Flüchtlingsrat Brandenburg kritisiert den Schlingerkurs der neuen Landesregierung zur AsylbLG-Novelle scharf
Statt, wie öffentlich angekündigt, das neue diskriminierende Asylbewerberleistungsgesetz im Bundesrat abzulehnen, hat sich die rot-rote Koalition enthalten. Nun begrüßt der brandenburgische Innenminister Schröter den faulen Kompromiss der Länder. Das Gesetz schreibt die medizinische Minimalversorgung und andere Diskriminierungen von Flüchtlingen fort, genau so wie die Zuständigkeit der Länder für alle Kosten.
“Mit der heute abgeschlossene Vereinbarung haben die Ländern das Menschenrecht der Flüchtlinge auf gesundheitliche Gleichbehandlung gegen kurzfristig bemessene Finanzzusagen des Bundes verkauft”, sagte Ivana Domazet vom Flüchtlingsrat Brandenburg. Dass der neue Brandenburger Innenminister Schröter den faulen Kompromiss nun positiv bewertet, sei besonders absurd, nachdem das Sozialministerium noch vor wenigen Tagen den Gesetzentwurf scharf kritisierte und für „nicht zustimmungsfähig“ erklärte. Schon wenige Wochen nach Regierungsantritt zeigt sich die Unvereinbarkeit einer menschenrechtsorientierten Flüchtlingspolitik mit dem Wirken des Innenministers Karl-Heinz Schröter.
Schon in der letzten Legislaturperiode schrieb sich die rot-rote Landesregierung die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes auf die Fahnen. Erstens, weil es festschreibt, dass die Länder für die Kosten, einschließlich der Hilfe zum Lebensunterhalt aufkommen müssen und zweitens, weil es dafür sorgt, dass Flüchtlinge medizinische Behandlungen, die über Akutversorgungen hinausgehen, in jedem Einzelfall mühsam erkämpfen müssen, wenn es ihnen überhaupt gelingt, angemessene Behandlung zu bekommen. Angesichts dessen sind Aussagen von Herrn Schröter zynisch, der geschlossene Kompromiss gehe zugunsten betroffener Flüchtlinge. Hier wurde ein Grundrecht gegen ein anderes ausgespielt.
Die vom Bund bei diesem Kuhhandel gemachte Finanzzusage von 1 Milliarde Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen gilt für den Zeitraum 2015 bis 2016. Die vereinbarten Gesetzesverschärfungen werden hingegen über viele Jahre ihre diskriminierenden Wirkungen im Leben von Asylsuchenden und MigrantInnen entfalten. Hätte man im Bundesrat an der Ablehnung des Gesetzes festgehalten, wäre darüber hinaus ohnehin der Bund für einen Großteil der Leistungen zuständig geworden – und das nicht nur für zwei Jahre, sondern langfristig.
Die AsylblG-Novelle pfeift weitgehend auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012. Auch künftig soll gelten, dass an unbefristeten Leistungseinschränkungen und Sanktionen, entwürdigenden Sachleistungen und einer ggf. lebensgefährlichen Minimalmedizin festgehalten wird. Die Behörden können faktisch nach Belieben entscheiden, in welcher Höhe sie Leistungen kürzen. Dies stellt einen verfassungswidrigen Eingriff in das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dar.
Der Entwurf der Änderung zum Freizügigkeitsgesetz soll mit den Instrumenten von Wiedereinreisesperren und Kurzbefristungen des Aufenthalts zur Arbeitssuche den europäischen Gedanken eines Raums der Freiheit und des Rechts auch für grenzüberschreitend Arbeit und Zukunft Suchende konterkarieren.
Kategorie: Flucht & Migration
Flüchtlingsfrauen erleben tagtäglich strukturelle Gewalt:
Sie werden durch ein Leben in Sammelunterkünften mit Essenspaketen oder Gutscheinen entwürdigt und entmündigt. Sie leiden darunter, um jede Krankenbehandlung für sich oder ihre Kinder beim Sozialamt betteln zu müssen. Auch durch Arbeitsverbote und mangelnde Möglichkeiten Deutsch zu lernen werden asylsuchende Frauen ausgegrenzt und ans Haus gefesselt. Viele Flüchtlingsfrauen warten jeden Tag auf ihre Abschiebung in andere europäische Länder wegen „Dublin III“. Das bedeutet sie werden wie Stückgut durch ganz Europa hin und her geschickt und können sich nie sicher fühlen.
Als Frauen sind sie aber auch mit Gewalt gegen Frauen konfrontiert, eine der häufigsten Menschenrechtsverletzungen weltweit.
Dieses Schicksal teilen sie mit vielen Frauen auf der ganzen Welt. Gleichzeitig werden Flüchtlingsfrauen durch die Unterbringung in Lagern vor Gewalt noch weniger geschützt, als andere Frauen.
Schutz und Hilfe vor Gewalt gegen Frauen?
Asylsuchende Frauen erhalten wenig oder keine Information über die Rechtslage und Hilfsangebote. Das Personal in den Sammelunterkünften verhält sich oft unsolidarisch oder ist überfordert und häufig schlecht informiert.
Eine junge Frau wird von ihrem Ex-Partner, der in derselben Unterkunft lebt, schwer misshandelt und bedroht. Sie wendet sich hilfesuchend an MitarbeiterInnen des „Heims“ und bekommt den „Rat“, sie solle sich zu ihrem Schutz in ihrem Zimmer einschließen. Für ihren Schutz während der Benutzung der Gemeinschaftsküche und der Sanitärräume fühlt sich vom Personal der Unterkunft niemand zuständig.
Hinzu kommt, dass asylsuchende Frauen ihren Alltag und ihre Lebensperspektiven in einem Ämterdschungel organisieren müssen, der für sie schwer zu durchschauen ist: Hausordnung, Gutscheine, Unterbringung in Sammelunterkünften, Residenzpflicht, Wohnsitzauflage, Arbeitserlaubnis oder Arbeitsverbot, Asylverfahren, Aufenthaltserlaubnis oder Abschiebung… Jedes individuelle und existenzielle Bedürfnis von Asylsuchenden wird von Behörden oder von vermeintlichen oder tatsächlichen Autoritäten verwaltet. Ob Waschschutz, Heimleitung, Sozialamt, Ausländerbehörde, Jugendamt, Polizei oder Beratungsstelle …welche dieser Autoritäten für was zuständig ist, ist für Asylsuchende nur schwer zu durchschauen und nur selten werden sie als unterstützend erlebt. Umso schwerer fällt es asylsuchenden Frauen, sich vorzustellen, dass eine dieser Autoritäten oder Institutionen für ihren Schutz zuständig sein könnte.
Tatsächlich scheinen sich Behörden oder Institutionen auch oft nicht zuständig zu fühlen. Denn häufig ist die Aufnahme in ein Frauenhaus an eine Finanzierungszusage des Sozialamts geknüpft, die wiederum unter Bezugnahme auf das Asylbewerberleistungsgesetz, die Residenzpflicht oder die Wohnsitzauflage verweigert werden kann.
Eine alleinerziehende Asylsuchende flieht aus Angst vor den gewalttätigen Übergriffen ihres 17-jährigen Sohnes zunächst zu einer Freundin und versucht dann telefonisch einen Platz in einem Frauenhaus zu bekommen. Nach zahlreichen Telefonaten hat sie endlich Tage später ein Frauenhaus in einem anderen Landkreis gefunden, das Platz für sie hat. Das zuständige Sozialamt verweigert die Finanzierung, deshalb wird sie nicht aufgenommen. Wochen später nimmt ein Berliner Frauenhaus sie zunächst auf und teilt ihr dann aber unter Verweis auf die Residenzpflicht und die bestehende Wohnsitzauflage mit, sie könne nur bis Ende des Monats bleiben. Das zuständige Jugendamt verlangt die Rückkehr der Mutter in die Sammelunterkunft und blockiert alle Anträge auf Umverteilung. Die betroffene Frau “wohnt” daraufhin monatelang mal hier mal da bei Freundinnen.
Wer schlägt, muss gehn?
In der brandenburger Behördenpraxis werden wesentliche Bestandteile des Gewaltschutzgesetzes in Sammelunterkünften nicht eingesetzt und asylsuchende Frauen bleiben damit ungeschützt.
Zum einem erlässt die Polizei in der Regel keine Schutzanordnungen, die den Gewalttäter vorübergehend aus dem gemeinsamen Haushalt mit dem Opfer, in diesem Fall in einer Sammelunterkunft, weg weist.
Und zum anderen sehen bürokratische Regelungen der Landesregierung eine dauerhafte sichere räumliche Trennung von Täter und Opfer, nur dann vor, wenn das Opfer in einen anderen Landkreis umverteilt werden möchte.
Diese Praxis steht aus unserer Sicht in eklatanten Widerspruch zum Gewaltschutzgesetz und häufig auch dem Kindeswohl.
Potsdam: Eine schwangere Frau mit zwei kleinen Kindern muss durch mehreren Frauenhäusern des Landes wechseln, ehe sie mit den Kindern schließlich, nach der Eröffnung einer Gemeinschaftsunterkunft für Frauen, in Potsdam untergebracht werden kann. Der gewalttätige Ehemann verbleibt die ganze Zeit in der Gemeinschaftsunterkunft. Seine Umverteilung in eine andere Unterkunft in einen anderen Landkreis ist nach Rechtsauffassung der Ausländerbehörde und des Innenministeriums nur auf seinen eigenen Wunsch hin möglich.
Deshalb fordern wir von Politik und Verwaltung Maßnahmen zum Schutz von asylsuchenden Frauen:
» Jede Frau hat ein Recht auf Schutz vor Gewalt! Institutionen, die Unterstützung für betroffene Frauen anbieten, müssen mit ausreichend Mitteln ausgestattet werden, um ihre Angebote auch auf asylsuchende Frauen auszurichten. Es muss gewährleistet werden, dass alle von Gewalt betroffenen Frauen – unabhängig vom Aufenthaltsstatus – und ihre Kinder sicher, schnell, unbürokratisch und bedarfsgerecht Schutz und qualifizierte Hilfe in einem Frauenhaus ihrer Wahl erhalten können.
» Das Gewaltschutzgesetzes muss auch für asylsuchende Frauen gelten! Dafür brauchen Polizei und Verwaltungsbehörden eine Weisung aus dem Sozial- und dem Innenministerium und eine entsprechende Klarstellung im Landespolizeigesetzes.
» Lebensbedingungen von Asylsuchenden in den Sammelunterkünften befördern Gewalt gegen Frauen. Deshalb sollen asylsuchende Frauen in Privatwohnungen am Ort ihrer Wahl leben können.
INFORIOT Rassistischer Aufmarsch für den Freitag, den 19. Dezember in Potsdam angekündigt / Am Wochenende marschierten 70 Neonazis mit Fackeln gegen Asylsuchende in Gransee (Oberhavel)
Unter den Motto „Lichtermarsch gegen Asylpolitik!“ soll in Potsdam am 19. Dezember demonstriert werden. Ab 17 Uhr soll es vom Johannes-Kepler-Platz aus einen Marsch zum Potsdamer Landtag gehen. Der Veranstalter, der bei Facebook unter den Namen „Ulf Bader“ auftritt, ruft zu einem Aufmarsch gegen die Errichtung von Asyl-Containerdörfern in Potsdam auf. Auf seinen privaten Account teilt er Postings für die „Hooligans gegen Salafisten“ (HoGeSa), Artikel der Rechtsaußen-Zeitung “Junge Freiheit”, Demonstrationsaufrufe und Fotos der extrem rechten Aufmärsche gegen die Unterbringung von Asylsuchenden in Berlin-Marzahn, Köpenick und Buch und mehrere Video der extrem rechten Musiker_innen “Villain 051” und “Dee Ex”. Auch ein NPD-Plakat findet sich in seiner Timeline, allerdings ohne das Parteilogo.
In der Vergangenheit organisierte die NPD in Potsdam zu den Landtagswahlen eine nicht unähnlich ausgerichtete Kundgebung gegen Asylsuchende. Die Aktion wurde von breiten Protesten von Zivilgesellschafte und Antifa begleitet.
Neonazis marschierten am Wochenende in Gransee (Oberhavel)
Am vergangenen Wochenende marschierten knapp 70 Neonazis unangemeldet unter dem Motto „Ein Licht für Deutschland gegen Überfremdung“ mit Fackeln in Gransee. Auf der gleichnamigen Facebook-Seite finden sich dazu Fotos und ein Flugblatt, für das der bekannte Neonazi Maik Eminger verantwortlich ist. Es handelt sich um den Zwillingsbruder des in München angeklagten NSU-Unterstützers André Eminger. Ursprünglich hatte Eminger eine Kundgebung für den Sonnabend zwischen 18–19:30 Uhr in Werder angemeldet. Die Veranstaltung wurde jedoch durch die Polizei verboten. So wichen die Neonazis scheinbar spontan nach Gransee aus. Eminger selbst war den Sonnabend noch neben weiteren Neonazis aus Berlin, Neuruppin und dem Havelland im bayerischen Wunsiedel bei einem „Heldengendenken“ zu Ehren von Hitlerstellvertreter der Rudolf Hess.
Die Facebook-Seite „Ein Licht für Deutschland gegen Überfremdung“ wird hauptsächlich von Neonazis aus Potsdam-Mittelmark frequentiert. Mit dabei sind etwa die NPD-Abgeordneten Andre Schär und Pascal Stolle, sowie der Account der NPD-Potsdam-Mittelmark. Auch der Mörder und Neonazi Sascha Lücke, welcher 1996 den Punk Sven Beuter in Brandenburg an der Havel tot schlug, zeigt sich sehr aktiv auf der Seite.
Ebenfalls findet sich ein Bericht zur Demonstration auf der Seite „Licht und Schatten“. Die Neonazi-Struktur ist eine Nachfolgeorganisation der Freien Kräfte Potsdam, die nach dem Vorbild der Spreelichter die “Volkstod”-Kampagne aufgreifen. „Wir erkennen die Gefahr. Die Gefahr zunehmender Überfremdung, die Gefahr des drohenden Kulturzerfalls, die Gefahr des nahenden Volkstodes“, hieß es im Bericht. Einen ähnlichen Aufmarsch hielten sie am 8. Mai des vergangenen Jahres in Kloster Lehnin ab.
Die Überfremdungs-Paraneua ist ein schlechter Witz angesichts eines Ausländeranteils von zwei Prozent in unserer Region. Sie entspringt dem rassistischen Gedankengut neonazistischer Köpfe. Solche verlogenen
“Mahnwachen” werden wir nicht unwidersprochen lassen!
****************
Information von “Wittstock bekennt Farbe”:
“Um diese Veranstaltung nicht unkommentiert zu lassen, werden wir am *Samstag um 7:00 Uhr den Marktplatz dekorieren*, mit Schülerplakaten und weiteren Materialien. Die Stadt Wittstock wird an diesem Tag Bauzäune o.ä. aufstellen, Sie sind herzlich willkommen, vorhandene Transparente mitzubringen und beim Dekorieren zu helfen.
Die Zeit *zwischen 10.00 Uhr und 13.00 Uhr* ist sicher eine gute, um dort am Marktplatz Geld abzuheben, einen Brief einzuwerfen oder im Spielwarenladen nach Rasseln oder Trillerpfeifen für die beginnende Karnevalszeit zu schauen.
Ich freue mich, wenn Sie diese Information an alle Interessierten weiterreichen.”
****************
Information von “Neuruppin bleibt bunt”:
10 bis 13 Uhr Kundgebung in Neuruppin am REIZ-Eingang
Otto-Grotewohl-Straße unter dem Motto “Die Welt zu Gast bei Freunden — Rassisten nach Hause schicken”. Unter anderem werden wir Flugblätter verteilen gegen den so genannten “Tag der deutschen Zukunft” (angekündigt für 06.06.2015 in Neuruppin).
Wir freuen uns über fantasievolle Beteiligung mit Plakaten,
Transparenten und anderem Demobesteck.
Wir, die Asylsuchenden und Geduldeten von Hennigsdorf und im ganzen Landkreis Oberhavel, erhalten noch immer einen Großteil der Sozialleistungen in Form von Gutscheinen. Gutscheine sind diskriminierend und machen es uns unmöglich, frei zu wählen, was wir
benötigen und erschweren die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Deshalb können sie auch krank machen.
Die politisch Verantwortlichen, Landrat Schröter, Kreistagsvorsitzender Schröder und die Kreistagsfraktionen, werden in dem Brief dazu aufgefordert, die Zusage der Bundesregierung und des Bundesrats, die Sozialleistungen für Asylsuchende und Geduldete zukünftig vorrangig in Form von Geldleistungen auszuzahlen (Protokollerklärung des Bundesrat 19.09.2014), umzusetzen. Die kooperierenden Supermärkte werden gebeten, die Zusammenarbeit mit SODEXO zu unterlassen, um zu mehr Gleichberechtigung beizutragen.
Dies wird auch anhand von Justin Woachi Patoupés Geschichte deutlich. Er beantragte 2012 Asyl in der Slowakei und verließ das Land 2014, um eine angemessene, umfangreiche Behandlung seiner Leberkrebs-Erkrankung zu erreichen. Vor kurzem wurde diese Behandlung gegen seinen Willen in
Deutschland abgebrochen und er sollte genau dorthin abgeschoben werden, wo ihm sein Recht auf Gesundheit ebenfalls aberkannt wurde. Die Bedingungen für Flüchtlinge in der Slowakei im Allgemeinen sind kaum tragbar, wie Berichte von Pro Asyl und Amnesty International belegen.
So wurde die Slowakei „wegen der Abschiebung von Menschen in Länder kritisiert, in denen sie Gefahr liefen, gefoltert oder anderen Misshandlungen ausgesetzt zu werden.“ Hintergrund der Abschiebung in die Slowakei sind die sog. Dublin-Abkommen der EU sowie Norwegen, Island, der Schweiz und Liechtenstein, bei denen Anträge auf Asyl zunächst nur
in dem Mitgliedsstaat angenommen werden, in den der_die
Antragssteller_in zuerst eingereist ist. Meist sind dies Staaten am Rande der EU, in die in Deutschland lebende Asylsuchende dann abgeschoben werden. Oftmals sind dort die Lebensbedingungen für Geflüchtete noch schlechter als in Deutschland.
Die Dublin-Verordnung sieht zudem umfangreich Gründe vor, eine_n Asylsuchenden vor seiner Abschiebung zu inhaftieren. So wurde auch Justin Woachi Patoupé vor seiner Einlieferung in das Klinikum Frankfurt (Oder) im Abschiebegefängnis in Eisenhüttenstadt festgehalten. Von dort schrieb er in einem Brief: „Ich wurde aufgefordert, in die Slowakei zurück zu kehren. Das ist ein Verbrechen, das keine Rücksicht auf mein
Leben nimmt, das ist eine unmenschliche Entscheidung, die auf unmenschliche Gesetze und Konventionen gründet. Ich bin kein Krimineller, sodass man mich heute ins Gefängnis sperren muss. Ich bin auch kein Terrorist, den man seiner Freiheit beraubt. Ich bin ein Mensch wie ihr, der ein Recht auf Gesundheit und auf Freiheit hat. Ich habe ein
Recht auf Leben.“
Der Utopia e.V. solidarisiert sich mit Justin Woachi Patoupés Kampf gegen die menschenunwürdigen Asyl-Bedinungen und fordert die zuständigen Behörden auf, alle geplanten Abschiebungen zu widerrufen. Die Kriminalisierung von Geflüchteten und das wortwörtliche Abschieben von
Verantwortung auf andere Mitgliedsstaaten im Rahmen der
Dublin-Verordnungen muss gestoppt werden! Die Flüchtlingsberatung des Utopia e.V. sieht sich in diesem Zusammenhang mit einer Verhinderung ihrer eigentlichen Arbeit konfrontiert: Nicht die Unterstützung von
Asylverfahren steht im Vordergrund, sondern ein kleinkariertes bürokratisches Ringen mit den Bestimmungen von Dublin, die dem Asylverfahren vorgelagert sind und die Geflüchteten in ihrem Eintreten für universale Menschenrechte zermürben soll.
Kein Mensch ist illegal! Bleiberecht überall!
Frankfurt (Oder), den 20.10.2014,
Utopia e.V.
Justin braucht Eure praktische Solidarität! Politisch Verantwortliche und Fluggesellschaften, die am 21.10. von Leipzig nach Bratislava fliegen, anrufen, anmailen und informieren! Solidarität kann hier ebenfalls per Unterschrift gezeigt werden, um diese Petition noch vor dem Abschiebetermin weiterleiten zu können.
Justin Woachi Patoupe verließ mit Hilfe seines systenmkritischen und politisch aktiven Vaters mit 22 Jahren Kamerun.
Dies gelang ihm mit einer Studienzulassung für Architektur in der Ukraine 2010. Auf Grund der finanziellen Situation und des Todes seines Vaters, musste er das Studium abbrechen und verließ 2012 die Ukraine Richtung Slowakei.
Dort stellte er einen Asylantrag und bekam nach einem Jahr eine Arbeitserlaubnis und einen Job. Diesen konnte er auf Grund seines sich verschlechternden Gesundheitszustandes sowie einer fehlenden adäquaten Gesundheitsversorgung nicht mehr ausüben. So wurde ihm lt. eigenen Aussagen Häpatitis C, Leber- oder Nierenkrebs sowie Wirbelsäulenschäden attestiert, wobei letztere seine Bewegungsmöglichkeiten insbesondere der Beine stark einschränkten.
Da eine angemessene medizinische Behandlung in der Slowakei nicht möglich gewesen sei, versuchte er nach Frankreich zu gelangen. An der österreichsich-deutschen Grenze wurde er festgenommen, zu einem Asylantrag gezwungen und in die Erstaufnahmeeinrichtung Eisenhüttenstadt geschickt.
Eine notwenige, vollumfängliche medizinische Untersuchung und Behandlung scheint es dort aber nicht oder nur teilweise gegeben zu haben.
Nach der Ablehnung seines Asylantrages und einiger abgelehnter Eilanträge (das Hauptverfahren ist noch anhängig) mit Bezug auf Dublin III und der folgenden Abschiebeaufforderung suchte Justin weiterhin medizinische Hilfe.
Bei der geplanten Abschiebung vom Flughafen Berlin-Tegel nach Kosice (Slowakei) am 24.09. wurde Justin nicht angetroffen. Am 09.10. 2014 wurde er am Bahnhof Karlsruhe festgenommen und in Abschiebehaft nach Eisenhüttenstadt überstellt.
Laut Beschluss des Amtsgerichtes Karlsruhe soll er am 21.10. über den Flughafen Leipzig in die Slowakei zurückgeschoben werden. Mehrfach hatte Justin darauf hingewiesen, nicht in die Slowakei zurück und lediglich sein Recht auf Freiheit und eine medizinische Behandlung wahrnehmen zu wollen (“ Ich hab Angst in der Slowakei zu sterben”).
Diese ultimativen Menschenrechte sollen ihm nun per Abschiebung verwehrt werden. Dabei wird auch nicht berücksichtigt, dass die Lebenssituation insgesamt für Geflüchtete in der Slowakei keinesfalls unproblematisch sondern durchaus prekär ist.
“Die Slowakei wurde wegen der Abschiebung von Menschen in Länder kritisiert, in denen sie Gefahr liefen, gefoltert oder anderen Misshandlungen ausgesetzt zu werden.” (https://www.amnesty.de/jahresbericht/2013/slowakei?destination=node/3012)
“Slowakische Beamte: Flüchtlingen auf Kopf uriniert” (http://derstandard.at/2379572)
“Ukraine: Flüchtlinge als Opfer allumfassender Korruption”
(http://www.proasyl.de/de/presse/detail/news/ukraine_fluechtlinge_als_opfer_allumfassender_korruption/)
Derzeit befindet sich Justin im Krankenhaus Frankfurt/Oder. Ob er dort “abschiebungstauglich” gemacht werden soll, ist nicht bekannt. Eine Anwältin hat Rechtsmittel wegen Rechtswidrigkeit gegen den Haftbeschluss sowie den Abschiebebeschluss eingelegt.
Wir die Unterzeichner_innen fordern:
1. Sofortige Freilassung aus der Abschiebehaft.
2. Sofortige und umfängliche medizinische Behandlung.
3. Eine unabhängige medizinische Untersuchung.
4. Keine Abschiebung! Erst Recht nicht vor dem Abschluss des Hauptsacheverfahrens sowie der Entscheidung über derzeitig und folgende, eingereichte Rechtsmittel!
Niemand ist illegal! Abschiebungen und Dublin II + III abschaffen!
(alle Angaben leider unter Vorbehalt der richtigen Widergabe bzw. Übersetzung)
Brief an alle von Justin aus der Abschiebehaft:
“Ich heiße Woachi Patoupé Justin. Ich bin ein Mensch mit kamerunischer Nationalität. Ich bin sehr deprimiert und vollkommen verzweifelt, nachdem ich vier Tage ohne Essen und Trinken verbracht habe. Hinzu kommen die Begleiterscheinungen, (wie Schwindel, Schmerzen, Müdigkeit…), so dass ich gerade so den Stift halten kann, um Euch einen Teil meiner Geschichte zu erzählen, einen Teil meines Lebens.
Als ich 2012 in die Slowakei gekommen bin, wurde ich im Asylheim Huméné empfangen. Nach der ärztlichen Untersuchung, teilte der Arzt mir mit, dass ich bereits seit Jahren Leberkrebs habe sowie eine Verkrümmung der Wirbelsäule, auf die die Schmerzen zurück zu führen seien, die sich zwei Jahre später bis in die Füße zogen. Als ich zwei Jahre später feststellte, dass sich meine Gesundheit erheblich verschlechtert hatte, beschloss ich, die Slowakei zu verlassen und nach Frankreich zu gehen und mich dort auf der Suche nach medizinischer Behandlung zu machen. Als mich aber die deutsche Polizei an der österreichisch-deutschen Grenze im Februar 2014 festnahm, hatte ich keine Wahl mehr. Mir blieb nur noch, erneut Asyl zu beantragen. Acht Monate später wurde meine Behandlung mit dem Ziel meiner Gesundung [in Deutschland] abgebrochen. Ich wurde aufgefordert, in die Slowakei zurück zu kehren. Das ist ein Verbrechen, das keine Rücksicht auf mein Leben nimmt, das ist eine unmenschliche Entscheidung, die auf unmenschliche Gesetze und Konventionen gründet. Ich bin kein Krimineller, so dass man mich heute ins Gefängnis sperren muss. Ich bin auch kein Terrorist, den man seiner Freiheit beraubt. Ich bin ein Mensch wie ihr, der ein Recht auf Gesundheit und auf Freiheit hat. Ich habe ein Recht auf Leben. Ich bin ein Mensch, der alle Vorteile genießen können sollte, die die Natur uns bietet, bevor mein Aufenthalt auf dieser Erde zu Ende geht. Jedes menschliche Wesen hat ein Recht auf Gesundheit.
Justin aus dem Gefängnis in Eisenhüttenstadt”
Empfänger:
Petitionsausschuss Deutscher Bundestag und Landtag Brandenburg
Landtag Brandenburg
Abschiebung und Abschiebehaft stoppen! Aufenthalt und medizinische Behandlung sichern!
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Vor der Militärdiktatur in Eritrea geflohen, in der Forster Unterkunft von anderen Flüchtlingen misshandelt, in Guben von Rassisten angegriffen und nach der Zeugenaussage auf der Polizeistation in Handschellen gelegt – sieht so Flüchtlingsschutz in Brandenburg aus? Diesen Text empfehlen
Der Angriff in der Forster Unterkunft in der Nacht zum 20. August erfolgte nicht ohne Vorwarnung. Schon 14 Tage vorher wendet sich die 15-köpfige Flüchtlingsgruppe aus Eritrea an die Heimleitung mit der Bitte um Hilfe gegen Beschimpfungen und Bedrohungen durch andere Heimbewohner. Aber nichts passiert. Da es keine abgeschlossenen Wohneinheiten in der Unterkunft gibt, kann die Situation weiter eskalieren: Die eritreische Gruppe wird am 20. August regelrecht überfallen. Vier der Männer müssen im Krankenhaus behandelt werden, einer von ihnen neun Tage lang.
Jetzt reagieren die Behörden schnell und verlegen die inzwischen mehrfach traumatisierte Gruppe nach Guben. Doch auch hier können sie keinen Frieden finden, sondern werden konfrontiert mit einer Serie rassistischer Anfeindungen und Angriffe. Wenige Tage nach ihrer Ankunft wird die Parole „Refugees go home!“ auf den Weg vor ihrer Unterkunft gemalt. Zwei Tage nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus wird einer von ihnen vor einem Supermarkt in Guben rassistisch bedroht. In Guben fehlen der Gruppe Ansprechpartner, die ihnen durch die schwierige Situation helfen. Nach Auskunft der zuständigen Behörde ist tägliche einer der Mitarbeiter für eine Stunde vor Ort, zu wenig und immer wieder fehlen Englischkenntnisse, um sich verständigen zu können. In ihrer Verzweiflung flüchten sie nach Gießen in Hessen zu einem eritreischen Verein, bei dem sie Rat und Unterstützung bekommen. Wegen ihrer Zuteilung zum Landkreis Spree-Neiße müssen sie aber nach Guben zurück. Am 25. September kommt es dort zu einem weiteren rassistischen Angriff, direkt vor ihrer Unterkunft. Dieses Mal rufen sie die Polizei und einer der Betroffenen fährt mit zur Zeugenaussage nach Cottbus. Dort muss er mehrere Stunden auf einen Dolmetscher warten, der dann aber nur Arabisch spricht. Unverrichteter Dinge soll er nach Guben zurückgefahren werden. Seine Hände werden dafür mit Handschellen auf den Rücken gefesselt. Diese völlig unverständliche, erniedrigende und bedrohliche Behandlung als Opferzeugen hat ihn nachhaltig schockiert. Die Polizei wird vom Verein Opferperspektive am 6. Oktober um eine Stellungnahme gebeten, die bis heute nicht erfolgt ist.
Am 30. September wandten sich die Eritreer mit dem folgenden Brief an die Öffentlichkeit:
Wir, die untenstehenden Unterzeichner, sind mit Problemen konfrontiert, die unser Leben bedrohen. Obwohl wir dies schon am 6.8.2014, in einem Offenen Brief an die soziale Betreuung [Heimleitung] in Forst mitgeteilt hatten, hat niemand etwas unternommen oder versucht, diese schlimmen Aktivitäten zu verhindern. Am 20.9.2014 gegen 2 Uhr nachts umringten uns 50 Personen in unserer Unterkunft und griffen uns brutal im Schlaf an. Forst ist für uns keine Minute mehr sicher. Gegenwärtig leben wir in Guben. Hier sind wir noch immer mit Problemen konfrontiert. Hier gibt es Personen (höchstwahrscheinlich Rassisten), die uns hassen und bedrohen. Sie haben Worte gegen uns an die Seite des Gebäudes geschrieben, in dem wir jetzt wohnen. Diese Menschen rufen uns hinterher und spucken nach uns, wenn wir in den Strassen Gubens laufen. Wir können uns hier nicht frei bewegen. Am 30.8.2014 versuchte eine Person M. mit einem Spray anzugreifen, während er auf dem Weg zum Supermarkt war. Und am 25.9.2014 gegen 6 Uhr abends verfolgten 4 Personen, deren Identität uns nicht bekannt ist, mit einem schwarzen Auto [Autonr. bekannt] F. und M.. Sie konnten entkommen. Dieses mal riefen wir die Polizei. Die Polizei kam und nahm F. mit zu ihrem Büro in Cottbus. Er blieb dort für 4 Stunden, währenddessen sie versuchten, ihn mit Hilfe eines Übersetzers über den Angriff zu befragen. Diese Befragung war erfolglos, da der Übersetzer Arabisch übersetzen konnte, F. aber kein Arabisch versteht. Später dann wandte sich die Polizei an F. und fesselte seine Hände, was uns sehr überrascht hat. Unser Leben ist noch immer in Gefahr. Wir sind sehr verzweifelt und angestrengt. Es gibt niemanden, der sich um uns kümmert. Deshalb bitten wir die zuständigen Stellen darum, uns zu einem sichereren Platz zu bringen oder, falls möglich, unser Asylbegehren so schnell wie möglich zu bearbeiten.
Herzlichen Dank.
(Unterzeichnet von 15 Flüchtlingen aus Guben)
Opferperspektive und Flüchtlingsrat Brandenburg fordern:
‑unverzügliche Unterbringung der eritreischen Flüchtlinge an einem Ort, wo sie in Sicherheit leben können; Bewilligung ihrer Umverteilungsanträge nach Cottbus;
— vorrangige Bearbeitung ihrer Asylanträge; Eritrea ist eines der Herkunftsländer mit der höchsten Asyl-Anerkennungsquote; nach ihrer Anerkennung als politisch Verfolgte hätten sie das Recht auf freie Wohnortwahl.
Im Nachgang der Landtagswahlen in Brandenburg am 14. September gab der Geschäftsführer des Brandenburgischen Instituts für Gemeinwesenberatung in der Märkischen Oder-Zeitung eine Expertise zu den Ursachen der geringen Wahlbeteiligung von 47,9 Prozent, dem Wahlerfolg der „Alternative für Deutschland“ (AfD) und dem Umgang mit Geflüchteten im Land ab.[1] Dass das Institut zur Wahlanalyse von einem landesweiten Presseorgan als Expert_innenstelle herangezogen wird, ist zunächst nicht ungewöhnlich. Die Fehleinschätzung der derzeitigen politischen Landschaft Brandenburgs hingegen schon: Eklatant falsch waren die Darstellungen im Zusammenhang mit den Wahlerfolgen der AfD und dem Umgang mit geflüchteten Menschen in Brandenburg.
Das Problem
Dirk Wilking, Geschäftsführer des Instituts, schätzt die AfD zwar als nationalkonservative Partei ein, sieht aber keine Verknüpfung ihres Wahlerfolgs mit dem Diskurs um Kriminalität in der deutsch-polnischen Region. Dies geht an der Realität vorbei: Die AfD erlangte bei den Wahlen insgesamt 12,2 Prozent. In fast ganz Brandenburg lag sie bei über 10%, in der Grenzregion sogar höher – etwa in Oder-Spree (21,3%) und Frankfurt (Oder) (19,7%). „Grenzkriminalität und Sicherheit“ waren die Themen, mit denen die AfD hauptsächlich ihren landesweiten Wahlkampf geführt hat. Sie sind in allen Regionen entlang der Grenze populär. Öffentliche oder in den sozialen Medien geführte polenfeindliche Debatten und auch die Existenz von sogenannten “Bürgerwehren” beispielsweise in den Städten Küstrin-Kietz, Neuzelle, Eisenhüttenstadt und Frankfurt (Oder) sollten Beweis genug dafür sein, dass die AfD diese Stimmung nutzen konnte und ihre Positionen gerade dort auf fruchtbaren Boden fielen.[2] Gideon Botsch von Moses-Mendelssohn-Institut Potsdam etwa charakterisierte die AfD treffend als nationalpopulistische Rechtspartei.[3]
Zudem formuliert Wilking die Annahme, dass Geflüchtete und deren Unterbringung in den Kommunen im Allgemeinen akzeptiert seien. Eine nähere Betrachtung der brandenburgischen Verhältnisse hätte ihn zu einem anderen Schluss kommen lassen müssen: Die durch den Anstieg von Flüchtlingszahlen bedingte Neueinrichtung von Flüchtlingsunterkünften löste in vielen Kommunen eine Welle des Protests aus. Die allgemeine Stimmung gegenüber den Geflüchteten und ihren Unterstützer_innen war kritisch bis feindlich; in einigen Gegenden ging der Hass auf Geflüchtete so weit, dass es zu gewalttätigen Übergriffen und pogromähnlichen Stimmungen kam. So gab es im vergangenen Jahr beispielsweise in Premnitz einen Brandanschlag auf ein Asylsuchendenheim, und in Bestensee gingen 200 Menschen gegen dein Heim auf die Straße. Dass deshalb auch die AfD mit ihrer Forderung nach einem Einwanderungsstopp punkten konnte, ist kein Zufall. Daneben sehen sich Geflüchtete sowohl einem alltäglichen als auch institutionellen Rassismus ausgesetzt, dem sich zwar bereits Initiativen und Einrichtungen entgegenstellen, der das Leben von Geflüchteten aber nach wie vor in höchstem Maße prägt. In Frankfurt (Oder) beispielsweise lud sich kürzlich die Stimmung gegen Geflüchtete innerhalb weniger Tage maßlos rassistisch auf, als in sozialen Netzwerken Gerüchte gestreut wurden, die einen Zusammenhang zwischen „Drogenkriminalität“ und Geflüchteten konstruierten.[4] Die AfD Frankfurt (Oder) unterstützte diese Hetze.
Wilking verharmlost die Positionen der AfD; ihm scheint nicht klar zu sein, dass es auch die genannten Reizthemen waren, die über 10% der Brandenburger_innen ansprachen. Bei diesen handelt es sich um klassische Themen der politischen Rechten – und sie werden gezielt von der AfD übernommen. Das Wahlergebnis der Partei als reinen Protest abzutun, verkennt das grundlegende Problem. Indem Wilking von einer allgemeinen Akzeptanz gegenüber Geflüchteten in den Kommunen spricht, bagatellisiert er die von einer rassistischen Grundstimmung geprägte Haltung der Mehrheitsgesellschaft gegenüber Migrant_innen.
Die Folgen
Das Institut gilt im Land Brandenburg als wichtige Instanz in Sachen Neonazismus- und Demokratieberatung; die von ihren Mitarbeiter_innen abgegebenen Einschätzungen werden in der Öffentlichkeit, aber auch auf der Politik- und Verwaltungsebene des Landes wirkmächtig und sind als Expertise anerkannt. Die Fehleinschätzung des Geschäftsführers kann schwerwiegende Folgen für die Wahrnehmung der Problemfelder AfD, Alltagsrassismus und Diskriminierung von Migrant_innen haben. Eine seit Jahren seitens der Zivilgesellschaft betriebene Sensibilisierung zu dieser Thematik wird dadurch enorm erschwert. Zudem macht eine falsche Analyse adäquates Handeln unmöglich: Zum einen werden zuständige Landesstellen – darunter auch der Verfassungsschutz – falsch informiert und in ihren Maßnahmen fehlgeleitet, zum anderen wird das konkrete Engagement im zivilgesellschaftlichen Bereich gegen Ungleichheit und Rassismus häufiger infrage gestellt werden. Denn wo von der Landesstelle für Demokratie kein Problem gesehen wird, müssen sich zivilgesellschaftliche Akteure mit einer anderen Perspektive erst einmal behaupten.
Welche Konsequenzen gezogen werden müssen
Ob es sich bei der Analyse der Brandenburger Landtagswahlen durch Dirk Wilking um gewollte Schönfärberei, um eine Unterschätzung des Problems oder um Informationsprobleme aufgrund einer fehlenden kommunale Verankerung des Instituts handelt – in allen Fällen ist zu fragen, welchen Sinn eine solche vom Land genau für die angesprochenen Themenfelder eingerichtete Beratungsstelle erfüllt. Es bleibt zu hoffen, dass die Stelle abgeschafft oder anders besetzt wird. Denn so wie sie arbeitet, ist sie Teil des Problems und nicht Teil einer Lösung für das Rassismusproblem in Brandenburg.
[1] Vgl. Henning Kraudzun, „Die Dörfer kapseln sich ab“ — Demokratie-Experte Dirk Wilking im Interview, MOZ, 16.09.2014 (http://www.moz.de/themen/landtagswahl/artikelansicht/dg/0/1/1325725/)
[2] Vgl. Jeanette Bederke, Bürgerwehr gegen kriminelle Grenzgänger, MAZ, 11.04.2014 (http://www.maz-online.de/Brandenburg/Buergerwehr-gegen-kriminelle-Grenzgaenger); Christian Bangel, Die Angst geht auf Streife, Zeit Online, 12.05.2014 (http://www.zeit.de/politik/deutschland/2014–05/buergerwehr-in-deutschland/); Caterina Lobenstein, Brücke der Angst, DIE ZEIT Nº 38/2014, 11.11.2014 (http://www.zeit.de/2014/38/grenzkriminalitaet-brandenburg-landtagswahl).
[3] Alexander Fröhlich im Interview mit Gideon Botsch, „Die AfD ist eine nationalpopulistische Rechtspartei“, PNN, 16.09.2014, (http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/892684/).
[4] Vgl. DPA, Neonazi-Hetze gegen Asylbewerber, MOZ, 27.12.2013 (http://www.moz.de/nachrichten/brandenburg/artikel-ansicht/dg/0/1/1229587/), Opferperspektive e.V. — Antidiskriminierungsberatung (http://www.antidiskriminierungsberatung-brandenburg.de/), Utopia e.V., Hetze gegen Asylsuchende nimmt bedrohliches Maß an, 28.08.2014 (http://utopiaffo.blogsport.de/2014/08/29/pm-hetze-gegen-asylsuchende-nimmt-bedrohliches-mass-an/).
Frankfurt (Oder), den 02.10.2014
Utopia e.V.
Seit gut zwei Jahren beschwört die Brandenburger Landesregierung einen so genannten Aufnahmenotstand herauf. Man sucht „händeringend“ nach Unterbringungsplätzen und warnt medienwirksam vor Zeltstädten. Trotz offensichtlich andauernder Krisen und Kriege werden die Augen davor verschlossen, dass auch weiterhin mehr Flüchtlinge nach Brandenburg kommen werden und die meisten von ihnen hier bleiben – und dass man diesen Menschen eine dauerhafte Lebensperspektive bieten muss. Jahrelang wurden Unterbringungskapazitäten konzeptlos abgebaut, statt sich von der Sammelunterbringung zu trennen und auf die flexiblere und menschenwürdige Wohnungsunterbringung umzustellen. Dass die Zahl der Asylsuchenden nicht so niedrig bleiben würde, wie in den Jahren 2005 – 2009, in denen sie weit unter 1000 pro Jahr lag, war spätestens seit Beginn des Bürgerkriegs in Syrien absehbar. Angemessen reagiert wurde darauf weder von den Kreisen noch von der Landesregierung. Wie vergessen ist der Auftrag des Landtags, rechtskräftig die Mindeststandards für die Betreibung kommunaler Unterkünfte anzuheben (derzeit sind 6qm Wohnfläche und ein sozialarbeiterischer Betreuungsschlüssel von 1:120 vorgesehen), Flüchtlinge in Wohnungen unterzubringen und ihre Lebenssituation zu verbessern. Ad-hoc-Scheinlösungen, wie die Eröffnung neuer Großunterkünfte und Außenstellen der Erstaufnahme in abgelegenen Ortschaften oder mitten im Wald zementieren die Ausgrenzung und Mangelversorgung der hier ankommenden Flüchtlinge für Jahre. Die rechtliche Weichenstellung – die Änderung des Landesaufnahmegesetzes zugunsten von mehr Wohnungen und besseren Lebensbedingungen – wird immer weiter verschoben. In der Brandenburger Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt wird die alltägliche medizinische Versorgung und die Sozialarbeit trotz jahrelanger Kritik von dem Sicherheitsdienstleister B.O.S.S. erledigt. Die Menschen sind in einer alten umzäunten Polizeikaserne untergebracht – Eisenhüttenstadt ist für Besuch oder AnwältInnen völlig abgelegen und die Landesregierung gibt selbst zu, dort kaum qualifiziertes Personal zu finden. Statt aber dieses verfehlte Konzept aufzugeben, werden weitere Erstaufnahmelager in leer stehenden Kasernen im Nirgendwo geplant. In den Landkreisen werden für neue Großunterkünfte Langzeitverträge geschlossen, die die Verhältnisse auf Jahre hin festlegen. Fragen menschenwürdiger Unterbringung, die Privatsphäre und persönliche Alltagsgestaltung zulässt, ausreichender sozialer Betreuung und qualifizierter Betreibung habe man nun hinter sich gelassen, verlautet seit Monaten aus der Landesregierung. Vorbei die Zeiten, als man darüber „gemütlich“ sinnieren konnte – nun gelte es, Zelte und Obdachlosigkeit zu vermeiden. Eine fatale Fehleinschätzung, denn nicht erst die rassistischen Misshandlungen in Nordrhein-Westfalen machen deutlich: die strukturelle Mängel der Unterbringung zeitigen bei steigenden Flüchtlingszahlen noch verheerendere Folgen. Wir erwarten, dass die neue Landesregierung nach der letzten vertanen Legislaturperiode nun endlich beginnt, die humane Flüchtlingspolitik umzusetzen, die sie sich auf die Fahnen geschrieben hat: *Erstaufnahme neu organisieren! *Die Erstaufnahmeeinrichtung muss in die Trägerschaft des Sozialministeriums übergeben werden. Standorte neuer Erstaufnahmeeinrichtungen sollten in der Nähe von städtischen Zentren liegen, die über qualifiziertes Personal verfügen. Mindeststandards für die Unterkünfte in den Landkreisen sollten auch für die Erstaufnahme gelten. Eine unabhängige Asylverfahrensberatung muss gewährleistet sein. *Wohnungs- oder wohnungsähnliche Unterbringung statt Großeinrichtungen:* Flüchtlinge müssen in Wohnungen oder kleinen Sammelunterkünften mit abgeschlossenen Wohneinheiten untergebracht werden, die in Wohngebieten mit Ärzten, Einkaufsmöglichkeiten, Schule und Kitas sowie Anschluss an den ÖPNV liegen. Die Wohnungsunterbringung muss durch gut ausgestattete Programme, die die Kommunen bei der Förderung eines integrationsfreundlichen Klimas unterstützen,**flankiert werden.**Unbegleitete Wohnungszuweisungen in Ortschaften, in denen die Neuankömmlinge die einzigen Ausländer sind, führen dagegen zur verschärften Isolation. *Beratung und Unterstützung für Flüchtlinge gewährleisten: *Pro Landkreis muss den Flüchtlingen eine Personalstelle in freier Trägerschaft für Asylverfahrensberatung zur Verfügung stehen. Der Betreuungsschlüssel in kommunalen Unterkünften muss auf 1:80 herabgesetzt werden.