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4 ½ Jahre Haft für Brandanschlag in Kremmen

INFORIOT — Am Don­ner­stag, den 05. Juli, verurteilte das Landgericht Neu­rup­pin zwei Kremmen­er wegen gemein­schaftlich ver­suchter schw­er­er Brand­s­tiftung. Sie verübten im April 2017 einen Anschlag auf die Gemein­schaft­sun­terkun­ft für Asyl­suchende in Krem­men (Ober­hav­el). Das Gericht erkan­nte in dem Anschlag ein „frem­den­feindlich­es Motiv“.
Der 29-jährige Haupt­täter Robert Urban muss für vier Jahre und sechs Monate in Haft. Er warf zwei selb­st gebaute Brand­sätze, so genan­nte Molo­tow­cock­tails, auf die Unterkun­ft. Durch den Bau und die Benutzung der Brand­sätze hat er sich außer­dem wegen Ver­stoß gegen das Waf­fenge­setz straf­bar gemacht. Der 35-jährige Mitangeklagte Nico Ben­sch wurde zu ein­er Bewährungsstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war an der unmit­tel­baren Tat nicht beteiligt, wird jedoch für die Beteili­gung an der Vor­bere­itung mitschuldig gemacht. Das Urteil des Landgericht­es fol­gt damit nicht den Forderun­gen der Staat­san­waltschaft. Diese hat­te den Haupt­täter wegen ver­sucht­en Mordes angeklagt und ver­langte eine Haft­strafe von über neun Jahren.
Keine Tötungsab­sicht
Zen­tral für die Entschei­dung des Gericht­es war die Frage, ob es einen Tötungsvor­satz gab: Die Unterkun­ft, war zum Zeit­punkt der Tat bewohnt; in der Nacht bran­nte in einem der Zim­mer Licht, ein Fen­ster war angekippt. Videoaufze­ich­nun­gen der Überwachungskam­era zeigten, wie Urban einen Brand­satz gezielt in Rich­tung Fen­ster wirft. Ein­er der Bewohn­er, der sich in dem Zim­mer aufhielt, schilderte vor Gericht, dass der Brand­satz das Fen­ster bzw. nah daneben die Fas­sade traf. Der Richter Udo Lechter­mann erk­lärte in der Urteilsverkün­dung, dass ein Angriff, der in der Nachtzeit passiert und Men­schen im Schlaf von dem Feuer über­rascht wer­den, eine ern­sthafte Gefährdung darstellt. Einen Mord­ver­such sieht er jedoch nicht. Dafür seien u.a. die Brand­sätze zu klein. Auch schenk­te er den bei­den Angeklagten glauben, dass sie keine Per­so­n­en schädi­gen woll­ten. Diese sagten aus „ein Zeichen set­zen zu wollen“. Der Angriff, so der Richter, „zielte nicht nur auf die Bewohn­er, son­dern auf alle Aus­län­der in der Region.“
„Dilet­tan­tis­ches Vorgehen“
Bei­de Täter waren von Beginn an geständig und zeigten Reue. „Es sei eine ganz dumme Aktion gewe­sen“, gaben Bei­de als Abschluss­worte zu Pro­tokoll. Die Staat­san­waltschaft sah in der Tat eine „dilet­tan­tis­che Aktion, die geeignet war sich selb­st zu ver­let­zen“. Urban und Ben­sch, so rekon­stru­ierte das Gericht die Tat­nacht, hat­ten in der Woh­nung von Urban getrunk­en, Recht­sRock gehört, sich über Zuwan­derung und Geflüchtete unter­hal­ten. Doch statt nur zu reden, verabre­de­ten sich Bei­de um Tat­en sprechen zu lassen. Sie füll­ten zwei kleine Glas­flaschen mit Rasen­mäher­ben­zin, als Lunte dien­ten Sock­en. Gemein­sam macht­en sich die Täter auf den Weg zur zwei Kilo­me­ter ent­fer­n­ten Unterkun­ft. Auf dem Weg will Ben­sch auf seinen Kumpel ein­gere­det haben, die Aktion abzublasen. Da dieser nicht hörte, blieb Ben­sch einige Meter vor der Unterkun­ft ste­hen. Urban lief allein zum Gelände und warf bei­de Brandsätze.
„Zer­störerische Naziideologie“
Auch wenn sich die bei­den Angeklagten bemüht­en, möglichst unpoli­tisch zu erscheinen, erkan­nte das Gericht die „nationale Gesin­nung, gepaart mit Aus­län­der­feindlichkeit“. Fotos, Musik, Videos und Chatver­läufe der Angeklagten zeigten deut­lich deren neon­azis­tis­che Ideologie.
Ben­sch beispiel­sweise hielt sich in Foren auf, deren Mit­glieder sich „Deutsches Reich“, „Adolf Hitler“ oder „Eva Braun“ nan­nten. Urban sam­melte ins­beson­dere Mil­i­taria-Devo­tion­alien, meinte dies aber nur aus Samm­ler­lei­den­schaft zu tun. Ben­schs Vertei­di­ger, Recht­san­walt Balke, warb um Nach­sicht für die bei­den Angeklagten. Er stellte Urban als wenig intel­li­gente dar und auch sein Man­dat Ben­sch sei zu bedauern, da er nun wieder im Keller sein­er Eltern leben müsse. Balke ist der Mei­n­ung, die Nazi­ide­olo­gie sei der einzige Halt, den die Bei­den gehabt hät­ten. Ben­sch habe aber inzwis­chen, vor allem durch die U‑Haft, erkan­nt, wie zer­störerisch die Nazi­ide­olo­gie sei und habe sich davon distanziert.

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Geplante AnKER-Zentren verletzen elementare Rechte von Minderjährigen

Anlässlich des Inter­na­tionalen Kindertages wen­den sich Lan­des­flüchtlingsräte, Jugendliche ohne Gren­zen, der Bun­des­fachver­band unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errich­tung soge­nan­nter AnKER-Ein­rich­tun­gen. Stu­di­en von Ver­bän­den und Organ­i­sa­tio­nen und die Erfahrun­gen aus der Arbeits- und Beratung­sprax­is der Flüchtlingsräte zeich­nen bun­desweit ein klares Bild: Die Unter­bringung von Kindern in großen Sam­melun­terkün­ften gefährden das Wohl der dort leben­den Kinder und ver­let­zen ele­mentare Rechte von Minderjährigen.
Die Auf­nahme von Kinder­recht­en in das Grundge­setz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koali­tionsver­trag fest­geschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeu­gen kann der Ansatz allerd­ings nur, wenn dieser auch diskri­m­inierungs­frei für alle Kinder gilt — unab­hängig von Herkun­ft und Aufenthaltsstatus.
Bere­its jet­zt ist der All­t­ag der Kinder und Jugendlichen in Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen und Tran­sitzen­tren, die als Vor­bild der AnKER-Zen­tren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha?ltnissen, fehlen­der Pri­vat­sphäre, dem Auss­chluss von der Regelschule, unzure­ichen­der gesund­heitlich­er Ver­sorgung sowie vom Nicht­stun, vom Warten und dem Miter­leben von Gewalt. Abschiebun­gen, die zum Teil mit­ten in der Nacht durchge­führt wer­den, sor­gen für eine Sit­u­a­tion der Schut­zlosigkeit und Angst. Sach­leis­tungsver­sorgung, fehlende Ther­a­pieange­bote und man­gel­nde Hygiene in über­lasteten San­itär­bere­ichen ver­schär­fen vielerorts die Situation.
In der Bran­den­burg­er Erstauf­nahme hat das Innen­min­is­teri­um den Weg für ein möglich­es AnKER-Zen­trum bere­its struk­turell geeb­net. Iso­la­tion und gesellschaftliche Aus­gren­zung prä­gen schon jet­zt das Aufwach­sen von Min­der­jähri­gen in den Unterkün­ften der hiesi­gen Erstauf­nah­meein­rich­tung: Für Kinder und Jugendliche gilt medi­zinis­che Notver­sorgung, immer wieder wird der Auszug von Min­der­jähri­gen mit z.T. schw­eren kör­per­lichen und psy­chis­ch­en­Erkrankun­gen trotz medi­zinis­ch­er Gutacht­en nicht ges­tat­tet. Kinder verbleiben immer wieder weit über die max­i­mal zuläs­si­gen sechs Monate hin­aus in der Erstauf­nah­meein­rich­tung. Schulpflichtige Kinder wer­den – obwohl die Geset­zes­lage im Bun­des­land einen Regelschulzu­gang ab dem drit­ten Monat vor­sieht – weit­er­hin in Lager­schulen auf dem Gelände der Erstauf­nah­meein­rich­tung unter­richtet, deren Stun­den­in­halte und ‑umfang weit hin­ter dem Cur­ricu­lum von Regelschulen zurück­ste­hen. Auch die Angst vor Abschiebun­gen ist dauer­haft für sie präsent: Die Abschiebezahlen aus der Erstauf­nahme von Kindern und Jugendlichen im Alter zwis­chen 0 und 20 Jahren stiegen von 6 Abschiebun­gen im Jahr 2014 auf 94 Abschiebun­gen im Jahr 2017.
Innen- und Heimat­min­is­ter Horst See­hofer plant die Iso­la­tion und Diskri­m­inierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Son­der­sys­tem der AnKER-Zen­tren weit­er voranzutreiben.
In den AnKER-Ein­rich­tun­gen sollen die Auf­nahme, die Alter­sein­schätzung von unbe­gleit­eten Min­der­jähri­gen, Asylver­fahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asy­lantrages gebün­delt wer­den. Für unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge dro­ht damit eine Unter­bringung in Ein­rich­tun­gen für und mit (frem­den) Erwach­se­nen bis zu ihrer Inob­hut­nahme durch die Jugendämter. Dies wider­spricht dem Min­der­jähri­gen­schutz sowie dem Pri­mat der Kinder- und Jugend­hil­fe und ist mit gel­ten­dem Recht nicht zu vere­in­baren. Darüber hin­aus sollen unbe­gleit­ete Min­der­jährige, deren Min­der­jährigkeit nicht anerkan­nt wird, und begleit­ete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monat­en oder länger in den AnKER-Ein­rich­tun­gen verbleiben müssen. (Schutz)Standards, die in Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugend­hil­fe gel­ten, wer­den nicht berücksichtigt.
„/Der Aufen­thalt in der Erstauf­nahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kind­heit in Lagern ver­bracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechen­land, im Libanon. Sie hof­fen auf Schule, ein Zuhause und Sicher­heit. Was sie dann aber in Deutsch­land erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht“,/ berichtet Jibran Khalil, Mit­glied der Ini­tia­tive Jugendliche ohne Gren­zen, der eigene Erfahrun­gen im Erstauf­nah­me­lager in Eisen­hüt­ten­stadt (Bran­den­burg) gemacht hat.
„/Die geplanten AnKER-Zen­tren, die die Kasernierung von Kindern und ihre Diskri­m­inierung durch Son­derge­set­zge­bung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen ein­er absoluten Ver­ro­hung der Politik/“, so Khalil weiter.
Die Lan­des­flüchtlingsräte, der Bun­des­fachver­band unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Gren­zen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspoli­tis­chen Erwä­gun­gen diskri­m­inierungs­frei zu gewährleis­ten und die dezen­trale Unter­bringung von Geflüchteten in Woh­nun­gen zu forcieren.
Die Organ­i­sa­tio­nen fordern daher alle Bun­deslän­der auf, sich nicht am Pilot-Pro­jekt der AnKER-Zen­tren zu beteiligen.
 
Pressean­fra­gen: Lot­ta Schwedler, Flüchtlingsrat Bran­den­burg: 0176 21 42 5057

Flüchtlingsrat Bran­den­burg Geschäftsstelle Rudolf-Bre­itscheid-Straße 164 14482 Pots­dam Tel.: 0331 — 716499 www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

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5 Jahre NSU-Prozess — Kein Schlussstrich!

In Bran­den­burg gibt es seit zwei Jahren einen par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss, der die Ver­strick­un­gen von Neon­azis und Ver­fas­sungss­chutz in den NSU-Kom­plex aufar­beit­en soll. Die dilet­tan­tis­che Arbeit des Auss­chuss­es und ein offen­bar man­gel­nder Aufk­lärungswille zeigen deut­lich, dass die Aufk­lärung der Tat­en ger­ade erst am Anfang ste­ht. Am Tag der Urteilsverkün­dung des NSU-Prozess­es wird es sowohl in München als auch in Berlin Großdemon­stra­tio­nen geben.
Daher ruft die Emanzi­pa­torische Antifa Pots­dam (EAP) ruft am Tag X der Urteilsverkün­dung des NSU-Prozess­es zur Fahrt nach München auf, um gemein­sam mit den Nebenkläger_innen und den Ange­höri­gen der Opfer der NSU-Mord­serie für eine lück­en­lose Aufk­lärung zu demon­stri­eren. Falls euch nicht möglich ist, nach München zu fahren, rufen Grup­pen aus Berlin und Bran­den­burg gemein­sam dazu auf, an der Tag X‑Demonstration in Berlin teilzunehmen. Die Möglichkeit ras­sis­tis­chen Ter­rors in Deutsch­land, der umfassende Wider­willen gegen Aufk­lärung seit­ens poli­tis­ch­er, polizeilich­er und geheim­di­en­stlich­er Stellen und die öffentliche Sol­i­dar­ität mit den Betrof­fe­nen geht uns alle an! Zu lange waren grade unsere Struk­turen nicht unter­stützend aktiv und woll­ten sich dieses The­mas nicht annehmen. In Bran­den­burg gibt es seit zwei Jahren einen par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss, der die Ver­strick­un­gen von Neon­azis und Ver­fas­sungss­chutz in den NSU-Kom­plex aufar­beit­en soll. Die dilet­tan­tis­che Arbeit des Auss­chuss­es und ein offen­bar man­gel­nder Aufk­lärungswille zeigen deut­lich, dass die Aufk­lärung der Tat­en ger­ade erst am Anfang steht.
Achtet deshalb auf Ankündi­gun­gen für Zugtr­e­ff­punk­te der lokalen Anti­ra- und Antifastrukturen.
Das Ende eines end­losen Prozesses
Anfang 2018 geht voraus­sichtlich der NSU-Prozess nach fünf Jahren zu Ende. Das NSU-Net­zw­erk war ver­ant­wortlich für neun ras­sis­tis­che Morde an Enver Şimşek, Abdur­rahim Özüdoğru, Süley­man Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodor­os Boul­gar­ides, Mehmet Kubaşık und Halit Yoz­gat, sowie für den Mord an der Polizistin Michèle Kiesewet­ter und dem ver­sucht­en Mord an ihrem Kol­le­gen Mar­tin Arnold. Bei den drei Sprengstof­fan­schlä­gen in Köln und Nürn­berg wur­den viele Men­schen ver­let­zt, nur durch Glück wurde nie­mand getötet. Auch die 15 Raub- und Banküber­fälle führten zu zum Teil lebens­ge­fährlichen Verletzungen.
Die Betrof­fe­nen des NSU-Ter­rors haben große Hoff­nun­gen in den Prozess geset­zt. Sie wollen wis­sen, warum ihre Ange­höri­gen ster­ben mussten und wer den NSU an den Tatorten unter­stützte. Sie erwarten Aufk­lärung über die Ver­strick­un­gen von Ver­fas­sungschutz und Polizei in den NSU-Kom­plex. Sie wollen, dass der insti­tu­tionelle Ras­sis­mus, der sie nach den Tat­en wie eine „Bombe nach der Bombe“ traf, anerkan­nt wird und Kon­se­quen­zen hat.
All das hat der Prozess in München nicht geleis­tet. Die betrof­fe­nen Nebenkläger*innen und ihre Anwält*innen haben immer wieder ver­sucht, diese Aspek­te in den Prozess hineinzu­tra­gen. Die Bun­de­san­waltschaft hält dage­gen bis zum Ende an ihrer – wider­legten – These vom NSU als “isoliertem Trio” fest. Viele Fra­gen zu den Tat­en des NSU, zum Net­zw­erk und der Rolle der Behör­den wur­den im Münch­n­er Prozess nahezu sys­tem­a­tisch aus­geklam­mert und sind bis heute nicht aufgeklärt.
Das Prob­lem heißt Rassismus
Ras­sis­mus ist eine tra­gende Säule des NSU-Kom­plex­es. Der NSU ent­stand nicht im sozialen Vaku­um. Er ist eine direk­te Folge der ras­sis­tis­chen Pogrome und Anschläge der 1990er Jahre, die durch die Abschaf­fung des Asyl­rechts 1993 poli­tisch belohnt wur­den und für Nazis das Sig­nal aussende­ten: Mit Ras­sis­mus kommt man unges­traft davon. Bis heute wer­den rechte und ras­sis­tis­che Gewalt von der Mehrheits­ge­sellschaft und von Polizei und Jus­tiz ver­harm­lost. Noch schwieriger ist es, insti­tu­tionellen Ras­sis­mus zu the­ma­tisieren – nicht nur im Fall NSU, son­dern auch im Fall ras­sis­tis­ch­er Polizeikon­trollen in Zügen, an Bahn­höfen und im öffentlichen Raum.
Dass das Prob­lem Ras­sis­mus heißt, wis­sen diejeni­gen am besten, die davon betrof­fen sind. Das Umfeld aller neun Mor­dopfer bestand früh darauf, eine ras­sis­tis­che Tat­mo­ti­va­tion in die Ermit­tlun­gen einzubeziehen. Dass ihr Wis­sen 11 Jahre nicht gehört wurde, ist auf Ras­sis­mus zurück­zuführen. Wieso jagte eine „SOKO Bosporus“ den „Dön­er-Mörder“ und nicht eine „SOKO Zwick­au“ die „Nazi-Killer“? Wieso fol­gten die Medi­en fast aus­nahm­s­los den The­o­rien der Sicher­heits­be­hör­den? Und wieso wur­den die Demon­stra­tio­nen der Fam­i­lien Kuba??k und Yoz­gat 2006 in Kas­sel und Dort­mund auch von den meis­ten organ­isierten Antirassisten*innen und Antifaschist*innen in Deutsch­land, trotz der Erfahrun­gen der Pogrome der 1990er Jahre, als nicht rel­e­vant für die eigene sol­i­darische Prax­is wahrgenom­men? Antifaschis­tis­che Struk­turen waren blind in der Wahrnehmung der Anliegen der Demonstrant*innen und haben die Dimen­sio­nen sowie Gefahr organ­isiert­er Nazi-Grup­pen nicht ernst genommen.
Die Struk­turen und Wahrnehmungsmuster der Polizei, Medi­en und auch der Linken kon­nten naht­los an gesellschaftlich geteiltes ras­sis­tis­ches Wis­sen anknüpfen. Der offene völkische Ras­sis­mus der Nazis und der alltägliche insti­tu­tion­al­isierte Ras­sis­mus von Sicher­heits­be­hör­den, Medi­en und Mehrheits­ge­sellschaft bilden zusam­men mit den staatlich aufge­baut­en und beschützten Neon­azistruk­turen den NSU-Kom­plex. NSU bedeutet – Ras­sis­mus, Staat und Nazis Hand in Hand.
An der Igno­ranz gegenüber Ras­sis­mus und der Per­spek­tive der Betrof­fe­nen hat sich auch nach fast 5 Jahren NSU-Prozess wenig geän­dert. Die gesellschaftlichen Voraus­set­zun­gen für den NSU sind bis heute nicht aus der Welt geschafft. Auf das voll­mundi­ge Ver­sprechen der Aufk­lärung fol­gte die behördliche Ver­tuschung, die auch den zahlre­ichen Unter­suchungsauss­chüssen eine wirk­liche Aufk­lärung unmöglich macht. Auch wenn die Angeklagten in München zu Recht verurteilt wer­den, dro­hen den meis­ten Unterstützer*innen des NSU, wie auch den Ver­ant­wortlichen in den Behör­den, immer noch keine Konsequenzen.
Eine angemessene Entschädi­gung der Betrof­fe­nen, die durch die ras­sis­tis­chen Ermit­tlun­gen zum Teil in den Ruin getrieben wur­den, ste­ht weit­er aus. Während für Sach­schä­den nach dem G20-Gipfel in Ham­burg kurzfristig und unbürokratisch ein Härte­fall­fonds ein­gerichtet wurde, müssen sich die Betrof­fe­nen des NSU-Ter­ror ihr Recht auf Entschädi­gung müh­sam vor Gericht erstreiten.
Deutsche Kon­ti­nu­itäten
Die Gesellschaft und die Behör­den Deutsch­lands fol­gen hier eingeübten Ver­hal­tensweisen ihrer jün­geren Geschichte. Auch die Opfer des Naziregimes und ihre Ange­höri­gen hat­ten die Haupt­last und ‑ini­tia­tive zur Aufk­lärung der Ver­brechen des deutschen Faschis­mus zu tra­gen. Die Mehrheits­ge­sellschaft, das Täter*innenkollektiv sehnte sich nach einem Schlussstrich, ver­drängte die Schuld und lehnte die eigene Ver­ant­wor­tung für den mil­lio­nen­fachen Mord ab. Die Ver­ant­wor­tung wurde auf eine kleine, einge­gren­zte und pathol­o­gisierte Täter*innengruppe abgeschoben – Hitler, die NSDAP, die SS.
Anti­semitismus ist Teil des Problems
Zum ide­ol­o­gis­chen Fun­da­ment des NSU gehörte auch Anti­semitismus. Im nation­al­sozial­is­tis­chen Welt­bild des NSU beste­ht ein enger Zusam­men­hang zwis­chen ras­sis­chem Anti­semitismus, der sich gegen Jüdin­nen* und Juden richtet und Ras­sis­mus, der auf Migrant*innen und POC zielt. Die Ide­olo­gie von der Über­legen­heit der „weißen Rasse“ geht mit der Vorstel­lung ein­her, diese sei durch eine „über­mächtige jüdis­che Weltver­schwörung“ ein­er­seits und durch Zuwan­derung und Ver­mis­chung mit „min­der­w­er­ti­gen Frem­den“ ander­er­seits bedro­ht. Dieser Logik fol­gen die „Turn­er Diaries“, die als eine Vor­lage für die NSU-Mord­serie gel­ten. Sie propagieren den Unter­grund­kampf gegen „das Sys­tem“, der mit der Ermor­dung von Schwarzen, Jüdin­nen und Juden und Politiker*innen begin­nt und mit der Weltherrschaft der „weißen Rasse“ endet.
Anti­semitismus äußerte sich auch in den konkreten Tat­en des NSU. 1996 hängte das NSU-Kern­trio eine Puppe mit der Auf­schrift “Jude” und eine Bombe­nat­trappe an ein­er Auto­bahn­brücke auf, um damit gegen den Besuch von Ignatz Bubis, dem dama­li­gen Vor­sitzen­den des Zen­tral­rats der Juden, zu protestieren. Wenige Monate später beteiligte sich Beate Zschäpe an der Ver­schick­ung ein­er Mord­dro­hung an Bubis. Auch das vom NSU-Kern­trio pro­duzierte Spiel “Pogrom­ly” sowie die in der Früh­lingsstraße verteilte nation­al­sozial­is­tis­che Pro­pa­gan­da ver­bre­it­et anti­semi­tis­che Ver­nich­tungs­fan­tasien. Dieser Zusam­men­hang wurde bish­er sowohl von der Öffentlichkeit als auch im NSU-Prozess weitest­ge­hend verdrängt.
Spuren nach Berlin
Mehrere Spuren des NSU führen auch nach Berlin. Stephan Lange war Deutsch­land-Chef von „Blood & Hon­our“ und stand mit zen­tralen Fig­uren des NSU in engem Kon­takt. Er wurde vom LKA Berlin als Spitzel „Nias“ an den Bun­desver­fas­sungss­chutz weit­erg­ere­icht. Thomas Starke wurde seit dem Jahr 2000 vom Berlin­er Lan­deskrim­i­nalamt als V‑Mann in Sach­sen geführt. Er hat­te drei Jahre vor sein­er Anwer­bung für das NSU-Kern­trio Sprengstoff besorgt und später bei der Suche nach einem Ver­steck geholfen. Das LKA Berlin gab min­destens fünf Hin­weise auf das NSU-Kern­trio nicht an die fah­n­den­den Behör­den weit­er. Im Mai 2000 späht­en Zschäpe, Mund­los und der „Blood & Honour“-Kader Jan Wern­er ver­mut­lich die Syn­a­goge in der Berlin­er Rykestraße aus. Im Jahr 2011 stellte sich der Berlin­er Polizei die Frage, ob drei Sprengstof­fan­schläge auf dem Jüdis­chen Fried­hof Heer­straße in Char­lot­ten­burg dem NSU zuzurech­nen seien. Dort waren 1998 am Grab von Heinz Galin­s­ki, dem früheren Präsi­den­ten des Zen­tral­rats der Juden, zweimal Rohrbomben explodiert und 2002 wurde ein Sprengsatz in den Ein­gangs­bere­ich des Fried­hofs gewor­fen. Alle dies­bezüglichen Ermit­tlun­gen blieben bis heute ohne jeden Erfolg. In der Zwick­auer Woh­nung des NSU fand sich eine Adressliste mit 233 jüdis­chen Ein­rich­tun­gen, auf der neben vie­len Orten in Berlin auch der Jüdis­che Fried­hof Heer­straße verze­ich­net war.
Bis heute gibt es trotz der Forderun­gen antifaschis­tis­ch­er Ini­tia­tiv­en und ein­er Peti­tion der Berlin­er Vere­ini­gung der Ver­fol­gten des Naziregimes – Bund der Antifaschist*innen (VVN-BdA) keinen par­la­men­tarischen Unter­suchungsauss­chuss zum NSU-Kom­plex in Berlin, wie er in zahlre­ichen anderen Bun­deslän­dern bere­its existiert. Auch unter der rot-rot-grü­nen Regierung haben sich die Parlamentarier*innen seit einem Jahr nicht entschließen kön­nen, mit der Ein­set­zung eines Unter­suchungsauss­chuss­es in Berlin ein klares Zeichen der Sol­i­dar­ität und des Aufk­lärungswil­lens an die Betrof­fe­nen zu senden.
Auch nach den Mor­den an Burak Bek­ta? im Jahr 2012 und Luke Hol­land im Jahr 2015 in Berlin Neukölln gin­gen wed­er das LKA Berlin noch das BKA von einem ras­sis­tis­chen Motiv aus – ohne dass es einen überzeu­gen­den Ermit­tlungsansatz gab, der diese Hal­tung hätte begrün­den kön­nen. Bek­ta?‘ Ange­hörige kön­nen und wollen sich damit nicht abfind­en. Sie ver­muten, dass Burak Bek­ta? von einem Ras­sis­ten erschossen wor­den sein kön­nte. Im kon­squenten Auss­chließen oder Nicht-Benen­nen ras­sis­tis­ch­er Mord­mo­tive zeigen sich Par­al­le­len zum Ver­hal­ten der Ermit­tlungs­be­hör­den im NSU-Kom­plex. Wirk­liche Lehren aus dem NSU wer­den nicht gezo­gen. Das muss sich ändern!
Die Kon­ti­nu­ität des recht­en Ter­rors und die Real­ität der Migration
Der NSU war nicht die erste Neon­azi-Ter­ro­ror­gan­i­sa­tion und auch nicht die let­zte. Das zeigen Prozesse gegen rechte Organ­i­sa­tio­nen wie die „Old­school Soci­ety“ oder die „Gruppe Fre­ital“. Daneben häufen sich die Mel­dun­gen von immer neuen Waf­fen­fun­den bei recht­en Struk­turen. Die Zahl der Bran­dan­schläge und ras­sis­tis­chen Über­griffe ist in den let­zten Jahren gravierend angestiegen. Die Gren­zen zwis­chen Nazis, der Neuen Recht­en und besorgten Pegi­da- oder Bärgida-Bürger*innen, die sich an Anschlä­gen auf Geflüchtete­nun­terkün­fte beteili­gen, sind zunehmend ver­schwom­men und ver­woben. Die poli­tis­chen Entscheidungsträger*innen reagieren mit dem mas­siv­en Abbau des Asyl­recht, die Aus­län­der­be­hörde und das Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge set­zen auf Abschreckung.
Trotz­dem hat der NSU sein Ziel, die Vertrei­bung von Migrant*innen aus Deutsch­land, nicht erre­icht. Die Ange­höri­gen der Mord- und Anschlag­sopfer haben das Land nicht ver­lassen. Sie haben sich untere­inan­der bun­desweit mit anderen Betrof­fe­nen ras­sis­tis­ch­er Morde und mit Unterstützer*innen ver­net­zt. Sie kla­gen den Ras­sis­mus an und eine Welt ohne Ras­sis­mus ein. Auch die Keup­straße hat sich wieder aufge­baut. Hier wurde wie in unzäh­li­gen anderen Orten der BRD eine neue, post­mi­grantis­che Gesellschaft errichtet, die für uns heute als selb­stver­ständlich gilt. Die über 50-jährige Ein­wan­derung nach Deutsch­land hat­te zivil­isatorische Effek­te auf dieses post­nazis­tis­che Land, die wed­er wegzudemon­stri­eren noch wegzubomben sind. Stattdessen müssen selb­stor­gan­isiert­er migrantis­ch­er Wider­stand sowie ras­sis­tis­che wie anti­semi­tis­che Gesellschaftsstruk­turen sicht­bar gemacht werden!
Das Ende ist erst der Anfang
Das Ende des NSU-Prozess­es ist nicht das Ende der Auseinan­der­set­zung mit dem NSU und der Gesellschaft, die ihn möglich machte. Unab­hängig vom Münch­n­er Urteil bleiben mehr Fra­gen als Antworten. Deshalb mobil­isiert das bun­desweite „Bünd­nis gegen Naziter­ror und Ras­sis­mus“ unter dem Mot­to „Kein Schlussstrich“ zum Tag X, dem Tag der Urteilsverkündi­gung, nach München. Wir rufen euch auf, am Tag der Urteilsverkün­dung nach München zu fahren! Wer allerd­ings nicht nach München fahren kann, kann sich anderen Aktio­nen, wie unser­er Demon­stra­tion in Berlin anschließen. Wir möcht­en unsere Sol­i­dar­ität mit den Ange­höri­gen der Ermorde­ten, den Opfern der Anschläge und allen Men­schen aus­drück­en, die von rechtem Ter­ror und behördlichem Ras­sis­mus bedro­ht und betrof­fen sind. Wir möcht­en zeigen, dass der NSU-Kom­plex für uns nicht abgeschlossen ist.

    Kein Schlussstrich! – NSU-Kom­plex aufk­lären und auflösen!
    Ras­sis­tis­chem Ter­ror gegen Geflüchtete und Migrant*innen ent­ge­gen­treten – Ras­sis­mus in Behör­den und Gesellschaft bekämpfen!
    Aufk­lärung der ras­sis­tis­chen Morde des NSU durch eine inter­na­tionale Unter­suchungs-kom­mis­sion und unter Ein­beziehung der Angehörigen!
    Ver­fas­sungss­chutz auflösen – V‑Leute abschaffen!
    Ein­rich­tung eines par­la­men­tarischen NSU-Unter­suchungsauss­chuss­es für Berlin!

Fahrt nach München. Kommt zur Demo nach Berlin. Ein entschlossenes Zeichen setzen!
Infor­ma­tio­nen zur Demon­stra­tion und Aktio­nen am Tag X find­et ihr für München: nsuprozess.net
Berlin & ander­swo: irgendwoindeutschland.org/nsu

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Geflüchtete haben ein Recht auf Leistungen!

Das Barn­imer Grund­sicherungsamt zahlt zahlre­ichen Geflüchteten sys­tem­a­tisch zu wenig Geld aus und macht mit Bargel­dauszahlung den Betrof­fe­nen das Leben schw­er. Men­schen im Kirchenasyl wer­den die Leis­tun­gen kom­plett gekürzt, die Betrof­fe­nen bleiben dadurch sog­ar ohne Krankenversicherung.
Kundge­bung, 27.3.2018, 17 Uhr
Eber­swalde, Friedrich-Ebert-Straße
direkt vor dem Grund­sicherungsamt (Paul-Wun­der­lich-Haus)
Offen­er Brief an den Barn­imer Lan­drat Bodo Ihrke
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Grund­sicherungsamt: L@s refugiad@s tienen el dere­cho a la ayu­da social!
La ofic­i­na de asis­ten­cia social (Grund­sicherungsamt) Barn­im, sis­tem­ati­ca­mente no paga el dinero sufi­ciente, y con pago en efec­ti­vo en vez de trans­fer­en­cia difi­cul­ta la vida de las per­sonas afec­tadas. A las per­sonas acogi­das por la igle­sia inclu­so se les recor­ta la ayu­da por com­ple­to, l@s afectad@s ya ni siquiera tienen seguro medico.
Man­i­festación: 27 de mar­zo 2018, 5 p.m.
Eber­swalde, Friedrich-Ebert-Straße
delante del Grund­sicherungsamt (Paul-Wun­der­lich-Haus)
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Grund­sicherungsamt: Qax­oo­tigu wax­ay xaq u leey­i­hi­in gar­gaar lacageed!
Sooshiyaal­ka Deg­ma­da Barn­im nidaam ahaan wax­ay qox­ooti badan siiyaan lacag aad u yar oo gacan­ta laga siiyo taas oo saa­mayn adag ku yee­lanaysa nolosha.
Dad­ka hela mag­a­l­galya­da kani­isa­da wax­aa laga jara dhamaan gar­gaar­ka ay xaqa u leey­i­hi­in, taasne dad ayay saa­maysay oo xata aan helin caymiska caafimaadka.
Kulan­ka 27.03.2018 saa­ca­da 17:00
Goob­ta Eber­swalde, Friedrich-Ebert-Straße.
Wax­ay toos uga soo hor­jee­da dhis­ma­ha sooshiyaalka.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Flucht & Migration Gender & Sexualität Law & Order

Cottbus: Bus einer Initiative geflüchteter Frauen zerstört

INFORIOT – Anlässlich des inter­na­tionalen Frauen*kampftages fand am ver­gan­genen Sonnabend, den 10. März, eine anti­ras­sis­tis­che Frauen*demonstration in Cot­tbus mit etwa 250 Teil­nehmenden statt. Über­schat­tet wurde die Ver­anstal­tung durch einen mut­maßlich von Neon­azis verübten Anschlag auf den Bus von “Women in Exile”, eines Vere­ins geflüchteter Frauen, die zur Demon­stra­tion aufgerufen hatten.
Foto: Inforiot
Frauen* demon­stri­eren gegen Ras­sis­mus und Ungerechtigkeit
Neben Women in Exile wurde die Demon­stra­tion unter­stützt durch Cot­tbus Naz­ifrei! und der Opfer­per­spek­tive e.V. und richtete sich gegen den durch den neu-recht­en Vere­in „Zukun­ft Heimat“ geschürten Ras­sis­mus in der Stadt. Bei „Zukun­ft Heimat“ han­delt es sich um eine nach außen als heimatver­bun­den darstel­lende Ini­tia­tive, die jedoch mit Unter­stützung des Crowd­found­ing­pro­jek­ts „Ein Prozent“ eine völkisch-nation­al­is­tis­che und ras­sis­tis­che Kam­pagne in Cot­tbus aus­trägt. Teil dieser Kam­pagne sind Demon­stra­tio­nen, an denen in jüng­ster Ver­gan­gen­heit bis zu mehreren Tausend Men­schen aus dem ver­schieden­sten ras­sis­tis­chen und neon­azis­tis­chen Spek­tren aus der Region, aber auch über­re­gion­al teilnahmen.
Foto: Inforiot
Cot­tbusser Drohkulisse
Die Demon­stra­tion startete am Muskow­er Platz in Sandow, einem Ort­steil am Rande von Cot­tbus. In mit­ten ein­er Plat­ten­baukulisse trafen die Demonstrant*innen auf die Cot­tbuser Real­ität, denn im gesamten Ort­steil rangen asylfeindliche Parolen an den Wän­den und Stromkästen, die dort mut­maßlich nicht erst zur Demon­stra­tion ange­bracht wurden.
Foto: Ney Sommerfeld
Nach ein­er kurzen Auf­tak­trede bewegte sich die Demon­stra­tion in Rich­tung des Einkauf­szen­trums Blechen-Car­ré, eines der Haup­taus­tra­gung­sorte gewalt­tätiger Auseinan­der­set­zung in der Cot­tbusser Innen­stadt zwis­chen deutschen Jugendlichen und Geflüchteten. Dort wurde eine Zwis­chenkundge­bung abge­hal­ten. Am Rande der Kundge­bung echauffierten sich einige Anwohner*innen über das Demon­stra­tions­geschehen, schließlich sei das Aus­bleiben der Kund­schaft an den Demon­stra­tionsta­gen ein Ver­lust­geschäft für den Einzel­han­del. Andere Neon­azis, augen­schein­lich aus der Secu­ri­tygewerbe und dem Hooli­gan-Milieu schaut­en sich das Geschehen am Rande der Demon­stra­tion an, darunter auch der IB-Aktivist Mar­cus W. Laut Augen­zeu­gen­bericht­en flo­gen im späteren Ver­lauf der Demon­stra­tion Blu­men­töpfe auf den Aufzug.
Screenshot: Twitter
Vom Blechen-Car­ré aus ging es dann in die Innen­stadt zum Oberkirch­platz, wo die Demon­stra­tion mit ein­er Abschlusskundge­bung mit Rede­beiträ­gen, Live-Musik und Essen been­det wurde. Auch der Vor­sitzende von „Zukun­ft Heimat“, Christoph Berndt, ver­suchte in Mit­ten der Abschlusskundge­bung auf den Oberkirch­platz zu stören. Friedlich, aber bes­tim­mend wurde er von den Organisator*innen und den Demonstrant*innen von der Kundge­bung verwiesen.
Foto: Ney Sommerfeld
Bus von Aktivist*innnen zerstört
Wie im Nach­gang der Demon­stra­tion bekan­nt gewor­den ist, verübten mut­maßlich Neon­azis einen Angriff auf den Bus von Women in Exile. Wie die Lausitzer Rund­schau berichtet, blieb der Bus wegen eines Schadens an der Elek­trik zunächst am Sam­sta­gnach­mit­tag am Oberkirch­platz liegen. Abends soll dann Bauschaum in den Aus­puff geschüt­tet, später dann Scheiben eingeschla­gen wor­den sein. Das Fahrzeug ist kom­plett fahrun­tüchtig und musste am heuti­gen Mon­tag vom Oberkirch­platz abgeschleppt werden.
Foto: privat
Am kom­menden Sonnabend will „Zukun­ft Heimat“ erneut durch Cot­tbus demon­stri­eren. Von Gegen­protesten ist derzeit­ig nichts bekannt.
Weit­ere Bilder zur Demon­straion: hier.

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Arbeit & Soziales Flucht & Migration

Sprachmittlung muss angemessen vergütet werden

Der Land­kreis Barn­im hat die Entwick­lung eines Konzepts für Sprach­mit­tlung in Auf­trag gegeben und will dem­nächst darüber berat­en und entschei­den, ob und wie es umge­set­zt wird. Dabei geht es darum, für Behör­den­ter­mine, Arztbe­suche, Beratun­gen u.ä. ein­fach­er als bish­er Sprachmittler_innen hinzuziehen zu können.
Das Fehlen von Sprachmittler_innen ist häu­fig ein Prob­lem, für die Betrof­fe­nen, die (noch) nicht gut Deutsch sprechen eben­so wie für Ärzt_innen, Ämter und andere. Ärzt_innen kön­nen Men­schen nicht sin­nvoll berat­en, wenn die Ver­ständi­gung nicht funk­tion­iert. Beim Grund­sicherungsamt, Job­cen­ter und anderen Stellen haben die Angestell­ten häu­fig mehr Arbeit, wenn sie nicht richtig ver­standen wer­den. Betrof­fene wiederum haben Rechte gegenüber den Ämtern und müssen ihre Rechte ken­nen, ver­ste­hen und dafür ein­ste­hen kön­nen. Wenn schon hier Aufgewach­sene oft nur schw­er bürokratis­che Begriffe und Vorgänge ver­ste­hen kön­nen, wie soll es dann jemand kön­nen, der noch nicht lange genug hier lebt, um die Sprache so gut zu beherrschen?
Diesen Prob­le­men soll ein Sprach­mit­tlungs-Konzept ent­ge­gen­wirken. Die Ini­tia­tive „Barn­im für alle“ begrüßt es sehr, dass der Land­kreis das The­ma ange­ht. Bish­er gibt es lediglich den Vere­in „Kon­takt e.V.“ als unab­hängige Stelle, die Sprachmittler_innen in begren­ztem Umfang ver­mit­teln kann und der für einzelne Über­set­zungsleis­tun­gen vom Grund­sicherungsamt eine Erstat­tung bekommt. Ein Sprach­mit­tler_in­nen-Pool, über den Betrof­fene als auch Ämter, Ärzt_innen usw. unkom­pliziert Sprachmittler_innen für Ter­mine buchen kön­nen, würde dem Abhil­fe ver­schaf­fen. Der Land­kreis hofft, einen solchen Sprach­mit­tler_in­nen-Pool rein aus Ehre­namtlichen auf­bauen zu kön­nen. In diesem Ansatz sieht die Ini­tia­tive „Barn­im für alle“ mehrere Probleme:
‑Nur eine angemessene Vergü­tung kann Pro­fes­sion­al­ität und kon­tinuier­liche Qual­ität sich­ern, denn ehre­namtliche Sprachmittler_innen sind davon schnell über­fordert, wenn sie keine oder keine aus­re­ichende Aus- und Fort­bil­dung und Beruf­sprax­is haben.
‑Bezahlte Sprachmittler_innen kön­nen ihre Ken­nt­nisse ver­tiefen, wenn sie regelmäßig dol­metschen und nicht ein­er anderen Vol­lzeit-Erwerb­sar­beit nachge­hen müssen.
‑Eine klare Rol­len­tren­nung zwis­chen Dol­metschen und ehre­namtlichem Unter­stützen ist notwendig, um die Neu­tral­ität der Sprachmittlerin/ des Sprach­mit­tlers zu sichern.
In vie­len Städten und Land­kreisen gibt es staatlich finanzierte Sprach­mit­tlungs-Konzepte, die die Sprachmittler_innen angemessen bezahlen. In Städten wie Osnabrück und Han­nover wer­den mind. 20,00 Euro/ Stunde bezahlt. In Hen­nigs­dorf im Land­kreis Ober­hav­el bekom­men Sprachmittler_innen immer­hin Aufwand­sentschädi­gun­gen, wenn auch (noch) keine Honorare.
Die Ini­ti­ta­tive „Barn­im für alle“ fordert den Land­kreis auf, ein Sprach­mit­tlungs-Konzept zu beschließen, das eine angemessene Vergü­tung vor­sieht, um die nötige Qual­ität zu gewährleis­ten. Dazu müsste ein Finanzierungskonzept entwick­elt wer­den, das beachtet, wie viel Arbeit­szeit und damit Kosten den jew­eils beteiligten staatlichen Stellen (Ämter, Schulen,…) zusät­zlich entste­hen, wenn es keine funk­tion­ierende Sprach­mit­tlung gibt. Jede dieser staatlichen Stellen kön­nte sich an der Über­nahme der Kosten beteiligen.

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Flucht & Migration Law & Order

Innenminister Schröter verleugnet einzig wirksames Mittel gegen Gewalt: Abschiebelager abschaffen!

Am ver­gan­genen Mittwoch besuchte Innen­min­is­ter Schröter die Erstauf­nah­meein­rich­tung für Flüchtlinge in Dober­lug-Kirch­hain. Der Fokus lag dabei auf Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen Bewohner_innen, denen nun mit erhöhter Präsenz von Polizei und Sicher­heitsper­son­al begeg­net wer­den soll. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg ist empört über die Igno­ranz von Lan­desregierung, Innen­min­is­teri­um und Polizei gegenüber den struk­turellen Ursachen für diese Vor­fälle, die in der prob­lema­tis­chen Lagerun­ter­bringung begrün­det sind. Die Fol­gen, die Unter­ver­sorgung, Iso­la­tion und Per­spek­tivlosigkeit haben kön­nen, sind haus­gemacht, verur­sacht von ein­er men­sche­nun­würdi­gen Unter­bringungspoli­tik der Landesregierung.
In Gemein­schaft­sun­terkün­ften wie der Erstauf­nahme haben Men­schen kaum Rück­zugsmöglichkeit­en, sie sind häu­fig extremen All­t­agssi­t­u­a­tio­nen, Enge und Stress aus­ge­set­zt. Erstauf­nah­me­lager fungieren zunehmend als Abschieber­am­p­en und schließen Men­schen aus dem gesellschaftlichen Zusam­men­leben gezielt aus. Konkret bedeuten sie die Ver­wehrung von reg­ulär­er Beschu­lung, eingeschränk­te Bewe­gungs­frei­heit, Arbeitsver­bote, min­i­male Gesund­heitsver­sorgung und stark eingeschränk­ten Zugang zu Beratungs- und Hil­festruk­turen. Polizei und Sicher­heits­di­enst bedeuten für die Bewohner_innen nicht Schutz, son­dern Kon­trolle und Abschiebung. Insofern ist eine Ver­stärkung dieser Kon­trol­linstanzen mehr als frag­würdig, da sie zu weit­erem Stress und Angst führen wird.
„Es ist zynisch und unmen­schlich, Men­schen monate- und jahre­lang auf eng­stem Raum zen­tral in abgele­ge­nen Kaser­nen unterzubrin­gen und dann die Auswirkun­gen dieser Zwang­sun­ter­bringung als Anlass zu nehmen, die Frei­heit­en und Hand­lungsmöglichkeit­en der Betrof­fe­nen noch weit­er einzuschränken“, kom­men­tiert Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Stu­di­en zu den Effek­ten zen­traler, fremdbes­timmter Unter­bringungs­for­men haben gezeigt, dass sich diese Lebens­be­din­gun­gen gesund­heitss­chädi­gend auswirken können.
Anstatt eine sachgerechte Analyse der Aus­gangslage vorzunehmen, disku­tiert Schröter lieber einen Verbleib von Flüchtlin­gen bis zu 24 Monat­en in Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen wie Dober­lug-Kirch­hain. Ein wirk­samer Gewaltschutz kann aber nur erfol­gen, wenn Lager wie dieses abgeschafft wer­den. Men­schen müssen unab­hängig von Herkun­ft und Bleibeper­spek­tive dezen­tral unterge­bracht und aufgenom­men, statt aus­ge­gren­zt und kaserniert werden.

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Zurück auf den Boden des Grundgesetzes! Familiennachzug ist Menschenrecht!

2016 hat­te die Bun­desregierung den Fam­i­li­en­nachzug für sub­sidiär geschützte Kriegs­flüchtlinge bis März 2018 aus­ge­set­zt. Die Hoff­nung der Geflüchteten, nun endlich auch ihre Fam­i­lien in Sicher­heit brin­gen zu kön­nen, wurde durch einen Beschluss des Bun­destags Anfang Feb­ru­ar erneut zunichte gemacht. „Das ist ein human­itär­er Offen­barung­seid, eine tiefe Ver­beu­gung vor dem Recht­spop­ulis­mus. Und es ist ein krass­er Ver­stoß gegen die Grun­dord­nung unseres Staates“ schätzt der Sprech­er des Aktions­bünd­niss­es Mar­tin Osin­s­ki ein. „Ehe und Fam­i­lie ste­hen unter dem beson­deren Schutz des Staates.“ heißt es in Artikel 6 des Grundgesetzes.
Gegen die weit­ere Tren­nung der Fam­i­lien waren im Jan­u­ar zahlre­iche Organ­i­sa­tio­nen Sturm gelaufen, darunter auch das Deutsche Kinder­hil­f­swerk. Die Exper­tIn­nen für den Schutz von Kindern hat­ten ein­dringlich vor den Fol­gen gewarnt, wenn Kinder jahre­lang von ihren Eltern getren­nt aufwach­sen müssen.Sie hat­ten erfol­g­los an die Bun­destagsab­ge­ord­neten appel­liert, „das inter­na­tion­al und grundge­set­zlich geschützte Recht auf famil­iäres Zusam­men­leben auch für diese Flüchtlingskinder zu respektieren“.
Die etwa ein­stündi­ge Ver­samm­lung auf dem Neu­rup­pin­er Schulplatz begin­nt am Mon­tag, 12.03.2018 um 17 Uhr.

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Arbeit & Soziales Flucht & Migration

Alle anders, alle gleich!“

Am 23.02.2018 find­et die Pre­miere des Films „Alle anders, alle gle­ich – Geschicht­en aus dem Lebens“ in Frank­furt (Oder) statt. Ein­lass ist ab 18:30 Uhr im „Frosch – Der Club“ (Ziegel­straße 36, 15230 Frank­furt (Oder)). Der Film ist das Ergeb­nis eines Pro­jek­tes des Utopia e.V., bei dem 15 geflu?chteten und nicht-geflu?chteten Jugendliche seit Som­mer 2017 zusammenarbeiteten.
Im Rah­men der interkul­turellen Begeg­nung haben die Mit­glieder der Gruppe sich u?ber ihre Lebens­geschicht­en aus­ge­tauscht, Gemein­samkeit­en als auch Unter­schiede her­aus­gear­beit­et und die gewonnenen Erken­nt­nisse im Film verarbeitet.
„Wir geben den einzel­nen Protagonist*innen ein Gesicht, um sie aus der Anonymita?t zu befreien.“, so Madlen Fox, Sprecherin der Gruppe.
„Ziel des Films ist es, Ras­sis­mus und anderen Diskri­m­inierungs­for­men ent­ge­gen­zuwirken, um unseren Tra?umen von ein­er offe­nen Gesellschaft na?her zu ru?cken“, so Hadi Hus­sai­ni, ein weit­er­er Sprech­er der Filmemacher*innen.
Das Pro­jekt wurde gefo?rdert durch die Bun­deszen­trale fu?r poli­tis­che Bil­dung und im Rah­men des Bun­de­spro­gramms „Demokratie leben!“ durch das Bun­desmin­is­teri­um fu?r Fam­i­lie, Senioren, Frauen und Jugend.

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Kundgebung: “Stoppt die Sklaverei in Libyen! Stoppt den Krieg gegen Migrant*innen!”

WO: EU-Kom­mis­sion, Unter den Lin­den 78, Nähe Bran­den­burg­er Tor
WANN: Mon­tag, 18.12.2017, 16.30 Uhr — 18:30 Uhr
ANREISE AUS POTSDAM mit RB21 um 15:43 Uhr ab Pots­dam Hbf
Aufruf (ENGLISH, ARABIC below):
Wir verurteilen die europäis­che Poli­tik auf das Schärf­ste. Sie
unter­stützen afrikanis­che Län­der um Flüch­t­ende und Migrant*innen von
ihren Gren­zen fern zu hal­ten. Sie kooperiert mit Reg­i­men, welche sie
selb­st als nicht regierungs­fähig oder kor­rupt ein­stuft, in dem sie
finanzielle Unter­stützung leis­tet und Train­ing­spro­gramme anbi­etet. Das
Ergeb­nis sind willkür­liche Gewalt, Tod und Sklaverei, wie aktuell bspw.
in Libyen und Niger öffentlich bekan­nt gewor­den ist. Den Regierun­gen der
Län­der, die als Durchreiselän­der auf dem Weg nach Europa dienen, wurden
hohe Sum­men gezahlt und weit­ere Gelder ver­sprochen. Neue Geset­ze und
mehr Gren­zkon­trolle seit­ens der EU greifen außer­halb des eigenen
Kon­ti­nents um sich. Jobs wer­den nur für Europäer*innen geschaffen,
während Afrikanis­che Men­schen – davon aus­geschlossen – sich um bessere
Lebens­be­din­gun­gen ander­swo bemühen müssen, dort gejagt wer­den wie Tiere
und sich allen nur erden­klichen Beschimp­fun­gen und Misshandlungen
aus­ge­set­zt sehen müssen.
Wir rufen alle europäis­chen Aktivist*innen dazu auf:
Schaut über eure eige­nen Gren­zen hinaus.Handelt um diese inhumanen
Sit­u­a­tio­nen inner­halb, wie außer­halb der EU zu ändern. Und nicht erst
dann, wenn der öffentliche Auf­schrei kommt! Gemein­sam mit aktiven
Geflüchteten gegen Ras­sis­mus und Sexismus!
Wir rufen alle afrikanis­chen Regierun­gen, die gemein­same Sache machen
mit der EU dazu auf: Ihr werdet die Ver­ant­wortlichen sein in der
Geschichte, die Ver­ant­wortlichen am Tod Mil­lio­nen eur­er Land­sleute wegen
eur­er Gier und eures Macht-Egoismus!
Wir rufen alle Men­schen auf, die für EU-Insti­tu­tio­nen arbeit­en: Es ist
eine Illu­sion, zu denken, dass ihr das Prob­lem, das ihr selb­st mit
kreiert habt, durch Geld und Wegschauen lösen kön­ntet. Vielmehr führt
eure Poli­tik zu mehr Men­schen­rechtsver­let­zun­gen und Tod. Stoppt den
Krieg gegen Migrant*innen!
Wir fordern:
Bewe­gungs­frei­heit für alle, Recht zu Kom­men, Recht zu Gehen, Recht zu
Bleiben!
Unterstützer*innen: WOMEN IN EXILE AND FRIENDS, Potsdam-Konvoi,
bor­der­line-europe, sea watch, JUGEND RETTET

Women In Exile


ENGLISH Version:
https://www.women-in-exile.net/wp-content/uploads/2017/12/Flyer-EU-Kommission-18.12.17-English.pdf
ARABIC Version:
https://www.women-in-exile.net/wp-content/uploads/2017/12/Flyer-EU-Kommission-18.12.17-Arabic.pdf
Aufruf LANG-Version:
https://www.women-in-exile.net/wp-content/uploads/2017/12/Flyer-EU-Kommission-18.12.17-Deutsch.pdf

Inforiot