den Rede­beiträ­gen wurde allerd­ings dann fast auss­chließlich nur gegen Asyl­suchende und Flüchtlinge gehet­zt. Beze­ich­nend war dies­bezüglich auch das Front­ban­ner mit der Auf­schrift: „Wir schreien es laut her­aus: Asylschmarotzer raus“. Vere­inzelt wur­den während der Demon­stra­tion auch wieder Nazi­parolen, wie „Nationaler Sozial­is­mus – jet­zt, jet­zt, jet­zt“ gerufen.
Frühzeit­ig vom ras­sis­tis­chen Aufzug abge­set­zt, dass heißt noch vor dessen eigentlichen Beginn, hat­te sich hinge­gen eine Gruppe Autonomer Nation­al­is­ten aus Nauen und Ketzin/Havel, die mit den „Freien Kräften Neu­rup­pin / Osthavel­land“ sym­pa­thisieren. Diese postierten sich in unmit­tel­bar­er Nähe zur Gegenkundge­bung und späht­en offen­sichtlich die Protestler aus. Zu Zwis­chen­fällen kam es jedoch nicht.
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Antifaschismus

Wittstock/Dosse: Nach III. Weg Kundgebung – Neonazis versuchten Gegendemonstrant_innen anzugreifen

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Gegen eine Ver­anstal­tung von unge­fähr 65 Neon­azis hat­ten am Fre­itagabend ca. 40 Men­schen auf dem Witt­stock­er Mark­t­platz zunächst ohne Zwis­chen­fälle protestiert. Nach zunächst ver­balen Auseinan­der­set­zun­gen begaben sich jedoch Grup­pen von Teilnehmer_innen der neon­azis­tis­chen Ver­samm­lung direkt zur Gegen­ver­anstal­tung und sucht­en dort die gewalt­tätige Kon­fronta­tion. Bere­itschaft­spolizei ging allerd­ings im let­zten Moment dazwis­chen und schick­te die Aggres­soren weg. An ein­er anderen Stelle ver­sucht­en Neon­azis weit­er­hin offen­bar eine kleine Gruppe von Gegendemonstrant_innen auf dem Nach­hauseweg abzufangen.
III. Weg set­zt „Tra­di­tion“ asylfeindlich­er Aufmärsche fort
Die neon­azis­tis­che Ver­samm­lung rei­hte sich ein­mal mehr in eine ganze Rei­he von Ver­anstal­tun­gen gegen „die Asylpoli­tik“ in der Region ein. Zuvor fan­den ähn­liche Ver­anstal­tun­gen bere­its mehrfach in Wittstock/Dosse und ein­mal in Pritzwalk statt. Dieses mal wurde die Ver­samm­lung jedoch erst­mals unter dem Emblem der neon­azis­tis­chen Klein­partei „der drit­ten Weg“ bewor­ben. Ähn­lich wie im Mai in Pritzwalk, blieb die Demon­stra­tion jedoch nur sta­tionär, als Kundgebung.
Den­noch kamen unge­fähr 65 Per­so­n­en aus den Land­kreisen Ost­prig­nitz-Rup­pin, Prig­nitz, Havel­land, Pots­dam-Mit­tel­mark und Bran­den­burg an der Hav­el, die sich am Mark­t­platz ent­lang des his­torischen Rathaus­es auf­stell­ten. Dabei wur­den typ­is­che Fah­nen und Ban­ner des neon­azis­tis­chen Milieus gezeigt. Das Rathaus als Pro­pa­gan­dasym­bol zu miss­brauchen gelang den Neon­azis jedoch nicht. Die Stadtver­wal­tung hat­te näm­lich dort zuvor eben­falls Sym­bo­l­ik posi­tion­iert, mit der sich allerd­ings deut­lich zu Tol­er­anz und Vielfalt bekan­nt wurde.
Witt­stock beken­nt Farbe
Gegenüber den Neon­azis, am anderen Ende des Mark­platzes, hat­te sich zudem das Bünd­nis „Witt­stock beken­nt Farbe“, unter­stützt durch das Bünd­nis „Neu­rup­pin bleibt bunt“ und Antifas, zu ein­er Kundge­bung ver­sam­melt. Dabei wur­den inter­essierten Bürger_innen vor allem zahlre­iche Infor­ma­tion­sange­bote zum The­ma Asyl bere­it­gestellt. Eine kleine Plakatausstel­lung wurde gezeigt sowie Broschüren zum mit­nehmen angeboten.
Darüber hin­aus wurde natür­lich auch protestiert. Mit Beginn der Neon­azikundge­bung stell­ten sich die Gegendemonstrant_innen eben­falls auf, zeigten Plakate und Trans­par­ente, die sich gegen Hass und neon­azis­tis­che Ide­olo­gie richteten, und pfif­f­en die Neon­azis auf der anderen Seite aus. Ein als Pirat verklei­de­ter Mann schwang mit­ten auf dem Mark­t­platz sog­ar eine Peitsche Rich­tung neon­azis­tis­ch­er Ver­samm­lung. Möglicher­weise sollte durch das Knallen des Led­ers den Neon­azis gezeigt wer­den, dass sie hier nicht willkom­men sind.
Angriffsver­suche auf Gegendemonstrant_innen
Die Teilnehmer_innen der Neon­azikundge­bung blieben zunächst jedoch unbeein­druckt. Der erste Rede­beitrag von Pas­cal Stolle („Der dritte Weg“) führte auch nicht ger­ade zu emo­tionalen Auss­chwei­fun­gen, wurde wahrschein­lich schon zu oft wieder­holt. Auch der Rede­beitrag von Mar­vin Koch („Freien Kräften Neuruppin/Osthavelland“) schien eben­falls ähn­lich zu ver­laufen. Dann provozierte Koch jedoch mit dumpfer Polemik gegen Antifas im All­ge­meinen, so dass sich einige Gegendemonstrant_innen einen Spaß daraus u.a. ihn zu verulken. Die Neon­azis ver­standen aber dies­bezüglich offen­bar über­haupt keinen Spaß, fühlten sich möglicher­weise in „ihrer“ Stadt brüskiert und begaben sich, unmit­tel­bar nach dem Ron­ny Schar­fenort die neon­azis­tis­che Ver­samm­lung been­dete, sofort in Rich­tung Gegenkundge­bung. Allen voran schrit­ten zwei bekan­nte Brüder, welche T‑Shirts mit einem Emblem der „Nationalen Sozial­is­ten Wittstock/Dosse“ tru­gen. Sie ver­sucht­en die Sit­u­a­tion durch ver­bale Belei­di­gun­gen und Dro­hun­gen eskalieren zu lassen. Die Polizei tren­nte jedoch die Lager. Eben­falls stellte sie sich dazwis­chen, nach­dem Sympathisant_innen der „Freien Kräfte Prig­nitz“ des­gle­ichen ver­sucht­en, zur Gegen­demon­stra­tion vorzu­drin­gen. Dabei sollen auch konkrete Bedro­hun­gen gegen einzelne Gegen­demon­stran­ten aus­ge­sprochen wor­den sein.
Tat­säch­lich sam­melten sich die Neon­azis dann später noch in ein­mal in ein­er Seit­en­straße und ver­sucht­en die zuvor bedro­ht­en Per­so­n­en auf deren Nach­hauseweg durch nochma­lige Gewal­tan­dro­hung und Spuck­at­tack­en einzuschüchtern.
In allen Fällen blieb es jedoch, zumin­d­est an diesem Abend, bei den Ver­suchen. Ver­let­zun­gen wur­den nicht bekannt.
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Flucht & Migration

Women in Exile & Friends zum Tag des Flüchtlings

Weltweit sind über 50 Mil­lio­nen Men­schen auf der Flucht, ein Großteil davon Frauen und Kinder.
Deutsch­land und die Europäis­che Union reagieren auf die Flüchtlinge mit Abschot­tung und diskri­m­inieren­den Geset­zen. Wir Flüchtlings­frauen – die weni­gen, die es über­haupt nach Europa geschafft haben — erleben hier tagtäglich die Ver­let­zung unser­er Menschenrechte:
Wir wer­den zwis­chen den europäis­chen Län­dern hin und her geschoben, die Unter­bringung in Lagern isoliert uns und ver­let­zt unser Recht auf ein selb­st­bes­timmtes Leben, und das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz soll uns noch weit­er entrecht­en. Dieses Schick­sal teilen wir mit allen asyl­suchen­den Frauen und Män­nern in Deutschland.
Deshalb fordern wir, diese Diskri­m­inierun­gen abzuschaffen!
Poli­tik und Medi­en ver­suchen den Ein­druck zu erweck­en, die Poli­tik tue alles dafür, die Lage der Flüchtlinge zu verbessern. Berichtet wird beispiel­sweise über Pläne für einen gesicherten Bleiberechtssta­tus während der Aus­bil­dung und um eine schnellere Inte­gra­tion in den Arbeits­markt. Doch das soge­nan­nte „Gesetz zur Neubes­tim­mung des Bleiberechts und der Aufen­thalts­beendi­gung“ fol­gt dem fatal­en Grund­prinzip der aktuellen europäis­chen Asylpoli­tik: Ver­let­zung von ele­mentaren Grun­drecht­en für die einen — gradu­elle Verbesserun­gen für die anderen.
Mit diesem neuen Gesetz wieder­holt sich die alte Spal­tung in „nüt­zliche“ Migrant_innen, die inte­gri­ert wer­den sollen, ein paar „richtige Flüchtlinge“, die zumin­d­est vorüberge­hend Schutz brauchen und die vie­len ange­blichen „Asylbetrüger_innen“. Das neue Gesetz führt Kri­te­rien ein, die mas­sive Inhaftierung und einen weit­eren Anstieg von Abschiebung zur Folge haben werden.1
Wir Flüchtlinge lassen uns nicht spal­ten in „richtige“ und „falsche“ Asyl­suchende, in erwün­schte und uner­wün­schte Asyl­suchende. Wir haben alle ein Recht auf Schutz und auf ein men­schen­würdi­ges Leben.
Alle Men­schen, die fliehen, haben gute Gründe.
Wir, Aktivist_innen mit oder ohne Fluchthin­ter­grund, hal­ten zusam­men und bekämpfen diese diskri­m­inieren­den, ras­sis­tis­chen Geset­ze gemeinsam.
Par­al­lel zum Welt­flüchtlingstag find­et unsere dre­itägige bun­desweite Flüchtlings­frauenkon­ferenz in Berlin statt. Wir tauschen uns aus und kom­men von unseren indi­vidu­ellen Sit­u­a­tio­nen zu gemein­samen Forderun­gen, um zusam­men für unsere Rechte zu kämpfen!
Organ­isierung muss auf ver­schiede­nen Ebe­nen stat­tfind­en. Deshalb sol­i­darisieren wir uns mit der
Bun­desweit­en Demon­stra­tion für ein sol­i­darisches und gren­zen­los­es Europa:
20.Juni, 13.00 Oranien­platz, Berlin Kreuzberg: (http://europa-anders-machen.net/)

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Sonstiges

Schalom in Friesack

Eine israelische Band als Hoffnungsträger
Ein wachsender Teil der jungen Generation in Israel ist unzufrieden mit der
politischen Situation im Land und spielt mit dem Gedanken auszuwandern. Die
Band The Angelcy aus Tel Aviv gilt als Hoffnungsträger einer
desillusionierten Jugend. „Wir wollen in Israel bleiben und in unserem Land
etwas verändern,“ sagt Rotem Bar Or, Sänger und Texter der sechsköpfigen
Band.
Damit sind sie den Organisatoren des Frierock-Festivals sehr ähnlich: „Auch
das Land Brandenburg hat mit Abwanderung zu kämpfen. Immer mehr Jugendliche
zieht es in die Städte Deutschlands. Weniger aus politischen, denn aus
ökonomischen und kulturellen Gründen,“ begründet René Buschow sein
freiwilliges Engagement bei der Organisation des alljährlichen
Frierock-Festivals in seiner Heimatstadt. Die Kampagne sei die perfekte
Gelegenheit, auch über die Grenzen des Havellands hinaus Aufmerksamkeit für
das Festival zu erhalten.
Link zur Crowdfunding-Kampagne: www.indiegogo.com/project/preview/d95e45c1
Informationen zu The Angelcy: www.theangelcy.com
Informationen zum Frierock-Festival: www.frierock-festival.de
*17 Jahre Frierock-Festival*
Die „Frierocker“ – das sind etwa 20 Leute aus der Region – präsentieren an
einem Wochenende im Jahr, was es in der Welt der alternativen Musik zu
entdecken gibt oder was ihnen einfach Spaß macht. Das ganze Jahr über
reisen sie von Konzert zu Konzert und bringen eine exklusive Auslese an
regionalen und überregionalen Bands aus verschiedensten Musikstilen nach
Friesack. Im Kollektiv wird so im Handumdrehen ein richtiges Festival aus
dem staubigen Boden der charmanten Fliederstadt gestampft. Mit viel Liebe
zum Detail und einem traditionellem Gespür für echte Geheimtipps schaffen
es die Organisatoren die alternative Flamme des Havellandes am Lodern zu
halten. Faire Preise und eine einzigartig familiäre Atmosphäre runden das
Festival ab und sorgen für seine Beliebtheit.
Inforiot