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Flucht & Migration

Menschenrechte sind nicht verkäuflich?

Flüchtlingsrat Bran­den­burg kri­tisiert den Schlingerkurs der neuen Lan­desregierung zur Asyl­bLG-Nov­el­le scharf
Statt, wie öffentlich angekündigt, das neue diskri­m­inierende Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz im Bun­desrat abzulehnen, hat sich die rot-rote Koali­tion enthal­ten. Nun begrüßt der bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­ter Schröter den faulen Kom­pro­miss der Län­der. Das Gesetz schreibt die medi­zinis­che Min­i­malver­sorgung und andere Diskri­m­inierun­gen von Flüchtlin­gen fort, genau so wie die Zuständigkeit der Län­der für alle Kosten.
“Mit der heute abgeschlossene Vere­in­barung haben die Län­dern das Men­schen­recht der Flüchtlinge auf gesund­heitliche Gle­ich­be­hand­lung gegen kurzfristig bemessene Finanz­zusagen des Bun­des verkauft”, sagte Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Dass der neue Bran­den­burg­er Innen­min­is­ter Schröter den faulen Kom­pro­miss nun pos­i­tiv bew­ertet, sei beson­ders absurd, nach­dem das Sozialmin­is­teri­um noch vor weni­gen Tagen den Geset­zen­twurf scharf kri­tisierte und für „nicht zus­tim­mungs­fähig“ erk­lärte. Schon wenige Wochen nach Regierungsantritt zeigt sich die Unvere­in­barkeit ein­er men­schen­recht­sori­en­tierten Flüchtlingspoli­tik mit dem Wirken des Innen­min­is­ters Karl-Heinz Schröter.
Schon in der let­zten Leg­is­laturpe­ri­ode schrieb sich die rot-rote Lan­desregierung die Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes auf die Fah­nen. Erstens, weil es festschreibt, dass die Län­der für die Kosten, ein­schließlich der Hil­fe zum Leben­sun­ter­halt aufkom­men müssen und zweit­ens, weil es dafür sorgt, dass Flüchtlinge medi­zinis­che Behand­lun­gen, die über Akutver­sorgun­gen hin­aus­ge­hen, in jedem Einzelfall müh­sam erkämpfen müssen, wenn es ihnen über­haupt gelingt, angemessene Behand­lung zu bekom­men. Angesichts dessen sind Aus­sagen von Her­rn Schröter zynisch, der geschlossene Kom­pro­miss gehe zugun­sten betrof­fen­er Flüchtlinge. Hier wurde ein Grun­drecht gegen ein anderes ausgespielt.
Die vom Bund bei diesem Kuh­han­del gemachte Finanz­zusage von 1 Mil­liarde Euro für die Auf­nahme und Unter­bringung von Flüchtlin­gen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016. Die vere­in­barten Geset­zesver­schär­fun­gen wer­den hinge­gen über viele Jahre ihre diskri­m­inieren­den Wirkun­gen im Leben von Asyl­suchen­den und Migran­tInnen ent­fal­ten. Hätte man im Bun­desrat an der Ablehnung des Geset­zes fest­ge­hal­ten, wäre darüber hin­aus ohne­hin der Bund für einen Großteil der Leis­tun­gen zuständig gewor­den – und das nicht nur für zwei Jahre, son­dern langfristig.
Die Asyl­blG-Nov­el­le pfeift weit­ge­hend auf das Urteil des Bun­desver­fas­sungs­gerichts aus 2012. Auch kün­ftig soll gel­ten, dass an unbe­fris­teten Leis­tung­sein­schränkun­gen und Sank­tio­nen, entwürdi­gen­den Sach­leis­tun­gen und ein­er ggf. lebens­ge­fährlichen Min­i­malmedi­zin fest­ge­hal­ten wird. Die Behör­den kön­nen fak­tisch nach Belieben entschei­den, in welch­er Höhe sie Leis­tun­gen kürzen. Dies stellt einen ver­fas­sungswidri­gen Ein­griff in das Grun­drecht auf ein men­schen­würdi­ges Exis­tenzmin­i­mum dar.
Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeits­ge­setz soll mit den Instru­menten von Wiedere­in­reis­es­per­ren und Kurzbe­fris­tun­gen des Aufen­thalts zur Arbeitssuche den europäis­chen Gedanken eines Raums der Frei­heit und des Rechts auch für gren­züber­schre­i­t­end Arbeit und Zukun­ft Suchende konterkarieren.

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Flucht & Migration Gender & Sexualität

ausgegrenzt, ausgelagert, ausgeliefert… Gewalt gegen Frauen hat viele Gesichter

Flüchtlings­frauen erleben tagtäglich struk­turelle Gewalt:
Sie wer­den durch ein Leben in Sam­melun­terkün­ften mit Essenspaketen oder Gutscheinen entwürdigt und ent­mündigt. Sie lei­den darunter, um jede Kranken­be­hand­lung für sich oder ihre Kinder beim Sozialamt bet­teln zu müssen. Auch durch Arbeitsver­bote und man­gel­nde Möglichkeit­en Deutsch zu ler­nen wer­den asyl­suchende Frauen aus­ge­gren­zt und ans Haus gefes­selt. Viele Flüchtlings­frauen warten jeden Tag auf ihre Abschiebung in andere europäis­che Län­der wegen „Dublin III“. Das bedeutet sie wer­den wie Stückgut durch ganz Europa hin und her geschickt und kön­nen sich nie sich­er fühlen.
Als Frauen sind sie aber auch mit Gewalt gegen Frauen kon­fron­tiert, eine der häu­fig­sten Men­schen­rechtsver­let­zun­gen weltweit.
Dieses Schick­sal teilen sie mit vie­len Frauen auf der ganzen Welt. Gle­ichzeit­ig wer­den Flüchtlings­frauen durch die Unter­bringung in Lagern vor Gewalt noch weniger geschützt, als andere Frauen.
Schutz und Hil­fe vor Gewalt gegen Frauen?
Asyl­suchende Frauen erhal­ten wenig oder keine Infor­ma­tion über die Recht­slage und Hil­f­sange­bote. Das Per­son­al in den Sam­melun­terkün­ften ver­hält sich oft unsol­i­darisch oder ist über­fordert und häu­fig schlecht informiert.

Eine junge Frau wird von ihrem Ex-Part­ner, der in der­sel­ben Unterkun­ft lebt, schw­er mis­shan­delt und bedro­ht. Sie wen­det sich hil­fe­suchend an Mitar­bei­t­erIn­nen des „Heims“ und bekommt den „Rat“, sie solle sich zu ihrem Schutz in ihrem Zim­mer ein­schließen. Für ihren Schutz während der Benutzung der Gemein­schaft­sküche und der San­itär­räume fühlt sich vom Per­son­al der Unterkun­ft nie­mand zuständig. 

Hinzu kommt, dass asyl­suchende Frauen ihren All­t­ag und ihre Lebensper­spek­tiv­en in einem Ämter­d­schun­gel organ­isieren müssen, der für sie schw­er zu durch­schauen ist: Hau­sor­d­nung, Gutscheine, Unter­bringung in Sam­melun­terkün­ften, Res­i­den­zpflicht, Wohn­sitza­u­flage, Arbeit­ser­laub­nis oder Arbeitsver­bot, Asylver­fahren, Aufen­thalt­ser­laub­nis oder Abschiebung… Jedes indi­vidu­elle und exis­ten­zielle Bedürf­nis von Asyl­suchen­den wird von Behör­den oder von ver­meintlichen oder tat­säch­lichen Autoritäten ver­wal­tet. Ob Waschschutz, Heim­leitung, Sozialamt, Aus­län­der­be­hörde, Jugen­damt, Polizei oder Beratungsstelle …welche dieser Autoritäten für was zuständig ist, ist für Asyl­suchende nur schw­er zu durch­schauen und nur sel­ten wer­den sie als unter­stützend erlebt. Umso schw­er­er fällt es asyl­suchen­den Frauen, sich vorzustellen, dass eine dieser Autoritäten oder Insti­tu­tio­nen für ihren Schutz zuständig sein könnte.
Tat­säch­lich scheinen sich Behör­den oder Insti­tu­tio­nen auch oft nicht zuständig zu fühlen. Denn häu­fig ist die Auf­nahme in ein Frauen­haus an eine Finanzierungszusage des Sozialamts geknüpft, die wiederum unter Bezug­nahme auf das Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­setz, die Res­i­den­zpflicht oder die Wohn­sitza­u­flage ver­weigert wer­den kann.

Eine allein­erziehende Asyl­suchende flieht aus Angst vor den gewalt­täti­gen Über­grif­f­en ihres 17-jähri­gen Sohnes zunächst zu ein­er Fre­undin und ver­sucht dann tele­fonisch einen Platz in einem Frauen­haus zu bekom­men. Nach zahlre­ichen Tele­fonat­en hat sie endlich Tage später ein Frauen­haus in einem anderen Land­kreis gefun­den, das Platz für sie hat. Das zuständi­ge Sozialamt ver­weigert die Finanzierung, deshalb wird sie nicht aufgenom­men. Wochen später nimmt ein Berlin­er Frauen­haus sie zunächst auf und teilt ihr dann aber unter Ver­weis auf die Res­i­den­zpflicht und die beste­hende Wohn­sitza­u­flage mit, sie könne nur bis Ende des Monats bleiben. Das zuständi­ge Jugen­damt ver­langt die Rück­kehr der Mut­ter in die Sam­melun­terkun­ft und block­iert alle Anträge auf Umverteilung. Die betrof­fene Frau “wohnt” daraufhin monate­lang mal hier mal da bei Freundinnen.


Wer schlägt, muss gehn?

In der bran­den­burg­er Behör­den­prax­is wer­den wesentliche Bestandteile des Gewaltschutzge­set­zes in Sam­melun­terkün­ften nicht einge­set­zt und asyl­suchende Frauen bleiben damit ungeschützt.
Zum einem erlässt die Polizei in der Regel keine Schutzanord­nun­gen, die den Gewalt­täter vorüberge­hend aus dem gemein­samen Haushalt mit dem Opfer, in diesem Fall in ein­er Sam­melun­terkun­ft, weg weist.
Und zum anderen sehen bürokratis­che Regelun­gen der Lan­desregierung eine dauer­hafte sichere räum­liche Tren­nung von Täter und Opfer, nur dann vor, wenn das Opfer in einen anderen Land­kreis umverteilt wer­den möchte.
Diese Prax­is ste­ht aus unser­er Sicht in ekla­tan­ten Wider­spruch zum Gewaltschutzge­setz und häu­fig auch dem Kindeswohl.

Pots­dam: Eine schwan­gere Frau mit zwei kleinen Kindern muss durch mehreren Frauen­häusern des Lan­des wech­seln, ehe sie mit den Kindern schließlich, nach der Eröff­nung ein­er Gemein­schaft­sun­terkun­ft für Frauen, in Pots­dam unterge­bracht wer­den kann. Der gewalt­tätige Ehe­mann verbleibt die ganze Zeit in der Gemein­schaft­sun­terkun­ft. Seine Umverteilung in eine andere Unterkun­ft in einen anderen Land­kreis ist nach Recht­sauf­fas­sung der Aus­län­der­be­hörde und des Innen­min­is­teri­ums nur auf seinen eige­nen Wun­sch hin möglich. 

Deshalb fordern wir von Poli­tik und Ver­wal­tung Maß­nah­men zum Schutz von asyl­suchen­den Frauen:
» Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt! Insti­tu­tio­nen, die Unter­stützung für betrof­fene Frauen anbi­eten, müssen mit aus­re­ichend Mit­teln aus­ges­tat­tet wer­den, um ihre Ange­bote auch auf asyl­suchende Frauen auszuricht­en. Es muss gewährleis­tet wer­den, dass alle von Gewalt betrof­fe­nen Frauen – unab­hängig vom Aufen­thaltssta­tus – und ihre Kinder sich­er, schnell, unbürokratisch und bedarf­s­gerecht Schutz und qual­i­fizierte Hil­fe in einem Frauen­haus ihrer Wahl erhal­ten können.
» Das Gewaltschutzge­set­zes muss auch für asyl­suchende Frauen gel­ten! Dafür brauchen Polizei und Ver­wal­tungs­be­hör­den eine Weisung aus dem Sozial- und dem Innen­min­is­teri­um und eine entsprechende Klarstel­lung im Landespolizeigesetzes.
» Lebens­be­din­gun­gen von Asyl­suchen­den in den Sam­melun­terkün­ften befördern Gewalt gegen Frauen. Deshalb sollen asyl­suchende Frauen in Pri­vat­woh­nun­gen am Ort ihrer Wahl leben können.

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Antifaschismus Flucht & Migration

Potsdam und Gransee: Lichtermärsche gegen Asylsuchende

INFORIOT Ras­sis­tis­ch­er Auf­marsch für den Fre­itag, den 19. Dezem­ber in Pots­dam angekündigt / Am Woch­enende marschierten 70 Neon­azis mit Fack­eln gegen Asyl­suchende in Gransee (Ober­hav­el)

Screenshot der Veranstaltung
Screen­shot der Veranstaltung

Unter den Mot­to „Lichter­marsch gegen Asylpoli­tik!“ soll in Pots­dam am 19. Dezem­ber demon­stri­ert wer­den. Ab 17 Uhr soll es vom Johannes-Kepler-Platz aus einen Marsch zum Pots­damer Land­tag gehen. Der Ver­anstal­ter, der bei Face­book unter den Namen „Ulf Bad­er“ auftritt, ruft zu einem Auf­marsch gegen die Errich­tung von Asyl-Con­tain­erdör­fern in Pots­dam auf. Auf seinen pri­vat­en Account teilt er Post­ings für die „Hooli­gans gegen Salafis­ten“ (HoGeSa), Artikel der Recht­saußen-Zeitung “Junge Frei­heit”, Demon­stra­tionsaufrufe und Fotos der extrem recht­en Aufmärsche gegen die Unter­bringung von Asyl­suchen­den in Berlin-Marzahn, Köpenick und Buch und mehrere Video der extrem recht­en Musiker_innen “Vil­lain 051” und “Dee Ex”. Auch ein NPD-Plakat find­et sich in sein­er Time­line, allerd­ings ohne das Parteilogo.

In der Ver­gan­gen­heit organ­isierte die NPD in Pots­dam zu den Land­tagswahlen eine nicht unähn­lich aus­gerichtete Kundge­bung gegen Asyl­suchende. Die Aktion wurde von bre­it­en Protesten von Zivilge­sellschafte und Antifa begleitet.

Neon­azis marschierten am Woch­enende in Gransee (Ober­hav­el)
Screenshots der Fotos der Demonstration in Gransee auf der Facebook-Seite "Unser Licht gegen Überfremdung"
Screen­shots der Fotos der Demon­stra­tion in Gransee auf der Face­book-Seite “Unser Licht gegen Überfremdung”

Am ver­gan­genen Woch­enende marschierten knapp 70 Neon­azis unangemeldet unter dem Mot­to „Ein Licht für Deutsch­land gegen Über­frem­dung“ mit Fack­eln in Gransee. Auf der gle­ich­nami­gen Face­book-Seite find­en sich dazu Fotos und ein Flug­blatt, für das der bekan­nte Neon­azi Maik Eminger ver­ant­wortlich ist. Es han­delt sich um den Zwill­ings­brud­er des in München angeklagten NSU-Unter­stützers André Eminger. Ursprünglich hat­te Eminger eine Kundge­bung für den Sonnabend zwis­chen 18–19:30 Uhr in Werder angemeldet. Die Ver­anstal­tung wurde jedoch durch die Polizei ver­boten. So wichen die Neon­azis schein­bar spon­tan nach Gransee aus. Eminger selb­st war den Sonnabend noch neben weit­eren Neon­azis aus Berlin, Neu­rup­pin und dem Havel­land im bay­erischen Wun­siedel bei einem „Helden­gen­denken“ zu Ehren von Hitler­stel­lvertreter der Rudolf Hess.

Die Face­book-Seite „Ein Licht für Deutsch­land gegen Über­frem­dung“ wird haupt­säch­lich von Neon­azis aus Pots­dam-Mit­tel­mark fre­quen­tiert. Mit dabei sind etwa die NPD-Abge­ord­neten Andre Schär und Pas­cal Stolle, sowie der Account der NPD-Pots­dam-Mit­tel­mark. Auch der Mörder und Neon­azi Sascha Lücke, welch­er 1996 den Punk Sven Beuter in Bran­den­burg an der Hav­el tot schlug, zeigt sich sehr aktiv auf der Seite.
Screenshot des Postings auf der Facebook Seite "Unser Licht gegen Überfremdung". Unter den Likes: Sascha Lücke und Andre Schär
Screen­shot des Post­ings auf der Face­book Seite “Unser Licht gegen Über­frem­dung”. Unter den Likes: Sascha Lücke und Andre Schär

Eben­falls find­et sich ein Bericht zur Demon­stra­tion auf der Seite „Licht und Schat­ten“. Die Neon­azi-Struk­tur ist eine Nach­fol­ge­or­gan­i­sa­tion der Freien Kräfte Pots­dam, die nach dem Vor­bild der Spreelichter die “Volkstod”-Kampagne auf­greifen. „Wir erken­nen die Gefahr. Die Gefahr zunehmender Über­frem­dung, die Gefahr des dro­hen­den Kul­turz­er­falls, die Gefahr des nahen­den Volk­stodes“, hieß es im Bericht. Einen ähn­lichen Auf­marsch hiel­ten sie am 8. Mai des ver­gan­genen Jahres in Kloster Lehnin ab.
Bericht zur Demonstration in Gransee auf der "Licht und Schatten" Webseite
Bericht zur Demon­stra­tion in Gransee auf der “Licht und Schat­ten” Webseite
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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Flucht & Migration Law & Order

Kundgebungen am 08.11.2014 in Wittstock und Neuruppin

Die Über­frem­dungs-Para­neua ist ein schlechter Witz angesichts eines Aus­län­der­an­teils von zwei Prozent in unser­er Region. Sie entspringt dem ras­sis­tis­chen Gedankengut neon­azis­tis­ch­er Köpfe. Solche verlogenen
“Mah­nwachen” wer­den wir nicht unwider­sprochen lassen!
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Infor­ma­tion von “Witt­stock beken­nt Farbe”:
“Um diese Ver­anstal­tung nicht unkom­men­tiert zu lassen, wer­den wir am *Sam­stag um 7:00 Uhr den Mark­t­platz deko­ri­eren*, mit Schüler­plakat­en und weit­eren Mate­ri­alien. Die Stadt Witt­stock wird an diesem Tag Bauzäune o.ä. auf­stellen, Sie sind her­zlich willkom­men, vorhan­dene Trans­par­ente mitzubrin­gen und beim Deko­ri­eren zu helfen.
Die Zeit *zwis­chen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr* ist sich­er eine gute, um dort am Mark­t­platz Geld abzuheben, einen Brief einzuw­er­fen oder im Spiel­waren­laden nach Ras­seln oder Trillerpfeifen für die begin­nende Karneval­szeit zu schauen.
Ich freue mich, wenn Sie diese Infor­ma­tion an alle Inter­essierten weiterreichen.”
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Infor­ma­tion von “Neu­rup­pin bleibt bunt”:
10 bis 13 Uhr Kundge­bung in Neu­rup­pin am REIZ-Eingang
Otto-Grote­wohl-Straße unter dem Mot­to “Die Welt zu Gast bei Fre­un­den — Ras­sis­ten nach Hause schick­en”. Unter anderem wer­den wir Flug­blät­ter verteilen gegen den so genan­nten “Tag der deutschen Zukun­ft” (angekündigt für 06.06.2015 in Neuruppin).
Wir freuen uns über fan­tasievolle Beteili­gung mit Plakaten,
Trans­par­enten und anderem Demobesteck.

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Flucht & Migration

Aufforderung zur Umsetzung der Zusage des Bundesrats und der Bundesregierung bezüglich des Vorrangs von Geldleistungen

Wir, die Asyl­suchen­den und Gedulde­ten von Hen­nigs­dorf und im ganzen Land­kreis Ober­hav­el, erhal­ten noch immer einen Großteil der Sozialleis­tun­gen in Form von Gutscheinen. Gutscheine sind diskri­m­inierend und machen es uns unmöglich, frei zu wählen, was wir
benöti­gen und erschw­eren die Teil­habe am sozialen und kul­turellen Leben. Deshalb kön­nen sie auch krank machen.
Die poli­tisch Ver­ant­wortlichen, Lan­drat Schröter, Kreistagsvor­sitzen­der Schröder und die Kreistags­frak­tio­nen, wer­den in dem Brief dazu aufge­fordert, die Zusage der Bun­desregierung und des Bun­desrats, die Sozialleis­tun­gen für Asyl­suchende und Geduldete zukün­ftig vor­rangig in Form von Geldleis­tun­gen auszuzahlen (Pro­tokollerk­lärung des Bun­desrat 19.09.2014), umzuset­zen. Die kooperieren­den Super­märk­te wer­den gebeten, die Zusam­me­nar­beit mit SODEXO zu unter­lassen, um zu mehr Gle­ich­berech­ti­gung beizutragen.

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Kurzfristige Verhinderung eines „Verbrechens, das keine Rücksicht auf mein Leben nimmt“

Dies wird auch anhand von Justin Woachi Patoupés Geschichte deut­lich. Er beantragte 2012 Asyl in der Slowakei und ver­ließ das Land 2014, um eine angemessene, umfan­gre­iche Behand­lung sein­er Leberkrebs-Erkrankung zu erre­ichen. Vor kurzem wurde diese Behand­lung gegen seinen Willen in
Deutsch­land abge­brochen und er sollte genau dor­thin abgeschoben wer­den, wo ihm sein Recht auf Gesund­heit eben­falls aberkan­nt wurde. Die Bedin­gun­gen für Flüchtlinge in der Slowakei im All­ge­meinen sind kaum trag­bar, wie Berichte von Pro Asyl und Amnesty Inter­na­tion­al belegen.
So wurde die Slowakei „wegen der Abschiebung von Men­schen in Län­der kri­tisiert, in denen sie Gefahr liefen, gefoltert oder anderen Mis­shand­lun­gen aus­ge­set­zt zu wer­den.“ Hin­ter­grund der Abschiebung in die Slowakei sind die sog. Dublin-Abkom­men der EU sowie Nor­we­gen, Island, der Schweiz und Liecht­en­stein, bei denen Anträge auf Asyl zunächst nur
in dem Mit­gliedsstaat angenom­men wer­den, in den der_die
Antragssteller_in zuerst ein­gereist ist. Meist sind dies Staat­en am Rande der EU, in die in Deutsch­land lebende Asyl­suchende dann abgeschoben wer­den. Oft­mals sind dort die Lebens­be­din­gun­gen für Geflüchtete noch schlechter als in Deutschland.
Die Dublin-Verord­nung sieht zudem umfan­gre­ich Gründe vor, eine_n Asyl­suchen­den vor sein­er Abschiebung zu inhaftieren. So wurde auch Justin Woachi Patoupé vor sein­er Ein­liefer­ung in das Klinikum Frank­furt (Oder) im Abschiebege­fäng­nis in Eisen­hüt­ten­stadt fest­ge­hal­ten. Von dort schrieb er in einem Brief: „Ich wurde aufge­fordert, in die Slowakei zurück zu kehren. Das ist ein Ver­brechen, das keine Rück­sicht auf mein
Leben nimmt, das ist eine unmen­schliche Entschei­dung, die auf unmen­schliche Geset­ze und Kon­ven­tio­nen grün­det. Ich bin kein Krim­ineller, sodass man mich heute ins Gefäng­nis sper­ren muss. Ich bin auch kein Ter­ror­ist, den man sein­er Frei­heit beraubt. Ich bin ein Men­sch wie ihr, der ein Recht auf Gesund­heit und auf Frei­heit hat. Ich habe ein
Recht auf Leben.“
Der Utopia e.V. sol­i­darisiert sich mit Justin Woachi Patoupés Kampf gegen die men­sche­nun­würdi­gen Asyl-Bed­i­n­un­gen und fordert die zuständi­gen Behör­den auf, alle geplanten Abschiebun­gen zu wider­rufen. Die Krim­i­nal­isierung von Geflüchteten und das wortwörtliche Abschieben von
Ver­ant­wor­tung auf andere Mit­gliedsstaat­en im Rah­men der
Dublin-Verord­nun­gen muss gestoppt wer­den! Die Flüchtlings­ber­atung des Utopia e.V. sieht sich in diesem Zusam­men­hang mit ein­er Ver­hin­derung ihrer eigentlichen Arbeit kon­fron­tiert: Nicht die Unter­stützung von
Asylver­fahren ste­ht im Vorder­grund, son­dern ein kleinkari­ertes bürokratis­ches Rin­gen mit den Bes­tim­mungen von Dublin, die dem Asylver­fahren vorge­lagert sind und die Geflüchteten in ihrem Ein­treten für uni­ver­sale Men­schen­rechte zer­mür­ben soll.
Kein Men­sch ist ille­gal! Bleiberecht überall!
Frank­furt (Oder), den 20.10.2014,
Utopia e.V.

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Flucht & Migration

Freiheit für Justin! Abschiebung und Abschiebehaft stoppen! Aufenthalt und medizinische Behandlung sichern!

Freiheit für Justin!
Frei­heit für Justin!

Justin braucht Eure prak­tis­che Sol­i­dar­ität! Poli­tisch Ver­ant­wortliche und Flugge­sellschaften, die am 21.10. von Leipzig nach Bratisla­va fliegen, anrufen, anmailen und informieren! Sol­i­dar­ität kann hier eben­falls per Unter­schrift gezeigt wer­den, um diese Peti­tion noch vor dem Abschiebeter­min weit­er­leit­en zu können.
Justin Woachi Patoupe ver­ließ mit Hil­fe seines sys­ten­mkri­tis­chen und poli­tisch aktiv­en Vaters mit 22 Jahren Kamerun.
Dies gelang ihm mit ein­er Stu­dien­zu­las­sung für Architek­tur in der Ukraine 2010. Auf Grund der finanziellen Sit­u­a­tion und des Todes seines Vaters, musste er das Studi­um abbrechen und ver­ließ 2012 die Ukraine Rich­tung Slowakei.
Dort stellte er einen Asy­lantrag und bekam nach einem Jahr eine Arbeit­ser­laub­nis und einen Job. Diesen kon­nte er auf Grund seines sich ver­schlechtern­den Gesund­heit­szu­s­tandes sowie ein­er fehlen­den adäquat­en Gesund­heitsver­sorgung nicht mehr ausüben. So wurde ihm lt. eige­nen Aus­sagen Häpati­tis C, Leber- oder Nierenkrebs sowie Wirbel­säu­len­schä­den attestiert, wobei let­ztere seine Bewe­gungsmöglichkeit­en ins­beson­dere der Beine stark einschränkten.
Da eine angemessene medi­zinis­che Behand­lung in der Slowakei nicht möglich gewe­sen sei, ver­suchte er nach Frankre­ich zu gelan­gen. An der öster­re­ich­sich-deutschen Gren­ze wurde er festgenom­men, zu einem Asy­lantrag gezwun­gen und in die Erstauf­nah­meein­rich­tung Eisen­hüt­ten­stadt geschickt.
Eine notwenige, vol­lum­fängliche medi­zinis­che Unter­suchung und Behand­lung scheint es dort aber nicht oder nur teil­weise gegeben zu haben.
Nach der Ablehnung seines Asy­lantrages und einiger abgelehn­ter Eilanträge (das Hauptver­fahren ist noch anhängig) mit Bezug auf Dublin III und der fol­gen­den Abschiebeauf­forderung suchte Justin weit­er­hin medi­zinis­che Hilfe.
Bei der geplanten Abschiebung vom Flughafen Berlin-Tegel nach Kosice (Slowakei) am 24.09. wurde Justin nicht angetrof­fen. Am 09.10. 2014 wurde er am Bahn­hof Karl­sruhe festgenom­men und in Abschiebe­haft nach Eisen­hüt­ten­stadt überstellt.
Laut Beschluss des Amts­gericht­es Karl­sruhe soll er am 21.10. über den Flughafen Leipzig in die Slowakei zurück­geschoben wer­den. Mehrfach hat­te Justin darauf hingewiesen, nicht in die Slowakei zurück und lediglich sein Recht auf Frei­heit und eine medi­zinis­che Behand­lung wahrnehmen zu wollen (“ Ich hab Angst in der Slowakei zu sterben”).
Diese ulti­ma­tiv­en Men­schen­rechte sollen ihm nun per Abschiebung ver­wehrt wer­den. Dabei wird auch nicht berück­sichtigt, dass die Lebenssi­t­u­a­tion ins­ge­samt für Geflüchtete in der Slowakei keines­falls unprob­lema­tisch son­dern dur­chaus prekär ist.
“Die Slowakei wurde wegen der Abschiebung von Men­schen in Län­der kri­tisiert, in denen sie Gefahr liefen, gefoltert oder anderen Mis­shand­lun­gen aus­ge­set­zt zu wer­den.” (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2013/slowakei?destination=node/3012)
“Slowakische Beamte: Flüchtlin­gen auf Kopf uriniert” (http://derstandard.at/2379572)
“Ukraine: Flüchtlinge als Opfer allum­fassender Korruption”
(http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/ukraine_fluechtlinge_als_opfer_allumfassender_korruption/)
Derzeit befind­et sich Justin im Kranken­haus Frankfurt/Oder. Ob er dort “abschiebungstauglich” gemacht wer­den soll, ist nicht bekan­nt. Eine Anwältin hat Rechtsmit­tel wegen Rechtswidrigkeit gegen den Haftbeschluss sowie den Abschiebebeschluss eingelegt.
Wir die Unterzeichner_innen fordern:
1. Sofor­tige Freilas­sung aus der Abschiebehaft.
2. Sofor­tige und umfängliche medi­zinis­che Behandlung.
3. Eine unab­hängige medi­zinis­che Untersuchung.
4. Keine Abschiebung! Erst Recht nicht vor dem Abschluss des Haupt­sachev­er­fahrens sowie der Entschei­dung über derzeit­ig und fol­gende, ein­gere­ichte Rechtsmittel!
Nie­mand ist ille­gal! Abschiebun­gen und Dublin II + III abschaffen!

(alle Angaben lei­der unter Vor­be­halt der richti­gen Wider­gabe bzw. Übersetzung)
Brief an alle von Justin aus der Abschiebehaft:
“Ich heiße Woachi Patoupé Justin. Ich bin ein Men­sch mit kamerunis­ch­er Nation­al­ität. Ich bin sehr deprim­iert und vol­lkom­men verzweifelt, nach­dem ich vier Tage ohne Essen und Trinken ver­bracht habe. Hinzu kom­men die Begleit­er­schei­n­un­gen, (wie Schwindel, Schmerzen, Müdigkeit…), so dass ich ger­ade so den Stift hal­ten kann, um Euch einen Teil mein­er Geschichte zu erzählen, einen Teil meines Lebens.
Als ich 2012 in die Slowakei gekom­men bin, wurde ich im Asyl­heim Huméné emp­fan­gen. Nach der ärztlichen Unter­suchung, teilte der Arzt mir mit, dass ich bere­its seit Jahren Leberkrebs habe sowie eine Verkrüm­mung der Wirbel­säule, auf die die Schmerzen zurück zu führen seien, die sich zwei Jahre später bis in die Füße zogen. Als ich zwei Jahre später fest­stellte, dass sich meine Gesund­heit erhe­blich ver­schlechtert hat­te, beschloss ich, die Slowakei zu ver­lassen und nach Frankre­ich zu gehen und mich dort auf der Suche nach medi­zinis­ch­er Behand­lung zu machen. Als mich aber die deutsche Polizei an der öster­re­ichisch-deutschen Gren­ze im Feb­ru­ar 2014 fes­t­nahm, hat­te ich keine Wahl mehr. Mir blieb nur noch, erneut Asyl zu beantra­gen. Acht Monate später wurde meine Behand­lung mit dem Ziel mein­er Gesun­dung [in Deutsch­land] abge­brochen. Ich wurde aufge­fordert, in die Slowakei zurück zu kehren. Das ist ein Ver­brechen, das keine Rück­sicht auf mein Leben nimmt, das ist eine unmen­schliche Entschei­dung, die auf unmen­schliche Geset­ze und Kon­ven­tio­nen grün­det. Ich bin kein Krim­ineller, so dass man mich heute ins Gefäng­nis sper­ren muss. Ich bin auch kein Ter­ror­ist, den man sein­er Frei­heit beraubt. Ich bin ein Men­sch wie ihr, der ein Recht auf Gesund­heit und auf Frei­heit hat. Ich habe ein Recht auf Leben. Ich bin ein Men­sch, der alle Vorteile genießen kön­nen sollte, die die Natur uns bietet, bevor mein Aufen­thalt auf dieser Erde zu Ende geht. Jedes men­schliche Wesen hat ein Recht auf Gesundheit.
Justin aus dem Gefäng­nis in Eisenhüttenstadt”
Empfänger:
Peti­tion­sauss­chuss Deutsch­er Bun­destag und Land­tag Brandenburg
Land­tag Brandenburg
Abschiebung und Abschiebe­haft stop­pen! Aufen­thalt und medi­zinis­che Behand­lung sichern!
Mit fre­undlichen Grüßen
[Ihr Name]
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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Kein Schutz für eritreische Flüchtlinge in Brandenburg?

Vor der Mil­itärdik­tatur in Eritrea geflo­hen, in der Forster Unterkun­ft von anderen Flüchtlin­gen mis­shan­delt, in Guben von Ras­sis­ten ange­grif­f­en und nach der Zeu­ge­naus­sage auf der Polizeis­ta­tion in Hand­schellen gelegt – sieht so Flüchtlingss­chutz in Bran­den­burg aus? Diesen Text empfehlen
Der Angriff in der Forster Unterkun­ft in der Nacht zum 20. August erfol­gte nicht ohne Vor­war­nung. Schon 14 Tage vorher wen­det sich die 15-köp­fige Flüchtlings­gruppe aus Eritrea an die Heim­leitung mit der Bitte um Hil­fe gegen Beschimp­fun­gen und Bedro­hun­gen durch andere Heim­be­wohn­er. Aber nichts passiert. Da es keine abgeschlosse­nen Wohnein­heit­en in der Unterkun­ft gibt, kann die Sit­u­a­tion weit­er eskalieren: Die eritreis­che Gruppe wird am 20. August regel­recht über­fall­en. Vier der Män­ner müssen im Kranken­haus behan­delt wer­den, ein­er von ihnen neun Tage lang.
Jet­zt reagieren die Behör­den schnell und ver­legen die inzwis­chen mehrfach trau­ma­tisierte Gruppe nach Guben. Doch auch hier kön­nen sie keinen Frieden find­en, son­dern wer­den kon­fron­tiert mit ein­er Serie ras­sis­tis­ch­er Anfein­dun­gen und Angriffe. Wenige Tage nach ihrer Ankun­ft wird die Parole „Refugees go home!“ auf den Weg vor ihrer Unterkun­ft gemalt. Zwei Tage nach sein­er Ent­las­sung aus dem Kranken­haus wird ein­er von ihnen vor einem Super­markt in Guben ras­sis­tisch bedro­ht. In Guben fehlen der Gruppe Ansprech­part­ner, die ihnen durch die schwierige Sit­u­a­tion helfen. Nach Auskun­ft der zuständi­gen Behörde ist tägliche ein­er der Mitar­beit­er für eine Stunde vor Ort, zu wenig und immer wieder fehlen Englis­chken­nt­nisse, um sich ver­ständi­gen zu kön­nen. In ihrer Verzwei­flung flücht­en sie nach Gießen in Hes­sen zu einem eritreis­chen Vere­in, bei dem sie Rat und Unter­stützung bekom­men. Wegen ihrer Zuteilung zum Land­kreis Spree-Neiße müssen sie aber nach Guben zurück. Am 25. Sep­tem­ber kommt es dort zu einem weit­eren ras­sis­tis­chen Angriff, direkt vor ihrer Unterkun­ft. Dieses Mal rufen sie die Polizei und ein­er der Betrof­fe­nen fährt mit zur Zeu­ge­naus­sage nach Cot­tbus. Dort muss er mehrere Stun­den auf einen Dol­metsch­er warten, der dann aber nur Ara­bisch spricht. Unver­richteter Dinge soll er nach Guben zurück­ge­fahren wer­den. Seine Hände wer­den dafür mit Hand­schellen auf den Rück­en gefes­selt. Diese völ­lig unver­ständliche, erniedri­gende und bedrohliche Behand­lung als Opferzeu­gen hat ihn nach­haltig schock­iert. Die Polizei wird vom Vere­in Opfer­per­spek­tive am 6. Okto­ber um eine Stel­lung­nahme gebeten, die bis heute nicht erfol­gt ist.
Am 30. Sep­tem­ber wandten sich die Eritreer mit dem fol­gen­den Brief an die Öffentlichkeit:
Wir, die unten­ste­hen­den Unterze­ich­n­er, sind mit Prob­le­men kon­fron­tiert, die unser Leben bedro­hen. Obwohl wir dies schon am 6.8.2014, in einem Offe­nen Brief an die soziale Betreu­ung [Heim­leitung] in Forst mit­geteilt hat­ten, hat nie­mand etwas unter­nom­men oder ver­sucht, diese schlim­men Aktiv­itäten zu ver­hin­dern. Am 20.9.2014 gegen 2 Uhr nachts umringten uns 50 Per­so­n­en in unser­er Unterkun­ft und grif­f­en uns bru­tal im Schlaf an. Forst ist für uns keine Minute mehr sich­er. Gegen­wär­tig leben wir in Guben. Hier sind wir noch immer mit Prob­le­men kon­fron­tiert. Hier gibt es Per­so­n­en (höchst­wahrschein­lich Ras­sis­ten), die uns has­sen und bedro­hen. Sie haben Worte gegen uns an die Seite des Gebäudes geschrieben, in dem wir jet­zt wohnen. Diese Men­schen rufen uns hin­ter­her und spuck­en nach uns, wenn wir in den Strassen Gubens laufen. Wir kön­nen uns hier nicht frei bewe­gen. Am 30.8.2014 ver­suchte eine Per­son M. mit einem Spray anzu­greifen, während er auf dem Weg zum Super­markt war. Und am 25.9.2014 gegen 6 Uhr abends ver­fol­gten 4 Per­so­n­en, deren Iden­tität uns nicht bekan­nt ist, mit einem schwarzen Auto [Autonr. bekan­nt] F. und M.. Sie kon­nten entkom­men. Dieses mal riefen wir die Polizei. Die Polizei kam und nahm F. mit zu ihrem Büro in Cot­tbus. Er blieb dort für 4 Stun­den, während­dessen sie ver­sucht­en, ihn mit Hil­fe eines Über­set­zers über den Angriff zu befra­gen. Diese Befra­gung war erfol­g­los, da der Über­set­zer Ara­bisch über­set­zen kon­nte, F. aber kein Ara­bisch ver­ste­ht. Später dann wandte sich die Polizei an F. und fes­selte seine Hände, was uns sehr über­rascht hat. Unser Leben ist noch immer in Gefahr. Wir sind sehr verzweifelt und angestrengt. Es gibt nie­man­den, der sich um uns küm­mert. Deshalb bit­ten wir die zuständi­gen Stellen darum, uns zu einem sicher­eren Platz zu brin­gen oder, falls möglich, unser Asyl­begehren so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Her­zlichen Dank.
(Unterze­ich­net von 15 Flüchtlin­gen aus Guben)
Opfer­per­spek­tive und Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordern:
‑unverzügliche Unter­bringung der eritreis­chen Flüchtlinge an einem Ort, wo sie in Sicher­heit leben kön­nen; Bewil­li­gung ihrer Umverteilungsanträge nach Cottbus;
— vor­rangige Bear­beitung ihrer Asy­lanträge; Eritrea ist eines der Herkun­ft­slän­der mit der höch­sten Asyl-Anerken­nungsquote; nach ihrer Anerken­nung als poli­tisch Ver­fol­gte hät­ten sie das Recht auf freie Wohnortwahl.

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Verharmlosung von Nationalismus und Rassismus in Brandenburg

Im Nach­gang der Land­tagswahlen in Bran­den­burg am 14. Sep­tem­ber gab der Geschäfts­führer des Bran­den­bur­gis­chen Insti­tuts für Gemein­we­sen­ber­atung in der Märkischen Oder-Zeitung eine Exper­tise zu den Ursachen der gerin­gen Wahlbeteili­gung von 47,9 Prozent, dem Wahler­folg der „Alter­na­tive für Deutsch­land“ (AfD) und dem Umgang mit Geflüchteten im Land ab.[1] Dass das Insti­tut zur Wahlanalyse von einem lan­desweit­en Presse­or­gan als Expert_innenstelle herange­zo­gen wird, ist zunächst nicht ungewöhn­lich. Die Fehlein­schätzung der derzeit­i­gen poli­tis­chen Land­schaft Bran­den­burgs hinge­gen schon: Ekla­tant falsch waren die Darstel­lun­gen im Zusam­men­hang mit den Wahler­fol­gen der AfD und dem Umgang mit geflüchteten Men­schen in Brandenburg.
Das Prob­lem
Dirk Wilk­ing, Geschäfts­führer des Insti­tuts, schätzt die AfD zwar als nation­alkon­ser­v­a­tive Partei ein, sieht aber keine Verknüp­fung ihres Wahler­fol­gs mit dem Diskurs um Krim­i­nal­ität in der deutsch-pol­nis­chen Region. Dies geht an der Real­ität vor­bei: Die AfD erlangte bei den Wahlen ins­ge­samt 12,2 Prozent. In fast ganz Bran­den­burg lag sie bei über 10%, in der Gren­zre­gion sog­ar höher – etwa in Oder-Spree (21,3%) und Frank­furt (Oder) (19,7%). „Gren­zkrim­i­nal­ität und Sicher­heit“ waren die The­men, mit denen die AfD haupt­säch­lich ihren lan­desweit­en Wahlkampf geführt hat. Sie sind in allen Regio­nen ent­lang der Gren­ze pop­ulär. Öffentliche oder in den sozialen Medi­en geführte polen­feindliche Debat­ten und auch die Exis­tenz von soge­nan­nten “Bürg­er­wehren” beispiel­sweise in den Städten Küstrin-Kietz, Neuzelle, Eisen­hüt­ten­stadt und Frank­furt (Oder) soll­ten Beweis genug dafür sein, dass die AfD diese Stim­mung nutzen kon­nte und ihre Posi­tio­nen ger­ade dort auf frucht­baren Boden fielen.[2] Gideon Botsch von Moses-Mendelssohn-Insti­tut Pots­dam etwa charak­ter­isierte die AfD tre­f­fend als nation­alpop­ulis­tis­che Rechtspartei.[3]
Zudem for­muliert Wilk­ing die Annahme, dass Geflüchtete und deren Unter­bringung in den Kom­munen im All­ge­meinen akzep­tiert seien. Eine nähere Betra­ch­tung der bran­den­bur­gis­chen Ver­hält­nisse hätte ihn zu einem anderen Schluss kom­men lassen müssen: Die durch den Anstieg von Flüchtlingszahlen bed­ingte Neuein­rich­tung von Flüchtling­sun­terkün­ften löste in vie­len Kom­munen eine Welle des Protests aus. Die all­ge­meine Stim­mung gegenüber den Geflüchteten und ihren Unterstützer_innen war kri­tisch bis feindlich; in eini­gen Gegen­den ging der Hass auf Geflüchtete so weit, dass es zu gewalt­täti­gen Über­grif­f­en und pogromähn­lichen Stim­mungen kam. So gab es im ver­gan­genen Jahr beispiel­sweise in Prem­nitz einen Bran­dan­schlag auf ein Asyl­suchen­den­heim, und in Bestensee gin­gen 200 Men­schen gegen dein Heim auf die Straße. Dass deshalb auch die AfD mit ihrer Forderung nach einem Ein­wan­derungsstopp punk­ten kon­nte, ist kein Zufall. Daneben sehen sich Geflüchtete sowohl einem alltäglichen als auch insti­tu­tionellen Ras­sis­mus aus­ge­set­zt, dem sich zwar bere­its Ini­tia­tiv­en und Ein­rich­tun­gen ent­ge­gen­stellen, der das Leben von Geflüchteten aber nach wie vor in höch­stem Maße prägt. In Frank­furt (Oder) beispiel­sweise lud sich kür­zlich die Stim­mung gegen Geflüchtete inner­halb weniger Tage maß­los ras­sis­tisch auf, als in sozialen Net­zw­erken Gerüchte gestreut wur­den, die einen Zusam­men­hang zwis­chen „Dro­genkrim­i­nal­ität“ und Geflüchteten konstruierten.[4] Die AfD Frank­furt (Oder) unter­stützte diese Hetze.
Wilk­ing ver­harm­lost die Posi­tio­nen der AfD; ihm scheint nicht klar zu sein, dass es auch die genan­nten Reizthe­men waren, die über 10% der Brandenburger_innen ansprachen. Bei diesen han­delt es sich um klas­sis­che The­men der poli­tis­chen Recht­en – und sie wer­den gezielt von der AfD über­nom­men. Das Wahlergeb­nis der Partei als reinen Protest abzu­tun, verken­nt das grundle­gende Prob­lem. Indem Wilk­ing von ein­er all­ge­meinen Akzep­tanz gegenüber Geflüchteten in den Kom­munen spricht, bagatel­lisiert er die von ein­er ras­sis­tis­chen Grund­stim­mung geprägte Hal­tung der Mehrheits­ge­sellschaft gegenüber Migrant_innen.
Die Fol­gen
Das Insti­tut gilt im Land Bran­den­burg als wichtige Instanz in Sachen Neon­azis­mus- und Demokratieber­atung; die von ihren Mitarbeiter_innen abgegebe­nen Ein­schätzun­gen wer­den in der Öffentlichkeit, aber auch auf der Poli­tik- und Ver­wal­tungsebene des Lan­des wirk­mächtig und sind als Exper­tise anerkan­nt. Die Fehlein­schätzung des Geschäfts­führers kann schw­er­wiegende Fol­gen für die Wahrnehmung der Prob­lem­felder AfD, All­t­agsras­sis­mus und Diskri­m­inierung von Migrant_innen haben. Eine seit Jahren seit­ens der Zivilge­sellschaft betriebene Sen­si­bil­isierung zu dieser The­matik wird dadurch enorm erschw­ert. Zudem macht eine falsche Analyse adäquates Han­deln unmöglich: Zum einen wer­den zuständi­ge Lan­desstellen – darunter auch der Ver­fas­sungss­chutz – falsch informiert und in ihren Maß­nah­men fehlgeleit­et, zum anderen wird das konkrete Engage­ment im zivilge­sellschaftlichen Bere­ich gegen Ungle­ich­heit und Ras­sis­mus häu­figer infrage gestellt wer­den. Denn wo von der Lan­desstelle für Demokratie kein Prob­lem gese­hen wird, müssen sich zivilge­sellschaftliche Akteure mit ein­er anderen Per­spek­tive erst ein­mal behaupten.
Welche Kon­se­quen­zen gezo­gen wer­den müssen
Ob es sich bei der Analyse der Bran­den­burg­er Land­tagswahlen durch Dirk Wilk­ing um gewollte Schön­fär­berei, um eine Unter­schätzung des Prob­lems oder um Infor­ma­tion­sprob­leme auf­grund ein­er fehlen­den kom­mu­nale Ver­ankerung des Insti­tuts han­delt – in allen Fällen ist zu fra­gen, welchen Sinn eine solche vom Land genau für die ange­sproch­enen The­men­felder ein­gerichtete Beratungsstelle erfüllt. Es bleibt zu hof­fen, dass die Stelle abgeschafft oder anders beset­zt wird. Denn so wie sie arbeit­et, ist sie Teil des Prob­lems und nicht Teil ein­er Lösung für das Ras­sis­mus­prob­lem in Brandenburg.
 
[1] Vgl. Hen­ning Kraudzun, „Die Dör­fer kapseln sich ab“ — Demokratie-Experte Dirk Wilk­ing im Inter­view, MOZ, 16.09.2014 (http://www.moz.de/themen/landtagswahl/artikelansicht/dg/0/1/1325725/)
[2] Vgl. Jeanette Bed­erke, Bürg­er­wehr gegen krim­inelle Gren­zgänger, MAZ, 11.04.2014 (http://www.maz-online.de/Brandenburg/Buergerwehr-gegen-kriminelle-Grenzgaenger); Chris­t­ian Ban­gel, Die Angst geht auf Streife, Zeit Online, 12.05.2014 (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014–05/buergerwehr-in-deutschland/); Cate­ri­na Loben­stein, Brücke der Angst, DIE ZEIT Nº 38/2014, 11.11.2014 (http://www.zeit.de/2014/38/grenzkriminalitaet-brandenburg-landtagswahl).
[3] Alexan­der Fröh­lich im Inter­view mit Gideon Botsch, „Die AfD ist eine nation­alpop­ulis­tis­che Rechtspartei“, PNN, 16.09.2014, (http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/892684/).
[4] Vgl. DPA, Neon­azi-Het­ze gegen Asyl­be­wer­ber, MOZ, 27.12.2013 (http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1229587/), Opfer­per­spek­tive e.V. — Antidiskri­m­inierungs­ber­atung (http://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/), Utopia e.V., Het­ze gegen Asyl­suchende nimmt bedrohlich­es Maß an, 28.08.2014 (http://utopiaffo.blogsport.de/2014/08/29/pm-hetze-gegen-asylsuchende-nimmt-bedrohliches-mass-an/).
Frank­furt (Oder), den 02.10.2014
Utopia e.V.

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In der Sackgasse der Sammelunterkünfte – die Brandenburger Landesregierung im selbst produzierten Aufnahmenotstand

Seit gut zwei Jahren beschwört die Brandenburger Landesregierung einen
so genannten Aufnahmenotstand herauf. Man sucht „händeringend“ nach
Unterbringungsplätzen und warnt medienwirksam vor Zeltstädten. Trotz
offensichtlich andauernder Krisen und Kriege werden die Augen davor
verschlossen, dass auch weiterhin mehr Flüchtlinge nach Brandenburg
kommen werden und die meisten von ihnen hier bleiben – und dass man
diesen Menschen eine dauerhafte Lebensperspektive bieten muss. Jahrelang
wurden Unterbringungskapazitäten konzeptlos abgebaut, statt sich von der
Sammelunterbringung zu trennen und auf die flexiblere und
menschenwürdige Wohnungsunterbringung umzustellen. Dass die Zahl der
Asylsuchenden nicht so niedrig bleiben würde, wie in den Jahren 2005 –
2009, in denen sie weit unter 1000 pro Jahr lag, war spätestens seit
Beginn des Bürgerkriegs in Syrien absehbar. Angemessen reagiert wurde
darauf weder von den Kreisen noch von der Landesregierung.
Wie vergessen ist der Auftrag des Landtags, rechtskräftig die
Mindeststandards für die Betreibung kommunaler Unterkünfte anzuheben
(derzeit sind 6qm Wohnfläche und ein sozialarbeiterischer
Betreuungsschlüssel von 1:120 vorgesehen), Flüchtlinge in Wohnungen
unterzubringen und ihre Lebenssituation zu verbessern.
Ad-hoc-Scheinlösungen, wie die Eröffnung neuer Großunterkünfte und
Außenstellen der Erstaufnahme in abgelegenen Ortschaften oder mitten im
Wald zementieren die Ausgrenzung und Mangelversorgung der hier
ankommenden Flüchtlinge für Jahre. Die rechtliche Weichenstellung – die
Änderung des Landesaufnahmegesetzes zugunsten von mehr Wohnungen und
besseren Lebensbedingungen – wird immer weiter verschoben.
In der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt wird
die alltägliche medizinische Versorgung und die Sozialarbeit trotz
jahrelanger Kritik von dem Sicherheitsdienstleister B.O.S.S. erledigt.
Die Menschen sind in einer alten umzäunten Polizeikaserne untergebracht
– Eisenhüttenstadt ist für Besuch oder AnwältInnen völlig abgelegen und
die Landesregierung gibt selbst zu, dort kaum qualifiziertes Personal zu
finden. Statt aber dieses verfehlte Konzept aufzugeben, werden weitere
Erstaufnahmelager in leer stehenden Kasernen im Nirgendwo geplant. In
den Landkreisen werden für neue Großunterkünfte Langzeitverträge
geschlossen, die die Verhältnisse auf Jahre hin festlegen. Fragen
menschenwürdiger Unterbringung, die Privatsphäre und persönliche
Alltagsgestaltung zulässt, ausreichender sozialer Betreuung und
qualifizierter Betreibung habe man nun hinter sich gelassen, verlautet
seit Monaten aus der Landesregierung. Vorbei die Zeiten, als man darüber
„gemütlich“ sinnieren konnte – nun gelte es, Zelte und Obdachlosigkeit
zu vermeiden. Eine fatale Fehleinschätzung, denn nicht erst die
rassistischen Misshandlungen in Nordrhein-Westfalen machen deutlich: die
strukturelle Mängel der Unterbringung zeitigen bei steigenden
Flüchtlingszahlen noch verheerendere Folgen.
Wir erwarten, dass die neue Landesregierung nach der letzten vertanen
Legislaturperiode nun endlich beginnt, die humane Flüchtlingspolitik
umzusetzen, die sie sich auf die Fahnen geschrieben hat:
*Erstaufnahme neu organisieren! *Die Erstaufnahmeeinrichtung muss in die
Trägerschaft des Sozialministeriums übergeben werden. Standorte neuer
Erstaufnahmeeinrichtungen sollten in der Nähe von städtischen Zentren
liegen, die über qualifiziertes Personal verfügen. Mindeststandards für
die Unterkünfte in den Landkreisen sollten auch für die Erstaufnahme
gelten. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung muss gewährleistet sein.
*Wohnungs- oder wohnungsähnliche Unterbringung statt Großeinrichtungen:*
Flüchtlinge müssen in Wohnungen oder kleinen Sammelunterkünften mit
abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, die in Wohngebieten
mit Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kitas sowie Anschluss an
den ÖPNV liegen.
Die Wohnungsunterbringung muss durch gut ausgestattete Programme, die
die Kommunen bei der Förderung eines integrationsfreundlichen Klimas
unterstützen,**flankiert werden.**Unbegleitete Wohnungszuweisungen in
Ortschaften, in denen die Neuankömmlinge die einzigen Ausländer sind,
führen dagegen zur verschärften Isolation.
*Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge gewährleisten: *Pro
Landkreis muss den Flüchtlingen eine Personalstelle in freier
Trägerschaft für Asylverfahrensberatung zur Verfügung stehen. Der
Betreuungsschlüssel in kommunalen Unterkünften muss auf 1:80
herabgesetzt werden.
Inforiot