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Garnisonkirchengegner vor Gericht

Mehr als drei Jahre nach dem Baus­tart der Gar­nisonkirchenkopie am 29.10.2017 und nach etlichen Ver­schiebun­gen wird der erste Prozess gegen einen Gar­nisonkirchengeg­n­er am 4.12.2020 und 18.12.2020 jew­eils um 10 Uhr am Pots­damer Amts­gericht in der Hege­lallee 8, im Saal 215 stat­tfind­en. Ins­ge­samt sind vier Gar­nisonkirchengeg­n­er angeklagt. Diesen Fre­itag, am 4.12. wird vor Prozess­be­ginn um 9 Uhr und vor dem Amts­gericht — unter Berück­sich­ti­gung der Coro­na-AHA-Regeln — zu ein­er Kundge­bung gegen die Gar­nisonkirchenkopie und in Sol­i­dar­ität mit den Angeklagten eingeladen.

Die Vor­würfe beziehen sich auf den Protest gegen das umstrit­tene Baupro­jekt und reichen von vorge­blichem „Haus­friedens­bruch”, „Störung der Reli­gion­sausübung”, „Wider­stand gegen Voll­streck­ungs­beamte” bis zur „Kör­per­ver­let­zung”. Dabei ste­ht der Vor­wurf der „Störung der Reli­gion­sausübung” im Fokus, der mut­maßlich von Mit­gliedern der Stiftung Gar­nisonkirche Pots­dam (SGP) und der Förderge­sellschaft für den Wieder­auf­bau der Gar­nisonkirche (FWG) mit­tels des Ein­satzes eines mas­siv­en Polizeiaufge­bots zur Anzeige gebracht wurde.

Die Bürg­erini­tia­tive für ein Pots­dam ohne Gar­nisonkirche, die Mar­tin-Niemöller-Stiftung und der Vere­in zur Förderung anti­mil­i­taris­tis­ch­er Tra­di­tio­nen in der Stadt Pots­dam kri­tisieren die Krim­i­nal­isierung des legit­i­men Protests.

GERD BAUZ vom Vor­stand der Mar­tin-Niemöller-Stiftung: „Die Ver­anstal­tung anlässlich des Baus­tarts war ein Miss­brauch von Reli­gion für poli­tis­che Zwecke an diesem Ort. Die Kritiker/innen spürten den beißen­den Wider­spruch mehr als sie ihn benen­nen kon­nten. Der vorgängige Miss­brauch macht ihr Ver­hal­ten ver­ständlich. — Nicht Reli­gion wurde gestört son­dern deren Missbrauch.”

SARA KRIEG von der Bürg­erini­tia­tive für ein Pots­dam ohne Gar­nisonkirche fordert: * „die Zurück­nahme der Anklage und Anzeigen in allen Punk­ten * die Dis­tanzierung des Pots­damer evan­ge­lis­chen Kirchenkreis­es vom Miss­brauch der eige­nen Reli­gion für poli­tis­che Zwecke am Ort der Gar­nisonkirche * dass die Ver­ant­wortlichen für den über­zo­ge­nen Polizeiein­satz zur Rechen­schaft gezo­gen wer­den, anstatt den Protest zu kriminalisieren”

Die SGP und die FWG sind mitver­ant­wortlich für die Eskala­tion des Kon­flik­ts. Die Demonstrant*innen wur­den durch die Ver­anstal­ter auf das Baugelände ein­ge­laden, welch­es son­st her­metisch abgeriegelt ist und mit Kam­eras überwacht wird. Die öffentliche Baus­tart­feier wurde offen­sichtlich in Abstim­mung mit dem Ver­anstal­ter von einem mas­siv­en Polizeiaufge­bot begleit­et. Dutzende Bereitschaftspolizist*innen gin­gen im Ver­lauf der Ver­anstal­tung durch die Rei­hen der Besucher*innen. Der erwartete Protest sollte offen­sichtlich mit­tels der Polizei unter­bun­den wer­den. Ein Dia­log war nicht vorge­se­hen. Es kam zu gewalt­täti­gen Über­grif­f­en von Polizist*innen auf Veranstaltungsteilnehmer*innen, haupt­säch­lich auf Geheiß von Wieland Eschen­burg, dem Kom­mu­nika­tionsvor­stand der SGP.

Anlass für die Ver­anstal­tung war nicht die Aus­rich­tung eines Gottes­di­en­stes. Es ging schließlich allein um die Baus­tarts­feier für den Gar­nisonkirchen­turm, ein hoch umstrittenes städte­baulich­es Pro­jekt. Es ist nicht das erste Mal, dass die Gar­nisonkirchen­s­tiftung die Form von Gottes­di­en­sten als poli­tis­che Wer­bev­er­anstal­tun­gen miss­braucht und dies als Mit­tel nutzt, um sich immun gegen die poli­tis­che Auseinan­der­set­zung zu machen.” erläutert CARSTEN LINKE vom Vor­stand des anti­mil­i­taris­tis­chen Förderverein.

SIMON WOHLFAHRT, Vertre­tungs­berechtigter des dama­li­gen Bürg­er­begehrens zur Auflö­sung der Stiftung Gar­nisonkirche Pots­dam, ver­weist auf die Igno­ranz der Wiederaufbaubetreiber*innen: „Wer demokratis­che Voten¹ und den jahrzehn­te­lan­gen Wider­stand gegen den Wieder­auf­bau der Gar­nisonkirche ignori­ert, sollte sich über laut­starken Protest nicht beschw­eren — wed­er bei der zen­tralen Baus­tarts­feier noch bei zukün­fti­gen Ver­anstal­tun­gen im Rah­men des Wiederaufbaus.”

Die Bürg­erini­tia­tive für ein Pots­dam ohne Gar­nisonkirche ruft dazu auf, für die Bewäl­ti­gung der eventuellen Prozesskosten zu spenden. Infos zum Spendenkon­to sind per E‑Mail einzu­holen: info@ohne-garnisonkirche.de .

¹Seit 2013 belegt die Forderung “Kein städtis­ches Geld für die Gar­nisonkirche” im Rah­men des Bürg­er­haushalts unange­focht­en den 1. Platz. 2012 beteiligten sich 8.000 Potsdamer*innen am Bürg­er­haushalt, 2019 waren es schon 17.500. Das Bürg­er­begehren zur Auflö­sung der Gar­nisonkirchen­s­tiftung wurde in dama­liger Reko­rdzeit von 3,5 Monat­en von 16.000 Per­so­n­en unterzeichnet.

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Bericht über Widerstand und Organisierung im Knast

Der fol­gende Bericht von Chris­tine Schwenke zeigt auf, welche Mit­tel u.a. von Knästen genutzt wer­den, um wider­ständi­ge Gefan­gene zu unter­drück­en und eine Organ­isierung von Gefan­genen zu verhindern.

Chris­tine, Gefan­gene der JVA Luck­au-Duben, ver­sucht sich auf mehrere Art und Weisen gegen die Ver­hält­nisse im Knast zu wehren. So stellte sie zum Beispiel seit Mai 2015 3700 Anträge an den Knast (das sind kleine Zettel, welche von Gefan­genen aus­ge­füllt wer­den und dann durch ver­schiedene bürokratis­che Abteilun­gen im Knast wan­dern), welche kri­tis­che Fra­gen und Antworten zum Knast(alltag) bein­hal­ten. Ein immer wieder aufk­om­mendes The­ma ist dabei die Inter­essen­vertre­tung von Gefan­genen, d.h. eine Gemein­schaft von Gefan­genen, welche sich ange­blich für die Inter­essen aller ein­set­zt. Wichtig anzumerken: Inter­essen­vertre­tun­gen wer­den, wenn sie sich in Knästen über­haupt etablieren, von den Knästen abso­lut überwacht und kon­trol­liert. Sie gehören zum Knast­sys­tem und sind nicht unab­hängig davon zu betra­cht­en (§ 113 BbgJVol­lzG).

Dazu merk­te Chris­tine in ihren Anträ­gen z.B. an:

Warum find­et seit 4 Jahren keine Inter­essen­vertreter­wahl statt? Warum wird eine Inter­essen­vertreterin durch die JVA Luck­au-Duben einge­set­zt, die kein­er ken­nt? Wed­er Aushänge noch Sprechzeit­en wer­den ange­boten. Inter­essen der Gefan­genen wer­den somit bewusst und ganz gezielt unterbunden!“

Der Knast ließt solche Fra­gen und Antworten natür­lich nicht gerne. Knastver­hält­nisse zu hin­ter­fra­gen bedeutet auch das Sys­tem zu hin­ter­fra­gen, welch­es ihn her­vor­bringt: den Staat. Deswe­gen ist es Staatsknecht­en ein drin­gen­des Anliegen, jegliche kri­tis­che Stimme zum schweigen zu brin­gen, selb­st, wenn es nur um Anträge geht, die lediglich intern im Knast herum­fliegen und die Anstalt­store nicht ver­lassen. Dafür hal­ten sich Staatsknechte ver­schiedene Repres­salien bereit.

So wurde Chris­tine am 21.März 2019 beispiel­sweise mit ein­er Zellen-Razz­ia kon­fron­tiert, es fol­gte ein seit August 2018 gel­tendes „Notiz-Zettel-Ver­bot“ bei Besuch­ster­mi­nen. Weit­er ging es mir der Nicht­genehmi­gung ein­er Schreib­mas­chine, zusät­zlich muss Chris­tine 7,5 Monate auf einen Besuch bei ihrem Sohn im Knast Tegel warten. Ein möglich­er Drei­monat­srhyth­mus wird eben­so abgelehnt, wie ein direk­ter Tele­fonkon­takt zu ihrem Sohn. Außer­dem wird Chris­tine bei der Vor­bere­itung ihres Wieder­auf­nah­mev­er­fahrens behin­dert, indem ihr das Lesen der Ver­fahren­sak­ten und Geset­zes­texte ver­boten wird: „Seit 4 Jahren wird das Lesen der Ver­fahren­sak­ten nicht genehmigt. Während der U‑Haft in der JVA Luck­au-Duben war es am PC möglich, da alle 80 Akten dig­i­tal­isiert sind. Seit dem 28. Feb­ru­ar 2019 ist mir das Lesen der für Gefan­gene angeschafften Geset­zbüch­er eben­so unter­sagt, wie z.B. die Nutzung von Wikipedia im Bil­dungs­bere­ich. In Briefen mit­geschick­te Infos (Geset­ze­sauszüge u.ä.) wer­den mir nicht aus­ge­händigt! Mir wird jegliche Möglichkeit der Infor­ma­tion untersagt!“

Chris­tine ist sich bewusst, dass der Knast sie mit alltäglichen Schika­nen mund­tot machen will. Beu­gen will sie sich dem aber nicht, im Gegen­teil: stetig ver­sucht sie, andere Gefan­gene zu motivieren, sich dem Knast­sys­tem nicht zu fügen, son­dern wider­ständig zu sein. Allein der Ver­such der Organ­isierung wird allerd­ings vom Knast durch mehrere Meth­o­d­en im Keim erstickt:

Ich habe verzweifelt ver­sucht wenig­stens auf der Sta­tion 31 eine Ein­heit zu schaf­fen. Völ­lig zweck­los. In vier Jahren auf Sta­tion 31 (Durch­gangssta­tion) waren hier über 1300 Gefan­gene, bei 15 Haft­plätzen unterge­bracht. Der Durch­lauf ist zu schnell. Es kommt noch hinzu, dass wir untere­inan­der, damit meine ich zwis­chen den vier Sta­tio­nen mit je 16 Plätzen, kaum Kon­takt haben, nur die eine Stunde Freigang.“ Was das für Gefan­gene im All­t­ag bedeutet, erk­lärt sie eben­falls: „Eine Gefan­gene von Sta­tion 21 hat­te Geburt­stag – ein Geschenk muss zur Freis­tunde geschmuggelt wer­den. Ein Stück Geburt­stagskuchen rüberzugeben wird verboten.“

Durch starken Durch­lauf und der Isolierung der Gefan­genen wird eine Organ­isierung dementsprechend kaum ermöglicht. Hinzu kommt, dass die Vol­lzugsabteilungslei­t­erin anderen Gefan­genen dro­ht: wer Kon­takt mit Chris­tine hat, würde Nachteile riskieren.

Mehrfach wurde mir zuge­tra­gen, dass die Vol­lzugsabteilungslei­t­erin S. andere Mit­ge­fan­gene vor mein­er Per­son warnt – der Kon­takt mit mir kön­nte son­st Nachteile bringen.“

Spal­tungsver­suche wie diese zeigen die Angst der Staatsknechte auf: zwar geht es nur im mick­rige Anträge ein­er Gefan­genen, wenn sich deren Inhalte aber erst ein­mal im Knast herum­sprechen wür­den und andere Gefan­gene auch auf die Idee kämen, ähn­liche Fra­gen zu stellen und Antworten zu geben, wäre der Knast mit mehreren kri­tis­chen Gefan­genen kon­fron­tiert. Wenn diese Gefan­genen jet­zt auch noch auf die Idee kom­men wür­den, sich zu ver­bün­deln, gemein­sam Kri­tik zu äußern und sich Gegen­strate­gien ein­fall­en ließen, käme das ein­er Organ­isierung gle­ich, welche für jeden Knast eine Gefahr darstellt. Jed­er Anfang ein­er Organ­isierung, fol­glich einzelne kri­tis­che Gefan­gene, sollen daher, z.B. mit­tels alltäglich­er Schikane, mund­tot gemacht wer­den. Weit­er­hin wer­den die Gefan­genen voneinan­der isoliert. Durch Dro­hun­gen wie in Christines Fall soll Angst geschürt und damit Spal­tung vor­angetrieben werden.

Diese Repres­salien sind nicht nur All­t­ag in der JVA Luck­au-Duben, son­dern gehören zur Logik eines jeden Knastes, eines jeden Staates. So wie herrschafts­freie Per­spek­tiv­en und Organ­isierun­gen dem Staat ein Dorn im Auge sind, so ver­suchen auch Knäste jegliche Kri­tik und Organ­isierung von Gefan­genen zu unter­drück­en. So wie wir uns draußen an vorherrschende Regeln hal­ten sollen und bestraft wer­den, wenn wir bei Mis­sach­tung erwis­cht wur­den, so sollen auch Gefan­gene zu einem angepassten Ver­hal­ten gezwun­gen wer­den. „Angepasst“ bedeutet dabei immer, vorherrschende Regeln und Machtver­hält­nisse nicht zu hin­ter­fra­gen, son­dern sich ihnen stillschweigend zu beu­gen. Wehren sich Gefan­gene gegen die Logik „Herrschende und Beherrschte“, indem sie Machtver­hält­nisse z.B. mit­tels ein­er Organ­isierung ver­schieben wollen, schwingt die Repres­sionskeule noch stärk­er, als eh schon. So auch bei Christine.

Ent­ge­gen dieser Logik ist es deswe­gen umso wichtiger, Chris­tine zu zeigen, dass sie nicht alleine ist. Schreibt ihr, fol­gt den Infos aus dem Knast auf Twit­ter (ger­ade lei­der ges­per­rt) und informiert euch auf ihrer Home­page (geht nicht über Tor zu öff­nen). Lasst euch vieles ein­fall­en, um ihr zu zeigen, dass wir sie nicht vergessen und unsere wider­ständi­gen Herzen bei ihrem sind.

Chris­tine Schwenke
Lehmki­eten­weg 1
15926 Luck­au                         

schwenke52(at)gmx.de

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Ein Appell anlässlich der Angriffe vonseiten der AfD

Zeichen set­zen für unsere Bran­den­burg­er Zivilgesellschaft.
Ein Appell anlässlich der Angriffe von­seit­en der AfD-Landtagsfraktion

Autokratis­che, anti­demokratis­che und nicht zulet­zt faschis­tis­che Ten­den­zen sind weltweit ein Prob­lem. Zwar ist das Ver­trauen in die demokratis­chen Insti­tu­tio­nen nach wie vor hoch. Doch die vie­len Debat­ten, Demon­stra­tio­nen und gar Ter­ro­ran­schläge darüber zeigen auch: Die Zwi­etra­cht ist gesät und viele begin­nen, das Selb­stver­ständliche mit anderen Augen zu betra­cht­en. Und manche über­legen bere­its: Wenn man die Demokratie zer­stören wollte – wie und mit wem wäre zu agieren? Und nicht wenige Beziehun­gen, glob­al oder auch in Frank­furt Oder und Słu­bice, führen zur AfD.

So wird klein Ange­fan­gen. Und dafür kann man auf die demokratis­chen Insti­tu­tio­nen selb­st zurück­greifen. Etwa, indem man im Land­tag „Kleine Anfra­gen“ zu Akteur*innen der Zivilge­sellschaft stellt, die vor allem eines demon­stri­eren sollen: „Wenn wir kom­men, wird „aufgeräumt“!“ So getan hat es kür­zlich die bran­den­bur­gis­che AfD-Frak­tion, indem sie die Lan­desregierung nach „Erken­nt­nis­sen“ zum „Utopia e.V.“ aus Frank­furt (Oder) fragt – und Infor­ma­tionsver­anstal­tun­gen (wie The­men­t­age zu Nation­al­is­mus und Anti­semitismus),  Demon­stra­tionsvor­bere­itun­gen (wie zur Pride oder See­brücke), Sem­i­nare und Konz­erte sowie Kul­turver­anstal­tun­gen in die Nähe des extrem­istis­chen drän­gen möchte. Als seien solche Aktiv­itäten nicht die Grund­lage der Demokratie.

Die AfD „fragt“ gerne und oft zu Vere­inen und Ini­tia­tiv­en, die sich gegen Gewalt, Recht­sex­trem­is­mus und Ras­sis­mus ein­set­zen, vor allem wenn sie im zivilge­sellschaftlichen Net­zw­erk „Tol­er­antes Bran­den­burg“ engagiert sind oder ein­fach nicht in ihr Welt­bild passen wollen. Wie zum Beispiel die Beratungsstelle „Opfer­per­spek­tive“, die seit über 20 Jahren Betrof­fene rechter Gewalt im Land Bran­den­burg unter­stützt. Die AfD scheut auch nicht davor zurück, eine Anfrage zu den demon­stri­eren­den Schüler*innen von „Fri­days for Future“ zu stellen. Dies erscheint auf den ersten Blick harm­los, doch muss man nie­man­dem erk­lären, welch­es Ziel hin­ter diesen Anfra­gen ste­ht: die Diskred­i­tierung, Läh­mung und Ein­schüchterung ein­er sol­i­darischen Zivilge­sellschaft. 2019 waren es die Antidiskri­m­inierungsar­beit und Teile der Umwelt­be­we­gung, 2020 das mus­lim­is­che Gemein­deleben an der Oder und der „Utopia e.V.“. Näch­stes Jahr wer­den sie ver­suchen, die Legit­im­ität weit­er­er Vere­ine, Ini­tia­tiv­en und demokratis­chen Net­zw­erke zu untergraben.

Wir Bran­den­burg­er Akteur*innen der Zivilge­sellschaft machen unsere wichtige Arbeit in der Nach­barschaft, im Sport, im sozialen und im kul­turellen Bere­ich. Ob ehre­namtlich, haup­tamtlich oder in kleinen Gesten – wir beziehen im All­t­ag Stel­lung für eine sol­i­darische und emanzi­pa­torische Gesellschaft.  Die meis­ten von uns sind es dabei nicht gewohnt, sich in der poli­tis­chen Öffentlichkeit laut Gehör zu ver­schaf­fen. Doch kein Vere­in, keine Ini­tia­tive, kein Net­zw­erk oder Einzelper­son soll sich von den lär­menden Recht­saußen unter Druck geset­zt fühlen. Nie­mand sollte sich die Frage stellen müssen, wie die eigene Arbeit wohl aussähe, wenn die AfD „das Sagen“ hätte

Deswe­gen unterze­ich­net diesen Appell und ladet alle ein, es uns gle­ich zu tun! Wir sind bunt, sol­i­darisch und ste­hen zusam­men! Bei „kleinen Anfra­gen“ und bei großen Her­aus­forderun­gen, vor denen wir über­all gle­icher­maßen ste­hen: den Stimmungsmacher*innen am recht­en Rand die Stirn zu bieten. Und unsere vielfälti­gen Kul­turen in der Stadt und auf dem Land zu verteidigen.

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Pressemitteilung des Utopia e.V. zur AfD-Anfrage vom 29.10.

Pressemitteilung des Utopia e.V. zum antidemokratischen Angriff durch die Anfrage der AfD im brandenburgischen Landtag vom 29.10.

Die AfD Bran­den­burg stellte am 29.10.2020 eine Anfrage im Bran­den­burg­er Land­tag zu den „link­sex­trem­istis­chen Verbindun­gen des Utopia e.V. in Frank­furt (Oder)“.

Im Jahr 2020 in dem die Zahl recht­sex­tremer Morde auf einem neuen Höch­st­stand angekom­men ist. In dem sich inner­halb der AfD die Gruppe des „Flügel“ wegen extrem rechter Machen­schaften auflöst. In dem die bun­desweite Jugen­dor­gan­i­sa­tion, der AfD, „JA“ eben­falls als erwiesen­er­maßen recht­sex­trem behan­delt wird und der bran­den­bur­gis­che Lan­desver­band der AfD trotz Rauswurf des Neon­azis Andreas Kalb­itz die par­la­men­tarische Stimme der extremen Recht­en bleibt. Julian Mey­er, Sprech­er des Utopia e.V. sagt dazu: „Es ist gle­ichzeit­ig voraus­sag­bar und unfass­bar, wie eine extrem rechte Partei ver­sucht durch par­la­men­tarische Anfra­gen unsere Arbeit als Träger*in der Freien Jugen­dar­beit in Frank­furt (Oder) zu diskred­i­tieren. Ger­ade in Zeit­en der Pan­demie mit den dazuge­höri­gen Ein­schränkun­gen ist Jugen­dar­beit und das Ermöglichen von Freiräu­men exis­ten­tiell wichtig.“

Die AfD stellt sys­tem­a­tisch in Par­la­menten Anfra­gen zu demokratis­chen Vere­inen und Insti­tu­tio­nen der Zivilge­sellschaft. So stellte die AfD in Bran­den­burg in diesem Jahr schon Anfra­gen zum Beratungsnetz „Tol­er­antes Bran­den­burg“ [1], dem Bil­dungs- und Kul­tur­ort Frei­land in Pots­dam [2] und auch schon zur Schüler*innengruppe „Fri­days for Future“ in Frank­furt (Oder) [3].
In einem Antrag mit ähn­lich­er Absicht der AfD zu den Falken Bran­den­burg, in der eine Rück­zahlung der Fördergelder gefordert wird, zeigt deut­lich das eigentliche Ziel der Partei [4]. Julian Mey­er meint dazu: „Wir als klein­er ehre­namtlich­er Vere­in haben dadurch einen erhöht­en Ver­wal­tungsaufwand sowie schwierigere Förderbe­din­gun­gen, müssen viel mehr Elternar­beit leis­ten und sehen uns direkt bedroht“.

Anti­demokratis­che Ten­den­zen und Verbindun­gen zur extremen Recht­en wur­den der AfD auf Bun­de­sebene [5], Bran­den­burg­er Lan­desebene [6] und auch dem Frank­furter Stadtver­band [7] schon mehrfach nachgewiesen. Julian Mey­er ergänzt dazu weit­er: „Es ist nicht neu, dass die AfD durch Angriffe auf die demokratis­che Zivilge­sellschaft ver­sucht ihre Macht auszubauen. Ras­sis­tis­che, nation­al­is­tis­che und patri­ar­chale Ker­nele­mente existieren bere­its seit der Grün­dung der AfD“.
Der­weil scheint die AfD ihren anti­demokratis­chen Kurs weit­erzuführen. Nach dem Rauswurf des Neon­azis Andreas Kalb­itz, der neben Daniel Frei­herr von Lüt­zow und Wilko Möller Ver­fass­er der Anfrage war, wählte die AfD nun den näch­sten Faschis­ten, Hans-Christoph Berndt, zum Vor­sitzen­den. Dieser gelang in der extremen Recht­en in den let­zten Jahren zu Ruhm durch die Grün­dung und Leitung des ras­sis­tis­chen Vere­ins Zukun­ft Heimat. Julian Mey­er stellt dazu abschließend fest: „Wir erken­nen hier eine Kon­ti­nu­ität extrem rechte Posi­tio­nen inner­halb ein­er Partei, die in sämtlichen Par­la­menten sitzt. Antifaschis­tis­che, demokratis­che Werte, wie die der Emanzi­pa­tion, der Gle­ich­berech­ti­gung, der Men­schen­rechte und der Sol­i­dar­ität stellen für diese Partei offen­sichtlich Feind­bilder dar.“

Quellen:
1 Anfrage Nr. 4768 im Bran­den­burg­er Landtag
2 Anfrage Nr. 4481 im Bran­den­burg­er Landtag
3 Anfrage Nr. 4609 im Bran­den­burg­er Landtag
4  Antrag Druck­sache 7/1980 vom 15.09.2020
5 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2017–09/afd-kandidaten-bundestagswahl-abgeordnete
6 https://www.deutschlandfunk.de/brandenburger-afd-im-gleichschritt-auf-stramm.720.de.html?dram:article_id=486515
7 https://recherchegruppeffo.noblogs.org/post/2014/12/20/die-frankfurter-afd-und-ihre-verstrickungen-in-den-braunen-sumpf/

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Solidatität mit Irmela Mensah-Schramm

Die Aktivistin für Men­schen­rechte, Irmela Men­sah-Schramm, ste­ht erneut vor Gericht!
Es wird ihr vorge­wor­fen, den NPD Kad­er Frank Knuf­fke durch zeigen des Mittelfingers
belei­digt zu haben 😉

Damit Irmela auch am 2. Ver­hand­lungstag nich allein mit den Nazis vor und im Gericht
kon­fron­tiert ist wird zur bre­it­en Sol­i­dar­ität aufgerufen:

Kommt am Dien­stag, 13.10.2020, 10.30 Uhr zum
Amts­gericht Königs Wusterhausen,
Schloß­platz 4
15711 Königs Wusterhausen

Die Ver­hand­lung begint um 11.00 Uhr im Saal 2

Zur Person:de.m.wikipedia.org/wiki/Irmela_Mensah-Schramm

Sol­i­darische Grüße
Rote Hil­fe e.V. Orts­gruppe Königs Wusterhausen

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Brandenburger Staatskanzlei will Versammlungsrecht aushebeln

Am 3. Okto­ber ist neben den offiziellen Feier­lichkeit­en auch eine Protestkundge­bung in Pla­nung. Die anmeldende Ini­tia­tive “Re:Kapitulation — kein Ende der Geschichte” beklagt nun, dass Ihnen die Anmel­dung der­gle­ichen verun­möglicht wer­den soll.
Bere­its im März hat­te die Gruppe eine Anmel­dung für eine Kundge­bung auf dem Bass­in­platz ein­gere­icht. Dieser Wun­sch wur­den ihnen ver­wehrt mit dem Ver­weis auf den dort in der Peter-Paul-Kirche stat­tfind­en­den Fest­gottes­di­enst. Die Polizei erk­lärt das gesamte Are­al um den Bass­in­platz zum „Sicher­heits­bere­ich“ und unter­sagte eine gle­ichzeit­ige Ver­samm­lung zum Staat­sakt. Als Auswe­i­chort bot die Polizei selb­st den Lust­garten an. Nur ist die ange­botene Fläche Eigen­tum der ProPots­dam, die ihr Ein­ver­ständ­nis bish­er ver­weigert. Der Grund: Es gibt bere­its eine Mieterin – die Staatskan­zlei Bran­den­burg. Die Staatskan­zlei wiederum teilte den Anmelden­den mit, auch alle anderen infrage kom­menden Flächen in der Stadt außer­halb der Sicher­heit­szo­nen angemietet zu haben.

Was hier passiert ist reine Schikane. Das Recht auf freie Mei­n­ungsäußerung ist nicht mal eben mit wegzuwis­chen, indem die Staatskan­zlei über 30 Tage das Haus­recht in der Pots­damer Innen­stadt für sich beansprucht. Wenn sich die Beteiligten weit­er­hin ver­wehren, wer­den wir unser Demon­stra­tionsrecht not­falls gerichtlich durch­set­zen.”, zeigt sich Anmelderin Isabelle Van­dre kämpferisch.
Die Ver­anstal­ter sind opti­mistisch, vor Gericht eine Entschei­dung zu ihren Gun­sten zu erwirken und rech­nen damit, dass die Aus­rich­tung eines Staat­sak­tes und das Agieren der Staatskan­zlei gegen das grun­drechtlich ver­briefte Ver­samm­lungsrecht vor Gericht keine Chance hat.

Unser Protest soll zum Aus­druck brin­gen, dass wir mit dem Ver­lauf der let­zten 30 Jahre nicht zufrieden sind. Beispiele sind die aktuelle Hal­tung Deutsch­lands zur Auf­nahme von Geflüchteten, der Rück­bau des Sozial­staats, die andauern­den Prob­leme mit rechter Gewalt und Anti­semitismus. Es muss Raum für unsere Kri­tik in Sicht-und Hör­weite zum offiziellen Tam­tam geben.“, begrün­det Van­dre das Anliegen der Initiative.

Hin­ter­grund
Neben der Kundge­bung ver­anstal­tet das Bünd­nis einen dre­itägi­gen Kongress unter dem Mot­to „Kein Ende der Geschichte“. Inhaltlich wird es um eine kri­tis­che Auseinan­der­set­zung mit den let­zten 30 Jahren nach der Wiedervere­ini­gung gehen. Der pan­demiebe­d­ingt klein gehal­tene Kongress ist bere­its aus­ge­bucht. Die Ver­anstal­tung find­et auf dem Gelände des frei­Lands Pots­dam statt. Sie wird eben­falls per Livestream über­tra­gen. Näheres zum Pro­gramm unter https://re-kapitulation.org

Kon­tak­t­dat­en für Rückfragen
Mail: info@re-kapitulation.org

Web: https://www.re-kapitulation.org
Face­book: https://www.facebook.com/ReKapitulation
Twit­ter: https://twitter.com/re_kapitulation

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Rassistischer Angriff in Oranienburg erwiesen

Am 15. und 22. Sep­tem­ber fand ein Prozess am Amts­gericht Oranien­burg statt, bei dem ein ras­sis­tisch motiviert­er Angriff auf einen Paket­boten aus dem Sep­tem­ber ver­gan­genen Jahres ver­han­delt wurde. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die zwei älteren angeklagten Män­ner den jun­gen Berlin­er während sein­er Arbeit im Müh­len­beck­er Land mehrfach ras­sis­tisch belei­digten und ein­er der Angeklagten diesen auch tätlich anging.

Am 24. Sep­tem­ber 2019 lieferte der Paket­bote aus Berlin Pakete im Müh­len­beck­er Land aus und stellte sein Fahrzeug auf einem Gehweg ab. Daraufhin belei­digte ihn ein älter­er Anwohn­er ras­sis­tisch. Nach ein­er ver­balen Auseinan­der­set­zung sprang der Anwohn­er über seinen Zaun und griff den jun­gen Mann anschließend auch kör­per­lich an. Der Betrof­fene kon­nte den Angriff abwehren und blieb bis auf eine kleine Schür­fwunde am Ober­arm unver­let­zt. Ein weit­er­er älteren Mann, der bei dem Täter zu Besuch zu sein schien, beteiligte sich an den ras­sis­tis­chen Beleidigungen.

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Cottbuser Justiz lässt Betroffene erneut im Stich

Cottbuser Justiz lässt Betroffene rechter und rassistischer Gewalt erneut im Stich

Der für gestern anber­aumte Ver­hand­lung­ster­min am Amts­gericht Cottbus
gegen Thomas Andy S., Neon­azi und Kampf­s­portler aus Sprem­berg, wurde
erneut ver­schoben. Thomas Andy S. wird vorge­wor­fen, bere­its im Dezember
2016 einen afghanis­chen Geflüchteten aus ras­sis­tis­chen Motiven
ange­grif­f­en und schw­er ver­let­zt zu haben. Der Geschädigte erlitt einen
Kiefer­bruch und lei­det bis heute an den Tatfolgen.

Wir sind in Gedanken bei dem Betrof­fe­nen der ras­sis­tis­chen Gewalttat
und wün­schen ihm viel Kraft. Sein Lei­densweg und der sein­er Angehörigen
ver­längert sich nun weit­er“, erk­lärt Mar­tin Vese­ly, Berater der
Opfer­per­spek­tive. „Lei­der ist dies kein Einzelfall. Betrof­fene rechter
und ras­sis­tis­ch­er Gewalt ver­lieren den Glauben an die deutsche Justiz,
wenn sie mit der Real­ität im Gerichts­bezirk Cot­tbus kon­fron­tiert werden.“

Der Betrof­fene hat­te gemein­sam mit einem Ver­wandten eine Diskothek in
Sprem­berg besucht. Thomas Andy S. arbeit­ete an diesem Tag als Türsteher
der Diskothek. Nach dem Ver­lassen der Örtlichkeit sollen die Betroffenen
von Thomas Andy S. und einem unbekan­nt gebliebe­nen Mit­täter mit dem Auto
ver­fol­gt und abgepasst wor­den sein. Die Män­ner stiegen aus und schlugen
auf ihr Opfer ein. Der Geschädigte ist sich sich­er, in den Angreifern
die Türste­her der zuvor besucht­en Diskothek wieder­erkan­nt zu haben.

Nun wurde der Ter­min zur Erstver­hand­lung am Amts­gericht bere­its zum
drit­ten Mal ver­schoben. Es ist unwahrschein­lich, dass es noch im Jahr
2020 zu ein­er erneuten Anset­zung des Ver­fahrens kommt.

Thomas Andy S. ist Teil der extrem recht­en Kampf­s­port­szene im Raum
Cot­tbus. Für die „Kampfge­mein­schaft Cot­tbus“ nahm er an neonazistischen
Kampf­s­portver­anstal­tun­gen wie dem „Kampf der Nibelun­gen“ und „Tiwaz –
der Kampf der freien Män­ner“ teil. Somit gilt er als Teil eben jenes
extrem recht­en Net­zw­erks, gegen das sich im ver­gan­genen Jahr eine
Groß-Razz­ia der Polizei richtete und bei dem gegen eine Vielzahl von
Tatverdächti­gen wegen Bil­dung ein­er krim­inellen Vere­ini­gung ermittelt
wird. Auch der im März diesen Jahres in Cot­tbus ermordete Mar­tin M.
gehörte zu densel­ben Kreisen.

Die Ermit­tlun­gen gegen das rechte Net­zw­erk in Cot­tbus führten
tat­säch­lich zu einem Rück­gang von Gewalt­tat­en aus der organisierten
recht­en Szene. Bere­its kurz nach der Razz­ia äußerte die Opferperspektive
die Befürch­tung, dass eventuell erzielte Erfolge bei fehlender
kon­se­quenter Strafver­fol­gung durch die Jus­tiz auf Sand gebaut sein
kön­nten. Der Anschlag auf das Pri­vatau­to der Grünen-Lokalpolitikerin
Bar­bara Dohmke am ver­gan­genen Woch­enende deutet aus Sicht der
Beratungsstelle darauf hin, dass diese Befürch­tung nun Real­ität wird.

Das Ver­sagen bei der gerichtlichen Aufar­beitung des rassistischen
Angriffs in Sprem­berg rei­ht sich ein in eine lange Liste verschleppter
Ver­fahren gegen rechte Gewalt­täter im Gerichts­bezirk Cot­tbus. „In
Cot­tbus herrscht de fac­to Straf­frei­heit für rechte Gewalt­täter. Der
Rechtsstaat ist im Raum Cot­tbus nicht in der Lage, Betrof­fene rechter
und ras­sis­tis­ch­er Gewalt zu schützen“, so Mar­tin Vese­ly. „Mit­tler­weile
stellen wir uns die Frage, ob es im Gerichts­bezirk Cot­tbus über­haupt ein
Inter­esse an der Ver­fol­gung extrem rechter Straftat­en gibt. Bei
Staat­san­waltschaft und Gericht scheint eine Kul­tur des Desinteresses
vorzuherrschen.“

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Flucht & Migration Law & Order

Kein Mensch ist illegal

Ein Geflüchteter aus dem Sudan muss am 11. August beim Amts­gericht Bernau erscheinen. Vorge­wor­fen wird ihm sich “ille­gal” in Deutsch­land aufge­hal­ten zu haben. Der Geflüchtete wurde als Oppo­si­tioneller im Sudan erfol­gt. Als Stu­dent gelang es ihm ein Visum für eine Kon­ferenz in Deutsch­land zu erhal­ten. In einem Straf­be­fehl wird ihm nun vorge­wor­fen, dass er erst etwa 2 Wochen nach Ablauf des Visums Asyl beantragt hat. Er ver­ste­ht nicht warum er krim­i­nal­isiert wird: “Ich bin nach Deutsch­land gekom­men, um Schutz vor dem sudane­sis­chen Staat zu suchen, habe aber stattdessen eine Strafanzeige bekom­men. Woher sollte ich in der ersten Zeit in Deutsch­land die Geset­ze und Ver­fahren ken­nen? Ich brauchte Hil­fe bei der Suche nach Schutz, aber danach wurde es lei­der kompliziert.”

Die deutschen Behör­den gehen immer mas­siv­er gegen Geflüchtete vor. Statt den hier leben­den Men­schen das Ankom­men zu erle­ichtern, wer­den sie sog­ar zu Straftätern abgestem­pelt. Geflüchtete soll­ten nicht durch Abschiebung und Krim­i­nal­isierung bedro­ht werden.

Lassen wir den Betrof­fen nicht allein! Zeigen wir uns sol­i­darisch! Kommt zur Kundge­bung vor dem Amts­gericht! Demon­stri­eren wir gemein­sam gegen die Krim­i­nal­isierung von Geflüchteten!

Der Geflüchtete braucht Geld für Anwalts- und Gericht­skosten und auch das Bezahlen der möglichen Strafe ist ihm aus den Sozialleis­tun­gen die er bekommt nicht möglich. Die Ini­tia­tive “Barn­im für alle” sam­melt deswe­gen für diesen und ähn­liche Fälle Spenden.

Spendenkon­to Barn­im für alle
IBAN: DE 78 1705 2000 1110 0262 22
Sparkasse Barnim

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(Anti-)Rassismus Flucht & Migration Law & Order

Gericht stellt Anspruch auf Wohnraum mit alleiniger Nutzung von Küche und Bad außerhalb von Sammelunterkünften fest

Mit Beschluss vom 03. Juli 2020 verpflichtet das Ver­wal­tungs­gericht Pots­dam den Land­kreis Ober­hav­el die „Antrag­stel­lerin außer­halb ein­er Gemein­schaft­sun­terkun­ft in der Weise unterzubrin­gen, dass ihr min­destens ein Wohn­raum sowie eine Küche oder Kochgele­gen­heit und ein Bad zur alleini­gen Nutzung zur Ver­fü­gung ste­hen […].“ Die Antrag­stel­lerin hat­te ein indi­vidu­ell erhöht­es Risiko für einen schw­eren Krankheitsver­lauf im Falle ein­er Infek­tion mit Covid-19 nach­weisen kön­nen. Die Unter­bringung in der Sam­melun­terkun­ft in Hen­nigs­dorf birgt für sie daher eine erhe­bliche gesund­heitliche Gefährdung .

Das Ver­wal­tungs­gericht Frank­furt Oder hat in der ver­gan­genen Woche bere­its einen generellen Anspruch auf Einzelun­ter­bringung in Gemein­schaft­sun­terkün­ften fest­gestellt. Laut Beschluss des Gerichts stellt die Unter­bringung in Mehrbettz­im­mern durch eine mögliche Infizierung mit dem Coro­n­avirus für Betrof­fene ein Gesund­heit­srisiko dar.
Im Falle der Risikopa­ti­entin aus Hen­nigs­dorf geht das Gericht davon aus, „dass die Antrag­stel­lerin zwar in ihrem Einzelz­im­mer ein erhöht­es Infek­tion­srisiko durch Ein­hal­tung der Hygiene- und Ver­hal­tensregeln ver­mei­den kann. Dies gilt jedoch nicht für die Nutzung des San­itär­bere­ichs, der Küche und der Flure, welche die Antrag­stel­lerin benutzen muss, um von ihrem Zim­mer aus den San­itär­bere­ich oder die Küche zu erre­ichen oder die Gemein­schaft­sun­terkun­ft zu ver­lassen sowie den jew­eili­gen Weg zurück.“

Bere­its seit Aus­bruch der Coro­na-Pan­demie fordern zahlre­iche Organ­i­sa­tio­nen die Entzer­rung der Wohn­si­t­u­a­tion in den Sam­melun­terkün­ften, da ein aus­re­ichen­der Schutz vor dem Coro­n­avirus dort nicht gewährleis­tet wer­den kann1.
In etlichen Sam­melun­terkün­ften Bran­den­burgs ist es bere­its zu Infek­tio­nen mit Covid-19 gekom­men. Das bedeutet für die Betrof­fe­nen sehr lang­wierige und schw­er auszuhal­tende Quar­an­täne­maß­nah­men. Der Flüchtlingsrat Bran­den­burg fordert weit­er­hin die Auflö­sung der Zwangs­ge­mein­schaften in Mehrbettz­im­mern und Sam­melun­terkün­ften, um die akuten Infek­tion­srisiken zu beenden.

(Zitate aus dem Beschluss des Ver­wal­tungs­gerichts Pots­dam im Ver­fahren VG 8 L 444/20.A vom 03. Juli 2020)

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