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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Frohes neues… Nichts: Perspektiven für junge Flüchtlinge schaffen statt gefährden — Jetzt verantwortlich handeln!

Die Unterze­ich­nen­den, darunter die Jugen­dini­tia­tiv­en Care­leaver e.V. und Jugendliche ohne Gren­zen (JoG), appel­lieren an Poli­tik und Ver­wal­tung, unbe­gleit­ete Min­der­jährige auf dem Weg in die Volljährigkeit nicht alleine zu lassen. Sys­tem­be­d­ingt wer­den zum Jahreswechsel****jugendliche Geflüchtete regelmäßig volljährig (gemacht). Wer­den sie dann sich selb­st über­lassen, dro­hen Desta­bil­isierung, Schul- und Aus­bil­dungsab­brüche und im schlimm­sten Fall die Obdachlosigkeit. Die Weichen für gute Übergänge und funk­tion­ierende Anschlussver­sorgung müssen daher jet­zt von Poli­tik und den zuständi­gen Trägern gestellt werden.
Während junge Flüchtlinge als „jugendlich, männlich, Aus­län­der“ medi­al ins­beson­dere im Kon­text von Krim­i­nal­ität the­ma­tisiert wer­den, ist wenig bekan­nt über die zahlre­ichen Hür­den, mit denen junge Geflüchtete tagtäglich zu kämpfen haben. Unbe­gleit­ete Min­der­jährige gehören zu den beson­ders Schutzbedürfti­gen unter den Geflüchteten. Trotz­dem wer­den ihnen, ins­beson­dere seit dem Jahr des großen Flüchtlingszu­gangs 2015/2016, fun­da­men­tale Rechte voren­thal­ten: So wurde ihr Recht auf Eltern­nachzug mas­siv eingeschränkt und ihre Unter­bringung und Ver­sorgung in vie­len Kom­munen unter­halb gel­tender Stan­dards der Jugend­hil­fe vielfach hin­genom­men. Viele der damals als Jugendliche im Alter von 15 oder 16 Jahren ein­gereis­ten Geflüchteten wer­den nun volljährig, ein Großteil von ihnen zum 31.12. oder 1.1. – ein fik­tives Geburts­da­tum, das bei ungek­lärtem oder nicht nach­weis­barem Geburt­stag behördlich fest­gelegt wird, ohne dass sich die jun­gen Men­schen effek­tiv dage­gen wehren könnten.
Mit diesem fest­gelegten Datum wird in zahlre­ichen Kom­munen die Jugend­hil­fe been­det, obwohl es einen rechtlichen Anspruch auf Weit­ergewährung der Hil­fe bis zum 21. Leben­s­jahr gibt, wenn ein indi­vidu­eller Bedarf vor­liegt. Damit stellt sich ins­beson­dere die Frage
nach Unter­bringung und Leben­sun­ter­haltssicherung neu. Eine Anschlussver­sorgung ist nicht immer unmit­tel­bar gewährleis­tet. Mit den hier entste­hen­den Ver­sorgungslück­en bei Beendi­gung der Jugend­hil­fe haben auch junge Men­schen ohne Fluchthin­ter­grund, die die Jugend­hil­fe ver­lassen, zu kämpfen. Bei jun­gen Geflüchteten kommt hinzu, dass ihr
Aufen­thalt oft­mals noch nicht gesichert ist, die Anschlussver­sorgung aber hier­von abhängt und sie zum Teil gezwun­gen wer­den, ihren Wohnort zu wech­seln. Ohne Unter­stützung führt dies zu Schul- und Aus­bil­dungsab­brüchen, Unter­bringung in Gemein­schaft­sun­terkün­ften oder
gar Obdachlosigkeit.
Fehlende Über­gangsmech­a­nis­men, unzure­ichende Hil­fe-Koor­di­na­tion, man­gel­nde Beratungsstruk­turen und nicht aufeinan­der abges­timmte Geset­ze sowie Behör­den­prax­is sor­gen hier für Per­spek­tivlosigkeit: „Für meine Fre­unde ist der 18. Geburt­stag ein Freuden­tag. Ich habe große Angst davor 18 zu wer­den. Durch die Jugend­hil­fe bin ich dabei meine Ziele im Leben zu erre­ichen und plöt­zlich soll damit Schluss sein.“ sagt ein Jugendlich­er der Ini­tia­tive Jugendliche ohne Gren­zen (JoG) befragt zu seinem bevorste­hen­den „Geburt­stag.“ Belas­tend hinzu kommt die Angst vor Abschiebung, denn bei gedulde­ten Jugendlichen endet mit dem 18. Geburt­stag der Schutz vor der Abschiebung.
Die Jugend­hil­fe ist deshalb in beson­derem Maße gefordert, damit die erforder­liche Unter­stützung gewährt wird und der Über­gang in die vorge­se­henen Unter­stützungssys­teme gelin­gen kann. Sie darf aber mit dieser Auf­gabe nicht alleine gelassen wer­den. Auch die Träger von Sozial­hil­fe und Job­cen­ter müssen endlich Ver­ant­wor­tung für die jun­gen Men­schen übernehmen. Dafür ist allerd­ings zen­tral, dass Poli­tik zu den jun­gen Men­schen sowie zu ihrer Inte­gra­tion in die deutsche Gesellschaft auch tat­säch­lich ste­ht und ihnen (Aus)Bildung und Per­spek­tivschaf­fung ermöglicht, statt diese durch fortwährende geset­zliche Ver­schär­fun­gen zu tor­pedieren und zu verhindern.
„Bil­dungser­folge, Inte­gra­tion und Erfolge der Jugend­hil­fe dür­fen an der Schwelle zur Volljährigkeit nicht riskiert wer­den“, erk­lärt Nerea González Mén­dez de Vigo vom Bun­des­fachver­band umF. „Geschaf­fene Per­spek­tiv­en müssen aufrechter­hal­ten und ver­fol­gt wer­den kön­nen, wenn Inte­gra­tion gelin­gen soll. Das Pri­mat der Kinder- und Jugend­hil­fe muss nach­haltig umge­set­zt wer­den. Ger­ade junge volljährige Geflüchtete benöti­gen vielfältige Unter­stützung, um ihre Zukun­ft in die Hand nehmen zu können.“
Bran­den­burg liegt unter dem Bun­des­durch­schnitt bei der Gewährun­gen von Jugend­hil­feleis­tun­gen für geflüchtete Jugendliche, die älter als 18 Jahre sind. Während im Bun­des­durch­schnitt 43% der jun­gen Volljähri­gen Unter­stützung erhal­ten, sind es in Bran­den­burg aktuell 31%. Beson­ders auf­fäl­lig sind die großen Unter­schiede zwis­chen den Land­kreisen: Absolute Schlus­slichter in der Hil­fegewährung sind die Prig­nitz mit 0%,
Frank­furt Oder mit 7,7% und Ober­spree­wald-Lausitz mit 8%. Weit über dem Bun­des­durch­schnitt liegt hinge­gen der Land­kreis Märkisch-Oder­land mit 54% Hil­fen für junge Volljährige, die geflüchteten Jugendlichen gewährt wer­den. Es braucht daher drin­gend eine Auseinan­der­set­zung zu den Ursachen und Kon­se­quen­zen nicht bzw. zu sel­ten gewährter Unter­stützung. Den beson­deren Bedar­fen von jun­gen Geflüchteten muss uneingeschränkt Rech­nung getra­gen werden.
Pots­dam, den 14.12.2017
Ansprechperson:
Kirstin Neu­mann| Flüchtlingsrat Brandenburg
|neumann@fluechtlingsrat-brandenburg.de|Tel: 0160 – 56 33 193

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Gender & Sexualität

Geflüchtete Frauen schützen – auch vor struktureller Gewalt!

Frauen erleben Gewalt in den Unterkün­ften durch andere Geflüchtete, das Per­son­al und in der Gesellschaft. Sie erfahren auch struk­turelle Gewalt durch das Lager­sys­tem, die Asylge­set­zge­bun­gen und die diskri­m­inierende Prax­is der Behörden.
Aktuelle bun­desrechtliche Geset­zesver­schär­fun­gen ermöglichen es, Men­schen sechs Monate lang und diejeni­gen mit so genan­nter schlechter Bleibeper­spek­tive auch länger in der Erstauf­nahme festzuhal­ten und so bei ein­er Ablehnung ihres Asylge­such­es direkt abschieben zu kön­nen. Die prekären Bedin­gun­gen in der Erstauf­nahme – fehlende Pri­vat­sphäre, eingeschränk­ter Zugang zu erforder­lichen Gesund­heit­sleis­tun­gen und die Unmöglichkeit, das eigene Fam­i­lien­leben zu gestal­ten – gefährden in beson­derem Maße Schutzbedürftige wie Frauen und Kinder. Ein­er asyl­suchen­den Fam­i­lie mit einem herzkranken Neuge­bore­nen, das regelmäßige Behand­lun­gen in der Berlin­er Char­ité benötigte, wurde etwa der Umzug aus der Erstauf­nahme in Dober­lug-Kirch­hain in eine Woh­nung in Berlin­nähe ver­weigert. Dies, obwohl die lan­gen Fahrtwege eine große Belas­tung für das Kind und seine Eltern darstell­ten. Ähn­lich erg­ing es ein­er Trans­frau, deren Auszug trotz Empfehlun­gen und Gutacht­en von Psycholog_innen durch die Zen­trale Aus­län­der­be­hörde ver­hin­dert wurde. Die Ver­weigerung des Auszuges aus der Erstauf­nahme von Men­schen mit beson­derem Schutzbe­darf, um sie vor Angrif­f­en zu schützen, oder die notwendi­ge Ver­sorgung sicherzustellen, find­et derzeit immer wieder statt. Dies legt die Ver­mu­tung nahe, dass das Ziel, Men­schen rei­bungs­los abschieben zu kön­nen, schw­er­er wiegt als ihre Gesundheit.
Die Notver­sorgung in der Erstauf­nahme lastet in beson­der­er Weise auf den Schul­tern von Frauen, die häu­fig die struk­turelle Lücke in der Ver­sorgung durch eigene Sorgear­beit für kranke Geflüchtete und Kinder ander­er Fam­i­lien füllen müssen. Durch unfaire Asylver­fahren und das Fehlen eines Ver­fahrens für die Erken­nung beson­der­er Schutzbedürftigkeit in der Erstauf­nah­meein­rich­tung kön­nen Frauen häu­fig human­itäre Gründe, die sie vor der Abschiebung schützen kön­nten, nicht gel­tend machen. Trotz Diskus­sio­nen um Gewaltschutzkonzepte bleiben vor allem Frauen, Kinder oder LGBTI-Per­so­n­en den Kon­flik­ten in den Unterkün­ften aus­ge­set­zt. Die Wohn­verpflich­tung in der Erstauf­nahme wird oft vor der Schutzbedürftigkeit und der Notwendigkeit eines Auszuges pri­or­isiert. Ein Umzug in Frauen­häuser scheit­ert nicht sel­ten an fehlen­den Plätzen für Frauen mit mehr als einem Kind.
Auch nach der Verteilung in die Land­kreise bleibt die gesund­heitliche Schlechter­stel­lung beste­hen. Die Ein­führung der Gesund­heit­skarte in mit­tler­weile fast allen Land­kreisen hat häu­fig nicht zur gewün­scht­en Gle­ich­stel­lung und zu ein­er Beendi­gung der Stig­ma­tisierung von Geflüchteten geführt. Noch immer kommt es regelmäßig zu Behand­lungsver­weigerun­gen. So wurde ein­er geflüchteten Frau aus Frankfurt/Oder trotz Krankenkassenkarte dreima­lig die Behand­lung bei Ärzten ver­wehrt, weil diese befürchteten, ihre Leis­tun­gen nicht erstat­tet zu bekom­men. Ein Umstand der laut Geset­zge­ber eigentlich durch die Karte behoben wer­den sollte. Ähn­lich erg­ing es ein­er Frau aus Eritrea: Ihr wurde die notwendi­ge Ent­fer­nung eines Implan­tats zur Empfäng­nisver­hü­tung durch einen Arzt/eine Ärztin ver­weigert. Sie hat­te es sich als Schutz einge­set­zt, da sie auf der Flucht mit Verge­wal­ti­gung rech­nen musste. Das Nich­t­ent­fer­nen des Implan­tats stellt nun ein weit­eres Gesund­heit­srisiko dar. Dabei fordert europäis­ches Recht eine vol­lum­fängliche Ver­sorgung von beson­ders schutzbedürfti­gen Flüchtlin­gen wir Kindern, Kranken oder von Gewalt bedro­ht­en oder betrof­fe­nen Frauen und LGBTI-Personen.
For­men struk­tureller Gewalt gegenüber Frauen zeigen sich immer wieder auch bei gewaltvollen Abschiebev­er­suchen in Bran­den­burg. Im Som­mer diesen Jahres ver­suchte die Polizei ohne Ankündi­gung und unter Anwen­dung von Gewalt eine Mut­ter aus Ober­hav­el abzuschieben. Sie war aktenkundig in ein­er psy­chisch labilen Sit­u­a­tion. Man legte ihr den­noch Hand­schellen an. Ihr vier­jähriger Sohn, selb­st psy­chisch behand­lungs­bedürftig, wurde Zeuge dieser Gewal­tan­wen­dung. Die Folge des Abschiebev­er­such­es war ein fast vier­monatiger Aufen­thalt der Mut­ter im Kranken­haus und eine Unter­bringung des Kindes in ein­er Kinder­sta­tion. Struk­turell gewaltvoll ist hier nicht nur das Ver­hal­ten der Aus­län­der­be­hörde, die die Erkrankung der Mut­ter als Abschiebe­hin­der­nis ignori­erte. Auch die Bedin­gun­gen der Unterkun­ft, wo sich beson­ders Schutzbedürftige immer wieder unangemelde­ten und gewaltvollen Abschiebun­gen aus­geliefert sehen, befördern diese Umstände.
Women in Exile und der Flüchtlingsrat fordern:
*Schutzbe­fohlen­heit und die Gesund­heit von Frauen und Kindern müssen schw­er­er wiegen als die rück­sicht­slose Umset­zung restrik­tiv­er Geset­ze! Schutz für alle geflüchteten Frauen und Kinder – ohne Aus­nahme und unab­hängig von der ver­meintlichen Bleibeperspektive!
*Wir fordern: Eigen­er Wohn­raum für Frauen und Kinder! Verteilung aus der Erstauf­nahme inner­halb eines Monats! Uneingeschränk­ter Zugang zu Gesund­heit­sleis­tun­gen ab dem ersten Tag! Wir fordern eine nach­haltige Bleibeper­spek­tive für alle Flüchtlinge!

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Flucht & Migration Law & Order

Kein Wahlkampf auf Kosten der Flüchtlinge

Die Flüchtlingsräte der Bun­deslän­der wen­den sich als
Inter­essen­vertre­tun­gen von Geflüchteten und Unter­stützungsini­tia­tiv­en anlässlich ihrer derzeit in Berlin stat­tfind­en­den Herb­st­ta­gung entsch­ieden gegen die Instru­men­tal­isierung der Flüchtlingspoli­tik zu Wahlkampfzweck­en und die wieder­holt vor­ge­tra­ge­nen Rufe nach weit­eren Ver­schär­fun­gen im Asyl- und Aufenthaltsrecht.
„Ins­beson­dere die in den let­zten Tagen aufgekommene Forderung nach ein­er weit­eren Aus­set­zung des Fam­i­li­en­nachzugs durch Spitzen­poli­tik­er der Union­sparteien sind unerträglich“ erk­lärt Katha­ri­na Müller vom Flüchtlingsrat Berlin. „Der Schutz von Fam­i­lie und Ehe ist eins der höch­sten Rechts­güter unser­er Ver­fas­sung und wird bei anderen Anlässen
von den Parteien mit dem großen C im Namen gerne beschworen – anscheinend soll dies aber nicht für diejeni­gen gel­ten, die um ihre Ange­höri­gen in Kriegs­ge­bi­eten ban­gen.“ Aus diesem Grund unterstützen
die Lan­des­flüchtlingsräte die Kundge­bung am heuti­gen Fre­itag, den 08.09. vor der Parteizen­trale der CDU
Mehr dazu
Der Auss­chluss des Fam­i­li­en­nachzugs führt auch jet­zt schon dazu, dass immer mehr Fam­i­lien­ange­hörige die gefährliche Über­fahrt über das Mit­telmeer ver­suchen müssen, da sie keine legalen Wege zur Ein­reise haben – viele von ihnen kom­men bei dem Ver­such, zu ihren Ange­höri­gen zu gelan­gen, ums Leben.
Des Weit­eren verurteilen die Flüchtlingsräte die für den kom­menden Dien­stag geplante Wieder­auf­nahme der Sam­me­lab­schiebun­gen nach Afghanistan aufs Schärf­ste. „Die deutsche Botschaft in Kab­ul ist zwar seit dem Anschlag vom 31. Mai außer­stande, Fam­i­li­en­nachzüge zu
bear­beit­en, sieht sich aber offen­bar in der Lage, Abschiebun­gen zu ver­wal­ten“, sagt Georg Classen von Flüchtlingsrat Berlin und fügt hinzu: „Der neue Lage­bericht des Auswär­ti­gen Amtes liefert keine Argu­mente für die These, dass Abschiebun­gen nach Afghanistan vertret­bar seien. Berichte human­itär­er Organ­i­sa­tio­nen und weit­er­er Expert*innen machen sehr deut­lich, dass die Lage im ganzen Land weit­er­hin extrem
gefährlich ist.“
Angesichts der ver­schärften Stim­mungs­mache ist es wichtig, deut­lich wahrnehm­bar Wider­spruch zu artikulieren. Um genau dies eine Woche vor der Bun­destagswahl zu tun, rufen die Flüchtlingsräte gemein­sam mit vie­len anderen Organ­i­sa­tio­nen auf zu ein­er bun­desweit­en Parade für Flüchtlingsrechte und Bleiberecht am Sam­stag, den 16.09. in Berlin unter
dem Mot­to Wel­come Unit­ed.

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(Anti-)Rassismus Arbeit & Soziales Flucht & Migration

Potenziale Geflüchteter zur Fachkräftesicherung nutzen

Ein Zusam­men­schluss von Bil­dungs- und Inte­gra­tionsträgern, Flüchtling­sor­gan­i­sa­tio­nen, Wohlfahrtsver­bän­den, Kam­mern und Gew­erkschaften (DGB-Regio­nen Ost‑, Süd- und West­bran­den­burg) im Land Bran­den­burg fordert den Zugang zu Aus­bil­dungsver­hält­nis­sen für Geflüchtete zu erle­ichtern und vor Beginn des neuen Aus­bil­dungs­jahres die „Aus­bil­dungs­dul­dung“ lan­desweit ein­heitlich und prax­isori­en­tiert im Sinne eines aktiv­en Inte­gra­tions­gedankens umzuset­zen. Dazu bedarf es unbe­d­ingt ein­er reg­ulären sta­tusun­ab­hängi­gen Aus­bil­dungs­förderung für alle Auszubildenden.
Der Man­gel an Fachkräften im Land Bran­den­burg ist seit Jahren hoch. Gle­ichzeit­ig bere­it­et es vie­len Betrieben Schwierigkeit­en, geeignete Auszu­bildende mit den sprach­lichen, fach­lichen und sozialen Fähigkeit­en zu find­en, um diesem Man­gel nach­haltig ent­ge­gen­zuwirken. Im Berufs­bil­dungs­bericht (1) 2017 des Bun­desmin­is­teri­ums für Bil­dung und Forschung wurde jüngst belegt, dass zu Beginn der let­zten Aus­bil­dungs­sai­son 2016 bun­desweit etwa 43.500 Lehrstellen unbe­set­zt blieben, davon mehr als 1700 Plätze im Bun­des­land Bran­den­burg. Auch für das kom­mende Aus­bil­dungs­jahr sind in Bran­den­burg noch zahlre­iche Lehrstellen unbesetzt.
Bish­er wer­den im Bun­des­land trotz­dem nicht alle Möglichkeit­en aus­geschöpft, um unbe­set­zte Aus­bil­dungsplätze mit geeigneten Bewerber_innen für das jew­eilige Berufs­feld zu besetzen.
Dabei wurde der Zugang geflüchteter Men­schen zum Aus­bil­dungs­markt im August 2016 mit Inkraft­treten des Inte­gra­tions­ge­set­zes erle­ichtert. Ziel war es, dass geduldete Per­so­n­en aller Alters­grup­pen die Möglichkeit erhal­ten, eine qual­i­fizierte Beruf­saus­bil­dung aufzunehmen. Damit ein­her geht der Anspruch auf die Erteilung ein­er soge­nan­nten „Aus­bil­dungs­dul­dung“ (§60a Abs.2 Satz 4 Aufen­thG), an die sich eine Aufen­thalt­ser­laub­nis zur Beschäf­ti­gung im erlern­ten Beruf anschließen soll (soge­nan­nte „3+2 Regelung“).
Die aktive Auf­nahme ein­er qual­i­fizierten Beruf­saus­bil­dung wird jedoch selb­st bei unterze­ich­netem Aus­bil­dungsver­trag durch die restrik­tive Umset­zung­sprax­is einiger Aus­län­der­be­hör­den ver­hin­dert, indem der Antrag auf die Erteilung der Aus­bil­dungs­dul­dung nicht zeit­nah bear­beit­et oder gän­zlich abgelehnt wird. Zur Behe­bung dieser Prob­lematik bedarf es daher ein­er klaren Umset­zungsregelung durch das bran­den­bur­gis­che Innen­min­is­teri­um, um
  • den geset­zlichen Anspruch auf die Aus­bil­dungs­dul­dung zu wahren, indem der Beset­zung eines Aus­bil­dungsplatzes durch fach­lich geeignete Bewerber_innen stets Vor­rang vor aufen­thalts-been­den­den Maß­nah­men gebührt
  • die unbürokratis­che und schnelle Erteilung ein­er Aus­bil­dungs­dul­dung durch die Aus­län­der­be­hör­den sicherzustellen, damit alle Beteiligten bere­its frühzeit­ig Pla­nungs- und Rechtssicher­heit erhalten
  • den Zeitraum im Vor­feld ein­er Aus­bil­dung produktiv
    für konkrete berufsvor­bere­i­t­ende Maß­nah­men (z.B. beruf­sori­en­tierte Sprach­förderung, Prak­ti­ka, Ein­stiegsqual­i­fizierun­gen) zu nutzen und diese Phase großzügig durch die Erteilung von Ermessens­dul­dun­gen (2) rechtlich abzusichern.
Anderen Geflüchteten, die seit mehr als 15 Monat­en in Bran­den­burg leben und sich bere­its in Aus­bil­dung befind­en — aber sta­tus­mäßig noch im Asylver­fahren sind — dro­ht der Aus­bil­dungs­bruch aus finanziellen Grün­den. Denn Aus­bil­dungs­förderung, ins­beson­dere Beruf­saus­bil­dungs­bei­hil­fe, bleibt ihnen ver­sagt, da die Betrof­fe­nen nicht aus Herkun­ft­slän­dern mit soge­nan­nter „guter Bleibeper­spek­tive“ kom­men und somit kein recht­mäßiger Aufen­thalt zu erwarten sei.
Diese Bew­er­tung verken­nt, dass selb­st im Fall eines neg­a­tiv­en Aus­gangs des Asylver­fahrens, die unmit­tel­bare Fort­set­zung der Aus­bil­dung durch die Erteilung der Aus­bil­dungs­dul­dung möglich ist und ein dauer­hafter Aufen­thalt von Geflüchteten in Aus­bil­dung zu erwarten ist. Das Land Bran­den­burg möge daher
im Sinne des Inte­gra­tions­ge­set­zes auf Lan­des- und Bun­de­sebene alles dafür tun, um den Zugang zu den ver­schiede­nen Möglichkeit­en der Aus­bil­dungs­förderung für alle Geflüchteten zu ermöglichen, unab­hängig vom Aufen­thaltssta­tus und ein­er rechtlich umstrit­te­nen „Bleibeper­spek­tive“.
Um die genan­nten Prob­lem­la­gen zu beheben, soll­ten alle geflüchteten Auszu­bilden­den mit Aus­bil­dungs­be­ginn eine Aufen­thalt­ser­laub­nis erhal­ten. Die Unterzeichner_innen ersuchen die Lan­desregierung sich auf Bun­de­sebene dafür einzusetzen.
(1) https://www.bmbf.de/pub/Berufsbildungsbericht_2017.pdf
(2) s. z.B. Län­der­erlasse von Schleswig-Hol­stein und Niedersachsen
Pressekon­tak­te:
Berlin-Bran­den­bur­gis­che Aus­lands­ge­sellschaft (BBAG) e.V., Potsdam
Moni­ka KADUR / Email: kadur@bbag-ev.de
Arnd Sändig / Email: saendig@bbag-ev.de
Tel. 0331 / 74 00 09 76
Flüchtlingsrat Bran­den­burg, Potsdam
Sab­ri­na Bau­mann-Tossou / Email: baumann@fluechtlingsrat-brandenburg.de
Mobil 0176 / 99 76 81 07
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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Asylbewerberleistungsgesetz diskriminiert und muss abgeschafft werden

In Bran­den­burg sind Flüchtlinge immer wieder von willkür­lichen Leis­tungskürzun­gen betroffen.
Die Ini­tia­tive „Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg“ und betrof­fene Flüchtlinge protestieren in dieser Woche gegen die rechtswidri­gen Kürzun­gen in ihrem Land­kreis. Der Flüchtlingsrat fordert sofor­tige Ein­stel­lung migra­tionspoli­tisch motiviert­er Leistungskürzungen.
Sozialämter in Bran­den­burg schikanieren Geflüchtete immer wieder mit Kürzun­gen der Sozialleis­tun­gen bis weit unter das men­schen­würdi­ge Exis­tenzmin­i­mum. Im Land­kreis Märkisch-Oder­land etwa wur­den Flüchtlinge über Monate mit willkür­lichen Leis­tungskürzun­gen durch das Sozialamt kon­fron­tiert. Hier wiegen die Schika­nen beson­ders schw­er: Das Sozialamt ver­weigerte die Zahlung auch nach Auf­forderung durch das Sozial­gericht zur entsprechen­den Leis­tungser­bringung. Die Ini­tia­tive „Willkom­men­skreis
Neuhard­en­berg“ und betrof­fene Flüchtlinge ver­anstal­ten diese Woche Aktion­stage vor dem Sozialamt, um sich gegen die ver­schiede­nen willkür­lichen Maß­nah­men der Behörde zu wehren.
Auch in anderen Land­kreisen erhal­ten Geflüchtete mas­siv gekürzte Leis­tun­gen oder sog­ar nur Warengutscheine, weil ihnen zum Beispiel bere­its von einem anderen EU-Mit­gliedsstaat ein Aufen­thalt­srecht gewährt wurde. Sie sollen in Län­der wie Bul­gar­ien oder Ital­ien zurück­kehren, in denen ihnen Men­schen­rechtsver­let­zun­gen dro­hen. Immer wieder stop­pen Gerichte deswe­gen Abschiebun­gen in diese Län­der. Die Leis­tun­gen wer­den den­noch ver­fas­sungswidrig gekürzt, obwohl noch nicht klar ist, ob die Betrof­fe­nen Deutsch­land über­haupt wieder ver­lassen müssen.
Dem Gedanken, es gäbe ein Exis­tenzmin­i­mum unter­halb des Exis­tenzmin­i­mums, hat das Bun­desver­fas­sungs­gericht im Juli 2012 eine gründliche Absage erteilt. Das Grun­drecht auf ein men­schen­würdi­ges Exis­tenzmin­i­mum ist migra­tionspoli­tisch nicht zu rel­a­tivieren. Den­noch kürzen Sozialämter die Leis­tun­gen, etwa wenn es um die Mitwirkung an der eige­nen Abschiebung geht, immer wieder pauschal. Dabei wird häu­fig der Einzelfall außer Acht gelassen und zuweilen über­schre­it­en die Ämter, wie in Märkisch-Oder­land geschehen, ihre Kom­pe­ten­zen. Die Prax­is, Leis­tun­gen bei so genan­nter Nicht-Mitwirkung zu kürzen, die häu­fig nicht selb­st son­dern durch Botschaften und Behör­den ver­schuldet ist, kann auch Flüchtlinge aus Afghanistan tre­f­fen, denen eine Abschiebung ins Kriegs­ge­bi­et dro­ht. Die Leis­tung­sein­schränkung führt häu­fig dazu, dass die Betrof­fe­nen ihre AnwältIn­nen nicht mehr bezahlen kön­nen und damit ihren Rechts­bei­s­tand verlieren.
Nur eine Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes und eine Eingliederung der Flüchtlinge in das Sys­tem der Sozial­hil­fe bzw. des Arbeit­slosen­geldes II kön­nen die jahre­lange Diskri­m­inierung von Flüchtlin­gen been­den und deren gesellschaftliche Teil­habe von Anfang an ermöglichen. Diese Forderung stellt nicht nur der Flüchtlingsrat, son­dern in Rich­tung Bund auch das Land Bran­den­burg. Den­noch toleriert die Lan­desregierung, wie bere­its im let­zten Jahr in Ostprignitz-Ruppin
geschehen (Link),
rechtswidrige und migra­tionspoli­tisch motivierte Leis­tungskürzun­gen im eige­nen Bun­des­land, die in die Grun­drechte der betrof­fe­nen Men­schen ein­greifen. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert die Lan­desregierung daher auf, das ver­fas­sungsrechtliche Urteil zur Bes­tim­mung des Exis­tenzmin­i­mums ernst zu nehmen, die Abschaf­fung des Asyl­be­wer­ber­leis­tungs­ge­set­zes vehe­ment einzu­fordern sowie im Rah­men ihrer Möglichkeit­en dafür zu sor­gen, dass die schikanöse Prax­is der
betr­e­f­fend­en Sozialämter im Land ein Ende hat.
Die Aktion­stage am 3., 4. und 6. Juli 2017 find­en jew­eils von 08:00 bis 15:00 Uhr vor dem Sozialamt Seelow in 15306 Vier­lin­den, OT Diedersdorf/
Wald­sied­lung statt
,
siehe: Link
Über­sicht über die Geset­zes­grund­lage: Hier

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Rechtswidrige Verwaltungspraxis des Sozialamtes Märkisch-Oderland gegenüber Geflüchteten

Seit vie­len Monat­en ver­weigert das Sozialamt Märkisch-Oder­land zahlre­ichen Geflüchteten die ihnen geset­zlich zuste­hen­den Leis­tun­gen. Schriftliche Leis­tungs­beschei­de, gegen die sich die Betrof­fe­nen rechtlich wehren kön­nten, erteilt das Sozialamt seit langem über­haupt nicht mehr. In vie­len Fällen wur­den die Leis­tun­gen über Monate rechtswidrig auf ein Min­i­mum gekürzt und statt Bargeld nur noch Gutscheine aus­gegeben. Dies betraf auch Fam­i­lien mit kleinen Kindern.
Um die gerin­gen Leis­tun­gen über­haupt zu erhal­ten, müssen die Betrof­fe­nen jeden Monat­san­fang meist stun­den­lange Fahrten mit sämtlichen Fam­i­lien­ange­höri­gen aus den entle­ge­nen Unterkün­ften im Land­kreis zum Sozialamt Seelow bzw. Dieder­s­dorf auf sich nehmen und dafür erhe­bliche Fahrtkosten aufwen­den. An diesen Tagen ist den Geflüchteten fol­glich auch die Teil­nahme an Deutschkursen und anderen inte­gra­tiv­en Maß­nah­men nicht möglich. Die Sozialver­wal­tung beste­ht auf min­destens ein­mal monatlich­er Vor­sprache zur Scheck- oder Gutschein­aus­gabe, obwohl fast alle Betrof­fe­nen Kon­ten haben. Diese Prax­is ste­ht im Wider­spruch zu der der meis­ten Sozial­be­hör­den bun­desweit, die die deut­lich ver­wal­tungskostens­paren­deren Über­weisun­gen der Leis­tun­gen längst einge­führt haben.
Wegen rechtswidriger Leis­tungskürzun­gen kam es gegen das Sozialamt Märkisch-Oder­land zu mehreren Ver­fahren vor dem Sozial­gericht Frank­furt (Oder). Beschlüsse des Gerichts set­zte die Sozial­be­hörde Seelow mehrfach nur nach Andro­hung von Voll­streck­ungs­maß­nah­men um – ein für die an Recht und Gesetz gebun­dene Ver­wal­tung eben­falls uner­hörtes Vorge­hen. Das Sozialamt argu­men­tiert vor Gericht, schriftliche Beschei­de kön­nten „aus per­son­ellen und organ­isatorischen Grün­den nicht erge­hen“. Dabei wäre es ein Leicht­es, den Betrof­fe­nen men­schen­würdi­ge und rechtsstaatliche Ver­wal­tungsver­fahren zu gewährleis­ten und zugle­ich per­son­elle und finanzielle Ressourcen zu sparen. Nahezu alle anderen Land­kreise in Bran­den­burg agieren in dieser Weise, etwa durch Kon­tenüber­weisun­gen und elek­tro­n­is­che Gesund­heit­skarten. Das Sozialamt Märkisch-Oder­land schikaniert bewusst Geflüchtete und agiert völ­lig willkür­lich und ein­deutig rechtsstaatswidrig.
Gegen diese Prax­is des Sozialamtes wird am 3.,4. und 6. Juli 2017 jew­eils von 08:00 bis 15:00 Uhr vor dem Sozialamt Seelow in 15306 Vier­lin­den, OT Diedersdorf/ Wald­sied­lung protestiert. Auf den Aktion­sta­gen wer­den Mit­glieder des Willkom­men­skreis Neuhard­en­berg e.V. und Unter­stützerIn­nen den Geflüchteten eine Stimme geben. Die Betrof­fe­nen kön­nen ihre Sit­u­a­tion in Märkisch-Oder­land in einem Frage­bo­gen bew­erten, Anträge auf Kon­toüber­weisung aus­füllen und weit­ere Infor­ma­tio­nen über ihre Rechte gegenüber dem Lan­drat­samt erhalten.

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Memorandum der Flüchtlingsselbstorganisationen aus Brandenburg

Bran­den­burg Refugee Action Days (18.–20.6. 2017)
Zusam­men für eine stärkere (Zivil-)Gesellschaft

Heute am 20. Juni, dem inter­na­tionalen Welt­flüchtlingstag, möcht­en wir Geflüchtete in Bran­den­burg unsere Stim­men erheben und auf unsere Lebens­be­din­gun­gen hier in Bran­den­burg aufmerk­sam machen. In den let­zten drei Tagen haben wir gezeigt wie wir mit unseren Kom­pe­ten­zen und Kapaz­itäten Teil der Zivilge­sellschaft in Bran­den­burg sind und zu ihr beitragen.
Wir möcht­en heute auch aufzeigen, mit welchen Schwierigkeit­en wir in Bran­den­burg kon­fron­tiert sind. Außer­dem möcht­en wir klar sagen, dass keine politischen
Vere­in­barun­gen mit Dik­ta­toren (unter anderem aus den Län­dern aus denen wir kommen)getroffen wer­den sollen (Türkei-Abkom­men, Abkom­men mit Libyen und anderen Staat­en in Nordafri­ka um Flüchtlinge aufzuhal­ten). Es sollte keinen Nation­al­is­mus mehr geben, dafür gle­iche Rechte und Chan­cen für alle. Men­schen­rechte müssen respek­tiert wer­den um zusam­men eine stärkere Zivilge­sellschaft aufzubauen. Daher bit­ten wir Sie, die fol­gen­den Punk­te zur Ken­nt­nis zu nehmen:
DAS RECHT ZU BLEIBEN
Es ist inakzept­abel dass einem Geflüchteten in Bran­den­burg, der über zwei Jahre hier gear­beit­et und Steuern bezahlt hat, plöt­zlich die Arbeit­ser­laub­nis ent­zo­gen wird und abgeschoben wer­den soll.
Es ist nicht akzept­abel, dass einem Geflüchteten Hoff­nung auf eine Kar­riere durch einen Aus­bil­dungsplatz gemacht wird, bloß um ihm dann später einen Ablehnungs­bescheid zukom­men zu lassen welch­es ihn zum Ver­lassen des Lan­des auf­fordert. Wir fordern für alle Geflüchteten die eine Aus­bil­dung machen das Recht zu bleiben.
ABSCHIEBUNG
Wir sind gegen alle Abschiebun­gen, ins­beson­dere in Län­der die von Dik­ta­toren regiert wer­den, Län­der in denen es schlimme Men­schen­rechtsver­let­zun­gen gibt, Län­der die den Tod bringen.
Die Dublin-Verord­nung ist eine europäis­che Verord­nung, aber ihre Anwen­dung vari­iert von einem Bun­des­land zum anderen. Wir bit­ten den Land­tag Bran­den­burg zur
Ken­nt­nis zu nehmen, dass diese Verord­nung Mil­lio­nen Geflüchtete physisch und psy­chisch stark belastet, Fam­i­lien und die Zukun­ft viel­er dadurch zer­stört wer­den. Wir fordern das Land Bran­den­burg daher auf, die Anwen­dung dieser Verord­nung einzustellen.
LEBENSBEDINGUNGEN DER GEFLÜCHTETEN IN BRANDENBURG VERBESSERN
Hoher bürokratis­ch­er Aufwand: Wir sind gegen den hohen bürokratis­chen Aufwand für Geflüchtete, mit dem sie im Asyl­prozess, bei der Arbeits- und Woh­nungssuche und im
Inte­gra­tionsprozess kon­fron­tiert werden.
Wir sind gegen die Iso­la­tion in Heimen, gegen lan­gen Aufen­thalt in Heimen und wir beste­hen auf dem Recht schnell eine eigene Woh­nung beziehen zu dür­fen. Es braucht eine bessere Wohnungspolitik.
Wir fordern ins­beson­dere den Schutz von Frauen und Kindern, Kinder­rechte müssen gewährleis­tet wer­den, durch die Umge­bung in der sie sich befind­en und ihre
Wohn­si­t­u­a­tion, denn Kinder sind die Zukun­ft. Sie soll­ten nicht in Heimen leben müssen.
Für eine bessere Inte­gra­tion ist das Erwer­ben von Sprachken­nt­nis­sen beson­ders wichtig aber lei­der wir müssen fest­stellen, dass der Zugang zu Sprachkursen in
vie­len Teilen Bran­den­burgs auch für Geflüchtete die für sich eine Bleibeper­spek­tive sehen, immer noch stark begren­zt ist. Wir fordern Zugang zu Sprache für ALLE
Geflüchteten.
Der Zugang zu medi­zinis­ch­er Ver­sorgung hat sich in der let­zten Zeit für Geflüchtete verbessert. Allerd­ings wird in vie­len Land­kreisen Bran­den­burgs immer noch dem
Heim­leit­er oder dem Sozialamt die Entschei­dung über­lassen darüber zu urteilen, wie krank ein Geflüchteter ist, bevor ein Behand­lungss­chein aus­gestellt wird. Wir fordern gle­ichen Zugang zu medi­zinis­ch­er Ver­sorgung für Geflüchtete in Bran­den­burg, ins­beson­dere auch für von Trau­ma­ta betroffene.
Der poli­tis­che Diskurs über die Erteilung oder die nicht Erteilung von Bleiberecht, welche eine Ein­teilung und gute und schlechte, intel­li­gente und nicht
intel­li­gente Geflüchtete mit sich bringt, hier­ar­chisiert die Geflüchteten. Dies kann am unter­schiedlichen Umgang mit Geflüchteten durch die Secu­ri­ty und andere Mitar­bei­t­ende in den Heimen beobachtet wer­den. Auch die Geflüchteten verin­ner­lichen die Hier­ar­chisierung. Diese Tren­nun­gen und Regeln sind inakzept­abel, da es Geflüchtete die sich bere­its in ein­er schwieri­gen Sit­u­a­tion befind­en mit ein­er noch explo­siv­eren Umge­bung kon­fron­tiert. Wir fordern gle­iche Rechte für alle.
Inter­net­zu­gang für Geflüchtete
Inter­net­zu­gang ist heute im 21. Jahrhun­dert eigentlich kein Luxus mehr. Aber für die Bewohner*innen viel­er Heime in Bran­den­burg, in denen sie ohne­hin schon weit weg von allem anderen isoliert sind, ist Inter­net tat­säch­lich immer noch ein Luxus. Und selb­st wenn Geflüchtetenselb­stor­gan­i­sa­tio­nen anbi­eten, dort kosten­losen Inter­net­zu­gang zur Ver­fü­gung zu stellen, wird dies abgelehnt oder wieder zum gehen aufge­fordert (z.B. das Inter­net­café in Eisen­hüt­ten­stadt). Inter­net ist ein Recht, es ist nicht teuer dies für die Geflüchteten zu Ver­fü­gung zu stellen, aber trotz­dem wer­den manche Geflüchteten in ihren Heimen dazu aufge­fordert jeden Monat 20 Euro für eine schlechte Inter­netverbindung zu bezahlen. Heim­be­treiber soll­ten unter Druck geset­zt wer­den um Organ­i­sa­tio­nen die Bere­it­stel­lung von kosten­losem Inter­net zu erlauben.
Die Stim­men von Geflüchteten und Geflüchtetenor­gan­i­sa­tio­nen müssen lauter wer­den. Ihnen sollte Gehör geschenkt und ihre Struk­turen unter­stützt wer­den, da sie die Brücke zu den Entscheidungsträger*innen darstellen.
Say it loud and say it clear — Refugees are wel­come here.
Um gemein­sam eine stärkere (Zivil-)Gesellschaft aufzubauen.

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(Anti-)Rassismus Antifaschismus Flucht & Migration Law & Order

Massive Gewalt nach rechter Demo

Neon­azis und Ras­sis­ten tra­gen mas­siv zur Unsicher­heit und zur Gewalt in der Cot­tbusser Innen­stadt bei. Dies wurde erneut am Dien­stagabend (13. Juni) in furcht­bar­er Bru­tal­ität deut­lich. Unmit­tel­bar nach Abschluss der Demon­stra­tion des neurecht­en Vere­ins „Zukun­ft Heimat“ kam es zu min­destens zwei recht­en Angrif­f­en. Die Attack­en richteten sich gegen Per­so­n­en, die zuvor am Rande gewagt hat­ten, ihrem Unmut über die Demon­stra­tion ver­bal Aus­druck zu verleihen.
– Eine Frau wurde auf dem Heimweg in der Friedrich-Lud­wig-Jahn-Straße/Höhe Puschk­in­park von zwei ver­mummten Per­so­n­en vom Fahrrad geprügelt und im Gesicht ver­let­zt. Sie musste im Kranken­haus behan­delt wer­den, eine Platzwunde wurde genäht. Die Polizei erwäh­nt diesen Angriff in ein­er Mit­teilung, ver­schweigt allerd­ings den Zusam­men­hang mit der Demon­stra­tion. https://polizei.brandenburg.de/…/koerperverletzung‑z…/656331
– Ein Ehep­aar beobachtete in der Sandow­er­straße die in Rich­tung Alt­markt vor­beiziehende Demon­stra­tion vom Rande her. Kurze Zeit später kamen aus Rich­tung des Mark­tes vier Per­so­n­en auf das Paar zu. Eine der Per­so­n­en bespritzte die Eheleute mit Wass­er. Ein ander­er Mann ging auf die Frau los. Der Ehe­mann ver­suchte seine Frau zu schützen; daraufhin wurde ihm gegen den Kopf geschla­gen. Er ging zu Boden und riss sich dabei den Ellen­bo­gen auf. Auch er musste im Kranken­haus behan­delt wer­den. Ein bei­den Fällen wurde Anzeige erstattet.
Mit völkischen und ras­sis­tis­chen Reden hat­ten „Zukun­ft Heimat“-Funktionäre wie Christoph Berndt und Anne Haber­stroh zuvor die Stim­mung ange­heizt. Die dabei eingestreute Beteuerung, dass „Zukun­ft Heimat“ ihre recht­sradikalen poli­tis­chen Ziele „mit friedlichen Mit­teln“ erre­ichen will, ent­pup­pte sich nicht erst durch die dann fol­gen­den Über­griffe als hohle Phrase. Denn schon an der Demon­stra­tion selb­st nah­men zahlre­iche Per­so­n­en aus gewalt­geneigten Fußballm­i­lieus und Neon­azis teil. Eine Per­so­n­en­gruppe war mit ein­heitlichen T‑Shirts (Auf­druck: Schla­gringe, „Anti-Antifa“) und teil­weise mit Schutzk­lei­dung ausgestattet.
„Zukun­ft Heimat“ hat weit­ere Demon­stra­tio­nen in Cot­tbus angekündigt, die erneut in Koop­er­a­tion mit der Dres­den­er „Pegi­da“ organ­isiert wer­den sollen. „Zukun­ft Heimat“ ist zudem aufs eng­ste verquickt mit der AfD. Der Auf­marsch am 13. Juni war der zweite nach ein­er Auf­tak­t­demon­stra­tion im Mai.
Luise Mey­er, Sprecherin von Cot­tbus Naz­ifrei!: „Zukun­ft Heimat ist kein harm­los­er Bürg­ervere­in. Es ist eine recht­sradikale Kam­pag­nenor­gan­i­sa­tion, die das Kli­ma in unser­er Stadt gezielt vergiftet. Men­schen wer­den ange­grif­f­en und niedergeschla­gen, nur weil sie sich am Rande der Zukun­ft-Heimat-Demo gegen Ras­sis­mus geäußert hat­ten. Ein trau­riger Fakt: Cot­tbus ist nicht sich­er für Men­schen, die von Ras­sis­mus betrof­fen sind und für solche, die sich gegen Neon­azis posi­tion­ieren. Seit mehreren Jahren sind die Zahlen rechter und ras­sis­tis­ch­er Gewalt in Cot­tbus hoch.“

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

Refugee Action Days

Am 20ten Juni ist der Welt Flüchtlingstag. Aus diesem Anlass möcht­en Geflüchtete in Bran­den­burg und Deutsch­land sich Gehör ver­schaf­fen. Wir organ­isieren als Grup­pen von selb­stor­gan­isierten Flüchtlin­gen und Frei­willi­gen eine dre­itägige Aktion für Geflüchtete in Brandenburg.
Ange­fan­gen wird am 18ten Juni um 15:30 am Alten Markt, Pots­dam. Dabei wer­den Work­shops und Sem­i­nare am 19ten geboten. Am 20ten wird mit ein­er Pressekon­ferenz und eine Kundge­bung vor dem Bran­den­bur­gis­chen Par­la­ment die Aktion abgeschlossen. Ein Lager, welch­es wir vor dem Bran­den­bur­gis­chen Par­la­ment auf­bauen wollen, wird uns einen direk­ten Aus­tausch mit der Zivilge­sellschaft und Autoritäten ermöglichen. Wir möcht­en unsere Kom­pe­ten­zen und Kapaz­itäten, welche wir mit­ge­bracht haben, beleucht­en aber auch unsere Stim­men laut machen über die inhu­ma­nen Abschiebun­gen aus Deutsch­land in Län­der des Todes.
Wir kom­men aus Kriegs­ge­bi­eten und ken­nen die inhu­ma­nen Arten in der Men­schen behan­delt werde. Wir haben auch einen Man­gel an demokratis­ch­er und freier Mei­n­ungsäußerung der Gesellschaft erlebt. Wir sind über Todesstraßen nach Europa gelangt (über das Mit­telmeer und die Spanis­che Insel von Melila usw.) mit wenig Energie, nur um gle­ich mit ein­er schwieri­gen psy­chol­o­gis­chen sowie psy­chis­chen Umge­bung kon­fron­tiert zu
wer­den. In Deutsch­land sind wir höchst bürokratis­che Insti­tu­tio­nen sowie ein­er schwieri­gen Zivilge­sellschaft aus­ge­set­zt, welche harsch und kri­tisch auf unser Dasein reagieren. Wir sind hier und sind zum Teil dieses Lan­des gewor­den. Wir haben Kom­pe­ten­zen wie Kapaz­itäten und wollen
zum Schutz der großen Men­schlichen Fam­i­lie beitra­gen. Uns abzuschieben ist ein Fehler der Zivilge­sellschaft. Sie ver­weigern ihre Ver­ant­wor­tung eben diese große Fam­i­lie zu ehren und zu schützen. Nein zu Abschiebun­gen in den Län­dern des Todes. Unser Poten­tial zu verken­nen ist ein Zeichen der Furcht des Anderen. Fürchtet uns nicht! Wir sind gekom­men um zu
bleiben und möcht­en teil­nehmen am Erschaf­fen ein­er offe­nen und wohlhaben­den Gesellschaft.
Say it loud and say it clear, Refugees are Wel­come here. Wir rufen die Zivilge­sellschaft von Bran­den­burg und Deutsch­land auf, sich die The­men und Angele­gen­heit­en aus der Geflüchteten per­spek­tive anzuhören und zu unterstützen.
Organ­isiert von:
R.E, FIBB, RIRH, Mosa­ic Stern, Frei­land Pots­dam, Stop Depor­ta­tion Pots­dam, Pangea ‚Orga Pots­dam, Stadt­mitte für alle Potsdam
Kon­takt Tel.: 017636266043 or 015211802328
Email: refugeesactiondaypotsdam@gmail.com
<mailto:refugeesactiondaypotsdam@gmail.com>
face­book. Refugees action days potsdam
Refugees Eman­ci­pa­tion e.V
Zum Jagen­stein 1
14478 Potsdam
Tél : 0331/2016927/03312015759
Mobil :017636266043
Email : info@refugeesemancipation.com
<mailto:info@refugeesemancipation.com>
www.refugeesemancipation.com <http://www.refugeesemancipation.com/>

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration

150 Menschen demonstrierten gegen Abschiebungen im Barnim

INFORIOT — An ein­er kraftvollen Demon­stra­tion gegen Abschiebun­gen im Barn­im beteiligten sich am 8. Juni 2017 in Eber­swalde über 150 Per­so­n­en. Anlässlich ver­mehrter Abschiebun­gen und Abschiebev­er­suche aus dem Land­kreis in diesem Jahr hat­te ein Bünd­nis von Anti­ra- und Antifa-Grup­pen zu dem Protest aufgerufen.
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Demon­stra­tion quer durch die Stadt
Auf­tak­tort war der Bahn­hofsvor­platz, auf dem sich cir­ca 100 Men­schen ver­sam­melten. In Rede­beiträ­gen wurde auf die zulet­zt gehäuften Abschiebun­gen hingewiesen, darunter ein Vor­fall Anfang April im Über­gangswohn­heim Bernau-Lobe­tal. In der Nacht des 3. April ris­sen Mitar­beit­er der Bar­ni­mer Aus­län­der­be­hörde ei­nen aus dem Tschad ge­flo­he­nen Mann um 4 Uhr mor­gens aus sei­nem Schlaf. Er wurde unmit­tel­bar nach Berlin gebracht und dann über Frankre­ich abgeschoben, berichteten die Organisator*innen des Protestes. Bewohner*innen aus Über­gang­sun­terkün­ften in der Region wiesen in weit­eren Rede­beiträ­gen auf die unmen­schlichen Lebens­be­din­gun­gen in den Heimen, ins­beson­dere in Ütz­dorf, hin. Die Route des Protestes führte vom Bahn­hof in die Innen­stadt zur Aus­län­der­be­hörde, bei der die Ver­anstal­tun­gen nach ein­er Abschlusskundge­bung mit cir­ca 150 Teil­nehmenden been­det wurde. Nehmen anti­ras­sis­tis­chen Aktivist*innen beteiligten sich auch viele Geflüchtete aus Eber­swalde, Biesen­thal und Ützdorf.
Neben ein­er Beschrei­bung der derzeit­i­gen Abschiebeprax­is und ihren Fol­gen für die Geflüchteten im Land­kreis, sprach sich eine Geflüchtete Per­son gegen Stig­ma­tisierung und Reduzierung auf den Flüchtlingssta­tus aus: Jede*r habe das Recht, als eigen­ständi­ge Per­son wahrgenom­men zu wer­den. Auch wurde in einem Rede­beitrag kolo­niale Kon­ti­nu­itäten und All­t­agsras­sis­mus benan­nt. Als aktuelles Pos­i­tivbeispiel im Umgang mit Geflüchteten wur­den “Sanc­tu­ary Cities” vorgestellt. Das sind Städte, die sich dazu entschlossen haben, dem Druck der nationalen Regierung nicht nachzugeben und sich weigern, an Abschiebun­gen mitzuwirken oder Repres­sion gegen ille­gal­isierte Men­schen auszuüben. Im Land­kreis Barn­im ist es der Durch­set­zung von Kirchenasyl zu ver­danken, dass min­destens eine Abschiebung ver­hin­dert wer­den konnte.
An diesen Vor­bildern könne sich auch die Barn­imer Aus­län­der­be­hörde für ein anderes Han­deln entschei­den, so die Auf­fas­sung der Redner*innen. Die Entschei­dung über die Bewil­li­gung oder Ablehnung eines Asy­lantrages liege zwar nicht in den Hän­den der Aus­län­der­be­hörde, aber sie könne beschließen, ob und unter welchen Bedin­gun­gen sie Abschiebun­gen durch­set­zen lasse. So war die Forderung nach einem sofor­ti­gen Abschiebestopp ein Ker­nan­liegen der Demonstration.
Nach­dem im Vor­feld auf dem recht­en Blog „Spreeruf“ gegen die Ver­anstal­tung Stim­mung gemacht wurde, blieb es während der Demon­stra­tion ruhig. Für mehr als ein unbe­merk­tes Fotografieren der Ver­anstal­tung reichte die Wut gegen „linke Gut­men­schen“ wohl nicht.
Rassismus tötet_unscharf - Kopie
 
 
 
 

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