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Arbeit & Soziales Gender & Sexualität Law & Order

Wenn wir die Arbeit niederlegen, steht die Welt!”

+++ Deut­lich­es Zeichen für Selb­st­bes­tim­mung und gegen Unterdrückung +++
-+++ Umbe­nen­nung in Clara Zetkin-Platz +++
+++ Gemein­samkeit­en her­vorheben, Ver­net­zung stärken +++

Am Nach­mit­tag des 08. März dem inter­na­tionalen Frauen*kampftag fol­gten unge­fähr 80 bis 100 Men­schen dem Aufruf eines bre­it­en Bünd­niss­es zu ein­er Kundge­bung im Cot­tbuser Innen­stadt­bere­ich. Ana­log zu einem bun­desweit­en Aktion­stag sol­i­darisierten sich die Teil­nehmenden mit dem Frauen*streik. Dazu Lotte Dobrint vom Cot­tbuser Bünd­nis: „Der Frauen*streik ist ein wichtiger, wenn auch sym­bol­is­ch­er Akt, um auf die Ungle­ich­be­hand­lung von Frauen* aufmerk­sam zu machen. Wir wollen zeigen, wie viel Arbeit von Frauen* geleis­tet wird und wie wenig Anerken­nung dafür gegeben wird.“ 

Der Platz am Stadt­brun­nen wurde sym­bol­isch in Clara-Zetkin-Platz umbe­nan­nt. „Wir sehen Clara Zetkin als starke Frau und eng mit der Tra­di­tion des Frauen*kampftags ver­bun­den, sodass wir diese Umbe­nen­nung für eine kreative und passende Aktion hal­ten, um zu zeigen, dass die Kämpfe von vor über 100 Jahren an Aktu­al­ität nichts ver­loren haben.“, so Lotte Dobrint weiter. 

In den dargestell­ten Rede­beiträ­gen ist die Sit­u­a­tion der Frau* aus der Per­spek­tive von jun­gen Frauen* und auch von migrantis­chen Frauen* in den Fokus gerückt wor­den, aber auch der Zusam­men­hang zwis­chen Kap­i­tal­is­mus und Patri­ar­chat wurde dargestellt und die Notwendigkeit von Frauen*räumen betont. Dazu Lotte Dobrint abschließend: „Die Kundge­bung zeigte ein­mal mehr, wie vielschichtig unsere The­men sind und wie notwendig unser Zusam­men­schluss als Frauen* ist. Wir kön­nen nur gemein­sam voran kom­men und die Kundge­bung war eine super Möglichkeit für uns, uns auszu­tauschen, Gemein­samkeit­en zu beto­nen und unsere Ver­net­zung zu intensivieren.

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Arbeit & Soziales Flucht & Migration

Menschen brauchen sichere Perspektiven

Das Geset­zge­bungsver­fahren zum Fachkräf­teein­wan­derungs­ge­setz und zur Aus­bil­dungs- und Beschäf­ti­gungs­dul­dung ste­ht kurz vor dem Abschluss. Im März wird im Bun­destag voraus­sichtlich die erste Lesung stat­tfind­en, der Bun­desrat hat Empfehlun­gen aus­ge­sprochen. „Wir stellen bedauer­licher­weise fest, dass sich das herrschende Abwehrdenken der Asylpoli­tik im derzeit­i­gen Entwurf durch­set­zt. Statt klar­er Per­spek­tiv­en für alle Arbeits­mark­t­beteiligten schafft das Gesetz neue Hür­den zum Arbeits­mark­tzu­gang von Geflüchteten“ kom­men­tiert P.V. Sonkeng Tegouf­fo vom Flüchtlingsrat Brandenburg.

Zwar sieht eine neu einge­führte Dul­dung vor, dass die Abschiebung zum Zweck der Beschäf­ti­gung aus­ge­set­zt wird. Doch greift das neue Instru­ment nur für eine geringe Anzahl von sehr leis­tungs­fähi­gen, jedoch vol­lziehbar aus­reisepflichti­gen Men­schen. Kaum eine Per­son wird es schaf­fen, 18 Monate vor der Erteilung beschäftigt gewe­sen zu sein und ein Jahr den Leben­sun­ter­halt voll­ständig gesichert zu haben. „Aus der Prax­is erfahren wir eine sehr restrik­tive Hal­tung der Aus­län­der­be­hör­den bei der Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungser­laub­nis. Anträge von abgelehn­ten Schutz­suchen­den sind in eini­gen Land­kreisen de fac­to aus­sich­st­los“, berichtet Sonkeng Tegouf­fo. „Von daher ist die Forderung ein­er Leben­sun­ter­haltssicherung von min­destens 12 Monat­en vor Erteilung ein­er Beschäf­ti­gungs­dul­dung real­itäts­fern und verken­nt die Tat­sache, dass nicht jede Beschäf­ti­gung leben­sun­ter­haltssich­ernd ist.“

Beschäftigte, für die der Geset­zge­ber eine Aufen­thaltssicherung ver­weigert, dro­hen ihre Arbeit zu ver­lieren, da den Unternehmen die Sit­u­a­tion ohne die verbindliche Zusage ein­er Aufen­thaltsper­spek­tive zu unsich­er ist. Das ist das Gegen­teil von Beschäf­ti­gungssicherung und Poten­tia­lent­fal­tung. In Bran­den­burg lässt Min­is­ter­präsi­dent Woid­ke ver­laut­en: „Auf kein Fall abschieben, wenn jemand eine feste Arbeitsstelle hat“. Doch das Gegen­teil ist der Fall: Immer wieder wird Geflüchteten die Beschäf­ti­gungser­laub­nis auch nach jahre­langer Tätigkeit ent­zo­gen mit dem Hin­weis auf ihre ver­meintliche Aus­reisepflicht. Zunehmend fordern aber auch zivilge­sellschaftliche Kräfte in den Kom­munen Bran­den­burgs Bleiberecht für Geflüchtete in Arbeit und Aus­bil­dung. Dies bleibt bis jet­zt von der Lan­despoli­tik unbeachtet.

Einem unkom­plizierten Arbeits­mark­tzu­gang ste­hen auch die neuen Erteilungsvo­raus­set­zun­gen für die Aus­bil­dungs­dul­dung ent­ge­gen. Unter anderem müssen vol­lziehbar Aus­reisepflichtige bere­its sechs Monate geduldet sein, bevor sie die Aus­bil­dungs­dul­dung beanspruchen kön­nen. „Das heißt im Klar­text käme erst nach ein­er sechsmonati­gen Peri­ode gescheit­ert­er Abschiebev­er­suche eine Aus­bil­dungs­dul­dung in Frage“, so der Flüchtlingsrat Bran­den­burg. „Es ist höch­ste Zeit, Ver­säum­nisse der let­zten Jahrzehnte auszuräu­men und Auszu­bilden­den und Betrieben Pla­nungssicher­heit anzubieten.“

Es ist zudem nicht nachvol­lziehbar, warum der Geset­zge­ber auf ein­er voll­ständi­gen Iden­tität­sklärung behar­ren sollte. Geflüchtete, die ihr Herkun­ft­s­land über­stürzt ver­lassen haben und auf gefahrvollen Wegen nach Deutsch­land geflo­hen sind, haben oft ein großes Prob­lem, wenn es darum geht, einen neuen Pass zu besor­gen. „Es ist völ­lig absurd bei Bemühun­gen zur Iden­tität­sklärung von Men­schen mehr zu ver­lan­gen als das Zumut­bare. Insofern müssen Nach­weise über ergrif­f­ene Maß­nahme aus­re­ichend sein“, fordert der Flüchtlingsrat. Rechtlich frag­würdig ist zudem die geplante Regelung, dass kün­ftig inner­halb von sechs Monat­en nach der Ein­reise die Iden­tität gek­lärt sein muss, um eine Aus­bil­dungs- oder Beschäf­ti­gungs­dul­dung erhal­ten zu kön­nen. Während des Asylver­fahrens darf von den Betrof­fe­nen keine Kon­tak­tauf­nahme mit den Heimat­be­hör­den ver­langt wer­den und nicht wenige Asylver­fahren dauern länger als sechs Monate.

Bere­its im Novem­ber 2018 veröf­fentlicht­en neun Lan­des­flüchtlingsräte, der Par­itätis­che Wohlfahrtsver­band — Gesamtver­band, PRO ASYL, Teile des Bun­desvor­stands des DGB und weit­ere Ver­bän­den und Vere­inen eine umfassende Stellungnahmen.

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Antifaschismus Arbeit & Soziales

Keine Konferenz der AfD!

Keine Kon­ferenz der „Alter­na­tive für Deutsch­land“ am 01.09. in Neuen­hagen b. Berlin
Am 01. Sep­tem­ber ver­anstal­tet der Kreisver­band Märkisch-Oder­land der Partei „Alter­na­tive für Deutsch­land“ im Bürg­er­haus in 15366 Neuen­hagen b. Berlin von 11 – 18 Uhr eine Tageskon­ferenz, mit anschließen­der Podi­ums­diskus­sion, unter dem Titel „Der soziale Frieden Deutsch­lands in Gefahr“ — weit­ere The­men sind „Arbeit für Deutsch­land“ und „Offene Gren­zen und der dadurch über­lastete Sozial­staat“. Außer­dem ist die Absicht erkennbar Gew­erkschaft­sar­beit von rechts zu disku­tieren und zu etablieren. Als Haup­tor­gan­isator tritt Lars Gün­ther auf, der net­zw­erk­erische Funk­tio­nen übern­immt, in denen er Kon­tak­te zu recht­sex­tremen Grup­pen und Parteien, Ver­schwörungs­the­o­retik­erIn­nen und anderen nation­al­is­tis­chen Grup­pierun­gen pflegt. Als Red­ner treten hierzu u.a. Andreas Kalb­itz (MdL aus Bran­den­burg), André Poggen­burg (Ex-MdL aus Sach­sen-Anhalt), Jür­gen Elsäss­er (COMPACT Mag­a­zin) und Oliv­er Hill­burg­er (AfD nahe Gew­erkschaften und Betrieb­sräte) auf. Das Bürg­er­haus bietet Platz für 500 Per­so­n­en, die zu erwarten sind, da die Agi­ta­toren­liste vorder­gründig den völkisch-nation­al­is­tis­chen Flügel ansprechen soll. Bei den Lan­nd­tagswahlen 2014 erre­ichte die AfD rund 12% in Märkisch-Oder­land und kon­nte zu den Bun­destagswahlen 2017 nochmal eine deut­liche Stei­gung auf rund 20% in Märkisch-Oder­land und Barn­im II erzielen.
Um ein wider­ständi­ges Zeichen dage­gen zu set­zen wird es am 01. Sep­tem­ber um 9:30 Uhr auf dem Bahn­hofsvor­platz vom S‑Bahnhof Neuen­hagen (bei Berlin) eine Demon­stra­tion in die Nähe des Ver­anstal­tung­sortes geben.
Kein Raum für rechte Hetze!
Achtet auf weit­ere Ankündigungen!
—–
Infover­anstal­tungsrei­he
Das aus­gerech­net in Neuen­hagen eine Kon­ferenz der AfD stat­tfind­et, wo das recht­este, was die AfD zu bieten hat, geladen ist, liegt nicht nur an der Nähe zu Berlin. Der Kreisver­band Märkisch-Oder­land hegt über Einzelper­so­n­en gute Kon­tak­te zur Lan­des- als auch zur Bun­de­sebene der AfD. Schon in der Ver­gan­gen­heit haben Mit­glieder des Kreisver­ban­des mit Alexan­der Gauland oder Björn Höcke bei Kundge­bun­gen und Demon­stra­tio­nen zusam­men gear­beit­et. Mit Lars Gün­ther – mut­maßlich­er Haup­tor­gan­isator der Kon­ferenz – ist ein seit Jahren aktiv­er und stramm rechter Net­zw­erk­er aktiv, der immer wieder den Schul­ter­schluss zur extremen Recht­en sucht.
Hier lohnt es sich genauer hin zu schauen: Wer ste­ht hin­ter der Organ­i­sa­tion und wie kommt eine solche Kom­bi­na­tion aus Ras­sis­ten, Ver­schwörungs­the­o­retik­ern und Nazis aus dem Blood&Honour Net­zw­erk als Red­ner zus­tande? Wie tief steck­en die AfD-Poli­tik­er und Poli­tik­erin­nen mit anderen Nazis unter ein­er Decke? Wir wollen euch einen Überblick über die Kreis­struk­ter der AfD, die Kon­ferenz und die Gegen­proteste am 1. Sep­tem­ber geben.
29. August um 19 Uhr im Horte – Peter-Göring-Straße 25 in 15344 Strausberg

30. August um 19 Uhr im Bürg­er­haus Neuen­hagen – Haupt­straße 2 in 15366 Neuenhagen

31. August um 19 Uhr in Müncheberg – Raum wird noch geklärt

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(Anti-)Rassismus Arbeit & Soziales Flucht & Migration

Geplante AnKER-Zentren verletzen elementare Rechte von Minderjährigen

Anlässlich des Inter­na­tionalen Kindertages wen­den sich Lan­des­flüchtlingsräte, Jugendliche ohne Gren­zen, der Bun­des­fachver­band unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge und PRO ASYL gegen die Errich­tung soge­nan­nter AnKER-Ein­rich­tun­gen. Stu­di­en von Ver­bän­den und Organ­i­sa­tio­nen und die Erfahrun­gen aus der Arbeits- und Beratung­sprax­is der Flüchtlingsräte zeich­nen bun­desweit ein klares Bild: Die Unter­bringung von Kindern in großen Sam­melun­terkün­ften gefährden das Wohl der dort leben­den Kinder und ver­let­zen ele­mentare Rechte von Minderjährigen.
Die Auf­nahme von Kinder­recht­en in das Grundge­setz, wie es CDU/CSU und SPD in ihrem Koali­tionsver­trag fest­geschrieben haben, ist zu begrüßen. Überzeu­gen kann der Ansatz allerd­ings nur, wenn dieser auch diskri­m­inierungs­frei für alle Kinder gilt — unab­hängig von Herkun­ft und Aufenthaltsstatus.
Bere­its jet­zt ist der All­t­ag der Kinder und Jugendlichen in Erstauf­nah­meein­rich­tun­gen und Tran­sitzen­tren, die als Vor­bild der AnKER-Zen­tren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverha?ltnissen, fehlen­der Pri­vat­sphäre, dem Auss­chluss von der Regelschule, unzure­ichen­der gesund­heitlich­er Ver­sorgung sowie vom Nicht­stun, vom Warten und dem Miter­leben von Gewalt. Abschiebun­gen, die zum Teil mit­ten in der Nacht durchge­führt wer­den, sor­gen für eine Sit­u­a­tion der Schut­zlosigkeit und Angst. Sach­leis­tungsver­sorgung, fehlende Ther­a­pieange­bote und man­gel­nde Hygiene in über­lasteten San­itär­bere­ichen ver­schär­fen vielerorts die Situation.
In der Bran­den­burg­er Erstauf­nahme hat das Innen­min­is­teri­um den Weg für ein möglich­es AnKER-Zen­trum bere­its struk­turell geeb­net. Iso­la­tion und gesellschaftliche Aus­gren­zung prä­gen schon jet­zt das Aufwach­sen von Min­der­jähri­gen in den Unterkün­ften der hiesi­gen Erstauf­nah­meein­rich­tung: Für Kinder und Jugendliche gilt medi­zinis­che Notver­sorgung, immer wieder wird der Auszug von Min­der­jähri­gen mit z.T. schw­eren kör­per­lichen und psy­chis­ch­en­Erkrankun­gen trotz medi­zinis­ch­er Gutacht­en nicht ges­tat­tet. Kinder verbleiben immer wieder weit über die max­i­mal zuläs­si­gen sechs Monate hin­aus in der Erstauf­nah­meein­rich­tung. Schulpflichtige Kinder wer­den – obwohl die Geset­zes­lage im Bun­des­land einen Regelschulzu­gang ab dem drit­ten Monat vor­sieht – weit­er­hin in Lager­schulen auf dem Gelände der Erstauf­nah­meein­rich­tung unter­richtet, deren Stun­den­in­halte und ‑umfang weit hin­ter dem Cur­ricu­lum von Regelschulen zurück­ste­hen. Auch die Angst vor Abschiebun­gen ist dauer­haft für sie präsent: Die Abschiebezahlen aus der Erstauf­nahme von Kindern und Jugendlichen im Alter zwis­chen 0 und 20 Jahren stiegen von 6 Abschiebun­gen im Jahr 2014 auf 94 Abschiebun­gen im Jahr 2017.
Innen- und Heimat­min­is­ter Horst See­hofer plant die Iso­la­tion und Diskri­m­inierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Son­der­sys­tem der AnKER-Zen­tren weit­er voranzutreiben.
In den AnKER-Ein­rich­tun­gen sollen die Auf­nahme, die Alter­sein­schätzung von unbe­gleit­eten Min­der­jähri­gen, Asylver­fahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asy­lantrages gebün­delt wer­den. Für unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge dro­ht damit eine Unter­bringung in Ein­rich­tun­gen für und mit (frem­den) Erwach­se­nen bis zu ihrer Inob­hut­nahme durch die Jugendämter. Dies wider­spricht dem Min­der­jähri­gen­schutz sowie dem Pri­mat der Kinder- und Jugend­hil­fe und ist mit gel­ten­dem Recht nicht zu vere­in­baren. Darüber hin­aus sollen unbe­gleit­ete Min­der­jährige, deren Min­der­jährigkeit nicht anerkan­nt wird, und begleit­ete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monat­en oder länger in den AnKER-Ein­rich­tun­gen verbleiben müssen. (Schutz)Standards, die in Ein­rich­tun­gen der Kinder- und Jugend­hil­fe gel­ten, wer­den nicht berücksichtigt.
„/Der Aufen­thalt in der Erstauf­nahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kind­heit in Lagern ver­bracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechen­land, im Libanon. Sie hof­fen auf Schule, ein Zuhause und Sicher­heit. Was sie dann aber in Deutsch­land erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht“,/ berichtet Jibran Khalil, Mit­glied der Ini­tia­tive Jugendliche ohne Gren­zen, der eigene Erfahrun­gen im Erstauf­nah­me­lager in Eisen­hüt­ten­stadt (Bran­den­burg) gemacht hat.
„/Die geplanten AnKER-Zen­tren, die die Kasernierung von Kindern und ihre Diskri­m­inierung durch Son­derge­set­zge­bung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen ein­er absoluten Ver­ro­hung der Politik/“, so Khalil weiter.
Die Lan­des­flüchtlingsräte, der Bun­des­fachver­band unbe­gleit­ete min­der­jährige Flüchtlinge, Jugendliche ohne Gren­zen und PRO ASYL fordern die Rechte von Kindern und Jugendlichen sowie ihr Wohl in allen flüchtlingspoli­tis­chen Erwä­gun­gen diskri­m­inierungs­frei zu gewährleis­ten und die dezen­trale Unter­bringung von Geflüchteten in Woh­nun­gen zu forcieren.
Die Organ­i­sa­tio­nen fordern daher alle Bun­deslän­der auf, sich nicht am Pilot-Pro­jekt der AnKER-Zen­tren zu beteiligen.
 
Pressean­fra­gen: Lot­ta Schwedler, Flüchtlingsrat Bran­den­burg: 0176 21 42 5057

Flüchtlingsrat Bran­den­burg Geschäftsstelle Rudolf-Bre­itscheid-Straße 164 14482 Pots­dam Tel.: 0331 — 716499 www.fluechtlingsrat-brandenburg.de

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Arbeit & Soziales

1. Mai Feier in Cottbus

Das Sol­i­dar­ität­snet­zw­erk Cot­tbus lädt in den Sandowkahn zur gemein­samen 1. Mai Feier ein. Um 11 Uhr begin­nt dort ein Pro­gramm aus musikalis­chen Beiträ­gen, Kinderange­boten und Diskus­sio­nen über die Zukun­ft der Stadt Cot­tbus und der Lausitz. Der Ein­tritt ist frei; Essen und Trinken wer­den gegen Spende abgegeben.
“Der 1. Mai ist für uns mehr als ein geset­zlich­er Feiertag. Es ist ein Tag der Sol­i­dar­ität, an dem wir zusam­men kom­men, um eine gemein­same Vision für unsere Stadt zu entwick­eln. Es ist auch ein Tag, an dem wir anfan­gen kön­nen, aus dieser Vision Wirk­lichkeit zu machen.”, heißt es in der Einladung.
Michael Grautz, Press­esprech­er der Ver­anstal­ter erk­lärt: “Es war uns wichtig, den 1. Mai wieder ein Stück weit zu dem zu machen, was er ein­mal war: Ein Tag für die Arbei­t­erin­nen und Arbeit­er – auch im poli­tis­chen Sinne.”
Laut seinem Selb­stver­ständ­nis ver­ste­ht sich das Sol­i­dar­ität­snet­zw­erks als basis­demokratis­ch­er Zusam­men­schluss von Men­schen in ver­schiede­nen Lebensla­gen zur gemein­samen Vertei­di­gung und Durch­set­zung ihrer Inter­essen und Rechte.
 
Kontakt:
cottbus@soli-net.de
015217568831

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Arbeit & Soziales Gender & Sexualität

Feministische Thesen zu Sexarbeit

Wie hängt die Stig­ma­tisierung von Sexar­beit mit der gesellschaftlichen Mis­sach­tung von Care-Arbeit zusammen?
Warum ist die Emanzi­pa­tion nicht geschafft, solange „Hure“ ein Stig­ma bleibt? Was bedeutet der Dual­is­mus von Heilige und Hure für das Selb­st­bes­tim­mungsrecht aller Mäd­chen* und Frauen*?
Was hat das mit Ras­sis­mus zu tun?
Dazu haben wir The­sen for­muliert, die wir mit euch disku­tieren wollen.
16.04.2018
19:00
Buch­laden Sputnik
Char­lot­ten­straße 28
14476 Potsdam
Wir, Maria&Magdalena4ever,
sind eine kleine Gruppe von Frauen, die aus fem­i­nis­tis­ch­er Per­spek­tive gegen die Stig­ma­tisierung von Sexar­beit Posi­tion bezieht.

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Arbeit & Soziales Bildung & Kultur Sonstiges

Einführung in die Kapitalismuskritik — Seminar im Horte

Pro­duk­tiv­er Arbeit­er zu sein ist kein Glück, son­dern ein Pech” (Marx)
(Dro­hende) Arbeit­slosigkeit, ein Arbeit­splatz, an dem man einiges an
kör­per­lichen und psy­chis­chen Stress auszuhal­ten hat und eine Freizeit,
in der man zu fer­tig ist oder zu wenig Geld hat, um sie für sich zu
nutzen; dies alles sind Sachen, mit denen die meis­ten Menschen
irgend­wann mal Bekan­ntschaft machen. Das ist die Kon­se­quenz einer
Gesellschaft, in der man geset­zlich verpflichtet ist, sich als
Eigen­tümer aufeinan­der zu beziehen (Verträge einge­hen, mit Geld
einkaufen etc.) und dabei über kein nen­nenswertes Eigen­tum ver­fügt. Man
ist dann gezwun­gen als Lohnar­beit­er seine Dien­st­barkeit einzutauschen
gegen Geld. Ob man dann Geld zum Leben hat und wieviel, ist so voll
dadurch bes­timmt, was die soge­nan­nte „Wirtschaft“ (die Unternehmen) will
und hin­bekommt: Geld investieren, damit am Ende mehr raus kommt und das
immer wieder und im größeren Maßstab.
In dem Work­shop sollen einige Prinzip­i­en des Kap­i­tals dargestellt werden
und wie dabei die Lohnar­beit und deren men­schliche Träger, die Arbeiter
vorkom­men. Dabei sollen auch einige fehler­hafte Kri­tiken des Kapitals
zur Diskus­sion gestellt wer­den. Nicht zulet­zt soll gefragt wer­den, ob
der Staat nun der Schutz vor Aus­beu­tung ist oder nicht eher der Garant
ein­er Gesellschaft, in der Aus­beu­tung die Regel ist.
Eine Ver­anstal­tung der Grup­pen gegen Kap­i­tal und Nation (www.gegner.in)
Sam­stag, d. 14.04.2018 um 13 Uhr
Alter­na­tives Jugend­pro­jekt „Horte“
Peter-Göring-Str. 24
15344 Strausberg

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Arbeit & Soziales

Spendenaufruf: Bus nach antirassistischer Demo zerstört

Nach der Demon­stra­tion „Frauen* gemein­sam gegen Ras­sis­mus und Ungerechtigkeit“ am Samstag
10.03.2018 in der Cot­tbuser Innen­stadt wurde der Bus des Pro­jek­ts „OTTO“ von Chance e.V.
ver­mut­lich durch Rechte mutwillig zer­stört. Der Sach­schaden beläuft sich auf mehrere Tausend
Euro. Daher rufen die Vere­ine Chance e.V., die Opfer­per­spek­tive e.V. und Women in Exile &
friends drin­gend dazu auf für die Reparatur zu spenden.
Auf­grund eines leicht­en tech­nis­chen Defek­ts blieb der Bus zunächst nach dem Ende der Demon­stra­tion am Sam­stag auf dem Park­platz am Oberkirch­platz in Cot­tbus ste­hen. Bere­its in der Nacht zu Son­ntag wurde dort durch Unbekan­nte der Aus­puff mit Bauschaum aus­ge­sprüht. Der Bus war dadurch nicht mehr fahrtauglich. In der Nacht zu Mon­tag wur­den dann, von ver­mut­lich mehreren Tätern, zwölf Scheiben eingeschla­gen. Da der Bus sehr klar der sol­i­darischen Demon­stra­tion am Sam­stag zugerech­net wurde, kann von einem geziel­ten Vorge­hen von recht­en Tätern aus­ge­gan­gen wer­den. Der Bus wurde als Sym­bol und stel­lvertre­tend für Alle ange­grif­f­en, die an dem Tag in Cot­tbus für eine sol­i­darische Gesellschaft und gegen Ras­sis­mus auf die Straße gegan­gen sind.
Der Bus wird aktuell für das Kul­tur- und Begeg­nung­spro­jekt „OTTO – der Bus“ des Vere­ins Chance e.V. in der Region Märkisch-Oder­land gebraucht und ste­ht diesem auf­grund der Beschädi­gun­gen derzeit nicht mehr zur Ver­fü­gung. Das Pro­jekt wird von der Robert-Bosch-Stiftung finanziert und gehörte zu den Gewin­ner­pro­jek­ten im Pro­gramm „Neu­land“, welch­es sich für eine demokratis­che Entwick­lung des ländlichen Raums stark macht.
Der Vere­in Chance e.V. will unbe­d­ingt das Pro­jekt weit­er führen und bit­tet daher um finanzielle Unter­stützung für die Reparatur des Busses.
Spenden bitte auf fol­gen­des Konto:
Opfer­per­spek­tive e.V.
Bank für Sozialwirtschaft
IBAN: DE34100205000003813100
BIC: BFSWDE33BE
Betr­e­ff: Bus-Schaden Cot­tbus (bitte unbe­d­ingt angeben!)

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(Anti-)Rassismus Arbeit & Soziales Flucht & Migration Law & Order Sonstiges

Geflüchtete haben ein Recht auf Leistungen!

Das Barn­imer Grund­sicherungsamt zahlt zahlre­ichen Geflüchteten sys­tem­a­tisch zu wenig Geld aus und macht mit Bargel­dauszahlung den Betrof­fe­nen das Leben schw­er. Men­schen im Kirchenasyl wer­den die Leis­tun­gen kom­plett gekürzt, die Betrof­fe­nen bleiben dadurch sog­ar ohne Krankenversicherung.
Kundge­bung, 27.3.2018, 17 Uhr
Eber­swalde, Friedrich-Ebert-Straße
direkt vor dem Grund­sicherungsamt (Paul-Wun­der­lich-Haus)
Offen­er Brief an den Barn­imer Lan­drat Bodo Ihrke
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Grund­sicherungsamt: L@s refugiad@s tienen el dere­cho a la ayu­da social!
La ofic­i­na de asis­ten­cia social (Grund­sicherungsamt) Barn­im, sis­tem­ati­ca­mente no paga el dinero sufi­ciente, y con pago en efec­ti­vo en vez de trans­fer­en­cia difi­cul­ta la vida de las per­sonas afec­tadas. A las per­sonas acogi­das por la igle­sia inclu­so se les recor­ta la ayu­da por com­ple­to, l@s afectad@s ya ni siquiera tienen seguro medico.
Man­i­festación: 27 de mar­zo 2018, 5 p.m.
Eber­swalde, Friedrich-Ebert-Straße
delante del Grund­sicherungsamt (Paul-Wun­der­lich-Haus)
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Grund­sicherungsamt: Qax­oo­tigu wax­ay xaq u leey­i­hi­in gar­gaar lacageed!
Sooshiyaal­ka Deg­ma­da Barn­im nidaam ahaan wax­ay qox­ooti badan siiyaan lacag aad u yar oo gacan­ta laga siiyo taas oo saa­mayn adag ku yee­lanaysa nolosha.
Dad­ka hela mag­a­l­galya­da kani­isa­da wax­aa laga jara dhamaan gar­gaar­ka ay xaqa u leey­i­hi­in, taasne dad ayay saa­maysay oo xata aan helin caymiska caafimaadka.
Kulan­ka 27.03.2018 saa­ca­da 17:00
Goob­ta Eber­swalde, Friedrich-Ebert-Straße.
Wax­ay toos uga soo hor­jee­da dhis­ma­ha sooshiyaalka.

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Arbeit & Soziales Flucht & Migration

Sprachmittlung muss angemessen vergütet werden

Der Land­kreis Barn­im hat die Entwick­lung eines Konzepts für Sprach­mit­tlung in Auf­trag gegeben und will dem­nächst darüber berat­en und entschei­den, ob und wie es umge­set­zt wird. Dabei geht es darum, für Behör­den­ter­mine, Arztbe­suche, Beratun­gen u.ä. ein­fach­er als bish­er Sprachmittler_innen hinzuziehen zu können.
Das Fehlen von Sprachmittler_innen ist häu­fig ein Prob­lem, für die Betrof­fe­nen, die (noch) nicht gut Deutsch sprechen eben­so wie für Ärzt_innen, Ämter und andere. Ärzt_innen kön­nen Men­schen nicht sin­nvoll berat­en, wenn die Ver­ständi­gung nicht funk­tion­iert. Beim Grund­sicherungsamt, Job­cen­ter und anderen Stellen haben die Angestell­ten häu­fig mehr Arbeit, wenn sie nicht richtig ver­standen wer­den. Betrof­fene wiederum haben Rechte gegenüber den Ämtern und müssen ihre Rechte ken­nen, ver­ste­hen und dafür ein­ste­hen kön­nen. Wenn schon hier Aufgewach­sene oft nur schw­er bürokratis­che Begriffe und Vorgänge ver­ste­hen kön­nen, wie soll es dann jemand kön­nen, der noch nicht lange genug hier lebt, um die Sprache so gut zu beherrschen?
Diesen Prob­le­men soll ein Sprach­mit­tlungs-Konzept ent­ge­gen­wirken. Die Ini­tia­tive „Barn­im für alle“ begrüßt es sehr, dass der Land­kreis das The­ma ange­ht. Bish­er gibt es lediglich den Vere­in „Kon­takt e.V.“ als unab­hängige Stelle, die Sprachmittler_innen in begren­ztem Umfang ver­mit­teln kann und der für einzelne Über­set­zungsleis­tun­gen vom Grund­sicherungsamt eine Erstat­tung bekommt. Ein Sprach­mit­tler_in­nen-Pool, über den Betrof­fene als auch Ämter, Ärzt_innen usw. unkom­pliziert Sprachmittler_innen für Ter­mine buchen kön­nen, würde dem Abhil­fe ver­schaf­fen. Der Land­kreis hofft, einen solchen Sprach­mit­tler_in­nen-Pool rein aus Ehre­namtlichen auf­bauen zu kön­nen. In diesem Ansatz sieht die Ini­tia­tive „Barn­im für alle“ mehrere Probleme:
‑Nur eine angemessene Vergü­tung kann Pro­fes­sion­al­ität und kon­tinuier­liche Qual­ität sich­ern, denn ehre­namtliche Sprachmittler_innen sind davon schnell über­fordert, wenn sie keine oder keine aus­re­ichende Aus- und Fort­bil­dung und Beruf­sprax­is haben.
‑Bezahlte Sprachmittler_innen kön­nen ihre Ken­nt­nisse ver­tiefen, wenn sie regelmäßig dol­metschen und nicht ein­er anderen Vol­lzeit-Erwerb­sar­beit nachge­hen müssen.
‑Eine klare Rol­len­tren­nung zwis­chen Dol­metschen und ehre­namtlichem Unter­stützen ist notwendig, um die Neu­tral­ität der Sprachmittlerin/ des Sprach­mit­tlers zu sichern.
In vie­len Städten und Land­kreisen gibt es staatlich finanzierte Sprach­mit­tlungs-Konzepte, die die Sprachmittler_innen angemessen bezahlen. In Städten wie Osnabrück und Han­nover wer­den mind. 20,00 Euro/ Stunde bezahlt. In Hen­nigs­dorf im Land­kreis Ober­hav­el bekom­men Sprachmittler_innen immer­hin Aufwand­sentschädi­gun­gen, wenn auch (noch) keine Honorare.
Die Ini­ti­ta­tive „Barn­im für alle“ fordert den Land­kreis auf, ein Sprach­mit­tlungs-Konzept zu beschließen, das eine angemessene Vergü­tung vor­sieht, um die nötige Qual­ität zu gewährleis­ten. Dazu müsste ein Finanzierungskonzept entwick­elt wer­den, das beachtet, wie viel Arbeit­szeit und damit Kosten den jew­eils beteiligten staatlichen Stellen (Ämter, Schulen,…) zusät­zlich entste­hen, wenn es keine funk­tion­ierende Sprach­mit­tlung gibt. Jede dieser staatlichen Stellen kön­nte sich an der Über­nahme der Kosten beteiligen.

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