INFORIOT — An diesem Wochenende, den 13./14. März gelang es der Berliner AfD nach mehreren Versuchen endlich ihren Landesparteitag abzuhalten. Stattgefunden hat er jedoch nicht in der Bundeshauptstadt. Dort gelang es der extrem rechten Partei seit Jahren nicht passende Räumlichkeiten zu finden. Überall bekamen sie nur Absagen oder antifaschistische Interventionen verhinderten das schlussendliche Durchführen der Versammlung. So ging es ins benachbarte Havelland in den Erlebnispark Paaren. Hier erwarteten den angereisten Delegierten ein lautstarker Protest.
Schlechtes Wetter — gute Stimmung
Das Bündnis „Kein Raum der AfD“ organisierte unter dem Motto „Schluss mit Ponyhof! — AfD Landesparteitag zu Brei stampfen“ zu einer Kundgebung am Tor 3 des auch als MAFZ bekannten Geländes nahe des Dorfes Paaren. Trotz Kälte und strömenden Regens versammelten sich etwa 300 Antifaschist:innen um gegen die AfD zu demonstrieren. Aus Berlin wurden drei Busse organisiert und aus dem Landkreis Havelland riefen das „Bündnis gegen Rechts Falkensee“ sowie diverse Parteien zur Teilnahme auf. In mehreren Redebeiträgen wurde auf die Gefährlichkeit der antidemokratischen Partei aufmerksam gemacht. Die große Teilnehmendenzahl in der Provinz verdeutlichte zudem, dass die AfD auch im letzten Winkel keine ruhige Minute finden soll. Aus dem Mikrofon wurde dazu aufgerufen überall dafür zu sorgen, dass die Partei, egal welcher Landesverband, keine Räumlichkeiten mehr bekommt. Das schlechte Wetter und die Schwierigkeiten bei der Anreise, die der undurchsichtigen Polizeitaktik geschuldet war, sorgte keineswegs für niedergeschlagene Stimmung. Dafür sorgen HipHop-Künstler:innen und eine kleine musikalische Einlage eines Bläser:innen-Trios. Die Polizei hielt sich scheinbar zurück, schien aber gar nicht davon begeistert zu sein, dass eine große Gruppe von Antifaschist:innen einen Ausflug ins Dorf machen wollte. Schnell hinterher rennend stoppten sie den Aufzug und leiteten ihn zurück zur Kundgebung.
Verstoß gegen die Hausordnung
Der diesjährige Versammlungsort ist für die AfD kein Unbekannter. Bereits 2017 veranstaltete hier der Berliner Landesverband seinen Parteitag, obwohl in der Hausordnung der zur Gemeinde Schönwalde-Glien gehörenden Märkische Ausstellungs- und Freizeitzentrum GmbH (MAFZ) steht: „Es ist generell untersagt, politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten bzw. durch Gesten eine rechtsradikale Haltung kund zu tun“. Für die wegen ihrer rassistischen und antisemitischen Ausfälle bekannte Partei scheint es da eine Ausnahme zu geben. Dem Landkreis Havelland gehört das Gelände und der zuständige Landrat Roger Lewandowski (CDU) begründet die Zusage zur Ausrichtung des Landesparteitags mit der Gleichbehandlung der Parteien. Schließlich hätten dort auch schon die SPD und die Linke ihre Parteitage abhalten können. Das die AfD dennoch keine Partei wie jede andere ist, zeigen die regelmäßigen antidemokratischen Äußerungen aus ihren Reihen.
Brandenburger AfD am kommenden Wochenende in Frankfurt(Oder)
Auf Druck hin wird es in Zukunft für den Berliner Landesverband jedoch nicht mehr möglich sein, sich in Paaren zu treffen. Die Satzung wurde so geändert, dass nur noch Parteiverbände dort ihre Versammlungen abhalten können, die auch aus Brandenburg kommen. Somit bleiben die Türen für die Brandenburger AfD offen. Diese trifft sich kommendes Wochenende aber erstmal in Frankfurt (Oder) auf dem Olympiastützpunkt zu ihrem Landesparteitag. Trotz der linken Rathausspitze scheint auch hier der Wille eine extrem rechte Parteiversammlung zu unterbinden nicht sehr stark zu sein. So liegt es wieder an parteiunabhängigen Antifaschist:innen sich dem rechten Treiben in den Weg zu stellen. Das Frankfurter Bündnis „Kein Ort für Nazis“ hat daher zum Protest aufgerufen.
Kein Platz für Neonazis? – Extrem rechte Beteiligung auf Frankfurter Querdenken-Kundgebung am 28. November 2020
Es ist inzwischen kein Geheimnis mehr, dass die sogenannten „Hygenie“-Demonstrationen gegen die von Bund und Ländern erlassenen Verordnungen zur Eindämmung des Corona-Virus ein Sammelbecken von Neonazis, Reichsbürgern und anderen extremen Rechten geworden sind. Die immer wieder gebetsmühlenartigen Beteuerungen keine Nazis und Antisemit_innen auf den Versammlungen zu dulden werden ad absurdum geführt, wenn auf den Bühnen eben jene sprechen können oder von den Teilnehmenden die Grundrechtseinschränkungen mit dem Nationalsozialismus verglichen und dabei die Shoah verharmlost wird. Laut Thüringens Innenminister Georg Maier sind etwa ein Drittel aller Teilnehmenden dieser Demonstration rechtsextrem.[1]
Ein weiteres Beispiel ist die Kundgebung von „Querdenken“ am 28. November 2020 in Frankfurt (Oder), bei welcher nicht nur Verschwörungsideolog_innen aus dem gesamten Bundesgebiet angereist sind, sondern auch zahlreiche Neonazis.
Es sollen sich doch alle nur lieb haben: Michael Ballweg (mitte) auf der Bühne des „Querdenken“-Protests. Neben ihm der Moderator Nana Domena (links).
Für jenen Samstag, den 28. November 2020, meldete „Querdenken“ auf der Oderpromenade mit Blick in die Frankfurter Nachbarstadt Slubice eine Kundgebung für 1.500 Menschen an, an denen zahlreiche deutsche, wie polnische Corona-Leugner_innen teilnahmen. Es sollte in den Augen der Anmelder_innen ein historisches Ereignis sein. Deutsche und Polen gemeinsam auf die Straße gegen ihre Regierungen. Ein „Fest der Freiheit“ und des „Friedens“ war geplant, wie der Moderator Nana Domena betonte. An diesem grauen Herbsttag war die Stimmung jedoch alles andere als friedlich und freundschaftlich. Gegenüber Andersdenkenden war sie sogar äußerst feindselig. Das es auch anders geht zeigt eine deutsch-polnische Demonstration vor wenigen Monaten. Anfang September zogen bei der ersten grenzübergreifenden Pride bis zu 1.000 Teilnehmende [2] friedlich durch Slubice und Frankfurt (Oder) und machten auf die Situation der LGBTQI-Community in beiden Ländern aufmerksam. Zusätzlich forderten sie die für die Verbesserung von Anlaufstellen für nicht-heterosexuelle Menschen. Dies fand beim „historischen“ „Querdenken“-Protest keine Erwähnung, hätte es doch die Singularität ihres Aufmarschs erschüttert.
Pressevertreter_innen wurden angepöbelt und bedrängt. Anstatt zur Besonnenheit aufzurufen, nötigte Initator Michael Ballweg die anwesenden Journalist_innen dazu sich bei der Demonstrationsleitung akkredieren zu lassen. Dass der Stuttgarter trotz der Bekundung, seine Bewegung sei für die „Wiedereinführung demokratischer Grundrechte“, es mit der Pressefreiheit nicht so genau nahm wundert nicht. Immer wieder sind eben Jene auf den Demonstrationen, die sich ein Deutsches Kaiserreich oder gleich ein führer-gelenktes Regime wünschen anwesend und werden geduldet. Zahlreiche Medien haben immer wieder darüber berichtet, wie etwa das Jüdische Forum [3] oder zuletzt EXIF [4]. Ballweg selbst scheint ebenso die Nähe zu verfassungsfeindlichen Strukturen zu suchen. Anfang November traf er sich im thüringerischen Saalfeld mit dem Reichsbürger und selbst ernannten „König von Deutschland“ Peter Fitzek. [5]
Neonazis aus Brandenburg …
Wie auch bei den vergangenen Demonstrationen bildet Frankfurt (Oder) dabei keine Ausnahme. Auch hier beteiligten sich zahlreiche Angehörige der extremen Rechten. Szenekenner_innen fielen zahlreiche bekannte Gesichter auf, die in der Vergangenheit sonst eher bei Neonazi-Demonstrationen zu sehen waren. Dazu gehören Neonazis aus den nahe gelegenden Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland, sowie aus Oberhavel und dem Havelland. Zu diesen gehörten etwa Robert Wegener und der NPDler Robert Wolinski aus Velten. Beide beteiligten bereits in den letzten Monaten an Anti-Corona-Protesten in Oranienburg und Umgebung. Dort machten sie sich schon früh den zunehmenden Einfluss der „Querdenken“-Bewegung im Land Brandenburg zu nutze und versuchen ihre eigenen Inhalte in die Proteste zu tragen. Mit Erfolg, wie auch andere Beobachter_innen feststellen mussten.[6] In Frankfurt trafen sie auf einen alten Bekannten: Maik Schneider. Schneider, der derzeit auf die Revision eines Gerichtsverfahren am Bundesgerichtshof wartet, saß bislang wegen Brandstiftung einer geplanten Geflüchtetenunterkunft in Nauen 2015 im Gefängnis.
In der Menge findet man sich dann doch. Die beiden Neonazis Robert Wegener (Bildmitte, mit grauer Jacke) und der NPDler Robert Wolinksi (mit schwarzer Schiebermütze) im Gespräch mit Jens Irgang und Maik Schneider.Eigentlich sollte er jetzte eine Haftstrafe verbüßen. Der mutmaßliche Brandstifter Maik Schneider (mitte) ließ es sich nicht nehmen auch in Frankfurt (Oder) einen „Querdenken“-Protest zu besuchen.
Ebenfalls aus dem Westen bzw. Norden Brandenburgs sind mit Roy Grassmann aus Bernau und Sven Kilian aus Nauen zwei weitere Neonazis angereist. Früher ebenfalls auf NPD-Veranstaltungen anzutreffen, verteilen beide inzwischen Zeitschriften des extrem rechten Compact-Magazins, das regen Absatz auf der Frankfurter Demo fand.
Kompakter Verschwörungswahn: Roy Grassmann aus Bernau beim Verteilen des extrem rechten Magazins „Compact“.
… und darüber hinaus.
Die überregionale und länderübergreifende Bedeutung für die Kundgebung unterstrich u.a. die Teilnahme zahlreicher polnischer und deutscher Hooligans, die durch eindeutige Symbole deutlich erkennbar waren. Mit Sven Liebich aus Halle/Saale und Reza Begi aus Köln sind zudem zwei bekannte Antisemiten angereist. Sven Liebich, der auch Verbindungen zum verbotenen „Blood & Honour“-Netzwerk gehabt haben soll, fiel zuletzt durch einen gewalttätigen Übergiff in Leipzig Anfang November auf [7]. Über seinen Webstore verkauft er zudem Sticker und Kleidung mit den Holocaust verharmlosenden Symbolen. Reza Begi ist seit längerem als Holocaustleugner und Teilnehmer extrem Rechter Aufmärsche bekannt. Zuletzt leugnete er erneut die Massenvernichtung der Jüdinnen_Juden als er als Zuhörer den Prozess gegen Ursula Haverbeck verfolgen wollte.[8]
Der Neonazi Sven Liebich (mitte, mit rot-weißem „Corona“-Schal) kam aus Halle mit Unterstützer_innen angereist.Der Antisemit und Holocaustleugner Reza Begi in den bei Verschwörungsideolog_innen trendigen Farben „Schwarz-Weiß-Rot“.
Rechte Medienmacher berichten
Zu den regelmäßigen Teilnehmenden der rechtsoffenen „Querdenken“-Proteste gehören inzwischen auch zahlreiche Medienschaffende aus der Bewegung. Da die angeblichen „System-Medien“ nur einseitig berichten würden, versuchen sich Verschwörungsideolog_innen inzwischen massiv mit an eigener Berichterstattung. Dabei beschränken sich deren Akteur_innen nicht nur auf das bloße dokumentieren der Demonstrationen von „Querdenken“, sondern versuchen die Anhänger_innen und möglichen Sympathisant_innen gezielt mit „Alternativen Fakten“ zu versorgen. Das Magazin Compact verteilte an der Oder deshalb nicht nur seine Zeitschriften, sondern war auch mit einem Kamera-Team von CompactTV vor Ort.
Neben solchen Formaten, zu denen etwa auch der russische Propaganda-Sender Russia Today (RT) gezählt werden kann, gehören auch Einzelpersonen, die mit auf Stative geschraubte Smartphone und Mikrofonen unterwegs sind. Einige von diesen Medienaktivist_innen berichten dabei exklusiv für „Querdenken“. Matthäus Westfal alias „Aktivist Mann“ ist einer von ihnen, die auch in Frankfurt dabei waren.
Immer vorne mit dabei: Matthäus Westfal alias „Aktivist Mann“.
Der 24-Jährige Westfal stammt aus dem Landkreis Minden-Lübbecke und filmt nicht erst seit den Corona-Protesten. Wie das Recherche Kollektiv Ostwestfalen berichtet, ist der rechte YouTuber bereits seit mindesten fünf Jahren in evangelikal-fundamentalistischen Spektrum aktiv und Mitglied der antisemitsichen Sekte Organische Christus-Generation (OCG) um den Schweizer Ivo Sasek.[9] Als „Aktivst Mann“ ist er bei Veranstaltungen der AfD eben so gerne gesehen, wie auf Neonazi-Demonstrationen. Mit dem Holocaustleugner Nikolai Nerling ist er gut bekannt und spricht auch mal auf seinen Kundgebungen.[10] Obwohl er sich selbst gerne als neutraler Journalist darstellt um Polizeiabsperrungen zu überwinden, ist er vor allem als Aktivist in den vordersten Reihen zu beobachten. Sei es bei der so genannten „Reichstagsstürmung“, wie auch in Frankfurt (Oder), wo er mit der Deutschland-Fahne in der Hand an der Spitze einer kurzen Demonstrationen über die Stadtbrücke marschierte.
Frankfurter Neonazis eher am Rand
Die Neonazis Benjamin Krüger (rechts) und Sven Lemke (mitte, mit schwarz-weiß-rotem Schal) an der Oderpromenade. Im Hintergrund zu sehen mit DDR-Schal: Jens Irgang (ex-NPD Berlin)
Die binationale Anti-Coronaversammlung war auch der extremen Rechten in der Oderstadt nicht entgangen. Mindestens ein Dutzend nahmen daran teil, zogen es jedoch vor sich eher auf Abstand zu den anderen Teilnehmenden zu halten. Sven Lemke [11] und Benjamin Krüger [12] aus dem Umfeld der Kameradschaft Kommando Werwolf [13] präsentierten sich zusammen mit anderen Neonazis mit schwarz-weiß-roten Masken und Kleidung eindeutiger Neonazimarken. Auch die jungen Neonazis Dennis Kunert und Romano Gosda [14], letzterer im Kapuzenpullover mit der Aufschrift „Auge um Auge. Zahn um Zahn“ beteiligten sich nach längerer Abwesenheit wieder an einem Aufmarsch.
Bei den eher überschaubaren Protesten von Corona-Leugner_innen in den letzten Monaten in der Oderstadt um Organisator Horst-Uwe Killa tauchten kaum Neonazis auf, dennoch wurde dort zuletzt auch eine Protestform adaptiert [15], die wenig später auch in Cottbus für Aufsehen sorgte. [16]
Romano Gosda (m. „Frankfurt Oder-Aufschrift“) und Hooligan-Attitüde.
Denis Kunert (türkiser Pullover unter offener Jacke) gut gelaunt mit weiteren Neonazis auf den Weg zur „Querdenken“-Kundgebung auf der Oderpromenade
Die AfD Frankfurt (Oder) um Wilko Möller rief im Vorfeld der „Querdenken“-Demonstration nicht zur Teilnahme auf. Dennoch war die AfD vor Ort präsent, u.a. mit Andreas Suchanow. Der Bundespolizist und AfD-Stadtverordnete kam in Begleitung von Neonazis, die in der Vergangenheit des öfteren auf Neonazi-Demonstrationen, zuletzt am 3. Oktober bei einem Aufmarsch des „III. Weg“ in Berlin, aufgefallen sind. Das zu Neonazis keine Berührungsängste bestehen zeigt nicht zuletzt die Nähe des Frankfurter Stadtverbands zum so genannten „Flügel“. Vorsitzender Wilko Möller fiel zudem selbst des öfteren durch extrem rechte Äußerungen und Volksverhetzung auf. [17]
Das Corona-Leugner_innen und deren Sympathisant_innen aus der Neonazi-Szene keinesfalls nur harmlose rechte Spinner_innen sind zeigte sich noch am Abend nach der „Querdenken“-Demonstration. Mehrere Neonazis, die vorher auf der Kundgebung waren, griffen in der Nähe einer beliebten Kneipe mehrere Antifaschist_innen an, die an einer Gegendemo teilgenommen hatten.
Der AfDler Andreas Suchanow fühlt sich sichtlich wohl unter anderen Neonazis.
Quellen:
1 Vgl. Tagesschau: Ein Drittel auf „Querdenken“-Demos rechtsextrem, 05.12.2020, https://www.tagesschau.de/inland/querdenken-105.html, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
2 Vgl. Schleiermacher, Uta: Pride-Teilnehmer in Słubice und Frankfurt (Oder) fordern Ende der Diskriminierung. In: rbb24: 05.09.2020, https://www.rbb24.de/studiofrankfurt/politik/2020/09/erster-csd-frankfurt-oder-slubice-pride-polen-lgbtiq.html, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
3 Als Beispiel hier u.a. JFDA: „Versammlung für die Freiheit“: Übergriffe auf Presse, Missachtung von Auflagen, 300 Festnahmen, 29.08.2020, https://jfda.de/blog/2020/08/30/versammlung-fuer-die-freiheit/, zuletzt eingesehen am 26.12.2020.
4 Vgl. EXIF: „Tag X“-Romantik aus dem Bilderbuch – „Corona-Proteste“ & rechter Terror, 29.11.2020, https://exif-recherche.org/?p=6953, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
5 Vgl. Rohwedder, Wulf: „Querdenker“ im „Königreich“. In: Tagesschau, 19.11.2020, https://www.tagesschau.de/investigativ/querdenken-reichsbuerger-101.html, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
6 Vgl. Pfisterer, Mischa: Neonazis mit Endzeitrhetorik. In: Neues Deutschland, 19.11.2020, https://www.neues-deutschland.de/artikel/1144651.querdenken-neonazis-mit-endzeitrhetorik.html, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
7 Vgl. Freitag, Michael: Leipzig am 7. November: Nachwehen für einen „Querdenker“ + Video. In: Leipziger Internet Zeitung, 11.11.2020, https://www.l‑iz.de/leben/gesellschaft/2020/11/Leipzig-am-7-November-Nachwehen-fuer-einen-Querdenker-Video-359175, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
8 Vgl. JFDA: Urteil im Prozess gegen Holocaustleugnerin Ursula Haverbeck: 1 Jahr Haft, 04.12.2020, https://jfda.de/blog/2020/12/04/urteil-im-prozess-gegen-holocaustleugnerin-ursula-haverbeck-1-jahr-haft/, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
9 Vgl. Recherche Kollektiv Ostwestfalen: Aktivist Mann: Sektierer und biologistischer Rassist aus OWL, 23.09.2020, https://rkowl.blackblogs.org/2020/09/23/aktivist-mann-sektierer-und-biologistischer-rassist-aus-owl/, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
12 Vgl. Recherchegruppe Frankfurt (Oder): Rock und Runen, 16.04.2018, https://recherchegruppeffo.noblogs.org/?s=benjamin+kr%C3%BCger&x=0&y=0, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
13 Vgl. Recherchegruppe Frankfurt (Oder): Watch out for the Werwolf! 02.06.2013, https://recherchegruppeffo.noblogs.org/?s=kommando+werwolf&x=0&y=0, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
14 Vgl. Recherchegruppe Frankfurt (Oder): Romano Gosda – Verstrickungen eines jungen Neonazis, 22.08.2016, https://recherchegruppeffo.noblogs.org/?s=romano+gosda&x=0&y=0, zuletzt eingesehen am 26.12.2020.
15 Vgl. Matschkowiak, René: 50 Teilnehmer ziehen mit Sarg durch Frankfurt (Oder). In: MOZ, 14.11.2020, https://www.moz.de/lokales/frankfurt-oder/anti-corona-demo-50-teilnehmer-ziehen-mit-sarg-durch-frankfurt-_oder_-53114162.html, zuletzt eingesehen am 26.12.2020
Corona stellt uns vor große Herausforderungen. Seit einem Jahr machen wir alle Erfahrungen damit was es heißt in und mit einer Pandemie zu leben. Jedoch sind wir unterschiedlich von der Pandemie betroffen. Unsere Wohnverhältnisse, unsere Arbeit, unseren finanziellen Mittel, unsere sozialen Beziehungen, unsere Gesundheit, unser Alter, unser Geschlecht. All das macht, dass wir besser oder schlechter durch die Krise kommen. Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen retten sowohl Leben (z.B Maskenpflicht, Abstand, Hygiene), verstärken aber auch die bestehenden Ungleichheiten. So gehen zum Beispiel Milliarden an Großkonzerne, während die Unterstützung für Einzelhändler*innen und Gastronomie zu wenig und zu spät kommt. Das Gesundheits- und Pflegesystem ist seit Jahren am Boden. Homeoffice und ‑schooling sind nicht für alle gleich möglich. Viele Menschen müssen in beengten und gefährlichen Wohnungen wohnen, etc. Das Hauptaugenmerk der Regierung liegt dabei auf dem Funktionieren „der Wirtschaft”. „Der Mensch” bleibt dabei auf der Strecke. Gleichzeitig nutzen die AfD und andere rechtsextreme Kräfte die Ängste der Menschen für ihre menschenverachtende Propaganda. Mit unserer Kundgebung wollen wir ein Augenmerk auf die Ungleichheiten richten, die durch die Pandemie und die darauffolgenden Maßnahmen der Regierung entstehen und verschärft werden. Wir suchen einen solidarischen Weg durch die Krise, ohne dabei einen Platz zu bieten für rassistische, antisemitische, verschwörungsideologische, oder anderweitig diskriminierende Positionen.
„Stay home” ist ein Privileg derjenigen die es sich leisten können. Lasst uns am 20.02. um 14:00 gemeinsam auf die Straße gehen, für weltweite Solidarität, statt Hass und Hetze! Tragt Masken und haltet den Mindestabstand ein! Parteienflaggen und Werbung bitten wir zu Hause zu lassen.
Sprecht gerne Freund*innen und Bekannte an, leitete diese mail weiter und kommt am Samstag nach Prenzlau. Solltet ihr alleine mit eurer Motivation sein und Angst haben alleine vorbei zu kommen, dann könnt ihr euch bei agr-uckermark@riseup.net melden. Wir finden dann sicher einen Weg, wie ihr euch trotzdem wohl fühlen könnt.
Im Innenausschuss des Brandenburger Landtages wurde gestern bekannt, dass in der ehemaligen Haftanstalt in Eisenhüttenstadt ausschließlich “Menschen nicht-deutscher Herkunft” wegen Verstoßes gegen Quarantänemaßnahmen inhaftiert worden sind (die MAZ berichtete am 10.2.2021).
Mara Hasenjürgen vom Flüchtlingsrat Brandenburg äußert sich dazu:
“Eine freiheitsentziehende Maßnahme, die in der Praxis ausschließlich für Menschen nicht-deutscher Herkunft Anwendung findet, ist strukturell rassistisch. Wir müssen davon ausgehen, dass viele der in Eisenhüttenstadt Inhaftierten in Sammelunterkünften der Landkreise oder der Erstaufnahme selbst leben. Die Bewohner*innen von Sammelunterkünften sind überdurchschnittlich gefährdet sich zu infizieren oder sich als Kontaktperson in Quarantäne begeben zu müssen. Dabei werden sie mit Securities am Eingang und teilweise einer Polizeistreife vor der Tür viel engmaschiger überwacht, als Menschen, die in Wohnungen leben.”
Haft statt Aufklärung? Geflüchtete berichten dem Flüchtlingsrat immer wieder, nicht ausreichend und in aller Regel nicht mehrsprachig über eine Anordnung zur Quarantäne informiert worden zu sein. Mehrfach sind zudem eklatante Mängel bei der Versorgung geflüchteter Menschen, die sich in Sammelunterkünften in Quarantäne begeben mussten, bekannt geworden, so beispielsweise im April/Mai in Hennigsdorf, im Juli in Stahnsdorf und im November/Dezember in Eisenhüttenstadt.
Hintergrund Die Absonderungshaft beruht auf dem Infektionsschutzgesetz. Als in Brandenburg am 5. Mai 2020 erstmals ein Geflüchteter aus Potsdam-Mittelmark in Haft genommen wurde – damals noch im Ausreisegewahrsam in Schönefeld – hatte der Flüchtlingsrat gefordert, auf mehrsprachige Aufklärung und persönliche Ansprache, statt Zwangsmaßnahmen zu setzen (Pressenotiz vom 8.5.2020). Seitdem stand die Befürchtung im Raum, dass Bewohner*innen von Sammelunterkünften für Geflüchtete aufgrund ihrer stark kontrollierten Wohnsituation überproportional von dieser Zwangsmaßnahme nach dem Infektionsschutzgesetz betroffen sein könnten. Diese Befürchtung hat sich nun bewahrheitet.
Drohende Willkür Es ist zu befürchten, dass die Absonderungshaft, auch aufgrund fehlender Vollzugsregelungen, willkürlich eingesetzt wird. Diese Befürchtung wurde verstärkt durch die, letztendlich nicht wahrgemachte Drohung des Landkreises Potsdam-Mittelmark vom 29.7.2020, protestierende Geflüchtete als “Aufrührer” in Gewahrsam zu nehmen. Die Potsdamer Neuesten Nachrichten zitierten damals Kreissprecherin Andrea Metzler: “ ‘Die Einsatzkräfte holen nun diejenigen raus, die andere Bewohner anstacheln’ […] Die ‚Aufrührer’ sollen in den Abschiebe-Gewahrsam nach Schönefeld gebracht werden, wo derzeit Personen zwangsweise untergebracht werden, die sich bei behördlich angeordneter Quarantäne uneinsichtig zeigen.” Am 30.7. revidierte sie ihre Aussage gegenüber den PNN, dennoch zeigt der Vorfall anschaulich, wie leichtfertig Verantwortliche scheinbar die freiheitsentziehende Maßnahmen bei Geflüchteten in Betracht ziehen.
Geflüchtete selbst haben in den vergangenen Monaten die menschenunwürdigen Quarantänebedingungen immer wieder öffentlich gemacht und bei Sozialarbeitenden und Betreibern eine Verbesserung ihrer Situation gefordert. Es ist zu hoffen, dass die Absonderungshaft nicht als Mittel oder Drohgebärde genutzt wurde, um berechtigte Kritik zu unterbinden.
Vorwürfe ernst nehmen Der Flüchtlingsrat fordert die Landesregierung sowie die beiden zuständigen Ministerien für Soziales und Inneres dazu auf, zu prüfen, unter welchen Umständen die Betroffenen in der Absonderungshaft inhaftiert wurden. Wie wurde die medizinische Versorgung sichergestellt? Hatten sie die Möglichkeit Rechtsmittel gegen ihre Inhaftierung einzulegen, mit der Außenwelt zu kommunizieren und Rechtsanwält*innen oder Beratungsstellen zu erreichen? Wurden die Haftbedingungen überwacht? Dem Vorwurf, dass es sich hier um rassistische Diskriminierung handeln könnte, muss nachgegangen werden, anstatt ihn abwehrend vom Tisch zu wischen.
Der Runde Tisch Asyl und Migration Potsdam-Mittelmark (im Folgenden „Runder Tisch“) ist ein bürgerschaftlicher Zusammenschluss von Menschen mit Flüchtlingserfahrung, ehren-amtlichen Unterstützer*innen, Arbeitgeber*innen und Träger-Vertreter*innen der Flüchtlingshilfen und Beratungsstellen im Landkreis.
Gemeinsames Ziel desNetzwerks bildet dieVerbesserung der gesellschaftlichen Teil-habechancen und Lebensbedingungen von Menschen mit Flucht-und Migrationshintergrund.Ein wichtiger Schwerpunkt liegt dabei auf jungen Geflüchteten. Gerade deren Auf-enthaltsstatus ist trotz guter Integration vielfach unsicher.
Der Runde Tisch fordert daher, die Perspektiven junger Geflüchteter in Brandenburg substantiell zu verbessern. Ein geeigneter Weg dafür wäre die Erleichterung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b Aufent-haltsgesetz (AufenthG). Die Freie Hansestadt Bremen hat im September 2020 eine entsprechende Regelung erlassen. Diesem Beispiel sollte das Land Brandenburg folgen.
Hoch motivierten und leistungsbereiten jungen Menschen mit Fluchthintergrund könnte so eine gesicherte Bleibeperspektive eröffnet werden. Dies würde zugleich einen Beitrag zur Überwindung des Fachkräftemangels in Brandenburg bedeuten und somit den Erfordernissen der hiesigen mittelständischen Wirtschaft in geeigneter Weise Rechnung tragen.
Detaillierte Problembeschreibung
Aus den Berichten der Teilnehmer*innen des Runden Tisches ist eine Vielzahl an Beispielen benannt von Geflüchteten, die seit 2015 als Minderjährige oder junge Erwachsene in die Bundesrepublik eingereist sind und hier nach derAsylantragstellung den Weg in Schule, Ausbildung und einigen Fällen sogar Studium genommen haben.
Dennoch fehlt diesen jungen Geflüchteten oftmals jede aufenthaltsrechtliche Sicherheit. Der Grund: Sie sind nach zwischenzeitlich negativ beschiedenem Asylverfahren in Deutschland lediglich ‚geduldet‘. Der bisherige Duldungsstatus führt bei einer Reihe vonBetroffenen zu ständiger Sorge vor Abschiebung. Das ist enorm belastend und macht eine nachhaltige Zukunftsplanung schwer möglich.
Zwar besteht für geduldete junge Menschen in der Schul‑, Berufs-oder Hochschulausbildung nach § 25a AufenthG („Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende“) grundsätzlich die Möglichkeit, eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. Die Bedin-gungen dafür sind aber außerordentlich restriktiv. Insbesondere müssen die Antragsteller*innen seit mindestens vier Jahren in Deutschland leben und dürfen das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Nicht minder schwierig zu erfüllen sind die Bedingungen für die Erteilung einer Aufen-haltserlaubnis nach § 25b AufenthG („Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration“). Hier erweist sich vor allem das Erfordernis eines in der Regel bereits achtjährigen Aufenthalts in Deutschland regelmäßig als unüberwindbare Hürde.
Diese Kombination aus Altersbeschränkung zum Zeitpunkt der Antragstellung und Dauer des Voraufenthaltes läuft der eigentlichen gesetzlichen Intention offenkundig zuwider.
Detaillierte Lösungsbeschreibung
Die Freie Hansestadt Bremen ist der skizzierten Problematik mit einem am 14.09.2020 in Kraft getretenen Erlass zur „Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen für junge Geflüchtete in Bildung, Ausbildung und Studium“ begegnet. Der Erlass erleichtert die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG in mehrerlei Hinsicht deutlich:
Geduldeten jungen Geflüchteten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres soll eine Aufenthaltserlaubnis bereits nach einer Voraufenthaltszeit von mindestens vier Jahren erteilt werden, wenn sie zusätzlich bestimmte „Integrationsmerkmale“ erfüllen. Dazu zählen alternativ
ein vierjähriger erfolgreicher Schulbesuch im Bundesgebiet oder der Erwerb eines anerkannten Schul- oder Berufsabschlusses oder die Teilnahme an einer Einstiegs-qualifizierung,
die Absolvierung einer Berufsausbildung oder eines Studiums oder die Teilnahme an einer staatlich geförderten Berufsvorbereitungsmaßnahme,
die Absolvierung eines Freiwilligen Sozialen Jahres, eines Freiwilligen Ökologischen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes.
Jeweils vorausgesetzt werden ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) oder hinreichende Sprachkenntnisse (Niveau A2) bei einer Zeugnisnote “befriedigend” im Fach Deutsch. Die Aufenthaltserlaubnis wird zunächst für bis zu zwei Jahre erteilt.
Der Erlass schließt die aufgezeigte Lücke zwischen den §§ 25a und b AufenthG. Er trägt somit den vom Gesetzgeber als erheblich eingestuften Integrationsleistungen junger Geflüchteter im Duldungsstatus Rechnung und verbessert deren Perspektiven.
Dies korrespondiert offenkundig mit den integrationspolitischen Zielen der Brandenburger Landesregierung. Im Abschnitt „Asyl und Integration“ des gemeinsamen Koalitionsvertrages von SPD, CDU und GRÜNEN heißt es: Das vom Bund beschlossene Fach-kräfteeinwanderungsgesetz sowie das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung werden wir mit möglichst einfachen Verfahren umsetzen, damit gut integrierte Geduldete einen gesicherten Aufenthaltsstatus erhalten. Die Spielräume auf Landesebene (Ausbildungsduldung, Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration und bei gut integrierten Jugendlichen und Heranwachsenden) werden wir weiter ausschöpfen.“ (Randziffern 2952 ‑2957).
Zugleich gibt die Regelung den Ausbildungsbetrieben und (potentiellen) Arbeitgeber*innen die dringend benötigte Planungssicherheit. Auch in Anbetracht des Fachkräftemangels ist dies eine Win-Win-Situation für unser Land.
Die Erweiterung trägt zudem dem SGBVIII Kinder-und Jugendhilfegesetz Rechnungund ermöglicht eine bessere Abstimmung zwischen den aufenthaltsrechtlichen Regelungen und dem Kinder- und Jugendhilferecht (Leistungen für junge Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahrs). Das ist unter Integrationsgesichtspunkten und im Hinblick auf die Fortsetzung des Bildungsweges ebenfalls zu befürworten.
Wir appellieren daher dringend, auch für das Land Brandenburg einen Erlass nach Bremer Vorbild zu verabschieden und somit die gesellschaftlichen Teilhabe- und Integrationschancen von leistungsbereiten und hochmotivierten jungen geflüchteten Menschen nachhaltig zu verbessern.
Bad Belzig, 6. Februar 2021
1 Hans Hansen Potsdam
2 Ruth Koschel Bad Belzig
3 Martin Kühn Saarmund
4 Ulrike Rauh Berlin
5 Max Steinacker Kleinmachnow
Mitunterzeichnende
vom Runden Tisch Asyl und Migration Potsdam-Mittelmark:
6 Wolf Thieme, Bad Belzig
7 Dieter Zastrow, Bad Belzig
8 Gabriele Schrader
9 Erika Pusch, Teltow
10 Siavash Valizadeh
11 Nadine Azad-Belz, Treuenbrietzen
12 Susanne Dütz, Michendorf
13 Ulrike Wunderlich, Michendorf OT Fresdorf
14 Katrin Möbius, Bad Belzig
15 Martina Endries-Klocksin, Kleinmachnow
14 Werner Kübler, Falkensee
15 Beate Schädler, Neuruppin („Neuruppin bleibt bunt“)
16 Gabriela Weischet, Neuruppin
17 Pfn. Christiane Schulz, Neuruppin
18 Lothar Kliesch, Fürstenberg
19 Ilse Schmiedecke, Oberkrämer
20 Kathleen Kunath
21 Ines Richter, Gransee
22 Christoph Poldrack, Leegebruch
23 Werner Moll
24 Stefan Fulz
25 Evelyn Muelenz (Koordination ehrenamtliche Flüchtlingsarbeit Kirchengemeinde St. Andreas Teltow)
26 Tanita Sohr
27 Dennis Behrouzi
28 Philipp Grunwald, Asylverfahrensberatung, Ev. Kirchenkreis Barnim
29 Stefan Bürger
30 Frederik Hahn, Kleinmachnow (Sprecher des Kreisvorstands BÜNDNIS90/Die GRÜNENPM, Kreistagsmitglied und Mitglied der Gemeindevertretung Kleinmachnow)
31 Anna Emmendörffer, Teltow (Fraktionsvorsitzende GRÜNE/LINKE in der Teltower SVV, Sprecherin des Kreisverbands PM)
32 Dr. Burkhard Kroll, KreistagsabgeordneterBÜNDNIS 90/Die GRÜNENPM
33 Dr. Johannes Blatt, Gemeindevertreter in Wiesenburg/MarkBÜNDNIS90/Die GRÜNENPM
Initiativen
1 Belziger Forum e.V./Infocafé Der Winkel
2 Bürger*innen-Asyl Barnim
3 Barnim für alle
4 ESTAruppin e.V. (Christiane Schulz)
5 Initiative Willkommen in Birkenwerder
6 Jugendliche Ohne Grenzen Brandenburg (Jibran Khalil)
7 Netzwerk Neue Nachbarn Werder (Editha Stürtz-Frase)
8 Pangea der Universität Potsdam
9 potsdam konvoi
10 Willkommen in Falkensee (Kathleen Kunath)
11 Willkommen in Gransee (Ines Richter)
12 Willkommensinitiative Zehdenick (Petra Delport)
Wie im Dezember letzten Jahres wieder begonnen, setzt Deutschland seine monatlichen Abschiebungen nach Afghanistan auch 2021 fort. Abschiebungen in ein Land, welches 2020 schon das zweite Mal in Folge vom Institute for Economics & Peace in seinem Global Peace Index 2020 als das gefährlichste Land der Welt eingestuft wurde. Am 31. Januar 2021 hat das Auswärtige Amt Afghanistan als Gebiet mit besonders hohem Infektionsrisiko (Hochinzidenzgebiet) ausgewiesen und als Konsequenz seine Reise- und Sicherheitswarnungen noch weiter verschärft, da Afghanistan von COVID-19 besonders stark betroffen sei und das Gesundheitssystem den Belastungen nicht standhalte.
Im September 2020 stellte das Oberverwaltungsgericht Bremen und im Dezember 2020 auch der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg außerdem fest, dass auch gesunde, alleinstehende Männer ohne soziales Netzwerk in Afghanistan nicht dorthin abgeschoben werden dürfen, da sie aufgrund der durch die Corona-Pandemie verschlechterten wirtschaftlichen Lage nach einer Abschiebung ihre elementarsten Bedürfnisse absehbar nicht decken können.
Ungeachtet dessen plant Deutschland am 9.2.2021 den nächsten Abschiebeflug nach Afghanistan, bei dem sich erfahrungsgemäß wieder viele Bundesländer beteiligen werden. Während in Deutschland einerseits um jedes Leben gekämpft wird, werden andererseits Menschen in ein Covid19-Hochrisiko- und Kriegsgebiet abgeschoben und die lebensbedrohliche Situation dort wissentlich in Kauf genommen.
Der Sammelcharter am 9. Februar wäre der erste Abschiebflug aus Deutschland seit der informellen Joint Declaration on Migration Cooperation, die die Europäischen Union und Afghanistan im Januar dieses Jahres unterzeichnet haben und die für unbestimmte Zeit gelten soll. Demnach können künftig monatlich bis zu 500 Flüchtlinge aus der EU nach Afghanistan abgeschoben werden. Unter den von der Abschiebung am 9. Februar Betroffenen sind voraussichtlich der 22jährige Hasib aus Kempten/Allgäu, der dort zur Schule ging, jobbte, Fußballspielen liebt, eine Ausbildung beginnen wollte und jetzt in Abschiebehaft in Ingelheim sitzt sowie der 20jährige H. aus NRW, der im Iran geboren wurde, mit neun Jahren nach Deutschland kam, noch nie in Afghanistan war und dort auch keine Angehörigen hat.7 Um nur zwei Schicksale zu nennen.
Der Schutz von Menschenleben während einer globalen Pandemie einzigartigen Ausmaßes kann nicht an nationalen Grenzen halt machen und vom Aufenthaltsstatus oder der Nationalität abhängen. Wir fordern die Bundesregierung auf, sofort jegliche Abschiebungen nach Afghanistan zu stoppen und Menschenleben zu schützen!
Unterzeichnende:
1. We’ll Come United Berlin Brandenburg
2. Jugendliche ohne Grenzen
3. Migrant Support Network e.V.
4. Afghan Refugees Movement
5. Aktionsbündnis Antirassismus
6. No Border Assembly
7. Karawane München
8. YAAR e.V.
9. Hazara Zentrum Berlin
10. World Hazara Council – Germany e.V.
11. Zaki – Bildung und Kultur e.V.
12. Afghanisches Kommunikations- und Kulturzentrum e.V.
13. Verein iranischer Flüchtlinge in Berlin e.V.
14. Afghanischer Aufschrei Düsseldorf
15. Links*Kanax
16. moveGLOBAL e.V.- Berliner Verband migrantischer-diasporischer Organisationen in der Einen
Welt
17. CISPM (coalition international des sanspapiers et migrants) Mannheim
18. Initiativ Oury Jalloh Mannheim
19. Migrantifa NRW
20. PROASYL
21. borderline-europe
22. SEEBRÜCKE
23. IPPNW Deutschland
24. medico international
25. Ärzte der Welt e.V
26. Verein demokratischer Ärztinnen und Ärzte vdää
27. Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein RAV
28. Flüchtlingsrat Baden-Württemberg
29. Bayerischer Flüchtlingsrat
30. Flüchtlingsrat Berlin
31. Flüchtlingsrat Bremen
32. Flüchtlingsrat Brandenburg
33. Flüchtlingsrat Hamburg
34. Flüchtlingsrat RLP
35. Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt
36. Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein
37. Flüchtlingsrat Thüringen
38. Hessischer Flüchtlingsrat
39. Münchner Flüchtlingsrat
40. Sächsischer Flüchtlingsrat
41. KuB — Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und Migrant_innen e.V
42. BBZ – Beratungs- und Betreuungszentrum für junge Geflüchtete und Migrant*innen
43. Afghanisch-Deutscher Kulturverein Flensburg
44. BZSL e.V.
45. Migrationsrat Berlin e.V.
46. lifeline Vormundschaftsverein im Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e.V.
47. AWO Kreisverband Berlin-Mitte e.V.
48. BNS Berliner Netzwerk für besonders schutzbedürftige geflüchtete Menschen
49. Evangelischer Kirchenkreis Teltow-Zehlendorf
50. Diakonisches Werk Steglitz und Teltow-Zehlendorf
51. Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
52. Weltweit — die Freiwilligengruppe von Asyl in der Kirche Berlin-Brandenburg e.V.
53. XENION Psychosoziale Hilfen für politisch Verfolgte e.V.
54. Zentrale Bildungs- und Beratungsstelle für Migrant*innen e.V. (ZBBS)
55. Flüchtlingsbeauftragte des Ev.Luth. Kirchenkreises Lübeck-Lauenburg
56. Flüchtlingsbeauftragte des ev. Kirchenkreises Schleswig-Flensburg
57. AfghanistanNotSafe KölnBonn
58. Protest LEJ Leipzig
59. Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig
60. Bon Courage e.V.
61. Wedding hilft
62. Sprungbrett Zukunft Berlin e.V.
63. Place4Refugees e.V.
64. Kölner Netzwerk “kein mensch ist illegal”
65. Lübecker Flüchtlingsforum e.V.
66. Seebrücke Lübeck
67. Seebrücke Berlin
68. Seebrücke Flensburg
69. Seebrücke Bochum
70. Seebrücke Kiel
71. AG Bleiben, Köln
72. Seebrücke Potsdam
73. Mosaik Köln Mülheim e.V.
74. Diakoniewerk Simeon FB SozInt
75. Lupine Mentoring e.V.
76. Vernetzung gegen Abschiebung Hessen/M
77. Humanistische Union OV Lübeck
78. WeGe ins Leben e.V.
79. MediNetz Bielefeld
80. Multikulturelle Zentrum Trier e.V.
81. Initiative — Abschiebestopp Thüringen
82. MOVE e.V.
83. Bleibe.e.V.
84. AK Politik Köln
85. die AG Bleiben Köln
86. Mosaik Köln Mülheim e.V.
87. Pallottinische Gemeinschaft St. Christophorus unterschreiben
88. Fremde brauchen Freunde e.V., Nordfriesland
89. Helferkreis Mohammad Zaki Kulmbach
90. MeG betreutes Wohnen
91. Die Flüchtlingslotsen im Amt Hürup
92. Barnim für alle
93. Bürger*innenasyl Barnim
94. OMAS gegen Rechts Lübeck
95. Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.
96. Initiativausschuss für Migrationspolitik in Rheinland-Pfalz
Trauer um Zina Elzhurkaeva: Bewohnerin einer Gemeinschaftsunterkunft stirbt nach Corona-Infektion
Die Nachricht des Flüchtlingsrats Brandenburg¹ über den tragischen und verhinderbaren Todesfall von Zina Elzhurkaeva macht uns sehr traurig und fassungslos. Unser Mitgefühl gilt den Familienangehörigen und ihrem Freundeskreis. Frau Elzhurkaeva erlag vor kurzem einer Corona-Erkrankung im Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum. Sie infizierte sich mit SARS-CoV‑2 höchstwahrscheinlich in einer Sammelunterkunft in Nauen, nachdem ihr Antrag auf Auszug aus der Sammelunterkunft von den Behörden abgelehnt wurde.
Unseren Informationen nach haben sich während der zweiten Welle in sechs Potsdamer Sammelunterkünften Personen mit SARS-CoV‑2 infiziert. Bereits im April dieses Jahres wiesen wir gemeinsam mit dem Flüchtlingsrat und zahlreichen anderen Brandenburger Initiativen in einer Pressemitteilung auf die gesundheitsgefährdende Situation in den Sammelunterkünften hin. Die Forderungen stießen weitgehend auf Ignoranz in den Behörden und in der Politik. Dass diese Ignoranz tödlich sein kann, zeigt nun der Fall von Frau Elzhurkaeva. Vor diesem Hintergrund ist es menschenverachtend, dass Ausländerbehörden wie in Potsdam nach wie vor Anträge auf Auszugserlaubnisse verweigern.
Wir fordern die sofortige Bereitstellung von Wohnungen notfalls durch Anmietung von privatem Wohnraum für Risikogruppen und alldiejenigen, die in Berufen arbeiten, in denen eine besonders hohe Infektionsgefahr herrscht (u.a. Erzieher*innen, Pfleger*innen, Krankenhausmitarbeiter*innen).
Ebenso sind bestehende Hotel- und Pensionskapazitäten zu nutzen, notfalls durch die Anwendung von Artikel 14 Grundgesetz zur temporären Enteignung, um die Gefahr der Infektionsherde in den Sammelunterkünften zu mindern – auch zur Sicherheit der Allgemeinheit. Bewohner*innen der Sammelunterkünfte sollten angeboten bekommen, in Hotels oder Pensionen unterzukommen, mindestens solange, bis die Zeit der hohen Infektionszahlen vorbei ist. Ebenso sollten leere Hotel- und Pensionsbetten für obdachlose Menschen bereit gestellt werden. Niemand sollte Angst haben müssen, im Winter zu erfrieren oder sich in dichtgedrängten Unterkünften mit Corona zu infizieren!
Wie wir in den letzen Monaten immer wieder gesehen haben, handelt es sich bei der Corona-Krise, gerade für die ohnehin schon systematisch benachteiligten Personen in Deutschland, um eine Katastrophe.
Mit ihr geht eine weitere Benachteiligung in allen Bereichen des Lebens einher. Soziale Abschottung, finanzielle Notlagen, Perspektivlosigkeit und vor allem: eine ernstzunehmende Gefahr der Gesundheit.
Während alle Menschen in Deutschland dazu angehalten werden, soziale Kontakte zu vermeiden und alle Infektionsschutzmaßnahmen zu beachten, ist dies in Sammelunterkünften oft gar nicht möglich.
Hierfür ist es zwingend notwendig den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Sammelunterkünfte nachzukommen. Risikopersonen müssen früh erkannt werden und präventiv eine getrennte Unterbringungsmöglichkeit bekommen. Es müssen kleinere Wohneinheiten gebildet werden, um Ansteckungen und längere Quarantänen für größere Gruppen zu verhindern. Außerdem müssen Bewohner*innen aktiv miteinbezogen werden um eine Re-Traumatisierung zu verhindern. Zudem sind umfassende mehrsprachige Informationen für die Bewohner*innen unbedingt notwendig. Diese Maßnahmen werden jedoch nur in einem bei weitem nicht ausreichenden Maße umgesetzt. Das haben verschiedenste Beispiele gezeigt, wie der Flüchtlingsrat schon in seiner Pressemitteilung zum Internationalen Tag der Menschenrechte vom 10.12.2020 deutlich machte².
Die 74-jährige Zina Elzhurkaeva lebte in einer Sammelunterkunft in Nauen zwar in einem Einzelzimmer, musste sich jedoch Bad und Küche mit sechs bis sieben weiteren Familien teilen. Sie litt an einer schweren Herz-Kreislauferkrankung und war damit eindeutig der Personengruppe mit erhöhtem Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Infektion mit Covid-19 zuzuordnen.
Ein beim zuständigen Sozialamt gestellter Auszugsantrag von Frau Elzhurkaeva wurde mündlich abgelehnt, mit der Begründung, das Sozialamt könne die Kosten nicht übernehmen.
Dieser Auszug wäre im Rahmen der behördlichen Ermessensausübung aber zwingend notwendig gewesen! Frau Elzhurkaeva infizierte sich mit dem Coronavirus höchstwahrscheinlich in der Sammelunterkunft.
Nach etwa einer Woche ging es ihr immer schlechter und sie musste wegen hohen Fiebers und Atemnot im Potsdamer Ernst-von-Bergmann-Klinikum behandelt werden.
Dort wurde sie beatmet und mit inneren Blutungen auf die Intensivstation verlegt, wo sie letztendlich an den Folgen der Corona Infektion verstarb.
Wir fragen uns, wie eine Hilfeleistung mit einer derart fadenscheinigen Begründung verweigert werden konnte und eine 74-jährige Frau mit Vorerkrankungen derart ungeschützt in einer Gefahr für ihr Leben hilflos alleine gelassen wurde.
Im Juli diesen Jahres hatte eine Frau, die zur Risikogruppe zählt, bereits die Unterbringung außerhalb der Sammelunterkunft in einer Wohnung vor Gericht erstritten.
Deutschlandweit sind Sammelunterkünfte unter anderen die häufigsten Infektionsorte aufgrund der engen räumlichen Gegebenheiten.
Es gibt in Brandenburg keine einheitliche Regelung bezüglich einer Wohnpflicht in Gemeinschaftsunterkünften. Die Abschaffung dieser ist auch ohne Pandemie schon lange überfällig.
Am 3.6.2020 wurde in Potsdam ein Antrag zur Erstellung eines Zeit- und Maßnahmenplans zur Auflösung der Sammelunterkünfte zugunsten von Wohnungen und wohnungsähnlichen Unterbringungen mit großer Mehrheit angenommen.
Die Stadtverwaltung ist nun beauftragt, für alle geflüchteten Menschen in der Stadt Wohnungen bzw. wohnungsähnliche Unterbringungen zu schaffen. Bewohner*innen der Unterkünfte dürfen nicht mehr gezwungen werden, sich mit haushaltsfremden Menschen Schlafzimmer, Küche und Bad zu teilen. Dieser Beschluss gibt Hoffnung, muss aber sofort konsequent umgesetzt werden.
Die Entwicklung der Corona-Krise lässt uns keine Zeit und macht die ohnehin schon überfälligen Maßnahmen so dringlich wie noch nie!
Es ist fünf nach 12, es muss jetzt gehandelt werden!
Wir fordern die sofortige Evakuierung der Menschen aus den Gemeinschaftsunterkünften.
Gleiches Recht auf den Schutz des Lebens und der Gesundheit gilt für alle Menschen, hier und überall!
Am Dienstag den 27. Oktober 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Brandenburg an der Havel entlassen. Der Antisemit und Shoaleugner Horst Mahler war seit 2009 in der JVA Brandenburg an der Havel inhaftiert. Die Freilassung nehmen wir zum Anlass eine kleine Chronik mit einigen ausgewählten Ereignissen um Horst Mahler von 1998 bis heute zu veröffentlichen. Die Chronik spiegelt viele, gewiss aber nicht alle, Geschehnisse wieder. Daher erheben wir hier keinen Anspruch auf Vollständigkeit, wollen dennoch einen breiteren Überblick ermöglichen.
Horst Mahler oder mit vollständigen Namen Horst Werner Dieter Mahler wurde am 23. Januar 1936 in Haynau (Niederschlesien) geboren. Er war Mitglied der SPD und des Sozialistischen Deutschen Studentenbundes (SDS). Als Mitbegründer des Sozialistischen Anwaltskollektivs vertrat er viele Aktivist*Innen der Studentenbewegung, darunter auch spätere Mitglieder der „Rote Armee Fraktion“. Im Jahr 1970 wird Mahler Mitbegründer der RAF und im gleichen Jahr auch noch verhaftet und anschließend zu 14 Jahren Freiheitsstrafe u. a. wegen Bankraubs verurteilt. Horst Mahler ist seit Ende der 1990er Jahre im rechtsradikalen Milieu aktiv. So war er Mitglied der NPD und vertrat die Partei auch im Verbotsverfahren, welches 2003 scheiterte. Um die 2000er war Mahler einer der Köpfe des „Deutschen Kollegs“. Wegen verschiedener Delikte, darunter verfassungswidrige Betätigung, Shoaverleugnung, Mord- und Gewaltandrohungen sowie antisemitische und neonazistische Äußerungen wurde Mahler zu Geld- und Freiheitsstrafen verurteilt. Von Mai 2006 an befand sich Mahler mit einer Unterbrechung vom Juli 2015 bis Mai 2017 in Haft. Horst Mahler war aufgrund der Nähe zu seinem Wohnort in Kleinmachnow, seiner letzten Meldeadresse vor der Inhaftierung, in der JVA Brandenburg an der Havel inhaftiert. Mahler ist ein Antisemit, der auch unter Reichsbürger*Innen mit seinen Thesen und Behauptungen viel Ansehen genießt. Mahler trat mit dem „Deutschen Kolleg“ für die Errichtung eines „4. Reiches“ ein. Des Weiteren sieht er den Tag der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht als den Tag des letzten in Deutschland gültigen Rechtsstands. Laut Mahler arbeiten die Juden „bewusst an der Zersetzung der Volksgeister und erstreben die Herrschaft über die Völker“. Deshalb seien, so Mahler, „auch die Protokolle der Weisen von Zion – auch wenn es sich dabei um eine Fälschung handelt – authentische Zeugnisse des jüdischen Geistes“.
1998: Im Jahr 1998 ist Mahler einer der Mitbegründer der deutschnationalen Bürgerbewegung „Für Unser Land“. Diese ruft alle Deutschen auf, sich ihr anzuschließen, „damit Deutschland deutsch bleibt.“ Er veranstaltete zusammen mit anderen Funktionär en des Bundes freier Bürger Montagsdemonstrationen unter anderem gegen das geplante Holocaust-Mahnmal in Berlin und in Frankfurt/Main. (Antifa Infoblatt 22. September 1999, Antifa Infoblatt 10. April 2003)
1999: Mahler tritt dem „Deutschen Kolleg“ bei. Das „Deutsche Kolleg“ entstand 1994 aus dem Lesekreis Berlin der „Jungen Freiheit“. Die „Junge Freiheit“ gilt als Publikation der sog. Neuen Rechten. Das „Deutsche Kolleg“ radikalisiert sich mit dem Beitritt Mahlers, der seitdem mehrfach mit antisemitischen Äußerungen auffällt. (MAZ 26.7.2003)
2000: Mahler publiziert im Oktober 2000 ein Pamphlet mit dem Titel „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“. In diesem fordert Mahler unter anderem das Verbot der jüdischen Gemeinden in Deutschland, die Ausweisung aller Asylbewerber, „aller arbeitslos gewordenen Ausländer“ und einige weitere Maßnahmen ähnlicher Art.
Am 12. August 2000 tritt Mahler in die NPD ein. In seiner Presseerklärung dazu heißt es, dass er das Grundgesetz für ein „Provisorium für die Übergangszeit bis zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches“ hält.
Zusammen mit Franz Schönhuber veröffentlichte Mahler im Jahr 2000 das Buch „Schluß mit dem deutschen Selbsthaß“.
2001: Ab 2001 bis 2003 vertritt Mahler die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht, als die Bundesregierung erfolglos versucht, ein Verbot der NPD zu erreichen. Seine Schriftsätze an das Gericht bestehen großenteils aus ideologischen Textpassagen unterschiedlicher Herkunft.
2002: Mit der Billigung Mahlers wird im September 2002 in der NPD Parteizentrale in Berlin-Köpenick ein Schriftstück an Journalist*Innen verteilt. In diesem wird der Hass gegen Juden als „untrügliches Zeichen eines intakten spirituellen Immunsystems“ bezeichnet. (MAZ 26.7.2003)
2003: Horst Mahler wird im Juli eine Behördenverfügung zugestellt, die ihn dazu verpflichtet, seinen Pass sowie Personalausweis umgehend auszuhändigen. Das ganze geschieht, weil Mahler eine Provokationsreise in das nationalsozialistische Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau nach Polen plante. Nach Erkenntnissen mehrerer Verfassungsschutzbehörden hatte er mit Gesinnungsfreunden beabsichtigt, in der kommenden Woche in Auschwitz den Holocaust an sechs Millionen Juden öffentlich zu leugnen. Erst vor Tagen habe ein rechtsextremes Vorauskommando Gaskammern in Auschwitz vermessen sowie Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Die Daten und Bilder sollten offenbar als Beleg für die Behauptung herhalten, dass die Nazi-Verbrechen ein weit geringeres Ausmaß hatten, als die Geschichtsforschung nachgewiesen hat. Im Mai waren Mahlers Pläne den Verfassungsschützern bekannt geworden — im Umkreis des neonazistischen Intellektuellen-Zirkels “Deutsches Kolleg”, in dem der 67-Jährige den Ton angibt. Vor zwei Wochen zuvor deutete sich zudem an, dass Medien die Provokationen öffentlichkeitswirksam verbreiten sollten. Details sind nicht bekannt. Das “Deutsche Kolleg” besteht aus 40 bis 50 Mitgliedern, die das Dritte Reich — besonders den Antisemitismus — verherrlichen. Unter Sicherheitsexperten gilt es als “intellektuelle Speerspitze des deutschen Rechtsextremismus”. (MAZ 26.7.2003)
Im Sommer 2003 zelebrieren Shoaleugner*Innen unter Führung von Horst Mahler den “Aufstand für die Wahrheit auf der Wartburg”. Auf mitgebrachten Plakaten waren Losungen wie “Den Holocaust gab es nicht” oder “Die Wahrheit siegt” zu lesen. (Mut gegen rechte Gewalt 19. Dezember 2008)
Mahler gründet im November 2003 den Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten, dem neben ihm selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehörten.
2004: Als Mitbegründer des rechtsradikalen „Deutschen Kollegs“ steht Mahler mit Reinhold Oberlercher und Uwe Meenen wegen Volksverhetzung im Februar 2004 vor dem Landgericht Berlin. Der Grund dafür ist das im Oktober 2000 publizierte Pamphlet „Ausrufung des Aufstandes der Anständigen“.
Mahler wird 2004 vom Amtsgericht Tiergarten am 8. April ein vorläufiges Berufsverbot erteilt, weil er während des Prozesses den Richtern, den Schöffen und dem Staatsanwalt die Todesstrafe nach dem Reichsstrafgesetzbuch angedroht hat und im Gericht antisemitische Äußerungen getätigt hat. Im Übrigen gingen ähnliche Todesdrohungen an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages und zwei Rechtsanwälte der Partei Bündnis 90/Die Grünen. Wegen der im Prozess geäußerten antisemitischen Kommentaren erhob die Staatsanwaltschaft erneut Anklage. Das Landgericht ordnete in diesem Prozess auch die psychiatrische Begutachtung Mahlers durch einen Sachverständigen an. Schließlich wurde er zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt.
Am 11. September fand in Kleinmachnow bei Potsdam eine Antifademo unter dem Motto “Wenn die Antifa 3x klingelt…Wir machen auch Hausbesuche!” gegen Horst Mahler statt, bei der gegen den dort lebenden Neonazi und Antisemiten protestiert wurde. Zuvor kursierten zwei Aufrufe aus dem neonazistischen Spektrum, in dem gegen die Antifaaktion mobil gemacht wurde. In Kleinmachnow selbst verteilten “Freunde von Horst Mahler” Flugblätter in Briefkästen, in dem zu einer Gegenkundgebung aufgerufen wurde. An der Demo beteiligten sich rund 130 Autonome Antifas. Neben der Polizei waren auch einige Neonazis anwesend. Ihre Hauptaufgabe sahen die versammelten Nazikameraden im Schutz des Hauses von Mahler sowie der Beobachtung unserer Antifa Aktion. Viele Anti-Antifa-Aktivisten aus Berlin und Brandenburg wurden gesichtet, und auch des Platzes verwiesen. Kurz vor Schluss der Demonstration kam es zu Rangeleien der Demonstration mit der Polizei, da sich die versammelten Polizeibeamten nicht in der Lage sahen die Neonazi zügig aus unserem Weg zu räumen. Anzeigen wurden nicht angenommen, Holocaustleugner konnte lauthals agieren wie sie wollten und die Neonazis konnten immer schön vermummt ihre Geländespiele vollführen. (Inforiot 10. September 2004, Inforiot 13. September 2004)
Das Fronttransparent der Antifademo in Kleinmachnow 2004, Quelle: Indymedia
2005: Im Juni 2005 tauchen in Berliner S‑Bahnen Flugzettel auf, in denen vom „Deutsche Kolleg“ um den Shoaleugner Horst Mahler zum Besuch des „ersten Bernauer Ausschwitz-Prozesses“ aufgerufen wurde auf. (Autonome Jugendantifa Bernau 30. Juni 2005)
Der Kleinmachnower SPD-Landtagsabgeordnete Jens Klocksin verlangt in einer Kleinen Anfrage an die Landesregierung die Bewertung der Aktivitäten des Netzwerkes “Die Reichsbürgerbewegung zur Befreiung Deutschlands”. Die Bewegung erstelle und verteile nach eigenen Angaben alle vier bis sechs Wochen Flugblätter, Aufkleber und Plakate mit rechtsextremem und ausländerfeindlichem Gedankengut. Sie betreibt rechtsextreme Hasspropaganda gegen Demokrat*Innen, Christ*Innen, Jüdinnen*Juden und Ausländ*Innen. Die Postwurfsendungen erreichen Haushalte in Berlin und Brandenburg, auch in der Region Teltow. Presserechtlich verantwortlich zeichnet der Rechtsextreme Horst Mahler aus Kleinmachnow. (PNN 2. Februar 2005)
2006: Horst Mahler wird im Januar 2006 für sechs Monate der Reisepass von den brandenburgischen Behörden entzogen. Dies geschieht um Mahlers Teilnahme an der Teheraner Holocaustleugner-Konferenz (11./12. Dezember 2006) zu verhindern. Das Innenministerium begründet dies damit, dass Mahler mit erneuten antisemitischen Äußerungen auf dieser Konferenz das Ansehen der BRD erheblich beschädigen könnte. (PNN 27. Februar 2006, Berliner Zeitung 27. Januar 2006)
2007: Mahler begrüßt bei einem Interview im September 2007 für die Zeitschrift „Vanity Fair“ den Reporter M. Friedman mit den Worten „Heil Hitler, Herr Friedman“ und im weiteren Gesprächsverlauf leugnet er die Shoa. (Focus Online 22. Juli 2008, Vanity Fair November 2007)
Am 23. November berichtet die Süddeutsche Zeitung, dass Mahler ein Einschreiben an den Bürgermeister von Ebersberg, seinem Wohnort, schickt. Im Schreiben leugnet er die Shoa und verherrlicht den Nationalsozialismus. (Süddeutsche Zeitung 23. November 2007)
2008: Der im November 2003 gegründete Verein Mahlers wird als verfassungsfeindlich verboten. Der „Verein zur Rehabilitierung der wegen Bestreitens des Holocaust Verfolgten“, dem neben ihm selbst eine Reihe bekannter Holocaustleugner angehörten ist damit Geschichte.
Mahler wird wegen Volksverhetzung und Beleidigung zu 10 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung vom Amtsgericht Erding verurteilt. Grund für die Verurteilung sind die Äußerungen im Interview mit M. Friedman im September 2007.
Am 22. Juli wird Mahler am Landgericht Cottbus zu 11 Monaten Freiheitsstrafe ohne Bewährung verurteilt. Am 15. November 2006 bei seinem Haftantritt zeigte Mahler nach Polizeiangaben den Hitlergruß und rief seinen ca. 35 AnhängerInnen „Heil“ zu.
2009: Mahler wird am Landgericht München II am 25. Februar 2009 zu sechs Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Er strebte diesen Prozess an um ihn für seine politischen Zwecke zu instrumentalisieren und so sagt Mahler am 12. Januar 2009 bei der Eröffnung zum Richter „Ich sitze hier, weil ich hier sitzen will.“ Kurz darauf leugnet er erneut die Shoa. Zuvor hat er Strafanzeige gegen sich selbst erstattet. (Süddeutsche.de 17. Mai 2010)
Am 11. März 2009 wird er vom Landgericht Potsdam zu zwei Jahren und zehn Monaten Freiheitsstrafe wegen Volksverhetzung in 15 Fällen verurteilt. Das Urteil wird unter Einbeziehung der Urteile vom 20. Januar 2005 vom Landgericht Hamburg und des vom 9. September 2002 vom Amtsgericht Mainz, bei denen er zu zwei Jahren und vier Monaten verurteilt worden war, gefällt. Mit der Verurteilung vom Landesgericht München II vom Februar 2009 ist Mahler insgesamt zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Im Juli 2009 wird Mahler von der Anwaltskammer Berlin die Zulassung entzogen. (n‑tv 19. 08.2009)
2011: Am 26. März 2011 sind 200 bis 250 Neonazis vor der JVA Brandenburg an der Havel aufmarschiert um sich mit dem dort inhaftierten Shoaleugner Horst Mahler zu solidarisieren. Im Gegensatz zur Mobilisierung der Neonazis, die mit zwei Straßenbahnen, einem Reisebus und zahlreichen Pkws anreisten, blieb der antifaschistische Protest eher verhalten. Zu einer Gegenveranstaltung an der Straßenbahnhaltestelle „Asklepios Klinik“ versammelten sich nach umfangreichen Vorkontrollen inklusive Identitätsfeststellung gerade einmal 20 Menschen, die den Aufrufen des Antifaschistischen Netzwerkes [AFN], des VVN-BdA sowie der Gewerkschaften gefolgt waren. Die Stadt Brandenburg an der Havel oder die sagenumwobene „Zivilgesellschaft“ hatten hingegen nicht den Weg zur Gegenveranstaltung gefunden. Auch auf eine Alibiveranstaltung fern ab des Geschehens wurden in diesem Jahr komplett verzichtet. Der Aufmarsch der Neonazis war von dem ebenfalls wegen Leugnung der Shoa vorbestraften Kevin Käther sowie dem neonazistischen Anwalt Wolfram Narath initiiert worden und lockte auch internationale Protagonisten dieses Milieus, z.B. aus Frankreich, an. Daneben solidarisierten sich aber auch Angehörige so genannter „Freier Kräfte“ aus Berlin und Brandenburg mit der Veranstaltung und ihrer Forderung nach der Freilassung Mahlers aus der Strafhaft sowie der Abschaffung des § 130 (Volksverhetzung), StGB. Weiterhin vertreten waren auch lokale Größen der NPD, wie Michel Müller, der im Kreistag vom Havelland sitzt, und Maik Schneider, ehem. Abgeordneter im Kreistag Havelland sowie in der Stadtverordnetenversammlung Nauen. In Redebeiträgen, auf Bannern und Pappschildern wurde dabei Mahlers Verurteilung wegen Verleugnung der Shoa, für die er als Wiederholungstäter einmal mehr einsitzt, als „Gesinnungsjustiz“ deklariert, die angeblich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit untergräbt. (Antifaschistisches Netzwerk Brandenburg – Premnitz – Rathenow 27. März 2011)
Ein Flyer/Aufkleber bei der Demonstration für Horst Mahler 2011 in Brandenburg an der Havel
Den 200 bis 250 Neonazis stellten sich gerade mal 20 Antifaschist*Innen entgegen, Quelle: AFN
2012: Von November 2012 bis März 2013 schreibt Mahler auf einem Computer im Gefängnis ein Werk unter dem Titel „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“. Der mehr als 200 Seiten umfassende antisemitische Text in dem Mahler sich in seinen Thesen auf den jüdischen Israelkritiker Gilad Atzmon bezieht, wird beschlagnahmt und Mahlers Kontakte nach Außen strenger kontrolliert, nachdem Teile des Textes im Internet auf der Seite „Altermedia“ veröffentlicht wurde. (Berliner Zeitung 7. Juni 2017, Der Spiegel Nr. 30, 2013)
2014: Die Staatsanwaltschaft Cottbus erhebt im Mai 2014 Anklage wegen Volksverhetzung gegen Mahler aufgrund des Textes „Das Ende der Wanderschaft – Gedanken über Gilad Atzmon und die Judenheit“. (welt.de 22. August 2013)
Am 26. Oktober 2014 veranstaltete das Neonazi-Netzwerk „Gefangenenhilfe“ (GH) in Brandenburg an der Havel auf dem Neustädtischen Markt eine Kundgebung zu der um die 70 Neonazis kamen. Das Motto der Kundgebung, die von der NPD Havel-Nuthe angemeldet worden war, lautete „Solidarität gegen staatliche Repression“. Unter anderem war Maik Eminger, Zwillingsbruder des Mitangeklagten im NSU-Prozess, André Eminger, vor Ort. Die „GH“ war zum ersten Mal 2012 öffentlich mit ihrem ersten Eintrag auf ihrer Webseite im April 2012 aufgefallen. Sieben Monate zuvor war die „Hilfsorganisation für nationale politische Gefangene“ (HNG) verboten worden. Die „GH“ betonte immer wieder, dass sie nicht die Nachfolgeorganisation der „HNG“ sei, dennoch übernahm sie größtenteils deren Arbeit, baute aber ihre Strukturen anders auf um das staatliche Vorgehen gegen die neu gegründete „GH“ zu erschweren. So hatte die „GH“ ihren Sitz in Schweden, ließ sich dort ins schwedische Vereinsregister eintragen und eröffnete dort auch ihre Bankkonten. Das ganze wurde möglich durch den in Skandinavien lebenden Stephan G. Maik Eminger, der langjähriger Vorsitzender der „Jungen Nationaldemokraten“ (JN) Potsdam hielt die erste Rede, nach dieser folgte eine Rede vom Vorsitzenden der Brandenburger JN Pierre Dornbrach woraufhin ein Redebeitrag von einem Redner der Partei „Der dritten Weg“ folgte. Circa 100 Menschen stellten sich den Neonazis entgegen. Zu Gegenaktionen aufgerufen hatten die „Koordinierungsgruppe für Demokratie und Toleranz“ sowie die Linksjugend solid. (Die Zeit 26. Oktober 2014)
Eines der Transparente der Neonazis bei der Kundgebung 2014 auf dem Neustädtischen Markt, Quelle: Presseservice Rathenow
2015: Die Staatsanwaltschaft Potsdam gewährte Mahler aufgrund seines schlechten Gesundheitszustandes eine Haftunterbrechung im Juli 2015. Aufgrund einer schweren Infektion und deren Folgen muss ihm der linke Unterschenkel amputiert werden. Daraufhin entwickelt Mahler eine schwere Sepsis und befindet sich in einem akut lebensbedrohlichen Zustand und wird daher vom Gefängniskrankenhaus auf die Intensivstation den Städtischen Klinikums Brandenburg an der Havel verlegt. Im August 2015 verbesserte sich der Gesundheitszustand soweit, dass er eine Rehabilitation plante. Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam entschied daraufhin im September 2015, dass Mahler nach der Verbüßung von zwei Drittel der Haftstrafe auf Bewährung freikommen soll. Das Oberlandesgericht Brandenburg hob die Aussetzung der Strafe zur Bewährung nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft München II wieder auf. Sowohl die JVA als auch die Staatsanwaltschaft sprachen sich gegen die vorzeitige Entlassung aus, da weitere Straftaten zu erwarten seien und Mahler eine „verfestigte kriminelle Persönlichkeitsstruktur“ aufweise. Dieser Auffassung folgte das Oberlandesgericht Brandenburg und stellte des Weiteren fest, dass eine positive Sozialprognose für ein straffreies Leben nicht zu erwarten sei. Die kurzzeitige Haftunterbrechung nutzte Mahler unter anderem um erneut Vorträge in rechtsradikalen Kreisen – insbesondere denen der NPD – zuhalten. (Tagesspiegel 31.03.2017, Tagesspiegel 18.01.2019)
Dem Tagesspiegel ist am 22. Juli 2015 zu entnehmen, dass „[b]randenburgs Sicherheitsbehörden […] sich auf den Tod des Neonazis und bekannten Holocaustleugners Horst Mahler vor[bereiten].“ Weiter heißt es, dass die Polizei erste Vorbereitungen getroffen habe für den Fall von Mahlers ableben um Fackel- und Trauerzüge von Neonazis in Brandenburg an der Havel zu verhindern. (Tagesspiegel 22.07.2015)
2017: Horst Mahler hält am 9. Januar 2017 in der Nähe von Mannheim einen Vortrag. Mitschnitte davon werden auf rechtsradikalen YouTube Accounts hochgeladen. In diesen ist zu hören, wie Mahler unter anderem folgende Dinge sagt: „Die Judenheit ist in der Tat der Feind“, „das ist der Auftrag an die Judenheit, der bis heute von ihr erfüllt wird. Sie sind darauf aus, die Völker regelrecht zu vernichten.“, „Das ist das Ziel dieses Volkes von Anfang an und er ist nie aufgegeben worden“. (PNN 30.03.2017)
Am 19. April 2017 veröffentlichte Mahler ein Video in dem er verkündet, dass er nicht wieder zur Haft antreten werde. Die Staatsanwaltschaft München II stellt daraufhin einen europäischen Haftbefehl aus. Seit der Veröffentlichung des Videos befand sich Horst Mahler auf der Flucht bis am 15. Mai 2017 bekannt wurde, dass er in Ungarn um Asyl gebeten hatte. Dies tat er mit einem persönlich an Viktor Orban gerichteten Brief. Daraufhin wurde er von den ungarischen Behörden in Sopron festgenommen und in Abschiebehaft gesetzt. Rund eine Woche nachdem am 6. Juni 2017 der Beschluss des Budapester Stadtgerichts zur Auslieferung Mahlers an Deutschland bekannt wurde, wurde er am Flughafen in Budapest den deutschen Behörden übergeben und zurück in die JVA Brandenburg an der Havel gebracht um dort die restliche Strafe von dreieinhalb Jahren abzusitzen. (Spiegel Online, 17.05.2017)
2018: Horst Mahler zeigt die Leiterin der JVA Brandenburg an der Havel an. Er wirft der Leiterin Frau Wellnitz unter anderem fahrlässige Körperverletzung vor. In seinem behindertengerechten Haftraum habe Mahler in der Nacht auf den 15. November 2017 eine Verbrennung am großen Zeh seines rechten Beines erlitten. Die vermeintlich unmittelbare Ursache „die Berührung des erwähnten Körperteils mit einem im Haftraum angebrachten Heizkörper“. Die verletzende Handlung bestehe in „der grob fahrlässigen Eröffnung einer Gefahrenquelle“ laut Mahler. (MAZ 12.01.2018)
Im Jahr 2018 musste Mahler dann auch der rechte Unterschenkel amputiert werden. Daraufhin wurde von Mahler und der JVA Brandenburg an der Havel ein Entlassungsgesuch aufgrund „multimorbider Krankheit“ gestellt. Dieses wurde trotz des von Mahler zu erwartenden Todes von der Staatsanwaltschaft München II Ende November 2018 abgelehnt. Dies begründete die Staatsanwaltschaft damit, dass bei „der erforderlich werdenden palliativen Betreuung in der letzten Lebensphase“ das Anstaltskrankenhaus ausreichend ist und Mahler zur Not in eine externe Klinik verlegt und dort bewacht werden könnte. Die Staatsanwaltschaft ginge davon aus, dass „ein Ableben nach den ärztlichen Berichten wahrscheinlich“ sei. Weiter führte sie an, dass aufgrund der erheblichen Taten Mahlers und seines Verhalten in der Zeit der Haftunterbrechung „überwiegende öffentliche Sicherheitsinteressen“ bestünden und weiter hieß es, dass es sich nicht „mit der erforderlichen Sicherheit ausschließen [lasse], dass weitere Straftaten begangen werden“. (Der Tagesspiegel 18. Januar 2019)
Am 18. März 2018 haben Neonazis aus dem Brandenburger Nordwesten eine Kundgebung vor dem Justizzentrum angemeldet. Rund 40 Neonazis forderten unter anderem Freiheit für die Shoaleugnerin Ursula Haverbeck. Weitere Beiträge gab es zu dem §130 (Volkverhetzungsparagraphen) und dem Neonazi Horst Mahler. Angemeldet wurde die Kundgebung von Nick Zschirnt. Er ist den ‚Freie Kräfte Neuruppin‘ zuzurechnen. Auf der Kundgebung gesprachen der Anwalt der rechtsterroristischen ‚Gruppe Freital‘ Martin Kohlmann sowie Zschirnt selbst. Rund 850 Personen stellten sich den Neonazis entschlossen entgegen. (Emanzipatorische Antifa Potsdam)
Die Neonazikundgebung in Potsdam am 18. März 2018, Quelle: Presseservice Rathenow
2019: Im Gesamten Jahr werden in Brandenburg an der Havel mindestens 50 Aufkleber festgestellt. Auf diesen wird „Freiheit für alle politische Gefangene“ gefordert und Ursula Haverbeck, Horst Mahler, Wolfgang Fröhlich sowie Siegfried Borchardt sind abgebildet. Die Aufkleber stammen von der Seite „nsheute.com“ und sind laut Eigenaussage in Kooperation mit der „Gefangenenhilfe“ entstanden. (Antifa Jugend Brandenburg)
Am 16. März 2019 veranstalteten Freie Kräfte sowie Mitglieder der NPD den „Tag der politischen Gefangenen“ in Brandenburg an der Havel auf dem Katharinkirchplatz. Zu der Kundgebung kamen ca. 30 bis 40 Neonazis aus Brandenburg an der Havel sowie überwiegend aus Westbrandenburg. Aus Brandenburg an der Havel nahm unter anderem der Mörder von Sven Beuter, Sascha L., teil. Des Weiteren waren unteranderem Roy S., Ramon G., Hans-Peter G. und Michael H. anwesend. Aus Westbrandenburg waren unteranderem Dave T., Nick Z., Beatrice K., Pierre B., Robert W., Manuela K. sowie Frank O. angereist (um nur ein paar zu nennen). Von der „British National Front“ ist Shoaleugner Richard Edmonds angereist und hielt eine Rede. Auf Transparenten wurde sich mit Shoaleugner*Innen wie Horst Mahler und Ursula Haverbeck solidarisiert. Weiter wurde beklagt, dass es ein „totalitäres Sonderrecht“ in Deutschland gebe, weil der Straftatbestand der Volksverhetzung in einem Land mit Meinungsfreiheit keinen Platz haben sollte. Dagegen gingen bei Dauerregen 150 Menschen auf die Straße und forderten unter anderem auf den Transparenten „Faschistische Strukturen zerschlagen“ und „Kein Kiez für Nazis“. (Antifa Jugend Brandenburg)
Auf einem Transparent wird bei der Kundgebung auf dem Katharinkirchplatz von den Neonazis „Meinungsfreiheit durchsetzen, Freiheit für Horst Mahler“ gefordert, Quelle: Presseservice Rathenow
Die Antifa Jugend Brandenburg fordert auf einem Transparent „Faschistische Strukturen zerschlagen!“, Quelle: Presseservice Rathenow
Laut Spiegel sowie Tagesspiegel soll Andreas Kalbitz am 10. August 2008 eine E‑Mail von Horst Mahler erhalten haben. Diese liegt dem Tagesspiegel ebenfalls vor. In der E‑Mail berichtete Mahler vom ersten Verhandlungstag am Landgericht Potsdam. Die Mail nach dem Prozessauftakt ging an einen Verteiler von 276 E‑Mail-Adressen — darunter die von Andreas Kalbitz. Dem Tagesspiegel sagte Kalbitz er könne sich nicht an einen Kontakt zu hochrangigen Vertretern der Nazi-Szene erinnern. Dem “Spiegel” erklärte er: “Von einer E‑Mail von Herrn Mahler vor elf Jahren weiß ich nichts”. Und weiter: “Ich habe keinerlei Kontakt mit Horst Mahler und distanziere mich schärfstens von den von ihm aufgestellten Thesen.” (Der Tagesspiegel 23.08.2019)
2020: Am 8. August 2020 holen 32 Neonazis den für ursprünglich im März geplanten „Tag der politischen Gefangenen“ in Hennigsdorf nach. Der NPD-Funktionär Andrew Stelter fordert in einer Rede Solidarität für Ursula Haverbeck sowie für Horst Mahler. Besucht und organisiert wurde die Kundgebung von Neonazis aus der NPD, der Junge Nationalisten (JN), die Jugendorganisation der NPD) und Neonazis aus dem Freien Kameradschaftsspektrum. Symbolisch kehren die Neonazis dem Mahnmal für die Opfer des Faschismus, welches auf dem großen Platz steht, den Rücken zu. Im Nationalsozialismus war die Kleinstadt Hennigsdorf der Standort von zwei Außenstellen von Konzentrationslagern. (Zeit 9.10.2020)
Neonazis fordern auf einem Transparent „Freiheit für Horst Mahler“. Im Hintergrund ist das Mahnmal für die Opfer des Faschismus zu sehen, Quelle: Presseservice Rathenow
Am 27. Oktober 2020 wurde Horst Mahler aus der JVA Brandenburg an der Havel entlassen. Auf seiner Homepage veröffentlicht Mahler die Verfügung, die ihm Auferlegt wurde. Demnach soll der einen Bewährungshelfer bekommen und muss diesem stets seinen Wohnort mitteilen. Außerdem muss er auch alle Texte eine Woche vor deren Veröffentlichung dem LKA vorlegen. Falls er dies nicht tut, droht ihm eine Haftstrafe. (rbb24 27.10.2020, Spiegel 27.10.2020)
Aussicht
Es ist nicht davon auszugehen, dass Mahler seine Aktivitäten einstellt. Sein Gebaren, trotz seines angeschlagenen Gesundheitszustands, lässt nicht schließen, dass er sich zurückziehen wird. Mahler wird wahrscheinlich wieder Vorträge halten und antisemitische Texte verbreiten. Am liebsten tut er das zurzeit über das Internet. Voraussichtlich wird er dies auch weiterhin tun und damit weiterhin als „Vorbild“ für viele Neonazis dienen.
Ob Mahler lange frei bleiben wird ist allerdings fraglich, denn die Staatsanwaltschaft Cottbus hat (nach eigenen Angaben) erneut Anklage in mehreren Fällen von Volksverhetzung gegen Mahler erhoben. In diesem Zusammenhang ist bereits ein neuer Haftbefehl beantragt worden. Des Weiteren hat die Staatsanwaltschaft München II Führungsaufsicht beantragt. Das heißt in diesem Fall, dass Mahler die Veröffentlichung von Text- und Sprachbeiträgen verboten werden soll, wenn er diese nicht eine Woche vorher beim Landeskriminalamt eingereicht hat und diese freigibt. Ob Mahler sich daran halten wird, bleibt abzuwarten. Tut er dies nicht, droht ihm wieder eine Haftstrafe.
Auch in der Zukunft gilt für uns: Gegen jeden Antisemitismus – immer und überall!
– Antifa Jugend Brandenburg und Alternatives Schulbündnis Brandenburg –
Unter dem Motto „Biesenthal bleibt bunt! Für ein kreatives und freundliches Miteinander in Biesenthal und überall“ gingen heute über 300 Erwachsene und Kinder, ältere und jüngere, „neue“ und „alte“ Biesenthaler*innen mit vielen bunten Luftballons auf die Straße und setzten ein deutliches Zeichen gegen Rassismus in der 5000-Einwohner*innen-Stadt.
Am 1.10. war ein Schwarzer Biesenthaler am Marktplatz rassistisch beleidigt und mit einer Flasche angegriffen worden. Der Spaziergang war die Reaktion eines breiten Bündnisses darauf. Dem Aufruf hatten sich 36 lokale Organisationen, Vereine, Parteien und Unternehmen angeschlossen, darunter der SV Biesenthal, die Grundschule am Pfefferberg, der Schornsteinfeger, der „Gasthof Zur alten Eiche“ sowie der Bürgermeister Carsten Bruch.
„Es kommt in Biesenthal immer wieder zu rassistischen Übergriffen in Form von Beleidigungen und Bedrohungen.“ erklärte Svea Sobotka, eine der Organisatorinnen des Spaziergangs. „Wir wollen zeigen, dass Opfer rassistischer Gewalt in Biesenthal nicht alleinstehen und dass uns rassistische Übergriffe in unserer Nachbarschaft nicht egal sind.“
An der Bushaltestelle vor der Grundschule findet die Auftaktkundgebung statt. An dieser Stelle waren schon mehrere Male Schwarze Biesenthaler rassistisch beleidigt worden, einmal gab es einen Angriff. Jenny Schwender, eine der Organisator*innen, sagt am Mikro: »Ich wünsche mir, dass hier keiner seinen Frust an anderen Menschen auslässt« Wer Vorurteile gegen egal welche Menschen habe, solle diese lieber einmal freundlich ansprechen, mit ihnen reden, statt sie zu beschimpfen. „Vielleicht entdecken Sie ja Gemeinsamkeiten“, meint Schwender. „Vielleicht begeistern Sie sich für den selben Fußballverein, vielleicht freunden sich Ihre Kinder an und spielen miteinander.“
Omer Abdalaziz sagt in seinem Redebeitrag: »Wir erfahren Rassismus in vielen Bereichen: auf der Straße, im Supermarkt, im Zug. Kein Mensch hat es verdient, wegen seines Aussehens, seiner Herkunft oder seiner Hautfarbe beleidigt zu werden“, sagt er mit dem Applaus der Zuhörer*innen. »Rassisten schämt Euch! Ihr seid eine Schande für die Deutschen, die gut mit uns zusammenleben.«, sagt er an die Täter*innen gerichtet. An die Teilnehmenden: „Es reicht nicht, kein Rassist zu sein, wir müssen mehr Anti-Rassist*innen werden. Leider ist Rassismus in die DNA dieses Landes eingeschrieben, auch wenn ihr das wahrscheinlich nicht gern hört.“
Die Route des Spaziergangs führt durch die Stadt mit Zwischenstopps am Markt und am Denkmal, wo es ebenfalls zu Übergriffen oder Beleidigungen gekommen ist. Der Biesenthaler Daniel Kubiak erzählt bei einem der Stopps: „Mein 5jähriger Sohn, der hier in Biesenthal zur Kita geht, sagt dass er froh ist, weiß zu sein und nicht wegen seiner Hautfarbe beleidigt und angegriffen zu werden. Wenn das schon einen 5jährigen beschäftigt, können wir das nicht weiter geschehen lassen.“ Fiona von der Initiative „Barnim für alle“ meint in ihrem Redebeitrag auf Englisch sinngemäß: „Woher kommt das, dass immer zwischen „Deutschen“ und „Nicht-Deutschen“ unterschieden wird? Warum muss es diese Barrieren im Kopf und zwischen den Menschen geben? Die Mauer ist vor langem gefallen, lasst uns auch die Mauern zwischen uns einreißen!“
Bei der Abschlusskundgebung am Markt wird die traurige Geschichte des Bruders eines Neu-Biesenthalers erzählt, der im August auf der Flucht von Somalia nach Europa im Mittelmeer ertrunken ist, mit 15 Jahren, in Sichtweite der Küste. Einige Biesenthaler waren bei der Beerdigung in Italien, sein Biesenthaler Bruder durfte wegen seiner Ausbildungsduldung Deutschland nicht verlassen, auch in einem solchen Fall sah die Ausländerbehörde keine Möglichkeit einer Ausnahme. Dem Ertrunkenen wurde mit einer Schweigeminute gedacht.
Nach weiteren Redebeiträgen gibt es einen Ausklang mit Suppe des lokalen Catering-Kollektivs „Wukantina“ und Musik. Dass viele Biesenthaler*innen keinen Rassismus in ihrer Stadt wollen, haben sie heute eindrücklich gezeigt.
Am 1.10. wurde ein Schwarzer Biesenthaler am Marktplatz rassistisch beleidigt und mit einer Flasche angegriffen. Deshalb ruft jetzt eine Initiative zu einem Spaziergang gegen Rassismus auf. Diesem Aufruf haben sich zahlreiche lokale Organisationen, Vereine, Parteien und Unternehmen angeschlossen, darunter der SV Biesenthal, die Grundschule am Pfefferberg sowie der Bürgermeister Carsten Bruch.
Das Motto des Spaziergangs „Biesenthal bleibt bunt“ werden viele bunte Luftballons visualisieren, mit denen die Teilnehmenden am 08.11 um 12:00 Uhr an der Grundschule am Pfefferberg starten. Dann geht es durch das Biesenthaler Stadtzentrum zum Marktplatz, wo der Spaziergang mit einer kleinen Abschlussveranstaltung endet.
„Es kommt in Biesenthal immer wieder zu rassistischen Übergriffen in Form von Beleidigungen und Bedrohungen.“ erklärt Svea Sobotka, eine der Organisatorinnen des Spaziergangs. „Wir wollen zeigen, dass Opfer rassistischer Gewalt in Biesenthal nicht alleinstehen und dass uns rassistische Übergriffe in unserer Nachbarschaft nicht egal sind.“
Die Route des Spaziergangs führt daher auch an Orten vorbei, wo es wiederholt zu rassistischen Anfeindungen gekommen ist.
Selbstverständlich gelten Maskenpflicht und ein Abstand von 1,5 m.