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(Anti)militarismus Antifaschismus Law & Order

Antifaschistische Wanderung

Die knapp 4 km lange Wan­derung führt uns an 6 Orte mit his­torischem Bezug in Königs Wuster­hausen, an denen wir Rede­beiträge hören und gedenken.

Brun­nen­platz:
Hier befind­en sich einige Stolper­steine, Schick­sale sollen hier stel­lvertre­tend für das Leid im Faschis­mus vor­ge­tra­gen, im Anschluss die Stolper­steine gere­inigt und eine Gedenkminute abge­hal­ten werden.

Fes­t­wiese:
In der Nähe befand sich die Kreisleitung der FDJ. Wie ent­stand diese? Welch­es antifaschis­tis­che Engage­ment gab es ihrer­seits? Auch möcht­en wir die Repres­sion gegenüber der heuti­gen FDJ am 10. Jan­u­ar 2021 auf der Liebknecht-Lux­em­burg Demon­stra­tion in Berlin kri­tisieren. Dies geschieht in 2 Redebeiträgen.

Funker­berg:
Auf dem Funker­berg beschäftigte sich das Mil­itär bere­its früh mit Aufk­lärung durch Luft­fahrzeuge und Tech­niken zur Nachricht­enüber­mit­tlung. Die sta­tion­ierten Freiko­rps erschossen am 20.März 1920 6 Arbeit­er und ver­wun­de­ten zahlre­iche weit­ere. Viele Gefan­gene wurde in die Kaserne auf dem Mühlberg verschleppt.

Denkmal der Ver­fol­gten des Naziregimes:
An dieser Stelle stand das ehe­ma­lige Offizier­shaus mit Folterkeller. Hier wird es einen the­men­be­zo­ge­nen Rede­beitrag zur His­to­rie des Ortes geben.

Vor dem Amts­gericht Königs Wusterhausen:
In ein­er Rede zur Roten Hil­fe Deutsch­lands wird hier auf Ver­fol­gung, Repres­sion und Inhaftierung von Antifaschist*innen unter dem Regime der Nationalsozialist*innen ab 1933 eingegangen.

Ecke Kirchsteig/Storkower Straße:
Anschließend möcht­en wir zusam­men zur Gedenk­tafel des KZ-Außen­lagers gehen um eine örtlich bezo­gene Rede zu hören und zu gedenken.

Ver­anstal­tende Grup­pen sind:
Antifaschis­tis­ch­er Stammtisch Königs Wusterhausen,
VVN-BdA,
linksju­gend #sol­id Dame-Spreewald,
Die Naturfre­unde Land Brandenburg,
Rote Hilfe,
Pro­le­tarische Jugend
Hans-Litten-Archiv

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(Anti-)Rassismus Law & Order

Gegen Inhaftierung von Kindern in Abschiebungsgefängnisse

Die Lan­des­flüchtlingsräte und PRO ASYL begrüßen die Ini­tia­tive Schleswig-Hol­steins im Bun­desrat, die Inhaftierung von min­der­jähri­gen Kindern und Jugendlichen – allein oder im Fam­i­lien­ver­bund – zwecks fol­gen­der Abschiebung grund­sät­zlich geset­zlich auszuschließen.

Mar­tin Link, Geschäfts­führer beim Flüchtlingsrat Schleswig-Hol­stein, erk­lärt dazu: “Die Lan­des­flüchtlingsräte lehnen Abschiebung­shaft und erst recht die Inhaftierung von Fam­i­lien und Min­der­jähri­gen grund­sät­zlich ab.” Nach den Regelun­gen der UN-Kinder­recht­skon­ven­tion, an die Deutsch­land völk­er­rechtlich gebun­den ist, sei eine Inhaftierung von Min­der­jähri­gen vor ein­er geplanten Abschiebung unver­hält­nis­mäßig und ein Ver­stoß gegen das Kindeswohl.

Dem trage der Antrag im Bun­desrat Rech­nung erk­lärt Gün­ter Burkhard, Geschäfts­führer bei PRO ASYL: “Wir fordern alle Lan­desregierun­gen auf, dem Vorhaben am Fre­itag zuzus­tim­men, damit der Bun­destag diese über­fäl­lige Geset­zesän­derung noch vor der Som­mer­pause beschließen kann!”

Die Lan­des­flüchtlingsräte und PRO ASYL weisen darauf hin, dass der vor­liegende Geset­ze­santrag die Frage der möglichen Inhaftierung von Min­der­jähri­gen an Flughäfen (§ 18a AsylG) außen vor­lässt. Die Ver­bände fordern, dass Haft Min­der­jähriger zwecks Abschiebung aus­nahm­s­los geset­zlich unter­sagt wird und dieser Pas­sus daher in den Geset­zen­twurf aufgenom­men wird. 

Geflüchtete Kinder und Jugendliche sind regelmäßig auf­grund der Erleb­nisse ihrer nicht sel­ten lebens­ge­fährlichen Flucht als schw­er belastet und trau­ma­tisiert zu betra­cht­en”, mah­nt Lot­ta Schwedler vom Flüchtlingsrat Bran­den­burg. Diese Kinder daraufhin neben der zwangsweisen Abschiebung auch noch der Inhaftierung anheim zu stellen, sei als struk­turelle Kör­p­er- und Kindeswohlver­let­zung entsch­ieden abzulehnen.

In Bran­den­burg ist die Abschiebe­haft zwar wegen baulich­er Män­gel seit 2017 geschlossen. Das Land nutzt jedoch die Haf­tanstal­ten ander­er Bun­deslän­der. Am Flughafen Schöne­feld kön­nen Geflüchtete darüber hin­aus zum Zweck ihrer Abschiebung in Gewahrsam genom­men wer­den — von dieser Haft, die auf eine Max­imal­dauer von 10 Tagen begren­zt ist, sind Min­der­jährige nicht ausgenommen.

Auch das Grundge­setz und die Europäis­che Men­schen­recht­skon­ven­tion ste­hen der Inhaftierung Min­der­jähriger deut­lich ent­ge­gen. Der Ver­fas­sungs­grund­satz der Ver­hält­nis­mäßigkeit ver­bi­etet deswe­gen auch die Zivil­haft für Min­der­jährige in prak­tisch allen Fällen. Min­der­jährige Geflüchtete sind als beson­ders Schutzbedürftige gem. Art. 21 der EU-Auf­nah­merichtlin­ie, die ins­beson­dere Allein­erziehende und deren Kinder schützt, zu betrachten. 

Hin­ter­grund
Die Lan­desregierung Schleswig-Hol­stein hat am 04. Mai 2021 einen Geset­ze­santrag beim Bun­desrat vorgelegt (BR Drs. 344/21), der in Abän­derung von § 62 Abs. 1 Satz 3 Aufen­thG zum Ziel hat, die Inhaftierung von Min­der­jähri­gen in Abschiebung­shaft kat­e­gorisch auszuschließen.

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Klima & Umwelt Law & Order

Einstellung des Verfahrens gegen Klimaaktivist*innen

Einstellung des Verfahrens gegen Klimaaktivist*innen — skandalöses Urteil des Amtsgerichts Cottbus konnte nicht aufrecht erhalten werden

Am Landgericht Cot­tbus wurde heute der Beru­fung­sprozess von drei Klimaaktivist*innen mit der Ein­stel­lung des Ver­fahrens gegen Zahlung eines Betrags an die Staatskasse und Pro Asyl e.V. been­det. Die drei Per­so­n­en gehören zu den “Lausitz23”, ein­er Gruppe von Klimaaktivist*innen von Ende Gelände und Robin Wood, die im Feb­ru­ar 2019 zwei Kohle­bag­ger der Betreiberge­sellschaft LEAG in Jän­schwalde und Wel­zow-Süd beset­zten. “Das Ein­stel­lungsange­bot ist das Min­deste gewe­sen. Engage­ment für Klim­agerechtigkeit ist wichtiger denn je. Wir wer­den darüber weit­er auf der Straße und in der Grube ver­han­deln” , sagte eine*r der angeklagten Aktivist*innen.

Anlass der Bag­gerbe­set­zung am 4. Feb­ru­ar 2019 war der Beschluss der Kohlekomis­sion, erst im Jahr 2038 aus der Kohle auszusteigen und in der Zwis­chen­zeit weit­er das Kli­ma anzuheizen.
Am 25. Feb­ru­ar 2019 fand am Amts­gericht Cot­tbus die erstin­stan­zliche Ver­hand­lung gegen die drei Aktivist*innen mit den Wahlna­men Non­ta, Stan­ley und Vin­cent statt. Der Richter nan­nte die Absicht­en der Beset­zen­den “hon­orig”, verurteilte sie aber den­noch zu 2 Monat­en Haft ohne Bewährung. Nach der Angabe ihrer Iden­tität wur­den Non­ta, Stan­ley und Vin­cent aus der Haft ent­lassen, es wurde Beru­fung ein­gelegt. Die Cot­tbusser Behör­den zeigten im Fall der Lausitz23 bish­er einen exzes­siv­en Straf- und Ermit­tlungswillen, wie sich schon in der Begrün­dung des Urteils 2019 zeigte, das ver­hängt wurde, um “den Angeklagten durch die Ver­hän­gung ein­er kurzen Frei­heitsstrafe vor Augen zu führen, dass man sich auf diese Weise nicht ein­er Bestra­fung ein­fach entziehen kann. Es ist dabei uner­he­blich, welche Qual­ität das zugrun­deliegende Delikt hat.”

Das Gericht hat trotz des Wider­willen der Staat­san­waltschaft eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens ange­boten, die die Angeklagten akzep­tierten. Eine Verurteilung wäre angesichts der immer lauter wer­den­den öffentlichen Forderun­gen, den Kohleab­bau endlich zu stop­pen, und der Entschei­dung des Bun­desver­fas­sungs­gerichts in der let­zten Woche nicht zu begrün­den gewe­sen. Doch ob Urteil, Ein­stel­lung oder Freis­pruch — unser Protest bleibt legitim!

Weit­ere Infos unter https://www.ende-gelaende.org/aktion-baggerstoppen/ oder https://twitter.com/lausitz23

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Afghanistan Abschiebung verschoben

Afghanistan Abschiebung ver­schoben: Jet­zt poli­tis­che Kon­se­quen­zen ziehen!

Der für heute geplante bun­desweite Sam­me­lab­schiebe-Char­ter nach Afghanistan wurde wegen Sicher­heits­be­denken ver­schoben. Dies bestätigt die Kri­tik von PRO ASYL und den Lan­des­flüchtlingsräten an den Abschiebun­gen nach Afghanistan, das laut Glob­al Peace Index das unsich­er­ste Land der Welt ist. Afghanistan befind­et sich sicher­heit­stech­nisch im freien Fall. Die prekäre Sicher­heit­slage hat sich durch den am 1. Mai begonnenen Abzug der NATO-Trup­pen weit­er ver­schärft. Wie das Macht­vaku­um gefüllt wird, ist ungewiss. Eine Zunahme der Angriffe durch die Tal­iban und Ver­suche zur Machtüber­nahme sind zu erwarten. Darüber hin­aus hat sich die wirtschaftliche Lage in Afghanistan auf Grund der Covid-19-Pan­demie extrem ver­schlechtert, sodass Abgeschobe­nen ohne famil­iäres oder soziales Net­zw­erk die Vere­len­dung dro­ht. Trotz­dem bleibe der Grund­satz des Innen­min­is­teri­ums zu Abschiebun­gen nach Afghanistan weit­er unverän­dert, wie dpa berichtet. Dass der für Dien­stag geplante Abschiebe­flug nicht voll­ständig abge­sagt, son­dern lediglich ver­schoben wurde, ist vol­lkom­men unangemessen.

PRO ASYL und die Lan­des­flüchtlingsräte fordern:

  • Die Bun­desregierung und die Bun­deslän­der müssen einen sofor­ti­gen und aus­nahm­slosen Abschiebestopp nach Afghanistan erlassen. Aus der prekären und völ­lig ungewis­sen Sicher­heit­slage sowie angesichts der desas­trösen wirtschaftlichen Sit­u­a­tion, die sich eben­falls mit dem Trup­pen­abzug weit­er ver­schär­fen wird, muss ein bun­desweites Abschiebe­ver­bot nach Afghanistan fol­gen, welch­es es bei der näch­sten Innen­min­is­terkon­ferenz zu beschließen gilt. Bere­its jet­zt kön­nen und müssen die Bun­deslän­der auch in eigen­er Ver­ant­wor­tung die Abschiebun­gen nach 60 a) Abs. 1 Aufen­thG für sechs Monate aus­nahm­s­los aussetzen.

Geflüchtete sind nach der Abschiebung aus Deutsch­land häu­fig auch in Afghanistan stig­ma­tisiert. Viele Gerichte, darunter auch der Ver­wal­tungs­gericht­shof in Baden-Würt­tem­berg, haben fest­gestellt, dass ihnen eine Rück­kehr ohne ein sta­biles famil­iäres oder soziales Net­zw­erk in Afghanistan nicht zuzu­muten ist.

  • )  Das Auswär­tige Amt muss die Lage und Ver­fol­gungssi­t­u­a­tion umge­hend neu bew­erten, da die Lage­berichte Grund­lage für Asy­lentschei­dun­gen des Bun­de­samt für Migra­tion und Flüchtlinge (BAMF) sind. Bish­er wer­den Asy­lanträge abgelehnt mit der Begrün­dung, es gebe inner­halb des Lan­des sichere Gebi­ete, soge­nan­nte inner­staatliche Fluchtal­ter­na­tiv­en. Doch nach dem Trup­pen­abzug der NATO kön­nen auch Städte wie Kab­ul nicht länger als sich­er gel­ten. Wie aus einem Spiegel-Artikel vom 29.04.2021 her­vorge­ht, schließen Außen- und Vertei­di­gungsmin­is­teri­um selb­st einen „Sturm auf Kab­ul” durch auf­ständis­che Grup­pen nicht mehr aus.

 

  • Mit dem Trup­pen­abzug muss allen afghanis­chen Ort­skräften – Dolmetscher:innen, Fahrer:innen und son­sti­gen Mitar­bei­t­en­den der Bun­deswehr, der Bun­de­spolizei und ander­er Organ­i­sa­tio­nen – mit ihren Fam­i­lien­ange­höri­gen schnell und unbürokratisch die Auf­nahme im Bun­des­ge­bi­et ange­boten wer­den. Sie müssen eine Aufen­thalt­ser­laub­nis in Deutsch­land erhal­ten. Diese Men­schen jet­zt zurück­zu­lassen, wäre für sie und ihre Fam­i­lien lebensgefährlich.

 

  • Die Bun­desregierung muss jet­zt den Fam­i­li­en­nachzug aus Afghanistan zu ihren in Deutsch­land leben­den Ange­höri­gen mit allen Mit­teln beschle­u­ni­gen und unter­stützen. Hierzu muss eben­so wie für Ort­skräfte ein schnelles, unbürokratis­ches Ver­fahren instal­liert wer­den. Für diese ist die Eröff­nung zweier Büros in Kab­ul und Masar‑e Sharif geplant, von wo aus die Auf­nahme organ­isiert wer­den soll. Da die Visaabteilung der Botschaft in Kab­ul infolge eines Anschlags weit­er­hin geschlossen ist, müssen diese Büros auch für den Fam­i­li­en­nachzug genutzt wer­den. Eine kurzfristige Auf­s­tock­ung des Per­son­als an den Botschaften in Islam­abad oder Neu-Del­hi – die derzeit für Visaanträge afghanis­ch­er Staat­sange­höriger zuständig sind – ist notwendig. Angesichts der Zeitk­nap­pheit und der Gefahren, die den Antrag­stel­len­den bei der Reise dor­thin dro­hen, reicht das jedoch nicht aus. Es kann schutz­suchen­den Afgha­nen nicht zuge­mutet wer­den, monate­lang in Neu-Del­hi oder Islam­abad auf Ter­mine zur Visumsver­gabe zu warten.

 

  • Das BAMF muss seine Wider­ruf­sprax­is ändern. In jün­ger­er Zeit wider­ruft das BAMF in zahlre­ichen Fällen, in welchen noch vor weni­gen Jahren jun­gen unbe­gleit­eten Min­der­jähri­gen die Flüchtling­seigen­schaft wegen (dro­hen­der) Zwangsrekru­tierung durch die Tal­iban zuge­sprochen wor­den war, kurz nach Erre­ichen der Volljährigkeit den Flüchtlingssta­tus. Das darf nicht länger gängige Prax­is sein. Auch Abschiebungsver­bote wer­den mit Erre­ichen der Volljährigkeit wider­rufen, da das Bun­de­samt davon aus­ge­ht, dass es jun­gen Män­nern möglich ist, ein Leben am Rande des Exis­tenzmin­i­mums auch ohne famil­iäres oder soziales Net­zw­erk zu führen. Dies ist indessen – wie jüngst im oben genan­nten Urteil des VGH Baden-Würt­tem­berg deut­lich aufgezeigt wurde – nicht der Fall. Wider­rufe des BAMF müssen fol­glich unterbleiben.

 

  • Ein gesichertes Bleiberecht muss es auch für jene Afgha­nen geben, die nur mit ein­er Dul­dung in Deutsch­land leben oder sich seit Jahren im Asylver­fahren befind­en. Kein Afghane, keine Afghanin in Deutsch­land darf in der jet­zi­gen Lage zurück­geschickt wer­den – egal, ob sie erst vor weni­gen Monat­en angekom­men sind oder seit Jahren hier leben. Die Fol­gen ein­er Dul­dung sind nicht nur ein Leben in ständi­ger Angst, Per­spek­tivlosigkeit und Armut, son­dern auch gerin­gere Chan­cen auf dem Arbeits- und Woh­nungs­markt, in der Bil­dung und in der Entwick­lung per­sön­lich­er Poten­ziale. Let­ztlich sind dies auch ver­passte Chan­cen für die Gesellschaft, in der diese Men­schen leben. Mit Blick auf die gemein­same gesellschaftliche Zukun­ft ist es geboten, diesen Men­schen jet­zt eine Lebensper­spek­tive zu eröff­nen und ihnen die in einem solchen Fall anstelle von Ket­ten­dul­dun­gen geset­zlich vorge­se­henen Aufen­thalt­ser­laub­nisse zu erteilen.
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(Anti-)Rassismus Antifaschismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order Parlamentarismus

Die tödliche Dimension von Rechts wird unterschätzt

Die tödliche Dimension von Rechtsterrorismus, Antisemitismus, Rassismus und rechter Gewalt wird noch immer unterschätzt

Neun Men­schen wur­den beim recht­ster­ror­is­tisch und ras­sis­tisch motivierten Atten­tat in Hanau am 19. Feb­ru­ar 2020 ermordet. Doch trotz aller Erk­lärun­gen von Strafver­fol­gungs­be­hör­den, Jus­tiz und Innen­poli­tik wird die tödliche Dimen­sion rechter, ras­sis­tis­ch­er und anti­semi­tis­ch­er Gewalt noch immer nicht aus­re­ichend erfasst.  

Ras­sis­mus, Anti­semitismus und Ver­schwörungsnar­ra­tive haben in 2020 während der Coro­n­a­pan­demie zu ein­er für viele Men­schen extrem bedrohlichen Zunahme von poli­tisch rechts motivierten Gewalt­tat­en geführt. Am 19. Feb­ru­ar 2020 wur­den in Hanau Fer­hat Unvar, Gökhan Gül­tekin, Hamza Kur­tović, Said Nesar Hashe­mi, Mer­cedes Kier­pacz, Sedat Gür­büz, Kaloy­an Velkov, Vili Viorel Păun und Fatih Saraçoğlu durch einen ras­sis­tisch motivierten Atten­täter ermordet, der weit­ere Men­schen ver­let­zte und anschließend seine Mut­ter und sich selb­st tötete. Dass Ras­sis­mus und Recht­ster­ror­is­mus die Motive für eines der schw­er­sten recht­ster­ror­is­tis­chen Atten­tate seit der Jahrtausendwende waren, wird auch von den Strafver­fol­gungs­be­hör­den eben­so wie von Bun­des- und Lan­despoli­tik­ern anerkannt.

Wie schon in den Vor­jahren müssen wir fest­stellen, dass in den Jahres­bi­lanzen der Strafver­fol­gungs­be­hör­den der Län­der und des BKA zahlre­iche Gewalt­tat­en aus 2020 fehlen, in denen die Täter mit unglaublich­er Bru­tal­ität vorge­gan­gen sind und offen­sichtlich aus ras­sis­tis­ch­er und rechter Moti­va­tion gehan­delt haben”, kri­tisiert Robert Kusche vom Ver­band der Beratungsstellen für Betrof­fene rechter, ras­sis­tis­ch­er und anti­semi­tis­ch­er Gewalt (VBRG e.V.). „Dabei haben die Betrof­fe­nen die Schussver­let­zun­gen, Tritte, Schläge und Messer­stiche der recht­en Täter oft nur durch glück­liche Umstände überlebt.”

Die nach wie vor man­gel- und lück­en­hafte Erfas­sung und Anerken­nung von Ras­sis­mus, Anti­semitismus und Recht­sex­trem­is­mus als Tat­mo­tive durch Polizei und Jus­tiz ver­schleiert das Aus­maß der tödlichen Dimen­sion rechter Gewalt und lässt die Betrof­fe­nen im Stich”, betont Robert Kusche.

Fol­gende Beispielfälle vol­len­de­ter und ver­suchter Tötungs­de­lik­te haben Opfer­ber­atungsstellen des VBRG in 2020 reg­istri­ert, die bis­lang von den Lan­deskrim­i­nalämtern und dem BKA nicht als Poli­tisch motivierte Krim­i­nal­ität-Rechts (PMK-Rechts)-Gewalttaten gew­ertet werden.

Altenburg, 12.02.2020: Ein 52-Jähriger wird in sein­er Woh­nung von zwei jun­gen Män­nern mit Bezü­gen zur recht­en Szene mit einem Mess­er ange­grif­f­en und mit Schlä­gen und Trit­ten gegen Oberkör­p­er und Kopf so lange mis­shan­delt, bis er stirbt. Zu ihren Motiv­en geben die Angreifer im Mord­prozess am Landgericht Gera im März 2020 an, sie hät­ten den Mann für seine ange­bliche Homo­sex­u­al­ität und ver­mutete Pädophilie bestrafen und ihm einen „Denkzettel” ver­passen wollen. Bis­lang ist offen, ob das LKA Thürin­gen den Mord als PMK-Rechts Tötungs­de­likt wertet. www.ezra.de

Schwe­in­furt, 25.02.2020: Ein 19-jähriger Algerier wird am Faschings­di­en­stag auf dem Roß­markt durch einen Messer­stich in den Herz­muskel lebens­ge­fährlich ver­let­zt. Bei dem 27-jähri­gen Täter wer­den zahlre­iche recht­sex­treme Pro­pa­gandage­gen­stände und ein­schlägige Szenek­lei­dung gefun­den. Den­noch lässt das Urteil der Schwurg­ericht­skam­mer des Landgerichts Schwe­in­furt die Frage nach Ras­sis­mus als Tat­mo­tiv offen. Der Täter wird wegen gefährlich­er Kör­per­ver­let­zung zu fünf Jahren Haft verurteilt. In den PMK-Rechts Sta­tis­tiken des LKA Bay­ern wird der Fall nicht erwäh­nt. www.bud-bayern.de

Halle/Saale, 01.05.2020: An ein­er Straßen­bahn­hal­testelle wer­den kurz vor 1 Uhr nachts zwei syrische Geflüchtete von drei Unbekan­nten umringt, ras­sis­tisch und homo­phob belei­digt und dann unver­mit­telt zu Boden geschla­gen. Ein­er der bei­den Ange­grif­f­e­nen erlei­det lebens­bedrohliche Kopf- und Gesichtsver­let­zun­gen und muss mehrfach operiert wer­den. Die Ermit­tlun­gen wegen ver­sucht­en Totschlags sind über Monate block­iert, weil die Staat­san­waltschaft Halle die Ermit­tlungsak­ten „ver­liert”. Das LKA Sach­sen-Anhalt führt den Angriff nicht in der PMK-Rechts Sta­tis­tik. Auch in der Anklage, die die Staat­san­waltschaft Halle mit­tler­weile erhoben hat, fehlen Ras­sis­mus und Homo­pho­bie als Tat­mo­tive. www.mobile-opferberatung.de

Stral­sund, 21.05.2020: Eine Gruppe von fünf Recht­en greift nach ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen einen Geflüchteten aus Soma­lia an und schlägt ihn bewusst­los. Dann zer­ren die Angreifer den leblosen Kör­p­er des Betrof­fe­nen auf eine viel befahrene Straße. Nur Dank des beherzten Ein­greifens eines Zeu­gen über­lebt der Betrof­fene den Angriff. Obwohl der Betrof­fene die ras­sis­tis­chen Belei­di­gun­gen ver­standen und der Ers­thelfer die Angreifer als Rechte beschrieben hat, wertet das LKA Meck­len­burg-Vor­pom­mern den Angriff nicht als PMK-Rechts Gewalt­tat. Eine Anklage gegen die polizeibekan­nten Angreifer gibt es bis heute nicht. www.lobbi-mv.de

Guben, 22.05.2020: Zwei Geflüchtete sind mit dem Fahrrad auf dem Weg zum Super­markt, als ein Auto mit über­höhter Geschwindigkeit auf sie zufährt mit frt Absicht, sie anz­u­fahren. Beim Ver­such auszuwe­ichen, ver­let­zt sich ein­er der Geflüchteten. Dann legt der Aut­o­fahrer den Rück­wärts­gang ein und ver­sucht erneut, die Geflüchteten anz­u­fahren. Kurze Zeit später ver­sucht der Aut­o­fahrer einen drit­ten Geflüchteten anz­u­fahren. Die Amok­fahrt endet erst, als das Auto des Angreifers sich am Bürg­er­steig verkan­tet. Die Täter flücht­en zu Fuß und wer­den kurze Zeit später gefasst. Ein­er von ihnen wird der recht­en Szene zuge­ord­net. Eine Anklage ist bis heute nicht erhoben. Das LKA Bran­den­burg wertet den Fall nicht als PMK-Rechts Gewalt­tat. www.opferperspektive.de

Dres­den, 30.08.2020: Bei ein­er Open-Air-Technopar­ty in der Dres­den­er Hei­de mit vie­len Besucher*innen aus der alter­na­tiv­en Szene belei­digt ein 16-jähriger Rechter zunächst eine Besucherin ras­sis­tisch und zeigt den Hit­ler­gruß. Dann sticht er mit einem Mess­er auf einen jun­gen Mann und eine jun­gen Frau ein und ver­let­zt bei­de lebens­ge­fährlich. Die Staat­san­waltschaft Dres­den hat inzwis­chen Anklage wegen zweifachen ver­sucht­en Mordes erhoben, sieht jedoch kein recht­es Tat­mo­tiv. Das LKA Sach­sen führt den Angriff nicht als PMK-Rechts Gewalt­tat. www.raa-sachsen.de/support/beratung

13.06.2020, Coburg: Am Gold­bergsee greifen drei Män­ner eine syrische Fam­i­lie mit Kleinkindern an. Mit der Dro­hung „Ich steche euch ab, ihr K***[rassistisches Schimpf­wort]!” schlägt der Haupt­täter so bru­tal mit ein­er Met­all­stange auf den Kopf des Fam­i­lien­vaters, dass dieser dauer­haft den Großteil seines Hörver­mö­gens ver­liert. Obwohl die Staat­san­waltschaft von ein­er ras­sis­tisch motivierten Tat aus­ge­ht und Ras­sis­mus im Plä­doy­er her­vorhebt, hält das Amts­gericht Coburg das Angriff­s­mo­tiv für ungek­lärt und verurteilt den Angreifer wegen Kör­per­ver­let­zung zu ein­er 16-monati­gen Haft­strafe. Das LKA Bay­ern führt den Angriff nicht als PMK-Rechts Gewalt­tat. www.bud-bayern.de

Esens, 20.07.2020: Am Abend des 20. Juli 2020 wird ein soma­lis­ch­er Fam­i­lien­vater unver­mit­telt vom Gast­ge­ber ein­er pri­vat­en Par­ty mit einem umge­baut­en Luft­gewehr bedro­ht und dann durch Schüsse lebens­ge­fährlich ver­let­zt. Der Betrof­fene ver­liert einen Teil sein­er Lunge und muss inten­sivmedi­zinisch behan­delt wer­den. Das Landgericht Aurich verurteilt den 29-jähri­gen Täter, der Mit­glied recht­sex­tremer Chat­grup­pen war und in sein­er Woh­nung Schwarzpul­ver gehort­et hat­te, im März 2020 zu 9,5 Jahren Haft wegen ver­sucht­en Mordes und benen­nt Ras­sis­mus und Aus­län­der­feindlichkeit als Tat­mo­tive. Den­noch wird der Fall vom LKA Nieder­sach­sen bis­lang nicht als PMK-Rechts Gewalt­tat genan­nt. https://betroffenenberatung.de/

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Asylpolitik kostet Leben

Asylpolitik kostet Leben

Drei Suizide von Geflüchteten in Berlin und Brandenburg innerhalb weniger Wochen

Im Feb­ru­ar und März 2021 nah­men sich drei Geflüchtete aus Pots­dam, Eber­swalde und Berlin das Leben. Für Ange­hörige und Berater*innen ste­ht fest: Die drei Män­ner wur­den durch das Asyl­sys­tem mas­siv unter Druck geset­zt. Sie erhiel­ten nicht den Schutz, den sie in Deutsch­land gesucht hatten. 

Pots­dam:
A. H. aus Afghanistan nahm sich am 16. Feb­ru­ar 2021 mit 43 Jahren das Leben.
Er hat­te seit neun Jahren um die Fam­i­lien­zusam­men­führung mit sein­er Frau gekämpft. 
Ohne Erfolg. 

In sein­er Zeit in Deutsch­land war A.H. psy­chisch und kör­per­lich zunehmend erkrankt. Er hat­te eine Niere ver­loren und litt unter starken Schmerzen auf­grund von drei Brüchen an der Wirbel­säule. Nach neun Jahren auf der Flucht hat­te er im Dezem­ber endlich den Flüchtlingssta­tus in Deutsch­land bekom­men. Doch die neun­jährige Tren­nung von sein­er Frau und sein jahre­langer Kampf um Fam­i­li­en­nachzug war verge­blich und trieb ihn in die Verzwei­flung. Er hat­te psy­chother­a­peutis­che Behand­lung, Gesund­heits­ber­atung und eine Selb­sthil­fe­gruppe in Anspruch genom­men. Seit der Pan­demie litt er jedoch unter einem Man­gel an geeigneten Ange­boten Pots­dam und an sozialer Isolation.

Shorreh Bad­dieh, Trau­mather­a­peutin bei XENION:
„Ins­beson­dere in Bran­den­burg ist die Ver­sorgungsstruk­tur für geflüchtete Men­schen mit psy­chis­chen Prob­le­men schlecht. Ich mache mir aktuell um mehrere mein­er Patien­ten große Sor­gen wegen Suizidge­fahr. Sie brauchen drin­gend Hil­fe, tre­f­fen aber vor allem in der Akutver­sorgung immer wieder auf Men­schen mit geringer interkul­tureller Kom­pe­tenz und erhal­ten keine Dol­metschung in ihre Muttersprache.”

Chris­tiane Weber, Psy­chol­o­gis­che Psy­chother­a­peutin bei XENION:
„Wir sehen aktuell, dass der psy­chis­che Druck ger­ade bei den Men­schen, die sich in ein­er unsicheren Aufen­thaltssi­t­u­a­tion befind­en und auf­grund ihrer Geschichte bere­its schw­er belastet sind, enorm steigt. Coro­na wirkt dabei wie ein Bren­n­glas. Das große Prob­lem ist, dass es keine reg­uläre Ver­sorgungsstruk­tur im Sinne von qual­i­fizierten ther­a­peutis­chen Ange­boten für sie gibt, und auch der Zugang zu den Akut­sta­tio­nen der Psy­chi­a­trien oft schwierig ist. Dies ist aber ger­ade jet­zt umso nötiger, um Men­schen in Exis­ten­zkrisen zu stärken und damit Suizid­präven­tion zu ermöglichen. Hinzu kommt, dass unsere Gutacht­en, in denen wir auf die psy­chis­che Belas­tung und Suizidal­ität hin­weisen, mit­tler­weile immer häu­figer von Behör­den und Gericht­en als Gefäl­ligkeitsgutacht­en diskred­i­tiert werden.”
 
Eber­swalde: 
Salah Tayar aus dem Tschad nahm sich am 11.3.2021 mit 35 Jahren das Leben. 
Er hat­te seit acht Jahren um ein Recht zu bleiben gekämpft. 
Ohne Erfolg. 

Salah Tayar kam als junger Mann im Tschad wegen Unge­hor­sam in ein Mil­itärge­fäng­nis. In den zweiein­halb Jahren dort wur­den er regelmäßig gefoltert. Nach jahre­langer Flucht durch Libyen und übers Mit­telmeer erre­ichte er Deutsch­land. Sein Asy­lantrag wurde abgelehnt, weil der Tschad als sich­er gilt. Im April hätte er einen let­zten Ter­min vor dem Ver­wal­tungs­gericht Frankfurt/Oder im Klagev­er­fahren – mit kaum Aus­sicht auf Erfolg- gehabt. Fre­unde und Ange­hörige beschreiben, dass die unklare Aufen­thaltsper­spek­tive ihn in eine tiefe Depres­sion stürzte.

Sein Cousin Yahia Mohammed:
„Salah hat jahre­lang für ein men­schen­würdi­ges Leben gekämpft, im Tschad und in Deutsch­land. Trotz allem, was er durchgemacht hat, wurde ihm kein Schutz gewährt. Sein Asyl wurde abgelehnt, obwohl er seine ganze Geschichte offen­gelegt hat­te. Das hat ihm jede Per­spek­tive auf ein Leben in Würde ger­aubt. Daran ist Salah zerbrochen.” 
Weit­er führt Yahia Mohammed aus:
„Salah hat 8 Jahre im Heim in Eber­swalde gelebt, er hat­te eine Dul­dung und damit keine umfassende Arbeit­ser­laub­nis. Die Sit­u­a­tion im Heim ist schlimm, es gibt nichts zu tun, das treibt Men­schen in die Hoff­nungslosigkeit. Der Ras­sis­mus im öffentlichen Raum in Eber­swalde kommt hinzu. Es gibt viele Men­schen, den es so geht, die nicht mehr wis­sen, wie sie die Sit­u­a­tion aushal­ten sollen.”
 
Mustafa Hussien von Barn­im für Alle:
“Salah floh vor Folter, vor der Unter­drück­ung und Poli­tik der tschadis­chen Regierung unter der Führung von Dik­ta­tor Idriss Deby. Salah lebte unter uns als ruhiger und guter Men­sch. Es gibt eine Gruppe von Geflüchteten, die noch leben, aber unter den gle­ichen Bedin­gun­gen wie Salah lei­den. Wir als Gruppe ‚Barn­im für Alle’ und als in der Region lebende Geflüchtete erk­lären unsere völ­lige Ablehnung dieser Poli­tik und wollen dafür kämpfen, dass sich die Geset­ze verändern.”

Berlin
Alpha Oumar Bah aus Guinea nahm sich in der Nacht vom 16.3.2021/17.3.2021 mit 27 Jahren das Leben. Er hat­te seit mehr als drei Jahren um eine Bleibeper­spek­tive gekämpft. Ohne Erfolg. Er hat­te sehr große Angst vor ein­er Abschiebung. 

Alpha Oumar Bah lebte in ein­er Unterkun­ft für Geflüchtete in Berlin und ver­di­ente seinen Leben­sun­ter­halt bei ein­er Reini­gungs­fir­ma. Er war im Asylver­fahren und lebte in der Angst vor Abschiebung.
Der Berlin­er Innense­n­a­tor Andreas Geisel hat­te im Feb­ru­ar eine Del­e­ga­tion des Regimes in Guinea ein­ge­laden, um die Iden­tität von Geflüchteten aus Guinea zu klären und damit die nöti­gen Doku­mente für eine Abschiebung ausstellen zu kön­nen. Im Vor­feld wur­den schwarze Men­schen im Gör­l­itzer Park wegen ange­blich­er Deal­erei kon­trol­liert. Nach Aus­sagen der Polizei gegenüber der taz sei die Polizei zu dieser Zeit zudem auf der Suche nach „rel­e­van­ten Per­so­n­en zur Vorstel­lung vor der Guineis­chen Expertenkom­mis­sion”[1]gewe­sen. Bei einem Pres­seter­min in Gör­l­itzer Park unter­stre­icht der Innense­n­a­tor diese ras­sis­tis­che Prax­is. Bish­er wurde in 15 von 22 Men­schen aus Berlin die Guineis­che Staats­bürg­er­schaft fest­gestellt und die Betrof­fe­nen abgeschoben. Als eines von drei Bun­deslän­dern beteiligte sich Berlin unter anderem am 16.3. an den bun­desweit­en Sam­me­lab­schiebun­gen nach Guinea. Die Del­e­ga­tion soll im Herb­st erneut nach Berlin kom­men. Am 15.03.2021 gab es in der Unterkun­ft, in der Alpha Oumar Bah lebte, einen Polizeiein­satz, um die Abschiebung ein­er anderen Per­son zu vol­lziehen. Es ist anzunehmen, dass all dies Alpha Oumar psy­chisch mas­siv unter Druck setzte.
 
Rachid von Ayében Berlin
„Die Del­e­ga­tion aus Guinea hat die Aus­bil­dungs­dul­dung nicht anerkan­nt. Men­schen, die mit­ten in der Aus­bil­dung standen, wur­den nach Guinea abgeschoben. Wir fra­gen den Innense­n­a­tor von Berlin, wie kann das sein? Dieses Vorge­hen hat Panik aus­gelöst. Die Angst vor ein­er Abschiebung ist unsag­bar groß. Dass die Del­e­ga­tion erneut im Herb­st 2021 nach Deutsch­land kom­men soll, erschreckt die Men­schen sehr.”
 
Alpha von Ayében Berlin
„Die Sit­u­a­tion in Guinea ist sehr schwierig, zum einen ist die Bevölkerung schut­z­los der glob­alen Covid-19 Pan­demie aus­ge­set­zt, auf der anderen Seite bre­it­et sich Ebo­la erneut aus. Hinzu kommt, dass viele Oppo­si­tionelle im Gefäng­nis sitzen. Gle­ichzeit­ig gibt es schwere Men­schen­rechtsver­let­zun­gen. Die Lage in Guinea ist desaströs.”
 
Wir fordern von der Berlin­er und Bran­den­burg­er Lan­desregierung poli­tis­che Konsequenzen: 
> Öffentliche voll­ständi­ge Aufk­lärung der Suizide.
> Anerken­nung des Gesuch­es auf Schutz und Asyl.
> Erle­ichterung der Familienzusammenführung.
> Gedol­metschte und kul­tursen­si­ble Akutver­sorgung und Therapieangebote.
> Bleiberecht für psy­chisch belastete und trau­ma­tisierte Menschen.
> Keine Abschiebung in Län­der, die von Men­schen­rechtsver­let­zun­gen gekennze­ich­net sind.
> Keine Zusam­me­nar­beit mit dik­ta­torischen Reg­i­men zur Beschaf­fung von Abschiebepapieren.

Wir laden ein zur Kundgebung: 
13. April, 12–17 Uhr
Eber­walde Ausländerbehörde
Pfeilstr/Schicklerstr. 
 

https://www.berliner-krisendienst.de/ar

https://www.berliner-notruf.de

Si vous êtes en crise ou si le sui­cide est un sujet dif­fi­cile pour vous en ce moment, prenez soin de vous si vous voulez lire ce texte maintenant. 
Con­seil anonyme à :

 

If you are in cri­sis or sui­cide is a dif­fi­cult top­ic for you right now, please take care of your­self if you want to read this text right now. 
Anony­mous coun­selling at: 

Wenn du in ein­er Krise bist oder Suizid ger­ade für dich ein schwieriges The­ma ist, bitte achte auf dich, ob du diesen Text ger­ade lesen möchtest.
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Antifaschismus Law & Order

Die Polizei zeigt, auf welcher Seite sie steht

Bere­its in der let­zten Woche zeigte die Polizei in Pots­dam ein­deutig, auf welch­er Seite sie ste­ht, in dem sie einige Corona-Leugner*innen unangemeldet und ohne Ein­hal­tung des Infek­tion­ss­chutzge­set­zes durch die Pots­damer Innen­stadt ziehen ließ. Im Fokus stand dabei eher, die Gegen­demon­stri­eren­den auf Abstand zu hal­ten, zu belehren und abzudrängen.

Auch am gestri­gen Sam­stag zog ein unangemelde­ter Demon­stra­tionszug von Corona-Leugner*innen, Schwurbler*innen und Recht­en durch die Innen­stadt. Gegen­protestierende wur­den bere­its seit dem Mit­tag in der Nähe des Lust­gartens von der Polizei bedrängt und mussten ihre Per­son­alien abgeben. Als sich am späten Nach­mit­tag Gegen­demon­stri­erende dem Demon­stra­tionszug der Corona-Leugner*innen in den Weg stellen woll­ten, ver­suchte die Polizei sofort, dies gewalt­sam zu unterbinden. Es kam zu Über­grif­f­en und Festnahmen.

Während also Corona-Leugner*innen mit ihrem Wan­derzirkus machen kön­nen was sie wollen, die Gesund­heit aller gefährden und ihre ver­schwörungside­ol­o­gis­chen, pop­ulis­tis­chen und anti­semi­tis­chen Inhalte ver­bre­it­en kön­nen, greift die Polizei bei Gegen­protesten sofort und hart durch. Der Polizei ist es wichtiger, ihren Hass auf Linke auszuleben, als den Infek­tion­ss­chutz zu verteidigen.

Meldet euch, wenn ihr von Repres­sion betrof­fen seid.

Rote Hil­fe OG Potsdam

21. März 2021

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Fight for Solidarity

Vor mehr als drei Jahren wurde das Ret­tungss­chiff IUVENTA, von der  deutschen Organ­i­sa­tion Jugend ret­tet, von ital­ienis­chen Behör­den  beschlagnahmt. Gegen zehn Men­schen aus der Crew wurde ermit­telt.  Gestern, am 03.03.2021 hat nun die Staat­san­waltschaft in Tra­pani  Anklage gegen die #IUVENTA10 erhoben. Die Anklage richtet sich gegen  ins­ge­samt 21 Men­schen aus drei Organ­i­sa­tio­nen. Vorge­wor­fen wird ihnen  Bei­hil­fe zur “ille­galen” Ein­reise. Ihnen dro­hen bis zu 20 Jahre  Gefängnis.

Die Anklage ist ganz klar poli­tisch motiviert und soll Sol­i­dar­ität  krim­i­nal­isieren. Über­all in Europa lässt sich dieses Vorge­hen  beobacht­en. Dabei ist es diese Prax­is, die die EU-Außen­gren­ze zu  Mas­sen­gräbern macht und Men­schen in Krisen­ge­bi­ete zurück schiebt. Die  Crew der Iuven­ta ret­tete von 2016 bis 2017 mehr als 14.000 Men­schen  aus Seenot. Sie waren in Seenot, weil es für sie keinen sicheren und  “legalen” Weg gab, in der EU Schutz zu suchen.
Der Hauptzeuge im Prozess gegen die Iuventa10 rud­erte bere­its 2018 mit  seinen Anschuldigun­gen zurück. Kurz danach verkün­dete er aber, dass er  für eine Aus­sage vor Gericht einen Job bei der recht­sradikalen Partei  Lega Nord  ange­boten bekom­men habe.

Sascha Girke, ehem. Head of Mis­sion auf der Iuven­ta: “Obwohl wir  diejeni­gen sind, die angeklagt sind, so kla­gen wir die Europäis­chen  Regierun­gen an. Wir kla­gen sie an für die Ver­weigerung von sicheren  Fluchtwe­gen und das aktive Sterben-Lassen”.
Vor knapp einem Monat bspw. wurde Anklage gegen die Stansted15 ‑eine  Gruppe Aktivist*innen, die einen Abschiebe-Flug aus Groß-Bri­tan­nien  ver­hin­derten- fall­en gelassen und auch die Anklage gegen die  Hil­f­sor­gan­i­sa­tion Cap Anamour endete 2009 mit einem Freispruch.
Dar­iush, Kapitän der Iuven­ta, sagt: “So lange Regierun­gen ihre eige­nen  Geset­ze brechen und inter­na­tionale Kon­ven­tio­nen und das Seerecht  mis­sacht­en, sind alle Anschuldigun­gen wie ein Witz für mich. Es wäre  lustig, wenn das nicht Tod und Elend für Men­schen auf der Flucht  bedeuten würde”.

2019 hat die Stadt Pots­dam den Max-Dor­tu-Preis an die Crew der Iuven­ta  ver­liehen, für ihren Ein­satz für Frei­heit des Indi­vidu­ums und eine  demokratisch ver­fasste Gesellschaft. Wieso also ste­hen diese Leute  jet­zt in Ital­ien vor Gericht?

Wir fordern die Stadt Pots­dam auf, sich sol­i­darisch an die Seite der  krim­i­nal­isierten Seenotretter*innen zu stellen und sich als ” Sicher­er  Hafen” gegen die Abschot­tungs-und Krim­i­nal­isierungspoli­tik der EU zu  positionieren.
Wir, die See­brücke Pots­dam, ste­hen sol­i­darisch mit den Iuventa10! Denn  angeklagt sind sie, gemeint sind wir alle!
Wir laden zu ein­er spon­ta­nen Kundge­bung am Platz der Ein­heit von  16.30–17.30 Uhr.
#Fight­For­Sol­i­dar­i­ty

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Antifaschismus jüdisches Leben & Antisemitismus Law & Order Verschwörungsideologie

Andacht statt Kundgebung

Im Land­kreis Havel­land stieg in den let­zten Wochen die Anzahl der mit dem Coro­na-Virus Infizierten erhe­blich an. Mit­tler­weile liegt die 7‑Tage-Inzi­denz mit Stand heute bei 295,71. Eine alarmierende Zahl, welche deut­lich über dem Gren­zw­ert von 200 liegt, ab dem Ver­samm­lun­gen, gemäß Bran­den­bur­gis­ch­er Coro­na-Verord­nung, unter­sagt wer­den. Doch in Falkensee, mit etwa 44.000 Ein­wohn­ern immer­hin die bevölkerungsre­ich­ste Stadt im Havel­land, ließen sich Akteure der Telegram-Gruppe: „Das HAVELLAND ste­ht AUF“ etwas ein­fall­en, um sich den­noch tre­f­fen zu kön­nen. Sie nutzten eine „Hin­tertür“ in der Coro­na-Verord­nung und melde­ten ihre Ver­samm­lung ein­fach als „religiöse Ver­anstal­tung“ an. Mit Erfolg – die Kundge­bung durfte am frühen Mon­tagabend am Falken­hagen­er Anger stattfinden.

Ver­samm­lung am Kriegerehrenmal

An ein­er nur sehr schwach beleuchteten Stelle des Gras­platzes, direkt an einem Kriegerehren­mal ver­sam­melten sich dann ab 18.00 Uhr etwa 25 Sym­pa­thisierende von „Das HAVELLAND ste­ht AUF“. Begrüßt wur­den sie vom Falkenseeer Stadtverord­neten Thomas Fuhl (Partei­los), welch­er als Mod­er­a­tor fungierte. Er sprach über die Wahl des Kundge­bung­sortes. Drei Bauw­erke seien ihm zum Beispiel an diesem Ort wichtig. Drei Bauw­erke die – bildlich gese­hen – gle­ich­wohl auch die Eckpfeil­er der neuen Ini­tia­tive bilden kön­nten . Da wäre die alte Schule, welche „Bil­dung“ sym­bol­isiere und gemäß Fuhls Worten „eine ganz, ganz wichtige Säule“ sei, damit die Gesellschaft funk­tion­iere. Als Zweites nan­nte er die Kirche, welche für ihn ganz klar einen Ver­samm­lung­sort sym­bol­isiere. Als drittes, wichtiges Bauw­erk nan­nte Fuhl das Denkmal für die Gefal­l­enen Sol­dat­en des ersten Weltkrieges. Dies habe für ihn schein­bar eine mah­nende Funk­tion. „Wenn Irri­ta­tio­nen ihren Lauf nehmen, enden sie meis­tens in kriegerischen Auseinan­der­set­zun­gen“, so Fuhl. In der Mah­nung kön­nte aber auch ein Appell liegen, eine Ermah­nung zur Einigkeit. Denn wenn Fuhl eines in Falkensee oder Bran­den­burg nicht haben wolle, wären dies „bürg­erkriegsähn­liche Zustände, weil die Leute der ver­schiede­nen Grup­pen nicht mehr miteinan­der reden“.

Ver­schwörungs­the­o­retik­er und Schwur­bler willkommen

Auch die Admin­is­tra­torin der Telegram-Gruppe „Das HAVELLAND ste­ht AUF“, eine Bürg­erin aus Dall­gow-Döberitz, möchte Frieden und darüber hin­aus Liebe und Freude. So bekräftigte es die blonde Frau zumin­d­est bei ihrer Rede am Mon­tagabend. Sie wollen Men­schen – ins­beson­dere im Coro­na-Lock­down – vere­inen. Jed­er sei dazu willkom­men, auch „Ver­schwörungs­the­o­retik­er“ und „Schwur­bler“, wie die Frau expliz­it betonte. Und offen­bar auch Stephan B aus Berlin, ein Sym­pa­thisant extrem rechter Organ­i­sa­tio­nen, der momen­tan als ver­meintlich­er Pres­sev­ertreter für das For­mat: „Volks­bote“ aktiv ist und entsprechend gefärbte Artikel schreibt. Er wurde – gemäß Chat­pro­tokoll –sog­ar per­sön­lich von der Admin­is­tra­torin von „Das HAVELLAND ste­ht AUF“ eingeladen.

Ziel: „Erweck­ung des Havellandes“

Der ange­blich religiöse Hin­ter­grund der Ver­samm­lung spielte hinge­gen nur am Rande – beispiel­sweise beim Beten eines „Vaterun­sers“ durch Thomas Fuhl – eine Rolle. Bere­its im Telegram-Chat hat­te die Admin­is­tra­torin von „Das HAVELLAND ste­ht AUF“ jedoch erken­nen lassen, dass die Ver­anstal­tung eigentlich anderen Zweck­en diene, ins­beson­dere der Ver­net­zung und der Erweck­ung des Havel­lan­des. Dazu wurde auch die Flugschrift „Demokratis­ch­er Wider­stand“ verteilt, deren Autoren im ver­gan­genen Jahr die berüchtigten Berlin­er „Hygien­edemos“ ini­ti­iert hat­ten. Im Telegram-Chat von „Das HAVELLAND ste­ht AUF“ teilte die Admin­is­tra­torin darüber hin­aus auch Artikel des extrem recht­en Compact-Magazins.

Fotos: hier

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Law & Order

Aufruf zur solidarischen Prozessbegleitung

Alter Ter­min: 06.07.20. Neuer Ter­min! Mittwoch, 09.12.20, 10 Uhr im Saal 4 im Amts­gericht Strausberg!

Ab 10 Uhr find­et im Saal 4 am Amts­gericht Straus­berg die Ver­hand­lung gegen Las­z­lo statt. Er soll im „Rah­men ein­er polizeilichen Maß­nahme“ einen tätlichen Angriff auf Bullen verübt haben. Wie bei jedem Prozess will das Gericht das Gewalt­monopol des Staates und der Bullen als seinen ver­längerten Arm zementieren.

 

Ein Para­graph für die Schweine
Wenn bezahlte Schlägertrup­pen bewaffnet losziehen, Men­schen ver­let­zten und töten, dass jedoch für viele ein Teil legit­imer Nor­mal­ität bedeutet, bewe­gen wir uns immer weit­er auf ein autoritäres faschis­tis­ches Regime zu. In diesem Kon­text wer­den natür­lich auch immer mehr Befug­nisse oder Son­der­para­graphen für Bul­len­schweine erfun­den und diese gesellschaftlich wenig hin­ter­fragt. So auch der §114 StGB, um den es unter anderem in der Ver­hand­lung gehen soll.

Dieser soge­nan­nte „Tätliche Angriff auf Voll­streck­ungs­beamte“ stellt ganz expliz­it nur den Angriff „auf Per­so­n­en die Dien­sthand­lun­gen aus­führen“ unter Strafe. Es ist also ein Son­der­para­graph für Bullen und Helfer­shelfer, die Anweisun­gen von oben befol­gen und alles unter­drück­en, wofür eine befre­ite Gesellschaft steht.

Schuld und Unschuld
Las­z­los Prozess fußt, wie jed­er andere, auf dem Kon­strukt von Schuld und Unschuld. Schuld bedeutet, sich den staatlich fest­gelegten Regeln ange­blich wider­set­zt zu haben und ist gesellschaftlich ver­pönt. Unschuld hinge­gen unter­wirft sich dem Gesetz und somit auch dem Staat, was als pos­i­tiv erachtet wird. So tritt der Staat seine eigene Ver­ant­wor­tung ab und schiebt sie den „Schuldigen“ zu, welche dann als Ursprung allen Übels betra­chtet wer­den. Die tat­säch­liche Gewalt, die vom Staat aus­ge­ht, macht dieser damit unsichtbar.

Auch mit dem §114 StGB soll die Gewalt des Staates ver­schleiert wer­den, indem durch den Para­graphen Bullen als ange­bliche Opfer insze­niert und Angeklagte als Schuldige gestem­pelt werden.

Sol­i­dar­ität zeigen!

Unab­hängig der Kon­struk­tion von Schuld und Unschuld ist ein Angriff auf Bullen ein nötiges Mit­tel, um gesellschaftliche und poli­tis­che Kon­flik­te nicht ein­er Horde immer bess­er bewaffneter Lakaien zu über­lassen. Die Repres­sion, die Las­z­lo auf­grund des Vor­wurfs erfahren soll, muss deswe­gen unab­hängig der Kon­struk­te mit unser­er Sol­i­dar­ität beant­wortet werden.

Kommt deswe­gen zum Prozess und lasst uns klar­ma­chen, das Sol­i­dar­ität mehr als nur ein Wort ist und das wir nicht schweigend zuse­hen, wenn Men­schen Repres­sion erfahren! 

Frei­heit für Las­z­lo, Frei­heit für alle!

Inforiot