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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Von der Willkommens- zur Abschiebekultur

Bund und Län­der beab­sichti­gen, in Bran­den­burg eine Abschiebezen­trale einzuricht­en. Min­is­ter­präsi­dent Woid­ke begrüßt öffentlich die Ein­rich­tung dieser Logis­tik­stelle für Sam­me­lab­schiebun­gen – trotz berechtigter Kri­tik seines Koali­tion­spart­ners, der Partei DIE LINKE. Während sich die Lan­desregierung öffentlich zum The­ma Abschiebun­gen nach Afghanistan nicht posi­tion­iert, schafft sie mit der Pots­damer Abschiebezen­trale Tat­sachen. Mit diesem klaren Zeichen für eine repres­sive Abschiebe­poli­tik rei­ht sie sich ein in den Kreis pop­ulis­tis­ch­er Scharf­macherei, die ein­fache Prob­lem­lö­sun­gen und Sam­me­lab­schiebun­gen propagiert.
Der Lan­desregierung sollte sehr wohl bewusst sein, dass es neben fehlen­der Doku­mente, deren Beschaf­fung zukün­ftig in das Auf­gaben­pro­fil der zen­tralen Logis­tik­stelle fall­en soll, viele Gründe dafür gibt, dass Men­schen trotz ein­er Ablehnung des Asylge­suchs nicht in Herkun­fts- oder Durch­gangslän­der zurück­kehren kön­nen – wed­er in ver­meintlich sichere Herkun­ft­sre­gio­nen in Afghanistan noch in einige über­lastete EU-Län­der wie Griechen­land oder Ungarn, wo Flüchtlinge sys­tem­a­tisch inhaftiert wer­den. Auch aus human­itären, medi­zinis­chen, famil­iären und per­sön­lichen Grün­den wer­den Abschiebun­gen in der Prax­is häu­fig nicht durchge­führt. Dies zeigt, dass es Män­gel im Schutzsys­tem gibt. Abschiebezen­tren sollen jedoch abschot­ten und Druck auf Men­schen ausüben, das Land zu ver­lassen, damit sie ihre Möglichkeit­en zur weit­eren Aufen­thaltssicherung nicht wahrnehmen.
Anstatt Abschiebezen­tren einzuricht­en und Flüchtlinge weit­er­hin nach Ital­ien und ab März auch nach Griechen­land abzuschieben, sollte Deutsch­land seine Energien darauf ver­wen­den, den Verpflich­tun­gen aus dem Relo­ca­tion-Pro­gramm, das im Sep­tem­ber 2015 von der Europäis­chen Union ver­ab­schiedet wurde, nachzukom­men. Von der zuge­sagten Auf­nahme von über 27.400 Per­so­n­en sind bish­er lediglich etwa 2000 in Deutsch­land angekom­men. Bleiben rund 25.400 Men­schen, die bis Herb­st diesen Jahres noch aufgenom­men wer­den müssen.
Men­schen außer Lan­des schaf­fen zu wollen, find­et in der zunehmenden Mis­sach­tung des Innen­min­is­ters gegenüber der Bran­den­burg­er Härte­fal­lkom­mis­sion seine Entsprechung. Innen­min­is­ter Schröter hat in den ver­gan­gen bei­den Jahren etwa ein Drit­tel der von der Kom­mis­sion befür­worteten Ersuchen abgelehnt, was eine trau­rige Bilanz darstellt. Die Sta­tis­tik zeigt, dass beson­ders Fam­i­lien von den neg­a­tiv­en Entschei­dun­gen des Min­is­ters betrof­fen sind. Mit seinem Ver­hal­ten unter­schei­det sich dieser Innen­min­is­ter deut­lich von seinen Vorgängern. Die Härte­fal­lkom­mis­sion Bran­den­burg wurde 2005 instal­liert. In den Jahren 2005–2014 wur­den 137 Ersuchen an den jew­eili­gen Innen­min­is­ter gestellt. Nur sechs, also 4% wur­den abgelehnt.
Erst im Dezem­ber hat Innen­min­is­ter Schröter wieder ein Ersuchen der Härte­fal­lkom­mis­sion abgelehnt. Im Fall ein­er vierköp­fi­gen alban­is­chen Fam­i­lie sprach sich die Kom­mis­sion für ein Bleiberecht nach der Härte­fall­regelung (§23a AufentG) aus und richtete ein entsprechen­des Ersuchen an den Innen­min­is­ter. Der Fam­i­lien­vater befand sich in psy­chi­a­trisch­er Behand­lung, die min­der­jährige Tochter wurde wegen ein­er schw­eren Angst­störung psy­chother­a­peutisch behan­delt. Der Kinder- und Jugendge­sund­heits­di­enst sah nach ein­er Stel­lung­nahme des Sozialpä­di­a­trischen Zen­trums die Gefahr der Kindeswohlge­fährdung beim Aus­bleiben oder Abbruch ein­er psy­chother­a­peutis­chen Behand­lung. Den­noch lehnte der Min­is­ter das Ersuchen der Kom­mis­sion ab und set­zte damit seine harte Lin­ie fort.
Lang und sorgfältig debat­tierten Entschei­dun­gen der Kom­mis­sion, die einen human­itären Einzelfall begrün­den und auf Grund­lage der ver­ab­schiede­ten Härte­fal­lkom­mis­sionsverord­nung (HFKV) getrof­fen wer­den, misst der Innen­min­is­ter keine Bedeu­tung bei. Stattdessen nimmt er nach eigen­em Gut­dünken eine Bew­er­tung der Fälle vor und entschei­det nach per­sön­lichem Maßstab. Damit spricht er der Kom­mis­sion die Kom­pe­tenz ab und stellt zum wieder­holten Mal ihre Arbeit und Funk­tion in Frage. Diese Entschei­dung­sprax­is unter­läuft eine bun­des­ge­set­zlich ver­ankerte Regelung, die aus per­sön­lichen und human­itären Grün­den ein Bleiberecht aus­drück­lich vorsieht.
Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg drängt darauf, dass wohlbe­dachte und sorgfältig getrof­fene Entschei­dun­gen der Härte­fal­lkom­mis­sion durch den Innen­min­is­ter gewürdigt wer­den. Seine Alle­ingänge und sach­lich nicht gerecht­fer­tigten Entschei­dun­gen müssen ein Ende haben und dür­fen nicht länger schweigend geduldet wer­den. Der Flüchtlingsrat sieht hier ins­beson­dere auch den Koali­tion­spart­ner in der Pflicht.
Außer­dem fordert der Flüchtlingsrat das Land auf, endlich entsch­ieden­er von beste­hen­den Bleiberecht­sregelun­gen Gebrauch zu machen und der restrik­tiv­en Abschiebe­maschiner­ie eine Absage zu erteilen.
Wir hof­fen, dass es weit­er­hin Kräfte in der Lan­desregierung gibt, die sich den Prinzip­i­en ein­er human­itären und men­schen­rechts­basierten Flüchtlingspoli­tik verpflichtet fühlen und die darauf hin­wirken, dass sich Bran­den­burg nicht vor den Kar­ren der neuen Abschiebekul­tur der Kan­z­lerin und des Bun­desin­nen­min­is­ters span­nen lässt.
Kon­takt: Lot­ta Schwedler
schwedler@fluechtlingsrat-brandenburg.de, Tel.: 0176–21425057

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Antifaschismus

Rathenow: Rechtes „Bürgerbündnis“ erinnerte an „Deutschen Völkermord“ in Dresden

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Am Dien­stagabend führte die rechte Vere­ini­gung „Bürg­er­bünd­nis Havel­land“ eine Ver­samm­lung zum Gedenken an die Toten eines Luftan­griffs auf die Stadt Dres­den, während des Zweit­en Weltkrieges, durch. An der Ver­anstal­tung beteiligten sich unge­fähr 20 Per­so­n­en aus dem Land­kreis Havel­land sowie dem Land Berlin. Das sowohl his­torisch als auch gram­matikalisch beden­kliche Mot­to der abendlichen Zusam­menkun­ft lautete: „Im Zeichen an den deutschen Völk­er­mord“. Weit­ere Schwierigkeit­en bere­it­ete dem „Bürg­er­bünd­nis“ offen­bar die rechtschreib­lich kor­rek­te Darstel­lung des Wortes „Bomba®dierung“ in ein­er par­al­lel zu einem Rede­beitrag abge­spiel­ten Videopräsentation.
Der Dilet­tan­tismus der selb­ster­nan­nten Erhal­ter der deutschen Kul­tur kon­nte jedoch nicht darüber hin­wegtäuschen, dass auf der Ver­samm­lung am Dien­stagabend auch knall­har­ter Geschicht­sre­vi­sion­is­mus ver­bre­it­et wurde. Bere­its der Vor­sitzende der Vere­ini­gung „Bürg­er­bünd­nis Havel­land e.V.“ eröffnete die Ver­anstal­tung mit den Worten, dass diese ganz im „Zeichen des deutschen Völk­er­mordes“ ste­he. Daran anknüpfend hielt der mut­maßliche Chefide­ologe des Vere­ins, ein betagter Dok­tor, einen sehr per­sön­lich gefärbten Rede­beitrag zum Luftan­griff auf die Stadt Dres­den im Feb­ru­ar 1945. Den­noch bedi­ente er sich auch der üblichen Argu­mente, die ins­beson­dere Geschicht­sre­vi­sion­is­ten nutzen, um die his­torische Schuld des Deutsch­lands am Zweit­en Weltkrieg zu rel­a­tivieren. Dabei bezweifelte der ältere Herr auch die von His­torik­ern geschätzte Zahl der Todes­opfer des Luftan­griffs an. Vom Dok­tor wur­den sel­ber aber keine eige­nen Zahlen benan­nt. Dies über­nahm dann der Kassen­wart der recht­en Vere­ini­gung „Bürg­er­bünd­nis Havel­land e.V.“, bei seinem Rede­beitrag am Ende der Ver­samm­lung. Er sprach von einem „Völk­er­mord“ am deutschen Volk, bei dem unge­fähr 300.000 Men­schen zu „Staub“ zerfielen.
Kom­plet­tiert wurde die Red­nerliste durch eine Abge­sandte der Berlin­er Vere­ini­gung „BÄRGIDA“. Diese äußerte sich zunächst eben­falls zum Luftan­griff auf Dres­den, bevor sie, wie üblich, gegen die GRÜNEN, Gen­der-Main­stream und die Bun­de­spoli­tik polemisierte sowie Schlussendlich zum Sturz der Bun­desregierung aufrief.
Die Erin­nerung an den Luftan­griff auf Dres­den und ins­beson­dere die Kul­tivierung his­torisch längst widergelegter Opfermythen gehört seit Jahrzehn­ten zum Stan­dard­reper­toire von alten und neuen Nazis sowie Geschicht­sre­vi­sion­is­ten. Ihnen allen ist gemein, dass sie ver­suchen die Zer­störung der Stadt als schw­eres Ver­brechen gegen die Gräueltat­en des NS Regimes aufzurech­nen. Dabei ist der Boden für der­ar­tiges Gedankengut in Bezug auf die Stadt Dres­den beson­ders frucht­bar, da viele Men­schen, wider besser­er Erken­nt­nisse aus der Forschung, nach wie vor daran glauben, dass während der Luftan­griffe im Feb­ru­ar 1945 mehr als eine viertelmil­lion Men­schen ums Leben gekom­men seien. Dieser Irrglaube beruht aber tat­säch­lich auf ein­er Fälschung des NS Pro­pa­gan­damin­is­teri­ums, bei welch­er der offiziellen Anzahl der Toten ein­fach eine Null ange­hängt wurde.
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(Anti-)Rassismus

Rathenow: Verfahren gegen “besorgte” Bürger eingestellt

Zwei Strafver­fahren nach Angrif­f­en auf einen Pres­sev­ertreter am Rande von PEGI­DA-ähn­lichen Ver­samm­lun­gen in Rathenow wur­den jet­zt durch die Strafver­fol­gungs­be­hör­den eingestellt. Den Beschuldigten waren die Straftat­en zwar im Wesentlichen nachgewiesen, aber auf­grund des gerin­gen Schadens von ein­er strafrechtlichen Ver­fol­gung abge­se­hen wor­den. Kom­plett ohne Kon­se­quen­zen schieden die mut­maßlichen Täter jedoch nicht aus dem Strafver­fahren aus. Bei­de müssen dreis­tel­lige Geld­be­träge zahlen, damit die Ein­stel­lung auch tat­säch­lich rechtswirk­sam wird.
Strafver­fol­gungs­be­hör­den ließen Milde walten 
In einem Ver­fahren, welch­es am Dien­sta­gnach­mit­tag vor dem Amts­gericht Rathenow ver­han­delt wurde, sah es die Anklagev­ertre­tung beispiel­sweise als erwiesen an, dass der Angeklagte Hans-Joachim T. am 17. Novem­ber 2015 während ein­er Auseinan­der­set­zung am Rande ein­er Ver­samm­lung des recht­en „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ mutwillig ein Teil des Equip­ments eines Fotografen zer­stört habe. Der „besorgte“ Bürg­er hat­te nach der Kam­era des Jour­nal­is­ten gegrif­f­en und den Auf­steck­blitz abge­brochen. Während das Kam­er­age­häuse der rohen Gewalt trotzte, war der Blitz irrepara­bel beschädigt. Da sich der Angeklagte, nach der Eröff­nung der Ver­hand­lung und der Ver­lesung der Anklageschrift geständig zeigte und Schadenswiedergut­machung sig­nal­isierte, ver­fügte der Richter die vor­läu­fige Ein­stel­lung des Ver­fahrens. Dem Angeklagten, ein ehe­ma­liger Prokurist aus Han­nover, der eige­nen Angaben zufolge von Arbeit­slosen­geld II leben soll, wurde aufer­legt, den ent­standen, dreis­tel­li­gen Schaden dem Geschädigten in fünf Rat­en zu erstat­ten. Erst danach sei die Ein­stel­lung auch rechtskräftig.
Ein zweites Ver­fahren wegen ver­suchter gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung gegen einen „besorgten“ Bürg­er aus Rathenow stellte die Staat­san­waltschaft Pots­dam bere­its im Dezem­berdes ver­gan­genen Jahres gegen eine Gel­dau­flage von 600,00 € ein. In diesem Fall soll der Beschuldigte Jens Har­ald R. während ein­er Ver­samm­lung des recht­en „Bürg­er­bünd­niss­es Havelland“am 23. Feb­ru­ar 2016 einen Fotografen mit einem Laser­point­er geblendet haben. Das Tatwerkzeug wurde damals bei dem Beschuldigten fest­gestellt und durch die Polizei beschlagnahmt.
Feind­bild „Lügen­presse“
Während sich die Strafver­fahren haupt­säch­lich auf die direkt han­del­nden Per­so­n­en, also auf den mut­maßlichen Täter und den Betrof­fe­nen, beschränk­te und so das Bild­nis eins Kon­flik­tes zwis­chen zwei Einzelper­so­n­en geze­ich­net wurde, blieb der Gesamtkon­text nur skizzenhaft.
Hin­ter­fragt wer­den müsste eigentlich das gesamte Ver­anstal­tungskonzept des Rathenow­er PEGI­DA-Ablegers, indem sich die Angeklagten bewegten. Von Anfang an war dieses näm­lich auf die Bün­delung von Emo­tio­nen sowie auf die Fokussierung von bes­timmten Feind­bilder aus­gelegt. Dazu kam die bewusste Entschei­dung der Ver­anstal­ter für abendliche Ver­samm­lun­gen, mit ein­er so durch Dunkel­heit anonymisierten Men­schenansamm­lung. Dazu kamen ver­bal­ag­gres­sive Red­ner, die durch bewusste Zus­pitzung und Polemisierung, die Stim­mung des Audi­to­ri­ums zusät­zlich anstachel­ten und beste­hende Kon­flik­te in der Gesellschaft noch weit­er zus­pitzten. Statt tragfähige Lösun­gen zu entwick­eln wurde vielmehr nach Schuldigen am eige­nen Elend gesucht und in bes­timmten Feind­bildern auch „gefun­den“.
Neben dem Islam und Flüchtlin­gen war die Presse dabei sog­ar ein Haupt­feind­bild der Ver­anstal­ter. Bei den aggres­siv­en Rede­beiträ­gen wurde sich auch nicht davor gescheut bewusst falsche Infor­ma­tio­nen zum Presserecht zu ver­bre­it­en oder Pres­sev­ertreter, unter dem Anfachen von „Lügenpresse“-Rufen, namentlich zu benennen.
Es war offen­sichtlich, dass damit indi­rekt dazu aufge­fordert wurde, sich der Presse, diese als Auge der Welt mit Blick­rich­tung auf die höchst frag­würdi­gen Machen­schaften des Rathenow­er PEGI­DA-Ablegers, mit schlagkräfti­gen Argu­menten zu entledi­gen. Dass dies in Ansätzen auch gelang, zeigten die bei­den Strafverfahren.
Dass sich die Ini­tia­toren des Rathenow­er PEGI­DA-Ablegers für die höch­stag­gres­sive Stim­mungs­mache und die daraus resul­tieren­den Angriffe eben­falls ver­ant­worten müssen, gilt indes eher als unwahrscheinlich.
„Besorgte“ Bürg­er wegen Volksver­het­zung anzuk­la­gen dürfte ver­mut­lich genau­so schwierig sein, wie einzeln abgeurteilte Neon­azis, die über einen bes­timmten Zeitraum aus ein­er Grup­pen­struk­tur mehrere schwere Straftat­en, darunter auch eine Brand­s­tiftung in Mil­lio­nen­höhe, verübten, wegen Bil­dung ein­er krim­inellen Vereinigung.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Neuruppin: Bekannte Rechtsaktivistin sprach auf AfD Kundgebung

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An ein­er Ver­samm­lung der recht­spop­ulis­tis­chen Alter­na­tive für Deutsch­land (AfD) beteiligten sich am Mon­tagabend knapp 30 Per­so­n­en. Die Ver­samm­lung­steil­nehmer stammten haupt­säch­lich aus den Land­kreisen Ost­prig­nitz-Rup­pin und Havel­land. Mit kurzen Rede­beiträ­gen trat­en die Schw­er­iner Stadtverord­nete Petra Fed­er­au, der sach­sen-anhal­tinis­che Land­tagsab­ge­ord­nete Hans Thomas Tilschnei­der sowie der lokale AfD Patri­arch Michael Nehls auf.
Eigentliche Haup­tred­ner­in war aber die aus Neu­markt (Bay­ern) stam­mende Recht­sak­tivistin Ester Seitz. Ihr The­ma waren die Ereignisse um den 13. Feb­ru­ar 1945 in Dres­den (Sach­sen). Kern ihrer dies­bezüglichen Rede war eine Kri­tik an der derzeit­i­gen Erin­nerungskul­tur zum Luftan­griff der Alli­ierten auf die Stadt, während des Zweit­en Weltkrieges. Ins­beson­dere polemisierte Seitz gegen ein vor kurzem auf dem Dres­den­er Neu­markt errichtetes Kun­st­pro­jekt zur Erin­nerung an die Toten des syrischen Bürg­erkrieges. Sie sprach in diesem Zusam­men­hang auch von „Volksver­rat“. Man solle doch lieber die „deutschen Opfer“ ehren.
Die durch die PEGI­DA-Bewe­gung poli­tisierte Frau gilt als Anführerin der recht­en Grup­pierung „Wider­stand Ost West“. Sie ist momen­tan Dauer­gast bei PEGI­DA-ähn­lichen recht­en und recht­spop­ulis­tis­chen Ver­samm­lun­gen im gesamten Bun­des­ge­bi­et. Im Mai 2016 war Seitz sog­ar Gas­tred­ner­in auf dem Parteitag der neon­azis­tis­chen Partei „DIE RECHTE“.
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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Rathenow: Peinliche Videoaktion der “Patrioten Cottbus”

In der ver­gan­genen Woche veröf­fentlicht­en die „Patri­oten Cot­tbus“ auf ihrem Social­me­dia-Pro­fil ein ein­minütiges Video, in dem Akteure der Gruppe „helden­haft“ eine Parole auf eine Mauer sprüht­en. Das Film­doku­ment (https://www.facebook.com/1801007430170823/videos/1876720775932821/)zeigt die Aktion aus der Täter­per­spek­tive und hat mit­tler­weile unge­fähr 22.000 Aufrufe. Allerd­ings dürfte dies weniger an der äußerst unspek­takulären Aktion ansich liegen, son­dern eher an der unfrei­willi­gen Slap­stick der unbekan­nten Akteure. Entsprechend humor­voll gestal­teten sich die meis­ten Reak­tio­nen in der Kom­men­tarspalte. Wohl auch, weil die Veröf­fentlichung des Videos im Social­me­dia mit äußerst unpa­tri­o­tis­ch­er Rechtschrei­bung („Patri­oten Deutsch­land hat wie ein Zeichen geset­zt!!!“) unter­legt war.
Rathenow statt Cottbus-Sandow

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„Merkel muss weg“-Parole der „Patri­oten Cot­tbus“ in der Berlin­er Straße in Rathenow.

Doch nicht nur der eher pein­liche Film­dreh und das ambiva­lente Ver­hält­nis zur deutschen Sprache geri­eten zum Mega-Fail der selb­ster­nan­nten „Patri­oten Cot­tbus“, son­dern auch der ver­meintliche Aktion­sort. Denn die Mauer, die besprüht wurde, befind­et sich gar nicht, wie angegeben, in Cot­tbus-Sandow, son­dern vielmehr in der havel­ländis­chen Kreis­stadt Rathenow. Die Ein­friedung gehört zum Rathaus in der Berlin­er Straße. Und auch der auf der Mauer gesprühte Slo­gan: „Merkel muss weg und Seger – Scheiss Asyl“ (Rechtschrei­bung im Orig­i­nal) hat eher eine Schnittstelle zur Lokalpoli­tik in Rathenow, als in Cot­tbus. Mit „Seger“ dürfte näm­lich der Rathenow­er Bürg­er­meis­ter Ronald Seeger (CDU) gemeint sein, der im benach­barten Rathaus sein Amt ausübt.
Verbindun­gen zu ähn­lichen Sprühaktionen
Es ist übri­gens nicht das erste mal, dass Parolen mit dem Slo­gan „Merkel muss Weg“ im Raum Rathenow ange­bracht wur­den. Unbekan­nte hat­ten diese Parole dort bish­er an min­destens 21 Stellen, vor allem auf Aus­fall­straßen aus der Stadt, ange­bracht. Auch bei diesen Slo­gans war die „alter­na­tive“ Rechtschreib­vari­ante markant. Gefasst wur­den der oder die Täter bish­er jedoch noch nicht. Erste Reini­gungs­maß­nah­men der Straßen­meis­terei sollen, nach Angaben der Märkischen All­ge­meinen Zeitung vom 29. Juli 2016, jedoch bere­its ca. 4.000,00 Euro ver­schlun­gen haben.
Rathenow­er Fußball­fan als Hauptakteur
2016.03.09 Potsdam POGIDA und Proteste (34)
Lutz M. ist beken­nen­der Fußball Fan. Hier während eines POGI­DA-Aufzug im März 2016 in Potsdam.

Als Haup­tak­teur der „Patri­oten Cot­tbus“ gilt der Selb­st­ständi­ge Lutz M. aus Rathenow. Er beken­nt sich durch das Tra­gen von entsprechen­den Klei­dungsauf­druck­en zu dieser Gruppe bzw ist auf mehreren Fotos, die auf deren Social­me­dia-Pro­fil ver­bre­it­et wer­den, in ein­deuti­gen Posen zu sehen. Fern­er ver­anstal­tete M. am 15. Okto­ber 2016 mit 34 weit­eren Gesin­nungsgenossen eine Ver­samm­lung der „Patri­oten Cot­tbus“ in Cot­tbus. Eine weit­ere Ver­anstal­tung sei in Planung.
M. wurde in Rathenow vor allem durch das hier seit Okto­ber 2015 auftre­tende rechte „Bürg­er­bünd­nis Havel­land“ poli­tisch geprägt. Bis zum Früh­jahr 2016 nahm er an nahezu jed­er Ver­samm­lung dieser inzwis­chen zu einem Vere­in gewach­se­nen Grup­pierung teil. Mehrfach trug M. dabei das Front­ban­ner des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“, immer erkennbar an der Mütze mit dem Auf­druck ein­er bekan­nten Cot­tbusser Fußball­mannschaft. Dies scheint übri­gens auch seine per­sön­liche Hauptverbindung zur Stadt Cot­tbus zu sein. Eine weit­ere existierte zeitweise über eine jet­zt in Berlin aktive Cot­tbusserin im BÄRGIDA Umfeld.
Auch wenn er in Rathenow, u.a. auf­grund sein­er pein­lichen Live-Berichter­stat­tun­gen aus der Küche, über­haupt nicht ernst genom­men wird und selb­st im eige­nen Milieu viel Häme ein­steck­en muss, ist  bei M.seit ger­aumer Zeit eine stetige Radikalisierung festzustellen. Gerne tritt er im Stadt­ge­bi­et ver­mummt auf, pöbelt und dro­ht oder posiert auf einem Social­me­dia-Bild­nis mit ein­er Schusswaffe.Auf let­zt genan­ntem Foto ist M. übri­gens mit einem Pullover gek­lei­det, dessen markan­ter Auf­druck auch in der Anfangsse­quenz des ein­gangs erwäh­n­ten Videos zu erken­nen ist.
2016.08.04 Socialmedia Lutz M
Bish­er nur Inter­net­mil­i­tanz: Lutz M. mit Schuss­waffe (Screen­shot seines Socialmedia-Profils)
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Antifaschismus

Solidarität statt Angst — Cottbus für Alle!

Seit 2010 ver­sucht die NPD die Bom­bardierung der Stadt Cot­tbus am 15.02.1945 für ihre geschicht­sre­vi­sion­is­tis­che Pro­pa­gan­da zu miss­brauchen und dabei die Täter-Opfer-Rollen auszu­tauschen. Doch nach­dem ihre Aufmärsche durch zivilen Unge­hor­sam unter­brochen, verkürzt und block­iert wur­den, haben sie sich in den let­zten bei­den Jahren zu ein­er Kundge­bung zurück­ge­zo­gen. In diesem Jahr haben sie ihre Anmel­dung sog­ar ganz abgesagt.
Für uns ist das jedoch nur ein Zwis­ch­en­er­folg. Denn obwohl die NPD in Cot­tbus an Bedeu­tung ver­loren hat, gibt es andere rechte Bewe­gun­gen, die in den Straßen Angst und Ter­ror ver­bre­it­en. Sei es durch Het­zre­den auf Demon­stra­tio­nen der AfD, mit mar­tialis­chen Aufmärschen oder mit direkter
Gewalt.
Mit dem Wahler­folg der AfD und den Protesten der „Besorgten Bürg­er“ gegen Flüchtling­sheime entste­ht eine Stim­mung gegen eine offene und plu­rale Gesellschaft. Opfer sind häu­fig Migrant*innen (oder wer dafür gehal­ten wird), aber auch alle anderen Per­so­n­en die nicht in ihre völkisch-nationale Ide­olo­gie passen. Auch hier in Cot­tbus ver­suchen Nazi-Grup­pen die Straßen zu dominieren. Sie fühlen sich durch neurechte
Pro­pa­gan­da dazu legitimiert.
Grade in dieser schw­eren Zeit ist es wichtig zusam­men­zuhal­ten und sol­i­darisch miteinan­der umzuge­hen. Viele Cottbusser*innen tun dies bere­its indem sie sich auf unter­schiedliche Weise für ein friedlich­es und respek­tvolles Miteinan­der engagieren.
Am 15.02.17 um 16.30 Uhr tre­f­fen wir uns am Haupt­ge­bäude der Uni­ver­sität zu ein­er laut­en und vielfälti­gen Demon­stra­tion. Wir ziehen gemein­sam ins Zen­trum der Stadt und vere­inen uns dort mit der zweit­en Demon­stra­tion vom “Cot­tbuser Aufbruch”.
Lasst uns für eine Gesellschaft kämpfen, in der alle Men­schen gle­ich­berechtigt und ohne Angst miteinan­der leben kön­nen. Denn wir wis­sen: Sowas kommt von sowas. Nie wieder Krieg, nie wieder Faschismus!

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Nauen-Prozess: Neonazis verurteilt. War es das jetzt?

Nauen Urteil
Im Straf­prozess gegen den Nauen­er NPD Stadtverord­neten Maik Schnei­der und fünf sein­er Kom­plizen verkün­dete das Landgericht Pots­dam am Don­ner­sta­gnach­mit­tag die Urteile. Den sechs Angeklagten wur­den ins­ge­samt sieben Delik­te vorge­wor­fen, die sie in unter­schiedlich­er Kon­stel­la­tion verübt haben sollen. In der Beweisauf­nahme nachgewiesen kon­nten jedoch nicht alle Straftat­en. Die schw­er­ste Straftat, ein Bran­dan­schlag auf eine als Flüchtlingsno­tun­terkun­ft bere­it­gestellte Sporthalle in Nauen (Land­kreis Havel­land), kon­nte aber immer­hin fünf der sechs Angeklagten zweifels­frei nachgewiesen wer­den. Das Gericht ver­hängte Frei­heitsstrafen zwis­chen 8 Monat­en bis neunein­halb Jahren. Bei vier der Angeklagten wurde die Gefäng­nis­strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt.
Trotz des ver­gle­ich­sweise harten Urteils gegen die bei­den Haupt­täter, bleiben jedoch viele Fra­gen offen. Beispiel­sweise wie groß das Net­zw­erk der Helfer und klammheim­lichen Unter­stützer tat­säch­lich war.
Außer­dem ist eine poli­tis­che Aufar­beitung des Gesamtkom­plex­es Nauen außer­halb des Krim­i­nalver­fahrens bish­er nicht erkennbar. Doch genau das erscheint drin­gend notwendig. Schließlich wur­den hier Poli­tak­teure verurteilt, die sich durch ihr Han­deln, ins­beson­dere im Hin­blick auf die Nieder­bren­nung ein­er fer­ti­gen Flüchtlingsno­tun­terkun­ft, an die Spitze ein­er bre­it­en Protest­be­we­gung, die von der ver­meintlichen Mitte der Gesellschaft bis an den extrem recht­en Rand der Gesellschaft reichte, geset­zt haben.
Harte Einzelurteile, Straf­frei­heit als Organisation
Im Zen­trum der Anklage der Staat­san­waltschaft stand der 29 jährige NPD Stadtverord­nete Maik Schnei­der, der bere­its seit spätestens 2006 im Neon­az­im­i­lieu aktiv ist. Ihm kon­nte das Gericht Nöti­gung, Sachbeschädi­gung, Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung und gemein­schaftliche Brand­s­tiftung nach­weisen. Urteil: 9 Jahre und 6 Monate Haft.
Dem eben­falls 29 Jähri­gen Den­nis W. kon­nte Brand­s­tiftung, Sachbeschädi­gung sowie gemein­schaftliche Brand­s­tiftung nachgewiesen wer­den. Er gilt neben Schnei­der als Haupt­täter unter den Angeklagten. Urteil: 7 Jahre Haft.
Milde zeigte das Landgericht jedoch bere­its bei dem 27 Jähri­gen Christo­pher L, der seit spätestens 2011 im Neon­az­im­i­lieu aktiv ist. Er wurde zwar der Sachbeschädi­gung und der Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung  für schuldig befun­den, erhielt jedoch wegen sein­er Ein­las­sung und der ange­blichen Dis­tanzierung vom Neon­az­im­i­lieu mildernde Umstände. Urteil: 1 Jahr und 8 Monate Haft, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Außer­dem nicht in Haft müssen die bei­den Angeklagten Sebas­t­ian F. (33) und Chris­t­ian B. (32). Sie wur­den zwar der Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung über­führt, sollen aber eben­falls durch Geständ­nisse zur Aufk­lärung der Tat beige­tra­gen haben. Urteil F: 1 Jahr und 3 Monate, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung. Urteil B: 1 Jahr und 6 Monate, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Eben­falls mit ein­er Haft­strafe auf Bewährung kam der 30 Jährige Thomas Frank E., der seit spätestens 2003 im Neon­az­im­i­lieu aktiv ist, davon. Ihm kon­nte nur Sachbeschädi­gung nachgewiesen wer­den. Urteil: 8 Monate, aus­ge­set­zt zu zwei Jahren auf Bewährung.
Bere­its schon während des Prozess­es fal­l­en­ge­lassen wurde der Straftatbe­stand der Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung. Er wurde allen Angeklagten gle­icher­maßen zur Last gelegt, speziell aber Schnei­der als Rädels­führer her­vorge­hoben. Der polizeiliche Staatss­chutz hat­te sog­ar ursprünglich wegen Bil­dung ein­er ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung ermit­telt, wurde jedoch durch Gen­er­al­bun­de­san­walt aus­ge­bremst, der in den Straftat­en der sechs Män­ner keine men­schenge­fährdende Tathand­lun­gen erken­nen wollte. Das endgültige Aus für den Grup­penan­klagepunkt kam dann während des Prozess­es. Die Staat­san­waltschaft stellte diesen nun in „Bil­dung ein­er krim­inelle Vere­ini­gung“ abgeschwächt­en Strafvor­wurf aus „prozessökonomis­chen Grün­den“ ein.
Tat­en statt Worte

2015.04.16 Nauen Anti Asyl Demo (1)
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: Auf­forderung „Mut zur Tat“ – Wur­den die Tat­en der Angeklagten durch Teile der Gesellschaft legitimiert?

Für eine konkrete Verbindung zwis­chen den Angeklagten sollen zumin­d­est gemein­same Verabre­dun­gen in ein­er eige­nen Kurz­nachrich­t­en­di­enst-Gruppe im mobilen Netz beleg­bar gewe­sen sein. In der virtuellen Aus­tausch­plat­tform mit dem Namen „Heimat im Herzen“ kamen wohl auch die vor Gericht ver­han­del­ten Straftat­en zur Sprache.
Ins­ge­samt ord­nete die Staat­san­waltschaft der Gruppe der Angeklagten ursprünglich sieben Straftat­en zu:
  • Am 12. Feb­ru­ar 2015 soll Maik Schnei­der eine Stadtverord­neten­ver­samm­lung, die auf dem Gelände des evan­ge­lis­chen Gemein­dezen­trums Nauen stat­tfand, durch Rufen von aus­län­der­feindlichen Parolen so gestört haben, dass die Sitzung aus Angst vor weit­er­er Eskala­tion abge­brochen wurde.
  • Am 17. Mai 2015 soll Den­nis W. auf­grund eines zuvor gefassten Plans mit Maik Schnei­der mit ein­er Axt eine Scheibe des Fahrzeugs des Geschädigten K. eingeschla­gen und das Fahrzeug später mit­tels ein­er Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben, was der Maik Schnei­der beobacht­en haben soll.
  • Am 1. Juni 2015 soll Den­nis W. gemäß dem Willen der Gruppe eine Zylin­der­bombe vor ein­er LIDL – Fil­iale in Nauen gezün­det haben, wodurch ein Sach­standen in Höhe von mehr als 9.000,00 € an dem Gebäude entstand.
  • Im Zeitraum Ende Mai/Anfang Juni 2015 soll Maik Schnei­der den Christo­pher L. beauf­tragt haben, das Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Farbbeuteln zu bew­er­fen. Christo­pher L. und Thomas Frank E. sollen dies sodann in die Tat umge­set­zt haben, wodurch an der Fas­sade des Haus­es ein Schaden in Höhe von ca. 6.000,00 € ent­standen ist.
  • Den­nis W. soll zudem am 9. Juni 2015 in Wahrnehmung des Grup­pen­wil­lens das Türschloss und das Briefkas­ten­schloss zu dem Büro der Partei Die Linke in Nauen mit Sekun­den­kle­ber verklebt haben, wodurch diese unbrauch­bar wurden.
  • Christo­pher L. soll zudem in der Nacht vom 30. auf den 31. Juli 2015 in Entsprechung des Grup­pen­wil­lens auf die Baustelle für ein neues Über­gang­sheim am Walde­mar­damm, wo er die Dixi-Toi­lette mit­tels Brandbeschle­u­niger in Brand geset­zt haben soll.
  • Den Angeklagten Maik Schnei­der, Den­nis W., Chris­t­ian B. und Sebas­t­ian F. – Let­zter­er soll zumin­d­est als Mit­glied ein­er Kurz­nachrich­t­en­di­enst-Gruppe insoweit einge­bun­den gewe­sen sein – wurde schließlich vorge­wor­fen, in der Nacht vom 24. zum 25. August 2015 eine Sporthalle des OSZ Nauen, die als Notun­terkun­ft für Flüchtlinge vorge­se­hen war, durch das Anzün­den davor gelagert­er Mate­ri­alien in Brand geset­zt zu haben, wodurch die Sporthalle voll­ständig zer­stört wurde und ein Sach­schaden von ca.3.500.000,00 € ent­stand. Die Angeklagten Chris­t­ian B., Christo­pher L. und Thomas Frank E. sollen bei der Tat „Schmiere“ ges­tanden haben.

Die Voll­streck­er des „Volk­swil­lens“

„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …der vermeintliche „Volkswille“ auf der Straße
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …der ver­meintliche „Volk­swille“ auf der Straße

Wenig Beach­tung während des Prozess­es fand hinge­gen die gesellschaft­spoli­tis­che Sit­u­a­tion aus der die Angeklagten han­del­ten und was sie dazu befähigte in dieser Lage als entschei­dende Poli­tak­teure aufzutreten.
Die einzel­nen Straftat­en ste­hen näm­lich dur­chaus im Zusam­men­hang mit der sehr kon­tro­vers geführten gesamt­ge­sellschaftlichen Debat­te zur Flüchtlingspolitik.
Bere­its Anfang 2013 sah die Bran­den­burg­er NPD, für die beispiel­sweise auch der Angeklagte Maik Schnei­der seit 2008 in zwei Kom­mu­nal­par­la­menten saß, in den steigen­den Flüchtlingszahlen einen willk­om­menden Anlass sich stärk­er gegen die Asyl­suchende bzw deren Unter­bringung im Land zu engagieren. Im Rah­men eines Entschließungsantrages auf dem Lan­desparteitag der Partei im März 2013 wurde u.a. die „Stre­ichung des ein­klag­baren Rechts auf Asyl“ gefordert. Wenig später wur­den so genan­nte „Nein zum Heim“ – Inter­net­seit­en freigeschal­tet, die schon bald die gewün­schte Reak­tion erzielten.
Ein früh­es Beispiel für Stim­mungs­mache mit Konzept und entsprechen­dem Ergeb­nis war  die Stadt Prem­nitz (eben­falls Land­kreis Havel­land). Hier sollte eine ehe­ma­lige Förder­schule zu ein­er Flüchtling­sun­terkun­ft aus­ge­baut wer­den. Schon bald nach dem Erscheinen der „Nein zum Heim“ – Seite mit täglich nahezu neuen Artikeln, die ein ein­seit­iges Bild­nis von Flüchtlin­gen präsen­tierte, entwick­elte sich eine leb­hafte Diskus­sion um das Heim und dessen kün­ftige Bewohn­er. Die NPD marschierte sog­ar Anfang Sep­tem­ber 2013 vor der kün­fti­gen Unterkun­ft auf, um ihr flüchtlings­feindlich­es Ansin­nen zu unter­stre­ichen. Wenige Tage später fol­gte schließlich ein Bran­dan­schlag durch Heimgeg­n­er. Dieser verur­sachte allerd­ings nur ger­ingfügi­gen Schaden im Ein­gangs­bere­ich und ver­hin­derte den Bezug der Unterkun­ft nicht. Den­noch war das erste Zeichen im Havel­land geset­zt wor­den: Flüchtlinge soll­ten hier nicht willkom­men sein.
Ein weit­eres sollte knapp zwei Jahre später in Nauen fol­gen. Dort hat­te sich näm­lich die Stadtver­wal­tung seit Ende des Jahres 2014 dazu bekan­nt, Flüchtlin­gen im Stadt­ge­bi­et Asyl zu gewähren. Kurze Zeit später wurde im Social­me­dia auch für Nauen eine lokale „Nein zum Heim“- Seite mit täglichen Het­zartikeln freigeschaltet.
Darüber hin­aus hat­te sich der Ton der gesamt­ge­sellschaftlichen Debat­te zum The­ma Flüchtlinge inner­halb des Jahres 2014 deut­lich verschärft.
Die bun­desweit beachtete PEGI­DA-Bewe­gung in Sach­sen trat erst­mals mit Ver­anstal­tun­gen auf und schuf eine Mis­chszene, in der sich kon­ser­v­a­tives Bürg­er­tum, gemäßigte und extreme Rechte ver­mengten. Zunächst als Bewe­gung „Patri­o­tis­ch­er Europäer“ gegen eine ver­meintliche „Islamisierung“ ges­tartet, waren als­bald auch die steigen­den Flüchtlingszahlen The­ma von PEGI­DA-Ver­samm­lun­gen. Anfang 2015 liefen bere­its tausende bei dieser selb­ster­nan­nten Volks­be­we­gung in ihrem Hauptwirkung­sort Dres­den mit. PEGIDA wurde daraufhin auch bun­desweit wahrgenom­men und strahlte entsprechend in andere Bun­deslän­der aus.
Auch in Nauen wurde die neue Bewe­gung aus Sach­sen beachtet. Eine kurzzeit­ig im Social­me­dia exis­tente Inter­net­seite mit dem Titel „PEGIDA Nauen“ ent­fal­tete jedoch kaum Aktiv­itäten. Stattdessen gelang es wiederum der NPD, vor allem in Per­son des Angeklagten Maik Schnei­ders,  an den PEGI­DA-Hype anzuknüpfen und mit ein­er klar flüchtlings­feindlich­er Pro­gram­matik eine Protest­be­we­gung zu ini­ti­ieren, die lokal erst­mals auch ver­meintlich bürg­er­liche Bevölkerungss­chicht­en erreichte.
Konkretes Ziel der Proteste war die Ver­hin­derung des Neubaus ein­er Flüchtling­sun­terkun­ft in Nauen bzw zunächst die Sabotierung des Verkaufs eines dafür notwendi­gen Grund­stücks durch die Stadt an den Land­kreis. Mas­siv mobil­isierte „Nein zum Heim“ deshalb für eine Stadtverord­neten­ver­samm­lung am 12. Feb­ru­ar 2015. „Ganz Nauen“ sollte erscheinen, um die Stadtverord­neten am Verkauf des Grund­stücks zu ver­hin­dern. Tat­säch­lich kamen unge­fähr 150 Heimgeg­n­er, von denen sich 100 im Saal postierten und 50 vor den Saalfen­stern. Schnell kam es zu Tumul­ten, deren offen­sichtlich­es Ziel es war, die Ver­samm­lung zu spren­gen. Her­aus­ra­gend dabei war der Angeklagte Maik Schnei­der, der in dieser aufge­heizten Sit­u­a­tion ein flüchtlings­feindlich­es Ban­ner zeigte. Auch die Angeklagten Den­nis W., Christo­pher L. und Chris­t­ian B. waren, wie Fotos beweisen, bei den Tumul­ten zumin­d­est anwe­send. Die Polizei musste schließlich ein­schre­it­en und Saal sowie Grund­stück räu­men. Der Verkauf des Grund­stücks durch die Stadt an den Land­kreis wurde jedoch dadurch nicht ver­hin­dert, eben­so wie der spätere Bau des Heimes.
Den­noch ver­suchte die Nauen­er „Nein zum Heim“-Bewegung durch weit­ere Aktio­nen den Bau der Unterkun­ft zu ver­hin­dern. In der Öffentlichkeit wurde dabei in der Regel auf demokratisch legit­imierte Hand­lun­gen geset­zt. Unter­schriften wur­den gesam­melt und Ver­samm­lun­gen durchge­führt, an der sich auch alle Angeklagten beteiligten. Ins­beson­dere Maik Schnei­der, Den­nis W., Christo­pher L., Thomas Frank E. und Chris­t­ian B. nah­men mehrfach an der­ar­ti­gen Ver­anstal­tun­gen teil, Sebas­t­ian F. min­destens einmal.
Ob sich die Angeklagten in diesem Rah­men zu ein­er krim­inellen Vere­ini­gung zusam­men­fan­den und aus diesem Kon­text Straftat­en verübten, blieb jedoch ungek­lärt, da die Staat­san­waltschaft dieses Ver­fahren eben ein­stellte. Nachgewiesen wurde dem Großteil der Beschuldigten jedoch, in unter­schiedlich­er Kon­stel­la­tion sechs der sieben angeklagten Straftatbestände, die offen­sichtlich im Kon­text der „Nein zum Heim“-Bewegung began­gen wur­den, aus­ge­führt zu haben. Ins­beson­dere der schwere Bran­dan­schlag auf die als Flüchtlingsno­tun­terkun­ft bere­it­gestellte Sporthalle des OSZ Havel­land in Nauen kon­nte gerichtlich weit­ge­hend aufgek­lärt wer­den. Ein dur­chaus wichtiger Punkt, denn ger­ade durch diese schwere Straftat, sollte nach Auf­fas­sung des Landgericht­es, das entschei­dende Zeichen in Rich­tung Flüchtlinge geset­zt wer­den, näm­lich das diese (auch) „hier nicht willkom­men“ seien.
Völ­lig offen bleibt hinge­gen wer die anderen, nicht zur Anklage gebracht Delik­te, wie Aufrufe zu Straftat­en, Sachbeschädi­gung oder eine weit­ere Brand­s­tiftung began­gen hat und wie groß die Zahl der Unter­stützer und Helfer war.
Dunkelfeld Nauen
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …wurden die Proteste politisch gesteuert oder handelten hier Einzelne?
„Nein zum Heim“-Aufmarsch am 16. April 2015 in Nauen: …wur­den die Proteste poli­tisch ges­teuert oder han­del­ten hier Einzelne?

Eben­falls bis­lang noch nicht erschöpfend hin­ter­fragt wurde die Rolle der NPD als Impuls der Anti-Asyl-Kam­pagne ab 2013 und das Wirken ihrer Funk­tionäre. Immer­hin waren anlässlich der flüchtlings­feindlichen Aktio­nen und Ver­samm­lun­gen  von Feb­ru­ar bis Juni 2015 sowohl ein­fache Parteim­it­glieder als auch Man­dat­sträger aus dem gesamten Havel­land, den Land­kreisen Ost­prig­nitz-Rup­pin, Tel­tow-Fläming und Oder-Spree sowie aus Berlin nach Nauen gereist.
Nicht gek­lärt ist die Rolle der „Freien Kräfte Neu­rup­pin-Osthavel­land“, die zwis­chen März und Juli 2015 eben­falls mit drei eige­nen Ver­samm­lung, zwei Kundge­bun­gen und eine Demon­stra­tion, mit aus­län­der­feindlichen The­men Flagge in Nauen zeigten.
Unklar bleibt, in wie fern die ver­botene ter­ror­is­tis­che Vere­ini­gung „Freiko­rps Havel­land“, die in den Jahren 2003 bis 2004 mehrere Imbisse aus­ländis­ch­er Gas­tar­beit­er nieder­bran­nte, noch aktiv ist. Immer­hin ver­band Maik Schnei­der auch eine langjährige Fre­und­schaft mit Freiko­rps-Anführer Christo­pher H. Bei­de wur­den­beispiel­sweise Anfang des Jahres 2013 wegen Hak­enkreuzschmier­ereien in Jüter­bog (Land­kreis Tel­tow-Fläming) verurteilt. Daneben nah­men sie über Jahre gemein­sam an Neon­aziver­anstal­tun­gen, beispiel­sweise am 1. Sep­tem­ber 2007 in Neu­rup­pin, am 1. Sep­tem­ber 2012 in Vel­ten und am 23. Novem­ber 2013 in Bad Belzig teil. Eine weit­ere Verbindung zum „Freiko­rps Havel­land“ ergibt sich durch den Angeklagten Thomas Frank E. Er wurde sog­ar wegen der Mit­glied­schaft in dieser ter­ror­is­tis­chen Vere­ini­gung verurteilt.
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(Anti-)Rassismus Antifaschismus

Extrem(-isten) gegen die AfD!

Es ist soweit, die AfD Elbe-Elster will am 16.02.2017 ihre einst ver­schobene Demon­stra­tion gegen „Extrem­is­mus und Gewalt“ in Fin­ster­walde nach­holen. Ihren Aufzug und die Wahl ihres The­mas werten wir als klare Pro­voka­tion gegen die antifaschis­tis­chen Struk­turen in Fin­ster­walde. Wie schon bekan­nt ist, haben Ras­sis­ten und rechte Struk­turen in der links­geprägten Stadt Fin­ster­walde auf­grund mas­siv­er und zahlre­ich­er Gegen­wehr kaum eine Chance Fuß zu fassen!

Flyer für Aktionen gegen die AfD-Kundgebung am 16.02. in Finsterwalde
Fly­er für Aktio­nen gegen die AfD-Kundge­bung am 16.02. in Finsterwalde

Die AfD ver­sucht regelmäßig durch ihre Stammtis­che ihre ras­sis­tis­che Het­ze zu ver­bre­it­en und durch die Eröff­nung ihres Büros let­z­tendlich ein Stand­bein in der Stadt zu bekom­men. Wenige Stun­den nach ihrer Eröff­nung wurde der AfD klar gemacht, dass sie hier nicht erwün­scht sind und ihre Eröff­nung des Büros nicht ohne Fol­gen bleiben wird. Nach mehrma­li­gen Angrif­f­en auf ihre Schaufen­ster, ver­sucht die AfD jet­zt mit dieser Demon­stra­tion die Bürg­er von Fin­ster­walde gegen die linken Struk­turen aufzubrin­gen. Wir wer­den nicht zulassen, dass die AfD sämtliche linke Struk­turen in die Extrem­is­muss­chiene stecken!
Wir rufen euch alle auf, kommt am Don­ner­stag den 16.02.2017 um 18:30Uhr in den Stadt­park Fin­ster­walde, um gemein­sam die Demonas­tra­tion der AfD zu verhindern! 
Fin­ster­walde ist und bleibt ROT! Ras­sis­ten und Nazis aus der Stadt jagen!
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Antifaschismus

Niemand ist vergessen! Nichts ist vergeben!

Am 20. Feb­ru­ar jährt sich der Todestag des alter­na­tiv­en Jugendlichen Sven Beuter zum 21. Mal. Er wurde in der Nacht des 15. Feb­ru­ar von einem bis heute beken­nen­den Neon­azi der­art schw­er zusam­mengeschla­gen, dass er fünf Tage später seinen Ver­let­zun­gen erlag. Im ver­gan­genen Jahr organ­isierten wir eine über­re­gionale antifaschis­tis­che Gedenkdemon­stra­tion mit cir­ca 250 Teilnehmer_innen. Wir zogen laut­stark durch Bran­den­burg an der Hav­el und macht­en deut­lich, dass wir wed­er Sven Beuter vergessen noch den verurteil­ten Totschläger Sacha L. vergeben wer­den. L. nimmt bis heute regelmäßig an neon­azis­tis­chen Demon­stra­tio­nen und Kundge­bung in der ganzen Bun­desre­pub­lik teil und provozierte gemein­sam mit anderen Neon­azis wieder­holt Teilnehmer_innen der Gedenkveranstaltungen*.

20.02.1996. Niemand ist vergessen! Nichts ist vergeben!
Gedenken an den von einem Nazi getöteten Sven Beuter in Bran­den­burg an der Havel.

In diesem Jahr haben wir uns nach rei­flich­er Diskus­sion dafür entsch­ieden keine Demon­stra­tion oder eine von Rede­beiträ­gen durch­zo­gene Kundge­bung abzuhal­ten, denn diese wür­den sich inhaltlich wieder­holen, denn wir alle wis­sen, warum Sven Beuter ster­ben musste: Er passte nicht in das neon­azis­tis­che Welt­bild des Täters. Er entsch­ied sich für einen eige­nen Lebensweg, färbte sich seine Haare bunt, liebte Punk- sowie Met­all­musik und war regelmäßiger Gast in dem ehe­mals beset­zen Haus in der Klosterstraße.
 
Wir haben uns daher entschlossen uns am 20. Feb­ru­ar um 19 Uhr an der Gedenkplat­te zu tre­f­fen und an ihn zu erin­nern. Ziel ist es gemein­sam ins Gespräch zu kom­men, mit alten Weggefährt_innen, mit jun­gen Antifaschist_innen, mit Passant_innen, um sich auszu­tauschen und eben jenen Men­schen die Möglichkeit zu geben sich zu äußern, die sich nicht trauen einen Rede­beitrag zu hal­ten. Des Weit­eren kann so jede_r Teilnehmer_in auf seine_ihre Weise Sven Beuter gedenken. Dies ist auch für uns ein Ver­such, das Gedenken weit­er zu entwick­eln. Während wir im ver­gan­genen Jahr Par­al­le­len zu den 1990er Jahren zogen, in denen der Totschlag einen Wen­depunkt markierte, gilt es nun in die Zukun­ft zu schauen und neue Konzept zu entwick­eln, wie wir uns mit den erstark­enden bürg­er­lichen Rassist_innen und Neon­azis auseinan­der­set­zen, wir Über­grif­f­en auf antifaschis­tis­che Struk­turen und geflüchtete Men­schen begegnen.
 
Wir wer­den Sven Beuter niemals vergessen, denn sein Leben erin­nert uns daran, wohin die neon­azis­tis­che Ide­olo­gie führt – zum Mord an Menschen!
Wir wer­den Sascha L. niemals vergeben, denn wer nicht bereut und stattdessen sein Opfer ver­höh­nt ver­di­ent keine Vergebung!
 
+++ Tre­ff­punkt: 20. Feb­ru­ar 2017 – 19 Uhr – Havel­straße 15 +++
 
* Da auch in diesem Jahr mit Pro­voka­tio­nen durch die örtliche Neon­aziszene zu rech­nen ist, soll­tet ihr die Augen offen hal­ten und entste­hende Hand­lungsspiel­räume effek­tiv nutzen.
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(Anti-)Rassismus

Rathenow: Bürgerbündnis Chef solidarisierte sich mit Höcke

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Am Dien­stagabend beteiligten sich an ein­er Ver­samm­lung der recht­en Vere­ini­gung „Bürg­er­bünd­nis Havel­land“ unge­fähr 25 Per­so­n­en. Diese stammten aus dem Umfeld des Vere­ins, dem Berlin­er BÄRGIDA e.V. sowie der Grup­pierung „N.S Havelland“.
Die Ver­anstal­tung wurde nach dem üblichen Modus abge­hal­ten. Es wur­den vier Rede­beiträge zu den PEGI­DA-The­men gehal­ten und dazwis­chen einzelne Pro­pa­gan­davideos gezeigt.
Der Vere­insvor­sitzende des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ sol­i­darisierte sich in seinem State­ment jedoch auch mit dem umstrit­te­nen Thüringer AfD Frak­tionsvor­sitzen­den Björn Höcke und dessen Dres­den­er Rede, in dem das Berlin­er Denkmal für ermorde­ten Juden Europas als „Denkmal der Schande“ im Herzen der Haupt­stadt beze­ich­net wurde.
Zu einem kurzen Tumult kam es dann gegen Ende der Ver­anstal­tung. Ein ange­blich betrunk­en­er Mann wollte ein Ange­bot des „Bürg­er­bünd­niss­es“ zum Dia­log wahrnehmen. Da er aber anscheinend alko­holisiert war, wurde ihm das zunächst zugesicherte Red­erecht ver­wehrt. Es kam zu  Hand­grei­flichkeit­en, welche die kurzzeit­ige, polizeiliche Fest­set­zung des Mannes zur Folge hatte.
Offen­bar eben­falls alko­holisiert trat­en drei bekan­nte Sym­pa­thisan­ten der Grup­pierung „N.S Havel­land“ auf. Sie zeigten sich mit ein­er schwarzen Fahne und skandierten Neon­azi­parolen. Nach der Beendi­gung der Ver­anstal­tung des „Bürg­er­bünd­niss­es Havel­land“ ver­sam­melten sich  die Drei und eine weit­ere Per­son an der Rathenow­er Haup­tkreuzung, betranken sich und gröl­ten wiederum Parolen des neon­azis­tis­chen Milieus.
Fotos: hier

Inforiot